JOURNALISMUS IM SINKFLUG? PLAGIATE ERKENNEN UND ENTDECKEN

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1 Volume IX 2. Jahrgang Ausgabe September 2008 JOURNALISMUS IM SINKFLUG? Anzahl der Downloads im Vormonat: Wenn mit kleinen Sozialbetrügern und armen Rentnern Schlagzeilen gemacht werden müssen, dann sind wir wohl an einem Punkt angekommen, der aufgrund seiner Niveaulosigkeit als Wendepunkt zu besseren Inhalten verstanden werden sollte. Müssen wir wirklich Auflage um jeden Preis machen? Ich möchte hier an die gesellschaftspolitische Verantwortung aller Medienvertreter appellieren. Wir sollten wirklich an die Folgen unserer Schlagzeilen und Berichte bedenken. Viele Leser wenden sich entsetzt ab und meiden aufgrund einer tiefen Enttäuschung auflagestarke Printmedien. Sozialer Sprengstoff ist schon genügend vorhanden. Ein Verstärken solcher Tendenzen über simpel dargestellte Feindbilder in Massenmedien ist nicht notwendig, oder? Sicher müssen Boulevard-Magazine zum Teil auch provozieren, doch sollte dies nicht auf dem Rücken der Schwächsten ausgetragen werden. Sachliche Berichterstattung ist erwünscht, aber eine Emotionalisierung lenkt von den Problemen ab und schürt negative Gefühle. SIE LESEN IN DIESER AUSGABE: Sichere Datenübertragung Neue Ausrichtung bei Verlagen Sollten wir nicht durch Qualität auffallen? Die Würde des Menschen muss stets gewahrt bleiben. So mancher Branchenkollege hat wohl nicht im Blick, dass öffentlich angeprangerte Menschen ein Leben lang mit einer solchen Berichterstattung zu kämpfen haben - und oft daran verzweifeln. Besinnen wir uns doch auf eine Weisheit aus dem alten China: Ein gesprochenes Wort holen keine zehn Pferde mehr zurück. PLAGIATE ERKENNEN UND ENTDECKEN So mancher Kollege hat schon seine mit Sorgfalt und Herzblut erstellten Texte auf Webseiten gefunden, ohne dafür eine Freigabe erteilt zu haben. Urheberrechtsverletzungen aller Art sind an der Tagesordnung. Die aktuelle Technik ermöglicht leichtes Kopieren und die Erstellung einer kompletten Webseite mit geklauten Texten ist mit relativ wenig Aufwand möglich. Die neue Software Un.co.ver hilft bei der Suche nach Plagiaten. Das Programm schützt vor Copyright Verletzungen und Diebstahl von Content. Es prüft Texte per Copy & Paste, URL Eingabe und durchsucht Webprojekte automatisch. Nach Eingabe einer Quelle werden Webseiten mit ähnlichen oder identischen Texten in einer Tabelle angezeigt. Die kopierte Wortanzahl, prozentuale Übereinstimmung und die jeweilige URL und gefundene Textabschnitte werden übersichtlich dargestellt. Weiterlesen...

2 DVPJ NEWS-REPORT INTERNET SEITE 2 EU-PARLAMENT STARTET INTERNETSENDER Das Europäische Parlament dokumentiert seine Arbeit künftig über vier eigene Fernsehkanäle im Internet. Am Mittwoch ging das weltweite Informationsangebot nach Parlamentsangaben unter europarltv.europa.eu auf Sendung. Mit dem Internetfernsehen will das Parlament sein Wirken für die rund 500 Millionen EU-Bürger transparenter und verständlicher gestalten. EuroparlTV sendet in allen EU-Sprachen. Manche Programme werden den Angaben zufolge synchronisiert, andere nur untertitelt. Themen am Starttag waren unter anderem die Lage in Georgien, die Kampagne für einen einheitlichen Parlamentssitz und das Thema illegale Einwanderung. Über den bereits bekannten «Live»-Kanal können die Zuschauer die Plenarsitzungen verfolgen. Der zweite Kanal «Young Europe» richtet sich an die junge Generation, «Ihre Stimme» ist den Angaben zufolge für das breite Publikum gedacht. Der vierte Kanal «Ihr Parlament» sei besonders für Nutzer wie Journalisten interessant, die mit dem EU-Parlament schon etwas vertrauter sind. (ddp) ALS JOURNALIST STEUERN SPAREN Steuern sparen mit der Vorsorge: Was lässt sich absetzen? Auch für Journalisten jedes Jahr aufs neue ein wichtiger Aspekt, um die persönliche Steuerlast zu optimieren. Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, «Altersvorsorgeaufwendungen» in den Zeilen 61 bis 66 des Steuerhauptformulars anzugeben, um sie abzusetzen. Zu den «Altersvorsorgeaufwendungen» zählen vor allem Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, aber auch die Kosten für landwirtschaftliche Alterskassen, berufsständische Versorgungseinrichtungen und Rürup-Rentenversicherungen fallen in diese Kategorie. Absetzbar sind in der Steuererklärung Prozent der anfallenden Kosten - maximal jedoch beziehungsweise Euro für Verheiratete. Das hört sich nach einem Steuersparmodell an, tatsächlich aber können vor allem Angestellte Journalisten viel weniger absetzen, denn der Abzugsbetrag wird noch gekürzt um den vollen Arbeitgeberanteil an der Rentenversicherung. Wer also mit dem Chef im Jahr 2006 zusammen insgesamt 6000 Euro in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, kann davon nur 720 Euro absetzen. Von den absetzbaren 3720 Euro werden die 3000 abgezogen, die der Chef zugesteuert hat. Die Quote liegt also tatsächlich bei nur 12 Prozent! Der einzige Trost: Bis zum Jahre 2025 steigt der genannte Prozentsatz jährlich um zwei Prozentpunkte und damit auch der absetzbare Höchstbetrag, der tatsächlich absetzbar ist. Weiterlesen...

3 DVPJ NEWS-REPORT AUS DER REDAKTION SEITE 3 SICHERE DATENÜBERTRAGUNG IM URLAUB Sie arbeiten auch in den Ferien? Mit dem flexiblen Notebook und der guten Digitalkamera ausgestattet, ist dies ohne Probleme möglich. Heikel wird es jedoch, wenn die Ergebnisse der Arbeit in die Heimat übertragen werden sollen. Möchten Sie dann schnell ins Internet Kaffee gehen und per WLAN senden? Das tun Sie aber bitte nur mit einem gesicherten Notebook und neuer Abwehrsoftware, denn vor Ort lauern oft dunkle Gestalten mit mobilen Systemen, um den Usern geheime Daten zu stehlen. Vor allem in südlichen Gefilden hat sich eine regelrechte Cybermafia ausgebreitet, die sich während der Urlaubszeiten auf die Erkundung fremder Kreditkartennummern und Bankdaten spezialisiert hat. Sie könnten ja auch das Internet Terminal im Hotel nutzen und per USB Stick Daten übertragen. Das ist leider auch nicht empfehlenswert, weil diese Rechner mit allerlei schadhaften Codes verseucht sind und in der Regel nicht fachgerecht gewartet werden. So landen schnell Viren und Trojanern auf dem Stick, die dann wieder unbemerkt auf eigene Rechner überspielt werden. Unter Umständen senden Sie damit sogar Viren an Ihre Auftraggeber. Wenn Sie wirklich sicher arbeiten möchten, nutzen Sie Internetverbindungen nur per UTMS bzw. GPRS Verbindungen. Dies ist zwar teuer, aber Sie ersparen sich eine Menge Ärger und halten Ihre eigenen Rechner virenfrei. PLAGIATE ENTDECKEN Fortsetzung von Seite 1 Das Programm sendet Textfragmente an eine Suchmaschine und wertet die besten 10 Ergebnisse aus. Die gefundenen Seiten werden Wort für Wort geprüft. Um eine schnelle Anzeige von Ergebnissen zu ermöglichen, sollten Sie die Menge der Fragmente reduzieren. Dann erhalten Sie einen raschen Überblick, wie viele Kopien im Umlauf sind. Für die genaue Prüfung empfiehlt sich die Genauigkeit der Textfragmente zu verstärken. Allerdings müssen Sie dann mit längeren Wartezeiten rechnen. Durch den Suchmaschinenbetreiber wird die Anzahl der Suchanfragen auf derzeit 5000 pro Tag und IP Adresse begrenzt. Das Beste: Die Software ist gratis zu haben und darf sogar weitergegeben werden! Sie können das Programm einfach downloaden. Die Windows Version erfordert Java. Kontakt: Sario Marketing GmbH, Binger Str. 17, Mainz, Tel oder und

4 DVPJ NEWS-REPORT VERMISCHTES SEITE 4 DUELLE IM US-WAHLKAMPF IM DEUTSCHEN TV Deutsche Fernsehsender bringen die TV-Duelle des US-amerikanischen Präsidentschaftswahlkampfs live ins Wohnzimmer. Dreimal werden sich die beiden Spitzenkandidaten John McCain und Barack Obama in den kommenden Wochen zum rhetorischen Kräftemessen vor laufender Kamera treffen. Zudem ist ein Rededuell zwischen den Anwärtern der Vizepräsidentschaft Sarah Palin und Joseph Biden geplant. Die ARD überträgt die erste Debatte zwischen dem Konservativen McCain und dem Demokraten Obama in der Nacht vom 26. zum 27. September von 2.55 Uhr bis 4.35 Uhr. Im ZDF läuft in der Nacht vom 2. auf den 3. Oktober um 2.50 Uhr die Debatte zwischen Palin und Biden und vom 7. zum 8. Oktober ebenfalls um 2.50 das zweite Aufeinandertreffen von McCain und Obama. Die dritte Debatte beider Spitzenkandidaten läuft wiederum in der ARD in der Nacht vom 15. zum 16. Oktober ab 2.55 Uhr. Die ARD will die Duelle im Zweikanalton ausstrahlen. Auch der Kanal Phoenix überträgt die TV-Duelle live und in voller Länge. Beim Nachrichtensender N24 wird nach Auskunft eines Sprechers ebenfalls darüber nachgedacht. «Eine definitive Entscheidung ist aber noch nicht gefallen», sagte er. Beim Nachrichtensender n-tv ist die Entscheidung indes bereits gefallen. «Wir werden die Duelle nicht in Gänze live übertragen, aber in der regulären Berichterstattung berücksichtigen», sagte eine Sprecherin. Die Debatten der US-Wahlkämpfer werden in neun thematische Blöcke à neun Minuten Länge untergliedert. Der Moderator gibt ein Thema vor und jeder der Kandidaten hat zunächst zwei Minuten Zeit, seine Position dazu darzulegen. Anschließend folgt eine fünfminütige Diskussion, wobei jeder der Kontrahenten die gleiche Redezeit eingeräumt bekommt. ARD und ZDF wollen die Duelle im Anschluss von ihren Nordamerika-Korrespondenten analysieren lassen und dazu ein Stimmungsbild über die Wirkung der TV- Debatten bei der US-amerikanischen Bevölkerung liefern. Zur Bedeutung der öffentlichen Rededuelle im Hinblick auf die Präsidentschaftswahl Anfang November schreibt das ZDF in einer Mitteilung: «Die Spannung ist gewaltig, denn Fernsehduelle der Kandidaten können die Wahl entscheiden.» Jeder Fehler bei den Debatten könne die Chance auf die Präsidentschaft schmälern. (ddp) NEUE AUFTRAGSBÖRSE Ideal für Medienschaffende: Online Auftragsbörse mit Qualitätskontrolle. Als Freiberufler ist man immer auf neue Kontakte, neue Auftragsmöglichkeiten angewiesen. So mancher neuer Auftrag erweist sich als Einstieg in dauerhafte Engagements. Deshalb gilt es, systematisch Kontakte aufzubauen, diese zu pflegen und auch zu Beginn durchaus günstige Konditionen anzubieten. Besonders geeignet für solche Aktivitäten sind Online Plattformen mit einem Fokus auf die Qualität der User, der Angebote und Anbieter. So ist zumindest grundlegend sichergestellt, dass sich keine Amateure auf professionelle Projekte melden und Firmen damit Zeit und Geld verlieren. Qualifizierte Experten können sich etwa bei netjobber.de registrieren. Bei der Anmeldung müssen Qualifikationen, beruflicher Werdegang und Ausbildung angegeben werden. Die Anmeldung und Nutzung ist kostenlos. Angebote und Aufträge dürfen auch ohne Kosten eingestellt werden. Erst bei einer erfolgreichen Vermittlung wird eine Provision berechnet: Experten zahlen derzeit 11,9 Prozent der Nettoauftragssumme. Auftraggeber zahlen 14,28 Euro, wenn über die Plattform ein passender Kandidat gefunden wird. Info: unter

5 DVPJ NEWS-REPORT MEDIA SEITE 5 NEUE AUSRICHTUNG BEI VERLAGEN Digital und Print heißt die Devise: Immer mehr Leser wünschen sich neben der Printversion auch eine digitale Ausgabe einer Publikation. Dies geht aus einer aktuellen Studie ( The Medium ist the Message Outlook for Magazine Publishing in the Digital Age ) der bekannten Unternehmensberatungsgesellschaft Price Waterhouse Coopers (PwC) hervor. Über 5000 Leser aus zehn Ländern wurde befragt. Rund 60 % der Stammleser hätten gerne eine digitale Ergänzung. Die Bereitschaft zur Bezahlung einer solchen Ausgabe liegt jedoch weit hinter den Erwartungen der Verlage zurück. Die meisten Leser wären nicht einmal bereit, auch nur die Hälfte des Preises einer Printversion zu bezahlen. Diese Entwicklung zwingt Verlage, neue Vertriebsmodelle in Erwägung zu ziehen, denn nur mit dem Verkauf der Publikationen ist vielfach kein kostendeckendes Arbeiten mehr möglich. Zur Produktion der digitalen Ausgabe können also etwa gleichzeitig Partnerschaften mit anderen Branchen und Unternehmen hinzukommen, um Leser zusätzlich Produkte nahe zu bringen. Viele Verlage dürften in naher Zukunft auf mehreren Ebenen agieren. Die Publikation dient dann vermehrt der Kundenbindung und der Gewinnung neuer Kunden, die zeitgleich mit anderen Angeboten versorgt werden. Als Partner bieten sich z.b. große Versandhäuser an, die für Verlage spezielle Aktionen in die Wege leiten können. Denkbar wäre auch eine Zusammenarbeit mit Versicherungen, Banken, anderen Medienhäusern (Bücher, Musik, Filme) und Reiseveranstaltern. Vereinzelt haben dies Verlage erkannt und integrieren solche Angebote bereits jetzt in Kataloge und bei Direktmarketingaktionen. Langfristig müssen Verlage auf jeden Fall neue Erlösquellen erschließen. Der Umsatzanteil des digitalen Geschäfts steigt, denn vor allem die jüngere Generation bevorzugt digitale Ausgaben von Zeitschriften. Die reine virtuelle Angebotsstruktur dürfte aber eine Ausnahme bleiben, denn nur 29 % der Frauen und 41% der Männer hierzulande können sich vorstellen, eine Zeitschrift nur auf dem heimischen Computer zu lesen. In Asien sieht dies anders aus: Rund 70 bis 80 der Leser in Russland und in China würden Zeitschriften gerne auf dem eigenen Rechner oder mit dem Handy lesen. Bereits heute tragen Werbeeinnahmen bei digitalen Ausgaben etwa 60 % zu den Erlösen bei. Eine weitere Steigerung der Werbung würden Leser wohl kaum akzeptieren. Schließlich zahlen diese für publizierte Inhalte und nicht für Werbeanzeigen. Mit steigerndem Alter der Leserschaft sinkt die Bereitschaft, für digitale Ausgaben einen kostendeckenden Preis zu bezahlen. Verlage müssen wohl vermehrt mit Direktmarketing arbeiten und Angebote anderer Branchen integrieren, um Leser zu halten und neue Leser gewinnen zu können. Etwa jeder zweite Leser hierzulande kann sich vorstellen, solche Angebote dauerhaft zu nutzen. Quelle: PwC

6 DVPJ NEWS-REPORT VERMISCHTES SEITE 6 ALS JOURNALIST STEUERN SPAREN Forts. v. Seite 2 In den Zeilen 67 bis 74 des Hauptformulars geht es um die «anderen Vorsorgeaufwendungen», die steuerlich berücksichtigt werden können. Dazu gehören alle Vorsorgekosten, die nicht Altersvorsorgeaufwendungen sind. In den meisten Fällen sind das die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung (gesetzlich wie privat), Kosten für Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherungen sowie Ausgaben für alle Kapitalversicherungen, die vor dem abgeschlossen wurden. Der Haken: Die Kosten sind nur bis 1500 Euro absetzbar, der Höchstbetrag steigt auf 2400 Euro bei allen, die ihre Krankenversicherungsbeiträge alleine aufbringen müssen. Die Beträge werden jedoch in aller Regel schon durch die Beiträge zur Krankenversicherung erreicht, sodass alle anderen Versicherungskosten sich steuerlich nicht mehr auswirken - damit gehen nach dieser Berechung vor allem die Steuervorteile aus alten Kapitalversicherungen verloren. Um diesen Effekt abzumildern, hat der Gesetzgeber bis zum Jahr 2019 eine sogenannte Günstigerprüfung vorgesehen. Das Finanzamt prüft dabei für jede Steuererklärung, ob die alte Regelung vor der Rentenreform günstiger war - auf diesem Wege retten vor allem Selbstständige ihre Steuervorteile aus alten Lebens- und Rentenversicherungen. Mittlerweile hat der Gesetzgeber auch dafür gesorgt, dass trotz der Anrechnung der alten Steuervorteile aus der Zeit vor 2005 die Rürup-Beiträge zusätzlich anerkannt werden. Neben den Vorsorgeaufwendungen werden die Beiträge zu Riester-Verträgen gesondert gefördert. Entsprechende Eintragungen machen Sparer in Zeile 75 des Hauptformulars und in der Anlage AV. Zum einen geschieht das über die Zulagen, zum anderen können die Beiträge als Sonderausgaben abgesetzt werden. Der Höchstbetrag lag 2007 bei 1575 Euro - vor allem Gutverdiener sichern sich so neben den Zulagen weitere Steuervergünstigungen. Ärgerlich dabei ist lediglich, dass nur unmittelbar Anspruchsberechtigten dieser Betrag zusteht. Ist bei Ehegatten ein Partner selbstständig und der andere unmittelbar berechtigt, verdoppelt sich der Höchstbetrag also nicht. Der mittelbar Berechtigte kann aber bei gemeinsamer Veranlagung den Höchstbetrag des Ehegatten nutzen und mit ausschöpfen, wenn dessen Beiträge inklusive der Zulagen niedriger als 1575 Euro sind. Zwei Dinge müssen Riester-Sparer besonders beachten: Zum einen sollten sie den Sonderausgabenabzug immer beantragen. Nur dann kann das Finanzamt feststellen, ob sich für sie über die Zulagen hinaus ein Steuervorteil ergibt. Außerdem sollten sie die Zulagen immer beantragen, selbst wenn der Steuervorteil höher ist. Denn der Steuervorteil wird nur über das hinaus bezahlt, was sie an Zulagen ohnehin bekommen. Mit anderen Worten: Beantragen Sparer die Zulagen nicht und bekommen den Sonderausgabenabzug gewährt, dann verlieren sie einen Teil der Förderung. (ddp) DOMAINRECHT Domainnamen geraten immer häufiger in Konflikt mit bestehenden Markenrechten. Für viele Domainanmelder gehört die Prüfung markenrechtlicher Risiken zur Domainregistrierung. Der Webhoster twosteps.net bietet jetzt Markenrecherchen als neuen Service für registrierte Kunden an. Zusätzlich zu den Markenrecherchen können auch Kurzgutachten zu markenrechtlichen Risiken von Domains und Markenanmeldungen an eine kooperierende Kanzlei online beauftragt werden. Das gesamte Produktangebot ist auf die Bedürfnisse von Domaininhabern ausgerichtet und funktioniert nach einem Baukastenprinzip. Recherchen und weiterführende Produkte können schrittweise gebucht werden, die Preise werden bei Folgeprodukten vollständig angerechnet. Die Ergebnisse sind sofort online abrufbar. Auch die Rechtsberatungsleistungen können zu Fixpreisen gebucht werden. Das Feedback vom Anwalt steht nach zwei bis drei Tagen online zur Verfügung. Ralf Kayser, Geschäftsführer der twosteps.net, erklärt: Der rechtliche Domainschutz hat insbesondere für unsere Geschäftskunden stark an Bedeutung gewonnen. Mit dem Servicepaket von der Markenrecherche bis hin zum Markenschutz haben wir nun ein sehr attraktives und komfortables Angebot für unsere Kunden. Direkt-Kontakt:

7 DVPJ NEWS-REPORT URTEILE SEITE 7 KEIN ANSPRUCH AUF DANK UND GRUSS IM ARBEITSZEUGNIS Im konkreten Fall hatte der beklagte Arbeitgeber ein Zeugnis mit der Note befriedigend ausgestellt, an Stelle einer vom Kläger geforderten «Dankes- und Wunschformel» jedoch lediglich angefügt, dass das Arbeitsverhältnis aus betrieblichen Gründen beendet worden sei. Selbst wenn Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet sein sollten, Arbeitszeugnisse mit einer Schlussformel zu beenden, müsse diese bei durchschnittlichen Arbeitsleistungen kein besonderes Bedauern ausdrücken, entschieden die Richter. Sie ließen allerdings wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtsfrage die Revision zum Bundesarbeitsgericht zu.. (ddp) LAG Düsseldorf, Urteil vom 12. Mai 2008, AZ: 12 Sa 505/08 CARSHARING IM GEMEINNÜTZIGEN VEREIN VOLL ZU BESTEUERN «Aus der anerkannten Gemeinnützigkeit ergibt sich nicht zwingend die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf alle Leistungen eines gemeinnützigen Vereins», erklärt Rechtsanwalt Kai Steinle die juristische Sicht. Auch wenn dahinter gemeinnützige Zwecke steckten, sei bei Leistungen, für die Geld kassiert werde, stets der volle Regelsteuersatz anzuwenden. Man spreche dann von einem «wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb», der über den gemeinnützigen Zweck des Vereins hinausgehe. Nur wenn der Sharing-Verein seine Ziele ausschließlich durch einen solchen «wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb» erreichen könnte, dürfte er hierfür die Steuerbegünstigung aus seiner allgemeinen Gemeinnützigkeit geltend machen. Das treffe aber auf den vorliegenden Fall nicht zu. Denn schließlich gebe es eine Vielzahl anderer Möglichkeiten, die Umwelt zu schützen, als sich ein Fahrzeug mit mehreren Vereinsmitgliedern gegen Bezahlung zu teilen. (AZ: V R 33/05) EU WILL KUNDEN BEIM INTERNANDEL STÄRKEN Die EU-Kommission will den Verbraucherschutz beim Internethandel stärken und die Unternehmen zum Abbau zahlreicher Restriktionen zwingen. Es sei inakzeptabel, dass den Bürgern die Vorteile des europäischen Binnenmarkts im Internet oft verwehrt blieben, sagte Verbraucherkommissarin Meglena Kuneva dem «Handelsblatt» (Dienstagausgabe). Als Beispiel nannte sie die geografischen Barrieren vieler Internetseiten, mit denen Anbieter verhindern, dass ihre Produkte billiger im Ausland gekauft werden können. Kuneva kündigte an, sie wolle gesetzlich gegen diese Praxis vorgehen. Den Vorwurf hoher Hürden besonders beim grenzüberschreitenden Internethandel belegte die Kommissarin mit Zahlen aus Deutschland. Danach kaufen heute 40 Prozent der Deutschen online ein; das sind zehn Prozent mehr als noch Aber nur sechs Prozent erwerben Waren und Dienstleistungen auch von ausländischen Internetseiten, obwohl die gleichen Produkte dort oft billiger sind.

8 DVPJ NEWS-REPORT MIXED SEITE 8 HÖRFUNKPREISE VERLIEHEN (ddp) Die Landesanstalt für Medien (LfM) hat in Düsseldorf die Hörfunkpreise 2008 vergeben. Insgesamt wurden elf Preise für herausragende Leistungen im privaten Hörfunk verliehen. Dabei wurden sieben redaktionelle Beiträge und drei Einsendungen aus dem Bereich lokale Werbung ausgezeichnet. Für herausragende redaktionelle Leistungen in der Kategorie «Kommunale Berichterstattung» wurde Volker Albrecht (Radio Neandertal) für seinen Beitrag «Rechtsradikalismus in Wülfrath» gewürdigt. In der Kategorie «Information/Bildung/Beratung» ging der Preis an Alexandra Giersberg und Daniel Vossems (Radio RSG) für die Beitragsserie «60plus - und Schluss? Im Alter, im Leben.» In der Sparte «Unterhaltung/Comedy/Satire» wurde Daniel Chur (Radio Duisburg) für «Die Akte Schnee» mit dem LfM-Hörfunkpreis ausgezeichnet. In der Kategorie «Projekte/ Serie» wurden gleich zwei Beiträge prämiert. Der Vollpreis ging an Tim Schmutzler (Radio K.W.) für die Reihe «Tim sucht ein Hobby». KEINE WERBUNG HEISST: EINWURF VERBOTEN! Wurden Werbeverbots-Schilder angebracht, dürfen die Austräger die Werbepost auch nicht auf der Treppe beziehungsweise im Hausflur auslegen. «Denn der Hinweis an Tür oder Briefkästen ist umfassend zu verstehen», betont IVD-West-Vorsitzender Ralph Pass. Werden die Prospekte vor die Tür gelegt, besteht zudem die Gefahr, dass der Wind diese verteilt. Ein Umstand, den der Eigentümer oder Mieter ebenfalls nicht hinnehmen muss. Werden die Bewohner trotz der Verbotsschilder dennoch mit Werbesendungen eingedeckt, können sie bei der werbenden Firma auf Unterlassung klagen. So meinten die Richter des Oberlandesgerichts Frankfurt, dass das Persönlichkeitsrecht des Briefkasteninhabers verletzt würde, wenn er trotz dieses Hinweises mit einer regelmäßigen Papierflut traktiert würde (AZ: 6 U 136/88). Dies gilt im Übrigen auch in Wahlkampfzeiten für Parteienwerbung, die ebenfalls nicht eingeworfen werden darf, wenn der Mieter explizit sein Missfallen ausdrückt, befand das Oberlandesgericht Köln (AZ: 6 U 32/91). Der Aufkleber auf dem Briefkasten schließt im Übrigen adressierte Briefwerbung aus. Die Briefträger dürfen Werbesendungen, die namentlich an einen Empfänger gerichtet sind, zustellen. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim hervor (AZ: 10 S 560/89). «Verteilt dagegen der Briefträger Werbesendungen, auf denen 'An alle Haushalte' steht, dann darf er denjenigen Bewohnern keine zustellen, die ihren Unwillen mit einem Aufkleber äußern». (ddp) Andreas Heine (Radio MK) erhielt für «Radio MK, schönes Wort, Gedichte zum Welttag der Poesie» den Anerkennungspreis. In der Sparte «Service/Ratgeber» bekam Elmar Thyen (Antenne Unna) den Vollpreis für den Beitrag «Die Antenne Unna Woche der Vorfreude - Überlebenstipps für I-Männchen.» Ein Anerkennungspreis ging zudem an Antenne Düsseldorf für «Kreative (cross-mediale) Programmleistungen.» Im Bereich «Lokale Werbung» wurden drei Preise vergeben. In der Kategorie «Lokale Werbespots» ging die Auszeichnung an Eckart Waage und André Overtheil (studio -b-music GmbH und 98.5 Radio Bochum) für den Werbespot «Gründungswettbewerb Bochum 2015.» Den Vollpreis für die beste «Lokale Werbekampagne» bekamen Martin Menkhaus (h2m) und Carsten Wrede (tresohr Musik) für die Kampagne «Die Frische haben wir» (Radio Duisburg). In der Kategorie «Lokale Events/On- und Off-Air Promotion» wurde der Preis an Claudia Barbonus und Ralph Günther (Radio Köln 107.1) sowie Thomas Bollwerk (HSG Hörfunk Service GmbH) für «Radio Köln Ihre Kölner Botschaft» verliehen. Der Hörfunkpreis wird seit 1992 vergeben. Ziel ist die Förderung der publizistischen Qualität und der Qualität von Werbung. Die Auszeichnung ist mit jeweils 2500 Euro dotiert. Zudem werden Anerkennungs -preise in Höhe von je 1250 Euro vergeben.

9 DVPJ NEWS-REPORT FINANZEN SEITE 9 FEINHEITEN BEI DER KFZ-VERSICHERUNG Die Versicherungsprämie sollte nach dem Anschrauben der Nummernschilder alsbald gezahlt werden. Denn, erläutert der Kornwestheimer Rechtsanwalt Michael Winter, «kommt man seiner Zahlungsverpflichtung bei der Erstprämie nicht nach, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten». Trete gar ein Versicherungsfall im Zeitraum der nicht bezahlten Erstprämie ein, könne sich der Versicherer auf Leistungsfreiheit berufen, warnt der auf Verkehrsrecht spezialisierte Jurist. Zahle man hingegen eine Folgeprämie nicht, bleibe der Versicherungsschutz vorerst bestehen. Auf Leistungsfreiheit könne sich der Versicherer erst dann berufen, wenn er dem Versicherungsnehmer durch eine schriftliche, qualifizierte Mahnung auf den drohenden Verlust des Versicherungsschutzes hingewiesen habe, sagt Winter. Im Rahmen der Haftpflichtversicherung kann man in gewissen Grenzen die Höhe der Deckungssumme für Sach- und Personenschäden wählen. Zusätzlich kann eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden, die beispielsweise bei Brand oder Explosion, Diebstahl, Raub und Unterschlagung, aber auch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung eintritt. «Auch ein Zusammenstoß mit Haarwild ist versichert», erläutert Winter die Feinheiten des Versicherungsschutzes, «aber nur, wenn das Auto fährt.» Zudem sei vielen Autobesitzern unbekannt, dass auch bei selbstverschuldeten Unfällen die Teilkaskoversicherung für alle Glasschäden vom Frontscheinwerfer über die Fahrzeugverglasung bis zum Rücklicht eintrete. Und neu sei auch dies: Ende ein Versicherungsvertrag vorzeitig, schulde der Versicherungsnehmer nicht mehr die vollständige Jahresprämie, sondern nur noch den Betrag, der bis zur Vertragsbeendigung als Prämie angefallen sei. Bestehende Versicherungsverträge können laut Winter einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres (Kalenderjahres) ordentlich gekündigt werden, und entsprechend würden sich wohl alsbald wieder die Versicherungsunternehmen mit Sonderangeboten überschlagen. Doch bei einem Wechsel solle man nicht nur auf eine günstige Prämie schielen, sondern das Gesamtpaket sorgfältig betrachten. Daneben könne eine Kündigung im Schadenfall erfolgen. Diese müsse jedoch binnen Monatsfrist oder ab der Entscheidung des Versicherers über die Regulierung (Anerkenntnis oder Ablehnung) stattfinden. Versicherer könnten potenzielle Kunden ablehnen, wenn ihnen das Risiko für einen Vertragsabschluss zu hoch erscheine. Hätten sie jedoch eine Versicherungsbestätigung für die Zulassung eines Fahrzeuges erteilt, gelte diese zumindest für den Haftpflichtbereich. Immer empfehlenswert sei der Abschluss einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung, meint der Jurist. Dabei gebe es für Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten keine Wartefrist. Und mit einer weiteren Feinheit hat das Beziehungsgeflecht zwischen Versichertem und seiner Versicherung aufzuwarten: Erfolgt im Verkehrsstraf- oder Ordnungswidrigkeitenrecht eine Verurteilung wegen einer Vorsatztat, entfällt nachträglich der Versicherungsschutz.» (ddp) AUTO: PUNKTE AUCH IM AUSLAND Mittlerweile haben eine Reihe von Ländern eigene Punktesysteme eingeführt. Zu unterscheiden sind Systeme, bei denen Punkte gesammelt werden, beispielsweise wie in Dänemark, Deutschland, Griechenland, Großbritannien, Irland, Polen, Slowenien und Tschechien, und Systeme, bei denen Punkte von einem Guthaben abgezogen werden. So wird es in Frankreich, Italien, Spanien oder Luxemburg gehandhabt. Im Ausland kassierte Punkte werden nicht in Flensburg erfasst, auch wenn die ausländische Behörde das Kraftfahrtbundesamt über den Punkteeintrag informiert. Im Tatland kann für den Kraftfahrer allerdings ein Punktekonto angelegt werden, auf das dann weitere Verkehrsverstöße in diesem Land eingehen. Hat man sein Punktelimit erreicht, kann ein Fahrverbot für das Staatsgebiet verhängt werden. Die Fahrerlaubnis in Deutschland bleibt von ausländischen Fahrverboten unberührt, selbst wenn das Dokument im Urlaubsland eingezogen wird. Fährt man dann in Deutschland ohne Legitimationsnachweis, riskiert man ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Erfährt das Kraftfahrtbundesamt vom ausländischen Fahrverbot, wird dieses im Verkehrszentralregister eingetragen. Der ansonsten nur «informatorische» Charakter des Eintrags kann sich dann aber im Falle einer späteren Eignungsbeurteilung doch noch negativ auf die Fahrerlaubnis auswirken. (ddp)

10 DVPJ NEWS-REPORT BRANCHE SEITE 10 ERSTER TV-SENDER FÜR SCHWULE MÄNNER Unter dem Namen Timm geht am 1. November Deutschlands erster Fernsehsender für schwule Männer auf Sendung. Das frei empfangbare Vollprogramm solle zur Selbstverständlichkeit von Schwulen hierzulande beitragen, sagte Timm-Programmdirektor Frank Lukas am Donnerstag in Hamburg. Ferner wolle das Angebot die gesellschaftliche Realität widerspiegeln, in der inzwischen mehr als das traditionelle Familienbild vorherrsche. Freiheit, Toleranz und die Gleichstellung jedes Mannes seien die zentralen Werte des Senders. Die Programmverantwortlichen wollen auch aus dem Umfeld der Kernzielgruppe Zuschauer gewinnen, darunter die beste Freundin, Eltern schwuler Kinder, der heterosexuelle Freundeskreis sowie offene und neugierige Männer und Frauen. Neben Spielfilmen und Serien bietet Timm Dokumentationen sowie eigenproduzierte Shows, tägliche Nachrichten und Magazine. Dabei soll der Anteil an Eigenproduktionen künftig schrittweise erhöht werden. Internationale Serien wie «Footballers Wives», «Queer as Folk», «Absolutely Fabulous» und «The L Word» kehren teils in deutscher Erstausstrahlung auf den Bildschirm zurück. Geplant ist darüber hinaus die schwule Ausgabe der Kuppelshow «Der Bachelor» Timm ist zum Sendestart bundesweit unverschlüsselt im digitalen Kabelnetz und über Satellit (Astra digital) im gesamten deutschsprachigen Raum verfügbar. Damit können laut Lukas technisch 95 Prozent aller digitalen Haushalte (etwa 15 Millionen) den Sender empfangen. Timm sendet wochentags von etwa bis 0.00 Uhr, am Wochenende länger. (ddp) VERSICHERUNG ALS STEUERSPARMODELL Auch für Journalisten gilt: Im Idealfall schließen Versicherte deshalb die Berufsunfähigkeitsversicherung so ab, dass Sie bis zum Rentenbeginn zahlen muss. Allerdings hat allein die Erhöhung des Rentenalters von 65 auf 67 Jahre die Prämien um bis zu 15 Prozent steigen lassen. Um den Schutz günstiger zu machen, bietet es sich an, die Berufsunfähigkeitsversicherung zu splitten. Aus einem Vertrag mit einer Versicherungssumme von 1500 Euro werden zwei zu je 750 Euro. Und während einer der beiden nur bis zu 60. oder 62. Lebensjahr läuft und damit günstig ist, sichert der andere Vertrag das Risiko einer Invalidität bis zum Rentenbeginn ab. Bei einer Invalidität und Berufsunfähigkeit hat der Versicherte sich so bis zum 60. oder 62. Geburtstag einen umfassenden und insgesamt bezahlbaren Schutz gesichert. Für die verbleibenden Jahre bis zum Rentenbeginn fällt die Berufsunfähigkeitsrente dann zwar geringer aus - das allerdings in einer Lebensphase, in der viele finanzielle Belastungen wie die Immobilienfinanzierung oder die Ausbildung der Kinder bereits weggefallen oder geringer geworden sind. Weiterlesen... FERNSEHEN OHNE GRENZEN Das Finanzierungssystem des europäischen Fußballs und der internationalen Filmbranche steht vor einer Zäsur. Die EU-Kommission lehnt den praktizierten Verkauf von Fernsehrechten nach Ländern ab, wie EU-Medienkommissarin Viviane Reding dem «Handelsblatt» sagte. Den Anstoß für die Medienkommissarin liefert ein anhängiges Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof. Dort wird geklärt, ob sich TV-Zuschauer bislang urheberrechtlich geschützte Sendungen ausländischer Fernsehanbieter im eigenen Land ansehen dürfen. Indirekt geht es in Luxemburg um das Coditel- Urteil aus dem Jahr 1980, in dem Film und TV vom Recht auf Freizügigkeit ausgenommen wurden, um das Copyright der Kreativen zu schützen. Reding will das Urteil zwar abwarten, plädiert aber schon jetzt eindeutig für einen einheitlichen Markt - mit erheblichen Folgen vor allem für die großen Fußball-Ligen und Filmproduzenten. Bisher ist es Filmemachern und Sportverbandsmanagern möglich, ihre Produkte für jedes EU-Land einzeln zu vermarkten. Geht es nach dem Willen Redings, können die Anbieter von Filmen und Sport ihre Ware künftig EU-weit nur noch einmal verkaufen. Der Erwerber erhielte dann das Recht, die Bilder in allen 27 EU-Ländern zu senden. (ddp)

11 DVPJ NEWS-REPORT MIXED SPECIALS SEITE 11 NEUES ARBEITSGEFÜHL MIT STEHPULT Ein Stehpult für den variablen Einsatz? Die Kollegen und Kolleginnen aus der schreibenden Zunft kennen das Problem: Wir alle bewegen uns zu wenig. Durch die sitzende Tätigkeit am Schreibtisch bzw. am Computer, wird unser Bewegungsapparat sträflich vernachlässigt. Ein professionelles Stehpult schafft hier Abhilfe. Sie können das Pult wie gewünscht einstellen, verschieben und damit umhergehen. Mit dem Notebook darauf sind Sie stets mobil im World Wide Web unterwegs und entlasten sogar Ihren Rücken. Das heißt nicht, dass Sie nicht mehr im Sitzen abreiten sollen, aber der Wechsel zwischen Stehen und Sitzen fördert aktiv Ihre Gesundheit. Die Wirkung ist unmittelbar nach den ersten Einsätzen festzustellen: Während der Arbeitszeit bewegen sich Kollegen mit einem Stehpult deutlich öfter und variieren Ihre Haltungen über den Tag, sodass immer andere Muskelgruppen aktiv sind. Die Steh - Sitz - Dynamik von Stehpulten wirkt aktiv der Bewegungsarmut an Büroarbeitsplätzen entgegen. Körperliche Beschwerden wie Rückenschmerzen und Haltungsschäden können verringert werden. Zusätzlich entsteht eine vertraute Atmosphäre, wenn Besucher ins Büro kommen und kein Schreibtisch als Barriere zwischen den Personen steht. Mit dem Stehpult kommen Sie auf lockere Art und Weise schnell ins Gespräch. Die Akteure begegnen sich auf Augenhöhe. Office Pus bietet an, Stehpulte kostenlos 4 Wochen lang zu testen. Info: VERSICHERUNG ALS STEUERSPARMODELL Eine weitere Variante, um Kosten zu sparen, ist die Trennung von Risikozeit und Leistungszeit bei der Vertragsdauer. Letztere ist der Zeitpunkt, bis zu dem der Versicherer zahlen muss, wenn eine Berufsunfähigkeit festgestellt wurde. Die Risikozeit beschreibt den Moment, bis zu dem der Eintritt einer Berufsunfähigkeit versichert ist. Ist die Risikozeit auf den 60. Geburtstag beschränkt, die Leistungszeit aber auf den 67. Geburtstag, heißt das für den Versicherten, dass er bei einer Berufsunfähigkeit vor dem 60. Geburtstag bis zum 67. Geburtstag die vereinbarte Rente erhält. Wird er nach dem 60. Geburtstag berufsunfähig, muss die Versicherung gar nicht mehr eintreten. Dieses Modell spart insgesamt weniger Prämie, weil die Versicherung im Leistungsfall bis zum Rentenbeginn zahlen muss und lediglich das Risiko insgesamt wegfällt, wenn der Versicherte bis zum 60. Geburtstag gesund geblieben ist. Grundsätzlich macht dieses Modell nach Einschätzung von Experten nur Sinn, wenn die gesplitteten Verträge bei einer Versicherung abgeschlossen werden. Denn bei Streitigkeiten um den Umfang des Versicherungsschutzes ist so geklärt, dass nur eine Versicherung der Gegner ist. Sind die Verträge bei zwei Gesellschaften abgeschlossen, muss aller Voraussicht nach gegen zwei Versicherer geklagt werden. (ddp)

12 DVPJ NEWS-REPORT IMPRESSUM HERAUSGEBER Deutscher Verband der Pressejournalisten e.v. VR: Ingolstadt, Vorsitzender: Rudolf H. Walter GESCHÄFTSSTELLE Annette-Kolb-Strasse 16 - D Ingolstadt - Telefon: +49 (0) Telefax: +49 (0) magazin@dvpj.org Internet: REDAKTION Rudolf H. Walter (Redaktionsleitung, verantwortlich i. S. d. Pr.) Chris Sell, Peter Neumann MITARBEITER DIESER AUSGABE John Fox (JF), Karlheinz Wagner (KW), Martin Brand (MB), Monika Janotta (MJ) Rainer Eckmann (RE), Jürgen Hampel (JH), Dr. Bernd Staudte (BS), Torsten Habig (TH) VERLAG UND VERTRIEB Reichstein Research Group, Inc. - Annette-Kolb-Strasse 16 - D Ingolstadt/Do. G.N.S. Press Association Inc. - NL Deutschland: Annette-Kolb-Strasse 16 - D Ingolstadt MEMBERSHIPS UND KOOPERATIONEN Der DVPJ ist beim Präsidenten des Bundestages in der öffentlichen Liste der Verbände registriert welche gem. Beschluss (GO BT, Anlage 2) des Deutschen Bundestages Interessen gegenüber dem Bundestag und der Bundesregierung vertreten. Associate Member of United Press Association Mitglied im Bundesverband Digitale Wirtschaft Member of European Chamber of Journlists Member of International Press Institute Member oft European Press Federation HAFTUNGSAUSSCHLUSS Haftungsansprüche gegen den Herausgeber/Verlag welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter/unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind ausgeschlossen, sofern kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Der Verlag/Herausgeber übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen bzw. Richtigkeit der Bezugsquellen sowie für die Eignung für Zwecke des Nutzers. SONDERDIENST Artikel können zu Promotionszwecken als Sonderausgabe hergestellt werden. Anfragen an service@dvpj.de MEDIAKOOPERATIONEN Pressebüro/Bildagentur Christian Pantel Promotion. Fotoreportagen. Showbiz. Schillerstr D Hamburg-Reinbek Internet: pantel@perfect4all.de Austrian News Service (ANS ) Harterstrasse A-8053 Graz Internet: wagner@austrian-news-service.at European News Agency LLC Brodway, Suite New York 10010/USA Web: contact@european-news-agency.com United Press Association LTD Registered Office Suite F 1st Floor - New City Chambers, 36 Wood Street Wakefield UK-West Yorkshire WF1 2HB - Great Britain GRAFIK UND LAYOUT Alexander John, Dipl. Designer (FH) Internet: ERSCHEINUNGSWEISE Monatlich - jeweils zum Anfang eines Monats. Dezember und Januar als Doppelausgabe. ALLE RECHTE VORBEHALTEN Die in dieser Publikation verwendeten Inhalte unterliegen dem Urheberrecht. Ohne Erlaubnis darf dieses Magazin, auch auszugsweise oder Teile davon, nicht vervielfältigt, übertragen, in andere Sprachen übersetzt, abgeschrieben, in abrufbaren Systemen gespeichert oder verbreitet werden, unabhängig, auf welche Weise oder mit welchen Mitteln dies geschieht. Copyright by Reichstein Research Group Inc.

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