Universität Zürich Fachstelle für Weiterbildung

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1 Zusatzinformationen Stand: Juni 10 Zertifikatsprogramm ZRM-Trainerin/ZRM-Trainer Eingangsvoraussetzungen Falls die Eingangsvoraussetzungen nicht fraglos erfüllt sind, entscheidet die Ausbildungskommission in Einzelfällen über die Möglichkeit der Teilnahme aufgrund des beruflichen/privaten Werdegangs. Dauer der Ausbildung Die Dauer der Ausbildung zur/zum ZRM-Trainer/in ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Die minimale Ausbildungsdauer beträgt ein Jahr, die maximale Dauer drei Jahre. Innerhalb dieser drei Jahre ab Anmeldedatum müssen zur Erlangung des Zertifikats sämtliche in der Studienkarte aufgelisteten Anforderungen erfolgreich erbracht worden sein. (Diese Regelung gilt für Anmeldungen nach dem 1. Oktober 2006) Ausbildungstrainer/innen (AT) Die Adressen der AT sind auf dem Blatt mit den Kontaktadressen vermerkt. Die/der AT kann jederzeit gewechselt werden. Dies ist zugunsten der Vielfalt sogar wünschens- und empfehlenswert. Studienkarte Jede/r Auszubildende führt eine Studienkarte. Darauf werden die einzelnen Schritte festgehalten und mit Unterschriften als Bestätigung (, Ausbildungskommission, AT) versehen. Supervision Die Aufteilung der geforderten 20 Stunden Supervision kann wie folgt vorgenommen werden: im Einzelsetting Mindestens 5 Stunden von den geforderten 20 Stunden müssen in Einzelsupervision erbracht werden. Die/der Auszubildende vereinbart mit der/dem AT die Termine. Die Höhe des Honorars wird von den AT festgelegt und direkt in Rechnung gestellt. in Gruppen Projektbezogene Gruppensupervisionen werden nach Anzahl der beteiligten Personen anteilig angerechnet nach folgender Formel: Anzahl angerechnete Zeit = Anzahl Minuten Supervision : Anzahl beteiligte Personen Beispiel: Bei 2 Personen ergibt eine Stunde gemeinsame Supervision 30 Minuten angerechnete Supi pro Person; bei 3 Personen ergeben sich hierfür 20 Minuten angerechnete Supi pro Person, bei 4 Personen 15 Minuten etc.

2 Supervisionstage Bei einem Supervisionstag ist die Anzahl der angerechneten Stunden unabhängig von der Teilnehmendenzahl in der Gruppe. Pro Supervisionstag werden pauschal 3 Stunden Supervision angerechnet. Insgesamt sind auf die 20 Stunden geforderte Supervision höchstens 3 Supervisionstage (3 x 3 Stunden) anrechnungsfähig. Intervision in der Peergruppe Die Organisation der Peergruppe liegt bei Patricia Szettele. Eine Peergruppe umfasst zwischen mindestens 3 bis maximal 7 (notfalls 8) Personen. Die Gruppen sind offen und fliessend und können gewechselt werden. Kriterien für einen Wechsel: geographische, fachliche, inhaltliche (Spezialisierung). Neulinge werden bestehenden Gruppen zugeteilt bzw. warten, bis genug Einsteiger da sind, um eine neue Peergruppe zu bilden. Anfänger und Fortgeschrittene können demnach auch gemischt sein. Jedes Peergruppen-Treffen wird in einem Kurzprotokoll festgehalten. Dazu gehören Angaben über : Namen der Teilnehmenden Name der/s Protokollführenden Datum, Uhrzeit und Dauer des Treffens Auflistung der Traktanden mit einer Kurzbeschreibung Diese Protokolle werden Patricia Szettele nach jedem Treffen zur Ueberprüfung durch die Ausbildungskommission eingereicht. Jede/r Auszubildende/r schreibt mindestens zwei Protokolle (evtl. wird auch doppelt protokolliert). Sobald ein/e Auszubildende/r die erforderliche Anzahl Stunden Intervision erfüllt hat, reicht sie/er das ausgefüllte Beilageblatt der Studienkarte an Patricia Szettele ein. Falls Konflikte innerhalb der Gruppe auftreten sollten, regelt dies die Gruppe selber. Die einzelnen Gruppenmitglieder erhalten so die Chance, ihre Kompetenz im Umgang mit Konfliktsituationen und Gruppenprozessen zu erweitern. Intervision im Internet Es wird Intervision auch auf dem Netz angeboten. Alle Informationen dazu finden Sie unter zu Stufe 1 Der Grundkurs kann an der Universität Zürich oder bei einer/m anderen zertifizierten ZRM-Trainer/in absolviert werden. Weitere Angebote findet man unter Falls der Grundkurs nicht an der Universität Zürich absolviert wurde, wird vom Auszubildenden eine Kursbestätigung eingereicht (Patricia Szettele). Sollte der Grundkurs nicht die erforderliche Anzahl Stunden aufweisen, kann die fehlende Zeit mit Supervision gutgemacht werden.

3 zu Stufe 2 Stufe 2 in der Rolle der/s Beobachterin/s kann in einem speziellen Beobachtungskurs bei Yvonne Küttel absolviert werden, welcher zweimal im Jahr durchgeführt wird. In Ausnahmefällen ist es möglich, einem regulären ZRM-Training (Grundkurs, geleitet von einer zertifizierten Trainingsperson, nach vorheriger Absprache) als Beobachter/in beizuwohnen. Das Protokoll des ZRM-Gundkurses aus der Beobachtungsrolle umfasst zirka 10 Seiten. Es wird einer/m AT vorgelegt und von dieser/m abgenommen. Anschliessend wird es an Patricia Szettele eingereicht. zu Stufe 3 Informationen zur Assistenzstufe sind auf einem separaten Blatt zusammengefasst. zu Stufe 4 Theoretische Abschlussprüfung: Klausur Die Prüfungsfragen basieren auf der Theorie folgender vier Publikationen in der jeweils neusten Auflage: Storch, M. & Krause, F. (2007, 4. Aufl.). Selbstmanagement ressourcenorientiert. Grundlagen und Trainingsmanual für die Arbeit mit dem Zürcher Ressourcen Modell ZRM. Huber: Bern. Storch, M. (2003 a). Die Bedeutung neurobiologischer Forschung für die psychotherapeutische Praxis. Teil II Praxis: Das Zürcher Ressourcen Modell (ZRM). In Psychotherapie 8. Jahrg, Bd. 8, Heft 1 (S ) CIP-Medien, München. Liegt als PDF vor unter Storch, M. (2009). Motto-Ziele, S.M.A.R.T.-Ziele und Motivation. In B.Birgmeier (Hrsg.). Coachingwissen (S ). Wiesbaden: VS Verlag Storch, M. (2010, 2. Aufl.). Embodiment - Die Wechselwirkung von Körper und Psyche verstehen und nutzen. Huber: Bern. 5. Kapitel: Embodiment im ZRM. Klausurrelevant ist hieraus nur das Embodiment Impulsreferat. Dieses Impulsreferat ersetzt das alte aus dem ZRM Basisbuch. Der Zeitpunkt der Prüfung wird von der/vom Auszubildenden selber gewählt, Anmeldung bei Patricia Szettele. Die Prüfung dauert max. drei Stunden und wird am Pädagogischen Institut an der Scheuchzerstrasse absolviert. Die Klausur wird handschriftlich abgelegt, die Benützung eines Notebooks kann nicht erlaubt werden. An der Prüfung können maximal 40 Punkte erzielt werden. Mit 25 Punkten gilt die Prüfung als bestanden. Das Ergebnis der Klausur wird dem Prüfling von Patricia Szettele mitgeteilt. Falls eine vertiefende Nachbesprechung gewünscht oder empfohlen wird, kann diese in Form von Supervision beim Korrektor durchgeführt werden. Die Gebühr von Fr wird zur Klausur mitgebracht.

4 Theoretische Abschlussprüfung: Abschlussarbeit Alle Informationen dazu finden Sie im Leitfaden für die Abfassung der Abschlussarbeit und in den Beurteilungskriterien für die Abschlussarbeit. Praktische Abschlussprüfung Die praktische Abschlussprüfung steht am Schluss der gesamten Ausbildung. Gegenstand der praktischen Prüfung ist der Ablauf eines regulären Grundkurses, wie es im klassischen ZRM-Basisbuch (Selbstmanagement ressourcenorientiert, Storch & Krause, 2002) beschrieben ist. Auszubildende, die sich auf die Arbeit mit Jugendlichen spezialisiert haben, halten sich an das Buch Ich packs Selbstmanagement für Jugendliche von Storch & Riedener, Als Prüfungsvorbereitung auf der Leitungsstufe kann man folgendes tun: - Eine eigene Gruppe leiten und in Supervision gehen. - Eine eigene Gruppe leiten, auf Video aufnehmen und damit in Supervision gehen. - Eine eigene Gruppe leiten und eine/n AT mieten, die/der den ganzen Kurs begleitet und supervidiert. - Nach Absprache mit Yvonne Küttel kann ein Beobachtungskurs (siehe Stufe 2) geleitet werden mit anschliessender Supervision (mindestens 1 Stunde). Voraussetzung dazu ist, dass das Protokoll eines Beobachtungskurses abgegeben worden ist. Die Dramaturgie des Kurses muss mindestens 6 Wochen vor dem Kurs an Yvonne Küttel eingereicht werden. Zwecks Besprechung des Kursverlaufes ist mit mindestens 1 Stunde Supervision zu rechnen. - Supervisionstage besuchen, die im Netz ( zu einzelnen Themen angeboten werden. - Netzwerkbildung wird dringend empfohlen. Für die Anmeldung sind erforderlich: - Nachweis Teilnahme am Grundkurs und am Aufbaukurs 1 - Nachweis 20 Stunden Intervision - Bestandene theoretische Prüfung Die Anmeldung zur praktischen Prüfung erfolgt bei Patricia Szettele mit Angabe über Wunschtermin und ort. Patricia Szettele überprüft die Vollständigkeit der Studienkarte und leitet die Anmeldung an die Ausbildungskommission weiter, die die/den prüfenden AT bestimmt. In der Prüfungspauschale von Fr. 6'000.- enthalten sind: - Durchsicht der vorgängig eingereichten Unterlagen - Persönliche Anwesenheit während der 3-tägigen praktischen Abschlussprüfung und fachliche Beurteilung - 2-stündiges Feedback - schriftlicher Bericht

5 Vier Wochen vor dem vereinbarten Prüfungstermin sind der/dem AT folgende Unterlagen einzureichen: - Dramaturgie: Tabellarischer Ablaufplan (Zeit, Thema, Setting, Methode, Hilfsmittel), zirka 6 Seiten - Texte der Impulsreferate mit allen Flips und dazugehörigen Beispielen - Text der Entspannungsübung ( Trance ) Dieses Material wird von der/m prüfenden AT gesichtet und bei Bedarf unter Einsatz von Supervisionsstunden korrigierend besprochen. Die praktische Abschlussprüfung erfolgt im Beisein der/des zugewiesenen AT. Die gesamte Prüfung wird auf Video/DVD aufgezeichnet; für die Bereitstellung und die Aufzeichnung sind die Prüflinge verantwortlich. Der/die AT gibt eine Empfehlung bezüglich Bestehen oder Nicht-Bestehen der Prüfung an die Ausbildungskommission. Die Ausbildungskommission visioniert bei Nichtbestehen im Rekursfall die Videobänder und befindet über diese Empfehlung. Die praktische Prüfung wird von der/vom Auszubildenden selbständig geleitet. Sie kann aber auch von zwei Personen im Teamteaching durchgeführt werden. In diesem Fall werden die zu leitenden Kursmodule von der Ausbildungskommission zwischen den Prüflingen aufgeteilt und zwar abwechselnd im Sinne eines hauptverantwortlich Durchführenden und kooperativ Mitverantwortlichen. Die ZRM-Dramaturgie wird in zwei gerechte Hälften geteilt, diese werden zwei Wochen vor der Durchführung der praktischen Prüfung den Prüflingen namentlich zugewiesen. Die zur Prüfung zugewiesenen Module sind verbindlich und können nicht getauscht werden. Bei der Prüfung wird sowohl auf die Qualität des Inhaltes geachtet als auch auf die Kompetenz als Kursleiter/in und Gruppenleiter/in. Es wird geraten, sich zuerst die nötigen Kompetenzen anzueignen (Supervisionstage, evtl. Spezialkurse bei privaten Anbietern), bevor man sich in die Prüfungssituation begibt. Die Dauer der praktischen Abschlussprüfung ist auf mindestens 15 Stunden festgelegt (verteilt auf entweder 3 Tage oder 5 Einzelmodule à mindestens 3 Stunden). Für die Prüfung organisiert sich die/der Auszubildende selber eine Gruppe von Teilnehmenden, mit denen sie/er den Grundkurs durchführt. Eine allfällige Entrichtung einer Kursgebühr der Teilnehmenden ist Sache der/des Auszubildenden. Bei Bedarf können Teilnehmende auch aus dem Teilnehmenden-Pool bei Patricia Szettele rekrutiert werden. Die Teilnehmenden aus dem Pool bezahlen jedoch nicht mehr als Fr für den Kurs. Organisation der Daten und Ort der Durchführung ist Sache der/des Auszubildenden in Absprache mit der/dem AT. Eine effiziente Qualitätskontrolle ist gewährleistet. Zertifikat der Universität Zürich / ECTS- Punkte Nach vollständiger Erfüllung aller Erfordernisse der Studienkarte, welche zur Ueberprüfung an die eingereicht worden ist, wird ein Zertifikat der Universität Zürich ausgestellt. Darin enthalten ist auch die Bescheinigung, dass die Person mit diesem Programm 20 ECTS-Punkte erworben hat (

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