Modernes Forderungsmanagement in Steuerberatungskanzleien

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1 In Kooperation mit: Herzlich Willkommen zur bfd-online-seminar Modernes Forderungsmanagement in Steuerberatungskanzleien Donnerstag, den Referenten: RA Hans-Günther Gilgan RA Matthias Becker und Jochen Stepp (DEGEV eg)

2 Publikumsfrage: Haben Sie schon einmal externes Forderungsmanagement für Ihre Kanzlei in Anspruch genommen?

3 Blick in die Praxis Umsätze in den Kanzleien Umsatzverteilung nach DStV-Praxenvergleich ,00 25,00 20,00 15,00 10, ,00 0,00 <= >=

4 Blick in die Praxis Umsätze in den Kanzleien Umsatzverteilung nach Umsatzsteuerstatistik Anzahl StB Umsatz in Mio , , , ,1 2264, , , Mio. 1 Mio. - 2 Mio Mio. 5 Mio. 774, Mio. 10 Mio. Über 10 Mio.

5 Blick in die Praxis Umsätze in den Kanzleien Umsatzgruppe / Personengruppen Ältere StB, Restmandate Junge StB, Kanzleiaufbau x x x Syndikus-StB x x Kleinpraxis - Nebenerwerb x

6 Blick in die Praxis durchschnittlicher Forderungsbestand in Monaten

7 Blick in die Praxis Welche Tätigkeiten werden abgerechnet

8 Publikumsfrage: Was schätzen Sie: Wie oft im Jahr werden Honorarsenkungen angesprochen?

9 Blick in die Praxis Ansprechen auf Honorarsenkungen

10 In Kooperation mit: Rückgang der Einreden im offenen Fullservice Factoring Einreden gehen signifikant zurück Ratenzahlungsvereinbarungen werden durch uns abgeschlossen und überwacht. Verbesserung der Kommunikation im offenen Fullservice Factoring Trennung der Abrechnung zwischen Steuerberater und Verrechnungsstelle bewirkt bessere Kommunikation und weniger Nacharbeit

11 In Kooperation mit: Publikumsfrage: Welches sind Ihrer Meinung nach die maßgebenden Gründe für Ausfälle und Insolvenzen?

12 Blick in die Praxis Gründe für schlechtes Zahlungsverhalten Die Gründe für die abnehmende Zahlungsmoral sind insbesondere: angespannte wirtschaftliche Situation des Auftraggebers Scheu des Steuerberaters, seine berechtigten Forderungen und Verzugszinsen einzutreiben sowie Seine Skrupel, einem langjährigen Auftraggeber durch konsequentes Eintreiben der Rückstände im Zweifel "den Rest zu geben".

13 In Kooperation mit: Das Zahlungsverhalten der Auftraggeber von Steuerberatern verschlechtert sich zunehmend. Zahlungsfristen zwischen 30 und 60 Tagen sind in Deutschland die Regel, im europäischen Ausland gar bis zu 100 Tagen. Die Position "Forderung aus Lieferung und Leistung" macht in mehr als 30 % den größten Posten der Bilanzsumme aus. Laut einer Studie von Euler Hermes sind schlechte Zahlungsmoral von Kunden (82 %), oder ein unzureichendes Debitorenmanagement (64 %) die Hauptgründe für Forderungsausfälle und Insolvenzen. Liquidität ist damit oftmals Gesprächsthema zwischen Steuerberater und Mandant, denn angesichts der oben genannten Punkte muss verstärkt auf Liquiditätssicherung und Forderungsmanagement geachtet werden.

14 Sicherung des Honoraranspruchs Bonitätsprüfung Bonität der Auftraggeber prüfen externe Informationsquellen Auskünfte von Wirtschaftsauskunfteien, Banken und SCHUFA oder Einsicht in veröffentlichte Jahresabschlüsse, soweit es sich beim Auftraggeber um eine Kapitalgesellschaft handelt. interne Informationsquellen insbesondere das Rechnungswesen des Auftraggebers; Indikatoren sind vor allem die Zahlungsfähigkeit und das Zahlungsverhalten der Kunden der Auftraggeber: welches vereinbarte Zahlungsziel nehmen sie in Anspruch? wird das Zahlungsziel überschritten und wenn ja, wie oft? beantragt der Kunde spätere Zahlung? waren oder sind Inkasso-Maßnahmen notwendig?

15 In Kooperation mit: Bonitätsprüfung gewerblicher und privater Mandanten Die Bonität jedes Debitors wird geprüft und pauschal ein Limit vergeben. Standardlimit EUR gebührenfrei Ansonsten höhere Wunschlimits nach Bonitätsprüfung. Ablehnung (kein Limit) nur bei harten Negativmerkmalen wie Eidesstattliche Versicherung, Insolvenz, Fruchtlose Vollstreckung, negative Zahlungserfahrung. Keine Branchenselektion

16 Sicherung des Honoraranspruchs Vereinbarung kurzer Zahlungsziele Vereinbarung kurzer Zahlungsziele Die Honorarforderung des Steuerberaters ist eine Entgeltforderung i.s.d. 286 Abs. 3 BGB mit der Folge, dass der Auftraggeber u.a. dann ohne Mahnung in Verzug gerät, wenn für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist oder der Auftraggeber nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung leistet. Ist der Auftraggeber Verbraucher i.s.d. 13 BGB, gilt dies nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung bzw. Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Deshalb ist es ratsam, die Zahlung zu einem bestimmten Termin zu verlangen, das Zahlungsziel sollte 30 Tage nicht überschreiten, Verbrauchern sollte ein Hinweis erteilt werden.

17 Sicherung des Honoraranspruchs Zahlungseingänge kontrollieren Zahlungseingänge kontrollieren Der Steuerberater sollte sicherstellen, dass Zahlungstermine und Zahlungsbeträge im Rechnungswesen genauestens überwacht werden. Der Auftraggeber erwartet von seinem Berater zu Recht pünktliche und einwandfreie Dienstleistung. Im Gegenzug darf der Berater die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsziele erwarten. Deshalb sollte er den Zahlungseingang regelmäßig anhand der Kontoauszüge kontrollieren.

18 Sicherung des Honoraranspruchs Organisation des Mahnwesens Organisation des Mahnwesens Steuerberater scheuen sich vielfach, ihre Honorare beizutreiben. Dahinter steht die Angst, Mandanten zu verlieren. Umgekehrt gilt aber: fehlt ein effektives Mahnwesen oder werden die Zahlungsaufforderungen sehr zurückhaltend gehandhabt, geht das Honorar leicht endgültig verloren. Deshalb sollten die Fälligkeit und die Folgen der Nichtzahlung in den Verträgen eindeutig geregelt werden, Folgender Ablauf empfiehlt sich: Zahlungserinnerung erste, zweite und dritte Mahnung Gerichtlicher Mahnbescheid Vollstreckungsbescheid

19 In Kooperation mit: Fälligkeiten und Mahnläufe können nach Ihren Wünschen mandantenindividuell bestimmt werden: Mandant 1 Mandanten 2 Mandant 3 Fälligkeit (in Tagen nach Rechnungsstellung ) Mahnung schriftlich (in Tagen nach Fälligkeit) Mahnung mündlich im offenen Verfahren, schriftlich im Stillen Verfahren (in Tagen nach Fälligkeit) Mahnung schriftlich (in Tagen nach Fälligkeit)

20 Sicherung des Honoraranspruchs Organisation des Mahnwesens Zahlungseingänge kontrollieren Die Zahlungseingänge werden täglich kontrolliert und über täglich aktualisierte Auswertungslisten im Web-Portal zur Verfügung gestellt. Bei mündlicher Mahnstufe wird darauf geachtet, dass zumindest eine Ratenzahlung vereinbart wird.

21 In Kooperation mit:

22 Blick in die Praxis A- B- C- Mandantenanalyse Kategorie Merkmale Tipps zum richtigen Umgang Quintessenz A- Mandant - Die Bonitätsprüfung ergab keine Auffälligkeiten - Der Mandant bezahlte die Rechnungen in der Vergangenheit stets pünktlich bzw. hat auf Mahnungen reagiert Behandeln Sie diesen Mandanten so zuvorkommend wie möglich, auch und gerade, wenn es kein Großunternehmen ist Je mehr dieser Mandanten Sie haben, desto besser B- Mandant - Die Bonitätsprüfung hat keine direkten Auffälligkeiten ergeben, der Mandant hat in seiner Branche aber keinen guten Ruf oder gibt Ihnen Anlass zum Misstrauen - Der Mandant hat bereits häufiger versucht, Zahlungen hinauszuzögern Umgehend reagieren, wenn eine Zahlung nicht pünktlich eingeht. Unbedingt schriftlich mahnen, danach das persönliche Gespräch suchen. Machen Sie dem Mandanten unmissverständlich klar, dass Sie sein Zahlungsverhalten beobachten. Nach der 2. Mahnung sollten Sie umgehend das Mahn-/ Klageverfahren einleiten Versuchen Sie, mit konsequentem und straffem Forderungsmanagement aus dem B-Mandanten einen A-Mandanten zu machen C- Mandant - Die Bonitätsprüfung gibt Anlass zur Annahme, dass der Mandant in finanziellen Schwierigkeiten steckt. - Der Mandant hat Honorarrückstände bei Ihnen Lassen Sie sich von Ausreden und Hinhaltetaktiken nicht beeindrucken. Führen Sie weitere Arbeiten für den Mandanten nur dann aus, wenn er seine alten Honorarrückstände abträgt bzw. Vorschuss leistet (Bargeschäft). Zögern Sie nicht, sich von diesen Mandanten zu trennen. Kein Mandant ist schlechter als der, für den Sie umsonst arbeiten!

23 In Kooperation mit: Kategorie Merkmale Tipps zum richtigen Umgang Quintessenz A- Mandant Es wird ein Limit vergeben, d.h. der Ankauf erfolgt mit 100 % des Bruttorechnungsbetrages Pauschalvereinbarung für Buchführung und Erstellung monatlicher Rechnungen Je mehr dieser Mandanten Sie haben, desto besser C- Mandant kein Limit bekommen Zögern Sie nicht, sich von diesen Mandanten zu trennen, sollte er keinen Vorschuss leisten. Kein Mandant ist schlechter als der, für den Sie umsonst arbeiten Arbeiten nur gegen Vorschuss!

24 Auftrag nachweisbar dokumentieren Honoraranspruch Honoraranspruch Bekanntgabe an den Mandanten Fälligkeit Unterschrift StB Unterschrift Mandant Unterschrift StB und Mandant Berechnung, 9 StBGebV Honorarvereinbarung, 4 StBGebV Pauschalhonorarvereinbarung, 14 StBGebV Steuerberatungsvertrag, Auftrag

25 In Kooperation mit: Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen tritt der Steuerberater in die Zeugenstellung höhere Erfolgsaussichten im gerichtlichen Streitfall

26 Auftrag nachweisbar dokumentieren Grundlagen des Gebührenanspruchs Grundlage des Gebührenanspruchs sind: der Steuerberatungsvertrag, die Honorarvereinbarung nach 4 StBGebV oder die Pauschalhonorarvereinbarung nach 14 StBGebV Die Honorarnote als solche ist nicht anspruchsbegründend!

27 Entstehung des Honoraranspruchs Fälligkeit Eintritt der Fälligkeit Beendigung der Angelegenheit Nach vollständiger Leistung der Dienste Nach Abnahme des Werkes Erledigung der Angelegenheit Kündigung Erlöschen, Rücknahme oder Widerruf der Bestellung als Steuerberater sonstige Unmöglichkeit der Ausführung. Problem: Pauschalhonorar wegen Unmöglichkeit der Aufteilung des Honorars auf die einzelnen Teilleistungen Fälligkeit erst nach Ablauf des Gesamtauftrags abweichende vertragliche Regelungen möglich

28 Entstehung des Honoraranspruchs Ordnungsgemäße Berechnung Ordnungsgemäße Berechnung In der Berechnung sind nach 9 Abs. 2 StBGebV zwingend anzugeben: die Beträge der einzelnen Gebühren und Auslagen, die Vorschüsse, eine kurze Bezeichnung des jeweiligen Gebührentatbestands, die Bezeichnung der Auslagen sowie die angewandten Vorschriften dieser Gebührenverordnung und bei Wertgebühren auch der Gegenstandswert Nach demselben Stundensatz berechnete Zeitgebühren können zusammengefasst werden. Bei Entgelten für Post und Telekommunikationsdienstleistungen genügt die Angabe des Gesamtbetrages.

29 In Kooperation mit: Publikumsfrage: Welche Berufsgruppen sind am meisten von sogenannten Veritätsschäden (bedingt durch Schein- oder Falschrechnungen) betroffen?

30 In Kooperation mit: Veritätsschäden sind Schäden, die durch Falsch- oder Scheinrechnungen verursacht und von keiner Versicherung übernommen werden. 1. Formelle Fehler und materielle Fehler 2. Übertragungsfehler = Falschrechnungen 3. Betrügerische Absicht = Scheinrechnungen Anwälte, gefolgt von Steuerberatern sind am stärksten von diesen Veritätsschäden betroffen. Um Fehler so gering wie möglich zu halten, bestehen Schnittstellen zu allen gängigen Kanzleisoftwaren. Zusätzlich haben wir in unserem Web-Portal ein Rechnungsschreibungsprogramm hinterlegt, über das direkt Rechnungen eingeben und auf Wunsch gedruckt und versendet werden können.

31 Entstehung des Honoraranspruchs Mitteilung der Berechnung/Zugang Mitteilung der Berechnung / Zugang Zustellungsarten Empfangsvorrichtung Zugangszeitpunkt Normale Briefpost Briefkasten/Briefschlitz Tag des Einwurfs Postfach postlagernd üblicher Abholtermin Einordnung ins Postfach Einschreiben pers. Entgegennahme Einwurfeinschreiben wie normaler Brief, nicht Einwurf des Benachrichtigungsscheins Telefax Faxgerät Ausdruck beim Empfänger Ersatzzustellung durch GVZ Aushändigung an Empfänger Mail-Account des Empfängers Eingang beim Provider / Passieren der Schnittstelle des Empfängers

32 Forderungsmanagement Sicherungsmöglichkeiten im laufenden Monat Vorschuss Abtretung von Steuererstattungsansprüchen Zahlungsanweisung Abtretung der Honoraransprüche Lastschriftverfahren nutzen

33 Forderungsmanagement Sicherungsmöglichkeiten im laufenden Monat Vorschussanforderung jederzeit möglich einseitig möglich keine Formvorschriften Anforderung auch durch nichtberufsangehörige Mitarbeiter möglich Weitere Tätigkeit kann von Vorschusszahlung abhängig gemacht werden Pflicht zur Abrechnung

34 Forderungsmanagement Sicherungsmöglichkeiten im laufenden Monat Lastschriftverfahren nutzen Lastschriftverfahren Schuldner erteilt seinem Kreditinstitut die Weisung, zu Lasten seines Kontos vom Gläubiger eingehende Lastschriften einzulösen Vorteile: Abbuchungsauftrag früher Eintritt der Erfüllung keine Anfechtungsmöglichkeit Einzugsermächtigung Schuldner räumt dem Gläubiger die schriftliche Ermächtigung ein, die zu leistende Zahlung mittels Lastschrift bei der Bank einzuziehen. Empfehlung: Lastschriftverfahren möglichst zu Beginn eines Mandates vereinbaren!

35 Forderungsmanagement Abtretung von Honoraransprüchen Abtretung von Honoraransprüchen 64 Abs. 2 StBerG (2) Die Abtretung von Gebührenforderungen oder die Übertragung ihrer Einziehung an Personen und Vereinigungen im Sinne des 3 Nr. 1 bis 3 und von diesen gebildeten Berufsausübungsgemeinschaften ( 56) ist auch ohne Zustimmung des Mandanten zulässig. Im Übrigen sind Abtretung oder Übertragung nur zulässig, wenn eine ausdrückliche, schriftliche Einwilligung des Mandanten vorliegt oder die Forderung rechtskräftig festgestellt ist. Vor der Einwilligung ist der Mandant über die Informationspflicht des Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten gegenüber dem neuen Gläubiger oder Einziehungsermächtigten aufzuklären. Der neue Gläubiger oder Einziehungsermächtigte ist in gleicher Weise zur Verschwiegenheit verpflichtet wie der beauftragte Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte.

36 Forderungsmanagement Das Honorargespräch Das Honorargespräch Dienstleistung darstellen Leistung und Honorar im Gleichgewicht halten Vorteile und Nutzen kommunizieren Sich auf Einwände vorbereiten Den Wind aus den Segeln nehmen Zum Honorar stehen

37 Honorarpolitik Honorargespräch Vorfragen für jedes Honorargespräch... Wie überzeugt bin ich von der Qualität meiner Arbeit? Traue ich mich wirklich für gute Arbeit ein angemessenes Honorar zu verlangen? Bin ich wirklich engagiert? Darf ich stolz auf mich sein, oder was muss passieren, damit ich das sein kann? Drückt meine Kleidung mein Preisniveau aus, oder sollte ich hier mehr investieren? Wie selbstbewusst kann ich über meine Arbeit berichten? Bin ich davon überzeugt, dass Andere von meiner Leistung substantiell profitieren können? Habe ich ein gutes Honorar verdient? Wird mir mein Preisniveau auch zukünftig noch eine professionelle Kanzleieinrichtung /- führung erlauben? Bin ich davon überzeugt, dass der Preis nicht das entscheidende für das Mandat ist? Habe ich eine konkrete Vorstellung über die Honorarhöhe bzw. Untergrenze? (Kalkulation) Nicht (zu schnell) mit dem Mandanten identifizieren, es soll zwei Gewinner geben! Lebe ich mein Preisniveau bzw. welche Mandanten will ich haben?

38 Honorarpolitik Abrechnung - Negativbeispiel Abrechnung - Negativbeispiel Gebührenrechnung Nr: Mandant xy Für folgende in Ihrem Auftrag durchgeführte Leistungen berechne ich aufgrund der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) vereinbarungsgemäß: Art der Tätigkeit Jahr StBGebV Tab. Wert Satz Gebühr Bilanz mit Gewinn- / Verlustrechnung /1 B 7,9 Mio 40/ ,00 So sollte Ihre Rechnung nicht aussehen!

39 Honorarpolitik richtige Abrechnung Abrechnung - Positivbeispiel Gebührenrechnung Nr: Mandant xy Für folgende in Ihrem Auftrag durchgeführte Leistungen berechne ich aufgrund der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) vereinbarungsgemäß: Art der Tätigkeit Jahr StBGebV Tab. Wert Satz Gebühr Bilanz mit Gewinn- / Verlustrechnung /1/1a B 7,9 Mio 25/ ,00 Anhang zum Jahresabschluss /1/1b B 7,9 Mio 6/ ,60 Erläuterungsbericht z. Jahresabschluss /1/6 B 7,9 Mio 6/ ,60 Abschlussvor- Arbeiten /3, Std ,00 Summe: ,20

40 In Kooperation mit: Rechnungsschreibung wie gehabt über alle gängigen Kanzleisoftwaren: Addison, Datev, WAC usw. Die Übermittlung erfolgt digital über unser Online-Portal. Damit bleiben alle Kostenpositionen auf der Rechnung enthalten und werden beim Druck der Rechnung 1 zu 1 übernommen. Alle notwendigen Rechnungsbestandteile sind vorhanden und es gibt keine Übermittlungsfehler. Eine Rechnungsmindesthöhe (z.b. 800 EUR) ist nicht erforderlich. Druck oder Versand der Rechnungen auch über Dte. W.- Steuerberatungsgesellschaft mbh möglich, wenn gewünscht.

41 Honorarpolitik Einwandbehebung bei Honorardiskussionen Einwand Zu teuer Woanders ist es billiger Das ist doch Service Das macht alles der PC Honorar höher als Steuererstattung Entgegnung Gegenfragen: Warum?, welche Leistungen? Grund der Unzufriedenheit erforschen, Nutzen der Dienstleistung für Mandant verdeutlichen, Ratenzahlung anbieten, Auftrag neu bestimmen, Entwicklung und Darstellung eines Leistungskatalogs Leistungspaket erläutern, Leistungsvergleich, Qualitätsvergleich, Qualifikationsvergleich, Haftung Fremdvergleich mit anderen Branchen, Hinweis auf Beratungsvertrag, Bonbons Leistung aktiv darstellen, Hinweis, dass PC nur Routinearbeiten übernimmt und Freiräume für wichtigere Arbeiten schafft Klarstellen, dass Dienstleistung und nicht Erfolg honoriert wird, Eigenerstellung anbieten, Mandat kündigen

42 In Kooperation mit: Haben Sie Fragen?

43 In Kooperation mit: Definitionen im Factoring Factor = Dte. W. - Steuerberatungsgesellschaft mbh Kunde = Steuerberatungskanzlei Debitor = Mandant Als echtes Factoring wird ein Verfahren bezeichnet, bei dem der Factor das Ausfallrisiko übernimmt. Dagegen wird Factoring ohne Übernahme dieses Risikos als unechtes Factoring bezeichnet.

44 Ablauf Standard-Factoring Basis klassik

45 In Kooperation mit: Ablauf Standard-Factoring DEGEV Domus

46 Factoringmarkt Deutscher Factoringmarkt wuchs 2008 um ca. 25%; 2008 mehr als 103 Mrd. EUR Factoringvolumen; Quelle: Deutscher Factoring-Verband e.v.

47 Was hat sich seit 2011 bei der Verrechnungsstelle verändert? Seit dem 8. Steuerberatungsänderungsgesetz aus dem Jahr 2008 und der damit einhergehenden Novellierung des 64 (2) S. 1 StBerG ist es Steuerberatern möglich ihre Honorare an Kollegen (Berufsträger im Sinne des 3 StBerG) abzutreten. Aus diesem Grunde wurde von Mitgliedern der DEGEV eg in 2008 die Dte. W. - Steuerberatungsgesellschaft mbh gegründet, die als Factor die Forderungen erwirbt und das Forderungsmanagement betreibt. Einzigartig: Factoring und Forderungsmanagement ohne Zustimmung Ihrer Mandanten

48 Die konkreten Vorteile für Ihre Kanzlei: Reduzierung der durchschnittlichen Forderungslaufzeit Zinsersparnis von hohen Kontokorrentzinsen Wegfall von Forderungsausfällen Zeitersparnis und Nervenschonung für Kanzleiführer und Angestellte Konzentration aufs Kerngeschäft Verbesserung des Ratingergebnisses Wertsteigerung der Kanzlei durch transparente und gesicherte Zahlungsströme Wertsteigerung der Kanzlei durch nachweisbare Bonität der Mandanten Reduzierung der Außenstände Entspannung des Mandantenverhältnisses und Rückgang der Einreden, da bei Zahlungsverzögerung der Factor mahnt (wenn gewünscht) und nicht der Steuerberater.

49 In Kooperation mit: Als einziger Anbieter im Steuerberaterfactoring präsentieren wir Ihnen die Möglichkeit des Stillen Full-Service-Factorings. keine Kenntnis des Mandanten, dass Forderung gefactort wurde keinen üblichen Abtretungsvermerk auf der Rechnung Forderungsmanagement (Vereinbarung von Ratenzahlungen, mündliche Mahnstufe usw.) verbleibt beim stillen Factoring bei Ihnen Ihre Mahnungen können wir für Sie auf Ihrem Briefpapier drucken und still kontrollieren, was die Erstellung von OPOS-Listen einschließt Mahnläufe und fristen können durch Sie bestimmt werden Sie erfahren eine höchstmögliche Entlastung und weitere Optimierung Ihres Forderungsmanagements durch unsere Unterstützung.

50 In Kooperation mit: Full-Service-Factoring im Offenen Verfahren Information des Mandanten darüber, dass Sie die Verrechnungsstelle der Steuerberater mit der Beitreibung und Abwicklung Ihrer Honorare beauftragen (vgl. Privatärztliche Verrechnungsstelle) auf der Rechnung steht ein Abtretungsvermerk Zustimmung des Mandanten ist weiterhin nicht notwendig. Mandant stimmt Zahlungsmodalitäten (z.b. Ratenzahlungen) mit der Verrechnungsstelle ab Überwachung der Debitoren und Erstellung der OPOS-Liste für Sie.

51 In Kooperation mit: Welche Vorteile bietet Ihnen Full-Service-Factoring? Vorteil der personellen und zeitlichen Entlastung durch ein ausgelagertes Forderungsmanagement schriftliche Mahnen Ihres Mandanten auf DEGEV eg-briefpapier nach Ihren Vorgabezeitpunkten und eine mündlichen Mahnstufe durch unser geschultes Personal Mandantensensibles Forderungsmanagement Vereinbarungen von schriftlichen Ratenzahlungen mit dem Mandanten mit zusätzlichen Vorteil der Anerkenntnis der Rechnung beinhaltet.

52 In Kooperation mit: Durch die Trennung von Leistungserbringung und Abrechnung gehen nachweislich die Einwände des Mandanten gegen die Rechnungshöhe zurück, da nunmehr die Verrechnungsstelle bei der Abrechnung an die Stelle des Steuerberaters tritt. Eine mündliche Mahnstufe wirkt oft Wunder und erspart dem Steuerberater viel Zeit, da das Geldeintreiben in vielen Kanzleien Chefsache ist und eine Entlastung willkommen macht.

53 In Kooperation mit: Wir unterscheiden uns Die Auszahlungen werden werktäglich veranlasst. Reichen Sie bis 9 Uhr morgens Ihre Honorarrechnungen ein, veranlassen wir die Auszahlung angekaufter Honorare noch am gleichen Tag. Auszahlung zu 100 % des Bruttorechnungsbetrages ohne Sicherungseinbehalt. (die Factoringgebühr wird monatlich berechnet) Auf einen sonst üblichen Sicherungseinbehalt von bis zu 30 % wird verzichtet. Berufseinsteiger herzlich willkommen Keine Mindestrechnungshöhe Kein Mindestumsatz

54 In Kooperation mit: Wir unterscheiden uns Technik/Schnittstelle/Support Anschluss an unser Rechenzentrum erfolgt ohne Installationsaufwand Die Datenübermittlung in unser System erfolgt aus jeder führenden Kanzleisoftware digital wie auch die Rückführung der Buchungsdaten in Ihre FiBu über den Kontoauszugsmanager (Datenrückübertragung) Unser Support steht Ihnen von 8 Uhr bis 17 Uhr ohne zusätzliche Hotline- Gebühren zur Verfügung. DEGEV Faktura Software DEGEV-Faktura erhalten Sie eine Software zur Stammdatenverwaltung mit Leistungserfassung und Honorarabrechnung, mit der Sie Ihre Honorarforderungen direkt und digital in unser System übermitteln können.

55 In Kooperation mit: Gebührenmodelle Dte. W.-Steuerberatungsgesellschaft mbh rechnet nicht nach den im Factoring üblichen, oft komplexen Gebührenmodellen ab. Wir stimmen mit Ihnen die für Sie günstigste Gebührenvariante ab. Dabei können Sie auch Ihre Gebühren durch verschiedene Pauschalpreismodelle deckeln (Flatprinzip mit monatlicher Pauschale). Der Vorteil bei diesen Pauschalmodellen ist die klare Kalkulierbarkeit der Gebühr. Wenn gewünscht, rechnen wir gerne auch über Einzelkosten ab.

56 In Kooperation mit: Haben Sie Fragen?

57 In Kooperation mit: Sie haben Interesse und wünschen ein individuelles Angebot oder wünschen ein persönliches Gespräch? Sprechen Sie unsere Berater an: Herr Matthias Becker: Herr Uwe Gollers:

58 In Kooperation mit: Wir bedanken uns für Ihre Aufmerksamkeit Ihre Dte. W.-Steuerberatungsgesellschaft mbh in Kooperation mit Dte. Genossenschaftliche Verrechnungsstelle für Steuerberater DEGEV eg Friedrich-Ebert-Straße Bad Dürkheim 58 Tel: , Fax:

Deutsche Genossenschaftliche Verrechnungsstelle für Steuerberater eg

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