WOHNEN IN DEUTSCHLAND & ARBEITEN IN DEN NIEDERLANDEN

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1 WOHNEN IN DEUTSCHLAND & ARBEITEN IN DEN NIEDERLANDEN GER ESSERS 1. Arbeitssuche & Anerkennung von Zeugnissen und Diplomen 2. Sozialversicherungen für Grenzarbeiter 3. Steuerzahlungen von Grenzarbeitern 4. Niederländisches Arbeitsrecht (Tarifverträge, kurz CAO`s) 5. Der niederländische Gehaltsauszug 6. Kosten im Krankheitsfall und Krankengeld für Grenzarbeiter 7. Erwerbsunfähigkeit bei Grenzarbeitern 8. Regelungen zum Erziehungsurlaub von Grenzarbeitern 9. Kündigung und Arbeitslosigkeit der Grenzarbeiter 10. Alter und Tod von Grenzarbeitern 11. Umzug von den Niederlanden nach Deutschland Wohnen in Deutschland und Arbeiten in den Niederlanden (2001) 1

2 1. Arbeitssuche & Anerkennung von Zeugnissen und Diplomen in den Niederlanden Arbeitssuche Sie können als Grenzarbeiter in die Niederlanden kommen, um dort zu arbeiten. Das bedeutet, dass Sie für einen niederländischen Arbeitgeber jeden Tag tätig sind und mindestens ein Mal pro Woche an Ihren Wohnort in Deutschland zurückkehren. Dazu benötigen Sie keine Arbeitserlaubnis. Wenn Sie arbeitssuchend sind, können Sie die Dienstleistungen von EURES der niederländischen und deutschen Arbeitsämter in Anspruch nehmen. Sie können ebenfalls von niederländischen Zeitarbeitsunternehmen vermittelt werden. Als Arbeitssuchender haben Sie ein Anrecht auf Informationen und Beratung über Ihre Möglichkeiten auf dem niederländischen Arbeitsmarkt. Es sind auch vakante Stellen für Sie zugänglich, für welche niederländische Betriebe über die Grenzen ihres eigenen Landes hinaus werben. Die Arbeitsämter und Gewerkschaften der Europäischen Union haben ein Netzwerk namens EURES eingerichtet. EURES - EURopean Employment Services ist ein Netzwerk mit circa 500 spezialisierten EURES-Ratgebern. Über eine europäische Datenbank können Sie Informationen über die Lebens- und Arbeitsbedingungen u.a. in den Niederlanden beziehen. Die meisten EURES-Berater sind bei Arbeitsämtern beschäftigt, welche EURES-Berater vermitteln. Die EURES-Berater der Gewerkschaften (FNV, CNV und DGB) beraten Bürger, die als Grenzarbeiter tätig sind. Wenn Sie eine Arbeitslosenunterstützung bezogen haben (z.b. Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe), können Sie 3 Monate bei Fortzahlung dieser Arbeitslosenunterstützung in die Niederlanden kommen, um dort Arbeit zu suchen. Zu diesem Zweck sollten Sie beim deutschen Arbeitsamt ein E-303-Formular beantragen. Dieses E-303-Formular müssen Sie danach beim niederländischen GAK einreichen, das dann Ihr deutsches Arbeitslosengeld auszahlen wird. Wenn Sie eine Arbeit gefunden haben, können Sie ohne weiteres Ihren Wohnsitz in den Niederlanden nehmen. Dazu müssen Sie jedoch eine Aufenthaltsgenehmigung bei der niederländischen Ausländerpolizei beantragen. Hochqualifizierte deutsche Arbeitnehmer ( auch Grenzarbeiter) können von einer äußerst günstigen Steuerregelung profitieren, der sogenannten 30-% Regelung, bei der 30% des Gehalts steuerfrei ausgezahlt werden können. Diese Steuerregelung gilt ausschließlich für höher qualifizierte deutsche Arbeitnehmer mit Berufserfahrung, welche Arbeitsplätze in den Niederlanden einnehmen, die nicht von niederländischen Arbeitnehmern besetzt werden können, da ein Mangel auf dem niederländischen Arbeitsmarkt vorliegt. Diese Regelung gilt maximal für 10 Jahre. Zeugnisanerkennung Die meisten Ämter / Berufe können Sie in den Niederlanden ohne irgendeine Form offizieller Anerkennung ausüben. Einige Berufe sind jedoch an Regelungen gebunden, beispielsweise einige Berufe aus dem Gesundheitswesen wie etwa der des Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Diätassistenten. Aber auch Stellen bei der Feuerwehr, als Architekt, Rechnungs- und Wirtschaftsprüfer, Stellen in der Arbeitshygiene, als Lehrer, Kraftfahrer im Berufstransport, Schiffs- und Kranmaschinist unterliegen Regelungen. Um einen Beruf in den Niederlanden ausüben zu können, der bestimmten Regelungen unterliegt, müssen Sie oder Ihr Arbeitgeber einen Antrag bei dem betreffenden niederländischen Ministerium einreichen. Dies ist beispielsweise für den Rechnungs- und Wirtschaftsprüfer das Wirtschaftsministerium, für den Kraftfahrer im Berufstransport das Verkehrsministerium und für den Schiffs- und Kranmaschinisten das Arbeitsministerium. Über den Antrag muss binnen vier Monaten entschieden werden. Wohnen in Deutschland und Arbeiten in den Niederlanden (2001) 2

3 Was den Vergleich und die offizielle Anerkennung Ihrer deutschen Zeugnisse und Diplome auf Fachhochschul- und Universitätsniveau angeht, können Sie sich mit der Nuffic in Verbindung setzen. Hinsichtlich der Zeugnisse auf dem Niveau der weiterführenden Berufsfachschule (zuvor MBO und Auszubildendenwesens) können Sie Kontakt mit dem Colo (Zentrales Organ für das Auszubildendenwesen) aufnehmen. Diese werden Sie anschließend an das betreffende Ministerium verweisen. Es ist ratsam auch wenn keine offizielle Anerkennung notwendig ist Ihre deutschen Zeugnisse bewerten, d.h. sie mit den ähnlichen niederländischen Zeugnissen vergleichen zu lassen Diese sogenannte Namentliche Zeugnisanerkennung wird von Nuffic und Colo durchgeführt. Adressen Vergleich des deutschen und niederländischen Unterrichtssystems Niederlande Deutschland Grundschule (4-12 Jahre) Grundschule VBO, LBO, VMBO, MAVO (4 Jahre) Hauptschule oder Realschule HAVO (5 Jahre), VWO (6 Jahre) Fachoberschule/Gymnasium und Gymnasium (6 Jahre) Berufsfachschule BOL/MBO: vollzeitschulische Ausbildung von 2,3 Berufsfachschule, Kollegschule, vollzeitschulische Berufsausbildung oder 4 Jahren berufsbegleitende Ausbildung (BBL) Teilzeitausbildung / Dualsystem Betriebliche Ausbildung im dualen System (Berufsschule) Fachhochschule: 4-5 Jahre Vollzeit Fachhochschule Universität: 4-5 Jahre Vollzeit Universität Die Dienstleistungen von EURES finden Sie auf der Website der niederländischen Arbeitsämter unter: (EURES) und bei den deutschen Arbeitsämtern unter: (Arbeitssuchende/Arbeiten in Europa/Internationale Vermittlung). Die niederländischen Zeitarbeitsagenturen finden Sie unter: Informationen über Arbeiten und freie Stellen in der EU finden Sie auf der Website von EURES unter: Bei allgemeinen Fragen zu den Rechten europäischer Staatsbürger kontaktieren Sie Europa für die Bürger unter: Deutschsprachige Informationen über Grenzarbeit finden Sie beim Amt für deutsche Angelegenheiten (Bureau voor Duitse Zaken) unter der Rufnr.: und / oder unter: Deutschsprachige Informationen über grenzüberschreitende Steuerzahlungen können Sie bei dem Team: Grenzüberschreitende Arbeiten und Unternehmen (GWO) der Finanzverwaltung Ausland in Heerlen über das Internet unter: oder telephonisch unter der Rufnr (kostenlos) beziehen. Informationen über die 30%-Regelung erhalten Sie bei der Finanzverwaltung Ausland in Heerlen (Rufnr.: ). Eine interessante deutschsprachige Informationsquelle bilden die Websites der EUREGIOS: Projekt EURES der Euregio Ems-Dollard unter: Wohnen in Deutschland und Arbeiten in den Niederlanden (2001) 3

4 Euregio Rhein-Waal unter: EUREGIO Twente-Gronau unter: Euregio Maas-Rhein unter: Euregio Rhein-Maas-Nord unter: Colo Rufnr.: und / oder unter: (weiterführende Berufsausbildung) und Nuffic unter der Rufnr.: und / oder unter: (Hochschulbildung). Eine vollständige Liste der Berufe, die in den Niederlanden Regelungen unterworfen sind, finden Sie auf den Websites von Colo unter: sowie von Nuffic unter: Wenn Sie wissen möchten, mit welchen niederländischen Zeugnissen Sie ihre deutschen vergleichen können, setzen Sie sich mit dem Europäischen Berufsberatungszentrum EBZ (Arbeitsamt Rheine) oder dem Arbeitsamt/BIZ Wesel in Verbindung. Europäisches Berufsberatungszentrum EBZ, Arbeitsamt Rheine Rufnr: (mittwochs zwischen 8.00 und Uhr), berufsberatung_rheine@t-online.de oder Arbeitsamt/BIZ Wesel, z.hdn.v. Robert Marzell, Rufnr.: (montags zwischen und Uhr) E- mail: Robert.Marzell@arbeitsamt.de. Eine europäische Datenbank mit Informationen über das niederländische Unterrichts- und Bildungswesen u.a. finden Sie auf der Website von EURYDICE unter: (Europäische Website über das Unterrichts- und Bildungswesen). Rechtliche Informationen über die gegenseitige Anerkennung von Zeugnissen finden Sie auf der Website der Europäischen Union unter Wohnen in Deutschland und Arbeiten in den Niederlanden (2001) 4

5 2. Sozialversicherungen von Grenzarbeitern Allgemeines Wenn Sie in den Niederlanden bei einem niederländischen Arbeitgeber beschäftigt sind, sind Sie in den Niederlanden sozialversichert. Sie können jedoch auch in einem Mitgliedsstaat der EU versichert sein. Wenn Sie auch in einem deutschen Beschäftigungsverhältnis stehen (wozu auch geringfügige Arbeit zählt), bleiben Sie in Deutschland sozialversichert. Ihr niederländischer Arbeitgeber muss dann in Deutschland die deutschen Sozialversicherungsbeiträge an Ihre deutsche Krankenkasse (Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung usw.) zahlen. Falls Sie in Deutschland eine geringfügige Nebenbeschäftigung ausüben, ist es möglich, dennoch in den Niederlanden sozialversichert zu sein (s. Artikel 17 Erklärung). Wenn Sie in 2 Ländern erwerbstätig sind, sollten Sie sich unbedingt mit Ihrer deutschen Krankenkasse in Verbindung setzen. Diese sorgt dafür, dass Sie nicht in zwei Ländern oder in dem verkehrten Land sozialversichert sind. Das niederländische Sozialversicherungssystem besteht aus 3 Säulen. Dazu zählen die Volksverzekeringen (Einwohnerversicherungen), die Werknemersverzekeringen (Arbeitnehmerversicherungen) und die sehr wichtigen, zusätzlichen meistens durch das niederländische Arbeitsrecht (Tarifverträge) geregelten - Sozialversicherungen (Tarifverträgliche Zusatzversorgung). Wenn Sie in Deutschland wohnen und in den Niederlanden als Grenzarbeiter erwerbstätig sind, sind Sie auch über die Nederlandse volksverzekeringen (Einwohnerversicherungen) versichert. In den Niederlanden gibt es keine getrennte Sozialversicherung bei Arbeitsunfällen und Berufserkrankungen (Unfallversicherung), diese Risiken werden durch die WAO-verzekering (Arbeitsunfähigkeitsversicherung) gedeckt. Übersicht des niederländischen Sozialversicherungssystems Volksverzekeringen (Grenzversicherungen) Versicherungsträger AOW Allgemeines Gesetz über die Altersversorgung Sociale Verzekerungsbank (Soziale Versicherungskasse) Anw Allgemeines Gesetz über die Hinterbliebenenrente Sociale Verzekeringsbank AKW Allgemeines Gesetz über Kindergeld Sociale Verzekerungsbank AWBZ Allgemeines Gesetz über besondere Krankheitskosten Zorgverzekeraars (Krankenversicherungen) Werknemersverzekeringen (Arbeitnehmerversicherungen) Versicherungsträger ZFW Krankheitskostenversicherung Zorgverzekeraars ZW Krankenversicherungsgesetz Zorgverzekeraars WW Arbeitslosenversicherungsgesetz GAK, Cadans, SFB, Guo,Uszo WAO Arbeitsunfähigkeitsgesetz GAK, Cadans, SFB, Guo,Uszo Lohntarifliche Regelungen & Zusatzversorgung Versicherungsträger WAO-gatverzekeringen Zusatzversorgung Arbeitsunfähigkeit Particuliere verzekeraars (Privatversicherer) Ouderdomspensioen Alterspension Pensioenfondsen (Pensionskassen) Nabestaandenpensioen Hinterbliebenenpension Pensioenfondsen Wohnen in Deutschland und Arbeiten in den Niederlanden (2001) 5

6 Unterschiede zwischen dem niederländischen und dem deutschen Sozialversicherungssystem In den Niederlanden ist die maximale Beitragsobergrenze für die gesetzliche Krankheitskostenversicherung ( ) niedriger als in Deutschland ( ). Im Krankheitsfall muss der niederländische Arbeitgeber Lohnfortzahlung über 52 Wochen leisten. Die Lohnfortzahlung beträgt in der Regel 100%. Ausschließlich Zeitarbeitskräfte und Schwangere können Krankengeld beanspruchen. Das niederländische Kindergeld ist viel niedriger als das deutsche. Es wird vierteljährlich ausbezahlt (bis zum 18. Lebensjahr). In den Niederlanden gibt es keine eigene Arbeitsunfall- und Berufskrankenversicherung. Diese Risiken sind Teil der allgemeinen Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Bei der niederländischen Erwerbsunfähigkeitsversicherung (WAO) handelt es sich um eine Risikoversicherung. Es gibt keine Wartezeiten im Gegensatz zur deutschen Erwerbsunfähigkeitsversicherung (Rentenversicherung), wobei es sich um eine Aufbauversicherung mit Wartezeiten von 5 Jahren handelt. Bei der gesetzlichen niederländischen Altersrente handelt es sich um eine Basisversorgung (Grundrente). Jede in den Niederlanden wohnhafte oder erwerbstätige Person erwirbt pro Jahr Ansprüche von 2 % Altersgrundrente (AOW). Um eine Mindestleistung zu garantieren, gibt es ein sehr ausgedehntes Zusatzversorgungssystem. In den meisten Tarifverträgen werden Vereinbarungen zu ergänzenden Sozialversicherungsregelungen getroffen (Zusatzversorgung). Im Gegensatz zu Deutschland, wo der Arbeitgeber die Hälfte der Sozialbeiträge entrichtet, wird die Beitragszahlung in den Niederlanden nicht so logisch geregelt. In Abhängigkeit von der Art des Sozialgesetzes bezahlt der Arbeitgeber und / oder der Arbeitnehmer den Beitrag. Die Beiträge für die Volksverzekering (Einwohnerversicherung), die komplett vom Arbeitnehmer zu zahlen sind, werden gemeinsam mit der Lohnsteuer als kombinierte Lohnabgabe (sogenannte Lohnabgabe) vom Gehalt einbehalten. Geringfügige Arbeit in den Niederlanden? In den Niederlanden existiert nahezu keine geringfügige Arbeit, jeder ist sozialversichert. Bei allen Tätigkeiten im Zusammenhang mit einem bezahlten Arbeitsverhältnis sind Sie sozialversichert. Das soll jedoch nicht heißen, dass Sie dabei auch Beiträge entrichten müssen. Das ist häufig nicht der Fall, da es Freibeträge gibt. Wenn Sie ein Jahr lang einen Tag pro Woche arbeiten und beispielsweise 315 verdienen, sind Sie komplett sozialversichert. Sie zahlen jedoch ca. 6 Sozialbeitrag. Netto werden ca. 309 ausgezahlt. Sie sind dann vollständig gegen Kosten im Krankheitsfall und bei Erwerbsunfähigkeit versichert und erwerben gleichzeitig Ansprüche auf eine Altersgrundrente wie jeder andere Einwohner der Niederlanden. Adressen Fragen zur Anpassung der Sozialversicherungsgesetzgebung können Sie in Deutschland an folgende Anschrift richten: Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA), Pennefeldsweg 11-15, D Bonn. Rufnr.: und / oder unter: In den Niederlanden können Sie Fragen zu der anzuwendenden Gesetzgebung an das Amt für deutsche Angelegenheiten (Bureau voor Duitse Zaken) in Nijmegen und an die Sozialversicherungskasse (Sociale Verzekeringsbank) in Amstelveen richten (Informatioen über die Anwendung von Artikel 17 der Vo 1408/71). Wohnen in Deutschland und Arbeiten in den Niederlanden (2001) 6

7 Amt für deutsche Angelegenheiten (Bureau voor Duitse Zaken (BDZ)),Takenhofplein 4, NL 6538 SZ Nijmegen. Rufnr.: und / oder unter: Sozialversicherungskasse (SVB), Abteilung: Internationale Detachering, Postbus 357, NL 1180 AJ Amstelveen. Rufnr.: ) und / oder unter: Deutschsprachige Informationen über das niederländische Sozialversicherungssystem finden Sie unter der Website von MISSOC (Mutual Information System of Social Security): Sie können ebenfalls den so genannten EURO-Atlas des deutschen Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung konsultieren unter: Die Website für niederländische Sozialversicherungen lautet: 3. Steuerzahlungen von Grenzarbeitern. Allgemeines Als Grenzarbeiter sind Sie für das Gehalt steuerpflichtig, das Sie bei Ihrem niederländischen Arbeitgeber im Arbeitsland (Niederlande) beziehen. In Deutschland müssen Sie meistens noch eine Steuererklärung für Ihr gesamtes Einkommen (weltweit) abgeben (deutsches Einkommen + niederländisches Gehalt). Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, wird Deutschland eine Steuersenkung für jenen Teil Ihres Einkommens anwenden, der bereits in den Niederlanden besteuert wird (Freistellung der in den Niederlanden gezahlten Steuern unter Wahrung des sogenannten Progressionsvorbehaltes ). Sie können die steuerliche Behandlung so wählen, als würden Sie in den Niederlanden wohnen. Sollten Sie sich dafür entscheiden, sind sie unbeschränkt steuerpflichtig und haben Anspruch auf dieselben Steuerermäßigungen wie die Einwohner der Niederlanden. Die zwei wichtigsten Senkungen für Arbeitnehmer sind die allgemeine Steuerermäßigung ( pro Jahr) und die Arbeitsermäßigung ( 920 pro Jahr). Wenn Ihr Partner (mit dem Sie verheiratet sind oder auch nicht bzw. von welchem Sie getrennt leben) kein oder nur ein sehr geringes Einkommen (von weniger als 4500 pro Jahr) bezieht, dann hat dieser ein Anrecht auf die Auszahlung der sogenannten Steuerermäßigung (maximal pro Jahr). Dies setzt jedoch voraus, dass beide sich dazu entscheiden müssen, als Einwohner der Niederlanden behandelt zu werden. Diese allgemeine Steuerermäßigung wird monatlich von der niederländischen Finanzverwaltung Ausland in Heerlen an Ihren Partner ausgezahlt. Neben der Steurermäßigung können Sie auch den Steuerabzug für Kinderbetreuung, außergewöhnliche Aufwendungen, Anreise zwischen Wohnort und Arbeitsstätte (ausschließlich öffentliche Verkehrsmittel) und den Unterschied zwischen den bezahlten Hypothekenzinsen abzüglich des Mietwertes Ihrer deutschen Wohnung in Anspruch nehmen. In den Niederlanden wird keine Kirchensteuer und auch kein Solidaritätsbeitrag gezahlt. Überstunden, Schichtarbeit, Sonntagsarbeit usw. werden vollständig besteuert. Die Beiträge für die Rentenversicherung und sogenannte vermögenswirksame Leistungen können Sie komplett von der Lohnsteuer abziehen. Die Lohnsteuer wird in Verbindung mit den Beiträgen zur Einwohnerversicherung erhoben. Steuervorteile für hochqualifizierte deutsche Arbeitnehmer bei sonstiger Stellenknappheit Interessant ist die steuerlich sehr günstige 30 %-Regelung, die für höher qualifizierte deutsche Arbeitnehmer mit Berufserfahrung gilt, welche Arbeitsplätze in den Niederlanden einnehmen, für die Wohnen in Deutschland und Arbeiten in den Niederlanden (2001) 7

8 niederländische Arbeitgeber keine niederländischen Arbeitnehmer aufgrund einer Stellenknappheit auf dem niederländischen Arbeitsmarkt finden können. Diese Regelung gilt für maximal 10 Jahre. Steuer- und Beitragsprozentsätze für die Einwohnerversicherungen (Volksverzekeringen) (sogenannte Gehaltsbelastung für 2001) ab 0 bis ,40 % Einwohnerversicherungen zuzüglich 2,95 % Steuern ab bis ,40 % Einwohnerversicherungen zuzüglich 8,20 % Steuern ab bis % Steuern Bei einem Einkommen über % Steuern Die allgemeine Ermäßigung für diese Steuern beträgt pro Jahr. Die Arbeitsermäßigung für diese Steuerabgaben beträgt 920 pro Jahr. Es gibt auch noch andere Steuerermäßigungen. So haben alleinerziehende Väter bzw. Mütter und Familien mit einem Niedrigeinkommen Anrecht auf zusätzliche Steuerermäßigungen (Kinderermäßigung, Ermäßigung für alleinerziehende Elternteile u.s.w). Beispiel für Steuer- und Beitragserhebungen Zu versteuerndes Einkommen pro Jahr Abzüglich Lohnsteuer: 2,95% von ,20 % von ,40 % von Abzüglich Beitragserhebung: Zuzüglich Steuerermäßigung: Zuzüglich Arbeitsermäßigung: Nettoeinkommen pro Jahr allgemeiner Besteuerung von niederländischen Renten und Firmenrenten, die in Deutschland ausgezahlt werden. Die gesetzlichen niederländischen Leistungen wie Krankengeld, Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit (WAO/EU-Renten), AOW/Alters- und Hinterbliebenenrenten (AOW und Anw) werden in den Niederlanden besteuert. Firmenrenten und Frühpensionen werden in Deutschland besteuert. Adressen Wenn Sie als Grenzarbeiter tätig sind, ist es wichtig, dass Sie Ihren Arbeitgeber darum bitten, eine Brutto-Netto-Gehaltsberechnung aufzustellen. Bedenken Sie, dass im niederländischen Steuersystem gemeinsames Wohnen (auch mit Partnern desselben Geschlechts) mit einer ehelichen Hausgemeinschaft gleichgestellt wird. Wenn Sie wissen, wieviel Lohnsteuer Sie in den Niederlanden zahlen müssen, ist es wichtig, in Deutschland ausrechnen zu lassen, wieviel Einkommenssteuer Sie noch zahlen müssen (unter Berücksichtigung des Einkommens Ihres Ehegatten bzw. Partners). Im Gegensatz zu Deutschland ist die Anzahl an Abzugsposten beschränkt. Dies gilt insbesondere für die Strecke zwischen Wohnort und Arbeitsplatz. Fahren Wohnen in Deutschland und Arbeiten in den Niederlanden (2001) 8

9 Sie mit Ihrem eigenen Fahrzeug, sind diese Kosten steuerlich nicht mehr abzusetzen. Tragen Sie dafür Sorge, dass Ihr niederländischer Arbeitgeber Ihre Fahrtkosten erstattet. Sind Sie Alleinverdiener, dann hat der nicht-verdienende Partner Anspruch auf die niederländische Steuerermäßigung (Allgemeine Steuerermäßigung 1.576,00). Dies beantragen Sie mit einem so genannten Vt-Formular (Fianazverwaltung Ausland). Wenn Sie ein eigenes Haus in Deutschland besitzen und Sie die bezahlten Zinsen für die Hypothekenanleihe von Ihrer niederländischen Einkommenssteuer abziehen möchten, dann müssen Sie sich für die Behandlung als Einwohner der Niederlanden entscheiden. Dieser Steuerabzug besteht neben der deutschen Eigenheimzulage. Informationen über die steuerlichen Aspekte der Grenzarbeit und die steuergünstige 30 %- Regelung für höher qualifizierte deutsche Grenzarbeiter können Sie über die niederländische Finanzverwaltung für Privatpersonen und Unternehmen im Ausland (beim Team für grenzüberschreitende Arbeit und Unternehmen) unter der kostenlosen Rufnr.: oder unter und / oder unter: beziehen. Der Text des Doppelversteuerungsbetrag zwischen den Niederlanden und Deutschland steht auf der Website des Benesfinanzamtes unter: Informationen über das deutsche Steuersystem erhalten Sie bei den deutschen Finanzämtern und dem Bundesamt für Finanzen unter: und unter Die Startseite für niederländische Steuerabgaben finden Sie unter: Wohnen in Deutschland und Arbeiten in den Niederlanden (2001) 9

10 4. Niederländisches Arbeitsrecht (Tarifverträge, kurz CAOs) Allgemeines Sind Sie als Grenzarbeiter bei einem niederländischen Arbeitgeber tätig, dann gilt niederländisches Arbeitsrecht und der niederländische Tarifvertrag (CAO). Es existieren in den Niederlanden ca. 850 Tarifverträge. Dazu zählen CAOs für Unternehmen und Unternehmensbranchen. Als EU-Mitglied benötigen Sie keine Arbeitserlaubnis. Das niederländische Arbeitsrecht unterscheidet sich in einigen Punkten von dem deutschen. Die wichtigsten Unterschiede in Vergleich zum deutschen Arbeitsrecht sind folgende: Das niederländische Arbeitsrecht macht keinen Unterschied zwischen Arbeitern und Angestellten. Es gibt kaum eigene Tarifverträge für Angestellte. In den Niederlanden existiert für jeden Arbeitnehmer ein gesetzlicher Mindestlohn. Dieser beträgt für Personen ab dem 23. Lebensjahr brutto 1155 pro Monat (netto 1030) bei einer 38-Stunden Woche. Das gesetzlich festgesetzte Urlaubsgeld beträgt 8% des Jahresgehalts. Dieses wird im Monat Mai ausgezahlt. Für einige Unternehmensbranchen (Baugewerbe) gilt eine andere Regelung in Bezug auf das Urlaubsgeld. Alle Tarifverträge (pro Unternehmen oder Unternehmensbranche) wurden als allgemein verbindlich erklärt. In diesen CAOs wird neben den Arbeitsbedingungen (Gehalt, Arbeitszeit, usw.) ebenfalls ein sehr umfangreiches Paket zur zusätzlichen sozialen Sicherheit (Zusatzversorgung) geregelt. Im Krankheitsfall haben Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung. Diese Lohnfortzahlung seitens Ihres Arbeitgebers beträgt mindestens 70% Ihres Lohnes (über maximal 52 Wochen). In den meisten CAOs wurde festgesetzt, dass 90 oder häufig auch 100% des Lohns ausbezahlt werden. Ausschließlich Zeitarbeitskräfte, schwangere Frauen und Organspender haben ein Anrecht auf Krankengeld. Die gesetzlich geregelte Anzahl an bezahlten Urlaubstagen pro Jahr beträgt: 4 x die Anzahl an Tagen, die Sie pro Woche arbeiten. Im Krankheitsfall können Sie höchstens 6 Monate Urlaubstage geltend machen. In sehr vielen Tarifverträgen wurden zusätzliche Vereinbarungen zu Urlaubstagen getroffen. Es gibt in den Niederlanden nur 7 gesetzliche Feiertage (Königinnentag am 30. April, erster und zweiter Weihnachtstag, Ostermontag und Pfingstmontag und Christi Himmelfahrt). Sie können nicht ohne die vorherige Zustimmung des Direktors des Arbeitsamtes gekündigt werden oder bei der Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Amtsrichter (Kantonrechter). Es gibt in den Niederlanden keine eigenen Arbeits- respektive Sozialgerichte. Arbeitsrechtliche Fragen und solche zur sozialen Sicherheit werden von Amtsgerichten behandelt. Geringfügige Arbeit gibt es nicht, man ist jederzeit sozialversichert. Zeitarbeit ist ein gewöhnliches Phänomen. Was wird alles in niederländischen Tarifverträgen (CAOs) festgesetzt? Der individuelle Arbeitsvertrag (Modell) Vereinbarungen zu Arbeitsverträgen auf Zeit Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber Nebeneinkünfte und Konkurrenzklauseln Krankmeldung und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Entlohnung, Lohnskalas/nach Aufteilung in Funktionen, Auszahlung zum Jahresende Wohnen in Deutschland und Arbeiten in den Niederlanden (2001) 10

11 Auszahlungen im Todesfall und bei Dienstjubiläum Beendigung des Arbeitsvertrages und Kündigungsfristen Reisekostenentschädigungen, Überstundenzulage Arbeitsdauer, Arbeitszeiten, Überstunden Urlaubs- und Urlaubszeitenregelungen Regelungen zur Kinderbetreuung und Entschädigungen Ausbildung und Konzepte des beruflichen Werdegangs Zusatzzahlungen bei Erwerbsunfähigkeit Frühruhestand, Regelungen zur Altersrente Gewerkschaftsgenehmigungen und Mitbestimmungsrechte Der einzelne Arbeitsvertrag Wenn Sie in den Niederlanden arbeiten, gilt niederländisches Arbeitsrecht und die anzuwendenden Tarifverträge (CAOs). Wichtig ist der einzelne Arbeitsvertrag. Beim Abschluss eines Arbeitsvertrages ist eine Anzahl Dinge zu beachten, beispielsweise Form und Dauer des Arbeitsvertrages (befristet oder unbefristet), Probezeit, Zeitarbeitsvertrag usw..... Informationspflicht des Arbeitgebers Ein mündlicher Arbeitsvertrag ist im Prinzip gültig, führt jedoch oft zu Konflikten darüber, was genau zu den Arbeitsbedingungen vereinbart wurde. Ihr Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, Sie binnen eines Monats nach Beginn des Arbeitsverhältnisses schriftlich über folgendeangaben zu unterrichten: Name und Wohnort von Arbeitgeber und Arbeitnehmer Funktion des Arbeitnehmers oder Art der ausgeübten Tätigkeit Angabe des Ortes bzw. der Orte, an denen die Tätigkeiten verrichtet werden; Anzahl der Urlaubstage und Berechnung des Anspruchs auf Urlaubstage; Kündigungsfrist; Gehaltshöhe und Zeitpunkt der Auszahlung; Arbeitszeiten pro Tag/Dienst oder Woche; Beteiligung an einer Ruhestandsregelung; Der (ggf. anzuwendende) Tarifvertrag; Bei einem befristeten Vertrag Angabe der Vertragsdauer. Wenn diese Daten bereits in einen Arbeitsvertrag aufgenommen wurden, kann auf eine getrennte Angabe verzichtet werden. In den meisten Tarifverträgen wurde festgesetzt, dass Sie Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag haben. Regelung zur Probezeit Eine Probezeit muss stets vorab schriftlich festgesetzt werden. Wenn Sie über einen Arbeitsvertrag von zwei Jahren und mehr verfügen, dann kann die Probezeit höchstens zwei Monate betragen. Ist Ihr Arbeitsvertrag kürzer als zwei Jahre, dann kann die Probezeit höchstens einen Monat betragen. Nur wenn der Tarifvertrag es zulässt, ist in einem solchen Fall eine Probezeit von zwei Monaten möglich. Während der Probezeit können sowohl Sie selbst als auch der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag fristlos kündigen. Selbstverständlich können Sie nicht wegen Schwangerschaft, Gründen des Familienstands, der Staatszugehörigkeit u.a. gekündigt werden. Wenn Sie die Funktion, für welche Sie innerhalb des Unternehmens eingestellt wurden, bereits mehr als zwei Monate ausgeübt haben (z.b. als Zeitarbeitskraft oder über einen befristeten Vertrag), dann ist keine Probezeit mehr möglich. Ihr Arbeitgeber hat Sie dann bereits beurteilen können. Eine zu lange und mündlich vereinbarte Probezeit oder eine unrechtmäßig vereinbarte Probezeit ist immer als ungültig (nichtig) zu betrachten. Wohnen in Deutschland und Arbeiten in den Niederlanden (2001) 11

12 Regelungen zur befristeten Arbeit Der Unterschied zwischen einem befristeten und einem unbefristeten Arbeitsvertrag besteht darin, dass Ihr befristeter Vertrag (meistens) von selbst ausläuft. Folglich ist keine Genehmigung einer Kündigungsfrist nötig. Bei einem befristeten Vertrag kann die Probezeit auch kürzer sein. Bei befristeten Arbeitsverträgen gilt das sogenannte Kettensystem. Das beinhaltet, dass Sie mehr oder weniger automatisch unbefristet beschäftigt werden, wenn Sie mehr als drei befristete Verträge gehabt haben. Erhalten Sie einen vierten Vertrag, dann sind Sie von dem Moment ab fest angestellt. Es spielt dabei keine Rolle, wie lang der erste, zweite und dritte Vertrag dauerte. Befristete Verträge müssen nicht aneinander anschließen. Dazwischen kann ein Zeitraum liegen, in dem Sie nicht erwerbstätig sind oder Sie für einen anderen Arbeitgeber tätig gewesen sind. Die Unterbrechung darf jedoch nicht mehr als drei Monate betragen. Ist dies dennoch der Fall, dann bilden diese Arbeitsverträge zusammen ein Glied in einer Kette. Wenn Sie mehr als drei Monate nicht für Ihren Arbeitgeber tätig sind, wird der neue befristete Arbeitsvertrag als Ihr erster Vertrag betrachtet und man wird erneut den Anforderungen entsprechen müssen. Sie treten automatisch in ein festes Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt ein, dass Sie länger als drei Jahre (z.b. über einen befristeten Arbeitsvertrag) bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt waren. Dennoch ist es möglich, einen befristeten Arbeitsvertrag von drei Jahren einmalig um einen Zeitraum von drei Monaten zu verlängern, wenn von einem auslaufenden Projekt oder dergleichen die Rede ist. In einigen Tarifverträgen können abweichende Bestimmungen stehen. Beispielsweise dass ein befristeter Vertrag ausschließlich in bestimmten Situationen verlängert werden kann (z.b. durch ein Projekt oder die Vertretung eines erkrankten Kollegen. In Ihrem CAO kann auch stehen, dass Ihr befristeter Vertrag nicht länger als eine bestimmte Zeit gültig ist, z.b. maximal für ein Jahr. Eine Mindestdauer wird meistens nicht genannt. Es ist ebenfalls möglich, dass in Ihrem CAO steht, dass Sie gerade Anspruch auf einen Festvertrag nach Ihrem vierten unbefristeten Vertrag haben, oder dass Sie nicht nach drei Jahren bei Ihrem Arbeitgeber fest angestellt werden, sondern erst nach vier Jahren. Adressen Informationen über Arbeitsrecht, Tarifverträge u.a. finden Sie bei den Gewerkschaften unter: und beim Arbeitsministerium unter der kostenlosen Rufnr.: und unter: (Sozialversicherung und Arbeit). Der Tarifvertrag ist über den Arbeitgeber oder bei der niederländischen Gewerkschaft erhältlich. Informationen über die niederländischen Gewerkschaften finden Sie auf den Websites von FNV, CNV und MHP: (siehe auch unter: und Die deutschen, belgischen und niederländischen Gewerkschaften arbeiten zusammen in den so genannten interregionalen Gewerkschaftsräten (IVR). Siehe unter: Sind Sie Mitglied einer der deutschen Gewerkschaften, die dem DGB angeschlossen sind, haben Sie über Ihre deutsche Gewerkschaft Anspruch auf Rechtshilfe von den niederländischen Gewerkschaften (FNV, CNV, MHP). Sind Sie Mitglied einer deutschen Gewerkschaft (DGB), können Sie ebenfalls die niederländischen Tarifverträge (CAO) bei einer der niederländischen Gewerkschaften beantragen (FNV, CNV oder Unie-MHP). Viele Informationen über Arbeitsrecht u.a. finden Sie auf der Website: Wohnen in Deutschland und Arbeiten in den Niederlanden (2001) 12

13 Beispiel eines unbefristeten Arbeitsvertrages (Muster): Die Unterzeichner: Herr... und Frau aus... aus nachstehend der Arbeitgeber genannt geboren, den nachstehend der Arbeitnehmer genannt treffen folgende Vereinbarung: Artikel 1. Der Arbeitnehmer nimmt zum eine Beschäftigung beim Arbeitgeber als... (Bezeichnung der Funktion, Beschreibung der Arbeit oder Aufgabe und des Zuständigkeitsbereiches) auf. Artikel 2. Der Arbeitsvertrag wird auf unbefristete Zeit abgeschlossen, unter der Bedingung, dass das Beschäftigungsverhältnis in jedem Fall ohne eine dazu erforderliche Kündigung bei Erreichen des von der AOW* berechtigten Altersgrenze des Arbeitnehmers * AOW- gesetzliche Altersrentenversicherung in den Niederlanden Artikel 3. Für den Arbeitsvertrag ist der derzeit geltende Tarifvertrag für.. anzuwenden. Artikel 4. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, jeweils alle von dem Arbeitgeber oder in seinem Namen zu übertragenen zumutbaren Tätigkeiten von... Uhr morgens bis... Uhr abends auszuüben. Artikel 5. Der Arbeitnehmer erhält ein Bruttogehalt in Höhe von HFL... pro Monat,, unbeschadet der gesetzlichen oder periodischen Erhöhungen. Das Urlaubsgeld beträgt...% pro Jahr vom Jahresgehalt. Ein Anspruch auf Urlaubsgeld wird proportional zur Dauer des Arbeitsverhältnisses im Zeitraum vom 1. Juli bis einschließlich 30. Juni erworben. Artikel 6. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf... Urlaubstage pro Kalenderjahr. Besagter Urlaubsanspruch wird proportional zur Dauer des Arbeitsverhältnisses während des Kalenderjahres erworben. Artikel 7. Vereinbarungen zu z.b.: Probezeiten Kündigungsfristen Orten, an denen die Arbeit verrichtet wird... Der Vertrag wurde in... am erstellt. Unterschrift des Arbeitgebers Unterschrift des Arbeitnehmers 5. Der niederländische Gehaltsauszug Allgemeines Der Bruttolohn, den Sie verdienen, wird in Übereinstimmung mit den niederländischen Tarifverträgen des Unternehmens bzw. der Unternehmensbranche, in der Sie beschäftigt sind, festgesetzt. Meistens werden Sie nach Ihrer Tätigkeit bezahlt. Die Lohngruppen sind den Tarifverträgen zu entnehmen. In diesen werden auch Überstundenzuschlag, Reisekostenentschädigungen zwischen Wohn- und Arbeitsplatz, Abzüge für die übergesetzliche Sozialversicherung (Betriebsrente usw.) festgesetzt. Der Lohn wird meistens monatlich für 4 Wochen ausgezahlt. Ein Mal pro Jahr haben Sie Anspruch auf Urlaubsgeld. Ihr Urlaubsgeld beträgt 8 % des Jahreseinkommens und wird von Ihren Arbeitgebern im Mai ausbezahlt. In einigen Tarifverträgen wurden noch Vereinbarungen über sonstige Jahresvergütungen (dreizehntes Monatsgehalt, Weihnachtsgeld, Prämie zum Jahresende, usw) getroffen. Wohnen in Deutschland und Arbeiten in den Niederlanden (2001) 13

14 Bei der Ermittlung Ihres Nettogehalts wird Ihre persönliche Situation nicht berücksichtigt. Es gibt keine Steuergruppen. Nachdem Ihnen zuerst die Steuer und der Beitrag für die Einwohnerversicherungen abgezogen wurden, haben Sie ein Anrecht auf Ermäßigungen bei Ihrer Steuerzahlung und Einziehung der Sozialbeiträge. Sollten Sie über ein geringes Einkommen verfügen, zahlt Ihnen das Finanzamt eine Ermäßigung (z.b. Kinderermäßigung) aus. Allein stehende Eltern mit Kindern haben Anspruch auf zusätzliche Ermäßigungen. Haben Sie einen Lebenspartner (auch einen, mit dem Sie nicht verheiratet sind oder von dem Sie getrennt leben), der über kein oder nur über ein sehr beschränktes Einkommen verfügt, dann hat dieser Partner Anspruch auf die allgemeine Steuerermäßigung. Diese Ermäßigung wird auf Antrag des Partners von der Finanzverwaltung Ausland in Heerlen ausgezahlt. Übersicht über eine einfache Brutto/Netto-Lohnermittlung Bruttolohn in Euro 1500, , ,00 Abzüge ZFW (1) 25,50 34,00 42,50 Abzüge WW (2) 18,13 44,38 70,63 Abzüge für Lohnabgaben (3) 319,71 508,58 712,66 Nettolohn 1137, , ,21 % brutto/netto 76% 71% 67% Erläuterung: Diese Lohnauszüge beschränken sich auf die gesetzlichen Abzüge für (1) Krankheitskosten (ZFW), (2) Arbeitslosigkeit (WW) und (3) die Lohnabgaben, d.h. Abzüge (Beiträge) für Einwohnerversicherungen (AOW, Anw, AWBZ) und die Lohnsteuer. Die Lohnabgaben (3) verringern sich automatisch um die allgemeine Abgabenkürzung ( pro Jahr) und die Arbeitskürzung ( 920 pro Jahr). Der Arbeitnehmer ist ebenfalls verpflichtet, 12,25 pro Monat an ZFW-Beiträgen zu zahlen. Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ( Stand zum ) Gesetz Arbeitnehmegeber Arbeit- Insgesamt AOW (Allgemeines Altersrentengesetz) Anw (Allgemeines Hinterbliebenengesetz) AWBZ (Allgemeines Gesetz über besondere Krankheitskosten) WAO-Beitrag/Basis (Erwerbsunfähigkeitsgesetz) WW-Beitrag (Arbeitslosengesetz) Versicherungslohngrenze WW (beitragsfreier Satz / Freibetrag) : 53,00 pro Tag ZFW-Beitrag (Krankenkassengesetz) Nominaler ZFW-Beitrag pro Jahr (Nominaler Beitrag pro Jahr): ca. 145 bis ca. 170 Maximale ZFW-Beitragsgrenze ZFW (maximale ZFW-Lohngrenze) pro Jahr Beispiel für einen Gehaltsauszug eines Teilzeitbeschäftigten (Stand von 2001) Wohnen in Deutschland und Arbeiten in den Niederlanden (2001) 14

15 Bruttolohn 1.609,43 1. OP-Beitrag 26,43 2. Flex-Rentenbeitrag 45,87 3. Krankenkassenbeitrag 24,93 4. Beitrag zur 28,69 5. Arbeitslosenversicherung Beitrag zur AP- 5,16 6. Zusatzversicherung Lohnabgabe 301,91 7. Investivlohn 65,55 8. Nettolohn Erläuterungen: 1. Bruttolohn der anzuwendenden Tarifverträge 2. OP-Beitrag: wird abgeführt an den Unternehmensrentenfonds (PPGM) zur Finanzierung der ergänzenden Alters- und Hinterbliebenenrente (ab dem 65. Lebensjahr). Diese Rente dient als Ergänzung zur gesetzlichen Altersversorgung: Grundrente/AOW (Sozialversicherungskasse) 3. Flex-Rentenbeitrag: wird abgeführt an den Unternehmensrentenfonds (PPGM) zur Finanzierung des Vorruhestandgeldes (zwischen dem 60. und 65. Lebensjahr). 4. Krankenkassenbeitrag (ZFW): wird abgeführt an die Krankenkasse (ausschließlich für Sachleistungen ). An die Krankenkasse müssen monatlich pro Erwachener ca. 12,00 an Pauschalbeiträgen gezahlt werden. 5. Beitrag zur Arbeitslosenversicherung (WW): wird abgeführt an die Arbeitslosenkasse (z.b. GAK, Cadans, Guo, SFB, USZO) zur Finanzierung der Zahlung von Arbeitslosengeld. 6. Beitrag zur AP-Zusatzversicherung: wird abgeführt an einen Privatversicherer (PPGM) zur Finanzierung des so genannten WAO-Defizits (Gesetz zur Invalidenversicherung). Der Arbeitgeber zahlt den Beitrag zur Invalidenversicherung (WAO). 7. Lohnabgabe: kombinierte Abgabe, die an das Finanzamt zur Finanzierung der Lohnsteuer und der Beiträge zur Einwohnerversicherung im Rentenalter (AOW), Todesfall (Anw) und bei besonderen Krankheitskosten (AWBZ) abgeführt wird. Diese Lohnabgabe wird um die allgemeine Ermäßigung bereits verringert ( pro Jahr) sowie um die Arbeitsermäßigung ( 920 pro Jahr). 8. Gesetzliche Sparregelung: steuerlich günstige Sparregelung. Der Sparbetrag wird an eine selbst gewählte Bank abgeführt (4-Jahressparen). Steuervorteil ca. 20 pro Monat. Steuervorteil für höher qualifizierte deutsche Arbeitnehmer bei sonstigem Personalmangel Interessant ist die sehr günstige 30-% Regelung. Diese Steuerregelung gilt für höher qualifizierte deutsche Arbeitnehmer mit Berufserfahrung, die in die Niederlanden kommen, um dort Stellen zu besetzen, für die der niederländische Arbeitgeber keine Arbeitnehmer aus dem eigenen Land findet aufgrund von Personalmangel. Diese Regelung gilt für höchstens 10 Jahre. 30% Regelung Keine 30% Regelung Bruttolohn 2.500, ,12 30-%-Vergütung 1.108,12 Keine Vergütung Gesamtzahlungen 3.608, ,12 ZFW-Abzüge 42,50 61,64 Wohnen in Deutschland und Arbeiten in den Niederlanden (2001) 15

16 WW-Abzüge 70,63 128,80 Abzüge für Lohnabgaben 712, ,25 Nettolohn 2.782, ,73 In beiden Fällen ist das Bruttogehalt des Arbeitnehmers gleich hoch ( 3.606,12). Die Lohnkosten des Arbeitgebers sind bei der Anpassung niedriger, da die Arbeitgeberbeiträge z.b. an die WW, ZFW und an die WAO-Versicherung niedriger sind. Es wird empfohlen, die Beiträge für die Betriebsrentenregelung im Fall der 30% Regelung für den Bruttolohn zuzüglich der 30% -Vergütung ausrechnen zu lassen. Lohnsteuerjahresausgleich Ein Mal pro Jahr (im Monat Januar oder Februar) muss der Arbeitgeber einen Lohnsteuerjahresausgleich ausstellen. Dieser ist etwas übersichtlicher als der deutsche. Der niederländische Lohnsteuerjahresausgleich gibt den verdienten Lohn, unversteuerte Vergütungen und die Abzüge für die Lohnsteuer / Beiträge zur Einwohnerversicherung an. Dieser Jahresausgleich ist so einfach, weil auf alle Gehaltsarten, Vergütungen, Überstunden, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall usw. die vollständige Lohnabgabe eingezogen wird. Es gibt jedoch sehr sporadische Ausnahmen z.b. bei der Jubiläumszuwendung. Adressen Informationen zum Arbeitsrecht und zu Tarifverträgen finden Sie auf den Websites von FNV, CNV und MHP unter: (siehe auch unter: und Die deutschen, belgischen und niederländischen Gewerkschaften arbeiten zusammen in den so genannten interregionalen Gewerkschaftsräten (IVR): Sie können auch Informationen über das niederländische Arbeitsministerium unter der kostenlosen Rufnr.: und / oder unter: (Sozialversicherung und Arbeit) beziehen. Der Tarifvertrag ist beim Arbeitgeber oder bei der niederländischen Gewerkschaft erhältlich. Wenn Sie Mitglied einer deutschen Gewerkschaft sind, die dem DGB angeschlossen ist, dann haben Sie über Ihre deutsche Gewerkschaft Anspruch auf Rechtshilfe seitens der niederländischen Gewerkschaften FNV, CNV oder Unie-MHP. Sie können bei Vorlage Ihres deutschen Mitgliedsausweises auch die niederländischen Tarifverträge bei der diesbezüglichen niederländischen Gewerkschaft beantragen. Wenn Sie einen Anspruch auf die 30-% Regelung geltend machen möchten, können Sie sich mit der Finanzverwaltung Ausland in Heerlen in Verbindung setzen (Team: Grenzüberschreitende Arbeiten und Unternehmen), Rufnr.: (kostenlos) oder oder unter: Eine einfache Online Lohnberechnung finden Sie auf der Website von ADP unter: (wähle: Gehaltsberechnungen: E-pay 2001). Informationen zu Steuertarifen erhalten Sie über die Website des Finanzamtes bzw. der Finanzverwaltung unter: Deutschsprachige Informationen über Sozialbeiträge finden Sie beim Büro für deutsche Angelegenheiten unter der Rufnr.: und / oder unter: oder über LISV unter: Wohnen in Deutschland und Arbeiten in den Niederlanden (2001) 16

17 6. Kosten im Krankheitsfall und Krankengeld für Grenzarbeiter A. Allgemeine Sachleistungen im Krankheitsfall Wenn Sie in den Niederlanden arbeiten, können Sie auf zwei verschiedene Arten gegen Krankheit versichert sein. Sollten Sie mehr als HFL ( ) verdienen, sind Sie gesetzlich krankenversichert und gesetzlich AWBZ-versichert (in etwa vergleichbar mit der deutschen Pflegeversicherung). Verdienen Sie mehr als HFL ( ), sind Sie privat versichert und in einer gesetzlichen Pflegeversicherung (AWBZ). Wo Ihre Angehörigen versichert sind, wird in Übereinstimmung mit der deutschen Gesetzgebung festgesetzt. Sie sind krankenversichert Die Beiträge zur pflichtgemäßen Krankenversicherung und zur AWBZ werden in Übereinstimmung mit niederländischem Recht festgesetzt. Der Beitrag zur AWBZ ist Bestandteil der Lohnabgabe. Der Krankenkassenbeitrag wird vom Gehalt eingezogen. Der Arbeitgeber zahlt einen Teil Ihres Krankenkassenbeitrages. Neben dem Lohnabzug sind Sie noch dazu verpflichtet, den Nominalbeitrag (Pauschalbeitrag von ca. 12 pro Erwachsener) an Ihre Krankenkasse zu zahlen. Als krankenversicherter Grenzarbeiter haben Sie das Recht, sowohl in den Niederlanden als auch in Deutschland medizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen. In den Niederlanden haben Sie ein Anrecht auf den niederländischen Gesundheitsfürsorgestand und in Deutschland auf den deutschen. Das bedeutet, dass Sie wenn Sie zu einem niederländischen Zahnarzt gehen nahezu alles selbst bezahlen müssen, im Gegensatz zu Deutschland, wo Sie ein beschränktes Risiko haben. Als krankenversicherter Grenzarbeiter erhalten Sie von Ihrer niederländischen Krankenkasse ein E-106-Formular. Dieses Formular müssen Sie bei Ihrer deutschen Krankenkasse einreichen. Auf diese Art und Weise sind Sie und Ihre Angehörigen zumindest in den Niederlanden bei der deutschen Krankenkasse eingeschrieben. Das E 106- Formular ist eine Erklärung hinsichtlich des Rechts auf Leistungen von Versicherten im Krankheitsfall, die in einem anderen Staat wohnen als demjenigen, in dem sie erwerbstätig sind. Dieses Verfahren gilt nicht, wenn Sie privat versichert sind. Wor Ihre Angehörigen versichert sind, wird der deutschen Gesetzgebung zufolge bestimmt. Dabei kann eine Vielzahl an Situationen auftreten: Grenzarbeiter Ehegatte Angehörige pflichtversichert in den Niederlanden pflichtversichert in Deutschland alle pflichtversichert in Deutschland pflichtversichert in den Niederlanden arbeitet nicht in Deutschland alle pflichtversichert in Deutschland pflichtversichert in den Niederlanden arbeitet als geringfügig Beschäftigter alle pflichtversichert in in Deutschland Deutschland pflichtversichert in den Niederlanden erhält in Deutschland eine alle pflichtversichert in Arbeitslosenunterstützung Deutschland pflichtversichert in den Niederlanden pflichtversichert in den Niederlanden alle pflichtversichert in Deutschland pflichtversichert in den Niederlanden freiwillige Versicherung in Kinder freiwillig in Deutschland Deutschland versichert pflichtversichert in den Niederlanden privat versichert in Deutschland Kinder privat versichert in Deutschland pflichtversichert in den Niederlanden Kein Partner Kinder pflichtversichert in Deutschland Wohnen in Deutschland und Arbeiten in den Niederlanden (2001) 17

18 Im Gegensatz zu dem Grenzarbeiter, der das Recht, frei zu wählen hat, dürfen Ihre Angehörigen keine medizinischen Hilfeleistungen in den Niederlanden in Anspruch nehmen. In Notfällen ist selbstverständlich wohl ein Anspruch auf medizinische Hilfe in den Niederlanden möglich. Wenn Ihre Angehörigen dennoch medizinische Hilfeleistungen in den Niederlanden beanspruchen wollen, können Sie den von Ihrer deutschen Krankenkasse empfohlenen Arzt um Zustimmung fragen, um sich in den Niederlanden behandeln zu lassen. Diese Zustimmung wird dann durch ein sogenanntes E-112-Formular erteilt. In einigen Grenzregionen besteht die Möglichkeit, dass Ihre Angehörigen nach Überweisung des Hausarztes Sonderleistungen von einem Facharzt in Anspruch nehmen können (einschl. der vorgeschriebenen Arzneimittel und der weiteren Behandlung in einem Krankenhaus). Diese Regelung gilt u.a. auch in der Euregio Maas-Rhein Süd. Um dies zu ermöglichen, hat beispielsweise der Krankenversicherer CZ in Zusammenarbeit mit der deutschen Krankenkasse AOK die Möglichkeit geschaffen, einen internationalen Gesundheitspass zu beantragen. Sie sind privatversichert Der Beitrag zur privaten Krankenversicherung wird von derm privaten Krankheitskostenversicherer festgesetzt und ist abhängig von dem selbst gewählten eigenen Risiko, dem Alter, der Anzahl Kinder usw. Meistens bezahlt ihr niederländischer Arbeitgeber einen Teil der Kosten Ihrer privaten Krankenversicherung. Als Privatversicherter müssen Sie nicht die sogenannten gesetzlichen Beiträge zum WTZ/Pooling bezahlen. Häufig ist es so, dass dennoch ein beträchtlich höherer Beitrag entrichtet werden muss, da sie im Ausland wohnen. Wenn Sie und Ihre Angehörigen in den Niederlanden privat versichert sind, bestimmen die Policebedingungen Ihrer privaten Krankenversicherung, ob Sie und Ihre Angehörigen sowohl in die Niederlanden als auch nach Deutschland gehen dürfen. Dies ist häufig nicht der Fall, wenn Ihr Partner selbst in Deutschland gesetzlich versichert ist. Im Gegensatz zu Deutschland kann man sich bei der niederländischen Krankenversicherung sowohl gesetzlich als privat versichern. Sehr kompliziert ist die Versicherungssituation Ihrer Angehörigen. Diese hängt u.a. von der Versicherungssituation Ihres Ehegatten ab. Arbeitet Ihr Partner in Deutschland, so ist dieser selbst versichert (privat, gesetzlich oder freiwillig). Arbeitet der Partner auch in den Niederlanden, kann dieser gesetzlich krankenversichert oder privat versichert sein. Wenn die Versicherungssituation beider Eltern geklärt ist, kann in Übereinstimmung mit deutschem Recht geprüft werden, wo und wie die Kinder versichert werden. Wenn die Kinder oder der Partner bei dem Partner mitversichert werden, der in den Niederlanden privat versichert ist, kann es vorkommen, dass die Angehörigen nicht über die AWBZ (Pflegeversicherung) versichert sind. Eine freiwillige Pflegeversicherung für diese Fälle besteht (noch) nicht. B. Allgemeine Krankengesetzleistungen (Geldleistungen) Medizinische Untersuchung bei Beschäftigungsbeginn Zum Zeitpunkt der Bewerbung muss die medizinische Untersuchung sich auf das Ziel beschränken, dem sie dient, d.h. dem Beginn oder den Änderungen eines Arbeitsverhältnisses. Die medizinische Untersuchung darf nur dann erfolgen, wenn die ausgeübte Funktion besondere Anforderungen medizinischer Eignung mit sich bringt. Spezifisch auf die Entdeckung (zukünftiger) unheilbarer Krankheiten ausgerichtete Tests sind verboten. Dies gilt auch für Fragen oder Tests, die einen großen Eingriff in die persönliche Lebenssphäre des Untersuchten (Schwangerschaft usw.) darstellen. Wohnen in Deutschland und Arbeiten in den Niederlanden (2001) 18

19 Lohnfortzahlung und Krankengeld Im Krankheitsfall haben Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung. Diese beträgt 70 % des von Ihnen verdienten Lohnes, wobei der gesetzliche Mindestlohn als Untergrenze zählt. In den meisten Tarifverträgen wird festgesetzt, dass Sie 12 Monate lang Anspruch auf eine 100 % Lohnfortzahlung haben. Manchmal kann es vorkommen, dass für einen Tag kein Gehalt ausgezahlt wird (Karenztag). Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist auf maximal 52 Wochen beschränkt. Konsultieren Sie die Tarifverträge zu ergänzenden Rechten (keine Karenztage oder 100 % Lohnfortzahlung) im Krankheitsfall. Nur in Ausnahmefällen haben Sie Anspruch auf Krankengeld. Dies ist der Fall, wenn Sie in Umständen oder für eine Zeitarbeitsagentur tätig sind. Das Krankengeld wird von der UVI (z.b. GAK, Cadans uw.) und nicht wie in Deutschland von der Krankenkasse ausgezahlt. Sowohl die Lohnfortzahlung als auch das Krankengeld sind ohne weiteres nach Deutschland exportierbar. Kontrolle im Krankheitsfall Wenn Sie krankenversichert sind, müssen Sie sich in Übereinstimmung mit der Betriebsregelung bei Ihrem niederländischen Arbeitgeber bzw. der zuständigen Arbo-Abteilung krank melden. Danach müssen Sie sich in Deutschland bei Ihrem Hausarzt melden. Ihr deutscher Arzt wird dann die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die deutsche Krankenkasse senden, welche die Arbo-Abteilung Ihres niederländischen Arbeitgebers informiert. Unterrichten Sie Ihren niederländischen Arbeitgeber über die Art und Weise, mit der Sie in Deutschland kontrolliert werden, um Missverständnissen vorzubeugen. Folgende E-Formulare werden benutzt: E-115 Formular: Leistungsantrag wegen Erwerbsunfähigkeit E-116 Formular: Medizinischer Bericht im Fall von Erwerbsunfähigkeit E-118 Formular: Erklärung über das Ende der Erwerbsunfähigkeit Wenn Sie privat versichert sind, sind Sie nicht bei einer deutschen Krankenkasse eingetragen. In dem Fall kann keine Untersuchung über eine deutsche Krankenkasse erfolgen. Sie sollen sich dann bei Ihrem Arbeitgeber und / oder bei der Arbo-Abteilung Ihres Arbeitgebers krank melden. Der niederländische Arbeitgeber oder seine Arbo-Abteilung darf Sie grundsätzlich nicht dazu auffordern, sich in den Niederlanden untersuchen zu lassen. Prinzipiell muss die Untersuchung in Deutschland (durch einen deutschen Arzt oder durch die niederländische Arbo-Abteilung) erfolgen. Wenn Sie jedoch im Vorfeld Ihre Zustimmung erteilt haben, kann die Untersuchung wohl in den Niederlanden stattfinden. Diese Regelung gilt sowohl für gesetzlich als auch privat krankenversicherte Grenzarbeiter. Kündigung zur Zeit der Erkrankung Wenn Sie krank sind, können Sie nicht gekündigt werden. Dieses Kündigungsverbot gilt 2 Jahre lang. Wenn Ihr Arbeitgeber Sie kündigen möchte, kann er dies erst dann tun, nachdem er den Arbeitsvertrag von einem Richter am Amtsgericht hat kündigen lassen. Wenn Sie erkrankt sind, nachdem der Arbeitgeber eine Kündigungsgenehmigung beim Arbeitsamt beantragt hat, dann gilt das Kündigungsverbot im Krankheitsfall nicht. Wohnen in Deutschland und Arbeiten in den Niederlanden (2001) 19

20 Adressen Informationen über gesetzliche Krankheitskostenregelungen können Sie u.a. über das Gesundheitsministerium beziehen. In den Niederlanden unter: oder unter: oder unter: und in Deutschland unter: oder bei den niederländischen Krankenkassen unter: oder oder Fragen zu grenzüberschreitenden Krankenversicherungen können Sie in Deutschland an die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA), Pennefeldsweg 11-15, D Bonn stellen. Rufnr: und / oder unter: oder bei Ihrer deutschen Krankenkasse. Benötigen Sie Informationen zu Untersuchungen und Krankengeld, können Sie sich mit dem GAK Nederland BV (Abteilung: Verträge) in Heerlen (Rufnr: ) in Verbindung setzen. Dieses GAK-Büro ist als der offizielle Ansprechpartner für in Deutschland lebende Grenzarbeiter bestimmt worden. Eine deutschsprachige Übersicht über die Sozialversicherung können Sie der vergleichenden Übersicht des Mutual Information System of Social Security (MISSOC) zu Sach- und Geldleistungen unter: entnehmen. Sie können auch den sogenannten EURO-Atlas des deutschen Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung unter: konsultieren. - Wohnen in Deutschland und Arbeiten in den Niederlanden (2001) 20

1. Wohnort Deutschland...4. 1.2 Beschäftigter + Familienangehörige...4. 1.2.1 Beschäftigt in den Niederlanden (Grenzgänger)...4

1. Wohnort Deutschland...4. 1.2 Beschäftigter + Familienangehörige...4. 1.2.1 Beschäftigt in den Niederlanden (Grenzgänger)...4 1. Wohnort Deutschland...4 1.2 Beschäftigter + Familienangehörige...4 1.2.1 Beschäftigt in den Niederlanden (Grenzgänger)...4 1.2.1.1 Am 31.12.2005 in den Niederlanden pflichtversichert...4 1.2.1.2 Am

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