FACHHOCHSCHULE KEHL HOCHSCHULE FÜR ÖFFENTLICHE VERWALTUNG. Wahlpflichtfach: Leistungsverwaltung. Das Für und Wider der Hartz IV - Reform DIPLOMARBEIT

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1 FACHHOCHSCHULE KEHL HOCHSCHULE FÜR ÖFFENTLICHE VERWALTUNG Wahlpflichtfach: Leistungsverwaltung Das Für und Wider der Hartz IV - Reform DIPLOMARBEIT zur Erlangung des Grades einer Diplomverwaltungswirtin (FH) vorgelegt von Kerstin Wieber Oberkircherstrasse Appenweier Studienjahr 2004/2005 Erstkorrektor: Prof. Aribert Kopnarski Zweitkorrektor: Michael Hattenbach

2 Auf die Arbeit schimpft man nur solange, bis man keine mehr hat. Sinclair Lewis amerik. Nobelpreisträger der Literatur ( )

3 I Inhaltsverzeichnis I 1. Einführung Grundlagen Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum neuen Alg II Anspruchsberechtigte Hilfebedürftigkeit Erwerbsfähigkeit Bedarfsgemeinschaft Berechnungsbeispiele aus der Praxis Service für Kunden: Job Center Neue Zumutbarkeitsregelungen Das Für und Wieder der 4. Reform am Arbeitsmark Gegenüberstellung positiver und negativer Aspekte Verbesserung der Eingliederungsleistungen Positive Aspekte Negative Aspekte Das Prinzip des Förderns und Forderns Fördern Positive Aspekte Negative Aspekte Fordern Positive Aspekte Negative Aspekte Instrumente gegen Kinderarmut Positive Aspekte Negative Aspekte...25

4 II Neue Beschäftigung und Abbau von Schwarzarbeit durch Ich-AG und Minijob Positive Aspekte Negative Aspekte Ausweitung der Leiharbeit Positive Aspekte Negative Aspekte Kritische Würdigung beider Positionen Fazit Zusammenfassung Literaturverzeichnis...IV 8. Eidesstattliche Erklärung... X

5 III Abkürzungsverzeichnis Abs. Absatz Alg. Arbeitslosengeld BA Bundesagentur BIP Bruttoinlandsprodukt BmFSFJ Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend BmfWA Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit bzw. beziehungsweise ca. circa DBSH Deutscher Berufsverband für soziale Arbeit e.v. DGB Deutscher Gewerkschaftsbund DIW Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung EDV Elektronische Datenverarbeitung etc. etcetera evt. eventuell lt. laut max. maximal Mio. Million Mrd. Milliarde mtl. monatlich PSA Personal Service Agentur S. Satz SGB Sozialgesetzbuch sog. sogenannt u.a. unter anderem VA Verwaltungsakt vgl. vergleiche z.b. zum Beispiel z.t. zum Teil

6 1 1. Einführung Die Bundesrepublik Deutschland befindet sich auch heute noch in einer sehr schwierigen und angespannten Wirtschaftslage. Das Wirtschaftswachstum ist weiterhin sehr gering und auch die Zahl der Arbeitslosen scheint immer mehr anzuwachsen. Um Deutschland aus dieser Situation zu befreien, sind dringend Reformen notwendig. Als Antwort darauf verkündete Bundeskanzler Gerhard Schröder in seiner Regierungserklärung vom sein Reformvorhaben, die sog. Agenda Reformen dieser Agenda sind beispielsweise die Lockerung des Kündigungsschutzes, Reduzierung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld, die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II etc. In dieser Diplomarbeit wird sich der Fokus auf die Zusammenlegung der beiden Fürsorgeleistungen richten, deren Regelung im Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt Hartz IV- verankert ist. Zu Beginn möchte der Autor dem Leser einen Überblick über die wichtigsten Bestandteile des neuen Arbeitsmarktgesetzes verschaffen. Hauptteil der Arbeit wird es sein, einzelne Punkte, die der Autor politisch wie auch gesellschaftlich für äußerst wichtig erachtet, in ihre möglichen positiven sowie negativen Auswirkungen aufzusplitten. Damit soll dem Leser verdeutlicht werden, dass bei einzelnen Arbeitsmarkinstrumenten beide Seiten der Medaille genau zu betrachten und demzufolge gegeneinander abzuwägen sind. Im Anschluss an die Gegenüberstellung erfolgt dementsprechend eine kritische Würdigung anhand der Gesetzesbegründung des Deutschen Bundestages. Den Schluss bildet ein kurzes Fazit und sowie eine Zusammenfassung. Der Autor möchte an dieser Stelle noch darauf hinweisen, dass alle wichtigen Gesetzesänderungen, Statements von Kritikern und Befürwortern sowie sonstige Daten bis zu dem von ihm gewählten Stichtag, dem , berücksichtigt sind.

7 2 2. Grundlagen Warum heißt Hartz IV Hartz IV? Hartz IV ist das bislang letzte Teilstück der Umsetzung der sog. Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt. In den Medien wird das Konzept auch als Hartz-Paket bezeichnet, da es ein Bündel von verschiedenen Maßnahmen enthält. Zur besseren Umsetzung im Gesetzgebungsverfahren wurden die Maßnahmen in die einzelnen Gesetze mit den Kurzbezeichnungen Hartz I, Hartz II, Hartz III und Hartz IV klassifiziert. 1 Der Entwurf des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt berücksichtigt die Empfehlungen der von der Bundesregierung am 27. März 2002 einberufenen Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen. Im Mittelpunkt der Kommissionsarbeit standen neben der Zukunft der Gewerbesteuer die finanziellen Folgen einer effizienteren Gestaltung der unterschiedlichen Transfersysteme Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für die Gebietskörperschaften. Die für diesen Schwerpunkt von der Kommission eingerichtete Arbeitsgruppe Arbeitslosenhilfe/Sozialhilfe hat mit ihrem Bericht vom 17. April 2003 der Kommission mehrere Modelle für eine effizientere Gestaltung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe vorgestellt. Ziel dieser Modelle soll eine schnelle und passgenaue Eingliederung der Leistungsbezieher in den Arbeitsmarkt darstellen. 2 Nachdem das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am 16. Dezember 2003 vom Deutschen Bundestag und am 9. Juli 2004 vom Bundesrat mit den Stimmen aller großen Parteien einschließlich der Opposition verabschiedet wurde, konnte es wie geplant zum 1. Januar 2005 in Kraft treten. Das Gesetz regelt die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum neuen Arbeitslosengeld II, auf dem Leistungsniveau der etwas veränderten bisherigen Sozialhilfe. Festgeschrieben sind diese Regelungen im neuen SGB II. Die Verwaltung des neuen Leistungssystems erfolgt bei erwerbsfähigen Arbeitslosen direkt bei der Bundesagentur für Arbeit. Jedoch haben 69 Kommunen vor Einführung des Alg II die Möglichkeit erhalten, die Betreuung von Langzeitarbeitslosen Deutscher Bundestag 15. Wahlperiode, Drucksache 15/1516, S. 41

8 3 eigenverantwortlich zu übernehmen (sog. kommunale Option). Das Landratsamt Ortenaukreis ist eine von 69 Kommunen, welche diesen Weg gewählt hat. Eine weitere Möglichkeit bestand darin, dass sich die örtlichen Arbeitsagenturen mit den Kreisen oder Gemeinden zu Arbeitsgemeinschaften (ArGe) zusammenschließen um gemeinsam die Arbeitslosengeld-II-Berechtigten zu betreuen. Als Beispiel einer solchen Kooperation ist die Zusammenarbeit zwischen dem Landkreis Emmendingen und der örtlichen Agentur für Arbeit zu nennen. 2.1 Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum neuen Alg II Das Alg II als Grundsicherung für erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestreiten können, beinhaltet mehre Leistungsbestandteile. Nachfolgendes Schaubild 3 stellt die einzelnen Bestandteile graphisch dar. Abb.1 Leistungen der Grundsicherung 3 html

9 4 Das Alg II richtet sich nicht nach dem zuletzt verdienten Einkommen, sondern wird in Form pauschalierter Regelsätze erbracht. Nachfolgende Tabelle 4 gibt diesbezüglich einen kurzen Überblick. Tabelle 1 Pauschale Regelleistungen Die Regelleistungen sollen als Sicherung des Lebensunterhaltes menschliche Grundbedürfnisse wie z.b. Ernährung oder Körperpflege sowie Bedürfnisse des täglichen Lebens wie etwa die Möglichkeit zur Teilnahme am kulturellen Leben umfassen. Neben den pauschalierten Regelsätzen sieht das SGB II auch Mehrbedarfe vor. Sie stehen z.b. allein erziehenden Müttern zu, die für Pflege und Erziehung eines Kindes unter 7 Jahren oder für zwei bis drei Kinder unter 16 Jahren verantwortlich sind. Einmalige Leistungen, die nicht von der Regelleistung umfasst sind, werden in Form von Erstausstattungen für Bekleidung, bei Schwangerschaft und Geburt, Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten sowie mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen gewährt. Unterkunfts- und Heizungskosten werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht soweit sie angemessen sind. Mietschulden können darlehensweise übernommen werden, falls Wohnungslosigkeit droht und hierdurch die Aufnahme 4 Deutscher Bundestag 15. Wahlperiode, Drucksache 15/1516, S. 55

10 5 einer konkret in Aussicht stehenden Beschäftigung verhindert würde. Beim Übergang von Alg I zu Alg II wird ein auf 2 Jahre befristeter Zuschlag gezahlt. Er beträgt zwei Drittel der Differenz aus dem zuletzt bezogenen Alg I zuzüglich Wohngeld und dem Alg II (ohne Zuschlag). Der Zuschlag ist bei Alleinstehenden auf 160, bei nicht getrennt lebenden (Ehe-) Partnern auf 320 und für die mit dem Zuschlagsberechtigten zusammenlebenden minderjährigen Kinder auf 60 pro Kind begrenzt. Nach einem Jahr wird der Zuschlag halbiert und entfällt mit Ablauf des zweiten Jahres. Nicht erwerbsfähige Personen, die mit Beziehern von Alg II in Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten künftig das sog. Sozialgeld. Dabei erhalten Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr 60 % des maßgebenden Regelsatzes, Haushaltsangehörige vom Beginn des 15. Lebensjahres an 80 % des maßgebenden Regelsatzes Anspruchsberechtigte Grundsätzlich bekommen das neue Alg II diejenigen, die bisher noch Arbeitslosenhilfe erhalten haben oder nach dem Bezug des Alg I Arbeitslosenhilfe erhalten würden. Auch bisherige Sozialhilfeempfänger bekommen, unter der Voraussetzung dass sie erwerbsfähig sind, ab dem 1. Januar 2005 das Alg II. Welche Personen nun tatsächlich Alg II-berechtigt sind ergibt sich aus 7 Abs.1 und 2 SGB II. Demzufolge sind all diejenigen anspruchsberechtigt, die das 16. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Des Weiteren muss sowohl Hilfebedürftigkeit als auch Erwerbsfähigkeit gegeben sein und als letzte Voraussetzung das Begründen eines gewöhnlichen Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland Hilfebedürftigkeit Um 7 SGB II fehlerfrei anwenden zu können, muss zunächst einmal der Frage nachgegangen werden, was unter dem Begriff der Hilfebedürftigkeit zu verstehen ist. Hilfebedürftig, so sagt das SGB II, sind erwerbsfähige Personen, die ihren eigenen Unterhaltsbedarf, also das was sie zum Leben brauchen, und den Unterhaltsbedarf der

11 6 Personen innerhalb der Bedarfsgemeinschaft (siehe ) nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Mitteln sichern können. Unter eigenem Mitteleinsatz ist beispielsweise der Einsatz der Arbeitskraft, die Verwendung von eigenem Einkommen oder Vermögen oder die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Hilfebedürftig ist außerdem, wer die Eingliederung in Arbeit nicht aus eigenen Kräften schafft Erwerbsfähigkeit Erwerbsfähigkeit ist in 8 Abs. 1 SGB II (in Anlehnung an 43 Abs. 2 Satz 2 SGB VI) definiert. Ein Hilfebedürftiger ist in dem Moment erwerbsfähig, sobald er zu üblichen Bedingungen mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten kann. Ob er dies kann diese Entscheidung ist der jeweils zuständigen Agentur für Arbeit überlassen. Dabei sind einerseits die individuelle gesundheitliche Leistungsfähigkeit der Person und andererseits mögliche rechtliche Einschränkungen zu berücksichtigen. Zeitliche Beschränkungen wegen Kindererziehung sind nicht von Bedeutung. Erwerbsfähig ist auch, wer die gesundheitlichen Voraussetzungen innerhalb von 6 Monaten erfüllen wird. 6 8 SGB II lehnt sich in spiegelbildlicher positiver Formulierung an 43 SGB VI an, jedoch mit wesentlichen Unterscheidungen. So enthält 8 SGB II nicht die Worte wegen Krankheit oder Behinderung. Damit ist auch eine nichtmedizinische Auslegung des Begriffes Erwerbsfähigkeit eröffnet, die in der Person der Betroffenen liegende Gründe bzw. nicht gesundheitsbedingte Arbeitsvermittlungserschwernisse (z.b. Sozialverhalten) zulässt. 7 Die von Hartz IV gewählte offene Formulierung des Begriffes der Erwerbsfähigkeit programmiert einen einseitigen Verschiebebahnhof von den Arbeitsämtern zu den Kommunen. Die Arbeitsämter können anhand weicher Kriterien bestimmen, wer erwerbsfähig ist. 5 Soysever/Jähne/Albuga/Kloth (2004) Hartz IV, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld Ihre Rechte, S. 8, Hamburg: Mole 6 Deutscher Bundestag 15. Wahlperiode, Drucksache 15/1516, S Prof. Dr. P. Schruth, Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.v. Hartz IV bzw. das neue SGB II: Auf dem Weg in den autoritären Staat, S. 16, abrufbar unter:

12 7 Damit werden Hilfeempfänger einseitig als nicht erwerbsfähig abgestempelt und zu den Kommunen verschoben. Dieser Personenkreis könnte weder zur Aufnahme einer Beschäftigung verpflichtet werden noch hätte er Ansprüche auf Eingliederung in das Arbeitsleben wie sie behinderten Menschen zustehen. Wichtig ist daher eine strikte Anbindung an die Begriffsdefinition der vollen Erwerbsminderung nach der Rentenversicherung. Dazwischen darf es keine Grauzonen geben Bedarfsgemeinschaft Der Begriff Bedarfsgemeinschaft steht für die Zusammenfassung aller Bedarfe und Einkommen in einer gemeinsamen Bedarfsberechnung ohne Aufteilung auf die einzelnen Personen und zugleich für die Realisierung der Leistung an ein Mitglied dieser Bedarfsgemeinschaft. In 19 Abs.1 S.2 des neuen SGB XII ist festgelegt, welche Personen zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören. An erster Stelle sind dies nicht getrennt lebende Ehepartner sowie Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft. Des Weiteren zählen die dem Haushalt angehörigen, minderjährigen, unverheirateten Kinder hinzu, die ihren gesamten notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können. Zuletzt ist auch noch das Einkommen bzw. Vermögen evt. im Haushalt lebender Eltern zu berücksichtigen. Hintergrund hierfür ist, dass nicht nur die Alg II-Bezieher, sondern auch die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen, die erwerbsfähig sind, verpflichtet sind, aktiv daran mitzuwirken, aus der Bedürftigkeit herauszukommen. Auch ihnen stehen in Zukunft alle Maßnahmen der Arbeitsvermittlung und Arbeitsförderung zur Verfügung. Jedoch sind auch sie verpflichtet, jede zumutbare Tätigkeit, die ihnen angeboten wird, anzunehmen, sofern keiner der gesetzlichen Ausnahmetatbestände erfüllt ist. Ein solcher würde z. B. vorliegen, wenn die Tätigkeit die Erziehung eines Kindes gefährden würde

13 Berechnungsbeispiele aus der Praxis Anhand von konkreten Berechnungsbeispielen möchte der Autor dieses Textes die wohl wichtigste und gerade für Betroffenen oft zukunftsentscheidende Frage klären: Wie stellt sich die Einkommenssituation von Haushalten nach dem neuen Alg II dar? Die unten abgebildete Tabelle mit Rechenbeispielen 10 zeigt verschiedene Einkommensgruppen und Familienkonstellationen sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern. *Durchschnittswerte, **inklusive Übergangszuschläge für ehemalige Alg I-Bezieher Fall Früheres Miete und Arbeitslosenhilfe Alg II** Alg II Alg II Bruttoeinkommen Heizung * inklusive inklusive Kindergeld und Kindergeld ggf. Wohngeld früher 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr Alleinlebende/r (West) 1.500,00 317,00 659,00 693,00 678,00 662,00 Alleinlebende/r (Ost) 1.500,00 248,00 616,07 637,00 608,00 579,00 Alleinlebende/r (West) 3.000,00 317,00 906,66 822,00 742,00 662,00 Alleinlebende/r (Ost) 3.000,00 248,00 880,66 739,00 659,00 579,00 Alleinerziehende/r (West) 1.500,00 414, , , , ,00 Alleinerziehende/r (Ost) 1.500,00 347,00 879,73 964,00 941,00 917,00 Ehepaar/Paar (West) 1 Kind, 4 Jahre Ehepaar/Paar (Ost) 1 Kind, 4 Jahre 2.000,00 482, , , , , ,00 392, , , , ,00 Ehepaar/Paar (West) 2 Kinder, Jahre Ehepaar/Paar (Ost) 2 Kinder, Jahre 3.000,00 538, , , , , ,00 441, , , , ,00 Tabelle 2 Rechenbeispiele Hartz IV 10

14 9 2.2 Service für Kunden: Job Center Job Center sind eine Arbeitsgemeinschaft zwischen Kommune und Agentur für Arbeit. Sie werden künftig die lokalen Zentren für alle Dienstleistungen am Arbeitsmarkt sein. Die Agentur für Arbeit wird infolgedessen in seiner Betriebsform zu einem Job Center umgestaltet. Neben den bisherigen Dienstleistungen der Bundesagentur übernehmen die Job Center auch die arbeitsmarktrelevante Beratung und Betreuung seitens des Sozial- und Jugendamtes, der Wohngeldstelle sowie der Sucht- und Schuldnerberatung. Außerdem stellen sie eine Schnittstelle zu den Personal Service Agenturen (PSA) dar, deren Aufgabe es ist, Langzeitarbeitslose in Zeitarbeitsverhältnisse zu vermitteln mit dem Ziel, eine Brücke zur Dauerbeschäftigung zu schlagen. Das Job Center ist für alle Arbeitgeber der jeweiligen Region und für alle Erwerbsfähigen zuständig, die arbeitslos bzw. arbeitssuchend sind. Mit seiner Einführung wir auch die bislang doppelte Zuständigkeit zwischen Agentur für Arbeit und Sozialamt aufgehoben und der Verschiebebahnhof bei wechselnden Leistungsansprüchen gegenüber Arbeitsamt und Trägern der Sozialhilfe beseitigt. Zum anderen bringt sich das Sozialamt mit seinen bisherigen Beratungs- und Betreuungsleistungen (z.b. Gesundheitsberatung, Schuldnerberatung) direkt in das Job Center ein. Die Leistungen für Arbeitssuchende, Arbeitslose und Jugendliche vor Eintritt in das Erwerbsleben umfassen die Berechnung und Auszahlung des Alg II, die Arbeitsmarkt-, Stellen- und Berufsberatung, die flankierende Beratung und Betreuung zur Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit, das Management der Qualifzierungsmaßnahmen sowie der Überleitung geeigneter Arbeitsloser in die PSA. Die Basis für einen besseren Vermittlungsprozess bietet das Profiling. Durch eine Eingangsprofiling wird festgestellt, ob ein Beratungs- und Betreuungsbedarf des Kunden vorliegt. Im Rahmen des weiteren bedarfsweise durchgeführten Profilings (Tiefenprofilings) werden neben den sog. harten Kriterien wie beispielsweise Fakten zur persönlichen Jobhistorie insbesondere auch sog. weiche Faktoren wie Motivation, Teamfähigkeit oder Flexibilität ermittelt. Neben dem eigentlichen Bewerberprofil werden auch Wunsch- oder Ziel-Stellenprofile des Bewerbers erfasst. Zentrum der

15 10 Arbeit des Job Centers steht der Vermittlungsprozess. Alle Aktivitäten sind auf die Integration der Arbeitslosen in Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt ausgerichtet. Eine wirksame Zusammenführung beider Marktseiten muss daher gewährleistet sein. Die Hauptachse in der Prozesskette des Job Centers wird durch die Bereiche Clearingstelle, Fallmanager, Vermittler und PSA gebildet. Zentraler Anlaufpunkt ist die Clearingstelle, von der aus die Kundensteuerung organisiert wird. Die dort beschäftigten Mitarbeiter führen das erste Gespräch mit dem Kunden, wobei sie u.a. die Leistungsvoraussetzungen für den Bezug von Alg II abklären und die Daten direkt in die EDV geben (Eingangsprofiling). Kunden mit weitergehendem Beratungs- und Betreuungsbedarf werden einem Fallmanager zugeordnet. Dieser besitzt weit reichende Entscheidungsbefugnisse. Er erstellt oder veranlasst das Tiefenprofiling, auf dessen Basis das weitere Vorgehen mit dem Kunden verbindlich vereinbart wird (sog. Eingliederungsvereinbarung). Insbesondere organisiert der Fallmanager erforderliche Maßnahmen zur Abklärung und Förderung der Integrationsfähigkeit in Abstimmung mit den Vermittlern, weiteren Fachkräften des Job Centers und der PSA. Der Vermittler ist für die Betreuung von Arbeitgebern und Arbeitslosen zuständig. Durch die Zusammenarbeit und Vorarbeit innerhalb des Job Centers konzentriert sich der Vermittler auf die Pflege der Kontakte zu den Betrieben und die Akquisition offener Stellen Neue Zumutbarkeitsregelungen Der Deutsche muss wieder mehr arbeiten! Rückfrage: Gern, aber wo? Und was? Antwort: Alles, alles was zumutbar ist. 12 Dieses Zitat von Kabarettist Dieter Hildebrand beschreibt auf eine doch etwas mehr oder weniger einseitige Art, wie die neuen Zumutbarkeitskriterien im SGB II definiert werden. 11 Bericht der Kommission Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, S.67-77, abrufbar unter:

16 11 Dort gilt zunächst einmal der Grundsatz, dass jeder der staatliche Hilfe erhält selbst alles unternehmen muss, um diese Abhängigkeit so schnell wie möglich zu beenden. Erwerbsfähige Hilfebedürftige dürfen eine Arbeit nicht allein deshalb ablehnen, weil sie nicht dem früheren Beruf oder der Ausbildung entspricht, weil der Beschäftigungsort weiter entfernt ist als der frühere oder weil die Bedingungen ungünstiger sind als bei der letzten Tätigkeit. Auch eine Entlohnung unterhalb des Tariflohns oder des ortsüblichen Entgelts steht der Zumutbarkeit der Arbeitsaufnahme grundsätzlich nicht entgegen. Hierbei muss jedoch beachtet werden, dass die Arbeit nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstößt. Dies wäre etwa dann gegeben, wenn die Bezahlung 30% unter dem ortsüblichen Entgelt liegt. 13 Entgegen des Grundsatzes Jede Arbeit ist zumutbar enthält das Gesetz auch eine Reihe von Hinderungsgründen. Arbeit ist beispielsweise dann nicht zumutbar, wenn der Hilfebedürftige zu deren Ausübung körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage ist oder die Arbeit die Erziehung eines Kindes gefährden würde. Lehnt ein Arbeitsloser eine ihm angebotene Arbeit ab, muss er nachweisen, dass die abgelehnte Beschäftigung unzumutbar war (= Beweislastumkehr). Trotz der Regelung im neuen SGB II ist der Begriff der Zumutbarkeit im Einzelfall unterschiedlich interpretier- und auslegbar. Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement und der Chef der Agentur für Arbeit Frank-Jürgen Weise haben festgelegt, dass arbeitslose Manager nicht als Parkfeger und Pianisten nicht am Bau eingesetzt werden sollen. Daraufhin stellt sich natürlich die Frage: Was ist denn nun wem genau zumutbar? Diese Frage wird wohl noch lange Zeit die Behörden und Gerichte beschäftigen, wenn keine klaren Kriterien dafür geschaffen werden, was man Menschen mit bestimmten Berufen zumuten kann zumutbare-arbeit,did=53208.html 14 Soysever/Jähne/Albuga/Kloth (2004), Hartz IV, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld Ihre Rechte, S.83-84, Hamburg: Mole

17 12 3. Das Für und Wieder der 4. Reform am Arbeitsmark Seit die Bundesregierung den Entwurf des vierten Arbeitsmarktgesetzes vorgestellt hat, streiten bis zum heutigen Tag Befürworter und Gegner über den Sinn sowie Chancen und Risiken dieses Gesetzes. Ob in der Tageszeitung, den Nachrichten oder auf diversen Internetseiten es gibt kaum ein Medium das nicht für diese politische Debatte genutzt wird. Vor allem die Gewerkschaften stehen vielen Punkten der Reform kritisch gegenüber. Aber auch Parteien, Verbände und einzelne Privatpersonen beteiligen sich rege an der Diskussion. 3.1 Gegenüberstellung positiver und negativer Aspekte Im Folgenden stellt der Autor einige für ihn zentral bedeutsame Reforminhalte dar. Diese werden zunächst kurz vorgestellt und anschließend mögliche positive wie auch negative Sichtweisen der einzelnen Punkte einander gegenübergestellt. Damit sollen gegensätzliche Standpunkte aufgezeigt und abschließend (unter 4.) einer kritischen Bewertung unterzogen werden Verbesserung der Eingliederungsleistungen Das SGB II sieht eine Vielzahl von Eingliederungsleistungen vor. Was bisher nur die Arbeitsagenturen anbieten konnten, steht nun allen erwerbsfähigen und hilfebedürftigen Arbeitssuchenden zur Verfügung. In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die Arbeitsvermittlung von Hilfebedürftigen in der Hand der Kommune liegt, werden diese Fördermaßnahmen ebenfalls angeboten Positive Aspekte Für bisherige Sozialhilfeempfänger stellt dieses Angebot eine deutliche Verbesserung dar. Bislang erhielten sie nur in geringem Umfang Zugang zu den Eingliederungsleitungen der Arbeitsagentur. Auch für bisherige Arbeitslosenhilfeempfänger gibt es Verbesserungen. Es stehen für sie nunmehr auch Förderungen bereit, über welche die Arbeitsvermittler der Agentur für Arbeit nicht verfügen konnten, wie etwa der Zugang zur Schuldnerberatung oder zu

18 13 psychosozialen Hilfen. Für Existenzgründer, die vorher hilfebedürftig waren, kann es vom persönlichen Ansprechpartner Unterstützung beim Schritt in die Selbständigkeit geben. Anstelle der Zuschüsse zur Existenzgründung (Ich-AG und Überbrückungsgeld - siehe hierzu Näheres unter 3.1.4) ist für sie eine Förderung durch das Einstiegsgeld möglich (siehe ). Auch für Jugendliche unter 25 Jahren erhalten mit Hartz IV verstärkte Förderleistungen, damit künftig jeder eine Chance für den Einstieg in die Berufswelt erhält. Ihnen ist unverzüglich nach Antragsstellung eine Arbeit, Ausbildung oder Arbeitsgelegenheit zu vermitteln. 15 Grundsätzlich soll vor Beginn einer Eingliederungsmaßnahme für die Dauer von 6 Monaten eine Eingliederungsvereinbarung zwischen dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und seinem persönlichen Ansprechpartner bei der Arbeitsagentur bzw. der Kommune abgeschlossen werden. Diese hat zur Aufgabe, das Sozialrechtsverhältnis zwischen den beiden Parteien zu konkretisieren. Durch verbindliche Aussagen zu den Leistungen der Eingliederung und den Mindestanforderungen an eigene Bemühungen soll dem Grundsatz des Förderns (siehe ) besonders Rechnung getragen werden. Kommt eine solche Vereinbarung nicht zustande, sollen die Festlegungen durch VA erfolgen. Wird in der Eingliederungsvereinbarung eine Bildungsmaßnahme festgelegt, sind auch Festlegungen über den Schadensersatz bei Abbruch der Maßnahme zu treffen. Damit wird neben der drohenden Senkung des Alg II (siehe ) ein weiterer Druck über Schadensersatzforderungen gegenüber der erwerbsfähigen hilfebedürftigen Person aufgebaut. 16 Welche Arten von Eingliederungsleitungen stehen erwerbsfähigen Arbeitssuchenden nun konkret zur Verfügung? Da es sich hierbei um eine Vielzahl von Leistungen handelt, werden im Folgenden nur diejenigen dargestellt, welche der Autor für besonders grundlegend erachtet. Dies sind zum einen eine individuelle Beratung und Vermittlung, die Förderung der Berufsausbildung wie etwa durch 15 BmfWA (2004), Hartz IV Menschen in Arbeit bringen, S abrufbar unter: 16 Prof. Dr. P. Schruth, Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.v. Hartz IV bzw. das neue SGB II: Auf dem Weg in den autoritären Staat, S. 21, abrufbar unter:

19 14 Trainingsmaßnahmen sowie der beruflichen Weiterbildung oder Leistungen an Arbeitgeber in Form von Lohnkostenzuschüsse, Einstellungshilfen usw. Auch die Förderung sog. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) ist eine Hilfe zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt, indem ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis begründet wird, jedoch ohne Arbeitslosenversicherung. Aufgrund dessen können keine neuen Ansprüche auf Alg I erworben werden und ein Wechsel von der ABM in den Bezug von Alg I und von dort wieder in eine ABM ( Drehtüreneffekt) kann vermieden werden. 17 Darüber hinaus kann die Agentur für Arbeit bzw. die optionierende Kommune weitere Leistungen erbringen oder von anderen Trägern (z.b. kommunale Träger, Träger der freien Wohlfahrtspflege) erbringen lassen, die für die Eingliederung erwerbsfähig hilfebedürftiger Personen in das Arbeitsleben erforderlich sind (=Generalklausel für ergänzende Eingliederungsleistungen). 18 Dies sind insbesondere die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder, häusliche Pflege von Angehörigen, Schuldnerberatung, Suchtberatung, psychosoziale Betreuung, die Gewährung eines Einstieggeldes (siehe ), die Förderung von zusätzlichen Arbeitsgelegenheiten sog. Zusatzjobs bzw. 1 Euro-Jobs (siehe 3.1.4), die Übernahme von Mietschulden als Darlehen oder Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz. 19 Bei der Erbringung von Eingliederungsleistungen muss mit Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes zusammengearbeitet werden. Die Träger und Stellen sollen als Partner in vertrauensvoller Zusammenarbeit dafür Sorge tragen, dass die Eingliederungsleistungen möglichst gleichmäßig und flächendeckend zur Verfügung stehen. Zugleich sollen sie kooperieren, um Leistungsmissbrauch zu verhindern oder aufzudecken BmfWA (2004), Hartz IV Menschen in Arbeit bringen, S. 70, 75 abrufbar unter: 18 Deutscher Bundestag 15. Wahlperiode, Drucksache 15/1516, S Prof. Dr. P. Schruth, Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.v. Hartz IV bzw. das neue SGB II: Auf dem Weg in den autoritären Staat, S. 22, abrufbar unter: 20 Deutscher Bundestag 15. Wahlperiode, Drucksache 15/1516, S. 55

20 Negative Aspekte Wie im obigen Abschnitt dargestellt, bieten Eingliederungsleistungen zweifelsohne eine ganze Reihe von Chancen und Perspektiven für erwerbsfähige Hilfeempfänger. Dennoch findet im Bereich der finanziellen Mittel solcher Fördermaßnahmen eine rege Debatte statt. Ursprünglich waren 2005 für Eingliederungsmaßnahmen im Bereich des SGB II 6,35 Mrd. Euro vorgesehen. Es ist unter den kommunalen Trägern unstreitig, dass diese Mittel zu knapp bemessen sind, um die für die Umsetzung des neuen Rechts notwendigen Eingliederungserfolge zu erzielen. 21 Gerade bei Weiterbildungsmaßnahmen erfolgten zu Beginn des Jahres finanzielle Kürzungen, obwohl 2004 zwei Drittel (67,2 %) aller Teilnehmer nach Abschluss der Weiterbildung kein Arbeitslosengeld mehr bezogen haben. Ursprünglich waren für dieses Jahr 2 Mrd. Euro vorgesehen. Aktuell erscheinen selbst diese in Aussicht gestellten Mittel nicht erreicht zu werden. 22 Im Januar 2005 nahmen laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit Personen an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung teil. Das waren im Vergleich zum Vorjahresmonat 37 % weniger. Damit hat sich die seit Ende 2002 rückläufige Entwicklung bei der Förderung der beruflichen Weiterbildung fortgesetzt. Dies hängt in erster Linie mit der Geschäftspolitik der BA zusammen, nach der berufliche Bildungsmaßnahmen nur noch dann gefördert werden, wenn dadurch eine schnellere und dauerhafte Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt erwartet werden kann. 23 Auch der DGB bezweifelt, dass tatsächlich ein gleichberechtigter Zugang aller Erwerbslosen zu Eingliederungsmaßnahmen gewährleistet wird, da ein Anspruch auf Teilnahme an einer solchen Maßnahme nicht besteht. In der Praxis werden es vor allem Nichtleistungsempfänger schwer haben, Vermittlungs-, Beratungs- und DBSH: SGB II / Hartz IV - Nachrichten: Bundesagentur für Arbeit verabschiedet sich vom arbeitsmarktpolitischen Instrument der Weiterbildung, abrufbar unter: 23 Monatsbericht der BA Januar 2005, S.12, abrufbar unter:

21 16 Eingliederungsleistungen zu erhalten, wovon insbesondere Frauen betroffen sein werden Das Prinzip des Förderns und Forderns Der Grundsatz des Förderns und Forderns zieht sich wie ein roter Faden durch alle vier Arbeitsreformgesetze. Arbeitslose besitzen seither mehr Möglichkeiten, aber auch mehr Pflichten. Ihre Chancen auf eine Beschäftigung werden verbessert, die Pflicht, diese Chancen zu nutzen, wird jedoch immer konsequenter eingefordert. Um diese beiden Seiten einer Medaille genauer betrachten zu können, geht der Autor im Folgenden auf die Einzelheiten des Prinzips Fördern und Fordern genauer ein Fördern Längerfristige Arbeitslosigkeit und Defizite in der beruflichen und allgemeinen Bildung sind wesentliche Ursachen, die das Risiko sozialer Ausgrenzung erhöhen. Erschwert ist der Zugang zur Erwerbsarbeit insbesondere für langzeitarbeitslose Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe, niedrig Qualifizierte, schwerbehinderte Menschen sowie Migrantinnen und Migranten. Mit der Hartz IV-Reform trägt die Bundesregierung dieser Situation Rechnung und konzentriert ihre Politik u.a. auf die gezielte und verstärkte Aktivierung der Potenziale des Einzelnen, um gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe zu ermöglichen und materielle Abhängigkeiten von staatlichen Fürsorgeleistungen abzubauen. Zur Stärkung des aktivierenden Moments im Rahmen einer präventiven Politik hat die Förderung dieser am stärksten gefährdeten Personengruppen einen besonderen Stellenwert Stellungnahme des DGB zum Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, S.3 25 Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung , S. 39, abrufbar unter:

22 Positive Aspekte In einer gemeinsam für 6 Monate erarbeiteten Eingliederungsvereinbarung werden alle Anforderungen an die Eigenbemühungen des Hilfebedürftigen und die Eingliederungsleistungen der Träger der Grundsicherung aufgenommen. Die oder der Hilfebedürftige erhält die Leistungen, die für seine Eingliederung in Arbeit erforderlich sind. Dies sind insbesondere die im SGB III geregelten Leistungen wie z.b. Trainingsmaßnahmen, Schuldnerberatung, u.a. (siehe 3.1.1) Darüber hinaus kann der Fallmanager weitere, dem individuellen Bedarf angepasste Leistungen wie z.b. die erforderliche Arbeitskleidung oder die Finanzierung eines Führerscheins gewähren. Für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die keine Arbeit finden, sollen Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden. Leistungen zur Eingliederung in Arbeit können erbracht werden, soweit sie zur Vermeidung oder Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit für die Eingliederung erforderlich sind. Junge Menschen unter 25 Jahren, die einen Alg II-Antrag stellen, sind künftig umgehend in eine Ausbildungsstelle, eine Arbeit, ein Praktikum, eine Qualifizierung oder eine berufsvorbereitende Maßnahme zu vermitteln. 26 Weitere Förderleistungen werden in Form finanzieller Arbeitsanreize gewährt. Wer eine Arbeit aufnimmt, die unter oder nur geringfügig über dem Anspruch des Alg II wird, oder wer sich selbständig macht, erhält für max. 24 Monate einen Job-Zuschuss in Form des Einstieggeldes. Der persönliche Ansprechpartner, der die individuelle Situation des Arbeitssuchenden am besten beurteilen kann, unterstützt die Aufnahme einer Arbeit mit dem Einstiegsgeld, wenn er dies für notwendig hält. Voraussetzung ist, dass die Arbeit oder der Start mit einem eigenen Unternehmen auf Dauer die Abhängigkeit von Hilfeleistungen beenden kann. Bei der Festlegung der Dauer der Maßnahme soll die Qualifikation des Hilfebedürftigen berücksichtigt werden. Des Weiteren soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass der Hilfebedürftige mit zunehmender Dauer der Erwerbstätigkeit über eine größere Qualifikation verfügt, so dass auch sein Erwerbseinkommen schneller steigen kann und die Erfordernis eines zusätzlichen Einstiegsgeldes verringert wird oder ganz entfällt. Es besteht jedoch eine 26

23 18 Förderhöchstdauer von 24 Monaten. Die Höhe des Einstiegsgeldes orientiert sich an der Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft des Arbeitssuchenden. Die Wirkung des Einstiegsgeldes soll evaluiert werden, um mögliche Mitnahmeeffekte festzustellen. 27 Ein weiterer finanzieller Anreiz für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit sind die Freibeträge. Diese Vorschrift im neuen SGB II legt fest, in welcher Höhe Erwerbseinkommen des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen auf das Alg II angerechnet wird. Hierbei soll dem Grundsatz Derjenige der arbeitet soll mehr Geld zur Verfügung haben als derjenige, der trotz Erwerbsfähigkeit nicht arbeitet Rechnung getragen werden. Die Höhe der Freibeträge ist im Rahmen des Alg II finanziell vorteilhafter als in der bisherigen Sozialhilfe. Bei der Berechnung der Höhe wird zunächst das Nettoeinkommen bestimmt, indem vom Bruttoeinkommen aus der Erwerbstätigkeit Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und Werbungskosten abgezogen werden. Bei einem Nettoeinkommen bis 400 sind 15%, ab sind 30%, ab wiederum 15% anrechnungsfrei. Dies bedeutet, dass bei einem Arbeitseinkommen von beispielsweise 400 mtl. (Minijob) 60 nicht mit dem Alg II verrechnet werden. Bei einem Verdienst von mehr als mtl. netto, wird jeder Euro in voller Höhe auf das Alg II angerechnet. 28 Als weitere Förderleistung sieht das SGB II einen Kinderzuschlag vor, wenn erwerbstätige Eltern zwar für ihren eigenen Bedarf, aber nicht für den ihrer Kinder sorgen können. Er wird zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt, um zu verhindern, dass Eltern allein wegen des Unterhalts für ihre Kinder Alg II beantragen müssen. Der Zuschlag wird Kindern gewährt, die im Haushalt der Eltern leben. Er wird für höchstens 36 Monate gezahlt und beträgt pro Kind max. 140 pro Monat. Übersteigt das Erwerbseinkommen der Eltern ihren eigenen Bedarf an Alg II oder Sozialgeld, vermindert sich der Kinderzuschlag für jede 10, die Eltern darüber hinaus verdienen, um 7. Das stufenweise Abschmelzen des Kinderzuschlags bedeutet, dass von jedem zusätzlich verdienten Euro 30 Cent bei den Familien verbleiben, was zu einem zusätzlichen Arbeitsanreiz für Familien führen 27 Deutscher Bundestag 15. Wahlperiode, Drucksache 15/1516, S Soysever/Jähne/Albuga/Kloth (2004), Hartz IV, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld Ihre Rechte, S.52-53, Hamburg: Mole

24 19 soll. 29 Mit der Einführung des Kinderzuschlags zum wurde erstmals ein Instrument zur Bekämpfung der Kinderarmut geschaffen. Im Jahr 2004 waren ca. 1,1 Mio. Kinder in der Sozialhilfe. Nach Schätzungen des BmfSFJ wird sich diese Zahl um etwa Kinder erhöhen, die von nun an Alg II empfangen werden. 30 Mit Hilfe des Kinderzuschlags sollen nun in einem ersten Schritt Kinder und ihre Familien unabhängig vom Bezug des Alg II werden. 31 Auf das Thema Instrumente gegen Kinderarmut wird der Autor unter Punkt noch ausführlicher eingehen. Das Prinzip des Förderns kommt auch durch die soziale Absicherung zum tragen. Erstmals in der Geschichte der deutschen Sozialversicherung werden alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert, soweit für sie nicht bereits im Rahmen einer Familienversicherung Versicherungsschutz besteht. Der Bund entrichtet einen Beitrag für jeden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen an die Krankenkasse von pauschal 110 und an die Pflegekasse von pauschal 13 mtl. Zudem sind sie auch in der gesetzlichen Rentenversicherung auf der Basis des Mindestbeitrages versichert. Auf dem Weg zum Job Center oder zu einem Bewerbungsgespräch sind zudem alle Alg II-Empfänger unfallversichert Negative Aspekte Bei der Recherche nach negativen Aspekten des Grundsatzes Fördern hat der Autor nur wenige Stimmen gefunden, die Förderleistungen kritisch gegenüberstehen. Sogar die Gewerkschaften sind fast ausschließlich der Ansicht, dass diese Leistungen eine deutliche Verbesserung für erwerbsfähige Hilfebedürftige darstellen. Allerdings ist Verdi, bezogen auf die Eingliederungsleistungen, der Meinung, dass die Umsetzung derer nicht ausschließlich durch Einstellung von zusätzlichem Personal bei der Bundesagentur für Arbeit erfolgen sollte (erforderlich sind lt. Gesetzentwurf 29 Soysever/Jähne/Albuga/Kloth (2004), Hartz IV, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld Ihre Rechte, S.50-51, Hamburg: Mole Pressemitteilung Nr. 402 der Bundesregierung, abrufbar unter: 32 Deutscher Bundestag 15. Wahlperiode, Drucksache 15/1516, S. 47

25 20 zusätzliche Stellen). Beim Auf- und Ausbau der Personalressourcen für das Fallmanagement bzw. von Teilaufgaben des Teilmanagements, wäre es aus fachlichen und wirtschaftlichen Gründen geboten, insbesondere die bestehenden Strukturen und Kompetenzen bei Kommunen und freien Trägern zu nutzen. 33 Bezüglich der übrigen Förderleistungen fordern die Gewerkschaften lediglich, dass diese nicht nur auf dem Papier stehen, sondern die Betroffenen auch tatsächlich davon profitieren werden. Wie ernst das Fördern gemeint ist, muss künftig die tägliche Praxis vor Ort erweisen Fordern Durch die Arbeitsmarktreformen wird Schritt für Schritt eine schnellere, effektivere und zielgerichtetere Vermittlung in Arbeit aufgebaut. Doch der Durchbruch am Arbeitsmarkt kann nur gelingen, wenn die Konjunktur sich erholt und jede(r) sich nach seinen Möglichkeiten selbst um Arbeit bemüht. Menschen, die hilfebedürftig sind weil sie ohne Arbeit sind, können auch nur dann mit Unterstützung der Gemeinschaft rechnen, wenn sie alles Mögliche unternehmen, um ihren Lebensunterhalt wieder selbständig bestreiten zu können. 35 Um dieses angestrebte Ziel auch tatsächlich erreichen zu können, wird durch Hartz IV der Druck auf die erwerbsfähigen Arbeitslosen drastisch erhöht. Nichts ist unsozialer, als die Menschen in der Arbeitslosigkeit zu belassen, als wir es in den letzten zehn bis zwanzig Jahren gemacht haben 36 sagt Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement. Gerade deshalb kommt es verstärkt darauf an, dass sich die soziale Gerechtigkeit in einem gleichberechtigten Zugang zu einer Erwerbstätigkeit für alle Bürgerinnen und Bürger wiederfindet. Im Gegenzug dazu fordert Hartz IV mehr Flexibilität und Eigeninitiative seitens der Alg II-Bezieher. Das bedeutet, wer Hilfen 33 Stellungnahme von Verdi zum Gesetzesentwurf des Vierten Gesetzes für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, S.6, abrufbar unter: BmfWA (2004), Hartz IV Menschen in Arbeit bringen, S.43, abrufbar unter: 36 Frankfurter Allgemeine Zeitung Nr. 151 (2004) in: Von einem Absturz kann nicht die Rede sein, S.13

26 21 vom Staat erhält, muss zunächst selbst alles dafür tun, um aus dieser Abhängigkeit wieder herauszukommen Positive Aspekte Das Fordern von Eigenleistung ist sozial gerecht. Eine eigene Arbeit oder zumindest die Möglichkeit, einen Beitrag zum eigenen Lebensunterhalt leisten zu können, steigert die Selbstachtung und soziale Anerkennung. Die dauerhafte Abhängigkeit von staatlichen Leistungen ist keine Lebensperspektive. 37 Deshalb ist es auch sinnvoll den Arbeitssuchenden zu verpflichten, sich aktiv und nachweislich um eine (neue) Stelle zu kümmern. Fallmanager unterstützen sie hierbei mit individueller Förderung (siehe ). Bei der Jobsuche darf der Arbeitslose eine ihm angebotene zumutbare Arbeit nicht ablehnen. In der sozialen Grundsicherung für Erwerbsfähige gibt es wie auch in der früheren Arbeitslosenhilfe - keinen Berufsschutz. Grundsätzlich gibt es auch keine Untergrenze der Entlohnung. Wenn das Einkommen insgesamt nicht ausreichen sollte, um den Leistungsbezug zu beenden, kommt der Freibetrag bei Erwerbstätigkeit zum tragen. Diese Regelung gewährleistet, dass sich Arbeit in jedem Fall lohnt. 38 Wie der Begriff der Zumutbarkeit definiert und ausgelegt wird, wurde bereits unter 2.3 ausführlich dargestellt. Das Unterzeichnen einer gemeinsam mit dem Fallmanager erarbeitete Eingliederungsvereinbarung (siehe 3.1.1) ist für den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen Pflicht. Damit wird sichergestellt, dass die Agentur für Arbeit Angebote bzw. Maßnahmen zur Eingliederung unterbreitet, die den individuellen Bedürfnissen des Arbeitslosen, den Anforderungen des Arbeitsmarktes und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit entsprechen. Des Weiteren wird vereinbart, welche Anstrengungen vom Hilfebedürftigen selbst erwartet werden. 39 Bei Ablehnung einer zumutbaren Arbeit oder Eingliederungsmaßnahme sowie bei fehlender Eigeninitiative wird das Alg II in 37 BmfWA (2004), Hartz IV Menschen in Arbeit bringen, S.43, abrufbar unter: 38 SPD-Bundestagsfraktion Kleines Wörterbuch zur Arbeitsmarktreform, S.12, abrufbar unter: 39 Deutscher Bundestag 15. Wahlperiode, Drucksache 15/1516, S. 46

27 22 einem ersten Schritt, für die Dauer von drei Monaten, in Höhe von 30% des Regelbedarfes (= 345 für Haushaltsvorstand) gekürzt, was in etwa 100 weniger bedeutet. Während dieser Zeit entfällt auch der befristete Zuschuss, der beim Übergang von Alg I zu Alg II gezahlt wird. Noch konsequenter wird bei Jugendlichen unter 25 Jahren verfahren, die die Aufnahme einer zumutbaren Arbeit bzw. Eingliederungsmaßnahme verweigern, oder sich nicht ausreichend um einen Arbeitsplatz bemühen. In diesem Fall erhalten sie für drei Monate keine Geldleistung der Grundsicherung für Arbeitssuchende oder aus nachrangigen Sicherungssystemen. Kosten für Unterkunft und Heizung werden in dieser Zeit unmittelbar an den Vermieter gezahlt um Mietschulden zu verhindern. Der Zugang zu Beratung, Betreuung uns diversen Eingliederungsleistungen bleibt weiterhin bestehen Negative Aspekte Vor allem die neue Zumutbarkeitsregelung stößt häufig auf massive Kritik. Jede Arbeit ist zumutbar, d.h. nicht nur ein Berufs- und Qualifikationsschutz fehlt, sondern sogar ein Bezug zur Höhe des zu erzielenden Einkommens. Nach bisherigem Recht der Arbeitslosenhilfe musste durch eine angebotene Beschäftigung zumindest ein Entgelt in Höhe der Arbeitslosenhilfe erzielt werden können. Jetzt soll jede Beschäftigung, auch unterhalb der Sozialleistung, angenommen werden. Ansonsten greifen die Sanktionen bis hin zum Entzug der Leistungen. Niedrigst bezahlte, in alle Regel nicht tariflich abgesicherte Arbeit soll dann ggf. durch das ALG II aufgestockt werden. Die betroffenen Menschen bleiben damit meist dauerhaft Fürsorgeempfänger ohne reale Chance durch ihre Erwerbstätigkeit ein auskömmliches Einkommen zu sichern und zusätzlich Leistungsansprüche in der Sozialversicherung zu erwerben. 41 Es ist daher wichtig dafür Sorge zu tragen, dass sich die Zumutbarkeit einer anzunehmenden Arbeit wieder an den tariflichen und ortsüblichen Löhnen orientiert. Der DGB ist der Ansicht, dass ein per Gesetz festgelegter Mindestlohn nur dann Stellungnahme von Verdi zum Gesetzesentwurf des Vierten Gesetzes für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, S.4-5, abrufbar unter:

28 23 sinnvoll ist, wenn dieser klar über dem Lohnniveau eines zweiten Arbeitsmarktes liegt Instrumente gegen Kinderarmut Hungernde Straßenkinder und zerrissene Kleidung: Kinderarmut existiert in vielen Augen nur in der Dritten Welt. Aber auch in Deutschland wachsen immer mehr Minderjährige unter ärmlichen Bedingungen auf. Da Kinder und Jugendliche mittlerweile die Gruppe bilden, die am häufigsten und stärksten davon betroffen ist, sprechen Sozialwissenschaftler(innen) seit einigen Jahren von einer sog. Infantilisierung der Armut. In absoluten Zahlen liegt die Zahl der Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahren, die in de Bundesrepublik in Armut leben, bei etwa 2,8 Mio. Somit wächst jedes fünfte Kind bzw. jeder fünfte Jugendliche im Alter bis zu 15 Jahren in ärmlichen Verhältnissen auf. 43 Im Anschluss hieran stellt sich die Frage, ab wann ein Mensch als arm bezeichnet werden kann. In den westlichen Industrieländern wird mit dem Begriff der relativen Armut operiert, der trotz zahlreicher Forschungsansätze noch immer einigermaßen schwammig ist. Am gängigsten ist der so genannte Lebenslagenansatz, den auch die Europäische Union verwendet. Menschen gelten dann als arm, wenn sie über so geringe materielle, kulturelle und soziale Mittel verfügen, dass sie von der üblichen Lebensweise in dem jeweiligen Land ausgeschlossen sind. Armut in Deutschland wird vor allem an materiellen Dingen festgemacht - man spricht hierbei von Einkommensarmut. 44 Unter diesen Gesichtspunkten ist es besonders interessant zu untersuchen, ob Hartz IV ein wirksames Instrument darstellt, der Kinderarmut in Deutschland entgegenzuwirken oder keine Verbesserung hinsichtlich dieser Problematik schafft

29 Positive Aspekte Die Bundesregierung ist der Ansicht mit Einführung der neuen Grundsicherung für Arbeitslose Instrumente gegen Kinderarmut geschaffen zu haben. Gerade Familien und allein erziehende Mütter bzw. Väter stehen bei der Arbeitssuche meist vor besonderen Problemen. Wer sich um ein oder mehrere Kinder kümmern muss, gehört bei der Vergabe von Arbeitsstellen nicht gerade zu den bevorzugten Kandidaten. Oft ist es für sie nicht möglich, Arbeit und Kinderbetreuung unter einen Hut zu bekommen, weil vor allem in den alten Bundesländern das Angebot an Kinderbetreuung noch unzureichend ist. Aufgrund dessen hat es sich die Bundesregierung zum Ziel gemacht, die Vereinbarkeit von Arbeit und Familie zu verbessern. Eine Umsetzung dessen soll mit Hilfe verschiedener Maßnahmen erfolgen. Eine von ihnen ist der Ausbau der Kinderbetreuung. Das Gesetz zur Kinderbetreuung, das vom Bundestag am beschlossen wurde, verpflichtet die Kommunen, bis 2010 ein ausreichendes Betreuungsangebot für unter dreijährige Kinder zu schaffen. Die gesetzliche Regelung sieht vor, die Zahl der Krippenplätze vor allem in Westdeutschland von im letzten Jahr um neue Angebote zu erhöhen und damit den örtlichen Bedarf zu decken. Die Bundesregierung wird hierfür den Kommunen ausreichend Mittel zur Verfügung stellen. Auch das Angebot an Ganztagsschulen soll mit Investitionen von rund vier Mrd. Euro bis zum Jahr 2007 erweitert werden. Vor allen Dingen allein erziehenden Müttern fällt es schwer eine Arbeit zu finden, die sich mit der Kindererziehung vereinbaren lässt. Um diesem Missstand entgegenzuwirken wurde 2001 der Anspruch auf Teilzeitarbeit eingeführt. Beim Start des Gesetzes lag der Anteil der Teilzeitbeschäftigten bei 19,8 % und damit im europäischen Mittelfeld. Bis Ende 2003 ist die Zahl, trotz angespannter Arbeitsmarktlage, um fast auf ca. 7,2 Mio. gestiegen. Damit liegt Deutschland nun auf Platz 4 im europäischen Vergleich. Seit 2004 gibt es für Alleinerziehende zusätzlich eine Steuerentlastung, die jährlich beträgt. Damit soll einkommensschwachen Alleinerziehenden die Chance gegeben werden, ohne

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