Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten in der Stadt- und Quartiersentwicklung
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- Irmgard Koch
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1 Fachtagung Quartier konkret Mögliche Finanzierungswege am im Wissenschaftspark in Gelsenkirchen Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten in der Stadt- und Quartiersentwicklung Produkte der NRW.BANK und der KfW Ralph Ishorst und Kerstin Jochimsen, NRW.BANK
2 Gliederung Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten in der Stadtund Quartiersentwicklung Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten nach Themen und Fördernehmer Stadtentwicklungskredit 2
3 Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten in der Stadt- und Quartiersentwicklung NRW.BANK und KfW- Förderprodukte sind ein Teil der Förderlandschaft. Quelle: blog loesungsfabrik.de; eigene Darstellung 3
4 Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten in der Stadt- und Quartiersentwicklung Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 4
5 Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten in der Stadt- und Quartiersentwicklung 5
6 Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten in der Stadt- und Quartiersentwicklung Themen und Akteure/Fördernehmer Soziale Infrastruktur Kultur + Bildung Das Quartier Zukunft - Labor Stadt widmet sich thematisch vielschichtig allen Bereichen, die das städtische Leben umfassen. Öffentliche Einrichtungen Wohnungsunternehmen Sozialverbände Ökologie und Umwelt Kommune Mobilität Wohnen Wirtschaft Technische Infrastruktur Verkehrsbetriebe Stadtwerke Bildungseinrichtungen Unternehmen(sgründer) Quelle: und eigene Darstellung Privatpersonen 6
7 Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten in der Stadt- und Quartiersentwicklung Alter Wein in neuen Schläuchen? Viele kleine Zuschuss-Programme in sehr unterschiedlichen Förderfeldern. Teils Neuausrichtung und Öffnung der Förderprogramme mit dem Fokus Quartier, z.b. soziale Wohnraumförderung NRW. Projektaufruf Starke Quartiere Starke Menschen Eine Vielfalt von Förderprogrammen ist eine gute Voraussetzung, die höchsten Wirkungen werden durch eine optimale Bündelung im Quartier erzielt! Städtebauund Wohnungsbauförderung NRW.BANKund KfW- Programme Synergieeffekte durch Abstimmung und Optimierung der Programme 7
8 Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten in der Stadt- und Quartiersentwicklung Beispiel Bezirksregierung Arnsberg: Förderung aus einer Hand Quelle: Bezirksregierung Arnsberg 8
9 Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten in der Stadt- und Quartiersentwicklung Beispiel Bezirksregierung Arnsberg: Förderung aus einer Hand Quelle: Bezirksregierung Arnsberg 9
10 Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten in der Stadt- und Quartiersentwicklung Räumliche Bezüge Auswahl und Priorisierung von Quartieren innerhalb der Kommune Ggf. vorhandene Städtebauförderkulisse Ggf. vorhandene Quartierskonzepte Optimal: Einbettung in eine gesamtstädtische Stadtentwicklungsstrategie 10
11 Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten in der Stadt- und Quartiersentwicklung Fokus Quartier Soziale Infrastruktur Kultur + Bildung Ökologie und Umwelt Definition und Priorisierung von Zielen Wohnen Mobilität Wirtschaft Operationalisierung der Ziele in Maßnahmen Förderprogramme für unterschiedliche Fördernehmer Technische Infrastruktur Quartierskonzepte/ Gesamtstrategie Abstimmung und Optimierung der Förderprogramme 11
12 Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten in der Stadt- und Quartiersentwicklung Beispiel KfW-Programm 432 Energetische Stadtsanierung - ZUSCHUSS A. Integriertes Quartierskonzept (Analyse, Maßnahmen, Kosten, Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen, Erfolgskontrolle, Zeitplan, Prioritäten, Mobilisierung der Akteure, Information und Beratung, Öffentlichkeitsarbeit ) Zuschuss: bis 65% der förderfähigen Kosten ohne Höchstbetrag B. Sanierungsmanager Planung der Konzeptumsetzung, Aktivierung der Akteure, Vernetzung, Koordinierung und Kontrolle der Maßnahmen Zuschuss: bis 65% der förderfähigen Kosten bis zu einem Höchstbetrag von Euro je Quartier Sozialraumanalyse / Sozialplanung Masterplan Altengerechtes Quartier familienorientierte Sozialraumgestaltung familie-in-nrw.de" Handlungskonzepte Wohnen inklusive Quartiersentwicklung Bildungsplan Städtebauförderung (Soziale Stadt, Stadtumbau) Quartiersansätze koordinieren, Einbettung in gesamtstädtische Strategie 12
13 Gliederung Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten in der Stadt- und Quartiersentwicklung Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten nach Themen und Fördernehmer Stadtentwicklungskredit 13
14 Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten nach Themen und Fördernehmern Soziale Infrastruktur Kommune Sozialverbände Bildungseinrichtungen Privatpersonen Ökologie und Umwelt Kommune Sozialverbände Unternehmen(sgründer) Unternehmen(sgründer) Kultur + Bildung Kommune Sozialverbände Bildungseinrichtungen Privatpersonen Unternehmen(sgründer) Technische Infrastruktur Kommune Sozialverbände Stadtwerke Unternehmen(sgründer) 14
15 Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten nach Themen und Fördernehmern Investor Kommunen/ AöR Zweckverband Kommunale Ges. Kommunale Ges. PPP Private Programm Eigenbetrieb (> 50 % kommunal) (< 50 % kommunal) Investoren NRW.BANK.Kommunal Invest/ Plus X (X)² NRW.BANK.Moderne Schule X (X)² NRW.BANK.Hochwasserschutz X (X)² NRW.BANK.Flüchtlingsunterkünfte X (X)² KfW-IKK-Investitionskredit-Kommunen (208) X (X)² KfW-IKK-Energetische Stadtsanierung-Energieeffizient Bauen (217) X (X)² KfW-IKK-Energetische Stadtsanierung-Energieeffizient Sanieren (218) X (X)² KfW-IKK-Energetische Stadtsanierung-Quartiersversorgung (201) X (X)² KfW-IKK-Barrierearme Stadt (233) X (X)² RESA / NRW.BANK.Ergänzungsprogramm X (X) 1,3 (X)³ NRW.BANK.Infrastruktur/ Breitband X X X X X NRW.BANK.Energieinfrastruktur X X X X X NRW/EU.KWK-Investitionskredit X X X X X NRW.BANK.Elektromobilität X X NRW.BANK.Baudenkmäler X X NRW.BANK.Sportstätten (X) 7 KfW-IKU-Investitionskredit kommunale und soziale Unternehmen (148) X X X X KfW-IKU-Kommunale Energieversorgung (204) X X X KfW-IKU-Energetische Stadtsanierung-Energieeffizient Sanieren (219) X X X X KfW-IKK-Energetische Stadtsanierung-Energieeffizient Bauen (220) X X X X KfW-IKU-Energetische Stadtsanierung - Quartiersversorgung (202) X X X KfW-IKU-Barrierearme Stadt (234) X X X (X) 4 (1) mit 100% Kommunalbürgschaft (2) die gemäß 27 Nr.1a in Verbindung mit 26 Nr. 2a der Solvabilitätsverordnung ein KSA-Risikogewicht von Null haben; Kommunalkreditfähigkeit muss gegeben sein (3) Übernahme Abwasserbeseitigungspflicht ( 53 Abs. 1 LWG) (4) gemeinnützig tätig (5) gem. den jeweiligen Antragsvoraussetzungen (6) i.d.r. von Forfaitierungsmodellen (7) gemeinnützig tätig und Mitglied im Landessportbund (8) als gemeinnützige Organisation tätig 15
16 NRW.BANK.Kommunal Invest Zielgruppe kommunale Gebietskörperschaften und deren rechtlich unselbstständigen Eigenbetriebe in NRW Gemeindeverbände (z.b. kommunale Zweckverbände), die gemäß 27 Nr. 1a in Verbindung mit 26 Nr. 2a der Solvabilitätsverordnung ein KSA-Risikogewicht von Null haben. Hierzu erfolgt eine Einzelfallprüfung durch die NRW.BANK. Was wird gefördert Grundsätzlich werden alle Investitionen in die kommunale Infrastruktur mitfinanziert, so z.b. im Rahmen der allgemeinen Verwaltung, öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Wissenschaft, Technik, Kulturpflege, Stadt- und Dorfentwicklung, touristische Infrastruktur, soziale Infrastruktur (Kindergärten, Schulen), Ver- und Entsorgung, Verkehrsinfrastruktur, Energieeinsparung, Erschließungsmaßnahmen, Wie wird gefördert Kreditbetrag bis 2 Mio: 100% Finanzierung der förderfähigen Investitionskosten aus dem Programm NRW.BANK.Kommunal Invest Kreditbetrag über 2 Mio: Max. 50% des Kreditbedarfes über NRW.BANK.Kommunal Invest, restlichen 50% über NRW.BANK.Kommunal Invest Plus (Ergänzungsprogramm mit leichter Zinsverbilligung) max. Zinsbindung von 10 Jahren bei einer Laufzeit von 20 oder 30 Jahren mit 3 bzw. 5 Tilgungsfreijahren ¼-jährl. Ratendarlehen, Höchstbetrag 150 Mio. p.a., 100% Auszahlung, tägl. angepasste Zinssätze 16
17 NRW.BANK.Moderne Schule Zielgruppe kommunale Schulträger in NRW kommunale Schulzweckverbände, die gemäß 27 Nr. 1a in Verbindung mit 26 Nr. 2a der Solvabilitätsverordnung ein KSA-Risikogewicht von Null haben. Hierzu erfolgt eine Einzelfallprüfung durch die NRW.BANK. Was wird gefördert Grundsätzlich werden alle Investitionen in den Bau & die Modernisierung von Schulen mitfinanziert z.b. Kosten in Zusammenhang mit der Inklusion, Klimaschutz, Sportstätten, Sanitäranlagen, IT-Infrastruktur in Schulen, Grundstücke, die notwendiger Bestandteil der Investitionsmaßnahme sind, können mitfinanziert werden, wenn der Erwerb nicht mehr als 2 Jahre vor der Antragstellung erfolgte. Wie wird gefördert Kreditbetrag bis 2 Mio: 100% Finanzierung der förderfähigen Investitionskosten aus dem Programm NRW.BANK.Moderne Schule Kreditbetrag über 2 Mio: Max. 50% des Kreditbedarfes über NRW.BANK.Moderne Schule, restlichen 50% über NRW.BANK.Kommunal Invest Plus (Ergänzungsprogramm mit leichter Zinsverbilligung) max. Zinsbindung von 10 Jahren bei einer Laufzeit von 20 oder 30 Jahren mit 3 bzw. 5 Tilgungsfreijahren ¼-jährl. Ratendarlehen, Höchstbetrag 150 Mio. p.a., 100% Auszahlung, tägl. angepasste Zinssätze 17
18 NRW.BANK.Flüchtlingsunterkünfte Zielgruppe nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz verpflichtete Gemeinden in NRW und deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe Was wird gefördert Alle Investitionen im Zusammenhang mit Flüchtlingsunterkünften Immobilienerwerb, Bau (inkl. Leichtbauweise) Modernisierung von Immobilien und Ausstattung Grundstücke, Erschließungsmaßnahmen und Grunderwerb Wie wird gefördert Kreditbetrag bis 2 Mio: 100% Finanzierung der förderfähigen Investitionskosten aus dem Programm NRW.BANK.Flüchtlingsunterkünfte Kreditbetrag über 2 Mio: Max. 50% des Kreditbedarfes über NRW.BANK.Flüchtlingsunterkünfte, restlichen 50% über NRW.BANK.Kommunal Invest Plus (Ergänzungsprogramm mit leichter Zinsverbilligung) max. Zinsbindung von 10 Jahren bei einer Laufzeit von 20 Jahren mit 3 Tilgungsfreijahren ¼-jährl. Ratendarlehen, Höchstbetrag 10 Mio. p.a., 100% Auszahlung, tägl. angepasste Zinssätze 18
19 Richtlinie zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge (RL Flü) 19
20 Richtlinie zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge (RL Flü) 20
21 KfW IKK Energieeffizient Bauen und Sanieren (217) Zielgruppe Kommunale Gebietskörperschaften sowie deren rechtlich unselbstständigen Eigenbetriebe Gemeindeverbände (z. B. kommunale Zweckverbände), die gemäß 27 Nummer 1 a in Verbindung mit 26 Nummer 2 a der Solvabilitätsverordnung ein Risikogewicht im Kreditrisiko-Standardansatz von Null haben. Hierzu erfolgt eine Einzelfallprüfung durch die KfW Was wird gefördert Zinsgünstig finanziert werden die Errichtung oder der Ersterwerb energieeffizienter Nichtwohngebäude der kommunalen und sozialen Infrastruktur, die das energetische Niveau eines KfW-Effizienzhauses für Neubauten erreichen. Folgende Standards werden gefördert: KfW-Effizienzhaus 55 KfW-Effizienzhaus 70 21
22 KfW IKK Energieeffizient Bauen und Sanieren (217) Wie wird gefördert zinsgünstiges ¼-jährliches Ratendarlehen mit 100% Auszahlung bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten Darlehenslaufzeit bis 30 Jahre, max. 5 tilgungsfreie Jahre und 10 Jahre Zinsbindung Tilgungszuschüsse für KfW-Effizienzhäuser: KfW-Effizienzhaus 70 Es wird nur ein zinsgünstiges Darlehen gewährt. KfW-Effizienzhaus 55 5,0% des Zusagebetrages max. 50,--/qm 22
23 KfW IKK Energieeffizient Bauen und Sanieren (218) Zielgruppe Kommunale Gebietskörperschaften sowie deren rechtlich unselbstständigen Eigenbetriebe Gemeindeverbände (z. B. kommunale Zweckverbände), die gemäß 27 Nummer 1 a in Verbindung mit 26 Nummer 2 a der Solvabilitätsverordnung ein Risikogewicht im Kreditrisiko-Standardansatz von Null haben. Hierzu erfolgt eine Einzelfallprüfung durch die KfW Was wird gefördert Zinsgünstig finanziert werden energetische Maßnahmen an allen Gebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur (Nichtwohngebäude),: Energetische Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 70 und 100 Energetische Sanierung zum KfW-Effizienzhaus Denkmal (Baudenkmäler und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz) Verschiedene Einzelmaßnahmen zur Energieeinsparung (Wärmdämmung, Fenster, Heizung, Beleuchtung, Sonnenschutzeinrichtungen, Lüftungsanlagen) 23
24 KfW IKK Energieeffizient Bauen und Sanieren (218) Wie wird gefördert zinsgünstiges ¼-jährliches Ratendarlehen mit 100% Auszahlung bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten Darlehenslaufzeit bis 30 Jahre, max. 5 tilgungsfreie Jahre und 10 Jahre Zinsbindung Tilgungszuschüsse für KfW-Effizienzhäuser: KfW-Effizienzhaus 70 17,5% des Zusagebetrages max. 175,--/qm KfW-Effizienzhaus ,0% des Zusagebetrages max. 100,--/qm KfW-Effizienzhaus Denkmal 7,5% des Zusagebetrages max. 75,--/qm Einzelmaßnahmen 5,0% des Zusagebetrages max. 50,--/qm 24
25 KfW IKK Energetische Stadtsanierung Quartiersversorgung Kommunen (201) Zielgruppe Kommunale Gebietskörperschaften sowie deren rechtlich unselbstständigen Eigenbetriebe Gemeindeverbände (z. B. kommunale Zweckverbände), die gemäß 27 Nummer 1 a in Verbindung mit 26 Nummer 2 a der Solvabilitätsverordnung ein Risikogewicht im Kreditrisiko-Standardansatz von Null haben. Hierzu erfolgt eine Einzelfallprüfung durch die KfW Was wird gefördert Förderung nachhaltiger Verbesserung der Energieeffizienz der kommunalen Versorgungssysteme: a) Wärmeversorgung durch z.b. hocheffiziente wärmegeführte KWK-Anlagen auf Erd- oder Biogasbasis, dezentrale Wärmespeicher- und netze, Anlagen zur Nutzung industrieller Abwärme b) Wasserver- und Abwasserentsorgung durch z.b. hocheffiziente Motoren und Pumpen, Optimierung der Mess- und Regeltechnik, Energierückgewinnungssysteme in Gefällestrecken, Anlagen zur Wärmerückgewinnung in öffentlichen Kanalsystemen, auch in Kombination mit BHKW s, Anlagen zur Energiegewinnung aus Klär- bzw. Faulgasen, Umrüstung bestehender Anlagen, Maßnahmen bei der Belüftung der Belebung Wie wird gefördert 100% Förderung ohne Höchstbetrag als zinsgünstiges ¼-jährliches Ratendarlehen Finanzierungsvarianten (Darlehenslaufzeit/ Tilgungsfreijahre/ Zinsbindung): 10/2/10, 20/3/10, 30/5/10 5% Tilgungszuschuss, Höchstbetrag 2,5 Mio. Euro 100% Auszahlung; außerplanmäßige Tilgung gegen Vorfälligkeitsentschädigung 25
26 KfW IKK Energetische Stadtsanierung Zuschuss (432) Zielgruppe Kommunale Gebietskörperschaften sowie rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe Die o.g. Zielgruppe ist berechtigt, Zuschüsse zu beantragen und ggf. an privatwirtschaftlich organisierte oder gemeinnützige Akteure weiterzuleiten: Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund (> 50%) Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden; insbesondere in privatrechtlicher Form organisierte Eigentümerstandortgemeinschaften Was wird gefördert Verbesserung der Energieeffizienz im Quartier* inklusive Lösungen für die Wärmeversorgung, Energieeinsparung, -speicherung und -gewinnung A: B: Sach- und Personalkosten für fachkundige Dritte zur Erstellung vertiefter integrierter Sanierungskonzepte auf Quartiersebene für 1 Jahr Sach- und Personalkosten für einen Sanierungsmanager (z.b. Beamter oder Tarifbeschäftigter einer Kommune oder kommunalen Unternehmens) der die Planung sowie Realisierung der Maßnahmen begleitet und koordiniert * Ein Quartier bilden mehrere in der Fläche zusammenhängende Gebäude innerhalb eines Stadtteils kommunale Einrichtungen, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen, Industrie und private Haushalte; inkl. öffentlicher Infrastruktur. Hier steht die Wärmeversorgung besonders im Fokus. 26
27 KfW IKK Energetische Stadtsanierung Zuschuss (432) Wie wird gefördert A: Erstellung integriertes Sanierungskonzept Zuschussbetrag von 65% der förderfähigen Kosten* kein Höchstbetrag Konzept sollte innerhalb eines Jahres ab Auftragserteilung fertig gestellt u. abgenommen sein B: Sanierungsmanager Zuschussbetrag : 65% der förderfähigen Kosten* Höchstbetrag: EUR je Quartier Förderzeitraum, beginnend ab Antrag, bis zu 5 Jahre für die Dauer der Beschäftigung * Der 35%ige Eigenanteil kann aus weiteren Fördermitteln (EU, Länder), eigenen Mitteln der Kommune oder durch Mittel der in der Entwicklung oder Umsetzung des integrierten Konzepts beteiligten Akteure dargestellt werden. Die Finanzierung aus Mitteln des Bundes und/ oder Landes darf dabei einen Anteil von 85% der Kosten nicht übersteigen, sodass stets mind. 15% Eigenanteil durch die Kommune bzw. den Begünstigten zu erbringen sind. 27
28 KfW IKK Barrierearme Stadt (233) Zielgruppe Kommunale Gebietskörperschaften sowie rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe Gemeindeverbände (z. B. kommunale Zweckverbände), die gemäß 27 Nr. 1a in Verb. mit 26 Nr. 2 der Solvabilitätsverordnung ein Risikogewicht im Kreditrisiko-Standardansatz von Null haben. Hierzu erfolgt eine Einzelfallprüfung durch die KfW. Was wird gefördert Barrierereduzierende Maßnahmen im Bereich der kommunalen und sozialen Infrastruktur: Maßnahmen an bestehenden Gebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur (z.b. Wege zu Gebäuden und Stellplätzen, Gebäudezugänge, Bodenbeläge in Innenräumen, Überwindung von Niveauunterschieden, Sanitärräume, Sportstätten, Schwimmbäder, ) Maßnahmen an bestehenden Verkehrsanlagen und im öffentlichen Raum (ÖPNV) (U- und S-Bahnstationen, Über-/ Unterführungen, abgesenkte Bürgersteige, ) Wie wird gefördert zinsgünstiges ¼-jährliches Ratendarlehen 100% der förderfähigen Investitionskosten ohne Höchstbetrag Finanzierungsvarianten (Darlehenslaufzeit/ tilgungsfreie Jahre/ Zinsbindung): 10/ 2/ 10 oder 20/ 3/ 10 28
29 NRW.BANK.Infrastruktur Zielgruppe kommunale Unternehmen sowie in- und ausländische gewerbliche Unternehmen private Investoren, freiberuflich Tätige Einbindung von Forfaitierungsmodellen (PPP) Was wird gefördert Investitionen in die öffentliche oder soziale Infrastruktur in NRW (Voraussetzung: Anschließende Nutzung durch öffentliche o. gemeinnützige Träger; Infrastruktureinrichtungen, die ausschl. durch gewerbl. Unternehmen o. Freiberufler genutzt werden u. reine wohnwirt. Vorhaben sind nicht förderfähig) Flüchtlingsunterkünfte (keine Wohnungen) Umweltschutzinfrastruktur (Kanalnetze, Entsorgungseinrichtungen, Straßenbeleuchtung, usw.) Städtebaumaßnahmen (Kindergärten, Kinderhorte, Pflegeheime, Krankenhäuser, usw.) Soziale Infrastruktur (Stadtteilentwicklung, Sanierungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen, usw.) Bildungs- und Qualifizierungseinrichtungen (Schulen, Qualifizierungseinrichtungen, usw.) Infrastrukturen der allgemeinen Verwaltung (Verwaltungsgebäude, usw.) Infrastrukturen zur Entwicklung des ländlichen Raums (Fremdenverkehrsinfrastruktur, Dorferneuerung, ) Wie wird gefördert Zinsgünstiges ¼-jährliches Raten- oder Annuitätendarlehen; Risikogerechtes Zinssystem Auszahlung 100%, Laufzeiten von 3 30 Jahren; Zinsbindung variabel; Tilgungsfreijahre von 0 10 Höchstbetrag von 150 Mio. ; Bereitstellungszinsen von 0,15 % p. M. ab 2. Monat außerplanmäßige Tilgung gegen Vorfälligkeitsentschädigung 29
30 NRW.BANK.Baudenkmäler Zielgruppe in- und ausländische gewerbliche Unternehmen (> 50% privat und Gruppenumsatz < 500 Mio.) Gemeinnützige Einrichtungen und Religionsgemeinschaften Natürliche Personen Was wird gefördert Investitionen an und in überwiegend NICHT wohnwirtschaftlich genutzten Gebäuden, die entweder unter Denkmalschutz stehen oder eine besonders erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen (z. B. solche, die einen Teil eines Denkmalbereichs bilden, sich in einem Gebiet mit einer Erhaltungssatzung befinden oder die wegen ihres Baualters, ihrer besonderen Lage oder spezifischen Gestalt als Teil regionaler Bautradition ortbild- oder landschaftsprägend sind) Wie wird gefördert 100% der förderfähigen Investitionskosten bei 100% Auszahlung Mindestbetrag: und Höchstbetrag: 2 Mio. Finanzierungsvarianten (Laufzeit/ Tilgungsfreijahre/ Zinsbindung): 10/1/10, 15/1/15 oder 20/1/20 ¼-jährliches Raten- oder Annuitätendarlehen; risikogerechtes Zinssystem Bereitstellungszinsen von 0,25% p. M. ab 6 Monate nach Zusage; außerplanmäßige Tilgung gegen Vorfälligkeitsentschädigung 30
31 NRW.BANK.Sportstätten Zielgruppe gemeinnützige Sportorganisationen, die Mitglied im Landessportbund NRW e.v. sind (Körperschaftsteuer-Freistellungsbestätigung durch das Finanzamt als Nachweis) Was wird gefördert Investitionen in die Sportstätteninfrastruktur, die einem öffentlichen o. gemeinnützigen Zweck dienen Erwerb von Sportanlagen und sonstigen Anlagen, die für sportliche Nutzung hergerichtet werden, wie auch Modernisierung, Sanierung, Instandsetzung von vorhandenen Anlagen sowie Neu-, Um- und Erweiterungsbauten Wie wird gefördert Zinsgünstiges ¼-jährliches Ratendarlehen; apl. Tilgung nur gegen Vorfälligkeitsentschädigung 100% der Investitionskosten sowie 100% Auszahlung bei max. 10 Mio. je Antragsteller Finanzierungsvarianten (Laufzeit/ Tilgungsfreijahre/ Zinsbindung): 10/1/10, 20/1/10 oder 30/3/10 Bereitstellungsprovision i.h.v. 0,25% p.m. ab 2. Monat nach Zusage Haftungsfreistellung für die Hausbank: Kredite < 200 T => 100 % Kredite >= 200 T => 80 % Voraussetzung mindestens ein Pachtvertrag über die Sportstätte mit gleicher Laufzeit wie Kreditvertrag 31
32 KfW IKU Investitionskredit Kommunale und soziale Unternehmen (148) Zielgruppe kommunale Unternehmen (> 50% kommunal) Unternehmen unabhängig von der Rechtsform i. R. von ÖPP (<Gruppenumsatz 500 Mio.) Unternehmen unabhängig von der Rechtsform, ihres Gruppenumsatzes und der Gesellschafterstruktur im Rahmen von Forfaitierungsmodellen Natürliche Personen und gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen Was wird gefördert Investitionen in die kommunale Infrastruktur sowie Erwerb von Beteiligungen ohne Investitionsbindung Förderbare Ausgaben: Grundstücke, Gebäude, Anschaffung von Einrichtungen, Maschinen, Betriebsund Geschäftsausstattung Wie wird gefördert zinsgünstiges ¼-jährliches Ratendarlehen; risikogerechtes Zinssystem der KfW Finanzierungsvarianten: 10 bzw. 20 J. Zinsbindung; 10/1-2, 20/1-3 und 30/1-5 (Laufzeit/ Tilgungsfreijahre) Kredithöchstbetrag von 50 Mio. bei 100% Auszahlung außerplanmäßige Tilgung nur gegen Vorfälligkeitsentschädigung 32
33 KfW weitere Förderprogramme für Kommunale Unternehmen KfW IKU Energieeffizient Bauen und Sanieren (219/220) KfW IKU Energetische Stadtsanierung Quartiersversorgung (202) KfW IKU Barrierearme Stadt Kommunale Unternehmen (234) Details/ Förderansatz ähnlich der kommunalen Förderprogramme -> siehe vorherige Seiten 33
34 Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten in der Stadtund Quartiersentwicklung Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten nach Themen und Fördernehmer Stadtentwicklungskredit ein neues Finanzierungsinstrument im Rahmen des Projektaufrufs Starke Quartiere Starke Menschen 34
35 Stadtentwicklungskredit ein neues Finanzierungsinstrument im Rahmen des Projektaufrufs Starke Quartiere Starke Menschen Eine zentrale Voraussetzung für eine Bewerbung im Rahmen des Aufrufs zur präventiven und nachhaltigen Entwicklung von Stadtquartieren und Ortsteilen sowie zur Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung der Operationellen Programme des EFRE, des ELER und des ESF ist die Vorlage eines integrierten Entwicklungs- oder Handlungskonzeptes, das die lokalen Akteure einbezieht. 35
36 Stadtentwicklungskredit ein neues Finanzierungsinstrument im Rahmen des Projektaufrufs Starke Quartiere Starke Menschen Bodenwert nach Entwicklung A-Projekte kommerzielle Selbstläufer B-Projekte potenzielle Flächen/ Projekte für Stadtentwicklungsfonds Ziel ist die Mobilisierung privater Investitionen C-Projekte nicht kommerzielle Projekte/ Flächen Quelle: eigene Darstellung nach Stadtentwicklungsfonds in Deutschland, BMVBS-Publikation 14/2011 Investitionskosten der Entwicklung 36
37 Stadtentwicklungskredit Antragsteller, Anforderungen, Beihilferegime Antragsteller Private Investoren Öffentliche Unternehmen Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind von einer Förderung ausgeschlossen. Anforderungen Einbettung der Maßnahmen in integriertes kommunales Handlungskonzept (gemäß Artikel 7.1. der VO 1301/2013) Keine Förderfähigkeit isolierter Einzelmaßnahmen Das integrierte Handlungskonzept muss im Zuge des Gemeinsamen Aufrufes zur präventiven und nachhaltigen Entwicklung von Quartieren und Ortsteilen/ Armutsbekämpfung eingereicht und als förderungswürdig ausgewählt werden. Aus diesen Maßnahmen kann durch den NRW/EU.Stadtentwicklungskredit ein Projekt finanziert werden. Beihilferegime De-Minimis-Beihilfen 37
38 Stadtentwicklungskredit Verwendungszweck, Umfang der Förderung Förderbare Ausgaben Maßnahmen der wirtschaftlichen, ökologisch und sozialen Infrastruktur Erwerb von Immobilien und Grundstücken (Der Wert des Grundstücks darf max. 20 % der Gesamtkosten des Projekts betragen.) Freilegung von Grundstücken Erschließungsmaßnahmen Errichtung oder Änderung von Gebäuden für nicht- wohnwirtschaftliche Zwecke Nicht-investive Maßnahmen (z.b. Quartiersmanager), sofern sie im Kontext der Gesamtmaßnahme stehen. Die Finanzierung von Umschuldungen und Nachfinanzierungen ist nicht möglich. Umfang der Förderung Mindestkreditbetrag: i.d.r Höchstbetrag: i.d.r. bis zu 5 Mio. Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben 38
39 Stadtentwicklungskredit Darlehenskonditionen, optionale Haftungsfreistellung Laufzeit: flexibel zwischen 3 und 15 Jahren Darlehenskonditionen Darlehensart: Annuitäten-, Raten-, oder endfällige Darlehen Zinsen: Zinsbindung in der Regel 10 Jahre bei Bedarf auch länger Konditionenfestsetzung: am Tag der Zusage gemäß risikogerechtem Zinssystem Tilgung: vierteljährlich nach Ablauf Tilgungsfreijahre Auszahlung: 100 % Besicherung: im Rahmen der Möglichkeiten des Antragstellers banküblich, Vereinbarung von Form und Umfang im Rahmen der Kreditverhandlungen Haftungsfreistellung (optional) Beantragung einer 80%igen Haftungsfreistellung ist für die Hausbank möglich. Haftungsfreistellung wird für den gesamten Darlehenszeitraum gewährt. Maximaler Endkreditnehmerzinssatz ändert sich durch die Inanspruchnahme der Haftungsfreistellung nicht. 39
40 Stadtentwicklungskredit Förderbeispiele Erwerb, Umbau und Sanierung einer Kaufhausimmobilie / eines Industriegebäudes zur Umnutzung bspw. als Büroimmobilie und / oder soziale Einrichtung. Brachflächenerwerb, Altlastenbeseitigung, Erschließung und Errichtung eines Neubaus für nicht-wohnwirtschaftliche Zwecke. Erwerb, Aufbereitung und Erschließung einer Brachfläche zur Überführung in ein anderes Förderprogramm oder einer anderen Finanzierung (z.b. Wohnraumförderung). Immobilienkauf und Abriss einer Immobilie zur Umsetzung strategischer Einzelmaßnahmen. 40
41 Kontakt Ralph Ishorst Kundenbetreuung Öffentliche Kunden Bereich Förderberatung & Kundenbetreuung 0251/ Friedrichstraße Münster Fax: 0251/ Kerstin Jochimsen Projekte Öffentliche Hand Bereich Förderberatung & Kundenbetreuung 0251/ Friedrichstraße Münster Fax: 0251/ NRW.BANK Anstalt des öffentlichen Rechts Sitz Düsseldorf Sitz Münster Kavalleriestraße 22 Friedrichstraße Düsseldorf Münster Vertreten durch den Vorstand Klaus Neuhaus Michael Stölting Dietrich Suhlrie Handelsregister: HR A Amtsgericht Düsseldorf HR A 5300 Amtsgericht Münster Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE Zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) 41
42 Kontakt Sitz Düsseldorf Sitz Münster Kavalleriestraße 22 Friedrichstraße Düsseldorf Münster Tel.: Tel.: Fax: Fax: NRW.BANK Anstalt des öffentlichen Rechts Sitz: Düsseldorf/Münster Düsseldorf: BLZ , SWIFT-Adresse NRWB DE DM Vertreten durch den Vorstand Klaus Neuhaus Michael Stölting Dietrich Suhlrie Handelsregister: HR A Amtsgericht Düsseldorf HR A 5300 Amtsgericht Münster Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE Zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Münster: BLZ , SWIFT-Adresse NRWB DE DM MST 42
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