First Solar, Inc. (eingeführt am 3. Oktober 2006)
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- Kora Knopp
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1 Page 1 of 11 Einleitung First Solar, Inc. (eingeführt am 3. Oktober 2006) In diesem Verhaltens- und Ethik-Kodex im Geschäftsverkehr von First Solar, Inc. und seinen Tochtergesellschaften ( Unternehmen ) werden die Werte, Prinzipien und Geschäftspraktiken, die unser Verhalten im Geschäftsverkehr leiten, zusammengefasst. In diesem Kodex werden eine Reihe von Grundprinzipien dargelegt, die den Mitarbeitern als Orientierung bezüglich der von ihnen erwarteten Mindestanforderungen dienen sollen; der Kodex bietet dabei jedoch keine detaillierte Beschreibung aller Aspekte der Mitarbeiterpolitik. In diesem Kodex werden alle Mitarbeiter, leitenden Angestellten und Direktoren des Unternehmens unter dem Begriff Mitarbeiter zusammengefasst. Es gehört zu unser aller Pflicht, eine Arbeitsumgebung zu wahren, die Fairness, Respekt und Ehrlichkeit fördert, und es gehört zu unseren Unternehmensprinzipien, im gesamten Geschäftsverkehr gesetzes- und prinzipientreu zu verhalten. Es wird von allen Mitarbeitern erwartet, dass sie sich mit diesem Kodex vertraut machen und diese Leitprinzipien täglich bei der Erfüllung ihrer beruflichen Pflichten umsetzen. Alle Mitarbeiter des Unternehmens sind verpflichtet, diesen Kodex zu befolgen. Er sollte auch allen Bevollmächtigten, Beratern und Vertretern des Unternehmens zur Verfügung gestellt und von diesen eingehalten werden. Es wird von allen Mitarbeitern erwartet, dass sie bei ihrem Vorgesetzten, einem Manager oder bei anderen geeigneten Personen im Unternehmen Rat suchen, wenn Fragen zu Themen, die in diesem Kodex behandelt werden, bzw. sonstige Fragen, die die ethischen Maßstäbe oder die Integrität des Unternehmens oder seiner Mitarbeiter betreffen, auftreten. Die Anweisungen zur Einhaltung des Kodexes sind unter Punkt 18 zu finden. Das Unternehmen hat eine Ethik-Stelle (Office of Ethics and Compliance) eingerichtet, die alle Angelegenheiten der Ethik und deren Einhaltung betreut und den Mitarbeitern als Anlaufstelle für Informationen und Beratung zu rechtlichen Einhaltungs- und ethischen Verhaltensfragen dienen soll. Wenn Sie Fragen oder Bedenken im Hinblick auf die Besonderheiten einer Richtlinie oder auf Ihre rechtlichen oder ethischen Pflichten haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Vorgesetzten oder an die Rechtsabteilung des Unternehmens. Es ist Teil unserer Unternehmenskultur, Maßnahmen zur Problemvermeidung zu ergreifen. Wenn Sie potenziell unethisches oder rechtswidriges Verhalten beobachten, möchten wir Sie dazu anhalten, Ihre Bedenken zu melden. Wenn Sie gutgläubig Verhaltensweisen melden, von denen Sie annehmen, dass sie rechtswidrig oder unethisch sind, müssen Sie sich keine Sorgen um Repressalien durch andere machen. Alle Mitarbeiter, die an Repressalien beteiligt sind, müssen mit strengen Disziplinarmaßnahmen durch das Unternehmen rechnen.
2 Page 2 of 11 Wer sich nicht an die Richtlinien dieses Kodexes hält, muss mit Disziplinarmaßnahmen gegebenenfalls bis hin zur Entlassung rechnen. Wenn Sie sich in einer Situation befinden, von der Sie meinen, dass sie eventuell diesen Kodex verletzt oder zu eine Verletzung dieses Kodexes führen kann, werden Sie dringend gebeten, die Anweisungen unter Punkt 18 zu befolgen. 1. Einhaltung von Gesetzen, Regeln und Vorschriften Schon seit langem bekennen wir uns zu einer Geschäftsführung unter Einhaltung der anwendbaren Gesetze und Vorschriften sowie der höchsten ethischen Maßstäbe. Dieses Bekenntnis trägt dazu bei, unseren Ruf als ehrliches, erstklassiges und integeres Unternehmen zu sichern. 2. Interessenkonflikte Ein Interessenkonflikt besteht, wenn die persönlichen Interessen einer Person in irgendeiner Weise störende Auswirkungen auf die Interessen des Unternehmens haben. Wenn ein Mitarbeiter Maßnahmen ergreift oder Interessen hat, die ihm eine objektive und effektive Erledigung seiner Arbeit im Unternehmen erschweren, kann eine Konfliktsituation entstehen. Wenn ein Mitarbeiter (oder einer seiner Familienangehörigen) aufgrund seiner Stellung beim Unternehmen ungerechtfertigte Leistungen (insbesondere Personalkredite, Dienstleistungen oder Entgelte für Dienstleistungen, die der Betreffende im Rahmen der geschäftlichen Tätigkeit des Unternehmens erbringt) erhält oder sich durch Zugang zu vertraulichen Informationen persönlich bereichert, entstehen ebenfalls Interessenkonflikte. In vielen alltäglichen Situationen können Interessenkonflikte entstehen, obwohl man sich nach besten Kräften bemüht, diese zu vermeiden. Unsere Mitarbeiter werden dazu angehalten, mögliche Interessenkonflikte und diesbezügliche Fragen mit der Personalabteilung des Unternehmens zu klären bzw. zu besprechen. Wer einen tatsächlichen oder vermeintlichen Interessenkonflikt feststellt, sollte seinen Vorgesetzten, einem Manager oder andere geeignete Personen im Unter-nehmen darauf aufmerksam machen. 3. Externe Direktorenposten und sonstige externe Tätigkeiten Auch wenn unternehmensexterne Tätigkeiten nicht zwangsläufig einen Interessenkonflikt darstellen müssen, könnte es je nach Ihrer Stellung beim Unternehmen und dem Verhältnis des Unternehmens zu Ihrem neuen Arbeitgeber oder Ihrer anderen Tätigkeit zu einem Interessenkonflikt kommen. Externe Tätigkeiten können auch dann einen Interessenkonflikt darstellen, wenn sie Sie tatsächlich oder dem Anschein nach dazu veranlassen, sich zwischen diesen Interessen und den Interessen des Unternehmens zu entscheiden. Das Unternehmen ist sich bewusst, dass die Richtlinien unter Punkt 3 nicht für Direktoren gelten, die nicht auch Führungspositionen im Unternehmen inne haben ("externe Direktoren"). Externe Direktorenposten Mitarbeiter des Unternehmens dürfen nur dann als Direktor irgendeines fremden Wirtschaftsunternehmens fungieren, wenn diese Tätigkeit ausdrücklich durch die Geschäftsleitung
3 Page 3 of 11 genehmigt wurde. Es gibt eine Reihe von Faktoren und Kriterien, auf die das Unternehmen bei seiner Entscheidung, ob der Bitte des Mitarbeiters auf Ausübung eines externen Direktorenpostens stattgegeben wird, zurückgreift. So unterliegen beispielsweise Direktorenposten bei unternehmensfremden Gesellschaften bestimmten gesetzlichen Einschränkungen. Die Direktorenposten bei unternehmensfremden Gesellschaften sollten zudem gewissen geschäftspolitischen Überlegungen gerecht werden, und zwar unter anderem (1) der Förderung der Interessen des Unternehmens und (2) der Tatsache, dass sie die Fähigkeit des Mitarbeiters, seinen Verpflichtungen gegenüber dem Unternehmen nachzukommen, nicht wesentlich beeinträchtigen dürfen. Ferner wird das Unternehmen den Zeitaufwand und die potenzielle persönliche Haftpflicht und Verantwortung, die mit dem externen Direktorenposten verbunden sind, bei seiner Beurteilung berücksichtigen. Sonstige Engagements außerhalb des Unternehmens Wir sind uns bewusst, dass sich viele unserer Mitarbeiter bei gemeinnützigen Vereinen in ihrer Gemeinde oder einer Vielzahl von karitativen Arbeiten engagieren und begrüßen dieses Engagement. Es ist jedoch die Pflicht jedes einzelnen Mitarbeiters sicherzustellen, dass keine Tätigkeit außerhalb des Unternehmens, auch keine gemeinnützige oder ehrenamtliche Tätigkeit, einen Interessenkonflikt darstellt oder anderweitig im Widerspruch zu seiner Tätigkeit im Unternehmen steht. 4. Geschenke und Bewirtung/Unterhaltung Durch Geschenke und die Bewirtung/Unterhaltung von Geschäftspartnern sollen Wohlwollen und intakte Geschäftsbeziehungen gefördert werden. Ein Problem würde entstehen, wenn (1) einer unserer Mitarbeiter ein Geschenk erhält oder bewirtet/unterhalten wird und dadurch seine Fähigkeit, objektive und faire Geschäftsentscheidungen für das Unternehmen zu treffen, gefährdet bzw. begründeter weise für gefährdet gehalten würde, oder wenn (2) einer unserer Mitarbeiter einer anderen Person etwas schenkt oder diese Person bewirtet/unterhält und dies als Versuch, Aufträge mit unlauteren Mitteln zu gewinnen oder einen besonderen Vorteil in unseren Geschäftsbeziehungen zu erlangen, gewertet bzw. begründeter weise für einen solchen Versuch gehalten werden könnte. Es liegt in der Verantwortung jedes einzelnen Mitarbeiters, sein gesundes Urteilsvermögen einzusetzen und sicherzustellen, dass diese Prinzipien nicht verletzt werden. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Geschenk angemessen ist, oder wenn Sie diesbezüglich Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Vorgesetzten, einen Manager, andere geeignete Personen im Unternehmen oder an die Personalabteilung des Unternehmens. 5. Insiderhandel Es gibt Situationen, in denen unsere Mitarbeiter über Informationen über das Unternehmen, dessen Tochter- oder Konzerngesellschaften oder über ein Unternehmen, mit dem wir eine Geschäftsbeziehung unterhalten, verfügen, die dem allgemeinen Anlegerpublikum nicht bekannt sind. Solche Insiderinformationen können unter anderem Pläne, neue Leistungen oder Prozesse, Unternehmens- bzw. Wertpapier-Fusionen, -Käufe oder -Veräußerungen, Schwierigkeiten des Unternehmens oder eines Unternehmens, mit dem wir eine
4 Page 4 of 11 Geschäftsbeziehung unterhalten, Umsätze; Rentabilität; Verhandlungen zu wichtigen Verträgen oder Geschäftsbeziehungen; bedeutende Rechtsstreitigkeiten oder Finanzinformationen betreffen. Wenn es sich um Informationen handelt, die bei einer Anlageentscheidung eine Rolle spielen könnten, darf der Mitarbeiter des Unternehmens, der im Besitz dieser Informationen ist, weder Wertpapiere des Unternehmens kaufen oder verkaufen noch diese Informationen an andere weitergeben, solange diese Informationen nicht öffentlich bekannt geworden sind. Ferner dürfen Mitarbeiter keine Wertpapiere von Unternehmen, über die sie derartige kursbeeinflussende nichtöffentliche Informationen haben, kaufen oder verkaufen und solche Informationen auch nicht an andere weitergeben, solange diese Informationen nicht öffentlich bekannt geworden sind. Der Gebrauch von kursbeeinflussenden nichtöffentlichen Informationen im oben genannten Zusammenhang ist nicht nur illegal sondern auch unethisch. Mitarbeiter, die an illegalem Insiderhandel beteiligt sind (entweder indem sie selbst handeln oder indem sie kursbeeinflussende nichtöffentliche Informationen an andere weitergeben), werden fristlos entlassen. Es ist Teil der Unternehmenspolitik, derartige Zuwiderhandlungen den zuständigen Behörden zu melden und bei jeglichen Ermittlungen im Zusammenhang mit Insiderhandel uneingeschränkt mitzuwirken. Das Unternehmen verfügt über weitere spezifische Regeln, die für den Handel mit Wertpapieren des Unternehmens durch Direktoren, bestimmte leitende Angestellte und bestimme Mitarbeiter gelten. Die Mitarbeiter benötigen möglicherweise Unterstützung um zu entscheiden, wie die für Insiderinformationen geltenden Regeln auf eine bestimmte Situation anzuwenden sind, und sollten in diesem Fall die Investor Relations- oder die Rechtsabteilung des Unternehmens zu Rate ziehen. 6. Geschäftsgelegenheiten Die Mitarbeiter sind verpflichtet, die legitimen Interessen des Unternehmens zu fördern, wenn sich die Gelegenheit dazu ergibt. Ohne die Zustimmung des Board of Directors ( Board ) oder eines zuständigen Board-Ausschusses ist es den Mitarbeitern nicht gestattet, (1) Geschäftsgelegenheiten, die sich durch die Verwendung von Firmeneigentum, Firmeninformationen oder ihre Position auftun, für sich privat zu nutzen, (2) Firmeneigentum, Firmeninformationen oder ihre Position aus Eigennutz zu verwenden, und (3) mit dem Unternehmen direkt oder indirekt in Wettbewerb zu treten. 7. Kartellrecht und fairer Wettbewerb Das Unternehmen ist der Auffassung, dass dem Wohl der Konsumenten am besten durch wirtschaftlichen Wettbewerb gedient ist. Wir konkurrieren lebhaft, aggressiv und erfolgreich in der heutigen zunehmend härter umkämpften Geschäftswelt und befolgen dabei stets alle anwend-baren Kartell- und Wettbewerbsgesetze der Märkte, in denen wir geschäftlich tätig sind. Wir streben nach erstklassigen Leistungen, indem wir ehrlich und ethisch handeln und nie indem wir einen unfairen Vorteil aus anderen ziehen. Jeder Mitarbeiter sollte sich um einen fairen Umgang mit den Kunden, Lieferanten, Wettbewerbern und anderen Mitarbeitern des Unternehmens bemühen. Niemand sollte sich durch Manipulation, Verschweigen oder
5 Page 5 of 11 Missbrauch vertraulicher Informationen, durch eine falsche Darstellung wesentlicher Tatsachen oder durch irgendwelche anderen unlauteren Geschäftspraktiken ungerechtfertigte Vorteile verschaffen. In vielen Ländern zielen die Kartellgesetze auf den Schutz einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft und auf die Stärkung eines fairen und lebhaften Wettbewerbs ab. Wir alle sind zur Einhaltung dieser Gesetze und Vorschriften verpflichtet. Mitarbeiter, die im Marketing, Verkauf oder Einkauf tätig sind oder mit Verträgen und Gesprächen mit Wettbewerbern zu tun haben, sind in besonderer Weise dazu verpflichtet, unsere Maßstäbe zu verstehen und die geltenden Wettbewerbsgesetze zu kennen. Da diese Gesetze komplex und von Land zu Land verschieden sind, sollten Sie bei Fragen Rat bei der Rechtsabteilung des Unternehmens einholen. 8. Diskriminierung und Belästigung Das Unternehmen bekennt sich zu einer Arbeitsumgebung, in der der Vielfalt seiner Mitarbeiter Rechnung getragen wird. Alle Personalrichtlinien und Handlungen des Unternehmens zielen auf eine von Respekt geprägte Arbeitsatmosphäre ab, in der jeder Einzelne Anreiz und Gelegenheit hat, sein Potenzial voll auszuschöpfen. Wir bekennen uns kompromisslos zur beschäftigungspolitischen Gleichbehandlung aller Mitarbeiter und Bewerber und tolerieren keinerlei gesetzeswidrige Diskriminierung oder Belästigung. Hierzu zählen unter anderen abfälligen Bemerkungen über das Alter, die Rasse, das Geschlecht oder die sexuelle Orientierung einer Person, abfällige Bemerkungen über ethnische Merkmale und unerwünschte sexuelle Annäherungsversuche oder Kommentare. Diese Grundsätze gelten sowohl für Bewerber als auch Mitarbeiter aller Beschäftigungsphasen. Alle weisungsbefugten Personen sind zur Überwachung und Einhaltung der Unternehmensgrundsätze und -anweisungen für den Umgang mit Mitarbeiterbeschwerden bezüglich Belästigungen am Arbeitsplatz und anderer Formen der gesetzeswidrigen Diskriminierung verpflichtet. Da die Gesetze zur Regelung von Beschäftigungsverhältnissen komplex und von Land zu Land verschieden sind, sollten sich weisungsbefugte Personen bezüglich jeder geplanten Handlung oder Unterlassung, bei deren Rechtmäßigkeit Zweifel bestehen, im Voraus Rat bei der Personalabteilung des Unternehmens einholen. 9. Gesundheit und Sicherheit Das Unternehmen bemüht sich, für eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung für alle Mitarbeiter zu sorgen. Jeder Mitarbeiter hat sicherzustellen, dass wir bei unserer Geschäftstätigkeit die jeweils strikteren anwendbaren gesetzlichen Normen und Unternehmensstandards erfüllen. Alle Mitarbeiter müssen für die Umwelt- und Arbeitsschutzproblematik sensibilisiert und mit den für ihren Geschäftsbereich geltenden Gesetzen und Unternehmensgrundsätzen zu Umweltschutz, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz vertraut sein. Da diese Gesetze komplex sind und sich ständig ändern, sollten Sie, immer wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Handlung oder Unterlassung bestehen, Rat bei der Personal- oder Rechtsabteilung des Unternehmens einholen. Gewalt oder
6 Page 6 of 11 Gewaltandrohung und physische Einschüchterung sind verboten. Der Konsum illegaler Drogen am Arbeitsplatz wird nicht toleriert. 10. Aufzeichnung und Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen Viele Menschen im Unternehmen protokollieren oder erfassen im Laufe ihres Arbeitstages Informationen in irgendeiner Form, seien es Kontrollkarten, Finanzberichte, Buchungsunterlagen, Geschäftspläne, Umweltberichte, Schadens- und Unfallmeldungen oder Spesenabrechnungen. Viele Menschen sowohl innerhalb als auch außerhalb des Unternehmens verlassen sich aus den unterschiedlichsten Gründen darauf, dass diese Unterlagen korrekt und wahrheitsgemäß sind. Zu diesen Menschen zählen unter anderem unsere Aktionäre und Mitarbeiter sowie Beamte, Auditoren und die Menschen in den Gebieten, in denen wir geschäftlich tätig sind. Ferner benötigt das Unternehmen wahrheitsgemäß und korrekt aufgezeichnete und mitgeteilte Informationen, um verantwortungsvolle Geschäftsentscheidungen treffen zu können. Wir sind in höchstem Maße einer korrekten und wahrheitsgemäßen Aufzeichnung von Informationen verpflichtet. Alle Geschäftsberichte und -bücher, Aufzeichnungen und Buchhaltungsunterlagen des Unternehmens müssen Transaktionen und Vorfälle korrekt widerspiegeln und sowohl den vorgeschriebenen gesetzlichen Vorgaben und Rechnungslegungsgrundsätzen als auch dem unternehmensinternen Buchführungssystem entsprechen. Als Mitarbeiter des Unternehmens haben Sie sicherzustellen, dass weder Sie noch eine an Sie berichtende Person falsche oder absichtlich irreführende Eintragungen in den Buchhaltungsunterlagen des Unternehmens vornimmt. Ungeachtet dessen, ob eine Berichterstattung gesetzlich vorgeschrieben ist oder nicht, ist eine unehrliche Berichterstattung innerhalb des Unternehmens oder gegenüber unternehmensfremden Organisationen oder Personen streng verboten. Alle leitenden Angestellten und sonstigen Mitarbeiter des Unternehmens, die für Finanz- und Buchhaltungsangelegenheiten zuständig sind, müssen außerdem die vollumfängliche, ordentliche, korrekte, zeitnahe und nachvollziehbare Offenlegung in allen periodischen Berichten gewährleisten, die das Unternehmen bei der Securities and Exchange Commission einzureichen hat. Diese Verpflichtung erstreckt sich bis in die obersten Ebenen unseres Unternehmens und gilt auch für unseren Chairman of the Board, Chief Executive Officer, Chief Financial Officer und Controller. Eine ordnungsgemäße Führung der Geschäftsunterlagen ist von äußerster Wichtigkeit. Um dieser Tatsache gerecht zu werden, werden Unterlagen für einen vorgeschriebenen und in unserer Richtlinie zu Aufzeichnungen und deren Aufbewahrung definierten Zeitraum aufbewahrt. Diese Richtlinien sollten von allen Mitarbeitern regelmäßig konsultiert und stets eingehalten werden. Unter Einhaltung dieser Richtlinien bitten wir Sie, sich im Falle von Rechtsstreitigkeiten oder staatlichen Ermittlungen an die Rechtsabteilung des Unternehmens zu wenden. Das Unternehmen ist sich bewusst, dass die Richtlinien unter Punkt 10 nicht für externe Direktoren gelten.
7 11. Geheimhaltung Document Number: FS-5-101DE Page 7 of 11 Informationen sind einer unser wertvollsten Firmenwerte und die offene und effektive Weitergabe von Informationen ist für unseren Erfolg entscheidend. Viele unserer Geschäftsinformationen sind jedoch vertraulich oder geschützt. Zu den vertraulichen Informationen zählen alle nichtöffentlichen Informationen, die, wenn sie veröffentlich würden, unseren Wettbewerbern von Nutzen sein oder unserem Unternehmen bzw. unseren Kunden schaden könnten. Die Mitarbeiter müssen stets für die Geheimhaltung der ihnen vom Unternehmen anvertrauten vertraulichen Informationen sorgen. Dies gilt nicht, wenn eine Offenlegung von einem Mitglied der Geschäftsleitung, der Personal- oder der Rechtsabteilung des Unternehmens genehmigt wurde oder aufgrund gesetzlicher oder sonstiger Vorschriften eine Offenlegungspflicht besteht. Es ist ferner Teil unserer Unternehmensgrundsätze, dass alle Mitarbeiter ihr erworbenes Wissen über unsere Kunden und Lieferanten sowie über deren Geschäftstätigkeit als vertrauliche Informationen zu behandeln haben. Da der Schutz dieser Informationen von äußerster Wichtigkeit ist, muss das Unternehmen mit der größten Sorgfalt für den Schutz dieser Informationen sorgen, um dem Vertrauen der betreffenden Personen weiterhin gerecht zu werden. Für die betreffenden Personen sind vertrauliche Informationen Informationen, die sie als privat erachten würden, die außerhalb des betreffenden Unternehmens nicht Allgemeingut sind und die einem Mitarbeiter des Unternehmens aufgrund seiner Tätigkeit für das Unternehmen zur Kenntnis gelangt sind. Zum Beispiel verkaufen wir nie vertrauliche oder private Informationen über unsere Kunden und geben keine derartigen Informationen an Dritte weiter, es sei denn der Kunde hat sein Einverständnis erteilt oder wir sind gesetzlich dazu verpflichtet. Ohne die Genehmigung durch die Personalabteilung des Unternehmens darf kein Mitarbeiter vertrauliche Informationen, die jemand anderem als dem Unternehmen gehören, an Nicht-Mitarbeiter weitergeben, und die Informationen dürfen erst an andere weitergegeben werden, wenn feststeht, dass diese Kenntnis davon haben müssen. Die Mitarbeiter des Unternehmens sollten Vorkehrungen gegen eine unbeabsichtigte Offenlegung von vertraulichen Informationen treffen und besonders darauf achten, dass sie vertrauliche Informationen weder in der Arbeit, zuhause, in der Öffentlichkeit noch andernorts dort aufbewahren, wo Unbefugte sie sehen können. Zu einer versehentlichen Offenlegung dieser Informationen könnte es unter anderem kommen, wenn in der Öffentlichkeit (z. B. im Restaurant, Aufzug oder Flugzeug) vertrauliche Informationen erörtert werden, wenn am Mobiltelefon über vertrauliche Informationen gesprochen wird, wenn mit sensiblen Informationen in der Öffentlichkeit am Laptop gearbeitet wird und wenn vertrauliche Informationen per Fax übertragen werden. In der Arbeit sollten Sie nicht davon ausgehen, dass alle Mitarbeiter des Unternehmens, der Auftragnehmer oder der Tochtergesellschaften die vertraulichen Informationen sehen sollten. Die Geheimhaltungspflicht bezüglich der vertraulichen Informationen des Unternehmens sowie unserer Kunden und Lieferanten besteht für den Mitarbeiter über das Beschäftigungsverhältnis mit dem Unternehmen hinaus fort. Insofern respektiert das Unternehmen etwaige Geheimhaltungspflichten seiner Mitarbeiter aus früheren Beschäftigungsverhältnissen und wird diese Mitarbeiter bitten, vertrauliche Informationen,
8 Page 8 of 11 die diesen während eines früheren Beschäftigungsverhältnisses zur Kenntnis gelangt sind, nicht preiszugeben. Die Mitarbeiter des Unternehmens dürfen nicht mit Tätigkeiten betraut werden, bei denen sie vertrauliche Informationen ihres früheren Arbeitgebers verwenden müssten. 12. Geschützte Informationen Unser Unternehmen ist hinsichtlich seiner ungebrochenen Vitalität von geistigem Eigentum, wie z. B. Geschäftsgeheimnissen, Patenten, Marken und Urheberrechten sowie Geschäfts-, Marketing- und Serviceplänen, Konstruktions- und Produktionsideen, Entwürfen, Datenbanken, Aufzeichnungen, Gehaltsinformationen und nicht veröffentlichten Finanzdaten und -berichten, abhängig. Wird unser geistiges Eigentum nicht geschützt, kann es von anderen Firmen genutzt werden, die keine so erheblichen Investitionen in die Schaffung dieses Eigentums tätigen mussten wie unser Unternehmen; dadurch würden wir eine Teil unseres Wettbewerbsvorteils einbüßen. Alle oben in Bezug auf vertrauliche Informationen genannten Regeln gelten gleichermaßen für geschützte Information. Bestimmte Mitarbeiter haben eine Geheimhaltungsvereinbarung zu unterschreiben, durch die die Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen sowie geschützten und bestimmten anderen Informationen über das Unternehmen, seine Joint-Venture-Partner, Lieferanten und Kunden eingeschränkt wird. Die in diesem Kodex festgelegten Grundsätze gelten für alle Mitarbeiter und zwar ungeachtet dessen, ob sie eine Geheimhaltungsvereinbarung unterschrieben haben oder nicht. Jeder Mitarbeiter des Unternehmens ist verpflichtet, unser geistiges Eigentum zu schützen. Die Führungskräfte aller Ebenen des Unternehmens werden dazu angehalten, das Bewusstsein für die Bedeutung des Schutzes des geistigen Eigentums des Unternehmens zu fördern und zu wahren. Jegliches geistiges Eigentum (einschließlich aller Patente, Erfindungen und Urheberrechte, die auf von Mitarbeitern während ihrer Beschäftigung geschaffene Werke zurückzuführen sind) ist alleiniges Eigentum des Unternehmens. 13. Schutz und ordnungsgemäße Verwendung der Wirtschaftgüter des Unternehmens Die Mitarbeiter tragen gemeinsam Verantwortung für den Schutz sowie die ordnungs- und sachgemäße Verwendung unseres Firmeneigentums. Zudem ist jeder von uns verpflichtet, das Eigentum des Unternehmens gegen Verlust, Schaden, Missbrauch, Diebstahl, Unterschlagung und Zerstörung zu schützen. Diebstahl, Verlust, Missbrauch, nachlässige Behandlung und Verschwendung von Wirtschaftsgütern wirken sich direkt auf den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens aus und können dessen Zukunft gefährden. Alle Situationen bzw. Ereignisse, die zu einem Dieb-stahl, Verlust oder Missbrauch bzw. zu einer Verschwendung von Firmeneigentum führen könnten, sollten Sie sofort, nachdem Sie sie bemerkt haben, Ihrem Vorgesetzten, einem Manager oder anderen geeigneten Personen im Unternehmen melden.
9 Page 9 of Verhältnis zu Staatsbediensteten Die Mitarbeiter des Unternehmens sollten sich bewusst sein, dass Verhaltensweisen (wie die Bereitstellung bestimmter Transportmöglichkeiten, Einladungen zum Essen und zu Veranstaltungen sowie Geschenke von geringfügigem Wert), die vielleicht in einem geschäftlichen und wirtschaftlichen Umfeld akzeptabel sind, völlig inakzeptabel und sogar gesetzeswidrig sein können, wenn sie auf Staatsbedienstete oder andere im Auftrag des Staates handelnde Personen abzielen. Daher müssen Sie die maßgeblichen Gesetze und Vorschriften, die die Beziehungen zwischen Staatsbediensteten und Kunden und Lieferanten in den Ländern regeln, in denen Sie geschäftlich tätig sind, kennen und befolgen. Es stellt einen groben Verstoß gegen die Unternehmensprinzipien dar, wenn Mitarbeiter einem Beamten oder Angestellten einer Regierungsbehörde Geld oder Geschenke zukommen lassen und dies begründeter weise so ausgelegt werden könnte, als stünde die Schenkung in irgendeinem Bezug zur Geschäftsbeziehung mit dem Unternehmen. Ein solches Verhalten ist generell gesetzlich verboten. Wir erwarten von unseren Mitarbeitern, dass sie keine zweifelhaften Zahlungen vornehmen. Jede geplante Zahlung oder Schenkung an einen Staatsbediensteten muss im Voraus von der Personal- oder der Rechtsabteilung des Unternehmens geprüft werden. Die Mitarbeiter sollten wissen, dass sie eine Zahlung nicht tatsächlich leisten müssen, um gegen die Unternehmenspolitik oder das Recht zu verstoßen, da es bereits ausreicht, eine Zahlung in Aussicht zu stellen, zu versprechen oder zu genehmigen. Darüber hinaus existieren in vielen Ländern Gesetze und Vorschriften bezüglich geschäftlicher Zuwendungen, die von Staatsbediensteten angenommen werden dürfen. Zum Beispiel sind kleine Präsente oder Bewirtungen, wie Einladungen zu Essen und Getränken, im Umgang mit Staatsbediensteten wenig angemessen. Geschenke oder kleine Präsente, die selbst bei Vertretern der Privatwirtschaft unangemessen wären, sind es erst recht bei Staatsbediensteten. Wenden Sie sich bitte an die Personalabteilung des Unternehmens, wenn Sie weitere Informationen zu diesem Thema benötigen. Spenden an politische Parteien oder Kandidaten im Zusammenhang mit Wahlen werden unter Punkt 15 behandelt. 15. Spenden für politische Zwecke Die Wahlgesetzgebung vieler Länder verbietet oder schränkt ggf. Spenden von Wirtschaftunternehmen an politische Kandidaten ein. Die Gesetze vieler Länder verbieten bzw. schränken ggf. auch Spenden von Wirtschaftsunternehmen für lokale politische Kampagnen ein. Entsprechend diesen Gesetzen vergibt das Unternehmen keine direkten Spenden an Politiker, die für ein Amt in der Bundes-, Landes- oder Gemeinderegierung kandidieren, wenn diese Spenden laut anwendbarer Gesetzgebung unzulässig sind. Mitarbeiter des Unternehmens können als Privatpersonen gemäß den anwendbaren Gesetzen für politische Zwecke spenden. Die Spenden der Mitarbeiter für politische Kampagnen dürfen auch nicht dem Anschein nach aus Geldern und Mitteln des Unternehmens erfolgen
10 Page 10 of 11 oder zurückerstattet werden. Zu den Geldern und Mitteln des Unternehmens zählen unter anderem Firmeneinrichtungen, Büromaterial, Briefpapier, Telefone und Faxgeräte. Mitarbeiter des Unternehmens, die ein politisches Amt innehaben bzw. anstreben, müssen dafür ihre private Zeit (ihren bezahlten oder unbezahlten Urlaub bzw. ihre freie Zeit nach der Arbeit oder am Wochenende) aufwenden. Darüber hinaus müssen alle potenziellen Kandidaten für ein politisches Amt im Voraus eine entsprechende Genehmigung von der Personalabteilung des Unternehmens einholen, um sicherzustellen, dass keine Interessenkonflikte mit der geschäftlichen Tätigkeit des Unternehmens bestehen. Die unter Punkt 15 dargelegten Richtlinien verbieten dem Unternehmen nicht, Spenden für politische Zwecke über Lobbygruppen (Political Action Committees, PACs ) oder ähnliche Organisationen, auch über allein oder teilweise vom Unternehmen gesponserte PACs, vorzunehmen. Auch Mitarbeiter können über allein oder teilweise vom Unternehmen gesponserte PACs als Privatpersonen für politische Zwecke spenden. Private Spenden für politische Zwecke (auch Spenden, die über allein oder teilweise vom Unternehmen gesponserte PACs vorgenommen werden) werden vom Unternehmen nicht zurückerstattet. Das Unternehmen ist sich bewusst, dass die Richtlinien unter Punkt 15 nicht für externe Direktoren gelten. 16. Befreiung vom betrieblichen Verhaltens- und Ethik-Kodex Jede Änderung dieses Kodexes bzw. jede Befreiung von diesem Kodex für leitende Angestellte (einschließlich unseres Chief Executive Officer, Chief Financial Officer und Controller) oder Direktoren darf ausschließlich vom Board oder einem Board-Ausschuss vorgenommen werden und wird unverzüglich gemäß den gesetzlichen oder sonstigen für das Unternehmenden geltenden Vorschriften offen gelegt. 17. Zuwiderhandlungen gegen den Verhaltenskodex Es ist nicht möglich, in einem Verhaltenskodex alle erdenklichen Situationen zu berücksichtigen. Es ist daher jeder Mitarbeiter selbst dafür verantwortlich, die in diesem Kodex dargelegten Richtlinien verantwortungsvoll sowie mit einem guten Urteilsvermögen und mit gesundem Menschenverstand anzuwenden. Wenn etwas den Eindruck macht, unethisch oder falsch zu sein, dann ist es das wahrscheinlich auch tatsächlich. Bedenken Sie stets: Wenn Sie unsicher sind, was in einer Situation zu tun ist, holen Sie sich, bevor Sie etwas tun, bitte Rat. Befolgt ein Mitarbeiter die für die geschäftliche Tätigkeit des Unternehmens geltenden Gesetze und Vorschriften, diesen Kodex oder irgendeinen Grundsatz bzw. irgendeine Maßgabe des Unternehmens nicht, kann dies eine Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Kündigung und, sofern dies gerechtfertigt ist, auch rechtliche Schritte nach sich ziehen. Es wird von allen Mitarbeitern erwartet, dass sie bei internen Untersuchungen zu Fehlverhalten mitwirken.
11 Page 11 of Meldung rechtswidrigen oder unethischen Verhaltens, Einhaltungsverfahren Als Mitarbeiter des Unternehmens wird von Ihnen erwartet, dass Sie sich Ihrer Arbeitsumgebung angemessen verhalten, und dass Sie feinfühlig und respektvoll mit den Bedenken, Wertvorstellungen und Wünschen anderer umgehen. Gleich ob Sie ein Mitarbeiter, Auftragnehmer oder Lieferant sind oder anderweitig zu unserer Unternehmensfamilie gehören, möchten wir Sie dazu anhalten, jegliche Verhaltensweisen oder Handlungen, die Sie für unangemessen halten, unverzüglich zu melden. Wir haben unter jedem obigen Punkt die Möglichkeiten erläutert, die im Allgemeinen zur Verfügung stehen, um eventuell auftretende ethische Probleme zu erörtern und zu lösen. Ein Gespräch mit den richtigen Ansprechpartnern ist einer der ersten Schritte, um die zumeist schwierigen Fragen verstehen und beantworten zu können. Wenn Sie ganz allgemein Fragen oder Bedenken hinsichtlich der Einhaltung dieses Kodexes haben oder lediglich bezüglich des richtigen Verhaltens unsicher sind, sprechen Sie einfach mit Ihrem Vorgesetzten, einem Manager oder anderen geeigneten Personen im Unternehmen. Sollten Sie aus irgendeinem Grund nur ungern mit diesen Personen sprechen wollen, wenden Sie sich bitte an die Personalabteilung des Unternehmens. Diese Stellen wurden alle angewiesen, jegliche anonym oder anderweitig gemeldeten Fälle aufzunehmen und an die jeweiligen Stellen im Unternehmen weiterzuleiten. Das Unternehmen hat zudem bei einem externen Dienstleister einen anonymen Meldeservice eingerichtet, bei dem die Anonymität der meldenden Person gewahrt bleibt. Wenn Sie einen Fall an die Meldehotline melden möchten, gehen Sie über oder senden Sie eine an oder nutzen Sie die kostenlose Telefonnummer Buchhaltung-/Buchprüfungsbeschwerden: Die für das Unternehmen geltenden Gesetze und Vorschriften schreiben auch vor, dass wir über Mechanismen für die Behandlung von Beschwerden im Hinblick auf Buchprüfungsangelegenheiten und über Verfahren verfügen, die es Mitarbeitern ermöglichen, ihre Bedenken in Bezug auf Buchhaltungs- und Buchprüfungsangelegenheiten anonym zu melden, verfügen. Beschwerden in Bezug auf Buchhaltungs- und Buchprüfungsangelegenheiten sind an den Audit Committee des Unternehmens oder an ein geeignetes Mitglied dieses Ausschusses zu richten. Sie können sich direkt an den Audit Committee des Unternehmens wenden, indem Sie Ihre Anliegen und Beschwerden in Bezug auf die Buchhaltung und -prüfung an den Vorsitzenden des Audit Committee an richten. Wie bereits in der Einleitung zu diesem Kodex dargelegt, sollten Sie wissen, dass Sie, wenn Sie gutgläubig Verhaltensweisen melden, von denen Sie annehmen, dass sie rechtswidrig oder unethisch sind, sich keine Sorgen um Repressalien durch andere machen müssen. Alle Mitarbeiter, die an Repressalien beteiligt sind, müssen mit strengen Disziplinarmaßnahmen durch das Unternehmen rechnen. Darüber hinaus könnten straf- oder zivilrechtliche Schritte gegen das Unternehmen eingeleitet werden, wenn Mitarbeiter Repressalien ausgesetzt werden, weil sie Zuwiderhandlungen gegen die amerikanischen Wertpapiergesetze und andere Straftaten nach Bundesrecht melden.
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