Möglichkeiten und Grenzen von Software

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1 Möglichkeiten und Grenzen von Software (zum Erstellen von Sicherheitsdatenblättern) Norbert Kluger Magdeburg, 27. Mai 2013

2 Sicherheitsdatenblätter liefern keine ausreichenden Informationen 75% der Sicherheitsdatenblätter sind fehlerhaft June Seite 2

3 Mängel in Sicherheitsdatenblättern (ECLIPS Abschlussbericht 2004) Seite 3

4 Falsche Einstufung und Kennzeichnung - 20% Fehlende Angaben: zur Gestaltung technischer Anlagen - zu Grenzwerten - zur Eignung von Handschuhmaterialien und typen - zur Art, Typ und Klasse der erforderlichen - Atemschutzausrüstung zu Ergebnissen und Bewertung aus toxikologischen Prüfungen - zu erforderlichen Beschäftigungsbeschränkungen - 23% 18% 57% 59% 70% 100% Quelle: Arbeitsschutz im Land Branchenburg Jahresbericht 2000, S % 40% 60% 80% Seite 4

5 REACH-EN-FORCE 1 Stand: März 2010 Seite 5

6 REACH-EN-FORCE 1 Stand: März 2010 Seite 6

7 Verordnung (EG) Nr. 1907/ REACH Anhang II Leitfaden für die Erstellung des Sicherheitsdatenblatts Die Angaben sind kurz und klar abzufassen. Das Sicherheitsdatenblatt ist von einer sachkundigen Person zu erstellen, die die besonderen Erfordernisse der Verwender, soweit diese bekannt sind, berücksichtigt. Wer Stoffe und Zubereitungen in Verkehr bringt, hat sicherzustellen, dass die sachkundigen Personen entsprechende Schulungen, einschließlich Auffrischungskurse, erhalten haben. Seite 7

8 Verordnung (EG) Nr. 1907/2006; Anhang II Seite 8

9 2 Begriffsbestimmung - GefStoffV (12) Fachkundig ist, wer zur Ausübung einer in dieser Verordnung bestimmten Aufgabe befähigt ist. Die Anforderungen an die Fachkunde sind abhängig von der jeweiligen Art der Aufgabe. Zu den Anforderungen zählen eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit sowie die Teilnahme an spezifischen Fortbildungsmaßnahmen. (13) Sachkundig ist, wer seine bestehende Fachkunde durch Teilnahme an einem behördlich anerkannten Sachkundelehrgang erweitert hat. In Abhängigkeit vom Aufgabengebiet kann es zum Erwerb der Sachkunde auch erforderlich sein, den Lehrgang mit einer erfolgreichen Prüfung abzuschließen. Seite 9

10 5 Sicherheitsdatenblatt GefStoffV (vom ) (1) Die vom Hersteller, Einführer oder erneutem Inverkehringer hinsichtlich des Sicherheitsdatenblattes beim Inverkehrbringen von Stoffen oder Zubereitungen zu beachtenden Anforderungen ergeben sich aus Artikel 31 in Verbindung mit Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/ Unterrichtung der Behörde (4) Auf Verlangen der zuständigen Behörde ist die nach Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 geforderte Fachkunde für die Erstellung von Sicherheitsdatenblätter nachzuweisen. Seite 10

11 Bekanntmachung 220 des BMAS Seite 11

12 Bekanntmachung 220 Sicherheitsdatenblatt 4 Allgemeines zum Sicherheitsdatenblatt Seite 12

13 Anlage 2 der Bekanntmachung Anforderungen an die Fachkunde Kenntnisse der europäischen chemikalienrelevanten Richtlinien und deren Umsetzungen, der entsprechenden nationalen Gesetze und Verordnungen (in den jeweils gültigen Fassungen): Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) Richtlinie 67/548/EWG (Art 1-6, 22-27, Anh. I-IV, VI, IX), Stoffrichtlinie Richtlinie 1999/45/EG, Zubereitungsrichtlinie Richtlinie 76/769/EWG, Beschränkungsrichtlinie Richtlinie 98/24/EG, Agenzienrichtlinie Richtlinie 91/322/EWG, Richtlinie 2000/39/EG, Richtlinie 2006/15/EG, EU Gemeinschaftliche Arbeitsplatz-Richtgrenzwerte Richtlinie 2004/37/EG, Gefährdung durch Karzinogene und Mutagene bei der Arbeit Richtlinie 92/85/EWG, Mutterschutzrichtlinie Richtlinie 89/686/EWG, Persönliche Schutzausrüstungen Richtlinie 91/414/EWG, Pflanzenschutzmittel Richtlinie 98/8/EG, Biozidrichtlinie Verordnung (EG) Nr. 648/2004 Detergenzien-Verordnung Chemikaliengesetz ChemG Gefahrstoffverordnung GefStoffV Chemikalien-Verbotsverordnung ChemVerbotsV Technische Regeln für Gefahrstoffe - TRGS Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft -TA Luft 12. BImSchV (Störfall->Verordnung - Seveso II) 31. BImSchV (Lösemittelverordnung) Lösemittelhaltige Farben und Lackverordnung - ChemVOCFarbV Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe VwVwS Seite 13

14 5 Sicherheitsdatenblatt GefStoffV (vom ) (1) Die vom Hersteller, Einführer oder erneutem Inverkehringer hinsichtlich des Sicherheitsdatenblattes beim Inverkehrbringen von Stoffen oder Zubereitungen zu beachtenden Anforderungen ergeben sich aus Artikel 31 in Verbindung mit Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/ Unterrichtung der Behörde (4) Auf Verlangen der zuständigen Behörde ist die nach Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 geforderte Fachkunde für die Erstellung von Sicherheitsdatenblätter nachzuweisen. Seite 14

15 Fachkunde Wann liegen Anhaltspunkte für einen Bußgeldtatbestand vor? Die Annahme eines Verstoßes gegen die Fachkunderegelung kann durch fachlich nicht richtige/ unzulängliche Sicherheitsdatenblätter ausgelöst werden damit würde sich dann auch Bußgeldverfahren begründen lassen. LASI-Veröffentlichung LV 45 Leitlinien zur Gefahrstoffverordnung Seite 15

16 Management von Sicherheitsdatenblättern EG-Sicherheitsdatenblatt Erstellung Übersetzung Aktualisierung Übersetzung Übermittlung Archivierung Seite 16

17 SDB-Erstell-Software Produktdaten Prüfergebnisse Erfahrungen im Umgang Stofflisten Legaleinstufung Arbeitsplatzgrenzwerte Klassifizierungsergebnisse Gefahrstoffeinstufung WGK Gefahrgutklassifizierung Verfügbarkeit von aktuellen Vorschriften Seite 17

18 SDB-Erstell-Software manuelle Erstellung ist: sehr aufwendig fehleranfällig nicht effizient nicht reproduzierbar Software kann helfen Oder benutzen Sie nie einen Taschenrechner? Seite 18

19 Anforderungen an Software Inhaltliche Breite Gefahrgut-Klassifizierung Wassergefährdungsklasse Gefahrstoff-Kataster integrierbar Integration in Workflow-Systeme Rohstoffverwaltung international ausgerichtet länderspezifische Inhalte Seite 19

20 Berechnung der Einstufung Produktdaten Zusammensetzung Prüfergebnisse Vorschriften Regelwerke Stofflisten EINSTUFUNG Seite 20

21 Berechnung der Einstufung zuverlässige und nachvollziehbare Einstufungsergebnisse Grenzwerte, Quotientensummen usw. auch während Übergangsfristen (z. B. neue ATP) Garantie eines konsistenten Zustandes abweichende Wirkungen Sonderregelungen als solche dokumentieren! Beherrschung von Spezialfällen und Ausnahmen Einstufung von Öl- und Kohlederivaten Stoffgruppeneinträge der Legaleinstufung Aerosole, Biozide GHS-Legaleinstufung Mindesteinstufung ist zu beachten Besonderheiten bei physikalischen Gefahren Seite 21

22 Probleme Pareto-Prinzip 80% der Arbeit lässt sich mit 20% Aufwand erledigen Spezialfälle MKW-Bestandteile unvollständige Legaleinstufung L(E)C 50 -Problematik spezielle Produktgruppen (z. B. Aerosole, Biozide) der Kunde ist König Überschreiben von Legaleinstufungen Abänderung von Ergebnissen Und die Rechtssicherheit? Seite 22

23 Was ist wichtig? Legaleinstufung aktuelle und verlässliche Daten Abgleich von eingesetzten Rohstoffen Anhang VI Teil 3 CLP Und Herstellereinstufungen? haben meist nur geringen Nutzen im Einzelfall zählt die Einstufung des eingesetzten Rohstoffes Plausibilität der Inputs und der Outputs Passen die R-Sätze zu den Symbolen? ABER: Fachkunde des Anwenders bleibt unabdingbar Seite 23

24 SDB-Software hat ihren Preis technischen und inhaltliche Anforderungen genau prüfen Checkliste Sicherheitsdatenblatt-Software kostenlos? Bsp: KOLUMBUS (Einstufungsprogramm der Uni Heidelberg) basiert auf den Tabellen der Zubereitungsrichtlinie berücksichtigt nicht mögliche Sondereinstufungen von Gefahrstoffzubereitungen, die im Anhang I der RL 67/548/EWG bei einzelnen Gefahrstoffen angegeben sind! Es ist daher zunächst zu prüfen, ob die Zubereitung in dieser Richtlinie aufgeführt ist! Seite 24

25 SDB-Workshop Qualität bei Sicherheitsdatenblättern DV-gestützte Erstellhilfen Workshop Dezember Arbeitstreffen von Behörde und 12 Anbietern Überblick über die Softwarelösungen Ergebnisse: das SDB kann nicht vollautomatisch erstellt werden interne Qualitätsprüfung erforderlich qualifiziertes Personal! Seite 25

26 SDB-Softwareprodukte Blending Envicon ChemGes CSB-Systems CS Studio EGSIDA EPOS GeSi SDB-Profi Lycos Athena MCS SAP/EH&S SUMDAT WAUplus IncoDev GmbH DR Software GmbH CSB-System AG ChemicalServ Software & Consulting ESKA Ingenieurgesellschaft mbh ES- Ingenieurgesellschaft mbh Feitsch GmbH Chemie & Vorschrift Atrion International TechniData AG QualiSys GmbH Kisters AG Seite 26

27 Seite 27

28 www,baua.de Seite 28

29 www,baua.de Seite 29

30 www,baua.de Seite 30

31 www,baua.de Software zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern Norbert Kluger Magdeburg, 27. Mai 2013 Seite 31

32 Vom Problem zur Lösung Elektronischer Daten- Austausch von Sicherheitsdatenblättern Seite 32

33 Wo sind die Daten? Gefahrstoffverzeichnis Beförderungspapier Umweltschutz Etiketten Abfallmanagement Betriebsanweisungen Seite 33

34 Der Weg der Daten (1) Der Weg der Sicherheitsdatenblätter führt vom Lieferanten zum... Seite 34

35 Der Weg der Daten (2)... Abnehmer. Seite 35

36 EDAS Erstellung SDB Lieferanten EDAS Gefahrstoffmanagement Abnehmer Seite 36

37 Fertig! Seite 37

38 Vorteile Nur eine Schnittstelle für alle Sicherheitsdatenblätter Stark vereinfachte und schnellere Datenaktualisierung Keine Fehler (mehr) durch Abschreiben Durch XML einfache Weiterverarbeitung der Daten (Betriebsanweisungen, Gefahrstoffverzeichnis und andere Applikationen (WaWi)) Einfache Übersetzung in Fremdsprachen Keine Lizenzkosten für EDAS Kosteneinsparung Seite 38

39 Beispielrechnung SDB s sind im Bestand Diese werden alle 2 Jahre aktualisiert (Dauer 30 min., da alle 2 Jahre, wird mit 15 min. gerechnet) Es werden jedes Jahr 10% neue Produkte (= SDB s) eingekauft. Die Erfassung eines kompletten SDB s dauert 1 Stunde. (10 % alte Produkte werden ins Archiv überführt.) Der Aufwand beträgt ca. 700 Stunden p.a. Kosten bei einem Stundensatz von 60.- = ca p.a. Seite 39

40 Sachlage Lieferanten Anzahl SDB SDB Lieferantenverteilung Anzahl Lieferanten Auswertung Domay 2010

41 Kommunikation in der Lieferkette Fotonachweis: Gina Sanders - Fotolia.com Seite 41

42 Kommunikation von Sicherheitsdatenblätter (SDB) in der Lieferkette der Bauwirtschaft 400 Hersteller 2500 Fachhändler Bringschuld für SDB Bringschuld für SDB Anwender in der Bauwirtschaft 10 Jahre Aufbewahrung Bereitstellung für Beschäftigte Gefährdungsbeurteilung Betriebsanweisung Seite 42

43 WINGIS-App für Smartphones Seite 43

44 Gefahrstoff-Management in der Lieferkette Seite 44

45 Streckengeschäft (Begriff aus der Logistik) besondere Geschäftsform des Handels Händler erwirbt Ware von Lieferanten und verkauft sie an Kunden weiter, ohne physischen Kontakt mit der Ware zu haben Die Lieferung der Ware erfolgt direkt von seinem Lieferanten (Hersteller) an den Kunden Kunde (Bestellung) Hersteller Lieferung Baustelle (Verarbeitung) Streckengeschäft Seite 45

46 GTIN (international: Global Trade Item Number) Seite 46

47 GTIN (international: Global Trade Item Number) Seite 47

48 GTIN und Sicherheitsdatenblatt Medienbruch SDB d.h. Wechsel eines Mediums in einer Prozesskette Seite 48

49 Gefahrstoffkommunikation entlang der Lieferkette // // Warenlieferung Warenlieferung Hersteller Handel Handwerker // // Lieferschein Lieferschein Lieferschein Lieferschein Artikel-Informationen + Sicherheitsdatenblatt SDB Seite 49

50 Wie läuft der strukturierte Austausch von SDB? <!ELEMENT Datenblatt (DatenblattKopf,DatenblattInhalt,DatenblattAnhang)> <!ELEMENT DatenblattKopf (Handelsname,Version?,Ueberarbeitet,ProduktCode*,Adresse,Auskunf t,notauskunft)> <!ELEMENT DatenblattInhalt (Zusammensetzung,BesondereGefahren,ErsteHilfe)> <!ELEMENT DatenblattAnhang EMPTY> <!ELEMENT Handelsname (#PCDATA)> <!ELEMENT Version (#PCDATA)> <!ELEMENT Ueberarbeitet (#PCDATA)> <!ELEMENT ProduktCode (CodeBezeichnung,Code)> <!ELEMENT IdentNr (#PCDATA)> <!ELEMENT Bezeichnung (#PCDATA)> <!ELEMENT Adresse (Firma,AdressePostfach?,NatKennzeichen,Ort,Telefon?,Telefax?,EMa il?,telex?,adressestrasse?)> <!ELEMENT Firma (#PCDATA)> <!ELEMENT AdresseStrasse (Strasse,Hausnummer?,PLZ)> <!ELEMENT NatKennzeichen (#PCDATA)> <!ELEMENT Strasse (#PCDATA)> <!ELEMENT Hausnummer (#PCDATA)> <!ELEMENT PLZ (#PCDATA)> <!ELEMENT Postfach (#PCDATA)>... XML Austauschformat: Ausgewählte Inhalte des Sicherheitsdatenblattes in strukturierter Form. Stets dabei, das SDB als pdf Datei. Seite 50

51 Der Weg der Informationen Eingabe in das Branchenportal: Sicherheitsdatenblatt (PDF) und ausgewählte strukturierte Daten Schnittstelle aus SDB-Erstellsoftware (XML-Format) Automatische Umwandlung durch Dienstleister u.a. + XML Hersteller / Lieferant des Bauproduktes Seite 51

52 Der Weg der Informationen Kommunikation in der Lieferkette: Anbindung an artikelbezogene GTIN (Warenwirtschaft) Mixage - Fotolia.com Bringschuld nach Art. 31 REACH-Verordnung Übermittlung an den gewerblichen Abnehmer: artikelspezifischer Link auf Branchenportal Einbindung in BG BAU-Software (mywingis) auf Wunsch auch in Papierform + Seite 52

53 WINGIS mobile Norbert Kluger Magdeburg, 27. Mai 2013 Seite 53

54 WINGIS mobile Seite 54

55 WINGIS mobile Seite 55

56 Kommunikation in der Lieferkette ist machbar! Seite 56

57 Branchenlösung GefKomm in der Lieferkette Bau Einbeziehung aller Akteure der Lieferkette Gemeinsame Optimierung der Gefahrstoff-Kommunikation Effiziente und rechtskonforme Lösungen schaffen für: Branchengerechte Übermittlung von Sicherheitsdatenblättern Bedarfsgerechte Aktualisierung Zentrale Archivierung der SDB über 10 Jahre Übermittlung verständlicher Informationen (GISBAU) Fotonachweis: BauDatenbank.de Seite 57

58 Akteure der Branchenlösung (Lenkungsausschuss) Seite 58

59 Akteure der Branchenlösung (Lenkungsausschuss) Seite 59

60 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Seite 60

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