SMART METERING November

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1 SMART METERING 1

2 NEWSLETTER SMART METERING Die Becker Bü ttner Held Consülting AG (im Folgenden: BBHC) mo chte züsammen mit der BBH- Grüppe (im Folgenden: BBH) mit diesem Newsletter aktüelle Themen ünd Entwicklüngen aüfgreifen, welche fü r die neüen Heraüsforderüngen im intelligenten Messwesen von Bedeütüng sind. Nach einer Ü bersicht der aktüellen rechtlichen Rahmenbedingüngen werden die Sitüation der betroffenen Markteilnehmer ünd die wesentlichen Aüswirküngen aüf die IKT-Landschaft dargestellt. Im Kernaspekt des Newsletters werden dann mo gliche Rolloüt-Szenarien vorgestellt ünd kritisch hinterfragt. Als wesentliche Basis zür Vergleichs-Betrachtüng wird die im Jüli 2014 von der Deütsche Energie-Agentür GmbH (dena) vero ffentlichte Analyse verwendet: Einfü hrüng von Smart Metern in Deütschland. Analyse von Rolloütszenarien ünd ihre regülatorischen Implikationen (im Folgenden: dena-sms). Abschließend skizzieren wir die Alternativen fü r die Einbindüng von intelligenten Messsystemen in die Marktkommünikation sowie deren jeweiligen Aüswirküngen. 2

3 INHALT TEIL 1: EINFÜHRUNG IN DAS THEMA... 5 TEIL 2: GESETZLICHER STATUS QUO... 5 I. RECHTLICHE VORGABEN... 5 II. AKTÜELLE POLITISCHE DISKÜSSIONEN ZÜR PFLICHTEINBAÜGRENZE... 6 TEIL 3: MARKTTEILNEHMER UND ZUKÜNFTIGE TECHNISCHE HERAUSFORDERUNGEN... 7 I. GATEWAY ÜND GATEWAY ADMINISTRATOR... 7 II. ZÜGRIFFSRECHT DER MARKTTEILNEHMER... 7 III. HERAÜSFORDERÜNG FÜ R IT-SYSTEME... 8 TEIL 4: ALTES UND NEUES AUS DER WELT DER VOLKSWIRTSCHAFLICHEN ANALYSEN... 9 I. STADT ODER LAND, WELCHER VERTEILNETZBETREIBER IST IM VORTEIL? II. ERFOLGSFAKTOR KOMMÜNIKATIONS- INFRASTRÜKTÜR III. KOSTENBESTANDTEILE DES ROLLOÜTS 11 IV. DAS LIBERALISIERTE MESSWESEN V. NETZDIENLICHKEIT VI. SMART METER GATEWAY ADMINISTRATOR

4 TEIL 5: ROLLE DES GWA UND AUSWIRKUNGEN AUF DIE MARKTKOMMUNIKATION I. DISKÜTIERTE EINBINDÜNGSMO GLICHKEITEN IN DIE MARKKOMMÜNIKATION II. BEWERTÜNG DER VARIANTEN

5 TEIL 1: EINFÜHRUNG IN DAS THEMA Aüf Basis der ü bergeordneten Ziele der Eüropa i- schen Ünion (EÜ) den CO 2-Aüsstoß zü redüzieren, die Energieeffizienz zü steigern ünd die Erforderlichkeit mit versta rkter Einspeisüng von Strom aüs Erneüerbaren Energien die Energiewende bewerkstelligen zü ko nnen (z. B. Ümgang mit der stark flüktüierenden Stromeinspeisüng aüs Windünd Sonnenenergie), ist der Aüfbaü eines intelligente Netzes (Smart Grid) einer der Eckpfeiler der Energiewende. Qüelle der Abb: BBHC Zür Schaffüng der Rahmenbedingüngen ünd Gründlagen fü r ein Smart Grid stellt der Rolloüt von intelligenten Messsystemen (imsys) eine wesentliche Kernaüfgabe dar. Hierzü ist von allen Marktteilnehmern eine maximale Anstrengüng notwendig: Energieversorgüngsünternehmen, Dienstleister, Hardware- Hersteller sowie Anbieter von Informations- ünd Telekommünikationstechnologien (IKT) etc. mü s- sen gemeinsam an einem Strang ziehen, üm hier ada qüate Voraüssetzüngen schaffen zü ko nnen. Aktüell sind sich jedoch die meisten Marktteilnehmer einig, dass die derzeitigen ünklaren gesetzlichen Rahmenbedingüng ünd damit fehlende Kenntnis ü ber Art ünd Weise des Smart-Meter- Rolloüts ein wesentliches Hindernis darstellen, üm konkrete Maßnahmen zü ergreifen ünd Investitionen zü ta tigen. TEIL 2: GESETZLICHER STATUS QUO I. RECHTLICHE VORGABEN Die gründlegenden Voraüssetzüngen ünd Anforderüngen züm Einsatz von Messsystemen fü r elektrische Energie sind im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt. Gema ß 21c Abs. 1 EnWG haben Messstellenbetreiber in den folgenden Fa llen verpflichtend Messsysteme einzübaüen, die den Anforderüngen der 21d, e EnWG genü gen: Neübaüten ünd gro ßere Renovierüngen (d. h. mehr als 25 % der Oberfla che der Geba üdehü lle); Letztverbraücher mit einem Jahresverbraüch von mehr als kwh; EEG- ü. KWK-Anlagenbetreiber nach dem Erneüerbare-Energien-Gesetz (EEG) bzw. dem Kraft-Wa rme-koppelüngsgesetz (KWKG), sofern es sich üm Neüanlagen handelt ünd die installierte Leistüng 7 kw ü berschreitet. Die Einbaüpflicht steht jedoch ünter dem Vorbehalt der technischen Mo glichkeit. Technisch mo g- lich ist ein Einbaü, wenn Messsysteme, die den gesetzlichen Anforderüngen genü gen, am Markt verfü gbar sind. Die gesetzlichen Anforderüngen 5

6 an Messsystemen, wie insbesondere die Erfassüng ünd Ü bertragüng von Messwerten, werden in der sogenannten Messsystemverordnüng (MSysV) festgelegt. Die MSysV liegt bislang lediglich als Entwürf vor, so dass es an der technischen Mo glichkeit züm gegenwa rtigen Zeitpünkt fehlt. Fü r alle ü brigen Geba üde ünd insbesondere fü r Letztverbraücher mit einem Jahresverbraüch von weniger als kwh besteht eine Einbaüpflicht, wenn neben der technischen Mo glichkeit der Einbaü wirtschaftlich vertretbar ist. Wirtschaftlich vertretbar ist ein Einbaü, wenn dem Anschlüssnützer fü r Einbaü ünd Betrieb keine Mehrkosten entstehen oder wenn eine wirtschaftliche Bewertüng des Bündeswirtschaftsministeriüms die Kosten ünd Nützen aüf einer gesamtwirtschaftlichen Ebene positiv bewertet. Die vom Bündeswirtschaftsministeriüm in Aüftrag gegebene ünd im Jüli 2013 vero ffentlichte Kosten-Nützen-Analyse zweifelt insbesondere an einer Wirtschaftlichkeit des Einbaüs von intelligenten Messsystemen bei Geringverbraüchern. Eine abschließende Bewertüng der Wirtschaftlichkeit, die in der Festlegüng weiterer Einbaüpflichten dürch eine Verordnüng mü ndet, steht noch aüs. Wenn eine Einbaüpflicht greift, gibt es gründsa tzlich keine Mo glichkeit fü r den Anschlüssnützer, den Einbaü zü verhindern oder nachtra glich abzüa ndern. Neben den notwendigen Festlegüngen zü den konkreten Anforderüngen an Fünktionalita t, Aüsstattüng, Datenschütz, Datensicherheit ünd Interoperabilita t der Messsysteme im Rahmen der MSysV sind weitere Rechtsverordnüngen zür Ümsetzüng des Smart-Meter-Rolloüts vorgesehen. Diese sind ü. a.: Verordnüng ü ber den Rolloüt intelligenter Messsysteme ( Rolloüt VO ): Einbaüverpflichtüngen fü r Smart Meter mit Zeitra ümen ünd Finanzierüngsfragen; Lastmanagement-Verordnüng in Niederspannüng (fü r Nachtspeicherheizüngen, Wa rmepümpen, E-Mobility etc.); Datenschützverordnüng: Regelüngen zür Erhebüng ünd Nützüng personenbezogener Daten. Die Stromnetzzügangsverordnüng (StromNZV) würde im Hinblick aüf die Ermo glichüng variabler Tarife (Za hlerstandsgangmessüng) bereits 2013 angepasst. Nach den ürsprü nglichen Pla nen war das Verordnüngspaket bereits fü r das 1. Qüartal im Jahr 2014 geplant. Nach dem derzeitigen Stand wird ein rechtsverbindliches Inkrafttreten im Jahr 2015 erwartet. II. AKTUELLE POLITISCHE DISKUSSIONEN ZUR PFLICHTEINBAUGRENZE Trotz der bereits festgelegten Pflichteinbaügrenze fü r Smart Metern im EnWG von kwh wird aüfgründ der zweifelhaften Wirtschaftlichkeit derzeit eine Erho hüng der Pflichteinbaügrenze diskütiert. Neben einer Grenze von kwh würde züdem sogar ein Verbraüchswert züm verpflichtenden Einbaü von kwh zür De- 6

7 batte gestellt. Diese Grenzen wü rden Privathaüshalte (fast) komplett aüsschließen. So a üßerte sich jü ngst aüch der Staatssekreta r Rainer Baake: Der Einbaü intelligenter Messsysteme fü r Privathaüshalte sei aüfgründ ünverha ltnisma ßiger Kosten verschoben, da dieser züm jetzigen Zeitpünkt die Energiewende noch weiter verteüern wü rde. Erst wenn Elektroaütos weit verbreitet seien, soll das Thema wieder aüfgenommen werden (Handelsblatt, ). A hnliche Disküssionen gibt es fü r die Pflichteinbaügrenze fü r Einspeiser. TEIL 3: MARKTTEILNEHMER UND ZUKÜNFTI- GE TECHNISCHE HERAUSFORDERUNGEN I. GATEWAY UND GATEWAY ADMINISTRATOR Nach der Legaldefinition des 21d Abs. 1 EnWG ist ein Messsystem eine in ein Kommünikationsnetz eingebündene Messeinrichtüng zür Erfassüng elektrischer Energie, die den tatsa chlichen Energieverbraüch ünd die tatsa chliche Nützüngszeit widerspiegelt. Die Einbindüng der Messeinrichtüng in ein Kommünikationsnetz erfolgt ü ber ein sogenanntes Gateway (GW). Die Anforderüngen an Fünktionalita t ünd Aüsstattüng des GW sind in der MSysV definiert. Das GW müss ü. a. dem Schützprofil ünd der Technischen Richtlinie des Bündesamtes fü r Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) genü gen (BSI-CC-PP-0073, BSI- CC-PP-0077, BSI TR-03109). Verantwortlich fü r den technischen Betrieb der Messsysteme ist der Smart Meter Gateway Administrator (GWA), der insbesondere fü r eine sichere, BSI-konforme Kommünikation mit externen Markteilnehmer (EMT) sorgt. Üm die Daten vom GWA zü den EMT BSI-konform gewa hrleisten zü ko nnen, ü bernimmt das sogenannte Head-End-System (HES) die Aüfgabe einer einheitlichen ünd normalisierten Datenü bertragüng. Er agiert als Kommünikationsendpünkt des berechtigten Markteilnehmers ünd stellt eine TLS-Verbindüng (Transport Layer Secürity; hybrides Verschlü sselüngsprotokoll zür sicheren Datenü bertragüng ü ber das Internet) mit dem GWA her. Hierbei wird entsprechend der Richtüng zwischen der Püsh-Kommünikation (z. B. aütomatische Ablesüng, Fehlermeldüng, Notrüfsignale, Anlagen- ünd Haüsgera te-monitoring etc.) ünd der Püll-Kommünikation (z. B. Sonderablesüng, Steüerüng Kündengera te, Senden Preissignale, Einbindüng Einspeiser etc.) ünterschieden. II. ZUGRIFFSRECHT DER MARKTTEILNEHMER Der GWA ist alleinig berechtigt, Konfigürationen am GW dürchzüfü hren. Dies betrifft insbesondere die Konfigüration fü r Erfassüng, Verarbeitüng ünd Versand von Messwerten sowie fü r die Festlegüng, welche externen Marktteilnehmer mit dem Smart Meter Gateway kommünizieren dü r- fen. Züdem hat er als einziger die Berechtigüng, das GW ü ber den Wake-Üp-Service aüfwecken zü dü rfen. Der GWA darf allerdings keine Messwertlisten im GW einsehen. 7

8 Kommünikationsschnittstellen (WAN, HAN, LMN) ünd dem GW, welche an ihn gerichtet sind, einsehen. Er darf keinen direkten Zügriff aüf Messwertlisten haben sowie aüch keine personenbezogenen Daten abrüfen. III. HERAUSFORDERUNG FÜR IT-SYSTEME Qüelle der Abb: BBHC Externe Marktteilnehmer dü rfen aüsschließlich Daten erhalten, welche ü ber die vom GWA geprü f- ten ünd aüfgebrachten Aüswertüngsprofile festgelegt sind. Ein direkter Zügriff aüf die Za hler darf nicht erfolgen. Der Letztverbraucher müss alle Informationen einsehen ko nnen, die ihn betreffen: Konfigüration der Za hler, Aüswertüngsprofile, Kommünikationsprofile, Za hlersta nde ünd Messwertlisten; eigene aktüelle ünd vergangene Verbraüchsünd/oder Einspeisewerte (Letztverbraücher- Log: abrechnüngsrelevante Messwerte, Tarifinformationen ünd historische Daten gema ß Energieeffizienzrichtlinie). Er darf keine Daten einsehen, die andere Letztverbraücher betreffen. Dies müss beispielsweise aüch bei Ümzü gen sichergestellt werden. Der Servicetechniker darf aüsschließlich Informationen an der Diagnoseschnittstelle (im HAN) einsehen. Darü ber hinaüs müss er Zügriff aüf das System-Log des GW haben. Er kann züdem Statüsinformationen bezü glich Za hlern, CLS-Gera te, Die Za hlersta nde bzw. Lastga nge werden vom HES an das Messdatenmanagement-System (MDM/EDM) gesendet, welche ü. a. die Plaüsibilisierüng, die Ersatzwertbildüng, die Verbraüchsanalysen- ünd die Archivierüng der Messwerte dürchfü hrt. Bei einer vollsta ndigen Integration in die IT-Systemlandschaft ko nnen die Mo glichkeiten des intelligenten Messsystems optimal genützt werden. Hierzü geho ren z. B. das Abrechnüngssystem (Abrechnüng der zeit- ünd lastabha ngigen Tarife), das CRM-System fü r die ganzheitliche Kündenbetreüüng inkl. dem Angebotsmanagement ünd der Anbindüng an ein Kündenportal, das Beschaffüngsmanagement züsammen mit Handels-, Risiko- ünd Marktanalyse ünd Prognosetools sowie züsa tzlich fü r den Netzbetrieb das Bilanzkreis-/Fahrplanmanagementsystem ünd die Netzabrechnüng. Dürch die erho hte Aütomatisierüng im intelligenten Messwesen lassen sich züdem Prozessverbesserüngen ünd Effizienzsteigerüngen erzielen. Im Bereich der technischen Betriebsfü hrüng besteht die Notwendigkeit der Integration ünd Anpassüng bspw. der technischen Anlagenverwaltüngs- ünd Planüngssystemen (Gera te- ünd Anlagenmanagement), des Geoinformationssystems (GIS), 8

9 des Workforce Management Systems (WMS) sowie des Netzleit-Informationssystems (SCADA). Im Züge des Smart Meter Rolloüts mit dem Ziel ein Smart Grid aüfzübaüen, müss die aktüelle Systemlandschaft analysiert, bewertet ünd der Anpassüngsbedarf festgestellt werden. Hier gilt es eine intelligente Investitionsstrategie z. B. ünter Berü cksichtigüng der Erlo sobergrenze in der Anreizregülierüng (Fotojahr Gas in 2015, Strom in 2016) aüszüarbeiten. TEIL 4: ALTES UND NEUES AUS DER WELT DER VOLKSWIRTSCHAFLICHEN ANALYSEN Dem seitens der EÜ vorgeschlagenen fla chendeckenden Rolloüt von intelligenten Messsystemen würde mit dem Blick in die volkswirtschaftliche Glaskügel in der Kosten-Nützen-Analyse (KNA) ein negativer Kapitalwert prognostiziert. Das heißt, der Nützen rechtfertigt nicht den Aüfwand fü r dieses Szenario. Gleichzeitig würde mit dem Rolloütszenario Plüs ein mo glicher Rahmen fü r ein volkswirtschaftlich vorteilhaftes Rolloüt skizziert. Der Nützen dieses Szenarios, wie beispielsweise die Aüsstattüng aller EE-Anlagen > 250 Watt ünd würde kontrovers diskütiert, aüch von BBHC. Im Jüli 2014 würde von der Deütschen Energie- Agentür GmbH (dena) eine weitere Analyse vero f- fentlicht: Einfü hrüng von Smart Meter in Deütschland. Analyse von Rolloütszenarien ünd ihre regülatorischen Implikationen (im Folgenden: dena-sms). Aüfbaüend aüf die Ergebnisse der KNA wird in der dena-sms der Foküs aüf die betriebswirtschaftlichen Heraüsforderüngen fü r Verteilnetzbetreiber (VNB) gelegt. Die Stüdie ist in ein mikroo konomisches, ein netztechnisches ünd ein regülatorisches Gütachten gegliedert. Elf Projektpartner, bestehend aüs Netzbetreibern, einem Messstellenbetreiber ünd einem kommünalen Netzwerk haben den Stüdienerstellern Daten zür Verfü güng gestellt. Aüfgründ dieser Praxisna he der dena-sms ist die Stüdie insbesondere fü r Netzbetreiber interessant. Die Betrachtüngen in der dena-sms baüen aüf zwei Szenarien der KNA aüf. SZENARIO 1: KONTINUITÄTSSZENARIO GESETZLICHER RAHMEN Pflichteinbaufälle (imsys) dezentrale Erzeüger > 7 kw (Neübaü) Verbraücher > kwh/a Neübaüten & Renovierüngen dena-sms spezifische Rahmenbedingungen Ø 1,2 intelligente Za hler (iz) pro Gateway kein abgesetztes Display kein aktives Einspeisemanagement dürch Schaltmodül Qüelle der Abb: dena sms 9

10 SZENARIO 2: ROLLOUT PLUS Pflichteinbaufälle (imsys) dezentrale Erzeüger > 0,25 kw (Neübaü ünd Bestand) Verbraücher > kwh/a Neübaüten & Renovierüngen werden in die Üntersüchüng nachvollziehbar mit einbezogen. Dies ist im Vergleich zür KNA ein verfeinerter Ansatz, üm die Aüswirküngen der verschiedenen Netzstrüktüren aüf die Rolloütkosten darzüstellen. Ergebnis der dena-sms ist, dass ein effizientes Rolloüt insgesamt nür im begrenzten Ümfang von der strüktürellen Pra güng des jeweiligen Netzgebietes abha ngt. Die Rolloütkosten werden nach dem aktüellen Planüngsstand wohl haüptsa chlich von den Netzbetreibern getragen werden. Qüelle der Abb: dena sms Pflichteinbaufälle bei Turnuswechsel (iz) dezentrale Erzeüger < 0,25 kw Verbraücher < kwh/a dena-sms spezifische Rahmenbedingungen Ø 1,2 iz pro Gateway abgesetztes Display bei 50 % aller imsys & iz aktives Einspeisemanagement dürch Schaltmodül Im Rahmen dieser Aüsgabe des Newsletters werden im Folgenden die aüs ünserer Sicht wichtigsten Aüssagen der dena-sms fü r Netzbetreiber dargestellt. I. STADT ODER LAND, WELCHER VERTEIL- NETZBETREIBER IST IM VORTEIL? Die strüktürellen Ünterschiede von sta dtischen, halbsta dtischen ünd la ndlichen Netzgebieten II. ERFOLGSFAKTOR KOMMUNIKATIONS- INFRASTRUKTUR Die Kommünikationsinfrastrüktür ist laüt denasms ein zentraler Baüstein des Rolloüts. Dies hat aüch der Verband der Elektrotechnik Informationstechnik e. V. (VDE) dürch die Heraüsgabe eines Hinweises verdeütlicht. Abha ngig vom gewa hlten Technologiemix ünd der Betreiberform fallen ünterschiedlich hohe Investitions- ünd Betriebskosten an. Gleichzeitig ist die technische Leistüngsfa higkeit der Kommünikationsinfrastrüktür maßgeblich fü r Einsatzfa - higkeit der Steüer- ünd Regelüngsfünktionalita ten der imsys. Die Analyse der Ortsverfü gbarkeit der Kommünikationsinfrastrüktür ünd die Abwa güng zwischen dem Aüfbaü einer Eigenlo süng oder der Verpflichtüng eines externen Dienstleisters kann 10

11 bereits jetzt in die strategische Positionierüng des Netzbetreibers einfließen. Weitere wichtige Randbedingüngen fü r die strategische Positionierüng sind beispielsweise aüch der Einbaüverlaüf ünd mo gliche Partnerschaften zwischen Netzbetreibern. III. KOSTENBESTANDTEILE DES ROLLOUTS Die der dena-sms zügründeliegenden Kostenscha tzüngen basieren wie bei der KNA aüf fü r Dritte nicht verifizierbare Expertenscha tzüngen der Projektpartner. Exemplarisch werden drei Aüssagen zü den Kosten vorgestellt. Die Kostenscha tzüng fü r die Weiterentwicklüng ünd Neüanschaffüng von IT-Systeme bela üft sich bei Netzbetreibern mit bis zü zwei Millionen Za hlpünkten aüf insgesamt 8,72 /ZP. Der gro ßte Kostenbestandteil davon ist die Neüanschaffüng des Head-End-Systems mit 2,3 /ZP. Die Anschaffüngskosten fü r ein iz bzw. Gateway liegen bei ca. 50 bzw Die Installationskosten sind abha ngig von der Netzstrüktür ünd der Kommünikationsanbindüng ünd liegen zwischen 40 bzw Züsammenfassend stellt die dena-sms fest, dass die Betriebskosten, mit einem Anteil zwischen % an den Gesamtaüsgaben, den maßgeblichen Kostenbestandteil darstellen. IV. DAS LIBERALISIERTE MESSWESEN Hierzülande würden bereits im Jahr 2008 die rechtlichen Rahmenbedingüngen fü r die Liberalisierüng des Messwesens geschaffen. Dies erho ht die Komplexita t ünd damit den Aüfwand fü r eine marktfa hige Ümsetzüng des Rolloüts ünd somit aüch die konkrete Aüsgestaltüng eines effektiven ünd kostengü nstigen Finanzierüngsmodells fü r den Smart-Meter-Rolloüt. Züm Vergleich: Bis aüf Großbritannien ist das Messwesen in allen anderen EÜ-La ndern weiterhin monopolisiert. Im Gegensatz dazü ist der Rolloüt in den meisten EÜ-La ndern viel weiter fortgeschritten als in Deütschland. Aüf vorhandene Erfahrüngen aüs dem Aüsland kann bei der Aüsgestaltüng des Regülierüngsrahmens fü r den Rolloüt nür bedingt zürü ckgegriffen werden, da die Pra missen entsprechend aüf die deütschen marktspezifischen Anforderüngen angepasst werden mü ssen. Es gilt aüch bei den intelligenten Za hlern ünd intelligenten Messsystemen den Wettbewerb aüf den Markt zü ermo glichen. Gleichzeitig dü rfen dabei nicht die zwei weiteren Pra missen, die finanzielle Belastüng des Endverbraüchers ünd die Kostendecküng fü r die Netzbetreiber als gründzüsta ndigen Messstellenbetreiber im regülierten Bereich aüßer Acht gelassen werden. Die im regülatorischen Teil der dena-sms üntersüchten Finanzierüngsinstrümente bieten keine ümfassende Zielerreichüng aller drei Pra missen. Allein der weitere Üntersüchüngsbedarf wird aüfgelistet. 11

12 V. NETZDIENLICHKEIT Netzdienliche Maßnahmen sind die Abregelüng von dezentralen Erzeügern ünd die Verschiebüng von Lastbezügszeiten. Im Betrachtüngszeitraüm bis züm Jahr 2030 sollen gema ß Szenario 2 die Investitionen züm Netzaüsbaü üm bis zü 36 % verringert werden. Das gro ßte Potential zür Redüzierüng des Netzaüsbaüs hat die Abregelüng von dezentralen Erzeügern. Dies bedarf der Anpassüng des gesetzlichen Rahmens. Denn bisher stellt das Einspeisemanagement nür eine tempora re Lo süng dar ( 14 EEG). Weiter müss züsa tzlich züm intelligenten Messsystem eine Steüerbox entwickelt ünd angeschafft werden. Die Stüdie berü cksichtigt, dass Erzeügüngsanlagen teilweise bereits mit bidirektionaler Steüerüngstechnik aüsgestattet sind. Der Nützen fü r die Netzdienlichkeit kann hier nicht erho ht werden, indem ein intelligentes Messsystem mit einer züsa tzlichen Steüerbox aüsgestattet wird, nür die (IT-) Sicherheit wü rde verbessert. Deswegen empfiehlt die dena, dass ein Bestandsschütz fü r bereits verbaüte Steüerüngstechnologien gewa hrt werden sollte. Voraüssetzüng sollte aber sein, dass diese den technischen Voraüssetzüngen zür netzdienlichen Steüerüng dezentraler Erzeüger genü gen. Bei der Berechnüng der Netzdienlichkeit dürch steüerbare Lasten werden in der dena-sms die Lastverschiebüngspotenziale der Weißen Ware im Haüshaltsbereich ünd die der energieintensiven Indüstrie betrachtet. Nicht einbezogen würde beispielsweise die Elektromobilita t. Die Netzdienlichkeit wird in der Stüdie als gering eingescha tzt, weil sich die Lasten nicht zwangsla üfig im kritischen Netzbereich befinden ünd nicht ortsfest sind. VI. SMART METER GATEWAY ADMINISTRATOR Die dena-sms geht, bedingt dürch die hohen Grenzkosten, von zükü nftig nür 15 Smart Meter Gateway Administratoren aüs. So ist beispielsweise die Zertifizierüng nach ISO aüf der Basis BSI-Gründschütz ein großer Kostenblock fü r den GWA. Die Einmalaüsgaben fü r die Zertifizierüng betragen ca ünd die fortlaüfende ja hrliche Zertifizierüng schla gt mit /a zü Büche. Laüt dena wird aüs Ünternehmenssicht bei einem deütschlandweiten Rolloüt die Vergabe von oder die Kooperation bei der Gateway- Administration ein entscheidender Erfolgsfaktor sein. Die KNA hingegen entha lt dazü keine Aüssage. Im Rolloütszenario Plüs wird im Rahmen der Sensitivita tsanalyse die Rolle des GWA verknü pft mit der Rolle des MSB betrachtet. Eine Konzentration dieser Marktrollen aüf 70 bzw. 10 Ünternehmen wird monetarisiert. Spannend bleibt, wie sich der Neüe Markt fü r GWA letztendlich entwickeln wird. Insbesondere die letztendlich implementierte Einbindüngsvariante des GWA ünd die Konkretisierüng der 12

13 Marktkommünikation werden die na chsten richtüngsweisenden Schritte fü r die Klarstellüng der Marktbedingüngen fü r GWA sein. TEIL 5: ROLLE DES GWA UND AUSWIRKUNGEN AUF DIE MARKTKOMMUNIKATION Variante 3: Das GW sendet Messwerte entsprechend der Parametrierüng fü r Basisdienste direkt an den Netzbetreiber (VNB), der sie an den LF per Marktkommünikation weitergibt. Messwerte fü r Züsatzdienste sendet das GW direkt an den EMT. I. DISKUTIERTE EINBINDUNGSMÖGLICHKEI- TEN IN DIE MARKKOMMUNIKATION Üm eine technisch reibüngslose Kommünikation mit dem GWA zü gewa hrleisten, ist eine Anpassüng der Marktkommünikation mit Integration des GWAs notwendig. Aüf Basis der bisherigen Erfahrüngswerte (fü r MaBiS. GPKE/GeLi, WiM, MPEST etc.) ist fü r die Anpassüng hier jedoch mit einem züsa tzlichen zeitlichen Bedarf von mindestens zwei Jahren zü rechnen. Der Bündesverband der Energie- ünd Wasserwirtschaft (BDEW) geht sogar fü r den Gesamtprozess (Erstellüng Marktprozesse, Nachrichtenformate bis zür Ümsetzüng ünd Prodüktivsetzüng inkl. den jeweiligen Konsültationen ünd Festlegüngen) von ü ber drei Jahren aüs. Dazü mü sste der Gesetzgeber eine Ü bergangsfrist einfü hren ünd genaüere Verfahrensleitfa den zür Verfü güng stellen. Beim BDEW würden mehrere Varianten zür Einbindüng des GWA in die Marktkommünikation diskütiert: Variante 1: Nür MSB/MDL kommüniziert mit GWA (nür MDL müss BSI- Kommünikation beherrschen). Variante 2: MSB/MDL ünd EMT kommünizieren mit dem GWA (mü ssen BSI- Kommünikation beherrschen) Qüelle der Abb: BBHC aüf Basis BDEW II. BEWERTUNG DER VARIANTEN Die beim BDEW betrachtete Variante 2 wird als üngeeignet betrachtet ünd kommt daher fü r ein mo gliches Szenario nicht in Frage (verba ndeü bergreifende Sitzüng am ). Im Kern la sst sich dies mit der Tatsache begrü nden, dass hier alle Marktteilnehmer die BSI-konforme Marktkommünikation beherrschen mü ssen. Eine komplexe Koordination ünd Ümsetzüng der BSIkonformen Marktkommünikation mit dem GW 13

14 kann zü vermehrten Inkonsistenzen, insbesondere bei Wechsel, fü hren. Die Variante 3 wird aüch als ünvorteilhaft betrachtet, da hier letztlich aüch eine Implementierüng der BSI-Kommünikationstechnologie bei allen EMTs notwendig ist. Die Varianten 2 & 3 erfordern züdem eine gründlegende Anpassüng der IKT-Infrastrüktür damit BSI-Vorgaben bei allen Marktbeteiligten erfü llt werden ko nnen. Damit wü rde dürch das BSI ein Standard fü r einen sehr relevanten Teil der Marktkommünikation etabliert werden, welcher eine mo gliche eüropa ische Harmonisierüng des Datenaüstaüsches bereits aüf nationaler Ebene konterkariert. Eine favorisierte Variante, welche aüch von der GEODE empfohlen wird, ist die Variante 1. Wesentliche Vorteile sprechen hier fü r diese Variante: schlanke Kommünikation & gefestigte Rollen (EMTs mü ssen keine BSI-Kommünikation beherrschen), transparente Rechte ünd Pflichten der einzelnen Marktteilnehmern, Kontrolle der Kommünikation, Plaüsibilisierüng & Ersatzwertbildüng von abrechnüngsrelevanten Messwerten ist ohne Züsatzaüfwand gewa hrleistet, EMTs mü ssen keine BSI-Kommünikation beherrschen ünd homogener Messwertverteilüngsprozess. Dürch die angegeben Pra missen in Teil5 - I. kann züm derzeitigen Stand davon aüsgegangen werden, dass realistisch betrachtet eine vollsta ndige Anpassüng der Marktkommünikationsprozesse nicht vor 2016/2017 abgeschlossen sein wird. Qüelle der Abb: BBHC aüf Basis BDEW 14

15 Ü BER BBHC Wir als Becker Bü ttner Held Consülting AG (BBHC) bieten züsammen mit ünseren Partnern der BBH Grüppe eine interdisziplina re Beratüng an. Denn ü ber ünsere drei Standorten Berlin, Ko ln ünd Mü nchen hinaüs arbeiten neben ünseren BBHC-Mitarbeitern, zü denen Ingenieüre, O konomen, Prozess- ünd IT-Berater sowie Wirtschaftswissenschaftler geho ren, aüch Rechtsanwa lte, Wirtschaftsprü fer ünd Steüerberater. In diesem Netzwerk der kürzen Wege pflegen wir die inhaltliche ünd ra ümliche Na he zü ünseren Künden. HINWEIS Bitte beachten Sie, dass der Inhalt dieses Becker Bü ttner Held Consülting Newsletters nür eine allgemeine Information darstellen kann, die wir mit großer Sorgfalt züsammenstellen. Eine verbindliche Beratüng erfordert immer die Berü cksichtigüng Ihrer konkreten Bedü rfnisse ünd kann dürch diesen Newsletter nicht ersetzt werden. HERAUSGEBER Becker Bü ttner Held Consülting AG Magazinstraße Berlin

16 Dr. Andreas Lied Vorstand ünd Partner BBHC Pfeüferstraße Mü nchen Tel +49(0) Fax +49(0) andreas.lied@bbh-beratüng.de Stefan Brühl Büsiness Consültant BBHC Pfeüferstraße Mü nchen Tel +49(0) Fax +49(0) stefan.brüehl@bbh-beratüng.de Rahman Fakhani, MBE Consültant BBHC Magazinstraße Berlin Tel +49(0) Fax +49(0) rahman.fakhani@bbh-beratüng.de Martin Reisinger Consültant BBHC Pfeüferstraße Mü nchen Tel +49(0) Fax +49(0) martin.reisinger@bbh-beratüng.de Jan-Hendrik vom Wege, MBA Partner BBH Kaiser-Wilhelm-Straße Hambürg Tel +49(0) Fax +49(0) jan-hendrik.vom.wege@bbhonline.de Dr. Jost Eder Partner BBH Magazinstraße Berlin Tel +49(0) Fax +49(0) jost.eder@bbh-online.de 16

17 BERLIN Magazinstraße Berlin Tel +49(0) Fax +49(0) MÜNCHEN Pfeüferstraße Mü nchen Tel +49(0) Fax +49(0) bbh@bbh-online.de KÖLN KAP am Sü dkai/agrippinawerft Ko ln Tel +49(0) Fax +49(0) bbh@bbh-online.de HAMBURG (BBH) Kaiser-Wilhelm-Straße Hambürg Tel +49(0) Fax +49(0) bbh@bbh-online.de STUTTGART (BBH) Indüstriestraße Stüttgart Tel +49(0) Fax +49(0) bbh@bbh-online.de BRÜSSEL (BBH) Avenüe Marnix Brü ssel, Belgien Tel +32(0) Fax +32(0) bbh@bbh-online.de 17

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