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2 Anhang J der FIA 2009 Beim vorliegenden Reglement handelt es sich um eine Übersetzung des aktuellen FIA-Textes. Stand ist Jänner 2009 (Bulletin 422). Der Text ist als Arbeitsunterlage zu betrachten, es wird ausdrücklich angemerkt, dass weder die OSK als juristische Person noch das Personal des Sekretariats oder ehrenamtliche Funktionäre für eventuelle Druck- oder Übersetzungsfehler verantwortlich zu machen sind! Bindend ist ausschließlich der originale Text in englischer oder französischer Sprache, abgedruckt im FIA-Automobilsport-Jahrbuch 2009 bzw. in den monatlich erscheinenden FIA -Bulletins. Änderungen gegenüber 2008 sind kursiv gedruckt. Alle laufenden Aktualisierungen finden Sie auf der Homepage der FIA: unter sport/regulations/techlists oder sport/driverequipregs oder sport/homologations Erläuterungen erhalten Sie bei der Technik-Hotline der OSK saisonal jeden Mittwoch zwischen 18 und 19 Uhr. Rundstrecken-Rennsport, Rallye: Eduard Steinbauer, 0664/ Bergrennsport, Rallycross, Slalom, Bergrallye: Ignaz Steinkogler, 0664/ Dieses Reglement beinhaltet zusätzlich: Reglement Gruppe H, H/Rallycross, F3, Slalom-Serienfahrzeuge und E1-OSK Allgemeine technische Bestimmungen der OSK Liste aller homologierten Fahrzeuge Liste aller Fahrzeuge mit ausgelaufener Homologation (+4 Jahre weiter in der jeweiligen Gruppe verwendbar) Listen aller homologierten Overalls, Helme, Sitze, Gurte, Feuerlöschanlagen usw. Designs für Überrollvorrichtungen Druckkostenbeitrag: 12,- 1

3 Technische Auskünfte ausschließlich in der OSK-Technik-Hotline, saisonal Mittwochs 18:00 19:00 Uhr, Automobilrennsport, historischer Rennsport, Rallye: 0664/ ; Bergrennsport, Rallycross, Slalom: 0664/ Wagenpaßanträge bitte per 30 Tage vor dem 1. Fahrzeugeinsatz an: Inhalt des vorliegenden Anhang J (Auszug) 3...Art. 251 Einteilung und Definitionen 7...Art. 252 Allgemeine Bestimmungen für Produktionswagen (Gruppe N), für Tourenwagen (Gruppe A), und für GT-Fahrzeuge (Gruppe B) 12...Art. 253 Sicherheitsausrüstung (Gruppen N, A, B, ST) 20...Art. 254 Besondere Bestimmungen für Produktionswagen (Gruppe N) 28...Art. 254A Besondere Bestimmungen für Super 2000-Rallye Fahrzeuge 38...Art. 255 Besondere Bestimmungen für Tourenwagen(Gruppe A) 49...Art. 277 Formelfreie Rennwagen (Gruppe E) 51...Art. 279 Technische Bestimmungen für Auto- und Rallycross 63...OSK Reglement für Gruppe H/Rallycross 64...OSK Reglement für Gruppe H 70...OSK Reglement Gruppe E1-OSK 73...Nationales OSK Formel 3 Reglement 75...Technische Bestimmungen für Serienfahrzeuge bei Slalom -ÖM und Bergrennveranstaltungen 78 ff...allgemeine technische Bestimmungen der OSK 91 ff...technische Listen der FIA und Zeichnungen 2

4 Technische Auskünfte ausschließlich in der OSK-Technik-Hotline, saisonal Mittwochs 18:00 19:00 Uhr, Automobilrennsport, historischer Rennsport, Rallye: 0664/ ; Bergrennsport, Rallycross, Slalom: 0664/ Wagenpaßanträge bitte per 30 Tage vor dem 1. Fahrzeugeinsatz an: Artikel 251 Einteilung und Definitionen 1. Einteilungen 1.1 Kategorien und Gruppen: Die bei Wettbewerben eingesetzten Fahrzeuge werden in folgende Kategorien und Gruppen eingeteilt: Kategorie I: Gruppe N: Produktionswagen Gruppe R: Tourenwagen oder Serienfahrzeuge aus Massenproduktion Gruppe A: Tourenwagen Gruppe B: GT-Fahrzeuge Gruppe SP: Super-Produktionswagen Gruppe T2: Serien-Geländewagen Kategorie II: Gruppe T1: Geländewagen-Prototypen Gruppe GT3: Cup-GT-Sportwagen : Gruppe GT2: Serien-GT-Sportwagen Gruppe GT1: GT-Sportwagen Gruppe CN: Produktionssportwagen Gruppe D: Internat. Formelrennwagen Gruppe E: Formelfreie Rennwagen Kategorie III: Gruppe F: Renn-LKW s Gruppe T4: Raid-Rallye-LKW s 1.2 Hubraumklassen: Die Fahrzeuge werden in die folgenden Klassen entsprechend ihrem Hubraum eingeteilt: bis 500 ccm 501 bis 600 ccm 601 bis 700 ccm 701 bis 850 ccm 850 bis 1000 ccm 1001 bis 1150 ccm 1151 bis 1400 ccm 1401 bis 1600 ccm 1601 bis 2000 ccm 2001 bis 2500 ccm 2501 bis 3000 ccm 3001 bis 3500 ccm 3501 bis 4000 ccm 4001 bis 4500 ccm 4501 bis 5000 ccm 5001 bis 5500 ccm 5501 bis 6000 ccm über 6000 ccm Falls es von der FIA für eine bestimmte Serie von Wettbewerben nicht speziell verlangt wird, braucht der Veranstalter nicht sämtliche Hubraumklassen in seiner Ausschreibung auszuschreiben; ebenso darf er unter Umständen zwei oder mehrere aufeinanderfolgende Klassen zusammenlegen. Keine Klasse darf unterteilt werden. 2. Definitionen 2.1 Allgemeine Grundlagen: Serienproduktionswagen: (Kategorie l): Fahrzeuge, von denen auf Veranlassung des Herstellers festgestellt wurde, dass sie in einer gewissen Zeitspanne serienmäßig in einer bestimmten Stückzahl hergestellt wurden, wobei die Fahrzeuge identisch (s. Definition) sein müssen. Es sind Fahrzeuge, die für den normalen Verkauf an die Kundschaft (s. Definition) bestimmt sind. Die Fahrzeuge müssen in Übereinstimmung mit dem Homologationsblatt verkauft werden Rennwagen: (Kategorie II): Ausschließlich zu Wettbewerbszwecken einzeln gebaute Fahrzeuge LKW s: (Kategorie III) Identische Fahrzeuge: Fahrzeuge, die derselben Fabrikationsserie angehören und die gleiche Karosserie (innen und außen), die gleichen mechanischen Teile und das gleiche Chassis besitzen (dieses Chassis kann ein integrierter Bestandteil der Karosserie sein, sofern es sich um eine selbsttragende Karosserie handelt) Fahrzeugmodell: Fahrzeuge, die einer bestimmten Fabrikationsserie angehören und sich durch eine gleiche Konzeption und durch die gleiche äußere Karosserieform sowie durch die gleiche Konzeption des Motors und des Antriebs bis zu den Rädern auszeichnen Normaler Verkauf: Es handelt sich dabei um den Vertrieb an die Einzelkundschaft durch die vom Hersteller vorgesehene Verkaufsorganisation Homologation: Dies ist die offizielle Bestätigung der FIA, dass ein bestimmtes Fahrzeugmodell in genügender Stückzahl hergestellt wurde, um in den Gruppen N, A, B, oder T2 des vorliegenden Reglements eingestuft zu werden. Der Homologationsantrag muss der FIA vom ASN des Herstellungslandes des Fahrzeugs eingereicht werden, wozu ein Homologationsblatt (siehe anschließenden Abschnitt) erstellt werden muss. Die Homologation muss gemäß einem Spezialreglement, den sogenannten Homologationsbestimmungen, die von der FIA erstellt werden, eingereicht werden. Die Homologation eines serienmäßig hergestellten Modells wird 7 Jahre nach 3

5 Technische Auskünfte ausschließlich in der OSK-Technik-Hotline, saisonal Mittwochs 18:00 19:00 Uhr, Automobilrennsport, historischer Rennsport, Rallye: 0664/ ; Bergrennsport, Rallycross, Slalom: 0664/ Wagenpaßanträge bitte per 30 Tage vor dem 1. Fahrzeugeinsatz an: der endgültigen Aufgabe der Serienproduktion des Modells hinfällig. Die Serienproduktion wird als eingestellt betrachtet, sobald die Jahresproduktion des betreffenden Modells unter 10% des Produktionsminimums der betreffenden Gruppe gefallen ist. Die Homologation eines Modells kann nur für die Gruppe A/N, B oder T2 gelten. Die Übernahme in die Gruppe A/N/T2 eines in Gruppe B homologierten Modells annulliert die erste Homologation Homologationsblätter: Jedes von der FIA homologierte Fahrzeugmodell erhält ein Homologationsblatt, in dem das Fahrzeug genau beschrieben wird, wobei hier die zur Identifizierung des betreffenden Modells nötigen Angaben enthalten sind. ln diesem Homologationsblatt wird die Serie nach den Angaben des Herstellers beschrieben. Je nach dem in welcher Gruppe ein Fahrer an einem Wettbewerb teilnimmt, werden die in Abweichung dieser Serie erlaubten Änderungen bei internationalen Wettbewerben im Anhang J definiert. Ein Veranstalter kann bei der Fahrzeugabnahme und/oder vor dem Start eines Wettbewerbs die Vorlage des Homologationsblattes verlangen. Er hat das Recht, dem betreffenden Bewerber die Teilnahme am Wettbewerb zu verweigern, falls das Homologationsblatt nicht vorgewiesen wird. Das vorgelegte Homologationsblatt muss zwingend entweder auf Papier mit FIA-Stempel / FIA Wasserzeichen, oder, sofern der Hersteller die selbe Nationalität wie die befasste ASN besitzt, auf Papier mit ASN-Stempel / ASN- Wasserzeichen gedruckt sein. Falls ein Gruppe-A-Fahrzeug mit einer Kitvariante (VK) ausgestattet ist (siehe Definition), welche Karosserie/ Chassis betrifft, muss ein originales Zertifikat vom Zeitpunkt des Zusammenbaus, von einem vom Hersteller autorisierten Ausrüster, vorgewiesen werden. Sollte das Datum des Inkrafttretens eines Homologationsblattes während einer Veranstaltung sein, so gilt das Homologationsblatt für die gesamte Dauer der besagten Veranstaltung. Hinsichtlich der Gruppe N muss über das besondere Homologationsblatt dieser Gruppe hinaus auch das Blatt der Gruppe A vorgelegt werden. Falls bei einem Vergleich eines Fahrzeugmodells mit dem betreffenden Homologationsblatt noch irgendwelche Zweifel bestehen, müssen die technischen Kommissare sich auf das Werkstatthandbuch oder auf den Ersatzteilkatalog beziehen. Falls diese Unterlagen nicht ausreichend sein sollten, ist es möglich, direkte Vergleiche mit identischen Ersatzteilen anzustellen, die bei einer Werksvertretung verfügbar sind. Es ist Sache des Bewerbers, sich das Homologations - blatt und gegebenenfalls auch die Nachträge für sein Fahrzeug von seiner zuständigen ASN zu beschaffen. Erläuterung: Ein Homologationsblatt setzt sich wie folgt zusammen: Ein Basis -Homologationsblatt beschreibt das Basismodell. Eine bestimmte Anzahl von zusätzlichen Blättern beschreibt Homologationsnachträge, die Varianten (VO, VP, VF, VK), Berichtigungen (ER), oder Serienänderungen (ET, ES), sein können. a) Varianten (VF,VP, V0, VK): Dies sind entweder Lieferungsvarianten (VF) - (zwei Hersteller liefern das selbe Teil und der Kunde hat keine Möglichkeit auszuwählen), oder Produktionsvarianten (VP, auf Wunsch lieferbar und über Händler beziehbar), Sonderwunschvarianten (V0) - (auf Sonderwunsch geliefert) oder Kits (VK, auf Sonderwunsch geliefert). b) Erratum (ER): Ersetzt und widerruft unkorrekte Herstellerinformationen. c) Evolution (ET-ES): Diese beschreibt dauerhaft eingeführte Serienänderungen am Basismodell (vollständiger Produktionsstop des Fahrzeuges in seiner bisherigen Ausführung) bei der Evolution des Types (ET) oder eine Sportevolution (ES), die den Zweck hat, ein Modell wettbewerbsfähiger zu machen. Anwendung: a) Varianten (VF, VP. V0, VK): Den Teilnehmern ist es freigestellt, irgendeine der Varianten oder irgendein Teil einer Variante zu nutzen unter der Bedingung, dass alle technischen Daten des Fahrzeuges wie festgelegt denjenigen entsprechen, die auf dem für das Fahrzeug geltenden Homologationsblatt beschrieben sind oder die durch den Anhang J ausdrücklich erlaubt sind. Die Kombination verschiedener VO ist bei den folgenden Teilen verboten: Turbolader, Bremsen und Getriebe. So ist z. B. der Einbau eines Bremssattels, wie er auf einem Variantenblatt definiert ist, nur möglich, wenn die Bremsfläche durch die Abmessungen der Bremsbeläge erzielt wird usw., die auf einem Homologationsblatt angegeben sind, das für das zur Diskussion stehende Fahrzeug gilt (siehe auch Art für Gruppe N). Kit - Varianten (VK- Nachträge) dürfen nur unter den Bedingungen benutzt werden, die vom Hersteller auf dem Homologationsblatt angegeben sind. Sie müssen, falls verwendet, in ihrer Gesamtheit angewendet werden, wobei die Spezifikationen respektiert werden müssen. b) Evolution (ET): - (siehe auch Art für Gruppe N) Das Fahrzeug muss mit einer bestimmten Evolutionsstufe übereinstimmen (unabhängig von dem Datum, an dem es das Werk verlassen hat), d.h., dass eine Evolution ganz übernommen werden muss oder überhaupt nicht. Darüber hinaus müssen von dem Moment an, an dem ein Teilnehmer eine bestimmte Evolution gewählt hat, alle vorherigen Evolutionen angewendet sein, außer wenn sie nicht anwendbar waren, z. B. wenn zwei Bremsen-Evolutionen nacheinander in Kraft treten, so wird nur jene angewandt, die dem Datum des Evolutionsstadiums des Fahrzeuges entspricht. c) Sportevolution (ES): Da sich das ES-Formblatt auf einen vorherigen Nachtrag oder auf das Basisformblatt bezieht, muss das Fahrzeug dem Evolutionsstadium entsprechen, das diesem Bezug entspricht; darüber hinaus muss die Sportevolution vollständig angewandt werden Mechanische Teile: Darunter versteht man alle für Antrieb, Aufhängung, Lenkung und Bremssystem nötigen Teile sowie alle beweglichen oder unbeweglichen Teile, die zu deren normalen Betrieb gehören Original- oder Serienteile: Bauteil, welches alle für dessen Produktion vorgesehene und vom Fahrzeughersteller ausgeführte Fertigungsstufen durchlaufen hat und serienmäßig im Fahrzeug eingebaut ist Composite : Material, aus verschiedenen bestimmten Komponenten zusammengesetzt, deren Verbindung das Gesamtmaterial mit Eigenschaften versieht, die keine einzelne Komponente für sich besitzt. 4

6 Technische Auskünfte ausschließlich in der OSK-Technik-Hotline, saisonal Mittwochs 18:00 19:00 Uhr, Automobilrennsport, historischer Rennsport, Rallye: 0664/ ; Bergrennsport, Rallycross, Slalom: 0664/ Wagenpaßanträge bitte per 30 Tage vor dem 1. Fahrzeugeinsatz an: 2.2 Abmessungen: Fahrzeugumriss von oben gesehen: Das Fahrzeug bei der Startaufstellung des jeweiligen Wettbewerbs. 2.3 Motor: Hubraum: Volumen V, das in dem oder den Zylinder(n) des Motors durch die auf- und abwärtsgehende Bewegung des oder der Kolben(s) erzeugt wird. V = 0,7854 x b 2 x s x n V = Volumen (in ccm) b = Bohrung (in cm) n = Anzahl der Zylinder s = Hub (in cm) Aufladung: Erhöhen der Masse des Kraftstoff-Luftgemisches im Verdichtungsraum, erreicht durch beliebige Maßnahmen (im Gegensatz zu dem unter normalem Luftdruck zugeführten Kraftstoff-Luftgemisch, durch Stau-Effekt - Ram- Effekt - oder durch dynamische Einflüsse im Ansaug- und Abgassystem). Kraftstoffeinspritzung unter Druck wird nicht als Aufladung angesehen (siehe Allgemeine Bestimmungen für die Gruppen N, A und B, Art. 3.1) Motorblock: Unter Motorblock versteht man das Kurbelgehäuse und die Zylinder Einlasskrümmer: bei einem Vergaser-Einlasssystem: Teil, das bei Vergaser-Gemisch-Aufbereitung das Kraftstoff- Luftgemisch vom Vergaser zur Dichtungsfläche des Zylinderkopfs führt. Im Fall einer Mono-Point-Einspritzung: Teil, der, vom Körper der Drosselklappe inklusive, zur Dichtfläche des Zylinderkopfs führt und den Luftstrom bzw. das Gas -Luft-Gemisch sammelt und reguliert. Im Fall einer Multi-Point-Einspritzung: Teil, der, vom Körper der Drosselklappe inklusive, zur Dichtfläche des Zylinderkopfs führt und den Luftstrom bzw. das Gas -Luft-Gemisch sammelt und reguliert. Im Fall eines Dieselmotors: Teil, das am Zylinderkopf montiert ist und die Luft von einem Einlass oder einem einzelnen Kanal weg zu den Zylinderkopfauslässen führt Auslasskrümmer: Teil zur Führung der Abgase vom Ausgang des Zylinderkopfes bis zur ersten Verbindungsebene, die es von der Fortsetzung des Abgassystems trennt Auspuff: Für Fahrzeuge mit Turbolader beginnt der Auspuff hinter dem Turbolader Ölwanne: Die unter dem und am Motorblock verschraubten Elemente, die das Schmieröl des Motors enthalten und regulieren. Diese Elemente dürfen keine Befestigungsteile der Kurbelwelle haben Motorraum: Raum, der durch die erste, den Motor umgebende Struktur begrenzt wird Trockensumpfschmierung: Jedes System, welches eine zusätzliche Pumpe zu der Pumpe für die normale Schmierung der Motorbauteile benutzt, um Öl von einer Kammer bzw. einem Unterbringungsraum zu einer anderen Kammer bzw. einem anderen Unterbringungsraum zu fördern Statische Dichtung für mechanische Teile: Die einzige Funktion einer Dichtung besteht darin, die Abdichtung von zumindest zwei Teilen sicherzustellen, die miteinander verbunden sind. Die Distanz zwischen den Oberflächen der Teile, die von der Dichtung getrennt werden, muss weniger oder gleich 5 mm sein Tauscher: Mechanischer Teil, die den Austausch von Kalorien zwischen zwei Flüssigkeiten erlaubt. Für spezifische Tauscher: die erstgenannte Flüssigkeit ist jene, die gekühlt wird, und die zweitgenannte jene, durch die diese Kühlung ermöglicht wird. Z.B. Öl/Wasser-Tauscher (das Öl wird durch das Wasser gekühlt) Kühler: Hierbei handelt es sich um einen spezifischen Tauscher, der es ermöglicht, dass Flüssigkeit durch Wasser gekühlt wird. Flüssigkeits/Luft-Tauscher Intercooler: Es handelt sich um einen Tauscher, der zwischen dem Kompressor und dem Motor angebracht ist und die Kühlung der komprimierten Luft durch eine Flüssigkeit ermöglicht. Luft/Flüssigkeits-Tauscher. 2.4 Fahrwerk: Das Fahrwerk beinhaltet alle Teile, die vollständig oder teilweise ungefedert sind Rad: Unter Rad versteht man Radschüssel u. Felge, unter komplettem Rad Radschüssel, Felge u. Reifen Bestrichene Bremsfläche: Fläche, die bei einer Umdrehung des Rades von den Bremsbelägen an der Bremstrommel oder auf beiden Seiten der Bremsscheibe bestrichen wird Definition McPherson-Aufhängung: Der Begriff McPherson-Aufhängung schließt alle Systeme ein, bei welchen ein Teleskopteil, nicht unbedingt die Feder oder Dämpfereinheit enthaltend, aber die Strebenachse bildend, am Aufbau oder Chassis an einem Aufnahmepunkt verankert ist und am unteren Ende über einen Querstab im Dreiecksverbund mit Stabilisator oder Spurstange oder Querlenker steht Verbundlenkerachse Achse, aus zwei längs verlaufenden Armen gebildet, die jeweils durch ein Gelenk mit der Karosserie verbunden sind und untereinander starr durch eine Transversalstruktur, deren Torsionssteife, verglichen mit der Biegesteife, niedrig ist. 2.5 Fahrgestell Karosserie: Fahrgestell: Gesamtstruktur des Fahrzeugs, die mechanische Teile und die Karosserie verbindet, und jedes mit dieser Struktur fest verbundene Teil Karosserie außen: alle vollständig aufgehängten Teile des Fahrzeugs, die vom Luftstrom berührt werden; innen: der Fahrgastraum und der Kofferraum. Folgende Karosserietypen sind zu unterscheiden : 5

7 Technische Auskünfte ausschließlich in der OSK-Technik-Hotline, saisonal Mittwochs 18:00 19:00 Uhr, Automobilrennsport, historischer Rennsport, Rallye: 0664/ ; Bergrennsport, Rallycross, Slalom: 0664/ Wagenpaßanträge bitte per 30 Tage vor dem 1. Fahrzeugeinsatz an: vollständig geschlossene Karosserie völlig offene Karosserie veränderliche Karosserie: mit weichem oder festem, verstellbarem oder abnehmbarem Verdeck Sitz: Unter Sitz versteht man die beiden Flächen, die Sitzfläche und Rückenlehne bilden. Rückenlehne: Fläche vom untersten Punkt der Wirbelsäule einer normal sitzenden Person nach oben. Sitzfläche: Fläche, gemessen bei der gleichen Person von der unteren Partie der Wirbelsäule nach vorne Kofferraum: Vom Fahrgast- und Motorraum abgetrenntes Volumen, das sich innerhalb der Fahrzeugstruktur befindet. Diese(s) Volumen ist (sind) in der Länge begrenzt durch die vom Hersteller vorgesehene(n) feste(n) Struktur(en) und/oder durch die hintere Seite der so weit wie möglich nach hinten gestellten Rücksitze, die maximal eine Lehnenneigung von 15 Grad nach hinten haben dürfen. Dieses Volumen ist (sind) in der Höhe begrenzt durch die feste(n) Struktur(en) und die bewegliche(n) Abtrennung(en), die vom Hersteller vorgesehen ist (sind) oder, wenn diese nicht vorhanden ist (sind), durch eine gedachte waagerechte Ebene durch den untersten Punkt der Windschutzscheibe Fahrgastraum: Struktureller Innenraum, in dem sich der Fahrer und der/die Passagier(e) befinden Motorhaube: Äußeres Teil der Karosserie, dass sich öffnen lässt, um Zugang zum Motor zu gestatten Kotflügel: Ein Kotflügel erstreckt sich über den Bereich gemäß der Zeichnung Vorderer Kotflügel: der vom Luftstrom berührte Bereich, der beschrieben wird durch die innere Fläche des vollständigen Rades des Standardfahrzeuges (C1/C1), durch die vordere Kante der Vordertür (B1/B1) und unterhalb der Ebene, welche parallel zu den Türschwellern und die unteren Ecken des sichtbaren Teils der Windschutzscheibe berührend verläuft (A1/A1). Hinterer Kotflügel: der vom Luftstrom berührte Bereich, der beschrieben wird durch die innere Fläche des vollständigen Rades des Standardfahrzeuges (C2/C2), durch die vordere Kante der Hintertür und der Fläche unterhalb der unteren Kante des sichtbaren Teils des Fensters der Hintertür und unterhalb der Tangente an der unteren Ecke des sichtbaren Teils der Heckscheibe und an der untersten hinteren Ecke des sichtbaren Teils des Fensters der Hintertür (A2/A2). Bei zweitürigen Fahrzeugen sind B1/B1 und B2/B2 als Vorder- bzw. Hinterkante der selben Tür definiert Kühlerschlitze: Kombination geneigter Leisten, die ein dahinter gelegenes Objekt verbergen, aber Luftdurchsatz ermöglichen. 2.6 Elektrisches System: Scheinwerfer: Jede optische Einrichtung, aus der ein gebündelter Lichtstrahl nach vorne austritt. 2.7 Kraftstoffbehälter: Unter Kraftstoffbehälter versteht man jeden Behälter, der Kraftstoff enthält und diesen auf irgendeine Art und Weise entweder zum Hauptbehälter oder zum Motor fließen lassen kann. 2.8 Automatisches Getriebe Zusammengesetzt aus einem hydrodynamischen Drehmomentwandler, einem Gehäuse mit Planetengetrieben, ausgestattet mit Kupplungen und Lamellenbremsen und mit einer festgesetzten Zahl von Vorgelegen und einer Schaltkontrolle. Das Schalten kann automatisch vorgenommen werden, ohne die Verbindung zwischen Motor und Getriebe zu unterbrechen und daher, ohne die Übertragung des Motordrehmoments zu unterbrechen. Getriebe mit kontinuierlich variablen Übersetzungen werden als Automatikgetriebe betrachtet mit der Besonderheit, eine unbegrenzte Anzahl von Übersetzungen zu haben. 6

8 Technische Auskünfte ausschließlich in der OSK-Technik-Hotline, saisonal Mittwochs 18:00 19:00 Uhr, Automobilrennsport, historischer Rennsport, Rallye: 0664/ ; Bergrennsport, Rallycross, Slalom: 0664/ Wagenpaßanträge bitte per 30 Tage vor dem 1. Fahrzeugeinsatz an: Artikel 252 Allgemeine Bestimmungen für die Gruppen N, A und B 1. Allgemeines 1.1 Verboten sind alle Änderungen, die nicht ausdrücklich im besonderen Reglement der Gruppe, in der der Wagen genannt ist, oder in den nachfolgenden allgemeinen Bestimmungen erlaubt oder in dem Kapitel "Sicherheitsausrüstungen" vorgeschrieben sind. Die Bestandteile des Fahrzeugs müssen ihre ursprüngliche Funktion behalten. 1.2 Anwendung der allgemeinen Bestimmungen: Die allgemeinen Bestimmungen müssen dann eingehalten werden, wenn in den "Besonderen Bestimmungen für die Gruppen N, A und B" keine strengeren Vorschriften vorgesehen sind. 1.3 Material: Die Verwendung von Material, das einen größeren spezifischen elastischen Moduls als 40 Gpa/g/cm3 besitzt, ist verboten mit der Ausnahme von Steckern, Auslassdichtungen, Wasserpumpen-Turboverbindungen, Bremsbelägen, beweglichen Elementen von Lagern (Kugeln, Nadeln, Rollen), elektronis chen Elementen und Sensoren, Teilen, die weniger als 20 Gramm wiegen und allen Dichtungen mit einer Dicke von weniger oder gleich 10 µ. Die Verwendung von metallischem Material, das einen größeren spezifischen elastischen Moduls als 30 Gpa/g/cm3 für nicht-eisenhältiges Material besitzt, oder dessen maximalspezifische UTS größer als 0,24 Mpa/kg/m3 für eisenhältiges Material ist, ist für die Anfertigung aller freigestellten oder als VO homologierten Teile verboten. Ti-6Al-4V ASTM Grad 5-Titan-Aluminium (5,5<Al<6,75, C max. 0,10, 3,5<V<4,5, 87,6<ti<91) ist erlaubt, ausgenommen für bestimmte Teile, für die Titan ausdrücklich verboten ist. Es darf kein bewegliches Teil eines Turboladers oder eines anderen entsprechenden Aufladungsmechanismus aus keramischem Material gefertigt sein oder mit Keramik überzogen sein. Diese Einschränkung betrifft nicht jene Teile, die mit dem Serienauto homologiert wurden. Die Verwendung von Magnesiumblechen mit einer Dicke von weniger als 3 mm ist verboten. 1.4 Es ist die Pflicht eines jeden Teilnehmers, den Technischen und den Sportkommissaren einer Veranstaltung nachzuweisen, dass sein Fahrzeug zu jeder Zeit der Veranstaltung vollständig dem Reglement entspricht. 1.5 Beschädigte Gewinde dürfen durch Einsetzen eines neuen Gewindes mit gleichem innerem Durchmesser repariert werden (Helicoil-Typ). 1.6 Jedes Gruppe A-Auto, das nach dem homologiert wird, ausgenommen Kit-Varianten, darf, wenn es an Rallyes teilnimmt, nicht breiter als 1800 mm sein. Gruppe N-Fahrzeuge hingegen dürfen in ihrer tatsächlichen Ausführung an allen Wettbewerben teilnehmen, d.h., auch wenn sie breiter als 1770 mm sind. 1.7 Freigestellte Teile : Freigestellt bedeutet, dass ein Originalteil, ebenso wie seine Funktionen, entfernt oder durch einen anderen Teil ersetzt werden kann, unter der Bedingung, dass der neue Teil im Vergleich zum Originalteil keine zusätzliche Funktion hat. 2. Abmessungen und Gewichte 2.1 Bodenfreiheit: Kein Teil des Fahrzeugs darf den Boden berühren, wenn die Reifen einer Seite des Fahrzeugs ohne Luftdruck sind. Dieser Test muss auf einer ebenen Fläche, Fahrzeug rennfertig, Fahrer an Bord, durchgeführt werden. 2.2 Ballast: Es ist erlaubt, dem Fahrzeug Ballast zuzufügen, um so den Gewichtsvorschriften zu entsprechen. Dieser Ballast muss aus festen und einheitlichen Blöcken bestehen, mittels Werkzeug auf dem Boden des Fahrgastraums befestigt und leicht zu versiegeln sein; er muss sichtbar und von den Kommissaren verplombt worden sein. Anwendung: Bei Tourenwagen (Gr. A), GT- (Gr. B) und Gruppe R Fahrzeugen. Bei den Produktionswagen (Gr. N) ist Ballast in keiner Form erlaubt. Jedoch ist es bei Rallyes für die Gruppen N, A oder B erlaubt, entsprechend den im Art. 253 enthaltenen Bedingungen, Bordwerkzeug und Ersatzteile mitzuführen. 3. Motor 3.1 Aufladung: Der Gesamthubraum wird bei Aufladung mit dem Koeffizienten 1,7 bei Benzinmotoren und 1,5 bei Diesel-Motoren multipliziert. Das Fahrzeug wird in diejenige Hubraumklasse eingestuft, die sich aus dieser Multiplikation ergibt. Der Wagen wird so behandelt, als wenn der so vergrößerte Hubraum des Motors der tatsächliche Hubraum wäre. Dies gilt insbesondere für die Wertung der Hubraumklassen, die Innenabmessungen, die Mindestanzahl von Sitzplätzen, das Mindestgewicht usw. 3.2 Vergleichsformel: zwischen einem Hubkolbenmotor und einem Rotationskolbenmotor (abgedeckt durch NSU - Wankel- Patente): Die Äquivalenz entspricht dem Kammervolumen, bestimmt durch den Unterschied zwischen dem maximalen und dem minimalen Volumen der Arbeitskammer. 3.3 Vergleichsformel: zwischen Hubkolbenmotor und Gasturbine: Diese Formel ist wie folgt: S [(3,10 x R) - 7,63] C = 0,09625 S = Die Hochdruckaustrittsfläche, ausgedrückt in Quadratzentimetern, d.h. die Fläche des Luftstroms am Ausgang der Verdichterschaufeln (oder am Ausgang der ersten Stufe, wenn es ein Mehrstufenverdichter ist). Die Messung wird aufgrund der kleinsten Fläche zwischen den festen Blättern der ersten Stufe der Hochdruckturbine festgelegt. In Fällen, wo die Turbinenschaufeln verstellbar sind, wird die größte Öffnung als Maß S genommen. Die Hochdruckaustrittsfläche ist also das Produkt der Höhe (ausgedrückt in cm) mit der Länge (ausgedrückt in cm) und der Schaufelzahl. 7

9 Technische Auskünfte ausschließlich in der OSK-Technik-Hotline, saisonal Mittwochs 18:00 19:00 Uhr, Automobilrennsport, historischer Rennsport, Rallye: 0664/ ; Bergrennsport, Rallycross, Slalom: 0664/ Wagenpaßanträge bitte per 30 Tage vor dem 1. Fahrzeugeinsatz an: R = Druckfaktor, bezogen auf den Verdichter. C =Vergleichshubraum eines Hubkolbenmotors, ausgedrückt in cm 3. Den Druckfaktor erhält man durch Multiplikation der Werte für die einzelnen Stufen des Verdichters wie angegeben: Subsonischer Axialverdichter = 1,15 je Stufe, Transsonischer Axialverdichter = 1,5 je Stufe Radialverdichter = 4,25 je Stufe Ein Verdichter mit einer Radial- und sechs subsonischen Axialstufen hat z.b. folgendes Verdichtungsverhältnis: 4,25 x 1,15 x 1,15 x 1,15 x 1,15 x 1,15 x 1,15 = 4,25 x 1, Alle Motoren, bei denen stromabwärts der Auslassöffnung (Ventile) Kraftstoff eingespritzt oder verbrannt wird, sind verboten. 3.5 Vergleichsformel zwischen Hubkolbenmotor und Motoren neuen Typs: Die FIA behält sich das Recht vor, die Vergleichsbasis, die zwischen herkömmlichen und neuen Motorentypen besteht, zu modifizieren. Dies muss jedoch zwei Jahre zuvor bekanntgegeben werden, wobei diese Frist am 1. Januar nach dem Datum beginnt, an dem diese Entscheidung gefällt wurde. 3.6 Auspuffsystem und Schalldämpfer: Selbst wenn die besonderen Bestimmungen einer Gruppe das Auswechseln des serienmäßigen Schalldämpfers erlauben, müssen die Fahrzeuge, die an einem Wettbewerb auf öffentlichen Straßen teilnehmen, einen Schalldämpfer aufweisen, der den polizeilichen Vorschriften des Landes/der Länder, in dem/denen der Wettbewerb stattfindet, entspricht. Für alle Fahrzeuge, die bei Rallyes eingesetzt werden, gilt auf offener Straße ein maximal zulässiger Geräuschgrenzwert von 103 db(a) bei einer Motordrehzahl von /min bei Benzinmotoren und /min bei Dieselmotoren, es sei denn, dass von den örtlichen Gesetzgebern ein niedrigerer Grenzwert vorgeschrieben ist. Die Öffnungen der Auspuffrohre dürfen maximal 45 cm und mindestens 10 cm über dem Boden liegen. Der Auslass der Abgasrohre muss sich innerhalb des Umrisses des Fahrzeuges, oder weniger als 10 cm von diesem Umriss entfernt befinden, und muss sich hinter der vertikalen Linie befinden, die durch die Mitte des Radstandes verläuft. Außerdem muss ein wirksamer Schutz vorhanden sein, damit die heißen Rohre keine Verbrennungen verursachen können. Das Abgassystem darf kein Provisorium darstellen. Abgase dürfen nur am Ende der Abgasanlage austreten. Teile des Chassis dürfen nicht zur Führung der Abgase benutzt werden. Katalysator-Abgasanlage: Sollten zwei mögliche Versionen eines Fahrzeugmodells (Katalysator- und andere Auspuffanlage) homologiert sein, müssen die Fahrzeuge mit der einen oder anderen Version übereinstimmen, wobei alle Kombinationen der beiden Versionen verboten sind. Alle Kit-Cars, also alle Fahrzeuge, die ganz oder teilweise eine VK-Version verwenden, müssen mit einem homologierten Katalysator ausgerüstet sein. Ab müssen alle Fahrzeuge, die in einem Land zugelassen sind, wo die Verwendung von Katalysatoren obligatorisch ist, mit einem homologierten Katalysator ausgerüstet werden. Andererseits darf an Fahrzeugen, die mit einem Katalysator ausgerüstet sind, dieser entfernt werden, wenn die Ausrüstung des Fahrzeugen mit demselben in jenem Land, wo die jeweilige Veranstaltung stattfindet, nicht obligatorisch ist. (Im OSK-Bereich gelangt das jeweils gültige OSK-Reglement zur Anwendung.) 3.7 Anlasser an Bord des Fahrzeugs: Anlasser mit elektrischer oder anderer Energiequelle an Bord, der vom Fahrer in seinem Sitz sitzend betätigt werden kann. 3.8 Zylinder: Bei Motoren ohne Laufbuchsen ist es erlaubt, die Zylinder durch Materialauftrag zu reparieren, jedoch nicht durch das Hinzufügen von Teilen. 4. Kraftübertragung Alle Wagen müssen ein Getriebe aufweisen, das mit einem Rückwärtsgang ausgerüstet sein muss. Dieser muss funktionstüchtig sein, wenn der Wagen zum Wettbewerb startet, und muss vom Fahrer in seinem Sitz sitzend betätigt werden können. 5. Radaufhängung Teile der Radaufhängung, die teilweise oder vollständig aus Verbundwerkstoffen gefertigt sind, sind verboten. 6. Räder Räder, die teilweise oder vollständig aus Verbundwerkstoffen gefertigt sind, sind verboten. Messung der Radbreite: Rad montiert am Wagen, auf dem Boden stehend, rennfertig, Fahrer am Lenkrad sitzend. Die Messung kann an einem beliebigen Punkt des Reifens erfolgen, außer im Bereich der Kontaktfläche mit dem Boden. Wenn Mehrfachreifen als Teil eines kompletten Rades montiert sind, so müssen sie die Maximalabmessungen einhalten, die für die Gruppe, in der sie verwendet werden, vorgeschrieben sind (s. Art und 256.5). 7. Aufbau/Fahrgestell/Karrosserie 7.1 Fahrzeuge mit veränderbarer Karosserie Die Fahrzeuge mit veränderbarer Karosserie müssen in allen Punkten die Bestimmungen für Fahrzeuge mit offener Karosserie erfüllen. 7.2 Mindest - Innenabmessungen: Wenn eine im Anhang J erlaubte Änderung sich auf eine Abmessung des Homologationsblattes bezieht, darf diese Abmessung als Zulässigkeitskriterium nicht angewandt werden. 8

10 Technische Auskünfte ausschließlich in der OSK-Technik-Hotline, saisonal Mittwochs 18:00 19:00 Uhr, Automobilrennsport, historischer Rennsport, Rallye: 0664/ ; Bergrennsport, Rallycross, Slalom: 0664/ Wagenpaßanträge bitte per 30 Tage vor dem 1. Fahrzeugeinsatz an: 7.3 Fahrgastraum: Eine Umkehr der Fahrerseite ist möglich unter der Bedingung, dass originales und modifiziertes Fahrzeug mechanisch baugleich sind und dass die benutzten Teile vom Hersteller für eine solche Abänderung für die betroffene Fahrzeugfamilie vorgesehen sind. Im Fahrgastraum darf nichts angebracht werden, außer Ersatzrad/Ersatzrädern, Bordwerkzeug, Ersatzteilen, Sicherheitsausrüstung, Kommunikationssystem, Ballast (wenn erlaubt) und Behälter für die Scheibenwaschanlage (nur Gruppen A,B). Bei offenen Fahrzeugen darf der Raum für den Beifahrer und dessen Sitz in keiner Weise überdeckt sein. Im Fahrgastraum untergebrachte Behälter für Helme und Werkzeug müssen aus feuerbeständigem Material bestehen und sie dürfen im Falle eines Feuers keine giftigen Dämpfe entwickeln. Die angebrachten originalen Airbag-Aufnahmen dürfen entfernt werden, ohne das Erscheinungsbild des Fahrgastraumes zu verändern. 7.4 Karosserie: Alle Karosseriepartien des Fahrzeugs müssen zu jeder Zeit aus dem gleichen Material bestehen und die gleiche Materialdicke haben wie die des homologierten Originalfahrzeugs. Im Vergleich zum Serienfahrzeug wird eine Toleranz von 10% gewährt. Jede Art der chemischen Behandlung ist verboten. ->Hinweis: ab ist keine Toleranz mehr zulässig! 7.5 Scheinwerferbefestigung und schutz: Es ist erlaubt, Löcher für Scheinwerferhalterungen in die vordere Karosserie zu bohren, jedoch nur zum Zwecke der Befestigung. Für Rallyes ist es erlaubt, nicht reflektierende, aus flexiblem Material gefertigte Schutzvorrichtungen an den Scheinwerfern anzubringen. Diese dürfen jedoch nach vorne nicht um mehr als 10 cm über das Scheinwerferglas hinausragen. 7.6 Teile gefährlicher Natur: Alle Teile gefährlicher Natur (Batterie, entflammbare Produkte, usw.) müssen außerhalb des Cockpits mitgeführt werden. 7.7 Schmutzfänger (nur für Rallyes): Es ist möglich, quergestellte Schmutzfänger in Übereinstimmung mit dem nachfolgenden Artikel zu verwenden. Wenn quergestellte Schmutzfänger verpflichtend sind, muss diese Anforderung in der Ausschreibung angeführt werden. In jedem Fall werden quergestellte Schmutzfänger unter folgenden Bedingungen akzeptiert: Sie müssen aus flexiblem Material gefertigt sein. Sie müssen mindestens die Breite jedes Reifens abdecken. Mindestens ein Drittel der Fahrzeugbreite hinter den Vorder- und Hinterrädern (siehe Zeichnung 252-6) muss jedoch frei bleiben. Zwischen den rechten und linken Schmutzfängern vor den Hinterrädern muss ein Abstand von mindestens 20 cm bestehen. Die Unterseite der Schmutzfänger am stehenden Fahrzeug ohne Personen an Bord darf nicht mehr als 10 cm vom Boden entfernt sein. Oberhalb und über die gesamte Breite des Reifens müssen zumindest ¾ der Reifenbreite (von hinten gesehen) bedeckt werden. In der Vertikalprojektion dürfen diese Schmutzfänger nicht über die Karosserie hinausragen. Falls durch die Veranstaltungsausschreibung vorgeschrieben oder erlaubt, dürfen vorne am Fahrzeug Schmutzfänger angebracht werden, um ein Spritzen nach vorne zu verhindern, sie müssen aus flexiblem Material gefertigt sein. Sie dürfen nicht über die Gesamtbreite oder um mehr als 10 cm über die serienmäßige Gesamtlänge des Fahrzeugs hinausragen. Vor den Vorderrädern muss ein Drittel der Fahrzeugbreite frei bleiben. 8. Elektrisches System 8.1 Beleuchtung/Hupe: Ein Nebelscheinwerfer darf gegen einen anderen ausgetauscht werden und umgekehrt, vorausgesetzt, dass die ursprüngliche Befestigung beibehalten wird. Lichtmaschine: Die Befestigung der Lichtmaschine ist freigestellt. Hupe: Nur bei Rallyes muss der Warnton gleich oder größer 97 dba sein, für mindestens drei Sekunden Dauer in einer Entfernung von sieben Metern vor dem Fahrzeug gemessen. 8.2 Wechselstromgeneratoren und Wechselstromgeneratoren-Anlasser: Der Einbau von Wechselstromgeneratoren und Wechselstromgeneratoren-Anlassern ist freigestellt. 9. Kraftstoff - Verbrennungsmittel 9.1 Kraftstoff: Der Kraftstoff muss handelsübliches Benzin sein, welches an einer Tankstellenpumpe erhältlich ist, ohne jegliche Zusätze, außer wenn es sich um ein gegenwärtig käufliches Schmiermittel handelt. Der Kraftstoff muss folgende Eigenschaften aufweisen: (Die Messungen müssen gemäß Standard ASTM D und D durchgeführt werden. Der Kraftstoffrückstand darf ausschließlich aus Kohlenwasserstoffen bestehen und keinerlei leistungssteigernde Zusätze beinhalten.) Bezeichnung unverbleit verbleit Norm Max. ROZ 102,0 100,0 ASTM D Min. ROZ 95,0 97,0 ASTM D

11 Technische Auskünfte ausschließlich in der OSK-Technik-Hotline, saisonal Mittwochs 18:00 19:00 Uhr, Automobilrennsport, historischer Rennsport, Rallye: 0664/ ; Bergrennsport, Rallycross, Slalom: 0664/ Wagenpaßanträge bitte per 30 Tage vor dem 1. Fahrzeugeinsatz an: Max. MOZ 90,0 92,0 ASTM D Min. MOZ 85,0 86,0 ASTM D Spezif. Gewicht bei 15 C: [min - max (kg/m 3 )] (ASTM D 4052) Max. Sauerstoff-Grundanalysengehalt [Gew.%] 3,7 bei weniger als 0,013% Bleigehalt oder 2,8 (Toleranz: 0,2% bei Messung nach ASTM D 3228 Standard) Max. Peroxidgehalt [ppm] 100 (ASTM D 3703 oder falls unmöglich UOP 33-82) Max. Bleigehalt [g/l] 0,4 g/l oder der Standard des Landes, falls geringer (ASTM D 3341 oder D 3237) Max. Benzolgehalt [Vol.%] 5 (ASTM D 3606 Max. Dampfdruck nach Reid [hpa] 900 (ASTM D 323) Destillation bei 70 C [min - max Vol] (ASTM D 86) Destillation bei 100 C [min - max Vol.%] (ASTM D 86) Destillation bei 180 C [Vol.%] min. 85 (ASTM D 86) Max. Endsiedepunkt [ C] 225 (ASTM D 86) Max. Rückstand [Vol.%] 2 (ASTM D 86) Der Kraftstoff wird entsprechend der Norm ASTM D 3244 mit einer Vertrauensgrenze von 95 % angenommen oder abgelehnt. Für Fahrzeuge, die mit einem Katalysator ausgestattet sind, ist die Verwendung von verbleitem Benzin verboten. Wenn der am Veranstaltungsort erhältliche Kraftstoff nicht der von den Teilnehmern geforderten Qualität genügt, so muss die ASN des organisierenden Landes die FIA um eine Ausnahmegenehmigung bitten, um die Verwendung von Kraftstoff zu ermöglichen, der von oben definierten Vorgaben abweicht. 9.2 Diesel-Kraftstoff: Für Dieselmotoren muss Dieselkraftstoff gemäß der folgenden Spezifikation verwendet werden: Kohlenwasserstoffgehalt: (Gewichtsprozent) min. 90,0 Spezifische Dichte:(kg/m3) max. 860 Cetanzahl (CZ, ASTM D61 max. 55 rechnerische Cetanzahl (ASTM D976-80) max. 55 Schwefelgehalt max. 50 mg/kg (pr-en-iso/dis 14596, in Übereinstimmung mit Direktive 98/70/CE) 9.3 Verbrennungsmittel: Als Verbrennungsmittel darf dem Kraftstoff nur Luft beigemischt werden. 9.4 Auftankvorgang: Standard-Kupplung: Sowohl bei einer von der Rennstrecke zur Verfügung gestellten zentralen Tankanlage, als auch bei Tankanlagen, die der Bewerber selbst eingebracht hat, muss der Zuleitungsschlauch mit einem hermetisch schließenden Kupplungsstück ausgerüstet sein, das genau zu der am Fahrzeug befindlichen Standard-Einfüllöffnung passt. Die Maße dieser Einfüllöffnung sind auf Z angegeben; der Innendurchmesser D darf nicht größer als 50 mm sein. Alle Fahrzeuge müssen mit einer Einfüllöffnung gemäß dieser Skizze ausgerüstet sein. Die Öffnung muss dem "Tot-Mann- System" entsprechen und darf deshalb im geöffneten Zustand keine Haltevorrichtung aufweisen (Verriegelungen usw.). Die Tankentlüftung(en) muss(müssen) mit Rückschlagventil(en) versehen sein, das/die nach dem Prinzip der Standard- Einfüllöffnungen konzipiert ist/sind und den gleichen Durchmesser aufweist(en). Während des Tankvorganges müssen die Auslässe der Entlüftung(en) durch ein passendes Kupplungsstück entweder zum Haupttank oder zu einem durchsichtigen, tragbaren Behälter (Fassungsvermögen mindestens 20 Liter) verbunden werden, der mit einem hermetisch abdichtenden Schließsystem ausgestattet ist. Die Ausgleichbehälter müssen vor Beginn des Tankens völlig leer sein. Falls auf der Rennstrecke keine zentrale Tankanlage zur Verfügung steht, müssen die Fahrzeuge nach vorstehenden Bedingungen betankt werden. Keinesfalls dürfen am Tankort Kraftstoff-Reservebehälter (Fässer) höher als 3 m über der Fahrbahn gelagert werden. Dieses Verbot gilt für die gesamte Dauer der Veranstaltung. Die Überlaufflaschen müssen mit einer der folgenden Zeichnungen übereinstimmen: oder Die Entlüftungsleitung des Überlaufbehälters muss die gleiche Länge haben wie der Behälter und muss mit beiden Enden daran befestigt sein. Der Fülltank ebenso wie alle metallischen Teile des Betankungssystems ab dem Anschluss vor dem Durchflussmengenmesser bis zum Kraftstoffbehälter und seiner Befestigung (Gestell) müssen geerdet sein. Folgende Anwendung wird empfohlen: a) Jede Box sollte mit zwei Erdungskabeln gemäß Luftfahrtnorm ausgestattet sein. b) Das Betankungssystem (einschließlich Gestell, Behälter, Schlauch, Zapfpistole, Ventile und Entlüftungsbehälter) sollte mit einem der oben genannten Erdungskabel für die gesamte Dauer des Rennens verbunden sein. c) Das Fahrzeug sollte, zumindest kurzzeitig, mit dem zweiten Erdungskabel verbunden sein, wenn es an der Box steht. d) Keine Kraftstoffschlauchverbindung (Befüllung oder Belüftung), wenn nicht zuvor Position b) und c) erfüllt sind. e) Die komplette Boxenmannschaft, die mit Kraftstoff umgeht, sollte antistatische Schutzkleidung tragen. Der Betankungsbehälter muss wie nachfolgend ausgeführt sein: Modelle aus Gummi des Typs oder FT3 1999/FT 3.5 oder FT 5 gebaut von einem anerkannten Hersteller oder ein Kraftstoffbehälter, der einer der folgenden Zeichnungen entspricht: oder (Legende nachstehend): 10

12 Technische Auskünfte ausschließlich in der OSK-Technik-Hotline, saisonal Mittwochs 18:00 19:00 Uhr, Automobilrennsport, historischer Rennsport, Rallye: 0664/ ; Bergrennsport, Rallycross, Slalom: 0664/ Wagenpaßanträge bitte per 30 Tage vor dem 1. Fahrzeugeinsatz an: 1 auslaufsichere kombinierte oder separate Kupplungen, Durchmesser max. 2" 2 Schlauch, Innendurchmesser 1 1/2" 3 Schnellverschluss, Durchmesser 1 1/2" 4 seitliches Stellventil Durchmesser 1 1/2" 5 Schnellverschluss Einfüllstutzen, Durchmesser 2" 6 Flammensicherung/Belüftung, Durchmesser 2" 7 Inspektionsöffnung, Durchmesser 8" Anwendung: Für die Gruppen A und B gemäß der allgemeinen Vorschriften der FIA - Meisterschaften. 9.5 Tankbelüftung: Es ist erlaubt, einen Kraftstoffbehälter mit einer Belüftung auszurüsten, die durch das Fahrzeugdach abgeführt wird. 9.6 Einbau des FT3 1999, FT 3.5 oder FT 5 Kraftstoffbehälters: Der FT , FT 3.5 oder FT 5-Kraftstoffbehälter kann sich entweder am Original-Einbauort oder im Kofferraum befinden. Ein Ablauf für eventuell im Tankraum ausgelaufenes Benzin muss vorgesehen werden. Der Platz und die Maße der Einfüllöffnung, sowie des Tankverschlusses können verändert werden unter der Bedingung, dass die neue Installation nicht über die Karosserie hinausragt und kein Kraftstoff in einen der Innenräume des Wagens eindringen kann. Befindet sich die Einfüllöffnung innerhalb des Wagens, muss sie durch eine flüssigkeitsdichte Schutzwand vom Fahrgastraum getrennt werden. 10. Bremsen Bremsscheiben aus Kohlenstoff sind verboten. 11. Energiespeicherung Es darf die Gesamtmenge in einem Fahrzeug gespeicherter wiederhergestellter Energie 200 Kilojoule nicht übersteigen; diese Energie kann wieder benutzt werden, ohne 10 Kilojoule bei einer mittleren Leistung von durchschnittlich 1 Kilowatt zu übersteigen. 12. Kühlung Außer für den Zweck der Kühlung des Fahrers, ist der Transport und/oder Gebrauch von festen, flüssigen oder gasförmigen Kühlmitteln, im oder außerhalb des Fahrzeuges, zu jeder Zeit der Veranstaltung verboten. 11

13 Technische Auskünfte ausschließlich in der OSK-Technik-Hotline, saisonal Mittwochs 18:00 19:00 Uhr, Automobilrennsport, historischer Rennsport, Rallye: 0664/ ; Bergrennsport, Rallycross, Slalom: 0664/ Wagenpaßanträge bitte per 30 Tage vor dem 1. Fahrzeugeinsatz an: Artikel 253 Sicherheitsausrüstung (Gruppen N, A, B und ST) 1. Ein Fahrzeug, dessen Konstruktion eine ernste Gefahr darzustellen scheint, ist von den Sportkommissaren von der Veranstaltung auszuschließen. 2. Ist eine Vorrichtung freigestellt, so muss sie, wenn montiert, den Bestimmungen entsprechend angebracht sein. 3. Leitungen und Pumpen: 3.1 Schutz: Kraftstoff-, Öl- und Bremsleitungen müssen außerhalb des Fahrzeugs gegen jegliches Risiko der Beschädigung (Steinschlag, Korrosion, mechanischer Bruch usw.) und innerhalb des Fahrzeuges gegen jegliche Brandgefahr und Abnutzung geschützt werden. Anwendung: Empfohlen für die Gruppe N, falls der serienmäßige Einbau beibehalten wird. Vorgeschrieben für alle Gruppen, falls der serienmäßige Einbau nicht beibehalten wird, oder wenn die Leitungen innerhalb des Fahrzeugs verlaufen, und ihre Schutzummantelungen entfernt wurden. Bei Kraftstoffleitungen müssen die Metallteile, die von der Fahrzeugkarosserie durch nicht leitende Teile isoliert sind, elektrisch mit ihnen verbunden sein. 3.2 Spezifikationen und Installation: Vorgeschriebene Anwendung, wenn der serienmäßige Einbau nicht beibehalten wird. Leitungen, die Kühlwasser oder Schmieröl enthalten, müssen außerhalb des Cockpits geführt werden. Die Einbauten von Leitungen für Treibstoff, Schmieröle und jene, die unter Druck stehende Hydraulikflüssigkeiten enthalten, müssen nach den nachstehend aufgeführten Spezifikationen hergestellt werden: - wenn sie flexibel ausgeführt sind, müssen diese Leitungen geschraubte, gefältelte oder selbstschließende Verbindungen besitzen und ein außen liegendes Drahtgeflecht, das verschleiß- und flammhemmend ist (nicht feuerfest). - Mindestberstdruck, gemessen bei einer minimalen Betriebstemperatur von: Kraftstoffleitungen (ausgenommen die Verbindungen zu den Einspritzdüsen und dem Kühler am Rücklauf zum Tank): 70 bar (1000 psi) bei 135 C (250 F), Schmierölleitungen 70 bar (1000 psi) bei 232 C (450 F) Leitungen für Hydraulikflüssigkeit unter Druck 280 bar (4000 psi) bei 232 C (450 F). Wenn der Betriebsdruck des hydraulischen Systems größer als 140 bar ist, muss der Berstdruck zumindest das Doppelte des Betriebsdrucks betragen. Die Kraftstoff- und Hydraulikleitungen können durch den Innenraum verlaufen, dürfen jedoch keine Verbindungen oder Anschlüsse aufweisen, außer an den vorderen und hinteren Spritzwänden gemäß den Zeichnungen und , mit Ausnahme des Bremsflüssigkeits - und Kupplungskreislaufes. 3.3 Automatische Kraftstoffabschaltung: Empfohlen für alle Gruppen: In allen Kraftstoffleitungen, die zum Motor führen, sind in unmittelbarer Nähe des Kraftstoffbehälters automatisch wirkende Absperrventile einzubauen. Diese müssen sofort alle unter Druck stehenden Kraftstoffleitungen automatisch verschließen, wenn eine unter Druck stehende Kraftstoffleitung bricht oder undicht wird. Verpflichtend: Alle Kraftstoffpumpen dürfen, außer beim Startvorgang, nur bei laufendem Motor in Tätigkeit sein Belüftung des Kraftstoffbehälters: Die Belüftungseinrichtung des Kraftstoffbehälters bis zu den nachstehend beschriebenen Ventilen muss die selben Spezifikationen erfüllen wie die in Artikel 3.2 beschriebenen Benzinleitungen und muss mit einem den folgenden Bedingungen entsprechenden System ausgerüstet sein: - Überrollventil, durch Gravität aktiviert - Belüftungsventil für das Schwimmergehäuse - Pop-off-Ventil mit einem maximalen Überdruck von 200 mbar, in Betrieb, wenn das Belüftungsventil für das Schwimmergehäuse geschlossen ist. 4. Bremssicherheitssystem: Doppeltes Bremskreissystem betätigt durch ein Pedal: Die Betätigung des Bremspedals muss auf alle Räder wirken. Im Falle eines Lecks an irgendeiner Stelle des Bremssystems oder irgendeines Defekts in der Bremskraftübertragung muss die Bremskraft auf mindestens 2 Rädern wirken. Anwendung: Wenn das System in der Serienproduktion eingebaut ist, ist keine Änderung erforderlich. 5. Zusätzliche Befestigungseinrichtungen: Mindestens zwei zusätzliche Haubenhalter müssen für jede Motorhaube und Heckhaube vorgesehen sein. Die Originalverschlüsse müssen unwirksam gemacht oder entfernt werden. Größere Gegenstände, die im Fahrzeug transportiert werden (wie Ersatzrad, Bordwerkzeug usw.) müssen ausreichend sicher befes tigt werden. Anwendung: Empfohlen für Gruppe N, vorgeschrieben für die anderen Gruppen. 6. Sicherheitsgurte (Mindestvorschriften) 6.1 Benutzung von zwei Schulter- und einem Beckengurt: Befestigungspunkte an der Karosserie: zwei für den Beckengurt - zwei oder auch einen, der dann symmetrisch (Y-Gurt) zum Sitz angebracht sein muss, für die Schultergurte. Diese Gurte müssen von der FIA homologiert sein und den FIA - Normen Nr. 8854/98 oder 8853/98 entsprechen. Weiterhin müssen die Gurte, die bei Rundstreckenrennen verwendet werden, mit einem Drehverschluss ausgestattet sein. Bei Rallyes müssen während der ganzen Veranstaltung zwei Gurtmesser im Cockpit mitgeführt werden. Diesem müssen so angebracht werden, dass sie für Fahrer und Beifahrer im angeschnallten Zustand leicht erreichbar sind. Andererseits werden für die Wettbewerbe, die Abschnitte auf öffentlichen Straßen beinhalten, 12

14 Technische Auskünfte ausschließlich in der OSK-Technik-Hotline, saisonal Mittwochs 18:00 19:00 Uhr, Automobilrennsport, historischer Rennsport, Rallye: 0664/ ; Bergrennsport, Rallycross, Slalom: 0664/ Wagenpaßanträge bitte per 30 Tage vor dem 1. Fahrzeugeinsatz an: Gurte mit Druckverschluss empfohlen. Die ASNs (z.b. OSK) können Befestigungspunkte am Überrollkäfig homologieren, wenn dieser Käfig homologiert ist und die Punkte geprüft sind. 6.2 Einbau: Sicherheitsgurte können an den Befestigungspunkten des Serienfahrzeuges angebracht werden. Es ist verboten, die Sicherheitsgurte an den Sitzen oder deren Einbauteilen zu befestigen. Die empfohlenen Stellen der Befestigungspunkte sind in Z dargestellt. Nach unten gerichtete Schultergurte müssen so nach hinten geführt werden, dass der Winkel zur horizontalen Linie an der Oberseite der Rückenlehne nicht größer als 45 ist. Es ist empfohlen, dass Schultergurte so angebracht werden, dass der Winkel zur horizontalen Linie an der Oberseite der Rückenlehne nicht größer als 10 ist. Der (empfohlene) maximale Winkel zur Mittellinie des Sitzes beträgt 20 divergent oder konvergent. Falls möglich, sollte der vom Fahrzeughersteller ursprünglich an der C-Säule vorgesehene Befestigungspunkt benutzt werden. Befestigungspunkte, die einen größeren Winkel zur Horizontalen ergeben, sind nicht erlaubt, es sei denn, der Sitz entspricht dem FIA - Standard. In diesem Fall können die Schultergurte von 4-Punkt-Sicherheitsgurten an den ursprünglich vom Fahrzeughersteller vorgesehenen Beckengurt-Befestigungspunkten der Rücksitze angebracht werden. Für 4-Punkt-Sicherheitsgurte müssen die Schultergurte kreuzweise symmetrisch über der Mittellinie der Vordersitze eingebaut werden. Sicherheitsgurte dürfen nicht für Sitze angebracht werden, die keine Kopfstütze haben oder die eine an der Rückenlehne integrierte Kopfstütze aufweisen (keine Öffnung zwischen Rückenlehne und Kopfstütze). Die Becken- und Schrittgurte dürfen nicht seitlich entlang der Sitze geführt werden, sondern durch den Sitz hindurch, damit eine größtmögliche Fläche des Beckens abgedeckt und gehalten wird. Die Beckengurte müssen genau in die Grube zwischen dem Beckenknochen und dem Oberschenkel angepasst werden. Auf keinen Fall dürfen sie über dem Bauchbereich getragen werden. Hierfür dürfen, falls erforderlich, Löcher in den Seriensitz gebohrt werden. Es muss besonders darauf geachtet werden, dass die Gurte durch Reiben an scharfen Kanten nicht beschädigt werden können. Falls die Schulter- und/oder Schrittgurte nicht an den Serienbefestigungspunkten angebracht werden können, müssen neue Befestigungspunkte an der Karosserie oder dem Fahrgestell angebracht werden. Für die Schultergurte müssen diese sich so nah wie möglich an der Mittelachse der Hinterräder befinden. Die Schultergurte dürfen auch durch eine Schlaufenbefestigung am Überrollkäfig oder einer Verstärkungsstrebe befestigt sein. Ebenso dürfen die Schultergurte an den oberen Befestigungspunkten der hinteren Gurte oder an der, zwischen den hinteren Abstützung des Überrollkäfigs verschweißten Querstrebe, befestigt werden (Z ). In diesem Fall ist die Verwendung einer Querstrebe unter folgenden Bedingungen erlaubt: Die Verstärkungsstrebe muss aus einem Rohr mit den Mindestabmessungen 38x2,5 mm oder 40x2 mm aus nahtlos kaltgezogenem Kohlenstoffstahl mit einer Mindestzugfestigkeit von 350 N/mm bestehen. Die Höhe dieser Querstrebe muss einen Winkel der nach hinten gerichteten Schultergurte zwischen 10 und 45 zur horizontalen Linie an der Oberseite der Rückenlehne sicherstellen, wobei ein Winkel von 10 empfohlen ist. Die Gurte können durch Schlaufen oder Schrauben befestigt sein, jedoch muss bei einer Verschraubung ein verschweißter Einsatz (Hülse) für jeden Befestigungspunkt vorhanden sein (Z ). Diese Einsätze (Hülsen) müssen sich in der Querstrebe befinden und die Gurte müssen an dieser mittels M12-Schrauben der Festigkeitsklasse 8.8 bzw. mit Schrauben der Spezifikation 7/16 UNF befestigt sein. Jeder Befestigungspunkt muss einer Kraft von 1470 dan oder 720 dan für die Schrittgurte widerstehen können. Falls für 2 Gurte nur 1 Befestigungspunkt vorhanden ist (verboten bei Schultergurten), errechnet sich das Gewicht aus der Summe für die beiden vorgeschriebenen Gewichte. Für jeden neuen Befestigungspunkt muss die Stahl-Verstärkungsplatte eine Mindestoberfläche von 40 cm 2 und eine Stärke von mindestens 3 mm aufweisen. Prinzip der Befestigung an der Karosserie/Fahrgestell: Allgemeines Befestigungssystem (Z ), Schultergurt- (Z ), und Schrittgurtbefestigung (Z ). 6.3 Benutzung: Sicherheitsgurte müssen ohne jegliche Änderungen oder Hinwegnahme von Material in der homologierten Form benutzt werden. Sie müssen den Vorschriften des Herstellers entsprechen. Wirkung und Lebensdauer der Sicherheitsgurte sind unmittelbar abhängig von der Art und Weise, wie sie eingebaut, benutzt und instand gehalten werden. Die Gurte müssen nach jeder stärkeren Kollision ersetzt werden. Das gleiche gilt, wenn sie durchtrennt wurden oder die Wirksamkeit durch Einfluss von Sonnenlicht oder Chemikalien beeinträchtigt ist. Sie müssen außerdem ersetzt werden, wenn Metallteile oder Schnallen verbogen oder gerostet sind. Jeder Gurt, der nicht mehr sicher funktioniert, muss ersetzt werden. 7. Feuerlöscher-Feuerlöschsysteme Der Gebrauch folgender Produkte ist verboten: BCF, NAF 7.1 Bei Rallyes: Bei Rallyes gelten die Artikel 7.2 und 7.3. Bei Rundstreckenrennen, Slaloms und Bergrennen gelten die Artikel 7.2 oder Eingebaute Systeme: Alle Fahrzeuge müssen mit einer Feuerlöschanlage ausgerüstet sein, die auf der Technischen Liste Nr. 16 Extinguisher Systems homologated by the FIA verzeichnet ist Alle Feuerlöscher müssen adäquat abgesichert sein und sich innerhalb des Cockpits befinden. Ihre Einbauvorrichtungen müssen unter allen Umständen einer negativen Beschleunigung von 25 g standhalten. Die gesamte Ausrüstung muss feuerfest sein. Das Auslassventil darf nicht aus Kunststoff sein, Metallventile sind obligatorisch Der Fahrer muss in der Lage sein, alle Feuerlöscher auszulösen, wenn er sich in normaler Haltung auf seinem Sitz befindet, angegurtet und mit vorschriftsmäßig montiertem Lenkrad. Zusätzlich muss eine Möglichkeit der Bedienung von außen gegeben sein, gekoppelt an den Strom-Not-Schalter oder in dessen unmittelbarer Nähe. Dies muss durch einen 13

15 Technische Auskünfte ausschließlich in der OSK-Technik-Hotline, saisonal Mittwochs 18:00 19:00 Uhr, Automobilrennsport, historischer Rennsport, Rallye: 0664/ ; Bergrennsport, Rallycross, Slalom: 0664/ Wagenpaßanträge bitte per 30 Tage vor dem 1. Fahrzeugeinsatz an: Buchstaben E gekennzeichnet sein, rot in weißem Kreis von mindestens 10 cm Durchmesser mit roter Begrenzung. Das System muss in jeder Neigungslage des Fahrzeugs, gleich in welcher Richtung, funktionieren. Die Feuerlöschdüsen müssen für die Feuerbekämpfung geeignet sein und dürfen nicht in Richtung der Köpfe der Besatzung weisen. Bei WRC - Fahrzeugen muss das Auslösen eines externen oder internen Feuerlöschers Motor- und Batterie-Not-Ausschalter auslösen Das System muss in allen Lagen funktionieren Die Feuerlöschdüsen müssen für die Löschanlage passend sein und so installiert werden, dass sie nicht direkt auf die Köpfe der Besatzung zeigen. 7.3 Handfeuerlöscher: Alle Fahrzeuge müssen mit zwei Feuerlöschsystemen ausgerüstet sein, eines für den Fahrgastraum, das andere für den Motorraum. Ein einzelner Löschbehälter kann hierzu verwendet werden, wenn die Aufteilung des Löschmittels den nachfolgenden Bedingungen entspricht Erlaubte Feuerlöschmittel sind: Jedes AFFF, FX G-TEC, Viro 3, Pulver, oder jedes andere Löschmittel, das von der FIA homologiert wurde Mindestmenge der Feuerlöschmittel: AFFF: 2,4 Liter FX G-TEC: 2,0 kg Viro 3: 2,0 kg Zero 360: 2,0 kg Pulver: 2,0 kg Alle Feuerlöschbehälter müssen, abhängig vom Inhalt, mit nachfolgenden Drücken beaufschlagt sein. AFFF, FX G-TEC und Viro 3, Zero 360: In Übereinstimmung mit den Herstellerangaben. Pulver: min. 8 bar, max. 13,5 bar Des weiteren müssen bei Verwendung eines AFFF-Löschmittels die Feuerlöscher mit einem System ausgestattet sein, welches erlaubt, den Druck des Inhaltes festzustellen Folgende Informationen müssen auf jedem Feuerlöscher sichtbar dargestellt sein: Fassungsvermögen, Typ d. Feuerlöschmittels, Gewicht od. Volumen d. Feuerlöschmittels, Datum der Überprüfung d. Feuerlöschers. Dieses Datum darf nicht länger als 2 Jahre s eit der letzten Befüllung, der letzten Überprüfung, oder der erstmaligen (Neu-) Befüllung zurückliegen Alle Feuerlöschbehälter müssen ausreichend gesichert und im Fahrgastraum untergebracht sein. Auf jeden Fall müssen die Behälterbefestigungen einer Verzögerung von 25g standhalten, nur metallene Schnellverriegelungs - vorrichtungen (zumindest zwei) mit Metallbändern sind erlaubt Die Feuerlöscher müssen für den Fahrer und den Beifahrer leicht erreichbar sein. 8. Überrollvorrichtung 8.1 Allgemeines Die Montage eines Überrollkäfigs ist verpflichtend. Dieser kann entweder: a) hergestellt werden in Übereinstimmung mit den Anforderungen der folgenden Artikel b) homologiert oder zertifiziert werden durch eine ASN in Übereinstimmung mit den Homologationsbestimmungen für Überrollkäfige; Eine authentische Kopie des Homologationsdokumentes oder Zertifikates, von der ASN bestätigt und von qualifizierten technischen Repräsentanten des Herstellers abgezeichnet, muss den Technikern der Veranstaltung vorgelegt werden. Jede neue Überrollvorrichtung, die mittels Zertifikat einer ASN zugelassen ist und in den Verkauf kommt, muss seit durch eine vom Hersteller angebrachtes Identifikationsschild identifizierbar sein. Dieses Identifikationsschild, (z. B. eingraviert oder mit selbstzerstörendem Aufkleber) darf weder kopier- noch entfernbar sein. Das Identifikationsschild muss den Namen des Herstellers, die Homologationsnummer der ASN und die individuelle Seriennummer des Herstellers tragen. Ein Zertifikat, welches dieselbe Nummer trägt, muss im Fahrzeug mitgeführt werden und bei der technischen Abnahme vorgelegt werden. c) homologiert durch die FIA sein, in Übereinstimmung mit den Homologationsbestimmungen für Überrollkäfige. Er muss Gegenstand einer Erweiterung (VO) zum Homologationsblatt des durch die FIA homologierten Fahrzeugs sein. Die Herstellerangabe und eine Seriennummer müssen deutlich sichtbar auf allen Käfigen vorhanden sein, die nach dem homologiert und verkauft wurden. Für die folgenden Fahrzeuge muss der Käfig verpflichtend durch die FIA homologiert sein: Super 1600 Kitvariante, Super 2000 Kit- Variante, Super 2000 Rallye Kit- Variante, World Rallye Car Variante. Jede Änderung an einem homologierten oder zertifizierten Käfig ist verboten: Als Modifikation wird jeder Vorgang betrachtet, der an einem Käfig durch Bearbeitung oder Schweißen vorgenommen wird und der eine dauerhafte Abänderung des Materials oder des Überrollkäfigs darstellt. Alle Reparaturen an einem homologierten oder zertifizierten Käfig nach einer Beschädigung durch Unfall müssen vom Hersteller des Überrollkäfigs oder mit seiner Genehmigung erfolgen. Rohre dürfen keine Flüssigkeiten oder andere Substanzen enthalten. Der Überrollkäfig darf das Ein- und Aussteigen von Fahrer und Beifahrer nicht unziemlich behindern. Streben können durch das Cockpit geführt werden, durch das Armaturenbrett, Verkleidungen oder Rücksitze eintretend. Der Rücksitz kann zusammengefaltet werden. 8.2 Definitionen Überrollvorrichtung: mehrrohrige Struktur, im Cockpit installiert und eng an die Karosserie angepasst, so konzipiert, dass wesentliche Verformungen der Karosserie im Falle eines Aufpralls vermindert werden Überrollbügel: Ringförmiges Rohr mit 2 Befestigungspunkten Hauptbügel (Z 253-1): Quer und annähernd senkrecht (+/- 10 zur Senkrechten) angeordneter Rohrrahmen, gefertigt aus einem Stück, der unmittelbar hinter den Vordersitzen angebracht ist Frontbügel (Z ): Ähnlich wie der Hauptbügel, aber er folgt den äußeren Windschutzscheibenträgern sowie der oberen Kante der Windschutzscheibe. 14

16 Technische Auskünfte ausschließlich in der OSK-Technik-Hotline, saisonal Mittwochs 18:00 19:00 Uhr, Automobilrennsport, historischer Rennsport, Rallye: 0664/ ; Bergrennsport, Rallycross, Slalom: 0664/ Wagenpaßanträge bitte per 30 Tage vor dem 1. Fahrzeugeinsatz an: Seitlicher Bügel (Z.253-2): Struktur, bestehend aus einem einzelnen fast senkrechten und fast vertikalem Rohrring, entlang der rechten und linken Längsseite des Fahrzeugs angebracht. Der vordere Träger muss entlang dem seitlichen Windschutzscheibenrahmen und dem vorderen Türpfosten angebracht sein, die hinteren Träger, nahezu senkrecht stehend, des seitlichen Bügels müssen sich direkt hinter den Vordersitzen befinden Seitlicher Halbbügel (Z ): Wie ein seitlicher Bügel, aber ohne hintere Abstützung Längsstrebe: Rohr in Längsrichtung, das die oberen Teile des vorderen und des Hauptbügels unterstützt Transversalstrebe: Beinahe transversale Strebe, die die oberen Teile der seitlichen Streben oder Halbstreben unterstützt Diagonalstrebe: Transversalstrebe zwischen einer der oberen Kanten des Hauptbügels oder einem der Enden der Transversalstreben im Fall einer Seitenstrebe und dem niedrigsten Montagepunkt auf der entgegengesetzten Seite des Überrollbügels oder zwischen dem oberen Ende einer rückwärts gerichteten Unterstützung und niedrigsten Montagepunkt der anderen rückwärts gerichteten Unterstützung Lösbare Streben: Strukturelle Streben einer Überrollvorrichtung, die demontierbar sein müssen Verstärkungen: Streben, die zur Überrollvorrichtung hinzugefügt werden, um sie zu verstärken Befestigungsfuß: Platte, die an einer Strebe der Überrollvorrichtung festgeschweisst ist, damit diese an der Karosserie oder am Fahrgestell verschraubt oder festgeschweisst werden kann, üblicherweise an eine Verstärkungsplatte Verstärkungsplatte: Metallplatte, die an der Karosserie oder am Fahrgestell unter einem Befestigungspunkt der Überrollvorrichtung angebracht ist, um das Gewicht besser auf die Struktur zu verteilen Knotenblech: Verstärkung für eine Krümmung oder Verbindung, aus einem gebogenen Metallteil mit u-förmigem Profil (Z ), dessen Stärke nicht weniger als 1 mm sein darf. Die Kanten dieser Verstärkung müssen in einer Entfernung vom größten Grad der Krümmung/des Winkels liegen, die zwei- bis viermal dem Durchmesser der stärksten verbundenen Strebe entspricht. 8.3 Spezifikationen: Basisstruktur: Die Basisstruktur muss entsprechend einem der nachfolgenden Designs gefertigt sein: 1 Hauptbügel + 1 Frontbügel + 2 Längsstreben + 2 rückwärts gerichtete Unterstützungen + 6 Befestigungsfüße (Z ) oder 2 Seitenbügel + 2 Transversalstreben + 2 rückwärts gerichtete Unterstützungen + 6 Befestigungsfüße (Z ) oder 1 Hauptbügel + 2 seitliche Halbbügel + 1 Transversalstrebe + 2 rückwärts gerichtete Unterstützungen + 6 Befestigungsfüße (Z ). Der vertikale Teil des Hauptbügels muss so eng als möglich an der inneren Kontur der Karosserie liegen und darf nur eine Biegung im unteren, vertikalen Teil vorhanden sein. Die vorderen Stützen eines Front- oder Seitenbügels müssen den A-Säulen so nah wie möglich folgen und dürfen im unterem vertikalen Teil nur eine Biegung haben. Beim Bau der Sicherheitszelle müssen die folgenden Verbindungen in Dachhöhe erfolgen: Transversalstreben zu Seitenbügeln, Längsstreben zu Front- und Hauptbügeln, seitliche Halbbügel zum Hauptbügel. Es dürfen jedoch nie mehr als 4 lösbare Verbindungen auf Dachhöhe sein. Die rückwärts gerichteten Unterstützungen müssen nahe dem Dach und nahe den außen liegenden Krümmungen des Hauptbügels an beiden Seiten des Fahrzeugs angebracht werden, z. B. durch lösbare Verbindungen. Sie müssen einen Winkel von zumindest 30 mit der Vertikalen bilden, rückwärts gerichtet sein, gerade und so eng wie möglich an die inneren Seitenwände der Karosserie angepasst sein Design: Nachdem die Grundstruktur definiert wurde, muss sie mit den vorgeschriebenen Streben und Verstärkungen komplettiert werden (siehe ) zusätzliche Streben und Verstärkungen können verwendet werden ( ) Vorgeschriebene Streben und Verstärkungen Vorgeschriebene Diagonalstrebe für Fahrzeuge, homologiert vor dem : Die Zelle muss eine Diagonalstrebe, definiert in Z bis 6 besitzen. Die Orientierung der Diagonalen kann umgekehrt werden. Bei Design darf der Abstand zwischen den beiden Montagepunkten an der(m) Karosserie / Fahrwerk nicht größer als 300 mm sein. Die Streben müssen gerade und können entfernbar sein. Das obere Ende der Diagonale muss mit dem Hauptbügel nicht weiter als 100 mm entfernt von ihrer Verbindung mit der rückwärtsgerichteten Unterstützung sein oder die rückwärts - gerichtete Unterstützung nicht mehr als 100 mm von ihrer Verbindung mit dem Hauptbügel (Z ). Das untere Ende der Diagonale muss auf den Hauptbügel oder die rückwärtsgerichtete Unterstützung nicht weiter als 100 mm entfernt vom Montagepunkt (außer bei Verwendung des Designs 253-6). Homologiert nach dem : Die Zelle muss im Bereich des Hauptbügels zwei Diagonalstreben besitzen (Z ). Die Streben müssen gerade und können entfernbar sein. Das obere Ende der Diagonale muss mit dem Hauptbügel nicht weiter als 100 mm entfernt von ihrer Verbindung mit der rückwärtsgerichteten Unterstützung sein oder die rückwärts gerichtete Unterstützung nicht mehr als 100 mm von ihrer Verbindung mit dem Hauptbügel (Z ). Das untere Ende muss auf den Hauptbügel oder die rückwärts gerichtete Unterstützung nicht weiter als 100 mm entfernt vom Montagepunkt Türstreben: Eine oder mehrere Längsstreben müssen an jeder Seite des Fahrzeugs angebracht werden (Z , 253-9, und , bis für Fahrzeuge, die ab dem homologiert werden). Sie können entfernbar sein. Der Seitenschutz muss so hoch als möglich reichen, aber sein oberer Befestigungspunkt darf nicht höher sein als die Hälfte der Höhe der Türöffnung, von deren Basis aus gemessen. Wenn diese oberen Befestigungspunkte vor oder hinter der Türöffnung gelegen sind, gilt diese Höhenbeschränkung auch für den in Zusammenhang stehenden Abschnitt der Strebe und der Türöffnung. Wenn die Türstreben die Form eines X (gekreuzte Bügel, Z ) haben, wird empfohlen, dass der untere Befestigungspunkt der gekreuzten Bügel direkt mit der Längsstrebe verbunden wird und dass zumindest ein Teil des X ein einteiliger Bügel ist. Die Verbindung der Türstreben mit den Verstärkungen der A-Säule ist zulässig (Z ). Für Wettbewerbe ohne Beifahrer können sie nur an der Fahrerseite angebracht werden Vorgeschriebene Dachverstärkung Für ab dem homologierte Fahrzeuge ist die Verstärkung der oberen Teile des Überrollkäfigs durch die Hinzufügung von zusätzlichen Verstärkungen, wie in den Z bis dargestellt, verpflichtend. Die Verstärkungen 15

17 Technische Auskünfte ausschließlich in der OSK-Technik-Hotline, saisonal Mittwochs 18:00 19:00 Uhr, Automobilrennsport, historischer Rennsport, Rallye: 0664/ ; Bergrennsport, Rallycross, Slalom: 0664/ Wagenpaßanträge bitte per 30 Tage vor dem 1. Fahrzeugeinsatz an: können der Dachkrümmung folgen. Für Bewerbe ohne Beifahrer nur im Fall des Designs , kann nur eine Verstrebung hinzugefügt werden aber ihre vordere Verbindung muss auf der Fahrerseite sein. Die Enden der Verstärkungen müssen weniger als 100 mm von den Verbindungen zwischen den Bügeln und Streben entfernt sein (nicht anzuwenden auf die Spitze des V, das in Z und von Verstärkungen geformt wird.) Verstärkungen an der A-Säule, nur für Fahrzeuge, homologiert ab : Sie müssen an jeder Seite des Frontbügels angebracht werden, wenn Dimension A größer als 200 mm ist (Z ). Sie können gebogen sein, unter der Voraussetzung, dass sie von der Seite gesehen gerade sind und der Winkel der Krümmung 20 nicht übersteigt. Das obere Ende muss weniger als 100 mm von der Verbindung zwischen dem Front- (Seiten-) Bügel und der Längs - (Transversal)strebe entfernt sein (Z für die Abmessung). Das untere Ende muss weniger als 100 mm vom Montagepunkt des Front-(Seitenbügels) entfernt sein Verstärkungen von Krümmungen und Verbindungen: Die Diagonalstreben des Hauptbügels, die Dachverstärkungen (Z , nur bei Fahrzeugen, die ab dem homologiert werden, die Türstreben (Z ), die Türstreben und A-Säulenverstärkungen (Z ) müssen durch zumindest 2 Verstärkungen in Übereinstimmung mit verstärkt werden. Wenn die Türstreben und die A - Säulen- Verstärkungen nicht in der selben Ebene gelegen sind, können die Verstärkungen aus Metallplatten, vorausgesetzt, sie stimmen mit den Abmessungen in überein Freigestellte Streben und Verstärkungen: Ausgenommen anderer Angaben in sind Streben und Verstärkungen (Z u )freigestellt und können installiert werden, wie vom Konstrukteur gewünscht. Sie müssen entweder verschweißt oder untrennbar verbunden sein. Alle oben erwähnten Streben und Verstärkungen können separat oder miteinander kombiniert verwendet werden Verstärkung des Daches (Fahrzeuge, die vor dem homologiert wurden, Z bis 14)): Für Bewerbe ohne Beifahrer kann nur eine Verstrebung hinzugefügt werden ( Z ), aber ihre vordere Verbindung muss auf der Fahrerseite sein A-Säulenverstärkungen: (Fahrzeuge, die vor dem homologiert wurden, Z ) Sie können gebogen sein, unter der Voraussetzung, dass sie von der Seite gesehen gerade sind und der Winkel der Krümmung 20 nicht übersteigt Rückwärts gerichtete Unterstützungen( Z ): Z kann durch ersetzt werden, wenn eine Dachverstärkung wie in Z verwendet wird Vordere Aufhängungsmontagepunkte (Z ): Die Erweiterungen müssen mit den oben gelegenen vorderen Aufhängungsmontagepunkten verbunden werden Transversalstreben: (Z ): Transversalstreben, die am Hauptbügel oder zwischen den rückwärtsgerichteten Unterstützungen montiert sind, können zur Montage von Sicherheitsgurten entsprechend Artikel (die Verwendung demontierbarer Verbindungen ist verboten) verwendet werden. Für Streben wie in Z od. 27 muss der Winkel zwischen der Mittelverbindung und der Vertikalen zumindest 30 betragen. Die am Frontbügel montierte Strebe darf nicht in den Raum hineinragen, der für die Besatzung vorgesehen ist. Sie kann so hoch als möglich angebracht werden, aber ihre untere Kante darf nicht höher liegen als der höchste Punkt des Armaturenbretts. Bei Fahrzeugen, die ab dem homologiert werden, darf sie nicht unter der Lenksäule angebracht sein Verstärkungen von Krümmungen und Verbindungen (Z bis 34): Aus Rohren oder einem gebogenen Metallteil mit u-förmigem Profil (8.2.14). Die Stärke der Teile, die eine Verstärkung bilden, darf nicht weniger als 1 mm sein. Die Enden der rohrförmigen Verstärkungen dürfen nicht um mehr als die Hälfte unterhalb oder entlang jener Streben liegen, an denen sie angebracht sind, ausgenommen bei jenen der Verbindungen des Frontbügels, welche die Verbindung des Frontbügels mit den Türstreben ermöglichen Minimalversion einer Sicherheitszelle: Die Minimalanforderungen an eine Sicherheitszelle werden folgendermaßen definiert: Homologationsdatum mit Beifahrer ohne Beifahrer zwischen Zeichnung A Zeichnung A und oder symmetrisch zwischen Zeichnung B Zeichnung B und oder symmetrisch ab Zeichnung C Zeichnung C oder symmetrisch Die Türstreben und Dachverstärkungen können variieren aufgrund und Demontierbare Streben: Falls bei der Konstruktion des Überrollkäfigs demontierbare Streben verwendet werden, müssen die Verbindungen mit einem von der FIA anerkannten Typ übereinstimmen (Z bis ). Diese dürfen nicht verschweißt sein. Die Schrauben und Muttern müssen mindestens der ISO-Norm 8.8 entsprechen. Abnehmbare Verbindungen, in Übereinstimmung mit Z , , , und sind als Verbindung der oberen Teile des Haupt-, Front- und Seiten- (oder Seitenhalb-)bügels verboten, da sie innerhalb der Hauptstruktur wie Gelenke funktionieren und Verformungen zulassen. Ihr Gebrauch ist nur für beigefügte Streben und zusätzliche Verstärkungen an den Überrollbügeln Zusätzliche Bestimmungen: Die Sicherheitszelle muss, in Längsrichtung gesehen, vollständig zwischen den Montagepunkten der vorderen und hinteren Aufhängungselemente gelegen sein, welche die Vertikallasten tragen (Federn und Stoßdämpfer). Zusätzliche Verstärkungen außerhalb dieser Bereiche sind zulässig zwischen der Sicherheitszelle und den Anlenkpunkten des rückwärtigen Überrollbügels an der Karosserie. Jeder dieser Anlenkpunkte kann mit der Sicherheitszelle durch ein einzelnes 16

18 Technische Auskünfte ausschließlich in der OSK-Technik-Hotline, saisonal Mittwochs 18:00 19:00 Uhr, Automobilrennsport, historischer Rennsport, Rallye: 0664/ ; Bergrennsport, Rallycross, Slalom: 0664/ Wagenpaßanträge bitte per 30 Tage vor dem 1. Fahrzeugeinsatz an: Rohr mit den Dimensionen 30 x 1,5 mm verbunden werden. Für Fahrzeuge, homologiert ab : In der Frontansicht müssen Verstärkungen von Krümmungen und Verbindungen der oberen Ecken des vorderen Teils des Überrollkäfigs nur in jenem Ausschnitt der Windschutzscheibe gesehen werden, wie in Z dargestellt. Für alle Überrollkäfige in Super-Produktionswagen, homologiert ab , sowie für Rallye- Fahrzeuge, homologiert ab , muss das Erscheinungsbild des Käfigs in der Türöffnung mit den folgenden Kriterien übereinstimmen (s. Z ): - Dimension A minimal 300 mm - Dimension B maximal 250 mm - Dimension C maximal 300 mm - Dimension D (gemessen vom oberen Eck der Windschutzscheibe, ohne Siegel) maximal 100 mm - Dimension E darf nicht größer sein als die halbe Höhe der Türöffnung (H) Befestigung von Überrollkäfigen am Fahrgestell: Mindestanzahl der Befestigungen: 1 für jeden Träger des Hauptbügels oder seitlichen Bügels, für jeden Träger des vorderen Bügels und jede rückwärts - gerichtete Unterstützung. Um ein effizientes Montieren an der Karosserie zu erreichen, kann die originale Innenausstattung rund um die Sicherheitszelle und ihre Montagepunkte durch Wegschneiden oder Verformung modifiziert werden. Jedoch erlaubt diese Modifikation nicht das Entfernen ganzer Teile der Polsterung oder der Ausstattung. Wo notwendig, kann der Sicherungskasten verlegt werden, um eine Sicherheitszelle anzupassen. Jeder Befestigungspunkt muss eine Verstärkungsplatte enthalten, zumindest 3 m stark. Jeder Befestigungspunkt muss mit mindestens drei Schrauben auf einer Verstärkungsplatte aus Stahl mit mindestens 3 mm Dicke und einer Fläche von mindestens 120 cm 2 verstärkt werden, die mit der Karosserie verschweißt ist. Bei Fahrzeugen, die ab dem homologiert werden, muss diese Fläche von 120 cm 2 die Kontaktfläche zwischen der Verstärkungsplatte und der Karosserie darstellen. Beispiele: Zeichnungen bis 56. Bei den Designs und 52 muss die Verstärkungsplatte nicht unbedingt an die Karosserie geschweißt werden. Die Schrauben müssen mindestens der Größe M8 und mindestens der ISO Norm 8.8 entsprechen. Die Muttern müssen selbstsichernd oder mit Federscheiben versehen sein. Empfohlen ab und verpflichtend ab : Der Winkel zwischen zwei Bolzen (gemessen vom Rohrmittelpunkt auf Höhe der Montageplatte, entsprechend Zeichnung ) darf nicht kleiner als 60 Grad sein. Rückwärtsgerichtete Unterstützungen: Jede muss durch mindestens 2 M8 Schrauben (2008) gesichert sein mit Fußplatten mit einer Mindestfläche von 60 cm 2 (Z ). Eine einzige Schraube (Abscherschraube) ist erlaubt, wenn diese einen angemessenen Querschnitt und ausreichende Festigkeit aufweist (Z ) und eine Muffe in die hintere Verstrebung eingeschweißt ist. Diese Vorschriften stellen ein Minimum dar. Zusätzlich können mehr Befestigungen angebracht werden, oder die Träger können direkt an die Verstärkungsplatten festgeschweisst werden. Der Überrollkäfig kann auch mit der Karosserie verschweißt werden (wie definiert in 8.3.1) Spezialfall: Bei Fahrzeugrümpfen (oder Karosserien) aus Aluminium ist jedes Schweißen zwischen Käfig und Rumpf verboten, nur das Anbringen der Verstärkungsplatte ist erlaubt Materialvorschriften: Nur kreisförmige Rohre sind erlaubt. Vorschriften zu den verwendeten Rohren: Mindestqualität Mindestzugfestigkeit Mindestmaße in mm Anwendung Nahtlos kalt gearbeiteter Kohlenstoffstahl mit einem maximalen Kohlenstoffanteil von 0,3 % 350 N/mm N/mm 2 45x2.5 (1.75x0.095 ) od. 50x2.0 (2.0x0.083 ) 38x2.5 (1.5x0.095 ) od. 40x2.0 (1.6x0.083 ) Hauptbügel, seitliche Bügel gemäß Konstruktion Seitliche Halbbügel und andere Teile der Konstruktion (sofern im Text nicht anders geregelt) Bei reinem Stahl darf der Maximalanteil an Additiven 1,7% bei Mangan u. 0,6% bei anderen Elementen betragen. Bei der Auswahl des Stahls muss darauf geachtet werden, gute Ausdehnungswerte und angemessene Schweißbarkeit zu erreichen. Die Biegung des Rohres muss durch Kaltverformung erfolgen, wobei der Biegungsradius der Mittellinie mindestens das Dreifache des Rohrdurchmessers betragen muss. Falls das Rohr während dieses Vorganges oval gebogen wird, muss das Verhältnis zwischen dem minimalen und dem maximalen Durchmesser mindestens 0,9 sein. Die Oberfläche der Schweißnähte muss glatt und gleichmäßig sein, ohne Rippen oder Sprünge Angaben für die Schweißnähte: Alle Schweißnähte müssen von bestmöglicher Qualität und völlig durchdrungen sein (vorzugsweise Schutzgasschweißen). Obwohl eine gut aussehende Schweißnaht nicht unbedingt für Qualität bürgt, ist eine schlecht aussehende Schweißnaht niemals ein Zeichen guter Arbeit. Bei der Verarbeitung von wärmebehandeltem Stahl müssen die besonderen Anweisungen des Herstellers befolgt werden (spezielle Elektroden, Schutzgasschweißung etc.). Es wird besonders darauf hingewiesen, dass wärmebehandelte Stahlsorten oder Stahl mit mittlerem Kohlenstoffgehalt gewisse Probleme aufweisen und eine schlechte Verarbeitung zu einer Minderung der Festigkeit (Versprödung von Bereichen infolge der Hitze) oder nicht angemessener Dehnbarkeit führen kann Schutzpolsterung: In den Bereichen, in denen die Körper der Insassen in Kontakt mit der Überrollvorrichtung kommen könnten, muss eine schwer entflammbare Polsterung angebracht werden. Wo die Sturzhelme der Insassen mit dem Überrollkäfig in Kontakt kommen könnten, müssen die Verkleidungen mit dem FIA - Standard , Typ A, 17

19 Technische Auskünfte ausschließlich in der OSK-Technik-Hotline, saisonal Mittwochs 18:00 19:00 Uhr, Automobilrennsport, historischer Rennsport, Rallye: 0664/ ; Bergrennsport, Rallycross, Slalom: 0664/ Wagenpaßanträge bitte per 30 Tage vor dem 1. Fahrzeugeinsatz an: übereinstimmen. Anwendung: Für alle Kategorien. 9. Sicht nach hinten: Die Sicht nach hinten muss durch zwei externe Rückspiegel, einer rechts, einer links, auch in serienmäßiger Ausführung, gewährleistet sein. Jeder dieser Spiegel muss eine Reflexionsfläche von zumindest 90 cm 2 besitzen, ein Innenspiegel ist freigestellt. Anwendung: Gruppen N, Super 2000 Rallyes, A, B und R. Für Super Production - siehe besondere Bestimmungen. Ein Ausschnitt (Maximal-Oberfläche 25 cm 2 pro Spiegel) ist zur Cockpit-Belüftung im Gehäuse der Rückspiegel gestattet. Anwendung: Nur in Rallyes, Gruppen N, Super 2000 Rallyes, A und R. 10. Abschleppöse: Alle Fahrzeuge müssen bei allen Wettbewerben vorn und hinten mit einer Abschleppöse ausgerüstet sein. Diese dürfen nur benutzt werden, wenn das Fahrzeug frei bewegt werden kann. Sie müssen klar erkennbar gelb, rot od. orange lackiert sein. 11. Fensterscheiben/Netze: Fenster: Die Fensterscheiben müssen für den Straßenverkehr zugelassen sein; ihre Kennzeichnung gilt als Nachweis. Die Windschutzscheibe muss aus Verbundglas sein. Ein Sonnenschutzstreifen für die Windschutzscheibe ist gestattet, unter der Voraussetzung, daß er den Insassen erlaubt, die Verkehrszeichen (Ampeln und Schilder) zu sehen. Der Gebrauch von getöntem Glas und/oder Anti-Splitter-Folien ist auf den Seiten- und Heckscheiben gestattet. In solchen Fällen muss es für eine Person, die vom Fahrzeug 5 Meter entfernt ist, möglich sein, den Fahrer ebenso wie den Fahrzeuginhalt zu sehen. Nur bei Rallyes ist der Gebrauch von lichtdurchlässigen und farblosen Anti-Splitter-Folien auf den Seitenscheiben und auf dem Glasschiebedach obligatorisch, wenn getönte oder versilberte Folien nicht verwendet werden oder wenn die Seitenscheiben und das Glasschiebedach nicht aus laminiertem Glas gefertigt sind. Die Stärke dieser Folien darf nicht größer als 100 µ sein. Die Benutzung von getönter oder versilberter Folie auf den seitlichen und hinteren Scheiben ist für Rallyes nur erlaubt unter der Voraussetzung: -dass durch entsprechende Öffnungen in der Folie der Fahrer sowie das Fahrzeuginnere von außen gesehen werden kann, dass diese Bestimmung in der Veranstaltungsausschreibung aufgeführt ist. Anwendung: Gruppen N, A, B. Für Super Production und siehe besondere Bestimmungen. Netze: Für Wettbewerbe auf Rundkursen ist die Verwendung von am Überrollkäfig befestigten Netzen empfohlen und ab obligatorisch. Vorgeschriebene Abmessungen: - Mindestdicke der Fäden: 19 mm - Mindestgröße der Maschen: 25x25 mm - Maximalgröße der Maschen: 60x60 mm, sie müssen die Fensteröffnung bis zur Mitte des Lenkrades verschließen. Bei Supertourenwagen ist es möglich, das Netz lokal zu modifizieren, um die Sicht nach hinten für den Fahrer zu erhalten. 12. Sicherheitsbefestigungen für die Windschutzscheibe: Die Anbringung solcher Befestigungen sind für alle Fahrzeuge freigestellt. Anwendung: Gruppen N, A, B. 13. Stromkreisunterbrecher: Der Hauptstromkreisunterbrecher muss alle elektrischen Stromkreise unterbrechen (Batterie, Dreh- oder Gleichstrom - Lichtmaschine, Scheinwerfer, Hupe, Zündung, elektrische Bedienungsvorrichtungen, usw.) und auch den Motor unterbrechen. Bei Dieselmotoren, die über keine elektrisch gesteuerten Einspritzdüsen verfügen, muss der Stromkreisunterbrecher mit einer Vorrichtung verbunden sein, welche die Treibstoffzufuhr zum Motor unterbricht. Er muss eine funkensichere Ausführung und von innen und außen bedienbar sein. Der äußere Auslöser muss bei geschlossenen Wagen unterhalb der Windschutzscheibenbefestigungen angebracht sein. Er ist durch einen roten Blitz in einem blauen Dreieck mit weißem Rand und mindestens 12 cm Kantenlänge zu kennzeichnen. Das äußere Auslösesystem betrifft nur geschlossene Fahrzeuge. Anwendung: Vorgeschrieben für alle Gruppen bei Geschwindigkeitswettbewerben auf Rundstrecken und bei Bergrennen. Die Anbringung ist bei anderen Veranstaltungen empfohlen. 14. FIA-anerkannte Sicherheits-Kraftstoffbehälter: Wenn ein Bewerber einen Sicherheits -Kraftstoffbehälter einbaut, muss dieser Kraftstoffbehälter von einem von der FIA anerkannten Hersteller stammen. Um die Anerkennung der FIA zu erlangen, muss ein Hersteller den Beweis gleichbleibender Qualität seines Produktes sowie der Übereinstimmung mit den von der FIA genehmigten Spezifikationen geliefert haben. Die von der FIA anerkannten Hersteller von Sicherheits-Kraftstoffbehälters verpflichten sich, an ihre Kunden ausnahmslos Kraftstoffbehälters zu liefern, die mit den genehmigten Normen übereinstimmen. Aus diesem Grunde muss auf jedem gelieferten Kraftstoffbehälter der Name des Herstellers, die genauen Spezifikationen nach denen dieser Kraftstoffbehälter hergestellt wurde, die Homologationsnummer, das Datum des Endes der Gültigkeit und die Seriennummer angegeben sein. Die Markierung muss unzerstörbar sein und muss von der FIA zuvor nach dem gültigen Standard zugelassen worden sein Technische Bestimmungen: Die FIA behält sich das Recht vor, nach eingehender Prüfung der von dem oder den interessierten Hersteller/n eingereichten Unterlagen ein vollständig anderes Konzept von technischen Spezifikationen zu genehmigen. 18

20 Technische Auskünfte ausschließlich in der OSK-Technik-Hotline, saisonal Mittwochs 18:00 19:00 Uhr, Automobilrennsport, historischer Rennsport, Rallye: 0664/ ; Bergrennsport, Rallycross, Slalom: 0664/ Wagenpaßanträge bitte per 30 Tage vor dem 1. Fahrzeugeinsatz an: 14.2 Spezifikationen FT3 1999, FT 3.5 oder FT 5: Die technischen Bestimmungen können beim Sekretariat der FIA angefordert werden Altern der Sicherheitskraftstoffbehälter: Das Altern der Sicherheitskraftstoffbehälter bringt nach 5 Jahren eine merkliche Herabsetzung der Festigkeitseigenschaften mit sich. Jeder Kraftstoffbehälter muss spätestens 5 Jahre nach Herstellungsdatum durch einen neuen ersetzt werden, es sei denn, der Hersteller nimmt eine erneute Überprüfung vor und stellt eine neue Bescheinigung aus, die eine Gültigkeitsdauer von höchstens 2 weiteren Jahren hat Anwendung dieser Bestimmungen: Gruppe N-, Gruppe A- und Gruppe - B-Fahrzeuge können mit einem FT FT 3.5 oder FT 5 Sicherheits - Kraftstoffbehälter ausgerüstet werden, wenn die notwendigen Änderungen nicht über die vom Reglement erlaubten Änderungen hinausgehen. Die Verwendung von Sicherheitsschaum in FT3 1999, FT 3.5 oder FT 5-Kraftstoffbehältern wird empfohlen Treibstofftanks mit Tankkupplungen, Gruppen A und N Bei allen Fahrzeuge, die mit einem Treibstofftank mit Tankkupplung ausgerüstet sind, muss ein von der FIA homologiertes Sicherheits -Ventil eingebaut sein. Dieses Ventil, Typ mit einer oder zwei Klappen, m uss im Tankeinfüllstutzen auf der Tankseite eingebaut sein. Als Tankeinfüllstutzen definiert sich jene Vorrichtung, die dazu dient, die Tankeinfüll-Öffnung mit dem Tank zu verbinden. 15. Feuerschutz: Zwischen dem Motor und den Sitzen der Insassen muss eine wirksame Schutzwand angebracht werden, um das direkte Eindringen von Flammen im Falle eines Feuers zu verhindern. Sollte diese Wand von den hinteren Sitzen gebildet werden, so empfiehlt es sich, sie mit einem flammenfesten Überzug zu versehen. 16. Sitze, Befestigungspunkte und Halterungen: Werden die Originalbefestigungen oder -halterungen der Sitze verändert, müssen die neuen Teile entweder durch den Hersteller in dieser Ausführung genehmigt worden sein oder den unten genannten Vorschriften (Z ) entsprechen: 1) Befestigungspunkte zum Fixieren der Sitzkonsole: Die Sitzkonsole muss befestig werden: - an den Befestigungspunkten des Originalsitzes - an vom Hersteller als VO homologierten Befestigungspunkten (in diesem Fall können die originalen Befestigungspunkte entfernt werden) - an Befestigungspunkten für Sitze, die der Zeichnung entsprechen Die Sitzkonsole muss pro Sitz an mindestens vier Befestigungspunkten mit Schrauben, deren Durchmesser mindestens 8mm betragen muss, befestigt werden. 2) Montage der Sitzkonsole direkt am Karrosserie/Fahrgestell Die Halterungen müssen mindestens 4 Befestigungen pro Sitz an Karosserie/Fahrgestell aufweisen, wobei Schrauben mit einem Mindestdurchmesser von 8 mm und Gegenplatten gemäß Zeichnung verwendet werden müssen. Die Kontaktfläche zwischen Halterung, Karosserie/Fahrgestell und Gegenplatten muss pro Befestigungspunkt mindestens 40 cm 2 betragen. 3) Falls Schnelllösesysteme verwendet werden, müssen diese vertikalen und horizontalen Kräften von N widerstehen, die nicht gleichzeitig angewendet werden. Es dürfen nur solche Sitzlaufschienen zur Regulierung verwendet werden, die zusammen mit dem homologierten Fahrzeug oder dem Sitz geliefert wurden. 4) Der Sitz muss 4 Befestigungspunkte, davon 2 vorne und 2 hinten am Sitz, an den Halterungen aufweisen, wobei Schrauben mit einem Mindestdurchmesser von 8 mm und Verstärkungen, die in den Sitz integriert sind, verwendet werden müssen. Jeder Befestigungspunkt muss einer Kraft von N, die in jede Richtung angewendet werden kann, widerstehen. 5) Die Mindestmaterialdicke der Halterungen und Gegenplatten beträgt 3 mm für Stahl und 5 mm für Leichtmetall. Die Mindestlänge für jede Halterung beträgt 6 cm. 6) Wenn zwischen dem homologierten Sitz und dem Benutzer ein Kissen liegt, darf die maximale Dicke dieses Kissens 50 mm betragen. Alle benutzten Insassensitze müssen FIA-homologiert sein (Standard 8855/1999) und dürfen nicht modifiziert werden. Für Sitze beträgt die maximale Benutzungsdauer 5 Jahre ab dem Datum der Produktion, das auf dem vorgeschriebenen Aufkleber angegeben ist. Eine Verlängerung von weiteren 2 Jahren kann durch den Hersteller genehmigt werden und muss auf einem zusätzlichen Aufkleber angegeben werden. In all diesen Fällen sind Kopfstützen für jeden Fahrzeuginsassen obligatorisch. 17. Druckkontroll-Ventil: Druckkontroll-Ventile an den Rädern sind verboten. 19

21 Technische Auskünfte ausschließlich in der OSK-Technik-Hotline, saisonal Mittwochs 18:00 19:00 Uhr, Automobilrennsport, historischer Rennsport, Rallye: 0664/ ; Bergrennsport, Rallycross, Slalom: 0664/ Wagenpaßanträge bitte per 30 Tage vor dem 1. Fahrzeugeinsatz an: 1. Definition: Großserien-Produktions -Tourenwagen Artikel 254 Besondere Bestimmungen für die Gruppe N 2. Homologation: Diese Fahrzeuge müssen in mindestens 2500 identischen Exemplaren in 12 aufeinanderfolgenden Monaten hergestellt und von der FIA in Gruppe A homologiert worden sein. Liefervarianten (VF), welche in der Gruppe A homologiert sind, sind auch in der Gruppe N gültig. Alle Produktionsvarianten (VP) sind für Produktionsfahrzeuge (Gruppe N) gültig. Die Ausstattungsvarianten (VO) des Homologationsblattes der Gruppe A gelten nicht für die Gruppe N, außer wenn sie sich auf folgendes beziehen: - Motorschwungrad des selben Durchmessers und Gewichts wie das Original, aber nur dann, wenn dieses Original aus zwei Teilen besteht. - Motor-Schwungrad für automatisches Getriebe, - Kraftstoffbehälter, - automatische Getriebe, - Schiebe(Sonnen)dach mit Klappe - Überrollkäfig, - Sitzhalterungen und -befestigungen, - Befestigungspunkte für Sicherheitsgurte, - 2/4 Tür-Versionen Optionale Superproduktionsvarianten (SP) gelten nicht für Produktionsvarianten (Gruppe N). Die Benutzung von Kraftstoffbehältern, die als VO im Tourenwagen-(Gr. A)-Homologationsblatt homologiert sind, muss unter den in Artikel des Tourenwagen-(Gr. A)-Reglements und Art vorgesehenen Bedingungen erfolgen. In Tourenwagen (Gruppe A) homologierte Typ-Evolutionen (ET) und Sportevolutionen (ES) sowie Kit-Varianten (VK) sind in der Gruppe N nicht gültig. Typ-Evolutionen (ET) und Sportevolutionen (ES), die in Gruppe A homologiert sind, sind in der Gruppe N hingegen nunmehr gültig, sofern sie ab homologiert wurden. 3. Anzahl der Sitzplätze: Diese Fahrzeuge müssen mindestens 4 Sitzplätze aufweisen, die den für Tourenwagen (Gr. A) festgelegten Abmessungen entsprechen. 4. Erlaubte oder vorgeschriebene Änderungen und Einbauten: Jede nicht ausdrücklich erlaubte Änderung ist verboten. Es dürfen lediglich Arbeiten durchgeführt werden, die zum normalen Unterhalt des Wagens gehören oder dem Ersetzen von durch Verschleiß oder Unfall schadhaft gewordenen Teilen dienen. Änderungen und Einbauten dürfen nur innerhalb des nachfolgend bestimmten Rahmen durchgeführt werden. Über diese erlaubten Änderungen hinaus dürfen durch Verschleiß oder Unfall schadhaft gewordene Teile nur durch identische Originalteile ersetzt werden. Die Fahrzeuge müssen in allen Punkten serienmäßig und anhand der Angaben der Homologationsdaten identifizierbar sein. 5. Mindestgewicht: 5.1 Die Fahrzeuge müssen das in der Grundhomologation angegebene Mindestgewicht aufweisen. Mindestgewicht ist das tatsächliche Mindestgewicht des leeren Fahrzeuges (ohne Personen oder Gepäck an Bord), ohne Werkzeuge oder Wagenheber. Alle Flüssigkeitsbehälter (Schmierung, Kühlung, Bremsen, Heizung wenn vorhanden) müssen auf dem vom Hersteller vorgesehenen, normalen Füllstand sein. Ausgenommen hiervon sind die Behälter für Scheiben- oder Scheinwerferwaschanlage, für Bremsenkühlung, für Kraftstoff und für Wassereinspritzung, die leer sein müssen. Zusätzliche Scheinwerfer, die nicht im Homologationsblatt erscheinen, müssen vor dem Wiegen entfernt werden. 5.2 Nur bei Rallyes beträgt das Mindestgewicht des Fahrzeugs (unter den Bedingungen des Art. 5.1) mit Besatzung (1. und 2. Fahrer und deren volle Ausstattung): Mindestgewicht durch den Art. 5.1 festgelegt kg. Darüber hinaus muss das Mindestgewicht wie in Art. 5.1 festgelegt ebenso beachtet werden Motor: Motorabdeckungen aus Kunststoff mit dem Zweck, mechanische Komponenten im Motorraum abzudecken, dürfen entfernt werden, wenn ihre Funktion nur eine ästhetische ist. Unter der Motorhaube angebrachtes lärm - dämmendes Material und Verkleidungen, die von außen unsichtbar sind, dürfen entfernt werden. Es ist erlaubt, den Gaszug zu verdoppeln oder durch einen anderen beliebigen zu ersetzen. Dieser Ersatzzug muss ein Notfall-Zug sein, das heißt, er muss parallel zum Serien- Gaszug angebracht werden. Wenn das Fahrzeug mit einer motorisch verstellbaren Drosselklappe ausgerüstet ist, kann ein Drosselkit mit mechanischer Verbindung, in Gruppe N homologiert, verwendet werden. Schrauben und Bolzen können gewechselt werden, vorausgesetzt, die Ersatzteile sind aus eisenhältigem Material. Zündung: Fabrikat und Typ der Zündkerzen, Drehzahlbegrenzer und Hochspannungskabel sind freigestellt. Zündkomponenten in der elektronischen Steuereinheit sind freigestellt. Der originale Kabelbaum muss beibehalten werden und kann nicht modifiziert werden. Sensoren, Schalter auf der "Input"-Seite müssen serienmäßig sein, ebenso ihre Funktion. Die elektronische Kontrolleinheit und die Zündungsteile in der elektronischen Kontrolleinheit sind frei, jedoch muss das System zur Gänze auf mechanischem Weg mit dem Originalteil austauschbar sein. Es sind keine zusätzlichen Sensoren erlaubt, auch nicht für Data-Recording. Es ist verboten, zwischen der elektronischen Kontrolleinheit und einem Sensor und/oder Stellmotor einen Schalter im Original-Kabelbaum hinzuzufügen. Wenn ein Modell mit einem mehrfachen elektrischen Kreislaufsystem ausgestattet ist, ist die Verwendung eines Kabelbaums, zusammen mit einer elektronischen Steuereinheit, die in der Ausstattungsvariante (VO) homologiert ist, gestattet. Jedes Data-Recording-System ist verboten, wenn es nicht an das homologierte Fahrzeug angepasst ist. Nur das Datenübertragungssystem, das an das Serienfahrzeug angepasst ist, darf benutzt werden. In keinem Fall darf es modifiziert werden oder zusätzliche Parameter aufzeichnen. 20

22 Technische Auskünfte ausschließlich in der OSK-Technik-Hotline, saisonal Mittwochs 18:00 19:00 Uhr, Automobilrennsport, historischer Rennsport, Rallye: 0664/ ; Bergrennsport, Rallycross, Slalom: 0664/ Wagenpaßanträge bitte per 30 Tage vor dem 1. Fahrzeugeinsatz an: Kühlung: Das Thermostat ist freigestellt, ebenso das Kontrollsystem und die Temperatur, die den Ventilator einschaltet. Das Verschlusssystem des Kühlers ist freigestellt. Vergaser: Das Originalsystem muss beibehalten werden. Bauteile des Vergasers, welche die Kraftstoffmenge, die dem Brennraum zugeführt wird, regulieren, dürfen verändert werden, solange sie keinen Einfluss auf die zugeführte Luftmenge haben. Luftfiltereinsätze dürfen durch andere Einsätze ersetzt werden, die dem originalen Filtereinsatz entsprechen. Einspritzanlage: Das Originalsystem muss beibehalten werden. Bauteile des Einspritzsystems, die sich in Stromrichtung hinter der Luftmesseinrichtung befinden und welche die Kraftstoffmenge, die dem Brennraum zugeführt wird, regulieren, dürfen verändert werden, solange sie keinen Einfluss auf die zugeführte Luftmenge haben. Sie dürfen jedoch nicht ersetzt werden. Die elektronische Steuereinheit der Einspritzanlage ist freigestellt. Inputs der elektronischen Steuereinheit (Sensoren, Schalter etc.), eingeschlossen ihre Funktionen, müssen serienmäßig bleiben. Es ist verboten, zwischen der elektronischen Kontrolleinheit und einem Sensor und/oder Stellmotor einen Schalter im Original-Kabelbaum hinzuzufügen, "Outputs" der elektronischen Steuereinheit müssen ihre Originalfunktion gemäß des Homologationsblattes beibehalten. Wenn ein Modell mit einem mehrfachen elektrischen Kreislaufsystem ausgestattet ist, ist die Verwendung eines Kabelbaums, zusammen mit einer elektronischen Steuereinheit (ECU), die in der Ausstattungsvariante (VO) homologiert ist, gestattet. Es ist sicherzustellen, dass die Sensoren eines Modells, das mit einem mehrfachen elektrischen Kreislaufsystem ausgestattet ist, mit dem homologierten Kabelbaum gesichert werden können. Die Durchflussrate der Einspritzdüsen darf modifiziert werden, nicht aber ihr Arbeitsprinzip oder ihr Anbringungsort. Der Antrieb der Einspritzanlage kann durch jeglichen anderen ersetzt werden, muss jedoch mit geschraubten Verbindungen, mit den Leitungen und dem Benzindruckregler verbunden sein, wobei die Montageweise der Einspritzanlage jener des Originals entsprechen muss. Luftfiltereinsätze: dürfen durch andere Einsätze ersetzt werden, die dem originalen Filtereinsatz entsprechen. Schmierung: Das Anbringen von Ölleitblechen in der Ölwanne ist erlaubt. Ersatz-Ölfiltereinsätze: dürfen durch andere Einsätze ersetzt werden, die dem originalen Filtereinsatz entsprechen. Motoraufhängung: Motor und Getriebebefestigungen müssen original oder homologiert sein. Wenn die Aufhängungen original sind, ist das Material ihrer elastischen Teile freigestellt. Abgasanlage: es ist erlaubt: - entweder die Innenteile des/der ursprünglichen Schalldämpfer zu entfernen, - oder das Abgassystem vom ersten Schalldämpfer bis zum Abgasaustritt zu ändern, wobei der maximale äußeren Durchmesser der Leitung/en derjenigen des Rohres entsprechen muss, das stromaufwärts vor dem ersten Schalldämpfer liegt (Z und Artikel 328p der Gruppe- N- Homologationsform). Wenn das Originalrohr oberhalb des ersten Schalldämpfers ein Doppelrohr ist, muss der maximale Außendurchmesser der neuen Führung einem Abschnitt entsprechen, der mit dem Doppelrohr identisch ist. Für Turbofahrzeuge ist es gestattet, denn Auspuff ab der Befestigung des Turbolader -Auslasses zu modifizieren, wobei die maximale Öffnung des Kanals der Durchmesser des Einlasses in den ersten Standardschalldämpfer ist. Die Grenzfläche zwischen dem Turbolader - Auslass und dem Abgaskanal kann konisch geformt sein. Sollten im ersten Schalldämpfer zwei Einlässe existieren, darf der Querschnitt der geänderten Anlage kleiner oder gleich dem Querschnitt der beiden Einlässe sein. Nur ein Rohr darf am Auslass vorhanden sein, sofern nicht das Originalteil benutzt wird. Der Auslass muss an der gleichen Stelle liegen wie der des Serienabgassystems. Diese Freiheiten dürfen keine Veränderungen am Fahrgestell nach sich ziehen und müssen die Vorschriften hinsichtlich Geräuschbegrenzung des Landes respektieren, in der die Veranstaltung stattfindet. Zusätzliche Teile zur Befestigung des Auspuffs sind erlaubt. Ein Schalldämpfer ist definiert als ein Teil des Auspuffsystems, welches das Auspuffgeräuschniveau des Fahrzeuges reduzieren muss. Der Querteil des Schalldämpfers muss mindestens eine Größe von 170% des Einlassrohrs haben und schalldämpfendes Material beinhalten. Das schalldämpfende Material darf die Form eines zu 45% perforierten Rohrs oder eines Synthetikpakets haben. Die Länge des Schalldämpfers muss zwischen drei- und achtmal so groß wie der Durchmesser des Einlassrohrs sein. Der Schalldämpfer kann als an ein Rohr angeschweißtes Serienteil geliefert werden, jedoch gilt das Rohr nicht als Teil des Schalldämpfers. Der Katalysator wird als Schalldämpfer betrachtet und kann verschoben werden. Falls der Katalysator direkt am Auslasskrümmer befestigt ist, kann er durch ein konisches Teil der gleichen Länge und mit dem gleichen Einlass und Auslassdurchmesser ersetzt werden. Die nachfolgende Abgasanlage ist freigestellt, wobei der Rohrdurchmesser nicht größer sein darf als der Durchmesser an der Katalysator-Auslassseite. Wenn der Katalysator integraler Bestandteil des Auspuffkrümmers ist, ist es gestattet, den inneren Teil des Katalysators zu entfernen. Eine Lambdasonde kann nur dann entfernt werden, wenn sie einen Teil des freigestellten Teils des Auspuffrohres darstellt. Zylinderkopfdichtung: das Material ist freigestellt, nicht jedoch die Dicke. Geschwindigkeitsregler (Tempomat usw.): Der Geschwindigkeitsregler darf stillgelegt werden. Nur in Rallyes: Die Zylinderzahl ist auf 6 begrenzt. Der Hubraum für Saugmotoren ist wie folgt limitiert: - maximal 3 Liter für Motoren mit zwei Ventilen pro Zylinder - maximal 2,5 Liter für Motoren mit mehr als zwei Ventilen pro Zylinder. Für Veranstaltungen bei denen Fahrzeuge mit aufgeladenen Motoren eingesetzt werden: - Der effektive Hubraum für aufgeladene Motoren ist auf max ccm begrenzt. - Das Aufladesystem muss mit dem des homologierten Motors übereinstimmen. - Alle Fahrzeuge mit aufgeladenen Motoren müssen mit einem Luftmengenbegrenzer versehen sein, der am Kompressorgehäuse befestigt ist. Die gesamte Luft, die zur Versorgung des Motors notwendig ist, muss durch diesen Luftmengenbegrenzer geführt werden, der den nachfolgenden Bestimmungen entsprechen muss: 21

23 Technische Auskünfte ausschließlich in der OSK-Technik-Hotline, saisonal Mittwochs 18:00 19:00 Uhr, Automobilrennsport, historischer Rennsport, Rallye: 0664/ ; Bergrennsport, Rallycross, Slalom: 0664/ Wagenpaßanträge bitte per 30 Tage vor dem 1. Fahrzeugeinsatz an: Der innere Durchmesser des Lufteinlasses des Kompressors darf maximal 32 mm betragen. Er muss über eine Mindestdistanz von 3 mm aufrechterhalten sein, gemessen stromabwärts von einer Ebene senkrecht zur Symmetrieachse, die sich max. 50 mm stromaufwärts zu einer Ebene durch die äußere obere Kante (stromaufwärts) der Kompressorschaufeln befinden muss (Z ). Der Durchmesser muss jederzeit eingehalten werden, unabhängig von den Temperaturbedingungen. Der äußere Durchmesser des Luftmengenbegrenzers muss an seinem engsten Punkt unter 38 mm liegen. Dieser Wert muss über eine Distanz von 5 mm auf jeder Seite eingehalten werden. Die Befestigung des Luftmengenbegrenzers am Turbolader muss so durchgeführt werden, dass zwei Schrauben komplett vom Kompressorgehäuse oder vom Luftmengenbegrenzer entfernt werden müssen, um den Luftmengenbegrenzer vom Kompressor zu entfernen. Eine Befestigung mit einer Nadel- bzw. Madenschraube ist nicht zulässig. Ausschließlich zum Zwecke der Montage des Luftmengenbegrenzers ist es erlaubt, Material am Kompressorgehäuse zu entfernen oder hinzuzufügen. Die Köpfe der Schrauben müssen gebohrt sein, so daß eine Verplombung möglich ist. Der Luftmengenbegrenzer muss aus einem einzigen Material gefertigt sein und darf ausschließlich zum Zwecke der Befestigung und Verplombung gebohrt sein. Die Anbringung muss möglich sein zwischen den Befestigungsschrauben, zwischen dem Luftmengenbegrenzer (oder der Befestigung Luftmengenbegrenzer/Kompressorgehäuse), dem Kompressorgehäuse (oder der Gehäuse/ Flansch-Befestigung) und dem Turbinengehäuse (oder der Gehäuse/Flansch-Befestigung, Z ). Bei Fahrzeugen mit Dieselmotor muss der Restriktor einen max. inneren Durchmesser von 35 mm und einen äußeren Durchmesser von 41 mm haben. (Dieser Durchmesser kann jedoch ohne Ankündigung zu jedem Zeitpunkt geändert werden.) Im Falle eines Motors mit zwei parallelen Kompressoren muss jeder Kompressor bis zu einem maximalen Einlassdurchmesser von 22,7 mm und einem maximalen Auslassdurchmesser von 28,7 mm begrenzt sein, unter den oben angeführten Bedingungen. Dieser Restriktor, der für Rallyes vorgeschrieben ist, ist für andere Veranstaltungen nicht verboten, wenn ein Bewerber beschließt, diesen zu benutzen. 6.2 Kraftübertragung: Kupplung: Die Kupplungsscheibe inklusive deren Gewicht ist freigestellt mit Ausnahme der Anzahl. Der Durchmesser der Kupplungsscheibe kann vergrößert werden Getriebe: Das Innere des Getriebes ist frei, Die Anzahl der Getriebezähne und die Übersetzungen müssen jedoch der Homologation entsprechen, Schaltgestänge und Gelenke sind frei. Das Schaltschema, das im Serienmodell homologiert wurde, muß beibehalten werden Differential: Es ist erlaubt, ein mechanisches Differential mit begrenztem Schlupf einzubauen, unter der Voraussetzung, dass es in das ursprüngliche Gehäuse montiert werden kann und als VO homologiert ist. Die Winkel der Flächen und die Anzahl der Lamellen können gegenüber dem Serien- oder in der VO homologierten Differential nicht modifiziert werden, jedoch die Stärke der Lamellen. Um dies zu erreichen, ist die Abänderung des Originalgehäuses gestattet.. Es sind nur rein mechanische Systeme ohne die Hilfe hydraulischer oder elektrischer Systeme gestattet, auch keine Visco-Kupplungen. Wenn ein homologiertes Fahrzeug eine Visco-Kupplung hat, kann diese eingesetzt werden, allerdings kein zusätzliches Differential. Wenn das Original-Fahrzeug mit einem Differential ausgestattet ist, das von einem elektronischen System kontrolliert wird, ist die elektronische Kontrolleinheit freigestellt, aber sie muss in ihrer Gesamtheit mit der Originaleinheit austauschbar sein (das Differential muss funktionieren, wenn es durch den Serienteil ersetzt wird.) Sensoren und Stellmotore auf der Input - Seite müssen ebenso serienmäßig sein wie deren Funktion. Kein Sensor, auch für den Zweck des Data-Recording, darf hinzugefügt werden. Die elektrische Ausrüstung darf nicht verändert werden Einzelradaufhängungen: Diese müssen original oder in der Ausstattungsvariante (VO) homologiert sein. 6.3 Aufhängung: Die Änderung von Feder- und Stoßdämpfereinstellungen vom Cockpit aus ist verboten. Die Verstärkung grundlegender Teile der Radaufhängung sowie der Anlenkpunkte (ausgenommen Teile einer Überrollvorrichtung) durch Hinzufügen von Material ist zulässig, es dürfen dabei keine Hohlkörper entstehen und die Bestandteile dürfen nicht erlauben, zwei Einzelteile so zu verbinden, dass eines entsteht. Federn: Die Federsitze dürfen verstellbar sein, wenn die Verstelleinheit ein Teil des Federsitzes ist und von dem Radaufhängungsteil bzw. von der Karosserie getrennt ist (es kann entfernt werden). Schraubenfedern: Länge, Anzahl der Windungen, Durchmesser des Drahtes, äußerer Durchmesser, Form des Federsitzes, Federtyp (progressiv oder nicht) sind freigestellt. Die Anzahl der Federn und Federteller ist freigestellt, vorausgesetzt, sie sind in Serie montiert. Blattfedern: Die Länge, Breite, Dicke und die vertikale Krümmung sind frei. Torsionsstäbe: Der Durchmesser ist frei. Die Freiheiten zu den Aufhängungsfedern erlauben es nicht, die in Art. 205 des Homologationsblattes festgelegte Mindesthöhe (minimale Höhe von Radnabenmitte zur Unterkante des Radauschnittes) zu unterschreiten. Stoßdämpfer: Die Stoßdämpfer sind frei, aber Anzahl, Typ (Teleskop-, Hebel- usw.), Arbeitsprinzip (Hydraulik, Reibung, usw.) und die Befestigungspunkte müssen beibehalten werden. Die Überprüfung des Arbeitsprinzips der Stoßdämpfer wird folgendermaßen vorgenommen: Feder- und Stoßdämpferkombinationen: Feder- und Stoßdämpferkombinationen (McPherson) sind erlaubt, auch wenn das Serienfahrzeug mit getrennten Federn und Stoßdämpfern ausgestattet ist, sofern die originale Feder entfernt wird. Wenn die Federn und/oder die Torsionsstäbe entfernt worden sind, muss das Fahrzeug in weniger als 5 Minuten den Federwegbegrenzer erreichen. Die Dämpferbehälter (Ausgleichsbehälter, Druckspeicher) dürfen an der unveränderten 22

24 Technische Auskünfte ausschließlich in der OSK-Technik-Hotline, saisonal Mittwochs 18:00 19:00 Uhr, Automobilrennsport, historischer Rennsport, Rallye: 0664/ ; Bergrennsport, Rallycross, Slalom: 0664/ Wagenpaßanträge bitte per 30 Tage vor dem 1. Fahrzeugeinsatz an: Fahrzeugkarosserie befestigt werden. Wenn die Stoßdämpfer separate Flüssigkeitsbehälter im Cockpit oder im nicht vom Cockpit getrennten Kofferraum haben, müssen diese sicher fixiert und geschützt sein. Unter der Voraussetzung das der Stoßdämpfer keine führenden Funktionen hat darf der Silentblock durch ein Uniballgelenk ersetzt werden. Nur für Rallyes, die am afrikanischen Kontinent stattfinden: Ein Silentblock kann durch ein Uniball-Gelenk ersetzt werden, auch wenn der Stoßdämpfer eine richtungsführende Funktion hat. Gasdruckstoßdämpfer sind vom Arbeitsprinzip her als Hydraulikdämpfer zu betrachten. Mc Pherson-Aufhängungen: Wenn es, bei McPherson-Aufhängungen oder gleichartigen Aufhängungen, zum Austausch des Dämpfungselementes notwendig ist, den Teleskopteil und/oder die Stoßverstrebung (Federbein und System der Verbindung zum Angelpunkt) auszuwechseln, so müssen die Ersatzteile den Originalteilen mechanisch gleichwertig sein und die gleichen Befestigungspunkte haben. Bei McPherson-Aufhängungen sind die Form und das Material des Federsitzes freigestellt. Hydropneumatische Radaufhängung: Im Falle einer hydropneumatischen Radaufhängung können die Maße, Form und Material der Federelemente (Kugel) geändert werden, aber nicht deren Anzahl. Ein von außen regulierbares Ventil für die Federelemente (Kugel) darf hinzugefügt werden. Silentblöcke: Das Elastomer von Silentblöcken darf nur durch Elastomere ersetzt werden (Härte max. 80 Shore Type A). 6.4 Räder und Reifen: Räder: Die Räder sind freigestellt, sofern sie den homologierten Durchmesser (Position 801 a) und die homologierte Breite (Position 801 b) einhalten, die als Maximum angesehen werden. Die Verwendung kleinerer Räder ist zulässig, Räder aus geschmiedetem Magnesium sind verboten, auch wenn sie zur Serienausrüstung gehören. Sie müssen durch die Kotflügel abgedeckt sein (gleiche Prüfmethode wie in Gruppe A, Artikel ), und die auf dem Homologationsblatt angegebene maximale Spurweite muss berücksichtigt werden. Befestigung der Räder: Radbefestigungen mit Bolzen können durch Befestigungen mit Schrauben und Muttern ersetzt werden (siehe Zeichnung 254-1), vorausgesetzt, dass die Anzahl der Befestigungspunkte und der Durchmesser der schraubbaren Teile beibehalten werden. Radbolzen können ausgetauscht werden, vorausgesetzt, dass der Werkstoff eisenhältig bleibt. Hinzugefügte Luftextraktoren an den Rädern sind verboten Reifen: Die Reifen sind freigestellt, wenn sie auf die beschriebenen Räder montiert werden können. Die Benutzung einer Vorrichtung, die das Leistungsvermögen der Reifen steigert, indem der Luftdruck im Reifen auf oder unter das Niveau des Umgebungsluftdrucks gesenkt wird, ist verboten. Das Innere des Reifens (zwischen Felge und innerstem Teil des Reifens) darf nur mit Luft gefüllt sein Ersatzrad: Das Ersatzrad ist vorgeschrieben, wenn es in der Homologation angeführt ist. Das Ersatzrad darf im Fahrgastraum angebracht werden unter der Bedingung, dass es dort sicher befestigt wird und dass es nicht in dem für den Fahrer und dem vorderen Beifahrer vorgesehenen Raum untergebracht wird. 6.5 Bremsen: Mit Ausnahme der in diesem Art. gestatteten Modifikationen muss das Bremssystem original oder in einer Ausstattungsvariante (VO) homologiert sein. Die elektronische Kontrolleinheit des Bremssys tems ist freigestellt, aber sie muss in ihrer Gesamtheit mit der Originaleinheit austauschbar sein (das Bremssystem muss funktionieren, wenn die Einheit durch die Serieneinheit ersetzt wird.) Sensoren und Stellmotore auf der Input - Seite müssen ebenso serienmäßig sein wie deren Funktion. Kein Sensor, auch für den Zweck des Data-Recording, darf hinzugefügt werden. Die elektrische Ausrüstung darf nicht verändert werden. Die Bremsleitungen und deren Befestigung (genietet, geklebt, etc.) sind freigestellt, vorausgesetzt die Reibungsfläche wird auf keinen Fall erhöht. Die Schutzbleche können entfernt oder gebogen werden. Im Falle eines mit Servobremse oder Antiblockiervorrichtung ausgestatteten Fahrzeugs dürfen diese Vorrichtungen abgeschaltet werden. Wenn ein Fahrzeug mit einer servounterstützten Bremsanlage ausgestattet ist, kann diese Vorrichtung abgeschaltet oder durch einen in der Optionsvariante (VO) homologierten Kit- Teil ersetzt werden. Das selbe gilt für Anti-Blockiersysteme. Wenn die Antiblockiervorrichtung abgeschaltet oder entfernt wird, ist die Benutzung eines mechanischen Bremskraftverteilers an der Hinterachse zulässig, wenn er vom Hersteller in einer Liefervariante homologiert wurde. Es ist zulässig, in der Bohrung der Bremszange eine Feder hinzuzufügen und die Abdichtungen und den Staubschutz der Bremszangen zu ersetzen. Bremsleitungen dürfen gegen Leitungen ausgetauscht werden, die der Luftfahrt-Norm entsprechen. Die Hinzufügung einer Vorrichtung, welche den von den Bremsscheiben und/oder den Rädern aufgenommenen Schmutz abschabt, ist zulässig Handbremse: Die mechanische Handbremse kann durch eine hydraulische ersetzt werden, die für die Gruppe N homologiert ist, in diesem Fall ist ein diagonal funktionierender Bremskreis oder das Originalsystem vorgeschrieben. Es ist gestattet, die Position des hydraulischen Handbremssystems zu modifizieren, vorausgesetzt, dass es auf dem Platz bleibt, der in Gruppe homologiert ist (z. B. Mitteltunnel). 6.6 Lenkung: Die Leitungen, die Servopumpe mit dem Lenkgetriebe verbinden, können durch Leitungen in Übereinstimmung mit Art ersetzt werden. 6.7 Karosserie: Karosserie außen: Radkappen müssen entfernt werden. Es dürfen nur Scheinwerfer-Schutzvorrichtungen montiert werden, die ausschließlich zur Abdeckung der Scheinwerferstreuscheibe dienen, ohne dass sie die Aerodynamik des Fahrzeugs beeinflussen. Die Anbringung von Unterbodenschutzvorrichtungen ist nur bei Rallyes erlaubt, vorausgesetzt, dass diese wirkliche Schutzvorrichtungen sind, welche die Bodenfreiheit respektieren, die abnehmbar sind und die ausschließlich dazu dienen den Motor, Kühler, Radaufhängung, Getriebe, Kraftstoffbehälter, Kraftübertragung, Lenkung, Auspuff und Feuerlöschbehälter zu schützen. Der 23

25 Technische Auskünfte ausschließlich in der OSK-Technik-Hotline, saisonal Mittwochs 18:00 19:00 Uhr, Automobilrennsport, historischer Rennsport, Rallye: 0664/ ; Bergrennsport, Rallycross, Slalom: 0664/ Wagenpaßanträge bitte per 30 Tage vor dem 1. Fahrzeugeinsatz an: Unterbodenschutz kann die ges amte Breite des unteren Teils der vorderen Stoßstange nur vor der Vorderradachse einnehmen. Die Montagepunkte der vorderen und hinteren Stoßstange können nicht verändert zusätzliche Befestigungen um Karrosserieteile, wie Stoßstangen, Spoiler usw., anzubringen sind zugelassen. Der Verschlussdeckel des Kraftstoffbehälter kann beliebig gesichert werden. Vorne und hinten dürfen die Scheibenwischerblätter durch andere ersetzt werden. Kunststoffteile zur Lärmdämmung können aus den Radkränzen entfernt werden. Die Kunststoffteile können gegen solche aus Aluminium oder Kunststoff gleicher Form ausgewechselt werden. Kunststoffschutzteile unter der Karosserie (dem Fahrtwind ausgesetzt) können entfernt werden Fahrgastraum: Die vorderen Sitze können nach hinten verschoben werden, ihre Vorderkante darf allerdings nicht hinter die Vorderkante des ursprünglichen Rücksitzes rücken. Die Begrenzung wird durch die Höhe des Sitzes ohne Kopfstütze gebildet, bei einer integrierten Kopfstütze durch den hintersten Teil der Schulter des Fahrers. Die Rücksitze und die -gurte dürfen ausgebaut werden Benzintank: Wenn er im Kofferraum des Fahrzeugs untergebracht ist und die hinteren Sitze entfernt wurden, muss das Cockpit durch eine feuerfeste und flüssigkeitsdichte Spritzwand abgetrennt werden. Bei Zwei- Volumens - Fahrzeugen (definiert als Kombinationskraftwagen) ist es auch möglich, mit durchsichtigen, nicht entflammbaren Kunststofffolien das Cockpit vom Ort des Tankeinbaus abzutrennen Armaturenbrett: Armaturenbrett und Mittelkonsole müssen erhalten bleiben Innentürverkleidung: Es ist gestattet, lärmdämmendes Material aus den Türverkleidungen zu entfernen, jedoch ohne dass sich die Türform ändert. Daneben können auch Verkleidungen und Teile des Seitenaufprallschutzes entfernt werden, um eine Seitenaufprallvorrichtung aus nicht brennbaren Verbundwerkstoffen einzubauen. Die dafür vorgeschriebene Mindestabmessung ist aus Z zu ersehen. Wenn die Seitenaufprall-Schutzbügel in den Türen nicht entfernt werden, können die Türverkleidungen aus Metallplatten angefertigt werden, die zumindest 0,5 mm stark sind, aus Karbonfiber, zumindest 1 mm stark oder aus einem anderen unbrennbaren Material von zumindest 2 mm Stärke. Die obenstehenden Regeln sind auch für den Bereich unter den hinteren Seitenfenstern bei zweitürigen Fahrzeugen anzuwenden. Die Minimalhöhe des Tür-Seitenaufprallschutzes reicht von der Basis der Tür bis zur maximalen Höhe der Türstrebe. Es ist zulässig, elektrische Fensterheber durch manuelle zu ersetzen. Es ist zulässig, manuelle Fensterheber durch elektrische zu ersetzen Teppiche: Freigestellt, können auch entfernt werden Weitere lärmdämmende Materialien: Können ebenfalls entfernt werden ausgenommen jene Materialien, die unter Artikel und erwähnt werden Heizung: Die originale Heizungsvorrichtung muss im Fahrzeug verbleiben. Folgende Teile der Klimaanlage können entfernt werden: Kondensator und Hilfsventilator, Flüssigkeitstank, Verdunster und Ventilator, Expansionsventil genauso wie alle Düsen, Verbindungen, Kontaktschalter, Sensoren und Antriebe, die für die Funktion des Systems nötig sind. Nur wenn das Antriebssystem von irgendeinem anderen System völlig unabhängig ist, ist es gestattet, den Klimaanlagenkompressor zu entfernen. Wenn nicht, muss die Entfernung des Klimaanlagen-Kompressors in der VO homologiert sein. Der Kompressor kann deaktiviert werden. Wenn bestimmte Teile auch zum Heizsystem gehören, müssen sie erhalten bleiben Hutablage: Die entfernbare Hutablage in Kombinationskraftwagen kann entfernt werden Zubehör: Alles Zubehör, das keine Auswirkung auf das Fahrverhalten des Fahrzeugs hat, das speziell der Erhöhung von Ästhetik und Komfort dient, ist zugelassen. Es darf jedoch in keiner Weise die Motorleistung verbessern oder Lenkung, Getriebe, Bremsen oder Straßenlage beeinflussen, auch nicht in indirekter Weise. Alle Kontrollelemente müssen in jener Weise funktionieren, die vom Konstrukteur festgelegt wurde. Es ist erlaubt, sie dahingehend abzuändern, dass Gebrauch und Zugänglichkeit verbessert wird, zum Beispiel durch einen längeren Handbremshebel oder durch zusätzliche Auflagen am Bremspedal. Insbesondere ist folgendes erlaubt: Zusätzlich dürfen Messinstrumente, Zähler, usw. angebracht oder ausgebaut werden. Deren Einbau darf jedoch keine Gefährdung darstellen. Ein Tachometer darf jedoch dann nicht ausgebaut werden, wenn es eine Veranstaltungsausschreibung verbietet Die Hupe kann ausgetauscht oder durch eine zusätzliche ergänzt werden, eventuell zur Bedienung durch den Beifahrer. Auf gesperrten Strecken ist eine Hupe nicht vorgeschrieben Der Mechanismus des Handbremshebels darf so geändert werden, dass sofortiges Lösen möglich ist (fly-off handbrake) Das Lenkrad ist freigestellt. Das Schließsystem des Lenkradschlosses darf außer Funktion gesetzt werden. Der Schnellverschluß- Mechanismus muss aus einem Flansch, konzentrisch zur Lenkradachse, gelb gefärbt durch Eloxieren oder jede andere dauerhafte gelbe Färbung, bestehen, angebracht auf der Lenksäule hinter dem Lenkrad. Der Verschlussmechanismus muss durch Entlangziehen des Flansches an der Lenkradachse funktionieren Zusätzliche Ablagefächer im Handschuhkasten und die Anbringung weiterer Taschen in den Türen sind erlaubt, wenn die originalen Befestigungspunkte verwendet werden Zusätzliches Isolationsmaterial darf an den Spritzwänden angebracht werden, um die Insassen oder Teile vor Feuer oder Hitze zu schützen Verstärkungen: Verstärkungsstreben dürfen an den Befestigungspunkten der Aufhängung am Fahrzeugaufbau oder am Fahrgestell derselben Achse auf beiden Seiten der Längsachse des Fahrzeugs montiert werden, vorausgesetzt, daß sie abnehmbar und mit Schrauben befestigt sind. Die Entfernung zwischen einem Befestigungspunkt der Aufhängung und einem Verankerungspunkt der Strebe darf 100 mm nicht überschreiten, es sei denn, es handelt sich um eine mit dem Überrollkäfig zugelassene Querstrebe und außer im Falle einer oberen Strebe, die an einer Mc-Pherson-Aufhängung oder ähnlichem befestigt wird. Im letztgenannten Fall beträgt die maximale Entfernung zwischen einem Verankerungspunkt der Strebe und dem oberen Gelenkpunkt 150 mm (Z und 255-4). Abgesehen von diesen Punkten darf die Strebe nicht am Fahrzeugaufbau oder an mechanischen Teilen verankert sein. Wenn das Serienfahrzeug mit einem Verstärkungsbügel 24

26 Technische Auskünfte ausschließlich in der OSK-Technik-Hotline, saisonal Mittwochs 18:00 19:00 Uhr, Automobilrennsport, historischer Rennsport, Rallye: 0664/ ; Bergrennsport, Rallycross, Slalom: 0664/ Wagenpaßanträge bitte per 30 Tage vor dem 1. Fahrzeugeinsatz an: ausgerüstet ist, ist es gestattet, diesen zu entfernen oder durch einen Bügel zu ersetzen, der den oben angeführten Bestimmungen entspricht. Die Verstärkung des aufgehängten Teils ist erlaubt, wenn es sich um Material handelt, daß der ursprünglichen Form folgt und mit ihr in Berührung ist Ersatzrad: Falls das Ersatzrad ursprünglich in einer geschlossenen Mulde aufbewahrt ist, und dieses Rad durch ein breiteres bezüglich der Lauffläche ausgetauscht wird (Art. 6.4) das sich an dieser Stelle befindet, so ist es erlaubt, von der Radabdeckung eine Oberfläche zu entfernen, die der Größe des Durchmessers des neuen Rades entspricht (Z ). 6.8 Elektrisches System: Batterie: Fabrikat, Kapazität und Kabel der Batterie sind freigestellt. Die Spannung und der Unterbringungsort müssen unverändert bleiben. Ein Ausschalter, der mit der Batterie verbunden ist, ist im Cockpit gestattet. Lichtmaschine: Eine stärkere Lichtmaschine darf eingebaut werden. Eine Gleichstromlichtmaschine kann nicht durch eine Drehstromlichtmaschine ersetzt werden und umgekehrt. Beleuchtung: Maximal sechs zusätzliche Scheinwerfer - und entsprechende Relais - sind erlaubt, wenn die Gesamtzahl 8 nicht überschritten wird (ausgenommen Standlicht, Blinkleuchten, Markierungsleuchten), unter der Bedingung, dass dies nach den Gesetzen des Landes zulässig ist. Werden serienmäßige Nebelscheinwerfer beibehalten, sind diese als zusätzliche Scheinwerfer zu zählen. Sie dürfen nicht in die Karosserie eingelassen werden. Scheinwerfer und andere außen liegende Beleuchtungseinrichtungen müssen immer in Paaren vorhanden sein. Die Originalscheinwerfer dürfen außer Betrieb gesetzt und mit Klebeband überklebt werden. Sie dürfen in Übereinstimmung mit diesem Artikel durch andere Scheinwerfer ersetzt werden. Die Montage eines Rückfahrscheinwerfers ist erlaubt, vorausgesetzt, dass er nur bei Lage des Gangschalthebels in Rückwärtsgangstellung funktioniert und das die diesbezüglichen gesetzlichen Vorschriften erfüllt sind. Zusätzliche Sicherungen im Stromkreis sind erlaubt. 6.9 Kraftstoffkreislauf: Wenn der Originalkraftstoffbehälter mit elektrischer Pumpe und innen liegendem Filter ausgestattet ist, darf bei Benutzung eines FT3-1999, FT 3,5 oder FT 5-Kraftstoffbehälters oder eines anderen Tanks, der vom Hersteller auf dem Homologationsblatt des betreffenden Fahrzeuges homologiert wurde, ein Filter und eine Pumpe, mit identischen Eigenschaften wie die der homologierten, außerhalb des Kraftstoffbehälters angebracht werden. Diese Teile müssen in angemessener Weise geschützt werden. Die Installation einer zweiten Kraftstoffpumpe ist zulässig, allerdings darf es sich dabei nur um eine Reservepumpe handeln, das heißt, sie darf nicht gleichzeitig mit der originalen Pumpe funktionieren. Sie darf nur angeschlossen werden, wenn das Fahrzeug immobil ist und darf nur durch eine mechanische Vorrichtung in Betrieb genommen werden, die unmittelbar neben den Kraftstoffpumpen angebracht ist. Die Einfüllöffnungen dürfen nicht in den Scheibenrahmen angebracht werden. Die Kraftstoffleitungen müssen durch Leitungen aus dem Flugzeugbau ersetzt werden, falls ein FT3-1999, FT 3,5 oder FT 5-Kraftstoff-behälter benutzt wird, wobei die Führung dieser Leitungen freigestellt ist. Sollte der serienmäßige Kraftstoffbehälter benutzt werden, ist dies freigestellt. Es ist erlaubt zwei Löcher (mit einem maximalen Durchmesser von 60mm, oder equivalenter Fläche) im Boden anzubringen, deren einzige Funktion es sein darf, Leitungen durchzuführen, um den Treibstofftank zu füllen, oder zu entleeren. Das Gesamtvolumen der Kraftstoffbehälter darf das in Position 401.d des Homologationsblattes der Gruppe A angegebene Volumen nicht überschreiten, ausgenommen in Rallyes, falls das Fahrzeug mit einem FT3-1999, FT 3,5 oder FT 5- Sicherheitskraftstoffbehälter ausgerüstet ist. In diesem Fall darf das Gesamtvolumen der Kraftstoffbehälter folgende Werte in Abhängigkeit vom Hubraum nicht überschreiten: bis 700 ccm 60 l über 700 ccm bis 1000 ccm 70 l über 1000 ccm bis 1400 ccm 80 l über 1400 ccm 95 l Bei Zwei-Volumens -Fahrzeuge (Kombinationskraftwagen), homologiert ab dem , mit einem Kraftstofftank im Kofferraum, muss dieser Tank und seine Befüllvorrichtungen von einer feuerfesten und flüssigkeitsdichten Abschottung umgeben sein. Bei Drei-Volumens -Fahrzeugen, definiert als solche mit einer Dreiteilung Motorraum-Cockpit- Kofferraum, die ab homologiert und mit einem Kraftstoffbehälter im Kofferraum ausgestattet sind, müssen Kraftstoffbehälter und Einfüllstutzen mittels einer feuerfesten und flüssigkeitsdichten Spritzwand vom Cockpit getrennt sein. Empfohlen wird, dass der Tank und seine Befüllvorrichtungen von einer feuerfesten und flüssigkeitsdichten Abschottung umgeben werden Wagenheber und Schlagschrauber Der Wagenheber ist freigestellt. Die Aufnahmepunkte dürfen verstärkt, verschoben und in ihrer Anzahl erhöht werden. Diese Modifikationen sind aber ausdrücklich nur für die Aufnahmepunkte zugelassen. (Anmerkung der OSK: Das heißt, es darf keine wie immer geartete Verstärkung der Karosserie, des Rahmens oder der Radaufhängung erfolgen.) Der Wagenheber darf nur mit der Hand bedient werden ( entweder durch Fahrer oder Beifahrer), z. B. ohne Unterstützung eines Systems mit hydraulischer, pneumatischer oder elektrischer Energiequelle. Der Schlagschrauber darf immer nur eine Radmutter/ einen Radbolzen zur selben Zeit lösen Überrollkäfig: Überrollkäfige von Fahrzeugen mit einem Einstufungshubraum von mehr als 2 Litern, die nach dem homologiert wurden, müssen von einer ASN homologiert oder zertifiziert sein, oder von der FIA homologiert. 7. Fahrzeuge mit einem größeren Einstufungshubraum als 2 Liter Die folgenden Artikel sind nur auf Fahrzeuge mit einem größeren Einstufungshubraum als 2 Liter anzuwenden. 25

27 Technische Auskünfte ausschließlich in der OSK-Technik-Hotline, saisonal Mittwochs 18:00 19:00 Uhr, Automobilrennsport, historischer Rennsport, Rallye: 0664/ ; Bergrennsport, Rallycross, Slalom: 0664/ Wagenpaßanträge bitte per 30 Tage vor dem 1. Fahrzeugeinsatz an: 7.1 Mindestgewicht (nur für Allradfahrzeuge) a) Bei Rallyes und für nach dem homologierten Fahrzeugen wird das Mindestgewicht mit 1350kg festgesetzt, unter folgenden Konditionen: - dies ist das tatsächliche Gewicht des Fahrzeuges, ohne Fahrer und Beifahrer und deren Equipment, sowie mit maximal einem Ersatzrad - falls zwei Ersatzräder mitgeführt werden, muss das zweite vor dem Wiegen entfernt werden. Während der Veranstaltung darf das in diesem Artikel angeführte Mindestgewicht zu keiner Zeit unterschritten werden. Im Falle eines Zweifels während des Wiegens wird das ganze Equipment von Fahrer und Beifahrer entfernt, dies beinhaltet auch die Helme, externe Kopfhörer dürfen im Fahrzeug belassen werden. Bei Zweifeln, und ausgenommen bei Rallyes, können die Technischen Kommissäre die, mit verbrauchbarer Flüssigkeit gefüllten, Tanks ablasse um das Gewicht zu überprüfen. Der Gebrauch von Ballast ist unter Beachtung des Artikels der generellen Bestimmungen zulässig. b) Bei Rallyes beträgt das Mindestgewicht des Autos (gemäß Art. 7.1a) mit Crew (Fahrer und Beifahrer+ deren gesamtes Equipment): Mindestgewicht nach Artikel 7.1a + 150kg. 7.2 Motor Motorschwungrad Es ist gestattet, ein in Gruppe N als VO homologiertes Motorschwungrad zu benutzen Kühlsystem Es ist gestattet, in Gruppe N als VO homologierte Leitungen, Kühler und Lüfter zu benutzen Datenübertragung Ein Datenübertragungssystem ist gestattet, auch wenn das Serienfahrzeug nicht damit ausgestattet ist. Es darf nur mit - den Seriensensoren verbunden sein sowie mit den folgenden Sensoren, die hinzugefügt werden dürfen: Wassertemperatur, Öltemperatur, Öldruck, Motordrehzahl. Jeder Datenaustausch mit einer anderen Methode als Kabelverbindung oder Chipkarte ist verboten Anti-Aufladungssystem Ein Schalter und ein elektrisches Kabel können nur zum Zweck hinzugefügt werden, das Anti-Aufladungssystem zu aktivieren Wasser-Sprühsystem auf den Ladeluftkühler Ein in Gruppe N als VO homologiertes System darf verwendet werden Turbolader Ein in Gruppe N als VO homologierter Turbolader darf verwendet werden 7.3 Kraftübertragung Kupplung Es ist gestattet, die in Gruppe N als VO homologierte Kupplungsdruckplatte und die Kontrollen zu benutzen Getriebe Es ist gestattet, die in Gruppe N als VO homologierte Schaltung zu benutzen Vorderes und hinteres Differential Nur ein mechanisches Differential mit begrenztem Schlupf mit Lamellen ist zulässig. Es muss entweder aus dem Serienmodell stammen oder in Gruppe N als VO homologiert sein. Ein mechanisches Differential mit begrenztem Schlupf ist jedes System, das ausschließlich mechanisch arbeitet, ohne Unterstützung durch ein hydraulisches oder elektrisches System. Eine Visco- Kupplung wird nicht als mechanisches System betrachtet. Jedes Differential mit elektronischer Steuerung ist verboten. Die Anzahl und Art der Lamellen ist freigestellt Schmierung, Getriebe und Differential: Eine zusätzliche Schmierungs - und Ölkühlungsvorrichtung ist zulässig, vorausgesetzt, sie ist in einer Optionsvariante (VO) homologiert. 7.4 Aufhängung Obere Aufhängungsplatte Es ist gestattet, die in Gruppe N als VO homologierten oberen Aufhängungsplatten zu benutzen Überrollvorrichtung Es ist gestattet, die in Gruppe N als VO homologierten Durchmesser der Überrollvorrichtungen zu benutzen. 7.5 Bremsen Bremsscheiben 26

28 Technische Auskünfte ausschließlich in der OSK-Technik-Hotline, saisonal Mittwochs 18:00 19:00 Uhr, Automobilrennsport, historischer Rennsport, Rallye: 0664/ ; Bergrennsport, Rallycross, Slalom: 0664/ Wagenpaßanträge bitte per 30 Tage vor dem 1. Fahrzeugeinsatz an: Es ist gestattet, die in Gruppe N als VO homologierten Bremsscheiben zu benutzen Bremszangen Es ist gestattet, die in Gruppe N als VO homologierten Bremszangen zu benutzen Kühlung der Bremsen Es ist möglich Kühlkanäle für die Bremsen zu verwenden, sofern diese als Gruppe N Optionsvariante homologiert sind. 7.6 Räder und Reifen Die vollständigen Räder sind (ebenso wie die Spurweite) freigestellt, vorausgesetzt, dass sie innerhalb der Originalkarrosserie untergebracht sind; das heißt, dass der obere Teil des kompletten Rades, der vertikal gesehen über der Radnabe liegt, von der Karrosserie bei einer vertikalen Messung abgedeckt werden muss. Die Befestigung des Rades durch Radbolzen können gegen solche aus Schrauben und Muttern gewechselt werden. Der Gebrauch von Reifen, die für Motorräder vorgesehen sind, ist verboten. Felgen müssen ausnahmslos aus Aluminiumlegierungen oder Stahl gefertigt sein (ausgenommen 8 x18 Felgen bei Asphaltrallyes). Bei Schotterrallyes beträgt die Maximaldimension der Felgen 7 x 15. Wenn in der Veranstaltungsausschreibung angeführt (bei Scheerallyes), beträgt die Maximaldimension der Felgen 5,5 x 16. Bei Asphaltrallyes beträgt die Maximaldimension der Felgen 8 x 18, das Material der 8 x18 Felgen ist frei, solange es sich um ein Gussteil handelt. Das Minimalgewicht der 8 x18 Felge beträgt 8.9 kg. Die Hinzufügung von Luftextraktoren zu den Rädern ist verboten. 7.7 Lenkung Ein Ölkühler für die Servolenkung ist erlaubt, sofern dieser als VO homologiert ist. 7.8 Hintere Seitenscheiben Bei 4- oder 5-türigen Fahrzeugen kann der Hebemechanismus der hinteren Seitenscheiben durch eine Vorrichtung, welche die Scheiben in geschlossener Stellung fixiert, ersetzt werden. 27

29 Technische Auskünfte ausschließlich in der OSK-Technik-Hotline, saisonal Mittwochs 18:00 19:00 Uhr, Automobilrennsport, historischer Rennsport, Rallye: 0664/ ; Bergrennsport, Rallycross, Slalom: 0664/ Wagenpaßanträge bitte per 30 Tage vor dem 1. Fahrzeugeinsatz an: Art. 254A Besondere Bestimmungen für Super 2000-Rallye Fahrzeuge Art. 1 Homologation Ist die offizielle Bestätigung der FIA, dass die Super 2000 Rallye Kit Variante des Models eines bestimmten Fahrzeuges, ursprünglich homologiert in Gruppe N, in ausreichender Stückzahl in Serienproduktion hergestellt wurde und den Anforderungen der Homologationsbestimmungen für Super 2000-Rallye entspricht. Die Ausstattungsvarianten VF, wie sie bei Tourenwagen der Gruppe A homologiert sind gelten ebenso für Super Rallye Fahrzeuge. Alle Produktionsvarianten VP gelten für Super 2000-Rallye Fahrzeuge. Optionsvarianten VO von Tourenwagen der Gruppe A gelten nicht für Super 2000-Rallye Fahrzeuge, außer sie betreffen: - Sonnendach (inkl. Dachbelüftungen mit Klappe) - Sitzhalterungen und befestigungspunkte - Sicherheitsgurte und deren Montagepunkte. Super Produktion Varianten (SP) gelten nicht für Super 2000-Rallye Fahrzeuge. Evolutionsvarianten (ET), Kit- Varianten (VK und VK-S1600), WRC Varianten (WR und WR2) oder Sport Evolution Varianten (ES) homologiert bei Tourenwagen der Gruppe A gelten nicht bei Super 2000-Rallye Fahrzeugen. Super 2000-Rallye Option Varianten gelten nur bei Super 2000-Rallye Fahrzeugen. Art. 2 Anzahl der Sitze Fahrzeuge müssen zumindest vier Plätze aufweisen, in Übereinstimmung mit den Dimensionen definiert für Tourenwagen der Gruppe A. Art. 3 erlaubte oder verpflichtende Modifikationen und Einstellungen 3.1 Alle Modifikationen, die nicht ausdrücklich erlaubt sind, sind verboten. eine erlaubte Modifikation darf keine verbotene nach sich ziehen. 3.2 Alle für Super 2000 Rallye Kit Varianten (VK-S2000-Rally) im Homologationsblatt homologierten Teile müssen in ihrer Gesamtheit verwendet werden. Diese Teile dürfen nicht modifiziert werden Teile, die nicht in der Homologationsblatt - Extension (VK-S 2000-Rally) enthalten sind, unterliegen folgenden Bestimmungen. - Arbeiten am Fahrzeug dürfen nur soweit durchgeführt werden, als sie das normale Service, oder den Austausch von, durch Gebrauch oder Unfall, verschlissenen Teilen betreffen. - Damit werden auch die Grenzen der erlaubten Modifikationen und Montagearbeiten festgelegt. Abgesehen davon darf jeder durch Gebrauch oder Unfall verschlissene Teil nur durch ein, dem beschädigten Teil identisches, Originalteil ersetzt werden. Abgesehen von den in der Super 2000-Rallye Kit - Variante hom ologierten Teilen, muss das Fahrzeuge zur Gänze mit dem Serienmodell übereinstimmen, wie im Homologationsblatt beschrieben. Die Artikel 251, 252, 253 des FIA Anhang J bleiben gültig, die in diesem Regelwerk angeführten Artikel, sowie die Super 2000-Rally Kit- Homologationsblätter gehen jedoch vor. 3.4 Material a) Die Verwendung von Titanium, Magnesium, Keramik und Verbundmaterialien ist verboten, ausgenommen Teile, die bereits am Serienfahrzeug montiert waren, von dem auch die Super 2000-Rallye Extension abgeleitet wurde. Glasfieber ist zulässig. Titanium ist nur zulässig für Schnellverschlüsse des Bremssystems. b) Die Verwendung von Carbon- und Aramidfasern ist unter der Bedingung, dass nur eine Lage dieser Fasern, verwendet wird und sich diese an der sichtbaren Seite des Teils befindet, zulässig. Das Material der Sitze des Fahrers und Beifahrers ist frei, das Gewicht der bloßen Sitzschale (ohne Polsterung und Konsole) muss mehr als 4 kg betragen. c) Der Seitenaufprallschutz der Karosserie kann aus mehreren Lagen Aramidfiber bestehen. d) Beschädigte Gewinde können mittels Einschrauben eines neuen Gewindes mit dem selben Innendurchmesser repariert werden ( Helicoil-Einsätze ). e) Bolzen und Muttern: Am gesamten Fahrzeug kann jede Mutter, jeder Bolzen und jeder Schrauben durch eine andere Mutter, einen anderer Bolzen und einen anderen Schrauben ersetzt werden. Es kann jede Art der Sicherung verwendet werden (Scheiben, selbstsichernde Mutter, usw.) f) Zugabe von Material und Anbau von Teilen: Jede Zugabe von Material und jeder Anbau von Teilen ist verboten, sofern dies nicht durch einen Artikel dieses Reglements erlaubt wird. 28

30 Technische Auskünfte ausschließlich in der OSK-Technik-Hotline, saisonal Mittwochs 18:00 19:00 Uhr, Automobilrennsport, historischer Rennsport, Rallye: 0664/ ; Bergrennsport, Rallycross, Slalom: 0664/ Wagenpaßanträge bitte per 30 Tage vor dem 1. Fahrzeugeinsatz an: Art. 4 Mindestgewicht 4.1 Das Mindestgewicht ist das tatsächliche Gewicht des Fahrzeuges, ohne Fahrer, Beifahrer oder deren Ausrüstung. Während der Veranstaltung darf das Fahrzeug zu keiner Zeit weniger wiegen, als in diesem Artikel festgesetzt. Bei Verdacht wird beim Wiegen die gesamte Ausrüstung des Fahrers und Beifahrers aus dem Fahrzeug entfernt, dies beinhaltet auch den Helm, die außerhalb des Helmes befindlichen Teile der Sprechanlage können jedoch im Fahrzeug bleiben. Im Zweifelsfalle, ausgenommen bei Rallyes, kann der Techniker Flüssigkeitstanks, die verbrauchbare Flüssigkeiten beinhalten, ablassen. Die Verwendung von Ballast ist zulässig, sofern die Bestimmungen des Art der Allgemeinen Bestimmungen beachtet werden 4.2 Das Mindestgewicht beträgt 1200 kg mit 6,5 x 15 oder 7 x 15 Rädern und 1150 kg mit 18 oder 16 Rädern, dies unter Beachtung des Artikels 4.1, sowie mit nur einem Ersatzrad. Das kombinierte Mindestgewicht von Fahrzeug (unter Beachtung von Artikel 4.1 und mit nur einem Ersatzrad) und Crew (Fahrer und Beifahrer) beträgt 1350 kg mit 6,5 x 15 oder 7 x 15 Rädern und 1300 kg mit 18 oder 16 Rädern. Sollten zwei Ersatzräder im Fahrzeug mitgeführt werden, muss das zweite vor dem Wiegen aus dem Fahrzeug entfernt werden. Art Motor Die nominelle Zylinderkapazität von mit Kit ausgestatteten Fahrzeugen (Super 2000-Rallye Kit- Variante) ist auf maximal 2000cm 3 beschränkt. Aufgeladene Motoren sind verboten. a) Schutzvorrichtungen aus Plastik Motorschutzteile aus Plastik, deren Zweck es ist, mechanische Teile im Motorraum zu schützen, können entfernt werden, sofern sie nur reine Zierfunktionen ausüben. b) Bolzen Schrauben und Bolzen können getauscht werden, sofern die Ersatzteile aus Eisenmaterial bestehen Kraftstoffversorgung und Elektronik a) In der Geometrie verstellbare Einlass- und Auslasskrümmer sind verboten. Sollte das Serienfahrzeug mit einem derartigen ausgestattet sein, ist diese Funktion zu deaktivieren. Einlass- und Auslasskrümmer müssen homologiert sein. b) Der Gasseilzug kann ersetzt oder durch einen zweiten ergänzt werden, unabhängig, ob dieser vom Hersteller des Fahrzeuges stammt, oder nicht. Der zusätzliche Zug muss ein Notfallszug sein und parallel zum ursprünglichen verlegt werden. c) Zündung: Die Marke und Type der Zündkerzen, Zündspulen, Drehzahlbegrenzer und Leitungen ist frei. d) Einspritzung Die Einspritzdüsen können modifiziert oder ersetzt werden um die Durchflussrate zu ändern, jedoch ohne deren Arbeitsprinzip und die Montagepunkte zu ändern. Die Einspritzschiene kann durch eine andere freier Bauart ersetzt werden, diese muss jedoch mit Gewindeverbindungen versehen sein, um die Kraftstoffleitungen und den Kraftstoffdruckregler befestigen zu können. Die originalen Montagepunkte der Einspritzdüsen müssen beibehalten werden. Im gesamten Kraftstoffkreislauf beträgt der zulässige Höchstdruck 10 bar (nur indirekte Einspritzung). Direkteinspritzung ist nur zulässig, sofern sie bereits im Originalmodell homologiert wurde. e) ECU Jede elektronische Fahrhilfe ( ebenso deren Sensoren) ist verboten (ABS/ASR/EPS..). Nur ein Motor- Zünd- und/oder Einspritzungsunterbrecher um den Gang zu wechseln ist erlaubt (die Dauer der Unterbrechung kann je nach gewähltem Gang variieren). Dieses System muss homologiert sein. Nur homologierte ECU s, Sensoren, Geber, Datenerfassungssysteme dürfen verwendet werden. Nur in der S2000-RA Extension homologierte Sensoren zur Datenaufzeichnung sind gestattet. Jeder andere Sensor ist verboten. Unabhängig davon kann ein einzelner Geschwindigkeitssensor an eines der angetriebenen Räder angebracht werden, die folgenden Punkte müssen jedoch beachtet werden: - Alle Kabel, seinen sie direkt oder nicht mit den Anschlüssen für das Navigationssystem des Beifahrers verbunden, dürfen unter keinen Umständen mit anderen Kabelbäumen oder elektrischen Komponenten des Fahrzeuges verbunden werden. - Nur eine gemeinsame Verbindung zur positiven Stromversorgung ist erlaubt, diese kann entweder der positive (+) Batterieanschluss, oder der Batterie Not-Aus Anschluss sein. - Alle diese Kabel müssen einen unabhängigen Kabelbaum darstellen, der durch unterschiedliche Farben identifiziert werden kann, eventuell abgeschottete Passagen dürfen nicht mit anderen Kabelbäumen gemeinsam genutzt werden. - Es darf keine Verbindung zwischen dem Anzeigedisplay des Beifahrers und dem Datenaufzeichnungssystem geben, sofern das Fahrzeug über eines verfügt. Datenübertragung via Funk und/oder Telemetrie ist verboten. Die homologierte ECU und Motorsoftware muss verwendet werden. Diese müssen mit einem elektronischen Drehzahlbegrenzer ausgestattet sein, die maximale Drehzahl beträgt 8500 U/min. 29

31 Technische Auskünfte ausschließlich in der OSK-Technik-Hotline, saisonal Mittwochs 18:00 19:00 Uhr, Automobilrennsport, historischer Rennsport, Rallye: 0664/ ; Bergrennsport, Rallycross, Slalom: 0664/ Wagenpaßanträge bitte per 30 Tage vor dem 1. Fahrzeugeinsatz an: Unabhängig davon, wo sie montiert sind, sind optische Sensoren zur Messung der Geschwindigkeit des Fahrzeuges verboten. f) Luftfilter Der Luftfilter, inklusive Filterbox und Luftkammer ist frei. Die ganze Luft, die dem Motor zugeführt wird, muss diesen Filter passieren. Der Luftfilter inklusive Box kann entfernt, im Motorraum versetzt, oder durch einen anderen ersetzt werden (siehe Zeichnung 255-1). Falls sich der Lufteinlass der Motorraumkühlung im selben Bereich befindet wie der Lufteinlass für den Motor, muss dieser Bereich von der Luftfiltereinheit, für den Fall eines Feuers, isoliert werden. Die Schlauch-/Rohrverbindungen zwischen Einlass und Filter sind frei Kühlsystem Das Thermostat, sowie das Kontrollsystem sind frei. Ebenso die Einschalttemperatur des Kühlerlüfters. Der Kühlerverschluss und das Verschlusssystem ist frei. Der Kühler und dessen Befestigungen sind frei, sofern dieser am Originalplatz, ohne Modifikation der Karosserie befestigt werden kann, ebenso die Abschirmung und die vorgelagerten Luftleiteinrichtungen. Die originalen Ausdehnungsgefäße können durch andere ersetzt werden, vorausgesetzt die Kapazität der neuen Gefäße übersteigt nicht 2 Liter und diese sind im Motorraum untergebracht. Die Kühlmittelleitungen außerhalb des Motorblocks und deren Zubehör sind frei. Schläuche mit unterschiedlichem Durchmesser, oder aus anderem Material können verwendet werden. Der Innendurchmesser der verwendeten Schläuche darf größer, aber unter keinen Umständen kleiner sein, als das Original. Der Kühlerlüfter ist frei. Jedes Wasserspritzsystem ist verboten Schmierung a) Ölpumpe Es muss die Serienölpumpe, oder eine in einer Super 2000-Rallye Extension homologierte Pumpe verwendet werden. Das Getriebe und der innere Teil der Pumpe sind frei. Die Fördermenge kann im Vergleich zum Originalteil modifiziert werden. Das Gehäuse und die Position der Pumpe muss original bleiben, die Innenseite des Gehäuses darf bearbeitet werden. Der Anbau eines Ölpumpen-Kettenspanners ist gestattet. b) Ölsieb Ölpumpensiebe sind frei, ebenso deren Anzahl. c) Druckspeicher Ein Druckspeicher, homologiert in der Kit - Variante Super 2000-Rallye ist zulässig. d) Ölkühler Ölkühler und deren Anschlüsse sind frei, solange sie keine Änderung der Karosserie erfordern und innerhalb des Umrisses der Karosserie befinden. e) Ölsumpf Es muss der Serienölsumpf, oder ein in der Super 2000-Rallye Extension homologierter verwendet werden. Der Anbau von Prallblechen im Ölsumpf ist zulässig. Der Ölsumpf kann außen durch die Zugabe von Material verstärkt werden, es muss sich jedoch um das selbe Material handeln, der originalen Form folgen und in Kontakt mit dieser sein. Zwischen der Planfläche der Ölsumpfdichtung und dem Motorblock kann ein Ölablenkblech montiert werden, der Abstand zwischen der Planfläche und deren Verbindungen darf jedoch nicht um mehr als 6mm verändert werden. Falls der originale Motor einen Ölabweiser besitzt, kann dieser entfernt werden. f) Ölfilter Der Anbau eines funktionstüchtigen Ölfilters, bzw. einer Filterpatrone ist verpflichtend, der gesamte Ölfluss m uss durch diesen Filter erfolgen. Filter und Patrone sind frei, vorausgesetzt sie können mit dem originalen Filter, oder der originalen Patrone ausgetauscht werden. g) Ölmanometer Ein Ölmanometer ist frei, muss jedoch die ganze Zeit vorhanden sein und darf keine andere Funktion haben. h) Ölkreislauf Ein Luft/Ölabscheider kann außerhalb des Motors montiert werden (Minimalkapazität 1 Liter) in Übereinstimmung mit Zeichnung Das Öl darf vom Ölauffangbehälter nur durch die Gravitationskraft in den Motor fließen. Falls das Schmiersystem eine offene Sumpfentlüftung besitzt, muss diese in einen Auffangbehälter mit mindestens 2 Liter Fassungsvermögen münden. 30

32 Technische Auskünfte ausschließlich in der OSK-Technik-Hotline, saisonal Mittwochs 18:00 19:00 Uhr, Automobilrennsport, historischer Rennsport, Rallye: 0664/ ; Bergrennsport, Rallycross, Slalom: 0664/ Wagenpaßanträge bitte per 30 Tage vor dem 1. Fahrzeugeinsatz an: Dieser Behälter muss entweder aus durchsichtigem Kunststoffmaterial bestehen, oder ein entsprechendes Sichtfenster besitzen. Andernfalls müssen die Dämpfe über das Einlasssystem erneut dem Motor zugeführt werden. Um Öltemperatursensoren zu verbauen (Getriebe, Differential, usw.) dürfen Löcher oder Gewinde mit einem maximalen Durchmesser von 14mm in den entsprechenden Teilen angebracht werden. Die Ölleitungen im Motorblock, sowie im Zylinderkopf können ganz oder teilweise durch entfernbare Elemente geschlossen werden, dies jedoch ohne Schweißarbeiten oder Kleben Teile des Motors a) Zylinderkopf Das Material und die Dicke der Zylinderkopfdichtung ist frei. Die minimale Höhe des Zylinderkopfes kann durch Planen um maximal 2mm vermindert werden (Punkt 321c des Homologationsblattes). Der Zylinderkopf kann eingestellt, abgestimmt, reduziert, oder durch Planen oder Bohren in der Form geändert werden, solange dieser als Originalteil erkennbar bleibt. Die Ein- und Auslassöffnungen im Zylinderkopf, ebenso im Einlasskrümmer, können bearbeitet werden in Übereinstimmung mit Art Anhang J, solange die Dimensionen des Homologationsblattes eingehalten werden. Die Ventilsitze und Ventilführungen sind frei, die vorgegebenen Winkel der Ventilachsen müssen jedoch beibehalten werden. b) Verdichtungsverhältnis Dieses darf 13:1 nicht übersteigen. Sollte das Fahrzeug mit einem höheren Verhältnis homologiert sein, muss dies dementsprechend verringert werden, so dass es das Verhältnis von 13:1 nicht übersteigt. c) Kolben Die Kolben müssen als Super 2000-Rallye Kit Variante homologiert sein. Der obere, sowie der innere Teil des Kolbens können bearbeitet werden um das Verdichtungsverhältnis anzupassen. Das Material der Kolbenringe ist frei. d) Ventile Bei Motoren mit nur zwei Ventilen pro Zylinder muss der Ventildurchmesser homologiert sein. Die Länge des Ventilschaftes und die Form des Ventiltellers ist frei. Der Durchmesser von Ventilschaft und teller müssen mit dem in Gruppe N homologierten Modell übereinstimmen. Nur Stahl ist als Material zulässig. e) Steuerzeiten (Hub und Ventilhub) - Verstellbare Steuersysteme sind verboten. Sollte ein Fahrzeug mit einem solchen System homologiert sein, muss es funktionsuntüchtig gemacht werden, entweder durch Ausbau oder Blockieren. - Der Ventilhub, wie definiert in Art. 326e des Homologationsblattes, kann modifiziert werden, darf jedoch 12mm nicht übersteigen (keine Toleranz zulässig). Sollte das Fahrzeug mit einem höheren Hub homologiert sein, muss die Nockenwelle derart modifiziert werden, dass der Hub diesen Maximalwert nicht übersteigt. - Die Räder für den Antrieb der Nockenwelle sind frei, solange der Zahnriemen, bzw. die Steuerkette ihre originale Charakteristik, mit Ausnahme des Materials, behält. - Die Nockenwelle ist frei, die Anzahl der Nockenwellen muss unverändert bleiben. - Ventilfedern und deren Halterungen sind frei, die Federn müssen aus Stahl bestehen, die Halterungen aus dem selben Material wie die originalen. - Anzahl und Durchmesser der Lager muss unverändert bleiben. - Durchmesser und Form der Nocken, bzw. Form der Kipphebel sind frei, Kipphebel müssen jedoch mit den originalen austauschbar sein. Um diese einzustellen, können Unterlegplatten verwendet werden. Sofern das originale Steuersystem einen automatischen Spielausgleich besitzen, muss dieser mechanisch deaktiviert werden. f) Ausgleichswellen Sollte der originale Motor über eine Ausgleichswelle verfügen, kann diese inklusive Antriebssystem entfernt werden. g) Wasserpumpe Das Wasserpumpenantriebsrad ist frei, es muss jedoch die originale oder homologierte Wasserpumpe verwendet werden. h) Riemen, Ketten, Antriebsräder Falls der Motor mit originalen Riemen- oder Kettenspannern ausgestattet ist, können diese mittels mechanischen Bauteilen in einer fixen Position verankert werden. Hinzufügen und Entfernen von Riemen- oder Kettenspannern ist zulässig, solange die originalen Montagepunkte benutzt werden. Das Kurbelwellenantriebsrad und die Hilfsriemen sind frei. 31

33 Technische Auskünfte ausschließlich in der OSK-Technik-Hotline, saisonal Mittwochs 18:00 19:00 Uhr, Automobilrennsport, historischer Rennsport, Rallye: 0664/ ; Bergrennsport, Rallycross, Slalom: 0664/ Wagenpaßanträge bitte per 30 Tage vor dem 1. Fahrzeugeinsatz an: Schwungrad, Kurbelwelle und Pleuelstangen Nur homologierte Teile dürfen verwendet werden, Modifikationen sind nicht zulässig Auspuffsystem Die Dicke der für das Auspuffsystem verwendeten Rohre muss mindestens 0.9mm betragen, gemessen an nicht gebogenen Abschnitten. Der innere Bereich der Rohre muss in jedem Bereich kleiner oder gleich der nach folgender Formel berechneten Fläche Seq in mm 2 sein: Seq=p*65 2 /4 Ab dem Abgaskrümmer is t das Auspuffsystem frei, die Geräuschvorschriften des Art Anhang J dürfen nicht überschritten werden Alle Fahrzeuge müssen mit einem homologierten Katalysator ausgerüstet sein, dessen Position frei ist. Die Abgase müssen zu jeder Zeit durch den Katalysator geführt werden. Der Auslass des Auspuffsystems muss sich am hinteren Ende des Fahrzeuges, innerhalb des Fahrzeugumrisses, befinden und darf nicht mehr als 10cm davon abweichen. Die Position des Auspuffendstückes kann im Verhältnis zum Serienfahrzeug modifiziert werden. Die Bereiche des Schalldämpfers und des Katalysators müssen immer rund ausgeführt sein Motorhalterungen Motor- und Getriebehalterungen müssen original oder homologiert sein Starter Ein Starter muss vorhanden sein, Hersteller und Type sind frei Antriebsstrang a) Getriebegehäuse Nur in der Super 2000-Rallye Extension homologierte Übersetzungen, Gehäuse und Endantriebe dürfen verwendet werden, jede Modifikation ist verboten. b) vorderes, mittleres, hinteres Differential Nur in der Super 2000-Rallye Extension homologierte Gehäuse und mechanische Sperrdifferentiale dürfen verwendet werden, jede Modifikation ist verboten. Mechanisches Sperrdifferential ist jedes System, dass allein mechanisch betätigt wird, also ohne Unterstützung hydraulischer oder elektrischer Systeme. Eine Visco-Kupplung ist kein mechanisches System. Jedes elektronisch gesteuerte Differential ist verboten. Anzahl und Art der Scheiben ist frei. c) Schmierung Ölkühler, sowie jedes Ölkreislaufsystem ohne Druckaufbau ist zulässig. Um Öltemperatursensoren montieren zu können ( Getriebe, Differential, usw.), dürfen Löcher oder Gewinde mit einem maximalen Durchmesser von 14mm in den entsprechenden Gehäusen angebracht werden. d) Kupplung Nur die als Super 2000-Rallye homologierte Kupplung, ohne jede Modifikation, ist zulässig. Das Betätigungssystem der Kupplung ist frei, muss jedoch vom gleichen Typ sein als das Original. Ein automatischer Schließmechanismus der Kupplungsbetätigung kann durch einen mechanischen ersetzt werden und umgekehrt. Der Kupplungsanschlag ist frei. e) Getriebe Die Gelenke an der Radseite müssen zwischen Vorder- und Hinterseite austauschbar sein, ebenso die Gelenke an der Differentialseite. Nur die Länge der Antriebswellen ist frei. f) Getriebebetätigung Nur in der Super 2000-Rallye Extension homologierte Betätigungen sind gestattet. Die Anlenkung ist frei. Jede Modifikation der Karosserie um eine neue Betätigungseinrichtung unterzubringen sind nur gestattet, sofern sie nicht mit anderen Punkten dieses Regelwerks unvereinbar sind. Der Gangwechsel muss mechanisch erfolgen. g) Halterungen Getriebehalterungen, müssen in der Super 2000-Rallye Kit-Variante homologiert sein. 5.3 Fahrwerk Sämtliche Teile des Fahrwerkes müssen in der Super 2000-Rallye Kit- Variante homologiert sein, Modifikationen sind nicht gestattet. 32

34 Technische Auskünfte ausschließlich in der OSK-Technik-Hotline, saisonal Mittwochs 18:00 19:00 Uhr, Automobilrennsport, historischer Rennsport, Rallye: 0664/ ; Bergrennsport, Rallycross, Slalom: 0664/ Wagenpaßanträge bitte per 30 Tage vor dem 1. Fahrzeugeinsatz an: a) Aufhängungen können aus einem anderen Material bestehen als das Original (härtere Silentblöcke, Aluminium, Uniball Gelenke, etc.). Die Position der Rotationsachse der Montagepunkte der vertikalen Aufhängung des Rades und am Fahrgestell muss gegenüber der Super Rallye Variante unverändert bleiben. b) Verstärkungsstreben können an den Fahrwerksaufhängungspunkten der Karosserie oder des Fahrwerks, für jede Achse und an jeder Seite der Längsachse des Fahrzeuges, angebracht werden. Der Abstand zwischen einem Fahrwerksaufhängungspunkt und einem Ankerpunkt der Verstärkungsstrebe darf nicht mehr als 100mm betragen, außer es handelt sich um eine Querstrebe, die mit dem Sicherheitskäfig homologiert wurde, oder eine Strebe, die an der oberen Seite eines McPherson Federbeines oder ähnlichem montiert wurde. im letzteren Fall beträgt die maximale Distanz zwischen Ankerpunkt der Strebe und oberem Aufhängungspunkt 150mm (Zeichnung und 255-4). Abseits dieser Punkte muss die Strebe an der Karosserie oder den mechanischen Teilen montiert werden. c) Es ist gestattet, die Ankerpunkte durch zusätzliches Material zu verstärken, sofern es der originalen Form folgt und in Kontakt damit ist. Verstärkungsmaßnahmen der Aufhängung dürfen keine Hohlprofile entstehen lassen und keinesfalls zwei getrennte Teile so verbinden, dass daraus ein einzelner entsteht. d) Stabilisatoren Stabilisatorendürfen nicht vom Cockpit aus verstellbar sein. Stabilisatoren und deren Aufhängungspunkte müssen als Super 2000 Rallye Option Variante (VO) homologiert sein. Unter keinen Umständen darf ein Stabilisator mit einem anderen verbunden werden. Der Stabilisator muss rein mechanisch funktionieren, kein hydraulischer Teil darf mit dem Stabilisator oder dessen Komponenten verbunden sein. e) Obere Aufhängungspunkte Die oberen Aufhängungspunkte müssen als Super Rallye Option Variante (VO) homologiert sein. f) Federn Material und Dimensionen der Federn sind frei, nicht jedoch der Typ. Die Federteller können verstellbar sein, auch wenn dies unter Hinzufügung von Material erfolgt. Eine Schraubenfeder kann durch zwei oder mehr Federn des selben Typs ersetzt werden, ineinander oder in Serie, vorausgesetzt sie können ohne über diesen Artikel hinausgehenden Modifikationen montiert werden. g) Stoßdämpfer Nur ein Stoßdämpfer pro Rad ist zulässig, es dürfen nur in der Super 200-Rallye Kit Variante homologierte Stoßdämpfer verwendet werden. Keinesfalls dürfen Stoßdämpfer mit einem anderen Stoßdämpfer verbunden werden. Die Überprüfung der Funktionsweise der Stoßdämpfer wird wie folgt durchgeführt: Sobald die Federn und/oder Drehstäbe entfernt wurden, muss das Fahrzeug in weniger als 5 Minuten bis zum Stoßdämpferanschlag absinken. In Bezug auf das Arbeitsprinzip werden Gasdruckdämpfer als hydraulische Stoßdämpfer eingestuft. Falls Stoßdämpfer über externe Flüssigkeitsbehälter, im Cockpit oder im Kofferraum, sofern dieser nicht vom Cockpit getrennt ist, verfügen, müssen diese fest verankert und mit einem entsprechenden Schutz versehen sein. Der Federweg kann begrenzt werden. Nur ein Kabel pro Rad ist erlaubt, dessen einzige Funktion die Begrenzung des Weges des Rades bei völlig entlastetem Stoßdämpfer sein darf. Wasserkühlsysteme sind verboten sofern es sich nicht um einfache, billige Systeme handelt, diese müssen homologiert sein. Vom Cockpit aus verstellbare Federn oder Stoßdämpfer sind verboten. 5.4 Lenkung a) Lenkmechanismus (Gehäuse und Stange) Nur in der Super 2000-Rallye Extension homologierte Teile dürfen verwendet werden (jegliche Modifikationen sind verboten). Im Vergleich zum Serienfahrzeug darf die Position verändert werden. b) Lenksäule Nur in der Super 2000-Rallye Extension homologierte Teile dürfen verwendet werden (jegliche Modifikationen sind verboten). c) Lenkges tänge und Gelenke müssen in einer Super 2000-Rallye VO homologiert sein. Die Verbindungsteile sind frei, müssen jedoch aus eisenhaltigem Material sein. d) Servolenkung Das Antriebsrad und die Position der Servopumpe im Motorraum ist frei. Eine hydraulische Servopumpe kann durch eine elektrische ersetzt werden, vorausgesetzt, diese ist an einem für den normalen Verkauf bestimmten Serienfahrzeug montiert. Diese muss als Super 2000-Rallye VO homologiert sein. e) Ölkühler Ölkühler und Ölkreislaufsysteme ohne Druckaufbau sind gestattet. 5.5 Räder und Reifen Die kompletten Räder sind frei, solange sie unter der originalen Karosserie untergebracht werden können. Das heißt, der obere Teil des kompletten Rades, gemessen über einer horizontalen Linie oberhalb der Radnabenmitte, muss, vertikal gemessen, von der Karosserie bedeckt werden. 33

35 Technische Auskünfte ausschließlich in der OSK-Technik-Hotline, saisonal Mittwochs 18:00 19:00 Uhr, Automobilrennsport, historischer Rennsport, Rallye: 0664/ ; Bergrennsport, Rallycross, Slalom: 0664/ Wagenpaßanträge bitte per 30 Tage vor dem 1. Fahrzeugeinsatz an: Radbolzen können durch Bolzen und Muttern getauscht werden. Motorradreifen sind verboten. Keinesfalls dürfen die Abmessungen der Rad- Reifenkombination 9 in der Breite und 650mm im Durchmesser übersteigen. - Felgen müssen unbedingt aus gegossenen Aluminiumlegierungen bestehen (ausgenommen bei Asphaltrallyes). Bei Schotterrallyes sind nur 6,5 x15 oder 7 x15x Felgen zugelassen. Sofern dies in den Supplementary Regulations einer Veranstaltung (z. B. bei Schneerallyes) vorgesehen ist, beträgt die maximale Felgengröße 5,5 x16. Bei Asphaltrallyes sind nur 8 x18 Felgen zugelassen, das Material der Felgen ist frei, solange es sich um Gussteile handelt und das Mindestgewicht der 8 x18 Felge 8.9kg beträgt. - Luftablasssysteme sind verboten. - Jede Vorrichtung welche die Eigenschaften des Reifens mit einem Druck gleich oder geringer dem Atmosphärendruck aufrechterhält ist verboten. Die Innenseite des Reifens (der Raum zwischen Felge und der Innenseite des Reifens) darf nur mit Luft gefüllt sein. - Ein Reserverad/-räder ist/sind nicht verpflichtend. Sollten diese vorhanden sein, müssen sie sicher verankert sein und nicht im für die Insassen der Fahrzeuges vorgesehenen Raum untergebracht werden. Durch die Installation darf keine äußerliche Veränderung der Karosserie erfolgen. 5.6 Bremssystem a) Nur in der Super 2000-Rallye Variante homologierte Bremsscheiben, Bremssättel, Handbremsen und Pedale sind gestattet, jegliche Modifikationen sind verboten. b) Bremsbeläge und deren Befestigungen sind frei (genietet, geklebt usw.), solange die Kontaktfläche der Bremsen nicht vergrößert wird. c) Bremskraftverstärker, Bremskraftregler, Antiblockiersysteme Bei Fahrzeugen die mit servounterstützten Bremsen ausgerüstet sind, kann diese Vorrichtung abgeschlossen, entfernt oder durch eine VO homologierte Variante ersetzt werden. Das selbe gilt für Antiblockiersysteme. Wenn das Antiblockiersystem abgeschlossen oder entfernt wird ist die Verwendung eines oder mehrerer mechanischer Bremskraftverteiler, sofern sie vom Hersteller als Super Rallye VO homologiert wurden, gestattet. d) Bremsleitungen können durch solche in Luftfahrtqualität getauscht werden. e) Eine Vorrichtung um den Schmutz, der sich an den Bremsscheiben und/oder den Rädern ansammelt abzusondern, kann angebaut werden. f) Hauptbremszylinder müssen als Super 2000-Rallye VO homologiert sein. 5.7 Aufbau Exterieur - Radkappen müssen entfernt werden. - Es ist erlaubt, die Metall-Radlaufkanten zu bördeln, bzw. Plastikkanten von Spoilern zu reduzieren, wenn sie in das Radhaus ragen. - Es ist gestattet, lärmdämmende Plastikteile aus den Radhäusern zu entfernen. - Lärmdämmmaterial oder Rostschutzvorrichtungen können entfernt werden. Teile aus Syntetikmaterialien können durch Aluminium oder Plastikteile der selben Form ersetzt werden. - Zierleisten, die der Kontur des Fahrzeuges folgen und weniger als 25mm hoch sind, können entfernt werden. - Scheinwerferabdeckungen können angebracht werden, solange ihr einziger Zweck der Schutz des Glases ist und sie die Aerodynamik des Fahrzeuges nicht beeinflussen. - Jedes Absperrsystem für den Treibstofftank ist zugelassen. - Vordere und hintere Scheibenwischerblätter können getauscht werden. - Der hintere Scheibenwischermechanismus kann entfernt werden - Die Kapazität des Scheibenwaschbehälters ist frei, der Tank kann gemäß Art im Cockpit, Koffer- oder Motorraum installiert sein. - Die Wagenhaberaufnahmen können verstärkt, versetzt oder in der Zahl erhöht werden. Diese Veränderungen dürfen nur die Wagenheberaufnahmen betreffen. - Der Wagenheber darf nur mit der Hand bedient werden ( entweder durch Fahrer oder Beifahrer), z. B. ohne Unterstützung eines Systems mit hydraulischer, pneumatischer oder elektrischer Energiequelle. - Der Schlagschrauber darf immer nur eine Radmutter/ einen Radbolzen zur selben Zeit lösen Unterboden-Schutzvorrichtungen - Der Anbau solcher Vorrichtungen ist nur bei Rallyes gestattet, vorausgesetzt sie dienen wirklich nur dem Schutz unter Beachtung der Bodenfreiheit. Diese Teile müssen abnehmbar sein und speziell entworfen und gebaut worden sein um folgende Teile zu schützen: Motor, Kühler, Aufhängungsteile, Getriebe, Tank, Antriebsstrang, Lenkung, Auspuff, Löschbehälter. - Unterbodenschutzteile dürfen sich über die ganze Fläche unterhalb der vorderen Stoßstange, nur bis vor der Vorderachse erstrecken. 34

36 Technische Auskünfte ausschließlich in der OSK-Technik-Hotline, saisonal Mittwochs 18:00 19:00 Uhr, Automobilrennsport, historischer Rennsport, Rallye: 0664/ ; Bergrennsport, Rallycross, Slalom: 0664/ Wagenpaßanträge bitte per 30 Tage vor dem 1. Fahrzeugeinsatz an: Innenausstattung a) Sitze - Die Vordersitze können nach hinten versetzt werden, die Grenze bildet die Vertikale Fläche definiert durch die Vorderkante der originalen Rücksitze. Die Grenze betreffend dem Vordersitz wir definiert durch die Höhe des Sitzes ohne Kopfstützen, falls die Kopfstütze in den Sitz integriert ist, durch den hinteren Punkt der Schulter des Fahrers. - Die hinteren Sitze können entfernt werden. b) Armaturenbrett Die Verkleidungen unter dem Armaturenbrett, die nicht Teile des selben sind, können entfernt werden. Es ist erlaubt, den Teil der Mittelkonsole, der weder die Heizung, noch die Instrumente enthält zu entfernen (Zeichnung 255-7). c) Türen- Seitenverkleidung - Das lärmdämmende Material der Türen kann entfernt werden, die Form der Türen darf nicht verändert werden. - Die Seitenverkleidungen der Türen inklusive Seitenaufprallstreben können entfernt werden, um eine Seitenschutzverkleidung aus Vebundstoffmaterial homologiert als Super 2000-Rallye VO zu installieren. Diese muss mit Zeichnung übereinstimmen, die minimale Höhe muss sich vom Schweller bis zur maximalen Höhe der Tür-Querstrebe erstrecken. oder Energie absorbierendes Material homologiert als Super 2000-Rallye VO zu installieren. - Sofern die originale Struktur der Türen nicht verändert wurde (Ausbau, auch teilweise, der Rohre oder Verstärkungen), können die Türverkleidungen durch solche aus Metall mit mindestens 0,5mm Dicke, aus Carbonfaser mit mindestens 1mm Dicke, oder aus anderem festem, nicht brennbarem Material mit mindestens 2mm Dicke ersetzt werden. Die vorgenannten Bestimmungen gelten ebenfalls für die Seitenverkleidungen unter den hinteren Seitenfenstern von zweitürigen Fahrzeugen. Die minimale Höhe des Tür Seitenschutzverkleidung muss sich vom Türboden bis zur maximalen Höhe der Türstrebe erstrecken. d) Boden Teppiche sind frei und können auch entfernt werden. e) Lärmdämm- und Isolationsmaterial - Alle lärm- und hitzedämmenden Materialien ebenso die originalen Sitzgurte und Teppiche können entfernt werden. - Andere lärmdämmende Materialien und Verkleidungen, ausgenommen die unter Art (Türen) und (Armaturenbrett) genannten, können entfernt werden. f) Fensterheber Ein elektrischer Fensterheber kann durch einen manuellen ersetzt werden, ebenso ein hinteres Ausstellfenster durch ein fixes, wenn dies original so erhältlich war. Bei 4-oder 5-türigen Fahrzeugen kann der hintere Fensterheber durch eine Vorrichtung, die das Fenster in geschlossener Stellung fixiert, ersetzt werden. g) Heizung und Klimaanlage - Das originale Heizungssystem kann entfernt werden, ein elektrisches Scheibenenteisungssystem, oder ähnliches, muss jedoch verbleiben. - Die Klimaanlage kann eingebaut oder entfernt werden, die Heizung muss jedoch s ichergestellt sein. h) Hutablage Bei 2-Volumen Fahrzeugen kann die Hutablage entfernt werden. i) sonstige Ausstattung Alles, was keinerlei Einfluss auf das Verhalten des Fahrzeuges, z. B. Ausstattung, die nur ästhetischen Charakter hat, oder dem Komfort im Innenraum dient (Licht, Heizung, Radio, etc.) ist uneingeschränkt zulässig. Diese Ausstattung darf jedoch in keiner Weise die Motorleistung, die Lenkung, den Antriebsstrang, Bremsen, oder Straßenlage beeinflussen, auch nicht indirekt. Alle Bedienelemente müssen den vom Hersteller vorgesehenen Zweck erfüllen. Sie können angepasst werden um die Erreichbarkeit und Bedienbarkeit zu vereinfachen, wie z. B. ein längerer Handbremshebel, eine zusätzliche Platte am Bremspedal, usw. Folgendes ist erlaubt: 1) Messinstrumente wie Tachometer, etc. können montiert oder ersetzt werden und unterschiedliche Funktionen haben. Die Installation darf kein Risiko beinhalten. Der Tachometer darf nicht entfernt werden, wenn die Supplementary Regulations dies verbieten. 2) Die Hupe kann getauscht, oder eine zusätzliche in Reichweite des Beifahrers angebracht werden. Auf gesperrten Strecken ist eine Hupe nicht verpflichtend. 3) Der Handbremsblockiermechanismus kann entfernt werden, um sofortiges Lösen zu ermöglichen (Fly-off Handbremse) 4) Das Lenkrad ist frei. 35

37 Technische Auskünfte ausschließlich in der OSK-Technik-Hotline, saisonal Mittwochs 18:00 19:00 Uhr, Automobilrennsport, historischer Rennsport, Rallye: 0664/ ; Bergrennsport, Rallycross, Slalom: 0664/ Wagenpaßanträge bitte per 30 Tage vor dem 1. Fahrzeugeinsatz an: Das Verriegelungssystem der Lenkradsperre kann deaktiviert werden. Der Quick-Release Mechanismus muss aus einem Flansch in der Mitte der Lenksäule bestehen und muss gelb anodisiert, oder mit einem anderen dauerhaften Überzug versehen sein, und an der Lenksäule hinter dem Lenkrad montiert sein. Das Quick-Release muss durch Bewegen des Flansches entlang der Lenksäulenachse ausgelöst werden. Links - und rechtsgesteuerte Fahrzeuge sind zugelassen, vorausgesetzt, das Originalfahrzeug und das modifizierte Fahrzeug sind mechanisch gleich und die Funktion der Teile bleibt ident mit der vom Hersteller vorgesehenen Funktion. 5) Im Handschuhfach können zusätzliche Fächer, sowie in den Türen zusätzliche Taschen eingebaut werden, vorausgesetzt, die Originalverkleidung bleibt bestehen. 6) An der Spritzwand kann zusätzliches Isolationsmaterial angebracht werden, um die Insassen vor Feuer zu schützen. 5.8 elektrisches System a) Die Nominalspannung des elektrischen Systems inklusive der Versorgungsstromkreise muss erhalten bleiben. Zusätzliche Sicherungen und Relais können montiert werden, ebenso ist das Verlängern und Ergänzen von elektrischen Leitungen gestattet. Elektrische Leitungen und deren Stecker sind frei. b) Batterie Fabrikat und Kapazität der Batterie(n) sind frei. Jede Batterie muss sicher verankert und abgedeckt sein um Kurzschlüsse und Lecks zu vermeiden. Die vom Hersteller vorgesehene Anzahl an Batterien muss beibehalten werden. Wenn die Batterie von der ursprünglichen Position entfernt wird, muss sie an der Karosserie mittels einem Metallhalter und zwei isolierten Metallbügeln, fixiert am Boden mit Bolzen und Muttern, angebracht werden. Bei der Montage dieser Bügel müssen Bolzen mit einem Mindestdurchmesser von 10mm verwendet werden, unter jedem Bolzen muss eine Gegenplatte mit mindestens 3mm Dicke und 20cm 2 Fläche unter dem Blech der Karosserie befestigt werden. Die Batterie muss durch eine leckdichte Plastikbox umschlossen werden, die unabhängig von der Batterie befestigt werden muss. Die Position der Batterie ist frei, im Cockpit darf sie sich jedoch nur hinter den Frontsitzen befinden. In diesem Fall muss die Schutzbox eine Lüftungsöffnung mit dem Auslass außerhalb des Cockpits haben (Zeichnung und ). Falls die Batterie im Cockpit eine Trockenbatterie ist, muss sie durch eine Abdeckung elektrisch geschützt sein, diese muss die ganze Batterie bedecken. c) Generator und Spannungsregler Die originale oder homologierte Lichtmaschine muss verwendet werden, der Antrieb darf nicht verändert werden. Lichtmaschine und Regler können verlegt werden, müssen aber im originalen Raum (Motorraum, etc...) verbleiben. d) Beleuchtung - Anzeigen Alle Beleuchtungs - und Signaleinrichtungen müssen mit den gesetzlichen Vorschriften des Landes in dem die Veranstaltung stattfindet oder mit dem Internationalen Straßenverkehrsübereinkommen übereinstimmen. Unter Beachtung dieser kann die Position der Blinker und Parkleuchten verändert werden, die originalen Öffnungen müssen verschlossen werden. Der Hersteller der Beleuchtungseinrichtungen ist frei. Beleuchtungseinrichtungen die Teil der Standardausrüstung sind, müssen die vom Hersteller vorgesehenen sein und müssen die vom Hersteller vorgesehene Funktion ausüben. Originale Schweinwerfer können durch andere mit der selben Lichtfunktion ersetzt werden, solange die Karosserie nicht ausgeschnitten werden muss und die originalen Löcher verschlossen werden. Die Funktionsweise von Klappscheinwerfern, ebenso deren Energiequelle, kann modifiziert werden. Glas, Reflektor und Birnen sind frei. Die Montage zusätzlicher Frontscheinwerfer ist erlaubt, vorausgesetzt die Gesamtzahl der Frontscheinwerfer übersteigt 8 nicht (Parkleuchten und Positionsleuchten werden nicht berücksichtig) und ist eine gerade Zahl. Falls nötig können diese im Vorderteil der Karosserie oder in Kühlergrill befestigt werden, angebrachte Öffnungen müssen jedoch zur Gänze durch den Scheinwerfer ausgefüllt werden. Originale Scheinwerfer können abgeschlossen werden und mit Klebeband abgedeckt werden. Rechteckige Scheinwerfer können durch zwei runde ausgetauscht werden und umgekehrt, sofern sie an einer Halterung die den Abmessungen der Öffnungen entspricht angebracht werden und diese völlig ausfüllen. Der Anbau eines Rückfahrscheinwerfers ist erlaubt und kann, wenn nötig, auch in der Karosserie eingebaut werden, dieser darf nur bei eingelegtem Rückwärtsgang leuchten und die polizeilichen Vorschriften müssen eingehalten werden. Falls einen neue Kennzeichentafelhalterung mit einer Kennzeichenbeleuchtung versehen ist, können die originale Halterung und Beleuchtung entfernt werden. Kennzeichenbeleuchtung ist nur bei Rallyes vorgeschrieben. Die Supplementary Regulations einer Veranstaltungen können jedoch Ausnahmen betreffend der vorgenannten Bestimmungen vorsehen. 36

38 Technische Auskünfte ausschließlich in der OSK-Technik-Hotline, saisonal Mittwochs 18:00 19:00 Uhr, Automobilrennsport, historischer Rennsport, Rallye: 0664/ ; Bergrennsport, Rallycross, Slalom: 0664/ Wagenpaßanträge bitte per 30 Tage vor dem 1. Fahrzeugeinsatz an: e) Stromkreisunterbrecher und elektrische Bedienelemente an der Lenksäule können bezüglich ihrer Bedienung, Position und Anzahl, oder falls zusätzliche Ausrüstungsteile montiert werden, frei getauscht werden. 5.9 Treibstoffkreislauf a) Treibstofftank Der Tank muss in der Super 2000-Rallye VK Kit- Variante Extension homologiert sein. Nur dieser Tank, ohne Modifikationen, darf verwendet werden. Die Lage des Tanks muss der in der Super 2000-Rallye VK homologierten entsprechen. Eine flüssigkeitsbeständige Abschirmung zwischen Tank und Insassen ist verpflichtend. Nachfüllen darf nur mittels Schnellverschluss erfolgen. b) Treibstoffleitungen Diese müssen Flugzeugqualität entsprechen. Der Einbau ist frei, solange die Vorschriften des Art Anhang J beachtet werden. c) Kraftstoffpumpe Treibstoffpumpen sind frei solange sie innerhalb des Treibstofftanks untergebracht sind. Die Treibstoffpumpen müssen vom Cockpit durch eine feuer- und flüssigkeitsfeste Schutzvorrichtung getrennt sein. Treibstofffilter mit einer maximalen Kapazität von 0.5 Litern können in den Kreislauf eingebaut werden. Artikel 6: Sicherheit Die Sicherheitsvorschriften für Gruppe N Fahrzeuge, wie in Artikel 253 Anhang J beschrieben, sind einzuhalten. 37

39 Technische Auskünfte ausschließlich in der OSK-Technik-Hotline, saisonal Mittwochs 18:00 19:00 Uhr, Automobilrennsport, historischer Rennsport, Rallye: 0664/ ; Bergrennsport, Rallycross, Slalom: 0664/ Wagenpaßanträge bitte per 30 Tage vor dem 1. Fahrzeugeinsatz an: 1. Definition: Tourenwagen mit großen Produktionszahlen Artikel 255 Besondere Bestimmungen für die Gruppe A 2. Homologation: Die Mindeststückzahl für Tourenwagen beträgt 2500 identische Fahrzeuge, produziert in 12 aufeinanderfolgenden Monaten. Alle Homologationen, die in Gruppe N gültig sind, gelten auch in Gruppe A. Ein "World Rallye Car" (WRC) ist eine Variante von einem bestimmten Fahrzeugmodell, welches vorher in der Fahrzeuggruppe A homologiert wurde und wie ein Gruppe- A-Fahrzeug aufgebaut sein muss. Alle homologierten Teile im World-Rallye Car (WRC)- Homologationsblatt müssen in ihrer Gesamtheit angewendet werden. Ein Gruppe- A- Fahrzeug, das bei einer Rallye eingesetzt wird, darf in seinen Gesamtabmessungen und den Abmessungen seiner einzelnen Teile nur kleiner oder gleich jenen Gesamtabmessungen und den Abmessungen der einzelnen Teile sein, die für ein World Rallye Car (WRC) festgelegt sind (dies trifft nicht zu bei Turboladern mit variabler Geometrie bei aufgeladenen Dieselmotoren). Trifft dieser Punkt nicht für ein Gruppe- A- Fahrzeug im Originalzustand zu, so muss es aufgrund der Homologation einer optionalen Variante dennoch mit den Vorschriften über die Abmessungen eines WRC übereinstimmen, um an Rallyes teilnehmen zu können. 3. Anzahl der Sitze: Die Tourenwagen müssen mindestens 4 Sitze haben. 4. Gewicht: 4.1 Für Gruppe- A-Fahrzeuge sind in Abhängigkeit vom Hubraum folgende Mindestgewichte je nach Hubraum vorgeschrieben (ausgenommen Art. 4.2): Bei Rallyes: bis 1.000,00 ccm 720,0 kg Bei anderen bis 1000 ccm 670,0 kg 1000 bis 1.149,99 ccm 790,0 kg Wettbewerbs - über 1000 bis 1400 ccm 760,0 kg 1150 bis 1.399,99 ccm 840,0 kg arten: über 1400 bis 1600 ccm 850,0 kg 1400 bis 1.599,99 ccm 920,0 kg über 1600 bis 2000 ccm 930,0 kg 1600 bis 1.999,99 ccm 1.000,0 kg über 2000 bis 2500 ccm 1.030,0 kg 2000 bis 2.499,99 ccm 1.080,0 kg über 2500 bis 3000 ccm 1.110,0 kg 2500 bis 2.999,99 ccm 1.150,0 kg über 3000 bis 3500 ccm 1.200,0 kg 3000 bis 3.499,99 ccm 1.230,0 kg über 3500 bis 4000 ccm 1.280,0 kg 3500 bis 3.999,99 ccm 1.310,0 kg über 4000 bis 4500 ccm 1.370,0 kg 4000 bis 4.499,99 ccm 1.400,0 kg über 4500 bis 5000 ccm 1.470,0 kg 4500 bis 4.999,99 ccm 1.500,0 kg über 5000 bis 5500 ccm 1.560,0 kg 5000 bis 5.499,99 ccm 1.590,0 kg über 5500 ccm 1.650,0 kg ab ccm 1.680,0 kg 4.2: In Rallyes wird das Mindestgewicht auf 1230 kg festgesetzt für Fahrzeuge, die entweder: mit einem Saugmotor mit einem Hubraum zwischen 1600 ccm und 3000 ccm oder mit einen aufgeladenen Motor mit Luftmengenbegrenzer (gemäß Art ) mit einem äquivalenten Hubraum von kleiner/gleich 3000 ccm ausgerüstet sind. 4.3: Ist das tatsächliche Mindestgewicht des Fahrzeugs ohne Fahrer, Beifahrer und deren Ausrüstung. Zu keinem Zeitpunkt der Veranstaltung darf das Fahrzeug weniger als das in diesem Artikel festgelegte Mindestgewicht wiegen. Im Zweifelsfall, mit Ausnahme bei Rallyes, dürfen die Technischen Kommissäre die Behälter für Verbrauchsflüssigkeiten entleeren, um das Gewicht zu überprüfen. Es ist statthaft, unter Beachtung des Art der "Allgemeinen Bestimmungen" das Fahrzeuggewicht durch Ballast zu ergänzen. Im Falle einer Unstimmigkeit während des Wiegeprozesses wird das gesamte Equipment des Fahrers und des Co-Piloten inkl. der Sturzhelme, aber mit Ausnahme der Kopfhörer, die nicht in den Helmen eingebaut sind, aus dem Fahrzeug entfernt. 4.4: Nur bei Rallyes beträgt das Mindestgewicht des Fahrzeugs (unter den Bedingungen des Art. 4.3) mit Besatzung (1. und 2. Fahrer und deren volle Ausrüstung): Mindestgewicht wie in Art kg. Für Fahrzeuge mit Vierradantrieb in Rallyes mit entweder einem Saugmotor eines Hubraums zwischen 1600 und 3000 ccm, oder turbogeladenen Motoren mit einem Restriktor, vorgeschrieben in Art , mit einem Hubraumäquivalent von weniger oder gleich 3000 ccm, beträgt das Mindestgewicht des Fahrzeugs (unter den Bedingungen des Art. 4.3) mit Besatzung (1. und 2. Fahrer und deren volle Ausrüstung) 1380 kg. Weiters müssen die in den Art. 4.1, 4.2 und 4.3 festgelegten Gewichte ebenso respektiert werden. 5. Erlaubte Änderungen und Ergänzungen: Allgemeines: Unabhängig von den Teilen, für die der vorliegende Artikel die Freiheit von Änderungen vorsieht, können die mechanischen Originalteile, die für den Antrieb notwendig sind sowie die für ihr normales Funktionieren notwendigen Zubehörteile - ausgenommen Teile der Lenkung, der Bremsen und der Aufhängung -, die sämtliche vom Hersteller für die Serienfertigung vorgesehenen Bearbeitungsgänge durchlaufen haben, Gegenstand aller Vorgänge zur Verbesserung durch Nachbehandlung oder Materialabnahme sein; sie dürfen jedoch nicht ausgetauscht werden. Mit anderen Worten: Unter der Bedingung, dass es jederzeit möglich ist die Herkunft der Serienteile eindeutig festzustellen, dürfen diese gerichtet, ausgewuchtet, angepasst, verkleinert oder in ihrer Form durch Bearbeitung verändert werden. Nur chemische und thermische Behandlungen sind zusätzlich zu obigen Ausführungen erlaubt. Die oben beschriebenen Veränderungen dürfen 38

40 Technische Auskünfte ausschließlich in der OSK-Technik-Hotline, saisonal Mittwochs 18:00 19:00 Uhr, Automobilrennsport, historischer Rennsport, Rallye: 0664/ ; Bergrennsport, Rallycross, Slalom: 0664/ Wagenpaßanträge bitte per 30 Tage vor dem 1. Fahrzeugeinsatz an: jedoch nur vorgenommen werden, wenn die im Homologationsblatt angegebenen Gewichte und Abmessungen eingehalten werden. Muttern, Bolzen, Schrauben: Am kompletten Fahrzeug kann jede Mutter, jeder Bolzen oder jede Schraube durch eine andere Mutter, einen anderen Bolzen oder eine andere Schraube ersetzt werden und kann jede Art von Verschlussmechanismus haben (Scheibe, selbstsichernde Mutter usw.). Hinzufügung von Material und Teilen: Jedes Hinzufügen oder der Auftrag von Material bzw. Teilen ist verboten, wenn es nicht ausdrücklich durch einen Artikel dieses Reglements zugelassen ist. Entferntes Material darf nicht wiederverwendet werden. Die Wiederherstellung der Karosserieform und der Geometrie des Chassis in Folge eines Unfalls ist durch Auftrag der zur Reparatur notwendigen Materialien (Karosseriespachtel, Schweiß- und Auftragsmaterial, usw.) zulässig; andere Teile, die abgenutzt oder beschädigt sind, können nicht durch Hinzufügung oder Auftrag von Material repariert werden, außer ein Artikel dieses Reglements würde es zulassen. 5.1 Motor: Zylinderblock und Zylinderkopf: Es ist erlaubt, am Zylinderblock und -kopf unbenutzte Öffnungen zu verschließen, wenn der einzige Zweck dieser Maßnahme der Verschluss dieser Öffnungen ist. Ein Aufbohren um max. 0,6 mm im Verhältnis zur Originalbohrung ist erlaubt, wenn dieses nicht zur Überschreitung der Grenze der Hubraumklasse führt. Das Ausbuchsen des Motors ist unter den gleichen Bedingungen wie beim Aufbohren erlaubt, wobei das Material der Buchsen freigestellt ist. Die Buchsen müssen einen runden Innenteil haben und mit den Zylindern konzentrisch sein, trocken oder nass und von einander getrennt. Der Zylinderblock und der Zylinderkopf dürfen geplant werden. Bei Rotationskolbenmotoren (Wankel) sind die Abmessungen der Einlass- und Auslassöffnungen im Motorblock freigestellt. Die Ein- und Auslassöffnungen des Krümmers dürfen nicht geändert werden Das Verdichtungsverhältnis kann geändert werden. Bei turbo- aufgeladenen Motoren darf es zu keinem Zeitpunkt ein Verhältnis von 11,5:1 übersteigen. Wenn das Fahrzeug mit einem höheren Verhältnis homologiert ist, dann muss es so modifiziert werden, dass es ein Verhältnis von 11,5:1 nicht übersteigt Zylinderkopfdichtung: frei Kolben: Die Kolben, die Kolbenringe, Kolbenbolzen und deren Sicherungsvorrichtungen sind freigestellt Pleuel, Kurbelwelle: Abgesehen von Änderungen, die durch die "Allgemeinen Bestimmungen" erlaubt sind, ist eine zusätzliche mechanische Behandlung, die vom Serienproduktionsteil abweicht, an der Kurbelwelle und den Pleueln erlaubt Lager: Fabrikat und Material sind frei; Typ und Dimensionen müssen jedoch dem Original entsprechen Schwungrad: Das Schwungrad darf, wie in den Allgemeinen Bestimmungen beschrieben, verändert werden, unter der Voraussetzung, dass das ursprüngliche Schwungrad noch erkennbar bleibt Gemischaufbereitung: Die Zeichnungen I und II des Gruppe A/B-Homologationsblattes müssen berücksichtigt werden. Die Gasbetätigung (Gasgestänge, Gaszug) und deren Anschlagstopp sind freigestellt. Der Luftfilter, das Filtergehäuse und der Luftberuhigungsraum sind freigestellt. Der Luftfilter darf zusammen m it dem Filtergehäuse entfernt, in den Motorraum verlegt oder durch einen anderen ersetzt werden (Z ). Nur bei Rallyes ist es erlaubt, einen Teil der Trennwand, die sich im Motorraum befindet, für die Anbringung von einem oder mehreren Luftfiltern oder für den Lufteinlass auszuschneiden. Solche Ausschnitte müssen jedoch ausschließlich auf jene Teile beschränkt sein, die für diese Installation notwendig sind (Z ). Die Leitung zwischen Luftfilter und Vergaser oder Luftmessvorrichtung (Einspritzung) ist freigestellt. Ebenso ist die Leitung zwischen der Luftmessvorrichtung und dem Einlasskrümmer oder Aufladungssystem freigestellt. Der Lufteinlass darf mit einem Grill versehen werden. Teile der Abgasentgiftung dürfen entfernt werden, wenn dadurch die Luftzufuhr nicht erhöht wird. Kraftstoffpumpen sind freigestellt. Sie dürfen nicht im Fahrgastraum installiert sein, es sei denn, dies ist die Originalanordnung. In dem Fall müssen sie ausreichend geschützt werden. Kraftstofffilter mit einem maximalen Volumen von 0,5 Liter dürfen in den Kraftstoffkreislauf hinzugefügt werden. Der Gaszug ist freigestellt. Die Originalwärmetauscher und Intercooler, oder jede andere Vorrichtung, mit gleicher Funktion, müssen beibehalten und an ihrem ursprünglichen Einbauort verbleiben, was bedeutet, dass deren Befestigungsvorrichtungen und Positionen original bleiben müssen. Die Leitungen zwischen der Aufladungsvorrichtung, dem Intercooler und dem Ansaugkrümmer sind freigestellt; jedoch muss ihre einzige Funktion sein, Luft zu kanalisieren. Weiters darf bei einem Motor mit Turboaufladung das Gesamtvolumen zwischen Restriktor und Drosselklappe 20 Liter nicht übersteigen. Im Fall des Luft/Wasser - Intercoolers können die Schläuche zur Verbindung des Intercoolers mit seinem Kühler frei gewählt werden; ihre einzige Funktion ist jedoch auf das Leiten von Wasser beschränkt. Jedes System zur Wassereinspritzung in den Intercooler ist verboten. Jedes System zur Einspritzung von Wasser in die Einlassdichtung und/oder den Intercooler ist verboten. Die Innenabmessungen der Kanäle in den Kammern sind bei Rotationskolben- und Zweitaktmotoren freigestellt. Die Antriebsscheibe eines G-Typ-Kompressors (G-Lader) ist freigestellt. Nur für Rallyes in Afrika: Es ist erlaubt, eine Öffnung mit einem Durchmesser von maximal 10 cm in der Motorhaube einzubringen, um den Motor mit Luft zu versorgen und dort ein Rohr mit einem Innendurchmesser von maximal 10 cm anzubringen (Z ) Vergaser: Die Vergaser sind freigestellt. Jedoch müssen die ursprüngliche Vergaseranzahl sowie ihr Funktionsprinzip beibehalten werden. Sie müssen an ihrem ursprünglichen Einbauort verbleiben. Außerdem müssen Durchmesser und die Anzahl der Drosselklappen gemäß Homologation beibehalten werden Einspritzung: Das Originalsystem und dessen Typ, welcher im Homologationsblatt des Fahrzeugs spezifiziert ist (z.b. K-Jetronic) muss ebenso wie der Anbringungsort beibehalten werden. Teile der Einspritzanlage, welche die dem Motor zugeführte Kraftstoffmenge regulieren, dürfen geändert werden, jedoch nicht der Durchmesser des Einlasses an der 39

41 Technische Auskünfte ausschließlich in der OSK-Technik-Hotline, saisonal Mittwochs 18:00 19:00 Uhr, Automobilrennsport, historischer Rennsport, Rallye: 0664/ ; Bergrennsport, Rallycross, Slalom: 0664/ Wagenpaßanträge bitte per 30 Tage vor dem 1. Fahrzeugeinsatz an: Drosselklappe. Die Messvorrichtung für die Luft ist freigestellt. Mit Ausnahme der Anzahl, der Position, der Einbauachse und des Funktionsprinzips sind die Einspritzdüsen freigestellt. Die Kraftstoff-Zuleitungen sind freigestellt. Die Elektronikbox ist freigestellt, solange sie nicht mehr Messwerte (Input, Output) verarbeiten kann. Der Kraftstoffdruckregler ist freigestellt Einschränkungen in Rallyes: Die Zylinderanzahl ist auf 6 begrenzt. a) Saugmotoren - Der Hubraum ist wie folgt beschränkt: maximal 3 Liter für Motoren mit zwei Ventilen pro Zylinder, maximal 2,5 Liter für Motoren mit mehr als zwei Ventilen pro Zylinder. Alle zweiradgetriebenen Fahrzeuge mit einem Hubraum über ccm, die Teile verwenden, die als Kit-Variante (VK) homologiert wurden, müssen mit einem Einlass- Restriktor in Übereinstimmung mit ihrem Homologationsblatt ausgerüstet sein. b) Aufgeladene Motoren Der effektive Hubraum der aufgeladenen Motoren ist auf maximal 2500 ccm begrenzt. Das Aufladesystem muss mit dem des homologierten Motors übereinstimmen. Alle Fahrzeuge mit aufgeladenen Motoren müssen mit einem Luftmengenbegrenzer (Restriktor) versehen sein, der am Kompressorgehäuse befestigt ist. Die gesam te Luft, die zur Versorgung des Motors notwendig ist, muss durch diesen Luftbegrenzer geführt werden, der den nachfolgenden Bestimmungen entsprechen muss: Der innere Durchmesser des Lufteinlasses des Kompressors darf maximal 34 mm betragen. Er muss über eine Mindestdistanz von 3 mm aufrechterhalten sein, gemessen stromabwärts von einer Ebene senkrecht zur Symmetrieachse, die sich maximal 50 mm stromaufwärts zu einer Ebene durch die äußere obere Kante (stromaufwärts) der Kompressorschaufeln befinden muss (Z ). Der Durchmesser muss jederzeit eingehalten werden, unabhängig von den Temperaturbedingungen. Der äußere Durchmesser des Luftbegrenzers muss an seinem engsten Punkt unter 40 mm liegen. Dieser Wert muss über eine Distanz von 5 mm auf jeder Seite eingehalten werden. Die Befestigung des Luftbegrenzers am Turbolader muss so durchgeführt werden, dass zwei Schrauben komplett vom Kompressorgehäuse oder vom Luftbegrenzer entfernt werden müssen, um den Luftbegrenzer vom Kompressor zu entfernen. Eine Befestigung mit einer Nadel- bzw. Madenschraube ist nicht zulässig. Ausschließlich zum Zwecke der Montage des Luftbegrenzers ist es erlaubt, Material am Kompressorgehäuse zu entfernen oder hinzuzufügen. Die Köpfe der Schrauben müssen gebohrt sein, so dass eine Verplombung möglich ist. Der Luftbegrenzer muss aus einem einzigen Material gefertigt sein und darf ausschließlich zum Zwecke der Befestigung und Verplombung gebohrt sein. Die Anbringung muss möglich sein zwischen den Befestigungsschrauben, zwischen dem Luftbegrenzer (oder der Befestigung Luftbegrenzer / Kompressorgehäuse), dem Kompressorgehäuse (oder der Gehäuse- Flansch -Befestigung) u. dem Turbinengehäuse (od. der Gehäuse-Flansch-Befestigung, Z ). Im Falle eines Fahrzeuges mit Dieselmotor muss der Restriktor einen maximalen inneren Durchmesser von 37 mm und einen maximalen äußeren Durchmesser von 43 mm haben. Diese Abmessungen können von der FIA jederzeit und ohne Ankündigung geändert werden. Im Falle eines Motors mit zwei parallelen Kompressoren muss jeder mit einem Luftmengenbegrenzer mit einem max. inneren Durchmesser von 24 mm und einem max. äußeren Durchmesser von 30 mm, unter den oben beschriebenen Bedingungen ausgeführt Z ), versehen werden. Dieser Restriktor, der für Rallyes vorgeschrieben ist, ist für andere Veranstaltungen nicht verboten, wenn ein Bewerber beschließt, diesen zu benutzen Nockenwelle(n): Mit Ausnahme der Anzahl und der Anzahl der Lager sind die Nockenwellen freigestellt. Es können zusätzliche Muffen verwendet werden, deren Abmessungen jedoch nicht größer sein dürfen als die der Original-Lager. Steuerzeiten sind frei. Material, Typ und Abmessungen der Riemenscheiben, Ketten und Antriebsriemen der Nockenwelle sind freigestellt. Das Material des Antriebes und der Getrieberäder der Nockenwelle ist freigestellt. Der Verlauf und die Anzahl der Riemen und Ketten ist frei. Die Führungen und Spanner, die zu diesen Riemen oder Ketten gehören, sind ebenfalls freigestellt, sowie deren Abdeckungen Ventile: Material und Form sind frei, ebenso die Länge des Ventilschaftes, aber die charakteristischen Maße (die im Homologationsblatt angegeben sind) sowie die einzelnen Winkel der Ventilachsen müssen eingehalten werden. Der Ventilhub ist freigestellt. Bei Rotationskolbenmotoren sind bezüglich der Zylinderkopföffnungen (Innenseite des Motors) nur die Abmessungen zu beachten, die im Homologationsblatt angegeben sind. Das Material der Ventilsitze ist freigestellt. Federteller, Keile und Führungen (auch wenn sie im Originalmodell nicht vorhanden sind) unterliegen keiner Einschränkung. Es ist erlaubt, Unterlegscheiben unter den Federn anzubringen Kipphebel und Stößel: Kipphebel dürfen nur gemäß dem vorstehenden Artikel 5 (Allgemeines) verändert werden. Stößel und Kipphebel sind freigestellt, vorausgesetzt, sie sind mit den Originalen austauschbar. Der Durchmesser und die Form beider ist frei. Es ist erlaubt, Unterlegscheiben zu benutzen, um sie einzustellen Zündung: Zündspule(n), Kondensator, Verteiler, Unterbrecher und Zündkerzen sind frei, sofern das ursprünglich vom Hersteller für das Modell vorgesehene, Zündsystem (Batterie, Zündspulen- oder Magnetzündung) beibehalten wird. Die Montage eines elektronischen Zündsystems, auch ohne mechanische Unterbrecher, ist unter der Voraussetzung freigestellt, dass kein mechanisches Teil außer oben genannten verändert oder ausgetauscht wird. Ausgenommen hiervon sind Kurbelwelle, Schwungrad oder die Kurbelwellenriemenscheibe, für die Änderungen auf die notwendigsten Hinzufügungen begrenzt sind. Unter den gleichen Bedingungen ist es erlaubt, eine elektronische Zündung durch eine mechanische zu ersetzen. Die Anzahl der Zündkerzen muss beibehalten werden. Die Anzahl der Zündspulen ist frei Kühlung: Vorausgesetzt, dass er am ursprünglichen Einbauort verbleibt, ist der Kühler und seine Befestigung freigestellt. Dies gilt auch für die Verbindungen zwischen Kühler und Motor. Eine Kühlerjalousie/-abdeckung darf angebracht werden. Der Ventilator und sein Antriebssystem dürfen frei ausgetauscht oder entfernt werden. Es ist erlaubt einen weiteren Ventilator für diese Funktion hinzuzufügen. Das Thermostat ist freigestellt. Die Abmessungen und das Material des Gebläses/Ventilators sowie ihre Anzahl sind frei. Ein Sammelbehälter für das Kühlwasser ist erlaubt. Der Verschlussdeckel 40

42 Technische Auskünfte ausschließlich in der OSK-Technik-Hotline, saisonal Mittwochs 18:00 19:00 Uhr, Automobilrennsport, historischer Rennsport, Rallye: 0664/ ; Bergrennsport, Rallycross, Slalom: 0664/ Wagenpaßanträge bitte per 30 Tage vor dem 1. Fahrzeugeinsatz an: des Kühlers darf verriegelt werden. Einrichtungen zur Wassereinspritzung können abgeschaltet (abgetrennt), aber nicht entfernt werden. Der Ausgleichsbehälter darf geändert werden; falls original keiner existiert, darf einer hinzugefügt werden Schmierung: Ölkühler, Öl-/Wasser-Wärmetauscher, Leitungen, Thermostat, Ölwanne, Ansaugfilter sind frei, jedoch darf die Karosserie nicht verändert werden. Die Anzahl der Pumpenfilter ist freigestellt. Die Antriebsübersetzung und das Innere der Ölpumpe sind freigestellt. Die Durchflussrate kann im Vergleich zum Originalteil vergrößert werden. Der Öldruck kann durch Wechseln der Feder des Abflussventils erhöht werden. Gehäuse der Ölpumpe und seine Abdeckung, falls vorhanden sowie die Position innerhalb der Ölwanne müssen original bleiben, aber das Innere des Gehäuses und der Abdeckung, falls vorhanden, kann bearbeitet werden. Die Anbringung eines Ölpumpen-Kettenspanners ist erlaubt. Innerhalb des Motorblocks können Ölleitungen hinzugefügt werden, diese Leitungen können verwendet werden, um Öl zu zerstäuben. Diese Leitungen dürfen keine strukturelle Funktion haben. Sie dürfen nur dann ein Durchfluss-Kontrollventil haben, wenn es auch der Serienmotorblock hat (Anzahl und Art der Ventile muss zu jenen des Serienmotorblocks identisch sein). Das Montieren eines Ölkühlers außerhalb der Karosserie ist jedoch nur unterhalb einer gedachten horizontalen Ebene durch die Radnaben erlaubt, und zwar so, dass er aus dem Gesamtumfang des Wagens von oben gesehen und so, wie er an der Startlinie steht, nicht herausragt und ohne Änderung der Karosserie. Die so vorgenommene Anbringung eines Ölkühlers darf nicht zu einer zusätzlichen aerodynamischen Verkleidung führen. Alle Lufteinlässe dürfen nur den Zweck erfüllen, die Hauptluft für den Ölkühler zu führen und keinen aerodynamischen Effekt bewirken. Der Öldruck darf durch Änderung der Feder des Überdruckventils erhöht werden. Wenn das Schmierungssystem eine offene Gehäuse-Entlüftung aufweist, muss es so ausgerüstet sein, dass das hochsteigende Öl in einen Sammler läuft. Dieser Ölsammler muss für Motoren bis 2 Liter Hubraum ein Mindestfassungsvermögen von 2 Litern und für Motoren von über 2 Liter ein solches von 3 Litern haben. Dieser Behälter muss aus durchsichtigem Material sein oder ein Sichtfenster aufweisen. Ein Luft/Öl- Abscheider darf außerhalb des Motors gemäß Z eingebaut werden (max. Kapazität 1 Liter). Das Öl muss allein durch seine Schwerkraft vom Öl-Catchtank zum Motor zurückfließen. Ein Ventilator zur Kühlung des Motoröls darf eingebaut werden, jedoch darf er keinen aerodynamischen Einfluss haben. Ölstandsanzeige: Die Ölstandsanzeige ist freigestellt, muss aber zu jeder Zeitvorhanden sein und darf keine andere Funktion haben. Sie kann von ihrer ursprünglichen Position weg verlegt werden. Ölfilter: Die Verwendung eines Ölfilters oder einer Filterpatrone ist vorgeschrieben und die gesamte Ölmenge muss durch diesen Filter oder diese Filterpatrone fließen. Der Filter oder die Filterpatrone ist freigestellt, vorausgesetzt, sie sind mit dem Originalfilter oder der Originalpatrone austauschbar Motor: Aufhängung - Einbaulage: Die Aufhängungen sind, mit Ausnahme ihrer Anzahl, frei, vorausgesetzt, dass die Neigung und die Lage des Motors im Motorraum nicht verändert werden und dass Art und 5 Allgemeines" eingehalten werden. Die Motoraufhängung darf mit dem Motor und der Karosserie verschweißt werden; ihre Position ist freigestellt. Falls der Lufteinlass zur Belüftung des Fahrgastraums im selben Bereich wie der Lufteinlass für den Motor liegt, müssen diese aus Feuerschutzgründen gegeneinander isoliert werden Abgasanlage: Die Zeichnungen 3 und 4 des Gruppe A/B-Homologationsblattes müssen berücksichtigt werden. Die Abgasanlage ist stromabwärts ab Krümmeraustritt freigestellt, vorausgesetzt, dass die in den einzelnen Ländern, durch die der Wettbewerb führt, vorgeschriebenen Geräuschbegrenzungen nicht überschritten werden, wenn es sich um einen Wettbewerb auf öffentlichen Straßen handelt. Der Abgasauslass muss sich innerhalb des Fahrzeugumrisses befinden (Art ) An WRC-Fahrzeugen muss ein effizienter Hitzeschild rund um den Auspuff angebracht werden, um extreme Auspuffhitze zu vermeiden und mögliche Ausströmungen zu kühleren Fahrzeugpartien zu leiten. Bei Fahrzeugen mit Turbomotoren darf die Abgasanlage erst hinter dem Turbolader verändert werden. Bei Rotationskolbenmotoren (Wankel), sind die Abmessungen der Kanäle im Krümmer frei, vorausgesetzt, dass die Originalabmessungen der Einlässe der Auslasskrümmer eingehalten werden. Der Gasfluss darf nicht durch mechanische oder elektronische Vorrichtungen verändert werden. Wärmeschutzschilder dürfen am Auslasskrümmer, am Turbolader und an der Abgasanlage angebracht werden, sofern sie nur die Funktion des Wärmeschutzes erfüllen. Bei Saugmotoren darf keinerlei Beeinflussung des Abgasstroms durch elektronische oder mechanische Vorrichtungen erfolgen, bei aufgeladenen Motoren darf der Abgasstrom nur durch das Überdruckventil und/oder eine Vorrichtung zur Einblasung frischer Luft in den Auspuffkrümmer beeinflusst werden Riemenscheiben, Antriebsriemen und Ketten für Hilfsanlagen außerhalb des Motors: Riemenscheiben, Antriebsriemen und Ketten für Motorhilfsanlagen sind frei in Material, Typ und Abmessungen. Der Verlauf und die Anzahl der Riemen und Ketten ist frei Dichtungen: frei Motorfedern: Die Federn sind freigestellt, jedoch muss das ursprüngliche Funktionsprinzip beibehalten werden Anlasser: Er muss beibehalten werden, jedoch sind die Marke und der Typ freigestellt Turboladerdruck: Der Druck darf im Rahmen der Art und geändert werden. Die Verbindung zwischen Gehäuse und Druckregelventil kann einstellbar gemacht werden, auch wenn dies ursprünglich nicht so ist. Das originale Arbeitsprinzip des Druckregelventils darf geändert und einstellbar gemacht werden, jedoch muss das System beibehalten werden. Ein mechanisches System muss mechanisch, ein elektrisches System muss elektrisch bleiben usw Befestigungsschraube: Zum ausschließlichen Zweck der Befestigung einer Abdeckung auf dem Motorblock und auf dem Zylinderkopf darf eine Verschlussschraube verwendet werden. Diese Schraube darf unter keinen Umständen dazu verwendet werden, andere Teile zu befestigen. 41

43 Technische Auskünfte ausschließlich in der OSK-Technik-Hotline, saisonal Mittwochs 18:00 19:00 Uhr, Automobilrennsport, historischer Rennsport, Rallye: 0664/ ; Bergrennsport, Rallycross, Slalom: 0664/ Wagenpaßanträge bitte per 30 Tage vor dem 1. Fahrzeugeinsatz an: 5.2 Kraftübertragung: Kupplung: Die Kupplung ist freigestellt. Das homologierte Kupplungsgehäuse und der Typ der Kupplungsfunktion müssen jedoch beibehalten werden Schaltgetriebe: Automatische Getriebe sind verboten. Eine zusätzliche Schmier- und Ölkühlvorrichtung ist erlaubt (Umwälzpumpe, Kühler und Lufteinlässe unter dem Fahrzeug), unter denselben Bedingungen wie in Art , doch muss das ursprüngliche Schmiersystem beibehalten werden. Es darf ein Getriebe, das als Zusatzteil mit Ölpumpe homologiert ist, ohne diese Pumpe benutzt werden. Ein Ventilator zur Kühlung des Getriebeöls darf eingebaut werden; er darf aber keinen aerodynamischen Einfluss haben. Das Innere des Getriebes ist freigestellt. Die Getriebeübersetzungen müssen in der Gruppe A homologiert sein. Die Getriebeaufhängungen sind freigestellt, aber nicht die Anzahl. Es dürfen verwendet werden: -das serienmäßige Gehäuse mit serienmäßigen Übersetzungen oder eines der zwei Sets der zusätzlichen Übersetzungen -eines der zusätzlichen Gehäuse mit einem der zusätzlichen Sets von Übersetzungen Achsgetriebe und Differential: Es ist erlaubt, ein Differential mit begrenztem Schlupf einzubauen, unter der Voraussetzung, dass es in das ursprüngliche Gehäuse montiert werden kann, ohne andere Veränderungen als die in den "Allgemeinen Bedingungen" (Art ) vorgesehenen. Das Blockieren des ursprünglichen Differentials ist auch erlaubt. Das Originalprinzip der Schmierung der Hinterachse muss beibehalten werden. Eine zusätzliche Schmier- und Ölkühlvorrichtung ist jedoch erlaubt (Umwälzpumpe, Kühler und Lufteinlässe unter dem Fahrzeug), unter denselben Bedingungen wie in Art Ein Ölkühler und/oder eine Ölpumpe kann im Kofferraum angebracht werden (ohne die Serienkarosserie zu ändern), aber eine flüssigkeits- und flammensichere Trennwand muss diese von der Fahrzeugbesatzung trennen. Die Aufhängung des Achsgetriebes (Differential) ist freigestellt. Der Gebrauch aktiver Differentiale, das sind all jene, die direkt auf die Steuerparameter eines Differentials Einflussnehmen (zum Beispiel durch Zug oder Druck), ist für alle zweiradgetriebenen Fahrzeuge verboten. Bei vierradgetriebenen Fahrzeugen müssen die vorderen und hinteren Differentiale und selbstsperrenden Systeme in Übereinstimmung mit den folgenden Punkten sein: - Nur vollständig mechanische Systeme sind erlaubt. - Das Differential muss ein einstufiges Planeten- oder Umlaufgetriebe sein. - Das selbstsperrende System muss einem Typ mit Lamellen und Abschrägungen entsprechen. - Keine der Einstellungen der vorderen und hinteren Differentiale kann verändert werden, ausgenommen mit Werkzeug, wenn das Fahrzeug steht. In World Rallye Cars dürfen nur homologierte vordere und hintere Differentiale verwendet werden Die folgenden Maßnahmen sind beim Hydraulikkreislauf von WRC s anzuwenden: - Der in den Leitungen vorhandene Hydraulikdruck muss auf Null sinken, sobald der Motor angehalten wird. Der Normaldruck in den Leitungen darf 150 Bar niemals übersteigen Getriebewelle: Titangetriebewellen sind verboten. Titanlängswellen sind verboten, ausgenommen in Fällen, die von der Technischen Arbeitsgruppe Rallye untersucht werden. 5.3 Radaufhängung: Die Position der Drehachse der Befestigungspunkte der Aufhängung an den Radträgern und an der Karosserie (oder am Chassis) muß beibehalten werden. Im Falle einer ölpneumatischen Radaufhängung sind Leitungen und Ventile, welche mit den Kugeln (pneumatischer Teil) verbunden sind, freigestellt Verstärkungsstreben: dürfen an den Befestigungspunkten der Aufhängung am Fahrzeugaufbau oder am Fahrgestell derselben Achse auf beiden Seiten der Fahrzeuglängsachse montiert werden. Die Entfernung zwischen einem Befestigungspunkt der Aufhängung und einem Verankerungspunkt der Strebe darf 100 mm nicht überschreiten, es sei denn, es handelt sich um eine mit dem Überrollkäfig homologierte Querstrebe oder um eine obere Strebe, die an einer McPherson-Aufhängung oder ähnlichen befestigt wird. Im letztgenannten Fall beträgt die maximale Entfernung zwischen einem Verankerungspunkt der Strebe und dem oberen Gelenkpunkt 150 mm ( Z und ) Abgesehen von diesen Punkten darf die Strebe nicht am Fahrzeugaufbau oder mechanischen Teilen befestigt sein Verstärkungen der Befestigungspunkte von Radaufhängungsteilen und des Fahrwerkes durch Hinzufügung von Material sind erlaubt, aber es ist verboten, zwei Einzelteile so zu verbinden, dass eines entsteht Stabilisator: Vom Hersteller homologierte Stabilisatoren dürfen ersetzt oder entfernt werden, vorausgesetzt, dass die Befestigungspunkte am Fahrgestell unverändert bleiben. Diese Verankerungspunkte dürfen für die Befestigung von Verstärkungsstreben benutzt werden. Nur mechanisch arbeitende Überrollsysteme sind zulässig. - Die Überroll-Einstellung darf nur direkt vom Fahrer eingestellt werden können, unter ausschließlicher Benutzung eines mechanischen Systems ohne äußere Krafteinwirkung. - Jede Verbindung zwischen den Stoßdämpfern ist verboten. - Jede Verbindung zwischen den vorderen und hinteren Überrollvorrichtungen ist verboten. - Titan-Aluminium -Überrollvorrichtungen sind verboten Die Gelenke dürfen aus einem anderen Material als ursprünglich bestehen Die Befestigungspunkte der Aufhängung an der Karosserie oder dem Fahrgestell dürfen verändert werden: -durch Verwendung von Uniballgelenken. Der Originallenker darf abgeschnitten, eine neue Halterung für das Uniballgelenk darf angeschweißt werden. Im Bereich des Uniballgelenkes dürfen Verstärkungen angebracht werden -durch Verwendung einer Schraube mit größerem Durchmesser, -durch die Verstärkung des Verankerungspunktes durch Hinzufügung von Material innerhalb einer Entfernung von 100 mm vom Verankerungspunkt. Die Drehachse der Gelenkbefestigung darf nicht geändert werden (Z ). 42

44 Technische Auskünfte ausschließlich in der OSK-Technik-Hotline, saisonal Mittwochs 18:00 19:00 Uhr, Automobilrennsport, historischer Rennsport, Rallye: 0664/ ; Bergrennsport, Rallycross, Slalom: 0664/ Wagenpaßanträge bitte per 30 Tage vor dem 1. Fahrzeugeinsatz an: Federn: Material und Abmessungen der Hauptfedern sind frei, aber nicht deren Typ und das Material (welches eisenhältig sein muss, z. B. 80 % Eisen). Die Federaufnahmen dürfen auch durch Materialhinzufügung ein- oder verstellbar gemacht werden. Es ist erlaubt, eine Schraubenfeder durch zwei oder mehrere, konzentrische oder hintereinandergeschaltete Federn gleichen Typs zu ersetzen, vorausgesetzt, sie können ohne andere Modifikationen montiert werden als jenen, die in diesem Artikel angeführt sind. Die Bodenfreiheit darf nur mit Hilfe von Werkzeug einstellbar sein und nur, wenn sich das Fahrzeug nicht bewegt Stoßdämpfer: Die Marke der Stoßdämpfer ist freigestellt, aber nicht die Anzahl, der Typ (Teleskopstoßdämpfer, Hebelstoßdämpfer, etc.), das Prinzip (Hydraulik, Reibung, gemischt, etc.) und auch nicht die Halterung. Die Überprüfung des Arbeitsprinzips der Stoßdämpfer wird folgendermaßen vorgenommen: Wenn die Federn und/oder die Torsionsstäbe entfernt worden sind, muss das Fahrzeug in weniger als 5 Minuten den Federwegbegrenzer erreichen. Gasdruckstoßdämpfer sind vom Arbeitsprinzip her als Hydraulikdämpfer zu betrachten. Bei einem Austausch des Dämpfungselements an einer Mc-Pherson-Aufhängung oder an einer Aufhängung mit identischer Funktionsweise müssen, mit Ausnahme des Dämpferelements und der Federaufnahme, die neuen Teile den ursprünglichen mechanisch gleichwertig sein. Falls die Stoßdämpfer getrennte Flüssigkeitsbehälter im Cockpit oder im Kofferraum haben, der nicht vom Cockpit getrennt ist, müssen diese entsprechend fixiert und gesichert sein. Ein Federwegbegrenzer kann verwendet werden. Nur ein Kabel pro Rad ist zulässig, wobei die einzige Funktion die sein darf, den Federweg zu begrenzen, wenn der Stoßdämpfer nicht zusammengedrückt ist. Jede Servokontrolle, die einen Stromkreis aktiviert, der direkt oder indirekt auf die Aufhängungsteile einwirkt, ist verboten. Ein System ist gestattet, das es erlaubt, die Abstimmung der Stoßdämpfer elektronisch einzustellen. Jedes elektronische Kontrollsystem für die Stoßdämpfer ist verboten Radträger Titanradträger sind verboten,, ausgenommen in Fällen, die von der Technischen Arbeitsgruppe Rallye untersucht werden. 5.4 Räder und Reifen: Die kompletten Räder (komplettes Rad = Radschüssel + Felge + Reifen) sind freigestellt, vorausgesetzt, sie können in der ursprünglichen Karosserie untergebracht werden, d.h. dass der obere Teil des kompletten Rades, der senkrecht über der Radmitte liegt, von der Karosserie überdeckt sein muss, wenn die Messung senkrecht durchgeführt wird. Radbefestigungen mit Bolzen können durch Befestigungen mit Muttern und Gewindestifte ersetzt werden. Bei Rallyes muss die Felge mindestens mit vier Bolzen oder Muttern befestigt sein. Die Benutzung von Reifen, die für Motorräder vorgesehen sind, ist verboten. In keinem Fall darf die Breite der Felgen-Reifen-Einheit, in Relation zum Hubraum des Fahrzeuges, die folgenden Maße überschreiten: Alle außer Rallye: bis 4500 ccm 11" bis 1000 ccm 7" bis 5000 ccm 11" bis 1150 ccm 7 über 5000 ccm 12" bis 1400 ccm 8" bis 1600 ccm 8" bis 2000 ccm 9" bis 2500 ccm 9" Rallyes: bis 3000 ccm 9" bis 1.149,99 ccm 7 bis 3500 ccm 10" bis 1.599,99 ccm 8" bis 4000 ccm 10" ab ccm 9" Bei World Rallye Cars und Kit- Cars ist der Felgendurchmesser frei, darf jedoch 18 Zoll nicht überschreiten. Der Felgendurchmesser kann bei anderen Fahrzeugen um 2" zur Originalgröße vergrößert oder verkleinert werden, darf jedoch 18 Zoll nicht überschreiten. Weiters sind die Radgrößen für alle Fahrzeuge bei Schotter-Veranstaltungen wie folgt beschränkt: Beträgt die Radbreite maximal 6, so ist der Maximal-Durchmesser mit 16 limitiert. Beträgt die Radbreite mehr als 6, so ist der Maximal-Durchmesser mit 15 limitiert. Bei Rallyes beträgt der max. Durchmesser des kompletten Rades 650 mm, nicht eingeschlossen dabei sind Spikes, falls Spike-Reifen verwendet werden. Es ist nicht erforderlich, dass alle Räder den gleichen Durchmesser aufweisen. Nur bei Rallyes: Geschmiedete Magnesiumfelgen mit einem Felgendurchmesser von weniger als 18 sind verboten. Für 8x18 Felgen ist geschmiedetes Magnesium und ein Gewicht von weniger als 7,8 Kilogramm verboten. Sollte das Rad mit einer Zentralbefestigung (nicht zulässig bei Rallyes) montiert sein, so muss während der Dauer der Veranstaltung eine Sicherheitsfeder an der Mutter angebracht sein, die nach jedem Radwechsel wieder angebracht werden muss. Die Federn müssen "leuchtendrot" rot lackiert sein. Ersatzfedern müssen jederzeit zur Verfügung stehen. 5.5 Bremssystem: Das Bremssystem ist freigestellt, vorausgesetzt, dass: - zumindest zwei unabhängige Kreisläufe vorhanden sind, die durch das selbe Pedal angesteuert werden. (Zwischen dem Bremspedal und den Bremszangen muss zwischen den beiden Kreisläufen einzeln unterschieden werden können, ohne jede andere Verbindung als einem mechanischen Bremskraftverteiler) - Es ist zwischen dem Hauptzylinder und den Bremszangen keine Vorrichtung und kein System zwischen geschalten. - Datenaufzeichnungssysteme, Kontaktschalter für die roten Hecklichter oder vordere und hintere mechanische Begrenzer und Handbremsen, die direkt vom Fahrer aktiviert werden, werden nicht als System betrachtet. 43

45 Technische Auskünfte ausschließlich in der OSK-Technik-Hotline, saisonal Mittwochs 18:00 19:00 Uhr, Automobilrennsport, historischer Rennsport, Rallye: 0664/ ; Bergrennsport, Rallycross, Slalom: 0664/ Wagenpaßanträge bitte per 30 Tage vor dem 1. Fahrzeugeinsatz an: Bremsbeläge: Das Material und die Art der Befestigung (z.b. genietet oder geklebt) sind freigestellt, vorausgesetzt, die Abmessungen der Bremsbeläge bleiben unverändert Servobremsen, Bremskraftregler (Druckbegrenzer), Antiblockiervorrichtungen: Servobremsen dürfen stillgelegt und entfernt werden. Bremskraftregler und Antiblockiervorrichtungen dürfen stillgelegt, jedoch nicht entfernt werden. Die Einstellvorrichtung ist frei. Der Bremskraftregler darf nicht vom ursprünglichen Einbauort (Fahrgastraum, Motorraum, außerhalb) entfernt werden Bremsenkühlung: Vorder- und Hinterradbremsen: Die Schutzbleche dürfen entfernt oder verändert werden, aber ohne Materialzusatz. Es ist nur eine flexible Leitung, welche die Luft zu den Bremsen jedes Rades leitet, erlaubt, wobei ihr innerer Querschnitt in einen Kreis mit einem Durchmesser von 10 cm passen muss. Diese Leitung kann in doppelter Ausführung angebracht sein, aber in diesem Fall muss der innere teil jeder Leitung in einen Kreis mit 7 cm Durchmesser passen. Diese Luftführungen dürfen von oben gesehen nicht den Umriss des Fahrzeuges überragen Bremsscheiben: Als Nachbehandlung ist nur Nachschleifen erlaubt. Eine Vorrichtung, die angesammelten Schmutz von Bremsscheiben und/oder Rädern entfernt, darf angebracht werden: Die Handbremsvorrichtung darf ausgebaut werden, aber nur für Rennen auf geschlossenen Rennstrecken (Rundstrecke, Bergrennen und Slalom) Hydraulikleitungen: Hydraulikleitungen dürfen durch Leitungen ersetzt werden, die der Luftfahrtnorm entsprechen. Die Bremsflüssigkeitsbehälter können innerhalb des Cockpits angebracht werden. In diesem Fall müssen sie sicher befestigt werden und durch eine flüssigkeits - und feuerdichte Abdeckung gesichert Bremszangen: Nur in Gruppe A homologierte Bremszangen dürfen verwendet werden. Nur eine Bremszange pro Rad ist gestattet. Die Schnittfläche jeder Zange muss rund sein Hauptbremszylinder: Die Hauptbremszylinder müssen homologiert sein. 5.6 Lenkung: Die Lenkhilfe darf stillgelegt, jedoch nicht ausgebaut werden Jedes Steuersystem, das die Ausrichtung von mehr als zwei Rädern gestattet, ist verboten Servo- unterstützte Lenksysteme dürfen nicht elektronisch kontrolliert werden. Kein solches System darf eine andere Funktion haben als die Reduktion der physischen Kräfte, die erforderlich sind, um ein Fahrzeug zu steuern. Wenn das Serienfahrzeug mit einer elektronisch kontrollierten Servolenkung ausgestattet ist: - wenn der Typ des Systems beibehalten wird, kann kein Teil des Systems ersetzt werden, aber die elektronische Kontrolleinheit kann neu programmiert werden. - es kann ein anderes Servolenkungssystem verwendet werden, vorausgesetzt, es ist nicht elektronisch kontrolliert und homologiert. 5.7 Karosserie Fahrgestell: Erleichterungen und Verstärkungen: Die Verstärkung der abgefederten Teile der Karosserie und des Fahrgestells ist erlaubt, wenn es sich um Material handelt, daß der ursprünglichen Form folgt und mit ihr in Berührung ist. Verstärkungen durch Verbundmaterialien sind, gleich welche Dicke, in Übereinstimmung mit diesem Artikel und entsprechend der Z erlaubt. Unter dem Fahrzeugboden, im Motorraum, im Kofferraum und in den Radkästen darf Schalldämmmaterial entfernt werden. Unbenutzte Halterungen (z.b. für Ersatzrad), die sich an der Karosserie/Chassis befinden, dürfen entfernt werden, außer es handelt sich um Halterungen für mechanische Teile, die nicht versetzt oder entfernt werden dürfen. Es ist erlaubt, Öffnungen im Cockpit, im Motorraum, im Kofferraum und den Kotflügeln mit Blech oder Plastikmaterial zu schließen. Dabei darf geschweißt, geklebt oder genietet werden. Die anderen Öffnungen in der Karosserie dürfen nur mit Klebeband verschlossen werden Karosserie außen: Stoßfänger: Hörner dürfen entfernt werden Radabdeckungen und Radzierblenden: Radabdeckungen dürfen entfernt werden. Radzierblenden hingegen müssen entfernt werden Scheibenwischer: Motor, Position, Anzahl der Blätter und Mechanismen sind frei, aber es muss auf der Windschutzscheibe mindestens ein Scheibenwischer vorhanden sein. Es ist erlaubt, Scheinwerferwaschanlagen zu entfernen. Das Volumen des Wasserbehälters der Scheibenwaschanlage darf vergrößert und der Behälter darf in den Fahrgastraum verlegt werden, sofern Art beachtet wird Außen liegende Zierleisten dürfen entfernt werden. Alle Teile, die der äußeren Kontur der Karosserie folgen und weniger als 25 mm hoch sind, werden als Zierleisten angesehen Die Stützpunkte für den Wagenheber dürfen verlegt und verstärkt, ihre Anzahl darf erhöht werden Eine Schutzvorrichtung für die Scheinwerfer darf angebracht werden, doch nur zum Schutz der Gläser, ohne die Aerodynamik des Fahrzeugs zu beeinflussen In Anbetracht der unterschiedlichen polizeilichen Bestimmungen in den verschiedenen Ländern, sind Anbringungsort und Ausführung der amtlichen Kennzeichen frei Amtliche Kennzeichen dürfen entfernt werden, jedoch nicht ihre Beleuchtung Zusätzliche Befestigungsvorrichtungen für die Windschutzscheibe und die Seitenscheiben sind erlaubt, vorausgesetzt, die aerodynamischen Eigenschaften des Fahrzeugs werden dadurch nicht verbessert. Nur Serienwindschutzscheiben und in Optionsvarianten (VO) homologierte, deren Gewicht größer als 9,2 kg ist, dürfen benutzt werden Nur bei Rallyes ist die Anbringung von Unterbodenschutzvorrichtungen erlaubt, vorausgesetzt, dass diese ausschließlich einen Schutz darstellen, die Bodenfreiheit nicht beeinträchtigen, dem ontierbar sind, und die ausschließlich und speziell dazu konstruiert sind, die folgenden Teile zu schützen: Motor, Kühler, Radaufhängung, Getriebe, 44

46 Technische Auskünfte ausschließlich in der OSK-Technik-Hotline, saisonal Mittwochs 18:00 19:00 Uhr, Automobilrennsport, historischer Rennsport, Rallye: 0664/ ; Bergrennsport, Rallycross, Slalom: 0664/ Wagenpaßanträge bitte per 30 Tage vor dem 1. Fahrzeugeinsatz an: Kraftstoffbehälter, Antriebsstrang, Abgasanlage und Feuerlöschbehälter. Diese Schutzvorrichtungen müssen entweder aus einer Aluminiumlegierung oder aus Stahl gefertigt sein und eine Mindeststärke von 4 bzw. 2 mm bei Stahl besitzen. Es ist jedoch möglich, den oberen Teil mit Metall- oder Verbundstoffrippen zu verstärken und nicht strukturformende Verbundwerkstoffteile hinzuzufügen. Der Unterbodenschutz kann die gesamte Breite des unteren Teils der vorderen Stoßstange nur vor der Vorderradachse einnehmen Bei den Kotflügeln und den Stoßfängern ist es zulässig, die Ränder aus Stahlblech umzubördeln oder die Kunststoffränder zu kürzen, wenn diese im Inneren der Radaussparung überstehen. Geräuschdämpfende Kunststoffteile dürfen aus dem Inneren der Radhäuser entfernt werden. Diese Kunststoffteile dürfen auch durch Aluminium - oder Kunststoffteile gleicher Form ersetzt werden. Wie Aluminiumteile dürfen auch schützende Kunststoffteile in die Kotflügel montiert werden. Die Befestigung eines Kotflügels durch Schweißen darf abgeändert werden in eine Befestigung durch Schrauben und Muttern Nur bei Rundstrecken: Demontierbare pneumatische Wagenheber dürfen verwendet werden, jedoch ohne die Pressluftflasche an Bord (nur bei Rundstreckenrennen). Nur bei Rallyes: Der Wagenheber darf nur mit der Hand bedient werden ( entweder durch Fahrer oder Beifahrer), z. B. ohne Unterstützung eines Systems mit hydraulischer, pneumatischer oder elektrischer Energiequelle. Der Schlagschrauber darf immer nur eine Radmutter/ einen Radbolzen zur selben Zeit lösen Schürzen sind verboten. Alle nicht homologierten Mittel oder Konstruktionen, die dazu bestimmt sind, den Raum zwischen dem aufgehängten Teil des Fahrzeugs und der Fahrbahn ganz oder teilweise auszufüllen, sind unter allen Umständen verboten. Keine Schutzvorrichtung, die nach Art erlaubt ist, darf eine Rolle in der Aerodynamik des Fahrzeugs spielen Die Türscharniere dürfen nicht verändert werden. Es ist erlaubt, vorhandene Aufhängungen/Verbindungen zwischen Karosserie und Chassis zu entfernen oder zu ersetzen, jedoch ist es nicht erlaubt, den Anbringungsort zu ändern oder welche hinzuzufügen Fahrgastraum Sitze: Die Verschiebung der Vordersitze nach hinten ist bis zu einer, an einem Punkt der Vorderkante des hinteren Sitzes gedachten, senkrechten Ebene erlaubt. Der hierbei verbindliche Messpunkt am Vordersitz wird durch die Höhe der Rückenlehne ohne Kopfstütze gebildet, und falls die Kopfstütze im Sitz integriert ist, durch den hintersten Punkt der Schulterpartie des Fahrers. Der Beifahrersitz sowie die hinteren Sitze (einschl. Rückenlehne) dürfen ausgebaut werden Falls der Kraftstoffbehälter im Kofferraum untergebracht ist und die hinteren Sitze ausgebaut worden, muß eine feuerfeste, flammen- und flüssigkeitsdichte Wand den Fahrgastraum vom Kraftstoffbehälter trennen. Bei Zwei-Volumen- Fahrzeugen ist es erlaubt, eine Trennwand aus transparentem, nicht brennbarem Plastik zwischen Fahrgastraum und Kraftstoffbehälteranordnung zu benutzen. Bei Zwei-Volumens -Fahrzeugen, die ab homologiert wurden und mit einem Kraftstoffbehälter im Kofferraum ausgestattet sind, müssen Kraftstoffbehälter und Einfüllstutzen von einer feuerfesten und flüssigkeitsdichten Abschottung umgeben sein. Bei Drei-Volumens -Fahrzeugen, die ab homologiert wurden, muss eine feuerfeste und flüssigkeitsdichte Wand den Fahrgastraum vom Kraftstoffbehälter abtrennen. Darüber hinaus wird empfohlen, die Trennwand durch eine Abschottung wie bei Zwei-Volumens -Fahrzeugen zu ersetzen Armaturenbrett: Verkleidungsteile, die unterhalb des Armaturenbrettes liegen und nicht Bestandteil desselben sind, dürfen entfernt werden. Es ist erlaubt den Teil der Mittelkonsole zu entfernen, der weder die Heizung noch die Instrumente trägt (Z ) Türen - Seitenverkleidung: Es ist erlaubt das Schalldämmmaterial der Türen zu entfernen unter der Bedingung, dass sich dadurch das Aussehen der Türen nicht verändert. Im Falle eines zweitürigen Fahrzeuges kann die Verkleidung unter dem hinteren Seitenfenster entfernt werden, die verwendeten Platten müssen jedoch aus nicht brennbarem Verbundmaterial bestehen. a) Es ist erlaubt, die Türverkleidung zusammen mit der Seitenaufprallschutz-Strebe zu entfernen, um den Einbau einer, aus nicht brennbarem Verbundmaterial bestehenden, Seitenschutzverkleidung zu ermöglichen. Die Mindestausführung dieses Flankenschutzes muss mit Z übereinstimmen. b) Wenn die Seitenaufprall-Schutzbügel in den Türen nicht entfernt werden, können die die Türverkleidungen aus Metallplatten angefertigt werden, die zumindest 0,5 mm stark sind, aus Karbonfiber, zumindest 1 mm stark oder aus einem anderen unbrennbaren Material von zumindest 2 mm Stärke. Die Mindesthöhe muss sich von der Türschwelle bis zur maximalen Höhe der Türstrebe erstrecken. Elektrische Fensterheber dürfen durch manuelle ersetzt werden. Bei vier- oder fünftürigen Fahrzeugen kann der hintere Fenstermechanismus durch eine Vorrichtung, welche die Fenster in der geschlossenen Position fixiert, ersetzt werden Boden: Die Bodenmatten sind freigestellt Anderes Dämmmaterial und Verkleidung: Anderes Dämmmaterial, außer dem unter Artikel (Türen) und (Armaturenbrett) aufgeführten, darf entfernt werden Heizungssystem: Die Originalheizung kann entfernt werden, wenn ein elektrisches Anti-Beschlagssystem oder ähnliches verwendet wird Klimaanlage: Die Klimaanlage kann eingebaut oder entfernt werden, die Heizung muss jedoch gewährleistet bleiben Lenkrad: Das Lenkrad ist frei, die Diebstahlsicherung darf entfernt werden. Der Schnellverschluss-Mechanismus muss aus einem Flansch, konzentrisch zur Lenkradachse, gelb gefärbt durch Eloxieren oder jede andere dauerhafte gelbe Färbung, bestehen, angebracht auf der Lenksäule hinter dem Lenkrad. Der Verschlussmechanismus muss durch Verschieben des Flansches an der Lenkradachse funktionieren Der Einbau eines Überrollkäfigs ist erlaubt (siehe Art ). 45

47 Technische Auskünfte ausschließlich in der OSK-Technik-Hotline, saisonal Mittwochs 18:00 19:00 Uhr, Automobilrennsport, historischer Rennsport, Rallye: 0664/ ; Bergrennsport, Rallycross, Slalom: 0664/ Wagenpaßanträge bitte per 30 Tage vor dem 1. Fahrzeugeinsatz an: In einem Zwei-Volumenfahrzeug ist es erlaubt, die entfernbare Hutablagen zu entfernen Luftleitungen: Luftleitungen dürfen nur dann durch den Fahrgastraum verlaufen, wenn sie der Belüftung des Fahrgastraumes dienen Zusätzliches Zubehör: Ohne Einschränkung ist Zubehör erlaubt, das keinen Einfluss auf das Fahrverhalten des Wagens ausübt, (Zubehör, das Verschönerung und Bequemlichkeit im Wageninneren dient, Beleuchtung, Heizung, Radio, usw.) Dieses Zubehör darf nicht, auch nicht indirekt, Einfluss auf die Motorleistung, Lenkung, Kraftübertragung, Bremsen oder Straßenlage ausüben. Die Aufgabe aller Bedienungsorgane muss diejenige bleiben, die vom Hersteller vorgesehen ist. Erlaubt ist, sie anzupassen, um sie nützlicher u. besser erreichbar zu machen, z.b. Verlängern des Handbremshebels, zusätzlicher Belag auf dem Bremspedal usw. Folgendes ist erlaubt: Jeder Hochschaltvorgang kann nur unter Benutzung des Hall-Effekts oder durch Induktionssensoren mit einem Zahnrad erfolgen. 1) Die Originalfenster des homologierten Fahrzeuges können modifiziert werden, müssen jedoch von der FIA homologiert sein und im Hom ologationsblatt enthalten sein. 2) Messinstrumente, wie z.b. Tachometer etc. dürfen eingebaut oder ersetzt werden und möglicherweise andere Funktionen erfüllen. Solche Installationen dürfen keinerlei Risiko darstellen. Der Tachometer darf jedoch nicht entfernt werden, wenn die zusätzlichen Regelungen der Veranstaltung dies verbieten. 3) Die Hupe kann ausgetauscht oder durch eine zusätzliche ergänzt werden, eventuell zur Bedienung durch den Beifahrer. Die Hupe ist auf gesperrten Strecken nicht vorgeschrieben. 4) Die elektrischen Schalter und elektrische Steuervorrichtungen an der Lenksäule können ausgetauscht werden, sei es in Bezug auf ihren Zweck, ihren Anbringungsort oder bei zusätzlichen Zubehörteilen ihre Anzahl. 5) Eine Fly-off-Handbremse darf eingebaut werden. 6) Das/die Ersatzrad/-räder muss/müssen nicht mitgeführt werden. Falls vorhanden, muss ein Ersatzrad fest angebracht sein und darf nicht in dem, für den Fahrer und den Beifahrer (wenn er an Bord ist), vorgesehenen Raum untergebracht sein. Das Aussehen der Karosserie darf dadurch nicht verändert werden. 7) Zusätzliche Ablagefläche im Handschuhkasten und die Anbringung weiterer Taschen in den Türen sind erlaubt, sofern sie an der Original-Verkleidung angebracht werden. 8) Die Trennwände können durch zusätzliche Isolierplatten zum Schutz der Insassen gegen Feuergefahr verstärkt werden. 9) Es ist erlaubt, die Gelenke des Schaltgestänges zu ändern. 5.8 Elektrische Anlage: Die Nennspannung der elektrischen Anlage und der Zündanlage muss beibehalten werden Es ist erlaubt, im Stromkreis Relais oder Sicherungen hinzuzufügen, längere oder zusätzliche Kabel zu benutzen. Die elektrischen Kabel und deren Hüllen sind frei Die Batterien sind nach Marke und Kapazität freigestellt. Sie müssen sicher befestigt und kurzschluss- und auslaufsicher abgedeckt sein. Die vom Hersteller vorgesehene Anzahl von Batterien muss beibehalten werden. Für den Fall, dass die Batterie von ihrem ursprünglichen Platz verlegt wird, muss die Befestigung an der Karosserie aus einem Metallsitz und zwei Metallbügeln mit Isolierbeschichtung bestehen; das ganze ist mittels Schrauben und Muttern am Boden zu befestigen. Zur Befestigung dieser Bügel sind Schrauben mit einem Durchmesser von mindestens 10 mm zu verwenden. Zwischen den einzelnen Schrauben und dem Karosserieblech sind Unterlegscheiben von mindestens 3 mm Dicke und 20 cm 2 Oberfläche vorzusehen. Nass-Batterien müssen mit einer auslaufsicheren Kunststoffumhüllung mit eigener Befestigung abgedeckt sein. Ihr Platz ist frei; es ist erlaubt, die Batterie im Fahrgastraum unterzubringen, jedoch ausschließlich hinter den Vordersitzen. In diesem Fall, wenn es sich um eine Nass-Batterie handelt, muss die Schutzhülle eine Lüftungsöffnung mit Austritt nach außerhalb des Fahrgastraumes haben (Z und ). Falls es sich bei der im Cockpit befindlichen Batterie um eine Trockenbatterie handelt, muss diese gegen Kurzschluss durch eine isolierte Abdeckung geschützt werden, die sie vollständig bedeckt Lichtmaschine, Spannungsregler und Wechselstromgenerator: Sie sind freigestellt, aber das Antriebssystem der Lichtmaschine darf nicht verändert werden. Der Spannungsregler und die Lichtmaschine können verlegt werden, aber müssen in ihrer ursprünglichen Umgebung bleiben. Sie können kombiniert werden, wenn das homologierte Fahrzeug sie original besaß und vorausgesetzt, sie kamen von einem anderen Serienmodell Beleuchtungseinrichtungen: Alle Beleuchtungseinrichtungen und Leuchten müssen den gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem die Veranstaltung stattfindet, oder dem internationalen Abkommen für den Straßenverkehr entsprechen. Es ist gestattet, unter Berücksichtigung dieser Einschränkung, die Lage der Blinkund Positionsleuchten zu verändern, aber die Originalöffnungen müssen verschlossen sein. Das Fabrikat der Beleuchtungseinrichtung ist freigestellt. Die zur serienmäßigen Ausrüstung gehörende Beleuchtungseinrichtung muss die vom Hersteller vorgesehene Ausführung sein. Die Funktionsweise muss unverändert so bleiben, wie dies vom Hersteller für das betroffene Modell vorgesehen ist. Die Originalscheinwerfer können durch andere mit den gleichen Beleuchtungsfunktionen ersetzt werden; vorausgesetzt, dass die Karosserie nicht ausgeschnitten wird und die Originalöffnung völlig abgedeckt wurde. Das Betätigungssystem und die Betätigungsart für versenkbare Scheinwerfer dürfen geändert werden. Bezüglich der Scheinwerferstreuscheibe, des Scheinwerferspiegels und der Glühlampen besteht völlige Freiheit. Zusätzliche Scheinwerfer sind erlaubt, wenn die Gesamtzahl 8 nicht überschritten wird (Park- und Begrenzungsleuchten nicht eingeschlossen) und die Anzahl gerade ist. Maximal dürfen 6 zusätzliche Scheinwerfer angebracht werden, vorausgesetzt, dass die Gesamtanzahl eine gerade ist. Werden serienmäßige Nebelscheinwerfer beibehalten, werden diese als zusätzliche Scheinwerfer gezählt. Sie können in die Frontseite der Karosserie oder in den Kühlergrill eingelassen werden, jedoch müssen die hierfür geschaffenen Öffnungen durch die Scheinwerfer vollständig ausgefüllt sein. Die 46

48 Technische Auskünfte ausschließlich in der OSK-Technik-Hotline, saisonal Mittwochs 18:00 19:00 Uhr, Automobilrennsport, historischer Rennsport, Rallye: 0664/ ; Bergrennsport, Rallycross, Slalom: 0664/ Wagenpaßanträge bitte per 30 Tage vor dem 1. Fahrzeugeinsatz an: Originalscheinwerfer dürfen außer Betrieb gesetzt und mit Klebeband bedeckt werden. Es ist erlaubt, einen Rechteckscheinwerfer durch zwei Rundscheinwerfer, montiert auf einem Träger, oder umgekehrt, zu ersetzen, wenn sie innerhalb der Austrittsfläche untergebracht sind und diese voll ausfüllen. Die Montage eines Rückfahrscheinwerfers, falls notwendig in die Karosserie eingelassen, ist erlaubt, vorausgesetzt, dass er nur bei Lage des Gangschalthebels in Rückwärtsgangstellung funktioniert und dass die diesbezüglichen gesetzlichen Vorschriften erfüllt sind. Wenn eine neue Kennzeichenbefestigung inkl. Beleuchtung vorhanden ist, darf das Originalsystem (Befestigung + Beleuchtung) entfernt werden. Außer bei Rallyes ist eine Kennzeichenbeleuchtung nicht vorgeschrieben. Die Ausschreibung einer Veranstaltung kann Ausnahmen zu diesen Regelungen schaffen. 5.9 Kraftstoffbehälter: Das Fassungsvermögen der Kraftstoffbehälter darf in Abhängigkeit vom Hubraum folgende Grenzen nicht überschreiten: bis 700 ccm: 60 l über 700 ccm bis 1000 ccm: 70 l über 1600 ccm bis 2000 ccm: 100 l über 1000 ccm bis 1400 ccm: 80 l über 2000 ccm bis 2500 ccm: 110 l über 1400 ccm bis 1600 ccm: 90 l über 2500 ccm 120 l Nur in Rallyes ist die Tankkapazität für Hubräume von mehr als 1400 ccm auf 95 Liter beschränkt Der Kraftstoffbehälter darf durch einen von der FIA homologierten Sicherheits -Kraftstoffbehälter (Spezifikation FT , FT 3.5 oder FT 5) oder durch einen anderen, vom Hersteller homologierten, Kraftstoffbehälter ersetzt werden. In diesem Fall ist die Anzahl der Kraftstoffbehälter freigestellt und sie müssen innerhalb des Kofferraums oder am originalen Einbauort untergebracht sein. Die Gestaltung von catch-wassereinspritztanks mit einem Fassungsvermögen von weniger als einem Liter ist freigestellt. Auch können verschiedene homologierte Kraftstoffbehälter (einschl. Serien-Kraftstoffbehälter) und FT , FT 3.5 oder FT 5-Kraftstoffbehälter untereinander kombiniert werden, unter der Bedingung, dass ihr Gesamtinhalt nicht die, in Art , festgelegten Grenzen überschreitet. Der Anbringungsort des Original-Kraftstoffbehälters darf nur bei Fahrzeugen, in denen der Kraftstoffbehälter sich ursprünglich im Fahrgastraum oder in der Nähe der Insassen befindet, verändert werden. In diesem Fall ist es erlaubt, eine flüssigkeitsdichte Trennwand zwischen Insassen und Kraftstoffbehälter einzubauen oder den Krafts toffbehälter in den Kofferraum zu verlegen und nötigenfalls die Anschlussvorrichtungen zu verändern (Einfüllöffnung, Benzinpumpe, Kraftstoffleitungen). In keinem Fall darf die Verlegung des Kraftstoffbehälters zu anderen Erleichterungen oder Verstärkungen führen, als zu denen, die im Art aufgeführt sind. Jedoch darf die an der ursprünglichen Stelle des Kraftstoffbehälters entstehende Lücke durch eine Abdeckung verschlossen werden. Die Einfüllstutzen können in den Scheiben untergebracht sein. Es ist erlaubt, in den Kraftstoffkreislauf einen Kühler mit einer maximalen Kapazität von 1 Liter einzubauen. Es ist erlaubt zwei Löcher (mit einem maximalen Durchmesser von 60mm, oder equivalenter Fläche) im Boden anzubringen, deren einzige Funktion es sein darf, Leitungen durchzuführen, um den Treibstofftank zu füllen, oder zu entleeren. Der Einbau eines Kraftstoffbehälters mit größerem Fassungsvermögen kann vom ASN in Abstimmung mit der FIA erlaubt werden für Veranstaltungen, die in Ländern mit besonderen geographischen Gegebenheiten stattfinden (z.b. Wüste oder Tropenlandschaft). Beschränkungen für Fahrzeuge, die in der Klasse Super 1600 Kit homologiert sind: Definition: Eine Super 1600 Kit- Variante (VK-S1600) stellt die Variante eines festgelegten Automodells dar, das zuvor in der Gruppe A homologiert war und muss daher aufgebaut sein wie ein Fahrzeug der Gruppe A. In Frage kommende Fahrzeuge sind Modelle mit Frontantrieb und herkömmlichem Saugmotor mit einem Hubraum bis zu 1,6 Liter in der Kit- Variante. Alle Teile, die in den Homologationspapieren der Super 1600 Kit- Variante (VK-S1600) beschrieben sind, müssen in ihrer Gesamtheit auch verwendet werden und dürfen nicht verändert werden. 6.2 Gewicht: Das zulässige Mindestgewicht beträgt 1000 kg unter den Einsatzbedingungen wie beschrieben unter Artikel 4.3 (und nur mit einem Reserverad). Das gemeinsame Mindestgewicht von Fahrzeug (unter den Einsatzbedingungen wie beschrieben unter Artikel 4.3 und nur mit einem Reserverad) und Besatzung (1. Fahrer und 2. Fahrer) beträgt 1150 kg. Wenn im Fahrzeug zwei Reserveräder transportiert werden, muss das zweite Reserverad vor dem Wiegen entfernt werden. 6.3 Beschränkungen: Motor: a) Kompression: Die höchstzulässige Kompressionsrate beträgt13/1. Die Kompressionsrate muss zu jeder Zeit auf oder unter diesem Wert bleiben. Die Kolbenoberfläche darf nur bearbeitet werden, um die Kompressionsrate anzupassen. b) Jede Art von Wassereinspritzsystemen ist verboten. c) Variable Einlass-Steuerungssysteme (zur Steuerung der Ventilöffnungszeit und des Ventilhubs) sind verboten. d) Ansaug- und Auslasskrümmer mit variabler Geometrie sind verboten. Ist das Serienfahrzeug damit ausgerüstet, muss das System deaktiviert werden. Ansaug- und Auslasskrümmer müssen homologiert sein. Die Dicke der Düsen des Auslasssystems muss gleich oder größer als 0,9 mm sein, gemessen an der Ebene der nicht gekrümmten Teile. e) Die Drehzahl ist mit 9000 Umdrehungen begrenzt Kraftübertragung: a) Kupplung: Der Mindestdurchmesser der Kupplung beträgt 184 mm. Die Reibungsscheibe darf nicht aus Karbon gefertigt sein. b) Getriebe: Es kann nur ein Getriebe homologiert werden, die maximale Anzahl der Vorwärtsgänge beträgt 6, zusätzlich

49 Technische Auskünfte ausschließlich in der OSK-Technik-Hotline, saisonal Mittwochs 18:00 19:00 Uhr, Automobilrennsport, historischer Rennsport, Rallye: 0664/ ; Bergrennsport, Rallycross, Slalom: 0664/ Wagenpaßanträge bitte per 30 Tage vor dem 1. Fahrzeugeinsatz an: Rückwärtsgang. Ein Satz von 6 Übersetzungen und einem Rückwärtsgang sowie drei Achsübersetzungen kann homologiert werden. Das Getriebegehäuse muss aus Aluminium gefertigt sein. Das Mindestgewicht des kompletten Getriebes (komplettes Getriebe mit montiertem Differential, ohne Aufhängungsteile, ohne Öl, ohne Kupplung, ohne Schaltgestänge, ohne Halbwellen) muss 35 kg betragen. c) Differential: Das einzig erlaubte Differential ist ein mechanisches mit Lamellen, das einen begrenzten Schlupf erlaubt. Kein anderes zusätzliches Differential ist erlaubt. Unter mechanischem Differential ist ein solches zu verstehen, das mit rein mechanischen Parametern arbeitet, also ohne Hilfe eines hydraulischen oder elektrischen Systems. Eine Visco-Kupplung stellt kein mechanisches Differential dar. Der Einsatz eines Differentials mit elektronischer Regelung ist verboten. Art und Anzahl der Lamellen ist freigestellt Federung: Stabilisatoren: Stabilisatoren, die vom Cockpit aus verstellbar sind, sind verboten. Stoßdämpfer: Sie müssen homologiert sein. Pro Rad ist nur ein Stoßdämpfer zulässig. Das verwendete wassergekühlte System muss das homologierte sein Räder und Reifen: a) Für Rallyes auf Schotter dürfen nur Felgen der Dimension 6 x15 verwendet werden, auf Asphalt nur Felgen der Dimension 7 x17. b) Der Gebrauch irgendwelcher Vorrichtungen, die den Luftdruck im Inneren des Reifens auf oder unter das Niveau des Umgebungsluftdrucks senken, ist verboten. Das Innere des Reifens (des Raums zwischen Felge und zunächst liegendem Reifenteil) darf nur mit Luft gefüllt sein Bremssystem: Die einzig zugelassenen Bremsscheiben und Bremszangen sind jene, die speziell für die Klasse Super 1600 Kit Variante aufgelistet sind. Der höchstzulässige Durchmesser der vorderen Bremsscheiben beträgt bei Rallyes auf Schotter 300 mm, auf Asphalt 355 mm. Der höchstzulässige Durchmesser der hinteren Bremsscheiben beträgt 300 mm Fahrhilfssysteme: Jede Art elektronischer Fahrhilfssysteme ist verboten, ebenso dazugehörige Sensoren (ABS/ASR/EBS...) Gestattet ist einzig ein Zündungs - bzw. Einspritzungsunterbrecher zum Gangwechsel. Diese Vorrichtung muss homologiert sein. Die einzigen Sensoren, die zur Datenaufzeichnung gestattet sind, sind jene, die im VK-S 1600-Homologationsblatt homologiert sind. Jeder andere Sensor ist verboten. Jedoch ist die Hinzufügung von nur einem Geschwindigkeitssensor an einem angetriebenen Rad erlaubt. In jedem Fall dürfen Informationen, die durch diesen Sensor gewonnen werden, die elektronische Einheit oder die Datarecording-Einheit nicht erreichen. Die Datenübertragung durch Funk und/oder Telemetrie ist verboten Karosserieaufbau: a) Kein neues Fahrzeug, homologiert in der Klasse Super 1600 Kit Variante (VK-S1600)darf breiter sein als 1805 mm, b) das aerodynamische Hilfsmittel am Heck muss (mit Ausnahme der Befestigung) aus Fiberglas sein Werkstoffe: a) Der Einsatz von Titan und Magnesium ist untersagt, ausgenommen jene Teile, die bei Serienfahrzeugen verwendet werden, von denen die VK-S1600 Version abgeleitet wurde. Titan ist nur für Schnellverschlussverbindungen des Bremskreislaufs gestattet. b) Der Einsatz von Karbon und Kevlar Aramidfiber ist gestattet unter der Voraussetzung, daß nur eine Schicht dieser Werkstoffe aufgetragen wird und zwar an der sichtbaren Fläche des betreffenden Teils. Das Material der Sitze des Fahrers und Beifahrers ist frei, jedoch muss das Gewicht der bloßen Sitzschale (ohne Polsterung und Konsolen) mehr als 4kg betragen Überrollkäfig: Muss von der FIA homologiert sein. Nur eine Art von Überrollkäfig darf in der Super 1600Kit Variante (VK-S1600) eingesetzt werden; sie muss in den Ergänzungen zur Homologation der VK-S1600-Version bezeichnet sein. Spezifikation der Rohre des Hauptteils des Überrollbügels: Minimaldurchmesser: 45 mm, Minimalstärke: 2,5 mm, minimale Zugfestigkeit: 50 dan/mm² Treibstofftanks: Die Treibstofftanks müssen von einem FIA-zertifizierten Hersteller produziert worden sein (Minimumstandard FIA/FT3 1999). Diese Tanks müssen homologiert sein. 48

50 Technische Auskünfte ausschließlich in der OSK-Technik-Hotline, saisonal Mittwochs 18:00 19:00 Uhr, Automobilrennsport, historischer Rennsport, Rallye: 0664/ ; Bergrennsport, Rallycross, Slalom: 0664/ Wagenpaßanträge bitte per 30 Tage vor dem 1. Fahrzeugeinsatz an: Artikel 277 Technische FIA - Bestimmungen für formelfreie Fahrzeuge (Gruppe E) Es ist gestattet, sportliche Wettbewerbe zu veranstalten die anderen Rennfahrzeugen offenstehen als jenen, die in einer der Gruppen des Anhang J definiert sind. Alle Spezifikationen, betreffend die Fahrzeuge und im speziellen die Beschränkungen des Zylinder-Inhalts liegen in diesem Fall im Ermessen der Veranstalter und es liegt an ihnen, diese Spezifikationen in den Ausschreibungen der Veranstaltung anzuführen, die jedenfalls von der gegenüber der FIA verantwortlichen ASN genehmigt werden muss. Mit Kategorie 1 Vergleichbare Fahrzeuge (siehe Art ) müssen mit den Homologationskriterien zumindest eines FIA Homologations Reglements übereinstimmen. Alle von der jeweils damit befassten ASN neu genehmigten Fahrzeuge müssen zumindest über eine Öffnung auf jeder Seite verfügen, um Zugang zum Cockpit und den Insassen zu ermöglichen. Das Cockpit muss in einer Weise konstruiert werden, die es dem Fahrer erlaubt, von der normalen Fahrposition aus das Fahrzeug innerhalb sieben Sekunden durch die vorgesehene Öffnung auf der Fahrerseite, bzw. innerhalb neun Sekunden durch die Öffnung auf der Beifahrerseite zu verlassen.) Die Fahrzeuge müssen aus Sicherheitsgründen mit den folgenden Artikeln übereinstimmen, in Abhängigkeit davon, ob sie Fahrzeugen der Kategorien I und II vergleichbar sind oder nicht (siehe Art ): Zu Kategorie I vergleichbare Fahrzeuge 1 Zu Kategorie II vergleichbare Fahrzeuge 2 Andere Typen 3 Bremssystem Notausschalter Sicherheitstank Benzinleitungen, Pumpen und Filter Betankungsöffnungen und Abdeckungen Ölauffangbehälter Elektrische Kabel Sicherheitsgurten Längsachsenbezogene Lage des Ölsystems (ausgenommen Heckmotor-Fahrzeuge) Rückwärtsgang Querlenker Radmaterial Feuerlös cher (Hubraum < 2000 cm3) Feuerlöscher (Hubraum > 2000 cm3) Rückspiegel Rücklicht Kopfstütze Abschleppöse Flammschutz Sitze

51 Technische Auskünfte ausschließlich in der OSK-Technik-Hotline, saisonal Mittwochs 18:00 19:00 Uhr, Automobilrennsport, historischer Rennsport, Rallye: 0664/ ; Bergrennsport, Rallycross, Slalom: 0664/ Wagenpaßanträge bitte per 30 Tage vor dem 1. Fahrzeugeinsatz an: Sicherheitsstrukturen: Mit Kategorie I vergleichbare Fahrzeuge müssen mit Art übereinstimmen und jene, die mit Kategorie III vergleichbar sind, müssen mit Art übereinstimmen. Fahrzeuge, die zu Kategorie II vergleichbar sind, müssen mit den folgenden Beschreibungen übereinstimmen, bezogen auf ihren Typ:? Cross - Country Typ: Art ? Rennwagen mit mehr als einem Sitz: Art ? Einsitziger Rennwagen: Zumindest zwei Überrollvorrichtungen. Abmessungen und Anbringungsstellen für einsitzige Rennwagen: Die erste Vorrichtung muss vor dem Lenkrad, aber nicht mehr als 25 cm davor, und zumindest so hoch wie der höchste Punkt des Lenkrads angebracht sein. Die zweite Vorrichtung muss zumindest 50 cm hinter der ersten liegen und hoch genug, damit eine Linie, die vom höchsten Punkt dieser Vorrichtung zum höchsten Punkt der ersten Vorrichtung gezogen wird, 5 cm über dem Fahrerhelm liegt, wenn der Fahrer normal im Fahrzeug sitzt, Sturzhelm und Sicherheitsgurte angelegt. Die Minimalhöhe dieser zweiten Vorrichtung muss zumindest 92 cm betragen, gemessen entlang einer geraden Linie, die der Wirbelsäule des Fahrers folgt, von der Metallführung des Sitzes (= im OSK- Bereich als unterster Punkt der Sitzschale auszulegen) zum obersten Punkt des Überrollbügels. Die Breite muss zumindest 38 cm betragen, innerhalb des Überrollbügels gemessen, zwischen den beiden vertikalen Streben an den Seiten. Sie muss in einer Höhe von 60 cm über der Metallführung des Sitzes* gemessen werden, senkrecht auf die Gerade, die der Wirbelsäule des Fahrers folgt. Materialstärke: Um eine ausreichende Stärke des Überrollbügels zu erreichen, stehen dem Hersteller zwei Möglichkeiten zur Verfügung: a Der Überrollbügel, in seiner strukturellen Konzeption völlig frei, muss in der Lage sein, der Minimalbelastung zu widerstehen, die in Art angegeben ist. Dies muss auf einem Formblatt bestätigt werden, das von einer ASN genehmigt wurde, und von einer dazu qualifizierten Person unterzeichnet. b Die Rohre und Stützen müssen einen Durchmesser von zumindest 3,5 cm haben und eine Wandstärke von zumindest 2 cm Dicke. Das Material sollte Chrom -Molybdän SAE 4130 oder SAE 4125 (oder Äquivalent in DIN, NF, etc.) sein. Mindestens eine Stütze muss vom obersten Punkt des Bügels nach hinten führen in einem Winkel, der 60 zur Horizontalen nicht übersteigt. Durchmesser und Material der Stütze muss gleich demjenigen des Überrollkäfigs selbst sein. Bei Verwendung von zwei Stützen kann der Durchmesser von jeder auf 20/26 mm reduziert werden. Entfernbare Verbindungen zwischen dem Hauptring und der Stütze müssen mit den Zeichnungen bis übereinstimmen. Vorwärts gerichtete Stützen sind erlaubt. Fahrzeuge, die mit der Kategorie II vergleichbar sind, einsitzige Rennfahrzeuge mit einem Karbonfiber- Monocoque, deren Einsatz in internationalen Serien oder Veranstaltungen, die von der FIA genehmigt sind, beabsichtigt ist, müssen zumindest mit den Artikeln und übereinstimmen. Aerodynamische Vorrichtungen Für zweisitzige offene geschlossene Prototypen, die ab 1. Jänner 2000 gebaut wurden, gilt nur bei Rundstreckenrennen: Die Endstücke des Heckflügels dürfen die Karosserie berühren, aber keine Belastung auf sie übertragen. Der Heckflügel muss starr mit der Hauptstruktur des Fahrzeugs verbunden sein, nicht nur mit der Karosserie. 50

52 Technische Auskünfte ausschließlich in der OSK-Technik-Hotline, saisonal Mittwochs 18:00 19:00 Uhr, Automobilrennsport, historischer Rennsport, Rallye: 0664/ ; Bergrennsport, Rallycross, Slalom: 0664/ Wagenpaßanträge bitte per 30 Tage vor dem 1. Fahrzeugeinsatz an: 1. Definitionen Artikel 279 Technische FIA-Bestimmungen für Auto- und Rallycross-Fahrzeuge 1.1 Definition Es sind nur geschlossene Fahrzeuge mit festem Dach (keine Cabriolets etc.) zugelassen. Division 1: Tourenwagen homologiert in Grp. A (Kit- Cars und World-Rallye-Cars ausgeschlossen) oder als Supertourenwagen, die dem Anhang J Grp. A (Art ) und den nachfolgenden Regelungen gemäß Art. 2 und 3 entsprechen. Division 1A: Tourenwagen homologiert in Grp. A mit Zweirad-Frontantrieb und Saugmotor, die dem Anhang J Grp. A (Art ) und den nachfolgenden Regelungen gemäß Art. 2 und 3 entsprechen. Division 2: Produktionswagen homologiert in Gruppe N, die dem Anhang J der Gruppe N (Art ) inkl. dessen Rallye-Bestimmungen und den nachfolgenden Regelungen gemäß Art. 2 und 4 entsprechen. Der maximale Hubraum beträgt ccm, nur Saugmotoren und zweirad-getriebene Fahrzeuge sind zugelassen. Division 2 Rallycross Cup: Gruppe-A-Tourenwagen mit Hinterradantrieb und Saugmotor, in Übereinstimmung mit dem Gruppe-A-Reglement des Anhang J (Art. 251 bis 255), erlaubt sind die nachstehend in den Art. 2 und 3 aufgelisteten Modifikationen. Division 1 / Division 1A / Division 2 Rallycross Cup: Nicht-FIA-homologiere Fahrzeuge, die in Serie gefertigt und durch ein anerkanntes kommerzielles Netzwerk in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vertrieben werden, sind ebenso zugelassen. Diese Fahrzeuge werden auf einer von der FIA erstellten Liste geführt. Es liegt am Bewerber, jene Unterlagen beizustellen, die notwendig sind, um die Zulassung eines Modells nachzuweisen. Eine Anfrage wird der FIA durch die ASN des Bewerbers zur Zulassung übermittelt. Um die Hinzufügung eines Modells zur Liste zuzulassen, muss bestätigt werden dass: - das Modell 4 Sitzplätze hat mit Cockpitabmessungen in Übereinstimmung mit Art. 2.3 der FIA-Homologationsvorschriften der Gruppe A. - das Modell eine Karosserie, die Türen eingeschlossen, aus Stahl oder aus einem anderen Material, das in großer Stückzahl gefertigt wird und von der FIA zugelassen ist, besitzt. - das Modell eine Straßenzulassung von einem Staat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft besitzt und die dieser Zulassung zugrunde liegenden Dokumente beigestellt werden. Division 3 und 3A: Einsitzige Autocross-Spezial-Fahrzeuge. Vierrädrige Fahrzeuge, die eigens für einen Einsatz im Autocross gebaut wurden. Die Fahrzeuge können mit 2- oder 4-Radantrieb ausgestattet sein. Die Fahrzeuge müssen mit dem nachstehenden Art. 5 übereinstimmen. 1.2 Geräuschbegrenzung: Für alle Fahrzeuge gilt der Geräuschgrenzwert von max. 100 db (A). Die Geräuschmessung erfolgt in Übereinstimmung mit den FIA-Vorschriften, wobei das Messgerät auf "A" und "langsam" geschaltet, im Winkel von 45 Grad sowie im Abstand von 50 cm an der Auspuffmündung angesetzt wird, während der Motor mit 4500 min -1 läuft. Auf die Messfläche muß eine Unterlagsmatte mit einer Mindestgröße von 150x150 cm gelegt werden. Das Auspuffsystem muss mit einem oder mehreren homologierten Katalysatoren ausgerüstet sein, der/die zu allen Zeiten in Funktion sein müssen und durch die alle Auspuffgase geleitet werden müssen. Das Auspuffrohr muss am hinteren Ende des Autos enden. 1.3 Treibstoff: Es darf nur bleifreien Treibstoff verwenden (max. 0,013 g/l) entsprechend den Artikeln und Reifen und Räder: Komplette Räder Division 1 und 1A und Division 2: Das komplette Rad (Felgenhorn + Felge + mit Luft gefüllter Reifen) muss jederzeit in ein U-förmiges Messprofil, dessen Seitenteile 250 mm voneinander entfernt sind, passen, wobei die Messung an einer unbelasteten Stelle des Reifens erfolgt. Der Felgendurchmesser ist bis zum Höchstmaß von 18 Zoll frei. Division 2: Es gelten die Bestimmungen des Anhang J, Art : Das komplette Rad (Felgenhorn + Felge + mit Luft gefüllter Reifen) muss jederzeit in ein U-förmiges Messprofil, dessen Seitenteile 250 mm voneinander entfernt sind, passen, wobei die Messung an einer unbelasteten Stelle des Reifens erfolgt. Der Felgendurchmesser ist bis zum Höchstmaß von 18 Zoll frei Reifen: Slicks sind verboten. Profilierte Reifen sind auf der Basis eines Designs, das von der FIA homologiert wurde, gestattet. Für Reifen mit einem Profilanteil von weniger als 25% veröffentlicht die FIA jene Profil-Designs, die benutzt werden können, in den monatlichen Bulletins. Alle Diese Reifen müssen gänzlich können profiliert sein oder händisch geschnitten werden, um eine identische Reproduktion mit dem Profilmuster zu erreichen. Das Laufflächenprofil muss 51

53 Technische Auskünfte ausschließlich in der OSK-Technik-Hotline, saisonal Mittwochs 18:00 19:00 Uhr, Automobilrennsport, historischer Rennsport, Rallye: 0664/ ; Bergrennsport, Rallycross, Slalom: 0664/ Wagenpaßanträge bitte per 30 Tage vor dem 1. Fahrzeugeinsatz an: vollständig profiliert sein. Bei Reifen mit einem Profilanteil von mehr als 25% ist das Design des Profils freigestellt. Der Profilanteil wird nach dem folgenden Schema errechnet: 1. Definition der Kontrolloberfläche: Profilmuster auf einer Oberfläche von 170 mm Breite (je 85 mm auf jeder Seite von der Reifenmittellinie aus), mit einem Umfang von 140 mm. In diesem Bereich muss die mit mindestens 5,5 mm tiefen (bei neuen Reifen) und 2 mm breiten Rillen versehene Oberfläche mindestens 17% der Gesamt-Oberfläche ausmachen (Z ). Länge x Breite (mm) Oberfläche (mm 2 ) 25% Rate 9,5 180x x ,5 161x x ,5 142x x ,5 124x Die Summe der Rillenbreite, die in dem oben beschriebenen Bereich in Längsrichtung laufen, muss mindestens 4 mm betragen. 3. Die Summe der Rillenbreite, die in Querrichtung laufen, muss mindestens 16 mm betragen. 4. Die Stollen-Verbindungsblöcke und Lamellen müssen als Teil des Profilmusters gesehen werden, sofern sie weniger als 2 mm aufweisen. 5. Das Profilschneiden per Hand ist gestattet. Das Profil muss jedoch dem eines FIA-homologierten Reifens entsprechen Profilschneiden per Hand ist an homologierten Reifen zulässig. 6. Zu jeder Zeit des Rennens muss die Profiltiefe, unabhängig vom Typ des verwendeten Reifens, mindestens 2,0 mm betragen und nicht weniger als mindestens 75% der Reifenoberfläche bedecken. 1.5 Telemetrie/Kommunikation Jede Form von drahtloser Datenübertragung zwischen dem Fahrzeug und einer Person und/oder Ausrüstung ist verboten, während das Fahrzeug auf der Strecke ist. Datenübertragung durch eine zeitlich begrenzte physikalische Verbindung ist nur im Fahrerlager gestattet Funk- und/oder stimmliche Kommunikation zwischen dem Fahrer und irgendeiner Person und/oder Ausrüstung ist verboten, während das Fahrzeug auf der Strecke ist. 2. Bestimmungen und erlaubte Modifikationen für die Divisionen 1, 1A und 2: Die nachstehenden Vorschriften gelten für alle Fahrzeuge zusätzlich zu den Bestimmungen des Anhang J. 2.1 Rücklicht: Jeder Wagen muss mit mindestens zwei roten Nebelschlussleuchten ausgerüstet sein (mit je einer Mindestleuchtfläche von 60 cm 2 und mit einer mindestens 15 Watt starken Glühlampe), oder mit zwei FIA- zugelassenen Regenleuchten (Technische Liste 19), die immer funktionieren müssen, wenn gebremst wird. Die Rückleuchten müssen mindestens 100 cm und maximal 150 cm über dem Grund angebracht sein. Sie müssen symmetrisch zur Längsachse und in der selben Transversalebene sein. 2.2 Abschleppöse: Jedes Fahrzeug muss vorn und hinten mit je einer Abschleppöse ausgerüstet sein. Das Design ist freigestellt, es muss jedoch in der Lage sein, eine Mindesttraktionskraft von 5000 N auszuhalten. Sie müssen deutlich markiert, leicht erreichbar und leuchtend gelb, rot oder orange gefärbt sein. Diese dürfen nicht über den Umriss der Karosserie - von oben gesehen - hinausragen. 2.3 Sitze/Zubehör und Verstärkungen: Alle Fahrersitze müssen FIA-homologiert (Standard 8855/1999), und dürfen nicht modifiziert sein. Die Nutzung beträgt max. 5 Jahre ab dem Produktionsdatum, das auf dem vorgeschriebenen Aufkleber angegeben ist. Eine Verlängerung von 2 Jahren kann vom Hersteller autorisiert werden und muss durch einen zusätzlichen Kleber angezeigt werden. Die Passagiersitze sowie bei Fließheckautos auch die Hutablage können entfernt werden. Werden die Original-Befestigungen oder Halterungen geändert, müssen entweder die neuen Teile für diese Verwendung vom Sitzhersteller freigegeben sein oder mit der folgenden Spezifikation übereinstimmen (Z ): 1 Halterungen müssen an der Karosserie/am Chassis mit mindestens vier Befestigungsstellen pro Sitz angebracht werden, wobei Bolzen mit einem Durchmesser von mindestens 8 mm sowie Gegenstück verwendet werden müssen (s. Z253-65). Die minimale Kontaktfläche zwischen Halterung, Karosserie/Chassis und Gegenstück beträgt 40 cm2 für jeden Befestigungspunkt. Falls Schnelllösesysteme verwendet werden, müssen diese imstande sei, einem vertikalen und horizontalen Druck von jeweils N zu widerstehen. Falls für die Einstellung der Sitze Schienen benutzt werden, muss es sich um jene handeln, die entweder original im homologierten Auto eingebaut waren oder mit dem Sitz mitgeliefert wurden. 2 Der Sitz muss an den Halterungen mit vier Befestigungspunkten angebracht sein, zwei an der Vorder- und zwei an der Rückseite des Sitzes, wobei Bolzen mit einem Mindestdurchmesser von 8 mm und im Sitz integrierte Verstärkungen verwendet werden müssen. Jeder Befestigungspunkt muss einer Kraft von N in jede Richtung widerstehen können. 52

54 Technische Auskünfte ausschließlich in der OSK-Technik-Hotline, saisonal Mittwochs 18:00 19:00 Uhr, Automobilrennsport, historischer Rennsport, Rallye: 0664/ ; Bergrennsport, Rallycross, Slalom: 0664/ Wagenpaßanträge bitte per 30 Tage vor dem 1. Fahrzeugeinsatz an: 3 Die minimale Dicke von Halterungen und Gegenstücken beträgt 3 mm bei Stahl und 5 mm bei Leichtmetallen. Die minimale Länge für jede Halterung beträgt 6 cm. 2.4 Windschutzscheibe/Scheiben: Die Windschutzscheibe muss aus Verbundglas oder aus Polycarbonat bestehen. Die anderen Scheiben müssen aus Sicherheitsglas oder Kunststoff bestehen. Bei Verwendung von Kunststoff ist eine Mindeststärke von 5 mm vorgeschrieben. Die Technischen Kommissare dürfen kein Fahrzeug abnehmen, dessen Windschutzscheibe dermaßen beschädigt ist, daß die Sicht ernsthaft beeinträchtigt ist bzw. die Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Scheibe während des Rennens zerspringt. Das Anbringen von Aufklebern oder Folien und das Sprayen der Scheiben ist unzulässig, ausgenommen solche Fälle, wie sie ausdrücklich im Sportgesetz Kapitel 17, Art. 211 aufgeführt sind. Synthetische Windschutzscheiben dürfen nicht getönt sein. Windschutzscheiben aus getöntem Glas, so wie z.b. Windschutzscheiben mit einem Schutz gegen Hitze sind nur zugelassen, wenn sie mit dem homologierten Fahrzeug original ausgeliefert wurden. Der Einbau eines zusätzlichen Behälters für Windschutzscheiben-Waschflüssigkeit ist zugelassen, ebenso der Einbau eines größeren Behälters als das Original. Dieser darf jedoch ausschließlich dazu dienen, die Windschutzscheibe zu säubern. 2.5 Ersatzrad: Verboten Kraftstoffbehälter: Wenn kein Original-Kraftstoffbehälter eingebaut wird, muss es sich um einen von der FIA homologierten Sicherheitstank (mindestens FT3-1999) lt. Spezifikation in Art handeln. Der Kraftstoffbehälter, der Auffangbehälter, die Pumpen und alle Teile der Kraftstoffzufuhr soll mindestens 30 cm von der Karosserie, sowohl in seitliche als auch in Längsrichtung gesehen, entfernt sein, außerhalb des Fahrgastraums angebracht werden und von diesem durch eine feuerbeständige Wand oder einem zusätzlichen Behälter getrennt sein, wobei beide feuerfest und flüssigkeitsdicht sein müssen, um zu verhindern, dass Kraftstoff ins Cockpit eindringen oder in Kontakt mit den Auspuffrohren kommen kann. Sollte der Treibstofftank im Kofferraum installiert und die hintere Sitzbank entfernt werden, muss ein feuersicheres und flüssigkeitsdichtes Schott das Cockpit vom Treibstofftank trennen. Im Falle eines Zwei-Volumenfahrzeugs kann eine nicht tragende Trennwand aus transparentem, nicht entflammbarem Kunststoff zwischen dem Fahrgastraum und dem Anbringungsort des Kraftstoffbehälters verwendet werden. Die Tanks müssen in effektiver Form geschützt und sicher mit der Karosserie/dem Chassis des Fahrzeuges verbunden sein. Die Verwendung von Sicherheitsschaum in den Tanks ist empfohlen. Alle Treibs toffpumpen dürfen nur dann arbeiten, wenn der Motor läuft oder während des Startprozesses Kraftstoffproben Fahrzeuge müssen mit einem selbstschließendem Anschlussventil ausgestatten sein, das von den technischen Kommissären benutzt werden kann, Proben des dem Motor zugeführten Kraftstoffes zu entnehmen. Dieser Anschluss muss FIA geprüft (technische Liste Nr. 5) und unmittelbar vor den Einspritzdüsen angebracht sein. 2.7 Lenksäule: Vorhandene Lenkradschlösser (Diebstahlsicherungen) müssen entfernt werden. Das Lenkrad muss mit einem Quick- Release Mechanismus gemäß Artikel ausgestattet sein. 2.8 Sicherheitsgurte: Sicherheitsgurte mit mindestens 6 Befestigungspunkten, entsprechend den Bestimmungen des Art Anh. J, müssen im Fahrzeug angebracht sein. Die beiden Schultergurte müssen je einen separaten Verankerungspunkt haben. 2.9 Wasserkühler: Der Wasserkühler sowie dessen Kapazität sind freigestellt. Sein Einbauort darf nicht verändert werden. Der Einbau von zusätzlichen Ventilatoren zur Kühlung ist erlaubt. Eine Kühlerabdeckung darf montiert werden, vorausgesetzt, dass sich daraus keine Karosserieverstärkung ergibt Beleuchtungseinrichtungen: Alle äußeren Beleuchtungseinrichtungen dürfen unter der Bedingung entfernt werden, daß alle dadurch in der Karosserie entstehenden Öffnungen formschlüssig, d.h. der Silhouette entsprechend, abgedeckt werden und die Bestimmungen des Art. 2.1 erfüllt werden Überrollkäfig: Es muss ein Überrollkäfig eingebaut werden, der den Bestimmungen des Art entspricht Teppiche: Im Fahrgastraum dürfen die Teppiche entfernt werden Feuerlöschsysteme: Eingebaute, automatische Feuerlöschsysteme sind empfohlen. Für Fahrzeuge die nach dem homologiert wurden, sind sie obligatorisch. Sie müssen mit Artikel übereinstimmen. 53

55 Technische Auskünfte ausschließlich in der OSK-Technik-Hotline, saisonal Mittwochs 18:00 19:00 Uhr, Automobilrennsport, historischer Rennsport, Rallye: 0664/ ; Bergrennsport, Rallycross, Slalom: 0664/ Wagenpaßanträge bitte per 30 Tage vor dem 1. Fahrzeugeinsatz an: 2.14 Schmutzfänger: Die Anbringung von Schmutzfängern ist zugelassen, vorausgesetzt, dass sie dem Artikel entsprechen. 3. Gültige Bestimmungen und erlaubte Änderungen für Fahrzeuge der Division 1, 1A und des Division 2 Rallycross Cups, welche zusätzlich zu vorstehend genannten Regelungen des Artikels 2 gelten: 3.1 Mindestgewicht: Das Gewicht der Fahrzeuge wird mit dem Fahrer an Board, inkl. gesamter Bekleidung, und mit sämtlichen Flüssigkeiten im Fahrzeug gemessen. Die Fahrzeuge müssen die Mindestgewichte in Übereinstimmung mit ihrem Hubraum aufweisen, die im Art für andere Veranstaltungen angegeben sind. Das Gewicht muss folgender Tabelle entsprechen: Hubraum Hubraum Hubraum bis 1000 ccm 770 kg über 1000 bis 1400 ccm 860 kg über 1400 bis 1600 ccm 950 kg über 1600 bis 2000 ccm 1030 kg über 2000 bis 2500 ccm 1130 kg über 2500 bis 3000 ccm 1210 kg über 3000 bis 3500 ccm 1300 kg über 3500 bis 4000 ccm, 1380 kg über 4000 bis 4500 ccm 1470 kg Division 1: Die Hubraumgrenze wird in Art. 3.7 erläutert Division 1A: Der Hubraum ist mit 1600 ccm beschränkt Rallycross Cup Division 2: Der Hubraum ist mit 2000 ccm beschränkt. 3.2 Karosserie - Fahrgestell Karosserie: die Originalkarosserie muss beibehalten werden mit Ausnahme der erlaubten Kotflügel und aerodynamischen Hilfsmittel. Zierleisten usw. können entfernt werden. Scheibenwischer sind frei, jedoch muss ein funktionsfähiger Scheibenwischer vorhanden sein Karosserie, Fahrgestell: Die serienmäßig produzierte Karosserie und das Fahrgestell müssen unverändert bleiben, jedoch darf die ursprüngliche Struktur in Übereinstimmung mit Art verstärkt werden. Nur für Division 1 und Rallycross Cup Division 2: Es darf das Fahrzeug in Übereinstimmung mit der Z modifiziert werden. Alle Anpassungen werden in Verbindung mit der Mitte der Vorder- oder Hinterachse des homologierten Teils gezogen. Das beigefügt Material muss metallisch und mit der Karosserie verschweißt sein. Um einen Katalysator einbauen zu können ist es erlaubt, eine Vertiefung am Mitteltunnel zu machen wie in Z beschrieben. Nur für Division 2: Der Boden unter den hinteren Sitzen kann bis zu 100mm angehoben werden Türen, Hauben, Deckel: Ausgenommen Fahrertür ist das Material freigestellt, wenn die Originalaußenform beibehalten wird. Türscharniere und Außengriffe sind frei. Die Originalschlösser können getauscht werden, die Ersatzschlösser müssen funktionieren. Die Original-Fahrertür muss beibehalten werden, die Verkleidung kann entfernt werden. Die rückwärtigen Türen können mittels Schweißung verschlossen werden. Verschlussvorrichtungen und Scharniere der Hauben und Deckel sind frei, aber jeder Deckel muss an vier Punkten befestigt sein, die Öffnung von außen muss möglich sein. Die Original-Verschlusssysteme müssen entfernt werden. In der Motorhaube dürfen für die Belüftung Öffnungen vorgesehen werden, wenn dadurch keine mechanischen Teile sichtbar werden. Auf jeden Fall müssen die Hauben und Deckel mit den homologierten Originalteilen austauschbar sein. Es ist erlaubt die Fensteröffnungsmechanismen aller vier Türen zu entfernen oder elektrische Fensterheber durch manuelle Heber zu ersetzen Innenraum -Belüftungsöffnungen: Zur Belüftung des Fahrgastraumes dürfen in der Karosserie 1 oder 2 Öffnungen vorgesehen werden, wenn: diese maximal 10 cm hoch sind, im Frontdrittel des Dachs angebracht sind, Scharniere an der hinteren Kante aufweisen und eine Maximalöffnung von 500 mm besitzen. Die Heizung kann entfernt werden Unterboden-Schutz: Die Verwendung eines Unterbodenschutzes in Übereinstimmung mit Art ist zugelassen, jede Verlängerung dieses Schutzes vor den Vorderrädern ist verboten, außer sie ist ganz genau unter einem jener Teile angebracht, wie in Art beschrieben. 3.3 Aerodynamische Teile: Vordere Aerodynamikteile für Division 1 und 1a: Material und Aussehen sind frei, jedoch durch folgende Punkte eingeschränkt: - vertikal sind sie in ihrer Ausdehnung durch die Radnabenmitte der Vorderräder beschränkt, horizontal durch den niedrigsten Punkt der Türöffnung (Z ), außerdem durch die Gesamtlänge des homologierten Fahrzeuges und an der Vordere Aerodynamikteile für den Division 2: Verboten Vorderseite durch die vertikale Projektion der Stoßstange des homologierten Fahrzeuges. Das Material der Stoßstange muss unverändert bleiben (d.h. Plastik darf nur durch Plastik ersetzt werden, inklusive Verbund-Materialien). Die Sicherheits -Elemente, welche die Absorption von Einschlägen zwischen Stoßstange und Chassis erlauben, müssen beibehalten bleiben. Modifikationen der Seitenteile der vorderen Stoßstange dürfen nur gemäß Anh. 1 der Homologationsbestimmungen für Grp. A und B-Fahrzeuge durchgeführt werden. Eine oder mehrere Öffnungen dürfen in die Stoßstange geschnitten werden (jener Teil, der oberhalb jener Linie liegt, die entlang des niedrigsten Punktes der Türöffnung verläuft), jedoch darf die Gesamtfläche der Öffnungen an der Vorderseite nicht größer als cm 2 sein. Die Dicke der vorderen Aerodynamikteile muss mindestens 2 mm und maximal 5 mm betragen Hintere Aerodynamikteile für Division 1 und 1a: Die maximale Ausdehnung muss Z folgen. Auch wenn das 54

56 Technische Auskünfte ausschließlich in der OSK-Technik-Hotline, saisonal Mittwochs 18:00 19:00 Uhr, Automobilrennsport, historischer Rennsport, Rallye: 0664/ ; Bergrennsport, Rallycross, Slalom: 0664/ Wagenpaßanträge bitte per 30 Tage vor dem 1. Fahrzeugeinsatz an: Fahrzeug größere Originalabmessungen als diese Abmessungen hat, muss es mit dieser Zeichnung übereinstimmen. An seinen äußersten Enden muss das Teil mit der Karosserie verbunden und darf nicht aus der Frontalansicht der Karosserie (ohne Rückspiegel) herausragen. Die Basis der Box inklusive der Zeichnung muss jene mit den größten Abmessungen sein und horizontal positioniert werden. Weiters kann dieses Volumen Abschnitt für Abschnitt vergrößert werden, wobei an jedem Punkt des rückwärtigen aerodynamischen Teils kein Abschnitt die Abmessungen von 450x290x190 mm übersteigen darf, Befestigungen inbegriffen. Das hintere Aerodynamikteil muss innerhalb der Frontalansicht des Fahrzeugs liegen und innerhalb der Ansicht des Fahrzeugs von oben. Die Stärke der hinteren Aerodynamikteile muss mindestens 2 mm und maximal 5 mm betragen Hintere Aerodynamikteile für den Division 2: Verboten 3.4 Kotflügel: Der Begriff "Kotflügel" ist in Artikel definiert. Das Material und die Form der Kotflügel sind freigestellt, jedoch muss die Form des Radkastenausschnittes beibehalten werden. Dies bedeutet nicht, dass ihre originalen Dimensionen beibehalten werden müssen. Alle zusätzlichen Schmutzfänger müssen mindestens 0,5 mm und maximal 2 mm dick sein. In allen Fällen darf die maximale Verbreiterung an der Vorder- und Hinterachse 140 mm nicht überschreiten, dies in Relation mit den im Homologationsblatt angegebenen Werten. Die Kotflügel müssen die Räder wirksam über mindestens ein Drittel des Umfangs und mindestens über die gesamte Reifenbreite abdecken. Wird das Fahrzeug von oben betrachtet, darf der obere Teil der Räder ab der Radmitte, mit gerade nach vorne gerichteten Rädern, nicht sichtbar sein. Weiters müssen die seitlichen Teile der Front- und Heckstoßstange der Form des Kotflügels folgen. Öffnungen für Kühlung dürfen in den Kotflügeln angebracht werden. Jedoch dürfen sie, wenn sie hinter den Hinterrädern angebracht sind, die hinteren Reifen in horizontaler Ebene von hinten gesehen nicht sichtbar machen. In der Innenseite der Kotflügel dürfen mechanische Bauteile angebracht werden, die aber in keiner Weise die Kotflügel verstärken dürfen. (Erläuterung: Falls das Originalauto an der Karosserie angebrachte Kotflügelverbreiterungen hat, von denen ein Teil an der hinteren Tür angebracht ist, wird dieser Teil als Teil des hinteren Kotflügels angesehen. Daher kann dieser Teil in derselben Art und Weise wie der hintere Kotflügel modifiziert werden.) 3.5 Beleuchtungseinrichtungen: Über den Artikel 2.10 hinaus darf in jeder Abdeckung eine Öffnung mit einer Fläche von max. 30 cm 2 zur Kühlung bleiben. 3.6 Motor: Der Hubrauminhalt ist für die Division 1A auf 1600 ccm beschränkt. Der Hubrauminhalt für Division 2 Rallycross Cup- Fahrzeuge ist auf 2000 ccm beschränkt und der Motor kann um 90 gedreht werden, um von Front- auf Heckantrieb umzurüsten. Der Motor ist frei. Der Motorblock muss jedoch der eines Motors von der gleichen registrierten Handelsmarke wie die der Original-Karosserie sein. Er muss die gleiche Zylinderzahl wie der ursprünglich für das Fahrzeug homologierte Motor haben. Der Motor muss im ursprünglichen Motorraum eingebaut sein. Division 1: Zumindest 50% der Länge des Motorblocks (bei längs eingebauten Motoren), oder der Breite (bei quer eingebauten Motoren) muss vor einer gedachten, durch die Radmitte der beiden vorderen Räder gehenden, senkrechten Fläche liegen. Division 2: Die Motorposition muss entweder original sein, oder den erlaubten Modifikationen für Division 1 entsprechen. Es ist nicht erlaubt zwei Motoren zu verwenden, es sei denn, dass es in dieser Form homologiert ist. Variable Ventilsteuerungen sind nicht erlaubt. Variable Ansaugrohre sind verboten. Titan ist mit Ausnahme von Pleuel, Ventilen, Ventil-Haltevorrichtungen und Hitzeschildern nicht erlaubt. Die Verwendung von Magnesium an sich bewegenden Teilen ist nicht erlaubt. Die Verwendung von jeglichen Keramikteilen ist verboten. Die interne und/oder externe Besprühung oder Einspritzung von Wasser oder jeglichen anderen Substanzen (andere als Kraftstoff für die normale Verbrennung im Motor) ist verboten. Die Verwendung von Karbon- oder Verbundmaterialien ist beschränkt auf Kupplungen und nicht beanspruchte Abdeckungen oder Kanäle. Ausschließlich eine direkte mechanische Betätigung ist zwischen Gaspedal und Motor-Ladekontroll-Vorrichtung erlaubt. Die Tunnel, welche zur Durchführung der Abgasrohre dienen, müssen über mindestens zwei Drittel ihrer Länge nach außen geöffnet sein. Nur im Autocross sind nach unten gerichtete Auslässe der Abgasrohre verboten. 3.7 Aufgeladene Motoren (Nur Division 1): Für aufgeladene Motore von Division 1-Fahrzeugen beträgt der maximal zulässige Hubraum 2058 ccm bei Benzin- und 2333 ccm bei Dieselmotoren. Alle aufgeladenen Fahrzeuge müssen mit einem Luftmengenbegrenzer versehen sein, der am Kompressorgehäuse befestigt ist. Die gesamte Luft, die zur Versorgung des Motors notwendig ist, muss durch diesen Luftmengenbegrenzer geführt werden, der den nachfolgenden Bedingungen entsprechen muss: - Der innere Durchmesser des Restriktors darf maximal 45 mm betragen. Er muss über eine Mindestdistanz von 3 mm aufrecht erhalten werden, gemessen stromabwärts von einer Ebene senkrecht zur Symmetrieachse, die sich maximal 50 mm stromaufwärts zu einer Ebene durch die äußere obere Kante (stromaufwärts) der Kompressorschaufeln befinden muss (Z ). - Der Durchmesser muss jederzeit eingehalten werden, unabhängig von Temperaturbedingungen. - Der äußere Durchmesser des Restriktors muss an seinem engsten Punkt unter 51 mm liegen. Dieser Wert muss über eine Distanz von 5 mm auf jeder Seite eingehalten werden. Die Befestigung des Restriktors am Lader muss so durchgeführt werden, dass zwei Schrauben komplett vom 55

57 Technische Auskünfte ausschließlich in der OSK-Technik-Hotline, saisonal Mittwochs 18:00 19:00 Uhr, Automobilrennsport, historischer Rennsport, Rallye: 0664/ ; Bergrennsport, Rallycross, Slalom: 0664/ Wagenpaßanträge bitte per 30 Tage vor dem 1. Fahrzeugeinsatz an: Kompressorgehäuse oder vom Restriktor entfernt werden müssen, um den Restriktor vom Kompressor zu entfernen. Eine Befestigung mit einer Nadel- bzw. Madenschraube ist nicht zulässig. Ausschließlich zum Zwecke der Montage des Restriktors ist es erlaubt, Material am Kompressorgehäuse zu entfernen oder hinzuzufügen. Die Köpfe der Schrauben müssen gebohrt sein, sodass eine Verplombung möglich ist. Der Restriktor muss aus einem einzigen Material gefertigt sein und darf ausschließlich zum Zwecke der Befestigung und Verplombung gebohrt sein. Die Anbringung muss möglich sein zwischen den Befestigungsschrauben, zwischen dem Restriktor (od. Befestigung Restriktor/Kompressorgehäuse), dem Kompressorgehäuse (oder der Gehäuse/Flansch- Befestigung) und dem Turbinengehäuse (oder der Gehäuse/Flansch-Befestigung) - siehe Z Im Falle eines Motors mit zwei parallelen Kompressoren muss jeder Kompressor bis zu einem maximalen Einlass Durchmesser von 32 mm bzw. 38 mm äußerer Durchmesser begrenzt sein. Falls eine Aufladung eingebaut ist, müssen die Abgase des Regelventils in das Motorabgassystem münden und dürfen in keiner weise wiederverwendet werden. Weiters darf keinerlei Verbindung zwischen Ansaug- und Auspuffsystem bestehen. Wassereinspritzung ist verboten, falls sie nicht original am homologierten Motor existiert. Besprühung des Intercoolers ist verboten. Fahrzeuge mit Turbolader dürfen nicht mit Einrichtungen versehen sein, welche es dem Fahrer ermöglicht, während der Fahrt den Ladedruck oder das Elektroniksystem, welches den Ladedruck regelt, zu verstellen, ausgenommen das Gaspedal. Keramische Teile, variable Einlassdurchmesser und verstellbare Einlassschaufeln an Turboladern sind verboten. 3.8 Fahrgastraum: Die Teile unterhalb des Armaturenbrettes, die nicht Bestandteile desselben sind, dürfen entfernt werden. Es ist gestattet, den Teil der Zentralkonsole zu entfernen, der weder die Heizung noch Instrumente enthält (Z ). Das Armaturenbrett darf keine vorstehenden Kanten aufweisen. Der Sitz muss vollständig auf der einen oder anderen Seite der vertikalen Längsmittelebene des Fahrzeugs sein. Die Trennwände, die den Innenraum vom Motor- und Kofferraum trennen, müssen in ihrer ursprünglichen Lage und Form beibehalten werden. Ihr Material muss das gleiche oder ein festeres sein als das originale Material. Der Einbau von Teilen an oder durch eine dieser Trennwände ist unter der Bedingung erlaubt, dass sie nicht weiter als 20 cm in den Fahrgastraum hineinragen (senkrecht vom originalen Teil der Trennwand gemessen). Diese Möglichkeit gilt jedoch nicht für den Motorblock, die Ölwanne, die Kurbelwelle oder den Zylinderkopf. Außerdem ist es erlaubt, den Boden zum Zwecke des Einbaus eines Allrad-Antriebs in Übereinstimmung mit Artikel zu ändern. 3.9 Kraftstoff-, Öl- und Kühlwasserbehälter: Diese müssen durch Trennwände vom Fahrgastraum getrennt werden, so dass bei Bruch, Undichtigkeit oder Produktionsmangel eines Kraftstoffbehälters keine Flüssigkeit in den Fahrgastraum eindringen kann. Der Kraftstoffbehälter ist auf gleiche Weise zum Motorraum und zur Auspuffanlage abzusichern. Der Tankdeckel darf nicht über die Karrosseriesilhouette hinausragen und muss dicht sein. Das Aufbewahren von Treibstoff an Bord des Fahrzeuges in einem Temperaturbereich von mehr als 10 Grad Celsius über der Umgebungstemperatur ist verboten Radaufhängung: Die Fahrzeuge müssen mit abgefederten Radaufhängungen ausgerüstet sein. Die Arbeitsweise und das Design des Aufhängungssystems ist frei. Vorderachse: Modifikationen der Verkleidung (oder Karosserie) sind beschränkt auf: - die Verstärkung bestehender Verankerungspunkte - die Hinzufügung von Material zur Schaffung neuer Verankerungspunkte - die notwendigen Modifikationen, um Raum für Aufhängungsteile, Antriebswellen, Räder und Reifen zu schaffen. Verstärkungen und Materialzugabe dürfen nicht weiter ausgedehnt werden als 100 mm vom Verankerungspunkt entfernt. Mit der Ausnahme von Hilfsrahmen, die den Vorder- mit dem Hinterteil verbinden, ist die Form und das Material des vorderen Hilfsrahmen freigestellt, wenn: er mit dem Originalteil ausgetauscht werden kann, die Anzahl der originalen Abstützpunkte gleich bleibt, und er demontiert werden kann (nicht geschweißt). Es ist gestattet, die Befestigungspunkte des Hilfsrahmens zu verlegen, vorausgesetzt sie befinden sich innerhalb des neuen Tunnels (siehe Art , nur für Division 1) Hinterachse (nur Division 1 und Division 2): Modifikationen an der Verkleidung (oder Karosserie) um geänderte Positionen von Drehachse und Montagepunkten aufzunehmen, sind beschränkt auf jene in Z Das federnde Medium darf nicht alleine aus Bolzen bestehen, die in biegsamen Buchsen oder Befestigungen montiert sind, jedoch aus hydraulischen Systemen. Die Räder müssen sich über die Biegsamkeit der Befestigungen hinaus bewegen können, um Federungen zuzulassen. Die Verwendung von aktiven Radaufhängungen ist verboten. Verchromte Radaufhängungsteile sind verboten. Alle Radaufhängungsteile müssen aus einem metallischen, homogenen Material bestehen. Hydropneumatische Radaufhängungen sind zugelassen, vorausgesetzt, sie haben kein aktives Kontrollsystem. Hinterachse Division 1a: Die notwendigen Modifikationen zum Gebrauch eines McPherson-Systems sind gestattet. Die Zeichnungen und sind in dieser Division nicht anzuwenden. Vollständige hintere Aufhängungssysteme, die für Kit- Cars homologiert sind, können verwendet werden. Das federnde Medium darf nicht alleine aus Bolzen bestehen, die in biegsamen Buchsen oder Befestigungen montiert sind, jedoch aus hydraulischen Systemen. Die Räder müssen sich über die Biegsamkeit der Befestigungen hinaus bewegen können, um Federungen zuzulassen. Die Verwendung von aktiven Radaufhängungen ist verboten. Verchromte Radaufhängungsteile sind verboten. Alle Radaufhängungsteile müssen aus einem metallischen, homogenen 56

58 Technische Auskünfte ausschließlich in der OSK-Technik-Hotline, saisonal Mittwochs 18:00 19:00 Uhr, Automobilrennsport, historischer Rennsport, Rallye: 0664/ ; Bergrennsport, Rallycross, Slalom: 0664/ Wagenpaßanträge bitte per 30 Tage vor dem 1. Fahrzeugeinsatz an: Material bestehen. Hydropneumatische Radaufhängungen sind zugelassen, vorausgesetzt, sie haben kein aktives Kontrollsystem Kraftübertragung: Jeder Sensor, Kontaktschalter oder elektrischer Draht in Kontakt mit den vier Rädern, dem Getriebe oder den vorderen, mittleren oder hinteren Differentialen ist verboten. Nur ein Sensor zur Anzeige des eingelegten Ganges ist am Getriebe erlaubt, unter der Voraussetzung, dass der Sensor, das elektrische Kabel und die Anzeige von der Motorsteuerung völlig unabhängig ist. Division 1: Die Kraftübertragung ist frei der, Umbau auf Vierrad-Antrieb ist erlaubt, Traktions -Kontrollsysteme sind verboten. Differentiale mit begrenztem Schlupf vorne und hinten müssen auf mechanischem Weg funktionieren. Mechanisches Differential mit begrenztem Schlupf heißt: ein System nur auf rein mechanischer Basis, ohne irgendeine Unterstützung eines hydraulischen oder elektrischen Systems. Eine Visco- Kupplung wird nicht als mechanisches System angesehen. Bei vierrad-getriebenen Fahrzeugen ist die Hinzufügung eines hydraulischen Systems oder einer Visco- Kupplung zum Zentral- Differential gestattet, um den Schlupf zu begrenzen, dieses System darf jedoch nicht verstellbar sein, wenn das Fahrzeug in Bewegung ist. Division 1A: Die Kraftübertragung ist frei, Traktions-Kontrollsysteme sind verboten. Differentiale mit begrenztem Schlupf vorne und hinten müssen auf mechanischem Weg funktionieren. Mechanisches Differential mit begrenztem Schlupf heißt: ein System nur auf mechanischer Basis, ohne irgendeine Unterstützung eines hydraulischen oder elektrischen Systems. Eine Visco- Kupplung wird nicht als mechanisches System angesehen. Division 2: Die Kraftübertragung ist freigestellt. Jeder Sensor, Kontaktschalter oder jedes elektrische Kabel an Rädern, Getriebe oder Differential ist verboten. Eine Traktionskontrolle ist verboten, der Umbau von Front- auf Heckantrieb ist obligatorisch. Differentiale mit begrenztem Schlupf hinten müssen auf mechanischem Weg funktionieren. Mechanisches Differential mit begrenztem Schlupf heißt: ein System nur auf rein mechanischer Basis, ohne irgendeine Unterstützung eines hydraulischen oder elektrischen Systems. Eine Visco- Kupplung wird nicht als mechanisches System angesehen. Sie ist zulässig, wenn sie homologiert ist Wasserkühler (nur Division 1): Dieser Artikel ist als Vervollständigung des Artikels 2.9 nur in der Division 1 zu sehen. Der Anbringungsort ist frei, sofern der Kühler nicht in den Fahrgastraum ragt. Der Lufteinlass und Auslass des Wasserkühlers durch die Karosserie darf maximal dieselbe Oberfläche wie der Kühler selbst haben. Luftkanäle können durch das Cockpit verlaufen. Der Boden kann für die Durchleitung von Luftkanälen nicht modifiziert werden Bremsen: Die Bremsen sind frei. Es müssen jedoch Zweikreisbremsen sein, die vom gleichen Pedal aus betätigt werden, wobei der Pedaldruck normalerweise auf alle Räder wirkt. Beim Auftreten einer undichten Stelle in den Bremsleitungen oder einer sonstigen Störung in der Bremskraftübertragung muss ein Pedaldruck mindestens noch auf zwei Räder wirken. ABS- Systeme sind verboten. Die Bremsscheiben müssen aus eisenhältigem Metall sein. Eine Handbremse ist vorgeschrieben. Sie muss gleichzeitig und effizient auf beide Vorder- oder Hinterräder wirken. Flüssigkeitstanks innerhalb des Cockpits sind verboten Mechanische Bauteile: Kein mechanisches Bauteil darf außerhalb der ursprünglichen Karosserie angebracht werden, außer in der Innenseite der Kotflügel Lenkung: Das Lenksystem und seine Position sind frei, aber nur eine direkte mechanische Betätigung zwischen dem Lenkrad und den gelenkten Rädern ist erlaubt. Die Lenksäule muss für den Fall eines Aufpralls mit einer nachgiebigen Vorrichtung von einem Serienfahrzeug versehen sein. Eine Vierradlenkung ist verboten Getriebe: Division 1, 1A und Division 2 : Halbautomatische oder automatische Getriebe mit elektronischer, pneumatischer oder hydraulischer Anti-Schlupfregelung sind verboten. Differentiale mit elektronischen, pneumatischen oder hydraulischen Sperrsystemen, welche während der Fahrt vom Fahrer verstellt werden können, sind verboten Magnesiumbleche: Die Verwendung von Magnesiumblechen mit einer Stärke von weniger als 3 mm ist verboten Telemetrie: Die Benutzung von Telemetrie ist verboten. 4. Gültige Bestimmungen und erlaubte Änderungen für Fahrzeuge der Division 2, welche zusätzlich zu vorstehend genannten Regelungen des Artikels 2 gelten: 4.1 Gewichte: Das Gewicht wird mit dem Fahrzeug in rennfertigem Zustand ohne Fahrer und Fahrer-Zubehör gemessen. Ballast in 57

59 Technische Auskünfte ausschließlich in der OSK-Technik-Hotline, saisonal Mittwochs 18:00 19:00 Uhr, Automobilrennsport, historischer Rennsport, Rallye: 0664/ ; Bergrennsport, Rallycross, Slalom: 0664/ Wagenpaßanträge bitte per 30 Tage vor dem 1. Fahrzeugeinsatz an: Übereinstimmung mit Art (Erster Paragraph) ist gestattet. Hubraum Fronttriebler Hecktriebler bis ccm 750 kg 800 kg bis ccm 850 kg 900 kg bis ccm 950 kg kg bis ccm kg kg 4.2 Bremsen: Die Bremsen müssen mit dem Artikel Anhang J übereinstimmen. 4.3 Nockenwelle: Frei, aber die Dimensionen A und B des Homologationsblatts, Artikel 325, müssen beachten werden. 4.4 Kraftübertragung: Kupplung: Nach Gruppe N-Reglement, Artikel Getriebe: Das Material der Zahnräder ist frei. Das serienmäßige Getriebe-Gehäuse muss beibehalten werden, die Übersetzung ist frei. Die maximale Anzahl der Gänge muss beibehalten werden, das Innere des Getriebegehäuses ist frei, ebenso die Verbindungsgelenke des Ganghebels Achsantrieb und Differential: Ein Sperrdifferential, dessen Schlupf mechanisch begrenzt wird, ist gestattet, vorausgesetzt, es passt in das originale Gehäuse, welches zu diesem Zweck innen modifiziert werden darf. Ein solches Sperrdifferential darf nur auf mechanischem Weg, also ohne irgendeine hydraulische oder elektrische Unterstützung arbeiten Eine Visco-Kupplung wird nicht als mechanisch angesehen. Wenn ein homologiertes Fahrzeug mit einer Visco-Kupplung ausgestattet ist, kann diese entfernt, jedoch nicht durch ein anderes Differential ersetzt werden. Das Original-Differential kann auch gesperrt werden. Die Übersetzungen im Originalgehäuse sind frei, ebenso das Material der Zahnräder. Wenn das Original-Fahrzeug mit einem Differential ausgestattet ist, das von einem elektronischen System kontrolliert wird, ist die elektronische Kontrolleinheit freigestelt, aber sie muss in ihrer Gesamtheit mit der Originaleinheit austauschbar sein (das Differential muss funktionieren, wenn die Einheit durch die Serieneinheit ersetzt wird.) Sensoren und Stellmotore auf der Input -Seite müssen ebenso serienmäßig sein wie deren Funktion. Kein Sensor, auch für den Zweck des Data-Recording, darf hinzugefügt werden. Die elektrische Ausrüstung darf nicht verändert werden Der serienmäßige Antriebswellen-Typ muss beibehalten werden, aber das Material ist frei, mit Ausnahme von Verbundmaterial. 4.5 Kolben: Der Kolben ist freigestellt, aber die Merkmale des Originalkolbens, wie im Homologationsblatt beschrieben (Art. 317) müssen ebenso beibehalten werden wie die Form des Brennraums des Originalkolbens (Oberseite). Artikel 4: Vorschriften für Fahrzeuge der Division 3 (Autocross Single-Seaters) 5. Vorschriften für Fahrzeuge der Division 3 (einsitzige Autocross-Fahrzeuge): Diese Fahrzeuge müssen mit den folgenden Artikeln des Anhang J übereinstimmen: Artikel 251 (Einteilung und Definitionen): Mechanische Teile, 2.2 Dimensionen, Hubraum, Motoren, Chassis, Karrosserie, Sitze, Cockpit, 2.7 Treibstofftank Artikel 252 (Allgemeine Bestimmungen): 1.3 Magnesium, 1.4 Übereinstimmung des Fahrzeuges, 1.5 Beschädigte Gewinde, 2.1 Bodenfreiheit, 2.2 Ballast, 3.1 Aufladung, 3.2 Umrechnungsfaktor für Hubkolben- und Drehkolbenmotoren, 3.3 Umrechnungs -faktor für Saug- und Turbomotoren, 3.4 Treibstoffeinspritzung, 3.5 Umrechnungsfaktor für Hubkolbenmotore und neuen Motorarten, 3.7 Starten des Fahrzeugs, 4 Kraftübertragung, 5 Federung, 7.6 Gefährliche Teile, 9.1 Treibstoff, 9.3 Luft, 10 Bremsen Artikel 253 (Sicherheitsausrüstung): 1 Gefährliche Konstruktionen, 2 Optionale Vorrichtungen, 3 Leitungen und Pumpen (ausgenommen Art. 3.4), 8.3 Material-Bestimmungen (1993 oder 1995 Anh. J), 8.4 Homologation durch die ASN, 13 Unterbrecher, 14 FIA- genehmigte Sicherheitstanks, 15 Feuerschutz, 17 Druckkontrollventile Weiters müssen diese Fahrzeuge mit den Artikeln 1.2., 1.3, 1.4, 2.1., 2.2., 2.3., 2.8. und 3.13 des vorliegenden Artikels 279 übereinstimmen sowie mit den folgenden Vorschriften: 4.1 Hubraum Der maximale Einstufungshubraum beträgt 4000cm 3 für Division 3 und 1600cm 3 für Division 3A. 5.1 Zylinderhubraum: Der maximal zugelassene Zylinderhubraum (Einstufungshubraum) beträgt 4000 cm

60 Technische Auskünfte ausschließlich in der OSK-Technik-Hotline, saisonal Mittwochs 18:00 19:00 Uhr, Automobilrennsport, historischer Rennsport, Rallye: 0664/ ; Bergrennsport, Rallycross, Slalom: 0664/ Wagenpaßanträge bitte per 30 Tage vor dem 1. Fahrzeugeinsatz an: 5.2 Motorschutz: Für Heckmotoren ist ein Schutzbügel vorgeschrieben, dessen hinterer Teil den Motor einschließlich Abgasanlage und dessen Auslass vollkommen überdeckt. Der Bügel muss in der Mitte abgestützt werden. Die Anbringung kann am Unterteil des Fahrzeugs oder am Hauptbügel erfolgen. Die Mindestwandstärke der verwendeten Rohre muss 1,5 mm betragen. Der Motorschutzbügel kann aus mehreren demontierbaren Teilen bestehen. In diesem Fall müssen die zusammengesetzten Rohre mit Muffen versehen sein und ihre Verbindung auf beiden Seiten der Muffe mit mind. 6 mm Durchmesser, muss durch zwei im Winkel von 90 Grad zueinander liegenden Schrauben, die mindestens 30 mm auseinander stehen, sichergestellt sein. Der Durchmesser der verwendeten Schrauben muss mindestens 6 mm betragen. 5.3 Seitlicher Schutz: Der seitliche Schutz muss aus Verbund-Wabenkörperstrukturen bestehen, die an jeder Fahrzeugseite fest an den Stahlkonstruktionen befestigt sind. Diese Stahlkonstruktionen müssen den in Art des Anhang J aufgeführten Materialspezifikationen entsprechen, mit Ausnahme der Rohrdimensionen, welche mindestens 30 x 2 mm betragen müssen. Diese Konstruktionen müssen an der Hauptstruktur des Fahrzeuges befestigt sein. Die Mindestdicke der Verbundwerkstoffplatten beträgt 15 mm und sie können an jeder Seite der Rohre befestigt sein (Z ). Der äußerste Punkt des Schutzes muss sich auf der Ebene der Radnabenmitte befinden und mindestens eine Länge von 60% des Radstandes aufweisen. Dieser Schutz muss auf jeder Seite außen mindestens bis zu einer gedachten Linie, die vertikal durch die Mitte des vordersten Teils der Hinterreifen und durch die Mitte des hintersten Teils der Vorderreifen, jedoch nicht weiter als eine gedachte Linie, die durch die Außenfläche des vordersten Teils der Hinterreifen und durch die Außenfläche des hintersten Teils der Vorderreifen führt, reichen. Der Raum zwischen diesem Schutz und der Karosserie muss abgedeckt sein, um zu verhindern, dass ein Rad dort eindringt. 5.4 Karosserie: Diese muss in allen Teilen einwandfrei gefertigt sein und darf keinen provisorischen Charakter aufweisen. Sie darf weder scharfe Winkel noch scharfkantige oder spitze Teile aufweisen. Die Winkel und Ecken müssen mit einem Radius von mind. 15 mm abgerundet sein. Vorne und an den Seiten muss sich eine Karosserie aus festem, undurchsichtigem Material zum Schutz gegen Steinschlag befinden. Auf der Vorderseite muss diese Karosserie mindestens bis zur Höhe der Lenkradmitte reichen und mind. 42 cm hoch sein, gemessen von der Ebene der Fahrersitzbefestigung. Die Höhe der seitlichen Karosserie darf nicht geringer als 42 cm sein - in Relation zur Ebene der Fahrersitzbefestigung gemessen. Alle mechanischen Teile, die für den Antrieb notwendig sind (Motor, Antriebsstrang), müssen von Karosserie oder Kotflügeln überdeckt sein. Von oben gesehen, müssen alle Teile des Motors von einer stabilen, festen und undurchsichtigen Karosserie abgedeckt sein; die Seiten des Motors dürfen unbedeckt sein. Das verwendete Material darf nicht stärker als 10 mm sein. An jeder Seite des Fahrzeugs muss ein Außenspiegel angebracht sein. Die Spiegelfläche für jeden Außenspiegel muss mindestens 90 cm 2 betragen. In jeder Spiegelfläche muss ein Quadrat mit einer Kantenlänge von 6 cm Platz finden. 5.5 Fahrgastraum: Die Breite des Fahrgastraums muss in einem Bereich von 50 cm vom hintersten Punkt des Sitzes in einer horizontalen Ebene nach vorne gemessen, mindestens 60 cm betragen. Kein Teil des Fahrgastraumes oder ein darin befindliches Teil darf scharfkantig oder spitz sein. Es muss besonders darauf geachtet werden, dass Vorsprünge, die eine Verletzungsgefahr für den Fahrer darstellen könnten, vermieden werden. Die beiden Überrollbügel müssen hoch genug sein, damit eine gedachte Linie von den oberen Teilen des Hauptbügels bis zum vorderen Bügel mindestens 5 cm über dem obersten Punkt des Fahrerhelmes vorbeiführt, wenn der Fahrer sich in normaler Fahrposition befindet, den Helm aufgesetzt und die Sicherheitsgurte angelegt hat. Ein festes Dach über dem Fahrer ist erlaubt. Antriebswellengelenke, die sich unterhalb des Fahrgastraumbodens befinden, müssen über eine Länge von mindesten 25 cm durch ein Band aus Stahl mit einer Mindestdicke von 3 mm geschützt und sicher am Fahrgestell befestigt sein, damit ein Eindringen der Welle in den Fahrgastraum oder ein Berühren des Bodens im Falle eines Gelenkschadens verhindert werden kann. Es darf sich kein mechanisches Bauteil im Fahrgastraum befinden mit Ausnahme der Kontrollelemente, die zum Führen des Fahrzeuges notwendig sind. Es ist vorgeschrieben, für die beiden Seitenöffnungen am Fahrgastraum einen Schutz wie nachfolgend erläutert vorzusehen: Diese Öffnungen müssen komplett geschlossen sein um zu verhindern, dass die Hände oder Arme hindurchgeführt werden. Dies muss ausgeführt werden: - entweder durch Anbringung eines Netzes mit einer Maschenweite von max. 6x6 cm und hergestellt mit Gewebe, das einen Durchmesser von mind. 3 mm haben muss, - oder einer Maschenweite zwischen 10x10 mm und 25x25 mm, wobei der Durchmesser des Gewebes mindestens 1 mm betragen muss; es muss oben dauerhaft befestigt sein und von außen oder innen am unteren Teil schnell gelöst werden können; - oder durch ein Drahtgitter mit einer Maschenweite von max. 6x6 cm, wobei der Drahtdurchmesser mindestens 2 mm betragen muss, - oder durch ein Netz mit einer Maschenweite zwischen 10x10 mm und 25x25 mm, wobei der Durchmesser des Gewebes mindestens 1 mm betragen muss. Dieses Gitter ist durch zwei Scharniere oben zu befestigen und muss am unteren Ende eine außen liegende Schnellösevorrichtungen aufweisen, die auch vom Inneren des Fahrzeugs aus zugänglich sein muss (zu diesem Zwecke kann eine Öffnung vorgesehen werden), sodass das Gitter waagrecht aufgestellt werden kann, - oder durch Seitenscheiben, die aus Polycarbonat mit einer Mindestdicke von 5 mm gefertigt sind. 59

61 Technische Auskünfte ausschließlich in der OSK-Technik-Hotline, saisonal Mittwochs 18:00 19:00 Uhr, Automobilrennsport, historischer Rennsport, Rallye: 0664/ ; Bergrennsport, Rallycross, Slalom: 0664/ Wagenpaßanträge bitte per 30 Tage vor dem 1. Fahrzeugeinsatz an: 5.6 Gewicht: Das Fahrzeug-Mindestgewicht ohne Fahrer an Bord muss zu jedem Zeitpunkt der Veranstaltung mit der nachfolgenden Mindestgewichtstabelle, in Abhängigkeit des Hubraums, der Zylinderzahl, dem Typ des Einlasssystems (Saugmotor oder Aufladung) und dem Antriebssystem, übereinstimmen: Hubraum 2 WD 4 WD-4Zyl. 4 WD-6 Zyl. 4 WD-8 und mehr Zyl. in cm3 Saugmotor Saugmotor + 4 WD-4 Zyl aufgeladen + 4 WD-6 Zyl. aufgeladen bis 1300: 420kg 470 kg bis 1600: 450 kg 500 kg 550 kg 600 kg bis 2000: 500 kg 550 kg 600 kg 650 kg bis 2500: 550 kg 600 kg 650 kg 700 kg bis 3000: 575 kg 625 kg 675 kg 725 kg bis 3500: 600 kg 650 kg 700 kg 750 kg bis 4000: 625 kg 675 kg 725 kg 775 kg 5.7 Feuerschutzwand: Eine flüssigkeitsdichte Feuerschutzwand aus Metall muss am Boden des Fahrzeugs sowie an den zwei hinteren senkrechten Streben des Überrollkäfigs angebracht werden. Sie muss über die gesamte Breite des Überrollkäfigs reichen und die Oberkante muss m ind. 50 cm über dem Fahrzeugboden liegen. Der Boden muss geschlossen sein. 5.8 Kotflügel: Sie müssen fest angebracht sein. Sie müssen die Räder in wirksamer Weise über mindestens ein Drittel ihres Umfangs sowie über die ganze Reifenbreite überdecken und mind. bis 5 cm unterhalb der Radmittelachse der Hinterräder reichen. Falls die Kotflügel einen Teil der Karosserie darstellen bzw. ganz oder teilweise von Karosserieteilen überragt werden, muss sichergestellt werden, dass die Kotflügel gemeinsam mit der Karosserie oder die Karosserie allein noch obigen Schutzbedingungen entsprechen. Die Kotflügel dürfen weder Perforationen noch scharfe Winkel aufweisen. Wenn sie verstärkt werden müssen, darf hierzu nur Rundeisen mit einem Durchmessern von max. 10 mm oder ein Rohr mit einem Durchmesser von max. 20 mm verwendet werden. Keinesfalls darf die Kotflügelverstärkung eine getarnte Rammvorrichtung darstellen. 5.9 Radaufhängung: Abgefederte Achsen sind vorgeschrieben. Die feste Anbringung von Achsen direkt am Fahrgestell ist nicht erlaubt Lenkung: Das System ist freigestellt. Die Lenksäule muss für den Fall eines Aufpralls mit einer nachgiebigen Vorrichtung von einem Serienfahrzeug versehen sein Drosselklappenbetätigung: Diese muss mit einer Sicherheitsvorrichtung ausgerüstet sein, die im Falle eines Defektes der Betätigung durch eine an jeder Drosselklappenwelle bzw. Schieber wirkenden äußeren Feder ein Schließen der Drosselklappen bewirkt Kraftstoff-, Öl- und Kühlwasserbehälter: Die Behälter müssen durch eine Trennwand vom Fahrgastraum isoliert sein, so dass verschüttete oder ausgelaufene Flüssigkeit oder im Falle eines Behälterdefektes Flüssigkeit nicht in den Fahrgastraum gelangt. Das gleiche gilt für Kraftstoffbehälter hinsichtlich Motorraum und Abgasanlage. Der Kraftstoffbehälter muss vom Typ FT3 1999, FT 3.5 oder FT 5 sein und hinter dem Sitz angebracht sein. Er muss an einer ausreichend geschützten Stelle fest am Fahrzeug befestigt sein. Er darf sich keinesfalls im Fahrgastraum befinden und muss von diesem durch eine feuerfeste Wand getrennt sein. Wenn ein Kraftstoffbehälter nicht durch eine feuerfeste und flüssigkeitsdichte Trennwand vom Motor und von der Abgasanlage abgeschottet ist, muss er mindestens 40 cm vom Zylinderkopf und der Abgasanlage entfernt angebracht sein. Der Einfüllstutzen muss flüssigkeitsdicht sein und darf nicht über die Karosserie hinausragen. Die Kapazität darf maximal 20 Liter betragen Lichtmaschinen und Batterien: Lichtmaschinen dürfen entfernt werden, jedes Fahrzeug muss aber mit einer vollgeladenen Batterie ausgerüstet sein. Die Verwendung von äußeren Energiequellen, um den Motor in der Startaufstellung oder während des Rennens zu starten, ist verboten Leitungen und Pumpen: Kraftstoff-, Öl- und Bremsleitungen müssen außen gegen jedes Risiko der Zerstörung (Steinschlag, Korrosion, Bruch mechanischer Teile usw.), und die Kraftstoffleitungen auch innerhalb des Fahrgastraumes gegen Brandgefahr geschützt sein. Innerhalb des Fahrgastraumes dürfen die Leitungen keine Verbindungen aufweisen. 60

62 Technische Auskünfte ausschließlich in der OSK-Technik-Hotline, saisonal Mittwochs 18:00 19:00 Uhr, Automobilrennsport, historischer Rennsport, Rallye: 0664/ ; Bergrennsport, Rallycross, Slalom: 0664/ Wagenpaßanträge bitte per 30 Tage vor dem 1. Fahrzeugeinsatz an: Automatische Kraftstoffabsperrung: Es wird empfohlen, in allen Kraftstoffleitungen, die zum Motor führen, in unmittelbarer Nähe des Kraftstoffbehälters automatisch wirkende Absperrventile einzubauen. Diese müssen sofort alle unter Druck stehenden Kraftstoffleitungen automatische verschließen, wenn eine unter Druck stehende Kraftstoffleitung bricht oder undicht wird. Zusätzlich ist ein durch Schwerkraft wirkendes Überschlagventil in die Entlüftungsleitungen einzubauen. Alle Kraftstoffpumpen dürfen nur bei laufendem Motor oder beim Startvorgang in Tätigkeit sein Räder und Reifen: Der Raddurchmesser darf maximal 18 Zoll betragen. Es dürfen keine Reifen verwendet werden, die speziell für landwirtschaftliche Nutzung bestimmt sind oder die einer Geschwindigkeitsbegrenzung unterliegen. Sofern die Räder aus einem anderen Material als aus Stahl bestehen, muss der Bewerber anhand von Unterlagen beweisen, dass diese Räder für einen Serienproduktionswagen als Originalausstattung oder als alternative Ausstattung hergestellt worden sind. Eigenkonstruktionen sind verboten. Das komplette Rad (Felgenhorn + Felge + mit Luft gefüllter Reifen) muss jederzeit in ein U-förmiges Messprofil, dessen Seitenteile 250 mm voneinander entfernt sind, passen, wobei die Messung an einer unbelasteten Stelle des Reifens erfolgt. Zwillingsräder und die Verwendung von Ketten sind ebenso verboten wie Spikes. Stollenreifen oder Reifen mit Gummi- Spikes sind nicht zugelassen, ausgenommen im Falle schlechter Wetterbedingungen, wenn die Sportkommissäre so entscheiden, um den guten Ablauf eines Rennens zu fördern. Reifen mit den folgenden Charakteristika werden nicht als Stollenreifen oder Reifen mit Gummi-Spikes angesehen: - kein Zwischenraum zwischen zwei Profilblöcken, rechtwinkelig oder parallel zum Profil gemessen, darf 15 mm übersteigen. Im Falle von Abrieb oder Abriss an den Ecken, wird an der Basis des Profilblocks gemessen. Im Falle runder oder ovaler Blöcke wird an der Tangente der Blocks gemessen. - die Profiltiefe darf 15 mm nicht überschreiten. Diese Maße gelten nicht über eine Breite von 30 mm an der Kante von jeder Seite des Profilmusters, allerdings dürfen die Blöcke nicht über die vertikale Ebene der Seitenwände des Reifens hinausreichen. Ein Reserverad ist nicht gestattet Handbremse: Obligatorisch; sie muss funktionstüchtig sein und simultan auf die beiden Vorder- oder Hinterräder wirken Rücklicht: Jedes Fahrzeug muss mit einem roten Rücklicht des Typs Nebelschlussleuchte (mindestens 21 Watt) ausgerüstet sein, welches von hinten klar erkennbar sein muss. Es muss in einer Höhe zwischen 1,15 m und 1,50 m über dem Grund angebracht sein. Es muss vom am Lenkrad sitzenden Fahrer eingeschaltet werden können. Die Verwendung von Rücklichtern mit LED ist zugelassen Startnummer: Jedes Fahrzeug muss die Startnummern einmal auf jeder Seite des Wagens und auf jeder Seite einer aufgesetzten Dachtafel oder auf der Motorhaube aufweisen. Das Fahrzeug darf nicht mit anderen Nummern, die zu Verwechslungen mit der Startnummer führen könnten, ausgestattet sein. Die Nummer auf dem Dach muss auf einer senkrechten Tafel ohne scharfe Kanten in einer Linie mit der Fahrzeuglängssachse dauerhaft befestigt sein. Die Tafel muss 24x35 cm groß sein. Die Höhe der Ziffern muss 18 cm, die Strichstärke 4 cm betragen Windschutzscheibe: Die Windschutzscheibe muss aus Verbundglas oder aus mindestens 5 mm dicken Polycarbonat bestehen. Die Technischen Kommissare akzeptieren keine Fahrzeuge, deren Windschutzscheibe dermaßen beschädigt ist, dass die Sicht ernsthaft beeinträchtigt ist oder dass die Scheibe wahrscheinlich während des Rennens zerspringen wird. Folien, Kleber und Bemalungen sind nicht gestattet, außer den in Kapitel 17, Art des Sport Gesetzes erlaubten. Synthetische Windschutzscheiben dürfen nicht eingefärbt werden. Die Windschutzscheibe kann durch ein Metallgitter ersetzt oder geschützt werden, das die gesamte Fläche der Windschutzscheibenöffnung abdeckt. Die Maschenweite muss zwis chen 10x10 mm und 25x25 mm groß sein und der Draht, aus dem die Maschen bestehen, muss mindestens 1 mm dick sein. Falls das Fahrzeug über keine Windschutzscheibe verfügt, ist ein das Tragen eines Vollvisierhelmes vorgeschrieben, andernfalls darf das Fahrzeug nicht zum Start zugelassen werden. Der Fahrer eines Fahrzeugs mit Verbundglasscheibe oder mit einem Metallgitter wie vorstehend beschrieben aber ohne Polycarbonat-Windschutzscheibe muss eine Motorradschutzbrille oder ein Helm mit Visier tragen. Öffnungen mit einer Gesamtfläche von max. 64 cm 2 dürfen in der Scheibe angebracht werden Überrollkäfig: Ein Überrollkäfig ist vorgeschrieben und muss den Vorschriften in den Artikeln , 8.2, 8.3 und 8.4 entsprechen. Jedoch sind für Fahrzeuge, die vor dem gemäß der Artikel , 8.2 und 8.3 gebaut wurden, die Mindestrohrabmessungen 38x2,5 mm oder 40x2 mm ausreichend Schmutzfänger: Es ist vorgeschrieben, Schmutzfänger hinter die Antriebsräder zu montieren. Diese müssen aus einem flexiblen Material mit einer Mindestdicke von 5 mm hergestellt sein. Die Schmutzfänger dürfen nicht mehr als 5 cm oberhalb des Bodens angebracht sein und müssen mindestens die gesamte Breite des kompletten Rades überdecken, dürfen jedoch max. 5 cm 61

63 Technische Auskünfte ausschließlich in der OSK-Technik-Hotline, saisonal Mittwochs 18:00 19:00 Uhr, Automobilrennsport, historischer Rennsport, Rallye: 0664/ ; Bergrennsport, Rallycross, Slalom: 0664/ Wagenpaßanträge bitte per 30 Tage vor dem 1. Fahrzeugeinsatz an: breiten s ein als das komplette Rad. Mit Ausnahme eines quer verlaufenden Schmutzfängers vor den Hinterrädern, um den Motor zu schützen, ist jede andere Art von Schmutzfänger oder Schutz unterhalb des Fahrzeuges verboten Fahrersitz: Ein vollständiger, FIA-homologierter Sitz wird empfohlen ( Standard). Dieser Sitz darf in keiner Weise modifiziert werden. Für Sitze in Übereinstimmung mit dem FIA-Standard 8855/1999 beträgt die Maximalnutzung 5 Jahre ab dem Produktionsdatum, das auf dem vorgeschriebenen Aufkleber angegeben ist. Eine Verlängerung von 2 Jahren kann vom Hersteller autorisiert werden und muss durch einen zusätzlichen Kleber angezeigt werden. In einen nicht von der FIA homologierten Sitz können Öffnungen geschnitten werden, um Gurten durchführen zu können. Dies muss mit Z übereinstimmen. Die Sitzschale muss danach örtlich verstärkt werden, so dass sie zumindest ihre Original-Beständigkeit behält. Die Ausführung muss überdies die Gurten so schützen, dass sie nicht ausreißen können. Der Sitz muss sicher befestigt werden; falls er auf Schienen montiert ist oder über eine verstellbare Rückenlehne verfügt, muss er zusätzlich gesichert sein, sodass er absolut unbeweglich und steif ist. Der Sitz muss über eine Kopfstütze verfügen. Die Abmessungen der Kopfstütze müssen so gestaltet sein, dass der Kopf des Fahrers nicht zwischen Überrollkäfig und Kopfstütze eingeklemmt werden kann. 62

64 Technische Auskünfte ausschließlich in der OSK-Technik-Hotline, saisonal Mittwochs 18:00 19:00 Uhr, Automobilrennsport, historischer Rennsport, Rallye: 0664/ ; Bergrennsport, Rallycross, Slalom: 0664/ Wagenpaßanträge bitte per 30 Tage vor dem 1. Fahrzeugeinsatz an: OSK-Reglement für Gruppe H/Rallycross Zugelassene Fahrzeuge - Allgemeine Bestimmungen In der Gruppe H/Rallycross sind nur Tourenwagen zugelassen, die über die im Anhang J für ihre Gruppe angeführten erlaubten Änderungen hinaus modifiziert wurden und die homologiert waren oder sind. Fahrzeuge, die niemals eine FIA- Homologation besaßen, sind nicht zugelassen. Karosserie Chassis und Türen, Motorraum- und Kofferraumhauben und Cockpit-Belüftungslöcher und Aerodynamische Einrichtungen und Kotflügel siehe OSK-Reglement Gruppe E1. Gewicht siehe OSK-Reglement für Gruppe H, Art. 5. Leuchten Die Scheinwerfer müssen entfernt, jedoch die entstehenden Öffnungen in der Karosserie abgedeckt werden. Hintere Bremsleuchten müssen vorhanden sein. Motor Der Motor ist frei; wird nicht der Originalmotor des betreffenden Fahrzeuges verwendet, so muss der verwendete Motorblock aber von derselben Marke stammen, homologiert worden sein und die gleiche Zahl von Zylindern aufweisen wie der Originalmotor. Es ist jedoch gestattet, einen Saug- in einen aufgeladenen Motor umzubauen. Der Motor muss im Originalmotorraum untergebracht sein. Doppelmotor-Kombinationen sind nicht zugelassen, außer sie waren in dieser Form homologiert. Treibstoff-, Öl und Wassertanks und Batterien siehe OSK-Reglement Gruppe E1. Die Aufhängung und die Übersetzung ist frei. Wasserkühler und Bremsen und Mechanische Bestandteile und Überrollkäfig und Abschleppöse und Windschutzscheibe siehe OSK-Reglement Gruppe E1. Reserveräder werden nicht mitgeführt. Elektro-Generalausschalter siehe OSK-Reglement Gruppe E1. Auspuff Schalldämpfer können entfernt werden, aber das Auspuffsystem muss den Bestimmungen des FIA-Anhang J Art entsprechen. Die Lautstärkegrenzen (98+2 db (A)) müssen eingehalten werden. Katalysator ist nicht vorgeschrieben. Treibstoff und Reifen und Stoßstangen und Ölauffangbehälter siehe OSK-Reglement Gruppe E1. Feuerlöscher Ein Feuerlöscher mit einem Mindestgewicht von 2 kg ist obligatorisch. Dieser muss sicher befestigt sein (siehe Anhang J). Innenraum und Fahrersitz und Heizungssystem und Sicherheitsgurte siehe OSK-Reglement Gruppe E

65 Technische Auskünfte ausschließlich in der OSK-Technik-Hotline, saisonal Mittwochs 18:00 19:00 Uhr, Automobilrennsport, historischer Rennsport, Rallye: 0664/ ; Bergrennsport, Rallycross, Slalom: 0664/ Wagenpaßanträge bitte per 30 Tage vor dem 1. Fahrzeugeinsatz an: OSK-Reglement für Gruppe H Dieses Reglement gilt für alle Disziplinen, bei denen die Gruppe H ausgeschrieben ist, für den Rallyesport siehe die entsprechend angeführten Zusätze. Art. 1 - Zugelassene Fahrzeuge - Allgemeine Bestimmungen In der Gruppe H sind Pkw zugelassen, die homologiert waren und deren FIA- oder OSK-Homologation abgelaufen ist. Von der FIA oder OSK für das betreffende Fahrzeug homologierte bzw. ehemals homologierte Fahrzeugteile sind zulässig. Den Nachweis hat der Teilnehmer durch Vorlage eines Homologationsblattes zu erbringen. Für den Rallyesport müssen die Fahrzeuge der Gruppe H dem letztgültigen Homologationsblatt, inklusive aller Erweiterungen und dem datumsmäßig dazu passenden Anhang J entsprechen. Ausgenommen Sicherheitsbestimmungen, diese müssen dem Letztstand entsprechen. Die Fahrzeuge müssen für die Teilnahme am Lizenzsport in Österreich zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein (bei Rallyes obligatorisch) und einen OSK-Wagenpaß für die Gruppe H besitzen. Der Lizenzsport umfasst alle Veranstaltungen im OSK- Bereich bzw. solche Veranstaltungen im Ausland, die zu österreichischen Meisterschaften bzw. der FIA- Zentraleuropa- Zonen- Trophy zählen, für welche die Gruppe H ausgeschrieben ist. Art. 2 Definitionen Für die Gruppe H werden Fahrzeughersteller als solche anerkannt, die in der FIA- Homologationsliste als Hersteller aufgeführt sind oder waren. Fahrzeuge anderer Hersteller sind nur zulässig, wenn das Modell einem Typ entspricht, wie es von einem anerkannten Hersteller ausgeliefert wurde. Den jeweiligen Nachweis hat der Bewerber/Fahrer zu erbringen. Freigestellt bedeutet, dass das Teil in jeder Hinsicht bearbeitet und verändert werden darf, wobei es auch gegen ein anderes Teil ersetzt werden darf. Vollkommene Freiheit besteht auch hinsichtlich Material, Form und Anzahl, d.h. das Teil darf auch vollkommen weggelassen werden. Art. 3 - Nichtzugelassene Fahrzeuge Nachgebaute Gruppe 5-Fahrzeuge sind nicht zulässig. Ein Fahrzeug, dessen Konstruktion eine ernste Gefahr darzustellen scheint, ist von den Sportkommissären von der Veranstaltung auszuschließen. Art. 4 Hubraumklassen Die Fahrzeuge werden in die folgenden Hubraumklassen eingeteilt: bis ccm ccm ccm ccm ccm ccm ccm über 3500 ccm Art. 5 Fahrzeuggewichte Slalom, Rundstrecke, Rallycross, Berg und Bergrallye bis 1000 ccm 620 kg ccm 675 kg ccm 715 kg ccm 775 kg ccm 840 kg ccm 900 kg ccm 955 kg über 3500 ccm 1010 kg Rallye 1. bis ccm 700kg ccm 960 kg ccm kg ccm 770 kg ccm kg ccm kg ccm 900 kg ccm kg 9. über ccm kg Die angegebenen Mindestgewichte müssen während der gesamten Veranstaltung, auch nach Überfahren der Ziellinie eingehalten werden. Das Fahrzeuggewicht wird folgendermaßen ermittelt: Fahrzeug ohne Insassen, ohne Nachfüllen oder Ablassen von Kraftstoff und anderen Flüssigkeiten. Es muss sich jedoch mindestens drei Liter Treibstoff im Tank befinden, ansonsten erfolgt für den betreffenden Lauf keine Wertung. Der Einbau von Ballast ist erlaubt. Er muss aus festem Material bestehen und mit dem Boden des Fahrgast-/Kofferraumes fest verschraubt sein. Das/die Reserveräder gelten als Ballast. Art. 6 - Klasseneinteilung bei aufgeladenen oder Wankelmotoren (Einstufungshubraum) Bei einer Aufladung des Motors wird der Gesamthubraum mit dem Koeffizienten 1,7 multipliziert und der Wagen in die sich dann ergebende Hubraumklasse eingeteilt. Für Wankelmotoren abgedeckt durch NSU- Wankelpatente ist ein äquivalenter Hubraum wie folgt zu errechnen: Einstufungshubraum = 1,5 x (maximales Kammervolumen minus minimales Kammervolumen). Für die Hubraumberechnung ist die Kreiszahl pi mit dem Wert 3,1416 einzusetzen. Art. 7 Motor Der ursprünglich für das Grundmodell vorgesehene Motorblock (Kurbelgehäuse und Zylinder) muss beibehalten werden. Unter Grundmodell sind alle Ausführungen einer Modellreihe zu verstehen, die in einer bestimmten Produktionsperiode hergestellt wurden. Produktionsperiode heißt, dass ein Modell unter einer bestimmten Bezeichnung oder Code (z.b. Opel Kadett C oder VW Golf Typ 17) in einem bestimmten Zeitraum hergestellt wurde. Wird diese Bezeichnung geändert, so handelt es sich um ein anderes Grundmodell. Der Motor muss im ursprünglichen Motorraum eingebaut sein und die Kurbelwellenachse muss beibehalten werden. Aufbohren des Motors ist gestattet, die Hubraumklasse muss jedoch beibehalten werden. Das Ausbuchsen der Zylinder ist erlaubt. Andere Bauteile des Motors, wie z.b. Zylinderkopf und Gemischaufbereitung, Hilfsaggregate, Wasserkühler u. ä. sind freigestellt. Bei Rallyes: Es sind lediglich Änderungen gestattet, wie sie lt. Art Anhang J (Gruppe A) zugelassen sind. Ausgenommen lediglich der Art (Einschränkungen). 64

66 Technische Auskünfte ausschließlich in der OSK-Technik-Hotline, saisonal Mittwochs 18:00 19:00 Uhr, Automobilrennsport, historischer Rennsport, Rallye: 0664/ ; Bergrennsport, Rallycross, Slalom: 0664/ Wagenpaßanträge bitte per 30 Tage vor dem 1. Fahrzeugeinsatz an: Art. 8 - Abgasanlage/Geräuschbegrenzung Die Mündungen(en) des Auspuffs muss (müssen) entweder nach hinten oder zur Seite gerichtet sein. Die Mündung eines zur Seite gerichteten Auspuffs muss hinter der Radstandmitte liegen. Auspuff-Endrohre dürfen nicht über die Karosserie hinausragen. Sie dürfen max. 10 cm unter dem Wagenboden enden, in Bezug auf die Außenkante der Karosserie. Die Abgasanlage muss ein separates Bauteil sein und außerhalb der Karosserie bzw. des Fahrgestells liegen. Geräuschbegrenzung: Die maximale Lautstärke beträgt dB lt. Nahfeld-Meßmethode. Bei Rallyes: Siehe Art. 255 Anhang J (Gruppe A). Die Abgas- und Geräuschpegelvorschriften für Rallyes müssen eingehalten werden. Art. 9 Kraftübertragung Ein Vierradantrieb ist nur zulässig, wenn er beim ursprünglichen Modell vorhanden war. Der Umbau von Front- auf Heckantrieb oder umgekehrt ist nicht erlaubt. Kupplung, Getriebe, Achsantrieb und alle kraftübertragenden Teile sind freigestellt. Sie müssen jedoch an ihrer ursprünglichen Position verbleiben, z.b. vor oder hinter dem Motor, an der Antriebsachse usw. Das Hinzufügen jeder Art von Zwischenübersetzungen ist erlaubt. Wenn das Fahrzeug ursprünglich mit einem permanenten Vierradantrieb ausgerüstet ist, darf nicht auf Zweiradantrieb umgebaut werden. Ein funktionstüchtiger Rückwärtsgang muss vorhanden sein. Bei Rallyes: Siehe ausschließlich Art. 255 Anhang J (Gruppe A). Art. 10 Bremsanlage Eine gleichzeitig auf die Vorder- und Hinterräder wirkende Zweikreis -Bremsanlage, betätigt durch dasselbe Pedal, ist vorgeschrieben. Im übrigen ist die Bremsanlage freigestellt. Eine Fes tstellbremse ist empfohlen. Bei Rallyes: Siehe ausschließlich Art. 255 Anhang J (Gruppe A). Art. 11 Lenkung Die Lenkung ist freigestellt. Art. 12 Radaufhängung Die Radaufhängung ist freigestellt, jedoch muss der ursprüngliche Typ (z.b. Verbundlenkerachse, Starrachse, McPherson, usw.) beibehalten werden. Es ist jedoch erlaubt, weitere Befestigungspunkte anzubringen oder die ursprünglichen zu verändern. Der ursprüngliche Radstand muss beibehalten bleiben (Toleranz 1%). Federn, Stoßdämpfer und Stabilisatoren sind freigestellt. Bei Rallyes: Siehe ausschließlich Art. 255, Anh. J (Gruppe A). Art Räder und Reifen Räder und Reifen sind freigestellt. Proteste gegen die Profiltiefe sind nicht zulässig. Bei Rallyes und Wertungsfahrten sind nur Reifen nach FIA/OSK- Rallye- Reglement zulässig. Distanzscheiben sind zulässig. Abhängig vom Hubraum bzw. Einstufungshubraum dürfen zu jeder Zeit der Veranstaltung die folgenden maximal zulässigen Breiten der Reifen inkl. Felgen nicht überschritten werden: Slalom/Rundstrecke/Berg/Bergrallye: bis ccm 9 Zoll bis ccm 12 Zoll bis ccm 10 Zoll bis ccm 11 Zoll bis ccm 13 Zoll über ccm 16 Zoll bei Rallyes: siehe Art Anhang J (Gruppe A) Art Messung der kompletten Radbreite Rad montiert am Wagen, auf dem Boden stehend, rennfertig, Fahrer am Lenkrad sitzend. Die Messung kann an einem beliebigen Punkt des Reifens inkl. Felge erfolgen, außer im Bereich der Kontaktfläche des Reifens mit dem Boden. Art. 15 Reserverad Das Mitführen eines Reserverades ist nicht vorgeschrieben. Wird es mitgeführt, so darf es nicht in dem für Fahrer oder Beifahrer vorgesehenen vorderen Raum untergebracht sein und keine Veränderungen der Karosserie-Außenansicht verursachen. Es muss in jedem Falle sicher befestigt sein. Art Karosserie und Fahrgestell Die serienmäßige Karosserie und/oder das Fahrgestell - gemäß Art und des Anhang J - dürfen erleichtert oder verstärkt werden. Jedoch dürfen Teile, die zur Aufnahme von Motor, Getriebe, Lenkungs -, Brems- oder Radaufhängungselementen dienen, nicht erleichtert werden. Das Entfernen bzw. Ausschneiden von großflächigen Bauteilen ist nicht erlaubt. Hiervon ausgenommen ist die Trennwand vom Wasserkasten zum Motorraum hin. Es muss dann jedoch eine Querstrebe zwischen den Federbeindomen bzw. den oberen Radaufhängungspunkten angebracht sein, damit die Stabilität des Fahrzeuges wieder gewährleistet ist. Es ist nicht gestattet, erleichterte Teile zu verstärken oder verstärkte Teile zu erleichtern. Die äußere Form der Originalkarosserie muss beibehalten werden, ausgenommen hiervon sind die Kotflügel und die erlaubten aerodynamischen Hilfsmittel. Der serienmäßige Kühlergrill muss beibehalten werden, mit Ausnahme von erlaubten Änderungen des Grills, die beim Umbau von Beleuchtungs -Einrichtungen im Rahmen des Art. 25 notwendig sind. Bei Fahrzeugen mit Heckmotor dürfen im Frontblech zwischen den Scheinwerfern keine nicht-serienmäßigen Öffnungen vorhanden sein. Serienmäßige bzw. bauartgeprüfte Schiebe- bzw. Sonnendächer sind erlaubt, jedoch nur, wenn sie im Homologationsblatt des Fahrzeuges enthalten waren. Sie müssen während der Veranstaltung geschlossen sein. 65

67 Technische Auskünfte ausschließlich in der OSK-Technik-Hotline, saisonal Mittwochs 18:00 19:00 Uhr, Automobilrennsport, historischer Rennsport, Rallye: 0664/ ; Bergrennsport, Rallycross, Slalom: 0664/ Wagenpaßanträge bitte per 30 Tage vor dem 1. Fahrzeugeinsatz an: Zierleisten und Stoßfänger dürfen entfernt werden, sofern sie nicht in der Karosserie integriert sind. Die Gesamtbreite des Fahrzeuges darf zwei Meter nicht überschreiten. Die Anbringung eines Unterbodenschutzes ist erlaubt. Fest am Wagen angebaute pneumatische Wagenheber sind erlaubt. Kein Teil des Fahrzeuges darf den Boden berühren, wenn die Reifen an einer Seite des Wagens ohne Luft sind. Grundsätzlich darf kein mechanisches Bauteil außerhalb der ursprünglichen Karosserie angebracht werden. Ein Ölkühler darf nur dann außerhalb der Karosserie montiert werden, wenn er unterhalb einer durch die Radnabenmitte gedachten horizontalen Ebene liegt. Für Rallyes gilt ausschließlich der Art Anhang J (Gruppe A). Art Türen, Motorhaube und Kofferraumhaube Das Material der Türen, der Motor- und der Kofferraumhaube ist freigestellt. Die äußere Originalform muss beibehalten werden. Eine Türverkleidung muss vorhanden sein. Die Verkleidung kann der Serie entsprechen oder aus Metallblech mit einer Stärke von mindestens 0,5 mm oder aus einem anderen Material mit einer Mindestdicke von 2 mm bestehen. Die Verkleidungen müssen alle beweglichen Teile und die für die Tür, Scharniere, Schloss und Fensterhebefunktion erforderlichen Teile flächig und wirkungsvoll abdecken. Die Scharniere und die Betätigungseinrichtungen der Türen sind freigestellt. Das Originalschloss muss beibehalten werden. Bei Rallyes müssen die Betätigungseinrichtungen der Türen original bleiben. Die Befestigung der Motor- und der Kofferraumhaube sowie deren Scharniere sind freigestellt. Je Haube müssen mindestens vier Befestigungen vorhanden sein, wobei die ursprüngliche Schließvorrichtung unwirksam gemacht werden muss. Luftöffnungen (Ausschnitte) in der Motorhaube sind nur unter den folgenden Bedingungen zulässig (und nicht im Rallyesport): Die durch eine Öffnung eventuell entstandene Vertiefung muss durch ein engmaschiges Gitter, welches die Originalform wieder herstellt, abgedeckt werden. Dieses Gitter muss auch bewirken, dass keine Sicht auf mechanische Teile möglich ist. Nicht serienmäßige, aufgesetzte Lufthutzen sind generell verboten. Abgeänderte Türen und Hauben müssen auf jeden Fall gegen die serienmäßigen Teile austauschbar sein. Art. 18 Kotflügel Material und Form der Kotflügel sind freigestellt. Die Form der Radausschnitte - nicht deren Abmessungen - muss jedoch beibehalten werden. Die Kotflügel müssen mindestens 1/3 des Radumfanges und mindestens die gesamte Reifenbreite überdecken. Die Kotflügel können mit Kühlöffnungen versehen werden. Luftschlitze, die sich in der Radabdeckung hinter den Hinterrädern befinden, müssen so gestaltet sein, dass die Reifen in horizontaler Ebene nicht sichtbar sind. Das Innere der Kotflügel (nicht Radhaus) ist freigestellt, es dürfen dort mechanische Bauteile angebracht werden. Bei Rallyes müssen die Kotflügel des Autos dem Homologationsblatt entsprechen. Art Aerodynamische Hilfsmittel Die aerodynamischen Hilfsmittel müssen - von oben und von der Seite gesehen - nicht der Kontur der Karosserie folgen. Aerodynamische Hilfsmittel dürfen den Fahrzeugumriss, von vorne gesehen, nicht überragen, sie müssen also innerhalb der Frontalprojektion (eventuell mit Kotflügelverbreiterungen) liegen. Ausgenommen sind aerodynamische Hilfsmittel, die bereits am Grundmodell vorhanden waren. Aerodynamische Hilfsmittel an der Front des Fahrzeuges dürfen nicht mehr als 10% des Radstandes, vom äußeren Rand der Karosserie gemessen, und in keinem Fall mehr als 20 cm über den äußeren Rand der Karosserie nach vorne hinausragen. Aerodynamische Hilfsmittel am Heck des Fahrzeuges dürfen nicht mehr als 20% des Radstandes, gemessen vom äußeren Rand der Karosserie, und in keinem Falle mehr als 40 cm nach hinten über den äußeren Rand der Karosserie hinausragen. Serienmäßige Spoiler dürfen entfernt werden. Bei Rallyes sind nur dann Änderungen erlaubt, wenn diese im Homologationsblatt enthalten sind. Art Glasflächen, Glasbeschaffenheit Die Originalflächen der Seitenscheiben müssen beibehalten werden. Schiebefenster sind zulässig. Die Fläche der Heckscheibe und deren Befestigung sind freigestellt. Bei Rallyes muss die Heckscheibe dem Homologationsblatt entsprechen. Die Befestigung der Scheiben und der Befestigungmechanismus der Seitenscheiben sind freigestellt. Sicherheitsglas ist obligatorisch für die Fahrertürscheibe bei allen Veranstaltungen, bei Rallyes auch für die Scheibe der Beifahrertür. Als Sicherheitsglas im Sinne dieser Vorschriften gelten Hart- und Mineralgläser mit Prüfzeichen sowie alle Materialien, die mit einem Prüfzeichen (Wellenlinie gefolgt von einem D und einer Zahl) versehen sind. Darüber hinaus ist das Material der Fensterscheiben freigestellt, es muss aber in jedem Fall durchsichtig sein. Das Material von nicht serienmäßigen Scheiben muss eine Stärke von mindestens 3 mm haben. Art. 21 Windschutzscheibe Die Windschutzscheibe muss aus Verbundglas sein. Es muss mindestens ein Scheibenwischer vorhanden sein. Art 22 - Belüftung des Fahrgastraumes Zur Belüftung des Fahrgastraumes dürfen in der Karosserie an folgenden Stellen Öffnungen vorhanden sein: in der hinteren Dachpartie über dem Heckfenster in der maximalen Größe von 10 cm (gemessen in Fahrzeuglängsachse) mal 30 cm /gemessen quer zur Längsachse) und/oder zwischen dem hinteren Seitenfenster und der Heckscheibe. Bei Rallyes sind solche Öffnungen nur dann gestattet, wenn sie im Homologationsblatt angeführt sind. Nicht serienmäßige Luftzufuhr aus dem Motorraum ist verboten. Die Öffnungen dürfen aus der Originalform der Karosserie nicht hervorstehen. Die Heizungsanlage für den Fahrgastraum ist komplett freigestellt. Es muss jedoch gewährleistet sein, dass für die 66

68 Technische Auskünfte ausschließlich in der OSK-Technik-Hotline, saisonal Mittwochs 18:00 19:00 Uhr, Automobilrennsport, historischer Rennsport, Rallye: 0664/ ; Bergrennsport, Rallycross, Slalom: 0664/ Wagenpaßanträge bitte per 30 Tage vor dem 1. Fahrzeugeinsatz an: Windschutzscheibe eine ausreichende Luftzuführung vorhanden ist, die zu jeder Zeit für klare Sichtverhältnisse sorgt, weshalb ein Gebläse vorhanden sein muss. Art 23 - Fahrgastraum Innenraum Als Fahrgastraum wird der vom Fahrzeug-Hersteller serienmäßig vorgesehene Raum für Passagiere bis zur serienmäßigen Trennwand und Hutablage in normaler Rücksitzposition angesehen. Die Innenausstattung des Fahrgastraumes, der Türflächen usw. ist freigestellt. Das Armaturenbrett ist freigestellt, es darf jedoch keine scharfen Kanten aufweisen. FIA-homologierte Sitze oder solche, die serienmäßig vom Werk eingebaut werden, sind vorgeschrieben. Der Beifahrersitz und die Rücksitzbank/Rücksitze dürfen entfernt werden. Eingebaute rechte oder linke Vordersitze müssen vollständig auf der einen oder der anderen Seite der vertikalen Längsmittelebene des Wagens montiert sein. Trennwände zwischen Fahrgastraum und Motor-/Kofferraum müssen in ihrer ursprünglichen Lage beibehalten werden. Der Einbau von Teilen an oder durch eine dieser Trennwände ist erlaubt, wenn sie nicht weiter als 20 cm senkrecht zur Trennwand gemessen, in den Innenraum hinein ragen. Diese Freiheit gilt jedoch nicht für den Einbau des Motorblocks, der Ölwanne und des Zylinderkopfs. Der Boden kann geändert werden. Die Höhe der Türschweller (Oberkante) darf dabei nicht überschritten werden. Ferner kann der Antriebstunnel für eine andere Kraftübertragung geändert werden. Dies ist für Rallyes nicht zulässig. Mit Ausnahme der an den Trennwänden befestigten oder durch sie führenden Teile dürfen nur folgende Zubehörteile im Fahrgastraum angebracht werden: Überrollvorrichtung, Reserverad, Feuerlöscher, Luftbehälter für das Lebensrettungs - system, Funkanlage, Helmhalter, Komfortteile und Ballast. Alle Gegenstände, die im Fahrzeug mit geführt werden, sind sicher zu befestigen. Art. 24 Leitungen Die Verlegung von elektrischen und Flüssigkeitsleitungen ist unter Beachtung folgender Bestimmungen freigestellt: Flüssigkeitsleitungen dürfen durch den Innenraum verlaufen, wenn sie aus Metall bestehen oder vollständig durch Metall geschützt sind, dort keine Verbindungen aufweisen und am Fahrzeugboden verlegt sind. Kühlwasser- und Schmierölleitungen, die durch den Fahrgastraum verlaufen, müssen vollständig durch eine zweite flüssigkeitsdichte Leitung bzw. Kanal ummantelt sein. Nicht serienmäßige außenliegende Kraftstoff- und Bremsleitungen sind gegen Steinschlag, Korrosion, Bruch mechanischer Teile usw. zu schützen. Wenn die serienmäßige Anordnung beibehalten wird, ist ein zusätzlicher Schutz von Leitungen nicht erforderlich. Es dürfen keine Flüssigkeitsbehälter, mit Ausnahme des für die Scheibenwaschanlage, im Fahrgastraum untergebracht sein. Art Elektrische Ausrüstung, Beleuchtung Die elektrische Ausrüstung und die Beleuchtungseinrichtungen der Fahrzeuge sind unter folgenden Bedingungen freigestellt. Eine funktionstüchtige Minimalbeleuchtung muss vorhanden sein. Diese muss aus folgenden Komponenten bestehen: mindestens 2 Frontscheinwerfer mit (abblendbarer bzw. abgeblendeter) Scheinwerferwirkung. Positions -, Begrenzungs - und Umrissleuchten bzw. Rückfahr-, Fahrradscheinwerfer o. ä. gelten nicht als Scheinwerferersatz. Fahrtrichtungsanzeiger (= Blinker) vorne und hinten, Schlussleuchten, Bremsleuchten, maximal 6 Frontscheinwerfer sind erlaubt. Sämtliche Leuchten (ausgenommen eventuell vorhandene Rückfahr-Scheinwerfer) müssen paarweise und symmetrisch am Fahrzeug fest angebracht sein. Die Batterie(n) darf (dürfen) nicht im Fahrgastraum untergebracht sein, es sei denn, dies ist serienmäßig so vorgesehen. Sie muss/müssen auf jeden Falls ausreichend fest und auslaufsicher montiert sein. Falls die Batterie im Kofferraum installiert ist, muss diese gemäß Art des Anhang J befestigt und geschützt werden. Für Rallyes und Wertungsfahrten, also Veranstaltungen auf öffentlichen oder nicht-öffentlichen Straßen, muss das Fahrzeug zusätzlich zu oben genannten Bedingungen dem Kraftfahrgesetz entsprechen. Sofern Beleuchtungseinrichtungen verändert oder durch funktionell gleichwertige Einrichtungen ersetzt werden, gilt für alle Veranstaltungen (gleichgültig, ob auf öffentlichen oder nicht-öffentlichen Straßen bzw. gesperrten Strecken), dass dadurch entstandene Öffnungen vollständig abgedeckt sein müssen. Art. 26 Kraftstoffanlage Es darf nur bleifreier Kraftstoff nach Art Anhang J verwendet werden. Die Fahrzeuge müssen nach jedem offiziellen Zeittraining, nach jedem Renndurchgang und bis zur Aufhebung des Parc Fermés am Ende der Veranstaltung noch mindestens drei Liter Kraftstoff im Tank haben, um gewertet werden zu können. Als Kraftstoffbehälter im Sinne dieser Vorschriften ist jeder Behälter, der Kraftstoff aufnimmt und diesen entweder zum Motor oder einen anderen Kraftstoffbehälter abgibt, anzusehen. Der oder die Öffnungen zum Befüllen und zum Entlüften eines jeden Kraftstoffbehälters müssen sich immer außerhalb des Fahrgastraum es befinden und es musssichergestellt sein, dass kein Kraftstoff entweichen kann. Wenn der Kraftstoffbehälter des Fahrzeuges mit einer FIA-Standardkupplung ausgerüstet ist, muss das Anschlussteil geschützt sein. Die Fahrzeuge müssen mit dem ursprünglich vorhandenen Serienkraftstoffbehälter, einem homologierten Kraftstoffbehälter (Nachweis durch Bewerber/Fahrer) oder einem FT-3/FT Sicherheitskraftstoff-behälter gemäß der Anerkennung durch die FIA ausgerüstet sein. Der Serienkraftstoffbehälter muss aus dem betreffenden Fahrzeugtyp stammen, ein nächträglich homologierter Kraftstoffbehälter nicht. Bei Rallyes darf ausschließlich der Original-Kraftstoffbehälter oder ein homologierter Kraftstoffbehälter verwendet werden, sollte kein Sicherheitskraftstoff-Behälter eingebaut sein. Der Sicherheits -Kraftstoffbehälter muss von einem von der FIA anerkannten Hersteller stammen (siehe Technische Liste No. 1 im Anhang J). Dieser muss folgendermaßen gekennzeichnet sein: Name des Herstellers, genaue Spezifikationen, nach denen der jeweilige Kraftstoffbehälter hergestellt wurde, 67

69 Technische Auskünfte ausschließlich in der OSK-Technik-Hotline, saisonal Mittwochs 18:00 19:00 Uhr, Automobilrennsport, historischer Rennsport, Rallye: 0664/ ; Bergrennsport, Rallycross, Slalom: 0664/ Wagenpaßanträge bitte per 30 Tage vor dem 1. Fahrzeugeinsatz an: Herstellungsdatum. Diese Kraftstoffbehälter müssen spätestens fünf Jahre nach dem auf ihnen angegebenen Herstellungsdatum durch einen neuen ersetzt werden. Es dürfen auch mehrere der beschriebenen Kraftstoffbehälter im Fahrzeug eingebaut sein. Die Gestaltung von Kraftstoff- Sammelbehältern mit einem Fassungsvermögen von maximal einem Liter ist freigestellt. Für Veranstaltungen mit einer Streckenlänge unter 50 km ist der Einbau einer der oben genannten Kraftstoffbehälter nicht vorgeschrieben. Es darf ein anderer funktionstüchtiger Kraftstoffbehälter mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 20 Litern eingebaut werden. Die Außenkante eines solchen Kraftstoffbehälters zur einen oder anderen Seite der Längsachse des Fahrzeuges darf auf keinen Fall mehr als 30 cm von dieser entfernt sein. Der Kraftstoffbehälter darf nicht im Fahrgast- oder im Motorraum untergebracht sein, es sei denn, diese Lage entspricht der Serie oder der Homologation. Es ist erlaubt, den Fahrzeugboden zum Einbau des Kraftstoffbehälters aufzuschneiden. Im übrigen ist die Lage des Kraftstoffbehälters freigestellt. Falls sich der Kraftstoffbehälter im Kofferraum befindet, muss eine Ablaufvorrichtung vorhanden sein, wobei der Durchmesser des Ausschnittes im Bodenblech maximal 10 mm betragen darf. Art Fassungsvermögen der Kraftstoffbehälter Das Fassungsvermögen der Kraftstoffbehälter (Haupt- und Zusatzkraftstoffbehälter) darf die nachstehend angegebenen Mengen (es gilt der Einstufungshubraum) nicht überschreiten: - bis ccm 60 l - bis ccm 90 l - bis ccm 70 l - bis ccm 80 l - bis ccm 100 l über ccm 120 l Art. 28 Überrollvorrichtung Der Einbau einer Überrollvorrichtung gemäß Art Anhang J ist vorgeschrieben. Ausgenommen sind lediglich Slalom - Veranstaltungen. Hier ist der Einbau empfohlen. Art. 29 Sicherheitsgurte Die Verwendung von Sicherheitsgurten gemäß Art Anhang J ist vorgeschrieben. Ausgenommen sind lediglich Fahrzeuge ohne Überrollkäfig bei Slalom -Veranstaltungen. Hier sind aus Sicherheitsgründen ausschließlich die serienmäßigen Dreipunkt-Sicherheitsgurte zugelassen. Art. 30 Sitze Die Verwendung von FIA- homologierten Sitzen ist zwingend vorgeschrieben. Bei Slalom -Veranstaltungen kann der serienmäßige Sitz verwendet werden, wenn kein Überrollkäfig eingebaut ist; allerdings wird auch hier ein FIA- homologierter Sitz dringend empfohlen. Art Feuerlöscher/Feuerlöschanlage Die Vorschriften gemäß Art Anhang J sind unbedingt zu beachten. Ausnahme: Bei Slalom -Veranstaltungen siehe abweichende Bestimmungen im OSK- Handbuch (Kapitel VI). Art. 32 Feuerschutzwand Zwischen Motor- und Fahrgastraum sowie zwischen Fahrgastraum und Kraftstoffbehälter (inkl. Einfüllrohr und -öffnung) muss einer flüssigkeitsdichte, flammensichere Schutzwand vorhanden sein. Art. 33 Stromkreisunterbrecher Für Rundstrecken- und Bergrennen (inkl. Bergrallye) ist ein funkensicherer Stromkreisunterbrecher vorgeschrieben, für alle anderen Wettbewerbsarten empfohlen. Dieser muss alle elektrischen Stromkreise unterbrechen: Batterie, Lichtmaschine, Scheinwerfer, Hupe, Zündung, elektrische Bedienungsvorrichtungen usw. Er muss von innen und außen her bedienbar sein. Der äußere Auslöser muss unterhalb der Windschutzscheibe auf der linken Fahrzeugseite angebracht sein. Er ist durch einen roten Blitz in einem blauen Dreieck mit weißem Rand zu kennzeichnen. Jede Kante des Dreiecks muss mindestens 12 cm lang sein. Art. 34 Ölsammler Jeder Wagen, dessen Motor- und Getriebeschmiersystem eine offene Gehäuse-Entlüftung hat, muss so ausgerüstet sein, dass austretendes Öl nicht frei auslaufen kann. Ein Ölsammler muss für Motoren bis ccm Hubraum ein Mindestfassungsvermögen von zwei Litern und für Motoren über ccm von drei Litern haben. Der Inhalt des Ölsammlers muss mittels Ölstab oder Schauglas kontrollierbar sein und vor dem Start zum Training bzw. Rennen entleert werden. Art. 35 Abschleppvorrichtungen Vorne und hinten muss mindestens je eine Abschleppöse vorhanden sein. Sie müssen so beschaffen sein, dass es für die Rettungsfahrzeuge möglich ist, das noch rollfähige Fahrzeug auch auf losem Grund aus einem Gefahrenbereich zu entfernen. Die Abschleppöse ist selbst oder an dem darüber liegenden Karosserieteil gelb, rot oder orange zu kennzeichnen. Art. 36 Außenspiegel Je ein Außenspiegel links und rechts sind außer bei Slalomveranstaltungen vorgeschrieben. Die Spiegelfläche muss mindestens 90 cm² betragen. Weiters muss ein Quadrat von 6 x 6 cm in diese Spiegelfläche gelegt werden können. 68

70 Technische Auskünfte ausschließlich in der OSK-Technik-Hotline, saisonal Mittwochs 18:00 19:00 Uhr, Automobilrennsport, historischer Rennsport, Rallye: 0664/ ; Bergrennsport, Rallycross, Slalom: 0664/ Wagenpaßanträge bitte per 30 Tage vor dem 1. Fahrzeugeinsatz an: Art. 37 Katalysator Fahrzeuge, die nach dem noch homologiert waren, müssen mit einem funktionstüchtigen Katalysator ausgestattet sein und die im Straßenverkehr gültigen Abgasnormen erfüllen. Alle anderen Fahrzeuge müssen die im Straßenverkehr gültigen Abgasnormen nur dann erfüllen, wenn sie an Rallyes und Wertungsfahrten teilnehmen. Zu diesem Zwecke ist der Einbau eines Katalysators (auch ungeregelter Einweg-Katalysator) für die Teilnahme an solchen Veranstaltungen obligatorisch. 69

71 Technische Auskünfte ausschließlich in der OSK-Technik-Hotline, saisonal Mittwochs 18:00 19:00 Uhr, Automobilrennsport, historischer Rennsport, Rallye: 0664/ ; Bergrennsport, Rallycross, Slalom: 0664/ Wagenpaßanträge bitte per 30 Tage vor dem 1. Fahrzeugeinsatz an: OSK-Reglement für Fahrzeuge der Gruppe E1-OSK Art.1. Zugelassene Fahrzeuge - Allgemeine Bestimmungen Es sind nur Personenkraftwagen zugelassen, die über die im Anhang J oder Gruppe H für ihre Gruppe angeführten erlaubten Änderungen hinaus modifiziert wurden, die homologiert waren und deren FIA- Homologation abgelaufen ist und die nicht zu den historischen Tourenwagen zählen oder Fahrzeuge mit gültiger Homologation. Fahrzeuge, die niemals eine FIA- oder OSK- Homologation besaßen, sind nicht zugelassen. Art.2. Karosserie Chassis Nur geschlossene Fahrzeuge, keine Cabrios. Karosserie: Die äußere Form der Karosserie muss beibehalten werden, mit Ausnahme von Kotflügeln und der erlaubten aerodynamischen Einrichtungen. Zierleisten usw. können entfernt werden. Scheibenwischer sind frei, aber es muss mindestens ein betriebsbereiter vorhanden sein. Karosserie - Chassis: An der serienmäßigen Karosserie und/oder dem Chassis dürfen keine Änderungen vorgenommen werden, ausgenommen betreffend Erleichterung der original Basisstruktur durch Entfernen von Material und/oder Anbringung von Verstärkungen. Die chemische Behandlung der Karosserie oder Teilen derselben zwecks Erleichterung ist verboten. Die Bearbeitung von Aufhängungen, Achsen und Rahmen zum Zwecke der Erleichterung ist generell verboten. Unter Rahmen ist der Hauptrahmen zu verstehen, an dem Radaufhängung, Achsen etc. befestigt sind. Dies gilt für alle Fahrzeuge, deren Wagenpass ab ausgestellt wurde. Art.3. Türen, Motorraum- und Kofferraumhauben Ihr Material ist frei, sofern die äußere Form beibehalten wird. Türscharniere und äußere Türgriffe sind frei, die Originalschlösser müssen beibehalten werden. Die Verschlusseinrichtungen an den Hauben wie auch deren Scharniere sind frei, die Originalschlösser müssen beibehalten werden. Außerdem müssen sie an vier Punkten befestigt und von außen zu öffnen sein. Für Lüftungszwecke können Öffnungen in die Hauben gemacht werden, vorausgesetzt, diese machen keine mechanischen Teile sichtbar. Unter allen Umständen müssen die Hauben mit den original homologierten austauschbar sein. Art.4. Cockpit-Belüftungslöcher Zur Belüftung des Fahrerraumes können in die Karosserie Öffnungen gemacht werden, vorausgesetzt, diese müssen sich am hinteren Dachende über dem Heckfenster und/oder im Bereich zwischen dem hinteren Seitenfenster und der Heckscheibe befinden und dürfen nicht über die Originalform der Karosserie hinausragen. Art.5 Aerodynamische Einrichtungen Von oben gesehen m üssen aerodynamische Einrichtungen nicht der Kontur/Form des Fahrzeuges folgen. Jene, die nicht aus der Serienproduktion stammen und nicht homologiert sind/waren, dürfen vorne max. 20 cm u. hinten max. 40 cm (ohne Toleranz) über das lichte Raumprofil der Originalkarosserie in der Draufsicht ragen. Die vorderen müssen obligatorisch unter einer horizontalen Fläche, welche durch die Radnabe führt, installiert werden und können zwischen dem tiefsten gefederten Teil und dem Boden angebracht sein. Die Gesamtbreite der aerodynamischen Einrichtungen darf die Gesamtbreite des lichten Raumprofils in der Draufsicht, gemessen an der Radnabenmitte nicht überschreiten. Ferner müssen diese innerhalb der Gesamthöhe des Fahrzeuges in der Frontalprojektion liegen. Art.6 Kotflügel Material und Form sind frei. Es muss jedoch die Form der Radkästen beibehalten werden, was nicht bedeutet, dass auch die Originaldimension beibehalten werden muss. Die Kotflügel müssen über die Räder reichen und zumindest 1/3 ihres Umfanges und zumindest die gesamte Reifenbreite abdecken. Öffnungen für Kühlzwecke können in den Kotflügeln angebracht werden. Sollten sie jedoch hinter den Hinterrädern angebracht werden, müssen Lamellen verhindern, dass der Reifen von hinten entlang einer horizontalen Fläche gesehen werden kann. Die Innenseite der Kotflügel ist frei. Demzufolge ist es zulässig, darin mechanische Einrichtungen zu installieren; deren Installation darf jedoch keineswegs als Vorwand für eine Verstärkung der Kotflügel genommen werden. Art.7 Leuchten Alle außen liegenden Leuchten können entfernt werden, vorausgesetzt, die entstehenden Öffnungen in der Karosserie werden abgedeckt. In jede Abdeckung kann jedoch eine Öffnung von nicht mehr als 30 cm2 für Kühlzwecke belassen werden. Dieser Punkt kann bei der Teilnahme an Rallyes nicht angewendet werden. Art.8 Motor Der gesamte Motor inklusive Anbauteile und Aggregate ist frei; wird nicht der Originalmotor des betreffenden Fahrzeuges verwendet, so muss der verwendete Motorblock aber von derselben Marke stammen, homologiert worden sein und die gleiche Zahl von Zylindern aufweisen wie der Originalmotor (so kann z.b. in jedes VW-Fahrgestell jeder homologierte VW- Motorblock, in jedes Opel-Fahrgestell jeder homologierte Opel-Motorblock eingebaut werden, solange die Zylinderzahl dem ursprünglichen Fahrzeug-Motorblock entspricht). Dies bedeutet z.b. auch, dass in eine Karosserie/Chassis, für das ursprünglich nur Benzinmotoren erhältlich waren, auch ein ehemals oder noch homologierter Dieselmotor eingebaut werden kann (und umgekehrt). Der Motor muss im Original-Motorraum untergebracht sein. Doppelmotor-Kombinationen sind nicht zugelassen, außer sie sind/waren in dieser Form homologiert. Art.9 Treibstoff-, Öl- und Wassertanks Diese müssen vom Fahrgastraum durch m etallene Trennwände isoliert sein, so, dass im Falle von Verschütten, Undichtheit oder Fehlerhaftigkeit eines Tanks keine Flüssigkeit in den Fahrgastraum gelangen kann. Auf Brandhemmung ist dabei zu 70

72 Technische Auskünfte ausschließlich in der OSK-Technik-Hotline, saisonal Mittwochs 18:00 19:00 Uhr, Automobilrennsport, historischer Rennsport, Rallye: 0664/ ; Bergrennsport, Rallycross, Slalom: 0664/ Wagenpaßanträge bitte per 30 Tage vor dem 1. Fahrzeugeinsatz an: achten. Sollte für den Start in einer bestimmten Disziplin ein Wagenpass vorgeschriebenen sein, ist die Verwendung eines FIA homologierten Sicherheitstanks obligatorisch. Dieser muss bei der Erstabnahme vom anwesenden Techniker in den Wagenpass eingetragen werden. Art.10 Batterien müssen sicher befestigt sein und, wo sie sich im Fahrgastraum befinden, mit einer isolierten, dichten Abdeckung bedeckt sein. Art.11 Aufhängung Diese ist frei. Art.12 Übersetzung und Getriebe Diese sind freigestellt. Art.13 Wasserkühler Dieser sowie seine Kapazität sind freigestellt. Der Einbauort ist ebenfalls frei, sofern der Kühler nicht in den Fahrgastraum ragt. Die Montage von zusätzlichen Lüftern zur Kühlung ist erlaubt. Ein Luftleitblech darf unter der Bedingung montiert werden, dass dieses keine Karosserieverstärkung darstellt. Art.14 Bremsen Wirkungsvolles Zweikreis -Bremssystem; wirkungsvolle Handbremse ist empfohlen. Sie kann als fly-off arbeiten. Art.15 Mechanische Bestandteile Kein mechanischer Teil darf über die Originalkarosserie hinausragen, mit Ausnahme unter den Kotflügeln. Art.16 Überrollkäfig Es muss ein Überrollkäfig entsprechend den Bestimmungen des Artikels 253 des Anhang J montiert werden. Art.17 Abschleppöse Eine solche muss vorne und hinten angebracht sein. Diese dürfen nicht über die Karosserie hinausragen. Die Abschleppösen müssen leuchtend gelb lackiert und vom Hilfspersonal leicht zu finden sein. Art.18 Windschutzscheibe Diese muss aus Verbundglas, die Seitenfenster aus Sicherheitsglas oder splitterfreiem Kunststoff sein. Bei Kunststoffscheiben hat die Stärke mindestens 3 mm zu betragen. Die Windschutzscheibe muss durch einen Ventilator frei von Beschlag gehalten werden. Wenn während des Rennens eine Seitenscheibe oder die Heckscheibe in Brüche gehen sollte, darf der Fahrer die Veranstaltung dennoch beenden. Art.19 Reserverad Das Mitführen eines solchen ist unzulässig. Art.20 Elektrik-Generalausschalter Ein solcher, der den Bestimmungen des Artikels des Anhang J entspricht, muss an der linken Seite der Windschutzscheibe angebracht sein. Die EIN/AUS - Stellung muss klar markiert sein. Seine Lage muss durch einen roten Blitz in einem weiß gerahmten blauen Dreieck (Seitenlänge von 12 cm) markiert sein. Art.21 Auspuff Schalldämpfer können entfernt werden, aber das Auspuffsystem muss den Bestimmungen des Anhang J Art entsprechen. Die Lautstärkegrenzen (98+2 db(a)) müssen eingehalten werden. Art.22 Treibstoff Nur Treibstoff wie in Art des Anhang J beschrieben, darf verwendet werden. Art.23 Reifen Reifen und Felgen sind frei. Slicks dürfen verwendet werden. Die Räder dürfen prinzipiell nicht über die Karosserie ragen. Daraus ergibt sich, dass auch die Spur frei ist und im OSK Wagenpass daher eine entsprechende Angabe entfallen kann. In diesem Zusammenhang siehe auch Punkt 6 dieses Reglement. Art.24 Türen Die beiden vorderen Türen müssen auch von außen zu öffnen sein. Art.25 Stoßstangen Diese dürfen gemeinsam mit deren Halterungen entfernt werden. Werden sie entfernt, dürfen keine Halterungen herausragen. Art.26 Ölauffangbehälter Wird der Motor nach außen entlüftet, muss ein Ölauffangbehälter mit mindestens 2 Liter Fassungsvermögen vorhanden sein. Art.27 Feuerlöscher Bei Bergrallyes wird ein 1 kg-feuerlöscher empfohlen, der s icher befestigt sein muss. Bei allen anderen Bewerben sind die entsprechenden Bestimmungen des Anhang J, Artikel 253 anzuwenden. 71

73 Technische Auskünfte ausschließlich in der OSK-Technik-Hotline, saisonal Mittwochs 18:00 19:00 Uhr, Automobilrennsport, historischer Rennsport, Rallye: 0664/ ; Bergrennsport, Rallycross, Slalom: 0664/ Wagenpaßanträge bitte per 30 Tage vor dem 1. Fahrzeugeinsatz an: Art.28 Innenraum Inneneinrichtung, Türplatten usw. sind frei. Das Armaturenbrett darf keine hervorspringenden Kanten aufweisen. Der Sitz muss gänzlich auf der einen oder anderen Seite längs einer vertikalen Fläche entlang der Mitte des Fahrzeuges angeordnet sein. Die Wände, die Motorraum bzw. Kofferraum vom Fahrgastraum trennen, müssen in Form und Material unverändert und an ihrem Platz bleiben. Es ist jedoch zulässig, Teile auf, gegen oder durch diese Wände zu montieren, vorausgesetzt, sie reichen nicht mehr als 20 cm in den Fahrgastraum (Messungen senkrecht und mit Bezug zur oberen Kante der Wand). Diese Möglichkeit gilt nicht für Motorblock, Ölwanne, Kurbelwelle oder Zylinderkopf. Die Schläuche, Leitungen und Kabel, die durch den Fahrgastraum geführt werden, müssen den Bestimmungen des Art des Anhang J entsprechen. Insbesondere Kühlwasserleitungen müssen so geschützt sein, dass der Fahrer durch austretende Flüssigkeit oder Dampf nicht gefährdet wird. Ausgenommen die Teile, die auf, gegen oder durch die Trennwände angebracht werden, kann nur das folgende Zubehör im Fahrgastraum mitgeführt werden: Feuerlöscher, Atemluft, Sprechanlage, Ballast und Überrollbügel, bei Rallyes auch zusätzliche Bekleidungsgegenstände. Luftansaugkanäle dürfen nicht durch das Cockpit geleitet werden. Art.29 Fahrersitz Die Verwendung von FIA - homologierten Sitzen ist zwingend vorgeschrieben. Bei Slalom -Veranstaltungen kann der serienmäßige Sitz verwendet werden, wenn kein Überrollkäfig eingebaut ist; allerdings wird auch hier ein FIA - homologierter Sitz dringend empfohlen. (Anmerkung: ab vorgeschrieben, ausgenommen im Slalomsport). Art.30 Heizungssystem Dieses darf ausgebaut werden. Art.31 Sicherheitsgurte Jedes Fahrzeug muss zumindest mit einem 4-Punkt-Sicherheitsgurt, der den Bestimmungen des Art des Anhang J entspricht, ausgerüstet sein. 72

74 Technische Auskünfte ausschließlich in der OSK-Technik-Hotline, saisonal Mittwochs 18:00 19:00 Uhr, Automobilrennsport, historischer Rennsport, Rallye: 0664/ ; Bergrennsport, Rallycross, Slalom: 0664/ Wagenpaßanträge bitte per 30 Tage vor dem 1. Fahrzeugeinsatz an: Nationales Technisches Reglement der OSK für Formel-3-Fahrzeuge 2009 Fahrzeuge der Formel 3 müssen den Bestimmungen der Gruppe D des Art. 275, FIA Anhang J zum IASpG sowie den nachfolgenden Bestimmungen entsprechen. Fahrzeuge und Motoren: Für die Formel 3-Serien 2009 der OSK sind Fahrzeuge und Motoren des Baujahres 2009 und älter zugelassen. Diese Fahrzeuge müssen den Bestimmungen der Gruppe D des Art.275, FIA Anhang J zum IASpG des jeweiligen Baujahres entsprechen. Treibstoff: Es darf nur bleifreier Kraftstoff verwendet werden. Die Teilnehmer sind verpflichtet, die Fahrzeuge mit dem vorgeschriebenen Kraftstoff zu betanken. Dieser wird per Teaminfo durch den Veranstalter bekanntgegeben. Vor jeder Veranstaltung wird von dem für diese Veranstaltung festgelegten Kraftstofflieferanten eine Referenzprobe vom Technischen Kommissär entnommen. Die Kraftstoffprobe des Wettbewerbsfahrzeuges muss mit der Referenzprobe übereinstimmen. Die Wettbewerbsfahrzeuge müssen zu jedem Zeitpunkt der Veranstaltung, insbesondere nach dem Zeittraining und nach den Wertungsläufen noch soviel Kraftstoff im Kraftstoffsystem haben, dass 3 Liter entnommen werden können. Der Technische Kommissär ist zu jedem Zeitpunkt berechtigt, Kraftstoffproben aus den Wettbewerbsfahrzeugen zu entnehmen. Telemetrie: Die Verwendung von Telemetrie jeglicher Art ist entsprechend Art und Art Anhang J 1996, zum IASpG, verboten. Fahrwerks - und Motordatenaufzeichnung ist zugelassen. Motorsteuergeräte: Es dürfen auch weiterhin, die herkömmlichen bis 2001 verwendeten Motorsteuergeräte (ECU), sowie die neue von der FIA vorgeschriebene Motorsteuerungseinheit verwendet werden. Reifen: Pro Veranstaltung sind maximal 2 Sätze Trockenreifen (Slicks) für Zeittraining, Warm -up, Aufwärmrunden und Rennen erlaubt. Das Reifenfabrikat ist freigestellt (Reifenliste mit Reifennummer). Nur die in der Reifenliste eingetragenen Reifen dürfen bei der Veranstaltung verwendet werden. Jeder Teilnehmer hat die Reifenliste unaufgefordert bei der technischen Abnahme dem technischen Kommissär zu übergeben. Wer mit nicht eingetragenen Trockenreifen am offiziellen Zeittraining, Warm-up, den Aufwärmrunden oder dem Rennen teilnimmt, wird mit Wertungsausschluss aus der gesamten Veranstaltung bestraft. Als teilgenommen gilt jedes Fahrzeug, das zu den vorhin angeführten Zeiten die Boxengasse in Höhe der Signalgebung verlässt, bzw. die Rennstrecke befährt. Jegliche chemische, thermische oder mechanische Behandlung der gekennzeichneten Trockenreifen oder der eingesetzten Regenreifen ist untersagt. Sollten während der Veranstaltung freie Trainings durchgeführt werden, ist hierfür die Reifenwahl freigestellt. Abmessungen und aerodynamische Hilfsmittel: Fahrzeuge des Baujahres 2009 und 2008, müssen dem Technischen Reglement der FIA für 2009, Fahrzeuge der Baujahre 2007, 2006 und 2005 müssen dem Technischen Reglement der FIA für 2007 entsprechen., 2004, 2003, 2002 müssen dem Technischen Reglement der FIA für 2004 entsprechen. Fahrzeuge der Baujahre 1999 bis einschließlich 2001 müssen in Ihrer äußeren Form bzw. ihrem Aerodynamikhilfsmitteln (Flügeln) dem Anhang J/ FIA 2001 entsprechen. Fahrzeuge der Baujahre 1995 bis 1998 müssen in Ihrer äußeren Form bzw. ihrem Aerodynamikhilfsmitteln (Flügeln) dem Anhang J/ FIA 1998 entsprechen. Fahrzeuge der Baujahre 1993 und 1994 müssen in Ihrer äußeren Form bzw. ihrem Aerodynamikhilfsmitteln (Flügeln) dem Anhang J/FIA 1993 oder 1994, jedoch die Heckflügelprofile dem Formel 3- Reglement von 1995 entsprechen. Fahrzeuge der Baujahre 1992 und älter müssen in ihren Abmessungen und ihren aerodynamischen Hilfsmitteln (Flügeln) dem Anhang J des jeweiligen Baujahres des Fahrzeuges entsprechen. Der dem Baujahr des Fahrzeugs entsprechenden Anhang J ist dem Technischen Kommissär auf Verlangen, vom Bewerber bzw. Fahrer vorzulegen. Katalysator: Alle Fahrzeuge müssen mit einem funktionstüchtigen Katalysator ausgerüstet sein. Es müssen die Abgaswerte laut den Bestimmungen des OSK - Handbuches erreicht werden. Motor: 2009 dürfen Motoren mit einem Lufteinlass von maximal 26 mm Querschnitt verwendet werden. Bei diesen Motoren sind jedoch verstellbare Nockenwellen und Ansaugtrichterverstellung verboten. 73

75 Technische Auskünfte ausschließlich in der OSK-Technik-Hotline, saisonal Mittwochs 18:00 19:00 Uhr, Automobilrennsport, historischer Rennsport, Rallye: 0664/ ; Bergrennsport, Rallycross, Slalom: 0664/ Wagenpaßanträge bitte per 30 Tage vor dem 1. Fahrzeugeinsatz an: 2009 dürfen weiterhin Motoren mit 24 mm Lufteinlass verwendet werden; bei diesen Motoren ist wie bisher Nockenwellenverstellung und Ansaugtrichterverstellung erlaubt. Kraftstoffbehälter: Alle Kraftstoffbehälter müssen Sicherheitstanks sein und zumindest die Spezifikationen FIA/FT3 erfüllen. Alle diese Behälter müssen einen Code aufgedruckt haben, aus dem der Herstellername, die technischen Daten (Herstellung des Tanks) und das Herstellungsdatum ersichtlich sind. Im Tankraum muss sich ein Sichtfenster befinden, um den Technische Kommissären die Überprüfung des Codes und des Herstellungsdatums zu ermöglichen. Weiters müssen alle Fahrzeugtanks mit einem selbstdichtenden Anschluss ausgestattet sein, um den Technischen Kommissären eine Kraftstoffentnahme zu erlauben dieser Anschluss muss ein FIA - genehmigter Typ sein. Diese Sicherheitstanks dürfen nicht länger als 5 Jahre (ab Herstellungsdatum) benützt werden, außer sie werden vom Hersteller überprüft und dann neuerlich für weitere 2 Jahre zugelassen. Batteriehalterungen: Batteriehalterungen müssen aus Metall gefertigt sein. Die Batteriepole müssen mit Abdeckungen versehen sein. Feuerlöscher: Alle Fahrzeuge müssen mit einem Feuerlöscher laut Art. 253, Anhang J der FIA, ausgestattet sein. Die letzte Überprüfung darf nicht älter als 2 Jahre sein (Überprüfungsplakette). Rücklicht: Alle Fahrzeuge müssen mit einer FIA - genehmigten, roten Diodenleuchte (mind. 50 cm 2 Leuchtfläche) ausgestattet sein. Geräuschbegrenzung Die Geräuschentwicklung der Fahrzeuge wird mittels der nachfolgend beschriebenen Vorbeifahrmeßmethode gemessen. Formel 3 - Vorbeifahrmessung: Messpunkt in 15 m Abstand zur Fahrzeuglängsachse in Bezug auf die Ideallinie oder gemäß Streckenabnahmeprotokoll Mikrophonhöhe 130 cm ± 20 cm Mikrophon in waagerechter Position auf das Fahrzeug gerichtet; Messgerät auf "schnell" und Filter auf "A" einstellen Der max. zulässige Geräuschwert beträgt 99 db(a) + 3% Gegen die ermittelten Werte der eingesetzten Technischen Kommissäre des Geräuschmessteams, sowie die daraus resultierenden Entscheidungen der Sportkommissare sind keine Proteste zulässig. Mindestgewicht : Für Fahrzeuge bis einschließlich Baujahr 2001, darf das Gewicht des Fahrzeuges mit Fahrer, der seine vollständige Rennbekleidung trägt, zu jedem Zeitpunkt der Veranstaltung, nicht weniger als 540 kg betragen. Für Fahrzeuge des Baujahres 2002 gelten die Gewichtsbestimmungen der FIA für das Jahr Für Fahrzeuge der Baujahre 2008 und 2009 gelten die Gewichtsbestimmungen der FIA für das Jahr Frontflügelseitenteile : Um Reifenschäden an anderen Fahrzeugen zu vermeiden müssen die Ränder der Frontflügelseitenteile mindestens 10 mm dick sein und einen Radius von min. 5 mm an allen Ecken aufweisen. 74

76 Technische Auskünfte ausschließlich in der OSK-Technik-Hotline, saisonal Mittwochs 18:00 19:00 Uhr, Automobilrennsport, historischer Rennsport, Rallye: 0664/ ; Bergrennsport, Rallycross, Slalom: 0664/ Wagenpaßanträge bitte per 30 Tage vor dem 1. Fahrzeugeinsatz an: Technische Bestimmungen für Serienfahrzeuge in der Slalom-ÖM und bei Bergrennveranstaltungen Art. 1 Zugelassene Fahrzeuge Allgemeine Bestimmungen Zugelassen sind alle Fahrzeuge, für die ein B-Führerschein erforderlich ist und die zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind. Es ist nicht notwendig, dass das Fahrzeug homologiert war oder ist. Typenschein/COC/Datenauszug aus Genehmigungsdatenbank und Zulassungsschein (im Original) sind vorzulegen, sowie eine gültige 57a-Plakette (nicht abgelaufen). Art. 2 Nicht zugelassene Fahrzeuge Cabrios sind nur dann zugelassen, wenn sie serienmäßig mit einem Überrollbügel ausgestattet sind. Das Dach ist immer geschlossen zu halten, ausgenommen, das Fahrzeug wird/wurde serienmäßig ohne ein solches ausgeliefert. Art. 3 Hubraumklassen Die Fahrzeuge werden in folgende Hubraumklassen eingeteilt: bis ccm ccm ccm über ccm Art. 4 Klasseneinteilung bei aufgeladenen oder Wankelmotoren (Einstufungshubraum) Bei einer Aufladung des Motors (Turbo, G-Lader) wird der Gesamthubraum mit dem Koeffizienten 1,7 multipliziert und der Wagen in die sich dann ergebende Hubraumklasse eingeteilt. Für Wankelmotoren gelten die Bestimmungen laut FIA - Anhang J, Art , bzw. für Kompressor-Fahrzeuge laut Art Art. 5 Fahrzeuggewichte Das Gewicht des Fahrzeuges muss mindestens den Angaben im Zulassungsschein entsprechen, wobei eine Toleranz von 3% nach unten gewährt wird. Dieses Gewicht muss während der gesamten Veranstaltung, auch nach Überfahren der Ziellinie eingehalten werden. Das Fahrzeuggewicht wird folgendermaßen ermittelt: Fahrzeug ohne Insassen, ohne Nachfüllen oder Ablassen von Kraftstoff und anderen Flüssigkeiten. Das Reserverad muss sich an Bord befinden. Art. 6 Motor Es sind keinerlei Änderungen gegenüber der vom Hersteller angebotenen Serienausführung zugelassen, also auch keine Sportluftfilter u. ä. Nicht zugelassen sind auch alle speziellen und solche vom Werk deklarierten Motorsportteile (z.b. ES/Sportevolutions -Versionen im Homologationsblatt). Art. 7 Abgasanlage/Geräuschbegrenzung Die Auspuff-Anlage ist ab Katalysator frei (Auspuffkrümmer und Katalysator müssen original sein), muss jedoch für den Straßenverkehr zugelassen und offensichtlich frei im Zubehörhandel erhältlich sein (ABE). Geräus chbegrenzung: Die maximale Lautstärke beträgt db(a) lt. Nahfeld-Meßmethode. Wurde das betreffende Fahrzeug mit einem Katalys ator ausgeliefert, so muss dieser vorhanden und funktionstüchtig sein. Die gesetzlichen Abgasnormen sind aber in jedem Fall einzuhalten. Art. 8 Kraftübertragung Kupplung, Getriebe, Achsantrieb und alle Kraft übertragenden Teile müssen original bleiben und dürfen in keiner wie immer gearteten Art und Weise verändert werden. Art. 9 Bremsanlage Die Bremsanlage muss original bleiben, für die Gruppe A, B, ST oder GT homologierte Bremsscheiben sind nicht zugelassen. Die Bremsbeläge sind frei. Art. 10 Lenkung Die Lenkung muss original bleiben. Das Lenkrad ist frei, muss jedoch für den Straßenverkehr für dieses Fahrzeug zugelassen sein. Art. 11 Radaufhängung Der Einbau härterer Stoßdämpfer und Federn ist zulässig, es müssen jedoch die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden (Eintragung in den Typenschein/Datenauszug), ansonsten muss die Radaufhängung original bleiben. Art. 12 Räder und Reifen Die Räder und Reifen müssen bezüglich der Dimension dem Typenschein/COC/Datenauszug aus Genehmigungsdatenbank des Fahrzeuges entsprechen und für das entsprechende Modell für den Straßenverkehr zugelassen sein. 75

77 Technische Auskünfte ausschließlich in der OSK-Technik-Hotline, saisonal Mittwochs 18:00 19:00 Uhr, Automobilrennsport, historischer Rennsport, Rallye: 0664/ ; Bergrennsport, Rallycross, Slalom: 0664/ Wagenpaßanträge bitte per 30 Tage vor dem 1. Fahrzeugeinsatz an: Art. 13 Reserverad Bei Rallyes ist das Reserverad mitzuführen und muss am vom Hersteller hiefür vorgesehen Platz montiert sein. Bei anderen Veranstaltungen ist das Mitführen des Reserverades optional. Art. 14 Karosserie, Fahrgestell und aerodynamische Hilfsmittel Die serienmäßige Karosserie und/oder das Fahrgestell gemäß Art und des Anhang J dürfen weder erleichtert noch verstärkt werden. Stoßstangen dürfen nicht demontiert werden. Spoiler jeglicher Art, soweit offensichtlich frei im Zubehörhandel erhältlich und für den Straßenverkehr zugelassen, sind frei. Kotflügelverbreiterungen jedoch nur dann, wenn diese vom Hersteller des Fahrzeuges als Extra angeboten werden. Im Zweifel muss der Bewerber den entsprechenden Nachweis führen. Serienmäßige bzw. bauartgeprüfte Schiebe- bzw. Sonnendächer sind erlaubt. Sie müssen während der Veranstaltung geschlossen sein. Die Anbringung eines Unterbodenschutzes ist erlaubt. Fahrzeuge mit Karosserie-Tuning, das nicht vom Hersteller des Fahrzeuges angeboten wird (z.b. so genannte Breit- oder Extrem-Versionen) und die Verwendung breiterer Reifen/Räder-Kombinationen möglich macht, sind nicht zugelassen. Art. 15 Türen, Motorhaube und Kofferraumhaube Diese müssen im Originalzustand verbleiben. Zusätzliche Befestigungen sind frei. Art. 16 Kotflügel Diese müssen original bleiben. Dies gilt auch für das Material. Art. 17 Außenspiegel Die Anzahl der serienmäßig vorgesehenen Außenspiegel muss beibehalten werden. Art. 18 Glasflächen, Glasbeschaffenheit, Windschutzscheibe Die Windschutzscheibe muss aus Verbundglas sein, alle anderen Scheiben müssen der Serienspezifikation entsprechen. Die Anzahl der Scheibenwischer muss beibehalten werden. Scheibenfolien sind nur zulässig mit ABE-Typenblatt. Fahrer und Beifahrer müssen von außen identifizierbar sein. Anhang J Art Art. 19 Belüftung des Fahrgastraumes Diese muss komplett serienmäßig bleiben. Das Vorhandensein einer Heizung ist obligatorisch, ausgenommen, das Auto ist serienmäßig auch ohne eine solche erhältlich. Der Nachweis obliegt dem Bewerber. Art. 20 Fahrgastraum Innenraum Als Fahrgastraum wird der vom Fahrzeug-Hersteller serienmäßig vorgesehene Raum für Passagiere bis zur serienmäßigen Trennwand und Hutablage in normaler Rücksitzposition angesehen. Das Armaturenbrett muss original bleiben, Änderungen, die lediglich der Verschönerung dienen, z.b. Wurzelholzeinlagen, sind frei. Zusätzliche Instrumente, z.b. Drehzahlmesser, dürfen eingebaut werden. Art. 21 Überrollvorrichtung Der Einbau einer Überrollvorrichtung gemäß Art Anhang J ist zulässig, es muss jedoch ein Zertifikat mitgeführt werden. Ist eine solche eingebaut, muss sie jedoch in allen Punkten dem angeführten Artikel entsprechen. Nur in diesem Fall ist die Verwendung von hom ologierten Sport- und Rennsitzen zugelassen. Bei Verwendung von diesen homologierten Sport- und Rennsitzen ist die Verwendung von Seriengurten verboten. Siehe auch Art. 24. Art. 22 Sicherheitsgurte Die Verwendung von Sicherheitsgurten ist vorgeschrieben. Ist kein Überrollkäfig eingebaut, so sind lediglich Drei-Punkt- Gurten erlaubt. FIA - homologierte Vier- oder Sechs -Punkt-Gurte sind nur dann zugelassen, wenn das Auto mit einer Überrollvorrichtung gemäß Art Anhang J ausgerüstet ist. Bei Slaloms dürfen FIA- homologierte Gurte bis zum angegebenen Ablaufdatum, plus 5 weitere Jahre, eingesetzt werden. Art. 23 Feuerlöscher Das Mitführen eines Feuerlöschers mit einem Mindestfassungsvermögen von 2 kg (Pulver) bzw. 2,4 Liter AFFF ist bei Rallyes obligatorisch, bei anderen Disziplinen dringend empfohlen. Alle Feuerlöscher müssen ausreichend gesichert sein, es sind nur Befestigungen mit Schnellverschlüssen aus Metall und Metallbändern erlaubt. Des weiteren müssen die Feuerlöscher für den Fahrer und den Beifahrer leicht erreichbar sein. In diesem Fall sind die Bestimmungen des Art Anhang J unbedingt zu beachten. Art. 24 Sitze Es dürfen nur Seriensitze oder FIA homologierte Sitze verwendet werden; falls kein Überrollkäfig eingebaut ist, dürfen jedoch nur solche verwendet werden, die das problemlose und sichere Anlegen eines Dreipunkt-Gurtes gestatten. Bei Slaloms dürfen FIA- homologierte Sitze bis zum angegebenen Ablaufdatum, plus 5 weitere Jahre, eingesetzt werden. 76

78 Technische Auskünfte ausschließlich in der OSK-Technik-Hotline, saisonal Mittwochs 18:00 19:00 Uhr, Automobilrennsport, historischer Rennsport, Rallye: 0664/ ; Bergrennsport, Rallycross, Slalom: 0664/ Wagenpaßanträge bitte per 30 Tage vor dem 1. Fahrzeugeinsatz an: Die serienmäßig vorgesehene Anzahl der Sitze sowie die Rücksitzbank müssen beibehalten werden. Die Rücksitzbank darf entfernt werden, wenn dies ausdrücklich im Typenschein vermerkt ist (z.b. nach Einbau eines Überrollkäfigs und entsprechender Umtypisierung von Vier- auf Zweisitzer). Artikel 3 muss beachtet werden. Art. 25 Elektrische Ausrüstung, Beleuchtung Die serienmäßig vorhandene Anzahl der Scheinwerfer und Rücklichter muss mindestens erhalten bleiben. Zusatzscheinwerfer sind erlaubt, sie müssen jedoch der Straßenverkehrsordnung entsprechen, insbesondere hinsichtlich ihrer Lichtstärke. Die Gesamtzahl der Frontscheinwerfer darf 8 nicht überschreiten. Zusätzliche Rückleuchten, wie z.b. Nebelschlussleuchte, Rückfahrscheinwerfer etc. sind frei. 77

79 Technische Auskünfte ausschließlich in der OSK-Technik-Hotline, saisonal Mittwochs 18:00 19:00 Uhr, Automobilrennsport, historischer Rennsport, Rallye: 0664/ ; Bergrennsport, Rallycross, Slalom: 0664/ Wagenpaßanträge bitte per 30 Tage vor dem 1. Fahrzeugeinsatz an: OSK - TECHNIK I. OSK-Technik-Hotline und Historic-Infoline Für technische Auskünfte und Anfragen steht Ihnen während der Saison (mit Ausnahme der Ferienzeit) jeden Mittwoch in der Zeit von 18 bis 19 Uhr die OSK-Technik-Hotline, unter Tel. 0664/ Eduard Steinbauer (Schwerpunkt Rundstrecke, Rallye) Tel. 0664/ Ignaz Steinkogler (Schwerpunkt Auto-, Rallycross, Slalom, Berg) Tel. 0664/ Franz Zehethofer (Schwerpunkt Motorrad) zur Verfügung. Für Auskünfte rund um den historischen Automobilsport wenden Sie sich an die OSK-Historic-Infoline; Tel. (01) , bzw. 0664/ jeden Dienstag und Donnerstag in der Zeit von 9.00 bis Uhr (ausgenommen Ferienzeit). II. Ausrüstung der Fahrer Sicherheitskleidung für Motorsportler Automobilsport (siehe FIA Anhang J, Liste 27) Das Tragen von flammenabweisender Bekleidung (Overalls, Unterwäsche, Kopfhaube, Socken, Schuhe und Handschuhe), entsprechend dem FIA Standard *, ist für Teilnehmer an Automobilbewerben bei allen Bergund Rundstreckenrennen in Österreich verbindlich vorgeschrieben. Bei allen Rallyes gilt dies nur auf Sonderprüfungen, wobei Handschuhe für den 2. Fahrer nicht zwingend erforderlich sind. Bei Clubsport-Rallyes der OSK wird das Tragen dieser Schutzkleidung dringend em pfohlen. Die Fahrer müssen darauf achten, dass diese Kleidung nicht zu eng anliegt, da dies die Schutzwirkung reduzieren kann. Aufnäher dürfen nur auf der äußersten Lage der Bekleidung angebracht werden, um die bestmögliche Hitzeisolierung zu gewährleisten. Das Trägermaterial solcher Aufnäher muss ebenfalls feuerfest sein (siehe Anhang 1 der FIA-Standards ). Die zugelassenen Kombinationen tragen an der Aussenseite des Kragens ein eingesticktes Prüfzeichen nach folgendem Muster: (Farbe Dunkelblau bzw. Gelb) Die unten angeführte Prüfnummer enthält folgende Angaben: Testinstitut (01) Seriennummer (001) ASN, der die Homologation eingereicht hat (XYZ) Jahreszahl der Homologation (2000) Overalls bzw. Anzüge mit aufgenähtem Prüfzeichen werden nicht mehr akzeptiert. 78

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