Bei uns in der Nationalparkgemeinde

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1 Bei uns in der Nationalparkgemeinde zugestellt durch Post.at Amtliche Mitteilung der Gemeinde Malta Malta Dies ist ein Herbsttag, wie ich keinen sah! Die Luft ist still, als atmete man kaum, und dennoch fallen raschelnd, fern und nah, die schönsten Früchte ab von jedem Baum. O stört sie nicht, die Feier der Natur! Dies ist die Lese, die sie selber hält, denn heute löst sich von den Zweigen nur, was von dem milden Strahl der Sonne fällt. Christian Friedrich Hebbel ( ) Ausgabe Nr.:14 September 2015 Schwer.Punkt: Sicher unterwegs mit dem Fahrrad

2 Impressum: Ausgabe: Nr. 14 September 2015 Erscheinungsort: Gemeinde Malta Hinweis zur besseren Lesbarkeit wird überwiegend die männliche Form verwendet. Damit werden jedoch immer beide Geschlechter angesprochen. Medieninhaber: Nationalparkgemeinde Malta, Malta 13, 9854 Malta, 04733/220, vertreten durch Bgm. Mag. Klaus Rüscher Redaktion und Layout: Mag. (FH) Barbara Schaider, Druck: Petz Druck GmbH, Bahnhofstraße 19, 9800 Spittal/Drau Titelfotos: Egger Walter Inhalt: Vorwort Seite 3 Aus dem Gemeinderat Seite 4 Gemeindeverwaltung Seite 10 Gemeindeprojekte Seite 19 SCHWER.PUNKT Seite 21 Sicher unterwegs mit dem Fahrrad Ein heimischer Betrieb stellt sich vor Seite 26 KFZ Werkstätte Stiegler Aus der Gemeindechronik Seite 28 Aus dem Gemeindeleben Seite 30 Termine Seite 58 2 Redaktionsschluss für die nächsteausgabe: 6. November 2015

3 Vorwort Liebe Måltingerinnen und Måltinger! Am 16. Juli des Jahres ereignete sich im Bereich Faschaun/Maltaberg/ Stubeck ein außergewöhnliches Starkregenereignis. Mehrere Wildbäche, vor allem aber der Feistritzbach, der Blasbach und der Schrimbach traten über die Ufer und transportierten große Mengen an Material zu Tale. Glücklicherweise funktionierten die errichteten Schutzmauern und Rückhalteeinrichtungen, sodass Leib und Leben aber auch Gebäude verschont blieben. Die Gemeinde Malta hat in Abstimmung mit den zuständigen Behörden sofort nach dem Ereignis begonnen, entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und für die Wiederherstellung der Gerinne einzuleiten (siehe auch Bericht Seite 10). Ich bedanke mich bei allen, die mitgeholfen diese schwierige Situation zu meistern! Knapp zwei Wochen vor diesem Ereignis konnte das Teilstück unseres Radwegs, welches im letzten Jahr erstellt wurde, feierlich eröffnet werden (Bericht Seite 20). Der neue Abschnitt - von den Sportanlagen in Malta bis zur sogenannten Stockbodenbachbrücke ist aufgrund seiner Streckenführung entlang des Maltaflusses besonders reizvoll! Es freut mich, dass unser Radweg von der Bevölkerung und von vielen Gästen aus nah und fern so gut angenommen wird! Er wird mittlerweile nicht umsonst als der schönste Radweg Kärntens bezeichnet. Erfreulich verläuft bisher die Generalsanierung unserer Volksschule - die beauftragten Firmen haben mit Ende Juni die Arbeiten aufgenommen. Die Renovierung soll bis Ende Oktober des Jahres abgeschlossen werden. Mit dem KIZE Fischertratten und der renovierten Volksschule kann die Gemeinde Malta in Zukunft mit besten Rahmenbedingungen, was die Bildungs- und Betreuungseinrichtungen betrifft, aufwarten. Investitionen in unsere Kinder sind Investitionen in unsere Zukunft! Ich wünsche Euch allen einen schönen Herbst, unseren Schulkindern vor allem aber einen guten Start in der neu renovierten Volksschule! Herzlichst Bgm. Mag. Klaus Rüscher Bürgermeister Mag. Klaus Rüscher Sprechstunden: Nach Terminvereinbarung unter 04733/ oder 0664/ klaus.ruescher@ktn.gde.at Gemeindeverwaltung: Amtszeiten: Montag Donnerstag 08:00 12:00 und 12:30 16:00, Freitag 08:00 16:00 Parteienverkehr: Montag Donnerstag 08:00 12:00, Freitag 08:00 16: /220 malta@ktn.gde.at 3

4 Aus dem Gemeinderat Ein neuer Gemeinderat Konstituierende Sitzung des Gemeinderats am Die Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung (K-AGO) sieht für die konstituierende Sitzung (erste Sitzung in der neuen Gemeinderatsperiode) einen genau geregelten Ablauf vor. Zunächst erfolgte die Angelobung der am 1. März 2015 neu gewählten Mitglieder des Gemeinerats. Mitglieder des Gemeinderats bgm. Mag. Klaus Rüscher LIM 1. Vzbgm. DI Josef LAGGER LIM Sissy Christine Ebner LIM Aloisia Brunhilde Gritzner LIM Mag. Johann Jury LIM Johannes Gritzner LIM 2. Vzbgm. Gerhard MOSER FPÖ Kerstin Pirker-Fuchsbichler FPÖ Günter Thomas Leitner FPÖ Martin Pirker FPÖ Franz Stefan Guggenbichler FPÖ Norbert ENDERS SPÖ Johann Pschernig jun. SPÖ Elisabeth Karner SPÖ Peter Payer SPÖ Dr. Karlheinz GIGLER GUM Andreas Genser GUM Günter VOß GUM Manuela Mayer GUM Danach wurde der Bürgermeister (Mag. Klaus Rüscher) von der Vertreterin des Bezirkshauptmannes, Frau Mag a. Carmen Oberlerchner angelobt. In der Folge lobte der Bürgermeister die Ersatzmitglieder des Gemeinderates an. Ersatzmitglieder Gemeinderat (angelobt) Daniel Truskaller Andrea Elisabeth Feistritzer Evelyn LAGGER Friedrich Siegfried Mitterberger Sabrina Martina Baier Peter Christof Eigner Andreas Pirker Adolf Gebauer Willibald Oberwinkler LIM LIM LIM LIM FPÖ FPÖ FPÖ FPÖ FPÖ Werner GIGLER Johann Anton PSCHERNIG Gustav OPRIEßNIG Markus MAIER Kerstin WEGSCHEIDER-FRANZKE Dr. Klaus FEISTRITZER Franz Josef FEISTRITZER SPÖ SPÖ SPÖ GUM GUM GUM GUM Als nächster Schritt erfolgte die Wahl und Angelobung der Vizebürgermeister und der weiteren Mitglieder, sowie Ersatzmitglieder des Gemeindevorstandes. Gemeindevorstand Bgm. Mag. Klaus Rüscher LIM 1. Vzbgm. DI Josef Lagger LIM 2. Vzbgm. Gerhard Moser FPÖ GV Norbert Enders SPÖ GV Dr. Karlheinz Gigler GUM Ersatzmitglieder GV Sissy Christine Ebner Kerstin Pirker-Fuchsbichler Johann Pschernig jun. Andreas Genser LIM FPÖ SPÖ GUM Zur Bildung der Ausschüsse wurden vor der Sitzung Parteiengespräche durchgeführt. Die Gemeinde Malta verfügt in Zukunft über 4 Ausschüsse mit je 5 Mitgliedern. Der Gemeinderat beschließt aufgrund der Vorgespräche folgende Ausschüsse: Ausschuss für die Kontrolle der Gebarung (Pflichtausschuss) Ausschuss für Angelegenheiten der Familie, Kultur und Sport Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Nationalparkangelegenheiten Ausschuss für Angelegenheiten der Planung, Gemeindeentwicklung und Energie Auf Grundlage der entsprechend eingebrachten Wahlvorschläge werden folgende Mitglieder der Ausschüsse für gewählt erklärt: 4

5 Aus dem Gemeinderat Ausschuss für die Kontrolle der Gebarung Ausschuss für Familie, Kultur und Sport Aloisia Brunhilde GRITZNER LIM Aloisia Brunhilde GRITZNER (Obfrau) LIM Mag. Johann JURY LIM Sissy Christine Ebner LIM Günter Thomas LEITNER FPÖ Franz Stefan Guggenbichler FPÖ Peter PAYER SPÖ Elisabeth Karner SPÖ Günter VOß (Obmann) GUM Günter Voß GUM Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Nationalparkangelegenheiten Ausschuss für Planung - Gemeindeentwicklung und Energie Johannes Gritzner LIM Bgm. Mag. Klaus Rüscher (Obmann) LIM Mag. Johann Jury LIM DI Josef Lagger LIM Martin Pirker(Obmann) FPÖ Gerhard Moser FPÖ Johann Pschernig jun. SPÖ Norbert Enders SPÖ Manuela Mayer GUM Andreas Genser GUM Am Ende der Sitzung bedankte sich der Bürgermeister bei scheidenden Mandataren. Die erste Sitzung wurde von einer Abordnung der Trachtenkapelle Malta musikalisch umrahmt. Aus dem Gemeinderat Gemeinderatssitzung 08. Mai 2015 A. Fragestunde Gem. 46 der Allg. gemeindeordnung 1993 Anfragen von GR Kerstin Pirker- Fuchsbichler: 1) Wird die Gößbach-Brücke dieses Jahr saniert? Auf Anraten von Herrn Ing. Sauper, Verwaltungsgemeinschaft Baudienst, gibt es hier Überlegungen, die Gößbachbrücke mit Betonelementen zu sanieren. Diese wären wesentlich langlebiger als der Holzbelag. Zu diesem Thema werden gerade Preisauskünfte eingeholt. Die Brücke soll auf alle Fälle in diesem Jahr saniert werden. Anzumerken ist, dass die Tonnenbeschränkung der Brücke (16 t) durch den Schwerverkehr regelmäßig nicht eingehalten wird und die Brücke dadurch schwer in Mitleidenschaft gezogen wird. Eine Kostenbeteiligung nach dem Verursacherprinzip wäre in Zukunft anzudenken. 2) Welche Lösung gibt es in Zukunft für Biogene Abfälle (Strauchwerk)? Die Gemeinde Malta bietet jährlich eine Strauchschnittentsorgung an. Der Bedarf ist in den letzten Jahren merklich zurückgegangen. Es soll jedoch auch in Zukunft die Möglichkeit bestehen, 1 x jährlich Strauchschnitt in Haushaltsmengen abgeben zu können. Anfragen von GR Günter Leitner: 1)Wie sieht das neue System für die Entgegennahme von Bürgeranliegen in EDV unterstützter Weise aus, bitte das kurz vorzustellen und einen Auszug für die Mandatare. Zugang für die Mandatare??? Für die Entgegennahme von Bürgeranliegen auf gibt es noch keine konkrete Lösung. Diese wird mit den zuständigen Firmen gerade erarbeitet. 2) Stand in der Angelegenheit Posch/Rosenauer, wann werden die markierten Bäume entfernt?? Auf Vermittlung des Bürgermeisters hat Frau Rosenauer zugesagt, die schadhaften Bäume in ihrem Waldstück zu entfernen. Der Bürgermeister wird sie nochmals auffordern dieser Zusage nachzukommen. Mitteilungen Des Bürgermeisters a) Arbeitsübereinkommen mit dem Tourismusverband Malta Änderung des Tourismusgesetzes Mit dem Tourismusverband Malta wurde ein Arbeitsübereinkommen für die Jahre geschlossen. Dem Arbeitsübereinkommen liegt der Beschluss des Gemeinderates vom 28. November 2014 mit Vorbehalten seitens der Gemeinde zugrunde. Vor allem bei Änderungen des Tourismusgesetzes müssen neue Verhandlungen hinsichtlich der Ausrichtung und der Aufgabenteilungen zwischen der Gemeinde und dem Tourismusverband vorgenommen werden. Das gegenständliche Tourismusgesetz wurde bereits 5

6 Aus dem Gemeinderat im Dezember 2014 einer Änderung durch den Kärntner Landtag unterzogen. Der Bürgermeister und der Gemeindevorstand schlagen vor, auf Basis der Gesetzesänderungen gemeinsam mit dem örtlichen TVB ein neues Übereinkommen bis spätestens 30. Juni dieses Jahres zu erarbeiten. b) Wohnbauprogramm für den mehrgeschossigen Wohnbau für die Jahre Bedarfserhebung/Anmeldung Das Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 2 Unterabteilung Wirtschaft und Wohnbau - hat die Gemeinden und die Gemeinnützigen Bauvereinigungen in Kärnten schriftlich aufgefordert, den Bedarf des mehrgeschossigen Wohnbaues für die Jahre 2017 und 2018 bekanntzugeben. Ein Bedarf wäre bis spätestens mittels Formblatt mitzuteilen. Der Gemeindevorstand hat die einhellige Auffassung vertreten, dass man von einem zusätzlichen mehrgeschossigen Wohnbau vorerst Abstand nehmen sollte. Man sollte jedoch danach trachten, durch Sanierungen der Mietwohnhäuser und einer zumutbaren Mietzinsgestaltung, eine ständige Auslastung des vorhandenen Wohnungsangebots herbeizuführen. Auch sollte man einen eventuellen Erwerb der Genossenschaftswohnungen prüfen und den Bedarf an Eigentumswohnungen eruieren. c) Bericht über die Ausschreibung der Wahl der Kommandanten für die Freiwilligen Feuerwehren Malta und Dornbach Entsprechend den Bestimmungen des 32 des Kärntner Feuerwehrgesetzes 1990 (K-FWG) in Verbindung mit 2 der Wahlordnung des Kärntner Landesfeuerwehrverbandes 2009 hat der Bürgermeister die Wahlen für die Ortsfeuerwehrkommandanten und deren Stellvertreter der Freiwilligen Feuerwehren Dornbach und Malta für Freitag, 05. Juni 2015 mit den Wahlzeiten um bzw Uhr im Feuerwehrgerätehaus Dornbach bzw. im Festsaal Malta anberaumt. (siehe auch Bericht Seite 12). 6 Tagesordnung 01. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Die Begrüßung erfolgte bereits am Beginn der Sitzung - die Beschlussfähigkeit wurde ebenfalls schon am Sitzungsbeginn festgestellt. 02. Bestellung eines Protokollmitunterfertigers Auf Antrag des Vorsitzenden wurden die Mitglieder des Gemeinderates, Frau GR Elisabeth Karner und Herr GR Günter Voß, einstimmig als Mitunterfertiger des Protokolls bestellt. 03. Beratung über den Ankauf eines Notstromaggregates für die Freiwillige Feuerwehr Dornbach Antragstellung zur Förderung Die Freiwillige Feuerwehr Dornbach hat um die Anschaffung eines neuen Notstromaggregates im Jahre 2015 angesucht. Zur bestehenden Ausrüstung zählt derzeit ein Notstromaggregat mit 5 KVA (Baujahr 1986). Die Anschaffungskosten belaufen sich für einen Generator mit einer Leistung von 11 KVA um ca ,- sowie einen solchen mit einer Leistung von 14 KVA um ca ,- wobei eine Landesbeihilfe von 40 %, maximal 2.700,- zu erwarten ist. Für ein Förderansuchen beim KLFV benötigt die FF-Dornbach die Zusage der Restfinanzierung seitens der Gemeinde. Finanzierung 11 KVA Landesbeihilfe Kärntner Landesfeuerwehrverband Gemeinde Summe Auf Antrag des Gemeindevorstandes stimmt der Gemeinderat einstimmig der geforderten Restfinanzierung für die Anschaffung eines Notstromaggregats (11 KVA) für die FF-Dornbach zu. Der Förderungsantrag ist beim KLFV einzubringen und die Finanzierung des Gemeindeanteiles mittels Nachtragsvoranschlag vorzusehen. 04. Verschiedene Wohnungsvergaben Die Obfrau des Familienausschusses, Frau GR Brunhilde Gritzner, berichtet über die Wohnungsvergaben, die in den letzten Monaten seitens des Familienausschusses einstimmig getätigt wurden. 05. Änderung des Textlichen Bebauungsplanes für die Gemeinde Malta In der Sitzung des Gemeinderates vom 28. November 2014 wurde mit Verordnung des Gemeinderates der Allgemeine Textliche Bebauungsplan für das Gebiet der Gemeinde Malta geändert. Im 3 wurde die bauliche Ausnutzung der Baugrundstücke im Bauland-Dorfgebiet und Bauland-Wohngebiet von 0,4 auf 0,6 geändert. Aufgrund eines Formalfehlers musste der gefasste Beschluss aufgehoben und neu gefasst werden. In letzter Zeit werden immer mehr Um-, Aus- und Zubauten zu bestehenden Wohnobjekten im Rahmen von Familienverbänden (Ausbau von Einfamilienhäusern) getätigt. Es kommt dadurch zu einer Nutzung und Verbesserung der vorhandenen Bausubstanz, Verdichtung von bestehendem Bauland und zum Ansiedeln jüngerer Menschen. Vor allem bei kleineren Grundstücken hat die bis jetzt niedrige Geschoßflächenzahl (0,4) diese Entwicklung gehemmt. Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich, die bauliche Ausnutzung der Grundstücke im Bauland-Dorfgebiet und Bauland-Wohngebiet bei offener Bebauung mit 0,6 (bisher 0,4) festzulegen. Gegenstimmen: Vzbgm. Gerhard Moser, GR Kerstin Pirker-Fuchsbichler, GR Günter Leitner, GR Martin Pirker, GR Stefan Guggenbichler

7 Aus dem Gemeinderat 06. Aufnahme eines Darlehens für die Erweiterung der Ortskanalisation Malta (BA 04, 05, 51, 52 und BA 06) Im Jänner dieses Jahres wurden für eine Darlehensaufnahme für die Ortskanalisation Malta in der Höhe von 1, ,-- mit Laufzeiten von 15 sowie 20 Jahren Angebote eingeholt. Die Geldinstitute BKS Bank AG, Kärntner Sparkasse AG, Austrian Anadi Bank AG, Bawag P.S.K. AG, Raiffeisenbank Maltatal und UniCredit Bank Austria AG haben der Gemeinde entsprechende Angebote mit den Varianten 15 oder 20 Jahre Laufzeit, variabler und fixer Zinssatz, unterbreitet. Die UniCredit Bank Austria AG hat die günstigsten Konditionen (Zinssatz: 0, ,67 Aufschlag variable Variante) geboten. Bei diesem Geldinstitut ist auch der derzeitige Giro- Kredit (Ausschöpfungsvolumen ,--, derzeitige Inanspruchnahme ,--) ausständig. Unter Vergleich der angebotenen Konditionen und auf Antrag des Gemeindevorstandes spricht sich der Gemeinderat mit einer Gegenstimme (GR Günter Leitner) für eine Darlehensaufnahme bei der UniCredit Bank Austria AG aus. Die Höhe der Darlehensaufnahme wird mit ,-- in variabler Form und einer Laufzeit von 15 Jahren festgelegt. 07. Kenntnisnahme der Kassenprüfung vom 17. April dieses Jahres Am 17. April 2015 hat der neu gebildete Ausschuss für die Kontrolle der Gebarung das erste Mal getagt. Neben einem Kassasturz und der Prüfung der Haushalts- und Abgabenbelege für das Haushaltsjahr 2014 haben sich die Mitglieder des Ausschusses auch mit dem Rechnungsabschluss beschäftigt. Der Obmann, Herr GR Günter Voß, berichtet über das Prüfergebnis und bringt die vorliegende Niederschrift den Mitgliedern des Gemeinderates zur Kenntnis. Grundsätzlich wurden keine Ungereimtheiten oder Mängel festgestellt. Der Bericht des Obmannes sowie die vorliegende Niederschrift vom 17. April dieses Jahres werden vom Gemeinderat in Einstimmigkeit zur Kenntnis genommen. 08. Genehmigung des Rechnungsabschlusses für das Haushaltsjahr 2014 Der von der Gemeinde-/Finanzverwaltung erstellte Entwurf des Rechnungsabschlusses für das Jahr 2014 weist ein Einnahmen-Gesamtsoll von ,40 und in Ausgaben ein solches in der Höhe von ,95 aus. Dies ergibt erfreulicherweise einen SOLL-Überschuss von ,45. Neben dem erwirtschafteten SOLL-Überschuss konnte der ordentliche Haushalt Zuführungen an außerordentliche Vorhaben in der Gesamthöhe von ,17 tätigen. Auch der außerordentliche Haushalt wird im Vorlage-/Erläuterungsbericht mit den Vorhaben Gemeindeamtsgebäude-Erneuerung, Radweg R9 Lieser-/Maltatal, Straßensanierung AAW Maltaberg, Gemeindestraßen Asphaltierungen, Wildbach- und Lawinenverbauung, Baulandmodell Hilpersdorf, Festsaal Malta, Ortskanalisation Malta, Katastrophenschäden Gemeindevermögen detailliert dargestellt. Die außerordentliche Gebarung erreichte ein Ausgaben-Gesamt- SOLL von ,09 und hat einen SOLL-Abgang in der Höhe von ,93 zu verzeichnen. Die SOLL-Überschüsse oder SOLL- Abgänge sind Vorhabens bezogen aufgelistet. Nach einer Erläuterung und der Beantwortung einzelner Detailfragen durch den Amtsleiter, den Finanzverwalter und den Bürgermeister wird auf Antrag des Gemeindevorstandes der vorliegende Entwurf des Rechnungsabschlusses für das Jahr 2014 vom Gemeinderat mit 5 Gegenstimmen (Vzbgm. Gerhard Moser, GR Günter Leitner, GR Kerstin Pirker-Fuchsbichler, GR Martin Pirker, GR Stefan Guggenbichler) beschlossen. Heizkostenzuschuss Heizkostenzuschuss in Höhe von 180,00 für Alleinstehende mit bis zu 828,00 netto Monatseinkommen bzw. bei bis zu 1242,00 netto für Zweipersonenhaushalte! Heizkostenzuschuss in Höhe von 110,00 für Alleinstehende mit bis zu 1040,00 netto Monatseinkommen bzw. bei bis zu 1430,00 netto für Mehrpersonenhaushalte! Antragstellung: Ab 14. September 2015 bis 29. Februar 2016 im Gemeindeamt! 7

8 Aus dem Gemeinderat 09. Finanz- und Investitionsplan für die Sanierungsmaßnahmen an der Volksschule in Malta Für das Bauvorhaben Sanierung VS-Malta werden vom Gemeinderat untenstehende Finanzierungspläne einstimmig beschlossen: A) Investitionsaufwand Namentliche Bezeichnung Gesamtbetrag in uro Beträgen Baumeisterarbeiten Elektroinstallationsarbeiten Heizungsanlage Sanitäre Anlagen Fliesenlegerarbeiten Tischlerarbeiten Trockenbauarbeiten Bodenlegerarbeiten Malerarbeiten Bauschlosserarbeiten Lift- und Aufzugsanlagen Einrichtungen Projekt./Baul. VG Projekt./Baul. Elektro Projekt./Baul. Sanitär/Heizung BauKG Nebenkosten Leistungen des Wi-Hofes Leistungen des ZA Gesamtkosten B) Finanzierungsplan Namentliche Bezeichnung Gesamtbetrag in uro Beträgen Teilbeträge gemäß Bauvolumen im Jahr Teilbeträge gemäß Bauvolumen im Jahr Landesmittel Schulbaufonds Bedarfszuweisung VS Bedarfszuweisung (Festsaal-Heiz.) Transferzahlungen vom Bund (Energie/Heizung) Transferzahlungen des Bundes NM-Betreuung Anteil des ordentl. Haushaltes Gesamtkosten

9 Aus dem Gemeinderat 10. Auftragsvergaben für die Sanierung der Volksschule in Malta Für die Sanierung der VS Malta wurden folgende Aufträge an untenstehende Firmen vergeben. Die einzelnen Gewerke wurden nach dem Bundesvergabegesetz ausgeschrieben und von den einzelnen Fachplanern vorgeprüft. Daraufhin wurden Vergabevorschläge erstellt. Gewerke Firma Vergabesummen: in Baumeisterarbeiten Fa. NPG-Bau Neuschitzer GmbH ,23 Elektroinstallationen Fa. Wolfgang Pirker Elektrotechnik ,24 Sanitär und Heizung Fa. Gregoritsch ,12 Malerarbeiten Fa. Wolfgang Pacher ,10 Bauschlosserarbeiten Fa. Thomas Maier, Stahlbau-Metallbau ,90 Trockenbauarbeiten Fa. Trockenausbau Weger GmbH ,25 Fliesenlegerarbeiten Fa. Fliesen u. Glas Strauß GmbH ,60 Tischlerarbeiten Fa. Suntinger & Wallner GmbH ,50 Bodenlegearbeiten Fa. Raummoden Pichler ,90 Lifte und Aufzüge Fa. ThyssenKrupp-Aufzüge GmbH , Zaunanlage entlang des Radweges R 9 Entsprechend den Vereinbarungen mit den Grundeigentümern ist auch im Bereich Tripp- bis Winterbrücke entlang des Radweges R 9 eine Zaunanlage in derselben Ausführung wie beim Teilabschnitt Fischer- bis Trippbrücke - zu errichten. Es handelt sich hierbei um ca Laufmeter in der Ausführung einbetonierte Eisensäulen mit Laschen und 4 waagrecht angebrachten Lärchenbrettern, Breite 12 und 15 cm. Die Anfertigung der Zaunsäulen wurden mit 14,97/Stück an die Fa. Pirker aus Malta vergeben, bei den Lärchenbrettern bekam mit einer Vergabesumme von ,99 einstimmig die Fa. Hasslacher aus Sachsenburg den Zuschlag. Die Vergabebeschlüsse erfolgten jeweils einstimmig. 12. Ausschreibung der Wahl der Grundbesitzervertreter im Nationalpark-Kuratorium und Nationalpark Komitee Erlassung einer Verordnung Mit der neuen Gemeinderatsperiode muss auch die Funktionsperiode der Grundbesitzervertreter im Nationalpark-Komitee und Nationalpark- Kuratorium neu gewählt werden. Die Wahl ist von jeder Gemeinde, welche Anteil am Nationalpark hat, durch Verordnung auszuschreiben. Da nur ein Wahlvorschlag eingereicht wurde, scheinen die Grundbesitzer Friedrich Feistritzer vlg. Faller und Martin Pirker vlg. Stachusbauer weiterhin als Grundbesitzervertreter in den entsprechenden Gremien des Nationalparks auf. 13. Nominierung und Bestellung von Vertretern in nachstehende Gremien Am Beginn jeder Gemeinderatsperiode müssen verschiedenste Gremien seitens der Gemeinde neu besetzt werden. Zu einem Teil sind die Besetzungen durch die Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung (K-AGO) vorgegeben, zum einem anderen sind die Positionen vom Gemeinderat zu beschicken. Grundverkehrskommission Mitglieder: GR Martin Pirker GR Johannes Gritzner (Ersatz) Regionalverband Spittal - Millstättersee Lieser Maltatal - Nockberge Mitglieder: Bgm. Mag. Klaus Rüscher GV Dr. Karlheinz Gigler GV Norbert Enders (Ersatz) GR Kerstin Pirker-Fuchbichler (Ersatz) Reinhalteverband Lieser-Maltatal Vorstandsmitglied: Bgm. Mag. Klaus Rüscher Vertretung nach K-AGO Mitgliederversammlung: Bürgermeister und Mitglieder des Gemeindevorstandes Schlichtungsstelle: GR Andreas Genser GR Franz Stefan Guggenbichler (Ersatz) Kontrollausschuss: GR Günter Voß GR Peter Payer (Ersatz) 9

10 Aus dem Gemeinderat/Gemeindeverwaltung Schulgemeindeverband Mitglieder Bgm. Mag. Klaus Rüscher Vzbgm. DI Josef Lagger Verwaltungsgemeinschaft: Mitglieder: Bgm. Mag. Klaus Rüscher Vzbgm. DI Josef Lagger (Ersatz) Abfallwirtschaftsverband: Mitglieder: Bgm. Mag. Klaus Rüscher Vzbgm. DI Josef Lagger (Ersatz) Sozialhilfeverband: Mitglieder: Bgm. Mag. Klaus Rüscher Vzbgm. DI Josef Lagger (Ersatz) Schlichtungsstelle für Wildschadensangelegenheiten: Mitglieder: GR Martin Pirker GR Johannes Gritzner (Ersatz) Unwetterschäden in der Gemeinde Gewitter am Maltaberg Am um ca Uhr hat eine Gewitterzelle im Bereich Maltaberg/Faschaun/Stubeck zu einem außergewöhnlichen Starkregenereignis geführt. An den Wildbächen Ahornerbach, Feistritzbach, Blasbach und Schrimbach kam es zu massiven Wasser- und Geschiebeführungen. Um ca Uhr wurde die Feuerwehr Malta über die LAWZ (Landesalarm und Warnzentrale) alarmiert, wenig später die FF Dornbach. Am Blasbach und am Schrimbach verhinderten die Verbauungsmaßnahmen eine Katastrophe, in den Rückhaltebecken sammelten sich mehrere tausend Kubikmeter an Geschiebematerial an. Das Rückhaltebecken hinter der 2013 errichteten Sperre am Maltaberg oberhalb des sogenannten Dorfes konnte die Geröllmassen nur zu einem Teil aufnehmen, die Straße auf den Maltaberg wurde z.t. massiv vermurt. Glücklicherweise blieben Leib und Leben, sowie Gebäude verschont! Seitens der Gemeinde Malta wurden gemeinsam mit den Feuerwehren, der WLV (Wildbach und Lawinenverbauung) und den zuständigen Landes- und Bezirksstellen umgehend Maßnahmen für die Sicherheit der Bevölkerung eingeleitet: 10 Do Uhr: Freimachen von Teilbereichen der Maltabergerstraße bzw. Sperre derselben im Bereich der Wegscheidersperre. Fr Uhr: Verständigung der Fachleute von der WLV. Fr Uhr: Befliegung/Begutachtung der Schadensbereiche bzw. Wildbäche (Feistritzbach, Blasbach, Schrimmbach, Trattnerbach) mit dem Polizeihubschrauber unter Beiziehung des Landesgeologen Mag. Goldschmidt, Ing. Tributsch (WLV), Vzbgm. DI Lagger und Feststellung des Gefahrenpotentials. Fr ab Uhr: Freimachung der Maltabergerstraße (Wegscheidersperre) bis Kramerhütte, Beseitigung des Geschiebemateriales in folgenden Bereichen: Unterlauf des Blasbaches, Durchlass Landesstraße, Durchlass vlg. Peterbauer und Wegscheidersperre, sämtliche Absetz- und Rückhaltebecken im Bereiche des Blasbaches, Fr bis Uhr: Wiederinstandsetzung der sogenannten Schanzgräben im Faschaunbereich unter fachlicher Begleitung der WLV. Sa bis Uhr: Abschluss der wichtigsten und unaufschiebbaren Sofortmaßnahmen. Sa Vormittag: Besichtigung der Sperrenbereiche. Sa Uhr: Besichtigung der Ereignisse und der Sperrenbereiche durch den Sektionsleiter der WLV für Kärnten DI Brunner (Sämtliche Talsperren mit Geschiebematerial befüllt) kein Stauraum mehr vorhanden!!! Sa Uhr: Kontaktaufnahme mit BH Dr. Brandner. Sa Uhr: Ausarbeitung eines Notfallplanes / Festlegung des Gefahrenbereiches mit den Vertretern der BH, WLV und Gemeinde, Kontaktaufnahme mit der ZAMG (Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik) Ständige Abfragen der Wetterentwicklung, da weitere Gewitter drohten. So ab Uhr: Erstellung eines INFO-Blattes und Verteilung an den betroffenen Bevölkerungskreis. So Uhr: Information an den Gemeindevorstand. Mo: : Nochmalige Begutachtungen durch Geologen und Sachverständige der WLV. Festlegung der unumgänglich durchzuführenden kurz- und längerfristigen Maßnahmen. Anmietung von Gerätschaften (Bagger, LKW`s etc.) Deponie für die Entsorgung der Materialien (Fa. Gigler). Beginn mit den Arbeiten in den Bereichen Ahornerbach, Feistritzbach, Wegscheidersperre Maltaberg, Sperre Hinterbacher, Sperre vlg. Blaser, Auffang-/Rückhaltebecken und Sperre Schrimmbach, Weganlage vlg. Sailer etc.

11 Gemeindeverwaltung Zwischenzeitlich konnten die entsprechenden Rückhaltebecken ausgebaggert und die Gerinne wieder ertüchtigt werden. Bei einigen Sperren werden zudem Sanierungs- und Verstärkungsarbeiten durchgeführt. Neben den oben genannten Bächen wurde auch an den Gerinnen des Sapserbachs, des Talkerbachs und des Kleinhattenbergbachs Sanierungsarbeiten durchgeführt. Die Kosten für die genannten Instandhaltungsarbeiten belaufen sich nach Schätzungen der WLV auf ,- bis ,- Euro, wobei rund ein Drittel von der Gemeinde übernommen werden muss. Ich möchte mich bei allen herzlich bedanken, die mitgeholfen haben, diese schwierige Situation zu meistern! Durch die gute Zusammenarbeit aller Beteiligter konnte das Gefahrenpotential welches vor allem beim Blasbach und somit für den Hauptort Malta gegeben war, rasch eingedämmt werden. Ein besonderer Dank gilt den Mitarbeitern des Wirtschaftshofes und der Gemeindeverwaltung, die über mehrere Tage unermüdlich im Einsatz waren! Der Bürgermeister LED-Aktion für Gemeinden Gratis LED-Leuchten LED - Aktion unserer Gemeinde mit der Kelag Die Kelag startet am 5. Oktober 2015 eine kärntenweite LED-Aktion. Gemeinsam mit der Kelag können wir damit den Energieverbrauch in unserer Gemeinde senken sowie Kosten sparen. In unserer Gemeinde können die LED-Leuchten am Gemeindeamt ab 5. Oktober in der Zeit von 8.00 Uhr bis Uhr abgeholt werden. So lange der Vorrat reicht. Drei LED-Leuchten geschenkt LED-Leuchten sparen im Vergleich zu herkömmlichen Glüh- und Halogenleuchten bis zu 80% Energie. Sie als Gemeindebürger erhlaten von unserer Gemeinde und der Kelag drei hochwertige LED-Leuchten der Marke Philips geschenkt.* Vorteile von LED-Leuchten: Höchste Energieeffizienz Maximale Lichtausbeute Lange Lebensdauer Zusätzlich erhält jeder, der sein LED-Paket abholt, einen Gutschein für den neuen Kelag- Onlineshop, mit dem weiteren drei LED-Leuchten gratis bezogen werden können. *Maximal drei Leuchten pro Haushalt. So lange der Vorrat reicht. 11

12 Gemeindeverwaltung Feuerwehr Ortsfeuerwehr- Kommandantenwahl FF Malta Die Ortsfeuerwehrkommandantenwahlen wurden am abgehalten. Die Wahlbehörde unter dem Vorsitz von Bürgermeister Mag. Klaus Rüscher und den Beistizern Feistritzer Friedrich und Grojer Ebert sorgte für den ordnungsgemäßen Ablauf. Als Kommandant der Feuerwehr Malta wurde Gustav Oprießnig bestätigt. Zum Kommandanten-Stellvertreter wurde Siegfried Truskaller aus Hilpersdorf gewählt. FF Dornbach Die Ortsfeuerwehrkommandantenwahlen wurden am abgehalten. Die Wahlbehörde unter dem Vorsitz von Bürgermeister Klaus Rüscher und den Beisitzern Pöllinger Leonhard und Neuschitzer Rudolf sorgte für den ordnungsgemäßen Ablauf. Zum Kommandanten wurde Rubenthaler Christian und zum Kommandanten-Stellvertreter wurde Leitner Michael gewählt. Rubenthaler Christian übernimmt damit die Aufgabe von Eder Herbert, welcher in den letzten 6 Jahre als Kommandant die Geschicke der Feuerwehr Dornbach geleitet hatte. Gemeindefeuerwehr- Kommandantenwahl Am 19. Juni fand die Wahl des Gemeindefeuerwehrkommandanten statt. Gustav Oprießnig wurde zum Gemeindefeuerwehrkommandanten gewählt. Sein Stellvertreter ist Ortsfeuerwehrkommandant Christian Rubenthaler. 12

13 Gemeindeverwaltung Gemeindebesuch Frau LHStv. Dr. Gaby Schaunig Am stattete die Referentin des Landes Kärnten für Gemeinden und Finanzen, Frau LHStv. Dr. Gaby Schaunig, unserer Gemeinde einen Kurzbesuch ab. Der Bürgermeister präsentierte die Gemeinde und stellte die erledigten und zukünftigen Projekte vor. Vor allem vom gemeindeübergreifenden Kindergartenzentrum war Frau Dr. Schaunig begeistert und lobte die kärntenweite Vorbildwirkung unserer Gemeinde in Sachen Kinderbetreuung. Zudem zeigte sich die Referentin mit der finanziellen Entwicklung der Gemeinde Malta zufrieden. Der Bürgermeister hob die gute Zusammenarbeit zwischen der Gemeindeabteilung des Landes und der Gemeinde Malta hervor. Verkehrsbehinderung Freischneiden von Hecken, Bäumen und Sträuchern Gemäß 91 Straßenverkehrsordnung sind Grundstückseigentümer verpflichtet, Bäume, Sträucher, Hecken u. dgl., die die Verkehrssicherheit (insbesondere freie Sicht auf den Straßenverlauf) beeinträchtigen, selbst auszuästen oder zu entfernen. Sollte dies nicht geschehen, kann die Behörde gemäß 49 des Kärntnerstraßengesetztes verlangen, dass Bäume, Sträucher, Hecken und Wurzeln, die in eine öffentliche Straße hineinragen oder sich im Straßenkörper ausdehnen, vom Grundeigentümer ohne Entschädigung entsprechend ausgeästet oder entfernt werden. Im Sinne der Verkehrssicherheit und der Bedachtnahme auf Einsatzfahrzeuge und deren Höhe werden die Anrainer an öffentlichen Straßen ersucht, erforderliche Vorkehrungen zu treffen. Eine Missachtung der Maßnahmen könnte Haftungsansprüche und kostenpflichtige Ersatzvornahmen durch die Gemeinde zur Folge haben. Entsorgung Gartenabfälle und Strauchwerk Wann? Freitag, 30. Oktober Uhr Uhr Wo? ASZ-Altstoffsammelzentrum Malta - Tripphube Gartenabfälle und Baumschnitt müssen getrennt entsorgt werden. Auf die Getrennte Anlieferung von Gartenabfällen und Baumschnitt wird dringend hingewiesen. 13

14 Gemeindeverwaltung Veterinärwesen Kastrationspflicht von Katzen In Österreich gilt eine Kastrationspflicht von Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie, sofern sie nicht zur Zucht verwendet werden oder in bäuerlicher Haltung leben. Unter bäuerlicher Haltung sind nicht Katzen gemeint, die der Landwirt als Heimtier hält, für diese Katzen gilt auch die Kastrationspflicht. Der Begriff bäuerliche Haltung wird als Sammelbegriff für Katzen verwendet, die keinem Halter zuzuordnen sind. Es handelt sich dabei um Tiere, die vielleicht zwar regelmäßig auf einem bäuerlichen Hof mitgefüttert werden, aber ansonsten verwildert sind und als Streunertiere leben. Eine Katze inkl. ihrer Nachkommen kann in nur 1,5 Jahren bis zu 2000 Nachkommen haben. Diese Fähigkeit zur lawinenartigen Vermehrung gelingt durch eine außerordentlich hohe Fruchtbarkeit dieser Tierart. Etwa ab dem 7. Lebensmonat wirft eine Katze bis zu 3 Mal pro Jahr ca. 4 Katzenwelpen. Laufende Würfe erfolgen bis zu ihrem natürlichen Lebensende mit bis zu 20 Jahren. Mit der unkontrollierten Vermehrung steigt auch die Gefahr einer Ausbreitung von diversen Katzenkrankheiten. Es gilt der Vermehrungsfreudigkeit der streunenden, herrenlosen und verwilderten Hauskatzen Einhalt zu gebieten. Streunende, nicht auf Menschen geprägte Katzen bekommen ebensolche Nachkommen. Diese verwilderten Tiere lassen sich von Menschen nicht berühren. Streunerkatzen sind meistens fast blind, ihre Augen sind mit Eiter verklebt. Während des Atmens bilden sich Blasen vor den Nasenöffnungen durch eitriges Nasensekret. Das Fell der abgemagerten Tiere ist schmutzig und klebrig weil mit dem geschwürigen Maul keine Pflege möglich ist. Die inzuchtgeschädigten Katzen leiden unter Parasiten und Infektionskrankheiten. Solche Tiere erregen, im günstigen Fall Mitleid, jedenfalls aber Ärger allein durch ihre Anwesenheit. Diese Populationen bereiten den Menschen auch Schwierigkeiten durch ihre Ausscheidungen und ihr oft zerstörerisches Verhalten. Noch immer werden Katzen zum Teil durch verbotene und tierquälerische Methoden wie Vergiften, Erschlagen, Ertränken oder Aussetzen entsorgt, oder erfrieren im Winter. Das Tierschutzgesetz verbietet Tiere ohne vernünftigen Grund zu töten ( 6 Abs. 1 TSCHG, BGBl I Nr. 118/2004 i.d.g.f.). Ein Verstoß dagegen kann mit hohen Geldstrafen geahndet werden. Vorteile von kastrierten Katzen für uns Menschen Kastrierte Tiere sind gesündere und bessere Jäger von Mäusen, Ratten und ähnlichen Tieren. Die Kosten für die Katzenkastrationen sind geringer, als eine immer größer werdende Kolonie mit Nahrung zu versorgen. Eine kastrierte und somit stabile Katzengruppe verteidigt ihr Revier gegen unkastrierte Neuzugänge. Übelriechendes Markieren entfällt. Kein Zuwachs von unerwünschtem Katzennachwuchs. Daraus resultierende Nachbarschaftsstreitereien erübrigen sich. Bei Nichteinhaltung der Kastrationspflicht drohen hohe Strafen. Bildung Zentrale Beratungs- und Servicestelle für Basisbildung und Alphabetisierung Lesen und Schreiben ist nicht für jeden eine Selbstverständlichkeit. Seit Veröffentlichung der OECD-Studie PIAAC ( PISA für Erwachsene ) ist bekannt, dass in Österreich rund eine Million Menschen nicht über jene schriftsprachlichen Kenntnisse verfügen, die in ihrem Lebensumfeld privat oder beruflich vorausgesetzt werden. Dabei handelt es sich nicht nur um Migrant_innen. Es sind Menschen aus unserer Nachbarschaft, die täglich darum bemüht sind ihre Defizite zu verstecken und deshalb jede Situation vermeiden, in der sie etwas schreiben müssten. Neben der ständigen Angst entdeckt zu werden, sind Ausgrenzung vom gesellschaftlichen Leben, ein hohes Arbeitslosigkeitsrisiko, erhöhte Armutsgefährdung, Ausschluss von Weiterbildung und dadurch fehlende Entwicklungschancen die Folgen. Mittlerweile gibt es ein gut ausgebautes Kursangebot in ganz Österreich, das allen Kurssuchenden kostenfrei zur Verfügung steht. Damit alle Menschen, die das wollen, dieses Angebot in Anspruch nehmen können, müssen sie oder vermittelnde Personen im Umfeld aber auch darüber Bescheid wissen. Weitersagen ist erlaubt! 14

15 Gemeindeverwaltung Das kostenlos erreichbare Alfatelefon Österreich ist eine überregionale und überinstitutionale Beratungsstelle, wo alle Informationen über Kursangebote zusammenlaufen. Geschulte Berater_innen geben dort über das am besten passende Kursangebot Auskunft und beantworten alle Fragen, die das Thema Basisbildung und Alphabetisierung betreffen. Weitere Informationen finden Sie auf: Umwelt, Wasser, Naturschutz Entsorgung häuslicher Abwässer Zur Situation der Entsorgung häuslicher Abwässer: Der Ausbau der Kanalisation für die ordnungsgemäße Entsorgung der häuslichen Abwässer in den Kärntner Gemeinden ist schon sehr weit fortgeschritten. Nahezu sämtliche Gemeinden betreiben Kanalisationsanlagen bzw. ist eine solche Anlage in Planung oder Umsetzung. Allerdings gibt es in jeder Gemeinde Siedlungsbereiche, wo niemals Kanalisationsanlagen errichtet werden, weil dort die Besiedelung zu dünn ist. Für jene Siedlungsbereiche gilt derzeit folgende gesetzliche Regelung: Wurde ein Wohngebäude vor dem Juli 1990 errichtet, ist eine dem Stand der Technik entsprechende Abwasserentsorgungsanlage erst mit Jahresbeginn 2016 verbindlich vorgeschrieben. Wurde ein Wohngebäude jedoch nach dem Juli 1990 errichtet, sind die häuslichen Abwässer auch jetzt schon dem Stand der Technik entsprechend zu entsorgen. Was bedeutet die Entsorgung häuslichen Abwassers nach dem Stand der Technik? Häusliche Abwässer werden dann nach dem Stand der Technik und damit ordnungsgemäß entsorgt, wenn sie in einer vollbiologischen Kleinkläranlage gereinigt werden, wenn sie in einer nachweislich dichten Senkgrube gesammelt und anschließend in eine dafür geeignete öffentliche Kläranlage zur Reinigung gebracht werden oder wenn sie durch einen dichten Kanal, der zu einer öffentlichen Kläranlage führt, geleitet werden. Schon jetzt sind sämtliche Wohngebäude, die nach 1990 erbaut worden sind, nach einer dieser drei Möglichkeiten zu entsorgen. Mit Jahresbeginn 2016 gilt diese Regelung für sämtliche Wohngebäude in Kärnten. Das bedeutet, wenn bis jetzt die häuslichen Abwässer in einer Drei- Kammer-Faulanlage, einer Sickeranlage oder einer nicht dichten Senkgrube gesammelt werden, hat der jeweilige Eigentümer des Wohngebäudes bis Jahresbeginn 2016 für eine dem Stand der Technik entsprechende ordnungsgemäße Entsorgung seiner häuslichen Abwässer zu sorgen. Es wird Fälle geben, wo der Anschluss an die öffentliche Kanalisationsanlage die beste Möglichkeit ist, auch wenn sich das Wohngebäude nicht im sog. Pflichtbereich der Gemeinde befindet. In vielen Fällen Raummoden Wir machen Wohnen schön! wird eine vollbiologische Kleinkläranlage die beste und sinnvollste Lösung sein. Dafür ist die wasserrechtliche Genehmigung von der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft notwendig. Oft wird es sich anbieten, dass mehrere Wohngebäude in einer Kleinkläranlage gemeinsam entsorgt werden. Für Wohngebäude, die nicht ständig bewohnt sind (beispielsweise Ferienhäuser), kann auch eine nachweislich dichte Senkgrube mit Ausfuhr des Senkgrubeninhalts in eine Kläranlage die kostengünstigste Lösung sein. Ziel ist es jedenfalls, dass ab dem Jahre 2016 keine häuslichen Abwässer mehr ungeklärt in das Grundwasser bzw. in Oberflächenwässer wie Bäche, Flüsse oder nicht ständig wasserführende Gerinne abgeleitet werden. Die Gewässeraufsicht des Landes wird dies ab Jahresbeginn 2016 jedenfalls auch überprüfen. Wie die Sonne im Sommer - so strahlt IHR Herd im Winter Die Produktion, Schauraum & Fachberatung in: 9851 Lieserbrücke Gewerbestr. 2 Teppiche Parkettböden Bodenbeläge Holzstiegen nach Maß Polsterungen Vorhänge Karniesen Sonnenschutz 9813 Möllbrücke Hauptstraße 18 Tel.: 04769/2361 Fax: DW 4 vorsorgen! Wir beraten Sie gerne! T: 04762/

16 Gemeindeverwaltung Bienenweiden Land- und Forstwirtschaft Rettung der Bienen ReNatura Z2 Bienenweide mit Feld- und Wiesenblumen Anwendungsbereich: Reichblühende Saatgutmischung wertvoller ein-, über- und mehrjähriger Kräuter und Kleearten für Maßnahmenprogramm zur alle Rettung Lagen in der ganz Bienen Österreich. und Tipps zum sachgemäßen Umgang mit Pflanzenschutzmittel Ansaat: Mitte April. Das Saatgut zum benötigt Schutz ein der feinkrümeliges, Bienen gut abgesetztes Saatbett. Pflege: Im Ansaatjahr ist ein Pflegeschnitt 4-8 Wochen nach der Ansaat empfohlen. Bei starkem Unkrautdruck Aufgrund der zahlreichen Bienenverluste und/oder früher Anlage im vergangenen Winter, Aussaatmenge: wurde in Absprache 2-3 g/m² mit ***) dem Bienenzucht-Packungsgröße: nicht viel Platz, 10 kg es reichen einige Quadratmeter. Art.-Nr.: kann auch ein kostengünstig weiterer Pflegeschnitt angelegt bis in den werden. Herbst notwendig Man braucht sein. dafür verein und auf Initiative von LR Christian Benger ein Geeignetes Saatgut für Bienenweiden ist bei der Kärntner Saatbau erhältlich. Es gibt drei spezielle Saatgutmi- 100 % Kräutermischung bestehend aus: Maßnahmenprogramm unter dem Motto Wir bringen das Land Schafgarbe zum (Achillea Blühen millefolium**), erstellt. Wundklee (Anthyllis vulneraria**), schungen, Wiesenflockenblume die aus einer (Centaurea Vielzahl jacea*), an Kräutern, Schmalblättr. Blumen Wiesenflockenblume (Centaurea jacea ssp. angustifolia*), Wilde Möhre (Daucus carota**), Margerite (Leucanthemum vulgare*), und Gräsern bestehen. Wiesensalbei (Salvia pratense**), Gemeines Leimkraut (Silene vulgaris**), Gelbklee (Medicago lupulina), Rotklee (Trifolium pratense), Maßnahmenprogramm Weißklee (Trifolium repens), beinhaltet Buchweizen (Fagopyron beispielsweise esculentum), Färber-Kamille (Anthemis tinctoria), Ringelblume (Calendula Das den raschen officinalis), Ausgleich Kornblume (Centaurea der Bienenverluste cyanus), Klatschmohn durch Nachzucht heimischer Bienen, die Verstärkung der Aus- und guten Pflanzenschutzpraxis und Vorsichtsmaßnahmen (Papaver rhoeas), Auch in Phazelia privaten (Phacelia Hausgärten tanacetifolia). sollen die Grundsätze der *) zertifiziert nach REWISA Weiterbildung der Imker **) zertifiziert nach G-Zert hinsichtlich Bienengesundheit ***) Bei opt. Bodenvorbereitung und Einsatz landw. Sätechnik. bei der Anwendung von Pestiziden und Herbiziden und die verstärkte Anlage von Blühflächen auf landwirtschaftlichen ReNatura und Z3 Bienenweide, öffentlichen Flächen. artenreich Bienen braudung kann zu Schäden an Bienenvölkern führen. eingehalten werden, denn eine unsachgemäße Anwenchen Anwendungsbereich: als Lebensgrundlage ein Reichblühende kontinuierliches Saatgutmischung Angebot aus ein- und mehrjährigen Pflanzen mit höchstem Bienenfutterwert an pollen- und nektarliefernden für alle Stand Pflanzen. orte in ganz Im Österreich. Unterschied Ansaat: zu anderen Nutztieren Ansaat wählen ab Mitte Bienen April ihr bis Futter in den Spätsommer. Tipps zum Das Saatgut bewussten benötigt Umgang ein feinkrümeliges, mit Pestiziden gut abgesetztes Saatbett. Natur, Die einjährigen sie ste- Komponenten Herbiziden sorgen zum für ein Schutz schnelles der Aufwachsen Bienen der Mischung. und frei aus dem Angebot der umliegenden hen somit Pflege: in besonderer Wechselwirkung Im Ansaatjahr ist mit ein Pflege ihrer schnitt Umwelt. Der von vielen geschätzte werden. Englische Ab dem Folgejahr Rasen wird ist die Mischung chemischen zweimal Pflanzenschutz- jährlich geschnitten. und Die Nutzung Unkrautvertil- des im Spätsommer/Herbst Den Einsatz und notwendig, die Anzahl das Schnittgut der Anwendungen muss abgeführt von für Bienen wertlos, eine Fläche 1. Schnittes mit vielen als Heu Kräutern (Ende Juni/Anfang und gungsmitteln Juli) ist sinnvoll, auf damit das wieder notwendigste reife Samen Maß in den reduzieren. Boden Blumen hingegen bringt Vielfalt gelangen als und Nahrungs- sich die Bienenweide und Honigquelle für die Bienen. Nach der Obstblüte und nach und befolgen. so wieder Die Anwendungsbestimmungen regenerieren kann. Das Schnittgut kann der als Mittel wertvolles beachten Heu für Pferde oder Jungvieh verwendet werden. der Blüte Aussaatmenge: von bienenfreundlichen 2-3 g/m² ***) Sträuchern fehlen Packungsgröße: Information 10 kgund Beratung über Art.-Nr.: die Anwendung und im Spätsommer 30 % Gräsermischung und Herbst bestehend vielfach aus: geeignete Trachtpflanzen. Glatthafer Für (Arrhenatherum ein Bienenvolk elatius**), ist dies Goldhafer jedoch eine (Trisetum wichti- flavescens) einholen. Wiesenschwingel (Festuca pratensis) Wiesenrispe (Poa Wirkung der Mittel beim sachkundigen Verkäufer ge Zeit, pratensis). weil die beginnende Aufzucht der Winterbienen Auf die richtige Dosierung und Ausbringungsmenge beginnt. 70 % Nur Kräutermischung gesunde, gut bestehend genährte aus: Bienen überstehen achten. den Winter. Zur Verbesserung des Nahrungsangebotes Pflanzenschutzmittel keinesfalls tagsüber während Echte Schafgarbe (Achillea millefolium**), Kornrade (Agrostemma githago), Färber-Hundskamille (Anthemis tinctoria), Echter sind Bienenweiden besonders nützlich, sie können ohne des Bienenfluges ausbringen. Die Anwendung erfolgt carota**), aus Rücksicht Karthäusernelke auf die Bienen (Dianthus am carthusiano- besten in den Wundklee (Anthyllis vulneraria**), Kornblume (Centaurea cyanus), Wiesenflockenblume (Centaurea jacea*), großen Skabiosenflockenblume Aufwand angelegt (Centaurea werden. scabiosa**), Wilde Möhre (Daucus rum**), Prachtnelke (Dianthus superbus**), Buchweizen (Fagopyrum Abendstunden, esculentum), Witwenblume nach Einstellung (Knautia des arvensis*), Bienenfluges. Rauer Mit Bienenweide Löwenzahn (Leontodon sind Pflanzen hispidus**), gemeint, Margerite die (Leucanthemum den Bienen Nektar (Lychnis und flos-cuculi*), Pollen als Klatschmohn Nahrung (Papaver bieten und rhoeas*), deshalb Gew. Brunelle Pflanzenschutzmaßnahmen (Prunella vulgaris), Wiesensalbei nach (Salvia Möglichkeit pratensis *), durch vulgare*), Unnötige Hornklee Anwendungen (Lotus corniculatus), vermeiden Kuckuckslichtnelke und chemische besonders Tauben-Skabiose gerne angeflogen (Scabiosa columbaria), werden. Rote Die Lichtnelke Bienenweiden sind Leimkraut aufgrund (Silene vulgaris**), ihrer Buntheit Bergklee nicht (Trifolium nur schön montanum), an- Großer Pflanzen Ehrenpreis wie (Veronica Gänseblümchen, teucrium**). Löwenzahn oder (Silene dioica**), biologische Nickendes oder Leimkraut mechanische (Silene Maßnahmen nutans**), Gemeines ersetzen. zuschauen, *) zertifiziert nach sie REWISA können **) auch zertifiziert ohne nach großen G-Zert ***) Aufwand Bei opt. Bodenvorbereitung und Spitzwegerich und Einsatz landw. Sätechnik. sind keine Unkräuter, Löwenzahn ist eine wichtige Nahrungsquelle für die Bienen. 16 Kärntner Saatbau e. Gen., Kraßniggstraße Klagenfurt

17 Gemeindeverwaltung Mitteilung vom Land Kärnten Urlaub für pflegende Angehörige Angebot 7 Übernachtungen im Einzelzimmer auf Vollpensionsbasis im Kurzentrum Bad Bleiberg Kurärztliche Untersuchungen Individuelle Therapieanwendungen Hallenbad, Freibad, Saunalandschaft, Dampfbad uvm. Vorträge zu pflegerelevanten Themen Rahmenprogramm Antragsvoraussetzung Pflege und Betreuung eines nahen Verwandten seit mind. zwei Jahren Mehr als die Hälfte des Betreuungsaufwandes muss von der/dem Antragsteller/in erbracht werden Mindestens Einstufung in der Pflegestufe 3 Hauptwohnsitz in Kärnten bzw. Aufenthaltsberechtigung mehr als 4 Monate Entrichtung eines Selbstbehaltes in Höhe von 50,-- Antragsunterlagen Unterfertigter Antrag Urlaub für pflegende Angehörige Letztgültiger Pflegegeldbescheid in Kopie Meldezettel der/des Antragstellers/in und der/des Pflegebedürftigen (nicht älter als 6 Monate) Kopie der letzten drei Monatsrechnungen allfällig in Anspruch genommener mobiler sozialer Dienste Sicherstellung der Ersatzpflege Mobile soziale Dienste Förderungen (Kurzzeitpflege, finanzielle Ersatzpflegeförderung Sozialministerium Service) Durchführungszeitraum Turnusse im Herbst Turnus 29. November bis 06. Dezember Turnus 13. Dezember bis 20. Dezember 2015 Einsendeschluss: Freitag, 30. Oktober 2015 Anträge erhältlich ab Montag, 07. September 2015 bei den Gemeindeämtern/Magistraten sowie beim Amt der Kärntner Landesregierung bzw. im Internet unter Projektbeauftragte Dr.in Michaela Miklautz, UAL Dr.in Andrea Meisslitzer Abteilung 5 Gesundheit und Pflege Mießtaler Straße 1, 9021 Klagenfurt am Wörthersee Tel.: DW 15456, Fax: DW abt5.pflegeurlaub@ktn.gv.at Wichtige Mitteilung an alle Waldbesitzer Massenvermehrung von Fichtenborkenkäfern Die Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau hat eine Verordnung betreffend Vorkehrungen gegen eine Massenvermehrung der Fichtenborkenkäfer erlassen. Demnach haben die Eigentümer von Waldflächen und Inhaber von Holz ihren Bestand regelmäßig auf das Auftreten von Fichtenborkenkäfern zu kontrollieren. Neben Wahrnehmungen über eine gefahrdrohende Vermehrung der Fichtenborkenkäfer wie Austritt von Bohrmehl, das Auftreten von Ein- und/oder Ausbohrlöchern am Stamm, das Abfallen von Rinde, das Verfärben und Dürrwerden der Krone stehender Nadelbäume sind auch Erscheinungen (z.b. wie durch abiotische Einflüsse wie Wind, Schnee oder auf sonstige Weise geschädigte und nicht aufgearbeitete Schadhölzer) unverzüglich unter Angabe der Örtlichkeit, der Flächengröße und der befallenen Holzmasse der Bezirkshauptmannschaft zu melden. Die Aufarbeitung oder bekämpfungstechnische Behandlung ist unverzüglich durchzuführen. Die Verordnung ist auf unserer Homepage abrufbar. 17

18 Gemeindeverwaltung LEADER Projekt LAG Nockregion Oberkärnten Insgesamt 77 österreichische Regionen starteten am 24. Juni 2015 im Tech Gate Vienna gemeinsam mit Bundesminister Andrä Rupprechter in die neue LEADER- Periode. Ziel des EU-Förderprogramms ist es, die Lebens- und Wirtschaftsbedingungen im ländlichen Raum durch passende Entwicklungsstrategien zu verbessern. Wir unterstützen damit kulturell und wirtschaftlich lebendige Dörfer mit einer hohen Lebensqualität von der Dorferneuerung über touristisch attraktive Kulturveranstaltungen bis hin zu Naturerlebnisangeboten. Das ist eine unverzichtbare Grundlage für ein lebenswertes Österreich, erklärte Bundesminister Andrä Rupprechter. Gemeinsam denken, zusammen wachsen! Das ist unser Motto und wir wollen dies auch weiterhin verfolgen! Für die neue Förderperiode bis 2020 mussten sich die Regionen (Lokale Aktionsgruppen LAGs) wieder mit neuen bzw. überarbeiteten Strategien bewerben. Wir haben es geschafft, bei der Bewertung der Strategie eine der drei besten Regionen Österreichs zu sein (184 von 185 Punkten erreicht mehr Punkte bedeuten mehr Fördermittel für die Region). Die LAG Nockregion-Oberkärnten umfasst 15 Vollmitgliedsgemeinden und hat EinwohnerInnen. Der Strategie-Prozess hat in den letzten Jahren stattgefunden. Unter anderem wurden der Demografie Check und viele weitere Maßnahmen durchgeführt, in denen unter Einbindung der Bevölkerung die Bedarfe der Region ermittelt wurden. Die Genehmigung bedeutet, dass wir wieder Impulse in der Region setzen können. In der vergangenen Förderperiode haben wir sehr viele erfolgreiche Projekte wie z.b.: Berg und Kunst in Gmünd, Bau des Museums Carantana in Molzbichl, Revitalisierung des Kinos in Millstatt, Präsentationsraum der Brauerei Shilling, Nock-Kompost, Gartenkunst am See und vieles mehr unterstützt. Aufgrund der Gemeinderatswahlen im März wurde auch der Vorstand der LAG neu gewählt: Obmann: Bgm. Gerhard Pirih Obmann Stv.: Bgm. Wolfgang Klinar Finanzen: Bgm. Matthias Krenn Stv: Bgm. Klaus Rüscher Schriftführer: Bgm. Marika Lagger-Pöllinger Stv.: Bgm. Michael Maier Weiteres Mitglied: LWK Präsident Ing. Johann Mößler Wir freuen uns auf die nächsten Jahre, um durch Leader-Projekte den Lebens- und Wirtschaftsraum in unserer Region zu stärken. Kontakt: LAG Nockregion-Oberkärnten Christine Sitter MBA Foto: Quelle: BMLFUW-Strasser (v.l.n.r.: Bundesminister Andrä Rupprechter, Obmann Stv. Bgm. Wolfgang Klinar, LAG Managerin Christine Sitter, Obmann a.d. Vzbgm. Martin Hipp, Amt der Ktn. Landesregierung Dr. Kurt Rakobitsch) 18

19 Gemeindeverwaltung/Gemeindeprojekte Volksschule Malta Generalsanierung der VS Malta Die Generalsanierung unserer Volksschule ist in vollem Gange Mit Ende Juni 2015 konnten die beauftragten Firmen mit den Renovierungsarbeiten an unserer Volksschule beginnen. Die Arbeiten gehen zügig voran und sollen bis Ende Oktober des Jahres vollendet werden. Schwerpunkte der Erneuerung des 1968 errichteten Gebäudes sind ein neues Heizsystem (Biomasse statt Öl), neue Heizungsleitungen und Heizkörper, neue sanitäre Anlagen, z.t neue Böden, Barrierefreiheit durch die Installation eines Aufzugs im Hauptgebäude und eines Treppenlifts in Richtung Turnsaal, neue Elektro- und EDV-Installationen, Schallschutzdecken in den Klassen und Aulen, eine zusätzliche Fluchtstiege aus dem Obergeschoß und die Schaffung eines Nachmittagsbetreuungsbereiches in den Räumlichkeiten des ehemaligen Kindergartens. Zudem wird ein Medienraum geschaffen. Die Gemeinde Malta ist bemüht, Eltern und jungen Familien bestmögliche Rahmenbedingungen für die Bildung und Betreuung ihrer Kinder anzubieten. In der Weihnachtsausgabe unserer Gemeindezeitung werden wir ausführlich über die Renovierung der Volksschule Malta berichten. Radweg Erneuerung der Brücke am Radweg auf Höhe Anwesen vlg. Molzinger Im Juli des Jahres wurde die Holzkonstruktion der Brücke am Radweg R9 in Richtung Anwesen vlg. Molzinger über den Stockbodenbach erneuert. Die alte Holzkonstruktion war bereits in einem teilweise schlechten Zustand und entsprach nicht mehr den sicherheitstechnischen Gegebenheiten. Die Arbeiten wurden von der Fa. Ing. Georg Preiml aus Gmünd in Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftshof und den Nationalparkarbeitern durchgeführt. Das Foto zeigt die auch optisch sehr gelungene Brücke. 19

20 Gemeindeprojekte Radweg Feierliche Eröffnung des Radwegs R9 Malta/Gries-Stockbodenbachbrücke Fast wäre die Fertigstellung unseres Radwegs zur never ending story geworden. Nach dem positiven Abschluss der Verhandlungen mit den betroffenen Grundbesitzern folgten zähe Verhandlungen mit dem Land Kärnten. Wie bereits berichtet, konnten im Sommer und Herbst 2014 die Bauarbeiten in Angriff genommen werden und in diesem Jahr abgeschlossen werden. Das rund 3,5 km lange Teilstück schmiegt sich wie die meisten Teile des Radwegs an den Maltafluss, wobei das neue Teilstück als besonders reizvoll bezeichnet werden kann. Der Neubau umfasst neben dem Wegabschnitt auch zwei Brückenbauwerke (Rödernbrücke und Stockbodenbachbrücke). Die Kosten belaufen sich insgesamt auf rund ,- wobei das Land Kärnten für 2/3 und die Gemeinde Malta für 1/3 der Kosten aufkommen. Ausnahme ist die Rödernbrücke, bei der eine Kostenteilung (50 : 50) zwischen Land und Gemeinde ausverhandelt wurde. Das Brückenbauwerk war Bedingung des Grundbesitzers AG NB Malta für die Grundinanspruchnahme. Trotz heißem Sommerwetter konnten zahlreiche Gäste bei dieser Eröffnungsfeier begrüßt werden. Für das leibliche Wohl sorgte der Sportverein Malta, Sektion Wintersport, gemeinsam mit der Familie Gritzner vom Malteinerhof. Der Erlös der Veranstaltung kommt der Jugendarbeit des Sportvereins zu Gute. Wie so oft, wertete die Trachtenkapelle Malta den Festakt durch die gelungene musikalische Begleitung auf. Danke an alle, die diese Eröffnungsfeier zu einem gelungenen Fest gemacht haben! Die letzten Monate zeigen, dass der Radweg nach dem besagten Lückenschluss ausgesprochen gut angenommen wird. Bei Einheimischen und Gästen ruft er durchwegs Begeisterung hervor. Das Teilstück Malta/Gries bis Stockbodenbachbrücke wurde mit einem Festakt am 4. Juli 2015 feierlich eröffnet. In seiner Festrede ließ Bürgermeister Klaus Rüscher die Entstehungsgeschichte des Radwegs durch das Maltatal Revue passieren. Zudem bedankte er sich bei allen, die mitgeholfen haben, dieses so wichtige Projekt zu realisieren! Der für die Landesstraßen zuständige Landesrat, Gerhard Köfer, führte in der Folge die offizielle Eröffnung durch. Die Grußbotschaft des Landeshauptmannes überbrachte Bundesrat und Bürgermeister der Nachbargemeinde Mallnitz, Günther Novak. Bgm. Mag. Klaus Rüscher mit Radbrezn 20 Bundesrat Bgm. Günter Novak, Bgm. JohannWinkler, LR Gerhard Köfer, Bgm. Mag. Klaus Rüscher

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