Erneuerbare Energie, EU-Richtlinie (RES-Direktive)
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1 Erneuerbare Energie, EU-Richtlinie (RES-Direktive) Basiswissen-Dokument, Stand Oktober Zusammenfassung Die Richtlinien der europäischen Union definieren im Rahmen der sogenannten Ziele insbesondere auch für die erneuerbaren Energien massgebende Vorgaben. Für jeden einzelnen Mitgliedstaat wurden verbindliche Ziele für den Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttoendenergiegesamtverbrauch festgelegt (Strom, Wärme, Treibstoffe), sodass die EU insgesamt bis im Jahr 2020 den Anteil auf 20 % steigern kann. Um die Ziele zu erreichen, können verschiedene Elemente zur Anwendung kommen, insbesondere auch bezüglich der Anrechnung zwischen verschiedenen Mitgliedstaaten. Jeder Mitgliedstaat musste darauf basierend letztlich einen Aktionsplan (National Renewable Energy Action Plan, NREAP) erstellen. Adaptiert auf die Schweiz würden die Vorgaben bezüglich des Gesamtanteils an Erneuerbaren im Rahmen eines Energieabkommens bei rund 30 % zu liegen kommen. Die gesamte Umsetzung erfordert aber auch einen Netzausbau sowohl auf Übertragungs- als auch auf Verteilnetzseite und ist mit entsprechenden Kosten verbunden. 2. Hintergrund und Entwicklung Die Direktive 2001/77/EG oder Directive on Electricity Production from Renewable Energy Sources (RES- Direktive) trat im Oktober 2001 in Kraft. Sie setzte erstmals für jeden EU-Mitgliedstaat individuelle Ziele im Bereich der Energieproduktion aus erneuerbaren Energien wurde sie erneuert und läuft seither unter der Bezeichnung 2009/28/EG. 1 Die neue Richtlinie bezieht sich auf den gesamten Energieverbrauch und schliesst somit die Energie für Heiz- und Kühlzwecke ein. Die Richtziele wurden durch rechtsverbindliche nationale Ziele abgelöst, mit denen die EU bis 2020 den Anteil der erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch auf 20 % steigern will. Die Direktive berücksichtigt seitdem auch den Einsatz von Biokraftstoffen, die einen Anteil von 10 % am Treibstoffverbrauch erreichen sollen. Ferner enthält sie deutlich striktere Bestimmungen, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu erleichtern, unter anderem, um die Planungsverfahren zu reformieren und die Stromnetze weiterzuentwickeln. Zudem beinhaltet sie die Verpflichtung, nationale Aktionspläne für erneuerbare Energien zu erstellen. Jeder Mitgliedstaat musste demnach einen National Renewable Energy Action Plan (NREAP) einreichen, der aufzeigt, mit welchen Massnahmen die Ziele erreicht werden sollen. Weitere Anstrengungen sind sowohl bezüglich der Infrastruktur für erneuerbare Energien als auch bezüglich der Energieinfrastruktur generell erforderlich. Die von den Mitgliedstaaten zusammen erbrachten Anstrengungen sollen dazu beitragen, die sogenannten Ziele der EU zu erreichen: Bis im Jahr 2020 soll der CO 2 -Ausstoss gegenüber 1990 um 20 % reduziert werden, der Anteil an erneuerbaren Energien soll auf 20 % steigen und die Energieeffizienz um 20 % erhöht werden. 1 Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschliessenden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EG, Amtsblatt der Europäischen Union, 2009 Hintere Bahnhofstrasse 10, Postfach, 5001 Aarau, Telefon , Fax , info@strom.ch,
2 3. Fakten heute Der Anteil erneuerbarer Energien am Energiemix ist von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat sehr unterschiedlich. Bezogen auf die Stromproduktion weist beispielsweise Grossbritannien einen Anteil von 5,5 % aus, während Österreich einen Anteil von 65 % erreicht 2,3. Das Ziel, bis 2020 einen Anteil der Erneuerbaren am Gesamtenergieverbrauch von 20% zu erreichen, bezieht sich auf den Durchschnitt über alle 27 Mitgliedstaaten hinweg. Basierend auf einem Lastenteilungsverfahren wurden individuelle Ziele für jeden Staat festgelegt, wobei der aktuelle Ausbaustand sowie wirtschaftliche Aspekte und die individuellen technischen Potentiale aufgrund der Lage des jeweiligen Landes berücksichtigt wurden. Daher differiert der zu erreichende Anteil an erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat. So gilt beispielsweise für Deutschland die Zielvorgabe 18 %, für Frankreich 23 %, Grossbritannien 15 %, Österreich 34 % oder Schweden 49 % 4.Die Länder können ihre Ziele auf verschiedenen Wegen erreichen. So kann ein Mitgliedstaat einen Teil seines Ziels beispielsweise auch durch die direkte Finanzierung von Projekten in anderen Mitgliedstaaten bzw. durch den direkten Transfer von erneuerbaren Energien in Form von statistischen Transfers erfüllen. Um die Fortschritte der Mitgliedstaaten auf dem Weg zu den gesetzten Zielen zu überwachen, wurden Zwischenziele für die Jahre 2011/12, 2013/14, 2015/16 und 2017/18 gesetzt. Die Einhaltung dieser Ziele ist für die Mitgliedstaaten zwingend. Die EU bzw. die europäische Kommission überwacht die Fortschritte der einzelnen Mitgliedstaaten und sanktioniert wo nötig das Verfehlen der Ziele. Den Mitgliedstaaten bleibt es jedoch selbst überlassen, mit welchen Massnahmen sie die erneuerbaren Energien fördern wollen. Da im EU- Binnenmarkt Subventionen an bestimmte Unternehmen bzw. Branchen grundsätzlich an sehr strenge Bedingungen gebunden sind, können die einzelnen Mitgliedstaaten die Ziele nicht einfach über Fördermassnahmen erreichen. Im Jahr 2010 wurden in den 27 EU-Mitgliedstaaten insgesamt 3350 TWh Elektrizität produziert, wovon 670 TWh oder 20 % aus erneuerbaren Energien stammten 5. Rund die Hälfte des Energiekonsums in der EU resultiert aus dem Bedarf für Heizung bzw. Kühlung. In diesem Bereich lag der Anteil an erneuerbaren Energien jedoch signifikant tiefer als am Gesamtenergiekonsum. So stammten von den total 6885 TWh lediglich 765 TWh aus erneuerbaren Energien, was einen Anteil von 13 % ausmacht. Fokussiert man den Blick auf den Transportsektor, so verringert sich der Anteil an erneuerbaren Energien wiederum erheblich. 95 % der in der EU im Transportsektor verbrauchten Energie stammen aus fossilen Brennstoffen. Der Anteil an erneuerbaren Energien beträgt dementsprechend lediglich 5 % 6. Es bedarf daher einiger Anstrengungen, um die in der RES-Direktive formulierten Ziele zu erreichen. Die RES-Direktive und die rechtsverbindlichen Erneuerbare-Energien-Ziele haben das starke Wachstum der erneuerbaren Energien unterstützt. Die Daten und Analysen für den Bericht über die Fortschritte im Bereich der erneuerbaren Energien vom März 2013 zeigen, dass die EU als Ganzes hinsichtlich der Erreichung der 2020-Ziele auf dem Zielpfad ist, während einige Mitgliedstaaten zusätzliche Anstrengungen unternehmen müssen. Die Analyse deutet allerdings darauf hin, dass in Bezug auf die weiteren Fortschritte Grund zur Sorge besteht. 2 UKINGERMANY (Grossbritanniens Botschaft in Deutschland) 3 Energie-Control Austria 4 World Renewable Energy Congress 2011 Sweden 5 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) 6 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) 2/5
3 Die Umsetzung der RES-Direktive verlief langsamer als es wünschenswert gewesen wäre, und der Zielpfad bis 2020 wird in den nächsten Jahren steiler, so dass die Mitgliedstaaten in der Praxis die meisten Anstrengungen gegen Ende des Zielpfads in den Jahren 2017 bis 2018 erbringen müssen. Die Abweichungen der Mitgliedstaaten von ihren eigenen nationalen Aktionsplänen für erneuerbare Energien und Zwischenzielen bis 2020 sind Ausdruck geänderter politischer Strategien, was auf Kosten der Klarheit und der Rechtssicherheit für die Investoren geht und sie größeren rechtlichen Risiken aussetzt. Einen Hauptgrund spielt dabei das veränderte Wirtschaftsklima. Die wirtschaftlich angespannte Situation in einigen EU Ländern hat negative Auswirkungen auf die Entwicklung neuer Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien gehabt. Ein Aspekt dabei sind die generell gestiegenen Kapitalkosten. Ein weiterer Aspekt ist das höhere Risiko, das aus den Änderungen der Förderregelungen durch die Mitgliedstaaten resultiert. Um nicht vom Zielpfad abzukommen und die 2020-Ziele zu erreichen, sind weitere Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten zur weiteren Stimulation des Wachstums der erneuerbaren Energien notwendig. Dies beinhaltet neben politischer Stabilität, die weitere Reduktion der administrativen und regulatorischen Hürden sowie ein koordinierter Infrastrukturausbau und ein Abbau der Verzögerungen beim Netzanschluss Forderungen der EU-Kommission Die Herausforderung für die Mitgliedstaaten der EU besteht nun darin, von der politischen Konzeption zur Durchführung auf nationaler Ebene mit konkreten Massnahmen vor Ort überzugehen. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, die nationalen Aktionspläne für erneuerbare Energie umzusetzen, die Infrastrukturplanung unter Einhaltung bestehender EU-Umweltvorschriften zu straffen und gleichzeitig bestrebt zu sein, vorbildliche Verfahrensweisen zu beachten, raschere Fortschritte beim Ausbau des Stromnetzes zu erzielen, um höhere Anteile an erneuerbaren Energien ausgleichen zu können, die Mechanismen der Zusammenarbeit weiterzuentwickeln und mit der Integration der erneuerbaren Energien in den europäischen Markt zu beginnen und sicherzustellen, dass Reformen der bestehenden nationalen Förderregelungen Stabilität für die Investoren gewährleisten und rückwirkende Änderungen vermieden werden Europäische Kommission, Fortschrittsbericht Erneuerbare Energien, März 2013 Erneuerbare Energien: Fortschritte auf dem Weg zum Ziel für 2020, Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat, KOM (2011) 31, Europäische Kommission, Brüssel, den /5
4 5. Auswirkungen auf die Schweiz Gemäss EU ist die bisherige Teilnahme der Schweiz an den EU-Stromgremien ab Vollendung des Energiebinnenmarkts 2014 ohne ein Stromabkommen nicht mehr möglich. Die Verhandlungsposition der EU beinhaltet auch die Übernahme der RES-Direktive mitsamt Schweizer Zielwert 9. Wie hoch der Anteil an erneuerbaren Energien für die Schweiz wäre, ist zurzeit nicht klar definiert. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass er im Jahr 2020 bei rund 30 % liegen würde. Die Schweiz könnte diesen Prozentsatz aber nur schwerlich durch alleinige Anstrengungen im Inland erreichen, sie wäre auch auf Anrechnungen ausländischer Produktionen angewiesen. Heute weist die Schweiz bereits einen Anteil an erneuerbaren Energien am Gesamtendenergieverbrauch von etwas über 21 % auf, was dem geforderten EU-Globalziel entspricht. 10 Mit der Energiestrategie 2050 haben der Bundesrat und das Parlament einen Grundsatzentscheid für einen schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie und eine verstärkte Nutzung der erneuerbaren Energien gefällt. Mit der neuen Energiepolitik soll die Stromproduktion aus erneuerbaren Energieträgern bis 2050 um 22,6 TWh erhöht werden. Mit dem starken Fokus auf die erneuerbaren Energien gleicht die Schweiz ihren Entwicklungspfad dem Bestreben der RES-Direktive an. Klar ist jedoch, dass die Förderung der erneuerbaren Energien und die damit verbundenen Investitionen auch für die Schweizer Volkswirtschaft tragbar sein müssen und nicht umsonst zu haben sind. 6. Fazit Ausgehend von den Plänen der Mitgliedstaaten dürften erneuerbare Energien bis 2020 in der EU einen Anteil von 37 % am Strommix haben. Der prognostizierte Anstieg der Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen ist jedoch an einige Voraussetzungen gebunden. Zunächst muss die Modernisierung des Stromnetzes beschleunigt werden. Die europäische Kommission hebt hervor, dass dringend Massnahmen getroffen werden müssen, um das Netz auf die Integration erheblicher Mengen aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms vorzubereiten, damit der Ausgleich von Mengenabweichungen im Netz, die Flexibilität und die dezentrale Erzeugung erleichtert werden. 11 Die Stromnetze müssen stärker miteinander verbunden und flexibler werden, ausserdem ist es notwendig, neue Infrastrukturen aufzubauen sowie die bestehenden zu verstärken, was die Einführung intelligenter Netztechnologien einschliesst. Eine der grössten Herausforderungen in Bezug auf die Netzinfrastruktur ist, die Offshore-Potenziale, vor allem der Windkraft, in den nördlichen Meeren Europas anzubinden, während gleichzeitig das Stromnetz sowohl im Meer als auch an Land ausgebaut wird. In der Energiestrategie 2020 der EU-Kommission vom 10. November 2010 wird aufgezeigt, wie sich der Anstieg der Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen auch auf den Strommarkt als Ganzes auswirkt. 12 Viele flexible und kleinere dezentrale Formen der Stromerzeugung erfordern eine andere Netzinfrastruktur 9 Botschaft zum ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 (Revision des Energierechts) 10 Schweizerische Statistik der erneuerbaren Energien, Ausgabe 2012, Vorabzug, Bundesamt für Energie BFE, Bern, Juni Erneuerbare Energien: Fortschritte auf dem Weg zum Ziel für 2020, Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat, KOM (2011) 31, Europäische Kommission, Brüssel, den Energie 2020 eine Strategie für wettbewerbsfähige, nachhaltige und sichere Energie, Mitteilung der Kommission an das europäische Parlament, den Rat, den europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen, KOM (2010) 639, Europäische Kommission, Brüssel, November /5
5 und andere Marktregeln als herkömmliche grosse, zentrale Stromerzeugungsformen. Die Marktintegration der erneuerbaren Energien sollte idealerweise so erfolgen, dass sie dort entwickelt werden, wo dies wirtschaftlich und ökologisch am sinnvollsten ist. Faktoren wie die Entfernung von den Verbrauchszentren, der Netzbedarf und Fragen, die mit der öffentlichen Akzeptanz und der Schaffung von Arbeitsplätzen zusammenhängen, spielen auch eine Rolle und können nicht ignoriert werden. Die Fördersysteme sollten auf alle Fälle im Laufe der Zeit dahingehend angepasst werden, dass sie die beste Praxis anwenden, damit unangemessene Marktverzerrungen und übertrieben hohe Kosten vermieden werden. 7. Quellenverzeichnis BFE 2012 BMU 2012 Energie-Control Schweizerische Statistik der erneuerbaren Energien, Ausgabe 2011, Vorabzug, Bundesamt für Energie BFE, Bern, Juni 2012 Erneuerbare Energien in Zahlen. Nationale und internationale Entwicklung, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Juli (Energie-Control Austria) EU-REGIONALPOLITIK (Internetseite über die Regionalpolitik der Europäischen Kommission) EU 2009 EU 2010 EU 2011 EU 2013 MANAGENERGY UKINGERMANY WREC 2011 Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschliessenden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EG, Amtsblatt der Europäischen Union, 2009 Energie 2020 eine Strategie für wettbewerbsfähige, nachhaltige und sichere Energie, Mitteilung der Kommission an das europäische Parlament, den Rat, den europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen, KOM (2010) 639, Europäische Kommission, Brüssel, November 2010 Erneuerbare Energien: Fortschritte auf dem Weg zum Ziel für 2020, Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat, KOM (2011) 31, Europäische Kommission, Brüssel, den Fortschrittsbericht Erneuerbare Energien, Bericht der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss der Regionen, Europäische Kommission. März (Initiative der Europäischen Kommission zur Unterstützung des Programms Intelligent Energy-Europe IEE) (Grossbritanniens Botschaft in Deutschland) (World Renewable Energy Congress 2011 Sweden) 5/5
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