Abschlussbericht. zur Durchführung der Fortbildungen. für Schulleiterinnen und Schulleiter sowie Lehrerräte. an selbstständigen Schulen

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1 Abschlussbericht zur Durchführung der Fortbildungen für Schulleiterinnen und Schulleiter sowie Lehrerräte an selbstständigen Schulen zu Dienstrechtsfragen gemäß VOSS 4 Vorgelegt von der Projektleitung im August 2006

2 Hintergrund: VOSS und Fortbildungsnotwendigkeit Um die Position der Schulleiterinnen und Schulleiter zu stärken und im Rahmen der größeren Selbstständigkeit von Schulen ihren Verantwortungsbereich zu vergrößern, wurden den Schulleitern der am Projekt "Selbstständige Schule" teilnehmenden Schulen die so genannten Dienstvorgesetztenfunktionen übertragen. Die Verordnung zur Durchführung des Modellvorhabens "Selbstständige Schule" (VOSS) 1 vom 12. April 2002 benennt in 4 sowohl so genannte obligatorische ( 4.1) als auch fakultative ( 4.2) Dienstvorgesetzteneigenschaften. Die obligatorischen Dienstvorgesetzteneigenschaften konnten frühestens zum Schuljahresbeginn 2003/2004 und mussten von allen Schulleitern selbstständiger Schulen spätestens zum Schuljahr 2005/2006 übernommen werden. Die Entscheidung über den genauen Zeitpunkt oblag der Schulkonferenz und wurde zum Teil bereits in den Kooperationsvereinbarungen zum Projekt festgelegt. Obligatorische Dienstvorgesetzteneigenschaften sind: 1. Auswahl für und Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe (Einstellung), 2. Verlängerung und Verkürzung der laufbahnrechtlichen Probezeit, 3. Beendigung der laufbahnrechtlichen Probezeit, 4. Anstellung, 5. Verleihung der Eigenschaft einer Beamtin oder eines Beamten auf Lebenszeit, 6. Entlassung auf eigenen Antrag, 7. Auswahl für und Einstellung in das Angestelltenverhältnis, 8. Beendigung des Angestelltenverhältnisses durch Kündigung durch die Angestellte oder den Angestellten, Auflösungsvertrag, 9. Anordnung, Genehmigung und Ablehnung von Dienstreisen, 10. Erteilung von einfachen Dienstzeugnissen gemäß 104 Abs. 2 Satz 1 Landesbeamtengesetz über die Tätigkeit an der Schule. Über die Übernahme der so genannten fakultativen Dienstvorgesetzteneigenschaften ( 4.2) konnte durch die Schulkonferenz frei entschieden werden, sie musste im Falle einer Übernahme jedoch bis zum Schuljahresbeginn 2005/2006 erfolgen. So war es möglich, dass in einer Schule keine fakultativen Dienstvorgesetzteneigenschaften übernommen wurden, dass alle in der VOSS aufgeführten übernommen wurden oder dass nur einige der dort genannten Dienstvorgesetzteneigenschaften übernommen wurden. Fakultative Dienstvorgesetzteneigenschaften sind: 1. Ausübung der Disziplinarbefugnisse und Verhängung der Maßnahmen Warnung und Verweis, 2. Abmahnung von Lehrkräften im Angestelltenverhältnis, 3. Entlassung bei Nichtbewährung in der laufbahnrechtlichen Probezeit, 4. Beendigung des Angestelltenverhältnisses durch Kündigung wegen Nichtbewährung in der Probezeit, 5. Anordnung, Genehmigung und Widerruf von Mehrarbeit, 6. Genehmigung und Ablehnung von Sonderurlaub gemäß 3, 4, 6, 7 und 11 Abs. 1 Sonderurlaubsverordnung, 7. Genehmigung und Ablehnung von Arbeitsbefreiung gemäß 52 BAT. Die Übernahme der Dienstvorgesetztenfunktion durch den Schulleiter ist seitens des Schulministeriums an die Teilnahme an einer entsprechenden Qualifizierungsmaßnahme gekoppelt worden. Erst wer den Nachweis über die Teilnahme an einer entsprechenden Maßnahme erbringen konnte, konnte die Dienstvorgesetztenfunktion übertragen bekommen. Entsprechend wurden die notwendigen Qualifizierungsmaßnahmen entwickelt. Die inhaltlichen Vorgaben erfolgten seitens des Schulministeriums. Mit der Durchführung der Fortbil- 1 Siehe Anlage 1 2

3 dungsmaßnahmen wurde die Akademie Mont Cenis Fortbildungsakademie des Innenministeriums des Landes NRW in Herne beauftragt. Die Veranstaltungen wurden von erfahrenen Juristen und Verwaltungsfachangestellten durchgeführt. Pro Veranstaltung standen im Team-Teaching zwei Referenten zur Verfügung. Die Veranstaltungen erstreckten sich über einen längeren Zeitraum von etwa dreieinhalb Jahren. Dies geschah vor dem Hintergrund, dass die Fortbildungen möglichst zeitnah zur tatsächlichen Übernahme der Dienstvorgesetztenfunktion besucht werden sollten. Entwickelt wurden zunächst 2 Fortbildungsmodule. Eine dreitägige Veranstaltungsreihe bezog sich auf die obligatorischen Dienstvorgesetzteneigenschaften nach VOSS 4.1 und ergänzend bezog sich eine eintägige Veranstaltung auf die fakultativen Dienstvorgesetzteneigenschaften nach VOSS 4.2. Eine Besonderheit bilden die disziplinarrechtlichen Befugnisse Nr. 1 und 2 unter 4.2 der VOSS. Da sich das nordrhein-westfälische Disziplinarrecht während der Konzeption der eintägigen Fortbildungsmaßnahme zu 4.2. in der Überarbeitung befand, konnte die Fortbildung diese beiden Aspekte nicht berücksichtigen. Dies führte dazu, dass erst im Mai 2005 ergänzende Veranstaltungen angeboten werden konnten. Mit deren Durchführung wurden zwei Mitarbeiterinnen der Dezernate 47 der Bezirksregierungen direkt vom Ministerium beauftragt. Die Teilnahme an den Fortbildungen war für die entsprechenden Schulleiterinnen und Schulleiter verpflichtend. Ergänzend dazu wurde die Möglichkeit eröffnet, dass jeweils ein Mitglied des schulischen Lehrerrates an den Veranstaltungen in Herne teilnehmen konnte. Dieses Angebot ergänzte die Fortbildungsmaßnahmen der Lehrerverbände und Gewerkschaft, die sich ebenfalls an die Mitglieder der Lehrerräte an selbstständigen Schulen richteten. Die Lehrerräte traten parallel zu den übertragenen Dienstvorgesetztenfunktionen der Schulleiter an die Stelle der Personalräte (siehe Schulentwicklungsgesetz vom ). Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgte durch den Innovationsfonds des Landes NRW. Die Organisation der gesamten Fortbildungen, die Einladungen, Anmeldungen, Reisekostenabrechnung sowie Dokumentation der Teilnahme erfolgte durch das Projektbüro "Selbstständige Schule" in Düsseldorf in Abstimmung mit der Akademie in Herne und dem Schulministerium. Im März 2005 legte das Schulministerium nach entsprechenden Vereinbarungen mit den Bezirksregierungen fest, dass landeseinheitlich von den Bezirksregierungen bestimmte Unterstützungsleistungen zu erbringen sind. 2 Dieser so genannte Full Service war ein wichtiges Ergebnis der ersten Erfahrungen mit der Praxis. 1. Anzahl der Veranstaltungen sowie der Teilnehmerinnen und Teilnehmer Im Zeitraum zwischen November 2002 und Juni 2005 fanden 28 dreitägige Fortbildungsveranstaltungen zu VOSS 4.1 statt. Davon wurden 5 Veranstaltungen auf Wunsch der beteiligten Regionen regional durchgeführt (in Herford, in Krefeld zwei Veranstaltungen, in Arnsberg, in Dortmund 3 ) und 23 in Herne. Durchschnittlich nahmen an jeder dieser Veranstaltungen jeweils 10 Schulleiter und 10 Lehrerratsmitglieder teil, insgesamt waren es 288 Schulleiter 4 bei der dreitägigen Fortbildung sowie 274 Lehrerratsmitglieder. 2 Siehe Anlage Die Regionen haben mehrfach den Wunsch geäußert, entsprechend der Projektphilosophie weitere Veranstaltungen zu regionalisieren. Dies war aufgrund vertraglicher Verpflichtungen des Ministeriums gegenüber der Akademie Mont Cenis jedoch nicht möglich. 4 Die Differenz zur Anzahl der Projektschulen ergibt sich folgendermaßen: Auch neue Schulleiter wurden wieder in die Maßnahme eingebunden, den Schulleitern der Schulen in freier Trägerschaft stand die Teilnahme frei. 3

4 Im Zeitraum zwischen Juli 2004 und April 2006 fanden 12 eintägige Veranstaltungen zu VOSS 4.2 Nr. 3-7 statt. Daran nahmen insgesamt 98 Schulleiter (pro Veranstaltung durchschnittlich 8) und 79 Lehrerratsmitglieder (durchschnittlich 6-7 pro Veranstaltung) teil. Die eintägigen Zusatzveranstaltungen zu den disziplinarrechtlichen Aspekten von VOSS 4.1 Nr. 1 und 2 fanden nach einer entsprechenden Bedarfserhebung durch das Ministerium im Mai 2005 in den Räumen der Bezirksregierungen von Düsseldorf, Arnsberg, Münster und Köln (zwei Veranstaltungen) statt. 5 Es handelte sich um insgesamt 5 Veranstaltungen mit 104 Schulleiterinnen und Schulleitern, demnach ca Teilnehmer pro Veranstaltung. Diese Veranstaltung richtete sich abweichend von den anderen ausschließlich an die Schulleiterinnen und Schulleiter. Die Lehrerräte sollten, da es sich aus ihrer Sicht um ein eher selten vorkommendes Detail handelt, mittels eines Informationsblattes durch das Schulministerium über die notwendigen Aspekte informiert werden (nur die unter Nr. 2 angesprochene Abmahnung von Lehrkräften im Angestelltenverhältnis fällt unter das LPVG). Dreitagesveranstaltungen zu VOSS Veranstaltungen, davon 5 regional und 23 in Herne 288 Schulleiterinnen und Schulleiter Eintagesveranstaltungen zu VOSS 4.2 Nr Veranstaltungen in Herne 98 Schulleiterinnen und Schulleiter 274 Lehrerratsmitglieder 79 Lehrerratsmitglieder / insgesamt 564 Teilnehmer insgesamt 177 Teilnehmer zusammen 845 Teilnehmer Eintagesveranstaltungen zu VOSS 4.2 Nr Veranstaltungen in den Bezirksregierungen 104 Schulleiterinnen und Schulleiter (davon 42, die nicht an Maßnahmen zu Nr. 3-7 teilgenommen haben) insgesamt 104 Teilnehmer 2. Nachfrage nach Veranstaltungen zur VOSS 4.2 Während die Übernahme der obligatorischen Dienstvorgesetzteneigenschaften nach VOSS 4.1 und die Teilnahme an der entsprechenden Fortbildung für alle Schulleiter im Projekt verpflichtend war, lohnt sich bei den fakultativen Dienstvorgesetzteneigenschaften der Blick ins Detail. Es sei darauf hingewiesen, dass die Teilnahme an den Fortbildungen noch nicht zwingend bedeutet, dass die Übernahme der fakultativen Dienstvorgesetzteneigenschaften auch erfolgte. Für die Anmeldung zur Fortbildung genügte lediglich die Absicht zu Übernahme, ohne dass etwa das Vorliegen der entsprechenden Beschlüsse der schulischen Gremien an dieser Stelle vorausgesetzt wurde. Laut Angaben aus dem Projektcontrolling vom Mai 2006 haben an 116 Schulen die Schulleiter auch fakultative Dienstvorgesetzteneigenschaften übernommen, was bezogen auf die Grundgesamtheit von 278 einer Quote von 41,7 % entspricht. Die genauen Daten liegen den Bezirksregierungen vor. Tabelle 1 zeigt in absoluten Zahlen, wie viele Schulleiterinnen und Schulleiter aus welchen Schulformen welcher Bezirksregierungen an einer der beiden eintägigen Veranstaltungen oder auch an beiden teilgenommen haben. 5 In der Bezirksregierung Detmold war die Nachfrage nach diesen Fortbildungen so gering, dass entschieden wurde, stattdessen zwei Veranstaltungen in der Bezirksregierung Köln durchzuführen, wo die Nachfrage erheblich größer war. 4

5 Gesamt Arnsberg Detmold Düsseldorf Köln Münster Gesamt Tabelle 1 Aus Tabelle 2 ist ersichtlich, wie hoch der Prozentsatz der an der Fortbildung teilnehmenden Schulleiterinnen und Schulleiter gemessen an der Gesamtzahl der im Projekt vertretenen Schulen ist. in % Grundschulen Hauptschulen Realschulen Gymnasien Förderschulen Gesamtschulen Berufskollegs Weiterbildungskollegs Grundschulen Hauptschulen Realschulen Gymnasien Förderschulen Gesamtschulen Berufskollegs Weiterbildungskollegs Gesamt Arnsberg 23,08 14,29 33,33 71,43 23,08 50,00 66,67 34,72 Detmold 30,77 20,00 20,00 20,00 62,50 33,33 66,67 37,78 Düsseldorf 15,38 14,29 100,00 0,00 28,57 75,00 62,50 28,00 Köln 70,59 60,00 50,00 64,29 75,00 100,00 70,59 100,00 70,31 Münster 80,00 85,71 100,00 100,00 75,00 100,00 72,73 82,98 Gesamt 42,86 38,71 40,00 51,16 44,44 70,59 68,63 100,00 50,36 Tabelle 2 6 Die Hälfte aller am Projekt beteiligten Schulen hat demnach die Absicht gehabt, fakultative Dienstvorgesetzteneigenschaften zu übernehmen. Deutlich überdurchschnittlich ist das Interesse seitens der Gesamtschulen und der Berufskollegs, weniger ausgeprägt seitens der Grund-, Haupt-, Real- und Förderschulen. Während das Interesse der Berufskollegs offenbar unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Bezirksregierung sehr hoch ist, schwankt das Interesse anderer Schulformen zwischen den Bezirksregierungen zum Teil beträchtlich. Während in Köln und insbesondere in Münster das Interesse über fast alle Schulformen hinweg (auch in Grund- und Förderschulen) sehr groß ist, ist es in Detmold, Arnsberg und vor allem Düsseldorf eher schwach ausgeprägt. Besonders gering war die Nachfrage in den Grund- und Hauptschulen sowie Gymnasien in der Bezirksregierung Düsseldorf, an den Haupt- und Realschulen sowie Gymnasien in der Bezirksregierung Detmold sowie den Hautschulen in Arnsberg. 3. Handbuch für Schulleiterinnen und Schulleiter 6 Es wurde die Gesamtheit aller Projektschulen mit den sechs Schulen in privater Trägerschaft zugrunde gelegt, für die die Übernahme der Dienstvorgesetzteneigenschaften nicht in Frage kam, da sie darüber de facto bereits verfügten. Insgesamt ist die geringe Anzahl von Schulen in privater Trägerschaft (eine Grundschule in Bochum, eine Gesamtschule in Bochum, drei Förderschulen in Hamm und Höxter sowie ein Gymnasium in Gütersloh) hier aber zu vernachlässigen. Tabelle 3 zeigt die Gesamtzahl der am Projekt beteiligten Schulen. Grundschuleschuleschulenasieschuleschulekollegs Haupt- Real- Gym- Förder- Gesamt- Berufs- WBK Gesamt Arnsberg / 72 Detmold / 45 Düsseldorf / 50 Köln Münster / 47 Gesamt

6 Ergänzend zum von den Referenten erarbeiteten Teilnehmermaterial haben sich alle 5 Bezirksregierungen dazu entschlossen, gemeinsam unter Federführung der Bezirksregierung Arnsberg ein Handbuch für Schulleiterinnen und Schulleiter zu entwickeln, das alle wichtigen Unterlagen, Vordrucke etc. zu den einzelnen Dienstrechtsaspekten nach VOSS 4.1 enthält. Dieses Handbuch wurde 2003 in einer Auflage von 795 Stück als Lose-Blatt-Sammlung produziert und ab Schuljahresbeginn 2003/2004 nach und nach von den Bezirksregierungen an alle Schulleiter und Lehrerräte verteilt. Darüber hinaus wurden neben dem Schulministerium die Bezirksregierungen mit Exemplaren für sich und die Schulämter versehen. Die Unterlagen des Handbuchs wurden zugleich als CD-ROM produziert und ebenfalls Ende 2003 allen Schulen einmal sowie den Bezirksregierungen in doppelter Ausfertigung zur Verfügung gestellt (Gesamtauflage 350 Stück). Entgegen der ursprünglichen Absicht wurde jedoch kein zweiter Band zu VOSS 4.2 produziert. Stattdessen wurde eine überarbeitete Fassung des Handbuchs Anfang 2006 ins Intranet des Projektes "Selbstständige Schule" eingestellt und ist dort (nur) für die Schulleiterinnen und Schulleiter zugänglich. Der von den Bezirksregierungen zwischenzeitlich garantierte Full-Service in allen Dienstrechtsfragen hatte zur Folge, dass das Material nun nicht mehr so detailliert ausfiel, so dass sich eine in Papierform produzierte Neuauflage erübrigte. Verteilung des Handbuchs für Schulleiterinnen und Schulleiter: Empfänger Anzahl BR Arnsberg 160 BR Detmold 108 BR Düsseldorf 119 BR Köln 203 BR Münster 112 Ministerium 30 Gesamtauflage Kosten der Fortbildungsmaßnahmen An dieser Stelle kann nur über die (gerundeten) Kosten berichtet werden, die über die Bertelsmann Stiftung aus Mitteln des Innovationsfonds des Landes NRW abgerechnet wurden. Die Tagungskosten, die in der Akademie Herne entstanden sind (Unterkunft, Verpflegung, Raummiete, Referentenhonorar, Materialkosten) wurden von Herne aus direkt mit Ministerium abgerechnet. Reisekosten für ca. 500 Personen durchschnittlich 52 Euro pro Person und Veranstaltung 5 Regionale Veranstaltungen (Seminarräume, Verpflegung, Material, ohne Referentenhonorar) Produktion Schulleiterhandbuch und CD ROM Gesamtsumme durchschnittlich 2800 Euro pro regionaler Veranstaltung Die Aufstellung macht deutlich, dass die regionalen Veranstaltungen im Schnitt erheblich kostengünstiger waren, da hier nur noch das Referentenhonorar und deren Anreise hinzuzurechnen ist, während zu den durchschnittlich 52 Euro Fahrtkosten pro Person in Herne noch die Unterbringung und Verpflegung sowie das Referentenhonorar hinzukommt. 7 Zum Teil wurden Fahrgemeinschaften gebildet, für die 5 regionalen Veranstaltungen konnten keine Fahrtkosten geltend gemacht werden. 6

7 5. Evaluation der Fortbildungsmaßnahmen und Controlling Die Referenten berichteten übereinstimmend von hohen Zufriedenheitswerten am Ende der jeweiligen Veranstaltungen. Aus ihrer Sicht hat sich insbesondere das Team-Teaching ausgezahlt, wobei aus Sicht der Projektleitung die geringe Flexibilität bei der Terminierung und bei der Gruppengröße zu bemängeln ist. Bei einer Besetzung von zwei Referenten pro Veranstaltung ist es nicht einsehbar, warum nicht auch eine Teilnehmerzahl von bis zu 30 Personen zugelassen wurde. Im ersten Projektcontrolling 2004 wurden alle Schulen zur Fortbildung und zum Handbuch befragt: Item 4.c Der/die Schulleiter/in fand die Fortbildung zu den Dienstvorgesetzteneigenschaften in Herne für seine/ihre neuen Aufgaben hilfreich. 4.d Der/die Schulleiter/in findet das von den Bezirksregierungen herausgegebene Handbuch für Schulleiterinnen und Schulleiter für seine/ihre Arbeit hilfreich. voll zu eher zu eher nicht zu nicht zu 45,0 % 37,4 % 12,3 5,3 % 23,1 % 51,9 % 16,9 % 8,1 % Es wird deutlich, dass die Zustimmung zur Fortbildung und zum Handbuch bei denen, die sich zu der Frage äußern konnten, bei über 80 bzw. 75 % lag. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass zum damaligen Zeitpunkt auf Frage 4.c 100 und auf 4.d 111 Schulen keine Antwort gaben, da die Fortbildung noch nicht besucht und das Handbuch demzufolge noch nicht übergeben worden war 8. Im Controlling III im Frühjahr 2006 wurden beide Fragen wieder aufgegriffen: Item 6.c Der/die Schulleiter/in fand die Fortbildung zu den Dienstvorgesetzteneigenschaften in Herne für seine/ihre neuen Aufgaben hilfreich. 6.d Der/die Schulleiter/in nutzt das im Intranet zugängliche aktuelle Handbuch für Schulleiterinnen und Schulleiter für seine/ihre Arbeit hilfreich. voll zu eher zu eher nicht zu nicht zu 38 % 38 % 12,9 % 4,3 % 16,5 % 28,6 % 34,5 % 15,7 % Erkennbar ist, dass die Zustimmung zur Fortbildung hoch bleibt. Die regionalen Abweichungen sind jedoch so erheblich, dass eine Überprüfung interessant sein könnte: In Krefeld fanden nur 40,7 % die Fortbildung (eher) hilfreich, in Herford 90,5%. Schulformbezogen gibt es weniger Abweichungen. 8 Die Prozentzahlen beziehen sich auf die Gesamtheit der angekreuzten Antworten. 7

8 Die Online-Version des Handbuchs scheint zwar weithin bekannt zu sein, wird jedoch nur von 45,1 % der Schulleiter (eher) genutzt, in der BR Arnsberg von 38,8 %, in der BR Münster von 52,3 %. Das Controlling III bestätigt, dass die Inanspruchnahme der fakultativen Dienstvorgesetzteneigenschaften regional und schulformbezogen stark variiert. Dies konnte schon aufgrund des stark unterschiedlichen Interesses an den Fortbildungen (siehe Kapitel 3) vermutet werden. So hat in Gütersloh kein Schulleiter fakultative Dienstvorgesetzteneigenschaften übernommen, während es in Warendorf 83,3 % waren. Überdurchschnittlich haben Berufskollegs, Gesamtschulen und Hauptschulen fakultative Dienstvorgesetzteneigenschaften übernommen. Auch bezogen auf die Bezirksregierungen gibt es deutliche Unterschiede: Während in Detmold nur 27,5% der Schulen fakultative Dienstvorgesetzteneigenschaften übernommen haben, sind es in Münster 65,9 %. Jedoch ist zu empfehlen, für eine endgültige Auswertung die entsprechenden Angaben der Bezirksregierungen hinzuzuziehen, da dann auch geprüft werden kann, welche der unter VOSS 4.2 genannten Punkte dies jeweils be. Im Controlling III wird auch deutlich, dass 60,8 % der Schulleiter den mit den Dienstvorgesetzteneigenschaften verbundenen Verwaltungsaufwand für angemessen hält. Dies ist eine deutliche Verbesserung gegenüber Controlling I, als jedoch ein sehr großer Teil der Schulleiter auf die entsprechende Frage noch gar nicht antworten konnte, weil noch keine Erfahrungen vorlagen. 26,3 % halten den Aufwand für eher nicht angemessen, 8,6 für nicht angemessen. Bezogen auf die Schulformen gibt es hierbei keine großen Schwankungen, wobei es so zu sein scheint, dass je größer das System ist je größer demnach der Verwaltungsaufwand sein dürfte, umso eher dieser für nicht mehr angemessen gehalten wird. Im Zusammenhang mit den Personaleinstellungen werden die Dienstvorgesetzteneigenschaften von den Schulleitern als sehr hilfreich empfunden: 83,5 % stimmen hier (eher) zu. Auch für die Personalführung werden die Dienstvorgesetzteneigenschaften von über 75 % der Schulleiter als hilfreich empfunden. Hinsichtlich des Full-Service der Bezirksregierungen ist den Controlling-Daten zu entnehmen, dass fast 50 % der Schulleiter die Aussage, sie fühlten sich ausreichend unterstützt als voll zutreffend bezeichnen, weitere 36,5 % als eher zutreffend. Nur 8,3 % halten dies für eher und 1,6 % für nicht zutreffend. Der Full-Service kann demnach als Erfolg bezeichnet werden. Die regionalen Schwankungen (Rhein-Sieg-Kreis nur 58,8 Zustimmung, Münster, Recklinghausen, Hamm, Bonn und Solingen je 100 % Zustimmung) könnten eventuell näher hinterfragt werden. Bezogen auf die Bezirksregierungen schwanken die Zustimmungswerte zwischen 78,9 % in Köln und 93,6 % in Düsseldorf. Über 75 % der Schulleiter sind zudem der Auffassung, dass die Dienstvorgesetzteneigenschaften (eher) dazu beitragen, die Schulentwicklungsziele zu erreichen. Dieses Ergebnis darf vor dem Hintergrund der Diskussionen zu Beginn des Projektes als bemerkenswert bezeichnet werden. Weiterer Unterstützungsbedarf wird von über 42 % der Schulleiter annonciert. Im freien Text werden hier mehrfach weitere Fortbildungen angesprochen. Die Unterstützung durch die BR dürfe zudem nicht nachlassen. Generell ist zu berücksichtigen, dass regionale Schwankungen der Problematik unterliegen, dass aufgrund der sehr verschiedenen Größen der Bildungsregionen schon die Angabe einer einzelnen Schule sehr unterschiedliches Gewicht hat (in Herford schlägt etwa die Zustimmung einer Schule zu einem Item mit nur 4,8 % zu Buche, während eine Schule aus Bergisch Land bereits 25 % ausmacht). Extreme Werte sind daher besonders häufig in den kleinen Regionen Bergisch Land, Hamm und Solingen zu erkennen. Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass Schwankungen in den regionalen Ergebnissen auch Schulformeffekten unterliegen können, so besteht praktisch die Hälfte aller Dortmunder Projektschulen aus 8

9 Grundschulen, während in Köln und Duisburg (fast) ein Drittel der Projektschulen Berufskollegs sind. Die wissenschaftliche Begleitforschung hat sich nicht explizit mit den Dienstrechtsfortbildungen befasst, konnte aber in ihrem Zwischenbericht im Mai 2006 bereits Aussagen zur (hohen) Akzeptanz der erweiterten Schulleitungsbefugnisse bei der Lehrerschaft und zur Selbsteinschätzung der Schulleiter machen. Danach sind die Lehrkräfte gegenüber den erweiterten Aufgaben eher positiv eingestellt und geben zu 76 % an, dass sich durch die Dienstvorgesetzteneigenschaften das Verhältnis zur Schulleitung nicht verändert hat Empfehlungen Die Dienstrechtsfortbildungen im Projekt "Selbstständige Schule" gelten nunmehr aus Sicht der zentralen Projektsteuerung als abgeschlossen. Dennoch wird es auch in den letzten beiden Projektjahren Schulleiterwechsel geben. Zudem ist in einigen Modellregionen wiederholt der Wunsch geäußert worden, auch stellvertretende Schulleiter fortzubilden. Und schließlich gilt zwar die VOSS nicht für die Korrespondenzschulen, jedoch werden auch deren Schulleiter nach dem Schulgesetz in der Fassung vom 27. Juni 2006 Dienstvorgesetzte werden, so dass in den Modellregionen der Wunsch entstehen dürfte, auch die Schulleiter von Korrespondenzschulen durch Fortbildungen zu unterstützen. Es wird daher empfohlen, die Regionen auf die Möglichkeit hinzuweisen, gegebenenfalls gemeinsam mit anderen Regionen selbst organisierte Fortbildungsveranstaltungen zum Dienstrecht anzubieten. Referenten könnten u.a. über die Akademie in Herne vermittelt werden. Die Kosten könnten aus dem regionalen Entwicklungsfonds übernommen werden. Das Schulgesetz des Landes NRW sieht nach dem 2. Schulrechtsänderungsgesetz vom 27. Juni 2006 vor, dass zur Stärkung der Selbstverwaltung und Eigenverantwortung der Schulen ( ) den Schulleiterinnen und Schulleitern Aufgaben der oder des Dienstvorgesetzten übertragen (werden) (vgl. 59 (4)). Die Befugnis zur Erteilung dienstlicher Beurteilungen wird mit 59 (4) bereits vom 1. August 2006 an allen Schulleitern übertragen. Die in Absatz 4 erwähnten Dienstvorgesetztenaufgaben werden in Kürze vom Ministerium präzisiert werden. Die Projektleitung "Selbstständige Schule" empfiehlt vor dem Hintergrund der bisher gemachten Erfahrungen, die Schulleiterinnen und Schulleiter bei der Übernahme dieser neuen Aufgaben zu unterstützen. Diese Unterstützung sollte einerseits dadurch geschehen, dass der von den Bezirksregierungen den Projektschulen zugesicherte Full-Service auch von allen anderen Schulen des Landes in Anspruch genommen werden kann. Darüber hinaus wird für die im Amt befindlichen Schulleiter die Entwicklung entsprechender Fortbildungsmodule empfohlen. Die Inhalte könnten aufgrund des inzwischen einheitlich gewährleisteten Full-Service seitens der Bezirksregierungen und vor dem Hintergrund der gemachten Erfahrungen reduziert und effektiviert werden und müsste dann nicht mehr 3-5 Tage umfassen. Ein solches auf das Dienstrecht bezogenes Fortbildungsprogramm eignet sich hervorragend für Formen des E-Learnings, was auch aus Praktikabilitätsgründen sinnvoll sein dürfte und zudem verhältnismäßig kostengünstig und rasch umsetzbar wäre, so dass auf diese Weise den Schulleiterinnen und Schulleitern unmittelbare Unterstützung seitens des Landes für ihre Arbeit zuteil werden könnte. Es muss jedoch sicher gestellt bleiben, dass die Schulleiter zumindest so detaillierte Kenntnisse der Verfahren und Abläufe besitzen, dass sie nach wie vor die Entscheidungshoheit besitzen und der Full-Service nicht zu einer schleichenden Entmündigung führt. Ein elektro- 9 Institut für Schulentwicklungsforschung, Arbeitsgruppe Bildungsforschung / Bildungsplanung: Entwicklung ist messbar. Zwischenbericht der wissenschaftlichen Begleitforschung zum Projekt "Selbstständige Schule". Troisdorf 2006, S

10 nischer Lehrgang könnte zudem relativ problemlos auch den stellvertretenden Schulleitern zur Verfügung gestellt werden sowie bei Bedarf selbst für Lehrerräte von Interesse sein. Für neue Schulleiter sollten entsprechende Inhalte in die amtsvorbereitende Fortbildung Eingang finden. In den vorhandenen Modellregionen ist darüber hinaus die Organisation regionaler Fortbildungen denkbar (s.o.). Die Projektleitung empfiehlt darüber hinaus, die Controlling-Daten einer genauen Analyse unter den für das Ministerium bedeutsamen Fragestellungen zu unterziehen und sie zu nutzen, um darauf aufbauend eine eigene Evaluation durchzuführen, die insbesondere die Frage der Praktikabilität und der nötigen Unterstützungsleistungen bei der Übernahme von Personalverantwortung in der Schule näher untersucht. Dies wird dazu beitragen, den im Schulgesetz festgeschriebenen Transfer in die Fläche erfolgreich zu machen. Auch die weiteren Analysen der wissenschaftlichen Begleitforschung lassen differenziertere Aussagen erwarten. Schon jetzt können die vorliegenden Daten genutzt werden, um im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit für die vergrößerte Verantwortungsübernahme der Schulleiter zu werben: Die Erfahrungen aus dem Projekt "Selbstständige Schule" sind positiv. 10

11 Verzeichnis der Anlagen 1. VOSS 2. Einladung Projektbüro an Schulleiter für Veranstaltungen nach VOSS 4.1 mit Rückmeldebogen 3. Einladung Projektbüro an Lehrerratsmitglieder für Veranstaltungen nach VOSS 4.1 mit Rückmeldebogen 4. Einladung Akademie für Veranstaltungen nach VOSS Ablaufplan für Veranstaltungen nach VOSS Teilnahmebescheinigung für Veranstaltungen nach VOSS Einladung Projektbüro an Schulleiter für Veranstaltungen nach VOSS 4.2 Nr. 3-7 mit Rückmeldebogen 8. Einladung Projektbüro an Lehrerratsmitglieder für Veranstaltungen nach VOSS 4.2 Nr. 3-7 mit Rückmeldebogen 9. Einladung Akademie für Veranstaltungen nach VOSS 4.2 Nr Ablaufplan für Veranstaltungen nach VOSS Einladung Projektbüro an Schulleiter für Veranstaltungen nach VOSS 4.2 Nr Teilnahmebescheinigung für Veranstaltungen nach VOSS 4.2 Nr Runderlass des MSW und Vereinbarungen zum Full-Service 14. Grafische Darstellung der Controllingergebnisse III Mai Ausschnitte aus dem Tabellenband zum Controlling III Mai Ausschnitte aus dem Online-Reporting zum Controlling III Mai 2006 mit qualitativen Antworten 11

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