Solarstrom in Wien Die Wiener Photovoltaikförderung

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1 Solarstrom in Wien Die Wiener Photovoltaikförderung

2 PHOTOVOLTAIK Solarstrom aus Wien Stand: April 2012

3 IMPRESSUM MEDIENINHABER UND HERAUSGEBER Magistrat der Stadt Wien Magistratsabteilung 20 - Energieplanung INHALT UND REDAKTION Ing. in Ursula Heumesser, Dipl.-Ing. in Beate Ebersdorfer, Mag. Bernd Vogl BILDER Dipl.-Ing. in Beate Ebersdorfer, Ing. in Ursula Heumesser, Steven Duchon GRAPHIK CAMAA MUSIC + ART, office@camaamusic.com DRUCK MA 21A - Reprographie Gedruckt auf ökologischem Papier aus der Mustermappe von ÖkoKauf Wien 1

4 Was ist PHOTOVOLTAIK? Als Photovoltaik wird die direkte Umwandlung von Licht in elektrische Energie mittels Solarzellen bezeichnet. Solarzellen sind elektronische Halbleiterelemente, die unter Sonneneinstrahlung elektrischen Strom erzeugen. Das technische Potenzial für den Einsatz von Photovoltaik ist jedenfalls gegeben: Für Österreich gilt, dass an einem einzigen wolkenlosen Tag von der Sonne etwa die Energiemenge auf die Fläche Österreichs gestrahlt wird, die Österreich in einem Jahr verbraucht. In Zahlen ausgedrückt heißt das: die jährliche Einstrahlung auf die horizontale Fläche in Österreich beträgt etwa kwh/m². Wie viel Potenzial hat mein Dach? Bei einer Stadtfläche von rund 415 km² und einem Bestand von rund 52 km² Dachflächen sind theoretisch 55 % der Dachflächen für die Nutzung von Photovoltaik geeignet. Dies entspricht einer Fläche von zirka 29 km². Davon sind 21 km² sehr gut geeignet und 8 km² gut geeignet. Das maximale Photovoltaikpotenzial beträgt GWh/Jahr. Um das Energiepotenzial des eigenen Daches abzufragen, wurde von der Stadt Wien die Applikation Solarpotenzialkataster entwickelt. Diese kann unter folgendem Link aufgerufen werden: 2

5 Jede Bürgerin und jeder Bürger kann damit folgende Informationen abfragen: Theoretische Eignung der jeweiligen Dachfläche (Solarpotenzial) in m², wobei in sehr gut und gut geeignet unterschieden wird. Berechneter theoretischer Ertrag ohne Beschattung der jeweiligen Dachfläche in Kilowattstunden (kwh) pro Jahr für Photovoltaik und für Solarthermie. Befindet sich das Gebäude in einer Schutzzone? Der Weg zur EIGENEN PHOTOVOLTAIKANLAGE 1. Einholen von Angeboten und Anlagenplanung Für die Anlagenplanung sollte eine Fachfirma hinzugezogen werden, die nach einer eventuellen Standortbesichtigung ein Angebot für die Anlage legt. Spezialisierte österreichische Anbieterinnen und Anbieter sind auf der Website des österreichischen Photovoltaikverbandes ( zusammengefasst. Da es große Preisunterschiede gibt, ist es sinnvoll, mehrere Angebote einzuholen und diese zu vergleichen. 2. Einreichung bei den Behörden Die unter den Punkten 2a - 2d angeführten Behördenwege können parallel erfolgen. 3

6 2.a Beantragung des Zählpunktes und Vereinbarung über den Netzanschluss an das Verteilnetz der WIEN ENERGIE Stromnetz GmbH Der erzeugte Photovoltaikstrom wird über das Netz der Verteilernetzbetreiberin (in Wien ist das die WIEN ENERGIE Stromnetz GmbH) zur Stromkäuferin und zum Stromkäufer weitergeleitet. Eine Vereinbarung über den Netzanschluss mit der Verteilnetzbetreiberin (WIEN ENERGIE Stromnetz GmbH) inklusive Vergabe eines Zählpunktes ist Voraussetzung für die behördliche Genehmigung als Ökostromanlage. Der Netzanschluss der Photovoltaikanlage ist vom beauftragten Elektrounternehmen bei der WIEN ENERGIE Stromnetz GmbH zu beantragen. Die Planung der Anlage muss bereits vor der Netzanfrage erfolgen, da die Eckdaten der Photovoltaikanlage die Grundlage für die Anschlussbeurteilung darstellen und in der Anfrage anzugeben sind. Die Ausstellung einer sogenannten Netzzugangsvereinbarung erlaubt den Anschluss der Photovoltaikanlage an das öffentliche Netz. Tipp: Bitte informieren Sie sich beim Wien Energie-Haus: Tel: 01/ b Förderungseinreichung nach den Förderungsrichtlinien 2011 für die Förderung der Erzeugung von Ökostrom: Was wird gefördert? Planungs- und Beratungsleistungen Gutachten einschließlich der hierfür erforderlichen Vorleistungen und Versuche. Module einschließlich Trägergerüst und Montage Verrohrung, Armaturen, Steuer- und Regeleinrichtungen Messeinrichtungen 4

7 Wie hoch ist die Förderung? Das Ausmaß der Förderung beträgt maximal 40 % der förderfähigen Gesamtkosten in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses. Da der Photovoltaik-Markt sehr dynamisch ist, werden die pauschalen Fördersätze laufend angepasst. Die aktuellen Fördersätze finden Sie unter: stromerzeugung/oekostromanlagen.html Wer kann eine Förderung beantragen? Ansuchen können von natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden. Welche Voraussetzungen gibt es? FÖRDERUNG Es gibt technische Voraussetzungen, die laufend angepasst werden. Die aktuellen Voraussetzungen finden Sie unter: oekostromanlagen.html Die Einspeisung des erzeugten Stroms ins öffentliche Netz muss möglich sein. Ein Einspeisevertrag mit einer Stromhändlerin oder einem Stromhändler muss bei der Förderabrechnung vorgewiesen werden. Der Antrag auf Förderung kann ausschließlich vor Beginn der Errichtung erfolgen. Jede zusätzlich beantragte und in Anspruch genommene Förderung muss der Förderstelle umgehend gemeldet werden. Welche Unterlagen sind nötig? Bindendes Angebot der Errichterfirma Berechnung der Volllaststunden mit standardisierten Methoden Vollständig ausgefülltes Einreichformular 5

8 Wo wird eingereicht? Für Anlagen, die auf Betrieben errichtet werden: Magistratsabteilung 20-Energieplanung 6., Amerlingstrasse 11 Telefon: 01/ bzw. + 01/ Fax: 01/ bzw. + 01/ Der Förderantrag kann am Postweg, per Fax oder per mit Unterschrift an die Förderstelle übermittelt werden. Für private Antragstellerinnen und Antragsteller: Bei der Abwicklungsstelle für die Wiener Photovoltaiklandesförderung (Kommunalkredit Public Consulting GmbH) unter folgendem Link: Der Förderantrag kann ausschließlich online erfolgen. Welche Fristen und Termine gibt es? Die Förderung ist ganzjährig geöffnet. Die Errichtung und Fertigstellung der Photovoltaikanlage muss bei bestehenden Gebäuden innerhalb eines Jahres ab Förderzusage erfolgen. Bei neu zu errichtenden Gebäuden, die ausschließlich die Wiener Photovoltaikförderung erhalten, beträgt die maximale Errichtungsdauer zwei Jahre ab Förderzusage. 6

9 Wie erfolgt die Zusage? Die Förderzusage erfolgt in Form einer schriftlichen Zusicherung (Fördervertrag). Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch! Nähere Informationen zur Förderung finden Sie unter folgendem Link: oekostromanlagen.html 2.c Genehmigung der Photovoltaikanlage und Anerkennung als Ökostromanlage (im Sinne der geltenden gesetzlichen Vorschriften) Antrag auf Genehmigung einer Photvoltaikanlage bei der Magistratsabteilung 64 Antrag auf Anerkennung als Ökostromanlage bei der Magistratsabteilung 64 Wird Ihr Antrag positiv abgeschlossen, erhalten Sie einen Anerkennungs- und einen Genehmigungsbescheid. Tipp: Bitte informieren Sie sich bei der Magistratsabteilung 64 - Rechtliche Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtangelegenheiten post@ma64.wien.gv.at Tel: 01/ Wenn die Anlage den von der Magistratsabteilung 19 Architektur und Stadtgestaltung festgelegten Kriterien entspricht, ist keine Begutachtung der Magistratsabteilung 19 nötig. Nähere Infos zu den Kriterien unter: Entspricht die Anlage nicht diesen Kriterien, so werden die Einreichunterlagen von der Magistratsabteilung 64 an die Magistratsabteilung 19 zur Begutachtung weitergeleitet. In diesem Fall ist es sinnvoll, vorher die Magistratsabteilung 19 zu kontaktieren. Tipp: Bitte informieren sie sich noch vor der Errichtung bei der Magistratsabteilung 19 - Architektur und Stadtgestaltung unter folgendem Link: baulicheanlagen/fotovoltaik-solaranlage.html post@ma19.wien.gv.at Tel: 01/ , ,

10 Ist nur in Ausnahmefällen nötig, wenn: Änderungen an Gebäuden in Schutzzonen, bei zeitlich begrenzter Bausperre oder denkmalgeschützten Gebäuden, die die äußere Gestaltung, den Charakter oder den Stil eines Gebäudes beeinflussen. BAUGENEHMIGUNG2.d Baugenehmigung Tipp: Bitte informieren Sie sich bei der Magistratsabteilung 37 - Baupolizei: post@ma37.wien.gv.at Tel: 01/ Ob das Grundstück in eine Schutzzone fällt, kann unter folgendem Link eingesehen werden: 3. Vertrag mit einer Abnehmerin oder einem Abnehmer für den erzeugten Photovoltaik-Strom Bevor die Anlage installiert und in Betrieb genommen werden kann, muss die Anlagenbetreiberin oder der Anlagenbetreiber einen Vertrag mit einer Stromhändlerin oder einem Stromhändler abschließen, die bzw. der den erzeugten Photovoltaik-Strom abkauft. Dazu nimmt die Anlagenbetreiberin oder der Anlagenbetreiber Kontakt mit einer Stromhändlerin oder einem Stromhändler ihrer bzw. seiner Wahl auf, um seinen/ihren erzeugten Solarstrom anzubieten. 8

11 Bei den Stromhändlerinnen und Stromhändlern gibt es unterschiedlich hohe Vergütungen, sodass ein Vergleich der verschiedenen Angebote empfohlen wird. Grundsätzlich ist auch die Abwicklungsstelle für Ökostrom AG (OeMAG) zur Abnahme von Energie aus anerkannten Ökostromanlagen zu behördlich festgelegten Mindestpreisen (d.h. in Wien zum aktuellen Marktpreis, der auf der Website veröffentlicht ist) verpflichtet. Tipp: Siehe dazu StromhändlerInnenliste der E-Control: toolbox/tarifkalkulator/tarifkalkulator-application 4. Inbetriebnahme und Zählermontage Vor der Inbetriebnahme und Zählermontage Ihrer netzgekoppelten Photovoltaikanlage durch die WIEN ENERGIE Stromnetz GmbH sind folgende Formalitäten nachzuweisen. Nachweis über die Abnahme der erzeugten elektrischen Energie durch eine Stromhändlerin oder einen Stromhändler Ordnungsgemäß gezeichnetes Original der Netzzugangsvereinbarung mit der WIEN ENERGIE Stromnetz GmbH Eine formelle Fertigstellungsmeldung sowie das Inbetriebsetzungsprotokoll der WIEN ENERGIE Stromnetz GmbH müssen vom beauftragten behördlich konzessionierten Elektrounternehmen ordnungsgemäß ausgefüllt und übermittelt werden. Daraufhin folgt die Terminvereinbarung mit der Verteilernetzbetreiberin für die Montage des Stromzählers und die Inbetriebnahme der Anlage. 5. Stromlieferung Die ins Netz eingespeiste Strommenge wird zum vereinbarten Tarif von der Stromabnehmerin oder dem Stromabnehmer vergütet. 9

12 6. Abrechnung der beantragten Förderung Folgende Unterlagen sind zur Förderabrechnung notwendig: Rechnungen und Einzahlungsbelege bzw. Banküberweisungsbestätigungen (Original und Kopie) Genehmigungen und Bescheide: Anerkennung als Ökostromerzeugungsanlage (Magistratsabteilung 64) Elektrizitätswirtschaftliche Genehmigung (Magistratsabteilung 64) Baubewilligung (falls erforderlich) Unterschriebener Fördervertrag ABRECHNUNG Nachweis über die Abnahme der erzeugten elektrischen Energie (Einspeisevertrag) Funktionsprüfung gemäß ÖVE E 8001 Fotos von Anlage und Wechselrichter Anlagenbesichtigungen erfolgen stichprobenartig. Private Anlagen: Nach Fertigstellung der Anlage und Vorliegen aller notwendigen Unterlagen werden diese am Postweg oder per an die Abwicklungsstelle für die Wiener Photovoltaiklandesförderung (Kommunalkredit Public Consulting GmbH) übermittelt. Betriebliche Anlagen: Nach Fertigstellung der Anlage und Vorliegen aller notwendigen Unterlagen wird mit der Förderstelle (Magistratsabteilung 20-Energieplanung) ein Termin zur Endabrechnung vereinbart. Die Durchführung der Endabrechnung findet im Büro der Förderstelle statt. Pflichten der Förderungsempfängerin und des Förderungsempfängers von der Förderstelle bereitgestellte Tafel: Die Photovoltaikanlage wurde aus Mitteln des Ökostromfonds Wien gefördert muss an gut sichtbarer Stelle bei der Photovoltaik-Anlage angebracht werden. Der Förderstelle ist 5 Jahre ab Inbetriebnahme jährlich bis zum 31. März des Folgejahres ein Jahresbericht über die erzeugte Strommenge in kwh zu übermitteln. Dieser Wert kann am Wechselrichter abgelesen werden. Die Förderungsempfängerin bzw. der Förderungsempfänger stimmt im Sinne des Datenschutzgesetzes zu, dass alle im Projektantrag enthaltenen sowie bei der Abwicklung der Förderung anfallenden, ihn betreffenden personenbezogenen verarbeiteten Daten der Förderstelle und für Kontrollzwecke den Kontrollinstanzen übermittelt werden können. 10

13 Beispiele für PHOTOVOLTAIK-Anlagen in Wien Amtshaus Bartensteinblock Diese Anlage besteht aus 4 Photovoltaikanlagen. Die Gesamtleistung der Anlagen beträgt 33,85 kwp. Die Photovoltaikanlage hat eine Gesamtfläche von 476 m². Weingut Cobenzl Die Gesamtanlage hat eine Leistung von 41,76 kwp und eine Fläche von 304 m². Sie besteht aus 232 Modulen und 7 Wechselrichtern. Die Anlage wird zur Kühlung von Qualitätsweinen verwendet. Schulgebäude Die Photovoltaikanlage hat 45 Module und einer Fläche von 75 m². Die Leistung der Anlage beträgt 10 kwp. Die Neigung der Module beträgt 30 und sie sind südlich ausgerichtet. 11

14 BEISPIELE Großgrünmarkt Inzersdorf Die Photovoltaikanlage besteht aus 35 Modulen und einer Fläche von 44 m². Die Leistung der Anlage beträgt 7,5 kwp. Es handelt sich hierbei um eine dem Sonnenstand nachgeführte Anlage mit einem sehr hohen Wirkungsgrad. Naturhistorisches Museum Die Photovoltaikanlage besteht aus 60 Modulen und hat eine Leistung von 14,67 kwp. Die Module sind südöstlich ausgerichtet. Die PV-Anlage hat eine Gesamtfläche von 150 m². Dienstleistungsgebäude Die Photovoltaikanlage besteht aus 156 Modulen und hat eine Fläche von 159 m². Die Leistung der Anlage beträgt 20,28 kwp. Die Neigung der Module beträgt 30 und sie sind südwestlich ausgerichtet. 12

15 Betriebsgebäude Einfamilienhaus Mehrfamilienhaus 13

16

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