Die betriebliche Krankenversicherung der R+V Krankenversicherung AG
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- Tomas Bieber
- vor 8 Jahren
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Transkript
1 Die betriebliche Krankenversicherung der R+V Krankenversicherung AG Kompetenzcenter KV Juni
2 Inhaltsverzeichnis Notwendigkeit der betrieblichen Krankenversicherung (bkv) 3 Attraktivität der bkv der R+V Krankenversicherung 6 Produktinformation 1. Allgemein 2. Zielgruppe 3. Produkte 4. Steuerliche Betrachtung Seite Bedarfssituation 25 Nutzen für den Kunden 26 Nutzen für den Makler 27 Verkaufsunterstützung 28 R+V ein starker Partner Juni
3 Krankenversicherung Von einer betrieblichen Krankenversicherung (bkv) spricht man, wenn ein Arbeitgeber einen Gruppenversicherungsvertrag (GVV) abschließt und somit seinen Mitarbeitern ermöglicht, zu besonderen Konditionen privaten Krankenversicherungsschutz zu erhalten. Die betriebliche Altersversorgung (bav) hat sich bereits fest etabliert. Eine weitere wichtige Säule der Vorsorge stellt die betriebliche Krankenversicherung dar, denn der gesetzliche Krankenversicherungsschutz ist immer lückenhafter geworden. Juni
4 Notwendigkeit der betrieblichen Krankenversicherung Unternehmen müssen mehr Anstrengungen unternehmen, um neue und qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen bzw. vorhandene zu halten. Sie müssen zudem verstärkt dafür sorgen, dass erfahrene Mitarbeiter sowohl langfristig motiviert als auch in der Lage sind, produktiv tätig zu sein. Denn: Untersuchungen zufolge sind zufriedene Mitarbeiter seltener krank. Mit dem Angebot einer bkv gewinnt ein Unternehmen nicht nur an Attraktivität durch soziale Kompetenz, sondern bietet einen echten Mehrwert im Vergleich zu einer Gehaltserhöhung. Juni
5 Notwendigkeit der betrieblichen Krankenversicherung Juni
6 Attraktivität der betrieblichen Krankenversicherung Eine Investition in die Belegschaft lohnt sich! Geringer Verwaltungsaufwand Bereits ab 5 Mitarbeitern möglich Niedrigere Beiträge im Vergleich zur Einzelversicherung Wegfall der Gesundheitsprüfung und keine Wartezeiten Beitragsgünstige Absicherung des Arbeitgebers Familienangehörige können mitversichert werden Juni
7 Rahmenbedingungen Die bkv der R+V Krankenversicherung AG Bereits ab 5 versicherten Mitarbeitern ist der Abschluss eines GVV möglich (Stufe I). Ab dem 10. versicherten Mitarbeiter besteht unsererseits eine Annahmeverpflichtung (Stufe II). Werden bei einer Mindestfirmengröße von 50 Mitarbeitern 50 % der Belegschaft mit einheitlichem Versicherungsbeginn und Tarif versichert, wird sogar auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet (Stufe III). Es besteht sofortiger Versicherungsschutz, d. h. keine Wartezeiten. Die Mitversicherung von Familienangehörigen ist möglich. Grundsätzlich gilt: Der Versicherer erbringt für laufende Versicherungsfälle, d. h. die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, keine Leistungen. In den Stufen I und II können Vorerkrankungen gegen einen Risikozuschlag in den Versicherungsschutz eingeschlossen bzw. kann ein Leistungsausschluss vereinbart werden. Bei Stufe I kann auch eine Ablehnung des Antrags erfolgen. Juni
8 Rahmenbedingungen Juni
9 Vertragsgestaltung Gestaltungsmöglichkeit I: Der Mitarbeiter (MA) ist Versicherungsnehmer und Beitragszahler. Es entsteht für den Arbeitgeber (AG) keinerlei Aufwand, da der Antrag auf Krankenversicherung gemeinsam mit dem Mitarbeiter ausgefüllt wird. Diese Vertragsgestaltung wird meistens in den Stufen I und II des Firmenkonzepts genutzt. Vertragsgestaltung ist beispielhaft. Juni
10 Vertragsgestaltung Gestaltungsmöglichkeit II: Hier ist der Arbeitgeber (AG) Versicherungsnehmer und Beitragszahler. Die Anmeldung der Mitarbeiter erfolgt bequem per Liste* (z. B. Excel). Diese Vertragsgestaltung kommt vorwiegend in der Stufe III des Firmenkonzepts zum Tragen. Vertragsgestaltung ist beispielhaft. * Wird als Zahlungsart Sammelinkasso (Abbuchung in einer Summe) gewählt, ist ausschließlich eine monatliche Zahlungsweise möglich! Voraussetzung für das Sammelinkasso ist eine Mindest-MB-Höhe von 800 (ausgenommen Tarif SORIN). Juni
11 Zielgruppe Versicherbarer Personenkreis Es können alle Funktionen im Unternehmen berücksichtigt werden: Vorstandsmitglieder Geschäftsführer Firmeninhaber Arbeitnehmer (Voll- und Teilzeitmitarbeiter) Auszubildende Die Mitversicherung folgender Familienangehöriger ist möglich: Ehepartner Lebensgefährte in häuslicher Gemeinschaft Kinder in häuslicher Gemeinschaft Tarife mit Alterungsrückstellungen: bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bzw. solange sie nach Ausbildungstarifen* versichert sind Tarife ohne Alterungsrückstellungen: bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres * Gilt nur für Tarife der Krankheitskostenvollversicherung. Voraussetzung: Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland Juni
12 Zielgruppe Weiterversicherung, Fortführung Es besteht die Möglichkeit zur Weiterversicherung in Tarifen der bkv für Personen, die in Rente bzw. Pension gehen erwerbsunfähig werden in Mutterschaftsurlaub gehen bzw. Elternzeit in Anspruch nehmen Fortführung der Versicherung bei Wegfall der Gruppenvertragsvoraussetzungen (z. B. bei Ausscheiden eines Arbeitnehmers aus einem Beschäftigungsverhältnis): Fortführung als Einzelvertrag nach den bisher versicherten Tarifen unter Wegfall der Gruppenvertragskonditionen Zur Fortführung bedarf es keines Antrags der versicherten Person; eine Mitteilung genügt Juni
13 Die Produkte der bkv Tarife mit Alterungsrückstellungen Kranken-Vollversicherung (R+V-GesundheitsKonzept AGIL) Kranken-Zusatzversicherung (R+V-GesundheitsKonzept ELAN, R+V-PflegeKonzept) Tarif für obligatorischen Versicherungsschutz Kranken-Zusatzversicherung (Tarif SORIN) Juni
14 Selbstbehaltstufen Leistungen Tarif Produktinformation Tarife mit Alterungsrückstellungen: KV-Vollversicherung R+V-GesundheitsKonzept AGIL classic comfort premium Bedarfsgerechter Versicherungsschutz von bereits guten Leistungen im AGIL classic bis hin zu einem hochwertigen Versicherungsumfang im AGIL premium. Wechsel in den jeweils höherwertigeren Tarif ohne erneute Gesundheitsprüfung nach dem 5., 10. und 15. Versicherungsjahr bis Alter 50 möglich Erhöhung des Selbstbehalts jederzeit und Reduzierung nach jeweils 5 Jahren bis Alter 50 möglich Für Kinder gilt der hälftige Selbstbehalt Änderung ist jederzeit möglich Änderung ist zu den definierten Zeitpunkten möglich Juni
15 Tarife mit Alterungsrückstellungen: KV-Zusatzversicherung R+V-GesundheitsKonzept ELAN Flexibles Bausteinkonzept Klinik classic Klinik comfort Klinik premium Frei kombinierbar außer horizontal Blick + Check classic Zahn classic Blick + Check comfort Zahn comfort Blick + Check premium Zahn premium Einzeln abschließbar Gesundheitsprüfung in Stufe I und II des Firmenkonzepts nur in den mit gekennzeichneten Tarifen ZahnVorsorge NaturMedizin Krankentagegeld Krankenhaustagegeld PflegeKonzept Unser Produktbündel mit Beitragsvorteil: Kombination der Leistungen aus Blick + Check und Zahn in den Tarifen plus Juni
16 Tarife mit Alterungsrückstellungen: KV-Zusatzversicherung Leistung R+V-PflegeKonzept Pflege classic Pflege comfort Pflege premium Leistungen schon ab Pflegestufe 0 (z. B. Demenz) Sofortschutz ab Versicherungsbeginn (keine Karenzzeit) Pflegestufe % Pflegestufe I % Pflegestufe II - 70 % 70 % Pflegestufe III 100 % 100 % 100 % Dynamik: alle 3 Jahre um 10 % Leistung unabhängig davon, wie und von wem gepflegt wird Versicherungsschutz auch bei Verzug ins Ausland weltweit möglich Flexibilitätsgarantie Vereinfachte Gesundheitsprüfung mit geschlossenen Fragen Juni
17 Tarif für obligatorischen Versicherungsschutz Kranken-Zusatzversicherung Tarif SORIN Unisex-Beitrag Nur 3 Beitragsgruppen Zahnersatz Sehhilfen Heilpraktiker Ohne Alterungsrückstellung Günstiger Beitrag Keine Gesundheitsprüfung Heilmittel Kurzfristige Auslandsreisen Detailinformationen können Sie dem Infoblatt SORIN entnehmen. Juni
18 Tarif für obligatorischen Versicherungsschutz Kranken-Zusatzversicherung Tarif SORIN Voraussetzungen: Belegschaftsgröße mind. 50 Mitarbeiter Obligatorische Absicherung aller Mitarbeiter Automatische Aufnahme neu hinzukommender Mitarbeiter Arbeitgeber = Versicherungsnehmer + Beitragszahler Monatliche Zahlungsweise per Sammelinkasso und Lastschriftverfahren Juni
19 Zahlungsmodalitäten in der bkv Grundsätzlich sind alle Zahlungsweisen möglich. Bei halbjährlicher bzw. jährlicher Zahlungsweise per Einzugsermächtigung wird ein entsprechendes Skonto berücksichtigt. Achtung: Wird als Zahlungsart Sammelinkasso (Abbuchung in einer Summe) gewählt, ist ausschließlich eine monatliche Zahlungsweise möglich! Voraussetzung für das Sammelinkasso ist eine Mindest-MB-Höhe von 800 (ausgenommen Tarif SORIN). Bei Tarif SORIN ist grundsätzlich nur eine monatliche Zahlungsweise per Sammelinkasso und Lastschriftverfahren möglich. Juni
20 Courtage Für Tarife mit Alterungsrückstellungen (G-Tarife) Halbe Courtage Für Tarif SORIN Feste Courtage von 4 MB Juni
21 R+V BKK Zwei starke Partner für die Gesundheit - neben der bkv ist eine Mitgliedschaft in der R+V BKK empfehlenswert: Bonusprogramm z. B. Bezuschussung von Beiträgen zu einer Kranken-Zusatzversicherung bis 150 Euro jährlich Versicherte der R+V BKK erhalten über das gesetzlich Vorgeschriebene hinaus viele Zusatzleistungen und einen sehr guten Service, z. B.: Jährlich bis zu 480 Euro für die Gesundheitsprävention Auslandsreise-KV inklusive Arzt-Terminservice Die Empfehlung der R+V BKK durch den Arbeitgeber ermöglicht ihm weniger Krankenkassenvielfalt in der Personalverwaltung. Detailinformationen können Sie der Broschüre Zwei starke Partner für Ihre Gesundheit entnehmen. Juni
22 Steuerliche Betrachtung 1/2 Eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenversicherung bedeutet für Arbeitnehmer grundsätzlich eine steuer- und sozialversicherungspflichtige Lohnersatzleistung (geldwerter Vorteil). Um die Zusatzversicherung für die Mitarbeiter noch lukrativer zu gestalten, können die vom Arbeitgeber getragenen Beiträge pauschal versteuert werden*. Zusätzlich können hierbei die Beiträge sozialversicherungsfrei sein **. Arbeitgeberfinanzierte Beiträge können nach neuester Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs auch als Sachzuwendungen angesehen werden. Überschreiten die bislang vom Arbeitgeber oder Dritten im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis gewährten Sachbezüge noch nicht die Freigrenze von 44 EUR/Monat je Mitarbeiter, sind die Beiträge steuer- und sozialversicherungsfrei***. * 40 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG (Einkommensteuergesetz) ** 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SvEV (Sozialversicherungsentgeltverordnung) *** 8 Abs. 2 S. 9 EStG; 3 Abs. 1 S. 4 SvEV Juni
23 Steuerliche Betrachtung 2/2 Grundsätzlich können die Beiträge sowie die vom Arbeitgeber getragene Pauschalsteuer als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Hinweis: Diese Aussagen sind nicht rechtsverbindlich. Für detaillierte bzw. für rechtsverbindliche Informationen muss das zuständige Betriebsstättenfinanzamt angefragt werden. Detailinformationen können Sie dem Infoblatt Steuer entnehmen. Juni
24 Bedarfssituation Die betriebliche Krankenversicherung ist interessant, da erfolgreiche Unternehmen auf qualifizierte und engagierte Mitarbeiter angewiesen sind der zunehmende Mangel an Fachkräften zum erfolgskritischen Faktor werden kann. Umso wichtiger ist es, sich als Unternehmen vom Wettbewerb abzuheben. die Kürzungen gesetzlicher Leistungen das Mitarbeiter-Interesse an freiwilligen Sozialleistungen des Arbeitgebers steigern. arbeitgeberfinanzierte Kranken-Zusatzversicherungen weit oben auf der Wunschliste der Belegschaft rangieren. Zukunftssicherheit: Leistungen können nicht gekürzt werden. Juni
25 Nutzen für den Kunden Vorteile für den Arbeitgeber: Gewinnung und Bindung qualifizierter Mitarbeiter Motivation der Belegschaft Imagegewinn durch soziale Kompetenz Geringer Verwaltungsaufwand Minderung des steuerpflichtigen Gewinns bei arbeitgeberfinanzierten Beiträgen Vorteile für die Mitarbeiter: Attraktive Sozialleistung Reduktion der Lücken im gesetzlichen Gesundheitsschutz Beitragsgünstiger Versicherungsschutz Wegfall der Wartezeiten Ehepartner, Lebensgefährte und Kinder können mitversichert werden Weiterführung des Vertrags auch nach Ausscheiden möglich Wegfall der Gesundheitsprüfung bei Tarifen mit Gesundheitsfragen in Stufe III Juni
26 Nutzen für den Makler Attraktive Produkte mit vielen hervorzuhebenden Leistungen Niedrige Einstiegsvoraussetzung bereits ab 5 Mitarbeitern sind Gruppenverträge abschließbar Hohes Kundenpotenzial die betriebliche Krankenversicherung als wachsender Markt Nur in wenigen Tarifen werden Gesundheitsfragen gestellt Unterstützung bei der Angebotserstellung Umfassende Verkaufsunterlagen Juni
27 Ablauf bis zur Policierung Variante I: Mitarbeiter = Beitragszahler / Aufnahme per Einzelantrag in Stufe I und II des Firmenkonzepts Einreichen der Checkliste für Variante I (Standard-GVV) zur Prüfung durch die Direktion. Nach Eingang der Unterlagen und Prüfung wird dem Makler die Entscheidung schriftlich mitgeteilt. Kann der GVV geschlossen werden, erhält der Makler zusammen mit der Entscheidung einen von der R+V unterschriebenen Vertrag (2- fache Ausfertigung). Ein gegengezeichnetes Exemplar des Vertrags ist zusammen mit den Anträgen (Stufe I mind. 5 Mitarbeiter, bei Stufe II mind. 10 Mitarbeiter) zurückzugeben. Der GVV wird eingerichtet sowie die Anträge policiert. Hinweis: Bitte beachten Sie die notwendigen Vorlaufzeiten vom Einreichen der Checkliste bis zur Policierung von mindestens 2 Monaten! Juni
28 Ablauf bis zur Policierung Variante II: Arbeitgeber = Beitragszahler / Anmeldung per Liste sowie generell in Stufe III des Firmenkonzepts Einreichen der Checkliste für Variante II (Spezial- GVV oder Tarif SORIN) zur Prüfung durch die Direktion. Die individuelle Anfrage wird geprüft, ggf. werden Zusatzinformationen eingeholt sowie das weitere Procedere mit dem Makler abgestimmt. Bei positivem Entscheid erhält der Makler einen von der R+V unterschriebenen Vertrag (2-fache Ausfertigung) sowie ggf. eine Muster- Meldeliste und im Bedarfsfall spezielle Verkaufsunterlagen. Nach beidseitiger Vertragsunterzeichnung kann die Anmeldung (per Liste oder Einzelanträge) der zu versichernden Personen erfolgen. Der GVV wird eingerichtet und die Policen werden erstellt. Hinweis: Bitte beachten Sie die notwendigen Vorlaufzeiten vom Einreichen der Checkliste bis zur Policierung von mindestens 2 Monaten! Juni
29 R+V Kampagnenkoffer Beratungs- und Verkaufshilfen Verkaufsunterlagen für den Arbeitgeber Broschüre Infoblatt Vorteile Infoblatt Steuer Infoblatt SORIN Verwendungszweck Vertiefende Informationen zur bkv bzw. zum Firmenkonzept der R+V Krankenversicherung zur Auslage am PoS bzw. Weitergabe an den Kunden. Die Vorteile im Überblick zur Weitergabe an den Kunden im oder nach dem Beratungsgespräch. Steuerliche Betrachtung der arbeitgeberfinanzierten Beiträge zur bkv. Vertiefende Produktinformationen mit den Kernleistungen zur Weitergabe an den Kunden im oder nach dem Beratungsgespräch. Verfügbarkeit Im Maklerportal bestellbar Im Maklerportal bestellbar Im Maklerportal bestellbar PDF im Maklerportal AG-Ablaufplan Hilfestellung zum Vorgehen für den Arbeitgeber. PDF im Maklerportal Muster GVV Verkaufsunterlagen für den Arbeitnehmer Faltblatt ELAN Infoblatt SORIN Zur Information über Inhalt und Regelungen eines Gruppenversicherungsvertrags. Verwendungszweck Kurze Informationen zur Kranken-Zusatzversicherung mit Infocoupon zur Auslage am PoS bzw. Weitergabe an den Kunden; kann auch als Gehaltsbeileger genutzt werden. Vertiefende Produktinformationen mit den Kernleistungen zur Weitergabe an den Kunden im oder nach dem Beratungsgespräch. PDF im Maklerportal Verfügbarkeit Im Maklerportal bestellbar PDF im Maklerportal Juni
30 R+V Kampagnenkoffer Beratungs- und Verkaufshilfen Verkaufsunterlagen für den Berater Checkliste Standard-GVV Checkliste Spezial-GVV Checkliste Tarif SORIN Formular Nachmeldung Beitragstabelle G-Konditionen ELAN Verwendungszweck Für Angaben zur Firma, den zu versichernden Personen und gewünschtem Versicherungsschutz, anhand derer eine Prüfung erfolgt, ob ein GVV möglich ist. Zur Anforderung näherer Angaben zu Spezial-GVV-Anfragen, anhand derer eine Prüfung erfolgt, ob ein GVV möglich ist. Zur Anforderung detaillierter Angaben, die zur Prüfung der Voraussetzungen zum Tarif SORIN benötigt werden. Zur Bestätigung des Beginns des Beschäftigungsverhältnisses durch den Arbeitgeber. Zum schnellen Ablesen von Beiträgen im Kundengespräch. Verfügbarkeit PDF im Maklerportal Word-Datei im Maklerportal Word-Datei im Maklerportal PDF im Maklerportal PDF im Maklerportal Juni
31 R+V ein starker Partner Kunden vertrauen seit mehr als 85 Jahren der R+V-Versicherung. Langjährige Erfahrungen und starke Partnerschaft in der genossenschaftlichen FinanzGruppe führen immer wieder zu attraktiven Produktlösungen. R+V überzeugt durch hohe Qualität der Produkte sowie umfassenden Service. Die R+V Krankenversicherung AG wird regelmäßig mit Bestnoten bewertet. Juni
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