ZVEI MERKBLATT Sicherheit

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1 ZVEI MERKBLATT Sicherheit Leistungsgemeinschaft Beschallungstechnik im ZVEI I M P R E S S U M Herausgeber: ZVEI - Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.v. Fachverband Sicherheit Lyoner Straße Frankfurt am Main Redaktion: Edith Hoffmann Fachkreis Leistungsgemeinschaft Beschallungstechnik im FV Sicherheit Fon: Fax: mail: sicherheit@zvei.org Alle Rechte vorbehalten Elektroakustische Alarmierungseinrichtungen Erläuterungen und Ergänzungen zu Normen, rechtlichen Grundlagen und technischen Regeln Stand: Dezember :

2 In der Leistungsgemeinschaft Beschallungstechnik haben sich Hersteller von Systemen und Komponenten für Beschallungsanlagen im Fachverband Sicherheit des ZVEI zusammengeschlossen. Diese Firmen entwickeln und produzieren Geräte, die Anforderungen an Beschallungsanlagen lösen und sie begleiten Projekte technisch von der Projektierung bis zur Übergabe an den Bauherrn/Betreiber. Die Firmen der Leistungsgemeinschaft Beschallungstechnik haben sich zur Einhaltung eines hohen Qualitätsstandards verpflichtet. Die Mitgliedsfirmen erkennen Sie an diesem Logo: Leistungsgemeinschaft Beschallungstechnik im ZVEI An der Entwicklung dieser Broschüre wirkten mit: Richard Merget/Claus-Peter Sterling Bosch Communications Systems EVI Audio GmbH Straubing Uwe Spatzier Bosch Sicherheitssysteme GmbH Grasbrunn Jeanette Sachs/Heinz Broeker d&b audiotechnik GmbH Backnang Peter Bock/Michael Vössing Honeywell Life Safety Austria GmbH 1230 Wien Eugen Ludewig Siemens AG, Industry Sector Building Technologies Division Karlsruhe Wolfgang Pein TOA ELECTRONICS EUROPE GmbH Hamburg Olinto Canonica UNITON GmbH Professional Sound Systems Engen I M P R E S S U M : Trotz größtmöglicher Sorgfalt keine Haftung für den Inhalt. Veränderungen im Zuge des technischen Fortschritts sowie Irrtümer bleiben ausdrücklich vorbehalten. Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung, sind der Leistungsgemeinschaft Beschallungstechnik vorbehalten. Kein Teil des Merkblatts darf in irgendeiner Form (Druck, Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung der Leistungsgemeinschaft Beschallungstechnik reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme gespeichert, verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. ZVEI MERKBLATT 33004:

3 Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort... 7 Übersicht: Alarmierungseinrichtungen Allgemeines Begriffsbestimmung Normen Sprachalarmanlagen Elektroakustische Notfallwarnsysteme Anwendungs- und Geltungsbereich Anwendungsbereich Geltungsbereich Geltungsausschluss Vorteile der Sprachinformation Übersicht: Reaktionszeit (Bild 2) Allgemeine technische Anforderungen Allgemeines Akustisches Gefahrensignal Sprachdurchsagen Hauptmerkmale Zentraleinheit und Überwachung Leitungs- bzw. Linienüberwachung Lautsprecher-Einzelüberwachung Verstärker-Überwachung Anzeigen Alarmauslösung Leitungsverlegung und Installation Vernetzung Stromversorgung Lautsprecher Störungsmeldungen Automatische Ansteuerung Planung und Projektierung Planungskriterien Computersimulation Planungsgrundlagen Beschallungsumfang Lautsprecherplanung Raum- und Bauakustik Alarmorganisation Errichten von Alarmierungseinrichtungen

4 ...Seite Leitungsnetz Funktionserhalt A/B-Verkabelung Dokumentation Inbetriebsetzung, Abnahme, Betrieb, Wartung und Instandhaltung Inbetriebsetzung Abnahme Betrieb Wartung Instandhaltung Zusammenfassung Sprachalarmanlagen Aufbau und Betrieb Norm DIN VDE Grundlegende Anforderungen Phasen für Aufbau und Betrieb Konzept Schutzziele Sicherheitsstufen Beschallungsumfang Standort der Sprachalarmzentrale (SAZ) Alarmorganisation Dokumentation und Verantwortlichkeit Planung und Projektierung Betriebsarten Prioritäten Audio-Kanäle Brandfallsignale Brandfalldurchsagen Aufstellung der SAZ Schnittstelle zur Brandmelderzentrale Vernetzte Sprachalarmzentralen Energieversorgung Berechnung des Energiebedarfs Störungsmeldungen Lautsprecher Störschallpegel Sprachverständlichkeit Installation Dokumentation Inbetriebsetzung, Abnahme Instandhaltung Zusammenfassung ZVEI MERKBLATT 33004:

5 ...Seite 6. Produktnormen EN / EN Produktnorm EN Produktnorm EN Elektroakustische Notfallwarnsysteme Systembeschreibung Aufbau und Betrieb Allgemeine Anforderungen an das ENS Verantwortliche Person Prioritäten Sicherheitsanforderungen Technische Anforderungen an das System Sprachverständlichkeit Automatische Zustandsanzeige Betriebsbereitschaft Leitungs- bzw. Linienüberwachung Überwachung von softwaregesteuerten Geräten Schnittstelle mit dem Notfallmeldesystem Reservestromversorgung Hauptstromversorgung Ersatzstromversorgung Klima- und Umweltbedingungen Kennzeichnung und Symbole zur Kennzeichnung Anforderungen an die Installation Betrieb des Systems Gebrauchsanweisung Aufzubewahrende Unterlagen Leistungsumfang der Dokumentation Grundrisspläne mit folgenden Eintragungen Leitungsplan Klemmenbelegungspläne und Verteilerbestückungspläne Übersichtsplan (Blockschaltbild) der gesamten techn. Anlage Gruppenverzeichnis mit Unterteilung Apparaturauflistung aller Komponenten Auflistung der technischen Daten Kontrollbuch (Betriebsbuch) Bedienungsanleitung und Wartungsvorschrift Anweisungen Messprotokolle Dokumentation der Einstellungen

6 Erläuterungen und Ergänzungen zu Normen, rechtlichen Grundlagen und technischen Regeln Sprachalarmanlagen DIN VDE : Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall Teil 4: Festlegungen für Anlagen zur Sprachalarmierung im Brandfall EN 54-16: Brandmeldeanlagen Komponenten für Sprachalarmierung in Brandmeldeanlagen, Teil 16: Sprachalarmzentralen EN 54-24: Brandmeldeanlagen Komponenten für Sprachalarmierung in Brandmeldeanlagen, Teil 24: Lautsprecher Elektroakustische Notfallwarnsysteme DIN EN / VDE : Elektroakustische Notfallwarnsysteme ZVEI MERKBLATT 33004:

7 Vorwort H Die Leistungsgemeinschaft Beschallungstechnik hat im Jahre 2000 erstmalig das Merkblatt: Elektroakustische Alarmierungseinrichtungen vorgestellt und veröffentlicht, das damals in Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium des Inneren und für Sport (im Jahre 2000: (im Jahre 2000: Hessischen Ministerium des Inneren und für Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz) und im Einvernehmen mit dem hessischen Fachausschuss Brandschutz im ZVEI erarbeitet wurde. Das Merkblatt erläuterte Elektroakustische Notfallwarnsysteme (ENS) nach der damals neuen Systemnorm DIN EN bzw. der gleichlautenden Norm VDE Im Jahre 2007 war eine Überarbeitung des Merkblattes erforderlich, da für die elektroakustischen Alarmierungseinrichtungen, die eine Verbindung zur Brandmeldeanlage (BMA) haben und damit als Teil der BMA gelten, die nationale Norm DIN VDE im September 2007 in Kraft trat und der neue Begriff Sprachalarmanlagen (SAA) eingeführt wurde. Im Jahre 2008 sind weitere europäische Normen für Produkte von Sprachalarmanlagen erschienen und in Kraft getreten. Darauf wird im neuen Merkblatt eingegangen und die Anwendungsbereiche für SAA und ENS genauer unterschieden, definiert und erläutert. Übersicht: Alarmierungseinrichtungen Brandmeldeanlagen Normen: DIN VDE 0833 Anwendung: DIN Produkte: EN Elektroakustische Notfallwarnsysteme (ENS) Systemnorm: DIN EN VDE 0828 Sprachalarmanlagen (SAA) Anwendung: DIN VDE Produkt: DIN EN Produkt: DIN EN Alarmanlagen Brandmeldeanlagen Akustische Signalgeber Norm: EN 54-3 Anwendung: DIN VDE BILD 1 mit Sprache ohne Sprache Z Erläuterung: Sprachalarmanlagen sind ein Teil der Brandmeldeanlage und können von dieser ausgelöst werden. Die Sprachdurchsagen erfolgen direkt und ohne Verzögerung. Elektroakustische Notfallwarnsysteme sind auch Alarmierungseinrichtungen mit Sprachübertragung. Die Auslösung erfolgt aber über eine Sicherheitsstelle (z. B. ständig besetzte Stelle ; in Fußball-Stadien durch die Polizei gem. FIFA-Vorschrift, usw.). Alarmanlagen gem. EN 54-3 sind per Normendefinition keine Lautsprecheranlagen, es sind von einer Brandmeldeanlage angesteuerte akustische Signalgeber, wie Sirenen, Hupen, usw. ZVEI MERKBLATT 33004:

8 1. Allgemeines 1.1 Begriffsbestimmung Elektroakustische Alarmierungseinrichtungen sind als Sprachalarmanlagen (SAA) oder als elektroakustische Notfallwarnsysteme (ENS) zur Warnung von Personen und dem Herbeiruf von Hilfe zur Gefahrenabwehr bestimmt. Brandmeldeanlagen, Videoüberwachungen und sonstige sicherheitstechnischen Anlagen erkennen Gefahren und Bedrohungen und melden sie z. B. an beauftragte / ständig besetzte Stellen. Über SAA oder ENS können dann unmittelbare und zielgerichtete Informationen durch Sprache an die von der Gefahr betroffenen Personen gegeben und auch die Einsatzkräfte gesteuert werden, die mit der Gefahrenbekämpfung betraut sind. 1.2 Normen Sprachalarmanlagen Sprachalarmanlagen (SAA) sind elektroakustische Alarmierungseinrichtungen, die Teil einer Brandmeldeanlage sind und von dieser automatisch ausgelöst werden können (Bild 1). Als nationale Anwendungsrichtlinie trat die Norm DIN VDE im September 2007 in Kraft, die die Forderungen für Planung, Aufbau und Betrieb von Sprachalarmanlagen genau beschreibt. Wie seit Jahren für bestimmte Sicherheitsanlagen (z. B. Brandmeldeanlagen) gefordert, müssen auch Geräte für Sprachalarmanlagen geprüft und zugelassen werden. Dazu sind im Jahre 2008 die europäischen Produktnormen EN Sprachalarmzentralen und EN Lautsprecher erschienen und in Kraft getreten. Nach Ablauf der Koexistenzphase Ende März 2011 dürfen nur noch gemäß diesen Produktnormen geprüfte und zugelassene Geräte in den Markt gebracht werden. Geräte für Sprachalarmanlagen werden danach in die europäische Bauprodukten-Richtlinie aufgenommen sie sind dann Bauprodukte nach europäischem Gesetz Elektroakustische Notfallwarnsysteme Elektroakustische Notfallwarnsysteme (ENS) wurden erstmalig in der internationalen Systemnorm IEC von 1998 beschrieben. Diese Norm wurde vom Europäischen Komitee für Elektrotechnische Normung (CENELEC) 1998 für Europa als EN angenommen. In Deutschland trat die Norm als VDE im Mai 1999 in Kraft (Bild 1). Mit dieser Norm wurden zum ersten Mal Leistungsanforderungen an Beschallungssysteme festgelegt, die beim Auftreten eines Notfalls Sprach-Informationen zum Schutz von Menschenleben innerhalb eines oder mehrerer Bereiche verbreiten können. Da es sich um eine Systemnorm handelt, kann nur eine komplett installierte Anlage normenkonform sein. Das komplette und betriebsbereite System besteht aus Geräten (Zentraleinheit, Lautsprechern, Stromversorgung, usw.) und der dazugehörigen Installation (Leitungsnetz, usw.), d. h. einzelne Produkte können diese Norm nicht allein erfüllen. Anmerkung: Die Norm IEC wurde im Januar 2008 von der IEC zurückgezogen. Das wird zukünftig auch Auswirkungen auf die europäische Norm EN und die deutsche Norm VDE haben. Bis dahin gelten diese Normen uneingeschränkt weiter. ZVEI MERKBLATT 33004:

9 Da das Fortbestehen einer Norm für alle elektroakustischen Notfallwarnsysteme, die nicht von einer Brandmeldeanlage angesteuert und ausgelöst werden, weiterhin dringend erforderlich ist, wird seit Ende 2008 auf europäischer Ebene an einer Nachfolgenorm für die EN gearbeitet. Diese Norm wird neben einer Systembeschreibung auch alle Forderungen für Aufbau und Betrieb eines ENS enthalten. Damit können Stadt- und Mehrzweckhallen, Sportanlagen, Theater, Industriebetriebe u. a. Projekte, bei der die Räumung nicht automatisch über eine Brandmeldeanlage, sondern durch eine Sicherheitsstelle (z. B. ständig besetzte Stelle) ausgelöst wird, normgerecht geplant werden. Ähnliches gilt für Fußballarenen und -stadien, wo eine Evakuierung nur durch die Polizei (Forderung von FIFA / UEFA / DFB) angeordnet und durchgeführt werden darf. Für diese Beschallungsaufgaben müssen sehr oft Produkte aus dem professionellen Audiobereich eingesetzt werden, um die Forderungen nach qualitativ hochwertigen Übertragungen von Musik und Sprache, bei gleichzeitig sehr hohen Schalldrücken und normgerechter Sprachverständlichkeit zu erfüllen. Da diese Produkte nicht nach EN sowie EN geprüft und zugelassen werden, hat der Hersteller bzw. Errichter jedoch die Eignung der eingesetzten Produkte für die zusätzlich geforderten Sicherheitsaufgaben und Sicherheitsmerkmale (Verfügungsbereitschaft, Funktionserhalt, usw.) geeignet nachzuweisen (z. B. durch einen Verwendbarkeitsnachweis, Referenzen, Betriebsbewährungszeugnisse, o. ä.). Können jedoch in den oben genannten Projekten in ausgewählten Bereichen geprüfte und zertifizierte Produkte nach EN sowie EN für die Lösung von Beschallungsaufgaben eingesetzt werden, so sind diese zu verwenden. 2. Anwendungsund Geltungsbereich 2.1 Anwendungsbereich Die elektroakustische Alarmierungseinrichtung als SAA / ENS ist Bestandteil der sicherheitstechnischen Einrichtungen einer baulichen Anlage. Sie gilt für Gebäude mit großer Ausdehnung und hoher Verkehrsgefahr, z. B. bei einer hohen Beschäftigtenzahl und / oder bei vielen Besuchern. Ziel ist es, in Notfallsituationen Personen mit Sprachdurchsagen zu informieren und sie zu veranlassen, einen Gefahrenbereich schnell und geordnet zu verlassen. Damit wird die Selbstrettung eingeleitet und sichergestellt. Außerdem kann über diese Anlagen auch die Einleitung von betrieblichen Maßnahmen zum Sachschutz erfolgen. Das deutsche Bauordnungsrecht fordert u. a. Alarmierungseinrichtungen für: Verkaufsstätten über 2000 m², Versammlungsstätten für mehr als 200 Personen, Sportstätten für mehr als 1000 Personen, sowie für alle: Krankenhäuser, Beherbergungsstätten und Schulen (allgemeine und berufsbildende). Maßgebend sind die entsprechenden Sonderbauverordnungen der ARGEBAU bzw. der Bundesländer. ZVEI MERKBLATT 33004:

10 Dort wird die eigentliche bauordnungsrechtliche Forderung nach SAA / ENS im Baugenehmigungsbescheid erhoben und zwar durch die Bauaufsichtsbehörde, gemäß Baurecht für Anlagen besonderer Art und Nutzung (Sonderbauverordnungen). Einzelheiten der Forderung müssen im Brandschutzkonzept / Brandschutzgutachten genannt sein. Alarmierungseinrichtungen können auch durch Gewerbeaufsichtsämter gemäß der Arbeitsstättenverordnung, in besonderen Fällen durch die Berufsgenossenschaft, oder die Störfallverordnung aus dem Bundesemissionsschutzgesetz gefordert sein. Die Anforderungen der hierzu in den einzelnen Bundesländern ergangenen jeweiligen bauaufsichtlichen Verordnungen und Richtlinien sind zu beachten. Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben werden projektspezifische Forderungen an den vorbeugenden Brandschutz durch die Behörden im Brandschutzkonzept gestellt. In diesem Brandschutzkonzept werden die Anforderungen für die Auslegung der Alarmierungseinrichtung festgelegt und welche Normen anzuwenden sind. Die Anforderungen an ein Gefahrenmeldesystem sind in der Gefährdungsanalyse und im Konzept zur Gefahrenabwehr festgelegt. Dabei können Forderungen aus verschiedenen Normen entstehen, die in Teilen unterschiedlich sind. Dann gilt der Grundsatz, dass bei gleichzeitiger Gültigkeit mehrerer Normen, die höheren Anforderungen zu Grunde gelegt werden müssen. Welche Gebäude und Räume einem Alarmierungsbereich zuzuordnen sind, muss aus dem Brandschutzkonzept hervorgehen. Ebenso, welche der Normen in diesem Fall anzuwenden sind. Dies ist ganz besonders wichtig, da optimale Planung und Ausführung davon entscheidend abhängen. Auflagen für Arbeitgeber Seit 1989 beschreibt die EU-Richtlinie 89/391/EWG die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit. Diese Richtlinie ist in Deutschland durch eine Änderung des Arbeitstättenschutzgesetzes und deren Verordnungen umgesetzt worden. In der Folge wurden die entsprechenden Musterbauordnungen geändert. Gemäß Artikel 8 trägt der Arbeitgeber die volle Verantwortung dafür, im Ernstfall alle Arbeitnehmer ohne gesundheitliche Schäden zu evakuieren. Die Feuerwehren sind nicht mehr für die Evakuierung von Betrieben zuständig und erwarten bei ihrem Eintreffen eine geräumte Liegenschaft vorzufinden. Laut Arbeitsstättenverordnung hat der Arbeitgeber eine Verkehrssicherungspflicht für Arbeitnehmer und auch für alle anderen im Betrieb befindlichen Personen (Leiharbeiter, Besucher, usw.). Der betreffende Artikel lautet (Zitat): Artikel 8 Erste Hilfe, Brandbekämpfung, Evakuierung der Arbeitnehmer, ernste und unmittelbare Gefahren (1) Der Arbeitgeber muss die der Art der Tätigkeiten und der Größe des Unternehmens bzw. Betriebs angepassten Maßnahmen treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der 10

11 Arbeitnehmer erforderlich sind, wobei der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen ist, 2.2 Geltungsbereich SAA / ENS haben die Aufgabe, Personen (Mitarbeiter und Besucher) durch unterschiedliche Signale (Alarmton, Sprachdurchsage) Informationen zu übermitteln und sie mit Hilfe von wegweisenden Sprachdurchsagen über Lautsprecher aus dem Gefahrenbereich zu leiten. Für bestimmte Objekte (z. B. Krankenhäuser, Altenheime, besondere Verkaufsstätten, usw.) werden spezielle Anforderungen an die Sprachdurchsagen gestellt. Diese sind verschlüsselt und enthalten Informationen z. B. nur für die Hausfeuerwehr, Bedienungs-, ärztliches und / oder technisches Personal. Bei diesem Stillen Alarm soll eventuell aufkommende Panik bei Patienten verhindert werden. In diesen Fällen muss ein Aufmerksamkeitssignal und nicht das einheitliche Notsignal nach DIN vor der Sprachdurchsage übertragen werden. 2.3 Geltungsausschluss Dieses Merkblatt gilt nicht für Alarmierungseinrichtungen gemäß: Unfallverhütungsvorschrift BGV C 16 Kernkraftwerke (früher VBG 30), EN 54-3 Akustische Signalgeber (diese Norm schließt Lautsprecheranlagen aus), Unfallverhütungsvorschrift BGR 134 Feuerlöschanlagen, sowie andere berufsgenossenschaftlich geforderte Alarmierungseinrichtungen. Nichtelektrische Alarmgeräte, wie z. B. Handsirenen, handbetätigte Gongs oder Glocken, Presslufthupen und dgl., sowie Signalanlagen mit ausschließlich optischer Signalgebung (verschiedenfarbige Leuchten) fallen auch nicht unter den Geltungsbereich dieses Merkblattes. 3. Vorteile der Sprachinformation Alarmierungseinrichtungen als SAA oder ENS können an die von der Gefahr betroffenen Personen klare Sprach-Informationen und Verhaltensanweisungen geben. Daraus entsteht ein funktionierender Kommunikationsweg zwischen den Helfern und diesen Personen. Weitere wichtige Vorteile für Sprachinformationen: Die Reaktionszeit der gefährdeten Personen wird reduziert (siehe Übersicht: Reaktionszeit Bild 2), Notfalldurchsagen können auch in Fremdsprachen erfolgen, z. B. in Flughäfen, Bahnhöfen, Hotels, Messehallen, u. ä. Projekten, Durch die Feuerwehr können mit eindeutigen Anweisungen die nächsten Handlungsschritte und zielgerichtete Verhaltens- und Räumungsanweisungen an die gefährdeten Personen gegeben werden, Vorzeitiger Abbruch der Räumung, Entwarnung (schnelle Herstellung des normalen Betriebszustandes), 11

12 Alarmsignale von Sirenen, Hupen u. ä. erzeugen allenfalls Aufmerksamkeit, aber sie können keinen Informationen und Handlungsanweisungen zugeordnet werden. Deshalb werden sie entweder nicht beachtet oder falsch verstanden. Dies gilt besonders für ortsunkundige Besucher eines Gebäudes. In einer Studie des BSI (British Standard Institute) wurde untersucht, in welchen Zeiten unterschiedliche Personengruppen auf Signale oder Sprachdurchsagen reagieren. BILD 2 Quelle: ZVEI (Studie des BSI London) Art der Gebäudenutzung und Tonsignal Gespeicherte Live- Personencharakteristik durch Durchsage Durchsage Signalgeber über SAA über SAA Büros, öffentliche Gebäude, > 4 min 3 min > 1 min Schulen, Industrie (Personen überwiegend vertraut) Shops, Ausstellungen, Museen, > 6 min 3 min > 2 min Versammlungsstätten (Personen sind nicht vertraut) Herbergen, Internate > 5 min 4 min < 2 min (Personen schlafen, sind aber überwiegend vertraut) Hotels, Beherbergungsstätten > 6 min 4 min < 2 min (Personen schlafen, sind nicht vertraut) Hospitäler, Alten-/Pflegeheime > 8 min 5 min < 3 min Eine erhebliche Anzahl von Personen benötigt Hilfe Erläuterung: Menschen reagieren verzögert auf ein unvorhergesehenes Ereignis. Diese Verzögerungszeit setzt sich zusammen aus der Zeit, in der das Ereignis von Personen wahrgenommen wird plus der Zeit für die Reaktion, z. B Arbeit unterbrechen, aufstehen und nach draußen gehen. Im nachstehenden Schaubild ist dargestellt, wie sich die Zeit, die zur Flucht zur Verfügung steht, durch BMA und SAA vergrößert. BMA RWA BILD 3 SAA ZVEI MERKBLATT 33004:

13 Erläuterung Heutige BMA verkürzen die Zeit zwischen Brandentstehung und Detektion und Alarmierung (grüner Pfeil oben). SAA werden von der BMA direkt angesteuert und ausgelöst. Durch die sofort folgende Sprachdurchsage wird die Wahrnehmungs- und die Reaktionszeit der sich in Gefahr befindenden Personen ebenfalls verkürzt (grüne Pfeile unten). Die für die Selbstrettung zur Verfügung stehende Zeit wird größer (roter Kreis: Flucht). 4. Allgemeine technische Anforderungen 4.1 Allgemeines Die nachfolgenden Anforderungen gelten allgemein für alle elektroakustische Alarmierungseinrichtungen, also sowohl für Sprachalarmanlagen als auch für elektroakustische Notfallwarnsysteme. Die normativen Forderungen für SAA und für ENS sind in den folgenden Kapiteln 5 und 7 beschrieben und erläutert. 4.2 Akustisches Gefahrensignal Die Anforderungen an das einheitliche Notsignal sind in der Norm DIN festgelegt. Der Aufbau der Signalperiode z. B. nach DIN VDE , Anhang D, besteht aus dem Notsignal (Dauer: zwischen 4 bis 10 s) und der folgenden Sprachdurchsage(n) (aufgezeichnete Durchsagen, evtl. mehrsprachig) sowie einer trennenden Pause von 1 bis 2 s. Diese Signalperiode läuft wiederholend bis zur Abschaltung. Sie darf nur unterbrochen werden für Live -Sprachdurchsagen, die von einer Sicherheits-Auslösestelle (z. B. im Feuerwehrbedienfeld) oder einem Feuerwehr-Mikrofon (Brandfallmikrofon) im Brandangriffsweg vorgenommen werden. Weitere Details: siehe Kapitel 5. Der Schalldruckpegel des abgestrahlten Gefahrensignals muss folgende Werte erreichen: Der niedrigste Pegel beträgt 65 db(a), der niedrigste Pegel in Ruheräumen beträgt 75 db(a), der maximale Pegel beträgt 120 db(a). Darüber hinaus muss sich der Pegel nach dem jeweils vorhandenen Störschallpegel richten und muss mindestens 10 db über diesem liegen. Es ist anzunehmen, dass der Störschallpegel bei Gefahrenmeldung im Alarmfall höher ist. Verursacht durch z. B. mechanische Entrauchung, durch andere Geräusche und nicht zuletzt durch die vor Ort befindlichen Personen. Da der genaue Störschallpegel im Alarmfall unbekannt ist, dies aber ein sehr wichtiges Planungskriterium für die tatsächlich benötigte Verstärker- / Lautsprecherleistung ist, muss die Abschätzung seriös von Fachleuten erfolgen. Eventuell können Risikoanalysen und Gefährdungsszenarien (min./max. Anzahl Personen mit/ ohne Ortskenntnis, Gebäudestruktur, Fluchtweglängen) hier die genaueren Entscheidungsgrundlagen vermitteln. Bei Störschallpegeln über 110 db sind zur Unterstützung des akustischen Notsignals zusätzliche optische Gefahrensignale (z. B. Blinkleuchte nach DIN EN 842 früher DIN ) zu verwenden. Ähnliche Lösungen sind gefordert, um hörbehinderte Personen warnen zu können, wie nach dem gültigen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gefordert. Für Alarmsignale und Sprachdurchsagen gilt als maximaler Pegel: 120 db(a). Der Schalldruckpegel ist für alle relevanten Bereiche im Gebäude nachzuweisen und zu dokumentieren. ZVEI MERKBLATT 33004:

14 4.3 Sprachdurchsagen Sprache kann als direkte Durchsage oder in Form von gespeicherten Texten übertragen werden. In beiden Fällen muss in allen Bereichen, die alarmiert werden sollen, ein ausreichender Schalldruckpegel, der mindestens 10 db über dem Störschallpegel liegt und eine mindestens befriedigende Sprachverständlichkeit erreicht werden. In den Normen werden genaue Angaben zur Messung der Sprachverständlichkeit und zu den Messverfahren zur Bestimmung des Sprachübertragungsindex STI gemacht. Das Erreichen der geforderten Werte ist messtechnisch für alle Beschallungsbereiche im Projekt nachzuweisen und zu dokumentieren. In den Normen werden Sprachverständlichkeitswerte nach der internationalen Skala CIS (Common Intelligibility Scale) 0,7, entspricht STI (Speech Transmissions Index) 0,5 gefordert. Weitere Vergleichswerte sind in den Normen angegeben. Mit der Feuerwehr ist bei allen Projekten im Vorfeld abzuklären, ob Klartextdurchsagen oder verschlüsselte Durchsagen gefordert werden. Beispiel für eine Klartextdurchsage: Achtung, Achtung, Wir haben eine Brandmeldung. Bitte verlassen sie das Gebäude auf den gekennzeichneten Fluchtwegen, usw.... oder Beispiel für eine verschlüsselte Durchsage: Achtung, Achtung, Wir haben eine technische Störung. Bitte verlassen sie das Gebäude auf den gekennzeichneten Wegen, usw.... Der Betreiber ist letztlich für die Definition der Texte verantwortlich. Diese müssen jedoch in Einklang mit der Alarmorganisation laut Brandschutzkonzept stehen. Die Leistungsgemeinschaft Beschallungstechnik hat weitere Vorschläge für Alarmierungsund Räumungstexte in verschiedenen Sprachen erarbeitet, die als USB-Stick beim ZVEI zu beziehen sind. Stufenweise Räumung Bei Hochhäusern und ähnlichen Gebäuden kann ein Räumungsablauf vorprogrammiert sein. Zuerst erfolgt die Übertragung des Notsignals und der Sprachdurchsage in die Etage, aus der der Alarm gemeldet wurde, zusätzlich eine Etage darüber und eine Etage darunter. Andere Etagen können gleichzeitig eine Warnung erhalten. Bei Brandfortschritt werden weitere Etagen in den Räumungsablauf mit einbezogen. Diese stufenweise Räumung von Gebäuden ist sinnvoll bei einer hohen Anzahl von Personen und z. B. verminderter Kapazität des Fluchtwegs. Die Feuerwehr kann dabei jederzeit in den Räumungsablauf eingreifen. Folgende Signale müssen übertragen werden: Akustisches Notsignal nach DIN , Sprachdurchsagen in gespeicherter Form, Live-Durchsage von der Feuerwehr. ZVEI MERKBLATT 33004:

15 4.4 Hauptmerkmale Zentraleinheit und Überwachung Die Zentrale enthält alle Bedienungs- und Anzeigeelemente, die Steuerung und Überwachung, die Energieversorgung und die Verstärker. Sie kann weiterhin Sprachspeicher, Frequenzgangkorrektur, Signalwegsteuerung, Prioritäten-Steuerung, Verzögerungsschaltung und weitere Einbauten enthalten. Die Ausgangsleistung der Verstärker ist so zu dimensionieren, dass in allen Bereichen die geforderte Sprachverständlichkeit für die Dauer der Alarmierung und Räumung unter Berücksichtigung der Betriebs- und Umgebungsbedingungen realisiert werden kann. Die Fehleranzeige nach VDE 0828 sollte innerhalb 100 s automatisch nach dem Auftreten des Fehlers erfolgen, unabhängig davon, ob das Durchsage-Alarmsystem auch für Nicht-Notfallzwecke verwendet wird, wie z. B. für die Übertragung von Hintergrundmusik. An festgelegten Stellen, z. B. am Aufstellort der Zentrale, müssen automatisch folgende Einzelmeldungen angezeigt werden: Kurzschluss Abschaltung oder Ausfall der Hauptstromversorgung der Reservestromversorgung eines beliebigen Batterieladegerätes aus der Haupt- oder Reservestromversorgung und Auslösen eines Schutzschalters, der eine Verbreitung des Notfallalarms verhindern könnte Ausfall eines Notfallmikrofons, von kritischen Signalpfaden und Systemverbindungen, einschließlich der erforderlichen Verkabelung. Permanent sind folgende Parameter der Lautsprecherlinien zu überwachen: Erdschluss Unterbrechung Kurzschluss Eventuell im Leitungszug enthaltene Einrichtungen für Pflichtempfang sind nur dann zulässig, wenn die permanente Überwachung dadurch nicht eingeschränkt wird Leitungs- bzw. Linienüberwachung Unter Leitungsüberwachung ist die interne und externe Verkabelung der Zentraleinrichtung und ihrer Peripherie, einschließlich der Ansteuerleitungen von der auslösenden Stelle, unter Linienüberwachung die Überwachung der Lautsprecherlinien zu verstehen. Leitungsüberwachung im einfachsten Fall ist eine Ruhestromüberwachung. Es geht in der digitalen Schaltungstechnik hin bis zu Watch-Dog-Schaltungen, die auch komplexe Überwachungsaufgaben in softwaregesteuerten Anlagen lösen können. Die unterschiedlichen Möglichkeiten der Lautsprecher-Linienüberwachung werden in den folgenden Kapiteln beschrieben. 15

16 4.4.3 Lautsprecher-Einzelüberwachung Werden sehr hohe Anforderungen an die Funktion von Lautsprechern gestellt, so steht mit der Lautsprecher-Einzelüberwachung ein entsprechendes Verfahren zur Verfügung. Im diesem Fall wird an jedem Lautsprecher eine zusätzliche Elektronik installiert, die Leitungs-, Trafo- und Schwingspulendefekte detektieren und melden kann. Mit einer geeigneten Software können hier Angaben über den einzelnen Lautsprecher ausgegeben werden ( z. B. Adresse und Ort des Lautsprechers). Damit kann dann auch die tatsächliche Funktion eines Lautsprechers nachgewiesen werden. Mechanische Beschädigungen des Lautsprechers, Riss in der Membran oder Schäden z. B. durch Vandalismus können nicht detektiert werden. Solche Fehler könnten nur mit einer Mikrofon-Messeinrichtung festgestellt werden Verstärker-Überwachung Stand der Technik ist es, Leistungsverstärker mit einem Pilottonverfahren zu überwachen. Dazu wird ein Signal oberhalb der Hörgrenze auf den Verstärkereingang gegeben und am Ausgang ausgewertet. Ist der Verstärker defekt, so erfolgt eine Fehlermeldung. Mit diesem Signal kann auch automatisch auf einen Ersatzverstärker umgeschaltet werden. Eine Verstärker-Überwachung sollte / muss zusätzlich zur A/B-Verkabelung der Lautsprecher vorhanden sein. Als permanente Überwachung wird die automatische Fehlerüberwachung mit nachfolgender Anzeige und soweit vorhanden, die Anzeige der Umschaltung auf Reserve verstanden Anzeigen Jedes visuelle Anzeigesystem (seien es Leuchtdioden, eine alphanumerische Anzeige oder ein LCD-Monitor) sollte möglichst umfassend informieren, um: dem Bedienungspersonal den aktuellen Zustand der elektroakustischen Alarmierungseinrichtung anzuzeigen, das Bedienungspersonal in die Lage zu versetzten, den betroffenen Bereich mit anderen Mitteln abzudecken (z. B. Notrufe in nicht gestörte oder ausgefallene benachbarte Bereiche, dem für die Reparatur technischen Verantwortlichen die Fehlersuche zu erleichtern und das System so schnell wie möglich wieder instand zu setzen. 4.5 Alarmauslösung Die Alarmauslösung kann manuell oder automatisch erfolgen. Zur manuellen Auslösung dienen geeignete Steuereinrichtungen, z. B. Notfallsprechstellen. Diese müssen einen Fehlbedienungsschutz in Form eines Schlüsselschalters oder einer Taste mit Kappe haben. Der Standort dieser Steuereinrichtungen muss im Rahmen des gesamten Sicherheitskonzeptes festgelegt werden. Erfolgt eine automatische Auslösung durch Brandmeldeanlagen, so ist das elektroakustische Notfallwarnsystem ein Bestandteil der Brandmeldeanlage und es gelten die Normen für Sprachalarmanlagen. Die Schnittstelle zwischen der Sprachalarmzentrale und der Brandmelderzentrale ist festgelegt und muss in ihrer Funktion einschließlich der Leitung 16

17 überwacht werden. Eine Störung in der Sprachalarmzentrale muss in die Brandmeldeanlage über eine überwachte Leitung übertragen und dort angezeigt werden. Die Leitungsüberwachung geschieht immer in der Brandmelderzentrale. 4.6 Leitungsverlegung und Installation Der Einbau der Geräte und die interne Leitungsverlegung im Gestellschrank sind entsprechend den sicherheitstechnischen Forderungen nach DIN VDE 0108 und DIN EN auszuführen. Das System muss die Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV-Gesetz) nach EN und EN erfüllen. Alle eingebauten Geräte müssen die Sicherheitsbestimmungen nach DIN VDE 0860 erfüllen. Sprachalarmzentralen (SAZ) müssen nach Bauproduktengesetz auf der Basis der harmonisierten Produktnorm EN geprüft und zertifiziert sein. Die Bestätigung erfolgt durch ein EG-Konformitätszertifikat und dem CE-Kennzeichen mit Angabe der Prüfstellenkennnummer. Diese Prüfung und die Ausstellung des EG-Konformitätszertifikates darf nur durch eine bauaufsichtlich anerkannte Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle (PÜZ-Stelle) erfolgen. Nach Ablauf der Koexistenzphase Ende März 2011 dürfen nur noch auf diese Weise geprüfte und zugelassene Sprachalarmzentralen in Verkehr gebracht werden Vernetzung Bei größeren Arealen bzw. mehreren Gebäuden, die in ein gesamtes Sicherheitskonzept einbezogen sind, kann die Zentraleinheit in Haupt- und Unterzentralen oder mehrere gleichberechtigte Zentralen aufgeteilt werden, die miteinander vernetzt werden müssen. Dabei stellen digitale Systeme zur Vernetzung den derzeitigen Stand der Technik dar. Für die Vernetzung wird ein entsprechendes Betriebssystem für Prozesssteuerung und Kommunikation benötigt, das sich über genormte Schnittstellen und Übertragungsprotokolle für PC-Anbindung und -Kopplung optimal betreiben oder z. B. in Gebäude-Managementsysteme einbinden lässt. Die nötigen Schnittstellen, Controller und Interface-Einrichtungen gehören zum Systemstandard. Um eine hohe Sicherheit zu gewährleisten, muss die Vernetzung redundant ausgeführt sein, d. h. der Ausfall einer Verbindung darf nicht zu einem Ausfall eines kompletten Unterabschnitts führen. Für die Verbindung können sowohl Glasfaser- als auch Kupferleitungen verwendet werden. 4.7 Stromversorgung SAA / ENS müssen an einem eigenen, unterbrechungsfreien Stromkreis (Hauptstromversorgung: 230 V/AC 50-60Hz) betrieben werden, der eine besonders gekennzeichnete Absicherung besitzt. Ein evtentueller Ausfall jeder Energiequelle ist zu melden und anzuzeigen. Eine zweite, davon unabhängige Ersatzstromversorgung ist vorgeschrieben. Bei ENS kann die Ersatzstromversorgung aus Batterien, Netzersatzanlagen mit Diesel oder eine Kombination davon sein. Bei SAA müssen als Ersatzstromversorgung immer Batterien eingesetzt werden. Bei größeren Anlagen können Batterien in Kombination mit Netzersatzanlagen mit Diesel eingesetzt werden. 17

18 Zusätzlich muss geklärt werden, welche Zeit das ENS im Standby-Betrieb laufen soll. Die Norm VDE 0828 schreibt hier mindestens eine Stunde vor. Bei SAA gilt ein Wert von 30 h. 4.8 Lautsprecher Sprachdurchsagen können nur dann die richtigen Reaktionen bei den Betroffenen auslösen, wenn diese Informationen auch verstanden werden. Sowohl die Systemnorm DIN VDE , als auch die Anwendungsnorm DIN VDE machen zur Sprachverständlichkeit und zu den Messmethoden sehr genaue Angaben. Es ist unbedingt erforderlich, geeignete Lautsprecher auszuwählen, die Montageorte der Lautsprecher unter Berücksichtigung der jeweiligen raumakustischen Verhältnisse, der lärmtechnischen Situation sowie der physiologischen und psychologischen Eigenschaften des menschlichen Gehörs festzulegen. 4.9 Störungsmeldungen Die durch die eingebauten Überwachungseinrichtungen festgestellten Störungen sind zu melden. Dies hat über überwachte Leitungen zu erfolgen. Störungsmeldungen müssen an eine beauftragte Stelle mindestens als Sammelstörungsmeldung weitergeleitet werden, wenn sich Anzeige und Betätigungseinrichtung nicht in einem durch eingewiesene Personen ständig besetzten Raum befindet. Müssen Störungsmeldungen bei nicht ständig besetzter Stelle zu beauftragten Stellen weitergeleitet werden, so können zugelassene automatische Wähl- und Übertragungsgeräte eingesetzt werden. Alle Störungsmeldungen sind zu protokollieren. Bei Sprachalarmanlagen müssen Störungsmeldungen auch an der Brandmeldeanlage angezeigt werden. Die Leitungen dafür sind von der BMZ zu überwachen Automatische Ansteuerung Bei Sprachalarmanlagen (SAA) als Teil der Brandmeldeanlage (BMA) wird der Alarm automatisch über eine Schnittstelle gemäß der Norm DIN VDE ausgelöst. Sollen elektroakustische Notfallwarnsysteme (ENS) über Gefahrenmeldeanlagen (GMA) ausgelöst werden, so bedarf es einer grundsätzlichen Abstimmung mit der zuständigen Brandschutzdienststelle und der Feuerwehr, insbesondere im Hinblick auf das Zusammenwirken von GMA und ENS Planung und Projektierung Planungskriterien Zur Planung von elektroakustischen Alarmierungseinrichtungen gehören: Fachberatung Akustische Messungen 18

19 Raumakustische Beratung Klärung der Anforderungen mit den zuständigen Genehmigungsbehörden Konzepterstellung Projektierung Raumakustische Gutachten werden besonders bei großen Veranstaltungs-, Stadt-, Messe-Sporthallen und Theatern u. ä. Projekten gefordert. Aus ihm gehen auch die für die Beschallung wichtigen Vorgaben hervor. Bei SAA ist besonders darauf zu achten, dass die Grenzen der Notfall-Meldebereiche der BMA und die Lautsprecherbereiche aufeinander abgestimmt sind. Zu den Alarmierungsbereichen bei SAA und ENS zählen in der Regel die jeweiligen Fluchtwege hinzu, die gleichzeitig mitbeschallt werden müssen, aber zu verschiedenen Lautsprecherbereichen gehören können. Im Einzelnen wird auch auf die Hinweise zur Planung, Erstellung und Wartung von professionellen Beschallungsanlagen aufmerksam gemacht, die von der Leistungsgemeinschaft Beschallungstechnik im ZVEI herausgegeben wurden Computersimulation Stand der Technik ist es, die zu erwartenden Beschallungsergebnisse für ein Projekt im Vorfeld mit einem anerkannten Computer-Simulationsprogramm zu überprüfen. Als Ergebnis liegt die Sprachverständlichkeit vor, die sich aufgrund der Raumgeometrie und deren Absorptions- und Reflektionsflächen, sowie aus der Abstrahlcharakteristik der verwendeten Lautsprecher ergibt. Weitere Parameter sind: Direktschallfeld, Diffusschallfeld, Nachhallzeiten. Alle Werte werden bei verschiedenen Frequenzen gerechnet Planungsgrundlagen Folgende Anforderungen müssen zwischen Auftraggeber und den zuständigen Stellen festgelegt werden: Bauordnungsrechtliche Auflagen mit der Bauaufsichtsbehörde, Feuerwehrspezifische Auflagen mit der Brandschutzdienststelle, und evtl. Feuerversicherungstechnische Auflagen zukünftig mit der Versicherung. Zu den bauordnungsrechtlichen Auflagen gehören die Festlegungen für: Sicherheitsstufe (nur bei Sprachalarmanlagen), Beschallungsumfang, Alarmierungsbereiche, Standort der Zentraleinheit (Anordnung, Zugänglichkeit), Notwendigkeit von Feuerwehrmikrofonen (Anzahl, Standorte), Alarmorganisation des Betreibers. Einige Forderungen gelten nur für Sprachalarmanlagen nach der neuen nationalen Norm DIN VDE Da die Systemnorm DIN VDE 0828 zu diesen Punkten keine Angaben macht, kann die Planung für ein normales elektroakustisches Notfallwarnsystem mit diesen Angaben u. U. sinnvoll ergänzt werden. 19

20 Beschallungsumfang Die Beschallung der einzelnen Bereiche muss entsprechend der Gebäudenutzung und des Brandschutzkonzeptes festgelegt werden. Im Brandschutzkonzept sind personenfreie Bereiche separat aufgeführt, die nicht beschallt werden müssen. Diese Ausnahmen von der Beschallung sind regelmäßig zu prüfen, z. B. im Rahmen von Inspektionen oder der Wartung Lautsprecherplanung Gemäß der Norm für SAA können Lautsprecher zu Gruppen zusammengefasst werden, die Gruppe darf nicht über ein Geschoss hinausgehen. In jeweils getrennten Gruppen sind die Lautsprecher für Treppenräume, Licht- und Aufzugsschächte, turmartige Aufbauten u. ä. zusammenzufassen. Eine Lautsprechergruppe darf maximal eine Fläche von 1600 m² umfassen, sie darf nicht über einen Brandabschnitt hinausgehen. Ähnliche Planungsgrundlagen können auch für ENS angewandt werden. Die raumakustischen Einflussgrößen wie Nachhallzeit, Echos, Reflektionen, Laufzeitverzögerungen sind zu berücksichtigen. Weitere wichtige Kriterien sind: Umgebungsgeräusche, Lärm, Denkmalschutz, Architektur. Oft wird gefordert, dass Lautsprecher nur auf dem Flur montiert werden sollen. Dabei wird die Dämpfung von Türen in der Regel vernachlässigt. Normale Türen haben eine Dämpfung von ca db, bei höherwertigen Türen beträgt sie entsprechend mehr. Außerdem ist die Dämpfung frequenzabhängig. Die erforderliche Lautstärke in den Fluren kann dann schnell die Schmerzschwelle erreichen oder übertreffen, und die Personen hinter verschlossenen Flurtüren werden doch nicht sicher alarmiert. Um den geforderten Mindestschallpegel und die geforderte Sprachverständlichkeit zu erreichen, müssen Lautsprecher in allen Räumen installiert sein, in denen sich Menschen aufhalten können. Werden Deckenlautsprecher mit so genannten Feuertöpfen (hintere Abdeckung aus Stahlblech o. ä., die keine bauartliche Zulassung haben) verwendet, oder werden normale Deckenlautsprecher brandhemmend in die Decke eingebaut, so ändern sich Lautstärke, Frequenzverhalten und evtl. die Abstrahlcharakteristik des Lautsprechers. Um den geforderten Mindestschallpegel und die geforderte Sprachverständlichkeit zu erreichen, sind im Vorfeld entsprechende Messungen oder Simulationen vorzunehmen. Diese Lautsprecherplanung kann auch bei ENS entsprechend angewendet werden Raum- und Bauakustik Mindestwerte (z. B. Nachhallzeiten bei bestimmten Frequenzen) für Raum- und Bauakustik sind teilweise in den Normen und Sonderbauverordnungen festgeschrieben. Für die Sprachverständlichkeit interessieren in erster Linie die Halleigenschaften der Räume, also die Nachhallzeit bei verschiedenen Frequenzen. Es muss überprüft werden, ob die baulichen Voraussetzungen stimmen. Auch die beste elektroakustische Anlage kann Mängel in der Raumakustik nicht ausgleichen. 20

21 4.12 Alarmorganisation Für jedes Projekt muss eine abgestimmte Alarmorganisation zwischen Betreiber und zuständigen Stellen (Feuerwehr, Brandschutzdienststelle, Sicherheitsbeauftragter, Errichter, evtl. Planer und Architekt) festgelegt werden. Folgende Kriterien sind mindestens zu berücksichtigen: Räumungsanweisungen im Brandfall, Nutzung des Gebäudes, Interventionszeit der Feuerwehr, Pflichten und Verantwortlichkeiten der Mitarbeiter, (Wer hat im Alarmierungsbereich was zu tun!) Art und Weise von Notfallinformationen, (Alarm zur Räumung, Stiller Alarm, codierter Alarm, Voralarm zur Warnung) Informationen an Personen (Mitarbeiter, Besucher), Durchsagen in welchen Sprachen? Gebäudeaufteilung in Brandmelde- und Alarmbereiche, Wer veranlasst die Räumung? (Feuerwehr, verantwortliche Betriebsangehörige?) Änderung der Organisation zwischen Tag und Nacht und zwischen Arbeits- und Feiertagen, Schulungen, Alarmübungen (Anzahl, Teilnehmer) Errichten von Alarmierungseinrichtungen Leitungsnetz Bei der Leitungsverlegung sind die geltenden VDE-Vorschriften zu beachten. Dies gilt insbesondere für den Abstand zu Niederspannungs- und anderen Leitungen, die als Störquelle wirken können. Im Hinblick auf die EMV sind generell parallele Leitungsführungen zu vermeiden. NF-Leitungen (Tonleitungen) der Alarmierungseinrichtung müssen, um Brummeinstreuungen u. ä. zu vermeiden bzw. zu reduzieren, mit einem Mindestabstand von 30 cm zu allen spannungsführenden Leitungen (< 1000 V) verlegt werden. Bei kürzeren Strecken unter 10 m wird ein Abstand von 10 cm als ausreichend betrachtet. 100 V-Lautsprechernetze sind symmetrisch erdfrei aufgebaut. Ein erster Erdschluss hat auf die Funktion der Übertragung keinen negativen Einfluss. Eine Gefährdung bei einem zweiten Erdschluss kann erst bei Berührung über den Körper auftreten. Deshalb sind alle Schutzmaßnahmen und hier insbesondere die Erdschlussüberwachung gemäß DIN VDE 0800 nach der Bemessungsklasse 3 auszulegen. Außerdem ist auf ausreichenden Leitungsquerschnitt zu achten. Am letzten Lautsprecher einer Lautsprecherlinie wird ein Spannungsabfall von max. 10 % zugelassen. 21

22 Leitungsverlegung in Gestellzentralen Es sind die entsprechenden VDE-Vorschriften zu beachten. NF-Leitungen (Tonleitungen) sind als geschirmte Leitungen zu verlegen, getrennt von Steuerleitungen und den Energieversorgungsleitungen. Die Schirme sind generell bis in die Gestellzentrale durchzuverbinden. Bei dezentraler Technik ist auch hier darauf zu achten, dass keine Erdschleife entsteht, d. h. zwischen Haupt- und Unterzentralen dürfen die Schirme nur einseitig angeschlossen werden, vorzugsweise auf der Empfängerseite. Generell ist zu sagen, dass jeder Anlagenteil nur einmal an Erde gelegt werden darf. Idealerweise sollte der Hersteller der Gestellzentrale einen Erdungs- und einen Masseplan den Schaltungsunterlagen beifügen. Nach Ablauf der Koexistenzphase Ende März 2011 dürfen nur noch geprüfte und zertifizierte Gestellzentralen für Sprachalarmanlagen in den Markt gebracht werden Funktionserhalt Die Richtlinien über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen, herausgegeben von der ARGEBAU, sind in ihrer jeweils gültigen Fassung als technische Baubestimmung auf der Grundlage der Landesbauordnungen zu beachten. Mit einem Funktionserhalt von mindestens 30 Min. sind folgende Leitungen auszuführen: Lautsprechersteigeleitung bis in jeden Brandabschnitt. Sie endet innerhalb des Brandabschnittes in einer normalen Anschlussdose. Im Ausnahmefall kann diese Leitung bis zum ersten Lautsprecher geführt werden. Durchführung von Lautsprecherleitungen durch einen Brandabschnitt, Ansteuerleitungen von Alarmierungseinrichtungen, Leitungen zur Feuerwehrsprechstelle, Verbindungsleitungen zwischen BMZ und SAZ, wenn die Zentralen in getrennten Räumen aufgestellt werden müssen A/B-Verkabelung Die Normen verlangen, dass der Ausfall eines einzelnen Verstärkers oder eines Lautsprecherstromkreises nicht zu einem vollständigen Ausfall dieses Alarmierungsbereiches führen darf. A/B-Verkabelungen von Lautsprechern im Brandabschnitt können diese Forderungen erfüllen. Dabei wird Lautsprecher 1 über Kabel 1 mit Verstärker 1 verbunden, Lautsprecher 2 über Kabel 2 mit Verstärker 2, Lautsprecher 3 wieder über Kabel 1 mit Verstärker 1 usw. Bei Ausfall eines Verstärkers oder Kabels funktioniert noch die Hälfte der Lautsprecher. Der Schalldruckpegel reduziert sich um 3 db. Der CIS-Wert für die Sprachverständlichkeit darf auf max. 0,65 sinken. Im Einzelnen wird auf das Merkblatt: Verkabelung von Sprachalarmanalgen (SAA) auf Basis der DIN VDE unter Berücksichtigung der Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) hingewiesen, das von der Leistungsgemeinschaft Beschallungstechnik im ZVEI herausgegeben wurde. Bei sehr hohen Anforderungen an die Alarmierungseinrichtung (z. B. in kerntechnischen Anlagen, Kraftwerken, Chemiebetrieben, auf Bohrinseln, u. ä. Projekten) werden auch getrennte Kabeltrassen vorgeschrieben, die in den Raum über gegenüberliegende Wände geführt werden müssen. 22

23 4.14 Dokumentation Der Errichter hat über alle von ihm erstellten Anlagen und Installationen eine Dokumentation (Revisionsunterlagen) zu erstellen. Die Art und Form ist in Abstimmung mit dem Auftraggeber festzulegen. Zur Dokumentation gehören: Installationsplan mit den Grenzen des Wirkungsbereichs, Lautsprecherstromkreisen, Lautsprecher mit zugehöriger Bezeichnung, alle Anlagenteile der Zentrale in geeigneter Darstellung, Verteiler mit Verbindungen aller Anlagenteile, Lautsprechergruppen und Verknüpfungen, Liste der Anlagenteile, Blockschaltbild, Hinweis auf Anlagenbesonderheiten, Prüfplan für wiederkehrende Prüfungen. Außerdem ist eine Bedienungsanleitung und Wartungsvorschrift für die gesamte technische Anlage zu erstellen, sowie Anweisungen für die Bedienung der Anlage und Anweisungen für die richtige Bedienung in Form einer Checkliste im Falle einer Störungsmeldung zur Verfügung zu stellen Inbetriebsetzung, Abnahme, Betrieb, Wartung und Instandhaltung Inbetriebsetzung Bei der Inbetriebsetzung müssen alle Anlagenbestandteile vollständig und mängelfrei montiert sein und die Installation muss überprüft sein. Die akustischen Parameter: Sprachverständlichkeit, Schalldruckpegel, Störschallpegel sind zu messen und zusammen mit der Stromaufnahme im Ruhezustand, der Stromaufnahme bei Volllast im Inbetriebsetzungsprotokoll zu dokumetieren. Dort sind auch die Anzahl der Lautsprecherlinien und deren jeweilige Impedanz zu vermerken Abnahme Der Abnahme muss die mängelfreie Inbetriebsetzung vorausgehen. Bei der Abnahme muss die Erfüllung der in den Normen aufgestellten Forderungen geprüft werden. Außerdem muss neben der Prüfung der technischen Funktionen auch die Einhaltung des Planungsauftrags im Abnahmeprotokoll dokumentiert sein. Abnahme durch Prüfsachverständige Elektroakustische Alarmierungsanlagen sind von Prüfsachverständigen oder Prüfingenieuren (behördlich anerkannten Sachverständigen) gemäß den Normen und den Prüfungsordnungen der einzelnen Bundesländer zu prüfen und abzunehmen. Von der ARGEBAU wurden im Dezember 2001 Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen durch Sachverständige herausgegeben. Unter Teil G sind Alarmierungsanlagen aufgeführt. 23

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