Seminarprogramm Kommunales Bildungswerk e.v.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Seminarprogramm Kommunales Bildungswerk e.v."

Transkript

1 Seminarprogramm Kommunales Bildungswerk e.v. Auszug aus dem Gesamtprogramm (Themenbereich SGB II) KBW e.v. * Gürtelstraße 29a/30 * Berlin * Tel. (030) Fax info@kbw.de *

2 Das SGB II-Fortentwicklungsgesetz und seine Auswirkungen auf die Grundsicherung für Arbeitssuchende Spezialseminar SOA004N Der Bundestag und der Bundesrat haben Anfang Juli 2006 weitreichende gesetzliche Neuregelungen beschlossen. Als Optimierungsgesetz zunächst in der Medienlandschaft aufgetaucht, hat das Fortentwicklungsgesetz auf das SGB II und angrenzende Gesetze ganz erhebliche Auswirkungen. Das SGB II wird in mancher Hinsicht konkretisiert bzw. faktisch neu ausgerichtet. Im Mittelpunkt werden die Verbesserung der Eingliederung, die Optimierung des Leistungsrechts, die Verbesserung der Verwaltungspraxis und die Vermeidung von Leistungsmissbrauch stehen. Das Gesetz ist am in Kraft getreten. Das Seminar behandelt die Neuregelungen in systematischer Form und verdeutlicht die Auswirkungen in der Praxis.Auf die aktuellen Änderungen zum wird im Seminar explizit eingegangen. Neudefinition der Leistungsberechtigten und der eheähnlichen Gemeinschaft Regelung der Anrechnung von Einkommen / Pflegegeld in der Bedarfsgemeinschaft Veränderung der Vermögensfreigrenzen Sofortangebote zur Eingliederung in Arbeit bei Erstantragstellung und Neufassung der Eingliederungsleistungen Veränderungen bei Kosten der Unterkunft, befristetem Zuschlag und Mehrbedarfen Änderungen in der Sozialversicherung der Leistungsberechtigten Umfassende Veränderung des Sanktionsrechts bei Pflichtverletzungen Änderungen im Verwaltungsverfahren und Veränderung der Bewilligungszeiträume. Zielgruppe: Mitarbeiter/innen der ARGE gem. 44 b SGB II sowie der Sozialämter, die bereits über Grundkenntnisse sowie praktische Erfahrungen verfügen und diese gezielt vervollkommnen möchten; Betreuer/innen; sonstige Interessenten (z.b. aus Betreuungsstellen). Benötigte Arbeitsmittel: SGB II, Fortentwicklungsgesetz zum SGB II SOA004N Berlin 155,00 Frau Sylvia Reichert - Seite 2 -

3 Schnittstellen zwischen Unterhaltsvorschussgesetz und SGB II Fachseminar SOB077 Die Aufgaben der Umsetzung des Unterhaltsvorschussgesetzes werden schrittweise an die Mitarbeiter/innen der JobCenter und der Arbeitsagenturen übertragen. In einigen Bundesländern ist dieser Prozess schon weit fortgeschritten. Das zur sachgerechten Erfüllung der Aufgaben erforderliche Basiswissen zum UVG soll in diesem Seminar vermittelt werden. Anspruchsvoraussetzungen nach 1 UVG Grundzüge der Bewilligung von Unterhaltsvorschussleistungen (Umfang, Dauer und Rückwirkung gem. 2-4 UVG) Erstattungsansprüche der ARGE nach 102 SGB X Eigenes Antragsrecht nach dem SGB II Mitwirkungspflichten des anderen Sozialleistungsträgers Forderungsübergang nach 7 UVG unter Berücksichtigung der Parallelvorschrift nach 33 SGB II. Zielgruppe: Sachbearbeiter/innen der ARGEn, der UVG-Stellen und weiterer Stellen, die für die Durchführung des UVG verantwortlich bzw. für ein Klientel zuständig sind, welche gleichzeitig auch einen Anspruch nach dem UVG begründen. Benötigte Arbeitsmittel: UVG-Richtlinien, BGB, ZPO, SGB II SOB Berlin 200,00 Frau Gabriele Seiler-Warmuth - Seite 3 -

4 Systematische Einführung in das Leistungsrecht des SGB II Fachseminar SOA008Z Dieses Fachseminar richtet sich insbesondere an Mitarbeiter/innen, die die neue Sozialrechtsmaterie strukturiert erlernen möchten. In systematischer Form wird in das Leistungsrecht des SGB II eingeführt. Auf die Abgrenzungsproblematik zum SGB XII wird ebenso eingegangen wie auf die unterschiedlichen Regelungen zum Einkommens- und Vermögenseinsatz nach diesen beiden Gesetzen. Abgrenzung zwischen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II und der Sozialhilfe sowie der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SCB XII Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts Anspruchsberechtigte Bedarfsgemeinschaft Arbeitslosengeld II (Regelleistungen, abweichende Bemessung, Mehrbedarf, Kosten der Unterkunft und Heizung, befristeter Zuschlag) Sozialgeld Einsatz des Einkommens und Vermögens (Abgrenzung, Einkommensbereinigung, Freibeträge bei Erwerbstätigkeit, Einsatzmodalitäten) Einsatz des Einkommens und Vermögens innerhalb der Bedarfsgemeinschaft (Ehegatten, Eltern, Lebenspartner und Partner in eheähnlichen Gemeinschaften) Einsatz des Einkommens und Vermögens innerhalb der Haushaltsgemeinschaft Übernahme von Miet- und Energieschulden nach dem SGB II in Abgrenzung zur Übernahme nach 34 SGB XII. Zielgruppe: Mitarbeiter/innen der Bundesagentur für Arbeit, der Sozialämter und der Rechnungsprüfungsämter Benötigte Arbeitsmittel: SGB II und XII, Taschenrechner SOA008Z Berlin 175, Berlin 175,00 Herr Holger Jacobi Herr Holger Jacobi - Seite 4 -

5 Lebensunterhaltsleistungen nach dem SGB II und dem SGB XII - Der Umgang mit Mischfällen in Haushaltsgemeinschaften. Spezialseminar SOA009 Die Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhaltes kommt seit dem Inkrafttreten der sozialrechtlichen Reformgesetze und der aktuellen Gesetzesänderungen in Form der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des SGB XII und der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des SGB XII in Betracht. In einer Vielzahl von Fällen können innerhalb von Haushaltsgemeinschaften sowohl Leistungen nach dem SGB II als auch nach dem SGB XII beansprucht werden. Durch die Festlegung von unterschiedlichen Voraussetzungen für die einzelnen Leistungen müssen Abgrenzungs- und Zuordnungsentscheidungen getroffen sowie Lösungen für zahlreiche Probleme gefunden werden, die sich aus dem Nebeneinander der gesetzlichen Bestimmungen ergeben. Ziel des Seminars ist es, die sich durch die Anwendung beider Gesetze innerhalb von Haushaltsgemeinschaften ergebenden Probleme darzustellen, aufzuarbeiten und Lösungswege aufzuzeigen. Zuordnung der Leistungsberechtigten zum SGB II oder dem SGB XII sowie innerhalb des SGB XII zur Grundsicherung oder zur Hilfe zum Lebensunterhalt Unterschiede bei der Bedarfsermittlung (Regelleistung, Mehrbedarf, Unterkunfts- und Heizkosten, einmalige Leistungen, Sonderbedarfe) Einkommensanrechnung und Bedarfsdeckungsprinzip Vermögensschutz in SGB II und SGB XII Bedarfsgemeinschaft und Einsatzgemeinschaft Vorrang- und Nachrangprobleme bei der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz Abweichende Erbringung von Leistungen nach dem SGB II und ergänzenden Darlehen nach dem SGB XII Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt in Einrichtungen Berechnungsbeispiele für unterschiedliche Fallkonstellationen im Zusammenhang mit den jeweiligen Abgrenzungsfeldern. Zielgruppe: Mitarbeiter/innen der Bundesagentur für Arbeit und der Sozialämter Benötigte Arbeitsmittel: SGB II, SGB XII SOA Berlin 200, Berlin 200,00 Herr Holger Jacobi Herr Holger Jacobi - Seite 5 -

6 Themenbereich Jugendhilfe Junge erwerbsfähige Menschen unter 25 zwischen Grundsicherung und Jugendhilfe - - Berührungspunkte/Schnittstellen zwischen SGB II und Jugendhilferecht Spezialseminar JUE140 Das SGB II besitzt zahlreiche Berührungspunkte/Schnittstellen zum Jugendhilferecht, die die Mitarbeiter/innen der Jugendämter, aber auch der Job-Center, kennen müssen. Das Seminar verschafft einen systematischen Überblick über die Auswirkungen des SGB II auf das SGB VIII, insbesondere nach dem nunmehr beschlossenen 1. SGB II - Änderungsgesetz und thematisiert Kooperationsmöglichkeiten zwischen Jugendamt, ARGE/Optionskommune und Sozialamt zur Lösung der anstehenden Probleme. Es bietet darüber hinaus Raum für den Erfahrungsaustausch und die Erörterung der Praxisbeispiele der Teilnehmer/innen. Unterkunftskostengewährung U 25 Feststellung schwerwiegender sozialer Gründe und Jugendhilfe Abgrenzung zu Leistungen der Jugendsozialarbeit Leistungsausschluss bei stationären Jugendhilfeeinrichtungen Leistungszuständigkeiten bei jungen Straffälligen Unterhaltsanspruchsübergang Jugendhilfeansprüche junger Volljähriger Arbeitsmarkteingliederungsleistungen. Zielgruppe: Mitarbeiter/innen der Jugendämter, der U-25-Abteilungen der Job-Center, sozialpädagogische Mitarbeiter/innen von Beratungsstellen sowie Bewährungshelfer für junge Probanden. Benötigte Arbeitsmittel: SGB VIII, SGB I, SGB II, SGB V, SGB IX, SGB X, SGB XII JUE Berlin 175,00 Herr Prof. Jörg Tänzer - Seite 6 -

7 Themenbereich Jugendhilfe Zur Abgrenzung und Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfeträger und Jobcenter Spezialseminar JUE160Z Die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Jugendhilfe sind gesetzlich zur Zusammenarbeit zwischen Jobcenter und Jugendhilfe verpflichtet. Gleichzeitig wurde eine Nachrangstellung der Jugendhilfe (SGB VIII) gegenüber der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) geschaffen. Um ein Zusammenwirken auf gleicher Augenhöhe zu ermöglichen, ist eine Klärung der Geschäftsgrundlagen erforderlich, auf deren Basis die Partner Jugendhilfeträger und Jobcenter kooperieren können und sollen. Das Seminar zeigt die Problemstellungen auf und gibt Anregungen für eine effektive Kooperation. Gesetzliche Verpflichtungen zur Kooperation im SGB II und SGB VIII Vergleich von Rechtslogik, Anspruchsberechtigten und Leistungen zwischen SGB II und SGB VIII Entwicklung und Rechtsfolgen der Kollisionsnorm 10 SGB VIII Leistungskonkurrenz zwischen SGB II und SGB VIII in Literatur, Kommentierung und Rechtsprechung Abgrenzungen auf Fallebene anhand von Praxisbeispielen Handlungsebenen und Instrumente der Kooperation Folgen der SGB II-Änderungsgesetze für die Jugendhilfe Kooperationsmöglichkeiten anhand von Praxisbeispielen. Zielgruppe: Leitungskräfte und sozialpädagogische Fachkräfte öffentlicher und freier Träger der Jugendhilfe, die mit der Schnittstelle SGB II - SGB VIII befasst sind; Leitungs- und Fachkräfte der Jobcenter. JUE160Z Düsseldorf 216,00 Herr Thomas Pütz - Seite 7 -

8 Umsetzung des SGB II für alleinerziehende Frauen und andere weibliche Zielgruppen Workshop SOA003W Der Workshop beschäftigt sich mit der spezifischen Bedarfslage alleinerziehender Frauen und anderer weiblicher Zielgruppen (Migrantinnen, junge Frauen und Mädchen unter 25, Berufsrückkehrer/innen, Frauen mit Gewalterfahrung) im Leistungsprozess der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Dabei werden mögliche zielgruppenspezifische Situationen im Hinblick auf den Arbeitsmarkt und die Lebenssituation herausgearbeitet. Sowohl den anwendenden Fallmanager/innen als auch den kommunalpolitischen Akteuren und den Gleichstellungsbeauftragten werden wesentliche Anhaltspunkte für die nachhaltige Integration dieser Zielgruppen vermittelt. Die Dozentinnen waren maßgebend an der Erarbeitung eines Modellkonzepts zu dieser Thematik beteiligt, das vom zuständigen Bundesministerium in Auftrag gegeben wurde, um Handlungsleitlinien für die Praxis zu entwickeln. Erste praktische Erfahrungen bei der Umsetzung dieses Konzepts fließen in den Workshop ein. Vermittlungshemmnisse Arbeitsorientierung und Lebensgestaltung Räumliche Infrastruktur Regionaler Arbeitsmarkt Selektion von Bedarfsgruppen. Zielgruppe: Fallmanager/innen, die mit der Umsetzung des SGB II befasst sind, Gleichstellungsbeauftragte, Akteure der SGB-II-Trägerorganisationen. Benötigte Arbeitsmittel: SGB II SOA003W Berlin 200,00 Frau Mechthild Mertens - Seite 8 -

9 Das richtige soziale Leistungsrecht auswählen - Beratungspflicht der Leistungsträger Fachseminar SOA010N Mit der Einführung des SGB II und XII und der damit verbundenen Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zu einem neuen Leistungsrecht, der Veränderung des Wohngeldgesetzes und des Bundeskindergeldgesetzes sind weit reichende rechtliche Änderungen in Kraft getreten. Diese neuen Leistungsrechte führen nicht nur zu modifizierter Hilfeleistung, sondern auch zu neuen Zuständigkeiten, Abgrenzungen und Mischfällen. Unter dem Gesichtspunkt der allumfassenden Beratungspflicht gem. SGB I für die Mitarbeiter/innen der Leistungsträger und eines evtl. Anspruches auf einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch bei unterbliebener, unvollständiger oder unrichtiger Beratung, ist es notwendig geworden, sich nicht nur im eigenen, sondern im konkurrierenden, vorrangigen und parallelen Leistungsrecht auszukennen und deren Abgrenzung vornehmen zu können. Insbesondere die Mitarbeiter/innen der Erstantragstellen, Front-Office-Bereiche, Beratungsstellen, Bürgerämter u.ä. müssen sich im "Dickicht" der neuen gesetzlichen Regelungen zurecht finden, um den Antragstellern den richtigen Weg zum richtigen Leistungsträger weisen zu können. Das Seminar gibt einen systematischen Überblick über die Leistungsberechtigten sowie die sich aus den relevanten Gesetzen ergebenden Leistungsmöglichkeiten und veranschaulicht diese an vielfältigen praktischen Beispielen. Die bisher erfolgte Rechtsprechung findet dabei Berücksichtigung. Die leistungsberechtigten Personen und die Bildung von Bedarfsgemeinschaften im SGB II Die Abgrenzung zum Personenkreis der Berechtigten nach dem SGB XII, Drittes und Viertes Kapitel Der Ausschluss Lebensunterhalt sichernder Leistungen im SGB II und XII und seine Ausnahmen Ausschluss- und Ausnahmetatbestände nach BAföG und anderen Gesetzen Der Kinderzuschlag: Anspruchsvoraussetzungen und Berechnung Andere vorrangige Leistungen und deren Abgrenzung Das Wohngeld und die Wahlmöglichkeiten zu anderen Leistungen Probleme, Abgrenzung und Risiken der Wahlmöglichkeit Die Änderungen der Leistungsberechtigung bei Änderung persönlicher Verhältnisse Die Antragstellung und Handhabung von Mischfällen im SGB II und XII Der Leistungsumfang der Lebensunterhalt sichernden Leistungen und deren Berechnung nach unterschiedlichem Leistungsrecht (Regelleistung, Mehrbedarfe, Unterkunft und Heizung, abweichende Erbringung von Leistungen) Die unterschiedliche Regelsatzanwendung in beiden Gesetzen und Ansätze zur Lösung. Zielgruppe: Mitarbeiter/innen der betroffenen Leistungsträger, insbesondere deren Erstantragstellen, Front-Office-Bereiche, Beratungsstellen; Bürgerämter, Mitarbeiter/innen der Wohlfahrtsverbände und kommunaler Beratungsstellen; sonstige Interessenten. Benötigte Arbeitsmittel: SGB II, XII, Taschenrechner SOA010N Berlin 175, Berlin 175,00 Herr Holger Jacobi Herr Holger Jacobi - Seite 9 -

10 SGB I und SGB X - Notwendige Voraussetzungen zur Umsetzung von SGB II und XII in der Praxis Spezialseminar SOA010X Die gravierenden Änderungen im Sozialrecht seit haben für viele Mitarbeiter/innen einen Wechsel ihres Aufgabengebiets zur Folge. Im Schwerpunkt müssen sie sich Kenntnisse des Leistungsrechts nach SGB II und XII aneignen. Um das Leistungsrecht umfassend umsetzen zu können, ist darüber hinaus ein fundiertes Fachwissen zum SGB I und SGB X notwendig. Das Seminar wird praxisorientiert und mit Fallbeispielen die relevanten Vorschriften des SGB I und SGB X mit direktem Bezug zum SGB II und XII vermitteln. Das SGB I: Gemeinsame Vorschriften für alle Sozialleistungsbereiche (Handlungsfähigkeit, gewöhnlicher Aufenthalt, Sozialgeheimnis u.a.m.); Grundsätze des Leistungsrechts (Rechtsanspruch, Ermessen, Verzicht); Mitwirkungspflichten und Folgen fehlender Mitwirkung Das SGB X: Verfahrensgrundsätze (Besorgnis der Befangenheit, Amtsermittlung, Beweismittel u.a.m.); Fristen, Termine, Widereinsetzung; Zustandekommen des Verwaltungsaktes; Bekanntgabe des Verwaltungsaktes; Rechtsbehelfsbelehrung; Aufhebung von Verwaltungsakten; Öffentlich - rechtlicher Vertrag; Kostenfreiheit; Sozialdatenschutz; Erstattung der Leistungsträger untereinander. Zielgruppe: Mitarbeiter/innen, die in den Bereichen des SGB II und XII tätig sind und das notwendige Fachwissen für ihr Arbeitsgebiet erwerben bzw. vertiefen wollen. Grundkenntnisse des SGB II und XII werden vorausgesetzt. Benötigte Arbeitsmittel: SGB I, SGB X, SGB II, SGB XII SOA010X Berlin 175, Berlin 175,00 Frau Sylvia Reichert Frau Sylvia Reichert - Seite 10 -

11 Der neue Kinderzuschlag nach 6a BKGG und seine Auswirkungen auf das Alg II Spezialseminar SOA012 Im Zuge der Sozialrechtsreform wurde 6a (Gewährung eines Kinderzuschlags) neu in das Bundeskindergeldgesetz aufgenommen. Der Kinderzuschlag steht in sehr engem Zusammenhang mit den neuen Leistungen des SGB II (sie schließen sich gegenseitig aus). Für die Kommunen ergibt sich eine ganz besondere finanzielle Bedeutung aus 19 Satz 2 SGB II, wonach Einkommen und Vermögen hilfebedürftiger Personen erst zuletzt die Geldleistungen des kommunalen Trägers (die Kosten der Unterkunft) mindern. Kann ein Kinderzuschlag aus Bundesmitteln gezahlt werden, entlastet dies in der Regel zu 100% den kommunalen Haushalt. Das Seminar zeigt auf, wann Alg II und Sozialgeld vom Kinderzuschlag verdrängt werden. In diesem Zusammenhang werden die Anspruchsvoraussetzungen für den Kinderzuschlag ausführlich dargestellt. Anhand von Fallbesprechungen werden Beispiele aus der Praxis behandelt. Warum verhindert Kinderzuschlag die Gewährung von Kosten der Unterkunft? Kinderzuschlag als Ersatz für Alg II Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung eines Kinderzuschlags Höhe des Kinderzuschlags Kontrollberechnung (Vermeidung von Hilfebedürftigkeit nach 9 SGB II) Gesamtprüfung des Kinderzuschlags Bezugsdauer Verfahrensrecht (u.a. Antrag, Auszahlung). Zielgruppe: Mitarbeiter/innen der Verwaltungen, die in den Kommunen und den Arbeitsgemeinschaften mit der Aufgabe Alg II beschäftigt sind und bereits über entsprechende Kenntnisse verfügen (insbesondere zu den 7, 9, 11 und 12 SGB II). Benötigte Arbeitsmittel: SGB II, BKGG, Taschenrechner SOA Berlin 155, Berlin 155,00 Herr Reinhard Lüdecke Herr Reinhard Lüdecke - Seite 11 -

12 SGB II - Umsetzungsprobleme unter Berücksichtigung der sozialgerichtlichen Rechtsprechung Spezialseminar SOA013 Die Sozialrechtsreform mit der Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zur Grundsicherung für Arbeitssuchende mit Arbeitslosengeld II und Sozialgeld als neue Leistungsform und der Wechsel des Rechtsweges von den Verwaltungsgerichten zu den Sozialgerichten stellen die größte Neuerung innerhalb des Sozialleistungsrechts der Bundesrepublik Deutschland dar. Seit Inkrafttreten der wesentlichen Teile des SGB II am sind mehr als zwei Jahre vergangen. Innerhalb dieser Zeit sind erhebliche Umsetzungsprobleme aufgetreten, denen nur durch den besonderen Einsatz der Mitarbeiter/innen in den beteiligten Verwaltungen begegnet werden konnte. Nachbesserungen in den verschiedensten Gesetzen haben die Schwierigkeiten gemildert, aber nicht beseitigt. Ziel des Spezialseminars ist es, die sich aus der Umsetzung der neuen gesetzlichen Bestimmungen ergebenden Probleme aufzuarbeiten und vor dem Hintergrund der bisher ergangenen sozialgerichtlichen Entscheidungen Lösungen für die praktische Arbeit zu finden. Es werden die im Seminar SO/A003 vermittelten Grundkenntnisse zum SGB II vertieft. Abgrenzungsprobleme zwischen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II und der Sozialhilfe sowie der Grundsicherung bei Alter und Erwerbsminderung nach dem SGB XII Ermittlung der Anspruchsvoraussetzungen (Feststellung der Erwerbstätigkeit, Tätigkeit der Einigungsstellen) Bedarfsermittlung (Regelleistungen, Mehrbedarf, Unterkunfts- und Heizkosten, einmalige Leistungen) Leistungsempfänger (Zuordnungsprobleme innerhalb von Bedarfsund Haushaltsgemeinschaften) Einkommenseinsatz (Berücksichtigung von laufenden und einmaligen Einkünften unter Berücksichtigung der Zuflusstheorie und der Umsetzung in der Alg-II-Verordnung) Vermögenseinsatz Abweichende Erbringung von Leistungen und Einbehaltungsprobleme Sanktionen (Absenkung und Wegfall des Arbeitslosengeldes II und des Sozialgeldes vor dem Hintergrund der Verfahrensregelungen des SGB X) Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz und befristeter Zuschlag nach dem Bezug von Arbeitslosengeld I. Zielgruppe: Mitarbeiter/innen der Bundesagentur für Arbeit und der Sozialämter, und der Rechnungsprüfungsämter die bereits über Kenntnisse und praktische Erfahrungen mit dem SGB II verfügen Wegen des vorgehenden Feiertages beginnt das Seminar am 4. Oktober 2007 erst um 10 Uhr. Benötigte Arbeitsmittel: SGB II, SGB XII SOA Berlin 200,00 Herr Alfons Gunkel - Seite 12 -

13 Die Antragsprüfung im SGB II - Grundprinzipien und Qualitätsstandards im Antragsverfahren Spezialseminar SOA020N Die Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II (Alg II und Sozialgeld) werden nachrangig und bedarfsorientiert gewährt. Die Vielschichtigkeit der Rechtslage und die Sensibilität im Ungang mit den Antragsstellern erfordern bei der Aufnahme und Prüfung von Neuanträgen ein hohes Maß an persönlicher und fachlicher Kompetenz. Diese wird in dem Spezialseminar vermittelt. Relevante Qualitätsstandards werden vorgestellt. Gleichzeitig wird allen Teilnehmern/innen die Möglichkeit gegeben, schwierige Situationen im Antragsverfahren zu reflektieren und eigene Handlungskonzepte zu entwickeln. Grundsatz der Nachrangigkeit und Beachtung vorrangiger Ansprüche Anspruchberechtigter Personenkreis Ausschlusstatbestände bei der Gewährung von Alg II/Sozialgeld Qualitätsstandards in der Antragsannahme (u.a. Prüfung von eheähnlichen Gemeinschaften, Erkennen berechtigter Zweifel an der Hilfebedürftigkeit, Prüfung von Kontoauszügen) Besonderheiten im Umgang mit selbständig tätigen Personen Beweislast bzw. Beweislastumkehr. Zielgruppe: Mitarbeiter/innen der Arbeitsgemeinschaften und optierenden Kommunen, die mit der Antragsannahme im SGB II befasst sind und die dafür erforderlichen Kenntnisse erwerben oder vertiefen möchten. Benötigte Arbeitsmittel: SGB II, SGB X SOA020N Berlin 175, Berlin 175,00 Herr Michael Grosse Herr Michael Grosse - Seite 13 -

14 Die Ausgestaltung wirkungsorientierter Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen zwischen öffentlichen und freien Trägern im Bereich der ambulanten Dienste Spezialseminar SOA036 Die rechtlichen Grundlagen nach SGB II, VIII und XII sehen zunehmend eine Vertragsgestaltung durch Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Finanzierungsvereinbarungen zwischen öffentlichem und freiem Träger vor. Insbesondere im Bereich der ambulanten Leistungen ist der Gestaltungsspielraum sehr breit. Über wirkungsorientierte Vereinbarungen kann dieser Spielraum genutzt werden, um zielorientiert die Ausgestaltung und die Qualität von Leistungen positiv zu beeinflussen. Das Seminar wird am Beispiel der Umsetzungen in der Stadt Mainz ein System in seiner Komplexität vorstellen. Dieses System wurde mit dem ConSozial-Preis 2004 ausgezeichnet. Rechtliche und politische Rahmensetzungen: Rechtliche Rahmenbedingungen in SGB II, VIII und XII; Rechtliche Möglichkeiten und Grenzen der Ausgestaltung; Übergreifende politische Rahmen, insb. im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe Wirkungsorientierung: Ausdifferenzierung von Wirkungsaspekten; Wettbewerb unter freien Trägern Vertragsgestaltung: Aushandlungsverfahren; Satzungen der öffentlichen Träger; Veränderungsprozesse des Beziehungssystems; Ausgestaltung von Qualitätsentwicklungsvereinbarungen; Ausgestaltung von Finanzierungsvereinbarungen; Controlling. Zielgruppe: Leitende Mitarbeiter/innen von Sozial- und Jugendämtern sowie freien Trägern, die eine Umsetzung von Leistungsvereinbarungen im Bereich der ambulanten Dienste planen oder bestehende Verträge wirkungsorientiert ausgestalten möchten. Benötigte Arbeitsmittel: SGB II, SGB VIII, SGB XII SOA Berlin 125,00 Herr Achim Puhl - Seite 14 -

15 Der Hilfeplan und Fallmanagement als methodische Instrumente zur Verselbständigung erwerbsfähiger Sozialleistungsempfänger Spezialseminar SOA039 Der Kreis der Sozialleistungsempfänger, der für eine (Wieder-)Eingliederung in das Erwerbsleben in Betracht kommt, ist zunehmend heterogen geworden. Insbesondere bei Personen mit Vermittlungshemmnissen sind im Einzelfall spezielle flankierende sozial- und arbeitspädagogische Hilfen erforderlich. Dies bedingt eine professionelle und ggf. interdisziplinäre Handlungsweise im Rahmen der Verselbständigungshilfen. Die strukturierte Hilfeplanung als methodisches Element im Rahmen eines Fallmanagements soll alle Maßnahmen umfassen, die geeignet sind, den Hilfesuchenden in seiner Lebensführung individuell so zu unterstützen, dass er möglichst langfristig unabhängig von institutionaler Hilfe wird und bleibt. Die Hilfeplanung als zielorientierter, dynamischer und strukturierter Prozess ist insoweit ein unverzichtbares Mittel des Sozialleistungsträgers zur Qualitätssicherung. Im Seminar sollen das Wesen, der Aufbau und die Wirksamkeit des Hilfeplanes und das (neue) Berufsbild des Fallmanagers dargestellt sowie in der Praxis auftretende Probleme erörtert werden. Von der Behörde zum Dienstleistungsunternehmen (Entstehungshintergrund der Hilfeplanung, Aspekte des Paradigmenwechsels) Das Hilfeplanverfahren als methodisches Instrument und strukturierter Prozess - Phasen, Merkmale und Domänen der Hilfeplanung Hilfeplanung in der Praxis der sozialen Arbeit, Schwerpunkt Verselbständigungshilfen Hilfeplanung und Fallmanagement - das Berufsbild Fallmanager Was bringt die Hilfeplanung: - dem Sozialhilfeträger, - den Mitarbeitern/innen, - den Leistungsberechtigten? Zielgruppe: Mitarbeiter/innen und Führungskräfte aus Sozialämtern, JobCentern sowie der BA für Arbeit, die mit Hilfeplänen arbeiten bzw. arbeiten wollen. Grundkenntnisse des SGB-Leistungsrechtes sind erwünscht. Benötigte Arbeitsmittel: SGB II, SGB III, SGB XII SOA Berlin 175,00 Herr Michael Grosse - Seite 15 -

16 Fallmanagement für Behinderte - Aufbau und Durchführung eines Hilfeplangesprächs Spezialseminar SOA039Z Ein Grundprinzip des Fallmanagements nach SGB XII besteht in der Zusammenführung von Fach- und Ressourcenverantwortung im Sinne einer integrierten Hilfeplanung unter Einbeziehung der Betroffenen, auch derer mit Behinderungen. Der Leistungsberechtigte soll aktiv in eine Zielvereinbarung mit einbezogen werden. Für viele Fallmanager/innen bedeutet dies eine Auseinandersetzung mit einer neuen Klientel von Leistungsberechtigten. Insbesondere der Umgang mit geistig und psychisch behinderten Menschen erfordert spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten. Anliegen des Seminars ist es, eine Gesprächsituation mit dieser speziellen Klientel so zu gestalten, dass deren Wünsche, Vorstellungen und Ziele eigenständig vorgetragen und entsprechend berücksichtigt werden können. Darüber hinaus lernen die Teilnehmer/innen mit ungewohnten Situationen umzugehen und eine Atmosphäre zu schaffen, in der sich der Hilfeempfänger wohl fühlt und öffnen kann. Die individuelle Hilfeplanung mit einer anschließenden Zielvereinbarung gemeinsam mit dem Leistungsberechtigten ist ein weiterer Schwerpunkt des Spezialseminars. Aufbau eines Vertrauensverhältnisses Gewinnung des Leistungsberechtigten zur Mitarbeit Möglichkeiten der Gesprächsführung mit Menschen mit geistiger und psychischer Behinderung Selbstbestimmte Hilfeplangestaltung Treffen von Zielvereinbarungen Individuelle Hilfeplanung als ein Mittel der Kundenzufriedenheit Stärkung des Selbsthilfepotenzials. Zielgruppe: Mitarbeiter/innen aus Verwaltungen, die als Fallmanager/innen arbeiten und speziell für behinderte Menschen eingesetzt werden. SOA039Z Berlin 200, Berlin 200,00 Frau Heike Schaumburg Frau Heike Schaumburg - Seite 16 -

17 Konfliktsituationen in der Sozialarbeit beherrschen, Handlungskompetenzen erweitern - ein Seminar für Sozialarbeiter/innen Fachseminar SOG220 Sozialarbeiter/innen sind häufig Situationen ausgesetzt, die psychologisches Einfühlungsvermögen, kommunikative Fähigkeiten und Gesprächsbereitschaft erfordern. Sie sind Ansprechpartner/innen für das spezielle Klientel ihrer Einrichtungen als auch ihrer Kolleginnen und Kollegen (z.b. Sachbearbeiter/innen, Pflegekräfte). Unter hohem Zeitdruck bei der Bewältigung ihres Arbeitspensums müssen sie zahlreiche Konfliktsituationen durch Gelassenheit und Ruhe beherrschen. Anhand verschiedener Übungen erlernen die Teilnehmer/innen des Seminars die Grundregeln eines Zeit- und Stressmanagements und erfahren neue Wege im Umgang mit schwierigen Gesprächs- und Konfliktsituationen. Zugleich üben sie, eigene Grenzen zu erkennen und die persönliche Handlungskompetenz im beruflichen Alltag zu erweitern. Grundregeln der Zeitplanung und des Stressmanagements Arbeiten im Team Organisation von Arbeitsabläufen und Terminplanung (unter Berücksichtigung der häufigen Störungen der eigenen Planung von außen) Grundlinien der allgemeinen Gesprächsführung Umgang mit Krisensituationen (Zusammenarbeit mit Polizei, Amtsgericht, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Jugendhilfeeinrichtungen, Schulen, Familien usw.) Verhaltenstraining. Methoden und Praktiken der emotionalen Stärkung (Burnout-Syndrom). Zielgruppe: Sozialarbeiter/innen der kommunalen Verwaltungen (z.b. der Jugend- und Sozialämter), der Krankenhäuser, der Senioren- und Pflegeeinrichtungen; sonstige Interessenten aus dem sozialen Tätigkeitsbereich. Wegen des vorgehenden Feiertages beginnt das Seminar am 4. Oktober 2007 erst um 10 Uhr. SOG Berlin 0, Berlin 233,00 Herr Bernd Raabe Herr Bernd Raabe - Seite 17 -

18 Das Gespräch mit schwierigen Bürgern und Mitarbeiter/innen in der Verwaltung Fachseminar SOG200 Der berufliche Alltag in der öffentlichen Verwaltung fordert hohe kommunikative Fähigkeiten und Gesprächsbereitschaft. Es fällt nicht immer leicht, in Gesprächen mit den - mitunter aggressiv reagierenden - Bürgern und mit den Mitarbeiter/innen die fachliche Autorität zu behaupten sowie auch sich selbst im Gespräch zurückzunehmen und dem Gesprächspartner zuzuhören, um auf sein Anliegen eingehen zu können. Das Fachseminar soll helfen, eigene Schwächen zu erkennen und die persönliche Handlungskompetenz im beruflichen Alltag zu erweitern. Anhand verschiedener Übungen werden die Möglichkeiten zur Überprüfung der vorhandenen Gesprächshaltung angeboten und neue Wege im Umgang mit schwierigen Gesprächssituationen erprobt. Gesprächsregeln; Rolle und Auftragsklärung Umgang mit den häufigsten Problemcharakteren und mit schwierigen Gesprächssituationen, z.b. Umgang mit ewig unpünktlichen Mitarbeiter/innen; Umgang mit illoyalen Mitarbeiter/innen; Umgang mit aufgebrachten Bürgern Methoden, mit Ärger umzugehen Methoden, das Selbstwertgefühl zu behalten. Zielgruppe: Führungskräfte und Mitarbeiter/innen aus Bereichen der öffentlichen Verwaltung, die intensive Bürgerkontakte haben (z.b. aus Sozial- und Jugendämtern, ARGE, Bürgerämtern, Ausländerbehörden). SOG Berlin 200, Berlin 233,00 Herr Bernd Raabe Herr Bernd Raabe - Seite 18 -

19 Soziales Sicherungsrecht II und XII - Allerlei (und neues) Chaos Spezialseminar SOA080 Im Sozialen Sicherungsrecht (SGB II und SGB XII) führen einige Probleme immer wieder zu gleichen Fragestellungen. Es wird über dies und jenes diskutiert und gestritten. Klare Antworten und Lösungen fehlen. Teilweise gegenläufige Rechtsprechung trägt zur Unsicherheit bei. Die Praxis reagiert von Ort zu Ort - selbst innerhalb des gleichen Trägers - verschieden. Landrecht feiert Urstände. Daher könnte man (übertrieben) sagen, es herrsche Chaos (griech. = Durcheinander, Wirrwarr). Die Fortbildungsveranstaltung kann sicher nicht alle Probleme lösen, trägt auch nicht den Anspruch absoluter Wahrheitsfindung in sich. Ziel ist es, praktikable Lösungen zu finden sowie eine einheitliche und damit gerechtere Fallbearbeitung zu ermöglichen. Und schließlich soll ein Beitrag zur Rechtssicherheit geleistet werden. Die Themenauswahl ist nicht abgeschlossen - die Teilnehmer/innen können weitere Allerlei - Fragen in die Fortbildungsveranstaltung einbringen. Kosten der Unterkunft/Heizung nach SGB XII und SGB II: Begriffe: tatsächliche, notwendige, angemessene Kosten; Kostenfaktoren und Bedarfsermittlung (Wohngeldtabelle, Mietspiegel, örtliche Preisstatistik, Ausstattung, Alter des Gebäudes/der Wohnung); Angemessene Wohnflächen - Bestimmungsfaktoren - Wohnungsbindungsgesetz, VV der Bundesländer; Unterschiede im KdU - Grundtatbestand nach SGB XII bei der Rest-HLU und bei Grundsicherung nach 29, 42 I 2 SGB XII und SGB II bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach 22 SGB II und Rechtsvergleich zu SGB XII; Schuldenübernahme nach 34 SGB XII; Kostenmassen, umlagefähige Kosten nach geltendem Mietrecht; Prüfung von Nebenkosten- und Heizkostenabrechnung; Aktuelle Rechtsprechung Bestattungskosten in der Sozialhilfe: Wann kommt überhaupt eine Kostenübernahme nach 74 SGB XII in Frage?; Zuständigkeiten nach 2, 97, 98, 99 SGB XII; Nachrang und Verhältnis zu Erben, Unterhaltspflichtigen, Altenteilsverpflichteten; Polizei- und Ordnungsrecht im Verhältnis zum Bestattungsrecht; Abgrenzungen Bestattungskostenpflicht und Bestattungspflicht; Bestattungsvorsorge: Bestattungssparbücher, Grabpflegeverträge und zusätzliches Schonvermögen oberhalb der Freibetragsgrenzen nach 90 II 9 SGB XII; Umfang der Bestattungskosten, Abgrenzungen zur Erbenverpflichtung nach 1968 BGB Rückforderung von Überzahlungen: Kostenersatz nach 104 SGB XII und öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch nach 50 SGB X; Rücknahme von Grundbescheiden nach 44 ff SGB X; Einbehaltung, Aufrechnung, Verrechnung; Ansprüche gegen Erben deliktischer und unredlicher Hilfeempfänger Probleme bei Bedarfs- und Haushaltsgemeinschaften: Abgrenzung der Begriffe und Darstellung der unterschiedlichen Inhalte nach 7 III; 9 II SGB II und 19, 36 SGB XII; Vertikal- oder Horizontalberechnung, Verteilung von Einkommensüberhängen; Bildung von Bedarfsgemeinschaften in Problemfällen; Eheähnliche Gemeinschaften; Bekanntgabe- und Zustellungsfragen bei Bedarfsgemeinschaften. Zielgruppe: Mitarbeiter/innen der ARGE und Optionskommunen nach SGB II sowie der Sozialämter und Sozialabteilungen der Landkreise, Städte und Gemeinden, der überörtlichen Sozialhilfeträger sowie der Rechnungsprüfungsämter; sonstige Interessenten z.b. von Beratungsdiensten der freien Wohlfahrtspflege. Praktische Erfahrungen im Vollzug von SGB II und SGB XII sind für dieses Seminar Voraussetzung. Benötigte Arbeitsmittel: SGB I, II, V, X, XII, BGB, Sozialhilferichtlinien, Taschenrechner. Praktische Erfahrungen im Vollzug von SGB II und XII sind für dieses Seminar Vorausstzung. SOA Berlin 233,00 Herr Walter Strohmeyer - Seite 19 -

20 Aufhebung von Verwaltungsakten auf dem Gebiet des SGB II und XII sowie Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen; Erstattungsansprüche der Leistungsträger untereinander SOA180 Das Seminar geht ausführlich auf die Verfahrensvorschriften zum Erlass und zur Aufhebung von Verwaltungsakten ein. In diesem Zusammenhang wird auch die Frage der Erstattung zu Unrecht erhaltener Sozialleistungen und die Realisierung dieser Forderungen behandelt. Einen besonderen Bereich des Seminars stellen die Erstattungsansprüche der Leistungsträger untereinander nach den 102 ff. SGB X und 74 EStG dar. Durch gezielte Beachtung und Anwendung dieser Vorschriften lassen sich die Aufwendungen der Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende und der Träger der Sozialhilfe refinanzieren. Durch die erheblichen materiellen Auswirkungen im Zusammenhang mit Aufhebung und Erstattung, insbesondere in den Fällen des Leistungsbetrugs, kommt dem Seminarthema eine besondere praktische Bedeutung zu. Die Teilnehmer/innen haben die Gelegenheit, Fälle aus der behördlichen Praxis in die Diskussion einzubringen. Allgemeine Vorschriften/Grundbegriffe (SGB X) Aufhebung von Anfang an rechtswidriger nicht begünstigender Verwaltungsakte (Anwendung 44 SGB X) Aufhebung von Anfang an rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakte (Anwendung 45 SGB X) Aufhebung bei Änderung der Verhältnisse (Anwendung 48 SGB X) Widerruf (Anwendung 46 und 47 SGB X) Durchsetzung von Erstattungsansprüchen nach den 102 ff SGB X und 74 EStG. Zielgruppe: Mitarbeiter/innen aus den Arbeitsgemeinschaften nach dem SGB II, von optierenden Trägern, von Trägern der Sozialhilfe oder deren beauftragten Stellen sowie den Leistungsbehörden nach dem AsylbLG mit grundlegenden Kenntnissen in der Leistungserbringung. Benötigte Arbeitsmittel: SGB II und SGB XII (jeweils mit Durchführungsverordnungen) SGB I, SGB III und SGB X, SGG, EStG, BGB, Taschenrechner. SOA180-O Hamburg 200,00 Herr Stefan Gerlach - Seite 20 -

21 Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und die Entwicklung der Kosten und Gebühren im sozialrechtlichen Verfahren bezüglich des SGB II und SGB XII Spezialseminar SOA190 Kenntnisse des RVG sind für die Mitarbeiter/innen der ARGE, Rechtsämter und anderer Bereiche immer dann von Belang, wenn Abrechnungen der Kosten aus Widerspruchsund gerichtlichen Verfahren vor dem Sozialgericht zu bearbeiten sind. Das Spezialseminar vermittelt Kenntnisse für die Festsetzung der Rechtsanwaltsvergütung in Widerspruchs- und Klageverfahren zu den einzelnen Gebührenansätzen einschließlich Hinweisen auf die laufende Rechtsprechung. Darüber hinaus soll den Teilnehmer/innen die Gelegenheit zur Besprechung praxisrelevanter Fragestellungen gegeben werden. Grundzüge des sozialgerichtlichen Verfahrens Aufbau Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) Gebühren für die gerichtliche und außergerichtliche Tätigkeit in ozialrechtlichen Angelegenheiten Kosten Widerspruchsverfahren/Klageverfahren und Vorläufiger Rechtsschutz Geschäftsgebühr Einigungsgebühr Termingebühr Mehrere Auftraggeber Prozesskostenhilfe und Rückforderung Erinnerung und Beschwerde nach 197 SGG und 56 RVG. Zielgruppe: Mitarbeiter/innen der Rechtsämter, Sozialämter, ARGE bzw. aus Optionskommunen weitere Interessenten, z.b. Betreuer/innen. Benötigte Arbeitsmittel: RVG. Beachten Sie bitte auch das Seminar FÜ/A340 "Der Anwalt als Partner oder Gegner? Sicherheit im Umgang mit Anwälten". SOA Berlin 155, Berlin 155,00 Herr Wulf Sonnemann Herr Wulf Sonnemann - Seite 21 -

22 Themenbereich Fachübergreifende Seminare Der Anwalt als Partner oder Gegner? Sicherheit im Umgang mit Anwälten Fachseminar FÜA340 Mitarbeiter/innen der öffentlichen Verwaltung, aus Unternehmen und Einrichtungen, aber auch freiberuflich oder gewerblich Tätige, z.b. Betreuer/innen, haben in den unterschiedlichsten Fällen mit Gerichten und Rechtsanwälten zu tun. Oft ist das Berufsbild des Anwalts nicht hinreichend bekannt, sein Fachvokabular unverständlich, und die von ihm gestellten Rechnungen sind nur schwer zu prüfen. Daraus können sich Spannungen ergeben, die die notwendige Zusammenarbeit erschweren. Ziel dieses Seminars ist es, den Teilnehmer/innen das Berufsbild der freien Advokatur nahezubringen und Unsicherheiten im Umgang mit Anwälten auszuräumen. Die konkreten Praxisfälle der Teilnehmer/innen werden im Seminarverlauf behandelt. Der Aufbau der Gerichte Der Anwalt als drittes Organ der Rechtspflege Unabhängigkeit von staatlicher Einflussnahme Rechte und Pflichten der Anwaltschaft/Standesrecht Den richtigen Anwalt finden Das Mandatsverhältnis Die Zusammenarbeit und mögliche Spannungsfelder Der gegnerische Anwalt Honorarstrategien/kurze Übersicht über das RVG Mögliche Fehlerquellen im Verwaltungshandeln aus anwaltlicher Sicht Juristendeutsch/Akteneinsicht/ Instanzenzug/Rechtsauslegung u.s.w.. Zielgruppe: Mitarbeiter/innen der Rechtsämter sowie aller anderen Ämter, in denen Kontakte zu Gerichten und Anwälten zum Aufgabengebiet gehören; Betreuer/innen und sonstige Interessenten. Beachten Sie bitte auch das Seminar SO/A190 ("Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und die Entwicklung der Kosten und Gebühren im sozialrechtlichen Verfahren bezüglich des SGB II und SGB XII"). FÜA Berlin 135, Berlin 135,00 Frau Petra Voigt Frau Petra Voigt - Seite 22 -

23 Aufhebung von Verwaltungsakten auf dem Gebiet des SGB II sowie Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen; Erstattungsansprüche der Leistungsträger untereinander Spezialseminar SOA200 Das Seminar geht ausführlich auf die Verfahrensvorschriften zum Erlass und zur Aufhebung von Verwaltungsakten ein. In diesem Zusammenhang wird auch die Frage der Erstattung zu Unrecht erhaltener Sozialleistungen und die Realisierung dieser Forderungen behandelt. Einen besonderen Bereich des Seminars stellen die Erstattungsansprüche der Leistungsträger untereinander nach den 102 ff. SGB X und 74 EStG dar. Durch gezielte Beachtung und Anwendung dieser Vorschriften lassen sich die Aufwendungen der Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende und der Träger der Sozialhilfe refinanzieren. Durch die erheblichen materiellen Auswirkungen im Zusammenhang mit Aufhebung und Erstattung, insbesondere in den Fällen des Leistungsbetrugs, kommt dem Seminarthema eine besondere praktische Bedeutung zu. Die Teilnehmer/innen haben die Gelegenheit, Fälle aus der behördlichen Praxis in die Diskussion einzubringen. Allgemeine Vorschriften/Grundbegriffe (SGB X) Aufhebung von Anfang an rechtswidriger nicht begünstigender Verwaltungsakte (Anwendung 44 SGB X) Aufhebung von Anfang an rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakte (Anwendung 45 SGB X) Aufhebung bei Änderung der Verhältnisse (Anwendung 48 SGB X) Widerruf (Anwendung 46 und 47 SGB X) Durchsetzung von Erstattungsansprüchen nach den 102 ff SGB X und 74 EStG. Zielgruppe: Mitarbeiter/innen aus den Arbeitsgemeinschaften nach dem SGB II oder von optierenden Trägern mit grundlegenden Kenntnissen in der Leistungserbringung. Benötigte Arbeitsmittel: Taschenrechner SOA Berlin 200, Berlin 200,00 Herr Reinhard Lüdecke Herr Reinhard Lüdecke - Seite 23 -

24 Die Behörde vor dem Sozialgericht Fachseminar SOA150 Seit der Neuordnung der bedürftigkeitsabhängigen Leistungen ist die Verfahrensführung vor dem Sozialgericht von wachsender Bedeutung für die beteilgten Sozialleistungsträger. Viele Mitarbeiter/innen der Kommunen und Arbeitsgemeinschaften haben bislang keine oder nur wenige Erfahrungen mit der Sozialgerichtsbarkeit. Gegenstand des Fachseminars ist die praxisorientierte Vermittlung der Regeln und Grundsätze des sozialgerichtlichen Verfahrens unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts. Es soll die Teilnehmer/innen mit dem Ablauf des Verfahrens vor dem Sozialgericht vertraut machen, damit sie die Rolle ihrer Behörde als Verfahrensbeteiligte besser ausfüllen und zu einer sachgerechten Prozessführung sowie zu einer befriedigenden Prozessbeendigung beitragen können. Aufbau, Zuständigkeit und Spruchkörper der Sozialgerichtsbarkeit Klagen und ihre Ziele, z.b. Anfechtungs- und Leistungsklage, Untätigkeitsklage Sachentscheidungsvoraussetzungen (u.a. Vorverfahren, Klagefrist und Rechtsschutzbedürfnis) Streitgegenstand und 96 SGG Handlungsmöglichkeiten der Behörde während des Verfahrens, insbesondere in der mündlichen Verhandlung Formen der streitigen und unstreitigen Verfahrensbeendigung Eilrechtsschutz nach 86 a und b SGG Berufungs- und Beschwerdeverfahren Kosten. Zielguppe: Prozesssachbearbeiter/innen der Sozialhilfe- und Grundsicherungsträger Benötigte Arbeitsmittel: SGB X und SGG SOA Berlin 175, Berlin 175,00 Frau Angela Wollschläger Frau Angela Wollschläger - Seite 24 -

25 Spezialfragen aus der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII und SGB II Spezialseminar SOB060 Das neue SGB XII enthält ebenso wie das frühere BSHG eine Vielzahl von unbestimmten Rechtsbegriffen und Ermessensvorschriften. Die anzutreffende unterschiedliche Rechtsauslegung ist sowohl für Mitarbeiter/innen der Sozialämter als auch für Hilfeempfänger oftmals schwer zu verstehen und bringt Unsicherheiten und Missverständnisse mit sich. In diesem Seminar sollen Einzelfragen des neuen Sozialhilferechts rechtssystematisch untersucht werden. Ziel ist es, den Teilnehmer/innen ein hohes Maß an Sicherheit beim Umgang mit den neuen Rechtsnormen, den unbestimmten Rechtsbegriffen und Ermessensvorschriften zu vermitteln. Der leistungsberechtigte Personenkreis für die Hilfe zum Lebensunterhalt Abgrenzungsfragen zum SGB II und zur Grundsicherung der Sozialhilfe Regelungen über Lebenspartner gleichen und unterschiedlichen Geschlechtes Die neue Struktur der Regelsätze Die Berücksichtigung von Unterkunftskosten Die Mehrbedarfsgewährung nach 30 SGB XII Die Gewährung einmaliger Leistungen nach 31 SGB XII Die Hilfe zum Lebensunterhalt in Sonderfällen Die vermutete Bedarfsdeckung ( 36 SGB XII) Ergänzende Darlehen nach 37 SGB XII Die Sonderregelung für Auszubildende nach 22 SGB XII Die Einkommensbereinigung nach 82 Abs. 2 und 3 SGB XII. Zielgruppe: Mitarbeiter/innen der Sozialämter, die in der Praxis mit der Hilfe zum Lebensunterhalt befasst sind und ihre Kenntnisse problemorientiert vertiefen wollen. Auch für Mitarbeiter/innen von Rechnungsprüfungsämtern können die angebotenen Inhalte von Interesse sein. Grundkenntnisse des Sozialhilferechts sowie praktische Erfahrungen werden vorausgesetzt. Benötigte Arbeitsmittel: SGB II, SGB XII SOB060 SOB060-O Berlin 175, Berlin 175, Düsseldorf 233,00 Frau Sylvia Reichert Frau Sylvia Reichert Herr Klaus Bialluch - Seite 25 -

26 Wege (wieder) in die Krankenversicherung (SGB V) bei Hilfebedürftigkeit nach SGB XII unter Berücksichtigung der neuen Krankenhilfe - Die Sozialhilfeempfänger als Krankenversicherte Intensivseminar SOB061 Leider zeigt sich in der Praxis der Sozialhilfe zunehmend eine ablehnende Haltung der gesetzlichen Krankenkassen gegenüber Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt. Dies sowohl im Bereich Leistungen, als vor allem auch im Bereich Mitgliedschaften. Die Kassen verschicken überwiegend Schreiben mit dem Tenor "... bedauern, dass eine Mitgliedschaft derzeit nicht eröffnet werden kann" ohne Rechtsgrundlage oder gar Rechtsbehelf. Das Seminar spiegelt punktgenau die Probleme der Sachbearbeiter/innen in den Sozialämtern mit den Kassen an der Schnittstelle zwischen SGB XII und SGB V wider. Den Teilnehmer/innen wird das rechtliche Handwerkszeug für die Auseinandersetzung mit den Kassen in die Hand gegeben, um Mitgliedschaften und Leistungen zu erwirken. Ein ausführliches Exposé mit diversen Anlagen, u.a. Rundschreiben der Krankenkassen, einschlägigen Urteilen im Volltext sowie Musterschreiben zu den wichtigsten Problemen kann zudem käuflich erworben werden. Ziel ist es, die Teilnehmer/innen mit den einschlägigen Vorschriften des SGB V vertraut zu machen, um damit eine Handhabe gegen die - leider - häufigen Fehlentscheidungen der Krankenkassen zu erlangen und vorab selber einschätzen zu können, ob eine gesetzliche Versicherung bzw. bestimmte Leistungen in Frage kommen. Im Seminar wird explizit auf die Neuregelungen der Krankenbehandlung für nicht versicherte Hilfeempfänger/innen eingegangen. Angesichts der Stofffülle werden hohe Anforderungen an die Konzentration und Aufnahmefähigkeit der Teilnehmer/innen gestellt. 1. Tag: Die Mitgliedschaften in der gesetzlichen Krankenversicherung und ihre Bedeutung in der Praxis der Sozialhilfe Pflichtversicherung: Rentner (KVdR); Studenten; Künstler und Publizisten; 2. Bildungsweg, über 55-Jährige Freiwillige Versicherung mit besonderen Zugängen für Spätaussiedler, schwerbehinderte Menschen, Auslandsrückkehrer Familienversicherung: Ehegatten und Kinder; Stief- und Enkelkinder; Pflegekinder Geringfügige Beschäftigungen 2. Tag: Die wesentlichen Leistungen und speziellen Probleme der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung - Die neue Krankenhilfe in der Praxis PKV (private Krankenversicherung) Inhaftierung Zivildienst, Zeitsoldaten Kündigung wegen Beitragsrückständen, Kassenwechsel Zuzahlungspflicht und Härtefälle - neu: Belastungsgrenzen Krankengeld Mutterschaftsgeld Beitragsfreie Versicherung während Elternzeit/Erziehungsgeldbezug Die Versichertenkarte Erstattungsansprüche: 104 SGB X (i.v.m. 111, Verjährung 113); der Kassen gegen den SHT gem. 105 SGB X Die neue Krankenhilfe - Krankenbehandlung für nicht versicherte Hilfeempfänger/innen Überprüfungsantrag gem. 44 SGB X Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gem. 27 SGB X Antworten auf häufige Fragen zum Thema: Wo steht das denn? Zielgruppe: Mitarbeiter/innen im Vollzug der Sozialhilfe Arbeitsmittel: SGB V, SGB I und X (bitte aktuelle Ausgaben mitbringen) SOB Berlin 200,00 Frau Claudia Mehlhorn - Seite 26 -

27 Sonderregelung für Auszubildende im Rahmen der 22 SGB XII und 7 Abs. 5 SGB II Spezialseminar SOB063 Grundsätzlich steht 22 SGB XII bzw. 7 Absatz 5 SGB II einem Anspruch auf Sozialhilfe bzw. Arbeitslosengeld II für Auszubildende entgegen. Die praktische Umsetzung dieser Vorschriften bereitet den Sozialämtern und SGB-II-Institutionen jedoch vielfach Schwierigkeiten. Zum einen greifen diese Vorschriften nicht für alle Auszubildenden und Bedarfslagen dieser Gesetze, zum anderen sprechen häufig Auszubildende in den Sozialämtern vor, die zwar keinen Anspruch auf Leistungen nach diesen Rechtsvorschriften haben, aber aus den unterschiedlichsten Gründen mittellos sind. Ein weiteres Problemfeld sind "Bedarfsgemeinschaften", in denen nur ein/e Partner/in Auszubildende/r ist. Bei der Prüfung dieser Fälle sind umfangreiche Kenntnisse im SGB II, SGB III (Berufsausbildungsbeihilfe), SGB XII und BAföG sowie der aktuellen Rechtsprechung seitens der zuständigen Stellen erforderlich. In der Veranstaltung sollen die v. g. Problematiken anhand praktischer Fälle erörtert und vertieft werden. Die Fallbearbeitung erfolgt unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und kann durch Fallbeispiele der Teilnehmer/innen erweitert werden. Die Teilnehmer/innen haben die Gelegenheit, ihre fachlichen Fragen vorab einzureichen. Bedeutung der Regelung Abgrenzung des Begriffs Ausbildung Förderungsfähigkeit dem Grunde nach Anspruchsvoraussetzungen und Nichtansprüche HLU - Anspruch bei Auszubildenden Mehrbedarfszuschläge Anzurechnendes Einkommen Härteregelung Hilfe in besonderen Lebenslagen Bezüge zu BAföG und SGB III (Berufsausbildungsbeihilfe) Aktuelle Rechtsprechung und praktische Übungen. Zielgruppe: Mitarbeiter/innen der Sozialämter der Kreise, Städte, Ämter und Gemeinden sowie Landesverwaltungen, Arbeitsgemeinschaften und Agenturen für Arbeit, die bereits über Grundkenntnisse des SGB XII oder SGB II sowie praktische Erfahrungen verfügen und diese gezielt vervollkommnen möchten. Auch für Mitarbeiter/innen von Rechnungsprüfungsämtern können die angebotenen Inhalte von Interesse sein. Benötigte Arbeitsmittel: SGB II, SGB XII SOB Berlin 125, Berlin 125, Berlin 125,00 Frau Sylvia Reichert Frau Sylvia Reichert Frau Sylvia Reichert - Seite 27 -

Wesentliche Änderungen 19

Wesentliche Änderungen 19 Wesentliche Änderungen 19 Fachliche Hinweise zu 19 SGB II - Weisung Wesentliche Änderungen Fassung vom 20.05.2011: Anpassung des Gesetzestextes und vollständige Überarbeitung des Hinweisteils auf Grund

Mehr

Gliederung. Arbeitslosengeld II. Arbeitslosen- & Sozialhilfe. Hintergrund der Sozialreform

Gliederung. Arbeitslosengeld II. Arbeitslosen- & Sozialhilfe. Hintergrund der Sozialreform Arbeitslosengeld II Ziele, Inhalte und Auswirkungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende Kyra C. Kneis 24.Juni 2004 Gliederung 1. Das bisherige System: Arbeitslosen- und Sozialhilfe 2. Hintergrund der

Mehr

SGB II Grundsicherung für Arbeitssuchende Aufbau einer Arbeitsgemeinschaft

SGB II Grundsicherung für Arbeitssuchende Aufbau einer Arbeitsgemeinschaft SGB II Grundsicherung für Arbeitssuchende Aufbau einer Arbeitsgemeinschaft Agentur für Arbeit Kiel Landeshauptstadt Kiel Struktur des SGB II Stärkung der Eigenverantwortung Grundsatz des Forderns aktive

Mehr

Persönliches Budget Hilfen für ehrenamtliche rechtliche Betreuer als Budgetassistenten

Persönliches Budget Hilfen für ehrenamtliche rechtliche Betreuer als Budgetassistenten Persönliches Budget Hilfen für ehrenamtliche rechtliche Betreuer als Budgetassistenten Schulungsunterlagen der Mitarbeiterinnen des Projektes Fachberatung von ehrenamtlichen rechtlichen Betreuerinnen und

Mehr

Einen Detailierten Leitfaden für den Antrag einer Dolmetscherkostenübernahme, sowie die benötigten Anhänge finden Sie auf Seite 3.

Einen Detailierten Leitfaden für den Antrag einer Dolmetscherkostenübernahme, sowie die benötigten Anhänge finden Sie auf Seite 3. Zusammenfassung: Dieser Leitfaden richtet sich an Personen und Organisationen, die sich mit der Betreuung, Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen beschäftigen. Sein Ziel ist es, zu erleutern, wie

Mehr

LEONARDO DA VINCI Mobilität. Trainingsmaßnahmen im europäischen Ausland SGB II Kunde

LEONARDO DA VINCI Mobilität. Trainingsmaßnahmen im europäischen Ausland SGB II Kunde LEONARDO DA VINCI Mobilität Trainingsmaßnahmen im europäischen Ausland SGB II Kunde Im Rahmen des EU-Berufbildungsprogramms LEONARDO DA VINCI Mobilität führt die Nationale Agentur Bildung für Europa (NA)

Mehr

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge Arbeitsfeld III Grundlagen sozialer Sicherung, Sozialhilfe und soziale Leistungssysteme

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge Arbeitsfeld III Grundlagen sozialer Sicherung, Sozialhilfe und soziale Leistungssysteme Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge Arbeitsfeld III Grundlagen sozialer Sicherung, Sozialhilfe und soziale Leistungssysteme SGB II im Überblick Leistungsberechtigter Personenkreis: grds.

Mehr

Gerichtsverfahren alt -> neu

Gerichtsverfahren alt -> neu Gerichtsverfahren alt -> neu Sozialgerichtsgesetz (SGG) 1 29 [Instanzielle Zuständigkeit der Landessozialgerichte] (1) (2) Die Landessozialgerichte entscheiden im ersten Rechtszug über 1. Klagen gegen

Mehr

Gerichtsverfahren neu -> alt

Gerichtsverfahren neu -> alt Gerichtsverfahren neu -> alt Sozialgerichtsgesetz (SGG) 1 29 [Instanzielle Zuständigkeit der Landessozialgerichte] (1) (2) Die Landessozialgerichte entscheiden im ersten Rechtszug über 1. Klagen gegen

Mehr

Mit denken - nicht ausgrenzen Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien

Mit denken - nicht ausgrenzen Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien Mit denken - nicht ausgrenzen Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien Arbeitsgruppe 6 Problemlagen an der Schnittstelle zwischen SGB VIII und SGB XII. 1 These 1 These 2 These 3 These 4

Mehr

Befrieden, Bereinigen, Beilegen - Was kann der Schlichtungsausschuss auf Landesebene leisten?

Befrieden, Bereinigen, Beilegen - Was kann der Schlichtungsausschuss auf Landesebene leisten? DKG-Veranstaltung: DER NEUE 17C KHG IN DER UMSETZUNG Befrieden, Bereinigen, Beilegen - Was kann der Schlichtungsausschuss auf Landesebene leisten? 29. August 2014, Hotel Meliá, Berlin Friedrich W. Mohr

Mehr

Fachnachmittag Sexuelle Grenzüberschreitung Impulse zum professionellen Umgang in der Kita Bürgerhaus Zähringen 16. Mai 2013

Fachnachmittag Sexuelle Grenzüberschreitung Impulse zum professionellen Umgang in der Kita Bürgerhaus Zähringen 16. Mai 2013 Fachnachmittag Sexuelle Grenzüberschreitung Impulse zum professionellen Umgang in der Kita Bürgerhaus Zähringen 16. Mai 2013 Kirstin Lietz, Dipl. Sozialpädagogin (BA) Die Aufgaben der insoweit erfahrenen

Mehr

Prof. Dr. Rolf Jox Prof. Dr. Michael Klein

Prof. Dr. Rolf Jox Prof. Dr. Michael Klein Gliederung zur Veranstaltung Aktuelle Gesetzesänderungen im Familienrecht und Kinder- und Jugendhilferecht und ihre Auswirkungen auf die Suchthilfe im Rahmen der Suchttherapietage 2014 in Hamburg am 12.6.2014,

Mehr

Neues Sozialhilferecht 2005

Neues Sozialhilferecht 2005 Neues Sozialhilferecht 2005 Am 31.12.2004 ist das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) außer Kraft getreten; als Nachfolgegesetze sind zum 01.01.2005 in Kraft getreten: I. Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch

Mehr

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation Solmsstraße 18, 60486 Frankfurt am Main Telefon (069) 60 50 18-0, Telefax (069) 60 50 18-29 Gemeinsame Empfehlung nach 13 Abs. 2 Nr. 10 SGB IX über die Zusammenarbeit

Mehr

Budgetassistenz und Betreuung

Budgetassistenz und Betreuung Gliederung: Ausgangslage für die rechtliche Betreuung Ausgangslage beim Persönlichen Budget Vor- und Nachteile beim Persönlichen Budget / Knackpunkte Umsetzungsmöglichkeiten Ausgangslage bei der rechtlichen

Mehr

Arbeitsgemeinschaft für den Musterkreis

Arbeitsgemeinschaft für den Musterkreis Arbeitsgemeinschaft für den Musterkreis Persönliche Vorsprachen: Hauptstrasse 101, 94080 Osnabrück Arbeitsgemeinschaft für den Musterkreis, Musterweg 5, 11112 Musterstadt Frau Testbogen 35 11112 Musterstadt

Mehr

Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts

Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts Gesetzestext 20 20 Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts (1) Die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Bedarfe des

Mehr

Christof Stock / Vera Goetzkes. SGB II / XII Teil 6 SGB II Anspruchsgrundlagen

Christof Stock / Vera Goetzkes. SGB II / XII Teil 6 SGB II Anspruchsgrundlagen Verwaltungswissenschaften Christof Stock / Vera Goetzkes SGB II / XII Teil 6 SGB II Anspruchsgrundlagen Gegenstand dieser Lerneinheit in Stichworten 1. Wie finde ich das richtige Gesetz? 2. Wie finde ich

Mehr

Das Wichtigste in Kürze zur Erbenhaftung nach 35 SGB II

Das Wichtigste in Kürze zur Erbenhaftung nach 35 SGB II Das Wichtigste in Kürze zur Erbenhaftung nach 35 SGB II Zentrale, SP II 21 Inhaltsverzeichnis 1. Rechtsgrundlagen und Herleitung der Erbenhaftung 3 2. Eintritt der Erbenhaftung 3 3. Umfang und Beschränkung

Mehr

33 - Leistungsvoraussetzungen

33 - Leistungsvoraussetzungen Hinweis: Ältere Fassungen Gemeinsamer Rundschreiben sind im CareHelix-PV nachzulesen. 33 - Leistungsvoraussetzungen (1) Versicherte erhalten die Leistungen der Pflegeversicherung auf Antrag. Die Leistungen

Mehr

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch'

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Der Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich will Betroffenen

Mehr

Bachelor of Laws Lösungshinweise zur Klausur Kurs 55111 SS 2011 1

Bachelor of Laws Lösungshinweise zur Klausur Kurs 55111 SS 2011 1 Kurs 55111 SS 2011 1 LÖSUNGSHINWEISE Frage 1 Ist die Gewährung der Stellenzulage rechtmäßig mit Wirkung für die Vergangenheit aufgehoben worden? Die Aufhebung der Gewährung der Stellenzulage mit Wirkung

Mehr

Rundschreiben Nr. 06/2013

Rundschreiben Nr. 06/2013 Märkischer Kreis Postfach 1453 58744 Altena Bürgermeister/Bürgermeisterin -Sozialämterim Märkischen Kreis Fachdienst Soziales 58762 Altena, Bismarckstraße 17 Frau Laqua Zimmer: 223 Durchwahl: (02352) 966-7122

Mehr

Befragung zum Migrationshintergrund

Befragung zum Migrationshintergrund Befragung zum Migrationshintergrund Ziel der Befragung ist es, Statistiken zum Arbeitsmarkt und zur Grundsicherung für Personen mit und ohne Migrationshintergrund darzustellen. Hierfür bitten wir um Ihre

Mehr

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) Wer bekommt den Zuschuss? Überschreitet Ihr anzurechnendes Einkommen

Mehr

Sozialgericht Berlin Urteil vom 30.03.2012

Sozialgericht Berlin Urteil vom 30.03.2012 1. Die in 5 Abs. 11 SGB 5 genannten Nicht-EU-Ausländer unterfallen dann nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung nach 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB 5, wenn nach ihrem Aufenthaltstitel

Mehr

Leistungen für Auszubildende

Leistungen für Auszubildende Gesetzestext Seite 1 27 27 Leistungen für Auszubildende (1) Auszubildende im Sinne des 7 Absatz 5 erhalten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach Maßgabe der folgenden Absätze. Die Leistungen

Mehr

Merkblatt SGB II. Merkblatt... 1. 1. Was bedeutet Grundsicherung für Arbeitsuchende?... 2. 1.1 Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?...

Merkblatt SGB II. Merkblatt... 1. 1. Was bedeutet Grundsicherung für Arbeitsuchende?... 2. 1.1 Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?... Merkblatt SGB II Inhalt Merkblatt... 1 1. Was bedeutet Grundsicherung für Arbeitsuchende?... 2 1.1 Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?... 2 1.2 Was bedeutet zumutbare Beschäftigung?... 2 2. Ihre Verpflichtungen...

Mehr

Datenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller

Datenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller Datenschutz im Jobcenter Ihre Rechte als Antragsteller Wieso braucht das Jobcenter Ihre persönlichen Daten? Arbeitsuchende erhalten Leistungen, wie zum Beispiel Geldleistungen, die ihren Unterhalt sichern

Mehr

Arbeitslosengeld II II

Arbeitslosengeld II II in Tsd. 5.000 4.750 4.500 4.250 4.000 3.750 3.500 3.250 3.000 2.750 2.500 2.250 2.000 1.750 1.500 1.250 1.000 750 500 250 0 Arbeitslosengeld II II Leistungsempfänger in absoluten Zahlen, 1994 1994 bis

Mehr

Richtlinie. zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung im Rahmen des SGB II und SGB XII Stadt Gera. - Unterkunftsrichtlinie -

Richtlinie. zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung im Rahmen des SGB II und SGB XII Stadt Gera. - Unterkunftsrichtlinie - Richtlinie zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung im Rahmen des SGB II und SGB XII Stadt Gera - Unterkunftsrichtlinie - 1. Allgemeines 1.1 Für die Kosten der Unterkunft und der Heizung, sowie

Mehr

Umsetzung und Nutzung des Bildungs- und Teilhabepakets in Koblenz

Umsetzung und Nutzung des Bildungs- und Teilhabepakets in Koblenz Umsetzung und Nutzung des Bildungs- und Teilhabepakets in Koblenz Workshop 4 am 10.11.2011 Gerd Strunk Gesetzgebungsverfahren Entscheidung des Bundesverfassungsgericht vom 09.02.2010 zur Transparenz der

Mehr

57 Sozialgesetzbuch III

57 Sozialgesetzbuch III Informationsveranstaltung für Existenzgründer IHK Gummersbach 27.01.2010 Frau Kaminetzki, Teamleiterin Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit GM Gründungszuschuss 57 Sozialgesetzbuch III Ziele des Gründungszuschusses

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

Kosten der Unterkunft aus Sicht der Betroffenen

Kosten der Unterkunft aus Sicht der Betroffenen Kosten der Unterkunft aus Sicht der Betroffenen von Harald Thomé / Tacheles e.v. Referent für Arbeitslosen- und Sozialrecht www.tacheles-sozialhilfe.de www.harald-thome.de »Angemessene Unterkunftskosten«nach

Mehr

Info Kosten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Beitragsrahmengebühren Gebührenvereinbarung Prozesskosten Außergerichtliche Kosten

Info Kosten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Beitragsrahmengebühren Gebührenvereinbarung Prozesskosten Außergerichtliche Kosten Info Kosten In der Bundesrepublik sind die Anwaltskosten gesetzlich seit dem 01.07.2004 im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), vorher in der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung geregelt. Je nach Tätigkeitsbereich,

Mehr

G 1/10 vom 17.01.2013 Gutachterinnen: Susann Kroworsch Dr. Edna Rasch

G 1/10 vom 17.01.2013 Gutachterinnen: Susann Kroworsch Dr. Edna Rasch Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.v. G 1/10 vom 17.01.2013 Gutachterinnen: Susann Kroworsch Dr. Edna Rasch Zur nachträglichen Rückerstattung von Aufwendungen, die ein Sozialhilfeträger

Mehr

Gesetzestext. DA Seite 1 27/28 SGB IV. 27 SGB IV Verzinsung und Verjährung des Erstattungsanspruchs

Gesetzestext. DA Seite 1 27/28 SGB IV. 27 SGB IV Verzinsung und Verjährung des Erstattungsanspruchs DA Seite 1 27/28 SGB IV Gesetzestext 27 SGB IV Verzinsung und Verjährung des Erstattungsanspruchs (1) der Erstattungsanspruch ist nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des vollständigen Erstattungsantrags,

Mehr

Wohnformen für Menschen mit Pflegebedarf und Demenz

Wohnformen für Menschen mit Pflegebedarf und Demenz Wohnformen für Menschen mit Pflegebedarf und Demenz Unterstützung für Wohnformen durch Sozialhilfe was ist möglich? Werner Hesse Stuttgart, 5. Juni 2013 DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND GESAMTVEBAND

Mehr

Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender"

Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender" vom 18.01.2012 (Um die Lesbarkeit der Richtlinien zu erleichtern, ist zumeist nur die männliche Form

Mehr

Richtlinien des Landkreises Cochem-Zell über die Förderung in der Kindertagespflege vom 30.09.2009

Richtlinien des Landkreises Cochem-Zell über die Förderung in der Kindertagespflege vom 30.09.2009 Anlage 1 Richtlinien des Landkreises Cochem-Zell über die Förderung in der Kindertagespflege vom 30.09.2009 1 Kindertagespflege Die Förderung in Kindertagespflege gemäß 23 SGB VIII ist eine Leistung der

Mehr

Wesentliche Änderungen

Wesentliche Änderungen Wesentliche Änderungen 59 Wesentliche Änderungen Fassung vom: 20.10.2011 Mit dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch wurden die Regelungen

Mehr

MODUL 5: BETRIEBLICHES GESUNDHEITSMANAGEMENT

MODUL 5: BETRIEBLICHES GESUNDHEITSMANAGEMENT Gesunde und motivierte Mitarbeitende sind für Unternehmen unverzichtbar, um eine hohe Arbeits- und Produktqualität sicherzustellen sowie effektiv und effizient produzieren zu können. Jedes Jahr scheiden

Mehr

Ambulant betreutes Wohnen eine Chance!

Ambulant betreutes Wohnen eine Chance! Ambulant betreutes Wohnen eine Chance! Christophorus - Werk Lingen e.v. 2 Eigenständig leben, Sicherheit spüren. Viele Menschen mit Behinderungen haben den Wunsch, in der eigenen Wohnung zu leben. Selbstbestimmt

Mehr

1 Festsetzung der Geldleistungen für Tagespflegepersonen

1 Festsetzung der Geldleistungen für Tagespflegepersonen 5.11 Satzung über die Festsetzung der Geldleistungen für Tagespflegepersonen sowie die Festsetzung der pauschalierten Kostenbeteiligung zu den Leistungen der Kindertagespflege Der Kreistag hat auf Grund

Mehr

Sozialrechtliche Folgen von Trennung und Scheidung

Sozialrechtliche Folgen von Trennung und Scheidung Sozialrechtliche Folgen von Trennung und Scheidung von Dr. Wolfgang Conradis Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht ERICH SCHMIDT VERLAG Bibliografische Information der Deutschen Bibliothek Die Deutsche

Mehr

Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)

Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Durchschnittliche Geldleistungen je Bedarfsgemeinschaft (BG) pro Monat, in Euro, 2012 Durchschnittliche Geldleistungen je Bedarfsgemeinschaft (BG) pro Monat,

Mehr

LEHLEITER + PARTNER TREUHAND AG STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT

LEHLEITER + PARTNER TREUHAND AG STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT LEHLEITER + PARTNER TREUHAND AG STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT Mandanteninformationsblatt Existenzgründerzuschuss - aktuell ab 01. August 2006 I Neuerungen 1. Was hat sich ab dem 01.08.2006 geändert? 2. Wen

Mehr

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 21. November

Mehr

Wohngeld in Düsseldorf. Informationen, Tipps und Berechnungsbeispiele

Wohngeld in Düsseldorf. Informationen, Tipps und Berechnungsbeispiele Wohngeld in Düsseldorf Informationen, Tipps und Berechnungsbeispiele Wohngeld in Düsseldorf Informationen und Tipps Was ist Wohngeld? Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder zur Belastung bei selbstgenutztem

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 4. Jugendhilfe SGB VIII 4.1 Klientel/ gesetzliche Grundlagen 4.2 Maßnahmen 4.3 Ziele 5. Kurzes Resümee 6.

Inhaltsverzeichnis. 4. Jugendhilfe SGB VIII 4.1 Klientel/ gesetzliche Grundlagen 4.2 Maßnahmen 4.3 Ziele 5. Kurzes Resümee 6. Referatsthema Inhaltsverzeichnis 1. Das Übergangssystem 2. Bundesagentur für Arbeit 2.1 Allgemeines 2.2 Instrumente 2.3 SGB III 3. Arbeitsgemeinschaften SGB II 3.1 Klientel 3.2 Warum landen Personen im

Mehr

Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter

Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter Diskussionspapier: Das Persönliche Budget (PB) in der Jugendhilfe beschlossen auf der 106. Arbeitstagung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter

Mehr

Eine Information über die Leistungen aus dem Bildungspaket

Eine Information über die Leistungen aus dem Bildungspaket Eine Information über die Leistungen aus dem Bildungspaket 1 Leistungen Mittagessen Sport und Kultur Lernförderung/Schulbedarf/ Schülerbeförderung Klassenfahrten/Ausflüge 2 Mittagessen Gemeinschaftliche

Mehr

Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015.

Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind zum 1. Januar 2015 einige Änderungen in Kraft getreten. Neu ist

Mehr

- Argumentationshilfe für Eltern volljähriger behinderter Kinder im Wohnheim - Heranziehung der Eltern zum Unterhalt. A.

- Argumentationshilfe für Eltern volljähriger behinderter Kinder im Wohnheim - Heranziehung der Eltern zum Unterhalt. A. Kindergeld für volljährige behinderte Kinder weiterbewilligt! Barbetrag (Taschengeld) gekürzt oder gestrichen? Bekleidungspauschale gekürzt oder gestrichen? - Argumentationshilfe für Eltern volljähriger

Mehr

Das Bildungspaket: Mitmachen möglich machen

Das Bildungspaket: Mitmachen möglich machen Anita Schäfer Mitglied des Deutschen Bundestages Das Bildungspaket: Mitmachen möglich machen Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert über die Einzelheiten: Ab 2011 haben bedürftige Kinder

Mehr

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Stellungnahme der Bundesärztekammer Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des 87 der Strafprozessordnung Berlin, 21. Februar 2012 Korrespondenzadresse: Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz

Mehr

Psychologe für Straffälligenarbeit

Psychologe für Straffälligenarbeit Psychologe für Straffälligenarbeit Bitte auswählen Allgemeine Informationen Weiterbildungsordnung Weiterbildungsmodule Eine Fortbildungsveranstaltung der Bildungsstätte Justizvollzug Mecklenburg -Vorpommern

Mehr

Die Leistungen der Agentur für Arbeit Hamburg für schwerbehinderte Menschen

Die Leistungen der Agentur für Arbeit Hamburg für schwerbehinderte Menschen Corinna Westfahl, Teamleiterin Agentur für Arbeit Hamburg, 31. Mai 2013 Die Leistungen der Agentur für Arbeit Hamburg für schwerbehinderte Menschen was leisten die Arbeitsvermittlung und der Arbeitgeberservice

Mehr

Vorwort zur Reihe 5 Zu diesem Buch 7

Vorwort zur Reihe 5 Zu diesem Buch 7 Inhalt Vorwort zur Reihe 5 Zu diesem Buch 7 1 Grundlagen des Sozialrechts 15 1.1 Der Begriff des Sozialrechts.................................. 15 1.2 Sozialschutz als Grundrecht.................................

Mehr

Unternehmen Engagement Workshop 2: Der Gesetze-Ämter-Komplex

Unternehmen Engagement Workshop 2: Der Gesetze-Ämter-Komplex Unternehmen Engagement Workshop 2: Der Gesetze-Ämter-Komplex Dr. Bettina Leonhard/Jenny Axmann Unterschiedliche Bezeichnungen und Formen ehrenamtlicher Tätigkeit Der Begriff des Ehrenamtes ist gesetzlich

Mehr

Wegfall des Krankengeldes nach 51 SGB V

Wegfall des Krankengeldes nach 51 SGB V Wegfall des Krankengeldes nach 51 SGB V Erfahrungen aus der Praxis Bedeutung für Tumorpatienten Fall 1 HEK Frau S. Aufforderung zur Rehaantragstellung innerhalb von 7 Tagen Fall 2 AOK Neckar- Odenwald-Kreis

Mehr

264 SGB V Übernahme der Krankenbehandlung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung

264 SGB V Übernahme der Krankenbehandlung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung 48 SGB XII Hilfe bei Krankheit (1) Um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern, werden Leistungen zur Krankenbehandlung entsprechend

Mehr

GPA-Mitteilung Bau 5/2002

GPA-Mitteilung Bau 5/2002 GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des

Mehr

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften

Mehr

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 4. Dezember 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Güterstände des BGB (I) Zugewinngemeinschaft (Gesetzlicher Güterstand

Mehr

Pädagogische Situationen und das Recht

Pädagogische Situationen und das Recht Pädagogische Situationen und das Recht Rechtsanwalt Prof. Dr. Knut Hinrichs, Bochum/Hamburg Evangelische Fachhochschule R-W-L, Bochum EREV-Forum 32-2005: Schule und Erziehungshilfen Erprobte Konzepte 10.11.2005

Mehr

Häufige Fragen und Antworten zu den gesetzlichen Neuerungen seit 1. Januar 2015: Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

Häufige Fragen und Antworten zu den gesetzlichen Neuerungen seit 1. Januar 2015: Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf Familienpflege Zeit für Pflege und Beruf Häufige Fragen und Antworten zu den gesetzlichen Neuerungen seit 1. Januar 2015: Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf 10- tätige Auszeit im Akutfall

Mehr

16 SGB II Leistungen an erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II

16 SGB II Leistungen an erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II SGB II Arbeitshilfe Darlehen 16 Abs. 4 Stand: 01.08.2006 Zentrale S22 II-1206 16 SGB II Leistungen an erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II Hinweise zu 16 Abs. 4 SGB II Darlehen Als Anlage ist

Mehr

Familienversicherung. Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung 2015.

Familienversicherung. Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung 2015. Familienversicherung Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung 2015. Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, die Familie gibt ein besonderes Gefühl von Schutz und Geborgenheit.

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

Entwicklung des Heimrechtes unter Berücksichtigung des Pflege- Neuausrichtungsgesetzes. Hannover im September 2015. Axel Merschky, BP-LWTG

Entwicklung des Heimrechtes unter Berücksichtigung des Pflege- Neuausrichtungsgesetzes. Hannover im September 2015. Axel Merschky, BP-LWTG Entwicklung des Heimrechtes unter Berücksichtigung des Pflege- Neuausrichtungsgesetzes Hannover im Axel Merschky, BP-LWTG Folie 1 BP-LWTG Rheinland-Pfalz Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG Maßregelvollzugsgesetz

Mehr

Anlage zu 12 Abs. II Nr. 3 der Satzung vom 15.06.2007 Seite: 1 in der Fassung des 17. Nachtrags vom 09.12.2015, gültig ab 01.01.2016.

Anlage zu 12 Abs. II Nr. 3 der Satzung vom 15.06.2007 Seite: 1 in der Fassung des 17. Nachtrags vom 09.12.2015, gültig ab 01.01.2016. Anlage zu 12 Abs. II Nr. 3 der Satzung vom 15.06.2007 Seite: 1 3. Wahltarife Krankentagegeld Teilnahme 1. Die Bertelsmann BKK bietet den in 53 Abs. 6 SGB V genannten Mitgliedern Tarife zur Zahlung von

Mehr

Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015

Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015 Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen 20.02.2015 Dr.Rose 2858 Lfd. Nr. 141/15 Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015 Fonds West

Mehr

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Auf den nächsten Seiten haben wir für Sie ausführliche Informationen über die Refinanzierungsmöglichkeiten der Reisen bei der Lebenshilfe Dortmund

Mehr

BAVers Krankenversicherung der Rentner ( KVdR )

BAVers Krankenversicherung der Rentner ( KVdR ) Krankenversicherung der Rentner ( KVdR ) Fall: Ein Versicherter stellt am 22.01.2016 einen Altersrentenantrag. Bei der Antragstellung gibt er an, dass er am 01.09.1969 mit einer Ausbildung zum Golfball-Taucher

Mehr

Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger in den Pflegestufen, Pflegestufe 2001 2007 I 0,755 0,806 II 0,518 0,458 III 0,161 0,136

Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger in den Pflegestufen, Pflegestufe 2001 2007 I 0,755 0,806 II 0,518 0,458 III 0,161 0,136 Millionen Menschen anerkannt pflegebedürftig und im Jahr 2007 2,1 Millionen. In beiden Jahren wurden jeweils 1,4 Millionen anerkannt Pflegebedürftige ambulant versorgt. Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger

Mehr

Das Bildungsund Teilhabe- Paket

Das Bildungsund Teilhabe- Paket Das Bildungsund Teilhabe- Paket Mehr Bildungs- und Teilhabechancen für Kinder im Rhein-Neckar-Kreis Seit 2011 haben Kinder aus Familien, die Leistungen nach dem 2. oder 12. Buch Sozialgesetzbuch, Kinderzuschlag

Mehr

Unbestimmte Rechtsbegriffe und bestimmte Zuständigkeiten im Zusammenhang mit 35a SGB VIII

Unbestimmte Rechtsbegriffe und bestimmte Zuständigkeiten im Zusammenhang mit 35a SGB VIII Unbestimmte Rechtsbegriffe und bestimmte Zuständigkeiten im Zusammenhang mit 35a SGB VIII Rechtsanwalt Prof. Dr. Knut Hinrichs, Bochum/Hamburg Evangelische Fachhochschule R-W-L, Bochum EREV-Forum 35-2004:

Mehr

I. Was ist Eingliederungshilfe und wer hat Anspruch darauf?

I. Was ist Eingliederungshilfe und wer hat Anspruch darauf? Praktikumsbericht Eingliederungshilfe Julian Spiess, 12.10.2006 I. Was ist Eingliederungshilfe und wer hat Anspruch darauf?... 1 II. Was sind die Aufgaben und Ziele der Eingliederungshilfe?... 2 III. Was

Mehr

Duale Ausbildung. Herr Wolfgang Bax (Berufsberater für behinderte Menschen )

Duale Ausbildung. Herr Wolfgang Bax (Berufsberater für behinderte Menschen ) Duale Ausbildung Herr Wolfgang Bax (Berufsberater für behinderte Menschen ) Grundsatz Es entscheidet das zuständige Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in Abstimmung mit den Ländern über

Mehr

Merkblatt zu Befreiungsmöglichkeiten von dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen

Merkblatt zu Befreiungsmöglichkeiten von dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen Merkblatt zu Befreiungsmöglichkeiten von dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen von Sebastian Tenbergen Referent für Sozialrecht und Sozialpolitik Seite 1 Inhalt Vorbemerkung...

Mehr

Satzung der Stadt Bad Doberan über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagen. (Verwaltungsgebührensatzung)

Satzung der Stadt Bad Doberan über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagen. (Verwaltungsgebührensatzung) Satzung der Stadt Bad Doberan über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagen (Verwaltungsgebührensatzung) Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Verwaltungsgebühren und erstattungsfähige Auslagen

Mehr

VERWALTUNGSGERICHT TRIER

VERWALTUNGSGERICHT TRIER 5 L 1108/03.TR VERWALTUNGSGERICHT TRIER BESCHLUSS In dem Verwaltungsrechtsstreit wegen Ausländerrechts (Marokko) hier: Antrag nach 80 Abs. 5 VwGO hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier aufgrund

Mehr

(4) Leistungen zur Kinderbetreuung nach dem Zweiten und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch gehen Leistungen nach dieser Satzung vor.

(4) Leistungen zur Kinderbetreuung nach dem Zweiten und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch gehen Leistungen nach dieser Satzung vor. Satzung der StädteRegion Aachen über die Kindertagespflege im Sinne der 23 und 24 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Kindertagespflegesatzung vom 12.11.2009. Der Städteregionstag der StädteRegion

Mehr

Finanzielle Leistungen für Schwangere und junge Familien

Finanzielle Leistungen für Schwangere und junge Familien Finanzielle Leistungen für Schwangere und junge Familien (Stand 1. September 2015) Was? Mutterschaftsgeld Mutterschaftsgeld Kindergeld ab 1.1.2015 Arbeitnehmerverhältnis zu Beginn der Mutterschutzfrist

Mehr

3. Der behinderte Mensch auf dem Arbeitsmarkt

3. Der behinderte Mensch auf dem Arbeitsmarkt Die Arbeitsmarktsituation behinderter Menschen 3. Der behinderte Mensch auf dem Arbeitsmarkt 3.1 Die Arbeitsmarktsituation behinderter Menschen Arbeit ist ein zentraler Bestandteil des Lebens in einer

Mehr

Modul 2 Nur eine Unterschrift, nur ein Klick?! Verträge- Rechte und Pflichten

Modul 2 Nur eine Unterschrift, nur ein Klick?! Verträge- Rechte und Pflichten Modul 2 Nur eine Unterschrift, nur ein Klick?! Verträge- Rechte und Pflichten Baustein: V14 Raten ohne Ende? Ziel: Sensibilisierung für die Folgen der Nichteinhaltung von Verträgen und die daraus entstehenden

Mehr

KREIS OSTHOLSTEIN. Bildung und Teilhabe Informationsveranstaltung

KREIS OSTHOLSTEIN. Bildung und Teilhabe Informationsveranstaltung Bildung und Teilhabe Informationsveranstaltung Ablauf Begrüßung und Einleitung Lt. Kreisverwaltungsdirektor Birkner Kreis Ostholstein Das Bildungspaket in Ostholstein Geschäftsführer Marzian Jobcenter

Mehr

Landesamt für Soziales (LAS) Hochstraße 67, 66115 Saarbrücken

Landesamt für Soziales (LAS) Hochstraße 67, 66115 Saarbrücken Landesamt für Soziales (LAS) Hochstraße 67, 66115 Saarbrücken RICHTLINIEN für das Begleitende Wohnen erwachsener seelisch behinderter Menschen gemäß 53 Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB

Mehr

SGB II 022.04 "Unterkunft und Heizung - ausgeschlossene Kosten -" 50/02-01/20-06 SGB II 022.04 Version 007 03.02.2014

SGB II 022.04 Unterkunft und Heizung - ausgeschlossene Kosten - 50/02-01/20-06 SGB II 022.04 Version 007 03.02.2014 SGB II 022.04 "Unterkunft und Heizung - ausgeschlossene Kosten -" 50/02-01/20-06 SGB II 022.04 Version 007 03.02.2014 Unterkunft und Heizung - ausgeschlossene Bedarfe - 1. Rechtliche Grundlage 20 Absatz

Mehr

Modellprojekt Familienstützpunkte am Beispiel des Landkreises Regensburg -Karl Mooser- Informationsveranstaltung

Modellprojekt Familienstützpunkte am Beispiel des Landkreises Regensburg -Karl Mooser- Informationsveranstaltung Modellprojekt Familienstützpunkte am Beispiel des Landkreises Regensburg -Karl Mooser- Familienbildung 08.07.2013 1 Ausgangslage im Landkreis Regensburg: Landkreis Regensburg: 41 Gemeinden, 185.000 Einwohner,

Mehr

BLINDENGELD IN HESSEN

BLINDENGELD IN HESSEN BLINDENGELD IN HESSEN Informationen für blinde und sehbehinderte Menschen LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN Fachbereich für Menschen mit körperlicher oder Sinnesbehinderung 02 BLINDENGELD IN HESSEN WAS IST

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

Die Prozesskostenhilfe. Finanzielle Unterstützung für die Wahrnehmung von Rechten vor Gericht

Die Prozesskostenhilfe. Finanzielle Unterstützung für die Wahrnehmung von Rechten vor Gericht Die Prozesskostenhilfe. Finanzielle Unterstützung für die Wahrnehmung von Rechten vor Gericht www.justiz.nrw Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, so bestimmt es Artikel 3 des Grundgesetzes. Niemand

Mehr

Gründungszuschuss 93 SGB III

Gründungszuschuss 93 SGB III Gründungszuschuss 93 SGB III Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit Wichtige Tipps für Existenzgründer Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin Telefon

Mehr

nach 24 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 u. 2 SGB II

nach 24 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 u. 2 SGB II Arbeitshinweise für die nach 24 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 u. 2 SGB II (Einmalige Sonderbedarfe) Stand: 01.01.2014 Seite 2 Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende - 24 Absatz

Mehr

SGB II (Hartz IV)-Ratgeber 2015

SGB II (Hartz IV)-Ratgeber 2015 SGB II (Hartz IV)-Ratgeber 2015 von Martin Staiger, Esslingen 1 Inhalt I. Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld II ( 7-9 SGB II) 3 II. Die Bedarfsgemeinschaft ( 7, 9 SGB II) 4 III. Die Vermögensfreigrenzen

Mehr