Eintragung in die Liste geeigneter Unternehmer des Auftragnehmerkataster Österreich

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1 Eintragung in die Liste geeigneter Unternehmer des Auftragnehmerkataster Österreich Die wichtigsten Informationen. Stand: Jänner Serviceline: 01/

2 ISO 9001 zertifiziert Angebot - Ihr Eintrag in die Liste geeigneter Unternehmer Sehr geehrte Damen und Herren, sind Sie an öffentlichen Aufträgen interessiert? Mit dem ANKÖ steigern Sie Ihre Chancen den Zuschlag auch bei Aufträgen aus Österreich zu erhalten. Durch die Präsentation Ihres Unternehmens in der Liste geeigneter Unternehmer punkten Sie bei Auftraggebern. Über unsere Plattform werden Unternehmen öffentlichen Auftraggebern präsentiert und ihre Eignungsnachweise für Vergabeverfahren bereitgestellt. Dieses Angebot ist Ihr Schlüssel zu öffentlichen Aufträgen. Ihre Vorteile Sie sparen Zeit, Geld und schaffen mit Ihrem persönlichen Firmencode ein Aushängeschild für Ihr Unternehmen bei über 4000 Vergabereferenten in ganz Österreich. Eignungsnachweise müssen nicht für jedes einzelne Vergabeverfahren besorgt und erneut übermittelt werden. Die Liste geeigneter Unternehmer kann aber noch mehr, als die Eignung nachweisen: Sie wird von den öffentlichen Auftraggebern auch zur Firmensuche für Direktvergaben verwendet und das tagtäglich! So kommen Sie zum Firmencode Lassen Sie sich keinen Auftrag entgehen und sichern Sie sich noch heute Ihren Firmencode! Mit freundlichen Grüßen Ihr LgU Team 2

3 ERSTER Schritt: Zustimmungserklärung senden ZE09-2 ZUSTIMMUNGSERKLÄRUNG UND BESONDERE VOLLMACHT 1. ZUSTIMMUNGSERKLÄRUNG 1.1. zur Verarbeitung nachstehend angeführter personenbezogener Daten durch den Auftragnehmerkataster Österreich und zur Übermittlung dieser Daten an öffentliche Auftraggeber, die aus öffentlich zugänglichen Quellen (insbes. Firmenbuch, Gewerberegister und Wirtschaftsauskunfteien) oder aufgrund von Unterlagen, die der Betroffene selbst beigebracht hat oder aufgrund von Unterlagen, die unter Verwendung der besonderen Vollmacht (siehe 2. unten) beschafft wurden: Ich,, bin damit einverstanden, dass bis auf jederzeit möglichen schriftlichen Widerruf mein unternehmensrechtlicher Firmenwortlaut und Standort und die nachfolgenden Datenarten (Eignungsnachweise für Vergabeverfahren öffentlicher Auftraggeber und Sektorenauftraggeber) für Zwecke der Bereitstellung von Eignungsnachweisen [ 70 ff und 231 ff Bundesvergabegesetz 2006 (BGBl I Nr. 17 vom 31. Jänner 2006) kurz: BVergG 2006] vom Auftragnehmerkataster Österreich, derzeit ansässig in 1150 Wien, Anschützgasse 1, verarbeitet werden. 1. Berechtigungen und Befugnisse gemäß Gewerbeordnung (sämtliche Gewerberegisterdaten), Ziviltechnikergesetz oder sonstiger gesetzlicher Bestimmungen und Verordnungen einschließlich allfälliger Ruhendmeldungen. Andere Erfordernisse zur Ausübung der bekannt gegebenen bzw. angebotenen Leistungen (z.b. Genehmigung gemäß Abfallwirtschaftsgesetz), Anerkennung oder Gleichhaltung ( 373 ff GewO), Ansuchen an das und Mitteilungen vom Dienstleisterregister des BMWFJ; 2. Rechtsform und Firmenbuchdaten; 3. Angaben über Unternehmensbeteiligungen und -verflechtungen; 4. Homepage des Unternehmers; 5. Berufshaftpflichtversicherung; 6. Buchungsmitteilung des Finanzamtes, Verzicht auf Absendung einer Eilnachricht; 7. Kontoauszug der Sozialversicherungsträger einschließlich monatlicher Angaben über die Anzahl der beim Sozialversicherungsträger angemeldeten Beschäftigten, fällige Beitragssalden einschließlich des Rechtszustandes (z.b. Mahnung, Teilzahlung bewilligt etc.) gegebenenfalls auch rückwirkend über einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten (Der Hauptverband und die Versicherungsträger haften nicht für Nachteile, die bei der Erfüllung ihrer Auskunftspflichten im Sinne des Abs. 4 Z 3 lit. b ASVG auf Grund von Unvollständigkeiten oder Unrichtigkeiten der in ihren Anlagen enthaltenen Daten entstehen.) - aufgrund besonderer Vollmacht; 8. Kontoauszug sonstiger Kassen für Sozialbeiträge (z.b. Bauarbeiterurlaubskasse BUAK einschließlich monatlicher Angaben über die Anzahl der bei der BUAK angemeldeten Beschäftigten, fällige Beitragssalden einschließlich des Rechtszustandes (z.b. Mahnung, Teilzahlung bewilligt etc.) gegebenenfalls auch rückwirkend über einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten) - aufgrund besonderer Vollmacht; 9. Unbedenklichkeitsbescheinigung jener Behörde, bei der Kommunalabgaben und ähnliche Abgaben abgeführt werden; 10. Angaben über Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren; bei geistigen Dienstleistern - Angaben über die Größenordnungen (Kategorien) der Gesamtumsätze in den letzten drei Geschäftsjahren; 11. Angaben über Eigenkapitalausstattung, Anlagevermögen, sonstige Bilanzkennzahlen - nur bei Liefer- und materiellen Dienstleistern, Bankerklärung; 12. Angaben über die Eröffnung eines Liquidations-, Konkurs-, Sanierungs-, Schuldenregulierungs-verfahrens und Angaben von Wirtschaftsauskunfteien; 13. Angaben über die Anzahl der beschäftigten Dienstnehmer, einschließlich Angaben spezifischer Qualifikationen; 14. Fachbereiche - nur bei geistigen Dienstleistern; 15. Referenzen; bei geistigen Dienstleistern auch Angabe der Leistungsangebote; 16. Auskunft gemäß 28b Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz 1975 sowie Stellungnahmen durch den Unternehmer; 1

4 ERSTER Schritt: Zustimmungserklärung senden ZE Auskunft aus dem Finanzstrafregister gemäß 194d Abs 3 FinStrG ivm 26 DSG sowie Stellungnahmen durch den Betroffenen; 18. Sonstige erhebliche Verletzungen rechtlicher Bestimmungen, die die berufliche Zuverlässigkeit beeinflussen können sowie schwere Verfehlungen eines Unternehmers im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit (wiederholte oder schwerwiegende rechtskräftige Verurteilungen durch ein Strafgericht aufgrund von Strafregisterauskünften, soweit vom Betroffenen beigebracht und rechtskräftige Bestrafungen durch Verwaltungsbehörden soweit aus öffentlichen Quellen ersichtlich); 19. Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID-Nr.); 20. Mitgliedsnummer bei Interessensvertretungen: 21. Finanzamtssteuernummer; 22. Betriebskennzeichen bei der Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskasse; 23. ARA Lizenz Nummer; 24. Dienstgebernummer zur Veröffentlichung meines unternehmensrechtlichen Firmenwortlautes und Standortes und der im Punkt 1.1 unter 1., 2. und 4. angeführten Daten in einem über Internet öffentlich zugänglichen Unternehmer- und Branchenverzeichnis, 1.3. zur Übermittlung der im Punkt 1.1 unter 1., 2., 3., 4., 12., 20. und 23. angeführten Daten an private Auftraggeber, die öffentliche Förderungsmittel in Anspruch nehmen (ausgenommen Wohnbauförderung für Ein- und Zweifamilienhäuser) sowie Wohnbauträger und sonstige private Auftraggeber, die die Bestimmungen des BVergG 2006, der ÖNORM A 2050 oder aufgrund sonstiger nicht unmittelbar den Vergabegesetzen entnommenen gesetzlicher Bestimmungen anzuwenden haben. Ich wurde darüber informiert, an welche Stelle ich mich abgesehen von der Inanspruchnahme der Rechtsbehelfe nach 30 bis 32 DSG 2000 in allen Zweifelsfragen wenden und bei der ich mein Auskunfts-, Richtigstellungs-, Löschungs- oder Widerspruchrecht gemäß 26,27 und 28 DSG 2000 hinsichtlich des Auftragnehmerkataster Österreich wenden kann. Diese Zustimmung kann ich schriftlich ohne Begründung widerrufen. Ich wurde davon in Kenntnis gesetzt, dass ein Widerruf der von mir erteilten Zustimmung zur Verarbeitung und Übermittlung meiner Daten bewirkt, dass eine allfällige weitere Verwendung dieser Daten rechtlich unzulässig ist. 2. BESONDERE VOLLMACHT ZUR EINHOLUNG VON EIGNUNGSNACHWEISEN Ich,, bevollmächtige den Auftragnehmerkataster Österreich, die unter 1.1 genannten Datenarten - sofern diese nicht ohnehin von mir selbst zur Verfügung gestellt werden - von den nachstehenden Personen/Einrichtungen einzuholen: 1. von allen österreichischen Behörden (insbesondere den für unsere Tätigkeit zuständigen Finanzämtern, Gemeinden/Städten und ihren Abgabenstellen), 2. von Mitgliederdatenbanken der Wirtschaftskammer Österreich und/oder Teilorganisationen betreffend Ruhen der Befugnisse, 3. von der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten, 4. von Banken (Bankerklärung nach 74(1) BVergG 2006) 5. von der Zentralen Verwaltungsstrafevidenz ( 28b Abs 1 AuslBG), 6. vom Finanzstrafregister ( 194d Abs 3 FinStrG ivm 26 DSG), 7. von Gebietskrankenkassen bzw. von der Bauarbeiter-, Urlaubs- und Abfertigungskasse, Kliebergasse 1, 1050 Wien und von Finanzämtern ( 72(2) BVergG 2006). Der Vollmachtgeber bestätigt, dass er von den anderen zeichnungsberechtigten Organen seines Unternehmens (z.b. Geschäftsführer, Vorstände) eine Zustimmung zur Verwendung und Einholung der in Punkt 1 angeführten personenbezogenen Daten eingeholt hat. Hiermit gebe ich die unter 1. genannte Zustimmungserklärung sowie die unter 2. genannte besondere Vollmacht: Datum, Stampiglie und rechtsgültige Unterschrift(en) 2

5 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) AGB Liste geeigneter Unternehmer (LGU) Auftragnehmerseite gültig ab Allgemeine Bestimmungen Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche auch vorvertraglichen Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmerkataster Österreich (ANKÖ) und dem Unternehmer (Auftragnehmer, Bewerber, Bieter) im Zusammenhang mit der vom ANKÖ geführten Liste geeigneter Unternehmer. Der ANKÖ akzeptiert keine abweichenden Bedingungen. Solche entfalten auch dann keine Wirkung, wenn sie dem ANKÖ übersandt werden und dieser sie entgegennimmt. 2. Leistungsumfang ANKÖ führt zur Unterstützung von Vergabeverfahren eine Liste geeigneter Unternehmer (LGU) gemäß 52 Abs. 5 BVergG 2002/ 70 Abs. 5 BVergG 2006 und hält die entsprechenden Eignungsnachweise der gelisteten Unternehmer evident. Für eine nähere Beschreibung der im ANKÖ zu erfassenden Eignungsnachweise und Daten siehe Leistungsübersicht. 3. Aufnahme in die Liste geeigneter Unternehmer Durch die Übermittlung der rechtsgültig unterfertigten Zustimmungserklärung bzw. die vollständige Bezahlung des angeführten Jahresbeitrages durch den Unternehmer gilt das ANKÖ-Angebot zur Aufnahme in die LGU als angenommen. 4. Zustimmungserklärung 4.1. Mit der Unterfertigung der Zustimmungserklärung erklärt sich der Unternehmer einverstanden, dass ANKÖ die in der Zustimmungserklärung angeführten Eignungsnachweise automationsunterstützt verarbeitet, insbesondere speichert, mit anderen Daten verknüpft, evident hält bzw. recherchiert und öffentlichen Auftraggebern im Sinn des Bundesvergabegesetzes 2002/BVergG 2006 zur Verfügung stellt bzw. die darin enthaltenen Daten zum Zweck der Prüfung der Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit im Sinn des Bundesvergabegesetzes 2002/BVergG 2006 übermittelt ANKÖ behält sich das Recht vor, alle Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung auf ein Tochterunternehmen zu übertragen. Der Unternehmer erklärt sich damit ohne eine neuerliche Zustimmungserklärung einverstanden. 5. Kostenbeitrag 5.1. Der vom ANKÖ-Vorstand beschlossene und in der aktuellen Preisliste ausgewiesene Beitrag für die Evidenthaltung in der LGU ist einmal jährlich zu entrichten und gilt jeweils für ein Kalenderjahr. Der Jahresbeitrag ist auch dann zur Gänze bis zum geforderten Kündigungstermin zu entrichten, wenn die Evidenthaltung nicht vertragskonform gekündigt wird. Bezahlte Beiträge werden nicht refundiert Allenfalls ist auch der Mitgliedsbeitrag für das kommende Jahr zu entrichten Die Kostenbeiträge und Zahlungsbedingungen für die Zugriffe auf die LGU sind der jeweils aktuellen Preisliste (siehe zu entnehmen. ANKÖ ist nicht gewinnorientiert tätig. Die eingehobenen Beiträge sind lediglich zur Deckung der anfallenden Kosten bestimmt. 6. Zahlungsbedingungen Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen zahlbar. Im Verzugsfall werden Mahnspesen von 10% per anno verrechnet. ANKÖ behält sich bei Zahlungsverzug vor, nach zweimaliger Mahnung die LGU Daten des betroffenen Unternehmers aus der Evidenz zu nehmen. Dies mindert jedoch nicht die Zahlungspflicht des Unternehmers. 3

6 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) 7. Widerruf, Kündigung AGB Die Mitgliedschaft von Unternehmern beim ANKÖ zur Eintragung und Evidenthaltung der übermittelten Daten wird auf unbestimmte Zeit eingegangen. Das Vertragsverhältnis kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres aufgelöst werden. Der Widerruf einer Zustimmungserklärung gilt als Kündigung des Vertragsverhältnisses zum frühest möglichen Zeitpunkt unter Beachtung dieser Kündigungsregeln Ein Widerruf der Zustimmungserklärung ist jederzeit möglich. Er hat schriftlich unter Verwendung des entsprechenden Widerrufsformulars zu erfolgen Im Falle des Widerrufs werden die Daten bis zum des laufenden Jahres evident gehalten. Wird ein Widerruf mit sofortiger Wirkung gewünscht, wird dieser längstens fünf Arbeitstage ab Eingang beim ANKÖ umgesetzt und die Datenverarbeitung und Datenübermittlung diesen Unternehmer betreffend eingestellt. Der Unternehmer ist verpflichtet den für das laufende Kalenderjahr in Rechnung gestellten Jahresbeitrag zur Gänze zu entrichten Soll der Vertrag zum Ende des Kalenderjahres wirksam aufgelöst werden, muss der Widerruf / die Kündigung bis spätestens 31. Oktober des laufenden Jahres beim ANKÖ einlangen. 8. Datenschutzauskünfte 8.1. Datenschutzauskünfte werden gemäß 26 Datenschutzgesetz 2000 erteilt Anträge auf Datenschutzauskunft müssen per Brief oder Fax gestellt werden und werden dem Empfänger nur per Einschreiben zugestellt. Für jede andere Form der Übermittlung muss vom Unternehmer eine schriftliche Erklärung zur Haftungsübernahme vorgelegt werden Die vom ANKÖ für die Datenschutzauskünfte in Rechnung gestellten Kosten sind in der aktuellen Preisliste festgehalten. 9. Haftung 9.1. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der dem ANKÖ vom Unternehmer übermittelten Eignungsnachweise haftet der Unternehmer. ANKÖ ist bestrebt, die übermittelten Eignungsnachweise so rasch wie möglich in die LGU einzupflegen ANKÖ haftet ausschließlich für von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Die Beweislast dafür, dass grobe Fahrlässigkeit gegeben ist, trifft den Unternehmer. Ansprüche wegen offensichtlicher Mängel sind ausgeschlossen, wenn sie der Geschäftsführung des ANKÖ nicht innerhalb von zehn Tagen nach Leistungserbringung angezeigt werden Schadenersatzansprüche gegen ANKÖ im Zusammenhang mit dem Zeitpunkt der Eintragung eines Unternehmers bzw. einzelner Eignungsnachweise in die LGU sind ausgeschlossen. Die Beweislast dafür, dass grobe Fahrlässigkeit gegeben ist, trifft den Unternehmer ANKÖ haftet nicht für die automationsunterstützt in die LGU eingespielten Daten aus anderen Datenbanken und für Schäden, die aus Systemausfällen, Betriebsunterbrechung, Datenverlust, Softwareschäden oder ähnlichen technischen Gebrechen entstanden sind ANKÖ haftet nicht für entgangenen Gewinn, Folgeschäden und bloßen Vermögensschaden, sofern er diese Schäden nicht vorsätzlich verursacht hat. 10. Kostenlose Dienste Die Zustimmung zur Übermittlung von Informationen zum Thema Vergabe, die ggf. auch Werbebotschaften wie Vergabeseminare enthalten können, per (z.b. ANKÖ-newsletter), Fax, SMS und Telefon gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG) und DSG 2000 idgf wird erteilt. 11. Änderungen der AGB Änderungen oder Ergänzungen der AGB werden dem Kunden schriftlich, per oder online mitgeteilt. Die Änderungen gelten als angenommen, wenn seitens des Kunden nicht innerhalb von 2 Wochen schriftlich widersprochen wird. Mündliche Auskünfte oder Zusagen von Mitarbeitern sind unverbindlich und schaffen keine Verpflichtung für den ANKÖ. 12. Schlussbestimmungen Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes werden nicht in die LGU aufgenommen Es gilt ausschließlich materielles österreichisches Recht. Verweisungen auf ausländisches Recht haben keine Gültigkeit Für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist das Handelsgericht Wien zuständig. Ungeachtet dieser Gerichtsstandsvereinbarung behält sich ANKÖ vor, das nach der Jurisdiktionsnorm zuständige Gericht am Sitz des Unternehmers anzurufen. 4

7 ZWEITER Schritt: Zahlung tätigen Ihre Kosten Mit der Übermittlung der Zustimmungserklärung gilt das Service als erworben. Bitte entnehmen Sie aus der Tabelle Ihren Jahresbeitrag (Brutto) zuzüglich des einmaligen Aufnahmebeitrages (Brutto), um den Gesamtbetrag auf unser Konto zu überweisen. Erst nach Zahlungseingang kann Ihre Firma von uns in der Liste geeigneter Unternehmer freigeschalten werden. Bitte wählen Sie, wie Sie die Rechnung erhalten möchten. E-Rechnung (Sie entspricht den gesetzlichen Vorschriften für eine vorsteuerabzugsberechtigte elektronische Rechnung. Nähere Informationen zu den gesetzlichen Bestimmungen finden Sie im derzeit gültigen Umsatzsteuergesetz und in der 583. Verordnung vom ) Papierrechnung NETTO (ohne 10% USt.) BRUTTO (mit 10% USt.) Haben Sie keine Betriebsstätte in Österreich? Dann überweisen Sie bitte nur den NETTO Betrag. Aufnahmebeitrag (einmalig) 38,- 41,80 Jahresbeiträge pro Kalenderjahr Unternehmen mit max. 9 Mitarbeitern 69,- 75,90 Unternehmen mit 10 bis 25 Mitarbeitern 90,- 99,00 Unternehmen mit 26 bis 50 Mitarbeitern 117,- 128,70 Unternehmen mit 51 bis 100 Mitarbeitern 150,- 165,00 Unternehmen mit 101 bis 200 Mitarbeitern 195,- 214,50 Unternehmen mit mehr als 200 Mitarbeitern 293,- 322,30 Bankverbindung Erste Bank IBAN: AT SWIFT: GIBAATWWXXX UniCredit Bank Austria AG IBAN: AT SWIFT: BKAUATWW Test-Account bei Vergabeportal.at Mit über neuen Ausschreibungen pro Tag ist das Vergabeportal der ANKÖ Service Ges.m.b.H. bereits jetzt die führende Ausschreibungs-Datenbank Österreichs. Das Vergabeportal ermöglicht es Ihnen einfach und effizient nach nationalen und internationalen öffentlichen Ausschreibungen und Bekanntmachungen zu suchen. Nähere Informationen finden Sie unter Nutzen Sie die Möglichkeit eines kostenlosen und unverbindlichen 2-monatigen Test-Accounts bei Vergabeportal.at. JA ich möchte einen Test-Account beantragen Anrede: Vorname: Titel: Nachname: Telefon: 4

8 DRITTER Schritt: Eignungsnachweise senden 24568/IV0002 Ihre Checkliste Schicken Sie die Dokumente gemäß Ihrer Checkliste an den ANKÖ per , Post oder Fax. Nachweis der Rechtsform des Unternehmens (z.b. aktueller Auszug aus dem Handelsregister) Nachweis über die Befugnis bzw. Berechtigung zur Ausübung des gegenständlichen Gewerbes (z.b. Gewerbeanmeldung) Der Nachweis von Unternehmern aus Mitgliedstaaten der EU oder von Vertragsparteien des EWR, dass sie über die nach der GewO 1994 i.d.g.f. für die im Inland auszuübende Tätigkeit notwendige Befugnis verfügen, ist zu erbringen bei den im Inland sogenannten reglementierten Gewerben durch a) Vorlage der inländischen Gewerberegisterbestätigung bei Niederlassung im Inland; b) Vorlage gültiger Bescheide auf Anerkennung oder Gleichhaltung durch das BMWFJ (wie nun im Bereich der Niederlassungsfreiheit und auch bei Angehörigen der Schweizerischen Eidgenossenschaft); c) Vorlage von Mitteilungen des BMWFJ, dass gegen die Ausübung der vorübergehenden und gelegentlichen Tätigkeit durch den ausländischen Dienstleister kein Einwand besteht, sowie deren allfällige jährliche Verlängerung. (Kontakt: Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (1011 Wien, Stubenring 1, Telefon: , oder-5926, post@i9.bmwfj.gv.at) Die Erfüllung von Lieferaufträgen und die Ausübung freier Gewerbe sind von obigen Bestimmungen, wenn keine Niederlassung im Inland besteht und eine grenzüberschreitende Dienstleistung erbracht wird, nicht betroffen. Ziviltechniker und Ingenieurkonsulenten ohne Sitz in Österreich wollen bei vorübergehender und gelegentlicher Dienstleistungsausübung im Inland mit der Bundeskammer der Ziviltechniker und Ingenieurkonsulenten; office@arching.at bzw. im Falle der Niederlassung in Österreich wegen Verleihung einer entsprechenden Befugnis mit dem BMWFJ; post@i9.bmwfj.gv.at Kontakt aufnehmen. Bescheinigung der zuständigen Behörde, dass kein Insolvenzverfahren eingeleitet oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen wurde Bescheinigung der zuständigen Behörde (z.b. polizeiliches Führungszeugnis bzw. Strafregisterauszug des Gewerbeinhabers bzw. der zur Vertretung nach außen berufenen Organe), dass keine rechtskräftige Entscheidung ergangen ist, welche die berufliche Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellt Kopie des letzten Nachweises über die Bezahlung der Abgaben gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (z.b. Finanzamtsbestätigung) Kopie des letzten Nachweises über die Bezahlung der Sozialbeiträge bzw. Vorlage der Kopie des Kontoauszuges der Kasse für Sozialbeiträge gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit wie Angaben über vorhandene Betriebsanlagen, Geräte und Maschinenausstattung sowie Fuhrpark bzw. Anlagespiegel der letzten Bilanz, Fachbereiche, Qualifikation der Arbeitskräfte oder Leistungsangebote Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung ODER Angaben zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (z.b.: Bankauskunft über die allgemeine Bonität oder Bilanzauszug [Aktiva, Passiva, Gewinn u. Verlustrechnung, Prüfvermerk ohne Erläuterungen]) Referenzen: der letzten Jahre (bis maximal 10 Jahre zurückgehend) (bitte verwenden Sie das Formular unter Unternehmensbeteiligungen und verflechtungen (sofern dieses nicht im österreichischen Firmenbuch eingetragen ist) Daten lt. Formblatt 5

9 DRITTER Schritt: Eignungsnachweise senden 24568/IV0002 Formblatt Allgemeine Daten Unternehmensrechtlicher Firmenwortlaut Firmen-Nummer im Berufs- bzw. Handelsregister Standort Internet-Homepage Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID) Arbeitskräfte derzeit Vollzeit: Teilzeit: geringfügig: Lehrlinge: freie Dienstnehmer: Nachweise über die ordnungsgemäße Anmeldung bei der Sozialversicherung und bei ausländischen Arbeitskräften über das Vorliegen eines Befreiungsscheines, einer Beschäftigungsbewilligung bzw. Arbeitserlaubnis werde(n) ich (wir) nach Aufforderung nachreichen. Betriebswirtschaftliche Angaben (Bilanzstichtag bis gelten für das letzte Wirtschaftsjahr) Angaben aus den letzten drei Bilanzjahren 2012 * 2013 * 2014 * Vollzeitarbeitskräfte im Jahresdurchschnitt Teilzeitarbeitskräfte im Jahresdurchschnitt geringfügig Beschäftigte im Jahresdurchschnitt Lehrlinge im Jahresdurchschnitt freie Dienstnehmer im Jahresdurchschnitt Gesamtumsatz exklusive Umsatzsteuer ** * Bei abweichendem Wirtschaftsjahr ergänzen Sie bitte Ihren Bilanzstichtag ** Zum Nachweis der Angaben werde(n) ich (wir) Umsatzsteuererklärungen nach Aufforderung nachreichen. Ansprechperson in Ihrem Unternehmen Ihre Kontaktperson für die jährliche Aktualisierung und die Kommunikation per Anrede: Herr Frau Titel: Vorname: Name: Telefon: Fax: Die Kontaktperson ist zur Eigensicht der Daten automatisch berechtigt. 6

10 DRITTER Schritt: Eignungsnachweise senden 24568/IV0002 Eigensicht Die Eigensicht ist ein kostenloser online-dienst, mit dem Sie: online Ihre Firmendaten betrachten und drucken können, so wie diese ein öffentlicher Auftraggeber sieht schnell und mit einer gesicherten Verbindung Ihre Dokumente zum ANKÖ übermitteln können selbständig Ihre Tätigkeitsbereiche warten (siehe dazu online ein tagesaktuelles Führungszertifikat erstellen und ausdrucken können jederzeit eine Kopie des jährlichen Aktualisierungsschreibens des ANKÖ erstellen können Weitere Berechtigungen zur Eigensicht Anrede: Herr Frau Titel: Vorname: Telefon: Name: Fax: Änderungen bezüglich der zur Eigensicht berechtigten Personen werden wir dem Auftragnehmerkataster Österreich umgehend mitteilen. Weitere Berechtigungen fordern Sie mit dem Formblatt Eigensicht auf an. Für die Evidenthaltung und Aktualisierung der Daten meines Unternehmens sowie die Übermittlung an die berechtigten Benutzer ist ein Jahresbeitrag gemäß Festsetzung durch den ANKÖ Vorstand sowie ein einmaliger Aufnahmebeitrag entsprechend der derzeit gültigen Preisliste zu entrichten. Es gelten die AGB laut Beilage. Datum, Stampiglie und rechtsgültige Unterschrift(en) 7

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