1 Bauwirtschaft. 1.1 Baugewerbe. Baugewerbe
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- Anna Frei
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1 1 Bauwirtschaft 1.1 Baugewerbe Das Bedürfnis der Menschen sich vor Witterung und Gefahren zu schützen, macht es erforderlich, Bauwerke zu erstellen. Daneben führt die zunehmende Bevölkerung und deren wachsende Ansprüche zu erhöhter Bautätigkeit bei Gebäuden zum Wohnen, Arbeiten, Erholen und für den Verkehr (Bild 1). Beispiele für den Hochbau: Privater Hochbau Wohngebäude, Garagen Gewerblicher Hochbau Industriebauten, Kaufhäuser, Bürogebäude Öffentlicher Hochbau Rathäuser, Krankenhäuser, Schulgebäude Beispiele für den Tiefbau und Straßenbau: Gewerblicher Tiefbau Tiefgaragen Verkehrsbauten Straßen, Brücken, Gleisanlagen, Tunnel Öffentlicher Tiefbau Kanalisation, Deponien Bild 1: Beispiele für Bauwerke Die Arbeitnehmer im Baugewerbe sind in Gewerkschaften organisiert, die Arbeitgeber zu Arbeitgeberverbänden zusammengeschlossen. Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände regeln die Arbeitsbedingungen auf der Baustelle. In Tarifverhandlungen werden Festlegungen, wie z. B. Löhne, getroffen. Das Baugewerbe gliedert sich in das Bauhauptgewerbe und das Baunebengewerbe (Bild 2). Baugewerbe Bauhauptgewerbe Baunebengewerbe Hoch- und Tiefbau Spezialbau Zimmerergewerbe Dachdeckergewerbe Stuckateurgewerbe Installationsgewerbe Sonstige Gewerbe Hochbau Fertigteilbau Tiefbau Schornsteinund Feuerungsbau Bautenschutz Holzbau Treppenbau Bedachungen Putz Trockenbau Gas- und Wasserinstallation Lüftungs- und Klimainstallation Elektroinstallation Fliesen Estrich Bild 2: Übersicht über das Baugewerbe 11
2 1.2 Bauberufe Die unterschiedlichen Bauleistungen, die zur Erstellung von Bauwerken erbracht werden müssen, erfordern eine Vielzahl von Bauberufen, wie z. B. Rohbau-, Ausbau- und Tiefbauberufe. Zu den Planungsberufen zählen neben Architekten und Ingenieuren der unterschiedlichsten Fachrichtungen die Bauzeichner. Bauzeichner fertigen nach Vorgaben der Architekten und Ingenieure die für die Bauwerkserstellung notwendigen Zeichnungen, Gebäudeaufnahmen für Umbauten und Bestandspläne für Abwasserleitungen. Bild 1: Maurer und Betonbauer Bild 2: Gerüstbauer Bild 3: Baugeräteführer Rohbauberufe Maurer, Beton- und Stahlbetonbauer erstellen Fundamente, Wände, Stützen, Decken, Treppen und Schornsteine. Sie mauern Bauteile aus künst lichen Steinen und Natursteinen, schalen, bewehren und betonieren Bauteile aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton, sie übernehmen wesentliche Tätigkeiten bei der Betonsteinherstellung, versetzen Fertigteile und wirken bei der Herstellung von Fertighäusern mit (Bild 1). Außerdem stellen sie industrielle Feuerungsanlagen für hohe Temperaturen her. Bei der Rohbauerstellung sind das Anbringen von Wärmedämmstoffen, das Putzen, Elektrovorarbeiten, wie z. B. die Verlegung von Leerrohren, die Montage vorgefertigter Fenster, Tür zargen und Rolladen, das Verlegen von Estrich, Fliesen, Platten und Mosaik sowie Bodenbelagarbeiten möglich. Gerüstbauer stellen Holz-, Stahl- und Leichtmetallgerüste auf, insbesondere bei Kirchtürmen, Brücken und Kühltürmen und vermieten diese z. B. an Baufirmen (Bild 2). Baugeräteführer bedienen und warten die am Bau eingesetzten Baumaschinen. Dies sind z. B. Erdbaugeräte, Geräte und Maschinen zur Herstellung und Verarbeitung von Beton sowie Fördergeräte (Bild 3). Zimmerer erstellen vorwiegend Holzkonstruktionen für Wände, Decken, Treppen und Dächer. Das Fertigen von Lehrgerüsten und Betonschalungen, das Verlegen von Faserzementplatten, Trockenbauarbeiten sowie Verschalungen und Bekleidungen an Fassaden gehören ebenfalls zu den Aufgaben der Zimmerer. Weitere Rohbauberufe sind Klempner (Flaschner) und Dachdecker. Der Rohbau gilt als abgeschlossen, wenn Wände, Decken und Dach fertiggestellt sind Tiefbauberufe Straßenbauer fertigen Straßen, Plätze und Rollbahnen für Flugzeuge. Außerdem stellen sie Geländeeinschnitte, Böschungen, Gräben und Dämme sowie Sickerungen, Entwässerungsleitungen und Schächte her (Bild 4). Weitere Tiefbauberufe sind Gleisbauer und Rohrleitungsbauer. Bild 4: Straßenbauer Zu den Tiefbauarbeiten zählen die Erstellung von Verkehrswegen sowie das Verlegen von Ver- und Entsorgungsleitungen. 12
3 1.2.3 Ausbauberufe Stuckateure verputzen die rohen Wände und Decken, erstellen Wände im Trockenbau, führen Stuck- und Estricharbeiten aus (Bild 1). Trockenbaumonteure erstellen Wände in Trockenbauweise, verkleiden Wände und Decken und bauen Wärmedämmschichten, Trockenestriche sowie Brandschutzverkleidungen ein. Estrichleger bauen auf die Rohdecke Estriche trocken oder nass einschließlich der Wärme- und Schalldämmung ein und sind wesentlich an der Terrazzoherstellung beteiligt. Fliesen-, Platten- und Mosaikleger belegen Wände und Böden mit Fliesen, Platten und Mosaik. Dies erfolgt vorwiegend in Nassräumen wie Küche und Bad und in Räumen mit erhöhten hygienischen Anforderungen wie in Lebensmittelbetrieben oder in Schwimmbädern (Bild 2). Daneben wirken beim Ausbau von Gebäuden u.a. Anlagenmechaniker für Sanitär, Heizung und Klima, Elektroniker für Energietech nik/ Gebäudetechnik, Metallbauer, Betonstein- und Terrazzohersteller, Tischler, Glaser, Maler und Lackierer sowie Raumausstatter mit. Bild 1: Stuckateur Alle Arbeiten vom Rohbau bis zur Fertigstellung eines Gebäudes bezeichnet man als Ausbau. Bild 2: Fliesen-, Platten- und Mosaikleger 1.3 Zusammenwirken der Bauberufe Bei der Erstellung eines Bauwerks ist ein Zusammenwirken der Bauberufe erforderlich. In Bauzeitenplänen ist die Dauer jeder Arbeit sowie die Reihenfolge der einzelnen Arbeiten im Voraus festgelegt und in der Regel als Balkendiagramm dargestellt (Bild 3). Dabei wird die voraussichtliche Dauer der Arbeiten durch farbige Balken gekennzeichnet. Zur Kontrolle kann die tatsächliche Dauer eingetragen werden. Daneben ist aus dem Bauzeitenplan ersichtlich, wann z. B. der Maurer nach Einbau der Rohrleitungen für Heizung, Gas, Wasser und Abwasser die Wandschlitze schließen kann. Ebenso ist zu entnehmen, wann z. B. Heizkörper, Waschbecken und Badewanne montiert werden können. Arbeiten MAUER - BETON - ZIMMER - DACHDECKER - HEIZUNG -SANIT. ELEKTRO- FENSTERBAU- FLIESEN - TISCHLER - SCHLOSSER - STUCKATEUR- ESTRICH- MALER - RAUMAUSSTAT. AUSSENANLAG. BAUREINIGUNG ABNAH.+ÜBERG. W ochen BEMERKUNGEN GEPL. BAUZEIT: REGENTAGE FROST : TATSÄCHL. BAUZEIT : Bild 3: Bauzeitenplan (Beispiel) 13
4 1.4 Ausbildung in der Bautechnik Die Ausbildung im Berufsfeld Bautechnik erfolgt nach der Stufenausbildung im Bauhauptgewerbe im Ausbildungsbetrieb, in der Berufsschule und in überbetrieblichen Ausbildungsstätten der Bauwirtschaft (Bild 1). Die Ausbildung dauert in der Regel 3 Jahre. Im 1. erfolgt die Grundbildung. Im 2. schließt sich eine Fachausbildung im Hochbau oder im Tiefbau an. Nach dem 2. kann die Ausbildung als Hochbau-, Tiefbau- oder Ausbaufacharbeiter abgeschlossen werden. Das 3. dient der Spezialisierung, z. B. auf den Beruf des Maurers oder des Beton- und Stahlbetonbauers. Nach Abschluss der dreijährigen Ausbildung kann die Gesellenprüfung oder die Facharbeiterprüfung im jeweiligen Beruf abgelegt werden. Der Geselle wird im Bauhauptgewerbe als Spezialbaufacharbeiter bezeichnet. Eine Weiterbildung zum Meister oder Techniker ist an einer Fachschule möglich. Ein Studium an einer Hochschule für Technik oder einer Technischen Universität führt zum Beruf des Diplomingenieurs einer bestimmten Fachrichtung. Abschluss als Spezialbaufacharbeiter in den Einzelberufen Maurer Beton- und Stahlbetonbauer Gerüstbauer Baugeräteführer Straßenbauer Kanalbauer Gleisbauer Rohrleitungsbauer Brunnenbauer Zimmerer Stuckateur Fliesen-, Platten- und Mosaikleger Estrichleger 3. Spezialisierung in den Einzelberufen Hochbau Tiefbau Ausbau als Auszubildender 10 Wochen Berufsschule * 4 Wochen Überbetriebliches Ausbildungszentrum * 38 Wochen Ausbildungsbetrieb * Abschluss als Hochbaufacharbeiter Tiefbaufacharbeiter Ausbaufacharbeiter 2. Fachausbildung in den Bereichen Hochbau Tiefbau Ausbau als Auszubildender 13 Wochen Berufsschule * 13 Wochen Überbetriebliches Ausbildungszentrum * 26 Wochen Ausbildungsbetrieb * 1. Grundbildung im Berufsfeld Bautechnik für alle Berufe als Schüler in der einjährigen Berufsfachschule oder dem Berufsgrundbildungsjahr als Auszubildender 16 Wochen Berufsschule * 17 Wochen Überbetriebliches Ausbildungszentrum * 19 Wochen Ausbildungsbetrieb * * Die Anzahl der Unterrichtswochen kann unterschiedlich sein. Bild 1: Die Ausbildung im Berufsfeld Bautechnik 14
5 2 Naturwissenschaftliche Grundlagen In der Bautechnik werden eine Vielzahl von Baustoffen mit Hilfe bestimmter Arbeitsverfahren zu einem Bauwerk zusammengefügt. Dies erfordert Kenntnisse über Eigenschaften der Baustoffe sowie über die bei ihrer Verarbeitung ablaufenden Vorgänge. Grundlage dafür sind die beiden Naturwissenschaften Chemie und Physik sowie die Elektrotechnik. Bei der Erstellung eines Bauwerkes ist eine Vielzahl von chemischen und physikalischen Vorgängen zu beachten. 2.1 Chemische Grundlagen Die Chemie befasst sich mit dem Aufbau, der Zusammensetzung, der Herstellung und den Eigenschaften der Stoffe sowie mit deren Umwandlungen und den dabei ablaufenden Vorgängen Körper und Stoff Jeder Körper nimmt einen Raum ein, ob er fest, flüssig oder gasförmig ist. Wo ein Körper ist, kann nicht gleichzeitig ein zweiter Körper sein. Jeder Körper besteht aus einem bestimmten Stoff, auch Materie genannt. Die Begriffe Körper und Stoff überschneiden sich und werden deshalb oft gleichbedeutend verwendet (Bild 1). Stoff Holz Glas Holzbalken Körper Balken Scheibe Jeder Körper nimmt einen bestimmten Raum ein und besteht aus einem bestimmten Stoff. Jeder Stoff benötigt einen Raum und bildet deshalb einen Körper. Stahl Glasscheibe Stahlblech Blech Körper und Stoffe kann man nach ihren Eigenschaften unterscheiden. Eigenschaften der Körper sind im Wesentlichen c die Zustandsformen, c das Volumen sowie c der Energiezustand. Eigenschaften der Stoffe sind z. B. c die Reaktionsfreudigkeit mit anderen Stoffen, c der Geruch und der Geschmack sowie c die Korrosionsbeständigkeit. Die Physik befasst sich mit dem Zustand der Körper und den Zustandsänderungen bei physikalischen Vorgängen. Die stoffliche Zusammensetzung ändert sich dabei nicht. Die Chemie befasst sich mit den Stoffen, ihrer Zusammensetzung und Eigenschaften sowie mit den stofflichen Veränderungen bei chemischen Vorgängen. Beton Stütze Betonstütze Kunststoff Folie Kunststofffolie Wasser Dampf Wasserdampf Stoffeigenschaften Körpereigenschaften brennbar, nicht brennbar, fest, flüssig, säuerlich, süßlich gasförmig, schmeckend, kalt, warm, wohlriechend, übelriechend, schwer, leicht, groß, klein, giftig, ungiftig, ruhend, korrosionsbeständig, in Bewegung, ätzend, zersetzend, würfelförmig, reaktionsfreudig zylindrisch Bild 1: Körper und Stoff (Beispiele) 15
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