Aufruf zur Einreichung von Projektanträgen zur Teilzeitausbildung von alleinerziehenden Frauen ohne Berufsausbildung

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1 Europäischer Sozialfonds Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (ESF) Aufruf zur Einreichung von Projektanträgen zur Teilzeitausbildung von alleinerziehenden Frauen ohne Berufsausbildung vom 13. Februar 2012 im Rahmen der zentralen Projektförderung des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg für die Jahre Das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden- Württemberg ist für den ESF (2007 bis 2013) Verwaltungsbehörde im Sinne von Artikel 59 (1) lit. a der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006. Das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren ist in dieser Funktion für die zweckentsprechende Verwendung der ihm zugewiesenen Gelder aus dem ESF ( ) verantwortlich. Die Vergabe der Mittel erfolgt nach Maßgabe dieser Bestimmungen, dem Operationellen Programm für Baden-Württemberg, der Landeshaushaltsordnung Baden-Württemberg sowie der Regelungen der Europäischen Union zur Durchführung des ESF ( ), insbesondere der Verordnungen (EG) Nr. 1081/2006 und Nr. 1828/ Ausgangsbedingungen und Handlungsbedarf Alleinerziehende Frauen gehören zu den am Arbeitsmarkt besonders benachteiligten Personengruppen. Sie haben aufgrund ihrer besonderen Lebenssituation häufig keine berufliche Ausbildung absolviert, so dass ihnen qualifizierte und existenzsichernde Erwerbsarbeit vielfach verwehrt bleibt. 1

2 Alleinerziehende Frauen haben ein besonders hohes Risiko, auf Dauer ohne Berufsausbildung und damit abhängig von Transferleistungen zu bleiben. In Baden-Württemberg verfügen im Rechtskreis SGB II Frauen (61,1 Prozent) der alleinerziehenden arbeitslosen Frauen unter 45 Jahre über keine abgeschlossene Berufsausbildung 1. Der Weg aus dem Transferbezug erfolgt über die Integration in den Arbeitsmarkt. Dies bedeutet allerdings für alleinerziehende Frauen eine doppelte Kraftanstrengung. Während Einkommenserwerb, Kinderbetreuung, Haushaltsführung und Pflege sozialer Netzwerke in einer Paar-Familie zwischen zwei Personen aufgeteilt werden können, muss dies von den Alleinerziehenden meist allein bewältigt werden. Ohne Beratung und sozialpädagogische Begleitung sind viele der Betroffenen nicht in der Lage, die oft komplexen Probleme der finanziellen Absicherung der Lebensführung sowie Fragen der Kinderbetreuung und der Alltagsbewältigung so zu lösen, dass sie eine Ausbildung aufnehmen und auch erfolgreich absolvieren können. Die gemäß 8 BBiG und 27 b Handwerksordnung mögliche Teilzeitausbildung für Alleinerziehende und für Personen mit pflegebedürftigen Angehörigen kann die Chancen für diese Personengruppen verbessern, trotz familiärer Inanspruchnahme eine Ausbildung im dualen System zu absolvieren. Teilzeitausbildung ist ein in Baden-Württemberg bereits in mehreren Projekten erfolgreich erprobter Weg, um Alleinerziehende zu einem qualifizierten Berufsabschluss zu führen. Mit den Modellprojekten im Rahmen dieses Förderaufrufs sollen die Angebote der Teilzeitausbildung in Baden-Württemberg ausgebaut und für die Zielgruppe besser nutzbar gemacht werden. Die Modellprojekte können sowohl betriebliche Erstausbildung in Teilzeit als auch die Teilzeitausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen unterstützen. 2. Ziele des Projektaufrufs 2.1 Zwecke der Förderung Im Rahmen des Konzepts Gute und Sichere Arbeit der Landesregierung sollen mit dem vorliegenden Projektaufruf Modellprojekte gefördert werden, die unter Nutzung der gesetzlichen Möglichkeiten der Teilzeitausbildung alleinerziehenden Frauen mit und ohne Migrationshintergrund die Möglichkeit eröffnen, trotz der familiären Inanspruchnahme erfolgreich eine Ausbildung zu beginnen bzw. eine abgebrochene Ausbildung fortzusetzen. 1 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand Nov

3 Durch die nachhaltige Integration in das Erwerbsleben und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf soll alleinerziehenden Frauen die Chance zu mehr Teilhabe am wirtschaftlichen und sozialen Leben geboten werden. Zugleich soll damit auch bereits bestehenden aber auch perspektivisch zu erwartenden Fachkräfteengpässen einzelner Branchen und Betriebe entgegen gewirkt werden. Die Modellprojekte sollen ferner dazu beitragen, die gesellschaftliche Akzeptanz der beruflichen Teilzeitausbildung zu erhöhen und deren Verankerung im Ausbildungswesen zu stärken. Die im Rahmen dieses Aufrufs geförderten Projekte tragen zur Erhöhung der Chancengleichheit von Frauen bei der Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt bei (spezifisches Ziel C7.2 des Operationellen Programms). 2.2 Zielgruppen Zielgruppe der Modellprojekte sind werdende Mütter und alleinerziehende Frauen im Alter bis zu 45 Jahren, die wegen ihrer besonderen Lebens- und Familiensituation keine reguläre Vollzeitausbildung absolvieren können, eine Ausbildung abgebrochen haben, nach einer Phase der Arbeitslosigkeit, der Nichterwerbstätigkeit oder ungelernter Berufstätigkeit eine Ausbildung beginnen oder abschließen wollen, wegen Betreuung einer pflegebedürftigen Person keine Ausbildung in Vollzeit absolvieren können. Angesprochen werden sollen insbesondere Frauen mit Migrationshintergrund, da diese oft mit zusätzlichen Benachteiligungen am Ausbildungsmarkt konfrontiert sind. Da die Beendigung des Leistungsbezuges ein wesentliches Ziel der Modellprojekte ist, sind vorrangig langzeitarbeitslose alleinerziehende Frauen aus dem Rechtskreis SGB II in die Projekte aufzunehmen. In geringerem Umfang können aber auch alleinerziehende Frauen aus dem Rechtskreis SGB III ohne Leistungsbezug aufgenommen werden. Darüber hinaus sollen im Rahmen der Modellprojekte auch indirekte Zielgruppen und andere am ESF Umsetzungsprozess Beteiligte (z.b. Jobcenter, IHK, Handwerkskammern) angesprochen werden, um die strukturellen Benachteiligungen und die Wirkung von Geschlechterrollenstereotypen aufzubrechen. 3

4 2.3 Indikatoren Das spezifische Ziel C 7.2 (Erhöhung der Chancengleichheit von Frauen bei der Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt) hat gemäß dem Operationellen Programm folgende Output und Ergebnisindikatoren, um die Reichweite und den Erfolg der Projekte zu messen: Outputindikator C7.2: Anzahl der teilnehmenden Frauen an den Fördermaßnahmen Ergebnisindikator C 7.2-1: Integration der Geförderten in den ersten Arbeitsmarkt nach 6 Monaten 3. Umsetzung der Ziele 3.1 Fördermaßnahmen Vor dem Hintergrund der geschlechterspezifischen Strukturunterschiede wurde im Operationellen Programm für Baden-Württemberg mit dem spezifischen Ziel C7.2 (Erhöhung der Chancengleichheit von Frauen bei der Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt) ein Förderbereich eröffnet, in dem ausschließlich Projekte zur Unterstützung von Frauen angesiedelt sind. Im Rahmen dieses spezifischen Zieles fördert das Land verstärkt Projekte zur Mobilisierung, Aktivierung und Qualifizierung von Frauen für den ersten Arbeitsmarkt, darunter insbesondere Frauen mit Migrationshintergrund. Im Rahmen des spezifischen Zieles C7.2 sollen Modellprojekte im Rahmen dieses Förderaufrufs insbesondere die folgenden Leistungen anbieten: Akquise von Teilzeitausbildungsplätzen; Teilzeitausbildungsplätze für Pflegeberufe werden besonders begrüßt, Kontaktaufnahme mit beteiligten Behörden und Einrichtungen (u.a. Jobcenter, Handwerkskammern, IHK, Beratungseinrichtungen) zur Abklärung von Rahmenbedingungen für Teilzeitausbildungen, Motivation von alleinerziehenden Frauen zur Aufnahme bzw. zum Abschluss einer beruflichen Ausbildung, auch in geschlechtsuntypischen Branchen, Unterstützung bei Behördenkontakten (z. B. Grundsicherungsstelle, Jugendamt, Familiengericht) zur Klärung von förderrechtlichen und unterhaltsrechtlichen Fragen, Anbieten kompetenter Beratung und einer sozialpädagogischen Begleitung (Case Management), insbesondere bei Fragen der Absicherung des individuellen Bedarfs, der Kinderbetreuung und der Alltagsstruktur, Begleitung bei der Anbahnung eines Ausbildungsverhältnisses und insbesondere in der ersten Phase des Ausbildungsweges, 4

5 Begleitung und Beratung der ausbildenden Betriebe mit dem Ziel, das Modell der Teilzeitausbildung in die betriebliche Praxis zu integrieren, Akzeptanz für die besondere Lebenssituation von Alleinerziehenden zu schaffen und Ausbildungsabbrüche zu vermeiden. Leistungen zur Absicherung des individuellen Bedarfs von Personen in Teilzeitausbildung können über die Modellprojekte nicht finanziert werden. 3.2 Zahl der Modellprojekte, Überregionalität und Laufzeit Im Rahmen dieses Aufrufs sollen vier bis sechs überregionale Projekte gefördert werden. Die Überregionalität von Projekten ist dann gegeben, wenn sie in mindestens zwei Stadtoder Landkreisen durchgeführt werden. Dabei sollen die Modellprojekte möglichst auch Angebote in Stadt- und Landkreisen umfassen, in denen noch keine ESF-geförderten Projekte (regionale und landesweite ESF-Projekte sowie Bundes-ESF-Projekte) zur Teilzeitausbildung und zur assistierten Ausbildung existieren. Die Projekte haben eine Laufzeit vom Datum der Bewilligung im Jahr 2012 bis maximal zum Antragsstellung Antragsberechtigte Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts Zuwendungsvoraussetzungen Die Maßnahme muss den einschlägigen EU-Bestimmungen, dem Operationellen Programm für Baden-Württemberg, den Vorgaben des Aufrufs sowie den haushaltsrechtlichen und den sonstigen einschlägigen nationalen Bestimmungen entsprechen. Diese finden Sie im Internet unter Der Antragsteller erklärt sich im Falle einer Bewilligung mit den geltenden Bestimmungen der Europäischen Union zur Publizität (Verordnung (EG) Nr. 1828/2006), insbesondere mit der Aufnahme in ein Verzeichnis der Begünstigten, das veröffentlicht wird, einverstanden. Es müssen die EDV-technischen Voraussetzungen (Internet-Zugang) gegeben sein, um die Anbindung an das L-Bank-System zu gewährleisten. 5

6 Ein Rechtsanspruch auf eine Bewilligung besteht nicht Finanzierung Zur Finanzierung der Projekte sind vorrangig Mittel aus gesetzlichen Leistungen, insbesondere aus SGB II und SGB III einzusetzen. Fehlbedarfe werden aus dem ESF und nach Maßgabe verfügbarer Haushaltsmittel aus Mitteln des Landes gedeckt. Der Einsatz von weiteren privaten und/oder öffentlichen Mitteln (weitere Kofinanzierung) wird erwartet und bei der Projektausauswahl entsprechend gewichtet. Zur Förderung stehen für die Jahre 2012 bis 2014 vier Mio. Euro an ESF-Mitteln, die durch Landesmittel ergänzt werden, aus dem zentralen Mittelkontingent des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg zur Verfügung. Die Zuwendung wird als Fehlbedarfsfinanzierung in Form eines Zuschusses (Projektförderung) gewährt: Fehlbedarf ist die Differenz zwischen der Gesamtsumme aller zuschussfähigen Ausgaben und der Gesamtsumme geplanter bzw. darüber hinausgehender privater/öffentlicher Finanzierung. Das heißt, im Rahmen einer Projektabrechnung (Verwendungsnachweis) wird der nachgewiesene Fehlbedarf maximal in Höhe des bewilligten Betrags bezuschusst. Sind die Einnahmen höher oder die Ausgaben geringer als ursprünglich geplant, reduziert sich der Zuschuss entsprechend. Eigene Mittel des Antragstellers müssen in voller Höhe eingebracht werden, auch wenn sich die Gesamtausgaben verringern. Dem Antrag sind Berechnungsgrundlagen beizufügen. Dort sind alle Aufwendungen und Finanzierungsbeiträge genau zu spezifizieren, nachvollziehbar zu berechnen und zu erläutern. Bei der Antragstellung ist zu beachten, dass Mittel, die im geplanten Kalenderjahr nicht verbraucht werden, verfallen, d. h. nicht automatisch in darauf folgende Kalenderjahre übertragen werden Antragsstellung und Antragsfrist Die Anträge sind unter Verwendung des elektronischen Antragsformulars ELAN zu stellen, das über die Webseite esf-bw.de zugänglich ist. Anträge können bis zum 31. März 2012 eingereicht werden. 6

7 Die Anträge müssen bis zum genannten Termin vollständig und unterschrieben in Papierform bei der Landeskreditbank, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, Karlsruhe eingegangen sein. Zur Fristwahrung reicht das Datum des Poststempels Auswahlkriterien Folgende Inhalte sind im Antrag zu berücksichtigen und stellen Auswahlkriterien dar: Innovationsgrad, Grad der Übereinstimmung mit den Zielen des Operationellen Programms und mit dem vorliegenden Förderaufruf, Überregionaler Charakter (Durchführung in mindestens zwei Stadt- oder Landkreisen), durchgängige Umsetzung des des Querschnittsziels Gleichstellung der Geschlechter (auch bei Frauenförderprojekten relevant), Modellcharakter, Arbeitsmarktnähe, Angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis, Gesicherte Finanzierung, Qualifikation und Zuverlässigkeit der Antragstellerin/des Antragstellers. Als Ergänzung zum Antragsformular ist eine detaillierte Projektbeschreibung einzureichen, aus der die geplante zeitliche und inhaltliche Ausgestaltung sowie die damit verbundenen Ziele hervorgehen. Außerdem sind die Gender-Kompetenz und die Erfahrungen des Trägers mit der Zielgruppe darzulegen. Das Projekt ist im Antragsformular so zu beschreiben, dass es anhand dieser Kriterien beurteilt werden kann. Ergänzend eingereichte Unterlagen, die nicht explizit angefordert sind, werden nicht berücksichtigt. 4. Evaluation Die zentrale Evaluation der Modellprojekte erfolgt durch das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG). Die Projektträger verpflichten sich, dem ISG alle für die Evaluation erforderlichen Daten und Informationen über Projektverlauf und Teilnehmerinnen zur Verfügung zu stellen und für Auskünfte zur Verfügung zu stehen. 7

8 5. Ansprechpersonen Thomas Winckler Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden- Württemberg Tel.: 0711/ Annett Philipp Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden- Württemberg Tel.: 0711/

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