Mitgliederversammlung am 19. Mai 2011 mit der Neuwahl des Verbandsausschusses und konstituierende Sitzung am 20. Mai 2011

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Mitgliederversammlung am 19. Mai 2011 mit der Neuwahl des Verbandsausschusses und konstituierende Sitzung am 20. Mai 2011"

Transkript

1 Mitgliederversammlung am 19. Mai 2011 mit der Neuwahl des Verbandsausschusses und konstituierende Sitzung am 20. Mai 2011 Präsidentin Edith Gräfl eröffnete um 15:30 Uhr im Tagungszentrum KulturBahnhof in Kassel die Mitgliederversammlung gemäß 6 der Satzung des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes e. V. Sie begrüßte sehr herzlich die anwesenden Mitglieder. In ihrem Geschäftsbericht über die zurückliegende Amtszeit erinnerte Gräfl vor allem an die durchgeführten Landestagungen sowie die Regional- und Ortstagungen und würdigte auch die Untergruppe EIAS. Sie zeigte sich erfreut über die Mitgliederentwicklung. Wegen der Einzelheiten verwies sie auf den auf der Homepage des Verbandes eingestellten Geschäftsbericht ( Anschließend erläuterte und begründete Gräfl die vorgesehene Neufassung von 7 Abs. 1 der Satzung. Die Mitgliederversammlung fasste danach einstimmig folgenden Beschluss: 7 Abs. 1 der Satzung des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes e. V. erhält folgende Fassung: 7 Verbandsausschuss (1) Der Verbandsausschuss besteht aus 51 Mitgliedern des Verbandes, die von der Verbandsversammlung auf drei Jahre gewählt werden, und zwar: 15 Berufsrichtern für Arbeitssachen, 6 ehrenamtlichen Richtern an Gerichten für Arbeitssachen, 6 Vertretern von Gewerkschaften, 6 Vertretern der Arbeitgeberverbände, 6 Vertretern der Arbeitsrechtswissenschaft, 6 Vertretern der an der arbeitsrechtlichen Gesetzgebung beteiligten oder für die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständigen Behörden, 6 Fachanwälten für Arbeitsrecht. Der Verbandsausschuss kann sich jederzeit durch Zuwahl auf bis zu 60 Mitglieder - ungeachtet der Zahl der Ehrenpräsidenten - ergänzen. Gräfl stellte dann das zuvor an die Anwesenden verteilte Personaltableau mit den Vorschlägen des Vorstandes zur Neuwahl der Mitglieder des Verbandsausschusses vor. Sie teilte mit, dass die Vorgeschlagenen bereit seien, ihre Wahl anzunehmen. Weitere Wahlvorschläge wurden nicht gemacht. Gegen die Anregung Gräfls, die in der Satzung vorgesehenen Personengruppen in offener Abstimmung blockweise zu

2 2 wählen, gab es keine Einwände. Die Mitgliederversammlung wählte anschließend blockweise die im Personaltableau Vorgeschlagenen. Die Mitgliederversammlung endete um 16:15 Uhr mit dem Dank Gräfls an alle Teilnehmer, ihrer herzlichen Gratulation zur Wahl und der Einladung der Gewählten zur konstituierenden Sitzung des neu gewählten Verbandsausschusses am 20. Mai 2011, 9:00 Uhr, im Tagungszentrum KulturBahnhof in Kassel. Der neue Verbandsausschuss setzt sich wie folgt zusammen: 15 Berufsrichter für Arbeitssachen Dr. Peter Bader Dr. Michael Gockel Edith Gräfl Kristina Göhle-Sander Dr. Ursula Hantl-Unthan Dr. Heinz-Jürgen Kalb Prof. Dr. Heinrich Kiel Angelika Mack Dr. Eberhard Natter Dr. Helmut Nause Ingrid Schmidt Dr. Norbert Schwab Joachim Vetter Birgit Willikonsky Dr. Volker Ziegler Präsident des LAG, Frankfurt am Main Präsident des LAG, Chemnitz Vorsitzende Richterin am BAG, Erfurt Präsidentin des LAG, Hamm Vorsitzende Richterin am LAG, Berlin Vizepräsident des LAG, Köln Richter am BAG, Erfurt Präsidentin des LAG, München Präsident des LAG, Stuttgart Präsident des LAG, Hamburg Präsidentin des BAG, Erfurt Präsident des LAG, Mainz Vorsitzender Richter am LAG, Nürnberg Präsidentin des LAG, Kiel Direktor des ArbG, Duisburg 6 ehrenamtliche Richter an Gerichten für Arbeitssachen Dr. Gerd Federlin Ulrich Krichel Roland Wolf Peter Berg Rudolf Buschmann Martina Trümner Rechtsanwalt, München Gesamtmetall, Berlin BDA, Berlin ver.di, Landesbezirk NRW, Düsseldorf DGB, Frankfurt am Main ver.di-bundesvorstand, Berlin

3 3 6 Vertreter von Gewerkschaften Gregor Asshoff Prof. Dr. Jens Schubert Helga Nielebock Martina Perreng Rainer Rehwald Norbert Schuster IG BAU, Frankfurt am Main ver.di-bundesvorstand, Berlin DGB-Bundesvorstand, Berlin DGB-Bundesvorstand, Berlin IG Metall-Vorstand, Frankfurt am Main IG BCE, Hannover 6 Vertreter der Arbeitgeberverbände Walter Korte Dr. Ivo Natzel Peter Paulsen Dr. Frank Rahmstorf Dr. Franz-Josef Rose Hans-Werner Zander LV der Unternehmensverbände NRW, Düsseldorf Bundesarbeitgeberverband Chemie, Wiesbaden Nordmetall, Hamburg Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft, München Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände, Frankfurt am Main Südwestmetall, Stuttgart 6 Vertreter der Arbeitsrechtswissenschaft Prof. Dr. Martin Franzen Prof. Dr. Rüdiger Krause Prof. Dr. Ulrich Preis Prof. Dr. Monika Schlachter Prof. Dr. Ulrike Wendeling- Schröder Prof. Dr. Stephan Weth Ludwig-Maximilians-Universität München Georg-August-Universität Göttingen Universität zu Köln Universität Trier Leibniz Universität Hannover Universität des Saarlandes, Saarbrücken

4 4 6 (5) Vertreter der an der arbeitsrechtlichen Gesetzgebung beteiligten oder für die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständigen Behörden Katja Günther Kathrin Hohmann Dr. Christopher Müller Prof. Dr. Rainer Schlegel Susanna Schüssler N. N. Ministerium für Justiz, Arbeit und Europa Schleswig-Holstein, Kiel Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, Berlin Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Berlin Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Berlin Bayerisches Staatministerium für Arbeit, Sozialordnung, Familie u. Frauen, München 6 Fachanwälte für Arbeitsrecht Horst Kappel Dr. Anja Mengel Dr. Barbara Reinhard Horst Thon Irma Vormbaum-Heinemann Dr. Wolfgang Weißleder Fachanwalt für Arbeitsrecht, Leipzig Fachanwältin für Arbeitsrecht, Berlin Fachanwältin für Arbeitsrecht, Frankfurt am Main Fachanwalt für Arbeitsrecht, Offenbach am Main Fachanwältin für Arbeitsrecht, Köln Fachanwalt für Arbeitsrecht, Kiel Der Verbandsausschuss hat in seiner konstituierenden Sitzung am 20. Mai 2011 a) folgende Mitglieder gemäß 7 Abs. 1 der Satzung zugewählt: 10 Kooptierte Mitglieder Prof. Dr. Jobst-Hubertus Bauer Prof. Dr. Olaf Deinert Burkhardt Fischer Prof. Dr. Sudabeh Kamanabrou Prof. Dr. Marita Körner Fachanwalt für Arbeitsrecht, Stuttgart Georg-August-Universität Göttingen Fachanwalt für Arbeitsrecht, Frankfurt am Main Universität Bielefeld Universität der Bundeswehr, München

5 5 Dr. Reinold Mittag Ulrich Petri Anke Podewin Thomas Prinz Norbert Wennmacher DGB Rechtsschutz GmbH, Kassel IG Metall, Bezirk Baden-Württemberg, Stuttgart Deutsche Post AG, Bonn BDA, Berlin Richter am ArbG, Stendal b) in den Vorstand gewählt: Edith Gräfl (Präsidentin) Prof. Dr. Ulrich Preis (Vizepräsident) Helga Nielebock Prof. Dr. Rainer Schlegel Ingrid Schmidt Roland Wolf Dr. Volker Ziegler c) zum Ehrenmitglied gewählt: Dr. Cornelia Fischer d) zu Kassenprüfern gewählt: Dr. Peter Bader Prof. Dr. Heinrich Kiel gez. Gräfl gez. Brühler 19. Mai Mai 2011

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

EIAS Europäisches und Internationales Arbeits- und Sozialrecht

EIAS Europäisches und Internationales Arbeits- und Sozialrecht EIAS Europäisches und Internationales Arbeits- und Sozialrecht Seminar der Bucerius Law School in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Arbeitsgerichtsverband e. V. gefördert vom Hamburger Verein für Arbeitsrecht

Mehr

Einladung zum BRANCHENDIALOG REAL ESTATE. am 21. Mai 2015 in München

Einladung zum BRANCHENDIALOG REAL ESTATE. am 21. Mai 2015 in München Einladung zum BRANCHENDIALOG REAL ESTATE am 21. Mai 2015 in München Sehr geehrte Damen und Herren, die wertorientierte Steuerung von Immobilienbeständen ist eine große Herausforderung für Immobilienmanager.

Mehr

Gebuchte Internet- Surfgeschwindigkeit. nach Wohnort und Alter des Kunden

Gebuchte Internet- Surfgeschwindigkeit. nach Wohnort und Alter des Kunden Gebuchte Internet- Surfgeschwindigkeit nach Wohnort und Alter des Kunden CHECK24 2015 Agenda 1 2 3 4 Zusammenfassung Methodik Surfgeschwindigkeit nach Bundesland Surfgeschwindigkeit in den 30 größten deutschen

Mehr

Satzung der Kita-Zwergnase e.v.

Satzung der Kita-Zwergnase e.v. Satzung der Kita-Zwergnase e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Kinderkrippe-Zwergnase e.v..er hat seinen Sitz in Brake und ist im Vereinsregister eingetragen. Kinderbetreuung 2 Zweck Zweck

Mehr

Kyudojo Kiel e. V. Japanisches Bogenschießen

Kyudojo Kiel e. V. Japanisches Bogenschießen SATZUNG 1 Der Verein führt den Namen Kyudojo Kiel e.v. Sein Sitz ist Kiel. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 2 (1) Der Vereinszweck ist die Pflege und Förderung des Kyudo in der

Mehr

Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.v.

Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.v. Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.v. Sitz Berlin. Geschäftsstelle: Konrad-Adenauer-Ufer 11. RheinAtrium. 50668 Köln. Telefon (0221) 650 65-151 Protokoll Protokoll der

Mehr

Newsletter Mai 2014. NEWSLETTER Mai 2014. Inhaltsverzeichnis

Newsletter Mai 2014. NEWSLETTER Mai 2014. Inhaltsverzeichnis An alle Beschäftigten im Kirchenbezirk Göppingen Newsletter Mai 2014 NEWSLETTER Mai 2014 Inhaltsverzeichnis Gesetzliche Grundlagen in der ev. Landeskirche Württemberg Definition Begriffe - KAO - MVG Schaubild

Mehr

Praxis trifft Wissenschaft am 21. März 2002. Teilnehmerliste

Praxis trifft Wissenschaft am 21. März 2002. Teilnehmerliste Teilnehmerliste Prof. Dr. Jutta Allmendinger Ph.D. Institut für Soziologie an der Universität München München Norbert Arend Arbeitsamt Landau Landau Alfons Barth Führungsakademie der Lauf Dr. Jochen Barthel

Mehr

der Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v.

der Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v. der Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v. Er hat seinen Sitz in Frankfurt

Mehr

ADAC Postbus Fahrplan

ADAC Postbus Fahrplan Linie 10 NRW Hannover Berlin (täglich) Route Bus 109 Bus 109 Bus 113 Bus 110 Bus 111 Bus 112 Bus 114 Bus 110 Bonn 07:55 13:55 Köln 08:40 14:40 Düsseldorf 06:45 11:45 Duisburg 9:45 12:45 Essen 07:20 12:20

Mehr

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins. durch den Ausschuss Arbeitsrecht

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins. durch den Ausschuss Arbeitsrecht Berlin, im November 2006 Stellungnahme Nr. 60/06 abrufbar unter www.anwaltverein.de Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Arbeitsrecht zu der Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes

Mehr

Internet-Kosten in den 50 größten deutschen Städten. Durchschnittliche Preise für Tarife mit 16 MBit/s und 50 MBit/s Surfgeschwindigkeit

Internet-Kosten in den 50 größten deutschen Städten. Durchschnittliche Preise für Tarife mit 16 MBit/s und 50 MBit/s Surfgeschwindigkeit Internet-Kosten in den 50 größten deutschen Städten Durchschnittliche Preise für Tarife mit 16 MBit/s und 50 MBit/s Surfgeschwindigkeit Stand: August 2015 CHECK24 2015 Agenda 1. Zusammenfassung 2. Methodik

Mehr

a) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung

a) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung Beschlossen von der Mitgliederversammlung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. am 11. April 2002 * Satzung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. 1 Name, Sitz,

Mehr

Selbstverständnis der PsyFaKo

Selbstverständnis der PsyFaKo Selbstverständnis der PsyFaKo Arbeitsgruppe vom 23.-25.06.06 25.06.06 Beschlussfähigkeit higkeit Erfahrungen aus bisherigen PsyFaKos: Uneinigkeit bzgl. der Möglichkeit M Beschlüsse sse zu fassen und der

Mehr

Protokoll der 1. ordentlichen Mitgliederversammlung

Protokoll der 1. ordentlichen Mitgliederversammlung Förderverein Gentoo e. V. Eingetragen im Vereinsregister des Amtsgericht Oberhausen am 11. Mai 2004 unter der Vereins-Nr. VR 1621. Protokoll der 1. ordentlichen Mitgliederversammlung 29. Dezember 2013

Mehr

Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf

Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf 1 Name und Sitz Der Sportverein Eintracht Hiddestorf von 1924 e.v., im folgenden kurz Verein genannt, ist der Zusammenschluss von Sportlern. Der Verein hat

Mehr

Protokoll der Mitgliederversammlung vom 24.10.2012

Protokoll der Mitgliederversammlung vom 24.10.2012 Protokoll der Mitgliederversammlung vom 24.10.2012 Niederschrift über die Mitgliederversammlung des Vereins international cosmetic and detergents assoziation e. V. (ICADA) G e g e n w ä r t i g: Anwesenheitsliste

Mehr

Impulse Inklusion 2015. Selbst-bestimmtes Wohnen und Nachbarschaft

Impulse Inklusion 2015. Selbst-bestimmtes Wohnen und Nachbarschaft Impulse Inklusion 2015 Selbst-bestimmtes Wohnen und Nachbarschaft Impulse sind Ideen und Vorschläge. Inklusion bedeutet: Alle Menschen können selbst-bestimmt und gleich-berechtigt am Leben teilnehmen.

Mehr

Museumsverein Kalletal e. V. Vereinssatzung. (in der Fassung vom 04.03.1999)

Museumsverein Kalletal e. V. Vereinssatzung. (in der Fassung vom 04.03.1999) Museumsverein Kalletal e. V. Vereinssatzung (in der Fassung vom 04.03.1999) Vorsitzender: Uwe Zimmermann - stellv. Vorsitzender: Manfred Gruber - Geschäftsführerin: Monika Brink Kassenwartin: Christa Rügge

Mehr

Mitgliederversammlung

Mitgliederversammlung Mitgliederversammlung des Fördervereins Energie- und Umweltmanagement e.v. - Protokoll - Ort: Datum: Beginn: Ende: Universität Flensburg, Raum ME2, Munketoft 3b, 24937 Flensb 27. Januar 215 17:15 Uhr 17:55

Mehr

Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v.

Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v. Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v. Präambel Im Jahre 1861 ist in Nürnberg der Anwaltverein für Bayern als erster überregionaler deutscher Anwaltverein gegründet worden, dessen Epoche zwar 1883

Mehr

Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015

Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015 Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015 1. Zusammensetzung des Beirats (1) Mitglieder Der Beirat des Frankfurter Volleyball Verein e.v. (FVV) setzt sich gemäß 11 der Vereinssatzung

Mehr

1 Name und Sitz. 2 Zweck

1 Name und Sitz. 2 Zweck 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Kinderbildungswerk Magdeburg. Sitz des Vereins ist Magdeburg. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Magdeburg eingetragen werden. Geschäftsjahr ist

Mehr

Symposium 2. Heidelberger Symposium zum Arbeitsrecht

Symposium 2. Heidelberger Symposium zum Arbeitsrecht Symposium 2. Heidelberger Symposium zum Arbeitsrecht Thema: Aktuelle Entwicklungen im Arbeitsrecht Dienstag, den 25. Oktober 2011, 15.00 bis 18.15 Uhr staatlich anerkannte fachhochschule Aktuelle Entwicklungen

Mehr

Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau

Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Gewerbering, VG Bruchmühlbach-Miesau. Der Verein wird nicht in das Vereinsregister beim Amtsgericht

Mehr

Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996)

Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996) Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996) 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen»Gesellschaft zur Förderung der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung (Freunde des ifo

Mehr

SATZUNG. des Vereins. zuletzt geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung 04.11.2014 gültig ab 14.01.2015. 1 Name und Sitz

SATZUNG. des Vereins. zuletzt geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung 04.11.2014 gültig ab 14.01.2015. 1 Name und Sitz Die Kinderkrippe Spielkreis e.v. Pestalozzistraße 4a 64823 Groß-Umstadt 06078 / 21 53 E-Mail: info@spielkreis-umstadt.de SATZUNG des Vereins Die Kinderkrippe Spielkreis e.v." zuletzt geändert laut Beschluss

Mehr

ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten

ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten Gesamtschule Enkenbach-Alsenborn e.v." 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1.1Der Verein führt den Namen: Förderverein der Integrierten Gesamtschule

Mehr

Arbeitsgerichtsgesetz

Arbeitsgerichtsgesetz Arbeitsgerichtsgesetz Kommentar herausgegeben von Norbert Schwab Prof. Dr. Stephan Weth bearbeitet von Ernst-Dieter Berscheid Vorsitzender Richter am LAG, Hamm Andreas Busemann Vorsitzender Richter am

Mehr

Aktuelle Rechtsprechung. Arbeitsrecht am Abend, 16.Juni 2010 Thomas Müller Fachanwalt für Arbeitsrecht

Aktuelle Rechtsprechung. Arbeitsrecht am Abend, 16.Juni 2010 Thomas Müller Fachanwalt für Arbeitsrecht Aktuelle Rechtsprechung Arbeitsrecht am Abend, 16.Juni 2010 Thomas Müller Fachanwalt für Arbeitsrecht Ermessen des Betriebsrats Bei Prüfung der Erforderlichkeit kommt es nicht auf die objektive Lage an,

Mehr

Satzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v.

Satzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v. Satzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Historischer Verein für Dortmund und die Grafschaft Mark. Er hat seinen

Mehr

METALLHANDWERK. RECHTS- BERATUNG Wir wollen, dass Sie Recht bekommen.

METALLHANDWERK. RECHTS- BERATUNG Wir wollen, dass Sie Recht bekommen. METALLHANDWERK RECHTS- BERATUNG Wir wollen, dass Sie Recht bekommen. Rechtsberatung Wir wollen, dass Sie Recht bekommen. Nutzen Sie rechtzeitig die kostenfreie Rechtsberatung Ihres Verbandes. Ganz gleich,

Mehr

Tarifvertrag zur Regelung von Mindeststundenentgelten in der Zeitarbeit

Tarifvertrag zur Regelung von Mindeststundenentgelten in der Zeitarbeit Tarifvertrag zur Regelung von Mindeststundenentgelten in der Zeitarbeit Zwischen Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP), Universitätsstraße 2-3a, 10117 Berlin und igz Interessenverband

Mehr

Protokoll. 1. Prüfung der Stimmberechtigung, Eintragung in die Teilnehmerliste. 2. Begrüßung durch den stellvertretenden Landessprecher Kay Gottschalk

Protokoll. 1. Prüfung der Stimmberechtigung, Eintragung in die Teilnehmerliste. 2. Begrüßung durch den stellvertretenden Landessprecher Kay Gottschalk Protokoll Alternative für Deutschland Gründungsparteitag des Bezirkverbandes Hamburg-Mitte am 24. November 2013 im Hotel Panorama Hamburg-Billstedt, Saal 1, Billstedter Hauptstr. 44, 22111 Hamburg Beginn:

Mehr

Verband der Lauftherapeuten e.v. (VDL) 28. September 2015. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit lieben lauftherapeutischen Grüßen

Verband der Lauftherapeuten e.v. (VDL) 28. September 2015. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit lieben lauftherapeutischen Grüßen Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2015 am Samstag, den 14. und Sonntag, den 15. November 2015 Inhalt: Einladung und Tagesordnung JHV 2015 in Kassel Anlagen: Satzungsänderung Hotelliste diesmal

Mehr

Entgelttarifvertrag Zeitarbeit

Entgelttarifvertrag Zeitarbeit Zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (igz e.v.) Erphostraße 56, 48145 Münster und den unterzeichnenden Mitgliedsgewerkschaften des DGB Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie,

Mehr

Vereinssatzung. in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung

Vereinssatzung. in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung Vereinssatzung in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung - 1-1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Schifferbörse zu Duisburg-Ruhrort, im Folgenden Schifferbörse.

Mehr

für die übrigen in Nummer 27 Abs. 1 Ziff. 1 genannten Personen für die in Nummer 27 Abs. 1 Ziff. 2 genannten Personen die Regierung;

für die übrigen in Nummer 27 Abs. 1 Ziff. 1 genannten Personen für die in Nummer 27 Abs. 1 Ziff. 2 genannten Personen die Regierung; Anmerkung zu Nummer 27: Zuständige Aufsichtsbehörden sind im Land Baden-Württemberg Oberschulamt in Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen; für die übrigen in Nummer 27 Abs. 1 Ziff. 1 genannten Personen

Mehr

Protokoll Ordentliche Mitgliederversammlung 2008 Gesellschaft für Wissensmanagement e.v. Frankfurt, den 07.11.2008

Protokoll Ordentliche Mitgliederversammlung 2008 Gesellschaft für Wissensmanagement e.v. Frankfurt, den 07.11.2008 Protokoll Ordentliche Mitgliederversammlung 2008 Gesellschaft für Wissensmanagement e.v. Frankfurt, den 07.11.2008 Inhalt Inhalt... 1 1 Tagesordnung... 2 2 Eröffnung... 2 2.1 Eröffnung der Versammlung

Mehr

DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG

DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 26. November 1994 in Bonn. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein trägt den

Mehr

SATZUNG. Geschäftsstelle. Bergstraße 9, 72820 Sonnenbühl

SATZUNG. Geschäftsstelle. Bergstraße 9, 72820 Sonnenbühl Freie und unabhängige Interessengemeinschaft der Versicherten und Rentner in der Deutschen Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Unfallversicherung e. V. Gegründet 1962 in Berlin

Mehr

1. Der Verein führt den Namen Harmonika-Freunde Rottenburg e.v.

1. Der Verein führt den Namen Harmonika-Freunde Rottenburg e.v. S a t z u n g 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Harmonika-Freunde Rottenburg e.v. 2. Der Verein hat den Sitz in Rottenburg und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts in Rottenburg

Mehr

Protokoll der ordentlichen Hauptversammlung 2013 der Prisma Fachhandels AG am 14.08.13 im Sheraton Hotel Düsseldorf Airport

Protokoll der ordentlichen Hauptversammlung 2013 der Prisma Fachhandels AG am 14.08.13 im Sheraton Hotel Düsseldorf Airport Protokoll der ordentlichen Hauptversammlung 2013 der Prisma Fachhandels AG am 14.08.13 im Sheraton Hotel Düsseldorf Airport Die Vorsitzende der Aufsichtsrats der Prisma AG, Frau Birgit Lessak, eröffnet

Mehr

Gründung des Arbeitskreises Kassel. Gründung des Arbeitskreises Fulda. Gründung des Arbeitskreises Oberhessen (Gießen)

Gründung des Arbeitskreises Kassel. Gründung des Arbeitskreises Fulda. Gründung des Arbeitskreises Oberhessen (Gießen) Seite 1 26.01.1991 13.08.1991 11.04.1994 09.12.1994 Gründung des Arbeitskreises Kassel Gründung des Arbeitskreises Fulda Gründung des Arbeitskreises Oberhessen (Gießen) Erste Gespräche in Kassel bezüglich

Mehr

SATZUNG DER BERLIN HYP AG

SATZUNG DER BERLIN HYP AG SATZUNG DER BERLIN HYP AG in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 Satzung 29. Juli 2015 Seite 1 von 7 I. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen 1 Die Gesellschaft führt die Firma

Mehr

Einladung. Compliance aktuell: Prävention und Krisenmanagement. Kartellrecht und Antikorruption im Fokus

Einladung. Compliance aktuell: Prävention und Krisenmanagement. Kartellrecht und Antikorruption im Fokus Einladung Compliance aktuell: Prävention und Krisenmanagement Kartellrecht und Antikorruption im Fokus Immer wieder auftretende Fälle von Korruption und Kartellabsprachen haben Compliance also die Ein

Mehr

Satzung. der. Industriemeistervereinigung. Würzburg e.v.

Satzung. der. Industriemeistervereinigung. Würzburg e.v. Satzung der Industriemeistervereinigung Würzburg e.v. 1 : NAME UND SITZ 1. Die Vereinigung führt den Namen: Industriemeistervereinigung ( IMV ) Würzburg e. V. 2. Die Vereinigung ist im Vereinsregister

Mehr

1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v..

1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 2. Der Verein hat seinen Sitz in

Mehr

LANDESARBEITSGERICHT DÜSSELDORF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL In dem Rechtsstreit. S.-C.-Straße 1, I.,

LANDESARBEITSGERICHT DÜSSELDORF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL In dem Rechtsstreit. S.-C.-Straße 1, I., 12 Sa 1241/07 8 Ca 3845/06 Arbeitsgericht Mönchengladbach Verkündet am 17. Oktober 2007 Esser Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle LANDESARBEITSGERICHT DÜSSELDORF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL In dem Rechtsstreit

Mehr

Satzung des Verein zur Förderung des Deutschen Kulturrates

Satzung des Verein zur Förderung des Deutschen Kulturrates Satzung des Verein zur Förderung des Deutschen Kulturrates Stand Präambel Der Deutsche Kulturrat e.v. ist der Spitzenverband der Bundeskulturverbände. Seine Mitglieder sind acht Zusammenschlüsse von Bundeskulturverbänden.

Mehr

Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder. vom 2. Januar 2015 über Steuererklärungsfristen

Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder. vom 2. Januar 2015 über Steuererklärungsfristen 2014/1114693 Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 2. Januar 2015 über Steuererklärungsfristen 1. Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2014 2. Fristverlängerung I. Abgabefrist

Mehr

Workshop zu Befristung, Zeitarbeit, Werkvertrag Möglichkeiten und Grenzen einer flexiblen Gestaltung am 20. September 2013

Workshop zu Befristung, Zeitarbeit, Werkvertrag Möglichkeiten und Grenzen einer flexiblen Gestaltung am 20. September 2013 Institut für Arbeitsrecht Berlin e.v. Boltzmannstraße 3 14195 Berlin Per E-Mail Boltzmannstraße 3 14195 Berlin Telefon +49 30 838 564 64 Fax +49 30 838 520 71 E-Mail kontakt@inarberlin.de Homepage www.inarberlin.de

Mehr

Protokoll der ordentlichen Generalversammlung 2013

Protokoll der ordentlichen Generalversammlung 2013 Protokoll der ordentlichen Generalversammlung 2013 Datum/Zeit: Ort: Freitag, 08. März 20103 19.45 Uhr Restaurant Zur alten Sonne, 8706 Obermeilen Traktanden: 1. Begrüssung, Präsenzkontrolle 2. Wahl der

Mehr

Symposium Heidelberger Symposium zum Arbeitsrecht

Symposium Heidelberger Symposium zum Arbeitsrecht Symposium Heidelberger Symposium zum Arbeitsrecht Thema: Aktuelle Entwicklungen im Arbeitsrecht Mittwoch, den 20. Oktober 2010, 15.00 bis 18.15 Uhr staatlich anerkannte fachhochschule Aktuelle Entwicklungen

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1472 18. Wahlperiode 15.01.2014

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1472 18. Wahlperiode 15.01.2014 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1472 18. Wahlperiode 15.01.2014 Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN Gesetz zur Neuregelung der Wahl der oder des Landesbeauftragten für Datenschutz Der

Mehr

Vereinssatzung. NEKROPOLIS MOGUNTIA e.v. Übersicht. 1 Name und Sitz des Vereins. 2 Zweck und Aktivitäten des Vereins. 3 Gemeinnützigkeit

Vereinssatzung. NEKROPOLIS MOGUNTIA e.v. Übersicht. 1 Name und Sitz des Vereins. 2 Zweck und Aktivitäten des Vereins. 3 Gemeinnützigkeit Vereinssatzung NEKROPOLIS MOGUNTIA e.v. Übersicht 1 Name und Sitz des Vereins 2 Zweck und Aktivitäten des Vereins 3 Gemeinnützigkeit 4 Finanzierung des Vereins 5 Mitgliedschaft 6 Organe des Vereins 7 Mitgliederversammlung

Mehr

Die Vorstände der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Sportämter (ADS)

Die Vorstände der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Sportämter (ADS) Die Vorstände der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Sportämter (ADS) 28. 29. Oktober 1949 in Duisburg Gründungsversammlung der ADS (bis 1958) Sportrat Kabus, Hannover 24. Juli 1950 in Köln Rabe, Osnabrück

Mehr

Handlungsbedarf bei Leiharbeit und Werkvertrag!

Handlungsbedarf bei Leiharbeit und Werkvertrag! Handlungsbedarf bei Leiharbeit und Werkvertrag! Gesetzgeber und Gerichte verschärfen Spielregeln für Leiharbeit, Werk- und Dienstverträge Einladung zum Arbeits(Rechts)Frühstück am 07. Februar 2014 in Frankfurt

Mehr

SATZUNG DES BLLV-KREISVERBANDS MÜNCHEN-LAND

SATZUNG DES BLLV-KREISVERBANDS MÜNCHEN-LAND SATZUNG DES BLLV-KREISVERBANDS MÜNCHEN-LAND I. Name, Sitz und Aufgabe 1 Der Kreisverband München-Land ist eine Untergliederung des BLLV-Bezirksverbandes Oberbayern, der seinerseits Untergliederung des

Mehr

Satzung BinG! Barbershop in Germany Stand 01.04.2005

Satzung BinG! Barbershop in Germany Stand 01.04.2005 Satzung BinG! Barbershop in Germany Seite 1 Satzung BinG! Barbershop in Germany Stand 01.04.2005 1 Name und Sitz des Verbandes Der Verband trägt den Namen: "BinG! Barbershop in Germany". Sein Sitz ist

Mehr

Der 57. Fachkongress der Steuerberater Das Programm für 2005 Dienstag, den 27. September 2005

Der 57. Fachkongress der Steuerberater Das Programm für 2005 Dienstag, den 27. September 2005 Der 57. Fachkongress der Steuerberater Das Programm für 2005 Dienstag, den 27. September 2005 Vormittag Prof. Dr. Detlev J. Piltz Rechtsanwalt Vorsitzender des Fachinstituts der Steuerberater e.v., Köln

Mehr

Satzung. 1 - Name und Sitz. 2 - Zweck und Aufgabe

Satzung. 1 - Name und Sitz. 2 - Zweck und Aufgabe Satzung 1 - Name und Sitz 1. Die Vereinigung trägt den Namen "BARMER GEK-GEMEINSCHAFT - gewerkschaftsunabhängige Interessenvertretung für Mitglieder, Versicherte, Patienten und Rentner seit 1958 e.v. Sie

Mehr

Zweite Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West

Zweite Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West Mülheim an der Ruhr, 29.05.2015 Laufende Nummer: 17/2015 Zweite Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West Herausgegeben von der

Mehr

Die Beitrags-Ordnung vom Verein

Die Beitrags-Ordnung vom Verein Die Beitrags-Ordnung vom Verein 1. Wozu ist die Beitrags-Ordnung? Jedes Vereins-Mitglied bezahlt Geld an den Verein. Das ist der Mitglieds-Beitrag. In dieser Beitrags-Ordnung stehen dafür Regeln. Zum Beispiel:

Mehr

S A T Z U N G. DES DEUTSCHEN SOZIALRECHTSVERBANDES E.V. in der Fassung der Beschlüsse der Verbandsversammlung vom 9. Oktober 1991 und 8.

S A T Z U N G. DES DEUTSCHEN SOZIALRECHTSVERBANDES E.V. in der Fassung der Beschlüsse der Verbandsversammlung vom 9. Oktober 1991 und 8. S A T Z U N G DES DEUTSCHEN SOZIALRECHTSVERBANDES E.V. in der Fassung der Beschlüsse der Verbandsversammlung vom 9. Oktober 1991 und 8. Oktober 2008 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr I. Der Verein hat den Namen

Mehr

Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung

Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung 1 Name des Vereins Der Verein führt den Namen Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e. V und ist im Vereinsregister eingetragen. 2 Sitz und Geschäftsjahr Der Sitz

Mehr

Mandanteninformation

Mandanteninformation Schobinger Rechtsanwälte & Partner Fachanwälte Mandanteninformation Keine Lust auf A81-im-Stau-stehen? Ab Januar 2014 gibt es bei uns auch die Herrenberger Sprechtage! das Anwaltshaus Böblingen informiert!

Mehr

Eine Information für Betriebsräte

Eine Information für Betriebsräte KANZLEI RÜDIGER HELM Kanzlei, Schwanthalerstr. 73, 80336 München Christiane Fuchs Susanne Sturm Gerd Nies Christine Steinicken Volker Lehmann Rechtsanwälte Eine Information für Betriebsräte Musterdokumente

Mehr

Generation Y und die Gewerkschaften

Generation Y und die Gewerkschaften Wir laden ein zum 2. Frankfurter Arbeitsrechtsdialog Generation Y und die Gewerkschaften Mehr Freiheit durch weniger Arbeitsvertrag oder umgekehrt? Wolfgang Apitzsch Thomas Drosdeck Manfred Weiss Einladung

Mehr

Satzung des Fördervereins der Max-von-Laue Oberschule

Satzung des Fördervereins der Max-von-Laue Oberschule Satzung des Fördervereins der Max-von-Laue Oberschule 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der Max-von-Laue Oberschule e.v. und soll ins Vereinsregister eingetragen

Mehr

Hinweise zum Ausfüllen des Meldebogens

Hinweise zum Ausfüllen des Meldebogens SEKRETARIAT DER STÄNDIGEN KONFERENZ DER KULTUSMINISTER DER LÄNDER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND PÄDAGOGISCHER AUSTAUSCHDIENST Nationale Agentur für EU-Programme im Schulbereich Hinweise zum Ausfüllen

Mehr

Mietpreis-Check zum Semesterstart: So sparen Studenten in Unistädten bis zu 47 Prozent

Mietpreis-Check zum Semesterstart: So sparen Studenten in Unistädten bis zu 47 Prozent Grafiken zur Pressemitteilung Mietpreis-Check zum Semesterstart: So sparen Studenten in Unistädten bis zu 47 Prozent Mietpreisanalyse für Single- und WG-Wohnungen in Deutschlands größten Uni-Städten So

Mehr

Gesünder unter 7" Uwe Seeler, Johann Lafer und Thomas Fuchsberger für eine bundesweite Diabetes-Aufklärung in Deutschland

Gesünder unter 7 Uwe Seeler, Johann Lafer und Thomas Fuchsberger für eine bundesweite Diabetes-Aufklärung in Deutschland Gesünder unter 7" Uwe Seeler, Johann Lafer und Thomas Fuchsberger für eine bundesweite Diabetes-Aufklärung in Deutschland Frankfurt am Main (5. Mai 2006) Mit einem feierlichen Banddurchschnitt durch FußballLegende

Mehr

Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit

Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit Die Tarifvertragsparteien BZA, igz und die DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit schlossen am 30. Mai 2006 folgenden Tarifvertrag ab: Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit

Mehr

Vorstandsvorschlag neue Satzung: Satzung des eingetragenen Vereins. Förderverein Löschzug Kalkar

Vorstandsvorschlag neue Satzung: Satzung des eingetragenen Vereins. Förderverein Löschzug Kalkar Vorstandsvorschlag neue Satzung: Satzung des eingetragenen Vereins Förderverein Löschzug Kalkar 1. Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderverein Löschzug Kalkar mit dem Zusatz e.v. nach seiner

Mehr

Euler Hermes CAP/CAP+

Euler Hermes CAP/CAP+ Euler Hermes Deutschland Euler Hermes CAP/CAP+ Ergänzungsdeckung zur Warenkreditversicherung Kreditversicherung Sicherheit on top: unser Extra-Schutz für besondere Risiken Ihre Kreditversicherung von Euler

Mehr

BESCHLUSS: Gründe: LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG. 5 Ta 53/12 2 Ca 2058/11 (Arbeitsgericht Würzburg) Datum: 25.03.2013

BESCHLUSS: Gründe: LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG. 5 Ta 53/12 2 Ca 2058/11 (Arbeitsgericht Würzburg) Datum: 25.03.2013 LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG 5 Ta 53/12 2 Ca 2058/11 (Arbeitsgericht Würzburg) Datum: 25.03.2013 Rechtsvorschriften: 121 Abs. 3 ZPO; 48 Abs. 1 RVG Leitsatz: Die Vergütung eines beigeordneten Rechtsanwalts

Mehr

XONTRO Newsletter. Kreditinstitute. Nr. 81 (Update)

XONTRO Newsletter. Kreditinstitute. Nr. 81 (Update) XONTRO Newsletter Kreditinstitute Nr. 81 (Update) Seite 1 Dieser XONTRO Newsletter beinhaltet Informationen zum folgenden Punkt: Ablauf am 25. Mai 2015 Pfingstmontag Disclaimer: Bei dem hier versendeten

Mehr

9.243 9.039. Das Gros der Steuerberatungsgesellschaften (42,7 %) wurde in den letzten zehn Jahren anerkannt.

9.243 9.039. Das Gros der Steuerberatungsgesellschaften (42,7 %) wurde in den letzten zehn Jahren anerkannt. Berufsstatistik 2014 2014 Entwicklung des Berufsstandes Mitgliederentwicklung per 1. Januar 2015 Am 1. Januar 2015 hatten die Steuerberaterkammern in Deutschland 93.950 Mitglieder. Im Vergleich zum Vorjahr

Mehr

P R O T O K O L L. über die 4. Sitzung des Elternbeirats am 01. März 2016 im Schuljahr 2015/16

P R O T O K O L L. über die 4. Sitzung des Elternbeirats am 01. März 2016 im Schuljahr 2015/16 06.03.2016 P R O T O K O L L über die 4. Sitzung des Elternbeirats am 01. März 2016 im Schuljahr 2015/16 Ort: Gymnasium Bruckmühl, Zi. 1.08 Beginn: 20.00 Uhr Ende: 22:50 Uhr Teilnehmer: Gymnasium Schulleitung:

Mehr

Tagesordnung. 1 Beschlussfähigkeit der MV. 6 Entlastung des Vorstands. 2 Tagesordnung und Protokollarisches

Tagesordnung. 1 Beschlussfähigkeit der MV. 6 Entlastung des Vorstands. 2 Tagesordnung und Protokollarisches Nächste ordentliche Mitgliederversammlung 2008 mv2007-1 TOP 1&2: Beschlussfähigkeit & Protokollarisches Aus der Satzung: 11 Ablauf der Mitgliederversammlung (1) Leitung Die Mitgliederversammlung leitet

Mehr

Satzung des Vereins Förderverein Freie Schule LernZeitRäume

Satzung des Vereins Förderverein Freie Schule LernZeitRäume Satzung des Vereins Förderverein Freie Schule LernZeitRäume 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein Freie Schule LernZeitRäume. Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Mobilfunkverträge. Betrachtung nach Ausgaben und Hardware

Mobilfunkverträge. Betrachtung nach Ausgaben und Hardware Mobilfunkverträge Betrachtung nach Ausgaben und Hardware Stand: Juli 2015 Agenda - Mobilfunkverträge 1. Zusammenfassung 2. Methodik 3. Ausgaben & Hardware nach Wohnort 4. Ausgaben & Hardware nach Alter

Mehr

SATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule "Johann Wolfgang von Goethe" Heidenau

SATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule Johann Wolfgang von Goethe Heidenau 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr SATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule "Johann Wolfgang von Goethe" Heidenau (1) Der Verein führt den Namen " Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule

Mehr

Tätigkeitsbericht der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA)

Tätigkeitsbericht der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) Tätigkeitsbericht der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) im SPD-Unterbezirk Hildesheim Die aktuellen Mitglieder des geschäftsführenden Vorsitzes sind: - Christina Domm Vorsitzende - Jens

Mehr

Satzung der vertretenden Studierendenschaft des Fachbereichs 6 der Universität Bremen

Satzung der vertretenden Studierendenschaft des Fachbereichs 6 der Universität Bremen Satzung der vertretenden Studierendenschaft des Fachbereichs 6 der Universität Bremen I. StugA 1 Mitgliedschaft Mitglied des Studiengangausschusses (im Folgenden StugA) kann jede*r immatrikulierte Student*in

Mehr

S A T Z U N G. Arbeitsgemeinschaft Futtersaaten, Futterbau und Futterkonservierung e.v. AG FUKO. der

S A T Z U N G. Arbeitsgemeinschaft Futtersaaten, Futterbau und Futterkonservierung e.v. AG FUKO. der S A T Z U N G der Arbeitsgemeinschaft Futtersaaten, Futterbau und Futterkonservierung e.v. AG FUKO 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Arbeitsgemeinschaft Futtersaaten, Futterbau

Mehr

Psychologie-Geschichte in der Lehre Würzburg, 08. September 2011 (Gallschütz)

Psychologie-Geschichte in der Lehre Würzburg, 08. September 2011 (Gallschütz) 1 Schorr & Wehner (1990, S. 306) : Die Psychologiegeschichte ist in durchaus ausbaufähiger Weise in der Ausbildung vertreten. 2 Damals: Befragung von 145 Hochschulinstituten mit Haupt- oder Nebenfachausbildung

Mehr

4 Vereinsjahr. 5 Organe des Vereins. 6 Mitgliederversammlung

4 Vereinsjahr. 5 Organe des Vereins. 6 Mitgliederversammlung SATZUNG DER MITTELDEUTSCHEN FACHAKADEMIE DER IMMOBILIENWIRTSCHAFT E.V. Der Verein trägt den Namen 1 Name und Sitz des Vereins Mitteldeutsche Fachakademie der Immobilienwirtschaft e.v. Er hat seinen Sitz

Mehr

Ergebnisprotokoll der Mitgliederversammlung am Freitag, den 26. September 2014, 09.30 Uhr bis 11.15 Uhr

Ergebnisprotokoll der Mitgliederversammlung am Freitag, den 26. September 2014, 09.30 Uhr bis 11.15 Uhr Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.v. Sitz Berlin. Geschäftsstelle: Konrad-Adenauer-Ufer 11. RheinAtrium. 50668 Köln. Telefon (0221) 650 65-151 Protokoll Ergebnisprotokoll

Mehr

Exklusiver Abend für den öffentlichen Dienst in Potsdam mit Dr. Norbert Blüm

Exklusiver Abend für den öffentlichen Dienst in Potsdam mit Dr. Norbert Blüm Katja Desens (Moderatorin) führt Sie durch den Abend Exklusiver Abend für den öffentlichen Dienst in Potsdam mit Dr. Norbert Blüm Mittwoch, 21. November 2012 Einlass: 18.30 Uhr, Beginn: 19.00 Uhr Kongresshotel

Mehr

SATZUNG DER "HERTZIG-STIFTUNG" 1 Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung

SATZUNG DER HERTZIG-STIFTUNG 1 Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung SATZUNG DER "HERTZIG-STIFTUNG" 1 Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung Die Stiftung führt den Namen "Hertzig-Stiftung". Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in

Mehr

2 Vereinszweck 1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche

2 Vereinszweck 1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche SATZUNG DES GEMEINNÜTZIGEN VEREINES ORANGERIE E.V. Gründungsdatum 10.12.2010 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Orangerie e.v. 2. Er hat den Sitz in Augsburg. 3. Er soll

Mehr

Verband des Vermessungsdienstes in Bayern -VVB- Satzung

Verband des Vermessungsdienstes in Bayern -VVB- Satzung Verband des Vermessungsdienstes in Bayern -VVB- Geschäftsstelle Alexandrastr. 4 Raum 045 80538 München 1. Vorsitzender Michael Hümmer 09561/804763 0173 / 8508187 Satzung Es wird darauf hingewiesen, dass

Mehr

TOP 3: Bildung und mehr

TOP 3: Bildung und mehr TOP 3: Bildung und mehr Investitionen in Wissen bringen die besten Zinsen Benjamin Franklin Übersicht über die gesetzlichen Regelungen: Jugend- und Auszubildendenvertreter/Innen: - 37.6 Betriebsverfassungsgesetz

Mehr

Aufgaben und Gliederung der Feuerwehr

Aufgaben und Gliederung der Feuerwehr S A T Z U N G D E R G E M E I N D E F E U E R W E H R D E R S T A D T G L Ü C K S B U R G ( O S T S E E ) Aufgrund des 8 Abs. 4 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren

Mehr

Heidelberger Lebensversicherung AG

Heidelberger Lebensversicherung AG Heidelberg Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2013 Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit ein zur ordentlichen Hauptversammlung der am Donnerstag, 13. Juni 2013, um 11:00 Uhr, Forum

Mehr

Entgelttarifvertrag Zeitarbeit

Entgelttarifvertrag Zeitarbeit Entgelttarifvertrag Zeitarbeit Zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (igz e.v.) Erphostraße 56, 48145 Münster und den unterzeichnenden Mitgliedsgewerkschaften des DGB Industriegewerkschaft

Mehr

Satzung zur Organisation und Nutzung des gemeinsamen Instituts für Medizintechnologie der Universität Heidelberg und der Hochschule Mannheim

Satzung zur Organisation und Nutzung des gemeinsamen Instituts für Medizintechnologie der Universität Heidelberg und der Hochschule Mannheim Seite 529 Satzung zur Organisation und Nutzung des gemeinsamen Instituts für Medizintechnologie der Universität Heidelberg und der Hochschule Mannheim Zur Verbesserung ihrer Zusammenarbeit und zur gemeinsamen

Mehr