Ingenieurkammer des Landes Hessen Offizielle Kammer-Nachrichten und Informationen

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1 Ingenieurkammer des Landes Hessen Offizielle Kammer-Nachrichten und Informationen Das Jahr der Neuen Kammer Aufgaben der berufsständischen Selbstverwaltungskörperschaft erheblich erweitert # 6 Noch ist das Jahr 2002 nicht beendet und sind weitere für die Kammer entscheidende gesetzliche Regelungen noch nicht abschließend erlassen, so kann man jedoch bereits heute sagen, dass neben dem Gründungsjahr 1987 der Ingenieurkammer des Landes Hessen das Jahr 2002 das entscheidende Jahr für die Entwicklung der Ingenieurkammer sein wird. Im Jahr 2002 wurde mit den Novellen des Hessischen Ingenieurkammergesetzes- IngKammG - vom 29. Dezember 2001 und vom 23. Mai 2002 und der Novelle der Hessischen Bauordnung - HBO - vom 13. Juni 2002 sowie den in Aufstellung sich befindenden Rechtsverordnungen zur HBO - Nachweisberechtigten- und Sachverständigenverordnung - die zweite Stufe der Entwicklung der Selbstverwaltungskörperschaft der hessischen Ingenieure eingeleitet. Die durch den Gesetzgeber übertragenen neuen Aufgaben sind eine Bestätigung für eine fünfzehnjährige zuverlässige, engagierte Selbstverwaltungsarbeit der hessischen Ingenieure. Hierfür meinen Dank an alle ehemaligen und heutigen ehrenamtlichen Mandatsträger, Mitglieder sowie hauptberuflichen Mitarbeiter der Kammer. Sie haben durch Ihre Arbeit dazu beigetragen, dass die Ingenieurkammer des Landes Hessen sowohl der Politik als auch allen sonstigen gesellschaftlichen Gruppen als verlässlicher Gesprächspartner, Berater und Informationsvermittler zur Verfügung gestanden ist und weiterhin auch stehen wird. Was hat sich nun im Jahr 2002 für die Kammer Neues ergeben? Lassen Sie mich an dieser Stelle noch einmal die neuen Aufgaben auflisten und anschließend an einigen Beispielen den aktuellen Sachstand der Entwicklung aufzeigen: - Erstmals ist es der Kammer möglich, ein eigenes Versorgungswerk zu errichten, bzw. sich einer anderen Versorgungseinrichtung anzuschließen. - Der Kammer wurde die Befugnis zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen verliehen. - Die Führung eines Partnerschaftsverzeichnisses und weiterer Listen von Ingenieurinnen und Ingenieuren wurde zugelassen. - Der Kammer wurde der Auftrag zur Einrichtung einer Fortbildungsakademie bzw. zum Anschluss an eine bestehende Fortbildungseinrichtung erteilt. - Die Kammer kann durch Anerkennung als Gütestelle im Sinne von 794 Abs.1 der Zivilprozessordnung zur Entlastung der Gerichte beitragen. - Zum 01. August wurde die Listenführung der bauvorlageberechtigten Ingenieure von der Hessischen Architekten- und Stadtplanerkammer übernommen. - Ebenfalls zum 01. August wurde der Ingenieurkammer das Recht eingeräumt, ein Verzeichnis der bei ihr einzutragenden berufsangehörigen Stadtplanerinnen und Stadtplaner und entsprechende Berufsgesellschaften zu führen. - Mit dem derzeit vorliegenden Entwurf der Verordnung über die Nachweisberechtigten für bautechnische Nachweise nach Hessischer Bauordnung - NBVO - werden der Kammer folgenden Listenführungen übertragen: - Nachweisberechtigte für Standsicherheit - Nachweisberechtigte für vorbeugenden Brandschutz - Nachweisberechtigte für Schallschutz - Nachweisberechtigte für Wärmeschutz/ der Energieeinsparverordnung Mit der weiteren Rechtsverordnung über Sachverständige nach HBO werden voraussichtlich der Ingenieurkammer die Listenführungen für: - Sachverständige für Standsicherheit einschließlich Feuerwiderstand tragender Bauteile - Sachverständige für vorbeugenden Brandschutz - Sachverständige für Energieerzeugungsanlagen und - Sachverständige für Vermessung übertragen. Mit diesen vorgenannten neuen Aufgaben werden die jahrelangen Bemühungen der Kammer bei Politik und Verwaltung um eine weitere Stärkung der Selbstverwaltungskörperschaft belohnt. So danke ich an dieser Stelle recht herzlich der Hessischen Staatsregierung, allen Fraktionen des Hessischen Landtags und den Ministerien für das Vertrauen, dass Sie uns 1

2 mit dieser Aufgabenerweiterung geschenkt haben. In vielen gemeinsamen Gesprächen mit Politik und Verwaltung, im Rahmen von Anhörungen und Stellungnahmen zu den Gesetzesvorhaben, haben wir für eine Stärkung der Selbstverwaltung der Kammer, für weitere Deregulierungen und Entstaatlichungen, für die Kompensation von entfallenden staatlichen Prüfungsund Genehmigungsverfahren durch qualifizierte freiberufliche Ingenieure geworben. Wir haben unsere Argumente immer auf der Basis des gegenseitigen Vertrauens ausgetauscht. Mit den in der 15. Legislaturperiode vom Landtag verabschiedeten Novellen des Ing- KammG und der HBO wurde unseren Wünschen Rechnung getragen. Ich möchte an dieser Stelle auf vier der neuen bzw. erweiterten Aufgabenbereiche beispielhaft eingehen. Mit der Übernahme der Liste der bauvorlageberechtigen Ingenieure von der HASK und der Neueinrichtung der Listen für die Nachweisberechtigten und später der Sachverständigen nach HBO wird der bisherige Umfang der zu führenden Listenangehörigen um schätzungsweise 300 bis 400% gesteigert. Dies erfordert neben qualifizierten Mitarbeitern auch die Beschaffung und Einführung eines zukunftsfähigen Datenmanagementsystems. Seit dem sind in jedem Fall die EDV- technischen Voraussetzungen zur Erfassung der neuen Listen gegeben. In Kürze werden die ersten Sitzungen der Eintragungskommissionen stattfinden und damit die ersten Aufnahmen in die Listen erfolgen. Mit den neuen gesetzlichen Regelungen des Ing- KammG und der HBO ist auch eine Fortbildungsverpflichtung der Ingenieure verbunden. Aufgabe der Kammer ist es, diese Fortbildung zu fördern. Wir werden diesen Auftrag im Rahmen unseres Seminarangebotes mit aktuellen Themen, qualifizierten Referenten und zu ausschließlich kostendeckenden Preisen erfüllen. Mit der Übertragung der Listenführung der berufsangehörigen Stadtplanerinnen und Stadtplaner auf die Ingenieurkammer wurde in Hessen pilothaft eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2000 zur Frage Wer die Berufsbezeichnung Stadtplaner führen darf? berücksichtigt. Die Regelung des 19b IngKammG trägt der Begründung des Bundesverfassungsgerichts zur v.g. Entscheidung Rechnung, dass in vielen Architektengesetzen der Länder stark architekturbetonte Eintragungsvoraussetzungen für den Beruf des Stadtplaners festgeschrieben wurden, die allerdings in vielen Fällen nicht mehr den heutigen realen Anforderungen an diesen Beruf entsprächen. Von daher sieht das hessische Gesetz als Befähigungsnachweis das Diplom in den Fachrichtungen Bauingenieurwesen, Geographie, Vermessungswesen und Landespflege vor. Daneben wird eine berufliche Praxis gefordert. Aufgabe der Ingenieurkammer ist es nun, das Anforderungsprofil auf der Grundlage der v.g. gesetzlichen Bestimmungen festzulegen. Wir haben hierfür eine bereits vorliegende Richtlinie der HASK nicht übernommen, sondern eine Kammermeinung im Rahmen eines Workshops mit ausgesuchten Fachleuten erarbeitet. Der Ingenieurkammer des Landes Hessen kommt es bei der Festlegung der Eintragungvoraussetzungen für die Stadtplanerinnen und Stadtplaner darauf an, dass die interdisziplinäre Arbeit der Ingenieure als Beitrag zur Stadtentwicklung ausreichend berücksichtigt wird. Gestatten Sie mir noch einen kleinen Ausblick auf unser Versorgungswerk. Wir können Ihnen berichten, dass der Staatsvertrag zwischen den beteiligten bayerischen und hessischen Ressorts abgestimmt ist und in Kürze in den Geschäftsräumen der Ingenieurkammer des Landes Hessen für das Land Hessen von Staatsminister Dieter Posch unterschrieben wird. Danach erfolgt die parlamentarische Beratung. Aufgrund der einzuhaltenden Regularien und Fristen werden die Regelungen zum Versorgungswerk für die hessischen Ingenieure erst Anfang 2003 in Kraft treten. Wir werden Sie zeitnah unterrichten und können Ihnen heute schon mitteilen, dass wir drei große Infoveranstaltungen zum Versorgungswerk am Sitz der Regierungspräsidien in Kassel, Gießen und Darmstadt durchführen und selbstverständlich die Mitarbeiterinnen des Versorgungswerks auch dezentral in Hessen nach Anmeldung Einzelberatungen abhalten werden war damit in der Tat die Geburtsstunde der Neuen Kammer. Wir werden mit dem neuen Geschäftsführer, Dipl.Ing. (FH) Rüdiger Lexau, dem bewährten Justiziar, RA Manfred Günther-Splittgerber, ein weitgehend neues Team in der Geschäftsstelle schmieden, welches sich mit Engagement und Sachverstand diesen neuen Aufgaben widmen wird. Dazu brauchen wir die Mithilfe, die Kooperationsbereitschaft und das Vertrauen eines jeden von Ihnen. Gemeinsam packen wir es auch in wirtschaftlich schweren Zeiten für eine hoffnungsvolle Zukunft der Ingenieurinnen und Ingenieure im Lande Hessen an. Dipl.Ing. Herbert Riehl Präsident 2

3 Die Neue Kammer stellt sich vor Claudia Winderlich das Herzstück der Kammer Die neuen Aufgaben der Kammer erfordern eine leistungsstarke, hoch motivierte Geschäftsstellencrew. Den hierfür eingestellten neuen Geschäftsführer haben wir Ihnen bereits vorgestellt und möchten mit dieser Ausgabe des DIB die Vorstellung der weiteren Mitarbeiter fortsetzen. Die 33jähirge Claudia Winderlich hat als gelernte Elektromechanikerin im Forschungszentrum Carl Zeiss Jena im übertragenen Sinn Erfahrung mit der Schaltung von Kontakten, dem Herstellen und Weiterleiten von Verbindungen und dem Aufbau von Netzwerken. Diese Kontaktfähigkeit ist der Schlüssel zum Erfolg bei Ihrer jetzigen Tätigkeit. Frau Winderlich kam im Jahr 1990 über die Stationen Gießen und Pirmasens, wo sie zur Bürokauffrau umgeschult wurde, nach Wiesbaden zur Fielmann-Kette. Hier war sie einige Jahre Chefsekretärin des Verkaufsleiters, ehe sie dann ab Januar 2002 das Sekretariat der Ingenieurkammer des Landes Hessen übernahm. Claudia Winderlich bringt Kontaktfähigkeit und Durchblick von ihren früheren Tätigkeiten mit. Beides sind Voraussetzung, damit sie die vielfältigen Aufgaben als Sekretariatschefin meistern kann. Gerade in Verbindung mit den neuen Aufgaben der Kammer und den täglich steigenden Anfragen werden besondere Anforderungen an das Sekretariat gestellt. Aber auch wenn es ganz stürmisch in der Geschäftsstelle zugeht, stellt Claudia Winderlich verbindlich im Ton und kompetent in der Sache den Informationsfluss zwischen Anrufer und Geschäftsstelle her. Wenn Sie bis jetzt noch keinen Kontakt gehabt haben, eine Testschaltung wird diese Aussagen bestätigen. Ingenieurkammer, Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung sowie die Vereinigung der Prüfingenieure für Baustatik in Hessen sichern Qualität von Ingenieurleistungen 800 Teilnehmer beim 16. Tragwerksplanungsseminar in der TU Darmstadt Zum 16. Mal richteten die Ingenieurkammer des Landes Hessen, das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung sowie die Vereinigung der Prüfingenieure für Baustatik in Hessen eine Fortbildungsveranstaltung für Bauingenieure aus. Etwa 800 Teilnehmer aus Hessen und anderen Bundesländern in Audimax der TU Darmstadt sind Beweis dafür, daß diese Fortbildungsveranstaltung bei Mitarbeitern der Bauaufsichten und Tragwerksplanern sehr gut angenommen wird. In diesem Jahr sind sehr viele Neuerungen im technischen und bauordnungsrechtlichen Bereich zu beachten. Zum 1. Oktober trat die neue Hessische Bauordnung in Kraft, wodurch sehr viel mehr Verantwortung auf die Planer übergeht, da sich der Staat erkennbar aus diesem Bereich zurückzieht. Das Gesetz, das erst vor wenigen Wochen im Landtag verabschiedet wurde, wurde hinsichtlich seiner Auswirkungen für die Tragwerksplaner von MR Erich Jasch vom Hess. Ministerium für Wirtschaft etc. vorgestellt. Aber nicht nur die Bauordnung, sondern auch die technischen Regeln, nach denen z.b. durch die Tragwerksplaner die Statik eines Bauwerkes erstellt wird, ändern sich derzeit signifikant. Grund hierfür ist im Wesentlichen die Vereinheitlichung des Europäischen Normenwerkes, so daß sich die neuen DIN-Normen weitgehend an die Eurocodes - das sind die einheitlichen Europäischen Grundlagennormen - anlehnen. Leider kommt es auch im Bauwesen immer wieder zu Problemen bei einzelnen Bauvorhaben. Unter dem Motto Aus Schaden wird man klug trugen Mitglieder der Ingenieurkammer Hessen an Hand von Bildern Beispiele vor, wo es zu Schäden gekommen ist und natürlich auch, wie diese Ihnen bekannt gewordenen Schäden bei fachgerechter Planung zu vermeiden gewesen wären. Insofern hat auch dieses Tragwerksplanungsseminar einen Beitrag zur Sicherung des hohen Qualitätsniveaus hessischer Ingenieure geleistet - und das natürlich auch zum Wohle der Bauherrn, die sich auf fachkundige Beratung verlassen müssen. 3

4 Schließung der Geschäftsstelle zwischen Weihnachten 2002 und Neujahr 2003 Wir dürfen Sie davon in Kenntnis setzen, dass die Geschäftsstelle der Ingenieurkammer des Landes Hessen vom bis einschließlich geschlossen ist. Selbstverständlich können Sie uns in dieser Zeit Fax- Nachrichten und s zusenden, die wir im neuen Jahr unmittelbar bearbeiten. Wir bitten für diese Organisationsentscheidung um Ihr Verständnis. Terminkalender Mitteilungen (Unsere Termine erfahren Sie auch über das Internet unter Mitgliederversammlung Wiesbaden, Freitag Fachgruppensitzungen Fachgruppe Bau Wiesbaden, Freitag Fachgruppe Verkehr, Raumplanung und Städtebau Wiesbaden, Dienstag Fachgruppe Vermessung und Liegenschaftswesen Wiesbaden, Freitag Arbeitskreissitzungen Arbeitskreis Brandschutz Wiesbaden, Mittwoch Arbeitskreis Honorarfragen und Marketing Wiesbaden, Donnerstag Netzwerk 42 Junge Ingenieure Hessen Wiesbaden, Dienstag Wiesbaden, Dienstag (jeweils 18:30 Uhr, IngKH Geschäftsstelle, Ansprechpartner ist Herr Prof. Diaz, Vorstand IngKH) Besuchen Sie uns auf der ACS 2002! Stand F 2 Tragwerkslehre in Beispielen Leicher 2002, 520 Seiten, 48,00 ISBN Die Tragwerkslehre gehört zu den Grundlagenfächern für die Architektur- und Bauingenieurstudenten. In 11 Kapiteln stellt Professor Leicher den Lehrstoff mit vielen Abbildungen anschaulich dar; auf konstruktive Details wird dabei besonderer Wert gelegt. Ausführliche und nachvollziehbare Beispiele erleichtern das Verständnis. Die Teilgebiete Statik und Festigkeitslehre sind nicht getrennt dargestellt, sondern es wird der Zusammenhang zwischen der Gesetzmäßigkeit von Statik und Festigkeitslehre und ihre Anwendung in den verschiedenen Tragsystemen und Baustoffen bewusst gemacht. Auf die Leistungsfähigkeit, die Grenzen und die Randbedingungen der möglichen Tragsysteme in den verschiedenen Baustoffen wird hingewiesen. Das Buch basiert auf dem derzeitigen Stand der europäischen Normung mit derem Sicherheitskonzept. Beschwerdemanagement Bernd Stauss, Wolfgang Seidel Kundenbeziehungen erfolgreich managen durch Customer Care 3., vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage 637 Seiten, Hauser Verlag, 49,90 ISBN Die Zufriedenheit ihrer Kunden steht für die meisten Unternehmen an erster Stelle. Doch die wenigsten unter ihnen ermutigen unzufriedene Kunden konsequent, sich mit einer Beschwerde zu melden. Hier setzt das vorliegende Buch an. Die Grundthese der Autoren ist: Herausgeber: Redaktion: Buchbesprechungen Ingenieurkammer des Landes Hessen, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Gustav-Stresemann-Ring 6, Wiesbaden Tel.: Fax: info@ingkh.de Internet: Dipl.-Ing. Rüdiger Lexau, Geschäftsführer RA Manfred Günther-Splittgerber, Justitiar; Mit Namen oder Initialen gekennzeichnete Beiträge stellen nicht unbedingt die Auffassung des Herausgebers dar. Die Beilage ist Bestandteil des DIB. Redaktionsschluss:

5 Aktives Beschwerdemanagement hilft Unternehmen, Fehler zu vermeiden, Leistungen zu verbessern und Kunden zu binden. Aus dem Inhalt: - Beschwerdemanagement und Customer Relationship Management (CRM - Beschwerdebearbeitungsprozesse modellieren - Verhaltensregeln für Antworten auf Beschwerden (mündlich, schriftlich, per ) - Kosten des Beschwerdemanagements - Beschwerdemanagement-Software auswählen und einsetzen Datenjahrbuch Betriebswacht 2003 Anschriften und Informationen Arbeitssicherheit - Gesundheits- und Umweltschutz Universum Verlagsanstalt GmbH KG, 208 Seiten, davon 152 Seiten Datenteil, ISBN Preise: Einzelexemplar 8,40, ab 2 Exemplare 5,05, günstige Staffelpreise auf Anfrage (Info-Tel.) hat Dittmar Wingsch detaillierte Leistungsbeschreibungen mit Bewertung der Teilleistungen entwickelt; behandelt werden die zentralen Leistungen, also z.b. Projektsteuerung, Gebäude, Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung. Bauherren, Juristen, Architekten und Ingenieure finden in dem Buch und auf der beiliegenden CD die Leistungsbeschreibungen, in denen alle Aufgaben der nach HOAI Leistenden aufgelistet und bewertet sind. Um die fach-/funktionsspezifische Leistung für eine bestimmte Baumaßnahme zu beschreiben, werden die zutreffenden Teilleistungen ausgewählt; aus der individuellen Bewertung, orientiert an ausgewiesenen Erfahrungswerten, ergibt sich das Honorar. Das neue Schadensersatzrecht Einführung - Erläuterungen - Materialien Bollweg Hellmann 464 Seiten, 16,5 x 24,4 cm, gebunden, ISBN ,00 Der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaft (HVB) gibt auch für 2003 das Datenjahrbuch Betriebswacht heraus. Der zentrale Inhalt sind Adressen aus den Bereichen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und wesentliche Anschriften aus dem Umweltschutz ergänzt um einen Kalenderteil im Querformat. Der Datenteil umfasst ca. drei Viertel des Gesamtwerkes. In dem Datenjahrbuch Betriebswacht 2003 findet der Nutzer alle aktuellen Kommunikationsdaten der Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände, der Kammern, der Arbeitsmedizin sowie Anschriften zertifizierter sicherheitstechnischer Dienste; Herstellerverzeichnis von Arbeitsmitteln und Schutzausrüstung; Prüfung, Forschung, Normung. Hinzu kommen Übersichten über Richtlinien, Technische Regeln und Unfallverhütungsvorschriften. Leistungsbeschreibungen und Leistungsbewertungen zur HOAI für praxisgerechte Architekten- und Ingenieurverträge Wingsch Mit Vertragsbeispielen und Checklisten Mit einem Vorwort von Prof. Friedrich Quack, Richter am BGH a.d Seiten, ISBN , 68,00 Zentral für alle Verträge mit Projektsteuerungen, Architekten und Ingenieuren ist die Beschreibung und Bewertung der Leistung, die der nach HOAI Leistende zu erbringen hat. Auf den honorar- und nicht leistungsorientierten Regelungen der HOAI aufbauend, Das Zweite Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften bringt die einschneidensten Änderungen des außervertraglichen Haftungsrechts seit Inkrafttreten des BGB. Insbesondere in Bereichen der Sachschadensabrechnung, in der Arzneimittel- und der Kfz-Halterhaftung gibt es bedeutende Veränderungen. Zudem wird ein allgemeiner Anspruch auf Schmerzensgeld in das BGB eingeführt, der auch für Fälle der Gefährdungshaftung und Vertragshaftung gilt. Wirtschaftliche Bedeutung haben auch die Änderungen von Haftungshöchstgrenzen. Stellenbörse Studentin der Germanistik sucht eine Praktikumstelle im Bereich Marketing bzw. im kaufmännischen Bereich für 2-4 Monate. Kontaktaufnahme bitte über die Geschäftsstelle der Ingenieurkammer. 5

6 Fortbildungsseminar DIN Anwendung in der Praxis / Gießen / Fachhochschule Die Fachhochschule Gießen-Friedberg und die Ingenieurkammer Hessen veranstalten am Donnerstag, den 28. November 2002 an der Fachhochschule in Gießen ein Fortbildungsseminar über die DIN Im Rahmen des Seminars wird die Anwendung der neuen DIN 1045 anhand von Beispielen praxisnah und leicht verständlich erläutert. Die neue DIN 1045 Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton wurde bereits eingeführt und wird die alte Fassung der DIN ablösen. Gleichzeitig stellt die DIN 1045 den deutschen Standpunkt zum Eurocode 2 dar. Nach der endgültigen Einführung des EC 2 wird die DIN 1045 praktisch das nationale Anwendungsdokument darstellen, so dass mit weiteren Umstellungen nicht mehr zu rechnen ist. Programm: 9:00-9:30 Begrüßung und Eröffnung Prof. Dr. Dietrich Wendler, Präsident der Fachhochschule Gießen-Friedberg Prof. Dr.-Ing. Joaquín Díaz, Vorstand der Ingenieurkammer Hessen 9:30-10:15 Inhalt, Aufbau und Sicherheitskonzept der DIN Prof. Dr.-Ing. Jörg Reymendt, FH Frankfurt am Main 10:15-11:00 Baustoffe nach DIN Prof. Dr.-Ing. Rüdiger Kern, FH Gießen-Friedberg 11:00-11:30 Pause 11:30-12:15 Schnittgrößenermittlung, Biegung mit Normalkraft Prof. Dr.-Ing. Jens Minnert, FH Gießen-Friedberg 12:15-13:00 Querkraft- und Durchstanzbemessung Prof. Dr.-Ing. Gerd Günther, FH Gießen - Friedberg 13:00-14:00 Mittagspause 14:00-14:45 Normalkraftbeanspruchte Bauteile, Theorie II. Ordnung Prof. Dr.-Ing. Jörg Reymendt, FH Frankfurt am Main 14:45-15:30 Gebrauchstauglichkeitsnachweise Prof. Dr.-Ing. Jens Minnert, FH Gießen-Friedberg 15:30-16:00 Pause 16:00-16:45 Bemessung mit Hilfe von Stabwerkmodellen Prof. Dr.-Ing. Gerd Günther FH Giessen-Friedberg 16:45-17:30 Bauausführung DIN Dipl.-Ing. Roland Pickhardt, Bauberatung Zement Düsseldorf 17:30 Schlusswort Anmeldeformular in dieser Beilage oder auch über das Internet möglich: 6

7 Fortbildungsseminar 4. Hessische Fachtagung zur Baustellenverordnung / Friedberg (Hessen) / Stadthalle Zentrales Schwerpunktthema der Veranstaltung ist die Unterlage (nach 3 (2) 3. BaustellV) für spätere Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten. Hierzu wurde vom ASGB im Juli d. J. eine neue Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen verabschiedet. Der Leiter der Projektgruppe, die diese Thematik behandelt, Prof. Dr.-Ing. Schach wird die RAB 32 vorstellen und auf Inhalte, Form und Umfang der zu erstellenden Unterlage eingehen. Des Weiteren werden von einem anderen Referenten Beispiele für notwendige und empfehlenswerte Inhalte sowie Besonderheiten präsentiert. Die rechtliche Stellung des Koordinators - vor allem in Kombination mit zusätzlichen Funktionen als Planer, Bauleiter oder beauftragter Dritter (nach 4 BaustellV) - werden von RA Dr. Küper und Dipl.-Ing. A.v.Lieberman anhand praktischer Beispiele mit zugehöriger rechtlicher Bewertung vorgestellt. Die Ergebnisse eines hess. Arbeitskreises, der Qualitätsmerkmale für den Arbeitsschutz auf Baustellen ermittelt hat, wird Dr.-Ing. Schul (Regierungspräsidium DA, Abt. für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik) präsentieren. TAGUNGSABLAUF Moderation Dipl.-Ing. Ingolf Kluge, Vorstand IngKH Ingenieurbüro Kluge, Offenbach Uhr Begrüßung Dipl.-Ing. Herbert Riehl Präsident der Ingenieurkammer des Landes Hessen, Wiesbaden Grußwort des Hessischen Sozialministeriums Dr. Bernd Brückner Abteilungsleiter im Hessischen Sozialministerium Uhr Die neuen Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) unter besonderer Beachtung der RAB 32 Unterlage für spätere Arbeiten Prof. Dr.-Ing. Schach, TU Dresden, Mitglied im ASGB Uhr Kaffeepause Uhr Die Unterlage Beispiele für die Erstellung der Unterlage für spätere Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten am Bauwerk Dipl.-Phys. Michael Jäger, Leipzig Uhr Berufsständische Arbeit für den SiGe-Koordinator Vorstellung des Verbandes der Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinatoren Deutschland (V.S.G.K) Prof. Dr.-Ing. Manfred Helmus, BUGH Wuppertal Dipl.-Ing. Patrik Rüggeberg, Ingenieurpartnerschaft Helmus, Wuppertal Uhr Mittagspause Präsentation der Software-Anbieter im Foyer Uhr Aufwandsermittlung aufgrund unterschiedlicher Beauftragungsformen des SiGe-Koordinators Durchführung der Koordination in der Ausführungsphase anhand ausgewählter Beispiel-Projekte mit juristischen Anmerkungen Dipl.-Ing. Arndt von Lieberman, Geschäftsführer der von-lieberman-gmbh, Hamburg RA Dr. Norbert Küper, Geschäftsführer des AHO, Berlin Uhr Kaffeepause Uhr Ermittlung und Optimierung der Qualität des Arbeitsschutz bei Bauvorhaben Vorstellung einer Arbeitshilfe für alle am Bau Beteiligten Dr.-Ing. Sebastian Schul, RP Darmstadt, Abt. für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik, Wiesbaden Uhr Podiumsdiskussion Anmeldeformular in dieser Beilage oder auch über das Internet möglich: 7

8 Anmeldung Akademischer Grad, Name, Anschrift, Telefon, , Mitgliedsnummer: 8

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