First Solar, Inc. (eingeführt am 3. Oktober 2006)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "www.firstsolar.com First Solar, Inc. (eingeführt am 3. Oktober 2006)"

Transkript

1 Page 1 of 11 Einleitung First Solar, Inc. (eingeführt am 3. Oktober 2006) In diesem Verhaltens- und Ethik-Kodex im Geschäftsverkehr von First Solar, Inc. und seinen Tochtergesellschaften ( Unternehmen ) werden die Werte, Prinzipien und Geschäftspraktiken, die unser Verhalten im Geschäftsverkehr leiten, zusammengefasst. In diesem Kodex werden eine Reihe von Grundprinzipien dargelegt, die den Mitarbeitern als Orientierung bezüglich der von ihnen erwarteten Mindestanforderungen dienen sollen; der Kodex bietet dabei jedoch keine detaillierte Beschreibung aller Aspekte der Mitarbeiterpolitik. In diesem Kodex werden alle Mitarbeiter, leitenden Angestellten und Direktoren des Unternehmens unter dem Begriff Mitarbeiter zusammengefasst. Es gehört zu unser aller Pflicht, eine Arbeitsumgebung zu wahren, die Fairness, Respekt und Ehrlichkeit fördert, und es gehört zu unseren Unternehmensprinzipien, im gesamten Geschäftsverkehr gesetzes- und prinzipientreu zu verhalten. Es wird von allen Mitarbeitern erwartet, dass sie sich mit diesem Kodex vertraut machen und diese Leitprinzipien täglich bei der Erfüllung ihrer beruflichen Pflichten umsetzen. Alle Mitarbeiter des Unternehmens sind verpflichtet, diesen Kodex zu befolgen. Er sollte auch allen Bevollmächtigten, Beratern und Vertretern des Unternehmens zur Verfügung gestellt und von diesen eingehalten werden. Es wird von allen Mitarbeitern erwartet, dass sie bei ihrem Vorgesetzten, einem Manager oder bei anderen geeigneten Personen im Unternehmen Rat suchen, wenn Fragen zu Themen, die in diesem Kodex behandelt werden, bzw. sonstige Fragen, die die ethischen Maßstäbe oder die Integrität des Unternehmens oder seiner Mitarbeiter betreffen, auftreten. Die Anweisungen zur Einhaltung des Kodexes sind unter Punkt 18 zu finden. Das Unternehmen hat eine Ethik-Stelle (Office of Ethics and Compliance) eingerichtet, die alle Angelegenheiten der Ethik und deren Einhaltung betreut und den Mitarbeitern als Anlaufstelle für Informationen und Beratung zu rechtlichen Einhaltungs- und ethischen Verhaltensfragen dienen soll. Wenn Sie Fragen oder Bedenken im Hinblick auf die Besonderheiten einer Richtlinie oder auf Ihre rechtlichen oder ethischen Pflichten haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Vorgesetzten oder an die Rechtsabteilung des Unternehmens. Es ist Teil unserer Unternehmenskultur, Maßnahmen zur Problemvermeidung zu ergreifen. Wenn Sie potenziell unethisches oder rechtswidriges Verhalten beobachten, möchten wir Sie dazu anhalten, Ihre Bedenken zu melden. Wenn Sie gutgläubig Verhaltensweisen melden, von denen Sie annehmen, dass sie rechtswidrig oder unethisch sind, müssen Sie sich keine Sorgen um Repressalien durch andere machen. Alle Mitarbeiter, die an Repressalien beteiligt sind, müssen mit strengen Disziplinarmaßnahmen durch das Unternehmen rechnen.

2 Page 2 of 11 Wer sich nicht an die Richtlinien dieses Kodexes hält, muss mit Disziplinarmaßnahmen gegebenenfalls bis hin zur Entlassung rechnen. Wenn Sie sich in einer Situation befinden, von der Sie meinen, dass sie eventuell diesen Kodex verletzt oder zu eine Verletzung dieses Kodexes führen kann, werden Sie dringend gebeten, die Anweisungen unter Punkt 18 zu befolgen. 1. Einhaltung von Gesetzen, Regeln und Vorschriften Schon seit langem bekennen wir uns zu einer Geschäftsführung unter Einhaltung der anwendbaren Gesetze und Vorschriften sowie der höchsten ethischen Maßstäbe. Dieses Bekenntnis trägt dazu bei, unseren Ruf als ehrliches, erstklassiges und integeres Unternehmen zu sichern. 2. Interessenkonflikte Ein Interessenkonflikt besteht, wenn die persönlichen Interessen einer Person in irgendeiner Weise störende Auswirkungen auf die Interessen des Unternehmens haben. Wenn ein Mitarbeiter Maßnahmen ergreift oder Interessen hat, die ihm eine objektive und effektive Erledigung seiner Arbeit im Unternehmen erschweren, kann eine Konfliktsituation entstehen. Wenn ein Mitarbeiter (oder einer seiner Familienangehörigen) aufgrund seiner Stellung beim Unternehmen ungerechtfertigte Leistungen (insbesondere Personalkredite, Dienstleistungen oder Entgelte für Dienstleistungen, die der Betreffende im Rahmen der geschäftlichen Tätigkeit des Unternehmens erbringt) erhält oder sich durch Zugang zu vertraulichen Informationen persönlich bereichert, entstehen ebenfalls Interessenkonflikte. In vielen alltäglichen Situationen können Interessenkonflikte entstehen, obwohl man sich nach besten Kräften bemüht, diese zu vermeiden. Unsere Mitarbeiter werden dazu angehalten, mögliche Interessenkonflikte und diesbezügliche Fragen mit der Personalabteilung des Unternehmens zu klären bzw. zu besprechen. Wer einen tatsächlichen oder vermeintlichen Interessenkonflikt feststellt, sollte seinen Vorgesetzten, einem Manager oder andere geeignete Personen im Unter-nehmen darauf aufmerksam machen. 3. Externe Direktorenposten und sonstige externe Tätigkeiten Auch wenn unternehmensexterne Tätigkeiten nicht zwangsläufig einen Interessenkonflikt darstellen müssen, könnte es je nach Ihrer Stellung beim Unternehmen und dem Verhältnis des Unternehmens zu Ihrem neuen Arbeitgeber oder Ihrer anderen Tätigkeit zu einem Interessenkonflikt kommen. Externe Tätigkeiten können auch dann einen Interessenkonflikt darstellen, wenn sie Sie tatsächlich oder dem Anschein nach dazu veranlassen, sich zwischen diesen Interessen und den Interessen des Unternehmens zu entscheiden. Das Unternehmen ist sich bewusst, dass die Richtlinien unter Punkt 3 nicht für Direktoren gelten, die nicht auch Führungspositionen im Unternehmen inne haben ("externe Direktoren"). Externe Direktorenposten Mitarbeiter des Unternehmens dürfen nur dann als Direktor irgendeines fremden Wirtschaftsunternehmens fungieren, wenn diese Tätigkeit ausdrücklich durch die Geschäftsleitung

3 Page 3 of 11 genehmigt wurde. Es gibt eine Reihe von Faktoren und Kriterien, auf die das Unternehmen bei seiner Entscheidung, ob der Bitte des Mitarbeiters auf Ausübung eines externen Direktorenpostens stattgegeben wird, zurückgreift. So unterliegen beispielsweise Direktorenposten bei unternehmensfremden Gesellschaften bestimmten gesetzlichen Einschränkungen. Die Direktorenposten bei unternehmensfremden Gesellschaften sollten zudem gewissen geschäftspolitischen Überlegungen gerecht werden, und zwar unter anderem (1) der Förderung der Interessen des Unternehmens und (2) der Tatsache, dass sie die Fähigkeit des Mitarbeiters, seinen Verpflichtungen gegenüber dem Unternehmen nachzukommen, nicht wesentlich beeinträchtigen dürfen. Ferner wird das Unternehmen den Zeitaufwand und die potenzielle persönliche Haftpflicht und Verantwortung, die mit dem externen Direktorenposten verbunden sind, bei seiner Beurteilung berücksichtigen. Sonstige Engagements außerhalb des Unternehmens Wir sind uns bewusst, dass sich viele unserer Mitarbeiter bei gemeinnützigen Vereinen in ihrer Gemeinde oder einer Vielzahl von karitativen Arbeiten engagieren und begrüßen dieses Engagement. Es ist jedoch die Pflicht jedes einzelnen Mitarbeiters sicherzustellen, dass keine Tätigkeit außerhalb des Unternehmens, auch keine gemeinnützige oder ehrenamtliche Tätigkeit, einen Interessenkonflikt darstellt oder anderweitig im Widerspruch zu seiner Tätigkeit im Unternehmen steht. 4. Geschenke und Bewirtung/Unterhaltung Durch Geschenke und die Bewirtung/Unterhaltung von Geschäftspartnern sollen Wohlwollen und intakte Geschäftsbeziehungen gefördert werden. Ein Problem würde entstehen, wenn (1) einer unserer Mitarbeiter ein Geschenk erhält oder bewirtet/unterhalten wird und dadurch seine Fähigkeit, objektive und faire Geschäftsentscheidungen für das Unternehmen zu treffen, gefährdet bzw. begründeter weise für gefährdet gehalten würde, oder wenn (2) einer unserer Mitarbeiter einer anderen Person etwas schenkt oder diese Person bewirtet/unterhält und dies als Versuch, Aufträge mit unlauteren Mitteln zu gewinnen oder einen besonderen Vorteil in unseren Geschäftsbeziehungen zu erlangen, gewertet bzw. begründeter weise für einen solchen Versuch gehalten werden könnte. Es liegt in der Verantwortung jedes einzelnen Mitarbeiters, sein gesundes Urteilsvermögen einzusetzen und sicherzustellen, dass diese Prinzipien nicht verletzt werden. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Geschenk angemessen ist, oder wenn Sie diesbezüglich Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Vorgesetzten, einen Manager, andere geeignete Personen im Unternehmen oder an die Personalabteilung des Unternehmens. 5. Insiderhandel Es gibt Situationen, in denen unsere Mitarbeiter über Informationen über das Unternehmen, dessen Tochter- oder Konzerngesellschaften oder über ein Unternehmen, mit dem wir eine Geschäftsbeziehung unterhalten, verfügen, die dem allgemeinen Anlegerpublikum nicht bekannt sind. Solche Insiderinformationen können unter anderem Pläne, neue Leistungen oder Prozesse, Unternehmens- bzw. Wertpapier-Fusionen, -Käufe oder -Veräußerungen, Schwierigkeiten des Unternehmens oder eines Unternehmens, mit dem wir eine

4 Page 4 of 11 Geschäftsbeziehung unterhalten, Umsätze; Rentabilität; Verhandlungen zu wichtigen Verträgen oder Geschäftsbeziehungen; bedeutende Rechtsstreitigkeiten oder Finanzinformationen betreffen. Wenn es sich um Informationen handelt, die bei einer Anlageentscheidung eine Rolle spielen könnten, darf der Mitarbeiter des Unternehmens, der im Besitz dieser Informationen ist, weder Wertpapiere des Unternehmens kaufen oder verkaufen noch diese Informationen an andere weitergeben, solange diese Informationen nicht öffentlich bekannt geworden sind. Ferner dürfen Mitarbeiter keine Wertpapiere von Unternehmen, über die sie derartige kursbeeinflussende nichtöffentliche Informationen haben, kaufen oder verkaufen und solche Informationen auch nicht an andere weitergeben, solange diese Informationen nicht öffentlich bekannt geworden sind. Der Gebrauch von kursbeeinflussenden nichtöffentlichen Informationen im oben genannten Zusammenhang ist nicht nur illegal sondern auch unethisch. Mitarbeiter, die an illegalem Insiderhandel beteiligt sind (entweder indem sie selbst handeln oder indem sie kursbeeinflussende nichtöffentliche Informationen an andere weitergeben), werden fristlos entlassen. Es ist Teil der Unternehmenspolitik, derartige Zuwiderhandlungen den zuständigen Behörden zu melden und bei jeglichen Ermittlungen im Zusammenhang mit Insiderhandel uneingeschränkt mitzuwirken. Das Unternehmen verfügt über weitere spezifische Regeln, die für den Handel mit Wertpapieren des Unternehmens durch Direktoren, bestimmte leitende Angestellte und bestimme Mitarbeiter gelten. Die Mitarbeiter benötigen möglicherweise Unterstützung um zu entscheiden, wie die für Insiderinformationen geltenden Regeln auf eine bestimmte Situation anzuwenden sind, und sollten in diesem Fall die Investor Relations- oder die Rechtsabteilung des Unternehmens zu Rate ziehen. 6. Geschäftsgelegenheiten Die Mitarbeiter sind verpflichtet, die legitimen Interessen des Unternehmens zu fördern, wenn sich die Gelegenheit dazu ergibt. Ohne die Zustimmung des Board of Directors ( Board ) oder eines zuständigen Board-Ausschusses ist es den Mitarbeitern nicht gestattet, (1) Geschäftsgelegenheiten, die sich durch die Verwendung von Firmeneigentum, Firmeninformationen oder ihre Position auftun, für sich privat zu nutzen, (2) Firmeneigentum, Firmeninformationen oder ihre Position aus Eigennutz zu verwenden, und (3) mit dem Unternehmen direkt oder indirekt in Wettbewerb zu treten. 7. Kartellrecht und fairer Wettbewerb Das Unternehmen ist der Auffassung, dass dem Wohl der Konsumenten am besten durch wirtschaftlichen Wettbewerb gedient ist. Wir konkurrieren lebhaft, aggressiv und erfolgreich in der heutigen zunehmend härter umkämpften Geschäftswelt und befolgen dabei stets alle anwend-baren Kartell- und Wettbewerbsgesetze der Märkte, in denen wir geschäftlich tätig sind. Wir streben nach erstklassigen Leistungen, indem wir ehrlich und ethisch handeln und nie indem wir einen unfairen Vorteil aus anderen ziehen. Jeder Mitarbeiter sollte sich um einen fairen Umgang mit den Kunden, Lieferanten, Wettbewerbern und anderen Mitarbeitern des Unternehmens bemühen. Niemand sollte sich durch Manipulation, Verschweigen oder

5 Page 5 of 11 Missbrauch vertraulicher Informationen, durch eine falsche Darstellung wesentlicher Tatsachen oder durch irgendwelche anderen unlauteren Geschäftspraktiken ungerechtfertigte Vorteile verschaffen. In vielen Ländern zielen die Kartellgesetze auf den Schutz einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft und auf die Stärkung eines fairen und lebhaften Wettbewerbs ab. Wir alle sind zur Einhaltung dieser Gesetze und Vorschriften verpflichtet. Mitarbeiter, die im Marketing, Verkauf oder Einkauf tätig sind oder mit Verträgen und Gesprächen mit Wettbewerbern zu tun haben, sind in besonderer Weise dazu verpflichtet, unsere Maßstäbe zu verstehen und die geltenden Wettbewerbsgesetze zu kennen. Da diese Gesetze komplex und von Land zu Land verschieden sind, sollten Sie bei Fragen Rat bei der Rechtsabteilung des Unternehmens einholen. 8. Diskriminierung und Belästigung Das Unternehmen bekennt sich zu einer Arbeitsumgebung, in der der Vielfalt seiner Mitarbeiter Rechnung getragen wird. Alle Personalrichtlinien und Handlungen des Unternehmens zielen auf eine von Respekt geprägte Arbeitsatmosphäre ab, in der jeder Einzelne Anreiz und Gelegenheit hat, sein Potenzial voll auszuschöpfen. Wir bekennen uns kompromisslos zur beschäftigungspolitischen Gleichbehandlung aller Mitarbeiter und Bewerber und tolerieren keinerlei gesetzeswidrige Diskriminierung oder Belästigung. Hierzu zählen unter anderen abfälligen Bemerkungen über das Alter, die Rasse, das Geschlecht oder die sexuelle Orientierung einer Person, abfällige Bemerkungen über ethnische Merkmale und unerwünschte sexuelle Annäherungsversuche oder Kommentare. Diese Grundsätze gelten sowohl für Bewerber als auch Mitarbeiter aller Beschäftigungsphasen. Alle weisungsbefugten Personen sind zur Überwachung und Einhaltung der Unternehmensgrundsätze und -anweisungen für den Umgang mit Mitarbeiterbeschwerden bezüglich Belästigungen am Arbeitsplatz und anderer Formen der gesetzeswidrigen Diskriminierung verpflichtet. Da die Gesetze zur Regelung von Beschäftigungsverhältnissen komplex und von Land zu Land verschieden sind, sollten sich weisungsbefugte Personen bezüglich jeder geplanten Handlung oder Unterlassung, bei deren Rechtmäßigkeit Zweifel bestehen, im Voraus Rat bei der Personalabteilung des Unternehmens einholen. 9. Gesundheit und Sicherheit Das Unternehmen bemüht sich, für eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung für alle Mitarbeiter zu sorgen. Jeder Mitarbeiter hat sicherzustellen, dass wir bei unserer Geschäftstätigkeit die jeweils strikteren anwendbaren gesetzlichen Normen und Unternehmensstandards erfüllen. Alle Mitarbeiter müssen für die Umwelt- und Arbeitsschutzproblematik sensibilisiert und mit den für ihren Geschäftsbereich geltenden Gesetzen und Unternehmensgrundsätzen zu Umweltschutz, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz vertraut sein. Da diese Gesetze komplex sind und sich ständig ändern, sollten Sie, immer wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Handlung oder Unterlassung bestehen, Rat bei der Personal- oder Rechtsabteilung des Unternehmens einholen. Gewalt oder

6 Page 6 of 11 Gewaltandrohung und physische Einschüchterung sind verboten. Der Konsum illegaler Drogen am Arbeitsplatz wird nicht toleriert. 10. Aufzeichnung und Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen Viele Menschen im Unternehmen protokollieren oder erfassen im Laufe ihres Arbeitstages Informationen in irgendeiner Form, seien es Kontrollkarten, Finanzberichte, Buchungsunterlagen, Geschäftspläne, Umweltberichte, Schadens- und Unfallmeldungen oder Spesenabrechnungen. Viele Menschen sowohl innerhalb als auch außerhalb des Unternehmens verlassen sich aus den unterschiedlichsten Gründen darauf, dass diese Unterlagen korrekt und wahrheitsgemäß sind. Zu diesen Menschen zählen unter anderem unsere Aktionäre und Mitarbeiter sowie Beamte, Auditoren und die Menschen in den Gebieten, in denen wir geschäftlich tätig sind. Ferner benötigt das Unternehmen wahrheitsgemäß und korrekt aufgezeichnete und mitgeteilte Informationen, um verantwortungsvolle Geschäftsentscheidungen treffen zu können. Wir sind in höchstem Maße einer korrekten und wahrheitsgemäßen Aufzeichnung von Informationen verpflichtet. Alle Geschäftsberichte und -bücher, Aufzeichnungen und Buchhaltungsunterlagen des Unternehmens müssen Transaktionen und Vorfälle korrekt widerspiegeln und sowohl den vorgeschriebenen gesetzlichen Vorgaben und Rechnungslegungsgrundsätzen als auch dem unternehmensinternen Buchführungssystem entsprechen. Als Mitarbeiter des Unternehmens haben Sie sicherzustellen, dass weder Sie noch eine an Sie berichtende Person falsche oder absichtlich irreführende Eintragungen in den Buchhaltungsunterlagen des Unternehmens vornimmt. Ungeachtet dessen, ob eine Berichterstattung gesetzlich vorgeschrieben ist oder nicht, ist eine unehrliche Berichterstattung innerhalb des Unternehmens oder gegenüber unternehmensfremden Organisationen oder Personen streng verboten. Alle leitenden Angestellten und sonstigen Mitarbeiter des Unternehmens, die für Finanz- und Buchhaltungsangelegenheiten zuständig sind, müssen außerdem die vollumfängliche, ordentliche, korrekte, zeitnahe und nachvollziehbare Offenlegung in allen periodischen Berichten gewährleisten, die das Unternehmen bei der Securities and Exchange Commission einzureichen hat. Diese Verpflichtung erstreckt sich bis in die obersten Ebenen unseres Unternehmens und gilt auch für unseren Chairman of the Board, Chief Executive Officer, Chief Financial Officer und Controller. Eine ordnungsgemäße Führung der Geschäftsunterlagen ist von äußerster Wichtigkeit. Um dieser Tatsache gerecht zu werden, werden Unterlagen für einen vorgeschriebenen und in unserer Richtlinie zu Aufzeichnungen und deren Aufbewahrung definierten Zeitraum aufbewahrt. Diese Richtlinien sollten von allen Mitarbeitern regelmäßig konsultiert und stets eingehalten werden. Unter Einhaltung dieser Richtlinien bitten wir Sie, sich im Falle von Rechtsstreitigkeiten oder staatlichen Ermittlungen an die Rechtsabteilung des Unternehmens zu wenden. Das Unternehmen ist sich bewusst, dass die Richtlinien unter Punkt 10 nicht für externe Direktoren gelten.

7 11. Geheimhaltung Document Number: FS-5-101DE Page 7 of 11 Informationen sind einer unser wertvollsten Firmenwerte und die offene und effektive Weitergabe von Informationen ist für unseren Erfolg entscheidend. Viele unserer Geschäftsinformationen sind jedoch vertraulich oder geschützt. Zu den vertraulichen Informationen zählen alle nichtöffentlichen Informationen, die, wenn sie veröffentlich würden, unseren Wettbewerbern von Nutzen sein oder unserem Unternehmen bzw. unseren Kunden schaden könnten. Die Mitarbeiter müssen stets für die Geheimhaltung der ihnen vom Unternehmen anvertrauten vertraulichen Informationen sorgen. Dies gilt nicht, wenn eine Offenlegung von einem Mitglied der Geschäftsleitung, der Personal- oder der Rechtsabteilung des Unternehmens genehmigt wurde oder aufgrund gesetzlicher oder sonstiger Vorschriften eine Offenlegungspflicht besteht. Es ist ferner Teil unserer Unternehmensgrundsätze, dass alle Mitarbeiter ihr erworbenes Wissen über unsere Kunden und Lieferanten sowie über deren Geschäftstätigkeit als vertrauliche Informationen zu behandeln haben. Da der Schutz dieser Informationen von äußerster Wichtigkeit ist, muss das Unternehmen mit der größten Sorgfalt für den Schutz dieser Informationen sorgen, um dem Vertrauen der betreffenden Personen weiterhin gerecht zu werden. Für die betreffenden Personen sind vertrauliche Informationen Informationen, die sie als privat erachten würden, die außerhalb des betreffenden Unternehmens nicht Allgemeingut sind und die einem Mitarbeiter des Unternehmens aufgrund seiner Tätigkeit für das Unternehmen zur Kenntnis gelangt sind. Zum Beispiel verkaufen wir nie vertrauliche oder private Informationen über unsere Kunden und geben keine derartigen Informationen an Dritte weiter, es sei denn der Kunde hat sein Einverständnis erteilt oder wir sind gesetzlich dazu verpflichtet. Ohne die Genehmigung durch die Personalabteilung des Unternehmens darf kein Mitarbeiter vertrauliche Informationen, die jemand anderem als dem Unternehmen gehören, an Nicht-Mitarbeiter weitergeben, und die Informationen dürfen erst an andere weitergegeben werden, wenn feststeht, dass diese Kenntnis davon haben müssen. Die Mitarbeiter des Unternehmens sollten Vorkehrungen gegen eine unbeabsichtigte Offenlegung von vertraulichen Informationen treffen und besonders darauf achten, dass sie vertrauliche Informationen weder in der Arbeit, zuhause, in der Öffentlichkeit noch andernorts dort aufbewahren, wo Unbefugte sie sehen können. Zu einer versehentlichen Offenlegung dieser Informationen könnte es unter anderem kommen, wenn in der Öffentlichkeit (z. B. im Restaurant, Aufzug oder Flugzeug) vertrauliche Informationen erörtert werden, wenn am Mobiltelefon über vertrauliche Informationen gesprochen wird, wenn mit sensiblen Informationen in der Öffentlichkeit am Laptop gearbeitet wird und wenn vertrauliche Informationen per Fax übertragen werden. In der Arbeit sollten Sie nicht davon ausgehen, dass alle Mitarbeiter des Unternehmens, der Auftragnehmer oder der Tochtergesellschaften die vertraulichen Informationen sehen sollten. Die Geheimhaltungspflicht bezüglich der vertraulichen Informationen des Unternehmens sowie unserer Kunden und Lieferanten besteht für den Mitarbeiter über das Beschäftigungsverhältnis mit dem Unternehmen hinaus fort. Insofern respektiert das Unternehmen etwaige Geheimhaltungspflichten seiner Mitarbeiter aus früheren Beschäftigungsverhältnissen und wird diese Mitarbeiter bitten, vertrauliche Informationen,

8 Page 8 of 11 die diesen während eines früheren Beschäftigungsverhältnisses zur Kenntnis gelangt sind, nicht preiszugeben. Die Mitarbeiter des Unternehmens dürfen nicht mit Tätigkeiten betraut werden, bei denen sie vertrauliche Informationen ihres früheren Arbeitgebers verwenden müssten. 12. Geschützte Informationen Unser Unternehmen ist hinsichtlich seiner ungebrochenen Vitalität von geistigem Eigentum, wie z. B. Geschäftsgeheimnissen, Patenten, Marken und Urheberrechten sowie Geschäfts-, Marketing- und Serviceplänen, Konstruktions- und Produktionsideen, Entwürfen, Datenbanken, Aufzeichnungen, Gehaltsinformationen und nicht veröffentlichten Finanzdaten und -berichten, abhängig. Wird unser geistiges Eigentum nicht geschützt, kann es von anderen Firmen genutzt werden, die keine so erheblichen Investitionen in die Schaffung dieses Eigentums tätigen mussten wie unser Unternehmen; dadurch würden wir eine Teil unseres Wettbewerbsvorteils einbüßen. Alle oben in Bezug auf vertrauliche Informationen genannten Regeln gelten gleichermaßen für geschützte Information. Bestimmte Mitarbeiter haben eine Geheimhaltungsvereinbarung zu unterschreiben, durch die die Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen sowie geschützten und bestimmten anderen Informationen über das Unternehmen, seine Joint-Venture-Partner, Lieferanten und Kunden eingeschränkt wird. Die in diesem Kodex festgelegten Grundsätze gelten für alle Mitarbeiter und zwar ungeachtet dessen, ob sie eine Geheimhaltungsvereinbarung unterschrieben haben oder nicht. Jeder Mitarbeiter des Unternehmens ist verpflichtet, unser geistiges Eigentum zu schützen. Die Führungskräfte aller Ebenen des Unternehmens werden dazu angehalten, das Bewusstsein für die Bedeutung des Schutzes des geistigen Eigentums des Unternehmens zu fördern und zu wahren. Jegliches geistiges Eigentum (einschließlich aller Patente, Erfindungen und Urheberrechte, die auf von Mitarbeitern während ihrer Beschäftigung geschaffene Werke zurückzuführen sind) ist alleiniges Eigentum des Unternehmens. 13. Schutz und ordnungsgemäße Verwendung der Wirtschaftgüter des Unternehmens Die Mitarbeiter tragen gemeinsam Verantwortung für den Schutz sowie die ordnungs- und sachgemäße Verwendung unseres Firmeneigentums. Zudem ist jeder von uns verpflichtet, das Eigentum des Unternehmens gegen Verlust, Schaden, Missbrauch, Diebstahl, Unterschlagung und Zerstörung zu schützen. Diebstahl, Verlust, Missbrauch, nachlässige Behandlung und Verschwendung von Wirtschaftsgütern wirken sich direkt auf den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens aus und können dessen Zukunft gefährden. Alle Situationen bzw. Ereignisse, die zu einem Dieb-stahl, Verlust oder Missbrauch bzw. zu einer Verschwendung von Firmeneigentum führen könnten, sollten Sie sofort, nachdem Sie sie bemerkt haben, Ihrem Vorgesetzten, einem Manager oder anderen geeigneten Personen im Unternehmen melden.

9 Page 9 of Verhältnis zu Staatsbediensteten Die Mitarbeiter des Unternehmens sollten sich bewusst sein, dass Verhaltensweisen (wie die Bereitstellung bestimmter Transportmöglichkeiten, Einladungen zum Essen und zu Veranstaltungen sowie Geschenke von geringfügigem Wert), die vielleicht in einem geschäftlichen und wirtschaftlichen Umfeld akzeptabel sind, völlig inakzeptabel und sogar gesetzeswidrig sein können, wenn sie auf Staatsbedienstete oder andere im Auftrag des Staates handelnde Personen abzielen. Daher müssen Sie die maßgeblichen Gesetze und Vorschriften, die die Beziehungen zwischen Staatsbediensteten und Kunden und Lieferanten in den Ländern regeln, in denen Sie geschäftlich tätig sind, kennen und befolgen. Es stellt einen groben Verstoß gegen die Unternehmensprinzipien dar, wenn Mitarbeiter einem Beamten oder Angestellten einer Regierungsbehörde Geld oder Geschenke zukommen lassen und dies begründeter weise so ausgelegt werden könnte, als stünde die Schenkung in irgendeinem Bezug zur Geschäftsbeziehung mit dem Unternehmen. Ein solches Verhalten ist generell gesetzlich verboten. Wir erwarten von unseren Mitarbeitern, dass sie keine zweifelhaften Zahlungen vornehmen. Jede geplante Zahlung oder Schenkung an einen Staatsbediensteten muss im Voraus von der Personal- oder der Rechtsabteilung des Unternehmens geprüft werden. Die Mitarbeiter sollten wissen, dass sie eine Zahlung nicht tatsächlich leisten müssen, um gegen die Unternehmenspolitik oder das Recht zu verstoßen, da es bereits ausreicht, eine Zahlung in Aussicht zu stellen, zu versprechen oder zu genehmigen. Darüber hinaus existieren in vielen Ländern Gesetze und Vorschriften bezüglich geschäftlicher Zuwendungen, die von Staatsbediensteten angenommen werden dürfen. Zum Beispiel sind kleine Präsente oder Bewirtungen, wie Einladungen zu Essen und Getränken, im Umgang mit Staatsbediensteten wenig angemessen. Geschenke oder kleine Präsente, die selbst bei Vertretern der Privatwirtschaft unangemessen wären, sind es erst recht bei Staatsbediensteten. Wenden Sie sich bitte an die Personalabteilung des Unternehmens, wenn Sie weitere Informationen zu diesem Thema benötigen. Spenden an politische Parteien oder Kandidaten im Zusammenhang mit Wahlen werden unter Punkt 15 behandelt. 15. Spenden für politische Zwecke Die Wahlgesetzgebung vieler Länder verbietet oder schränkt ggf. Spenden von Wirtschaftunternehmen an politische Kandidaten ein. Die Gesetze vieler Länder verbieten bzw. schränken ggf. auch Spenden von Wirtschaftsunternehmen für lokale politische Kampagnen ein. Entsprechend diesen Gesetzen vergibt das Unternehmen keine direkten Spenden an Politiker, die für ein Amt in der Bundes-, Landes- oder Gemeinderegierung kandidieren, wenn diese Spenden laut anwendbarer Gesetzgebung unzulässig sind. Mitarbeiter des Unternehmens können als Privatpersonen gemäß den anwendbaren Gesetzen für politische Zwecke spenden. Die Spenden der Mitarbeiter für politische Kampagnen dürfen auch nicht dem Anschein nach aus Geldern und Mitteln des Unternehmens erfolgen

10 Page 10 of 11 oder zurückerstattet werden. Zu den Geldern und Mitteln des Unternehmens zählen unter anderem Firmeneinrichtungen, Büromaterial, Briefpapier, Telefone und Faxgeräte. Mitarbeiter des Unternehmens, die ein politisches Amt innehaben bzw. anstreben, müssen dafür ihre private Zeit (ihren bezahlten oder unbezahlten Urlaub bzw. ihre freie Zeit nach der Arbeit oder am Wochenende) aufwenden. Darüber hinaus müssen alle potenziellen Kandidaten für ein politisches Amt im Voraus eine entsprechende Genehmigung von der Personalabteilung des Unternehmens einholen, um sicherzustellen, dass keine Interessenkonflikte mit der geschäftlichen Tätigkeit des Unternehmens bestehen. Die unter Punkt 15 dargelegten Richtlinien verbieten dem Unternehmen nicht, Spenden für politische Zwecke über Lobbygruppen (Political Action Committees, PACs ) oder ähnliche Organisationen, auch über allein oder teilweise vom Unternehmen gesponserte PACs, vorzunehmen. Auch Mitarbeiter können über allein oder teilweise vom Unternehmen gesponserte PACs als Privatpersonen für politische Zwecke spenden. Private Spenden für politische Zwecke (auch Spenden, die über allein oder teilweise vom Unternehmen gesponserte PACs vorgenommen werden) werden vom Unternehmen nicht zurückerstattet. Das Unternehmen ist sich bewusst, dass die Richtlinien unter Punkt 15 nicht für externe Direktoren gelten. 16. Befreiung vom betrieblichen Verhaltens- und Ethik-Kodex Jede Änderung dieses Kodexes bzw. jede Befreiung von diesem Kodex für leitende Angestellte (einschließlich unseres Chief Executive Officer, Chief Financial Officer und Controller) oder Direktoren darf ausschließlich vom Board oder einem Board-Ausschuss vorgenommen werden und wird unverzüglich gemäß den gesetzlichen oder sonstigen für das Unternehmenden geltenden Vorschriften offen gelegt. 17. Zuwiderhandlungen gegen den Verhaltenskodex Es ist nicht möglich, in einem Verhaltenskodex alle erdenklichen Situationen zu berücksichtigen. Es ist daher jeder Mitarbeiter selbst dafür verantwortlich, die in diesem Kodex dargelegten Richtlinien verantwortungsvoll sowie mit einem guten Urteilsvermögen und mit gesundem Menschenverstand anzuwenden. Wenn etwas den Eindruck macht, unethisch oder falsch zu sein, dann ist es das wahrscheinlich auch tatsächlich. Bedenken Sie stets: Wenn Sie unsicher sind, was in einer Situation zu tun ist, holen Sie sich, bevor Sie etwas tun, bitte Rat. Befolgt ein Mitarbeiter die für die geschäftliche Tätigkeit des Unternehmens geltenden Gesetze und Vorschriften, diesen Kodex oder irgendeinen Grundsatz bzw. irgendeine Maßgabe des Unternehmens nicht, kann dies eine Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Kündigung und, sofern dies gerechtfertigt ist, auch rechtliche Schritte nach sich ziehen. Es wird von allen Mitarbeitern erwartet, dass sie bei internen Untersuchungen zu Fehlverhalten mitwirken.

11 Page 11 of Meldung rechtswidrigen oder unethischen Verhaltens, Einhaltungsverfahren Als Mitarbeiter des Unternehmens wird von Ihnen erwartet, dass Sie sich Ihrer Arbeitsumgebung angemessen verhalten, und dass Sie feinfühlig und respektvoll mit den Bedenken, Wertvorstellungen und Wünschen anderer umgehen. Gleich ob Sie ein Mitarbeiter, Auftragnehmer oder Lieferant sind oder anderweitig zu unserer Unternehmensfamilie gehören, möchten wir Sie dazu anhalten, jegliche Verhaltensweisen oder Handlungen, die Sie für unangemessen halten, unverzüglich zu melden. Wir haben unter jedem obigen Punkt die Möglichkeiten erläutert, die im Allgemeinen zur Verfügung stehen, um eventuell auftretende ethische Probleme zu erörtern und zu lösen. Ein Gespräch mit den richtigen Ansprechpartnern ist einer der ersten Schritte, um die zumeist schwierigen Fragen verstehen und beantworten zu können. Wenn Sie ganz allgemein Fragen oder Bedenken hinsichtlich der Einhaltung dieses Kodexes haben oder lediglich bezüglich des richtigen Verhaltens unsicher sind, sprechen Sie einfach mit Ihrem Vorgesetzten, einem Manager oder anderen geeigneten Personen im Unternehmen. Sollten Sie aus irgendeinem Grund nur ungern mit diesen Personen sprechen wollen, wenden Sie sich bitte an die Personalabteilung des Unternehmens. Diese Stellen wurden alle angewiesen, jegliche anonym oder anderweitig gemeldeten Fälle aufzunehmen und an die jeweiligen Stellen im Unternehmen weiterzuleiten. Das Unternehmen hat zudem bei einem externen Dienstleister einen anonymen Meldeservice eingerichtet, bei dem die Anonymität der meldenden Person gewahrt bleibt. Wenn Sie einen Fall an die Meldehotline melden möchten, gehen Sie über oder senden Sie eine an oder nutzen Sie die kostenlose Telefonnummer Buchhaltung-/Buchprüfungsbeschwerden: Die für das Unternehmen geltenden Gesetze und Vorschriften schreiben auch vor, dass wir über Mechanismen für die Behandlung von Beschwerden im Hinblick auf Buchprüfungsangelegenheiten und über Verfahren verfügen, die es Mitarbeitern ermöglichen, ihre Bedenken in Bezug auf Buchhaltungs- und Buchprüfungsangelegenheiten anonym zu melden, verfügen. Beschwerden in Bezug auf Buchhaltungs- und Buchprüfungsangelegenheiten sind an den Audit Committee des Unternehmens oder an ein geeignetes Mitglied dieses Ausschusses zu richten. Sie können sich direkt an den Audit Committee des Unternehmens wenden, indem Sie Ihre Anliegen und Beschwerden in Bezug auf die Buchhaltung und -prüfung an den Vorsitzenden des Audit Committee an richten. Wie bereits in der Einleitung zu diesem Kodex dargelegt, sollten Sie wissen, dass Sie, wenn Sie gutgläubig Verhaltensweisen melden, von denen Sie annehmen, dass sie rechtswidrig oder unethisch sind, sich keine Sorgen um Repressalien durch andere machen müssen. Alle Mitarbeiter, die an Repressalien beteiligt sind, müssen mit strengen Disziplinarmaßnahmen durch das Unternehmen rechnen. Darüber hinaus könnten straf- oder zivilrechtliche Schritte gegen das Unternehmen eingeleitet werden, wenn Mitarbeiter Repressalien ausgesetzt werden, weil sie Zuwiderhandlungen gegen die amerikanischen Wertpapiergesetze und andere Straftaten nach Bundesrecht melden.

Compliance-Richtlinie der. InfraServ GmbH & Co. Wiesbaden KG

Compliance-Richtlinie der. InfraServ GmbH & Co. Wiesbaden KG Compliance-Richtlinie der InfraServ GmbH & Co. Wiesbaden KG (im Folgenden InfraServ Wiesbaden genannt) 17. April 2013 Seite 1 Vorwort Compliance, engl. für Einhaltung, Befolgung, steht für rechtmäßiges

Mehr

Hinweisgeber-Richtlinie

Hinweisgeber-Richtlinie Hinweisgeber-Richtlinie Verhaltensregeln in Bezug auf vermutetes Fehlverhalten Erstellt von Genehmigt durch Director GRC Vorstand Datum des Inkrafttretens 15. November 2013 Ausstellungsdatum Version Name

Mehr

Nutzung dieser Internetseite

Nutzung dieser Internetseite Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher

Mehr

SWARCO VERHALTENSKODEX

SWARCO VERHALTENSKODEX SWARCO VERHALTENSKODEX Seite 1 von 5 SWARCO Verhaltenskodex/aktualisiert Oktober 2008 Verstöße gegen Gesetze können verheerende und dauerhafte Auswirkungen auf das Unternehmen und die darin involvierten

Mehr

Verhaltenskodex für Mitglieder des Vorstands der KfW

Verhaltenskodex für Mitglieder des Vorstands der KfW Verhaltenskodex für Mitglieder des Vorstands der KfW Verhaltenskodex für Mitglieder in der geänderten Fassung vom 3. November 015: Inhaltsübersicht 1 Grundlegende Prinzipien 3 Annahme von Geschenken 4

Mehr

Code of Conduct Verhaltenskodex der Nemetschek Group

Code of Conduct Verhaltenskodex der Nemetschek Group Code of Conduct Verhaltenskodex der Nemetschek Group Inhalt Code of Conduct - Präambel 1. Verhalten und Respekt im Umgang miteinander 2. Gesetzestreue und redliche Führung der Geschäfte 3. Vertraulichkeit

Mehr

Diese Übersetzung des englischsprachigen Originaldokuments wird lediglich für Ihre leichtere Übersicht bereitgestellt. Der englische Originaltext ist

Diese Übersetzung des englischsprachigen Originaldokuments wird lediglich für Ihre leichtere Übersicht bereitgestellt. Der englische Originaltext ist Diese Übersetzung des englischsprachigen Originaldokuments wird lediglich für Ihre leichtere Übersicht bereitgestellt. Der englische Originaltext ist in jeder Hinsicht in Bezug auf Ihre Rechte und Pflichten

Mehr

VERHALTENS- UND ETHIKKODEX GRUNDSÄTZE FÜR EINE SORGFÄLTIGE KOMMUNIKATION

VERHALTENS- UND ETHIKKODEX GRUNDSÄTZE FÜR EINE SORGFÄLTIGE KOMMUNIKATION VERHALTENS- UND ETHIKKODEX GRUNDSÄTZE FÜR EINE SORGFÄLTIGE KOMMUNIKATION GRUNDSÄTZE FÜR EINE SORGFÄLTIGE KOMMUNIKATION Diese Richtlinien zielen darauf ab, Mitarbeitern und sonstige im Namen von Magna handelnden

Mehr

DE 1 DE EUROPÄISCHER VERHALTENSKODEX FÜR MEDIATOREN

DE 1 DE EUROPÄISCHER VERHALTENSKODEX FÜR MEDIATOREN DE DE DE EUROPÄISCHER VERHALTENSKODEX FÜR MEDIATOREN Der vorliegende Verhaltenskodex stellt Grundsätze auf, zu deren Einhaltung einzelne Mediatoren sich freiwillig und eigenverantwortlich verpflichten

Mehr

15 Social-Media-Richtlinien für Unternehmen!

15 Social-Media-Richtlinien für Unternehmen! 15 Social-Media-Richtlinien für Unternehmen! Quelle: www.rohinie.eu Diese 15 Social Media Richtlinien sollte Ihr Unternehmen anwenden Glauben Sie, dass Ihr Unternehmen keine Social-Media-Richtlinien braucht?

Mehr

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht

Mehr

Richtlinie für Zuwendungen/Geschenke von Dritten

Richtlinie für Zuwendungen/Geschenke von Dritten Richtlinie für Zuwendungen/Geschenke von Dritten Definition Geschenk Geschenke sind unentgeltliche Zuwendungen, die aus Sicht beider Beteiligter nicht als Gegenleistung für eine bestimmte Leistung des

Mehr

VERHALTENS- UND ETHIKKODEX RICHTLINIE FÜR GESCHENKE UND BEWIRTUNG

VERHALTENS- UND ETHIKKODEX RICHTLINIE FÜR GESCHENKE UND BEWIRTUNG VERHALTENS- UND ETHIKKODEX RICHTLINIE FÜR GESCHENKE UND BEWIRTUNG MAGNA INTERNATIONAL INC. RICHTLINIE FÜR GESCHENKE UND BEWIRTUNG Firmengeschenke und Bewirtung anzubieten oder anzunehmen, ist oft eine

Mehr

Verhaltenskodex Code of Conduct

Verhaltenskodex Code of Conduct Verhaltenskodex Code of Conduct Vorwort Verhaltenskodex Vorwort Der gute Ruf unserer Unternehmensgruppe als Anbieter hochwertiger Produkte und Leistungen auf dem Gebiet des metallurgischen Maschinen-

Mehr

Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl.

Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl. Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl. Unser Wegweiser zur Wahl eines Betriebsrates Inhalt: Warum sollten Sie einen Betriebsrat wählen? 1 Wann wird gewählt? 1 Was macht eigentlich ein Betriebsrat?

Mehr

Verhaltenskodex. der Doppelmayr / Garaventa Gruppe. Stand 05.2013 1 / 10

Verhaltenskodex. der Doppelmayr / Garaventa Gruppe. Stand 05.2013 1 / 10 Verhaltenskodex der Doppelmayr / Garaventa Gruppe Stand 05.2013 1 / 10 Liebe Mitarbeiterin, Lieber Mitarbeiter, wir alle sind weltweit im Einsatz. Dank Euch konnte unsere Unternehmensgruppe zu einem der

Mehr

Verhaltenskodex. des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister e.v. (BAP)

Verhaltenskodex. des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister e.v. (BAP) Verhaltenskodex des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister e.v. (BAP) Stand: 14. Juni 2012 1» Fairness und Transparenz sind entscheidende Grundlagen unseres Handelns und unsere leitlinie

Mehr

Machtmissbrauch. am Arbeitsplatz

Machtmissbrauch. am Arbeitsplatz Machtmissbrauch am Arbeitsplatz Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Sie halten eine Broschüre in den Händen, in der es um ein sehr sensibles Thema geht: Machtmissbrauch am Arbeitsplatz. Wir

Mehr

Verhaltenskodex. der Landgard-Gruppe

Verhaltenskodex. der Landgard-Gruppe Verhaltenskodex der Landgard-Gruppe Inhaltsverzeichnis 1. Unser Leitbild... 3 2. Einhaltung des geltenden Rechts und interner Richtlinien... 3 3. Vermeidung von Korruption... 3 4. Einhaltung von kartellrechtlichen

Mehr

Verhaltenskodex der SIMACEK Facility Management Group

Verhaltenskodex der SIMACEK Facility Management Group Verhaltenskodex der SIMACEK Facility Management Group Die barrierefreie Fassung Die barrierefreie Fassung des Verhaltenskodex wurde nach dem capito Qualitäts-Standard in erstellt. Der capito Qualitäts-Standard

Mehr

United Technologies Corporation. Werbegeschenke von Zulieferern

United Technologies Corporation. Werbegeschenke von Zulieferern United Technologies Corporation Werbegeschenke von Zulieferern Einführung UTC kauft Güter und Dienste aufgrund ihrer Qualität und Leistung, wobei wir Wertschöpfung und solide Geschäftsbeziehungen mit unseren

Mehr

Geschäfte mit Familienangehörigen, einschließlich Ihrer Ehefrau, Eltern, Kinder, Geschwister und angeheirateten Verwandten

Geschäfte mit Familienangehörigen, einschließlich Ihrer Ehefrau, Eltern, Kinder, Geschwister und angeheirateten Verwandten ANLAGE "A" MERCER INTERNATIONAL INC. KODEX FÜR GESCHÄFTSGEBAREN UND ETHIK (CODE OF BUSINESS CONDUCT AND ETHICS) Zielsetzung Die Verwaltungsratsmitglieder ( Direktoren ) der Mercer International Inc. (

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Antworten auf häufig gestellte Fragen für Studenten und andere Beschwerdeführer

Antworten auf häufig gestellte Fragen für Studenten und andere Beschwerdeführer Ombudsmann für ausländische Studenten Antworten auf häufig gestellte Fragen für Studenten und andere Beschwerdeführer Was ist ein Ombudsmann? Ein Ombudsmann hilft Personen, die Probleme mit australischen

Mehr

Management-Newsletter. Unsere Compliance-Verhaltenskultur. Zentrale. Unternehmensführung. Inhalt in dieser Ausgabe. 2 / 2014 21.

Management-Newsletter. Unsere Compliance-Verhaltenskultur. Zentrale. Unternehmensführung. Inhalt in dieser Ausgabe. 2 / 2014 21. Zentrale Unternehmensführung 2 / 2014 21. Mai 2014 Management-Newsletter Unsere Compliance-Verhaltenskultur Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, gemeinsam mit dem Gesamtbetriebsrat der Waldburg-Zeil

Mehr

GKV Verhaltenskodex. (Code of Conduct) für die Kunststoff verarbeitende Industrie

GKV Verhaltenskodex. (Code of Conduct) für die Kunststoff verarbeitende Industrie GKV Verhaltenskodex (Code of Conduct) für die Kunststoff verarbeitende Industrie Präambel Der GKV repräsentiert über seine Trägerverbände AVK, IK, pro K und TecPart ca. 1200 Unternehmen (Stand 2010). Die

Mehr

U R T E I L S A U S Z U G

U R T E I L S A U S Z U G ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 1677, 1678 und 1679 Urteil Nr. 70/2000 vom 14. Juni 2000 U R T E I L S A U S Z U G In Sachen: Präjudizielle Fragen in bezug Artikel 67 des königlichen Erlasses vom 16.

Mehr

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:

Mehr

Werte und Grundsätze des Berufskodexes für interkulturell Dolmetschende. Ethische Überlegungen: Was ist richtig? Wie soll ich mich verhalten?

Werte und Grundsätze des Berufskodexes für interkulturell Dolmetschende. Ethische Überlegungen: Was ist richtig? Wie soll ich mich verhalten? Werte und Grundsätze des Berufskodexes für interkulturell Dolmetschende Ethische Überlegungen: Was ist richtig? Wie soll ich mich verhalten? 1 Was ist «Moral»? «ETHIK» und «MORAL» Moralische Grundsätze

Mehr

Verhaltenskodex der VR Corporate Finance GmbH

Verhaltenskodex der VR Corporate Finance GmbH Verhaltenskodex der VR Corporate Finance GmbH Oktober 2014 INHALT 1. EINLEITUNG 2. KUNDEN UND GESCHÄFTSPARTNER 3. MITARBEITER 4. VERANTWORTUNGSVOLLES HANDELN 4.1. Sensible Geschäftsfelder 4.2. Umwelt und

Mehr

.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP)

.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP) Übersetzung aus der englischen Sprache.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP) Inhalt 1 Präambel...

Mehr

Beschwerdeverfahren 2.1.2

Beschwerdeverfahren 2.1.2 Beschwerdeverfahren 2.1.2 1. Eingang der Beschwerde Datum: per Fax mündlich per Post per Email Vorgelegt von (freiwillig): vorgelegt am: Unternehmen: Verantwortlicher: 2. Beschwerdeangabe Grund der Beanstandung

Mehr

IMMANUEL DIAKONIE. Datenschutz Grundsätzlich ist verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.

IMMANUEL DIAKONIE. Datenschutz Grundsätzlich ist verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. IMMANUEL DIAKONIE Datenschutz Grundsätzlich ist verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Sehr geehrte Damen und Herren, der Datenschutz ist uns in der Immanuel Diakonie wichtig! Patienten, Bewohner

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

U R T E I L S A U S Z U G

U R T E I L S A U S Z U G ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 5087 Urteil Nr. 156/2011 vom 13. Oktober 2011 U R T E I L S A U S Z U G In Sachen: Präjudizielle Frage in Bezug auf die Artikel 67, 81 und 82 des Gesetzes vom 3. Juli

Mehr

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Basis der Vereinbarung Folgende Datenschutz & Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist gültig für alle mit der FLUXS GmbH (nachfolgend FLUXS

Mehr

Der Ethik-Kodex des European Mentoring & Coaching Council (EMCC)

Der Ethik-Kodex des European Mentoring & Coaching Council (EMCC) 1 Der Ethik-Kodex des European Mentoring & Coaching Council (EMCC) Die flow consulting gmbh ist Mitglied im European Mentoring & Coaching Council (EMCC). Alle Coaches der flow consulting haben sich verpflichtet,

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider 1. Angebot und Vertrag 1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Tourisoft und ihren Kunden.

Mehr

Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen

Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen Publiziert in SWITCHjournal 1/2004 Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen Dr. Ursula Widmer, Rechtsanwältin, Bern ursula.widmer@widmerpartners-lawyers.ch Die Nutzung von Internet

Mehr

Verhaltenskodex der SWARCO TRAFFIC HOLDING AG

Verhaltenskodex der SWARCO TRAFFIC HOLDING AG Verhaltenskodex der SWARCO TRAFFIC HOLDING AG Dieser Kodex für ethisches Unternehmenshandeln ist vom Vorstand beschlossen und vom Aufsichtsrat der STH AG genehmigt worden. Er beschreibt die Werte, Grundsätze

Mehr

Information zum Projekt. Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier

Information zum Projekt. Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier Information zum Projekt Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr Wir führen ein Projekt durch zur Mitwirkung von Menschen mit Demenz in

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages

Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages Dieser Vertrag soll als Richtlinie für den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages dienen. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist im Einzelfall

Mehr

Alkohol am Arbeitsplatz in Europa Fragebogen

Alkohol am Arbeitsplatz in Europa Fragebogen Alkohol am Arbeitsplatz in Europa Fragebogen Ihr Betrieb nimmt an dem Projekt Alkohol am Arbeitsplatz in Europa teil. Die Beantwortung des Fragebogens ist ein wichtiger Teil der Projektaktivitäten. Der

Mehr

Datenschutz im Alters- und Pflegeheim

Datenschutz im Alters- und Pflegeheim Urs Belser, Fürsprecher Safe+Legal, AG für Datenschutz und Management-Consulting Schwarztorstrasse 87, 3007 Bern Tel. 031 382 74 74 E-Mail urs.belser@safelegal.ch Datenschutz im Alters- und Pflegeheim

Mehr

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die

Mehr

Mobile Intranet in Unternehmen

Mobile Intranet in Unternehmen Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet

Mehr

1) Für welche Anliegen ist die L ORÉAL Ethik Website Open Talk gedacht?

1) Für welche Anliegen ist die L ORÉAL Ethik Website Open Talk gedacht? Fragen/Antworten 1) Für welche Anliegen ist die L ORÉAL Ethik Website Open Talk gedacht? Gemäß den in Frage 2 dargelegten Bedingungen können Sie auf der L ORÉAL Ethik Website Open Talk Ihre Anliegen zu

Mehr

Verhaltenskodex der Dürr-Gruppe

Verhaltenskodex der Dürr-Gruppe Die für unsere Lieferanten maßgeblichen Verhaltensregeln des Verhaltenskodex der Dürr-Gruppe (CODE OF CONDUCT) Der Verhaltenskodex der Dürr-Gruppe stellt unterschiedliche Verhaltensregeln für das tägliche

Mehr

Alle gehören dazu. Vorwort

Alle gehören dazu. Vorwort Alle gehören dazu Alle sollen zusammen Sport machen können. In diesem Text steht: Wie wir dafür sorgen wollen. Wir sind: Der Deutsche Olympische Sport-Bund und die Deutsche Sport-Jugend. Zu uns gehören

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

Überlastungsanzeigen. Ein Arbeitsmittel für die MAV und die Belegschaft im Umgang mit schwierigen Arbeitssituationen

Überlastungsanzeigen. Ein Arbeitsmittel für die MAV und die Belegschaft im Umgang mit schwierigen Arbeitssituationen Überlastungsanzeigen Ein Arbeitsmittel für die MAV und die Belegschaft im Umgang mit schwierigen Arbeitssituationen 13.02.2013 Pferde haben immer sehr viel mehr kapiert, als sie sich anmerken ließen. Es

Mehr

Richtlinie zum globalen gegenseitigen Respekt

Richtlinie zum globalen gegenseitigen Respekt Richtlinie zum globalen gegenseitigen Respekt 1. Zusammenfassung der Richtlinie Ein unverzichtbarer Bestandteil jedes Produkts und Leistungsangebots der Coca-Cola Company ist unsere Verpflichtung, die

Mehr

Herrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster

Herrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin MGEPA Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe

Mehr

VfW-Sachverständigenordnung

VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständigenordnung Stand: Januar 2013 Herausgegeben vom VfW VfW-Sachverständigenordnung 2/5 VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständige für Energiedienstleistungen Im Folgenden möchten wir

Mehr

Seniorinnen und Senioren aufgepasst! Vorsicht Diebe und Betrüger!

Seniorinnen und Senioren aufgepasst! Vorsicht Diebe und Betrüger! Seniorinnen und Senioren aufgepasst Vorsicht Diebe und Betrüger Ratschläge für ältere Menschen zum Schutz gegen Diebstähle und Betrug. Liebe Seniorinnen und Senioren Die erfreuliche Mitteilung: Ältere

Mehr

Geld Verdienen im Internet leicht gemacht

Geld Verdienen im Internet leicht gemacht Geld Verdienen im Internet leicht gemacht Hallo, Sie haben sich dieses E-book wahrscheinlich herunter geladen, weil Sie gerne lernen würden wie sie im Internet Geld verdienen können, oder? Denn genau das

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

Selbstständig als Immobilienmakler interna

Selbstständig als Immobilienmakler interna Selbstständig als Immobilienmakler interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Persönliche Voraussetzungen... 8 Berufsbild... 9 Ausbildung... 10 Voraussetzung für die Tätigkeit als Immobilienmakler...

Mehr

(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 1. Dezember 2010 als Fachgutachten KFS/VU 2) Inhaltsverzeichnis

(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 1. Dezember 2010 als Fachgutachten KFS/VU 2) Inhaltsverzeichnis Fachgutachten des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder über Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen von Versicherungsunternehmen

Mehr

6. Fall Geschäftsführung ohne Auftrag???

6. Fall Geschäftsführung ohne Auftrag??? 6. Fall Geschäftsführung ohne Auftrag??? Nach diesem Vorfall beschließt F auch anderweitig tätig zu werden. Inspiriert von der RTL Sendung Peter Zwegat, beschließt er eine Schuldnerberatung zu gründen,

Mehr

Verhaltenskodex. Messe Bozen AG

Verhaltenskodex. Messe Bozen AG Verhaltenskodex Messe Bozen AG Inhalt 1. Verhaltenskodex... 3 1.1. Zweck und Geltungsbereich... 3 1.2. Aufbau des Verhaltenskodex... 3 1.3. Allgemeine Grundsätze... 3 1.4. Verhaltensrichtlinien... 5 1.5.

Mehr

Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau

Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau Zusammenfassung der Ergebnisse in Leichter Sprache Timo Wissel Albrecht Rohrmann Timo Wissel / Albrecht Rohrmann: Örtliche Angebots-

Mehr

Verlosung Klassenfahrten DJH Die Teilnahmebedingungen im Detail:

Verlosung Klassenfahrten DJH Die Teilnahmebedingungen im Detail: Verlosung Klassenfahrten DJH Die Teilnahmebedingungen im Detail: 1. VERANSTALTER UND IDEE DES WETTBEWERBES 1.1 FIT-Z ist ein Vertriebsbereich der Jako-o GmbH; Bahnstraße 10; 96476 Bad Rodach, nachfolgend

Mehr

126 AktG (Anträge von Aktionären)

126 AktG (Anträge von Aktionären) Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 126 Abs. 1, 127, 122 Abs. 2, 131 AktG Ordentliche Hauptversammlung der Bertrandt Aktiengesellschaft am Mittwoch, dem 16. Februar 2011, um 10.30 Uhr Anträge

Mehr

Richtlinie des Rates der Stadt Lüchow (Wendland) zur Annahme von unentgeltlichen Leistungen. Regelungszweck

Richtlinie des Rates der Stadt Lüchow (Wendland) zur Annahme von unentgeltlichen Leistungen. Regelungszweck 0-8 Richtlinie des Rates der Stadt Lüchow (Wendland) zur Annahme von unentgeltlichen Leistungen 1 Regelungszweck Alle Ratsmitglieder, Amtsträgerinnen und Amtsträger müssen jeden Anschein vermeiden, sie

Mehr

Doing Business : China Do s und Don ts

Doing Business : China Do s und Don ts Dr. Kraus & Partner Werner-von-Siemens-Str. 2-6 76646 Bruchsal Tel: 07251-989034 Fax: 07251-989035 http://www.kraus-und-partner.de Doing Business : China Do s und Don ts China Das Land der Mitte 2 Grundlegende

Mehr

DACHSER Verhaltenskodex

DACHSER Verhaltenskodex DACHSER Verhaltenskodex 1. Präambel Die Grundlage allen Handelns bei Dachser ist die Einhaltung der gesetzlich bindenden Vorschriften auf nationaler und internationaler Ebene sowie aller freiwillig eingegangenen

Mehr

Demo-Version: FGLplus - Fragebogen

Demo-Version: FGLplus - Fragebogen Demo-Version: FGLplus - Fragebogen Mitarbeiterbefragung für betriebliches Gesundheitsmanagement Sehr geehrte Mitarbeiterinnen, sehr geehrte Mitarbeiter, dieser Online-Fragebogen umfasst Fragen, die Ihre

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

ÜBERHÖHTE ZAHLUNGEN AN BERUFSTÄTIGE

ÜBERHÖHTE ZAHLUNGEN AN BERUFSTÄTIGE ÜBERHÖHTE ZAHLUNGEN AN BERUFSTÄTIGE 2016 Was sind überhöhte Zahlungen? Nach der Genehmigung Ihres Anspruchs haben Sie das Recht auf eine bestimmte Leistungshöhe. Wenn Sie Leistungen erhalten, zu denen

Mehr

Korruption im Unternehmen Gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung eines Präventivsystems

Korruption im Unternehmen Gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung eines Präventivsystems Dr. Stefan Schlawien Rechtsanwalt stefan.schlawien@snp-online.de Korruption im Unternehmen Gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung eines Präventivsystems Das Thema der Korruption betrifft nicht nur!großunternehmen"

Mehr

www.niedermeyer-immobilien.de Ein Immobilienverkauf gehört in sichere Hände

www.niedermeyer-immobilien.de Ein Immobilienverkauf gehört in sichere Hände www.niedermeyer-immobilien.de Ein Immobilienverkauf gehört in sichere Hände Beste Qualität bei Dienstleistung und Beratung Sie merken es vom ersten Moment an: Bei mir gibt es keine Vermarktung von der

Mehr

Ammann Gruppe Code of Conduct

Ammann Gruppe Code of Conduct Ammann Gruppe Code of Conduct C ode of Conduct Für die Integrität unserer Unternehmung und die Sicherheit unserer Mitarbeitenden Hans-Christian Schneider CEO und Verwaltungsrat Ammann Gruppe «Im Code of

Mehr

Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung)

Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung) Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung) 1. Welche Investitionen können geprüft werden? Einer Prüfung

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Gestaltungsbeispiel Holdingstruktur

Gestaltungsbeispiel Holdingstruktur Gestaltungsbeispiel Holdingstruktur KRÜMMEL & KOLLEGEN Rosenthaler Str. 39 D-16540 Hohen Neuendorf Telefon: 03303.29 75 05 Fax: 03303.29 75 06 info@limited-partner.de www.limited-partner.de Einleitung

Mehr

Richtlinien zum Internationalen Sponsern. 01. April 2015 Amway

Richtlinien zum Internationalen Sponsern. 01. April 2015 Amway Richtlinien zum Internationalen Sponsern 01. April 2015 Amway Richtlinie zum Internationalen Sponsern Diese Richtlinie gilt ab dem 01. April 2015 in allen europäischen Märkten (Belgien, Bulgarien, Dänemark,

Mehr

1. Januar 2015 BERNISCHE PENSIONSKASSE. Reglement Integrität und Loyalität

1. Januar 2015 BERNISCHE PENSIONSKASSE. Reglement Integrität und Loyalität 1. Januar 2015 BERNISCHE PENSIONSKASSE Reglement Integrität und Loyalität Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 2 Begriffe und Abkürzungen 3 Ingress 4 Art. 1 Zweck, Begriffe und Geltungsbereich 4 Art.

Mehr

ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG. Zeitarbeit? Leiharbeit?

ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG. Zeitarbeit? Leiharbeit? ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG Zeitarbeit? Leiharbeit? Warum Zeitarbeit? Machen Sie sich zunächst frei von Vorurteilen! So mancher nimmt das Wort Zeitarbeit allzu wörtlich Kleine Jobs für kurze Zeit Schlechter

Mehr

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung

Mehr

BETRIEBLICHER VERHALTENSKODEX

BETRIEBLICHER VERHALTENSKODEX BETRIEBLICHER VERHALTENSKODEX EINLEITUNG: Dieser betriebliche Verhaltenskodex umfasst eine breite Palette von Geschäftspraktiken und Verfahren. Nicht jedes Problem, das eventuell auftreten könnte, ist

Mehr

Projektmanagement in der Spieleentwicklung

Projektmanagement in der Spieleentwicklung Projektmanagement in der Spieleentwicklung Inhalt 1. Warum brauche ich ein Projekt-Management? 2. Die Charaktere des Projektmanagement - Mastermind - Producer - Projektleiter 3. Schnittstellen definieren

Mehr

Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013

Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013 Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013 Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat der Pensionskasse der Burkhalter Gruppe

Mehr

Einwilligungserklärung

Einwilligungserklärung Einwilligungserklärung für (Name der Person) zur Erfassung und Speicherung persönlicher Daten und Bilder sowie die Veröffentlichung von Bildern und Texten im Internet und in Druckmedien gegenüber der Leitung

Mehr

KEINE SEXUELLEN ÜBERGRIFFE IM OL-SPORT. Merkblatt Kinder und Jugendliche oder AthletInnen

KEINE SEXUELLEN ÜBERGRIFFE IM OL-SPORT. Merkblatt Kinder und Jugendliche oder AthletInnen KEINE SEXUELLEN ÜBERGRIFFE IM OL-SPORT Merkblatt Kinder und Jugendliche oder AthletInnen Deine Gefühle sind wichtig! Du hast ein Recht auf Hilfe! Du hast das Recht, nein zu sagen! Dein Nein soll von anderen

Mehr

Ist Fernsehen schädlich für die eigene Meinung oder fördert es unabhängig zu denken?

Ist Fernsehen schädlich für die eigene Meinung oder fördert es unabhängig zu denken? UErörterung zu dem Thema Ist Fernsehen schädlich für die eigene Meinung oder fördert es unabhängig zu denken? 2000 by christoph hoffmann Seite I Gliederung 1. In zu großen Mengen ist alles schädlich. 2.

Mehr

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Version November 2013 1. Anwendungsbereich Dieses Dokument regelt die Überlassung von Daten zum Zweck der Verarbeitung als Dienstleistung

Mehr

Grant Thornton Hungary News. April 2014

Grant Thornton Hungary News. April 2014 Grant Thornton Hungary News April 2014 Liebe Kunden, mit diesem Rundschreiben dürfen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Verordnung des Ministers für Nationalwirtschaft über die Detailregeln bezüglich

Mehr

Unser Verhaltenskodex

Unser Verhaltenskodex Unser Verhaltenskodex 1. Unser Verständnis 3 2. Unsere Ziele und Werte 5 3. Unser Umgang mit Kunden und Geschäftspartnern 6 3.1. Wir dulden keine Korruption 3.2. Wir vergeben unsere Aufträge transparent

Mehr

Fragen und Antworten für Mitarbeiter

Fragen und Antworten für Mitarbeiter Fragen und Antworten für Mitarbeiter Über EthicsPoint Berichterstattung Allgemein Sicherheit und Vertraulichkeit bei der Berichterstattung Tipps und optimale Vorgehensweisen Über EthicsPoint Was ist EthicsPoint?

Mehr

Fact Sheet 22 Berichterstattung

Fact Sheet 22 Berichterstattung Fact Sheet 22 Berichterstattung V er Gültig ab 27.04.201 5 Gültig bis Zusammenfassung: Für den Förderzeitraum 2014-2020 wurde die Zahl der einzureichenden Berichte gesenkt, um den Verwaltungsaufwand der

Mehr

Speak Up-Line Einführung für Hinweisgeber

Speak Up-Line Einführung für Hinweisgeber Speak Up-Line Einführung für Hinweisgeber 1 Inhalt Hinterlassen einer neuen Nachricht... 3 Schritt 1: Hinterlassen einer neuen Nachricht über die Speak Up-Line... 3 Was passiert in der Zwischenzeit...?...

Mehr

Antrag für die Übertragung von Softwarelizenzen, Wartungsverträgen oder Abonnements

Antrag für die Übertragung von Softwarelizenzen, Wartungsverträgen oder Abonnements Antrag für die Übertragung von Softwarelizenzen, Wartungsverträgen oder Abonnements Dieses Antragsformular muss immer dann vollständig ausgefüllt und an Autodesk geschickt werden, wenn Sie eine Autodesk-Softwarelizenz

Mehr

CHARTA DER STIFTUNG TELETHON AKTION SCHWEIZ

CHARTA DER STIFTUNG TELETHON AKTION SCHWEIZ CHARTA DER STIFTUNG TELETHON AKTION SCHWEIZ TELETHON AKTION SCHWEIZ CHARTA 2006 EINZUHALTENDE REGELN : Dank Ihrem Einsatz ist der TELETHON viel mehr als nur ein Medienereignis. Leute mit gutem Willen mobilisieren

Mehr

IVU Traffic Technologies AG

IVU Traffic Technologies AG IVU Traffic Technologies AG Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG 1. Ergänzung der Tagesordnung Gemäß 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten

Mehr