Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan

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2 KREIS BORKEN Fachbereich Sicherheit und Ordnung Burloer Straße Borken Telefon: 02861/ Borken, Dezember 2014 Beschluss des Kreistages des Kreises Borken vom

3 I. Grundlagen der rettungsdienstlichen Bedarfsplanung Allgemeines Fortschreibung des Bedarfsplanes im Jahr II. Beschreibung des Kreises Borken Größe und geografische Lage Die Städte und Gemeinden im Kreis Borken Bevölkerungsentwicklung und -prognose Verkehrsinfrastruktur Risiken/Gefahrenpotentiale/Demografie/Sozial- und Infrastruktur... 7 Struktur des Rettungsdienstes Rettungswachenstandorte Allgemeines Hilfsfristen/Zielerreichungsgrad Standorte Einsatzbereiche Rettungswache Ahaus Rettungswache Bocholt Rettungswache Borken Rettungswache Gescher Rettungswache Gronau Rettungswache Heek Rettungswache Isselburg Rettungswache Reken Rettungswache Stadtlohn Rettungswache Südlohn Rettungswache Vreden Leitstelle Aufgaben Standort Technische Ausstattung Personelle Ausstattung IV. Unterhaltung des Rettungsdienstes Fachliche Eignung des Personals Personalbemessung Einsatzpersonal Allgemeines Personalvorhaltestunden im Einsatzdienst Verwaltungspersonal... 48

4 3. Aus- und Fortbildung Technik Fahrzeuge Ausstattung Fristen für die Ersatzbeschaffung Fahrzeugbestand ohne Reservefahrzeuge Reserve-Fahrzeuge Medizingeräte und Medikamente Persönliche Schutzausrüstung, Hygiene V. Durchführung des Rettungsdienstes Notfallmedizinische Versorgung Notarzteinsatz Leitender Notarzt (LNA) Ärztlicher Leiter Rettungsdienst Organisatorischer Leiter Rettungsdienst Notfallrettung Krankentransport Allgemein Krankentransport an Wochenenden Einsätze in der Notfallrettung und im Krankentransport Rettungseinsätze Krankentransporte Einsätze gesamt (Rettungseinsätze und Krankentransporte) Außergewöhnliche Schadensereignisse First-Responder-Systeme Krankenhäuser im Kreis Borken Krankenhausapotheken Luftrettung Grenzüberschreitender Rettungsdienst Trägergemeinschaften für besondere Einsatzanforderungen Notfallseelsorge / psychosoziale Unterstützung Mitwirkung privater Anbieter Dokumentation, Qualitätsmanagement Hinweis: Angaben zum Rettungsgesetz NRW (RettG NRW) beziehen sich auf die geänderte Fassung vom (GV.NRW.2015 S. 305) redaktionelle Änderungen nach Kreistagsbeschluss -

5 I. I. Grundlagen der rettungsdienstlichen Bedarfsplanung 1. Allgemeines Die Bedarfsplanung ist in 12 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (RettG NRW) gesetzlich geregelt. Gem. 12 Abs. 1 RettG stellen die Träger des Rettungsdienstes (Kreise und kreisfreie Städte) Bedarfspläne auf. Diese Verpflichtung erfordert die planerische Gestaltung der Infrastruktur des Rettungsdienstsystems und die Festschreibung der geplanten Maßnahmen in einem Bedarfsplan für den Rettungsdienst. Das Bedarfsplanverfahren beinhaltet: 1. Aufstellungsverpflichtung Im Bedarfsplan sind Aufbau- und Ablauforganisation des Rettungsdienstes festzulegen und die verbindliche Organisation des Rettungsdienstes für das Gebiet des Rettungsdienstträgers zu bestimmen. 2. Sicherstellungsverpflichtung Der Bedarfsplan beinhaltet notwendige Maßnahmen zur bedarfsgerechten und flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des Rettungsdienstes. Ziel ist die Erreichung eines festgelegten Versorgungsniveaus unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeitsaspekten. 3. Fortschreibungsverpflichtung Um strukturellen, gesellschaftlichen und gesetzlichen Veränderungen Rechnung zu tragen, besteht für den Rettungsdienstträger die Verpflichtung, den Bedarfsplan kontinuierlich den tatsächlichen Gegebenheiten und Vorgaben anzupassen. Die zur Einhaltung des geforderten Versorgungsniveaus und zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit notwendigen Änderungen sind im Bedarfsplan aufzunehmen. Der Bedarfsplan ist kontinuierlich unter Beteiligung der in 12 Abs. 4 RettG genannten Verbände zu überprüfen und bei Bedarf, spätestens alle fünf Jahre, zu ändern. Zur Änderung der Bedarfsplanung können die Verbände der Krankenkassen auffordern, soweit sich in zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren Anhaltspunkte für eine Veränderung der Bedarfssituation ergeben haben. Das Instrument Bedarfsplanung fordert vom Träger des Rettungsdienstes, seine erbrachten Leistungen zu bemessen und zu bewerten und dient somit auch der Selbstkontrolle. Das gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungs- und Beschlussverfahren zur Verabschiedung des Bedarfsplanes schafft Transpa- 1

6 I. renz für Kostenträger, politische Gremien und die zu versorgende Bevölkerung des Rettungsdienstbereiches. 2. Fortschreibung des Bedarfsplanes im Jahr 2014 Der Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Kreises Borken aus dem Jahre 2001 wurde 2008 erstmals fortgeschrieben. Um für die aktuelle Bedarfsplanfortschreibung fundierte Handlungsempfehlungen zu erhalten, ist im Jahr 2012 von der Fa. ORGAKOM die rettungsdienstliche Organisation im Kreis Borken begutachtet worden. Auf Grundlage der Einsatzdaten des Jahres 2011 wurden insbesondere die Hilfsfrist, die Rettungsmittelausstattung für die Notfallrettung und den Krankentransport sowie die Vorhaltezeiten der Einsatzfahrzeuge untersucht. Die Ergebnisse wurden mit den Krankenkassen erörtert und auch dem Ausschuss für Sicherheit und Ordnung des Kreises Borken vorgestellt. Die Verwaltung ist beauftragt worden, folgende Maßnahmen umzusetzen - Ausweitung des Betriebes an der Rettungswache Heek von täglich 12 auf 24 Stunden - Inbetriebnahme eines 3. Rettungswagens an der Rettungswache Bocholt montags bis freitags in der Zeit von bis Uhr - Probeweise Besetzung von Krankentransportwagen an Wochenenden (samstags und sonntags in der Zeit von bis Uhr) an den Standorten Ahaus und Bocholt Ergänzend ist die Fa. ORGAKOM im Dezember 2013 beauftragt worden, die Leistungsparameter im Rettungsdienst nach Umsetzung der im Gutachten aus dem Jahr 2012 vorgeschlagenen Maßnahmen zu evaluieren und zu bewerten. Als Grundlage dienten hierzu die Einsatzzahlen für das Jahr Die Evaluierung hat gezeigt, dass die Maßnahmen gegriffen haben. Trotz gestiegener Einsatzzahlen konnte die Hilfsfristquote verbessert werden. Damit der Rettungsdienst im Kreis Borken aber auch zukünftig auf hohem Niveau betrieben werden kann, sieht der vorliegende weitere Maßnahmen zur Optimierung vor. Die wohl bedeutendste ist die Errichtung eines weiteren Rettungswachenstandortes. 2

7 II. II. Beschreibung des Kreises Borken 1. Größe und geografische Lage Geografische Lage: von bis östlicher Länge von Greenwich von bis nördlicher Breite Maximale Nord-Süd-Ausdehnung Maximale West-Ost-Ausdehnung 57 km 61 km Höhenlage: Niedrigster Punkt über NHN (Issel-Flussniederung bei Anholt, Isselburg) 14 m Höchster Punkt über NHN (Schöppinger Berg) 154 m Länge der Grenze des Kreises Borken: insgesamt 278 km davon mit den Nachbarkreisen: Steinfurt 33 km Coesfeld 51 km Recklinghausen 29 km Wesel 45 km Kleve 10 km den Niederlanden 108 km Niedersachsen 2 km Fläche: 10 Städte und 7 Gemeinden 1.421, 0 km² 3

8 II. 2. Die Städte und Gemeinden im Kreis Borken Gebiet Fläche Bevölkerung 1) Bevölkerungsdichte km² Anzahl Einwohner Einwohner / km² Ahaus 151, ,2 Bocholt 119, ,4 Borken 152, ,5 Gescher 80, ,9 Gronau 78, ,6 Heek 69, ,9 Heiden 53, ,2 Isselburg 42, ,0 Legden 56, ,1 Raesfeld 57, ,3 Reken 78, ,0 Rhede 78, ,5 Schöppingen 68, ,6 Stadtlohn 79, ,4 Südlohn 45, ,3 Velen 70, ,8 Vreden 135, ,8 Kreis Borken 1.420, ,4 Reg.-Bezirk Münster 6.917, ,1 Land NRW , ,1 1) Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011 Stand: Quelle: IT.NRW Flächennutzungsart Kreis Borken Reg.-Bez. Münster Land NRW ha % % % Gebäude- und Freifläche ,7 11,1 12,8 Betriebsfläche 659 0,5 0,8 1,2 Erholungsfläche ,0 1,6 2,0 Verkehrsfläche ,8 6,4 7,1 Landwirtschaftsfläche ,0 61,7 48,7 Waldfläche ,1 16,0 25,8 Wasserfläche ,7 2,0 2,0 Flächen anderer Nutzung 277 0,2 0,3 0,5 Bodenfläche insgesamt ,0 100,0 100,0 Quelle: IT.NRW Stand:

9 II. 3. Bevölkerungsentwicklung und -prognose Einwohnerzahl am 1. Januar

10 II. 4. Verkehrsinfrastruktur Straßen: Bundesautobahnen Bundesstraßen Landstraßen Kreisstraßen Insgesamt 49,3 km 176,2 km 382,0 km 450,4 km 1.057,9 km Schienenverkehr: Bahnstrecke Borken Essen Bahnstrecke Bocholt - Wesel Bahnstrecke Münster - Gronau - Enschede Bahnstrecke Gronau Dortmund Bahnstrecke Coesfeld - Dorsten Flugplätze Flugplatz Stadtlohn-Vreden 6

11 II. 5. Risiken/Gefahrenpotentiale/Demografie/Sozial- und Infrastruktur Um einen zu jeder Zeit bedarfsgerechten Rettungsdienst im Kreis Borken sicherstellen zu können, müssen Risiken und Gefahren aber auch allgemeine gesellschaftliche Entwicklungen, die Einfluss auf die Nachfrage und Leistungen des Rettungsdienstes haben können, analysiert werden. a) Bevölkerungsentwicklung Der Kreis Borken ist der drittgrößte Flächenkreis in NRW. Die Einwohnerzahl wird bis 2030 leicht rückläufig sein, jedoch lässt die Prognose zur Altersstruktur ein starkes Anwachsen der Gruppe der über 50jährigen erwarten. Der demografische Wandel wird auch den Kreis Borken erfassen und erheblichen Einfluss auf das rettungsdienstliche Einsatzaufkommen zukünftiger Jahre haben. b) Straßenverkehr Der Kreis Borken verfügt über ein gut ausgebautes Straßennetz. Das Verkehrsaufkommen entspricht dem eines ländlichen Flächenkreises. Die Statistik lässt hier keine besonderen Risiken erkennen. So lag die Zahl der Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden im Jahr 2012 bei (3,8 pro Tag). Im Vergleich zu Ballungsräumen ist der Anteil schwerer Unfälle allerdings größer. c) Industrie- und Gewerbe Zahl und Art der Industrie-und Gewerbebetriebe im Kreis Borken lassen auf kein überdurchschnittliches Einsatzaufkommen in diesem Bereich schließen. Dieser Sektor spielt bei der ung daher keine besondere Rolle. d) Medizinische Versorgungsstruktur Mit zunehmender Spezialisierung und Konzentration in der Krankenhauslandschaft steigt auch die Zahl der Verlegungsfahrten bzw. Fahrten zu Untersuchungen im Rahmen der stationären Behandlung. Aber auch Defizite im System des kassenärztlichen Notdienstes (Erreichbarkeiten, Wartezeiten) scheinen dazu zu führen, dass betroffene Personen auf den Rettungsdienst zurückgreifen. e) Erwartungshaltung der Bevölkerung Die Anspruchs- und Erwartungshaltung der Bevölkerung hat sich in Bezug auf die Nutzung der Rettungsdienstinfrastruktur erkennbar verändert. Die Schwelle zur Betätigung des Notrufes sinkt. Hierdurch werden vermehrt Kapazitäten gebunden, ohne dass im Ergebnis die Indikation für einen rettungsdienstlichen Einsatz vorgelegen hat. 7

12 Struktur des Rettungsdienstes 1. Rettungswachenstandorte 1.1 Allgemeines Gem. 6 Abs. 1 RettG sind die Kreise und kreisfreien Städte sind als Träger des Rettungsdienstes verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransportes sicherzustellen. Beide Aufgabenbereiche bilden eine medizinischorganisatorische Einheit der Gesundheitsvorsorge und der Gefahrenabwehr. 7 Abs. 1 Satz 2 RettG regelt ergänzend, dass der Träger des Rettungsdienstes für die Einrichtung und den Betrieb der im Bedarfsplan festgelegten Zahl an Rettungswachen sorgt. Weitere Hinweise enthält die amtliche Begründung zum Entwurf des Rettungsgesetzes, die im Wortlaut nachfolgend wiedergegeben wird. Amtliche Begründung zum Entwurf des 13 RettG (Landtagsdrucksache 11/3181 vom ) Die Verteilung der Rettungswachen und ihre Ausstattung mit Krankenkraftwagen sowie der jeweilige Einsatzbereich sind für das gesamte Gebiet des Trägers des Rettungsdienstes festzulegen. Der Anteil von Rettungswagen und Krankentransportwagen muss in einem bedarfsgerechten Verhältnis stehen. Das Netz der Rettungswachen soll so engmaschig sein, dass jeder an einer Straße gelegene Notfallort in einer Eintreffzeit (Hilfsfrist) von 5-8 Minuten, im ländlichen Bereich bis zu 12 Minuten, erreichbar ist. 8

13 1.2 Hilfsfristen/Zielerreichungsgrad 12 RettG fordert vom Rettungsdienstträger, in den Bedarfsplänen Qualitätsmerkmale festzulegen. Dies sind insbesondere die Eintreffzeit (Hilfsfrist) sowie der Zielerreichungsgrad (Sicherheitsniveau). Der Gesetzgeber hat diese Werte nicht weiter bestimmt. Eintreffzeit (Hilfsfrist) Die Hilfsfrist ist eine Planungsgröße für den jeweiligen Rettungsdienstbereich. Wie andere Kreise im Münsterland hat der Kreis Borken diese definiert als Zeitraum zwischen dem Anfang der Disposition durch den Leitstellendisponenten in der zuständigen Leitstelle und dem Eintreffen des ersten geeigneten Rettungsmittels an der dem Notfallort nächstgelegenen öffentlichen Straße. Dabei wird der Anfang der Disposition als der Zeitpunkt definiert, zu dem der Leitstellendisponent nach Erhalt aller für eine sachgerechte Disposition des geeigneten Rettungsmittels erforderlichen Informationen durch den Notrufsteller auf dem Einsatzleitrechner erfasst und die Disposition (=Vorschlag zur Alarmund Ausrückeordnung) aufgerufen hat. In NRW hat sich bei der Hilfsfrist im ländlichen Bereich ein Richtwert von 12 Minuten verfestigt. Der Kreis Borken ist insgesamt als ländlicher Bereich einzustufen. Der Richtwert von 12 Minuten gilt somit für das gesamte Kreisgebiet. Zielerreichungsgrad (Sicherheitsniveau) Der Zielerreichungsgrad sagt etwas darüber aus, in wieviel Prozent der Einsatzfälle die festgelegte Eintreffzeit planmäßig eingehalten werden soll. Als Anhaltspunkt zum Zielerreichungsgrad kann ein Beschluss des OVG Münster vom zur Kostenregelung im Rettungsdienst dienen. Danach besteht ein funktionsfähiger Rettungsdienst nur dann, wenn die vorgegebene Eintreffzeit in 90 bis 95 % aller Fälle erreicht wird. In der Praxis werden damit Fälle in Kauf genommen, in denen die festgelegte Hilfsfrist nicht eingehalten wird. Hierzu kann es bei Einsätzen in entlegenen Gebieten, in witterungs- oder verkehrsbedingten Ausnahmesituationen und auch bei einer Nichtverfügbarkeit der nächstgelegenen Rettungswache aufgrund von Paralleleinsätzen kommen. Der Einsatzradius, den ein Rettungswagen in einer bestimmten Zeit abdecken kann, ist im Wesentlichen von der Verkehrssituation, den Witterungsverhältnissen und der örtlichen Struktur (Stadtbereich, ländlicher Bereich) abhängig. Diese Einsatzradien können von Wache zu Wache unterschiedlich sein und sind individuell zu ermitteln. 9

14 Es können jedoch folgende Einsatzwerte den Planungen zugrunde gelegt werden: o Zeit von der Alarmierung bis zum Ausrücken des Fahrzeuges: 1 Minute o Bei Alarmfahrten Zurücklegen einer Strecke von 1 km je Minute. Vor dem Hintergrund der vorstehenden Ausführungen zu den Qualitätsmerkmalen des Rettungsdienstes legt der Kreis Borken die Merkmale Eintreffzeit und Zielerreichungsgrad folgender Maßen fest: Eintreffzeit (Hilfsfrist) 12 Minuten Zielerreichungsgrad (Sicherheitsniveau) 90 % Ein Zielerreichungsgrad von 95 % wird angestrebt 10

15 1.3 Standorte Für eine flächendeckende rettungsdienstliche Versorgung werden im Kreis Borken derzeit 10 Rettungswachen vorgehalten. Von diesen werden 4 als kombinierte Feuer- und Rettungswachen betrieben. Die Rettungswache Heek, die zunächst als Tagesdienstwache mit 12-Stunden-Besetzung betrieben wurde, ist mit Neuvergabe dieses Standortes zum in eine täglich 24 Stunden besetzte Rettungswache umgewandelt worden. Bei der gegenwärtigen Verteilung der Rettungswachen über das Kreisgebiet lag der Zielerreichungsgrad im Jahr 2013 bei 92,56 %. Die Fa. ORGAKOM hat bei der Untersuchung der Leistungsparameter im Rettungsdienst des Kreises Borken bestätigt, dass im Bereich des Ortsteils Oeding (Gemeinde Südlohn) die Hilfsfrist von der zuständigen Rettungswache Stadtlohn aus nicht im gewünschten Maße eingehalten werden kann. Festgehalten werden muss, dass alle bislang ergriffenen Maßnahmen zur Verbesserung der Erreichungsquote nicht zufriedenstellend gegriffen haben. Der Gutachter schlägt daher vor, einen weiteren Rettungswachenstandort im Kreis Borken einzurichten. Dieser soll in der Gemeinde Südlohn (Ortsteil Südlohn) geplant werden. Von dem Standort aus kann das ganze Gemeindegebiet (also auch der Ortsteil Oeding) innerhalb der Hilfsfrist versorgt werden. Zusätzlich können von hier aus auch die nördlichen Bereiche der Städte Borken und Velen hilfsfristgerecht erreicht werden. Dies erhöht die Versorgungsqualität in den genannten Bereichen. Außerdem führt dies zu einer Entlastung des Standortes Borken, was sich positiv auf den gesamten Versorgungsbereich auswirkt. Der Gutachter schlägt vor, die neue Rettungswache als 12 Stunden besetzte Tageswache anzulegen. Der Kreis Borken wird im Ortsteil Südlohn einen neuen Rettungswachenstandort realisieren. Die Rettungswache wird täglich 12 Stunden besetzt. Damit wird es zukünftig im Kreis Borken 11 Rettungswachen an folgenden Standorten geben: Rettungswachen Gescher Heek Isselburg Reken Südlohn Stadtlohn Vreden Feuer- und Rettungswachen Ahaus Bocholt Borken Gronau Die Einsatzbereiche der Rettungswachen umfassen im Regelfall komplette Gemeindegebiete oder zumindest ganze Ortsteile. Zur Optimierung der Eintreffzeiten können Einsatzbereiche aber auch straßengenau einzelnen Rettungswachen zugeordnet werden. 11

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18 1.4 Einsatzbereiche Rettungswache Ahaus Träger Kreis Borken Betreiber Stadt Ahaus Standort Feuer- und Rettungswache Ahaus, Konrad-Adenauer-Ring 8, Ahaus Einsatzbereich Rettung Stadt-/Gemeinde- Gebiet Fläche in km² Einwohner Einwohner je km² Ahaus Legden Gesamt Einsatzbereich Notarzt Stadt-/Gemeinde- Gebiet Fläche in km² Einwohner Einwohner je km² Ahaus Legden Heek OT Heek Schöppingen Gesamt Entfernungskilometer (Gemeinden außerhalb des Wachstandortes) Heek 10,9 Legden 9,5 Schöppingen 16,8 Einsatzfahrzeuge Besetztzeiten 1 Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) Täglich 24 Stunden 1 Rettungswagen (RTW) Täglich 24 Stunden 1 Rettungswagen (RTW) Uhr Mo-Fr Uhr Sa Uhr So./Feiertag 1 Krankentransportwagen (KTW) Uhr Mo-Fr 1 Krankentransportwagen (KTW) Ergänzungsfahrzeug 14

19 Sondereinsatzregelungen Die Rettungswache Ahaus bedient folgende Einsatzabschnitte auf der A 31: - AS Legden /Ahaus (RTW/Notarzt) - AS Heek (Notarzt) Das Einsatzgebiet der Rettungswache Heek (Ortsteil Heek) wird notärztlich mitversorgt Notfallversorgung Notarzt/Notfallkrankenhaus Notfallaufnahmebereich St. Marien-Krankenhaus Ahaus Ahaus Legden Schöppingen Heek, OT Heek Einsatzaufkommen Jahr Rettungseinsätze Notarzteinsätze Krankentransporte

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21 1.4.2 Rettungswache Bocholt Betreiber (zugleich Träger der Rettungswache nach 6 Abs. 2 RettG) Stadt Bocholt Standort Feuer- und Rettungswache Bocholt, Dingdener Straße 10, Bocholt Einsatzbereich Rettung Stadt-/Gemeinde- Gebiet Bocholt Fläche in km² Einwohner Einwohner je km² ohne OT Suderwick Rhede Gesamt Einsatzbereich Notarzt Stadt-/Gemeinde- Gebiet Fläche in km² Einwohner Einwohner je km² Bocholt Rhede Isselburg Gesamt Entfernungskilometer (Gemeinden außerhalb des Wachstandortes) Rhede 7,0 Isselburg 15,0 Einsatzfahrzeuge Besetztzeiten 1 Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) Täglich 24 Stunden 1 Rettungswagen (RTW) Täglich 24 Stunden 1 Rettungswagen (RTW) Täglich 24 Stunden 1 Rettungswagen Mo-Fr. 12 Stunden 1 Krankentransportwagen (KTW) Mo-Fr 1 Stunde 1 Krankentransportwagen (KTW) Mo-Fr 10 Stunden 1 Krankentransportwagen (KTW) Ergänzungsfahrzeug Einbindung eines Krankentransportwagens des Malteser-Hilfsdienstes Bocholt über eine entsprechende Vereinbarung 17

22 Sondereinsatzregelungen Die Rettungswache Bocholt bedient folgende Einsatzabschnitte auf der A 3: - AS Rees (Notarzt) - Behelfszufahrt Wertherbruch/Fahrtrichtung Arnheim (RTW/Notarzt) Das Einsatzgebiet der Rettungswache Isselburg wird notärztlich mitversorgt Über vertragliche Regelung mit dem Kreis Wesel Mitversorgung einiger Teilbereiche der Stadt Hamminkeln (OT Dingden, Loikum, Wertherbruch) Notfallversorgung Notarzt/Notfallkrankenhaus Notfallaufnahmebereich St. Agnes-Hospital Bocholt Bocholt Isselburg Rhede Der Gutachter hat einen überproportionalen Anstieg der Duplizitätsfälle bei den Rettungseinsätzen im südwestlichen Teil des Kreises Borken festgestellt. Sollte sich diese Entwicklung fortsetzen, wird eine weitere Absicherung des bestehenden Notarztsystems für notwendig erachtet (z.b. durch einen weiteren Notarzt tagsüber). Einsatzaufkommen Jahr Rettungseinsätze Notarzteinsätze Krankentransporte

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24 1.4.3 Rettungswache Borken Betreiber Stadt Borken Standort Feuer- und Rettungswache Borken, Butenwall 9-11, Borken Einsatzbereich Rettung Stadt-/Gemeinde- Gebiet Fläche in km² Einwohner Einwohner je km² Borken Heiden Raesfeld Velen OT Ramsdorf Gesamt Einsatzbereich Notarzt Stadt-/Gemeinde- Gebiet Fläche in km² Einwohner Einwohner je km² Borken Heiden Raesfeld Reken Velen Gesamt Entfernungskilometer (Gemeinden außerhalb des Wachstandortes) Heiden 5,9 Raesfeld 9,2 Reken 15,0 Velen 13,0 Einsatzfahrzeuge Besetztzeiten 1 Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) Täglich 24 Stunden 1 Rettungswagen (RTW) Täglich 24 Stunden 1 Rettungswagen (RTW) Uhr Mo-Fr Uhr Sa Uhr So./Feiertag 1 Krankentransportwagen (KTW) Uhr Mo-Fr 1 Krankentransportwagen (KTW) Ergänzungsfahrzeug 20

25 In den Einsatzbereichen Borken und Reken ist ein Anstieg der Zahl zeitgleicher Einsätze zu verzeichnen. Dies hat negative Auswirkungen auf die Einhaltung der Hilfsfristen zur Folge. Es wird erwartet, dass sich diese Situation mit Einrichtung einer neuen Rettungswache in Südlohn verbessert. Sollten in diesen Versorgungsbereichen die Einsatzzahlen weiter steigen und sich die Zahl der Duplizitätsfälle nicht nennenswert verringern, wird der Standort Borken um einen zusätzlichen Rettungswagen verstärkt. Sondereinsatzregelungen Die Rettungswache Borken bedient folgende Einsatzabschnitte auf der A 31: - AS Borken (Notarzt) - AS Reken (Notarzt) Die Einsatzgebiete der Rettungswachen Reken und Gescher (Velen OT Velen) werden notärztlich mitversorgt. Randbereiche des Ortsteils Krommert (Stadt Rhede) werden mitversorgt Die Ortsteile Burlo und Weseke der Stadt Borken werden zukünftig zu den Besetzzeiten der neu einzurichtenden Rettungswache Südlohn von dieser versorgt Bei Verfügbarkeit des in der Gemeinde Schermbeck, Kreis Wesel, stationierten Rettungswagens wird dieser zur Versorgung des Ortsteils Erle der Gemeinde Raesfeld angefordert. Notfallversorgung Notarzt/Notfallkrankenhaus Notfallaufnahmebereich St. Marien-Krankenhaus Borken Borken Heiden Raesfeld Reken Velen Einsatzaufkommen Jahr Rettungseinsätze Notarzteinsätze Krankentransporte

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27 1.4.4 Rettungswache Gescher Betreiber DRK Kreisverband Borken e.v. Standort Rettungswache Gescher, Venneweg 16, Gescher Einsatzbereich Rettung Stadt-/Gemeinde- Gebiet Fläche in km² Einwohner Einwohner je km² Gescher Velen (OT Velen) Gesamt Entfernungskilometer (Gemeinden außerhalb des Wachstandortes) Velen 8,3 Einsatzfahrzeuge Besetztzeiten 1 Rettungswagen (RTW) Täglich 24 Stunden Sondereinsatzregelungen Die Rettungswache Gescher bedient folgenden Einsatzabschnitt auf der A31: - AS Gescher Notfallversorgung Notarzt/Notfallkrankenhäuser Krankenhaus Maria-Hilf, Stadtlohn St. Marien-Krankenhaus Borken Einsatzaufkommen Jahr Rettungseinsätze Notarzteinsätze Krankentransporte

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29 1.4.5 Rettungswache Gronau Betreiber Stadt Gronau Standort Feuer- und Rettungswache Gronau, Eper Straße 76, Gronau Einsatzbereich Rettung Stadt-/Gemeinde- Gebiet Fläche in km² Einwohner Einwohn er je km² Gronau Einsatzbereich Notarzt Stadt-/Gemeinde- Gebiet Fläche in km² Einwohner Einwohn er je km² Gronau Heek OT Nienborg Gesamt Entfernungskilometer (Gemeinden außerhalb des Wachstandortes) Heek - Nienborg 9,5 Einsatzfahrzeuge Besetztzeiten 1 Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) Täglich 24 Stunden 1 Rettungswagen (RTW) Täglich 24 Stunden 1 Rettungswagen (RTW) Uhr Mo-Fr Uhr Sa Uhr So./Feiert. 1 Krankentransportwagen (KTW) Uhr Mo-Fr Sondereinsatzregelungen Das Einsatzgebiet der Rettungswache Heek (Ortsteil Nienborg) wird notärztlich mitversorgt Aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erfolgt der Einsatz auch grenzüberschreitend im Bereich Losser/Overdinkel (Niederlande) 25

30 Notfallversorgung Notarzt/Notfallkrankenhaus Notfallaufnahmebereich St. Antonius-Hospital Gronau Gronau Heek, OT Nienborg Einsatzaufkommen Jahr Rettungseinsätze Notarzteinsätze Krankentransporte

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32 1.4.6 Rettungswache Heek Betreiber Johanniter- Unfall-Hilfe e.v. Regionalverband Münsterland/Soest Standort Rettungswache Heek, Markt 6, Heek Einsatzbereich Rettung Stadt-/Gemeinde- Gebiet Fläche in km² Einwohner Einwohne r je km² Heek Schöppingen Gesamt Entfernungskilometer (Gemeinden außerhalb des Wachstandortes) Schöppingen 8 Einsatzfahrzeuge Besetztzeiten 1 Rettungswagen (RTW) Täglich 24 Stunden Sondereinsatzregelungen Die Rettungswache bedient folgenden Einsatzabschnitt auf der A31: - AS Heek Notfallversorgung Notarzt/Notfallkrankenhäuser St. Marien-Krankenhaus Ahaus St. Antonius-Hospital Gronau Einsatzaufkommen Jahr Rettungseinsätze Notarzteinsätze Krankentransporte Anmerkung zu den Einsatzzahlen: Inbetriebnahme der Rettungswache Heek am als Tageswache (Besetzung 6 18 Uhr); seit dem Betrieb als 24-Stunden-Wache 28

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34 1.4.7 Rettungswache Isselburg Betreiber DRK Kreisverband Borken e.v. Standort Rettungswache Isselburg, Henry-Dunant-Str. 4, Isselburg Am Standort wurde vom Kreis Borken eine neue Rettungswache errichtet; Inbetriebnahme im Dezember 2013 Einsatzbereich Rettung Stadt-/Gemeinde- Gebiet Fläche in km² Einwohner Einwohne r je km² Isselburg Bocholt OT Suderwick Gesamt Entfernungskilometer (Gemeinden außerhalb des Wachstandortes) Bocholt OT Suderwick 7,0 Einsatzfahrzeuge Besetztzeiten 1 Rettungswagen (RTW) Täglich 24 Stunden Sondereinsatzregelungen Die Rettungswache Isselburg bedient folgenden Einsatzabschnitt auf der A3: - AS Rees Der Rettungswagen Isselburg wird aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung grenzüberschreitend im Bereich der Regio Noord- en Oost- Gelderland/Niederlande eingesetzt. Notfallversorgung Notarzt/Notfallkrankenhaus St. Agnes-Hospital Bocholt Einsatzaufkommen Jahr Rettungseinsätze Notarzteinsätze Krankentransporte

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36 1.4.8 Rettungswache Reken Betreiber Gemeinde Reken Standort Rettungswache Reken, Am Wehrturm 12, Reken, OT Groß-Reken Einsatzbereich Rettung Stadt-/Gemeinde- Gebiet Fläche in km² Einwohner Einwohne r je km² Reken Entfernungskilometer (Gemeinden außerhalb des Wachstandortes) Einsatzfahrzeuge Besetztzeiten 1 Rettungswagen (RTW) Täglich 24 Stunden Sondereinsatzregelungen Die Rettungswache Reken bedient folgende Einsatzabschnitte auf der A31: - AS Borken - AS Reken Notfallversorgung Notarzt/Notfallkrankenhaus St. Marien-Krankenhaus Borken Einsatzaufkommen: Jahr Rettungseinsätze Notarzteinsätze Krankentransporte

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38 1.4.9 Rettungswache Stadtlohn Betreiber Stadt Stadtlohn Standort: Rettungswache Stadtlohn, Steinkamp 2-6, Stadtlohn Die Rettungswache Stadtlohn ist gemeinsam mit der Feuerwehr in einem Gebäude untergebracht. Die Stadt Stadtlohn plant, den Gebäudekomplex für die Feuerwehr räumlich zu erweitern und die bestehenden Gebäudeteile den technischen und räumlichen Erfordernissen anzupassen. Hiervon sind auch Teile der Rettungswache betroffen. Einsatzbereich Rettung Stadt-/Gemeinde- Gebiet Fläche in km² Einwohner Einwohner je km² Stadtlohn Südlohn Gesamt Einsatzbereich Notarzt Stadt-/Gemeinde- Gebiet Fläche in km² Einwohner Einwohner je km² Stadtlohn Südlohn Gescher Gesamt Mit der Errichtung einer Rettungswache in Südlohn wird das Gemeindegebiet Südlohn von der dortigen Wache versorgt werden Entfernungskilometer (Gemeinden außerhalb des Wachstandortes) Südlohn 6,5 Südlohn-Oeding 11,3 Gescher 11,0 34

39 Einsatzfahrzeuge Besetztzeiten 1 Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) Täglich 24 Stunden 1 Rettungswagen (RTW) Täglich 24 Stunden Stationierung des Notarzteinsatzfahrzeuges tagsüber am Krankenhaus Stadtlohn Sondereinsatzregelungen Das Einsatzgebiet der Rettungswachen Gescher (Stadtgebiet Gescher) und Südlohn (Gemeindegebiet Südlohn) wird notärztlich mitversorgt: Die Rettungswache Stadtlohn bedient folgenden Einsatzabschnitt auf der A31: - AS Gescher (Notarzt) Notfallversorgung: Notarzt/Notfallkrankenhaus Notfallaufnahmebereich Krankenhaus Maria-Hilf, Stadtlohn Stadtlohn Südlohn Gescher Einsatzaufkommen: Jahr Rettungseinsätze Notarzteinsätze Krankentransporte

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41 Rettungswache Südlohn Betreiber NN Standort Südlohn (konkreter Standort noch nicht bestimmt) Einsatzbereich Rettung Stadt-/Gemeinde- Gebiet Fläche in km² Einwohner Einwohne r je km² Südlohn Borken-Weseke Borken-Burlo Gesamt Entfernungskilometer (Gemeinden außerhalb des Wachstandortes) Borken-Weseke Borken-Burlo 5 9 Einsatzfahrzeuge Besetztzeiten 1 Rettungswagen (RTW) Täglich Uhr Die noch einzurichtende Rettungswache Südlohn wird als Tageswache mit 12- Stunden-Besetzung betrieben; nach derzeitiger Planung ist eine Besetzung in der Zeit von 8-20 Uhr vorgesehen Sondereinsatzregelungen Notfallversorgung: Notarzt/Notfallkrankenhäuser Krankenhaus Maria-Hilf, Stadtlohn St. Marien-Krankenhaus, Borken Einsatzaufkommen: Jahr Rettungseinsätze Notarzteinsätze Krankentransporte 37

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43 Rettungswache Vreden Betreiber DRK Kreisverband Borken e.v. Standort Rettungswache Vreden, Oldenkotter Straße 14, Vreden Einsatzbereich Rettung Stadt-/Gemeinde- Gebiet Fläche in km² Einwohner Einwohne r je km² Vreden Einsatzbereich Notarzt Stadt-/Gemeinde- Gebiet Fläche in km² Einwohner Einwohne r je km² Vreden Entfernungskilometer (Gemeinden außerhalb des Wachstandortes) Einsatzfahrzeuge Besetztzeiten 1 Rettungswagen (RTW) Täglich 24 Stunden Sondereinsatzregelungen Der Notarzt wird mit dem RTW am Krankenhaus abgeholt; Einsatzabwicklung als NAW (Notarztwagen) Notfallversorgung Notarzt/Notfallkrankenhaus Notfallaufnahmebereich St. Marien-Hospital Vreden Vreden Einsatzaufkommen Jahr Rettungseinsätze Notarzteinsätze Krankentransporte

44 40

45 2. Leitstelle 2.1 Aufgaben Der Träger des Rettungsdienstes errichtet und unterhält eine Leitstelle ( 7 Abs. 1 RettG). Diese lenkt die Einsätze des Rettungsdienstes. Sie muss ständig besetzt und erreichbar sein. Sie arbeitet mit den Krankenhäusern, der Polizei, den Feuerwehren sowie den Einrichtungen der ärztlichen Selbstverwaltungskörperschaften für den ärztlichen Notfalldienst zusammen. Mit der Lenkung rettungsdienstlicher Einsätze beauftragte Personen müssen eine geeignete Qualifikation haben; das Nähere regelt das für das Gesundheitswesen zuständige Ministerium nach Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden durch Erlass ( 8 Abs. 1 RettG). Die Kreisleitstelle ist das zentrale Lenkungs- und Koordinierungsorgan für den Rettungsdienst. Zur Sicherstellung einer durchgängigen Gefahrenabwehr fordert der Gesetzgeber eine einheitliche Leitstelle für den Rettungsdienst und den Feuerschutz. Für eine optimale Wahrnehmung der zentralen Lenkungs- und Koordinierungsaufgaben im Rettungsdienst ist die Aufschaltung aller Notrufe 112 zur Kreisleitstelle sinnvoll. Mit Ausnahme des Notrufes 112 der Stadt Bocholt sind alle Notrufe der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Kreises Borken zur Kreisleitstelle geschaltet. Die Stadt Bocholt macht von einer Regelung im Feuerschutzgesetz NRW Gebrauch, die es Mittleren und Großen kreisangehörigen Städten erlaubt, den Notruf auf die eigene ständig besetzte Feuerwache zu schalten, wenn diese die Aufgabe einer Rettungswache wahrnehmen. Qualitätsanforderungen an eine optimale Aufgabenerfüllung - schnellstmögliche Entgegennahme und Bearbeitung aller eingehenden Notrufe - sachgerechte Alarmierung der Rettungsmittel unter Ausnutzung der Möglichkeiten des Einsatzleitsystems, so dass im Rahmen des rettungsdienstlichen Gesamtsystems die Einhaltung der Hilfsfrist unterstützt wird. - zeitgleiche Bearbeitung von mindestens 2 Notrufen - Disposition des Krankentransportes unter Berücksichtigung von Zeiten mit hohem Einsatzaufkommen - Beachtung wirtschaftlicher Aspekte bei der Planung und Lenkung der Krankentransporteinsätze 41

46 2.2 Standort Die Leitstelle des Kreises Borken befindet sich im Kreishaus Borken, Burloer Straße 93. Der Gebäudeteil für die Leitstelle wurde im Jahre 1999 neu errichtet. 2.3 Technische Ausstattung Die Leitstellentechnik muss eine schnelle Einsatzdisposition ermöglichen. Entscheidend dabei ist das Vorhalten moderner Alarmierungs- und Kommunikationstechnik in redundanter Ausführung. Das installierte Einsatzleitsystem ermöglicht eine zentrale Abfrage des Notrufes 112 im gesamten Kreisgebiet. Um den Anforderungen einer modernen Leitstelle auch weiterhin gerecht zu werden, wurde in den Jahren 2007 bis 2010 die Hard- und Software des Einsatzleitsystems sowie die Kommunikations-, Alarmierungs- und Netzwerktechnik incl. des Leitstellenmobiliars schrittweise erneuert. Digitalfunk Die bundesweite Einführung des Digitalfunks macht es erforderlich, die Kreisleitstelle an diese Technik anzubinden. Erste Maßnahmen hierfür sind in der Kreisleitstelle Borken bereits umgesetzt worden, die abschließende Fertigstellung hängt aber davon ab, bis wann das Land die weiteren Komponenten zur Verfügung stellen kann. Erwartet wird dies für das Jahr Zusammenarbeit mit anderen Leitstellen Die Kreise Borken, Coesfeld und Steinfurt planen die Vernetzung ihrer Leitstellen. Über den genauen Umfang einer solchen Zusammenarbeit muss noch entschieden werden. Ein Ingenieurbüro ist beauftragt worden, ein Konzept für mögliche technische Redundanzen zu entwickeln. Bei Technikausfällen soll es zukünftig möglich sein, dass Einsätze in wesentlichen Teilen auch von einer benachbarten Leitstelle abgewickelt werden können. Fahrzeugortung im Rettungsdienst Im Jahr 2014 sind die Einsatzfahrzeuge des Rettungsdienstes mit Navigationssystemen ausgestattet worden. Mit deren Hilfe können die Fahrzeuge durch die Leitstelle geortet werden. Über die Anbindung an den Einsatzleitrechner ist es damit möglich, das am günstigsten positionierte Fahrzeug zu einem Einsatz zu entsenden. Mobile Datenerfassung (MDE) Um Einsatzdaten im Rettungsdienst schneller zu erfassen, weiter zu verarbeiten und letztlich auch unter dem Aspekt des Qualitätsmanagements auswerten zu können, sollen mobile Datenerfassungsgeräte (MDE) beschafft werden. Die MDE-Beschaffung ist für 2015 geplant. 42

47 2.4 Personelle Ausstattung Personal der Kreisleitstelle (Sollbestand zum ) Funktion Anzahl Besoldung/Vergütung nach Stellenplan Leiter der Leitstelle 1 A 12 Stellvertretender Leiter 1 A 11 Einsatzdisponenten 18 A 9 (13 Kräfte) A 9 mit Zulage ( 3 Kräfte) Entgeltgruppe 6 TVöD ( 2 Kräfte) Systemadministration 2 Entgeltgruppe 6 bzw. 8 TVöD Qualifikation Anzahl a) Rettungsdienst 18 3 Rettungsassistenten Rettungssanitäter Qualifikation Anzahl b) Feuerschutz 1 Beamter des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes 17 Beamte des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes mit Führungsausbildung (BIII bzw. BmD) 3 Angestellte (mit Führungsausbildung in der Freiw. Feuerwehr - mindestens Gruppenführer FIII-) c) fachspezifische Leitstellenausbildung 14 Leitstellenlehrgang (B LSt) am Institut der Feuerwehr Münster Das in der Notfallrettung und im Krankentransport eingesetzte nichtärztliche Personal hat jährlich an einer mindestens 30stündigen aufgabenbezogenen Fortbildung teilzunehmen und dieses nachzuweisen. Die Disponenten in der Leitstelle gehören zum Einsatzpersonal und unterliegen damit der Fortbildungsverpflichtung. Kräfte, die nicht die geforderte Qualifikation zum Rettungsassistenten haben, werden vorrangig in der Krankentransport-Disposition eingesetzt. 43

48 Der Personal-Ist-Bestand umfasst 18 Einsatzdisponenten im Schichtdienst, 2 Leitungsfunktionen im Tagesdienst (Leiter Leitstelle/stellvertretender Leiter) sowie derzeit 2 Kräfte in der Systemadministration. Einsatzaufkommen 2013 Einsatzart Anzahl der Einsätze Feuerwehr Notfallrettung Krankentransport Gesamt Kostenzuordnung Die Kosten der Leitstelle werden in einem Verfahren, das mit den Krankenkassen abgestimmt ist, auf den Feuerschutz und den Rettungsdienst verteilt. 60% werden als Vorhaltekosten zu gleichen Teilen dem Feuerschutz und Rettungsdienst zugeordnet. Die verbleibenden 40 % werden auf Grundlage von Einsatzzahlen und Einsatzdauer auf die Dienste verteilt. Die Gesamtkosten der Kreisleitstelle gehen im Ergebnis zu einem Anteil von 65 % zu Lasten des Rettungsdienstes und von 35 % zu Lasten des Feuerschutzes. 44

49 IV. IV. Unterhaltung des Rettungsdienstes 1. Fachliche Eignung des Personals Mit dem Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters (Notfallsanitätergesetz NotSanG), das zum in Kraft getreten ist, ändern sich die Anforderungen, die zukünftig an das Einsatzpersonal auf den Rettungswagen und Notarzteinsatzfahrzeugen gestellt werden, wesentlich. Gegenüber dem bisherigen Rettungsassistentengesetz verlängert sich die Ausbildungsdauer von 2 auf 3 Jahre. Zudem ist die Ausbildung im neuen Notfallsanitätergesetz strukturell neu ausgestaltet und schafft dadurch einen neuen nichtärztlichen Rettungsdienstberuf. Ziel ist es, die Qualität des Rettungsdienstes zu steigern und damit die präklinische Versorgung zu verbessern. Insgesamt wird das Rettungswesen durch das neue Gesetz noch leistungsfähiger und vor allem zukunftsfähiger. Auf landesgesetzlicher Ebene fließen die Änderungen des Notfallsanitätergesetzes in das Rettungsgesetz NRW ein. So sieht 4 Rettungsgesetz zur Betreuung und Versorgung der Patienten in der Notfallrettung sowie für die Führung eines Notarzt-Einsatzfahrzeuges eine Rettungsassistentin/ einen Rettungsassistenten bzw. eine Notfallsanitäterin/ einen Notfallsanitäter vor. Für die Anpassung an die geänderten Qualifikationsanforderungen räumt das Rettungsgesetz den Aufgabenträgern allerdings einen Übergangszeitraum ein. Die Funktion Rettungsassistent wird erst mit Ablauf des durch den Notfallsanitäter ersetzt ( 4 Abs. 7 RettG). 2. Personalbemessung 2.1 Einsatzpersonal Allgemeines Der Kreis Borken führt den Rettungsdienst ohne eigenes Personal durch. Verschiedene Vertragspartner sind mit dem Betrieb der Rettungswachen beauftragt worden. Von diesen wird auch das Einsatzpersonal gestellt. Von der Möglichkeit, den Rettungsdienst in Eigenregie durchzuführen, wird derzeit kein Gebrauch gemacht. Es bestehen folgende öffentlich-rechtlichen Verträge über die Einrichtung und den Betrieb von Rettungswachen: Vertragspartner Stadt Ahaus Stadt Borken Stadt Gronau Gemeinde Reken Stadt Stadtlohn 45 Rettungswache Ahaus Borken Gronau Reken Stadtlohn

50 IV. Vertragspartner DRK-Kreisverband Borken e.v. Johanniter-Unfall-Hilfe e.v. Rettungswache Gescher, Isselburg, Vreden Heek An den Standorten Ahaus, Borken und Gronau wird der Rettungsdienst in Kombination mit einer Feuer- und Rettungswache umgesetzt. Die Stadt Bocholt ist als große kreisangehörige Stadt Trägerin einer Rettungswache und führt damit den Betrieb der Rettungswache Bocholt eigenverantwortlich durch. Aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und der damit verbundenen Änderung der Arbeitszeitrichtlinie ist im Rettungsdienst die 48- Stunden-Woche weitestgehend umgesetzt worden. Eine sogenannte OPT-Out- Regelung mit der Möglichkeit einer 54-Stunden-Woche findet nur noch ausnahmsweise Anwendung. Bei der Personalbedarfsberechnung wird daher von der 48-Stunden-Woche ausgegangen. Der Personalbedarf wird in Form von Personalvorhaltestunden pro Jahr und Rettungsmittel dargestellt. Die Stadt Bocholt als Trägerin einer Rettungswache ermittelt in Abstimmung mit dem Kreis Borken ihren Personalbedarf eigenständig. Ehrenamtliche Kräfte werden im Rettungsdienst nur noch ausnahmsweise eingesetzt, da sie die im Rettungsgesetz verankerten Qualifikationsanforderungen kaum noch erfüllen können. Zivildienst wird seit 2012 in Deutschland nicht mehr angeboten. Damit steht Einsatzpotential aus diesem Bereich auch nicht mehr zur Verfügung. An den zur Annahme von Praktikanten ermächtigten Rettungswachen (Lehrrettungswachen) können Jahrespraktikanten eingesetzt werden. Die Personalkosten für die kombinierten Feuer- und Rettungswachen Ahaus, Borken und Gronau werden auf der Basis öffentlich-rechtlicher Verträge abgerechnet. Die Städte erhalten je Vorhaltestunde einen vertraglich festgelegten Erstattungsbetrag. Darüber hinaus haben sich die Städte bereit erklärt, zu den reduzierten Zeiten nachts und an Wochenenden bzw. Feiertagen den Rettungsdienst auch im Duplizitätsfall zu bedienen. Dafür wird ein ergänzender Kostensatz/Stunde gezahlt. Die Personalkosten für die Rettungswachen Gescher, Isselburg, Reken und Stadtlohn werden vom Kreis zu 100 % getragen. Die Kosten des Betriebs der Rettungswachen Heek und Vreden sind auf Basis von Ausschreibungen für sieben Jahre zu einem Pauschalpreis vergeben. Das Personal der Feuer- und Rettungswache Bocholt ist mit einem Stellenanteil von 31,98 dem Einsatzdienst Rettung zugeordnet. Hinzu kommen 0,43 Stellenanteile für die Leitung der Rettungswache und 2,33 Stellen für die Verwaltung (s. Nr. IV. 2.2.) Die Stadt Bocholt als Trägerin der Rettungswache hat eine eigene Personal- und Satzungshoheit. 46

51 IV Personalvorhaltestunden im Einsatzdienst Rettungswache Fahrzeuge Besetztzeit Funktionsstellen Vorhaltestunden Ahaus NEF tägl. 24 Std RTW 1 tägl. 24 Std RTW Mo-Fr Sa So./Feiert. KTW Mo-Fr Zwischensumme Borken NEF tägl. 24 Std RTW 1 tägl. 24 Std RTW Mo-Fr Sa So/Feiert. KTW Mo-Fr Zwischensumme Gronau NEF tägl. 24 Std RTW 1 tägl. 24 Std RTW Mo-Fr Sa So/Feiert. KTW Mo-Fr Zwischensumme Bocholt NEF tägl. 24 Std RTW 1 tägl. 24 Std RTW 2 tägl. 24 Std RTW 3 12 Std. Mo-Fr KTW 1 1 Std. Mo-Fr KTW 2 10 Std. Mo-Fr KTW 3/MHD 8 Std. Mo-Fr Zwischensumme Gescher RTW tägl. 24 Std Heek RTW tägl. 24 Std Isselburg RTW tägl. 24 Std Reken Südlohn RTW RTW tägl. 24 Std. tägl Stadtlohn NEF tägl. 24 Std RTW tägl. 24 Std Vreden RTW tägl. 24 Std Ahaus Bocholt KTW/HiOrg KTW/HiOrg Sa/So Sa/So Summe:

52 IV. 2.2 Verwaltungspersonal Neben dem Personal an den Rettungswachen sind für das Personal in den Verwaltungen des Kreises Borken und der Stadt Bocholt folgende Stellenanteile zu berücksichtigen: 1. Kreis Borken (als Träger des Rettungsdienstes Fachbereichsleiter 0,2 Fachabteilungsleiter 0,4 Sachbearbeiter 1,0 Sachbearbeitung Abrechnungswesen 1,3 Schreibdienst 0,5 Gesamt 3,4 2. Stadt Bocholt (als Trägerin einer Rettungswache) Geschäftsführung, Rettungsdienstleitung 0,64 Personalbewirtschaftung 0,21 Finanzbuchhaltung 0,49 Fakturierung 0,99 Gesamt 2,33 48

53 IV. 3. Aus- und Fortbildung Das in der Notfallrettung und im Krankentransport eingesetzte nichtärztliche Personal hat jährlich an einer mindestens 30stündigen aufgabenbezogenen Fortbildung teilzunehmen und dieses nachzuweisen ( 5 Abs. 4 RettG). Um auch zukünftig Personal mit der notwendigen Qualifikation im Rettungsdienst zur Verfügung zu haben, muss rechtzeitig mit der Ausbildung von neuen Notfallsanitätern begonnen werden. Es müssen aber auch die eigenen Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern weiterqualifiziert werden. Bei dieser Nachqualifizierung werden die Rettungsassistenten nach 3 Fallgruppen unterschieden: Voraussetzung Umfang Nachqualifizierung Bei Inkrafttreten des Bis staatliche Notfallsanitätergesetzes Ergänzungsprüfung ablegen. mindestens 5 Jahre als Rettungsassistent tätig Bei mindestens 3jähriger Tätigkeit Weitere Ausbildung von 480 Stunden und staatliche Ergänzungsprüfung Weniger als 3 Jahre im Beruf tätig Weitere Ausbildung von 960 Stunden und staatliche Ergänzungsprüfung Die Kosten der Ausbildung nach dem Notfallsanitätergesetz sowie die Kosten der Fortbildung im Sinne von 5 Abs. 4 Satz 1 RettG gelten als Kosten des Rettungsdienstes. Näheres bestimmt das für das Gesundheitswesen zuständige Ministerium in Abstimmung mit den Verbänden nach 14 Abs. 2 RettG sowie mit den kommunalen Spitzenverbänden. Detailregelungen stehen noch aus Die vom Gesetzgeber geforderten Qualifikationen sind für alle Rettungswachen im Kreis Borken bindend. Die Aus- und Fortbildung wird an geeigneten Ausbildungsstätten durchgeführt. Die 30stündige Fortbildung wird derzeit vom DRK-Kreisverband Borken in enger Zusammenarbeit mit dem Ärztlichen Leiter Rettungsdienst organisiert. Die Unterrichtsinhalte orientieren sich dabei an den aktuellen Entwicklungen im Rettungsdienst. Die Stadt Bocholt hat für die Aus- und Fortbildung im Brandschutz und Rettungsdienst eine eigene Ausbildungsstätte errichtet. Die Feuerwehr- und Rettungsdienstakademie Bocholt erhielt mit Wirkung vom die staatliche Anerkennung als Berufsfachschule für den Rettungsdienst. Umfang und Inhalte der notwendigen Fortbildungen für Ärztinnen und Ärzte im Rettungsdienst werden durch die Landesärztekammern geregelt ( 5 Abs. 4 RettG). 49

54 IV. 4. Technik 4.1 Fahrzeuge Ausstattung Die Fahrzeuge des Rettungsdienstes müssen in ihrer Ausstattung, Ausrüstung und Wartung den allgemein anerkannten Regeln von Medizin, Technik und Hygiene entsprechen ( 3 Abs. 4 RettG). Sie müssen zudem für besondere Einsatzfälle ausgerüstet sein, z.b. für - Intensiv-medizinische Transporte - die Beförderung von Neugeborenen - die Beförderung von schwergewichtigen oder hochkontagiösen Patienten Die Europanorm DIN EN 1789 definiert Anforderungen an die Einsatzfahrzeuge im Hinblick auf Beschaffenheit der Fahrzeuge (z.b. Außenmaße, Fahrverhalten, Elektrik, Belastungskapazität, Klimatisierung, Beschaffenheit des Krankenraumes, Kommunikationseinrichtungen, Geräuschpegel) Ausstattung und Beschaffenheit der Medizinprodukte Die Norm unterteilt die Krankenkraftwagen in 3 Kategorien. Es sind dies Krankentransportwagen (Typ A 1, A 2), Notfallkrankenwagen (Typ B) und Rettungswagen (Typ C). Über diese Typenklassen wird unter anderem definiert, wie viele Patienten das Fahrzeug aufnehmen kann bzw. welche medizinischtechnische Ausstattung vorhanden ist. Im Rettungsdienst des Kreises Borken kommen Fahrzeuge der Typklassen A 2 und C zum Einsatz Fristen für die Ersatzbeschaffung Die Einsatzfahrzeuge sind unter betriebswirtschaftlichen Aspekten zu betreiben und auch auszusondern. In der Vergangenheit erfolgte die Außerbetriebnahme von Fahrzeugen nach Ablauf eines definierten Zeitraumes. Aufgrund von Erfahrungswerten im Fuhrparkmanagement wird zukünftig die Kilometer- Laufleistung Hauptentscheidungskriterium für die Aussonderung von Fahrzeugen. Das Fahrzeugalter wird in der Gesamtbetrachtung aber auch weiterhin ein Entscheidungsfaktor sein. Als Abschreibungszeit der Fahrzeuge wird die geplante Nutzungsdauer herangezogen. Fahrzeugart Laufleistung Nutzungsdauer Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) km 6 Jahre Krankentransportwagen km 6 Jahre (KTW) Rettungswagen (RTW) km 6 Jahre 50

55 IV. Vor einer Fahrzeugaussonderung wird geprüft, ob unter betriebswirtschaftlichen Aspekten die weitere Nutzung von Teilkomponenten möglich ist (z.b. Umbau eines RTW-Kofferaufbaus auf ein neues Fahrgestell) Fahrzeugbestand ohne Reservefahrzeuge - Wache Fahrzeugart Baujahr Ahaus NEF 2013 RTW 2014 RTW 2014 KTW 2011 KTW 2007 Bocholt NEF 2011 RTW RTW RTW 2009 KTW 2009 KTW 2007 KTW-MHD 2008 Borken NEF ** RTW 2013 RTW 2013 KTW 2009 KTW 2007 Gescher RTW 2014 Gronau NEF 2012 RTW 2014 RTW 2014 KTW 2007 Heek RTW * 2013 Isselburg RTW 2014 Reken RTW 2010 Stadtlohn NEF 2008 RTW 2011 Vreden RTW* 2013 Stand: * Fahrzeuge werden durch die Betreiber DRK und JUH gestellt. ** Fahrzeug nach Verkehrsunfall ausgesondert; Ersatzbeschaffung in

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