Ausgabe 2/2015. Fachverband startet ambitioniertes Arbeitsprogramm. EU-Richtlinien weiterhin im Zentrum

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1 Ausgabe 2/ Informationen des Fachverbands Finanzdienstleister 10 Fachausschüsse mit spezifischen Arbeitsbereichen 3 Interessenvertretung in den Bundesländern 5 Rechtsschutzdeckung aus Sicht des OGH 6 Alternativfinanzierungsgesetz 7 Berufsgruppen: News 8 Steuerreform: Interview mit Finanzminister Dr. Schelling 12 GewerbeInformationsSystem Austria 13 istockphoto.com Vermögensverwaltung: Kommentar von FGO Dr. Herbert Samhaber 14 Lobbying-Monitoring 15 Immobilienbesteuerung 18 Fachverband startet ambitioniertes Arbeitsprogramm EU-Richtlinien weiterhin im Zentrum In der konstituierenden Sitzung des Fachverbands Finanzdienstleister wurde KommR Wolfgang K. Göltl (WKG) einstimmig zum Obmann wiedergewählt. Dies ist ein ganz klares Votum für die Arbeit der Interessenvertretung: Denn Göltl steht bereits seit der Gründung des Fachverbands im Jahr 2000 an dessen Spitze. Zu Obmann- Stellvertretern gewählt wurden Mag. Hannes Dolzer aus der Steiermark und Robert Fletschberger aus Wien. In einem Interview skizzierte der durch die Wahl bestätigte Fachverbandobmann, welche Themen in der künftigen Fachverbandarbeit oberste Priorität haben werden. FACTS: Welche Schwerpunkte setzt der Fachverband in seinem Arbeitsprogramm für die nächsten 2,5 Jahre? Was soll bis Ende 2017 erreicht sein? WKG: Die kommenden Jahre stehen weiterhin ganz im Zeichen der Umsetzung neuer europäischer Richtlinien. Die intensive Zeit der Realisierung interessenspolitischer Vorhaben auf EU-Ebene, die uns in Österreich direkt betreffen, startete bereits Besonders

2 e d i t o r i a l Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! In der konstituierenden Sitzung des Fachverbands Finanzdienstleister Ende Mai wurde das Team gewählt, mit dem die Interessenvertretung in die neue Funktionsperiode startet. Die Zeichen stehen auf Kontinuität und Fortführung der erfolgreichen Lobbyinginitiativen in Österreich und in der EU. Und wahrlich gibt es keine Atempause: In Brüssel laufen derzeit die Verhandlungen zur MiFID II-Durchführungsrichtlinie und zur Versicherungsvermittlungsrichtlinie auf Hochtouren. Parallel dazu befindet sich das Alternativfinanzierungsgesetz in parlamentarischer Begutachtung, über einige Maßnahmen im Rahmen der Steuerreform wird noch heftig diskutiert. Die Steuerreform wird auch für Finanzdienstleister spürbare Veränderungen bringen. Daher haben wir Finanzminister Dr. Hans Jörg Schelling dazu zu einem Interview in dieser FACTS-Ausgabe eingeladen. Die Auswirkungen einiger geplanter Bestimmungen stehen zudem im Mittelpunkt eines Artikels von Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Mag. Cornelius Necas. Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere für Finanzdienstleister relevante Entwicklungen, die es im Auge zu behalten gilt. So konnten wir trotz starkem Gegenwind durchsetzen, dass Mitglieder des Fachverbands die Betriebsausgaben- und Vorsteuerpauschalierung für Handelsvertreter auch in Zukunft in Anspruch nehmen können. Für Wertpapierfirmen (WPF) kommen beim Jahresabschluss 2014 erstmals die gelockerten Eigenkapitalbestimmungen zum Tragen, die der Fachverband in einem langwierigen Verhandlungsprozess erzielen konnte. Auf einer eigenen Website haben WPF ab sofort Gelegenheit, ihr Unternehmen zu präsentieren. Dort sind auch jene Pressemeldungen veröffentlicht, die der Fachverband unter Einbeziehung von Experten zu volkswirtschaftlichen Themen lanciert. Mit diesen Informationen wird am Beispiel aktueller Entwicklungen auf das komplexe Wissen und Knowhow der Berufsgruppe aufmerksam gemacht (siehe S. 9). Für Pfandleihunternehmen wurden Standesregeln und eine Checkliste für einen Angebotsvergleich erarbeitet. Als Ergebnis eines konstruktiven Gesprächs mit der Arbeiterkammer Wien ist die Erarbeitung eines gemeinsamen Kriterienkatalogs für Geschäftsordnungen und akzeptable Gebühren geplant (siehe S. 11). Der Fachverband übermittelte Finanzminister Schelling die Broschüre zur Leasingbranche 2015, in der die Forderungen der Leasingunternehmen klar dargelegt werden wofür sich das Finanzministerium explizit bedankte und eine Berücksichtigung der Themen in Aussicht stellte. In einer Presseinformation wies der Fachverband auf die kostenfreie Selbstauskunft zur finanziellen Bonität bei Kreditauskunfteien hin. Eine in Zusammenhang damit erstellte Checkliste zeigt auf, wie einfach sowohl eine Überprüfung als auch Korrektur von Daten vorgenommen werden kann und erläutert die Aufgaben sowie Arbeitsweise der Berufsgruppe (siehe S. 8). Auch dieses Jahr findet die Publikumswahl statt, bei der Kunden die Leistungen und Services ihres Beraters bewerten können (siehe S. 13). Die Ergebnisse werden über den Sommer ausgewertet mehr dazu in der nächsten FACTS-Ausgabe. Gemeinsam mit meinem Team freue ich mich darauf, weiterhin engagiert für Ihre Interessen einzutreten! Ihr KommR Wolfgang K. Göltl Obmann des Fachverbands Finanzdienstleister, WKO freut es mich, sagen zu können, dass wir immer ganz vorne dabei waren. Mit BIPAR haben wir einen starken Partner an unserer Seite. Seit 5. Juni 2015 ist der Fachverband per einstimmigem Beschluss ein stimmberechtigtes Vollmitglied dieser sehr effektiven Lobbyingorganisation für Finanzdienstleister und Versicherungsvermittler. Der Fachverband spielte als Mitglied bereits bisher eine bedeutende Rolle: Unsere fundierten Argumente und Stellungnahmen wurden von BIPAR laufend übernommen. Als Vollmitglied hat unsere Position noch stärkeres Gewicht. Nach den größtenteils sehr erfolgreichen Bemühungen, für die Branche nachteilige Bestimmungen zu verhindern bzw. zumindest deutlich abzumildern, kommt nun eine neue Regulierungswelle auf uns zu. Der europäische Rechtsrahmen ist in vielen Bereichen zwar bereits weitgehend fixiert, wichtige Details können und müssen allerdings jetzt auch in weiterer Folge in der nationalen Gesetzgebung sinnvoll geregelt werden. Zusätzlich geht es darum, unsere Mitglieder bei erforderlichen Anpassungsprozessen im Betrieb zu unterstützen. Vorgesehen sind in diesem Sinne daher u. a. praxisbezogene Workshops, Veranstaltungen und nützliche Fachartikel. Denn mein Ziel ist es, dass bis Ende 2017 alle Finanzdienstleister die neuen Anforderungen erfüllen und sich somit wieder voll auf die Beratung ihrer Kunden konzentrieren können. Ein weiteres vorrangiges Thema ist und bleibt es, die Bekanntheit der Standesregeln in der Öffentlichkeit zu steigern und dadurch ein positives Image der Finanzdienstleister zu festigen. FACTS: In welchen Bereichen kommen die größten Herausforderungen auf die Finanzdienstleister zu? WKG: Die Umsetzung der europäischen Wohnimmobilienkreditvertrags- und Versicherungsvermittlungsrichtlinie sowie MiFID bringt sicherlich die herausforderndsten Aufgaben mit sich. Neue Medien in der Beratung und innovative Produktkonzepte gewinnen an Bedeutung. Beispielsweise sind Onlineberatung, Crowdinvesting und ebenfalls die steigernden Anforderungen seitens der Kunden in der täglichen Praxis zu berücksichtigen. Um langfristig erfolgreich sein zu können, ist eine Auseinandersetzung mit diesen Themen unabdingbar. Wir wollen unsere Mitglieder durch verschiedene Maßnahmen stärken, sodass sie die kommenden Veränderungen gut bewältigen können. FACTS: Wie wird die Interessenvertretung für die einzelnen Berufsgruppen sichergestellt? WKG: Niemand kann alleine die Arbeit für über Mitglieder in elf unterschiedlichen Berufsgruppen erledigen. Den Erfolg des Fachverbands sichert unser gut eingespieltes Team, das sich aus exzellenten Fachleuten zusammensetzt. Im Fachverbandausschuss sowie in Fachausschüssen und im Büro des Fachverbands leisten sie engagierte Interessenvertretung. Es werden in der aktuellen Funktionsperiode zehn Fachausschüsse tätig sein, die sich mit spezifischen Themen auseinandersetzen und Einsatz für eine Optimierung der Rahmenbedingungen für Finanzdienstleister leisten

3 T i t e l s t o r y 10 FACHAUSSCHÜSSE MIT SPEZIFISCHEN ARBEITSBEREICHEN Fachausschuss Crowdinvesting-Plattformen (Vorsitzender: MMag. Paul Pöltner) Die Umsetzung des Alternativfinanzierungsgesetzes und die Etablierung von Crowdinvesting stehen im Mittelpunkt der Arbeit der nächsten Jahre. Fachausschuss Gewerbliche Vermögensberatung und Wertpapiervermittler (Vorsitzender: KommR Dr. Wilhelm Miklin) Der Fachausschuss wird die gesamte Bandbreite der Interessen Gewerblicher Vermögensberater inklusive der Durchsetzung alternativer Finanzierungsformen abdecken. Ebenfalls werden die Möglichkeiten zur alternativen Streitschlichtung Thema sein. Fachausschuss Kreditauskunfteien (Vorsitzender: Roland Führer) Die Datenschutz-Grundverordnung stellt die Branche vor besondere Aufgaben. Dieses Thema wird daher prioritär behandelt. Zur Erzielung einer praktikablen Lösung betreffend die Weiterverwendung von öffentlichen Daten wie insbesondere Firmenbuchdaten wird weiterhin intensiv verhandelt. Fachausschuss Leasingunternehmen (Vorsitzender: Mag. Peter Stanzer) Zu den vertretenen Forderungen zählen die Streichung der Mietvertragsgebühr, die erweiterte Absetzbarkeit für unternehmerisch genutzte Fahrzeuge und die Deckungsstockfähigkeit von Immobilienleasingforderungen. Fachausschuss Versteigerer und Pfandleihunternehmen (Vorsitzende: MMag. Meier-Martetschläger) Vorrangiges Ziel des Fachausschusses ist es, den neu eingeführten Standesregeln zu praktischer Bedeutung zu verhelfen. Fachausschuss Wertpapierunternehmen (Vorsitzender: Dr. Herbert Samhaber) Im Visier dieses Fachausschusses ist insbesondere die Umsetzung der europäischen Richtlinie MiFID II mit all den damit verbundenen Aufgaben für Wertpapierunternehmen. Fachausschuss Bildung (Vorsitzender: Michael Karl Gasser, MBA MPA) Dieser Fachausschuss wird primär ein neues Konzept für die Weiterbildung von Gewerblichen Vermögensberatern und Wertpapiervermittlern erarbeiten. Fachausschuss Europäische Angelegenheiten (Vorsitzender: Mag. Hannes Dolzer) Aufgrund des Umfangs und der Komplexität der (neu hinzu kommenden) europäischen Regulierungen wurde nun ein eigener Fachausschuss für europäische Angelegenheiten gegründet, der auf die Arbeit des bisherigen EU-Arbeitskreises aufbaut. Fachausschuss Imagestrategie (Vorsitzender: Werner Zainzinger, MBA) Dieser Ausschuss sammelt neue Ideen zur weiteren Verbesserung des Images aller Berufsgruppen innerhalb des Fachverbands und arbeitet Konzepte für deren Umsetzung aus. Fachausschuss Standesregeln und Ehrenschiedsgerichtsordnung (Vorsitzender: Mag. Eric Samuiloff) Zur Einhaltung der Standesregeln haben sich bereits über 450 Mitglieder verpflichtet, jährlich findet eine Publikumswahl statt. Der Fachausschuss wird sich diversen Aktivitäten rund um diese beiden Themen widmen. Informieren Sie sich über die aktuellen Aktivitäten des Fachverbands unter KONTAKT FACHVERBAND FINANZDIENSTLEISTER OBMANN KommR Wolfgang K. GÖLTL OBMANN- STELLVERTRETER GESCHÄFTSFÜHRER Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien finanzdienstleister@wko.at Web: Tel: +43 (0) Mag. Hannes DOLZER Robert FLETSCHBERGER Mag. Philipp H. BOHRN 3

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5 T i t e l s t o r y Ihre Interessenvertretung in den Bundesländern FACHVERTRETUNG BURGENLAND VOR- Mag. Manfred OLLRAM SITZENDER Kontakt Fachvertretung: Robert-Graf-Platz 1, 7000 Eisenstadt gerald.rammesmayer@wkbgld.at Web: Tel: +43 (0) GESCHÄFTSFÜHRER Gerald RAMMESMAYER FACHGRUPPE KÄRNTEN OBMANN KommR Dr. Wilhelm MIKLIN FACHGRUPPE NIEDERÖSTERREICH OBMANN Michael Josef HOLZER OBMANN-STELLVERTRETER GESCHÄFTSFÜHRER Kontakt Fachgruppen-Geschäftsstelle: Europaplatz 1, 9021 Klagenfurt am Wörthersee herwig.draxler@wkk.or.at Web: Tel: +43 (0) Michael Karl GASSER, MBA MPA Helmut KARNER, MAS Ing. Mag. Herwig DRAXLER OBMANN-STELLVERTRETER GESCHÄFTSFÜHRERIN Kontakt Fachgruppen-Geschäftsstelle: Landsbergerstraße 1, 3100 St. Pölten finanzdienstleister@wknoe.at Web: Tel: +43 (0) Daniel REISINGER Werner ZAINZINGER, MBA Mag. Barbara TRÄXLER FACHGRUPPE OBERÖSTERREICH OBMANN Dr. Herbert SAMHABER FACHGRUPPE SALZBURG OBMANN Mag. Rupert LANZENDORFER OBMANN-STELLVERTRETER GESCHÄFTSFÜHRER Kontakt Fachgruppen-Geschäftsstelle: Nicole Zarzer-Pesenböck, Assistentin Hessenplatz 3, 4020 Linz finanzdienstleister@wkooe.at Web: Tel: +43 (0) Mag. Norbert EGLMAYR Mag. Manfred SCHAUBERGER Ing. Mag. Thomas WOLFMAYR, MBA OBMANN-STELLVERTRETER GESCHÄFTSFÜHRERIN Kontakt Fachgruppen-Geschäftsstelle: Julius-Raab-Platz 1, 5027 Salzburg finanzdienstleister@wks.at Web: Tel: +43 (0) Josef DEISER Kurt SEYFRIED Mag. Nina RAUCHENSCHWANDTNER, M. B. L. FACHGRUPPE STEIERMARK OBMANN Mag. Hannes DOLZER FACHGRUPPE TIROL OBMANN Dr. Michael POSSELT OBMANN-STELLVERTRETER GESCHÄFTSFÜHRER Kontakt Fachgruppen-Geschäftsstelle: Körblergasse , 8021 Graz finanzdienstleister@wkstmk.at Web: Tel: +43 (0) Mag. Elmar KORDIK Mag. Johannes TRATZ Mag. Herwig KOVACS OBMANN-STELLVERTRETER GESCHÄFTSFÜHRER Kontakt Fachgruppen-Geschäftsstelle: Wilhelm-Greil-Straße 7, 6020 Innsbruck finanzdienstleister@wktirol.at Web: Tel: +43 (0) Ing. Gerhard GHETTA Christoph KIRCHMAIR Michael HUBER FACHGRUPPE VORARLBERG OBMANN Markus SALZGEBER, akad. FDL OBMANN-STELLVERTRETER GESCHÄFTSFÜHRERIN Kontakt Fachgruppen-Geschäftsstelle: Wichnergasse 9, 6800 Feldkirch troy.susanna@wkv.at Web: Tel: +43 (0) Erwin LORETZ Arnold TOLLINGER Mag. Susanna TROY FACHGRUPPE WIEN OBMANN OBMANN-STELLVERTRETER GESCHÄFTSFÜHRER KommR Wolfgang K. GÖLTL (Oliver WALLA ab ) Kontakt Fachgruppen-Geschäftsstelle: Schwarzenbergplatz 14, 1041 Wien diefinanzdienstleister@wkw.at Web: Tel: +43 (0) Ing. Sascha DASTL Oliver WALLA Mag. Georg PLESNIK, MBA MSc

6 r e c h t OGH gibt Anlegern im Streit um Rechtsschutzdeckung und Risikoausschlüsse Recht RA Prof. Dr. Christian Winternitz LL. M. Die Finanzkrise brachte mehrere Klagswellen mit sich und veränderte damit auch die Geschäftspolitik der Rechtsschutzversicherungen nachhaltig: Festzustellen ist, dass die Versicherer seit 2008 bei der Gewährung der Rechtsschutzdeckung zunehmend restriktiver werden. Dies führt dazu, dass Versicherungsnehmer ihre Ansprüche immer öfter mittels Deckungsklage gegen die Versicherer einfordern. Zwei aktuelle Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs (OGH) haben zuletzt die Aufmerksamkeit der Finanzbranche auf sich gezogen: Die erste Entscheidung bezieht sich auf eine Fehlberatung beim Abschluss eines Fremdwährungskreditmodells: Der Kläger hatte für die Finanzierung eines Genossenschaftsanteils in der Höhe von ,- Euro bei der Bank einen Fremdwährungskredit über ,- Euro aufgenommen. Die den Finanzierungsbedarf übersteigende Kreditvaluta wurde in Immobilienaktien investiert, welche als Tilgungsträger für den Kredit dienen sollten. Der zweite Fall betrifft den Erwerb einer Kommanditbeteiligung an einem geschlossenen deutschen Immobilienfonds in der Rechtsform einer Publikums-Kommanditgesellschaft. Da der Kläger eine Kommanditbeteiligung erworben hatte und damit Kommanditist der Gesellschaft war, wandte die Versicherung ein, dass hier eine Erwerbstätigkeit im Sinne der Allgemeinen Rechtsschutzbestimmungen (Art ARB 2000) vorliegt, die von der Allgemeinen Vertrags-Rechtsschutz-Versicherung nicht gedeckt sei. Der OGH erteilte diesem Argument eine Abfuhr und hielt fest, dass die Kommanditbeteiligung von einem Treuhänder gehalten werde und dem Kläger daher jeglicher Einfluss auf die Gesellschaft genommen sei. Seine Funktion beschränke sich auf diejenige eines einmaligen Geldgebers weshalb die Veranlagung dem privaten Lebensbereich zuzurechnen sei, für den der Allgemeine Vertragsrechtsschutz Anwendung findet. Spekulation oder realwirtschaftlicher Vorgang In beiden Fällen wandte die Versicherung ein, dass der Spekulationsausschluss gemäß ARB (Art ARB 2000 bzw. Art ARB 2003) zum Tragen käme. Dieser sieht vor, dass kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit Spiel- oder Wettverträgen, Gewinnzusagen, Termin- oder ähnlichen Spekulationsgeschäften besteht. Der OGH stellte sowohl im ersten als auch im zweiten Fall klar, dass die Anwendbarkeit der Ausschlussklausel ein Spekulationsgeschäft erfordert, das einem Termingeschäft ähnlich ist. Für die Vergleichbarkeit mit einem Termingeschäft ist entscheidend, dass das Geschäft ohne wirtschaftlich gerechtfertigten Sicherungszweck abgeschlossen wurde und der Gewinnerzielung dient ohne dass realwirtschaftliche Vorgänge vorliegen. Und in beiden vorliegenden Fällen kam der OGH zum Ergebnis, dass realwirtschaftliche Vorgänge durchaus gegeben sind: Bei einem Fremdwährungskredit fände ein realer geschäftlicher Vorgang statt, indem dem Kreditnehmer die Kreditsumme zugezählt wird. Auch der Erwerb von Aktien als Tilgungsträger sei so der OGH als realwirtschaftlicher Vorgang zu werten. Zudem wäre es dem Kreditnehmer möglich, die Aktien bei ungünstiger Entwicklung zu verkaufen und den Kredit zu konvertieren, um größere Verluste zu vermeiden. Diese Möglichkeit bestünde hingegen bei Termingeschäften nicht. Die Voraussetzungen für einen Spekulationsausschluss gemäß ARB seien daher nicht erfüllt. Auch beim Erwerb der Kommanditbeteiligung am geschlossenen Immobilienfonds läge keine Veranlagung vor, die mit Spiel- und Wettverträgen (also Glücksverträgen) vergleichbar ist. Hier führt der OGH ins Treffen, dass bei einer Kommanditbeteiligung schließlich die Vermögensveranlagung im Vordergrund stehe. Daher sei auch in diesem Fall der Versicherungsschutz zu gewähren. Rechtsschutzdeckung trotz spekulativer Elemente: Fragwürdiges Signal Der OGH hat in beiden dargelegten Fällen zugunsten der Kläger entschieden und damit eine Klarstellung zur Auslegung des Spekulationsausschlusses getroffen. Die Argumentation des OGH ist allerdings nur teilweise überzeugend: So lässt sich wohl nicht von der Hand weisen, dass einer Hebelfinanzierung bei Fremdwährungskreditmodellen ein gewisses spekulatives Element innewohnt. Immerhin hatte der Kläger im ersten Fall nur 40 Prozent der Kreditvaluta für die Finanzierung des Genossenschaftsanteils eingesetzt und den überwiegenden Teil 60 Prozent für den Erwerb eines Einzeltitels. Auch wenn dieser als Tilgungsträger gewidmet ist, ändert dies nichts an der Tatsache, dass der Kläger auf Kredit spekuliert hat wie dies in Anlegerprozessen bei Geschäften dieser Art formuliert wird. Dass auch spekulierende Anleger nun mit der Rechtsschutzdeckung rechnen dürfen, ist insbesondere für die leidtragenden Banken und Finanzdienstleister unbefriedigend. Prof. Dr. Christian Winternitz LL. M. Experte für Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht Finanzrechtsexperte Christian Winternitz zum Professor ernannt Für seine Verdienste in der Finanzbranche verlieh Bundespräsident Dr. Heinz Fischer dem renommierten Wiener Rechtsanwalt Dr. Christian Winternitz LL. M. den Berufstitel Professor. Engagement für praxisorientierte Gesetzgebung im Fokus Entscheidend für die Auszeichnung war vor allem sein seit 1997 konsequenter Einsatz für eine praxisorientierte Ausgestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen in Verhandlungen mit dem Gesetzgeber, in die Winternitz als Rechtsberater der Interessenvertretung der Finanzdienstleister in der Wirtschaftskammer Österreich involviert ist. Die Überreichung der Auszeichnung erfolgte am 30. April 2015 durch Bildungsministerin Gabriele Heinisch-Hosek. In ihrer Ansprache hob die Bundesministerin insbesondere das Engagement von Winternitz für einen starken Praxisbezug in der Aus- und Fortbildung im 6

7 r e c h t Finanzdienstleistungsbereich hervor. Bei seiner langjährigen Vortragstätigkeit an universitären Einrichtungen sowie Fachakademien legt Winternitz einen wesentlichen Schwerpunkt auf die Einbeziehung aktueller Entwicklungen in der Rechtsprechung. Er versteht es zudem, komplexe Rechtsthemen sowohl in wissenschaftlichen Publikationen als auch Fachbüchern und -magazinen für Marktteilnehmer verständlich aufzubereiten. Zu Standardwerken der Finanzdienstleistungsbranche zählen etwa seine Kommentare zum Wertpapieraufsichtsgesetz oder das kürzlich erschienene Praxishandbuch Der Vermögensberater. Alternativfinanzierungsgesetz: Rechtlicher Rahmen für Crowdinvesting im Ministerrat beschlossen Bereits seit einigen Jahren gibt es Initiativen und Aufrufe dazu, für die neue Finanzierungsform Crowdinvesting einen eigenen Rechtsrahmen vorzusehen. Am 19. Mai 2015 hat nun ein entsprechender Gesetzesentwurf den Ministerrat passiert, der noch vor dem Sommer im Parlament beschlossen werden soll. Dieses im Gesetzgebungsprozess befindliche Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) hat das Ziel, insbesondere Start-ups und innovative Unternehmen sowie Projekte im Rahmen von Bürgerbeteiligungsmodellen zu unterstützen. Crowdfunding ist nicht gleich Crowdinvesting Was bedeutet eigentlich Crowdinvesting und wie unterscheidet es sich vom noch bekannteren Crowdfunding? Die Ansicht des Fachverbands Finanzdienstleister zu dieser Frage wird in den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf bestätigt: Die wesentliche Differenzierung muss zwischen Spenden- bzw. spendenähnlichen Modellen und solchen Finanzierungsmodellen vorgenommen werden, die eine finanzielle Gegenleistung gewähren. Die spendenähnlichen Modelle werden als Crowdfunding bezeichnet, jene Modelle mit einer finanziellen Gegenleistung als Crowdinvesting. Im Mittelpunkt dieses Artikels steht Crowdinvesting, da Crowdfunding wesentlich weniger rechtliche Fragen aufwirft. Kapitalmarktgesetz als Hemmschuh für KMU-Finanzierungen Als größter Hemmschuh für die Kapitalakquisition von kleinen Unternehmen wurde das Kapitalmarktgesetz (KMG) identifiziert. Dies durchaus berechtigt, da die Erstellung eines Prospekts nach KMG sehr hohe Kosten verursacht. Diese sind auch nicht geringer, wenn nur verhältnismäßig wenig Geld aufgestellt werden soll. Das AltFG stellt daher eine Ausnahme aus dem Kapitalmarktgesetz dar. Konkret soll bei Veranlagungen bis zu einer Höhe von 1,5 Mio. Euro kein Prospekt notwendig sein (bei übertragbaren Wertpapieren liegt die Grenze allerdings schon bei ,- Euro). Um diese Verminderung des Anlegerschutzniveaus auszugleichen, werden gleich mehrere Schutzregelungen eingeführt. Diese Punkte gelten aber ausschließlich im Anwendungsbereich des AltFG daher nur, wenn die Kapitalgrenze von 1,5 Mio. Euro nicht überschritten und auch nicht freiwillig ein Prospekt erstellt wurde. Anlegerschutzregeln im AltFG als Ausgleich für Ausnahme von der Prospektpflicht Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung der im Gesetzesentwurf vorgesehenen Schutzregeln, welche die fehlende Prospektpflicht ausgleichen sollen: 1) Anleger dürfen pro Projekt bis zu 5.000,- Euro investieren. Zu dieser Bestimmung gibt es jedoch gleich mehrere Ausnahmen: Auf Anregung des Fachverbands Finanzdienstleister gilt diese Regelung nicht für juristische Personen. Ausgenommen sind auch Anleger, die einen Nachweis erbringen, dass sie sich eine höhere Investition leisten können. 2) Den Anlegern ist ein Informationsblatt zu übermitteln, das die wichtigsten Eckpunkte des Crowdinvesting-Projekts enthält und von einer dritten Person überprüft sein muss. Als Erfolg des Fachverbands Finanzdienstleister kann gewertet werden, dass auch Gewerbliche Vermögensberater zur Überprüfung befugt sind. 3) Anlegern steht nach Erhalt des Informationsblatts eine zweiwöchige Rücktrittsfrist zu. 4) Für den Betrieb von Crowdinvesting- Plattformen gelten besondere Vorschriften. Hervorzuheben ist, dass in jedem Fall entweder eine Gewerbeberechtigung für die Gewerbliche Vermögensberatung oder (bei Finanzinstrumenten) eine Konzession gemäß Wertpapieraufsichtsgesetz vorliegen muss. Mindestinvestitionssumme gemäß AIFMG bleibt Wermutstropfen Trotz vieler positiver Aspekte und Erfolge des Fachverbands Finanzdienstleister in Hinblick auf eine Verbesserung der Unternehmensfinanzierung im Rahmen der AltFG-Umsetzung bleibt ein damit stark verbundenes Thema weiterhin ungelöst: Das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz (AIFMG) sieht für Unternehmensbeteiligungen und Dachfonds noch immer unangemessen hohe Mindestinvestitionssummen vor. Aufgrund dieser Bestimmungen sind viele Anbieter dieser Finanzierungsformen wieder vom Markt verschwunden und Investitionen in österreichische KMU über diesen Weg kamen fast vollständig zum Erliegen. In Anbetracht der momentan schwierigen Finanzierungssituation für kleine und mittlere Unternehmen ist dies problematisch zu sehen. Parallel zu seinen Bemühungen für ein praktikables AltFG setzt sich der Fachverband daher weiterhin massiv für eine Verbesserung dieser unglücklichen und fachlich nicht nachvollziehbaren Rechtslage ein. Mag. Philipp H. Bohrn Geschäftsführer des Fachverbands Finanzdienstleister BMBF Willibald Haslinger Mag. Philipp H. Bohrn 7

8 B e r u f s g r u p p e n Mittels Immobilienstrategie können Unternehmer ihr Geschäftsmodell optimieren Ob Baumarkt, Büro oder Produktionsanlage: Jedes Unternehmen benötigt für sein Geschäft Immobilien. Während die einen spontan Flächen mieten, bauen andere im Eigentum. Jedoch, welche Strategie eignet sich für welches Unternehmen am besten? Die Kernfrage, die sich ein Unternehmer hinsichtlich Immobilien stellen muss, lautet: Unterstützen die vorgesehenen bzw. genutzten Räumlichkeiten meine Geschäftstätigkeit und meine strategischen Unternehmensziele? Spätestens wenn die Unternehmensräume zu klein, zu wenig repräsentativ, zu unkommunikativ oder schlichtweg zu teuer im Betrieb geworden sind, sollten Nutzer über Alternativen nachdenken. Dabei gilt es, die Vor- bzw. Nachteile von Neubau, Sanierung und Umzug abzuwägen. Langfristige Leasingfinanzierung bietet hohe Flexibilität Sucht das Unternehmen eine langfristige Finanzierungsart und will es sich die Möglichkeit offenhalten, das Gebäude später einmal selbst zu erwerben, ist Leasing die ideale Lösung. Diese Finanzierungsform ist nicht nur steuerlich attraktiv, sondern vermindert auch die Eigenmittelbindung. Damit steht mehr Kapital für deckungsstockfähige Veranlagungsformen zur Verfügung. Gerade wenn vom Leasingnehmer die Objekte selbst genutzt werden, können istockphoto.com die Unternehmerwünsche beim Leasingmodell sehr stark berücksichtigt werden. So ist Leasing vor allem bei einer Nutzungsdauer von etwa 15 bis 20 Jahren die ideale Finanzierungsform. Die Leasing-Vorteile auf einen Blick Liquiditätseffekt Verbesserung der Liquidität durch längerfristige Finanzierung Pay-as-you-earn -Prinzip: Der Kunde zahlt Leasingraten erst ab Nutzung der Immobilie. Bilanzeffekt Bilanzverkürzung: Die Immobilie wird nicht in der Bilanz aktiviert. - Vorteilhafte Auswirkung auf die Bilanzkennzahlen des Kunden, da keine Bankschuld aufscheint. - Vorteil gegenüber Dritten (z. B. Lieferanten) Sale-and-Lease-Back-Prinzip: Möglichkeit zur Aufdeckung stiller Reserven Steuereffekt Leasingraten sind zur Gänze als Aufwand absetzbar. Full-Service-Paket Kapazitätsentlastung und Kostenersparnis: Sicherheit durch Outsourcing von Dienstleistungen (Bauausführung und -kontrolle) an professionelle Partner Steuerliche und juristische Unterstützung durch die Leasinggesellschaft ist inkludiert. Professionelle Begleitung bei der Verhandlung diverser Verträge (z. B. Grundstücksankauf) Baubuchhaltung wird von der Leasinggesellschaft durchgeführt. Planungs-/Kalkulationseffekt Klare Kalkulationsgrundlage, Budgetierbarkeit und hohe Planungssicherheit: Gewinn- und Verlustrechnungen sind mit Leasing einfacher, da die Leasingrate grundsätzlich konstant ist (gleichbleibender Aufwand über die gesamte Vertragslaufzeit). Kreditauskunfteien: Neue Checkliste informiert über kostenfreie Selbstauskunft zur finanziellen Bonität und Löschungsrechte Die Bewerbung einer mit Kosten verbundenen Überprüfung und etwaigen Löschung von Bonitätseinträgen durch ein Unternehmen löste bei vielen Menschen Verunsicherung aus. Dies veranlasste den Fachverband Finanzdienstleister, Verbraucher über ihre gesetzlich festgeschriebenen Rechte aufzuklären: Konsumenten sollen Bescheid wissen, dass der Gesetzgeber in Österreich jedem kostenfreie Auskunftsund Löschungsrechte hinsichtlich seiner Bonitätseinträge einräumt. Wer Dritte mit der Prüfung der Daten beauftragt, hat dadurch einen vermeidbaren finanziellen Aufwand, so Roland Führer, Vorsitzender des Fachausschusses Kreditauskunfteien im Fachverband. Um aufzuzeigen, wie einfach eine Überprüfung und Aktualisierung von Bonitätsinformationen selbst vorgenommen werden kann, erstellte der Fachausschuss eine Checkliste. Diese informiert sowohl über die kostenlose Selbstauskunft und Berichtigung der Daten als auch zu den möglichen negativen Konsequenzen einer kompletten Löschung der Einträge. Darüber hinaus beinhaltet die Checkliste nützliche Tipps und Links sowie Informationen darüber, wie Kreditauskunfteien arbeiten und auf welche Weise Bonitätsbewertungen zustande kommen. Die Checkliste zur Selbstauskunft über Datenbanken (Kreditauskunfteien) steht unter gratis zum Download zur Verfügung

9 B e r u f s g r u p p e n Wertpapierfirmen: Neue Eigenkapitalbestimmungen erstmals beim Jahresabschluss 2014 zu berücksichtigen Der Fachverband Finanzdienstleister erreichte im Jahr 2013 nach langen Bemühungen eine deutliche Lockerung der Eigenkapitalbestimmungen für Wertpapierfirmen. Die neuen Regelungen müssen nun erstmals beim Jahresabschluss 2014 berücksichtigt werden. Die Eigenkapitalrichtlinie (Capital Requirements Directive CRD IV) sowie die dazugehörige, direkt anwendbare Verordnung (Capital Requirements Regulation CRR) wurden ziemlich übereilt mit 1. Jänner 2014 in Kraft gesetzt. Dadurch waren eine rasche Umsetzung der CRD IV in nationales Recht und somit Novellierung u. a. der Eigenkapitalerfordernisse für WPF im Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 erforderlich ( 9 WAG 2007): In einer Stellungnahme im Rahmen der knappen Begutachtungsfrist führte der Fachverband den Änderungsbedarf hinsichtlich einiger im Gesetzesentwurf enthaltener Regelungen vor Augen. Nur tatsächliche Risiken für die Berechnung heranzuziehen Kernforderung in der Stellungnahme der Interessenvertretung war es, nur jene Risiken in die Eigenkapitalerfordernisse aufzunehmen, die auch tatsächlich aus dem Geschäftsaufwand von WPF entstehen können. Mit diesem Anliegen konnte sich der Fachverband aufgrund seiner fundierten Argumentation durchsetzen: Für die Berechnung der Mindestkapitalausstattung ist von den im WAG 2007 angeführten Risiken für Wertpapierfirmen somit ausschließlich das Kreditrisiko relevant, da WPF vom Handelsbuch-, Fremdwährungs-, Abwicklungs-, Warenpositions-, Gegenparteiausfallsrisiko sowie dem Risiko einer Anpassung der Kreditbewertung bei OTC-Derivaten nicht betroffen sind. Da die EU-Verordnung über Eigenkapitalanforderungen (CRR) unmittelbar anwendbares Recht darstellt, das keiner nationalen Umsetzung bedarf, setzte sich der Fachverband gemeinsam mit der FMA auch auf europäischer Ebene für angemessene Ausnahmeregelungen für die in Österreich dominierenden kleinstrukturierten Unternehmen ein. Die nun geltenden rechtlichen Bestimmungen auf europäischer und nationaler Ebene tragen der Tatsache Rechnung, dass es einen wesentlichen Unterschied im Risiko von Unternehmen gibt, die Kundengelder und Finanzinstrumente direkt halten und damit voll darüber verfügen können und jenen, die maximal eine Gestitionsvollmacht besitzen. Anfangskapital, fixe Gemeinkosten und Kreditrisiko für Berechnung relevant Zur Berechnung der Mindestkapitalausstattung sind entweder 25 Prozent der fixen Gemeinkosten des vorangegangenen Geschäftsjahrs, die Höhe des Anfangskapitals oder 8 Prozent des Kreditrisikos und dabei auf jeden Fall der höchste dieser Beträge heranzuziehen. Anfangskapital: Der Wert des erforderlichen Anfangskapitals unterscheidet sich je nach Tätigkeitsumfang und beträgt -> ,- Euro für die Annahme sowie Übermittlung von Aufträgen über Finanzinstrumente und Wertpapierberatungen über Finanzinstrumente -> ,- Euro für Portfolioverwaltungsdienstleistungen -> ,- Euro für multilaterale Handelsplattformen Fixe Gemeinkosten: Als fixe Gemeinkosten gelten die Betriebsaufwendungen, die vom jeweiligen Beschäftigungsgrad der Wertpapierfirma unabhängig sind und den einzelnen Kostenträgern (Produkten) nicht direkt zugerechnet werden können. Für WPF, die ihre Geschäftstätigkeit seit weniger als einem Jahr ausüben, sind die im Unternehmensplan vorgesehenen fixen Gemeinkosten heranzuziehen. Kreditrisiko: Die Wertpapierfirmen haben aktuell jeweils 8 Prozent der Risikogrundlagen als Eigenkapitalerfordernis heranzuziehen. Mit der Erhöhung dieses Prozentsatzes ist allerdings zu rechnen. Jährliche Ermittlung der Eigenkapitalerfordernisse Um den Aufwand zur Erhebung der Eigenkapitalerfordernisse für die meist kleinstrukturierten WPF im Rahmen zu halten, setzte sich der Fachverband ebenfalls erfolgreich für eine Ergänzung im 9 WAG 2007 ein: Die Berechnung der Eigenkapitalhöhe hat dementsprechend prinzipiell jährlich zu erfolgen außer es gibt, etwa aufgrund der besonderen Bedeutung eines Unternehmens, eine Veranlassung, die Berechnung unterjährig nochmals durchzuführen. Das Eigenkapital ist jederzeit zu halten. Der Nachweis der Verfügbarkeit des Anfangskapitals kann übrigens in Form einer Bankbestätigung, Gründungsprüfung oder bei einer bereits bestehenden Gesellschaft, die zusätzlich die FMA-Konzession beantragt durch Vorlage der (Zwischen-)Abschlüsse zum Zeitpunkt der Konzessionserlangung erbracht werden. Nähere Informationen und Beispiele zur Berechnung der Mindestkapitalausstattung finden Sie unter (Rechtsartikel -> WAG 2007). Neue Website für Wertpapierunternehmen Unter oder finden Sie für Ihre Tätigkeit als Wertpapierunternehmen interessante Rechtsartikel wie etwa einen aktuellen Beitrag zum Berufsrecht sowie Artikel zur Kundeneinstufung oder internen Revision. Auf der Homepage sind Pressemeldungen abrufbar, die der Fachverband Finanzdienstleister unter Einbindung von Experten in den letzten Monaten erarbeitet hat, um die volkswirtschaftliche Kompetenz der Wertpapierunternehmen anhand von konkreten Beispielen zu verdeutlichen. Wenn Sie als Wertpapierexperte inhaltliche Vorschläge für die Website bzw. eine Presseinformation haben, nehmen wir Ihre Anregungen gerne auf. Aktive Wertpapierunternehmen haben zudem die Möglichkeit, ihren Betrieb auf der Website mit einem kurzen Text inklusive Kontaktdaten und Logo bzw. Foto zu präsentieren. Wenn auch Sie auf der Website präsent sein wollen, senden Sie einfach eine Unternehmensdarstellung analog der bereits vorhandenen Einträge an finanzdienstleister@wko.at

10 Anzeige Persönliches Allfinanzservice auf höchstem Niveau Egal ob Finanzierungs-, Wertpapier- oder Versicherungsgeschäft. Partner der Bank Austria Finanzservice GmbH (BAF) haben innovative Produkte und exklusive Werkzeuge in der täglichen Kundenberatung zur Verfügung. Siegfried Prietl, für den Vertrieb zuständiger Geschäftsführer der BAF: Gemäß unserem Motto Partner für Partner steht bei uns die persönliche Betreuung im Vordergrund. Für alle Belange der täglichen Geschäftstätigkeit steht in der BAF ein persönlicher Vertriebspartnerbetreuer zur Verfügung. Innovative Produktlösungen sowie passende Services und Beratungstools sind unser Angebot an unsere Partner. Ihr persönlicher Produkt- und Serviceanbieter im Finanzierungsbereich Regionale VertriebspartnerCenter stehen für schnelle Finanzierungsofferte und kompetente Abwicklung aus einer Hand. Die drei KomfortKredit-Varianten bieten für jedes Kundenbedürfnis die passende Lösung. Eine optimale Nachbetreuung in den Bank Austria- Filialen sorgt für Zufriedenheit der vermittelten Kunden. Ihr persönlicher Produkt- und Serviceanbieter im Wertpapierbereich Die Zusammenarbeit ist als Wertpapiervermittler, vertraglich gebundener Vermittler, konzessioniertes Wertpapierdienstleistungsunternehmen und als Wertpapierfirma möglich. Unser Wertpapier-ServiceCenter ist persönliches Back Office unserer Partner. Partner können Privé Managers die modernste und bedienerfreundlichste Wertpapier-Beratungssoftwarelösung nutzen. Über 850 Investmentfonds verschiedener Anbieter stehen für regelmäßige Veranlagungen mittels WertpapierDauerauftrag zur Verfügung. Depotüberträge von Fremdbanken zur Bank Austria werden attraktiv bonifiziert. Ihr persönlicher Produkt- und Serviceanbieter im Versicherungsbereich Wir bieten über ein eigenes Maklerportal Zugang zur gesamten ERGO-Produktwelt. Unser Versicherungs-ServiceCenter ist das persönliche Back Office unserer Partner. Das Leistungsspektrum reicht vom Einreichservice bis zur Schadensabwicklung. Speziell für die Vorsorgeberatung stehen nützliche Beratungstools zur Verfügung. Beleuchten Sie Ihr Geschäftsmodell mit uns als starker Partner. Die Regionalleiter der Bank Austria Finanzservice GmbH stehen Ihnen jederzeit sehr gerne zur Verfügung. CHMELIR Markus, DI 0664/ Oberösterreich, Salzburg MORITZ Oswald 0664/ Tirol, Vorarlberg RUPPERT Sascha 0676/ Kärnten, Steiermark SCHANDL Reinhard 0664/ Niederösterreich, Burgenland SCHIPITS Rene 0664/ Wien

11 B e r u f s g r u p p e n Pfandleihunternehmen: Fachverband setzt auf Informationen zu den Standesregeln und zur Checkliste für einen Angebotsvergleich Seit Anfang des Jahres gibt es Standesregeln für Pfandleiher, denen jedes Mitglied der Berufsgruppe freiwillig beitreten kann. Die Standesregeln fordern insbesondere die Veröffentlichung der Geschäfts- und Gebührenordnung auf der Unternehmenswebsite ein. Dadurch soll es Konsumenten auf einfachem Weg möglich sein, die Preise der verschiedenen Anbieter zu vergleichen. Darüber hinaus verpflichten sich die Mitglieder im Rahmen der Standesregeln, in einem ersten Schritt auch telefonisch Auskünfte über ihr Service- und Dienstleistungsangebot zu geben. Die Standesregeln bieten Konsumenten somit Orientierung hinsichtlich der Qualität eines Anbieters und eine höhere Kostentransparenz. Die Kontaktdaten der Unternehmen, die den Standesregeln beigetreten und somit Träger des Fachverband-Gütesiegels sind, können auf der Fachverband-Website unter abgerufen werden. Interessierten wird damit die Suche nach einem mit Gütesiegel ausgezeichneten Pfandleiher erleichtert. Zusätzliche Unterstützung für Konsumenten bietet die Checkliste zur Pfandleihe, die der Fachverband Finanzdienstleister auf der Kundenhomepage veröffentlicht hat. Dort wird die Abwicklung eines Pfand-Darlehens erklärt. Zudem liefert die Checkliste hilfreiche Hinweise, worauf besonders geachtet werden sollte und gibt Tipps für einen Angebotsvergleich. AK-Kritik: Fachverband antwortet mit Pressemeldung und persönlichem Gespräch Mit Informationen zu den Standesregeln und zur Checkliste antwortete der Fachverband per Presseaussendung effektiv auf die Kritik der Arbeiterkammer Wien. Diese hatte im Frühjahr einen Mysteryshopping-Test bei zwölf Pfandleihunternehmen in Wien durchgeführt und der Berufsgruppe in einer Pressemeldung mangelnde Informationen in den Geschäftslokalen sowie auf den Websites und hohe, sehr unterschiedliche sowie intransparente Kosten vorgeworfen. Wie in allen Geschäftsbereichen zahlt es sich auch bei Pfandleihen aus, verschiedene Angebote zu vergleichen, betonte die Vorsitzende des Fachausschusses Versteigerer und Pfandleiher im Fachverband Finanzdienstleister, MMag. Karin Meier-Martetschläger, in der Aussendung. Die Standesregeln tragen dazu bei, Qualität und Informationstransparenz für die Kunden sicherzustellen, so die Branchensprecherin. Für Konsumenten sei es wichtig zu wissen, dass ein Pfandkredit immer nur als kurzfristige Überbrückung gedacht ist. Für diesen Zweck biete diese Art der Finanzierung entscheidende Vorteile, weil sie unbürokratisch, rasch und diskret gewährt werde. Im Vergleich zu üblichen Mahnkosten für zu spät bezahlte Rechnungen ist ein Pfand-Darlehen doch zumeist die günstigere Alternative, hob Meier-Martetschläger hervor. Und noch einen wesentlichen Grund sieht sie dafür, dass das Pfandgeschäft seit Jahrhunderten eine gefragte Lösung darstellt und sich bewährt: Die Bonität des Kunden wird durch ein Pfand-Darlehen nicht verschlechtert und selbst bei ungenügender Bonität ist diese Finanzierungsform möglich. Der Versicherungsmarkt ändert sich mit hoher Geschwindigkeit und das Tempo wird nicht nachlassen. Wesentliche Antreiber sind laufend neue Regulierungen sowie die zunehmende Digitalisierung. Von dieser Entwicklung sind Österreich und Deutschland gleichermaßen betroffen. Der deutsche Versicherungsmakler und Buchautor Oliver Mack lädt in seiner aktuellen Publikation Future Ready dazu ein, die Chancen der Marktveränderung am Schopf zu packen, statt angesichts der stets neu aufkommenden Herausforderungen zu resignieren. Als Ansatzpunkt dafür sieht er mehrere Stellschrauben wie etwa die Positionierung am Markt oder innovatives Marketing. Mack bringt Anregungen zur besseren Nutzung der Buchtipp Kriterien-Katalog für Geschäftsordnungen und Gebühren geplant In einem Gespräch mit der Abteilung für Konsumentenpolitik der AK Wien wurden die Vorbehalte der AK gegenüber Pfandleihunternehmen konstruktiv diskutiert. So wies der Fachverband u. a. hinsichtlich der von der AK Wien bei Werbemaßnahmen geforderten Angabe des effektiven Jahreszinses für ein Pfanddarlehen auf die bereits in den Standesregeln ( 23) festgehaltene Lösung hin: Diese sehen vor, dass Kunden die Konditionen anhand eines repräsentativen Beispiels erläutert werden, bei dem der Darlehensbetrag, die Laufzeit des Darlehens und der zu zahlende Gesamtbetrag zu nennen sind. Der Fachverband schlug vor, einen gemeinsamen Kriterienkatalog für Geschäftsordnungen und akzeptable Gebühren zu erarbeiten. Dieser sollte dann den Landesregierungen vorgelegt werden, die für die Genehmigung der Geschäftsordnungen aller Pfandleiher zuständig sind. Dieser Vorschlag wurde von der AK Wien sehr positiv aufgenommen. Eine Fortführung der Gespräche ist vereinbart. Future Ready Erfolgsfaktoren für Makler in einem sich verändernden Marktumfeld eigenen Stärken, Optimierung von Kundenstruktur und Beratungsprozessen, bei denen neue Technologien strategisch eingesetzt und die nicht offensichtlichen Leistungen für den Kunden klar nachvollziehbar gemacht werden. Themen sind zudem alternative Vergütungsmodelle, Mitarbeiterrecruiting sowie die Erschließung neuer Geschäftsfelder. Wenn auch in Hinblick auf den deutschen Markt verfasst, besitzt das über 90 Seiten umfassende Handbuch hohen praktischen Wert für Finanzdienstleister und Versicherungsmakler in Österreich. Lassen Sie sich inspirieren! Das Praxishandbuch steht auf servicebox.standardlife.at/future-ready zum kostenlosen Download zur Verfügung. Autor: Oliver J. Mack Verlag: Cutting Edge Selection (2014)

12 I n t e r v i e w Steuerreform 2015/2016: Finanzminister Dr. Hans Jörg Schelling im Gespräch mit FACTS Seit Monaten sind die im Rahmen der Steuerreform geplanten Maßnahmen medienbeherrschendes Thema. Für und Wider werden in der Öffentlichkeit durchaus emotional diskutiert einzelne Reformvorschläge dabei oft aus dem Gesamtkontext gerissen. Welche Änderungen tatsächlich geplant sind, wen diese insbesondere betreffen und welche Effekte zu erwarten sind dazu befragte FACTS Finanzminister Dr. Hans Jörg Schelling im aktuellen Interview. können. Ebenfalls ist die Verdoppelung für steuerfreie Mitarbeiterbeteiligungen gelungen. Wir haben hier viel Kleinarbeit in Gespräche mit der Branche investiert. Als Finanzminister muss ich vor allem die Finanzierung und Machbarkeit im Blick haben, für die angesichts der budgetären und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ja keine leichte Ausgangslage war. Und hier sind insgesamt sehr gute Kompromisse gefunden worden. Die langfristige Beteiligung der Mitarbeiter an Kapital und Erfolg des Unternehmens forciert eine nachhaltig stabile Eigentümerstruktur, schafft neue Mitbestimmungsmöglichkeiten, Arbeitsplätze sowie Arbeitsplatzsicherheit und leistet einen Beitrag zur Standortsicherung. Im Zuge der Steuerreform wird der Freibetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligungsmodelle von 1.460,- auf 3.000,- Euro erhöht. Das bringt mehr Flexibilität für bestehende und neue Modelle mit sich. FACTS: Das Paket zur Steuerreform 2015/2016 ist geschnürt. Welche für den Finanzdienstleistungsbereich wesentlichen Kernelemente sind darin enthalten und welche Erwartungen setzen Sie in die veränderten Rahmenbedingungen? BM Dr. Hans Jörg Schelling (HS): Im Zuge der Steuerreform wird eine ganze Reihe von Maßnahmen gesetzt, die direkt und indirekt den Finanzdienstleistungsbereich betreffen. Ich habe von Anfang an gesagt, dass man kein Lob erwarten soll: Niemand lobt einen dafür, dass etwas verhindert wurde Stichworte Vermögens- bzw. Erbschafts- und Schenkungssteuer, die für den Standort und damit auch für den Finanzdienstleistungsbereich um ein Vielfaches schädlicher wären als das, was wir nun als Kompromiss ausverhandelt haben. Dieser ist ein Verhandlungserfolg für den Standort und jene, die sich etwas aufbauen in diesem Land. Leistung muss auch honoriert werden. Dorthin müssen wir wieder hin. Es sind auch viele Fehlinformationen auszuräumen. So werden die Umsetzung der Amtshilfe-Richtlinie bzw. des automatischen Informationsaustausches und das Einschaurecht für die Finanzverwaltung samt Begleitmaßnahmen gemeinhin als Eingriff in die Privatsphäre dargestellt. De facto ändert sich für den redlichen Steuerzahler aber nichts. Man kann auch nicht auf der einen Seite danach rufen, Steuerbetrug zu bekämpfen, und auf der anderen Seite keine Werkzeuge dafür verteilen. Die gesetzten Maßnahmen sind wichtig, um die Situation in Österreich an internationale Standards heranzuführen und Steuergerechtigkeit praktisch durchsetzen zu FACTS: Zahlreiche Vertreter der Finanzbranche haben die geplante Streichung der Absetzbarkeit von Topf-Sonderausgaben als Signal in die falsche Richtung kritisiert. Wie schätzen Sie die Wirkung dieser Maßnahme auf die private Vorsorge ein? HS: Selbstverständlich ist die private Altersvorsorge ein wichtiger, zu fördernder Bereich. Ich denke allerdings, man sollte angesichts knapper Mittel genau hinterfragen, wie man am effizientesten fördern kann. Die Regelung der Topf-Sonderausgaben wurde nicht nur von der Steuerreformkommission als im Vollzug aufwendig und komplex beurteilt, sie hat auch relativ hohe Kosten bei gleichzeitig hohen Mitnahmeeffekten verursacht. Daher soll sie im Sinne der stets von allen Seiten geforderten Vereinfachung des Steuerrechts zugunsten der Entlastung im Tarif schrittweise auslaufen. Gleichzeitig bieten wir beispielsweise mit der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge eine attraktive Alternative. Und selbstverständlich darf im Zuge der Schaffung eines neuen Einkommensteuergesetzes nächstes Jahr gesamthaft darüber nachgedacht werden, wie man Altersvorsorge einfach und effizient fördern kann. Vorarbeiten dafür gibt es schon wie man im Bericht der Steuerreformkommission nachlesen kann. FACTS: Welche Impulse erwarten Sie von einer Erhöhung der steuerfreien Mitarbeiterkapitalbeteiligung? HS: Vorzeigeprojekte für Mitarbeiterkapitalbeteiligungsmodelle beweisen die Win-win- Situation für Arbeitnehmer- und Arbeitgeber. FACTS: Die Kapitalertragsteuer soll außer etwa bei Sparbüchern und Girokonten auf 27,5 Prozent erhöht werden. Wie ist diese Maßnahme in Bezug auf eine Finanztransaktionssteuer zu sehen bzw. ist diese noch immer geplant? HS: Die Erhöhung der Kapitalertragsteuer war und ist Teil eines politischen Kompromisses, der zur Umsetzung der Steuerreform notwendig war. An der Position der Bundesregierung zur Finanztransaktionssteuer ändert dies nichts. Selbstverständlich muss man aber auch die Gesamtbelastung im Auge behalten. FACTS: Der derzeitige Steuersatz bei Immobilienübertragungen von 25 Prozent soll auf 30 Prozent angehoben werden. Welche Effekte sind hiervon zu erwarten? HS: Ebenfalls hier handelt es sich wie bei der Erhöhung der Kapitalertragsteuer um eine Gegenfinanzierungsmaßnahme, die Teil des Kompromisses ist. Im Gegenzug zur Erhöhung werden jedoch die Verlustausgleichsmöglichkeiten erweitert, was systematisch sinnvoll und wirtschaftlich richtig ist. FACTS: Mit dem Alternativfinanzierungsgesetz wird Crowdfunding erstmals klar geregelt, was sowohl in der Finanzbranche als auch von der Unternehmerseite generell sehr positiv gesehen wird. Welche Fortschritte bringt aus Ihrer Sicht die Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen? HS: Alternative Finanzierungsinstrumente haben sich in den letzten Jahren für KMU und insbesondere für neu am Markt auftretende

13 I n t e r v i e w / M i t g l i e d e r s e r v i c e junge Unternehmen als eine durchaus attraktive Alternative gegenüber der klassischen Kreditfinanzierung herausgestellt. Ein klarer Rechtsrahmen, der einerseits für Kapitalsuchende die zu erfüllenden Bedingungen und anderseits für Kapitalgeber die für deren Investitionsentscheidung notwendigen Informationen definiert, kann den in Österreich bisher eher bescheidenen Markt für Schwarmfinanzierungen in einem doch nennenswerten Ausmaß beflügeln. FACTS: Vielen Dank für das Interview! Finanzminister Dr. Hans Jörg Schelling Bundesministerium für Finanzen GewerbeInformationsSystem Austria ersetzt das Zentrale Gewerberegister Neue GISA-Zahl auf Geschäftsunterlagen anzuführen Publikumswahl 2015: Kunden zeichnen Leistungen und Services ihrer Berater aus Seit 30. März 2015 ersetzt das GewerbeInformationsSystem Austria (GISA) das bisherige Zentrale Gewerberegister (ZGR). Das österreichweit einheitliche Gewerbeverwaltungssystem GISA löst die bisher 14 dezentralen Gewerberegister ab und beendet damit das Nebeneinander von Bundes-, Länder- sowie Städte-Gewerberegistern. Als gebietskörperschaftsübergreifende Transaktionsplattform ermöglicht GISA, Gewerbeanmeldungen und Gewerbeverfahren in ganz Österreich einheitlich auf elektronischem Weg abzuwickeln. Elektronischer Datenabgleich Der Abgleich der im GISA verzeichneten Namensdaten mit dem Zentralen Personenstandregister und dem Zentralen Melderegister erfolgt elektronisch. Eine Namensänderung ist daher der Gewerbebehörde (innerhalb einer Frist von vier Wochen) nur mehr dann anzuzeigen, wenn diese Aktualisierung in keinem dieser beiden Register verzeichnet wird. Insolvenzgerichte haben der Behörde Ausschlusstatbestände, Strafgerichte rechtskräftige Verurteilungen mitzuteilen. Damit soll der Datenbeschaffungsaufwand sowohl für Unternehmer als auch Behörden entfallen, dadurch auch Fehlerquellen reduziert werden und die Daten stets aktuell sowie vollständig erfasst sein. Bei Gewerben, in denen aktive Gewerbetreibende eine aufrechte Haftpflichtversicherung nachweisen müssen, besteht während des Ruhens der Gewerbetätigkeit ein ausdrückliches gewerberechtliches Ausübungsverbot. Das Ruhen und die Wiederaufnahme der Gewerbeausübung sind der Behörde im Vorfeld zu melden eine Anzeige im Nachhinein ist unzulässig und unwirksam. Die Behörde hat ab Einlangen der Mitteilung das Ruhen im GISA explizit einzutragen (im Ruhenszeitraum entfallen mit der Ausübung des Gewerbes verbundene gewerberechtliche Verpflichtungen). Ab Einlangen der Meldung der Wiederaufnahme des Gewerbes ist die Eintragung des Ruhens im GISA durch die Behörde zu löschen sofern der Gewerbetreibende gleichzeitig mit der Meldung die Erfüllung aller Eintragungserfordernisse nachweist. Bei Wegfall einer verpflichtenden Berufshaftpflichtversicherung hat die Behörde unverzüglich eine vorläufige Streichung im Versicherungsvermittlerregister anzumerken und ein Gewerbeentziehungsverfahren einzuleiten. Wenn eine neuerliche Berufshaftpflichtversicherung nicht unverzüglich nachgewiesen wird, ist die Gewerbeberechtigung längstens binnen zwei Monaten zu entziehen. Übergangsfrist bis 26. März 2018 Die bisherigen Gewerberegisternummern werden durch die GISA-Zahlen ersetzt. Versicherungsvermittler haben auf ihren eigenen Papieren und Schriftstücken die GISA- Zahl statt der bisherigen Gewerberegisternummer anzugeben ( 137f Abs. 1). Für Versicherungsvermittler mit einer bis zum begründeten und aktiven Gewerbeberechtigung gilt eine Übergangsbestimmung: Sie dürfen noch bis zum Ablauf von drei Jahren nach dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes (BGBl. I 2015/18) weiterhin die Gewerberegisternummer auf ihren Papieren und Schriftstücken verwenden. Dies ist somit bis zum zulässig ( 376 Z 18 Abs. 9 ivm 382 Abs. 66 GewO 1994 idf BGBl. I 2015/18). Das GewerbeInformationsSystem Austria ist über zugänglich. Im Frühjahr 2014 startete der Fachverband Finanzdienstleister erstmals die Publikumswahl. An diesem Wettbewerb konnten alle interessierten Gewerblichen Vermögensberater (GVB) in ganz Österreich teilnehmen, die sich den freiwilligen Standesregeln verpflichtet haben und somit Träger des Fachverband-Gütesiegels sind. Zu diesen zählen mittlerweile mehr als 450 Finanzberater. Die zahlreichen positiven Rückmeldungen zur Initiative seitens der GVB und Kunden sowie das erfreuliche Medienecho bestärkten den Fachverband darin, die Publikumswahl auch dieses Jahr durchzuführen. Präsentation der Sieger erfolgt im Herbst 2015 Die teilnehmenden Finanzberater erhielten auch heuer wieder Karten zur Bewertung ihrer Beratungsleistung durch je 20 ihrer Kunden. Klienten dieser qualitätsorientierten und durch das Gütesiegel ausgezeichneten Berater hatten damit Gelegenheit, zur Wahl der besten Finanzdienstleister beizutragen. Sie konnten ihren Vermögensberater zu vorgegebenen Kriterien benoten und diese Bewertung mit einem kurzen Statement ergänzen. Die bis 30. Juni 2015 eingelangten Beurteilungen werden über den Sommer ausgewertet. Die Präsentation und Kür der Sieger findet im Herbst 2015 statt

14 K O M M E N T A R Vermögensverwaltung mit aktivem Portfoliomanagement Insbesondere in turbulenten Zeiten werden Vorteile deutlich Dr. Herbert Samhaber Wirft man einen Blick auf die derzeit angebotenen Zinsen für Sparguthaben, nimmt man besser eine Lupe zur Hand. In den meisten Fällen sind diese so niedrig, dass nach Abzug von Inflationsrate und Kapitalertragsteuer (KESt) eine laufende Entwertung des Ersparten herauskommt. Eine Erhaltung der Kaufkraft auf Sparbuchbasis ist in der aktuellen Zinssituation kaum möglich. Ein Blick auf die jüngste Entwicklung der Finanzmärkte zeigt starke Schwankungen mit einer deutlichen Boomphase vieler Aktienmärkte Ende 2014 und zu Beginn des Jahres Neue Anleihen mit guter Bonität bieten oft geringe Zinsen, alte Anleihen haben großteils sehr hohe Kurse. Die Staatsschuldenkrise in Europa und den USA wurde gebremst, aber nicht behoben. Ein geringerer Schuldenanstieg wird von Politikern schon als Errungenschaft verkauft. Dabei sind die Staatsschulden in Europa sehr hoch und ein substanzieller Abbau ist nicht in Sicht. GREXIT und BREXIT stehen auf dem Tableau. Guter Rat ist somit gefragt. Österreichische Wertpapierdepots als Rettungsanker?! Umso wichtiger ist es, dass Finanzdienstleister Konsumenten Möglichkeiten aufzeigen, wie man neben der staatlichen Pension zusätzliche Säulen für die eigene finanzielle Stabilität aufbauen kann. Die Stellung von österreichischen Wertpapierdepots als Sondervermögen könnte sich speziell im Falle eines Extremszenarios als Rettungsanker für Vermögen erweisen. Die Finanzmärkte haben sich in den letzten Jahren volatil präsentiert. Produktanbieter sehen sich mit der Herausforderung konfrontiert, Produkte zu entwickeln, die nicht starr an ein bestimmtes Szenario angepasst sind, sondern für unterschiedliche Marktsituationen funktionieren. Eines ist zudem sicher: Es wird immer wichtiger, das persönliche finanzielle Risiko zu streuen. Rasante Marktveränderung fordert Produktentwickler heraus Zum einen haben gewisse Branchen bzw. Trend-Themen in den letzten Jahren turbulente Auf- und Abwärtsphasen erlebt. Daher erscheint es sinnvoll, die Auswahl der Branchen und Themen anzupassen. In einem starren Produkt-Korsett ist das schwierig zu bewältigen: Denn hier muss in der Regel vorab festgelegt werden, in welche Bereiche wie investiert werden kann. Im Falle von Investmentfonds ist dies im Fondsprospekt darzulegen. Zum anderen haben mathematische Modelle die z. B. mit technischen Kennzahlen arbeiten Folgendes gezeigt: In manchen Phasen können sie gut funktionieren. Sie reüssieren teils jedoch nicht, wenn Szenarien auftreten, die nicht in der Kalkulation eingeplant wurden. Die Erstellung von Modellen in Form einer stichtagsbezogenen Vergangenheitsbetrachtung kann in einer ständig im Wandel begriffenen Welt zu wenig sein, um langfristig Erfolg zu haben. Somit ist es schwieriger geworden, ein langfristig sowie dauerhaft erfolgreiches Produkt zu finden. Beratungsdepots: Erforderlicher Kundenauftrag zur Anpassung verzögert Maßnahmen Für Kunden von Finanzdienstleistern ergibt sich dadurch ein Mehrbedarf an Beratung und Anpassung, sofern es sich um sogenannte Beratungsdepots handelt. Die Anpassung muss jeweils durch den Kunden in Auftrag gegeben werden. Schnelle Reaktionen auf Marktveränderungen sind häufig schwierig. Je größer der Kundenstock eines Beraters ist, desto länger dauert es in der Regel, bis er mit allen Kunden Anpassungen durchführen kann. Der damit verbundene Aufwand für den einzelnen Berater kann enorm sein. Berater haben zahlreiche Aufgaben parallel zu bewältigen: Sie sollten sich zu neuen Produkten informieren, sich auf dem aktuellsten Stand zu gekauften Produkten halten, bestehende Kunden betreuen, neue Kunden akquirieren und sich fortbilden. Portfolioverwaltung: Zeitnahe Depotanpassung an Marktentwicklungen möglich Meinungsforscher bestätigen immer wieder, dass sich Kunden von Finanzdienstleistern flexible Lösungen wünschen. Produkte mit laufender Nachberatung sind für viele zu einer umständlichen Lösung geworden. Eine zeitnahe Anpassungsmöglichkeit kann in vielen Marktphasen ein entscheidender Vorteil sein. Als Alternative zu Beratungsdepots bietet sich aus Kunden- und Beratersicht daher die Portfolioverwaltung an. Unternehmen, die über eine entsprechende Konzession bei der FMA verfügen, dürfen diese Wertpapierdienstleistung erbringen. In der Regel wird nach einem Eignungstest, den ein Berater mit dem Kunden durchführen kann, ein Vertrag zwischen Kunden und Verwalter abgeschlossen. Dieser Vertrag regelt, in welcher Form und Bandbreite der Verwalter auf einem Verwaltungsdepot des Kunden Wertpapiere kaufen und verkaufen darf. Ein großer Vorteil ist die Anpassungsmöglichkeit, die der Verwalter durch dieses Verwaltungsmandat erhält. Es können ohne zusätzliche Einzelaufträge des Kunden Wertpapiere ausgetauscht werden und das Depot an unterschiedliche Marktentwicklungen zeitnahe angepasst werden. Der laufende Aufwand für Kunden und Berater wird somit minimiert. Risikostreuung und Berücksichtigung veränderter Risikoszenarien im Fokus Die Themen Risikostreuung und Depotanpassung an geänderte Risikoszenarien sind weitere Features der Vermögensverwaltung. In vielen Fällen kann sich das ursprüngliche Risiko eines Produkts zum Kaufzeitpunkt anders darstellen als zu einem späteren Zeitpunkt. Auch eine Änderung der makroökonomischen Rahmenbedingungen kann Anpassungen sinnvoll bzw. notwendig machen. Vermögensverwalter schätzen latente Risiken ein und berücksichtigen diese in der Depotzusammensetzung. Diversifikation ist ein wichtiges Kernelement: Es gilt Produkte mit unterschiedlichen Risiken einzusetzen, um Depots auch für extreme Szenarien zu rüsten. Steuermatching: Attraktive zusätzliche Dienstleistung Die neue Wertpapier-KESt schafft eine zusätzliche Dienstleistungsmöglichkeit für Vermögensverwalter. Diese können Steuer

15 KOMMENTAR / EUROPÄISCHE UNION matching betreiben, indem sie Gewinne und Verluste auf Kundendepotebene im selben Jahr nutzen, um auf diese Weise die Steuerlast ihrer Kunden zu verringern. Der Wegfall der Spekulationsfrist im Wertpapierbereich macht eine aktive Verwaltung daher auch aus steuerlicher Sicht attraktiv. Konsumentenpsychologie erweist sich als wesentlicher zusätzlicher Analyseansatz Verwalter haben die Möglichkeit, technische und fundamentale Analyseansätze sowie den in den letzten Jahren mehr in den Fokus gerückten Aspekt der Behavioral Finance in ihre Entscheidungsprozesse einfließen zu lassen. Analysieren viele Marktteilnehmer eine Chartformation ähnlich und handeln entsprechend dem Analyseresultat, wird dieses häufig zu einer Selffulfilling Prophecy. Genauso sinnvoll ist die Beurteilung, ob Titel vergleichsweise günstig oder teuer bewertet sind. In den letzten Jahren waren jedoch auch scheinbar irrationale Reaktionen vieler Investoren zu beobachten, die sich teilweise lawinenartig ausbreiteten. In Zeiten, in denen das Vertrauen in die Unerschütterlichkeit der Stabilität von Staaten und Finanzplätzen nicht mehr vorhanden ist, kann ein bloßes Verlassen auf Zahlen zu wenig sein. Dr. Herbert Samhaber Obmann der Fachgruppe Finanzdienstleister, Wirtschaftskammer Oberösterreich Lobbying-Monitoring: Verhandlungsmarathon zu gleich mehreren strategisch wichtigen Themen Mehrere Verhandlungsmarathons laufen im Moment parallel ab: Die Durchführungsrichtlinie zur MiFID II und die Versicherungsvermittlungsrichtlinie stehen an wichtigen Entscheidungspunkten. Der Fachverband veranstaltet Workshops zur Positionierung hinsichtlich der kritischen Aspekte und intensiviert den Kontakt mit den federführenden Behörden. Insbesondere bei der Versicherungsvermittlungsrichtlinie ist es derzeit wichtig, die Situation der zumeist als KMU oder EPU tätigen Finanzdienstleister im Vergleich zu der von großen Konzernen zu veranschaulichen und die Position der kleinstrukturierten Unternehmen zu stärken. Der Fachverband ist hier gemeinsam mit BIPAR gut vertreten und was ein wichtiger Erfolg ist: Die Anliegen der Interessenvertretung werden von bedeutenden europäischen Parlamentariern mitgetragen. Direkte Gespräche mit Entscheidungsträgern sind elementar, damit die Position des Fachverbands in der Lobbyingmetropole Brüssel nicht untergeht, sondern bei der Entscheidungsfindung auf EU-Ebene tatsächlich berücksichtigt wird. Deshalb investieren wir auch viel Zeit, um zusammen mit BIPAR die Themen vor Ort persönlich wirkungsvoll einzubringen, betont Fachverbandobmann KommR Wolfgang K. Göltl. AUSZÜGE AUS DEM LOBBYING-LOGBUCH DES FACHVERBANDS Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) - Der Fachverband absolvierte Termine mit den wichtigsten Vertretern des Europäischen Parlaments (EP). Dabei wurde klar, dass das EP darauf abzielt, den MiFID- Kerntext umzusetzen und diesen nicht durch überschießende Auslegungen in der Durchführungsrichtlinie abzuändern plant. Damit unterstützt das EP die Position des Fachverbands, der durch jahrelange Aufklärungsarbeit in der Praxis gut lebbare Bestimmungen im MiFID-Kerntext erzielen konnte. In Zusammenarbeit mit dem Lobbyingpartner BIPAR verhandelt der Fachverband derzeit über die kontroversiellen Themen Vergütung und Product Governance direkt mit den europäischen Entscheidungsträgern. - Als Repräsentant des Fachverbands nahm Mag. Philipp H. Bohrn am BIPAR- Strategietreffen zur Durchführungsrichtlinie MiFID II teil, bei dem eine Akkordierung der Aktivitäten und die nächsten Schritte besprochen wurden. Die gemeinsame Informationsoffensive zeigte erste Wirkungen: MEP Markus Ferber erörterte bei einem Termin des Ausschusses für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments (ECON) das Thema Qualitätsverbessernde Provisionen. Dabei stellte er klar, dass ein Provisionsverbot von der MiFID II nicht gedeckt ist. - Bei einer Veranstaltung der Wirtschaftskammer Österreich sprachen Mag. Philipp H. Bohrn und MiFID-Themenführer des Fachverbands Mag. Norbert Eglmayr im Rahmen eines Vortrags des Vorsitzenden der Europäischen Wertpapieraufsicht ESMA, Steven Maijoor, die Problematik der vorgesehenen Produkt Governance -Regelungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Vermittler an. Maijoor hält zum Thema Provisionen fest, dass diese bei der Vermittlung von Finanzprodukten weiterhin erlaubt sind und dies ein klarer politischer Kompromiss sei, an den sich die ESMA hält. Notwendig wären aus Sicht der ESMA jedoch qualitätsverbessernde Dienstleistungen eine Forderung, die durchaus eine Veränderung für den Markt bringen werde. - Hochqualifizierte Experten von Wertpapierdienstleistungsunternehmen diskutierten im Rahmen eines Workshops umfassend über die Auswirkungen der geplanten MiFID-Regelungen auf die Berufsgruppe. Dabei wurden wichtige Erkenntnisse gesammelt und eine klare Position für die weiteren Verhandlungen erarbeitet. Dieser Workshop war bereits die dritte allen Wertpapierunternehmen offenstehende Veranstaltung des Fachverbands in diesem Jahr

16 E u r o p ä i s c h e U n i o n / N e w s Der bewährte Veranstaltungszyklus wird im Herbst 2015 fortgesetzt. Versicherungsvermittlungsrichtlinie (IDD) Gemeinsam mit einem Repräsentanten der Lobbyingorganisation BIPAR führte Mag. Philipp H. Bohrn ein Gespräch mit einer hochrangigen Vertreterin des Rats der Europäischen Union, bei dem der Anwendungsbereich der Richtlinie im Fokus stand: Denn derzeit versuchen einige große Konzerne über Lobbying Ausnahmeregelungen zu erzielen, die ihnen eine Anwendung der Bestimmungen ersparen. Fachverband und BIPAR legten anschaulich dar, welche negativen Marktmechanismen dies auslösen würde. Weiters setzte sich Bohrn hinsichtlich Veranlagungsversicherungen für eine adäquate Anpassung der Regelungen ein. Hier ist wieder eine Übernahme des MiFID-Textes in Diskussion daher werden in Abstimmung mit allen Betroffenen in Österreich nochmals alle entscheidenden Gegenargumente klar nachvollziehbar und anschaulich aufbereitet. Datenschutz-Grundverordnung Die für Kreditauskunfteien relevante Datenschutz-Grundverordnung stand im Mittelpunkt eines Treffens von Fachverbandgeschäftsführer Mag. Philipp H. Bohrn mit Mag. Verena Martelanz vom EU-Büro der Wirtschaftskammer Österreich in Brüssel und Mag. Dr. Ludmila Georgieva vom Bundeskanzleramt (ständige Vertretung Österreichs bei der EU in Brüssel): Diskutiert wurde die bedeutende Rolle der Kreditauskunfteien bei der Schuldenprävention und als Unterstützer von kleinen und mittleren Unternehmen vor einer Auftragsannahme (Bonitätsprüfung des Auftraggebers). Ein weiterer Austausch zu diesem Thema ist vorgesehen. Verbraucherschutz Am Verbraucherschutztag der Europäischen Aufsichten sprach sich der Fachverband für einfachere Produkte ohne versteckte Klauseln aus. Denn durch einfache sowie verständlich formulierte Kundeninformationen würde auch der Beratungsprozess leichter. Provisionen wurde mehrfach die Schuld an Problemen gegeben wogegen sich Mag. Hannes Dolzer und Mag. Philipp H. Bohrn für den Fachverband wehren. Sogar die letzten Tests des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) hätten gezeigt, dass der von der Interessenvertretung eingeschlagene Weg, Qualität durch Ausbildung zu erzielen, für den Verbraucherschutz mehr bringe als ein Provisionsverbot. Die Sicherstellung der freien Vergütungswahl ist klares Ziel für die weitere Interessenvertretung. Informationsoffensive des Fachverbands thematisiert in der Öffentlichkeit bisher wenig beachtete volkswirtschaftliche Aspekte In einer mehrteiligen Informationsserie des Fachverbands Finanzdienstleister zu aktuellen volkswirtschaftlichen Themen beleuchten Experten in der öffentlichen Diskussion bisher nicht ausreichend berücksichtigte Aspekte. Diese Informationsoffensive richtet sich sowohl per Pressemitteilung an Journalisten als auch per Newsletter an Mitglieder des Fachverbands. Thematisiert wurden in den ersten Teilen der Euro-Dollar-Wechselkurs, Japans Börsenentwicklung und die Konsequenzen des unsicheren Verbleibs von Griechenland in der Eurozone für Veranlagungsstrategien. Euro-Dollar-Wechselkurs: Welche Variablen diesen beeinflussen Im Fokus des ersten Teils der Serie stand der Euro-US-Dollar-Wechselkurs. Fachverbandobmann KommR Wolfgang K. Göltl dazu: Es zeigt sich, dass der Kurs von vielen Variablen abhängig ist. Die nächsten Monate und Jahre bleiben spannend. Von einem grundsätzlich schwachen Euro zu sprechen, wäre aus meiner Sicht jedoch deutlich verfrüht. Der Wert des US-Dollars sei gegenüber dem Euro in den letzten Monaten massiv gestiegen. Die Frage, ob dieser Aufschwung anhält, bleibe offen. Als eine der Ursachen für den Kursverlust des Euros sieht Portfolioverwalter Dr. Manfred Drennig neben der massiven Liquiditätsversorgung der Märkte durch die Europäische Zentralbank die Probleme der Euro-Zone mit Griechenland. Ebenso zu beachten sei laut Drennig, dass die Federal Reserve Bank der USA eine zu hohe Aufwertung des Dollars gegenüber dem Euro schon deshalb kritisch sieht, weil die amerikanische Wirtschaft dadurch zu viel an internationaler Konkurrenzfähigkeit verliert. Die Eurozone weist in ihrer Gesamtheit einen deutlichen Außenhandelsüberschuss auf. Alleine Deutschland erreichte 2014 einen gewaltigen Außenhandelsüberschuss von rund 200 Milliarden Euro. Die USA haben hingegen ein hohes Handelsbilanzdefizit. Zudem sei die für Mitte 2015 geplante Zinserhöhung durch die FED im derzeitigen Euro-Dollar-Kurs bereits berücksichtigt. Wie hoch diese Zinserhöhung ausfallen werde, sei aus heutiger Sicht jedoch schwer abzuschätzen, so Drennig. FED-Präsidentin Janet Yellen habe zwar wiederholt betont, dass sie der Entwicklung des Arbeitsmarkts in den USA besondere Aufmerksamkeit schenke. Dieser Arbeitsmarkt könnte jedoch durch den zu erwartenden kräftigen Abbau von Arbeitsplätzen in der gegenüber dem Ölpreis hochsensiblen Fracking-Industrie ziemlich belastet werden. Im Gegensatz dazu zeigen die jüngsten europäischen Konjunkturdaten wieder etwas bessere Ergebnisse. Aus all diesen Gründen könnte das Vertrauen in die stetige Abwertung des Euros gegenüber dem Dollar enttäuscht werden. Vorsicht und Absicherung sind daher auch bei diesem Wechselkurs wichtig, unterstreicht Drennig. Japans rasante Börsenentwicklung: Weiterer Anstieg des Nikkei-Index möglich? Zu Japans fulminanter Börsenentwicklung legte Vermögensverwalter und Wertpapierexperte Mag. Gerhard Massenbauer im

17 n e w s zweiten Teil der Informationsserie seine Sicht dar: Der Nikkei-Index ist seit März 2013 von auf mittlerweile Punkte gestiegen. Für Investoren brachte das mit Währungsabsicherung in diesen beiden Jahren einen Ertrag von 75 Prozent. Nach einem solchen Anstieg ist die Frage berechtigt, ob die japanische Börse denn weiter steigen kann." Während 2013 vor allem ausländische Investoren auf die japanische Börse setzten, blieben ihr Japans Anleger fern. Im September 2014 hat die japanische Notenbank beschlossen, nicht nur japanische Staatsanleihen zu kaufen, sondern auch Aktien was die Kurse weiter beflügelt hat. Zusätzlich verpflichtete die japanische Regierung die weltweit größte Pensionskasse (GPIF), ihre Aktienquote zu verdoppeln. Das bedeutet, dass Anlegergelder aus Anleihen im Ausmaß von 100 Mrd. US-Dollar an die japanische Börse gelangen (das sind rund 10 Prozent der Börsenkapitalisierung Japans). Zwei weitere Pensionskassen in Japan sind ebenfalls ab April 2015 gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Aktienquote zu verdoppeln. Darüber hinaus hat im Februar 2015 die japanische Postsparkasse verkündet, dass auch sie vermehrt in Aktien investieren will. Vor diesem Hintergrund ist wahrscheinlich, dass japanische Unternehmen mit ihren Barmitteln statt in eine unsichere Weltwirtschaft zu investieren, eher eigene Aktien zurückkaufen werden", betont Massenbauer. Während in den vergangenen beiden Jahren vorwiegend ausländisches Anlegerkapital die japanische Börse um 75 Prozent steigen lassen habe, folge nun großes Kapital der dort heimischen Pensionskassen und der japanischen Postsparkasse. Der Nikkei-Index werde sich in den kommenden beiden Jahren dadurch voraussichtlich steigern können. Eventuell sei das ehemals sehr hohe Kursniveau des Booms Ende der 1980er-Jahre wieder zu erreichen, denn in den vergangenen Jahrzehnten hätten sich die japanischen Unternehmen wesentlich weiterentwickelt so Massenbauers Analyse der Situation. Fachverbandobmann KommR Wolfgang K. Göltl meint ergänzend zu dieser Betrachtung: Für ausländische Anleger bedeutet dies keinen free lunch Risiken bestehen auch in diesem Markt. Es ist jedoch genauso sinn- wie wertvoll, über die Anlage-Motivation der japanischen Pensions- und Postsparkassen Bescheid zu wissen." Buchtipp Unklarer Verbleib Griechenlands im Euro: Wie Portfolios abzusichern sind Derzeit fragten sich viele Kunden, welche Konsequenzen die Lage Griechenlands und ein möglicher Euro-Austritt auf das individuelle Portfolio haben könnten, erklärt Portfolioverwalter und Wertpapierexperte im Fachausschuss Wertpapierunternehmen des Fachverbands Wolfgang Lechner im dritten Teil der Informationsinitiative: Die Arbeitslosigkeit und Verschuldung sind sehr hoch. Seit 2010 hat sich die Arbeitslosigkeit in Griechenland von 11 auf 25 Prozent mehr als verdoppelt. Besonders prekär ist die Lage der Jugendlichen: Jeder zweite unter 25-Jährige ist arbeitslos, 2010 war es noch jeder Vierte. Und das, obwohl dieser Staat inzwischen 250 Milliarden Euro an öffentlichen Krediten bekommen hat was in etwa zwei Drittel der jährlichen Wirtschaftsleistung Österreichs entspricht". Die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber anderen Staaten könnte mittels Lohn- und Preissenkungen wieder hergestellt werden. Weitere Lohnsenkungen im Ausmaß von 30 Prozent seien aber politisch kaum durchsetzbar. Um das eigene Portfolio hinsichtlich eines eventuellen Austritts von Griechenland aus der Eurozone abzusichern, sollte man flexibel und diversifiziert veranlagen, empfiehlt Lechner: Der Zeitpunkt eines möglichen Euro-Austritts Griechenlands würde sicherlich plötzlich und unerwartet gewählt werden. Kurzfristig wäre die Unsicherheit über den Fortbestand der europäischen Gemeinschaftswährung groß. Eine teilweise Absicherung gegen zu negative Folgen könnten Investitionen in anderen Währungen darstellen. Daher sollten Aktienportfolios weltweit diversifiziert sein. Sie interessieren sich für weitere Analysen zu volkswirtschaftlichen Themen? Der Fachverband informiert Sie dazu gerne über seinen monatlichen Newsletter (Anmeldung unter Vorträge als Mittel zur Kundengewinnung und Stärkung von Kundenkontakten Die Organisation von Vortragsveranstaltungen eignet sich hervorragend, um den Kontakt zu Kunden zu intensivieren und neue Kunden zu akquirieren. Wie Sie Veranstaltungen zur Vereinbarung von Kundenterminen und zur Generierung von Empfehlungen erfolgreich nutzen, veranschaulicht Margit Winkler in ihrem Praxishandbuch. Als einen der entscheidenden Faktoren dafür, dass sich Kunden von den vorgestellten Inhalten angesprochen fühlen und aktiviert werden, sieht die Autorin die Darstellung der Inhalte: Statt einer Präsentation von Zahlen und Fakten empfiehlt sie, den ausgewählten Inhalt mittels exemplarischer Berichte oder anhand beispielhafter Geschichten erlebbar sowie begreifbar zu machen. Um die Nutzung einer überzeugenden Erzählweise zu erleichtern, stellt Winkler Mustertexte und Praxistipps diese ebenfalls zur Zielgruppenauswahl, Organisation einer Veranstaltung und Einbindung von Kooperationspartnern sowie zur begleitenden Kommunikation zur Verfügung. Autorin: Margit Winkler Verlag: VersicherungsJournal Verlag (2014)

18 s t e u e r Steuerreform 2015/2016: Verschärfung der Immobilienbesteuerung geplant Seit Mitte Mai liegt der lang erwartete Begutachtungsentwurf zur Steuerreform 2015/2016 vor. Dass die Gegenfinanzierung der Steuerentlastungen eher optimistisch angelegt wurde, ist in der Fachpresse mehrfach diskutiert worden. Bis zuletzt liefen Verhandlungen zwischen Parteien und Interessenvertretungen, um Kompromisse zu schließen und Änderungen durchzusetzen. Manche dieser Neuerungen sind in den Medien bereits durchgesickert, andere kommen allerdings völlig überraschend. Im Immobilienbereich treffen diese unerwarteten Bestimmungen vor allem Vermieter. Erhöhung der Immobilienertragsteuer auf 30 Prozent Entfall des Inflationsabschlags Die Besteuerung von Immobilien wurde erst vor einigen Jahren mit der Einführung der Immobilienertragsteuer reformiert. Seit 2012 werden Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen im privaten und betrieblichen Bereich (ausgenommen sind im Wesentlichen Hauptwohnsitze) mit 25 Prozent versteuert. Dieser Steuersatz wird mit 1. Jänner 2016 auf 30 Prozent erhöht und betrifft gleichermaßen betriebliche sowie private Steuerpflichtige. Es war bereits zu erwarten, dass der Inflationsabschlag von zwei Prozent welcher aus ökonomisch sinnvollen Gründen eingeführt wurde wieder entfallen soll. Und tatsächlich ist im Gesetzesentwurf der Abzug des Inflationsabschlags für Grundstücksveräußerung nach dem 1. Jänner 2016 nicht mehr vorgesehen. Steuerliche Mehrbelastung bei Veräußerungen von bis zu beinahe 100 Prozent Im Falle der Veräußerung einer Immobilie kommen auf den Steuerpflichtigen unausweichlich höhere Steuerbelastungen zu. Die steuerliche Mehrbelastung reicht von 20 Prozent bis zu beinahe 100 Prozent je nachdem, nach wie vielen Jahren eine Immobilie veräußert wird. Hat beispielsweise ein Steuerpflichtiger zur Vorsorge eine Immobilie um ,- Euro erworben, entwickelt sich die Steuerlast nach oben stehender Tabelle. Der Verkaufspreis in diesem Beispiel beruht einzig auf einer Wertsteigerung der Immobilie um die durchschnittliche Inflation in Höhe von zwei Prozent. Berechnung der Grunderwerbssteuer zukünftig generell vom Verkehrswert Bei der Übertragung von Grundstücken fällt neben der Besteuerung des Veräußerungsgewinns zusätzlich noch Grunderwerbsteuer aufgrund des Eigentümerwechsels an. Die Berechnung der Grunderwerbsteuer erfolgte bisher vom günstigen Einheitswert und nicht vom höheren Verkehrswert. Da die Einheitswerte nicht mehr der Realität entsprechen, wurde für Übertragungen außerhalb der Familie erst vor Kurzem der Verkehrswert als Basis für die Grunderwerbsteuer eingeführt. Mit der Steuerreform 2015/2016 fällt der Einheitswert gänzlich, weshalb auch bei Übertragungen innerhalb der Familie nun die Grunderwerbsteuer vom Verkehrswert zu berechnen ist. Ausnahmen gibt es unter anderem bei Unternehmensübertragungen (Freibetrag von ,- Euro) sowie bei einer unentgeltlichen Übertragung des gemeinsamen Hauptwohnsitzes (bis zu 150 m²) zwischen Ehepartnern und eingetragenen Partnern. Darüber hinaus werden Grundstücksübertragungen künftig in der Regel mit 3,5 Prozent Grunderwerbsteuer vom Verkehrswert besteuert. Übertragungen im Familienverband sind mit einem gestaffelten Tarif begünstigt. So fallen für die ersten ,- Euro 0,5 Prozent, für die nächsten ,- Euro 2 Prozent und über ,- Euro 3,5 Prozent Grunderwerbsteuer an. Keine Änderungen gibt es für die Landwirtschaft: Hier fällt weiterhin auf den einfachen Einheitswert eine zweiprozentige Grunderwerbsteuer an. Mag. Cornelius Necas Veräußerung nach 10 Jahren 20 Jahren 35 Jahren erzielter Verkaufspreis , , ,00 Steuer bis , , ,54 Steuer ab , , ,00 steuerliche Mehrbelastung 20% 46% 97% Vermietung: Änderung der Abschreibungssätze und -zeiträume Die größten Überraschungen im Begutachtungsentwurf gibt es hinsichtlich der Vermietung von Immobilien für Wohnzwecke. Ursprünglich war zu erwarten, dass es hier zu einem steuerlichen Vorteil aufgrund der Vereinheitlichung der Abschreibungssätze kommt. Bisher kennt das Ertragsteuerrecht unterschiedliche Abschreibungszeiträume (von 66,67 bis 33,33 Jahren) je nach Art der Gebäudenutzung. Diese werden mit der Steuerreform nun zu einer einheitlichen Nutzungsdauer von 40 Jahren zusammengefasst. Davon ausgenommen sind jedoch Gebäude, die für Wohnzwecke vermietet werden. Diese Gebäude sind weiterhin auf 66,67 Jahre abzuschreiben. Hinzu kommt außerdem, dass der steuerliche Wert des Gebäudes das heißt die Basis für die Abschreibung in den meisten Fällen reduziert wird. Die bisherige Verwaltungspraxis lässt zu, dass der Anteil für Grund und Boden (sofern kein Gutachten vorliegt) mit 20 Prozent ermittelt werden kann und somit 80 Prozent für das Gebäude angesetzt werden können. Im Begutachtungsentwurf ist vorgesehen, dass diese vereinfachte Aufteilung im Gesetz verankert, jedoch zu Ungunsten aller Vermieter wertmäßig deutlich verschlechtert wird. Künftig müssen sogar 40 Prozent der Anschaffungskosten für den Anteil des Grund und Bodens herausgerechnet werden, wodurch sich die Abschreibung des Gebäudes um 33 Prozent reduziert. Verteilung der Aufwendungen für Instandsetzungen auf 15 Jahre Österreichische Vermieter werden künftig allerdings noch mit einer weiteren steuerlichen Verschlechterung konfrontiert. Bisher konnten Aufwendungen für Instandsetzungen auf zehn Jahre verteilt werden. Zukünftig sind solche Aufwendungen auf 15 Jahre aufzuteilen. Ab der Veranlagung für das Jahr 2016 sind diese Neuerungen hinsichtlich des Instandsetzungsaufwands und des steuerlichen Werts des Gebäudes nicht nur auf neue Ausgaben anzuwenden, sondern sogar bei bereits laufenden Abschreibungen

19 s t e u e r Anzeige zu berücksichtigen Instandsetzungszehntel sind zu korrigieren. Diese geballten Änderungen für Vermieter könnten Finanzierungsprobleme hervorrufen, da ohne zusätzliche Einnahmen dennoch die Steuerlast aus der Vermietungstätigkeit spürbar zunimmt. Einkommensteuer: Entlastung vor allem bei unteren und mittleren Einkommen Abseits der Immobilienbesteuerung fällt die Steuerreform im Großen und Ganzen wie erwartet aus. Die Kapitalertragsteuer wird mit Ausnahme von Einlagen bei Kreditinstituten auf 27,5 Prozent erhöht. Mit der vorgesehenen Auflockerung des Bankgeheimnisses soll die Finanzverwaltung künftig die bestehenden Kontoverbindungen eines Steuerpflichtigen zentral abfragen können. Darüber hinaus werden Banken künftig verpflichtet, der Finanzverwaltung Kapitalabflüsse von Privatkunden zu melden, die Beträge von ,- Euro übersteigen. Ansonsten bringt der neue Einkommensteuertarif spürbare Entlastungen für alle Lohn- und Einkommensteuerplichtigen. Klare Gewinner der Steuerreform sind die Arbeitnehmer der unteren und mittleren Einkommensstufen das war auch die Zielvorgabe der Bundesregierung. Mag. Cornelius Necas Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Eigentümer der auf Beratung von Finanzdienstleistern spezialisierten Kanzlei NWT Für Vorsteuerabzug bei Leasingverträgen ist Zahlungsbeleg erforderlich Laut einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) erfüllt ein Leasingvertrag alleine noch nicht die Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug. Damit Vorsteuer abgezogen werden darf, muss neben anderen Voraussetzungen eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegen. Als Rechnung gilt jede Urkunde, mit der ein Unternehmer über eine Lieferung oder sonstige Leistung abrechnet, gleichgültig wie diese Urkunde im Geschäftsverkehr bezeichnet wird. Enthält diese Urkunde allerdings nicht die im Umsatzsteuergesetz geforderten Angaben, liegt keine Rechnung vor, die zu einem Vorsteuerabzug berechtigt. Voraussetzungen für die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs aus einem Leasingvertrag sind - der Leasingvertrag, der alle im Gesetz geforderten Elemente einer Rechnung beinhalten muss (auch die Umsatzsteuer, die auf das Entgelt entfällt, ist gesondert auszuweisen); alternativ zusätzlich zum Leasingvertrag eine Rechnung mit den entsprechenden Rechnungsmerkmalen gemäß Umsatzsteuergesetz (UStG) - der Zahlungsbeleg über die Zahlung der im Vertrag vereinbarten monatlichen Leasingrate Wenn eine der beiden Voraussetzungen fehlt, steht der Vorsteuerabzug nicht zu. Dienstleistungen, die zu aufeinanderfolgenden Abrechnungen oder Zahlungen Anlass geben, gelten umsatzsteuerlich jeweils mit Ablauf jenes Zeitraums als bewirkt, auf den sich die Abrechnung oder Zahlung bezieht. Auch bei im Voraus ausgestellten sogenannten Dauerrechnungen, auf denen bis auf weiteres oder bis auf Widerruf steht, wird ein Zahlungsbeleg benötigt. Pflegevorsorge nach Maß. NÜRNBERGER Pflegerente Solange wir gesund sind und es uns gut geht, ist der Gedanke, Pflege zu benötigen, weit weg. Doch mit den Jahren kann sich vieles ändern, manchmal sehr rasch. Mit der Pflegerente der NÜRNBERGER erhalten Ihre Kunden für die Dauer der Pflegebedürftigkeit zuverlässige Versicherungsleistungen wie Prämien befreiung und Rente. Jetzt vorausdenken. Im Pflegefall bestens versorgt sein. NÜRNBERGER Pflegerentenversicherung. NÜRNBERGER Versicherung AG Österreich Telefon , Facts_Pflege_91x297abf_Juli2015.indd :32:43

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