Gebühren- und Beitragsordnung

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1 Gebühren- und Beitragsordnung Gültig ab 21. März Aufnahmegebühr Ordentliche Mitglieder (Ziffer und 2.1.6) 250,00 2 Beiträge 2.1 Mitgliedsbeiträge Ordentliche Mitglieder (Vollendung 21. LJ) 288, Jugendliche Mitglieder 144, Außerordentliche Mitglieder (Vollendung 21. LJ) 96, Außerordentliche Mitglieder (Vollendung LJ) 33, Fördernde Mitglieder, Absprache mit dem Vorstand Ordentliche Mitglieder mit Privatfliegerregelung (Vollendung 21. LJ) 438, Jugendliche Mitglieder mit Privatfliegerregelung 294, Baustundenbeitrag Jugendliche u. ordentliche Mitglieder, die im lfd. Jahr am Flugbetrieb teilnehmen, sind verpflichtet, ihren Beitrag zur Erhaltung von Vereinsgerät, Vereinsanlagen und Gelände sowie für besondere Vereinsmaßnahmen zu leisten. Die Höhe dieses Baustundenbeitrages wird durch die jährliche Jahreshauptversammlung für das lfd. Jahr festgelegt. Leistet ein ordentliches Mitglied weniger Arbeitsstunden als dem errechneten Baustundendurchschnitt entspricht, wird für jede Fehlstunde ein Ausfallbeitrag von 10,00 berechnet, Jugendliche die Hälfte. Im Laufe des Jahres neu eingetretene Mitglieder sind im Eintrittsjahr von diesem Beitrag befreit. Die aktive Mitarbeit wird erwartet. Mitglieder über dem 70. LJ sind befreit. 2.3 Flugbetriebsbeitrag Jugendliche und ordentliche Mitglieder, die im lfd. Jahr als Flugzeugführer am Flugbetrieb teilnehmen, sind verpflichtet, sich im jährlichen Flugbetriebsplan einteilen zu lassen. Wird dem Flugbetriebsdienst nicht nachgekommen, so wird dem Mitglied ein Ausfallbeitrag in Höhe von 30,00 für den ersten Fehltag in Rechnung gestellt; jeder weitere Ausfall verdoppelt den vorherigen Ausfallbeitrag. Mitglieder über 70. LJ sind von dieser Verpflichtung befreit. 2.4 Geländenutzungsbeitrag a) Mitglieder auf nichtvereinseigenen Segelflugzeugen gem und pro Windenstart 10,00 b) Mitglieder auf nichtvereinseigenen Selbststartern gem und pro Start 10,00 c) Gäste mit eigenem Flugzeug (3 Tagespauschale) 15,00 Dies kann max. 3 Mal im Jahr in Anspruch genommen werden. 2.5 Sonstige Beiträge Mitgliedsbeiträge BWLV/DAeC (jährlich z.zt.) a) Ordentliche Mitglieder LJ 37,87 b) Ordentliche Mitglieder > 21.LJ und außerordentliche angemeldete Mitglieder 73, Verbandszeitschrift Der Adler (Pflichtbezug) 28, Hans Kellner-Fond e.v. (jährlich) ab Vollendung des 25. LJ 3, Fälligkeit der Beiträge Ziffer 2.1 vierteljährlich, Ziffer 2.2 im folgenden Jahr als Nachberechnung, Ziffer 2.3 nach Nichtantritt/Nichtableistung, Ziffer 2.4 mit Flugabrechnungen, Ziffer 2.5 nach Eingang der Beitragsforderungen. LSV Linkenheim e.v. Gebühren- und Beitragsordnung Stand:

2 2.6 Austritt aus BWLV bzw. Verein Ein Austritt aus dem BWLV ist nur zum Ablauf des Geschäftsjahres zulässig. Ist die Austrittserklärung nicht spätestens bis zum des Geschäftsjahres über den Verein schriftlich der Geschäftsstelle des BWLV zugegangen, so bleiben dem Mitglied aus der Zugehörigkeit zum BWLV erwachsene Zahlungsverpflichtungen für das folgende Geschäftsjahr bestehen. 2.7 Wechsel der Mitgliedschaft Ein Wechsel des Mitgliederstatus (Ziffer 2.1) ist bis zum des laufenden Jahres durch schriftliche Mitteilung an den Vereinsvorstand möglich. 3 Gebühren 3.1 Startgebühren Windenstart a) Mitglieder/Mitglieder umliegender Vereine auf Vereinsflugzeugen 3,20 b) Jugendliche Mitglieder auf Vereinsgerät 2,60 c) Gäste bei Lagern 3,70 d) Gäste außerhalb von Lagern 4, Flugzeugschlepp (Minutenpreis) a) Mitglieder und Mitgliedern Bruchsal 1, x Kraftstoff + 7% USt b) Gäste bei Lagern Ziffer a) + 0,50 c) Gäste außerhalb von Lagern Ziffer a) + 1, Fluggebühren a) Einsitzige Segelflugzeuge ordentliche Mitglieder pro Minute 0,28 jugendliche Mitglieder pro Minute 0,25 b) Doppelsitzige Segelflugzeuge DG 500 ordentliche Mitglieder pro Minute 0,35 DG 500 jugendliche Mitglieder pro Minute 0,30 ASK 21 ordentliche Mitglieder pro Minute 0,30 ASK 21 jugendliche Mitglieder pro Minute 0,25 c) Segelflugzeiten > 300 Min. werden nicht berechnet. d) Motorflug 1,45 (Fixkosten) x Kraftstoff (Betrieb) + 7% USt (Steuer) e) Motorsegler (Dimona) Startkladde x Motorzähler x 0.19 (Fixkosten) + Motorzähler x 0.25 x Kraftstoff (Betrieb) + 7% USt (Steuer) 4 Interessierte Bürger am Verein und Flugsport a) Mitflug im Segelflugzeug an der Winde 10,00 b) Mitflug im Segelflugzeug mit FSchlepp auf 500 m Höhe 26,00 Für je 100 m zusätzliche Schlepphöhe plus 7,00 Mit den jeweiligen Winden-/Flugzeugschleppstart sind folgende Flugzeiten abgedeckt: bis 500 m = 20 Min. / bis 700 m = 30 Min. / bis 1000 m = 40 Min. / bis 1500 m = 60 Min. Höhere Flugzeiten gehen zu Lasten des Piloten bzw. nach Absprache mit dem Gast zu dessen Lasten. c) Mitflug Remo pro Minute 4,00 d) Mitflug Dimona pro Minute 1,50 LSV Linkenheim e.v. Gebühren- und Beitragsordnung Stand:

3 5 Sonstige Gebühren 5.1 Unterstellgebühren Dauerstellplatz für mitgliedereigene Segelfluganhänger pro Jahr gem. gültigem Vertrag Kurzzeitunterstellung für mitgliedereigene Flugzeuge mit Genehmigung des Vorstandes pro Nacht 2, Kurzzeitunterstellung für nichtmitgliedereigene Flugzeuge mit Genehmigung des Vorstandes pro Nacht 5, Kurzzeitunterstellung für mitgliedereigene Anhänger mit Genehmigung des Vorstandes pro Nacht frei Die Unterstellung von Flugzeugen/Anhängern von Teilnehmern an Vereinslagern ist möglich, sofern dadurch die Unterstellung der Veriensflugzeuge/Hänger nicht beeinträchtigt wird. Die Entscheidung liegt im Ermessen des Lagerleiters. frei 5.2 Vereinsheim Nutzung durch Vereinsmitglieder mit Genehmigung des Vorstandes/Heimbeauftragten pro Tag/Nacht (wird dem entspr. Mitglied in Rechnung gestellt). 35,00 Schäden aus der Vermietung gehen zu Lasten des mietenden Mitgliedes Fremdvermietung Vergabe durch Vorstand/ Heimbeauftragten 5.3 Vereinswerkstatt Vergabe durch Vorstand / techn. Leiter Für die Nutzung sind die entstandenen Energie-/Materialkosten an die Vereinskasse zu entrichten. Strompreis pro kwh 0,50 Sonstige Gebühren nach Absprache mit Vorstand. 5.4 Übernachtungsgebühren für Nichtmitglieder Gebäude, Zelt, Wohnwagen, Wohnmobil a) LJ pro Nacht 2,00 b) ab 21. LJ. pro Nacht 4, Campinggebühren Mitglieder mit Wohnwagen bzw. Wohnmobil und Inanspruchnahme von Strom und/bzw. der Duschmöglichkeiten nach Absprache mit Vorstand. LSV Linkenheim e.v. Gebühren- und Beitragsordnung Stand:

4 Rechtliche Voraussetzungen für den Ausbildungsbeginn zum Segelflugzeugführer im Die Ausbildung von Luftfahrtpersonal ist nur zulässig, wenn 24 Luftverkehrszulassungsordnung 1. der Bewerber das Mindestalter nach 23 Abs. 2 besitzt (das Mindestalter für den Beginn der Segelflug-Ausbildung beträgt 14 Jahre) 2. der Bewerber tauglich ist (fliegerärztliche Tauglichkeits-Untersuchung) 3. keine Tatsachen vorliegen, die den Bewerber als unzuverlässig erscheinen lassen, die beabsichtigte Tätigkeit als Luftfahrtpersonal Auszuüben 4. bei einem minderjährigen Bewerber der gesetzliche Vertreter zustimmt. (2) Die Zuverlässigkeit von Bewerbern um eine Lizenz zum Führen eines Luftfahrzeuges nach 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 und 5 des Luftverkehrsgesetzes liegt nicht vor, wenn die Zuverlässigkeit der Bewerber nach 7 des Luftsicherungsgesetzes nicht festgestellt worden ist. Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Bewerber um eine Lizenz nach 20 ferner in der Regel nicht, 1. die rechtskräftig verurteilt worden sind a) wegen eines Verbrechens, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung zehn Jahre noch nicht verstrichen sind, b) wegen sonstiger vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe von mindestens einem Jahr, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind, 2. die erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften verstoßen haben, wenn diese Verstöße für die Beurteilung der Zuverlässigkeit von Personen im Umgang mit Luftfahrzeugen von Bedeutung sind, 3. die regelmäßig Alkohol, Rauschmittel oder Medikamente missbrauchen, 4. für die eine rechtliche Betreuung nach den 1896 ff des Bürgerlichen Gesetzbuchs besteht. Die Zuverlässigkeit kann auch im Falle von Verurteilungen, die nicht von Nummer 1 erfasst sind, oder im Falle von Entscheidungen der Gerichte oder Staatsanwaltschaften nach 153a der Strafprozessordnung verneint werden, wenn der zugrunde liegende Sachverhalt für die Beurteilung der Zuverlässigkeit von Personen im Umgang mit Luftfahrzeugen von Bedeutung ist und seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung oder der Entscheidung fünf Jahre noch nicht vergangen sind. (3) Der Bewerber hat dem Ausbildungsbetrieb oder der registrierten Ausbildungseinrichtung vor Beginn der Ausbildung folgende Unterlagen vorzulegen: 1. der Personalausweis oder Pass zur Feststellung der Identität und zur Erhebung der Daten nach 65 Abs. 3 Nr. 1 und 2 des Luftverkehrs- Gesetzes (Familienname, Geburtsname, sonstige frühere Namen, Vorname, Geschlecht, Geburtsdaten und ort und Anschrift), 2. das Tauglichkeitszeugnis nach 24 a (für Segelflieger gilt 24 Abs. 5: Abweichend von der Vorlagepflicht nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 haben Bewerber um eine Lizenz für Segelflugzeugführer nach 36 der Verordnung über Luftfahrtpersonal ein Tauglichkeitszeugnis dem Ausbildungsbetrieb spätestens vor dem ersten Alleinflug vorzulegen. Der Ausbildungsbetrieb weist den Bewerber vor Beginn der Ausbildung darauf hin, dass die Lizenz nur bei nachgewiesener Tauglichkeit erteilt wird. 3. eine Erklärung über laufende Ermittlungs- oder Strafverfahren und darüber, dass eine Auskunft nach 30 Abs. 8 des Straßenverkehrs- Gesetzes beantragt worden ist. 4. bei Personen, die sich erstmalig um eine Lizenz für das Führen eines Luftfahrzeuges nach 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 und 5 des Luftverkehrs Gesetzes bewerben, eine Bescheinigung der zuständigen Luftsicherheitsbehörde über die Feststellung der Zuverlässigkeit nach 7 des Luftsicherheitsgesetzes, deren Ausstellungsdatum nicht länger als drei Monate zurückliegen darf, oder die Bestätigung der zuständigen Luftsicherheitsbehörde, dass eine Überprüfung beantragt worden ist, oder bei Personen, die sich erstmalig um eine andere Lizenz Bewerben, eine Bescheinigung, dass ein Führungszeugnis nach 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes beantragt worden ist. Eigene Anmerkung: Antrag bei der Stadt bzw. Gemeinde stellen. Gem. 24 Abs. 5: Die Meldung nach Abs. 4 ist bei Bewerbern um eine Lizenz für Segelflugzeugführer. nur erforderlich, wenn der für die Ausbildung Verantwortliche Zweifel hat, dass der Bewerber die Voraussetzungen nach Abs. 1 erfüllt oder die erforderliche Zuverlässigkeit nach Abs. 2 Satz 2 besitzt. 5. bei einem minderjährigen Bewerber die Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters Zusammenfassung aller von uns benötigten gesetzlich und vereinsinternen Unterlagen: 1. Aufnahmeantrag 9. Kopie des Personalausweises 2. Haftungsbeschränkungserklärung 10. Spätestens vor dem ersten Alleinflug das fliegerärztliche 3. Erklärung über laufende Ermittlungs- oder Strafverfahren Tauglichkeitszeugnis und Auskunft nach 30 Abs. 8 Straßenverkehrsordnung 4.Erklärung über die Beantragung eines polizeilichen Führungszeugnisses 5.Bei Minderjährigen eine Zustimmung der gesetzlichen Vertreter 6.Einzugsermächtigung 7.Schadensabsicherung der Vereinsflugzeuge 8.Versicherungen BK / Stand

5 Aufnahmeantrag (bitte in Druckschrift ausfüllen) Ich beantrage die Aufnahme im Luftsportverein Linkenheim e.v., Baden-Württembergischen Luftfahrtverband e.v. (Spartenzugehörigkeit: Segelflug) und Hans Kellner-Gedächtnisfond e.v. Mit der Aufnahme ist gleichzeitig verbunden der Pflichtbezug der Verbandszeitung Der Adler. Mir ist bekannt, dass für neu aufgenommene Mitglieder eine halbjährliche Probezeit besteht. Einer Speicherung meiner nachfolgenden persönlichen Daten zum Zwecke der Vereinsverwaltung stimme ich zu. Vorname Name. Straße PLZ,Ort. Beruf Tel.. T-Mobil Geburtstag.. Geburtsort Beginn der Mitgliedschaft: * Bestand eine Mitgliedschaft in einem Luftsportverein: JA / NEIN Name des Vereins. Anschrift.. * Fliegerische Vorbildung. * Ich bin damit Einverstanden, dass Einladungen usw. mir per Mail übermittelt werden. (Nichtzutreffendes bitte streichen) Hiermit erkläre ich, dass mir die Satzung, die Nutzungsordnung sowie die Gebührenordnung des LSV Linkenheim ausgehändigt wurden, ich vom Inhalt derselben Kenntnis erlangt habe und deren Inhalt ausdrücklich anerkenne. Die Angaben zu diesem Antrag sind richtig und vollständig... Ort/Datum Unterschrift des Antragstellers Unterschrift(en) der gesetzlichen Vertreter bei Minderjährigen.... Vereinsintern: V1 : V2: Kasse: Schriftführer: AusbildungsLtr: Techn.Ltr: FlugbetrLtr: JugendLtr: BK / Stand

6 LSVLinkenheim e.v Linkenheim-Hochstettten Stand: / BK Auszug aus Satzung des Baden-Württ. Luftfahrtverbandes e.v. ( BWLV ): 2 Zweck Im Baden-Württ. Luftfahrtverband e.v. sind die Luftsporttreibenden und die für sie tätigen Vereine sowie die Freunde der Luftfahrt in Baden-Württemberg zusammengeschlossen. 3 Geschäftsjahr Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 5 Mitgliedschaft (1) Die Mitgliedschaft im Verband besteht und endet durch die Mitgliedschaft bei einer nach 10 innerhalb des Verbandes gebildeten Luftsportgruppe. 6 Mitgliedsbeitrag (1) Die Mitgliedsbeiträge der Mitglieder der Luftsportgruppen setzen sich zusammen aus: a) den an den DAeC abzuführenden Beiträgen für jedes Luftsportgruppenmitglied b) den für den BWLV bestimmten Beiträgen. (2) Das ausscheidende Mitglied verliert jeden Anspruch an das Vermögen des Verbandes. Verpflichtungen gegenüber dem Verband, soweit sie sich aus der Mitgliedschaft herleiten, bleiben bestehen. 7 Erlöschen der Mitgliedschaft (1) Die Mitgliedschaft erlischt: 1. durch Austritt 2. durch Ausschluss 3. durch den Tod 8 Austritt Der Austritt ist nur zum Ablauf des Geschäftsjahres zulässig. Ist die Austrittserklärung nicht spätestens bis zum 15. Dezember des Geschäftsjahres über die Luftsportgruppe schriftlich der Geschäftsstelle des Verbandes zugegangen, so bleiben die dem Mitglied aus der Zugehörigkeit zum Verband erwachsenen Zahlungsverpflichtungen für das folgende Geschäftsjahr bestehen Auszug aus dem Mitgliederbeschluss des BWLV vom und : Aufgrund des Beschlusses der Mitgliederversammlung am werden seit dem alle beitragspflichtigen Mitglieder zum Bezug der in der Regel monatlich erscheinenden Verbandszeitschrift Der Adler mit Versand durch die Post verpflichtet. Bei Abmeldung von Mitgliedern (s. 8 der BWLV-Satzung) wird der Versand zum Jahresende eingestellt. Eine Gutschrift des Bezugsgeldes erfolgt nur im Todesfall Zum Hans-Kellner-Fond: Seit der Gründung des BWLV war es ein Herzensanliegen des ersten Geschäftsführers des BWLV, Hans Kellner, eine Möglichkeit zu schaffen, Fliegerkameraden und deren Angehörigen, die in Not geraten waren, mit rascher finanzieller Hilfe zu unterstützen. Am fand die Gründungsversammlung des HKF statt. Der HKF ist eine Solidargemeinschaft in dem Sinn, das nicht etwa das einzelne Mitglied unter bestimmten Voraussetzungen nach Art einer Lebens- und Unfallversicherung, oder nach dem Vorbild der Sozialversicherung einen Anspruch auf Leistung erhält, sondern in dem Sinn, dass jedes Mitglied mit einem bescheidenen Jahresbeitrag zur Ansammlung eines Kapitals beiträgt, aus dessen Erträgen die wirtschaftliche Not eines Fliegerkameraden oder seiner Angehörigen gemildert und die Jugendarbeit gefördert werden kann Hinweis: Die festgelegten Mitgliedsbeiträge für DAeC/BWLV, Adlerbezug sowie Hans-Kellner-Fond sind in der Vereinsgebührenordnung entsprechend ausgewiesen.

7 Beitrittserklärung zum BWLV e.v. Fett umrandete Bereiche werden vom BWLV ausgefüllt -V Mitglieds-Nummer Land Da uerstartnummer Anmeldung eines Mitgliedes: Vereins-Nr. 108 Verein/Anschrift (Stempel) 1- Zusätzlich bei Vereinswechsel : EWLV Mitglieds-Nr. Bisheriger Verein/Numrner/Anschrift Luftsportverein Linkenheim e.v. Postfach 1294,76346 Linkenheim -Hochstetten Vorname, Name Straße PLZ Ort Geburtsdatum Telefon privat Telefon dienstlich Fax privat Fax dienstlich Mobilnummer -Adresse Eintritt ab Das Mitglied betreibt folgende Sparten (Zutreffende bitte ankreuzen) FS FB HG MD MT MS SF UL 99 Fall- Frei- Hänge- Modell- Motorschirm ballon gleiter flug flug Motorsegler Ultra- leicht Segelflug ohne Sparte Bitte eintragen! Kein Adlerbezug, da mit folgendem Mitglied in gemeinsamem.haushalt lebend: Name, Anschrift BWLV Mitglieds-Nr. Beitrittserklärung zum Hanns-Kellner-Gedächtnisfonds e.v. lch stelle zusätzlich den Antrag auf Aufnahme in den Hanns-Kellner-Gedächtnisfonds inur ankreuzen, falls lhr r/erein HICHT korporatives Mitglied im Harns-Kellner-Gedächtnisfo;'rds e.v. ist) Der Hanns-Kellner-Gedächtnisfonds e,v. verfolgt im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung den ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zweck, in Not geratenen Mitgliedern, die zugleich Mitglied des BWLV e.v. sind, oder den Angehörigen solcher Mitglieder, freiwillig und unter Ausschluß des Rechtsweges, einmalige oder wiederholte Unterstützung zu gewähren. e.v. Ort und Datum Unterschrift {bei Minderjährigen der Erziehungsberechtigten} Stand A13

8 Erklärung über laufende Ermittlungs- oder Strafverfahren gem. 24 LuftVZO und Auskunft nach 30 Abs. 8 Straßenverkehrsgesetz Gem. 24 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) ist vor dem Ausbildungsbeginn eine Erklärung über laufende (schwebende) Ermittlungs- oder Strafverfahren abzugeben: Vorname Name Straße PLZ, Ort Geburtsort Geburtstag (Angaben bitte in Druckbuchschrift) Ich erkläre hiermit wahrheitsgemäß, dass ich wegen eines Verbrechens oder Vergehens nichtverkehrsrechtlicher Art oder wegen Verstößen gegen die Verkehrsvorschriften oder die übrigen zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Luftfahrt erlassenen Vorschriften nicht bestraft worden bin, einen Luftfahrunfall nicht schuldhaft verursacht habe und ein Strafverfahren gegen mich nicht anhängig ist und dass beantragt worden ist. eine Auskunft nach 30 Abs. 8 Straßenverkehrsgesetz.. Ort/ Datum Unterschrift des Mitgliedes Unterschrift(en) der gesetzlichen Vertreter bei Minderjährigen Ich bin mit der vorstehenden Erklärung einverstanden.. Ort/ Datum Unterschrift Name in Druckschrift.. Ort/ Datum Unterschrift Name in Druckschrift BK / Stand

9 .. Absender: Name, Vorname. Datum..... Straße, Hausnummer.. Postleitzahl, Wohnort An das Kraftfahrt-Bundesamt - Verkehrszentralregister Flensburg Auskunft über Eintragungen im Verkehrszentralregister ich bitte um unentgeltliche Auskunft über die mich betreffenden Eintragungen im Verkehrszentralregister.... Geburtsname... Familienname (nur bei Abweichung vom Geburtsnamen)... Alle Vornamen... Geburtsort Geburtsdatum... Straße, Hausnummer... Postleitzahl, Wohnort. Ort, Datum, eigenhändige Unterschrift hier entweder amtliche Beglaubigung oder Anlage: Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Kopie des Passes

10 Haftungsbeschränkungs Erklärung des Mitglieds Vorname.. Name. Straße.. PLZ, Ort. Geburtsort. Geburtstag. (Angaben bitte in Druckschrift) Das o.g. Mitglied erklärt hiermit, dass es außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auf alle Schadensersatzansprüche gegenüber dem Luftsportverein Linkenheim e.v., dem Baden- Württembergischen Luftfahrtverband e.v., deren Organen, Erfüllungsgehilfen und Verrichtungsgehilfen, verzichtet. Dieser Verzicht erstreckt sich auch auf die Ansprüche Dritter, soweit diese aus einem Unfall eigene Ansprüche herleiten könnten. Der Verzicht gilt nicht soweit und in der Höhe, als die Ersatzpflichtigen durch eine Versicherung gedeckt sind. Das Mitglied wurde über den Umfang des bestehenden Unfallversicherungsschutzes aufgeklärt und weiß, dass es sich auf eigene Kosten zusätzlich versichern kann, soweit eine Versicherung nicht oder nicht in dem Umfang und in der Höhe besteht, die es für ausreichend hält.. Ort/Datum.. Unterschrift des Mitglieds Unterschrift(en) der gesetzlichen Vertreter bei Minderjährigen Ich bin mit der Ausbildung zum Erwerb des Luftfahrerscheins und der vorstehenden Erklärung einverstanden.. BK / Stand

11 .. Name.. Datum.. Straße PLZ Ort Erklärung über die Beantragung eines polizeilichen Führungszeugnisses Ich lege die erforderliche Bescheinigung über die Beantragung des polizeilichen Führungszeugnisses zur Kenntnisnahme vor. Mit freundlichen Grüßen BK / Stand

12 Schadensabsicherung der Vereinsflugzeuge Mitgliederbeschluss vom und Kurzfassung Die Vereinsflugzeuge werden gem. o.a. Beschlüssen nicht Kaskoversichert. Stattdessen wird eine Rücklage zur Schadensabsicherung gebildet. Die Höhe beträgt z.zt ,00. Im Schadensfall soll der Verursacher 50% des Schadens tragen, jedoch maximal die Selbstbeteiligung, die für die einzelnen Flugzeuge wie folgt festgelegt wurde: - Remoquer 2.500,00 - Dimona 2.500,00 - DG ,00 - ASK ,00 - LS ,00 - DG ,00 In besonderen Fällen entscheidet der Vorstand. Bei Schulflügen mit Fluglehrer haftet der Fluglehrer für Schäden an o.a. Flugzeugen gegenüber dem Verein bis zu den festgelegten Höhen. Bei Schulflügen ohne Fluglehrer jedoch mit Flugauftrag und unter Aufsicht eines Fluglehrers stellt der Verein keine Ersatzforderungen für Schäden an o.a. Flugzeugen, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz gegeben war. Die vorstehenden Regelungen erkenne ich an... Unterschrift(en) der gesetzlichen Vertreter bei Minderjährigen BK / Stand

13 SEPA LASTSCHRIFTVERFAHREN Ich ermächtige den Luftsportverein Linkenheim e.v. Zahlungen (Beiträge, Fluggebühren usw.) von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich / wir mein/unser Kreditinstitut an, die vom dem Luftsportverein Linkenheim e.v. auf mein/unserem Konto gezogenen Lastschriften einzulösen Hinweis: Ich/wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. In Druckbuchstaben: Vorname Name (Konteninhaber) Straße, Hausnummer, Postleitzahl Ort Kreditinstitut BIC: IBAN: / / / / / Ort Datum Unterschrift(en) BK

14 Es bestehen folgende Versicherungen: V e r s i c h e r u n g e n a) Vereinshaftpflichtversicherung für alle dem BWLV angeschlossenen Vereine und deren Mitglieder. Sie tritt mit der Anmeldung des Mitgliedes in Kraft. Die Deckungssumme beträgt z.zt ,-- pauschal für Personen- und/oder Sachschäden. b) Halter-Haftpflicht-Versicherungen einsitzige Segelflugzeuge Sie erstreckt sich auf die gesetzliche Haftpflicht aus der Haltung und dem Betrieb des versicherten einsitzigen Luftfahrzeuges. c) Halter- einschl. Luftfrachtführer (Passagier) Haftpflichtversicherung Sie erstrecht sich auf die gesetzliche Haftpflicht aus der Haltung und dem Betrieb des versicherten mehrsitzigen Luftfahrzeuges d) Sitzplatz-Unfallversicherung Für Flugschüler und Fluglehrer sind Sitzplatz-Unfallversicherungen abgeschlossen. Die Versicherungssumme beträgt - Reisemotorsegler DIMONA: bei Tod ,00, bei Invalidität ,00 - LS 4 und DG 100: bei Tod 5.000,00, bei Invalidität ,00 - DG 500 und ASK 21: bei Tod ,00, bei Invalidität ,00 e) Vereinskompaktversicherung Versicherungsschutz u.a. für Arbeitsfahrzeuge Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die gesetzliche Haftpflicht aus dem Gebrauch aller nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen Arbeitsfahrzeugen (z.b. Seilrückholwagen, Arbeits- und RettungsKfz) des Versicherungsnehmers. Der Versicherungsschutz entfällt, wenn die versicherten Fahrzeuge auf öffentlichen Wegen und Plätzen benutzt werden. Der Versicherungsschutz gilt für alle oben genannten Kfz des Versicherungsnehmers, wenn diese von Fahrern geführt werden, die mindestens 14 Jahre alt und mit der Erlaubnis des Leiters des Flugbetriebes tätig sind. Wir weisen daraufhin, dass der Deckungsumfang speziell bei Punkt d) auf eigenen Wunsch und auf eigene Kosten erhöht werden kann. Diese Unterrichtung ist durch Unterschrift zu bestätigen!. Unterschrift(en) der gesetzlichen Vertreter bei Minderjährigen: BK / Stand

15 7. Der er$relterte \frrrstand betift, n d sie u nbeschränkt wahlberechtigt und wählbar. Der Vorstand und der Frchausschuss bilden zusammen den erweiterten Vorstand. Er fasst seine Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit aller Mitglieder des enreiterten Vorstandes. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden. 8. DerFachausschuß Der Fachausschuß dient der Unterstüteung des Vorstandes. Er sitzt sich aus mindestens 3, höchstens 6 Fachbereichsleitern zueammen. lhnen werden vom Vorstand oder der Mitgliederversammlung besondere Aufgaben zugewiesen. Die Fachbereichsleiter werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Perconalunion mit Mitgliedem des Vorstandes ist möglich. 9. Geschäftsordnung Der Vorstand regelt die geschäftmäßigen Abläufe und die Verantwortungsbereiche der Mitglieder des erweigrten Vorstandes im Rahmen einer Geschäftsordnung. 3) Fördemde Mitglieder sind nicht stimmberecttigt und nicht wählbar. De S:timmenübertagung eines in der Mitgliederversammlung nicht anwesenden Mitglieds auf ein anderes Mitglied ist nicht zuläs g. Ein Mi lied ist jedoch bei Abwesenheit wählbar, wenn sein schrifüiches Einverständnis zur \Alah[ vorliegt, oder nachkäglich eingeholt wird. Die Wahl wird geheim durchgefllhrt, wenn nictt einstimmig offene Wahl beschlossen wird. {2. Beschltisse und ihre Beurlrundung Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Beschlllsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, sofern in der SaEung nichts anderes bestimmt ist. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden. Über die Versammlung ist ein Protokoll anzufertigen und von zwei Vorstandsmitgliedem zu unterzeichnen. 13. Satzungsänderungen 10. Die Mltgllederversammlungen 1) Die mindestens einmal jährlich durchzuftlhrende ordentliche Mitgliederversammlung wird unter Mitteilung von Ort, Zeit und Tagesordnung schrif[ich durch den Vorstand einberufen. Die Einladungen müssen sich spätestens 14 Tage vor dem Termin in Händen der Mitglieder befinden. Die ordenüiche Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben: a) b) c) d) e) 0 2) Entgegennahme des Geschäftsberichts und des Berichts der Kassenprüfer. Bestellung eines Wahlleiters, der die Abstimmung über die Enüastung sowie die Neuwahlen leitet, Entlastung des Vor andes. Wahl der Vorstandsmitglieder. Haushaltsplan, Nur innerhalb der Vorgaben des Haushattsplans hat der Vorstand freie Entscheidungsbefugnis. Entscheldungen zur Behebung von Ereignissen, die den reibungslosen Ablauf innerhalb des Vereins beeinfächtigen, kann der Vorstand alleine trefien. \ Iahl der Kassenprtferfflr das nächste Geschäftsjahr. Eine außerordenüiche Mitgliederversammlung wird wie unter 't, jedoch mit einer Frist von mindestens 1 Woche einberufen. Sie kann vom Vorstand anberaurnt werden oder muss innerhalb von 4 Wochen statffnden, wenn ein fllnftel der stimmberechtigten Mitglieder mitabgabe der Tagesordnung dies schrifüich beantragt. Satzungsänderungen bedürfen der dreiviertel Mehrheit der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder einer ordenüichen oder außerordentlichen Mitgliederversammlung. Beabsichtigte SaEungsänderungen mr,lssen mindestens 4 Wochen vorher mitgeteiltwerden. 14. Auiösung des Vereins Der Verein kann nur durch eine dreiviertel Mehrheit aller stimrnberechti gten Mitglieder aufgelöst werden. Sin d weniger als dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder änwesend, so muss innerhatb von 2 Monaten mit einer Frist von mindestens 2 Wochen eine anreite Mitgtiederversammlung einberufen werden, von der eine Mehrheit von dreiviertel der anwesenden Mitglieder über die Auflösung entscheidet. Das Vereinsvermögen geht in diesem Fall an die Gemeinde Linkenheim mit der ausdrücklichen Zweckbestimmung'Zur Förderung des LufFports in Linkenheim im Sinne dieser SaEung" tlber. 15. Flugberechügung im Verein Flugberechtigrt ist, wer die gesetzlich erforderlichen Bedingungen und die durch den Verein festgelegiten Leistungen erfüllt hat. Das Ausscheiden aus dem Verein hat den Verlust der Flugberechtigung in diesem zur Folge. Die Flugberechtigung mit Privatflugzeugen bestimmt die Privatfliegenegelung. Die Privatfliegerregelung wird von der Mitgliederversammlung mit dreiviertel Mehrheit beschlossen. 11. Sümmberechtlgung und Wählbarl«eit 1) Ordentliche Mitgiieder und Ehrenmitgtieder haben beschließende Stimme. Sie haben das Recht, Anträge zu stellen und zu wählen. Sie sind wählbar zu einem der FachauEschussmitglieder; zu einem der Vorstandsmitglieder jedoch nur, wenn sie voll geschäfffähig sind. 2) Außerordentliche Mitglieder heben in fliegerischtechniscfren Angelegenheiten nur beratende, sonst auch beschließende Stimme. Sie haben das Recht, Anträge zu stellen. Bei der Wahl des erweiterten Vorstandes, soweit dies kein e fl iegerisch-technische Fun ktionen Die NuEung des Vereinsvermögens ( Flugzeuge, Gelände, Gebäude etc.) durch die Mitglieder wird durch die Nutzungsordnung geregelt. Die Nutzungsordnung wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen. Diese Saüung wurde am 30. Juni 2fl)6 auf einer zußerordentichen Mitgliederversammlung mit der erforderlichen Stimmenmehrheit angenommen. Am 19. Februar 2010 wurde die SaEung mit der erforderlichen $timmenmehrheit auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung geändert.

16 Luftsportverein Linkenhei m e. V. Postfach 128/, Linkenheim-Hochstetten Vereinssatzung l. Name, Sltz, Vereln är'reck 1) Der Verein ftrhrt den Namen Luftsportverein Linkenheim e.v. 2) Der Verein hat seinen Sitz in Unkenheim-Hochstetten und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Karlsruhe eingetragen. 3) Der Verein beteibt Luftsport, soweit diesem GemeinnüEigkeit zuerkannt ist. Er fördert insbesondere den Segelflug. Motorflug und Motorsegelflug wird nur beüieben, wenn es dem Segelfiug dienlicn ist. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgit nicht in erster Linie eigenwirtschffüiche Zwecke. Die Mittel des Vereins d{lrfen nur ftlr die satungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durctr Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhälhismäßig hohe Vergtltrngen begünstigt werden. 2. Geschäftslahr Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. 3. Mltglledschaft a) Der Verein setzt sich zusammen aus: 1) Ordenflichen Mitgliedem 2) Außerordenüichen Mitgliedern 3) Ehrenmitgliedem 4) Jugendlichen Mitgliedern 5) Fördemden Mitgliedem Zu 1) Ordenüiches Mitglied ist, wer akiv am Flugbetieb teilnimmt, das 18" Lebensjahr vollendet hat und als solches aufgenommen oder bestätigrt wurde. ZUZ) Außerordenüiches Mitglied ist, wer dem Verein angehört, ohne aktiv am Flugbetrieb teilzunehmen. Zu 3) Ehrenmitglied ist, wem aufgrund besonderer Verdienste um den Verein oder den Luf$ort die Ehrenmitgliedschaft verliehen wurde. Zu4) Jugendliche Mitglieder sind Mitglieder im Alter bis zu 18 Jahren. Zu 5) Fördemdes Mi lied ist, wer als solches aufgenommen wurde. b) Die Mitgliedschaft kann jeder beantagen, der die bürgerlichen Ehrenrechte besitzt. Die Mitgliedschdt muss schrifrich beanüagt werden, sie beginnt mit der Bestätigung des Auft ahmeantrags durch den erweiterten Vorstand. Dieser Bestil,tigtung geht bei ordenüicten und jugendlichen Mitgliedem eine mindestens halbjährige Probezeit voraus' Die Pflichten des Anfagstellers gegenilber dem Verein beginnen mit Abgabe des Auft ahmeantags. c) Die Zugehörigkeit zum Verein endet : 2) durch den Austritt. Dieser kann zum Ende des Kalendervierteljahres erklärt werden. Die Austrittsefldärung mus dem Vorstand spätestens 6 Wochen vorher vorliegen. Das ausscheidende Mitglied isl verpfficfitet, die Beiträge bis zum Ende der Mitgliedschaft zu zahlen. 3) Durch Ausschluss, wenn ein Mitglied durch sein Verhalten den Verein wesenüich schädigt oder wenn ein Mitglied den Beitrag für 3 Monate schuldet und eine schriftliche, befristete Mahnun g erfolgl os geblieben ist. Der Ausschluss kann vom erweiterten Vorstand nach Anhörung des Befofienen mit dreiviertel Mehrheit beschlossen werden. Der Ausgesctlossene hat das Recht der Berufung an die nächsffolgende Mitgliederversammlung. lhre Entscheidung ist endgtlltig. Die Berufung hat keine aufsc*riebende Wrkung. 4. Mltgliedsbelträge Zur Erfüllung der Vereinsarbeit erhebt der Verein von seinen Mitgliedem - ausgenommen sind Ehrenmitglieder und fördemde Mitglieder - Beitäge, deren Höhe von der Mitgliederversammlun g festgelegt wird. Die Beitäge sin d Bringschuld und vierteljährlich im voraus zu entichten. Beitäge, AÖeitsleistungen und Nu?ungsgebtlihren sind in der Gebührenordnung festgelegt. Die Gebtlhrenordnung wird mit einfacher Mehrheit von der Mitgliederversammlung beschlossen 5. Organe de \brelns Die Organe des Vereins sind : a) dervorstand, b) der erweiterte Vorstand, c) die Mitgliederversammlung. 6. Der Vttrstand Der Vorstand besteht aus : dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftfilhrer und dem Kassenwart. I Er wird von der Mitgliedervercammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt, wobei in jährlichem Rhythmus jeweils die Hälfte des Vorstandes, und zwar der 1. VorsiEende mit dem Schriffiihrer oder der 2. Vorsi2ende mit dem Kassenwart neu gewählt werden. Der Vorstand fasst seine Beschlü se mit der Mehrheit aller Vorstandsmitglieder. Scfreidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, so bestellt der erweiterte Vorstand bis zur nächsten ordenüichen Mitgliederversammlun g ein ErsaEmitglied. Der Verein wird gerichüich und außergerichüich durch den 1. Vorsitzenden und den 2. Vorsitzenden verteten (Volstand des Vereins im Sinne des 26 BGB); sie nd jeweils einzelvertetun gsberechti gtt. 1) Durch den Tod des Mitglieds,

17 Zustimmungserklärung der Eltern Gem. 24 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) ist bei Minderjährigen eine Zustimmung der Eltern zur Ausbildung erforderlich. Vorname Name Straße PLZ, Ort Geburtsort Geburtstag (Angaben bitte in Druckbuchschrift) Wir stimmen hiermit der Ausbildung unseres Sohnes / unserer Tochter zum Luftfahrzeugführer im LSV Linkenheim e.v. zu. Zusätzliche Zustimmungen oder Ablehnungen *Wir stimmen/ stimmen nicht* zu, dass unser minderjähriger Sohn/unsere minderjährige Tochter Vereins-Fahrzeuge (z.b. SeilrückholKfz) auf dem Hallenvorfeld und dem Flugplatz führen darf. *Wir stimmen/stimmen nicht* zu, dass unser minderjähriger Sohn / unsere minderjährige Tochter außerhalb der Schulungsflüge in Vereinsflugzeugen des LSV Linkenheim e.v. und mit Scheinpiloten des LSV Linkenheim e.v. mitfliegen darf. *Wir stimmen/stimmen nicht* zu der Teilnahme unseres Sohnes / unserer Tochter an allen Arbeitseinsätzen auf dem Flugplatz, die zur Aufrechterhaltung des Flug- und Vereinsbetriebes erforderlich sind. *(Nicht zutreffendes Streichen).. Datum, Ort.. Unterschrift des gesetzl. Vertreters. Datum, Ort.. Unterschrift des gesetzl. Vertreters BK / Stand

Ich bin damit einverstanden, daß die Gebühren / Beiträge durch Bankeinzugsverfahren von meinem Girokonto abgebucht werden. Meine Bankverbindung ist:

Ich bin damit einverstanden, daß die Gebühren / Beiträge durch Bankeinzugsverfahren von meinem Girokonto abgebucht werden. Meine Bankverbindung ist: Aufnahmeantrag Kontaktadresse: LSV Dinslaken e.v. Postfach 100227 46522 Dinslaken info@luftsportverein-dinslaken.de www.luftsportverein-dinslaken.de PLZ / Wohnort Geburtsort Telefon (fest) Telefon (mobil)

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