1. Auslober und Wettbewerbsgegenstand 1.1 Auslober

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1 1. Auslober und Wettbewerbsgegenstand 1.1 Auslober Auslober des ITAS Innovationspreis ist die Versicherungsgruppe ITAS VVaG (Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit) mit Sitz in der Piazza delle Donne Lavoratrici 2, Trient, vertreten durch ihren Generaldirektor Ermanno Grassi. 1.2 Gegenstand des Wettbewerbs Ziel des ITAS Innovationspreises ist es, im Interesse der Allgemeinheit ökologisch und wirtschaftlich nachhaltige Projekte zu unterstützen und auszuzeichnen sowie innovative Ideen durch das Zusammentreffen mit Investoren zu fördern. 2. Ziele und Inhalte Es können Projekte aus vielen verschiedenen Branchen und Bereichen eingereicht werden. Vorgesehen ist die Vergabe von drei verschiedenen Preisen: ITAS Innovationspreis (mit Euro dotiert*) In dieser Kategorie können Produkte, Prozesse, Dienstleistungen und Innovationen präsentiert werden, die auf den Markt gebracht wurden und die nicht den Kategorien Junges Unternehmertum und Weibliches Unternehmertum zugeordnet werden können. ITAS Sonderpreis für Innovation - Junges Unternehmertum (mit Euro dotiert*) In dieser Kategorie können Startup-Projekte präsentiert werden, die seit mindestens einem und seit höchstens drei Jahren auf dem Markt bestehen. Entscheidend sind die Neuheit der Produktidee, der Innovationsgrad und das Marktpotential. ITAS Sonderpreis für Innovation - Weibliches Unternehmertum (mit Euro dotiert*) Der Sonderpreis wird an Unternehmerinnen, Geschäftsführerinnen und Projektmanagerinnen vergeben, die ein Innovationsprojekt umgesetzt oder geleitet haben. *Der Preis besteht aus einer Lebensversicherung mit der Bezeichnung ITAS Sparen

2 2.1 Finde deinen Investor Finde deinen Investor wendet sich an Personen, welche ihren Wohnsitz in Südtirol haben und in dieser Region ein Unternehmen gründen möchten. Der Wettbewerb richtet sich an alle Gründungsinteressierten bzw. Unternehmen, welche ein neues Produkt oder eine neue Dienstleistung auf den Markt bringen wollen: Gesucht sind vor allem Ideen mit hohem Marktpotenzial welche konkreten Finanzierungsbedarf zum Auf- oder Ausbau der Geschäftsidee benötigen. Es ist für die Beurteilung unerheblich, in welcher Branche das Projekt angesiedelt ist und ob die Firmengründung bereits vollzogen wurde oder erst geplant ist. 2.2 Beratung zur Firmengründung Eine unternehmerische Tätigkeit stellt für viele Gründer/innen eine einmalige Chance und zugleich eine große Herausforderung dar. Beim Service für Unternehmensgründung der Handelskammer Bozen erhalten Sie kompetente Beratung und wertvolle Informationen für einen gelungenen Start in die Selbständigkeit. 3. Termine und Einreichung der Dokumentation Für die Teilnahme am ITAS Innovationspreis müssen die Bewerber/innen bis Freitag, 11/09/, die unter Punkt 4 angegebene Dokumentation einreichen: auf dem Postweg an folgende Adresse: ITAS VVaG, Repräsentanz Südtirol, Leonardo-da-Vinci- Str.8, Bozen oder per an suedtirol@gruppoitas.it Die Dokumentation muss vollständig eingereicht werden: Bei Briefsendungen gilt der Poststempel, bei Übermittlung mit der elektronischen Post gilt das Versanddatum. Unvollständige oder verspätet eingegangene Projekte werden nicht berücksichtigt. Der Projektbereich ist nicht entscheidend für die Teilnahme am Wettbewerb. Die Teilnehmenden können ein oder mehrere Projekte einreichen, aber jedes Projekt darf nur in einer Kategorie eingereicht werden. Die eingereichten Projekte und die laut Punkt 4 vorgesehenen Dokumente werden nicht automatisch rückerstattet. Auf Anfrage können die Teilnehmenden die Unterlagen nach der Preisvergabe innerhalb 31. Dezember unter der Adresse suedtirol@gruppoitas.it zurückfordern.

3 4. Einzureichende Dokumente, Teilnehmende Einzureichende Dokumente 1 Unternehmensbeschreibung oder Lebenslauf des Teilnehmers/der Teilnehmerin. 2 Ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular 3 Exposè bzw. Projekt- oder Produktbeschreibung: Konzept und Vision, Realisierung und Finanzierung (höchstens 3 Seiten) 4 Beispielexemplar (Prototyp, das fertige Projekt oder eine Bilddokumentation des Projekts) 5 Digitales Bildmaterial Teilnehmende Alle privaten und öffentlichen Unternehmen, Genossenschaften, Einzelfirmen, Konsortien, Non-Profit-Organisationen mit Sitz in Südtirol. 5. Voraussetzungen Die Teilnehmenden garantieren und erklären ausdrücklich: dass die urheberrechtlich geschützten Werke (z.b. bei literarischen oder künstlerischen Werken sowie bei Computerprogrammen...); dass die eingetragenen Markenzeichen (z.b. bei Produktnahmen, Logos ); dass die Patente (z.b. für Erfindungen) sich in ihrem Eigentum befinden. Hier handelt es sich um eine Liste von Beispielen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Die Teilnehmenden halten den Veranstalter gegen etwaige Schadenersatzforderungen von Dritten schad- und klaglos und erklären ausschließlich auf eigene Verantwortung, dass die eingereichten Projekte nicht gegen die geltenden Gesetze der Republik Italien und der Europäischen Union verstoßen. Ausdrücklich ausgeschlossen sind Projekte mit diskriminierendem Inhalt (z.b. rassistische oder sexuelle Diskriminierung) oder Projekte, die gegen die guten Sitten verstoßen. Die Teilnehmenden räumen dem Veranstalter ein begrenztes Nutzungsrecht an den eingereichten Projekten ein. Bei Bedarf können die Projekte im Rahmen des ITAS Innovationspreises, z.b. bei der Preisverleihung, veröffentlicht werden.

4 Für weitere Publikationen oder andere Formen der Nutzung wird auf jeden Fall die Zustimmung des/ der teilnehmenden Projektinhabers/Projektinhaberin eingeholt. Ausgeschlossen sind auf jeden Fall die gewerbliche Nutzung und die Weitergabe der Projekte an Dritte. Die Teilnehmenden haben keinen Anspruch auf ein Entgelt für die Einreichung des Projektes beim Wettbewerb. Der Veranstalter verpflichtet sich, die Projekte der einzelnen Teilnehmenden zu veröffentlichen und die Namen der Unternehmen, zu denen die Teilnehmenden gehören, bekannt zu machen. Die administrativen Daten der Unternehmen, die gegebenenfalls angegeben werden, werden streng vertraulich behandelt und werden nicht veröffentlicht. 6. Ausschlussgründe Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmende wegen Nichteinhaltung des Wettbewerbsreglements auszuschließen. 7. Bewertung Für jede Kategorie wird eine Expertenjury eingesetzt. Nach Ablauf der Einreichfrist - Freitag, den 11/09/ - werden alle Projekte aus den einzelnen Kategorien der Jury vorgelegt. Jedes Projekt wird auf der Grundlage der von der Jury festgelegten Bewertungskategorien beurteilt. Die Jury behält sich vor, ein eingereichtes Projekt einer anderen Kategorie zuzuordnen, wenn die Projektinhalte eher den Kriterien der anderen Kategorie entsprechen. 7.1 Finde deinen Investor Alle eingereichten Ideenskizzen werden nach Anmeldeschluss an die Investorenjury zur Begutachtung weitergeleitet, die innerhalb einer Woche eine Auswahl für ein persönliches Treffen am 22. Oktober machen. Die Vorauswahl durch die Investorenjury dient der Qualitätssicherung und soll sicherstellen, dass Investoren nur auf möglichst ausgereifte Ideen treffen. Unterlagen und persönliche Daten werden von der Jury ausschließlich zur Vorbereitung der Veranstaltung verwendet und nicht veröffentlicht. Die Jury hat Einblick in die Unterlagen und ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.

5 8. Preisverleihung Alle Teilnehmenden sind zur Preisverleihung am Donnerstag, dem 22. Oktober eingeladen. 9. Information zum Datenschutz (Art. 13, GvD Nr. 196/2003) Der/die Teilnehmer/in erteilt ausdrücklich die Zustimmung zur Verarbeitung und Übermittlung der personenbezogenen Daten. Die Daten werden vom Veranstalter vertraulich verarbeitet und werden ausschließlich für die Vergabe des ITAS Innovationspreises und für die damit verbundenen Tätigkeiten verwendet. Einige der oben genannten Daten können für die oben angeführten Zwecke auch an die anderen Gesellschaften der ITAS Versicherungsgruppe* und darüber hinaus auch an andere in Italien oder im Ausland ansässige Subjekte weitergegeben werden, die das Vertrauen des Veranstalters genießen und in seinem Auftrag in Italien oder im Ausland technische, organisatorische und operative Aufgaben ausführen. Der/Die Teilnehmende kann jederzeit die Änderung und Löschung der Daten beantragen. Art. 7 des GvD Nr. 196/1996 räumt nämlich dem Betroffenen die Ausübung bestimmter Rechte ein; er kann sich unter anderem vom Inhaber der Datenverarbeitung bestätigen lassen, ob personenbezogene Daten zur eigenen Person bestehen oder nicht, und die Mitteilung dieser Daten in verständlicher Form beantragen. Der Betroffene hat Anspruch auf Informationen zur Herkunft der Daten sowie zur Logik und zum Zweck der Datenverarbeitung. Der Betroffene kann die Löschung oder die Sperre von nicht gesetzeskonform verarbeiteten Daten und ihre Umwandlung in eine anonyme Form beantragen, weiters kann er die Aktualisierung, die Richtigstellung oder - bei berechtigtem Interesse - die Ergänzung der Daten beantragen und aus berechtigtem Grund Widerspruch gegen die Datenverarbeitung einlegen. Wer die Angabe der personenbezogenen Daten zu seiner Person verweigert, kann nicht am Wettbewerb ITAS Innovationspreis teilnehmen. Der Antrag auf Löschung der Daten während des Wettbewerbs ITAS Innovationspreis hat den Ausschluss vom Wettbewerb zur Folge. Die Datenverarbeitung erfolgt händisch (z.b. auf Papier) und/oder mit elektronischen und telematischen Mitteln (z.b. mit Hilfe elektronischer Verfahren und auf Datenträgern) und mit einer Logik der Datenorganisation und Datenverarbeitung, die dem obenstehenden Zweck entspricht, wobei auf jeden Fall die Sicherheit und Vertraulichkeit der Daten garantiert werden. Die personenbezogenen Daten werden nicht verbreitet. Inhaber der Datenverarbeitung ist ITAS VVaG mit Sitz in Trient, Piazza delle Donne Lavoratrici 2.

6 Das aktualisierte Verzeichnis der Verantwortlichen kann auf der Internetseite eingesehen werden. Die fakultative Angabe weiterer Daten, wie z.b. der Mobilfunknummer, kann außerdem - auch mittels SMS/MMS - für die Zusendung von Nachrichten sowie von Werbemitteilungen und Newsletters nützlich sein. Die Zustimmung zur Datenverarbeitung für die oben genannten Zwecke ist fakultativ und kann laut oben genanntem Art. 7 jederzeit widerrufen werden. Weitere Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten werden auf der Internetseite des Veranstalters veröffentlicht. Mit der Teilnahme am Wettbewerb ITAS Innovationspreis wird das ohne Vorbehalt angenommen. Der Veranstalter verpflichtet sich, die Projekte der einzelnen Teilnehmenden zu veröffentlichen und die Namen der Unternehmen, zu denen die Teilnehmenden gehören, bekannt zu machen. Die administrativen Daten der Unternehmen, die gegebenenfalls angegeben werden, werden streng vertraulich behandelt und werden nicht veröffentlicht. *herrschende Gesellschaften, Tochtergesellschaften, (auch indirekt) verbundene Unternehmen im Sinne der geltenden gesetzlichen Bestimmungen Bei dieser Initiative handelt es sich laut Art. 6, Absatz 1, Buchst. a) des D.P.R. Nr. 430/2001 um eine nicht zur Mitteilung an das Ministerium verpflichtete Veranstaltung (Preisausschreibungen zur Produktion von literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Arbeiten sowie Präsentation von Projekten oder Studien im kommerziellen oder industriellen Bereich, bei denen die Verleihung des Preises an den Autor des ausgekorenen Werks den Charakter einer Vergütung der Arbeitsleistung hat, beziehungsweise eine persönliche Anerkennung oder Unterstützung im Interesse der Gemeinschaft darstellt).

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