Bericht Vizepräsident
|
|
- Tomas Koenig
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Vizepräsident Dipl.-Ing. Jürgen Schreiber Schulstraße 3a Deggendorf tel: +49 (0) fax: +49 (0) zur 59. Jahreshauptversammlung am 20. Mai 2010 in - Allianz-Arena Aufgaben des Vizepräsidenten Status der Mitglieder im Verband Beitragswesen Satzungsfortschreibung Beziehungen und Kontakte zu anderen Verbänden Sonderkonditionen für LVS Bayern - Mitglieder Veranstaltungen im LVS Bayern (Terminkoordinierung, Dokumentation der Veranstaltungen, Bilddokumentation) Status der Mitglieder im Verband Der originäre Status der ordentlichen Mitglieder im LVS Bayern bestimmt sich nach dem der öffentlichen Bestellung und Vereidigung, welche auf der Grundlage des 36 GWO von den IHK n und HK n vollzogen wird. Insoweit pflegen wir die Kammerkontakte, um insbesondere dort berufsständische Anliegen abzugleichen. So ist es unser Anliegen, gemeinsam mit den Kammern die Inhalte der Mustersachverständigenordnung zu vermitteln und die Kolleginnen und Kollegen darauf zu sensibilisieren. Dazu gehört folgerichtig auch die Bereitschaft, in den Kammergremien mitzuwirken. Wir bitten alle Mitglieder auch um ihre Bereitschaft, auf diese Weise dort berufliche Interessen mitzuvertreten. Im zunehmenden Maß gestaltet sich eine Abgrenzung zu dem Staus der sonst qualifizierten Sachverständigen schwieriger. Die Normierung der Personenzertifizierung nach europäischem Recht wurde auch in Deutschland ab dem neu geregelt (siehe Abb.1) leider nicht in qualitativer Hinsicht, sondern nur hinsichtlich der Abwicklung. Unser satzungsgemäßer Auftrag, für die Mitglieder nur einen einheitlichen bzw. vergleichbaren Status zuzulassen, können wir nur in Kenntnis der Grundlagen der einzelnen und verschiedenen Zertifizierungsgesellschaften erfüllen. Soweit dieser Landesverband Geschäftsstelle: Bankverbindung: öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter SACHVERSTÄNDIGER Arcostraße 5, Tel.: +49 (0) 89/ Fax: +49 (0) 89/ info@lvs-bayern.de Postbank Kto (BLZ ) Hypo Vereinsbank Kto (BLZ )
2 Seite 2 Zugang nicht ermöglicht wird das trifft aktuell für eine Zertifizierungsgesellschaft zu sind wir in der Aufnahme solcher Kolleginnen und Kollegen behindert. Wenn wir auch an ihrer Mitgliedschaft interessiert sind, so wollen wir ihre Aufnahme auf grundsätzliche Erkenntnisse stützen und einzelne personenbezogene Entscheidungen vermeiden. Die Abbildung deutet an, in welcher Vielfalt sich die Zertifizierung von Sachverständigen entwickelt bzw., entwickeln kann. Der LVS Bayern wird deswegen zur Wahrung seiner Identität den og. satzungsgemäßen Auftrag stringent fortsetzen dh. wir haben nur zu den von der DGA (TGA) akkreditierten Zertifizierungsgesellschaften Zugang zu den normativen Dokumenten und haben nur dort eine Beurteilungsmöglichkeit für die Gleichwertigkeit zum Staus der öffentlichen Bestellung. Die Personenzertifizierung in Deutschland ab 2010 Abb. 1 nach DIN EN ISO/IEC am Beispiel Immobiliensachverständige nationale Umsetzung der EG Verordnung zur nationalen Umsetzung der Verordnung (EG) Nr.765/2008 : DAkkS Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG) vom privatrechtlich organisierte Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH ab , die nach dem Bestreben des BMW i als nationale Akkreditierungsstelle beliehen werden kann bisher DAR Akkredetierungsgesellschaften DGA (Deutsche Gesellschaft für Akkreditierung) als Rechtsnachfolgerin von DACH, DAP und TGA. TGA normatioves Dokument weitere sind (waren?) möglich GA-A normatioves Dokument DIA Consulting AG HypZert GmbH D Freiburg HypZert GmbH D Berlin IQ-Zert Zertifizierungsgesellschaften IfS - GmbH für Sachverständige (IfS Zert) Technische Akademie Südwest e.v. (TAS) WBZ "Kachestvo" GmbH WF-Zert WertermittlungsForum Zertifizierungsgesellschaft für Grundstückssachverständige mbh D Köln D Kaiserslautern RUS Moskau D Sinzig Schreiber 2010
3 Seite 3 Beitragswesen Die Gruppierung der Beitragsstruktur des LVS Bayern war bis zum an die des BVS gebunden. Dies hatte zur Folge, dass insbesondere nicht hauptberuflich tätige Sachverständige mit einem geringeren Jahresumsatz diese Beiträge nicht aufbringen wollten und somit dem Verband nicht beitraten. Um auch solchen Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit einer Mitgliedschaft zu ermöglichen und um auch die Belange der Senioren-SACHVERSTÄNDIGEN angemessen zu berücksichtigen, wird auf der Basis der bisherigen Beiträge eine Staffelung von Beitragsgruppen vorgeschlagen, die sich mit einem prozentualen Anteil an dem Grundbeitrag der ordentlichen Mitglieder orientiert. Gruppe Art des Mitglieds bisher gemäß Antrag Abb. 2 Antel Beitrag 1 ordentliche Mitglieder 450,00 100% 450,00 2 ordentliche Mitglieder mit einem Jahresumsatz aus 50% 225,00 Sachverständigen-tätigkeit bis max Senioren-SACHVERSTÄNDIGE (ordentliche Mitglieder gemäß 5, Abs.3) 4 Senioren-SACHVERSTÄNDIGE ab dem Jahr, in dem sie das 75. Lebensjahr erreichen (ordentliche Mitglieder gemäß 5, Abs.3) 140,00 25% 112,50 140,00 0% 0,00 5 Anwärter (gemäß 5, Abs.4) 350,00 75% 337,50 6 Ehrenmitglieder 0,00 0,00 Satzungsfortschreibung Die Anliegen für eine Satzungsänderung ergeben sich aus Anträgen der Mitglieder und Beiräte, sowie der Beschlüsse des Vorstandes. Die anlässlich der Jahreshauptversammlung 2099 beschlossenen Änderung der Satzung sind vollzogen. Sie betreffen den Status der Senioren-SACHVERSTÄN- DIGEN und die Position eines weiteren Vizepräsidenten. Entsprechend der Begründung dieser Satzungsänderungen haben wir im Sprachgebrauch unseres Verbandes den Senior-SACHVERSTÄNDIGEN eingeführt. Wir hoffen, damit für die Kolleginnen und Kollegen, die ihre Bestellung aus Altersgründen abgeben mussten, eine Tür geöffnet zu haben und sie mit ihren Verdiensten und Erfahrungen als festen Bestandteil im Verband zu behalten.
4 Seite 4 Beziehungen und Kontakte zu anderen Verbänden. Hauptverband der allgemein beeidigten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs Kollege Rudat hat den Landesverband Tirol und Vorarlberg anlässlich deren Jahreshauptversammlung besucht Kollege Mast hat an dem Festakt zur 40. Mitgliederversammlung des Landesverbandes Steiermark und Kärnten teilgenommen. Präsident Landesverband Steiermark und Kärnten Hofrat Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Gobiet [:franz] Präsident Hauptverband Prof. Dipl.-Ing. Dr. Matthias Rant Es haben freundschaftlich geprägte Kontakte stattgefunden, sowie intensive Gespräche zum Sachverständigenwesen in den beiden Ländern VBD BVSK BVS Zu dem VBD - Verband der Bausachverständigen Deutschlands e.v. besteht ein guter Kontakt. Die Wünsche vom Vorsitzenden Herrn Dr.-Ing. Eduard Kindereit, Hannover an unseren Verband für eine erfolgreiche Arbeit und ein gutes Gelingen dieser Jahreshauptversammlung, bezeugen dies. Mit dem Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.v. BVSK besteht eine Kooperationsvereinbarung, die den Kollegen des Kfz-Fachbereiches eine optimale fachliche Informationsquelle bietet. Als öffentliche Präsenz des Fachbereiches ist eine Zentralveranstaltung gemeinsam mit dem BVSK und anerkannten Verkehrspsychologen geplant. Die Beziehungen zum Bundesverband BVS endeten am Die Mitgliedschaft endete, nachdem auch die Bemühungen entsprechend des so genannten Doppelbeschlusses vom zu keinen veränderten Positionen geführt hatten. Nach 2008 wurde es dringend erforderlich, die ehrenamtliche Tätigkeit der Beiräte und des Vorstandes auf die eigentlichen Aufgaben im Verband zu fokussieren. Um diesen nötigen Freiraum zu schaffen, wurde ich beauftragt, die Beziehungen zum BVS zu unterhalten und für den LVS Bayern zu handeln. Mein Grundsatz war: Wir sind zu allen Veränderungen bereit, wenn dies die gegenwärtige Qualität der Verbandsaktivitäten im LVS Bayern nicht behindert. Ich habe diese Vorgänge dokumentiert und darüber berichtet. Hinsichtlich des vorliegenden Antrages des Kollegen Schulz, Würzburg, sind diese Vorgänge in der Tischvorlage noch einmal zusammenfassend dargestellt.
5 Seite 5 Nun setzen wir auf die Chance für eine neue Entwicklung. Die vorhandenen Störungen soll man nicht an den agierenden Personen festmachen, es besteht vielmehr ein nicht ausreichend lokalisierter Systemfehler dem der schleichenden Zentralisierung. Ihn zu erkennen ist Aufgabe der Verantwortlichen. Nur indem darüber vorbehaltsfrei öffentlich diskutiert wird, halten wir Lösungen für eine eindeutige Verbandsentwicklung und Annäherung für möglich und würden sie bei Verträglichkeit selbstverständlich begrüßen. Mit Billigung, aber ohne aktive Mitwirkung des Vorstandes bzw. Präsidiums der beiden Verbände laufen seit Anfang 2010 Gespräche auf privater Basis zwischen je einem Vorstandsmitglied des BVS und des LVS. Diese Gespräche werden von einem beiderseits akzeptierten Mediator begleitet. Derzeit haben diese Gespräche noch kein vorlage- und abstimmungsreifes Ergebnis. Es besteht aber der ausdrückliche Wunsch beider Seiten, diese Gespräche fortzusetzen und zu intensivieren. Sonderkonditionen für LVS Bayern Mitglieder IRB Zeitschrift Der Bausachverständige, Bundesanzeiger Verlag Jahresabonnement für die um 20 % reduziert Datenbank SCHADIS, elektronische Bauschäden-Fachbibliothek: 20 % Rabatt auf den Erstbezugspreis 10 % Rabatt auf das Abonnement der reinen Online-Version 10 % Preisnachlass auf: IRB-eigene Datenbanken(Einzelrecherche) IRB-Kopienservice IfS IfS-Informationen kostenlos kostenlosen Zugang zur Online-Recherche im IfS-Wissensforum für alle Broschüren des IfS bei Sammelbestellung über unsere Geschäftsstelle ein Preisnachlass von 50 % (siehe Mitgliederinfo Dez. 2009)
6 Seite 6 Veranstaltungen im LVS Bayern Im Jahr 2009 wurden wieder zahlreiche Veranstaltungen durchgeführt: Veranstaltung insgesamt 49 (siehe Anlage 1) davon in den Bezirken als Treffen und Exkursionen 22 (siehe Anlage 2) Der sonstige und überwiegende Teil der Veranstaltungen waren Fachgespräche, Fachtagungen und Kongresse (zu FB Immobilien siehe Anlage 3) Der Vorstand hat in 11 geregelten Vorstandssitzungen getagt. Der Beirat traf sich in 3 Sitzungen Anhand der seit dem Jahr 2005 dokumentierten Veranstaltungen erfolgt eine verbesserte Termin- und Themenabstimmung. Soweit mir von den Veranstaltungen Bildmaterial in digitaler Form zur Verfügung steht, ist dieses bei mir archiviert (bisher ca Bilder). berichtet:, den J. Schreiber Vizepräsident
7 Seite 7 Anlage 1 Veranstaltungen 2009 Datum Gruppe Bezeichnung Veranst.-Ort Beginn Thema Veranst.-Lokal Leitung Referent
8 Seite 8 zu Anlage 1 Veranstaltungen 2009
9 Seite 9 zu Anlage 1 Veranstaltungen 2009 Stand
10 Seite 10 Anlage 2 Bezirk Niederbayern und Oberpfalz Veranstaltungen 2009 Datum Bezeichnung Veranst.-Ort Anlass Beginn Thema Veranst.-Lokal Leitung Treffen im Bezirk Deggendorf Kollegentreff 19:00 Der echte Hausschwamm Hotel Donauhof Koll. Schilcher Treffen im Bezirk Deggendorf Kollegentreff 19:00 Der bsondere Fall -Schäden infolge einer Hotel Donauhof Koll. Schilcher Tiefenbohrung Kongress Deggendorf 7.Ostbayerischer IHK Passau Koll. Schilcher Sachverständigentag Treffen im Bezirk Deggendorf Kollegentreff 19:00 Grenzen der Thermographie / Erfahrungen mit Hotel Donauhof Koll. Schilcher "Gutachtenmanager" Exkursion Deggendorf Wanderung 19:00 Wanderung im Bayerischen Wald Koll. Hinterheller Treffen im Bezirk Regensburg IHK-Veransatltung 17:30 Befangenheit von Sachverständigen IHK Regensburg RA Bloch Bezirksversammlung Regensburg Bezirks-versammlung Mitgliederversammlung mit Neuwahlen Koll. Schilcher Treffen im Bezirk Deggendorf Mitgliederversammlung 10:00 Neuwahlen, Berichte, Rückblick, Programm 2010 Hotel Dechbettener Hof Koll. Schilcher Treffen im Bezirk Deggendorf Kollegentreff 19:00 Mediation, Einführung und erste Erfahrungen an einem Modellfall Hotel Donauhof Koll. Schemm Bezirk Mittelfranken Treffen im Bezirk Lauf a.d. Pegnitz Kollegentreff Treffen im Bezirk Nürnberg Kollegentreff 19:00 Aktuelles aus dem Sachverständigenwesen Loews Hotel Merkur Koll. Mast Kongress Nürnberg Nürnberger Gespräche Richter - Rechtsanwälte-Sachverständige - IHK Nürnberg Koll. Mast Treffen im Bezirk Nürnberg Kollegentreff Bau- und Instandsetzungen von Tiefgaragen Loews Hotel Merkur Koll. Mast Treffen im Bezirk Nürnberg Kollegentreff 19:00 Bauvorhaben innerhalb bebauter Ortsteile und Loews Hotel Merkur Koll. Mast Bauen im Außenbereich Treffen im Bezirk Nürnberg Kollegentreff 19:00 Kurzgutachten Loews Hotel Merkur Koll. Mast Treffen im Bezirk Nürnberg Kollegentreff 18:00 Auswirkungen des neuen Bewertungsgestzes zum Loews Hotel Merkur Koll. Mast Treffen im Bezirk Nürnberg Kollegentreff 18:00 Verjährung im Werkvertragsrecht Loews Hotel Merkur Koll. Mast Bezirk /Oberbayern Treffen im Bezirk Kollegentreff 18:30 Unterausschüsse im Fachbereich Bau Unionsbräu, Saal König Koll. Dr. Otto Neubauer Treffen im Bezirk Kollegentreff 19:30 allgemeine Themen Unionsbräu - Koll. Dr. Terassenstüberl Neubauer Treffen im Bezirk Kollegentreff 18:00 allgemeine Themen Unionsbräu - Koll. Dr. König-Otto Saal Neubauer Bezirk Oberfranken Fachtagung Bamberg in Kooperation mit der IHK Bayreuth - Coburg und HWK Bayreuth in Kooperation mit der IHK Bayreuth - Coburg und HWK Bayreuth in Kooperation mit der IHK Bayreuth - Coburg und HWK Bayreuth in Kooperation mit der IHK Bayreuth - Coburg und HWK Bayreuth 15:00 Richter und Sachverständige im Dialog IHK Bildungszentrum Bamberg 15:15 Der richtige Umfang des Gutachtens - gibt es den? IHK Bildungszentrum Bamberg 16:20 Spezielle Anforderungen an Gutachten, seblständige Beweisverfahren IHK Bildungszentrum Bamberg 17:00 Erforderliche Daten im Gutachten IHK Bildungszentrum Bamberg Koll. Pittroff Koll. Pittroff Koll. Pittroff Koll. Pittroff Bezirk Unterfranken Treffen im Bezirk Würzburg Neujahrstreffen Neujahrstreffen mit historischer Stadtführung, Koll. Hartmann Eunkehr Weinhaus Stachel, Grußwort MdB Lehrieder Treffen im Bezirk Münnerstadt Kollegentreff 16:00 Solartechnik auf Dach und Wand, Bemessung Caeé Tilmann Koll. Hartmann Regenfallrohre Treffen im Bezirk Würzburg- Kollegentreff Die Auswirkungen der demographischen Koll. Hartmann Margetshöchheim Entwicklung auf den Bau- und Immobilienmarkt Treffen im Bezirk Würzburg- Kollegentreff Elektrosmog, elektromagnetische Felder im Koll. Hartmann Margetshöchheim Wohnhaus Exkursion Münnerstadt Kollegentreff Hackschnitzel-Heizwerk; Besichtigung Koll. Hartmann Treffen im Bezirk Aschaffenburg Kollegentreff Neue Software für Gerichtsgutachten Herr Kestler Exkursion Karlstadt Exkursion Besuch Karlstadt mit Partner Koll. Dr. Führer Treffen im Bezirk Würzburg- Kollegentreff 16:00 Die neue HOAI und die Vergütung von uns Zum Kreuzer Koll. Hartmann Margetshöchheim Sachverständigen Fachgespräch Würzburg Richter - Sachverständige Koll. Schulz Treffen im Bezirk Würzburg- Margetshöchheim Treffen im Bezirk Würzburg- Margetshöchheim Kollegentreff Kollegentreff Absturzsichernde Verglasung / Einsatz von Sicherheitsgläsern Erfahrungsaustausch für allgenmein für alle Privat- Gericht-Gutachten Koll. Hartmann Koll. Hartmann
11 Seite 11 Anlage 3 Veranstaltungen 2009 Fachbereich Immobilienbewertung Datum Bezeichnung Veranst.-Ort Anlass Beginn Thema Veranst.-Lokal Leitung Fachgespräch Nürnberg Fachgespräch 09:00 Begrüßung Handwerkskammer für Mittelfranken 09:30 Gemeinsame Initiative des Landesamtes für Handwerkskammer für Steuern und des LVS Bayern zur Mittelfranken Erbschaftssteuerreform 09:45 Bewertung von großen Immobilienbeständen und Risikobewertungen; ein lohnendes Geschäft für qualifizierte Sachverständige? Teil 1 11:15 Risikobewertung und Berücksichtigung von Handwerkskammer für Mittelfranken Handwerkskammer für Nachhaltigkeitskriterien in der Immobilienbewertung Mittelfranken Koll. Mast Koll. Mast Koll. Mast Koll. Mast 13:45 Die verkaufte Immobilienbewertung: Produkt- Handwerkskammer für Koll. Mast Differenzierung als Erfolgsgarant Mittelfranken 15:45 Diskussion Schlusswort Handwerkskammer für Koll. Mast Mittelfranken Seminar Abensberg Fortbildung 09:00 Doppische Bewertung von Kommunalem Vermögen BBW-Tagungshaus Abensberg Kongress LVS Immobilientag 09:15 Begrüßung 09:30 W oeigg Aktuelles zu Änderungen Akademie der IHK 10:15 Diskussion zu Fragen der der Bewertung von Eigentumswohnungen Akademie der IHK 11:30 LVS Standpunkt zur Feststellung der Restnutzungsdauer nach Akademie der IHK Modernisierung/Sanierung von Gebäuden 13:30 ImmoWertV im Gesamtüberblick Akademie der IHK 14:30 Synopse WertV / ImmoWertV Akademie der IHK 15:30 Gründung Arbeitskreis AK "Wart und Pflege" Akademie der IHK 15:45 Datenerhebeung für Mietpreisspiegel i.s. Kooperation mit IHK bzw. Landesamt für Steuern Akademie der IHK 16:00 Vorstellung der Honrarrichtlinie des LVS Bayern Akademie der IHK Fachgespräch Würzburg Richter - Sachverständige Koll. Schulz Kongress Dingolfing 13. Dingolfinger 09:00 Energie Stadthalle Dingolfing Koll. Czapka Baufachtag Kongress Dingolfing 13. Dingolfinger 09:45 FB Bau/TGA/Bauphysik - Feststellung der Stadthalle Dingolfing Koll. Czapka Baufachtag Restnutzungsdauer nach Medernisierung / Sanierung von Gebäuden 11:00 FB Immobilienbewertung - Beurteilung des Stadthalle Dingolfing Koll. Czapka Baurechts von unbebauten Arealen bzw. Grundstücksreserven 12:00 FB Immobilienbewertung - Wertermittlung Abt.II - Stadthalle Dingolfing Koll. Czapka Getränkelieferungsrecht 12:30 FB Immobilienbewertung - Bericht Bodenseeforum Stadthalle Dingolfing Koll. Czapka 2./ :00 FB Immobilienbewertung - Ableitung Marktanpassungsfaktoren im Gutachterausschuss für den Bereich der Stadt Regensburg derzeit im Hinblick auf die ImmWertV Stadthalle Dingolfing Koll. Czapka 15:00 FB Immobilienbewertung - Ableitung von Stadthalle Dingolfing Liegenschaftszinssatzes und Gebäudewertanteilen am Verkehrswert bei Ein- und Zweifamilienhäusern Koll. Czapka 16:00 FB Immobilienbewertung - Vorstellung der Honorarempfehlung des LVS Bayern 16:30 FB Immobilienbewertung - Aktuelles zur ImmowertV - welche Punkte sind im Gutachen zu ändern Stadthalle Dingolfing Stadthalle Dingolfing Koll. Czapka Koll. Czapka
Informationen zur Mitgliedschaft
Informationen zur Mitgliedschaft 1 Vorteile einer Mitgliedschaft 2 2 Voraussetzungen einer Mitgliedschaft 2 3 Mitgliedschaft im TDM 3 3.1 Formloser Antrag 3 3.2 Prüfung der Unterlagen 3 3.3 Ablehnung des
MehrLEISTUNGEN. Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung. Rainer Maria Löckener Dipl.-Betriebswirt (FH)
Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung LEISTUNGEN Rainer Maria Löckener Dipl.-Betriebswirt (FH) Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Immobilienbewertung Nordbayern Wittelsbacherstraße
Mehr1 Name und Sitz. 2 Zweck
1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Kinderbildungswerk Magdeburg. Sitz des Vereins ist Magdeburg. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Magdeburg eingetragen werden. Geschäftsjahr ist
MehrLVS Newsletter. Mitglieder Info. September 2010. Auf geht s
LVS Bayern 09/ Mitglieder Info September Auf geht s Erfolgreiche Auftaktveranstaltung in Regensburg in einen randvollen Veranstaltungsherbst des LVS Bayern LVS Fachbereichsgespräch Immobilienbewertung
MehrVEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v.
1 SATZUNG VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. Der Verein trägt den Namen 1 VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell
MehrHerrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin MGEPA Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe
MehrMuseumsverein Kalletal e. V. Vereinssatzung. (in der Fassung vom 04.03.1999)
Museumsverein Kalletal e. V. Vereinssatzung (in der Fassung vom 04.03.1999) Vorsitzender: Uwe Zimmermann - stellv. Vorsitzender: Manfred Gruber - Geschäftsführerin: Monika Brink Kassenwartin: Christa Rügge
MehrHans R. Czapka. Architekt Dipl.-Ing.(FH)
öbuv Sachverständiger Wir vereidigten Sachverständigen arbeiten - kompetent - vertrauenswürdig - objektiv Überregionales Netzwerk Dipl.-Ing. Conrad Thoerig, München Baustatik; Beton- und Stahlbetonbau
MehrBewertung von Rehakliniken
Studie Bewertung von Rehakliniken Fachgruppe Sozialimmobilien des HypZert e. V. Stand: August 2007 Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der
MehrCopyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved
Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder
MehrM e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen
Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund
MehrWelches Übersetzungsbüro passt zu mir?
1 Welches Übersetzungsbüro passt zu mir? 2 9 Kriterien für Ihre Suche mit Checkliste! Wenn Sie auf der Suche nach einem passenden Übersetzungsbüro das Internet befragen, werden Sie ganz schnell feststellen,
MehrGlaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln
Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass
MehrVfW-Sachverständigenordnung
VfW-Sachverständigenordnung Stand: Januar 2013 Herausgegeben vom VfW VfW-Sachverständigenordnung 2/5 VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständige für Energiedienstleistungen Im Folgenden möchten wir
MehrTÜV NORD Akademie Personenzertifizierung. Informationen zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal
TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung Informationen zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal Informationen zur Zertifizierung von QM-Fachpersonal Personenzertifizierung Große Bahnstraße 31 22525
MehrSatzung BinG! Barbershop in Germany Stand 01.04.2005
Satzung BinG! Barbershop in Germany Seite 1 Satzung BinG! Barbershop in Germany Stand 01.04.2005 1 Name und Sitz des Verbandes Der Verband trägt den Namen: "BinG! Barbershop in Germany". Sein Sitz ist
MehrIhre Fragen unsere Antworten rund um die Fusion der Sparkassen Wesel und Dinslaken-Voerde-Hünxe. Mehrwert der Fusion. Das Wichtigste vorab:
Ihre Fragen unsere Antworten rund um die Fusion der Sparkassen Wesel und Dinslaken-Voerde-Hünxe Das Wichtigste vorab: Der Zahlungsverkehr (inkl. Karten, Online-Banking, Vordrucke usw.) wird bis auf weiteres
Mehrder Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v.
der Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v. Er hat seinen Sitz in Frankfurt
MehrFreie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung
Freie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1. Der Verein trägt den Namen Freie Waldorfschule Erfurt e.v. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Erfurt und ist in
MehrErgebnis und Auswertung der BSV-Online-Umfrage zur dienstlichen Beurteilung
Ergebnis und Auswertung der BSV-Online-Umfrage zur dienstlichen Beurteilung Es waren exakt 237 Rückmeldungen, die wir erhalten, gesammelt und ausgewertet haben und damit ein Vielfaches von dem, was wir
MehrWiderrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen
MehrMediation & mehr Kon iktlösung, die zu Ihnen passt
Mediation & mehr Kon iktlösung, die zu Ihnen passt Dr. Günter Moosreiner MM www.mediation-moosreiner.com Kon ikte brauchen individuelle Lösungen Zwistigkeiten mit anderen Menschen können in vielen Lebensbereichen
MehrWir sprechen. mittelständisch! www.kmu-berater.de
Wir sprechen mittelständisch! www.kmu-berater.de Wer sind die KMU-Berater? Die KMU-Berater Bundesverband freier Berater e. V. ist ein Berufsverband erfahrener Beraterinnen und Berater. Unser Ziel ist es,
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrKostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen
Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 20. November 2009 (9211-05
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche
MehrSatzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v.
Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v. Präambel Im Jahre 1861 ist in Nürnberg der Anwaltverein für Bayern als erster überregionaler deutscher Anwaltverein gegründet worden, dessen Epoche zwar 1883
MehrWas ist das Budget für Arbeit?
1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in
MehrDEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG
DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 26. November 1994 in Bonn. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein trägt den
MehrAntrag zur Akkreditierung als Kurs- / Prüfungsanbieter für die Qualifikation zum zertifizierten Passivhaus-Planer / -Berater" über eine Prüfung
Passivhaus Institut Dr. Wolfgang Feist Rheinstraße 44/46 D-64283 Darmstadt Tel. (06151) 82699-0 Fax. (06151) 82699-11 e-mail: mail@passiv.de Antrag zur Akkreditierung als Kurs- / Prüfungsanbieter für die
MehrInformationen zur Erstellung des Projektantrags in den IT-Berufen und zum AbschlussPrüfungOnlineSystem (CIC-APrOS)
Informationen zur Erstellung des Projektantrags in den IT-Berufen und zum AbschlussPrüfungOnlineSystem (CIC-APrOS) Allgemeine Hinweise zum Projektantrag Den Prüferinnen und Prüfern der Industrie- und Handelskammer
MehrStudie. Bewertung von Immobilien mit Photovoltaikanlagen. Fachgruppe Energie und Umwelt der HypZert GmbH. Stand: Juli 2011
Studie Bewertung von Immobilien mit Photovoltaikanlagen Fachgruppe Energie und Umwelt der HypZert GmbH Stand: Juli 2011 HypZert GmbH Georgenstraße 21, 10117 Berlin www.valuers-corner.de Das Werk einschließlich
MehrFragebogen zur Kooperation und Hilfeplanung
[Name der Einrichtung] [z.h. Herr/ Frau] [Adresse] [PLZ, Stadt] Fragebogen zur Kooperation und Hilfeplanung Dieser Fragebogen richtet sich an Personen, die mit der Planung und Bewilligung von Hilfen für
MehrCHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER
CHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER 1.) Persönliche Daten des Verkäufers: Vorname / Nachname: Sozialversicherungsnr.: Anschrift: Telefonnr.: Wohnsitzfinanzamt: Steuernr.: Bankverbindung: Handelt es sich
MehrSatzung. " Peiner Betreuungsverein e.v." Name, Sitz, Geschäftsjahr
Satzung " Peiner Betreuungsverein e.v." 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Name des Vereins lautet Peiner Betreuungsverein e.v. (2) Er hat seinen Sitz und seine Geschäftsstelle in Peine und ist im Vereinsregister
MehrSatzung der Stadtsparkasse Wunstorf
Bekanntmachung der Neufassung der Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf Aufgrund 6 des Niedersächsischen Sparkassengesetzes (NSpG) vom 16. Dezember 2004 (Nds. GVBl. Nr.
MehrBundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK)
Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK) Merkblatt für die Anerkennung als Prüfstelle zur Messung verkehrstechnischer und anderer Eigenschaften von Fahrbahnmarkierungen gemäß ZTV M 13 (Stand 12/2014)
Mehr1. Fabrikatshändlerkongress. Schlussworte Robert Rademacher
Robert Rademacher Präsident Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe - Zentralverband - 1. Fabrikatshändlerkongress Schlussworte Robert Rademacher 24. Oktober 2008 Frankfurt Es gilt das gesprochene Wort Meine sehr
MehrDNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:
DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen
MehrAnleitung: Terminverwaltung (Eigene Veranstaltungen auf der BM-Website bewerben)
Bundesverband Mediation e.v., Geschäftsstelle Kassel Kirchweg 80 34119 Kassel Alle Mitglieder im Bundesverband Mediation e.v. Christian Bähner Webmaster Geschäftsstelle Kassel Kirchweg 80 34119 Kassel
MehrTagesordnung. 1 Beschlussfähigkeit der MV. 6 Entlastung des Vorstands. 2 Tagesordnung und Protokollarisches
Nächste ordentliche Mitgliederversammlung 2008 mv2007-1 TOP 1&2: Beschlussfähigkeit & Protokollarisches Aus der Satzung: 11 Ablauf der Mitgliederversammlung (1) Leitung Die Mitgliederversammlung leitet
MehrSehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter!
Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter! Wir möchten Sie an Ihr jährliches Mitarbeitergespräch erinnern. Es dient dazu, das Betriebs- und
MehrHANDBUCH PHOENIX II - DOKUMENTENVERWALTUNG
it4sport GmbH HANDBUCH PHOENIX II - DOKUMENTENVERWALTUNG Stand 10.07.2014 Version 2.0 1. INHALTSVERZEICHNIS 2. Abbildungsverzeichnis... 3 3. Dokumentenumfang... 4 4. Dokumente anzeigen... 5 4.1 Dokumente
Mehra) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung
Beschlossen von der Mitgliederversammlung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. am 11. April 2002 * Satzung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. 1 Name, Sitz,
MehrRechtsentwicklung. Rechtsprechung. Praxisfall. Wir über uns. Güterrecht. Ehevertrag. Namensrecht
Güterrecht Ehevertrag Namensrecht Güterstand, Vermögen, Schulden Gesetzlicher Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet nicht dass ab Eheschließung alles in einen Topf geworfen wird! Vielmehr
MehrElternzeit Was ist das?
Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das
MehrAntrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger
Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger Genaue Bezeichnung des Sachgebietes, für das Sie öffentlich bestellt werden wollen:...... 1. Name und Vorname:... 2. Titel / Berufsbezeichnung...
MehrDeutschland-Check Nr. 35
Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668
MehrSatzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015)
Satzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015) berücksichtigte Änderungen: 3 Absatz 2 geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 12.02.2007 (Amtsblatt
MehrSATZUNG DES BLLV-KREISVERBANDS MÜNCHEN-LAND
SATZUNG DES BLLV-KREISVERBANDS MÜNCHEN-LAND I. Name, Sitz und Aufgabe 1 Der Kreisverband München-Land ist eine Untergliederung des BLLV-Bezirksverbandes Oberbayern, der seinerseits Untergliederung des
MehrSehbehindertentag 6. Juni. Kontraste. helfen schwachen Augen
Sehbehindertentag 6. Juni Kontraste helfen schwachen Augen Mehr als eine halbe Million Menschen in Deutschland sind sehbehindert. Ihr Sehvermögen beträgt auf dem besseren Auge selbst mit Hilfsmitteln wie
MehrFördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v. Satzung. I. Name, Zweck und Geschäftsführung
Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v. Satzung I. Name, Zweck und Geschäftsführung Der Verein führt den Namen "Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v.. Der
MehrVereinssatzung. NEKROPOLIS MOGUNTIA e.v. Übersicht. 1 Name und Sitz des Vereins. 2 Zweck und Aktivitäten des Vereins. 3 Gemeinnützigkeit
Vereinssatzung NEKROPOLIS MOGUNTIA e.v. Übersicht 1 Name und Sitz des Vereins 2 Zweck und Aktivitäten des Vereins 3 Gemeinnützigkeit 4 Finanzierung des Vereins 5 Mitgliedschaft 6 Organe des Vereins 7 Mitgliederversammlung
MehrKostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen
Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 21. November
Mehr[Customer Service by KCS.net] KEEPING CUSTOMERS SUCCESSFUL
[Customer Service by KCS.net] KEEPING CUSTOMERS SUCCESSFUL Was bedeutet Customer Service by KCS.net? Mit der Einführung von Microsoft Dynamics AX ist der erste wichtige Schritt für viele Unternehmen abgeschlossen.
MehrCheckliste. zur Gesprächsvorbereitung Mitarbeitergespräch. Aktivität / Frage Handlungsbedarf erledigt
Checkliste zur Gesprächsvorbereitung Mitarbeitergespräch Aktivität / Frage Handlungsbedarf erledigt Wissen des Mitarbeiters zu Führen mit Zielen Reicht es aus? Nein? Was muß vorbereitend getan werden?
MehrAls Einzelner hat man es nicht immer leicht. Im Zusammenschluss mit Gleichgesinnten geht es einfacher.
Gemeinsam etwas bewegen. Vertreten Sie Ihre Interessen im Treuhand-Verband Deutscher Apotheker e.v. Wirksame Impulse für die Praxis. Als Einzelner hat man es nicht immer leicht. Im Zusammenschluss mit
Mehreinen Vibrator benutzt; wie man bei einem Kredithai einen Kredit zu 17 Prozent aufnimmt, der in 30 Tagen zur Rückzahlung fällig wird; wie man seinen
einen Vibrator benutzt; wie man bei einem Kredithai einen Kredit zu 17 Prozent aufnimmt, der in 30 Tagen zur Rückzahlung fällig wird; wie man seinen ersten Scheidungsanwalt engagiert; worauf man bei der
MehrBundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673. Flachglasbranche.
Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673 Ug-Werte für die Flachglasbranche Einleitung Die vorliegende Broschüre enthält die Werte für
MehrFragebogen zu den Möglichkeiten der Integration von Kindern mit Behinderungen in Schulen im [(Land-)kreis oder Stadt]
Fragebogen zu den Möglichkeiten der Integration von Kindern mit Behinderungen in Schulen im [(Land-)kreis oder Stadt] Der Fragebogen richtet sich an Schulen, in denen Kinder mit Behinderungen integriert
Mehr10. Fachtagung IT-Beschaffung 2014 Fachforum 6
10. Fachtagung IT-Beschaffung 2014 Fachforum 6 Referent: Frank Richter it@m-bdw Berlin, 18.09.2014 Ein kleiner Rundflug über einige wesentliche Gründe aus juristischer Sicht, an denen IT-Projekte scheitern
Mehr* Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache *
* Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache * Was ist die Aktion Mensch? Viele Menschen sollen gut zusammenleben können. Dafür setzen wir uns ein. Wie macht die Aktion Mensch das? Wir verkaufen
MehrFragebogen zur Erhebung der Zufriedenheit und Kooperation der Ausbildungsbetriebe mit unserer Schule
Fragebogen zur Erhebung der Zufriedenheit und Kooperation der Ausbildungsbetriebe mit unserer Schule Sehr geehrte Ausbilderinnen und Ausbilder, die bbs1celle betreiben nun bereits seit einigen Jahren ein
MehrSATZUNG. 1 Name und Sitz
SATZUNG 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen: Weimar-Jena-Akademie, Verein für Bildung e.v. Er hat seinen Sitz in Weimar und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Weimar eingetragen. 2 Charakter
MehrStatement. Dr. Jens Sträter zeb/rolfes.schierenbeck.associates
Statement Dr. Jens Sträter zeb/rolfes.schierenbeck.associates Das mittelständische Firmenkundengeschäft in Deutschland Zufriedenheit, Erwartungen und Anregungen des deutschen Mittelstands Pressegespräch
MehrPersönliches Kompetenz-Portfolio
1 Persönliches Kompetenz-Portfolio Dieser Fragebogen unterstützt Sie dabei, Ihre persönlichen Kompetenzen zu erfassen. Sie können ihn als Entscheidungshilfe benutzen, z. B. für die Auswahl einer geeigneten
MehrSehr geehrter Herr Präsident [Prof. Dr. Dr. h.c. Greipl], meine sehr geehrten Damen und Herren!
Es gilt das gesprochene Wort! Ehrenamtsfeier der IHK München und Oberbayern am Montag, 10. Oktober 2011, in München Rede von Frau Barbara Stamm, MdL Präsidentin des Bayerischen Landtags Sehr geehrter Herr
MehrVereinssatzung. in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung
Vereinssatzung in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung - 1-1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Schifferbörse zu Duisburg-Ruhrort, im Folgenden Schifferbörse.
MehrErhalt und Weiterentwicklung beruflicher Kompetenzen der Lehrerinnen und Lehrer
Markieren Sie so: Korrektur: Bitte verwenden Sie einen Kugelschreiber oder nicht zu starken Filzstift. Dieser Fragebogen wird maschinell erfasst. Bitte beachten Sie im Interesse einer optimalen Datenerfassung
MehrKyudojo Kiel e. V. Japanisches Bogenschießen
SATZUNG 1 Der Verein führt den Namen Kyudojo Kiel e.v. Sein Sitz ist Kiel. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 2 (1) Der Vereinszweck ist die Pflege und Förderung des Kyudo in der
MehrTESTEN SIE IHR KÖNNEN UND GEWINNEN SIE!
9 TESTEN SIE IHR KÖNNEN UND GEWINNEN SIE! An den SeniorNETclub 50+ Währinger Str. 57/7 1090 Wien Und zwar gleich in doppelter Hinsicht:!"Beantworten Sie die folgenden Fragen und vertiefen Sie damit Ihr
MehrSatzung des Fördervereins der
2013 Satzung des Fördervereins der Sekundarschule Netphen Sekundarschule Netphen Steinweg 22 57250 Netphen Tel. 02738/3078970 Fax: 02738/30789733 E-Mail: info@sekundarschule-netphen.de Homepage:sekundarschule-netphen.de
Mehr1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v..
1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 2. Der Verein hat seinen Sitz in
Mehrvor 2 Tagen erhielt ich einen Anruf eines Ihrer Kundenberater (Herr Kirsch) mit dem Angebot der Vertragsverlängerung für meinen Mobilfunkvertrag.
BERKEMEYER Unternehmensbegeisterung berkemeyer unternehmensbegeisterung ückendorfer str. 12 45886 gelsenkirchen vodafone GmbH Am Seestern 1 40547 Düsseldorf Gelsenkirchen, den 6.8.2014 Fragen zur Kündigung
MehrAbwesenheitsnotiz im Exchange Server 2010
Abwesenheitsnotiz im Exchange Server 2010 1.) Richten Sie die Abwesenheitsnotiz in Outlook 2010 ein und definieren Sie, an welche Absender diese gesendet werden soll. Klicken Sie dazu auf Datei -> Informationen
MehrBewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde
Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde Die Allianz für Beteiligung setzt sich dafür ein, dass alle Personengruppen der
MehrVorbereitung einer Grafik zum Druck einer Glotze aus, Stadion an! -Zaunfahne Torsten Bunde, Stand 5. Juli 2014
Vorbereitung einer Grafik zum Druck einer Glotze aus, Stadion an! -Zaunfahne Torsten Bunde, Stand 5. Juli 2014 Wer wie wir beim SV Arminia Hannover eventuell das Problem hat, das sich nicht genügend Leute
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
Mehr1. Büroimmobilienmarktbericht für Braunschweig
Presseinformation 1. Büroimmobilienmarkbericht Braunschweig 1 / 5 1. Büroimmobilienmarktbericht für Braunschweig Innerhalb eines Jahres hat die Altmeppen Gesellschaft für Immobilienbewertung und - beratung
MehrBÜV-ZERT NORD-OST GMBH Zertifizierungsstelle für Managementsysteme der Baustoffindustrie
BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Zertifizierungsstelle für Managementsysteme der Baustoffindustrie BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Paradiesstraße 208 12526 Berlin Tel.: 030/616957-0 Fax: 030/616957-40 ANTRAG AUF AUDITIERUNG
MehrGeld Verdienen im Internet leicht gemacht
Geld Verdienen im Internet leicht gemacht Hallo, Sie haben sich dieses E-book wahrscheinlich herunter geladen, weil Sie gerne lernen würden wie sie im Internet Geld verdienen können, oder? Denn genau das
MehrSatzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf
Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf 1 Name und Sitz Der Sportverein Eintracht Hiddestorf von 1924 e.v., im folgenden kurz Verein genannt, ist der Zusammenschluss von Sportlern. Der Verein hat
MehrFRAGEBOGEN ANWENDUNG DES ECOPROWINE SELBSTBEWERTUNG-TOOLS
Dieser Fragebogen bildet eine wichtige Rückmeldung der Pilotweingüter über Verständnis, Akzeptanz und Effektivität des ECOPROWINE Selbstbewertung-tools für alle daran Beteiligten. Dieser Fragebogen besteht
MehrAlt-Konstanzer Hanselezunft e.v. Vereinssatzung vom 07.04.2009. Vereinssatzung
Alt-Konstanzer Hanselezunft e.v. Vereinssatzung 1 1. Der Verein führt den Namen: Alt-Konstanzer Hanselezunft. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes steuerbegünstigte
MehrInformation zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen
Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen Grundlage für die Durchführung der Prüfung Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter
MehrSeite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort
Anlage 1 Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Sehr geehrte(r) Frau/Herr, wir möchten Sie über Hintergrunde
MehrHinweise zur Anmeldung und Bedienung des. Support Forums
Hinweise zur Anmeldung und Bedienung des Support Forums http://www.macrosystem.de/forum Administrator: Michael Huebmer EMail bei Forum-Login Problemen: forum@macrosystem.at Anleitung zur Bedienung des
MehrASR A1.3. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung. - Aktuelle Veränderungen in der Sicherheitskennzeichnung. Seite 1
ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung - Aktuelle Veränderungen in der Sicherheitskennzeichnung Seite 1 Der Geltungsbereich der Arbeitsstättenverordnung entsprach nicht dem Geltungsbereich
MehrInternationales Altkatholisches Laienforum
Internationales Altkatholisches Laienforum Schritt für Schritt Anleitung für die Einrichtung eines Accounts auf admin.laienforum.info Hier erklären wir, wie ein Account im registrierten Bereich eingerichtet
MehrZulassung nach MID (Measurement Instruments Directive)
Anwender - I n f o MID-Zulassung H 00.01 / 12.08 Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Inhaltsverzeichnis 1. Hinweis 2. Gesetzesgrundlage 3. Inhalte 4. Zählerkennzeichnung/Zulassungszeichen
MehrS A T Z U N G. der Betriebssportgemeinschaft Rheinpark e.v. (Stand 29.3.2007) -----------------------------------------------------------------------
S A T Z U N G der Betriebssportgemeinschaft Rheinpark e.v. (Stand 29.3.2007) ----------------------------------------------------------------------- 1 Name, Sitz und Zweck (1) Der Verein führt den Namen
MehrOutlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang
sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8 Outlook Mail-Grundlagen Posteingang Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um zum Posteingang zu gelangen. Man kann links im Outlook-Fenster auf die Schaltfläche
MehrSelbstauskunft. Tiroler Bauernstandl GmbH Karin Schützler Eurotec-Ring 15 47445 Moers Deutschland. Foto. Name:
Selbstauskunft Sehr geehrte Tiroler Bauernstandl-Interessentin, sehr geehrter Tiroler Bauernstandl-Interessent, wenn Sie Tiroler Bauernstandl-Franchiseunternehmer werden wollen, dann senden Sie diesen
MehrSonderrundschreiben. 1. Hinweisbeschluss des OLG München vom 14.12.2015. 1. Hinweisbeschluss des OLG München vom 14.12.2015, AZ: 10 U 579/15
Sonderrundschreiben Nr. 15 Dezember 2015 1. Hinweisbeschluss des OLG München vom 14.12.2015 1. Hinweisbeschluss des OLG München vom 14.12.2015, AZ: 10 U 579/15 Die relativ unklare Situation zu Fragen des
MehrMind Mapping am PC. für Präsentationen, Vorträge, Selbstmanagement. von Isolde Kommer, Helmut Reinke. 1. Auflage. Hanser München 1999
Mind Mapping am PC für Präsentationen, Vorträge, Selbstmanagement von Isolde Kommer, Helmut Reinke 1. Auflage Hanser München 1999 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 446 21222 0 schnell
Mehr1. Einführung 2. 2. Erstellung einer Teillieferung 2. 3. Erstellung einer Teilrechnung 6
Inhalt 1. Einführung 2 2. Erstellung einer Teillieferung 2 3. Erstellung einer Teilrechnung 6 4. Erstellung einer Sammellieferung/ Mehrere Aufträge zu einem Lieferschein zusammenfassen 11 5. Besonderheiten
MehrZur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das
MehrAnerkennungsordnung. in der Fassung vom 20. November 2009
Anerkennungsordnung in der Fassung vom 20. November 2009 Präambel Die Deutsche Gesellschaft für Mediation e. V. setzt sich gemäß 2 Abs. 1 ihrer Vereinssatzung in der Fassung vom 28. Mai 2008 das Ziel,
MehrNewsletter Ausgabe 6 - August 2012
Ewert, Nadja Von: Projekt leap [leap@ziz-berlin.de] Gesendet: Montag, 6. August 2012 17:27 An: leap Betreff: Newsletter Nachqualifizierung 6 - August 2012 Wird der Newsletter richtig dargestellt? Im Webbrowser
Mehr