Mit Ihrem Testament Leben weitergeben
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- Viktoria Salzmann
- vor 8 Jahren
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1 Mit Ihrem Testament Leben weitergeben Seit mehr als 40 Jahren helfen engagierte Mitarbeiter/-innen der Stiftung Terre des hommes Kindern in Not. Wir sind dankbar, dass Vermächtnisse und Erbanteile unsere Hilfsprojekte unterstützen. Leider unterlaufen beim Verfassen von Testamenten immer wieder Fehler, die den Verwandten und begünstigten Hilfswerken Schwierigkeiten bei der Regelung des Nachlasses bereiten. Mit dieser Broschüre möchten wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. ein r atgeber Stiftung Terre des hommes-kinderhilfe, Av.de Montchoisi 15, 1006 Lausanne; Büro Zürich, Postfach, 8026 Zürich, Tel , direkte Hilfe für Kinder in Not, ohne politische, rassische oder konfessionelle Vorurteile
2 Mit Ihrem Testament Leben weitergeben e i n r a t g e b e r direkte Hilfe für Kinder in Not, ohne politische, rassische oder konfessionelle Vorurteile
3 Die Stiftung Terre des hommes ist von der ZEWO als gemeinnützige Organisation anerkannt und untersteht als schweizerische Stiftung der Aufsicht des Eidgenössischen Departementes des Innern Fondation Terre des hommes Le Mont-sur-Lausanne Büro Deutschschweiz Köchlistrasse 2 Postfach 8026 Zürich Tel. : 044 / PCK : deutschschweiz@tdh.ch Web : Photonachweis mit den Ländern der Aufnahme : Umschlag : Marcio Vasconcelo, Brasilien S. 3 : Pia Zanetti, Vietnam S. 4, 8, 30 : Jean-Jacques Ruchti, Afghanistan S. 7 : Gilbert Vogt, Guinea S. 14 : Wilma Cataldo, Syrien S. 18 : Magali Wohlschlag, Madagaskar S. 33 : Michael Wildi Graphische Gestaltung und Layout : Grinta communication Champvent Druck : Mattenbach AG Winterthur
4 Inhalt 5 Terre des hommes und Sie 6 Wa r u m s o l l m a n s e i n e n l e t z t e n Wi l l e n f e s t l e g e n? 7 Was kann man vererben? 8 Wer kann erben? 12 Wie k a n n m a n s e i n e n l e t z t e n Wi l l e n f e s t l e g e n? 1. Der Erbvertrag 2. Das Testament 3. Testament oder Erbvertrag? 16 Wie kann man Vermögenswerte vererben? 1. Erbeinsetzung 2. Das Vermächtnis (Legat) 3. Die Lebensversicherung 19 Beispiele von Testamenten 23 Wie k a n n m a n s e i n e n l e t z t e n Wi l l e n ä n d e r n? 24 Beispiele von Änderungen des Testamentes 28 Wo soll man sein Testament hinterlegen? 28 Wer wird Ihren letzten Willen vollziehen? 29 Wie viele Steuern bezahlen Ihre Erben? 32 Wie k ö n n e n Sie Te r r e d e s h o m m e s u n t e r s t ü t z e n?
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6 Mit Ihrem Testament Leben weitergeben Te r r e d e s h o m m e s u n d Sie Die 1960 gegründete Stiftung Terre des hommes ist die grösste international tätige Kinderhilfsorganisation der Schweiz und handelt politisch und konfessionell unabhängig. Terre des hommes unterstützt in 30 Ländern Kinder direkt und unbürokratisch in den Bereichen Gesundheit, Soziales und Kinderrechte. Dabei setzt Terre des hommes auf Hilfe zur Selbsthilfe in langfristig angelegten Projekten. Zudem engagiert sich Terre des hommes gezielt für hilfsbedürftige Kinder und ihre Mütter in Katastrophenfällen, wenn Sofortmassnahmen erforderlich sind. Die Stiftung Terre des hommes versichert Sie, dass jeder einzelne Franken auf sorgfältige und verantwortungsvolle Weise zum Wohle der Kinder verwendet wird. Bei vielen Menschen, die Terre des hommes in ihrem Testament begünstigen, können wir uns leider nicht persönlich bedanken. Wir möchten deshalb an dieser Stelle einen herzlichen Dank an alle richten, die mit einem Legat oder einem Erbanteil Not leidenden Kindern eine Chance auf eine bessere Zukunft schenken. Sie bringen damit eine Geste der Solidarität mit der Generation von morgen zum Ausdruck. Leider unterlaufen beim Verfassen von Testamenten immer wieder Fehler, die dann den Verwandten und begünstigten humanitären Organisationen Schwierigkeiten bei der Regelung des Nachlasses bereiten. Mit dieser Broschüre stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Stiftung Terre des hommes P.S. Der Einfachheit halber wurde in dieser Broschüre mehrheitlich die männliche Bezeichnung Erbe, Testator, etc. verwendet. Selbstverständlich sind immer beide Geschlechter gemeint. Katja Pfäffli Verantwortliche Legate und Erbschaften
7 6 Ein Ratgeber Warum Wa r u m s o l l m a n s e i n e n l e t z t e n Wi l l e n f e s t l e g e n? Mit der Verfügung von Todes wegen sind Testamente und Erbverträge gemeint. Den letzten Willen festzulegen bedarf nur einer einfachen Rechtshandlung. Wie man sie vornimmt, erläutern wir Ihnen in dieser Broschüre. Im Verlauf unseres Lebens verspüren wir fast alle früher oder später einmal das Bedürfnis, Bilanz zu ziehen und die Ziele unseres Daseins zu überdenken. Viele tun dies im Wechsel der Jahreszeiten; andere wiederum in entscheidenden Übergangsphasen ihres Lebens. Doch was unternehmen wir in Bezug auf unseren letzten Willen? Denken wir darüber nach, wie unsere Angehörigen oder Freunde nach unserem Tode dastehen werden und was mit Sachwerten, die uns viel bedeuten, später einmal geschehen soll? Solche Fragen beschäftigen uns nur gelegentlich, beispielsweise wenn wir mit einem Todesfall im Familienkreis oder mit einer Reportage über ein schweres Flugzeugunglück konfrontiert werden. Nachher vergessen wir schnell wieder, uns ernsthaft um die Regelung unseres Nachlasses zu kümmern. In der Tat sterben in der Schweiz im Durchschnitt sieben von zehn Personen, ohne ein Testament errichtet zu haben. Sie überlassen es damit dem Gesetz zu bestimmen, was nach ihrem Ableben mit ihrem Hab und Gut geschehen soll. Diese Lösung bietet ihnen allerdings nicht die Gewähr, dass ihre Wünsche bezüglich Verteilung ihres Nachlasses nach ihrem Hinschied in Erfüllung gehen. Wenn Sie sicher gehen möchten, dass Teile Ihres Vermögens nach Ihrem Ableben Ihnen nahestehenden Personen und eventuell humanitären Organisationen, die jedoch nicht Ihre gesetzlichen Erben sind, zukommen soll, müssen Sie eine Verfügung von Todes wegen errichten. Damit schaffen Sie klare Verhältnisse und vereinfachen die Erbteilung.
8 Mit Ihrem Testament Leben weitergeben In erster Linie stellt sich die Frage, was überhaupt zum Nachlass gehört und wem was vererbt werden kann. Wa s k a n n m a n v e r e r b e n? Was vererben Zum Nachlass einer verstorbenen Person gehört alles, was sie hinterlässt. Dies ist ihr ganzer Besitz, also sämt liche Aktiven, wie z.b. ihre Ersparnisse, ihre Wertschriften, ihre Wert- und Einrichtungsgegenstände, ihr Hausrat, ihre Immobilien, etc., aber auch ihre Schulden, also sämtliche Passiven wie z.b. die Hypotheken, Steuern, andere Schulden, die Todesfallkosten, usw.
9 8 Ein Ratgeber Die Erben Wer kann erben? Erben können natürliche Personen und auch juristische Personen sein. Juristische Personen sind zum Beispiel Vereine, Genossenschaften, eine AG und auch Stiftungen. Die gesetzlichen Erben Im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) ist in den Art. 457 ff. geregelt, wer den Erblasser mit welcher Quote (Anteil) automatisch beerben wird, falls dieser kein Testament oder keinen Erbvertrag gemacht hat. Gesetzliche Erben sind in erster Linie seine Nachkommen, die überlebende Gattin oder der überlebende Gatte und seine Eltern. Falls sie alle nicht vorhanden sind, geht das Erbe an seine Geschwister und ihre Nachkommen oder sogar entferntere Verwandte (Grosseltern, Onkel und Tante, Cousine und Cousin und ihre Nachkommen). Sind auch sie nicht vorhanden, erbt der Kanton oder die Gemeinde des letzten Wohnsitzes. Als Erblasser und Erblasserin wird die Person bezeichnet, die ein Erbe hinterlässt. Das ZGB ist günstig erhältlich unter: BBL, Vertrieb Publikationen, Fellerstrasse 21, 3003 Bern, Telefon , in jeder Buchhandlung oder per Internet unter
10 Mit Ihrem Testament Leben weitergeben Die pflichtteilsgeschützten Erben Der Gesetzgeber schützt die nächsten Verwandten: Nachkommen, überlebende Ehegatte und die Eltern (letztere falls es keine Nachkommen hat). Sie sind sogenannt pflichtteilsgeschützte Erben. Ihnen muss mindestens ein gesetzlich festgesetzter Mindestanteil (Quote) am Nachlass vererbt werden. Die Geschwister, Neffen und Nichten und noch weiter entferntere Verwandten haben kein Anrecht auf einen Pflichtteil. Der nach Abzug des Pflichtteils übrig bleibende Anteil ist die sogenannt frei verfügbare Quote der Erbschaft. Der Erblasser kann sie im Testament frei nach seinem Wunsch vermachen, und zwar den ganzen frei verfügbaren Teil des Vermögens oder einen Teil davon (ein Viertel, ein Fünftel, usw.) einer oder mehreren Personen oder Institutionen. Wenn keine pflichtteilsgeschützten Erben leben, kann der Testator über sein gesamtes Vermögen frei verfügen. Der Testator ist jemand, der ein Testament erstellt. Einige Beispiele für die gesetzliche Erbteilung und die Art der gesetzlich vorgegebenen Pflichteile. Sie können also mittels Testament zum Beispiel die folgenden Möglichkeiten ausschöpfen. Sie haben Kinder, ihr Ehegatte ist schon vorverstorben: 1/1 Ohne Testament teilt das Gesetz den Kindern das ganze Erbe zu. Mit Testament: Der Pflichtteil der Kinder umfasst 3 / 4 der Erbschaft und Sie können über 1 / 4 der Erbschaft frei verfügen. 3/4 1/4 Freie Quote
11 10 Ein Ratgeber Beispiele Sie haben Kinder und einen Ehegatten: 1/2 1/2 Ohne Testament: die gesetzliche Erbteilung sieht 1 / 2 für die Kinder und 1 / 2 für den Ehegatten vor. Mit Testament: Der Pflichtteil des Ehegatten umfasst 1 / 4 der Erbschaft, derjenige der Kinder 3 / 8 der Erbschaft. Sie können demnach über 3 / 8 der Erbschaft frei verfügen. 1/4 3/8 3/8 Sie sind verheiratet, aber kinderlos. Ihre Eltern leben noch: Freie Quote 3/4 1/4 Ohne Testament: die gesetzliche Erbteilung sieht 3 / 4 für den Ehegatten und 1 / 4 für die Eltern vor. Mit Testament: Der Pflichtteil des Ehegatten umfasst 3 /8 der Erbschaft, derjenige der Eltern 1 /8 der Erbschaft. Sie können demnach über 4 /8 der Erbschaft frei verfügen. 1/8 3/8 4/8
12 Mit Ihrem Testament Leben weitergeben Sie sind verheiratet, aber kinderlos, Ihre Eltern und Grosseltern sind verstorben und hatten keine andern Nachkommen: ZGB Art /1 Ohne Testament teilt das Gesetz alles Ihrem Ehegatten zu. Mit Testament: Der Pflichtteil des Ehegatten umfasst 1 / 2 der Erbschaft. Sie können demnach über 1 / 2 der Erbschaft frei verfügen. 1/2 1/2 Sie haben noch einen Elternteil und Geschwister: Freie Quote 1/2 1/2 Ohne Testament sieht das Gesetz 1 / 2 für Ihren Elternteil und 1 / 2 für Ihre Geschwister vor. Mit Testament: Der Pflichtteil des Elternteiles beläuft sich auf 1 / 4, die Geschwister sind nicht pflichtteilsgeschützt. Sie können demnach über 3 / 4 der Erbschaft frei verfügen. 1/4 3/4
13 12 Ein Ratgeber Nicht ganz so einfach! Die Berechnung der frei verfügbaren Quote hängt vom Verwandtschaftsgrad ab, und bei Ehepaaren wird zudem zuerst die güterrechtliche Auseinandersetzung erfolgen, erst darauf die erbrechtliche Teilung des Nachlasses. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls bei Terre des hommes, Frau Katja Pfäffli, , oder direkt bei einer Fachperson. (Anwalt, Notar, Rechtsabteilung Ihrer Bank). In welcher Form Wie kann man seinen letzten Willen festlegen? Grundsätzlich stehen Ihnen zur Festlegung des letzten Willens zwei Möglich keiten zur Verfügung: der Abschluss eines Erbvertrags das Erstellen eines Testaments 1. Der Erbvertrag Beim Erbvertrag handelt es sich um einen Vertrag zwischen dem Erblasser und einer oder mehreren anderen Personen. In diesem Vertrag wird eine verbindliche Regelung der Erbfolge getroffen, die später nur noch im Einverständnis aller Beteiligten aufgehoben oder verändert werden kann; einseitig auch nach dem Tod der einen Vertragspartei kann keine Aufhebung oder Änderung mehr vorgenommen werden. Sinnvoll ist der Abschluss eines Erbvertrages dann, wenn die gesetzliche Erbfolge, insbesondere das Pflichtteilsrecht, ausgeschaltet oder verändert oder eine spezielle Erbfolge sichergestellt werden soll. Nur mit einem Erbvertrag kann man den Erblasser verpflichten, in einer bestimmten vertraglich geregelten Weise über seinen Nachlass zu verfügen abgesehen natürlich vom Pflichtteilsrecht. Und nur
14 Mit Ihrem Testament Leben weitergeben in einem Erbvertrag können Nachkommen, Ehegatten oder Eltern rechtsgültig verpflichtet werden, dereinst auf ihren Pflichtteil zu verzichten. Der Erbvertrag muss in allen Kantonen von einem Notar oder einer anderen Urkundsperson erstellt werden. 2. Das Testament Beim Testament verfügt eine Person (der Testator) allein über ihr ganzes Vermögen bzw. ihren Nachlass; das Testament ist also eine einseitig verpflichtende Rechtshandlung. Der Testator kann sein Testament jederzeit verändern oder annullieren; anders ist es beim Erbvertrag, an den mehr als eine Person gebunden ist. Das Testament kann eigenhändig (handschriftlich) geschrieben werden, oder es kann durch eine Urkundsperson (Notar) errichtet werden. Das handschriftliche Testament Dieses Testament muss vom Anfang bis zum Ende von Ihrer Hand (eigenhändig) geschrieben werden. Ein mit einer Schreibmaschine oder mit einem Computer aufgesetztes Testament ist nicht rechtsgültig. Das Testament wird vorzugsweise mit dem Titel Testament letztwillige Verfügung oder letzter Wille versehen. Schliesslich muss es zusätzlich zum eigentlich letzten Willen zwingend handschriftlich mit dem Ort, dem Datum sowie der Unterschrift versehen werden. Das eigenhändige, handschriftliche Testament hat den Vorteil, dass es jederzeit ohne weitere Planung und ohne anfallende Kosten vom Erblasser errichtet werden kann.
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16 Mit Ihrem Testament Leben weitergeben In welcher Form Allerdings birgt es auch gewisse Risiken in sich: Es kann vorkommen, dass sein Inhalt unklar ist, oder der Erblasser die vorgeschriebene Form (Handschrift, Unterschrift, Ort und Datum) nicht eingehalten hat, was zur Ungültigkeit des Testaments führen kann. Das öffentliche notarielle Testament Wenn Sie Ihr Testament nicht von Hand schreiben wollen oder können, oder ihre Verhältnisse kompliziert sind und Sie sicher sein wollen, dass Ihr Testament formell richtig, inhaltlich korrekt und damit Ihren Wünschen und allen gesetzlichen Vorschriften entspricht, so haben Sie die Möglichkeit, einen Notar mit der Errichtung Ihres Testamentes, eine sogenannt öffentliche Verfügung, zu beauftragen. Bei dieser Variante müssen zwei Zeugen beigezogen werden, welche bestätigen, dass der Testator im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte bzw. urteils- und handlungsfähig ist, das Testament gelesen und erklärt hat, dass diese letztwillige Verfügung seinen Willen enthalte. Diese Zeugen müssen Sie nicht kennen, meist handelt es sich um die Angestellten des Notars. Es können aber auch private Zeugen, die mit der Verfügung nicht begünstigt werden und die mit dem Erblasser nicht verwandt sind, mitgebracht werden. Weiter ist es nicht notwendig, dass diese Kenntnis vom Inhalt des Testaments haben. 3. Testament oder Erbvertrag? Die Wahl zwischen diesen beiden Verfügungsarten (Testament und/oder Erbvertrag) hängt weitgehend von der familiären Situation und den Wünschen des Erblassers ab. Wir legen Ihnen deshalb nahe, sich bei komplexen Vermögens- und/ oder Familienverhältnissen (Konkubinatspartner, Familien
17 16 Ein Ratgeber mit Kindern aus verschiedenen Ehen) von einem Juristen beraten zu lassen (Notar, Anwalt, Rechtsdienst einer Bank usw.). Er kann auch ein bereits handgeschriebenes Testament auf Rechtsgültigkeit und Klarheit überprüfen. Professionelle Beratung kann den Erben viel Ärger ersparen. Wie vererben Wie kann man Vermögenswerte vererben? Es besteht die Möglichkeit, jemanden als Erben oder als Vermächtnisnehmer einzusetzen. 1. Erbeinsetzung Sie haben die Möglichkeit, eine oder mehrere Personen oder Organisationen als Erben einzusetzen, wobei immer das Pflichtteilsrecht der Pflichtteilserben beachtet werden muss. Wie bereits erwähnt: die Erbeinsetzung kann nur für den frei verfügbaren Anteil erfolgen. Ein Erbe erwirbt einen Anspruch auf einen Teil des Nachlasses. Da sich dieser aus Aktiven sowie aus Passiven zusammensetzt, gehen sowohl Vermögensteile (Aktiven, Ihr Hab und Gut) als auch Verpflichtungen (Passiven, alle Ihre offenen Rechnungen) auf den Erben über. Mehrere Erben bilden die Erbengemeinschaft. Miterbe Setzen Sie zum Beispiel die Stiftung Terre des hommes als Miterbin ein, wird diese Mitglied der Erbengemeinschaft. Sie können somit der Stiftung Terre des hommes als Miterbin
18 Mit Ihrem Testament Leben weitergeben einen prozentualen Anteil Ihres Vermögens hinterlassen, wobei Sie in Form von Teilungsvorschriften ihr auch direkt Sachwerte zuordnen dürfen. Alleinerbe Wenn Sie weder Kinder noch Ehegatten oder Eltern haben, können Sie Ihr Erbe an eine einzige Person oder an eine gemeinnützige Stiftung vermachen. Nacherbe Sie können zusätzlich auch Nacherben einsetzen. Damit bestimmen Sie, dass Ihr Erbe zuerst an eine bestimmte Person (Vorerbe) und erst nach deren Ableben zum Beispiel an eine gemeinnützige Organisation gehen soll. Ausschlagen der Erbschaft Der Erbe kann den Nachlass prüfen und falls die Schulden überwiegen (oder er die Erbschaft aus andern Gründen ablehnt), hat er die Möglichkeit, die Erbschaft auszuschlagen. Dies muss für gesetzliche Erben innert drei Monaten seit sie vom Tod des Erblassers Kenntnis haben und für eingesetzte Erben innert drei Monaten seit sie die amtliche Mitteilung erhalten haben, geschehen. 2. Das Vermächtnis (Legat) Sie haben weiter die Möglichkeit, einer Person oder Organisation durch ein Vermächtnis (auch Legat genannt) einen bestimmten Betrag oder bestimmte Sachwerte (Immobilien, Kunstwerke, Wertpapiere, Möbel usw.) zukommen zu lassen. Die Empfänger von Vermächtnissen haben gegenüber den Erben einen Anspruch auf Herausgabe der Legate (unter der Bedingung, dass diese im Nachlass vorhanden sind). Der Vermächtnisnehmer erwirbt nur einen Anspruch
19 18 Ein Ratgeber Wie vererben auf den Vermächtnisgegenstand und muss keine Schulden des Erblassers übernehmen. Er wird selber nicht Erbe. 3. Die Lebensversicherung Beim Abschluss einer Lebensversicherung können Sie im Prinzip den Empfänger frei wählen. Zu beachten ist einzig, dass bei Lebensversicherungsverträgen mit einer Sparkapitalkomponente deren Rückkaufswert in die Pflichtteilsberechnung einbezogen werden muss. Pflichtteilsgeschützte Erben haben einen Anspruch auf ihren Pflichtteil und können diesen einklagen, wenn er nicht durch andere Vermögensteile des Nachlasses gedeckt ist. Aus diesem Grunde sollten Sie sich beim Abschluss der Versicherung auch in Bezug auf die Wahl des Empfängers beraten lassen.
20 Mit Ihrem Testament Leben weitergeben Beispiele Beispiele von Testamenten Alle Namen, Adressen und Vermögen sind frei erfunden; sie dienen nur als Beispiele. Wenn Sie diese als Vorlage benützen, so seien Sie bitte vorsichtig, übernehmen Sie keine Namen, Orte oder das Datum! 1. Die Stiftung Terre des hommes als Miterbin Ort, Datum, Unterschrift (Name und Vorname). Anmerkung: Der Erblasser hinterlässt weder Nachkommen noch einen Ehegatten, auch keine Eltern, deshalb kann er über seinen ganzen Nachlass frei verfügen.
21 20 Ein Ratgeber Beispiele 2. Die Stiftung Terre des hommes als Nacherbin Falls vorher verfügt wurde und diese Testamente nicht mehr gelten sollen, empfiehlt es sich, dies festzuhalten, vgl. Ausführungen weiter hinten. Ort, Datum, Unterschrift (Name und Vorname).
22 Mit Ihrem Testament Leben weitergeben 3. Die Stiftung Terre des hommes als Alleinerbin Falls Sie benachteiligten Kindern helfen möchten.
23 22 Ein Ratgeber Beispiele 4. Die Stiftung Terre des hommes als Vermächtnisnehmerin Ort, Datum, Unterschrift (Name und Vorname).
24 Mit Ihrem Testament Leben weitergeben Wie kann man seinen letzten Willen ändern? Änderungen Grundsätzlich ist auch hier zu unterscheiden, ob ein Erbvertrag oder ein Testament vorliegt. 1. Änderung des Erbvertrages Ein Erbvertrag kann grundsätzlich nur mit dem schriftlichen Einverständnis sämtlicher Parteien, die daran beteiligt sind, für nichtig erklärt werden. Ausnahmsweise kann der Erblasser den Erbvertrag einseitig aufheben. Dies, wenn der Erbe oder Bedachte sich nach Abschluss des Erbvertrages dem Erblasser gegenüber eines Verhaltens schuldig macht, das einen Enterbungsgrund (kriminelle Handlungen gegen den Erblasser) darstellt. In diesem Fall muss aber die einseitige Aufhebung in einer der Formen erfolgen, die für die Errichtung eines Testaments nötig sind (Handschriftlichkeit oder öffentlich beurkundetes Testament). Ferner ist es möglich, in den Erbvertrag eine (oder mehrere) Bedingung (en) zu integrieren, die den Erbvertrag bei Eintritt der Bedingung dahinfallen lassen. Konkubinatspartner können z.b. folgende Bedingung integrieren: Dieser Erbvertrag ist bei Trennung und Aufhebung des gemeinsamen Wohnsitzes nichtig. 2. Änderung des Testaments Ein Testament hat keine bindende Wirkung (wie der Erbvertrag), da es die Rechtshandlung einer einzigen Person ist und die kann das Testament jederzeit widerrufen, verändern, ergänzen. Schliesslich kann ein Testament von der Testatorin auch vernichtet werden (verbrennen, verreissen, etc.), damit es nicht mehr gültig ist.
25 24 Ein Ratgeber Widerruf Jede Veränderung, Ergänzung sowie der Widerruf müssen erneut in einer der Formen erfolgen, die für die Errichtung eines Testamentes nötig ist (Handschriftlichkeit oder öffentlich beurkundetes Testament). Errichtet ein Erblasser ein Testament, ohne ein früher geschriebenes ausdrücklich aufzuheben, so tritt das neue an die Stelle des früher verfassten Testamentes. Es sei denn, es handle sich bei dem neuen Testament ohne jegliche Zweifel nur um eine Ergänzung des alten Testamentes. Möchte man, dass das neue Testament eine blosse Ergänzung darstellt, sollte dies ausdrücklich erwähnt werden. Dasselbe gilt, wenn man frühere Verfügungen aufheben will. Obwohl dies grundsätzlich durch das neue Datum der Fall ist, sollte man sicherheitshalber die Ergänzung oder den Widerruf als solche festhalten. 1. Blosser Widerruf So wird dereinst die gesetzlich geregelte Erbfolge gelten. Beispiele von Änderungen des Testamentes Ort, Datum, Unterschrift (Name und Vorname).
26 Mit Ihrem Testament Leben weitergeben 2. Abänderung Die Abänderung mit Ort, Datum und Unterschrift (Name und Vorname) versehen. Ort, Datum, Unterschrift (Name und Vorname).
27 26 Ein Ratgeber Ergänzung 3. Ergänzung Ort, Datum, Unterschrift (Name und Vorname).
28 Mit Ihrem Testament Leben weitergeben 4. Widerruf und neue letzte Verfügung Ort, Datum, Unterschrift (Name und Vorname). Wie weiter oben schon erwähnt wurde, müssen bei Abänderungen und/oder Nachträgen die erbrechtlich vorgeschriebenen Formvorschriften eingehalten werden. Um sicher zu gehen, dass einmal der letzte Wille so gelten wird, wie der Erblasser es wünscht, empfehlen wir Ihnen auch hier, bei einer Abänderung, einem Widerruf und der Errichtung eines neuen Testaments eine kompetente Person beizuziehen.
29 28 Ein Ratgeber Wo hinterlegen Wo soll man sein Testament hinterlegen? Das beste Testament nützt nichts, wenn es unauffindbar oder nur Unbefugten, die es allenfalls aus Eigeninteresse vernichten, zugänglich ist. Sie können Ihre Verfügung von Todes wegen (Testament und Erbvertrag von dem bei den Vertragsparteien Doppel vorhanden sind) bei Ihnen zu Hause aufbewahren, falls sichergestellt ist, dass sie nach Ihrem Ableben leicht auffindbar und vor potentiellen Gefahren (Vernichtung durch Feuer, Wasserschäden usw.) geschützt ist. Die beste und auch sicherste Lösung ist die Verwahrung bei einem allfällig vorgesehenen Willensvollstrecker, bei einem Notar oder Treuhänder, einer Bank (im Safe nur, wenn jemand eine Vollmacht über den Tod hinaus besitzt) oder einer Amtsstelle (Gemeinde verwaltung, Friedensrichter usw). In den meisten Kantonen werden die bei Notaren aufbewahrten Testamente dem Zentralen Testamentenregister in Bern gemeldet, was Nachforschungen bedeutend erleichtert. Wer wird Ihren letzten Willen vollziehen? Die Anordnung, wer Willensvollstrecker sein soll, muss im Testament mit dem Namen und der Adresse enthalten sein. Im Prinzip werden sich die Erben dieser Aufgabe annehmen. Sie können aber auch einen Willensvollstrecker einsetzen, der die Hinterlassenschaft gemäss Ihren Verfügungen verteilen wird. Es kann sich dabei um eine Vertrauensperson oder einen Spezialisten (Notar, Treuhänder, Rechtsabteilung einer Bank) handeln. Der Willensvollstrecker hat ein Anrecht auf eine Entschädigung, die vom Aufwand und der Dauer der Nachlassliquidation abhängt. Diese wird vor der Verteilung vom Vermögen des Verstorbenen abgezogen.
30 Mit Ihrem Testament Leben weitergeben Wie v i e l e St e u e r n b e z a h l e n Ih r e Er b e n? In der Schweiz werden die Erbschafts- und Schenkungssteuern von den Kantonen (in gewissen Fällen von den Gemeinden) erhoben. Die Steuerbelastung ist abhängig vom Verwandtschaftsgrad zwischen Ihnen und Ihren Erben und variiert von Kanton zu Kanton (je nach kantonaler Steuergesetzgebung). Das Erbe zu Gunsten nicht verwandter Dritten, z.b. Lebenspartner, wird am höchsten besteuert. Da der Kanton Waadt die Stiftung Terre des hommes als gemeinnützige Organisation eingestuft und anerkannt hat, ist sie in diesem Kanton wie in fast allen Kantonen und Gemeinden im Fall von Erbschaften steuerbefreit. Hinweise über die Höhe der Abzüge in Ihrem Kanton kann Ihnen die Verantwortliche für Legate und Erbschaften bei der Stiftung Terre des hommes, unter der Nummer abgeben. Sie können sich jedoch auch direkt an Ihr Steueramt wenden.
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32 Mit Ihrem Testament Leben weitergeben Testimonial Zahlreiche Menschen setzen die Stiftung Terre des hommes als Erbin ein. Ein ganz Besonderer unter ihnen war Rodolphe Stiefel. Auf seinem Schreibtisch fanden wir das Buch von Edmond Kaiser La marche aux enfants. Er kannte die seit über 40 Jahren in der Kinderhilfe tätige Stiftung Terre des hommes und ihren Gründer Edmond Kaiser und wollte über sein Ableben hinaus Not leidenden Kindern helfen. Alles was er besass hat der kinderlose Gymnasiallehrer der Stiftung Terre des hommes vererbt. Mir liegt am Herzen, auch im Namen meiner verstorbenen Gattin, schrieb Rodolphe Stiefel seinerzeit an den Notar, dass vom Verkauf unseres Heimes, unserer Kunstsammlung, der Möbel und Bücher, Terre des hommes den grösstmöglichen Nutzen hat. Wir haben seinen Nachlass in seinem Sinne verkauft und selbst sein Wagen, ein VW Golf, hat eine sinnvolle Bestimmung gefunden: er ersetzt den gestohlenen Dienstwagen des Terre des hommes Delegierten in Kosovo. Auszug aus der Charta von Terre des hommes Solange es Kinder gibt, die hilflos Hunger, Elend, Verlassenheit und Leid ausgesetzt sind, wird sich Terre des hommes, ein zu diesem Zweck gegründetes Hilfswerk, für sofortige und möglichst umfassende Hilfe einsetzen. Wo ein hilfsbedürftiges Kind ausfindig gemacht wird, versucht Terre des hommes es mit den am besten geeigneten Mitteln zu betreuen. Edmond Kaiser, Gründer von Terre des hommes
33 32 Ein Ratgeber Informationen Wie können Sie Terre des hommes unterstützen? Seit gut 40 Jahren leistet Terre des hommes in rund 30 Ländern einen dauerhaften Beitrag zur Wahrung der Würde der am stärksten benachteiligten Kinder, damit diese ihre Zukunft besser gestalten können. Jahr für Jahr werden dafür ca. 34 Millionen Franken benötigt. Erbanteile und Vermächtnisse können dabei wirksam helfen; sie dienen sowohl zur Unterstützung der laufenden Hilfsprojekte als auch zur Realisierung geplanter Projekte. Falls Sie die Stiftung Terre des hommes für die direkte Hilfe an Kindern in Not über Ihren Tod hinaus unterstützen möchten, halte ich hier zusammenfassend fest, wie Sie unsere Tätigkeit mit einer Verfügung von Todes wegen unterstützen können: Indem Sie Terre des hommes als Erbin einsetzen. Indem Sie Terre des hommes ein Vermächtnis zukommen lassen (zum Beispiel einen gewissen Geldbetrag, Wertschriften, Immobilien oder sonstige Sachwerte). Indem Sie Terre des hommes als Empfängerin einer Lebensversicherungspolice bestimmen. Indem Sie Terre des hommes anlässlich Ihrer Bestattung als Spendenstelle für die Hinterbliebenen angeben. Im Namen der Stiftung Terre des hommes danke ich Ihnen herzlich für Ihr Interesse an der schwierigen Regelung des Nachlasses und an den Aufgaben der Stiftung Terre des hommes, die Kindern in Not mit Ihrer Unterstützung direkt und ohne politische, rassische oder konfessionelle Vorurteile hilft.
34 Mit Ihrem Testament Leben weitergeben Nun hoffe ich, Ihnen mit diesen Informationen zu dienen. Falls Sie weitere Fragen zu Ihrem Testament haben, freue ich mich, wenn Sie sich mit mir schriftlich oder telefonisch in Verbindung setzen. Für ein vertrauliches Gespräch stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Katja Pfäffli Verantwortliche Erbschaften und Legate Kontakt:
35 Mit Ihrem Testament Leben weitergeben Seit mehr als 40 Jahren helfen engagierte Mitarbeiter/-innen der Stiftung Terre des hommes Kindern in Not. Wir sind dankbar, dass Vermächtnisse und Erbanteile unsere Hilfsprojekte unterstützen. Leider unterlaufen beim Verfassen von Testamenten immer wieder Fehler, die den Verwandten und begünstigten Hilfswerken Schwierigkeiten bei der Regelung des Nachlasses bereiten. Mit dieser Broschüre möchten wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. ein r atgeber Stiftung Terre des hommes-kinderhilfe, Av.de Montchoisi 15, 1006 Lausanne; Büro Zürich, Postfach, 8026 Zürich, Tel , direkte Hilfe für Kinder in Not, ohne politische, rassische oder konfessionelle Vorurteile
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