Compliance & Investigations #1 Mai 2014

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Compliance & Investigations #1 Mai 2014"

Transkript

1 Aktuelles Schwerpunktthema: Der Geschäftspartner, ein oft viel zu unbekanntes Wesen! Liebe Leserin, lieber Leser, beginnend mit dieser Mai-Ausgabe übersenden wir Ihnen unseren neuen WTS Compliance & Investigations Infoletter. Wir präsentieren uns Ihnen zugleich erstmals als Kompetenzbereich Compliance & Investigations der WTS. Wir unterstützen Unternehmen zum einen beim Aufbau und Betrieb von Systemen, mit denen sie die Einhaltung von Recht und Gesetz durch ihre Mitarbeiter sicherstellen können. Zum anderen führen wir gezielt interne Untersuchungen in Unternehmen durch, um Verstöße gegen Recht und Gesetz aufzuklären und dem Unternehmen Gegenmaßnahmen zu ermöglichen. Mit dieser Verbindung von vorbeugenden Maßnahmen zur Verhinderung von Rechtsverstößen einerseits und der Aufklärung dubioser Sachverhalte im konkreten Fall andererseits bieten wir unseren Mandanten eine umfassende Beratung, die alle wesentlichen Aspekte einbezieht. In dieser Ausgabe beschäftigen wir uns aus aktuellem Anlass mit einem für Unternehmen besonders brisanten Thema: den vielfältigen Risiken aus dem Umgang mit Geschäftspartnern und den Möglichkeiten, diesen angemessen zu begegnen. Im Einzelnen: Aktuelles Urteil des Landgerichts München I zur Haftung des Vorstands auf Schadenersatz, wenn dieser kein effektives Compliance-System im Unternehmen eingerichtet hat Sanktions- und Haftungsrisiken bei Compliance-Defiziten unter Berücksichtigung der Bestrebungen zur Schaffung eines Unternehmensstrafrechts Korruption im Fokus der Finanzverwaltung und Risiken für Unternehmen aus der Betriebsprüfung Technische Möglichkeiten zum Management von kritischen Geschäftspartnern und Wie können IT-Tools dahingehend helfen? Seite 1 von 14

2 Zugleich weisen wir auf eine unserer Veranstaltungen hin. Im Rahmen unseres "Forum Compliance / Geschäftspartnerrisiken effektiv begegnen" am 22. Mai 2014 im Industrie-Club in Düsseldorf geben wir Einblicke aus Berater-, Anbieter- und Unternehmenssicht. Nun dürfen wir Ihnen eine spannende Lektüre unseres Infoletters wünschen. Selbstverständlich steht Ihnen zur Beantwortung etwaiger Rückfragen das WTS Compliance & Investigations Team gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen WTS Group Dr. Gregor Sobotta Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Partner / Leiter Kompetenzbereich Christian Parsow Wirtschaftsprüfer Steuerberater Partner Seite 2 von 14

3 Inhalt 1. COMPLIANCE AKTUELL: PFLICHT DES VORSTANDS ZUM AUFBAU EINES EFFEKTIVEN COMPLIANCE-SYSTEMS VERSCHÄRFTE SPIELREGELN FÜR UNTERNEHMEN: COMPLIANCE ALS BAUSTEIN ZUR SICHERSTELLUNG DES GESCHÄFTLICHEN ERFOLGES RISIKO BETRIEBSPRÜFUNG: KORRUPTION IM FOKUS DER FINANZVERWALTUNG GESCHÄFTSPARTNERPRÜFUNG - QUO VADIS? UNSERE VERANSTALTUNGEN Seite 3 von 14

4 1. Compliance Aktuell: Pflicht des Vorstands zum Aufbau eines effektiven Compliance-Systems Ein aktuelles Urteil des Landgerichts München I lässt aufhorchen. In Folge eines Skandals um schwarze Kassen und Scheinberaterverträge wurde eine börsennotierte deutsche Aktiengesellschaft zur Zahlung von mehreren 100 Millionen EUR von deutschen und amerikanischen Behörden und Gerichten herangezogen. Stand bislang die strafrechtliche Bewältigung der Vorgänge im Vordergrund, kommt nun eine weitere Komponente hinzu. Die AG hatte versucht, mit den seinerzeit amtierenden Vorständen eine einvernehmliche Lösung über deren Beteiligung an der finanziellen Bewältigung des Schadens zu erzielen. Ein früheres Vorstandsmitglied, das zum Zeitpunkt des Beginns der Ermittlungen bereits ausgeschieden war, hatte sich einer Einigung widersetzt. Daraufhin hatte das Unternehmen auf Schadenersatz in Höhe von EUR 15 Mio. geklagt. Dieser Betrag setzte sich zusammen aus vom Unternehmen aufgewendeten Rechtsanwaltskosten und verdächtigen Zahlungen an einen Berater in Nigeria. Mit Urteil vom 10. Dezember 2013 (5 HK O 1387/10) hat das Landgericht den Ex-Vorstand zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von EUR 15 Mio. verurteilt. In der spröden Sprache des Zivilrechts werden die wichtigsten Begriffe des Haftungsrechts durchdekliniert: Sorgfaltspflicht des Vorstands verlangt Aufbau und Betrieb eines effektiven Compliance-Systems Anspruchsgrundlage sei 93 Abs. 2 Satz 1 Aktiengesetz. Der Vorstand habe die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters durch Unterlassen verletzt. Er habe es unterlassen, ein effektives Compliance-System einzuführen und dieses laufend auf seine Wirksamkeit zu überprüfen. Dies sei eine gravierende Pflichtverletzung, für die schon leichte Fahrlässigkeit ausreiche. Strenge Anforderungen seien zu stellen, weil das Unternehmen in korruptionsanfälligen Ländern wie Nigeria tätig war. Grenzüberschreitende Schmiergeldzahlungen stellten Gesetzesverletzungen dar. Diese ließen sich auch nicht dadurch rechtfertigen, dass anders wirtschaftliche Erfolge auf korruptiven Auslandsmärkten nicht möglich seien. Gerade weil dem Vorstand zuvor mehrfach verdächtige Fälle von Bestechungszahlungen geschildert wurden, hätte er handeln müssen. Bei Verdachtsmomenten im Einzelfall müsse der Vorstand eine Überprüfung aller vergleichbaren Fälle durchführen. Eine geeignete Reaktion wäre zum Beispiel eine zentrale Erfassung sämtlicher Beraterverträge mit Dritten gewesen. Diese habe der Vorstand jedoch nicht gezeigt. Pflicht zum Tätigwerden - keine Entlastung durch fehlende Zuständigkeiten Unklare Zuständigkeiten im Vorstand und fehlende Durchgriffsmöglichkeiten entlasteten das einzelne Vorstandsmitglied nicht. Im Gegenteil: Das Gericht wertet Seite 4 von 14

5 das eher als Indiz für Schwächen des Compliance-Systems. Die Pflicht zur Einrichtung eines effektiven Compliance-Systems treffe den Gesamtvorstand, aber auch jedes einzelne Mitglied dieses Gremiums. Ein neu eintretendes Vorstandsmitglied müsse sich sogar besonders sorgfältig über die Probleme des Unternehmens kundig machen. Schon gar nicht dürfe es darauf vertrauen, der Aufsichtsrat werde ihm schon mitteilen, wenn es aus der Vergangenheit Probleme gebe. Es müsse selbst aktiv werden und den Vorgängen auf den Grund gehen. Compliance ist nichts "Neumodisches aus Amerika"! Bemerkenswert ist die Einschätzung des Gerichts zur Pflicht zur Einrichtung eines angemessenen Compliance-Management-Systems. Diese Pflicht resultiere unmittelbar jedenfalls auch aus 76 Aktiengesetz und stellt sicherlich keine aus dem anglo-amerikanischen Rechtskreis stammende Neuerung dar... Neu ist die Begrifflichkeit der Compliance, nicht jedoch der dahinter stehende Grundgedanke, der Vorstand müsse dafür Sorge tragen, dass die seitens der Gesellschaft und ihrer Mitarbeiter zu beachtenden gesetzlichen Vorgaben auch tatsächlich eingehalten werden. Fazit Die Feststellungen des Gerichts lassen an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Es bleibt abzuwarten, wie die weiteren juristischen Instanzen mit dieser Gedankenführung umgehen. Berufung zum Oberlandesgericht ist eingelegt. Für Vorstand und Geschäftsführung bedeutet das Urteil in jedem Fall eine deutliche Erinnerung an ihre Pflichten. Dazu gehören die Einrichtung eines angemessenen Compliance-Management-Systems und die ständige Prüfung der Wirksamkeit dieses Systems. Erfüllen sie diese Pflicht nicht, haften sie dem Unternehmen auf Schadenersatz. Neben die straf- und ordnungswidrigkeitsrechtliche Haftung tritt auch die zivilrechtliche. Somit kann es für Vorstände auch persönlich sehr teuer werden. Dr. Gregor Sobotta Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Partner / Leiter Kompetenzbereich T gregor.sobotta@wts.de Seite 5 von 14

6 2. Verschärfte Spielregeln für Unternehmen: Compliance als Baustein zur Sicherstellung des geschäftlichen Erfolges Es ist keine Neuigkeit, dass Unternehmen für geschäftliches Fehlverhalten geradestehen müssen. Medienträchtige Korruptionsfälle der jüngsten Zeit haben eindrucksvoll gezeigt, dass Unternehmen für Rechtsverstöße ihrer Mitarbeiter hohe Sanktionen drohen. Zentrale Normen sind hier die 30, 130 OWiG mit der Möglichkeit, Geldbußen gegen Unternehmen zu verhängen und diesen zusätzlich auch das durch die rechtswidrige Tat Erlangte zu entziehen. Erst im Juni letzten Jahres wurde das Gesetz erheblich verschärft und allein der Bußgeldrahmen von EUR 1 Mio. auf EUR 10 Mio. verzehnfacht. Daneben droht Unternehmen in verschiedenen Bundesländern (z. B. in Baden- Württemberg, Berlin, Bremen, Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein) die Eintragung in sog. Korruptionsregister, womit auch der Erlass sog. Vergabesperren verbunden sein kann. Entgegen dem Wortlaut Korruptionsregister beschränkt sich dies nicht auf Korruptionsdelikte. Die der Eintragung zugrundeliegenden Delikte sind zwar von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, umfassen aber neben Korruptionsdelikten u. a. auch Urkunds- und Insolvenzdelikte, Wettbewerbsverstöße oder Ordnungswidrigkeiten nach 130 OWiG. Nun hat die Justizministerkonferenz im November letzten Jahres beschlossen, einen Gesetzentwurf für ein Unternehmensstrafrecht (Verbandsstrafgesetzbuch) in den Bundesrat einzubringen. Rechtsverstöße von Unternehmen können danach u. a. mit empfindlichen Geldstrafen oder der Unternehmensauflösung geahndet werden. Unabhängig davon, ob dieser Entwurf realisiert wird, ist die Tendenz des Gesetzgebers erkennbar. Die noch nicht rechtskräftige Entscheidung des Landgerichts München I vom 10. Dezember 2013 (5 HK O 1387/10) hat zudem eindrucksvoll gezeigt, mit welcher Härte und in welcher Höhe die zivilrechtlichen Folgen geschäftlichen Fehlverhaltens mit Unternehmensbezug die Organmitglieder der Unternehmen auch persönlich treffen können. Ein Vorstandsmitglied eines deutschen Großkonzerns war im Kontext mit einem bekannten Korruptionsfall zur Zahlung von Schadenersatz im zweistelligen Millionenbereich verurteilt worden (s. o.). Seite 6 von 14

7 Das Risiko von Rechtsverstößen mit Unternehmensbezug und deren unliebsame zivil- und strafrechtliche Folgen lassen sich durch ein angemessenes Compliance-System zumindest reduzieren. Unternehmen sind deshalb gut beraten, wenn sie sich um die Einführung bzw. Optimierung eines Compliance-Systems kümmern. Dabei handelt es sich nicht nur um eine Maßnahme zur Sicherstellung des wirtschaftlichen Erfolgs, sondern auch um ein Investment in den Bestand des Unternehmens im Interesse von Eigentümern, Unternehmensleitung und Mitarbeitern. Carsten Kuhn Rechtsanwalt Senior Manager T carsten.kuhn@wts.de Seite 7 von 14

8 3. Risiko Betriebsprüfung: Korruption im Fokus der Finanzverwaltung Während vor einiger Zeit sog. nützliche Aufwendungen in Form von Korruptionszahlungen noch den Gewinn und damit die ertragsteuerliche Bemessungsgrundlage mindern konnten, hat sich die Situation für Unternehmen grundlegend geändert. Nach der bereits 1999 geänderten Gesetzgebung sind Korruptionszahlungen nicht mehr als Betriebsausgaben gem. 4 Abs. 5 Nr. 10 des Einkommensteuergesetzes abziehbar. Dies hat zur Konsequenz, dass die regelmäßig durchgeführte Betriebsprüfung bei der Ermittlung der Steuerbasis gerade solche Aufwendungen bzw. Ausgaben zum Prüfungsgegenstand macht, die möglicherweise Korruptionszahlungen sein können. Die Finanzbehörden im gesamten Bundesgebiet gehen dabei strukturiert vor. Die Betriebsprüfer sind durch ihre Oberfinanzdirektionen mit umfassenden Prüfungsleitfäden ausgestattet, um Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit Zuwendungsempfängern einer näheren Prüfung zu unterziehen. Im Fokus der Betriebsprüfer stehen im Besonderen sogenannte Vertriebsvermittler, deren Gegenleistung häufig nicht objektiv messbar ist. Die Prüfungsleitfäden enthalten darüber hinaus ausführliche Fragenkataloge. Fragestellungen, mit denen der Steuerpflichtige im Rahmen der Betriebsprüfung konfrontiert werden kann, lauten beispielsweise: Wodurch kam der Kontakt mit dem Vermittler zustande? Anhand welcher Dokumente wurde überprüft, ob die Höhe der Provision dem Geschäft wertmäßig sowie nach den gegebenen Umständen angemessen ist? Wer hat die Zahlung/Übergabe der Zuwendung an den Empfänger angewiesen und wo ist dies geschehen? Anhand welcher Dokumente muss der Vermittler nachweisen, dass er seine Vertragspflichten erfüllt hat bzw. ursächlichen Einfluss auf den Geschäftserfolg hatte? Werden die von dem Betriebsprüfer gestellten Fragen nicht in nachvollziehbarer Weise durch den Steuerpflichtigen beantwortet, führt dies einerseits zur Versagung des Betriebsausgabenabzugs. Sofern damit der Verdacht eines Korruptionsdelikts begründet ist, hat der Betriebsprüfer andererseits die Tatsachen der Staatsanwaltschaft oder Ordnungsbehörde mitzuteilen. Dabei handelt es sich für den Betriebsprüfer um eine Offenbarungspflicht, um sich nicht dem Vorwurf einer Seite 8 von 14

9 vorsätzlichen Verletzung einer Strafvereitelung im Amt nach 258a StGB auszusetzen. Durch Einschalten der Staatsanwaltschaft tritt neben den finanziellen Schaden auch das strafrechtliche Risiko für die handelnden Mitarbeiter und das Risiko des Reputationsschadens für das steuerpflichtige Unternehmen. Vielen Unternehmen scheint das Risiko der Korruptionsaufdeckung aus einer Betriebsprüfung nicht hinreichend bewusst zu sein. Eine präventive Auseinandersetzung mit Korruptionsrisiken, die regelmäßig durch das Geschäftsmodell und das Ausmaß internationaler Tätigkeiten bestimmt werden, kann Abhilfe im Vorfeld schaffen. Zugleich ist im konkreten Verdachtsfall von Korruptionshandlungen eine objektive und zügige Sachverhaltsaufklärung geboten, die in kooperierender Weise stattfindet, sollte die Staatsanwaltschaft eingeschaltet sein. Mirco Vedder Diplom-Kaufmann, CIA, CFE Senior Manager T mirco.vedder@wts.de Seite 9 von 14

10 4. Geschäftspartnerprüfung - Quo vadis? Eine stetig zunehmende Zahl an Unternehmen bezieht mittlerweile nicht nur wirtschaftliche, sondern auch soziale und ökologische Risikoaspekte systematisch in ihre Entscheidungen und die zugrunde liegenden Prozesse mit ein. Vor allem im internationalen Umfeld achten immer mehr Unternehmen bei der Wahl ihrer Geschäftspartner auf deren Integrität in Bezug auf verschiedenste Aspekte, wie Korruptionsgefährdung, Umweltschutz oder gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Ein strukturierter Prozess zur Geschäftspartnerprüfung ist damit zur Systematisierung und strukturierten Erfassung, Bearbeitung und Bewertung unter allen definierten Dimensionen unerlässlich. Kritischer Erfolgsfaktor Information Doch welche Dimensionen will ich prüfen? Nur wer weiß, was er bewerten will, kann auch sinnvoll Information erfassen und verarbeiten. Ein Abfragen von Informationen auf Vorrat ohne klar erkennbare Zielrichtung führt zwangsläufig zu übermäßiger Informationsflut, dem Hinterfragen der Tätigkeit durch den Geschäftspartner, aber auch durch prozessbeteiligte Mitarbeiter im eigenen Unternehmen ( Ich weiß nicht, warum wir das machen sollen ). Unter internem oder gar externem Druck eingeführte Fragenkataloge und Prozesse wenden hier leider allzu oft eher eine "Gießkannen-Methodik" an. Aus Angst, eine wichtige Information nicht abzufragen, sieht man sich oft versucht, doch lieber alle Fragen zu stellen. Es sollte hier jedoch der alte Grundsatz so wenig wie möglich, so viel wie nötig gelten. Eine kluge Auswahl an Fragen zur Abdeckung der rechtlich notwendigen und auch nach Geschäftsmodell oder Industriekontext erforderlichen Informationen zur Bewertung von Geschäftsbeziehungen ist ein kritischer Erfolgsfaktor bei der effizienten Geschäftspartnerprüfung. Nur dies schafft die nötige Akzeptanz bei den Mitarbeitern des eigenen Unternehmens, aber auch bei den Geschäftspartnern. Vernetzung mit bestehenden Systemen Entscheidend bei der Durchführung der eigentlichen Prüfung ist der organisatorische Aspekt. Hierbei gilt es unter bestmöglicher Berücksichtigung der Gegebenheiten des Unternehmens (bspw. bestehende ERP Systeme, Freigabeprozesse oder Dokumentenmanagemensysteme), einen lückenlosen und sicheren Ablaufprozess zu schaffen, welcher als Vehikel für die Geschäftspartnerprüfung fungiert. Das Einpassen in bestehende Systeme ist die Grundlage dafür, Informationen sinnvoll und zulässig miteinander zu vernetzen und hierdurch einen Mehrwert zu schaffen. Beispielsweise sollte die Anweisung einer Zahlung innerhalb eines Rechnungsfreigabeprozesses nur erfolgen können, wenn der betreffende Geschäftspartner bereits erfolgreich eine Geschäftspartnerprüfung durchlaufen hat. Die Liste an Möglichkeiten der sinnvollen Vernetzung lässt sich beliebig erweitern. Seite 10 von 14

11 Der Workflow - eine Frage des Vehikels Nicht zwingend muss der Ablaufprozess gänzlich IT-basiert sein. Selbstverständlich sind auch manuelle Schnittstellen und Kontrollen möglich. Vor dem Hintergrund des durch manuelle Tätigkeiten der Organisation in den verschiedenen Unternehmensteilen entstehenden Aufwands stellt sich jedoch schnell die Frage nach einer Kosten-Nutzen-Abwägung, vor allem vor dem Hintergrund der mittlerweile verhältnismäßig günstigen Implementierungskosten von IT-Lösungen. Im Laufe der vergangen Jahre hat sich ein Standardablauf bei der Geschäftspartnerprüfung etabliert: Schritt 1: Risikoanalyse - Kurze Abfrage der Eckdaten der Geschäftsbeziehung und des -partners, um festzustellen wie risikogeneigt die Zusammenarbeit aller Voraussicht nach ist: Wie hoch ist das wahrscheinliche Risiko bei einer Zusammenarbeit mit diesem Geschäftspartner? Schritt 2: Due Diligence Fragebogen - Abhängig von der Risikoneigung der Geschäftsbeziehung erfolgt die Abfrage aller notwendigen Informationen (s.o.) als Basis für die Entscheidungsfindung: Mit wem haben wir es genau zu tun? Schritt 3: Freigabe - Ebenfalls in Abhängigkeit zur Risikoneigung erfolgt eine Einbindung der Verantwortlichen im Management bei der Annahme bzw. Ablehnung einer Geschäftspartnerbeziehung. Schritt 4: Dokumentation - Dokumentation des Prüf- und Freigabeprozesses unter Einbeziehung von Dokumenten, Vertragsentwürfen und Vertragsdokumenten. Zahlreiche moderne Lösungen, welche universell auf jeden Unternehmenskontext adaptiert werden können, können bereits mit minimalem, individuellem Anpassungsbedarf genutzt und vor allem zukunftssicher vom eigenen Personal fachlich und technisch betreut werden. Die passende Lösung Doch welche der zahlreichen Lösungen am Markt ist die Beste? Es kommt darauf an - nämlich auf die Situation des jeweiligen Unternehmens. Jedoch gibt es einige Faktoren auf die Sie bei der Wahl des für Ihr Unternehmen passenden Produkts achten sollten: Seite 11 von 14

12 Bestehende Standardschnittstellen: Idealerweise bestehen bereits out of the box die gängigsten Schnittstellen zu anderen Plattformen, wie etwa einem Enterprise Ressource Planning (ERP) System - z. B. SAP. Die Nutzung bereits bestehender Informationen und deren bestmögliche Vernetzung ist ein Grundbestandteil eines erfolgreichen Prüfprozesses. Bestehen diese vorgefertigten Schnittstellen nicht, so fällt ein zum Teil beträchtlicher Programmierungsaufwand an, welcher nicht selten zu einem der größten Kostenblöcke bei der Einführung eines solchen Prozesses werden kann. Freiheit in der Gestaltung: Ein wesentlicher Unterschied besteht bei der Gestaltungsfreiheit innerhalb des Ablaufprozesses. Während einige Lösungen nur sehr schwer (und damit kostspielig) angepasst werden können, sind andere völlig frei in ihrer Gestaltung, was Fragebogeninhalte und Abläufe angeht. Für die sinnvolle Etablierung des Prozesses und damit auch dessen Erfolg ist eine maximale Anpassung an den Unternehmenskontext unerlässlich und von daher bei der Wahl der Lösung zu beachten. Pflege und Betreuung mit eigenen Mitteln: Auch im Hinblick auf die auf lange Sicht anfallenden Kosten empfiehlt es sich darauf zu achten, inwieweit die Lösungen eigenständig und ohne Einsatz von außen, sowohl aus fachlicher Sicht (Recht und Compliance) als auch aus technischer Sicht (IT), kontinuierlich betreut werden können. Fazit Gelingt es, wichtige von unwichtigen Informationen zu trennen und Schlüsselfunktionen im Unternehmen bei deren Bewertung durch einen effizienten und in das Unternehmen passenden Ablaufprozess zu unterstützen, ist mit einer strukturierten Geschäftspartnerprüfung ein wichtiger Beitrag zur Einhaltung von Recht und Gesetz geleistet. Marcelo Clement MSc Finance & Int. Business Manager T marcelo.clement@wts.de Seite 12 von 14

13 5. Unsere Veranstaltungen Forum Compliance 360 Geschäftspartnerrisiken effektiv begegnen Einblicke aus Berater-, Anbieter- und Unternehmenssicht 22. Mai 2014, 14:00-18:00 Uhr Industrie-Club Düsseldorf Compliance-Skandale der jüngeren Vergangenheit machten offenbar, dass Unternehmen erhebliche Risiken aus dem Handeln ihrer Geschäftspartner drohen. Solche Risiken können sich in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht realisieren, wenn etwa bei Rechtsverstößen eine Verbandsgeldbuße nach 30, 130 OWiG droht oder wenn sich das Handeln des Geschäftspartners negativ auf die eigene Reputation auswirkt. Hinzu kommen rechtliche Anforderungen an die Durchführung risikobasierter Geschäftspartnerüberprüfungen, etwa aus Foreign Corrupt Practices Act (USA) oder UK Bribery Act. In Anbetracht dieser Risiken gilt die risikobasierte Überprüfung von Geschäftspartnern als wichtiges Kernelement effektiver Compliance-Management-Systeme. Diese Überprüfungen müssen als integraler Bestandteil der Unternehmensprozesse gelebt und nicht als Geheimwissenschaft abseits des Unternehmensalltags im stillen Kämmerlein der Compliance-Abteilungen zelebriert werden. Wir möchten das Thema der Geschäftspartnerrisiken, den effektiven Umgang damit sowie die Implementierung effektiver Prozesse in die Unternehmensabläufe mit Ihnen diskutieren. In Form einer 360 -Betrachtung beleuchten wir dieses Thema dabei aus der Sicht des Beraters, eines Anbieters technischer Lösungen sowie aus der praktischen Sicht eines Unternehmens. Der Geschäftspartner - Ein oft viel zu unbekanntes Wesen Dr. Gregor Sobotta - Head of Compliance & Investigations, WTS Group Carsten Kuhn - Senior Manager, WTS Group Risikobasierter Ansatz für eine Geschäftspartner Due Diligence Dirk Findeisen - Director Consulting, TONBELLER AG Einführung eines Geschäftspartner Compliance Tools Praktische Erfahrungen Martin Wiechers - Chief Compliance Officer, Ferrostaal GmbH Die Veranstaltung ist für Sie kostenfrei. Melden Sie sich online an unter Für Rückfragen steht Ihnen gerne Frau Jennifer Körber unter Tel.: +49 (0) zur Verfügung. Seite 13 von 14

14 Herausgeber WTS Group AG Redaktion Carsten Kuhn T +49 (0) carsten.kuhn@wts.de Marcelo Clement T +49 (0) marcelo.clement@wts.de München Thomas-Wimmer-Ring München T +49(0) F +49 (0) Düsseldorf Peter-Müller-Straße Düsseldorf T +49 (0) F +49 (0) Köln Lothringer Straße Köln T +49 (0) F +49 (0) Erlangen Allee am Rötelheimpark Erlangen T +49 (0) F +49 (0) Frankfurt Taunusanlage Frankfurt/Main T +49 (0) F +49 (0) Hamburg Neuer Wall Hamburg T +49 (0) F +49 (0) Raubling Rosenheimer Straße Raubling T +49 (0) F +49 (0) Diese WTS-Information stellt keine Beratung dar und verfolgt ausschließlich den Zweck, ausgewählte Themen allgemein darzustellen. Die hierin enthaltenen Ausführungen und Darstellungen erheben daher weder einen Anspruch auf Vollständigkeit noch sind sie geeignet, eine Beratung im Einzelfall zu ersetzen. Für die Richtigkeit der Inhalte wird keine Gewähr übernommen. Im Falle von Fragen zu den hierin aufgegriffenen oder anderen fachlichen Themen wenden Sie sich bitte an Ihren WTS-Ansprechpartner oder an einen der oben genannten Kontakte. Seite 14 von 14

Korruption im Unternehmen Gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung eines Präventivsystems

Korruption im Unternehmen Gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung eines Präventivsystems Dr. Stefan Schlawien Rechtsanwalt stefan.schlawien@snp-online.de Korruption im Unternehmen Gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung eines Präventivsystems Das Thema der Korruption betrifft nicht nur!großunternehmen"

Mehr

Konzentration auf das. Wesentliche.

Konzentration auf das. Wesentliche. Konzentration auf das Wesentliche. Machen Sie Ihre Kanzleiarbeit effizienter. 2 Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, die Grundlagen Ihres Erfolges als Rechtsanwalt sind Ihre Expertise und Ihre Mandantenorientierung.

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Rechtswidrige Abschiebepraxis in Bremen? Umgehung amtsärztlicher Krankschreibungen mit Hilfe externer Mediziner

Rechtswidrige Abschiebepraxis in Bremen? Umgehung amtsärztlicher Krankschreibungen mit Hilfe externer Mediziner BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 17/1315 Landtag (zu Drs. 17/1277) 17. Wahlperiode 1. Juni 2010 Antwort des Senats auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE Rechtswidrige Abschiebepraxis in Bremen?

Mehr

L10N-Manager 3. Netzwerktreffen der Hochschulübersetzer/i nnen Mannheim 10. Mai 2016

L10N-Manager 3. Netzwerktreffen der Hochschulübersetzer/i nnen Mannheim 10. Mai 2016 L10N-Manager 3. Netzwerktreffen der Hochschulübersetzer/i nnen Mannheim 10. Mai 2016 Referentin: Dr. Kelly Neudorfer Universität Hohenheim Was wir jetzt besprechen werden ist eine Frage, mit denen viele

Mehr

Lassen Sie Geldwäscher nicht in ihr Unternehmen

Lassen Sie Geldwäscher nicht in ihr Unternehmen https://klardenker.kpmg.de/lassen-sie-geldwaescher-nicht-in-ihr-unternehmen/ Lassen Sie Geldwäscher nicht in ihr Unternehmen KEYFACTS - Auch Realwirtschaft ist von Geldwäsche betroffen - Anforderungen

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

Die richtige Rechtsform im Handwerk

Die richtige Rechtsform im Handwerk Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen

Mehr

Haftungsrisiken im Ehrenamt

Haftungsrisiken im Ehrenamt Haftungsrisiken im Ehrenamt Jürgen Durski Jürgen Durski 1 Der Staat als Gemeinschaft fördert Ihren Vereinsspaß. Er versteht aber keinen Spaß, wenn Sie die Regularien absichtlich oder aus Nachlässigkeit

Mehr

Mobile Intranet in Unternehmen

Mobile Intranet in Unternehmen Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet

Mehr

Nutzung dieser Internetseite

Nutzung dieser Internetseite Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher

Mehr

Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen

Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen Frank Ulrich Montgomery Konsultativtagung 2013 Oberbozen, 5. Juli 2013-1- Ausgangspunkt Was ist eigentlich Korruption bei Ärzten? Angestellte und beamtete

Mehr

Compliance-Verantwortung des Vorstands

Compliance-Verantwortung des Vorstands Compliance-Verantwortung des Vorstands Aktuelle Leitlinien nach Siemens./. Neubürger Berlin Frankfurt a. M. München www.pplaw.com Seite 1 Übersicht 1. Sachverhalt 3 2. Tragende Urteilsgründe 4 3. Kernaussagen

Mehr

Informationssystemanalyse Problemstellung 2 1. Trotz aller Methoden, Techniken usw. zeigen Untersuchungen sehr negative Ergebnisse:

Informationssystemanalyse Problemstellung 2 1. Trotz aller Methoden, Techniken usw. zeigen Untersuchungen sehr negative Ergebnisse: Informationssystemanalyse Problemstellung 2 1 Problemstellung Trotz aller Methoden, Techniken usw. zeigen Untersuchungen sehr negative Ergebnisse: große Software-Systeme werden im Schnitt ein Jahr zu spät

Mehr

WIR MACHEN SIE ZUM BEKANNTEN VERSENDER

WIR MACHEN SIE ZUM BEKANNTEN VERSENDER 02040203 WIR MACHEN SIE ZUM BEKANNTEN VERSENDER Ein Mehrwert für Ihr Unternehmen 1 SCHAFFEN SIE EINEN MEHRWERT DURCH SICHERHEIT IN DER LIEFERKETTE Die Sicherheit der Lieferkette wird damit zu einem wichtigen

Mehr

VfW-Sachverständigenordnung

VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständigenordnung Stand: Januar 2013 Herausgegeben vom VfW VfW-Sachverständigenordnung 2/5 VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständige für Energiedienstleistungen Im Folgenden möchten wir

Mehr

Allgemeine Rechtsgrundsätze zur Vor-GmbH

Allgemeine Rechtsgrundsätze zur Vor-GmbH Allgemeine Rechtsgrundsätze zur Vor-GmbH Fähigkeit zur Teilnahme am Rechtsverkehr Gesellschaft eigener Art; Unterschied zur späteren GmbH nur fehlender Status als juristische Person Als notwendige Vorstufe

Mehr

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Überschuldet Was nun? Derzeit

Mehr

Welches Übersetzungsbüro passt zu mir?

Welches Übersetzungsbüro passt zu mir? 1 Welches Übersetzungsbüro passt zu mir? 2 9 Kriterien für Ihre Suche mit Checkliste! Wenn Sie auf der Suche nach einem passenden Übersetzungsbüro das Internet befragen, werden Sie ganz schnell feststellen,

Mehr

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon

Mehr

Unternehmerverantwortlichkeit und Strafrecht. Frank im Sande, Staatsanwaltschaft Braunschweig 1

Unternehmerverantwortlichkeit und Strafrecht. Frank im Sande, Staatsanwaltschaft Braunschweig 1 Unternehmerverantwortlichkeit und Strafrecht 1 Einleitung Fremdbestimmte Arbeit birgt für den Arbeitnehmer Gefahren in sich Zum Schutz vor diesen Gefahren hat der Gesetzgeber Vorschriften erlassen, deren

Mehr

# 2 08.10.2014. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser,

# 2 08.10.2014. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser, Das Wichtigste in Kürze Liebe Leserin, lieber Leser, Mit Schreiben vom 06.10.2014 hat das BMF rückwirkend zum 01.03.2014 die maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen

Mehr

Repräsentative Umfrage zur Beratungsqualität im deutschen Einzelhandel (Auszug)

Repräsentative Umfrage zur Beratungsqualität im deutschen Einzelhandel (Auszug) Porsche Consulting Exzellent handeln Repräsentative Umfrage zur Beratungsqualität im deutschen Einzelhandel (Auszug) Oktober 2013 Inhalt Randdaten der Studie Untersuchungsziel der Studie Ergebnisse der

Mehr

Rechtliche Informationen zu Hochwild-Hegegemeinschaften. von LJV-Justiziar Rechtsanwalt Klaus Nieding

Rechtliche Informationen zu Hochwild-Hegegemeinschaften. von LJV-Justiziar Rechtsanwalt Klaus Nieding Rechtliche Informationen zu Hochwild-Hegegemeinschaften von LJV-Justiziar Rechtsanwalt Klaus Nieding 1. Die Hegegemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts Eine Körperschaft des öffentlichen

Mehr

U R T E I L S A U S Z U G

U R T E I L S A U S Z U G ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 1677, 1678 und 1679 Urteil Nr. 70/2000 vom 14. Juni 2000 U R T E I L S A U S Z U G In Sachen: Präjudizielle Fragen in bezug Artikel 67 des königlichen Erlasses vom 16.

Mehr

Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen

Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen Publiziert in SWITCHjournal 1/2004 Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen Dr. Ursula Widmer, Rechtsanwältin, Bern ursula.widmer@widmerpartners-lawyers.ch Die Nutzung von Internet

Mehr

Sicherheit, Transparenz und Datenschutz. Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen. www.ddv.de www.ddv.de

Sicherheit, Transparenz und Datenschutz. Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen. www.ddv.de www.ddv.de Sicherheit, Transparenz und Datenschutz Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen Setzen Sie auf Nummer Sicher Die Qualitätssiegel des DDV Die Adressdienstleister in den drei DDV-

Mehr

Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM

Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM Peter Gerhardt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Frankfurt am Main Gesetzliche Grundlagen des BEM seit 2004 in 84 Abs. 2 SGB IX geregelt. bei allen

Mehr

Abmahnung erhalten Was tun?

Abmahnung erhalten Was tun? Abmahnung erhalten Was tun? - Wie sind die ersten Reaktionsmöglichkeiten nach dem Eingang einer Abmahnung - Abmahnungen haben in den letzen Jahren im Internet stark zugenommen. Dieses Whitepaper nennt

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

L01 - Geschäftspartner-Compliance

L01 - Geschäftspartner-Compliance L01 - Geschäftspartner-Compliance DICO Leitlinie Autoren: Arbeitskreis Geschäftspartner-Compliance Stand: Oktober 2014 - Kurzfassung Inhalt I 2 VORWORT 4 EINFÜHRUNG 5 Begriff Geschäftspartner Begriff Geschäftspartner-Compliance

Mehr

Rechtliche Aspekte der IT-Security.

Rechtliche Aspekte der IT-Security. Rechtliche Aspekte der IT-Security. Gesellschaft für Informatik, 27.05.2005 IT Security und Recht. IT-Security hat unterschiedliche juristische Aspekte: Strafrecht: Hacking, Computerbetrug, DoS, etc. Allg.

Mehr

ONLINE-AKADEMIE. "Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht" Ziele

ONLINE-AKADEMIE. Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht Ziele ONLINE-AKADEMIE Ziele Wenn man von Menschen hört, die etwas Großartiges in ihrem Leben geleistet haben, erfahren wir oft, dass diese ihr Ziel über Jahre verfolgt haben oder diesen Wunsch schon bereits

Mehr

Az. StO 1/03. Leitsatz:

Az. StO 1/03. Leitsatz: Az. StO 1/03 Leitsatz: Zur Frage der Verpflichtung eines Rechtsanwalts und Steuerberaters, bei Ausübung einer anwaltlichen Tätigkeit die Berufsbezeichnung "Steuerberater" zu führen. 2 0berlandesgericht

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Unfallkasse Nord Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Körperschaft des öffentlichen Rechts

Unfallkasse Nord Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Körperschaft des öffentlichen Rechts Unfallkasse Nord Standort Hamburg Postfach 76 03 25 22053 Hamburg Informationsmaterial zum Thema Risiko und Prävention ein Widerspruch? Vortrag beim Landeselternausschuss am 03.02.2016 Abteilung Prävention

Mehr

The AuditFactory. Copyright by The AuditFactory 2007 1

The AuditFactory. Copyright by The AuditFactory 2007 1 The AuditFactory 1 The AuditFactory Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission Internal Control System (COSO I) 2 Vorbemerkung zur Nutzung dieser Publikation Die Nutzung der hier

Mehr

Selbsttest Prozessmanagement

Selbsttest Prozessmanagement Selbsttest Prozessmanagement Zur Feststellung des aktuellen Status des Prozessmanagements in Ihrem Unternehmen steht Ihnen dieser kurze Test mit zehn Fragen zur Verfügung. Der Test dient Ihrer persönlichen

Mehr

Gutes Leben was ist das?

Gutes Leben was ist das? Lukas Bayer Jahrgangsstufe 12 Im Hirschgarten 1 67435 Neustadt Kurfürst-Ruprecht-Gymnasium Landwehrstraße22 67433 Neustadt a. d. Weinstraße Gutes Leben was ist das? Gutes Leben für alle was genau ist das

Mehr

1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR

1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR 1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR 3/09 1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR Mehr

Mehr

Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU

Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU 2 DIE MEDIZINISCH-PSYCHOLOGISCHE UNTERSUCHUNG (MPU) IST HOCH ANGESEHEN Das Image der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) ist zwiespältig: Das ist

Mehr

BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED?

BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED? BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED? Wenn auch die Begriffe "Buchhaltung Buchführung" in der letzten Zeit immer mehr zusammen zuwachsen scheinen, so ist er doch noch da: Der

Mehr

Die rechtssicher gestaltete Abmahnung. Dr. Holger Grote, 11.11.2014

Die rechtssicher gestaltete Abmahnung. Dr. Holger Grote, 11.11.2014 Die rechtssicher gestaltete Abmahnung Dr. Holger Grote, 11.11.2014 Inhalt A. Systematik und notwendige Bestandteile der Abmahnung B. Formalia und Prozessuales C. Ausgewählte Rechtsfragen und Fallbeispiele

Mehr

Newsletter zum Thema Abmahnung

Newsletter zum Thema Abmahnung Newsletter zum Thema Abmahnung Abmahnung Vorstufe zur Kündigung? Die Abmahnung ist ein Mittel, auf die Verletzung vertraglicher Pflichten hinzuweisen mit dem Ziel, weitere Vertragsverstöße zu vermeiden.

Mehr

Was beinhaltet ein Qualitätsmanagementsystem (QM- System)?

Was beinhaltet ein Qualitätsmanagementsystem (QM- System)? Was ist DIN EN ISO 9000? Die DIN EN ISO 9000, 9001, 9004 (kurz ISO 9000) ist eine weltweit gültige Norm. Diese Norm gibt Mindeststandards vor, nach denen die Abläufe in einem Unternehmen zu gestalten sind,

Mehr

Projektmanagement in der Spieleentwicklung

Projektmanagement in der Spieleentwicklung Projektmanagement in der Spieleentwicklung Inhalt 1. Warum brauche ich ein Projekt-Management? 2. Die Charaktere des Projektmanagement - Mastermind - Producer - Projektleiter 3. Schnittstellen definieren

Mehr

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung

Mehr

Grant Thornton Hungary News. April 2014

Grant Thornton Hungary News. April 2014 Grant Thornton Hungary News April 2014 Liebe Kunden, mit diesem Rundschreiben dürfen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Verordnung des Ministers für Nationalwirtschaft über die Detailregeln bezüglich

Mehr

Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben. BVW GmbH: Partner des Bundes-Versorgungs-Werk der Wirtschaft und der Selbständigen e.v.

Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben. BVW GmbH: Partner des Bundes-Versorgungs-Werk der Wirtschaft und der Selbständigen e.v. Der Investitionsoptimierer Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben BVW GmbH: Partner des Bundes-Versorgungs-Werk der Wirtschaft und der Selbständigen e.v. Der Investitionsoptimierer ist die Antwort an die

Mehr

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall Vermittler: Kunde Straße: Vorname: Tel.-Nr.: Versicherer Vers.-Nr.: PLZ/Ort: Mobil-Nr.: Schaden- Nr.: / Angaben zum Schadenereignis: Wo und wann ist das Schadenereignis eingetreten? Ort: Uhrzeit: Wer hat

Mehr

Machtmissbrauch. am Arbeitsplatz

Machtmissbrauch. am Arbeitsplatz Machtmissbrauch am Arbeitsplatz Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Sie halten eine Broschüre in den Händen, in der es um ein sehr sensibles Thema geht: Machtmissbrauch am Arbeitsplatz. Wir

Mehr

Pädagogik. Melanie Schewtschenko. Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe. Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig?

Pädagogik. Melanie Schewtschenko. Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe. Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig? Pädagogik Melanie Schewtschenko Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig? Studienarbeit Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung.2 2. Warum ist Eingewöhnung

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 6. Oktober 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 6. Oktober 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 271/09 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 6. Oktober 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:

Mehr

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes

Mehr

Erläuternder Bericht des Vorstands der Demag Cranes AG. zu den Angaben nach 289 Abs. 5 und 315 Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuches (HGB)

Erläuternder Bericht des Vorstands der Demag Cranes AG. zu den Angaben nach 289 Abs. 5 und 315 Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuches (HGB) Erläuternder Bericht des Vorstands der Demag Cranes AG zu den Angaben nach 289 Abs. 5 und 315 Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuches (HGB) Erläuternder Bericht des Vorstands 1 Rechtlicher Hintergrund Das

Mehr

20.03.2009. Es ist mal wieder Abmahnzeit

20.03.2009. Es ist mal wieder Abmahnzeit 20.03.2009 Es ist mal wieder Abmahnzeit Die Marketingabteilung, bei der Lotex Deutschland, ist für Abmahnangriffe auf die Onlinepräsenzen unseres Hauses zuständig und hat einen direkten Kontakt zur Geschäftsleitung.

Mehr

IT-SICHERHEIT IM UNTERNEHMEN Mehr Sicherheit für Ihre Entscheidung

IT-SICHERHEIT IM UNTERNEHMEN Mehr Sicherheit für Ihre Entscheidung IT-SICHERHEIT IM UNTERNEHMEN Mehr Sicherheit für Ihre Entscheidung IT-SICHERHEIT IM UNTERNEHMEN Mehr Sicherheit für ihre Entscheidung Entdecken Sie was IT Sicherheit im Unternehmen bedeutet IT Sicherheit

Mehr

Bei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden,

Bei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden, Bei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden, weil dieser Aspekt bei der Diskussion der Probleme meist

Mehr

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation?

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Panel 1 Rahmenbedingungen für Anlegerinformation und Anlegerschutz beim Wertpapiererwerb Verhältnis zu Beratung, Informationsblatt und Investorenpräsentation

Mehr

Rentenbesteuerung: Wen betrifft es?

Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Alterseinkünftegesetz Für schätzungsweise jeden vierten der 20 Millionen deutschen Rentner wird es höchste Zeit. Er muss eine

Mehr

6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb

6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb 6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb WIEDNER Wie schon im Kapitel VI erwähnt, ist die Probenahme in Betrieben, die Produkte nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch herstellen oder in den Verkehr

Mehr

10. Fachtagung IT-Beschaffung 2014 Fachforum 6

10. Fachtagung IT-Beschaffung 2014 Fachforum 6 10. Fachtagung IT-Beschaffung 2014 Fachforum 6 Referent: Frank Richter it@m-bdw Berlin, 18.09.2014 Ein kleiner Rundflug über einige wesentliche Gründe aus juristischer Sicht, an denen IT-Projekte scheitern

Mehr

Bitte beantworten Sie die nachfolgenden Verständnisfragen. Was bedeutet Mediation für Sie?

Bitte beantworten Sie die nachfolgenden Verständnisfragen. Was bedeutet Mediation für Sie? Bearbeitungsstand:10.01.2007 07:09, Seite 1 von 6 Mediation verstehen Viele reden über Mediation. Das machen wir doch schon immer so! behaupten sie. Tatsächlich sind die Vorstellungen von dem, was Mediation

Mehr

Schweigen ist Silber, Reden ist Gold!

Schweigen ist Silber, Reden ist Gold! Schweigen ist Silber, Reden ist Gold! Warum ein Arbeitnehmer sich besser an das obige umgekehrte Sprichwort gehalten und dadurch eine Urlaubsersatzleistung bekommen hätte, das erfahren Sie in diesem Newsletter.

Mehr

Das Gewissen. 1. 3. Sekundarstufe 1 2 Std.

Das Gewissen. 1. 3. Sekundarstufe 1 2 Std. Das Gewissen 1. 3. Sekundarstufe 1 2 Std. 1. Lektion Die Schüler philosophieren über das Gewissen. Sie sollen sich klar werden, was das für eine Instanz ist, die wir Menschen haben, wie man es einsetzen

Mehr

Tipps für die Anlageberatung

Tipps für die Anlageberatung fokus verbraucher Tipps für die Anlageberatung Die Anlageberatung ist in den letzten Jahren komplexer, aber auch transparenter geworden. Dies bedeutet unter anderem, dass Sie während der Gespräche mit

Mehr

Mehr Geld verdienen! Lesen Sie... Peter von Karst. Ihre Leseprobe. der schlüssel zum leben. So gehen Sie konkret vor!

Mehr Geld verdienen! Lesen Sie... Peter von Karst. Ihre Leseprobe. der schlüssel zum leben. So gehen Sie konkret vor! Peter von Karst Mehr Geld verdienen! So gehen Sie konkret vor! Ihre Leseprobe Lesen Sie...... wie Sie mit wenigen, aber effektiven Schritten Ihre gesteckten Ziele erreichen.... wie Sie die richtigen Entscheidungen

Mehr

Skills-Management Investieren in Kompetenz

Skills-Management Investieren in Kompetenz -Management Investieren in Kompetenz data assessment solutions Potenziale nutzen, Zukunftsfähigkeit sichern Seite 3 -Management erfolgreich einführen Seite 4 Fähigkeiten definieren und messen Seite 5 -Management

Mehr

2.1 Präsentieren wozu eigentlich?

2.1 Präsentieren wozu eigentlich? 2.1 Präsentieren wozu eigentlich? Gute Ideen verkaufen sich in den seltensten Fällen von allein. Es ist heute mehr denn je notwendig, sich und seine Leistungen, Produkte etc. gut zu präsentieren, d. h.

Mehr

Microsoft (Dynamics) CRM 2020: Wie verändern sich Markt, Eco-System und Anwendungsszenarien nach Cloud & Co?

Microsoft (Dynamics) CRM 2020: Wie verändern sich Markt, Eco-System und Anwendungsszenarien nach Cloud & Co? Microsoft (Dynamics) CRM 2020: Wie verändern sich Markt, Eco-System und Anwendungsszenarien nach Cloud & Co? Name: Roland Pleli Funktion/Bereich: Geschäftsführung / Prod. Mgmt. Organisation: enovation

Mehr

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und

Mehr

Der internationale Erbfall Deutschland/Thailand

Der internationale Erbfall Deutschland/Thailand Lorenz & Partners Legal, Tax and Business Consultants Information Nr.: 30 (GE) Der internationale Erbfall Deutschland/Thailand August 2015 Alle Rechte vorbehalten LORENZ & PARTNERS 2015 Sehr geehrte/r

Mehr

Wir wollten schon immer ruhig schlafen. Rundum versichert mit der Kompakt-Police.

Wir wollten schon immer ruhig schlafen. Rundum versichert mit der Kompakt-Police. Wir wollten schon immer ruhig schlafen. Rundum versichert mit der Kompakt-Police. NAME: WOHNORT: ZIEL: PRODUKT: Armin Naudorf Braunschweig Ein Versicherungsprodukt mit Rundum-Sicherheit. Kompakt-Police

Mehr

Die 5 besten Internet-Ressourcen für Ihren Urlaub

Die 5 besten Internet-Ressourcen für Ihren Urlaub Die 5 besten Internet-Ressourcen für Ihren Urlaub Auch Sie möchten gerne einmal wieder in den Urlaub fahren? Eine entspannte Woche, oder sogar zwei in einem fernen Land verbringen? Sich dabei Wohlfühlen

Mehr

Compliance-Richtlinie der. InfraServ GmbH & Co. Wiesbaden KG

Compliance-Richtlinie der. InfraServ GmbH & Co. Wiesbaden KG Compliance-Richtlinie der InfraServ GmbH & Co. Wiesbaden KG (im Folgenden InfraServ Wiesbaden genannt) 17. April 2013 Seite 1 Vorwort Compliance, engl. für Einhaltung, Befolgung, steht für rechtmäßiges

Mehr

Information zum Projekt. Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier

Information zum Projekt. Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier Information zum Projekt Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr Wir führen ein Projekt durch zur Mitwirkung von Menschen mit Demenz in

Mehr

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen.

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Immer schon ein gutes Zeichen. Das TÜV Rheinland Prüfzeichen. Es steht für Sicherheit und Qualität. Bei Herstellern, Handel

Mehr

50 Fragen, um Dir das Rauchen abzugewöhnen 1/6

50 Fragen, um Dir das Rauchen abzugewöhnen 1/6 50 Fragen, um Dir das Rauchen abzugewöhnen 1/6 Name:....................................... Datum:............... Dieser Fragebogen kann und wird Dir dabei helfen, in Zukunft ohne Zigaretten auszukommen

Mehr

Sonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen

Sonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonderrundschreiben Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonnenstraße 11-80331 München Telefon 089 / 5404133-0 - Fax 089 / 5404133-55 info@haus-und-grund-bayern.de

Mehr

Das Rechtliche beim Risikomanagement

Das Rechtliche beim Risikomanagement Das Rechtliche beim Risikomanagement 10.12.2014 Gerald Spyra, LL.M. Kanzlei Spyra Definition und Relevanz von Risiko Risiko wird allgemein definiert als Produkt aus der Eintrittswahrscheinlichkeit eines

Mehr

Newsletter: Februar 2016

Newsletter: Februar 2016 1 ASR GmbH www.asr-security.de Newsletter: Februar 2016 Neue behördliche Vorgaben für Onlineschulungen Seit dem 01. Februar 2016 gelten neue behördliche Anforderungen an Online- Luftsicherheitsschulungen.

Mehr

Datenschutzthema! Warum wurden meine Daten an mybigpoint verkauft?

Datenschutzthema! Warum wurden meine Daten an mybigpoint verkauft? Was passiert nach der 4-wöchigen Testphase? vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie haben sich erfolgreich als Basismitglied (kostenfrei) registriert. Sie haben nun 4 Wochen vollen Zugriff auf die Funktionalitäten

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Reisekosten-Reform (Teil 1)

Reisekosten-Reform (Teil 1) Reisekosten-Reform (Teil 1) Sie werden jetzt sicherlich denken oh, schon wieder eine Serie? Richtig! Ich werde in den nächsten Editorials versuchen, Ihnen das neue Reisekostenrecht, welches durch die verabschiedete

Mehr

MANAGEMENTHAFTUNG IN RUSSLAND MOSKAU, 28. NOVEMBER 2013

MANAGEMENTHAFTUNG IN RUSSLAND MOSKAU, 28. NOVEMBER 2013 MANAGEMENTHAFTUNG IN RUSSLAND MOSKAU, 28. NOVEMBER 2013 Wie nach deutschem Recht ( 43 GmbhG) haften auch nach russischem Recht Geschäftsführer/Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder für schuldhafte Schädigungen

Mehr

Warum tun manche Menschen nicht das, was Sie als Führungskraft von ihnen erwarten?

Warum tun manche Menschen nicht das, was Sie als Führungskraft von ihnen erwarten? Warum tun manche Menschen nicht das, was Sie als Führungskraft von ihnen Hier eine Reihe von Antworten, die sich aus den Erkenntnissen der psychologischen Verhaltensmodifikation ableiten lassen. 1 Abbildung

Mehr

Was macht Layer2 eigentlich? Erfahren Sie hier ein wenig mehr über uns.

Was macht Layer2 eigentlich? Erfahren Sie hier ein wenig mehr über uns. Was macht Layer2 eigentlich? Erfahren Sie hier ein wenig mehr über uns. Seit über 24 Jahren... unterstützen und beraten wir unsere Kunden und Partner erfolgreich bei ihren IT-Projekten. Unsere Kernkompetenz

Mehr

Auktionen erstellen und verwalten mit dem GV Büro System und der Justiz Auktion

Auktionen erstellen und verwalten mit dem GV Büro System und der Justiz Auktion Auktionen erstellen und verwalten mit dem GV Büro System und der Justiz Auktion Workshop Software GmbH Siemensstr. 21 47533 Kleve 02821 / 731 20 02821 / 731 299 www.workshop-software.de Verfasser: SK info@workshop-software.de

Mehr

Aktion oder Reaktion Qualität versus Sicherheit? Qualität ein PatientInnenrecht?

Aktion oder Reaktion Qualität versus Sicherheit? Qualität ein PatientInnenrecht? Aktion oder Reaktion Qualität versus Sicherheit? Qualität ein PatientInnenrecht?!!! 1 2 Gedankensplitter Was bedeutet Qualität? Qualität als PatientInnenrecht- wo verankert? Informations/Aufkärungsqualität?

Mehr

Komplexität und der Dreischritt zur Einfachheit Dieter Brandes und Nils Brandes, Institut für Einfachheit

Komplexität und der Dreischritt zur Einfachheit Dieter Brandes und Nils Brandes, Institut für Einfachheit Komplexität und der Dreischritt zur Einfachheit Dieter Brandes und Nils Brandes, Institut für Einfachheit Im Jahr 2002 hat Dieter Brandes erstmals den Dreischritt zur Einfachheit veröffentlicht. Wir geben

Mehr

Ergebnis und Auswertung der BSV-Online-Umfrage zur dienstlichen Beurteilung

Ergebnis und Auswertung der BSV-Online-Umfrage zur dienstlichen Beurteilung Ergebnis und Auswertung der BSV-Online-Umfrage zur dienstlichen Beurteilung Es waren exakt 237 Rückmeldungen, die wir erhalten, gesammelt und ausgewertet haben und damit ein Vielfaches von dem, was wir

Mehr

Nachhaltige Effekte im Coaching

Nachhaltige Effekte im Coaching Nachhaltige Effekte im Coaching Zur Unerlässlichkeit hermeneutischer Psychodiagnostik für Theorie und Praxis im Coaching Klaus Eidenschink München www.hephaistos.org www.eidenschink.de Der Anfang eines

Mehr

Arbeitshilfen Messecontrolling Wie geht denn das?

Arbeitshilfen Messecontrolling Wie geht denn das? Messecontrolling Wie geht denn das? In meiner Praxis als Unternehmensberater für Marketing und Vertrieb hat sich über viele Jahre gezeigt, dass die Kunden oftmals Schwierigkeiten haben, ein eigenes Messecontrolling

Mehr

Befragt wurden 4.003 Personen zwischen 14 und 75 Jahren von August bis September 2013. Einstellung zur Organ- und Gewebespende (Passive Akzeptanz)

Befragt wurden 4.003 Personen zwischen 14 und 75 Jahren von August bis September 2013. Einstellung zur Organ- und Gewebespende (Passive Akzeptanz) Wissen, Einstellung und Verhalten der deutschen Allgemeinbevölkerung (1 bis Jahre) zur Organspende Bundesweite Repräsentativbefragung 201 - Erste Studienergebnisse Befragt wurden.00 Personen zwischen 1

Mehr

RABE Akademie Ltd. 2006. Gesetzesaufbau. Verfassung = Grundgesetz. Gesetze Entstanden im Gesetzgebungsverfahren

RABE Akademie Ltd. 2006. Gesetzesaufbau. Verfassung = Grundgesetz. Gesetze Entstanden im Gesetzgebungsverfahren Umsetzungspflichten der Industrie beim Erscheinen neuer Verordnungen technischen Regeln Stand der Sicherheitstechnik Haftungsfragen bei Nichtbeachtung Referent: Claus Eber, Rechtsanwalt und Fachanwalt

Mehr

Komplexe Gesetzgebung erfordert kompetente Fachkenntnisse.

Komplexe Gesetzgebung erfordert kompetente Fachkenntnisse. IHR GUTES RECHT. Komplexe Gesetzgebung erfordert kompetente Fachkenntnisse. RECHT HABEN. RECHT BEKOMMEN. Unsere Gesetze werden immer komplexer und undurchschaubarer. Es gibt ständig Änderungen, Zusätze

Mehr

Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche?

Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? 6 Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? Mit dem Jahresgespräch und der Zielvereinbarung stehen Ihnen zwei sehr wirkungsvolle Instrumente zur Verfügung, um Ihre Mitarbeiter zu führen und zu motivieren

Mehr