Teilnahmebedingungen Miles & More Incentive Miles

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1 Teilnahmebedingungen Miles & More Incentive Miles Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen zu Incentive Miles stellen die vertraglichen Konditionen für eine Incentive Miles Partnerschaft dar. Sofern diese Teilnahmebedingungen durch einen bevollmächtigten Vertreter Ihres Unternehmens bei der Anmeldung für das Incentive Miles Programm ( Programm ) und der Bestellung von Incentive Miles akzeptiert werden, erfolgt ein Vertragsschluss zwischen Miles & More International GmbH, Deutschland ("MMI") und Ihrem Unternehmen, wie unten angegeben (das "UNTERNEHMEN ) zur Teilnahme am Miles & More Incentive Miles Programm. MMI behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen der Teilnahme des Unternehmens an dem Programm zuzustimmen oder diese abzulehnen. 1. Definitionen wichtiger Begriffe "Vertrag" ist der von UNTERNEHMEN eingereichte und von Miles & More akzeptierte Incentive Miles-Antrag. "Incentive Programm" bedeutet: ein von UNTERNEHMEN eingerichtetes Programm, durch das Kunden und Mitarbeiter bei Kauf von Produkten oder Leistungen oder bei Erreichung von Zielen des Unternehmens mit Prämienmeilen belohnt bzw. incentiviert werden können. "M&M-Teilnehmer" bedeutet: eine natürliche Person, die Teilnehmer des Miles & More-Programms ist. "Miles & More-Programm" bedeutet: das von Lufthansa betriebene und herausgegebene Vielflieger-Programm, durch das ihre treuesten Kunden für die Nutzung von Leistungen der am Miles & More -Programm beteiligten Fluglinien und Partner mit Meilen belohnt werden. "Regeln des Miles & More-Programms" bedeutet: die Teilnahmebedingungen, Regeln und Abläufe gemäß Ziffer 4.4 der Miles & More Teilnahmebedingungen, die für das Miles & More-Programm gelten. Die Miles & More Teilnahmebedingungen finden in jedem Fall Anwendung. "Miles & More-Teilnehmerkonto" bedeutet: ein Meilenkonto gemäß Ziffer 2. der Miles & More Teilnahmebedingungen, das für Miles & More-Teilnehmer zur Erfassung und Buchung von Prämienmeilen eingerichtet wird, die von einem Miles & More Partner-Unternehmen oder einem Incentive Miles Partner an den Miles & More Teilnehmer vergeben wurden. "Prämienmeilen" oder "Miles & More Prämienmeilen " bedeutet: die Prämienmeilen, die ein Miles & More-Teilnehmer auf seinem Konto erhält und die vorher von - 1 -

2 UNTERNEHMEN für sein Incentive-Programm nach diesen Teilnahmebedingungen erworben worden sind. Diese können von dem Teilnehmer in derselben Weise eingelöst werden wie andere Meilengutschriften aus dem Miles & More- Programm. Dieser Vertrag umfasst nicht die Vergabe von Status-Meilen (Meilen, die es dem Inhaber ermöglichen, einen Kundenstatus zu erreichen oder zu erhalten wie "Frequent Traveller", "Senator" oder "HON Circle Member"). Incentive Miles" bedeutet: die von UNTERNEHMEN nach diesen Teilnahmebedingungen erworbenen und von MMI dem Incentive-Miles-Konto des Unternehmens nach Erhalt der Zahlung gutgeschriebenen Meilen. Nur nach Gutschrift der Meilen an einen Kunden oder Empfänger werden diese zu Miles & More Prämienmeilen. "Incentive Miles Partner" bedeutet: UNTERNEHMEN, das am Incentive Miles- Programm teilnimmt und Prämienmeilen an geeignete Teilnehmer seines Incentive Programms, wie oben beschrieben, vergeben kann. "Incentive Miles Konto" bedeutet: ein Konto, das für UNTERNEHMEN (Incentive Miles Partner) eingerichtet wurde, um einen Überblick und eine Verwaltung seiner Incentive Miles zu ermöglichen. Dieses Konto ist kein Miles & More- Teilnehmerkonto, daher sind Verfügungen oder Buchungen mittels Miles & More- Kreditkarte oder Miles & More-Karte nicht möglich. "B2B-Zielgruppe" bedeutet: Personen einer geschlossenen oder definierten Gruppe der geschäftlichen Lieferanten oder der Kundenseite unter Ausschluss von privaten Einzelkunden. "B2C-Zielgruppe" bedeutet die undefinierte Gruppe der nicht geschäftsbezogenen - privaten Einzelkunden/Endkunden. "Mitarbeiter" bedeutet: eine Person, die in einem vertraglich geregelten Arbeits-, Dienst- oder Anstellungsverhältnis mit UNTERNEHMEN steht. " Kunden und "Empfänger bedeutet: Mitglieder der Zielgruppen und Mitarbeiter, denen als Incentive von UNTERNEHMEN Prämienmeilen zugewiesen werden. "Gutscheincode" oder "Code" bedeutet: die Zeichenfolge, die für eine bestimmte Anzahl von Prämienmeilen steht, die mit einer besonderen Werbemaßnahme (Promotion) zusammenhängt und die über die Incentive Miles-Homepage generiert und von UNTERNEHMEN an einen Empfänger vergeben wird. Sie kann durch den Empfänger selbst über die Miles & More-Homepage seinem Konto gutgeschrieben werden. 2. Zielgruppen für Incentive Miles UNTERNEHMEN kann gekaufte Incentive Miles für eigene Incentive-Aktivitäten in seinem Land und auf seinen Märkten bei B2B-Zielgruppen nutzen. UNTERNEH- MEN kann diese Meilen B2C-Zielgruppen in allen Ländern außer Deutschland und Österreich als Anerkennung zuweisen. UNTERNEHMEN ist dafür verantwort

3 lich, sicherzustellen, dass B2C-Kunden in Deutschland und Österreich nicht schwerpunktmäßige Zielgruppe von Incentive Miles Promotions werden. Die Genehmigung zur Einrichtung einer Partnerschaft hängt von den in Abschnitt 5.2 angegebenen Bedingungen ab. Des weiteren kann UNTERNEHMEN im Rahmen von betrieblichen Incentivierungsprogrammen Incentive Miles an eigene Mitarbeiter als Anerkennung vergeben. Die Bedingungen zur Vergabe von Incentive Miles an Mitarbeiter bestimmt UNTERNEHMEN selbst und in eigener Verantwortung. 3. Kauf von Incentive Miles 1) Incentive Miles können ab Euro erworben werden. 2) Es gelten die im Antrag genannten Preise für Incentive Miles. Diese können sich ohne vorherige Benachrichtigung ändern. Änderungen wirken sich nur bei neuen Käufen aus und nicht auf bereits gekaufte Incentive Miles. 3) Bei Teilnahme am Incentive Miles Programm richtet MMI ein Online-Incentive Miles-Konto für UNTERNEHMEN ein. 4) UNTERNEHMEN definiert und benutzt dafür ein Passwort und eine Benutzerkennung (User ID). UNTERNEHMEN ist zum sorgfältigen Umgang mit dem Passwort und der Benutzerkennung verpflichtet. 5) Incentive Miles werden von MMI dem Incentive-Miles-Konto des Unternehmens gutgeschrieben, sobald MMI die Zahlung für die bestellten Incentive Miles erhalten hat. Die Bezahlung der Rechnung kann per Überweisung oder Kreditkarte erfolgen. 4. Zweck und Verteilung 1) UNTERNEHMEN führt Incentive Programme durch, bei denen Teilnehmer maximal Prämienmeilen pro Kalenderjahr erwerben können. Der Zweck, die Art und Details von solchen Incentive-Programmen müssen in dem Computer-Antragsformular kurz beschrieben werden und beeinflussen die Genehmigung des Unternehmens als Incentive Miles-Partner. Wichtige Änderungen an der Struktur des Meilen-Belohnungssystems oder Details des Incentive-Programms müssen vorher schriftlich von MMI genehmigt werden. UNTERNEHMEN ist einverstanden, dass MMI nach eigenem Ermessen die Teilnahme des Unternehmens am Programm in Form einer Referenz in eigenen Miles & More Medien (in Print- oder elektronischer Form) bewerben darf. 2) Incentive Miles können auf zweifache Weise als Prämienmeilen vergeben werden: a. Direkt-(online)-Gutschrift durch UNTERNEHMEN: in diesem Fall kann UNTERNEHMEN über direkte Eingabe oder, bei größeren Datenmengen, durch Upload einer (speziell formatierten) Empfängerliste, Meilen den Kon

4 ten der Empfänger gutschreiben (über MMI), wenn die für die Gutschrift benötigten Daten vorliegen. UNTERNEHMEN ist für die Vollständigkeit und Qualität der Daten verantwortlich. MMI ist nicht verpflichtet, falsche oder unvollständige Datensätze zu verarbeiten, wenn MMI nicht für Fehler verantwortlich ist. Zusätzliche Kosten, die sich aus Fehlern in gelieferten Datensätzen ergeben, werden von UNTERNEHMEN getragen, es sei denn, MMI ist für Fehler verantwortlich. b. (Indirekte) Gutschrift über Incentive Miles-Gutscheincodes, die durch UNTERNEHMEN an die Empfänger ausgegeben werden. In diesem Fall kann UNTERNEHMEN s oder gedruckte Gutscheine mit Codes oder auch Listen mit Codes generieren. Diese Codes erlauben es, dass der Empfänger den Code über eine Online-Maske selber eingibt, um die mit der Werbung und dem Zertifikat verbundene Anzahl an Meilen auf seinem Miles & More Konto gutschreiben zu lassen. Eingabe erfolgt auf der Miles & More Homepage. 3) Die Vergabe muss im Einklang mit Abschnitt 7 dieser Bedingungen erfolgen. Wenn die Zertifikat-Codes in anderer Weise als durch die automatisch generierten Zertifikate vergeben werden (insbesondere durch Eindruck in eigene Gutscheine), ist der folgende Aufdruck obligatorisch: "Dieser Gutschrift-Code darf nur von der Person eingelöst werden, an die dieser Code von einem Miles & More Partnerunternehmen vergeben wurde. Verkauf, Tausch oder sonstiges entgeltliches Anbieten dieser Codes ist nicht gestattet. In einem solchen Fall wird der Gutschein-Code ungültig und Prämienmeilen aus diesem Gutscheincode werden nicht mehr gutgeschrieben." 5. Anmeldung zur Incentive Miles Kooperation 1) MMI sammelt und speichert die Informationen über UNTERNEHMEN und die im Antragsformular online von UNTERNEHMEN angegebenen Zwecke für die Kooperation. Wenn die Zustimmung von MMI oder den Miles & More Mitherausgebern nicht innerhalb von zehn (10) Werktagen erteilt wird, gilt der Antrag des Unternehmens als abgelehnt. 2) MMI ist es nicht erlaubt, Incentive Miles an bestimmte Branche zu verkaufen, insbesondere in Zusammenhang mit: Militär, Glücksspiel, Gewalt, Rassismus, Diskriminierung, sexuellem oder pornografischem Bezug oder Inhalt Wenn eine solche Anmeldung eingegangen ist, die nach sorgfältiger Einschätzung von MMI einer solchen Einschränkung unterliegt, ist die Teilnahme des Unternehmens nicht möglich. 6. Gültigkeit von Incentive Miles Die Gültigkeit der erworbenen Incentive Miles hängt von der Wahl der Vergabemöglichkeit wie folgt ab: - 4 -

5 1) Incentive Miles für die Vergabe als Direkt Gutschrift : Alle gekauften Incentive Miles müssen innerhalb von einem (1) Jahr ab Erwerb nach den Bestimmungen dieses Vertrages durch UNTERNEHMEN an Empfänger vergeben werden. Incentive Miles, die vor Einlösung ablaufen, werden automatisch ungültig und nicht erstattet. 2) Incentive Miles für die Vergabe als Gutscheincode per oder Gutschein- Ausdruck aus der Incentive Miles Online Anwendung: Diese sind bis drei Monate über die in 6.1 beschriebene Gültigkeit hinaus einlösbar. 3) Incentive Miles als Gutschein Codes (Listen): Diese sind ein (1) Jahr ab Erstellung der Codes gültig. Beträge für Incentive Miles, die an UNTERNEHMEN vergeben, aber bis zum Ablauf des Gültigkeitsdatums nicht vom Miles & More Teilnehmer eingelöst wurden, verfallen und werden nicht erstattet. 7. Einschränkungen für die Vergabe von Incentive Miles UNTERNEHMEN vergibt Incentive Miles ohne Kosten für den Teilnehmer nur an qualifizierte Teilnehmer am Incentive-Programm des Unternehmens und nur für einen oder mehrere der folgenden Zwecke: i) Prämien für Kunden als Anerkennung oder Incentive in B2B-Beziehungen (weltweit) oder B2C-Beziehungen (weltweit außer Deutschland und Österreich); ii) Mitarbeiterprämie, Anerkennung oder Incentive. Auf keinen Fall darf das UNTERNEHMEN: i) Incentive Miles an Mitarbeiter zur Nutzung für Geschäftsreisen für UN- TERNEHMEN vergeben; oder ii) während eines (1) Kalenderjahres mehr als Prämienmeilen an einen einzelnen Kunden oder Mitarbeiter vergeben. 8. Beendigung des Vertrages 1) Wenn Incentive Miles, die auf Grundlage dieses Vertrages von UNTERNEH- MEN gekauft und vergeben worden sind, weiterverkauft oder für unzulässige Zwecke vergeben oder benutzt werden (einschließlich der unter Abschnitt 5.2) genannten Fälle), kann MMI nach eigener Wahl diese Meilen stornieren, für ungültig erklären oder ihre Einlösung ablehnen. Außerdem ist MMI berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. 2) Der Vertrag endet ohne weiteres Zutun nach sechs (6) Monaten, in denen der Stand des Incentive Miles-Kontos des Unternehmens gleich Null (0) bleibt. Das Incentive Miles-Konto des Unternehmens wird mit Ende des Vertrages geschlossen. Die Rechte von MMI, diesen Vertrag aus wichtigen Gründen zu kündigen (z.b. schwerer Verstoß gegen den Vertrag) bleiben davon unberührt

6 9. Markenzeichen, Logos und Kommunikation 1) Im Falle eines Incentive Programms mit einer B2B oder Mitarbeiter Zielgruppe ist die Nutzung des "Lufthansa Miles & More-", Partner von Miles & More-" oder andere Lufthansa- oder Miles & More-Marken, Markenzeichen, Markenbezeichnungen, Markennamen, Urheberrechte, Logos, Embleme oder anderes geistiges Eigentum (gemeinsam bezeichnet als "Markenzeichen") in externer Kommunikation (Anzeigen, Werbemittel, etc.) nicht gestattet. 2) Im Falle eines Incentive-Programms mit einer B2C-Zielgruppe kann UNTER- NEHMEN im Einvernehmen mit den örtlichen Lufthansa- oder Miles & More- Verkaufsrepräsentanten in jedem Land bestimmte Miles & More-Namen und Markenbezeichnungen benutzen. Die Bedingungen für die Nutzung der Namen und Markenbezeichnungen sowie für zusätzliche Marketing- Kommunikation in Miles & More- oder Lufthansa-Medien sind nicht Teil dieses Vertrages und müssen separat mit Lufthansa oder Miles & More in dem betreffenden Land des Unternehmens ausgehandelt werden. 3) Alle Anzeigen- und Werbematerialien, die "Lufthansa Miles & More-", Partner von Miles & More-" oder andere Lufthansa- oder Miles & More-Marken- Markenzeichen, Markenbezeichnungen, Markennamen, Urheberrechte, Logos, Embleme oder anderes geistiges Eigentum (gemeinsam bezeichnet als "Markenzeichen") nutzen, müssen vorher von Lufthansa / Miles & More im betreffenden Land schriftlich genehmigt werden. UNTERNEHMEN muss per Fax vorläufige abgezeichnete Konzepte, Probedrucke oder endgültige Drucke bei MMI (Deutschland), dem örtlichen Lufthansa-Verkaufsrepräsentanten oder Miles & More Mitherausgeber (Österreich: Austrian Airlines, Polen: LOT Polish Airlines) mit dem Hinweis " Incentive Miles Partnership/Partnerschaft", vorlegen. Für die Zustimmung sind zehn (10) Werktage einzurechnen. Wenn die Genehmigung von MMI, Lufthansa oder deren Mitherausgebern nicht innerhalb von 10 Werktagen eingehen, gilt der Antrag des Unternehmens als abgelehnt. Jede nicht autorisierte Nutzung solcher Markenzeichen stellt einen wesentlichen Verstoß gegen diesen Vertrag und eine Verletzung der Rechte der Lufthansa, ihrer Partner oder der Rechte von MMI an solchen Markenzeichen dar. Dieser Vertrag beinhaltet nicht die Übertragung von Eigentumsrechten oder die Beteiligung an den Markenzeichen. Wenn keine Zustimmung eingeholt wird, ist MMI berechtigt, diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Es besteht aus diesem Vertrag kein Anspruch auf weitere Beratung durch Lufthansa, Lufthansa Partnern und MMI hinsichtlich der Einbindung der Prämienmeilen in die Marketingstrategie und Aktivitäten des Unternehmens 4) Jede Kommunikation in Bezug auf Presseinformationen (Presseveröffentlichungen, Konferenzen usw.) über die Kooperationen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch MMI. UNTERNEHMEN muss alle Entwürfe, Veröffentlichungen oder Konzepte durch Faxversand bei MMI (Deutschland), dem örtlichen Lufthansa-Verkaufsrepräsentanten oder Miles & More Mitherausgeber (Österreich: Austrian Airlines, Polen: LOT Polish Airlines) "zu Hän

7 den: Incentive Miles Partnership" vorlegen. Für das Genehmigungsverfahren sind drei (3) Werktage einzurechnen. Wenn die Genehmigung von MMI, Lufthansa oder deren Partnern nicht innerhalb von 3 Werktagen erteilt wird, gilt der Antrag des Unternehmens als abgelehnt. Jede unautorisierte Nutzung solcher Presseinformationen stellt einen wesentlichen Verstoß gegen diesen Vertrag und eine Verletzung der Rechte der Lufthansa, ihrer Partner oder der Rechte von MMI dar. 10. Datenspeicherung UNTERNEHMEN ist für die ordnungsgemäße Dokumentation im Rahmen der Meilenvergabe verantwortlich. i. UNTERNEHMEN muss vollständig die an Teilnehmer des Unternehmensprogramms vergebenen Meilen erfassen und speichern. Bei begründetem Interesse kann MMI von Zeit zu Zeit verlangen, dass UNTERNEHMEN schriftlich durch entsprechende Nachweise oder Kopien von Belegen bestätigt, dass eine Person/Personen, die als Meilen sammelnd vermerkt ist/sind, bei UNTER- NEHMEN tatsächlich Meilen verdient (oder nicht verdient) hat/haben. ii. UNTERNEHMEN bewahrt Unterlagen über die Vergabe von Prämienmeilen mindestens zwei Jahre lang ab dem letzten Datum der Vergabe auf und übergibt diese Unterlagen auf Anfrage an MMI. iii. UNTERNEHMEN leitet alle Anfragen zu dem Programm und die Vergabe von Incentive Miles bzw. zur Ausgabe von Gutscheinen/Gutschein-Codes an die Call Center von Lufthansa weiter. 11. Freistellung 1) Jede Partei verpflichtet sich, die jeweils andere Partei von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die in Zusammenhang mit einer Leistung oder sonstigem Handeln der in Anspruch genommenen Partei in Zusammenhang mit diesem Vertrag geltend gemacht werden. Die angemessenen Kosten für die notwendige Rechtsverfolgung trägt in diesem Fall ebenfalls die freistellende Partei, wobei der freistellenden Partei die Möglichkeit der eigenen Rechtsverfolgung eingeräumt wird. 12. Exklusivität Dies ist ein nicht-exklusiver Vertrag und MMI kann Incentive Miles oder vergleichbare Produkte an jede andere Firma verkaufen oder das UNTERNEHMEN kann vergleichbare Produkte von jedem anderen Unternehmen kaufen. 13. Datenschutz und Vertraulichkeit 1) "Vertrauliche MMI-Informationen" sind alle Teilnehmerdaten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Status-Informationen, andere Informationen und Daten, die Eigentum Lufthansa oder MMI sind, sowie alle anderen Informationen, die von MMI mündlich oder schriftlich als vertraulich bezeichnet werden

8 UNTERNEHMEN erkennt an, dass vertrauliche MMI-Informationen alleiniges und ausschließliches Eigentum von MMI/Lufthansa sind. UNTERNEHMEN wird für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren nach Datum dieses Vertrages alle vertraulichen MMI-Informationen vertraulich behandeln und auch seine Mitarbeiter dazu veranlassen diese vertraulich zu behandeln. UNTERNEHMEN wird vertrauliche MMI-Informationen nicht dritten Parteien, einschließlich verbundenen Unternehmern, freigeben oder offen legen. UNTERNEHMEN wird vertrauliche MMI-Informationen für keinen anderen Zweck als dem hierin genannten nutzen. UNTERNEHMEN kann vertrauliche MMI Informationen bekannt geben, aber nur solchen Mitarbeitern des Unternehmens, die diese Informationen kennen müssen, um die Zwecke dieses Vertrages ausführen zu können. Die Parteien verpflichten sich, die anwendbaren Datenschutzbestimmungen zu beachten. 14. Programmänderungen 1) MMI oder Lufthansa können das Incentive Miles-Programm oder die Teilnahme des Unternehmens am Incentive Miles-Programm zu jeder Zeit nach Mitteilung an UNTERNEHMEN aussetzen oder beenden. In diesem Fall muss UNTERNEHMEN unverzüglich alle nicht genutzten Incentive Miles an MMI zurückgeben und, wenn kein Versäumnis des Unternehmens nach diesem Vertrag vorliegt, erstattet MMI UNTERNEHMEN den Betrag, den es an MMI für diese nicht genutzten und nicht vergebenen Incentive Miles gezahlt hat. 2) MMI oder Lufthansa behalten sich das Recht vor, das Miles & More-Programm und die Regeln für das Incentive Miles-Programm sowie Vorschriften, Reiseprämien und Einlösewerte und besondere Angebote jederzeit ohne Ankündigung zu ändern. Lufthansa und MMI behalten sich auch das Recht vor, das Miles & More-Programm und/oder das Incentive Miles-Programm entsprechend Ziffer 4.4 der Miles & More Teilnahmebedingungen zu beenden. 15. Steuerliche Verpflichtungen 1) UNTERNEHMEN zahlt alle national geltenden Verkaufs- oder Nutzungssteuern, jedoch zahlt keiner der Vertragspartner Steuern oder Steuerzuschläge, die durch das Einkommen, das Nettovermögen, Franchise, Eigentum oder Käufe des jeweils anderen Partners bestimmt werden; diese werden ausschließlich vom anderen Partner gezahlt. UNTERNEHMEN entschädigt und verteidigt MMI und hält MMI schadlos von und gegen alle Verpflichtungen, die sich aus nationalen, gesetzlich nach diesem Vertrag zu zahlenden Verbrauchssteuern, Zinsen oder Vertragsstrafen ergeben, und UNTERNEH- MEN leistet unverzüglich Rückerstattung an MMI, wenn MMI solche Steuern, Zinsen oder Vertragsstrafen im Namen des Unternehmens gezahlt hat. 2) UNTERNEHMEN ist dafür verantwortlich, die Teilnehmer über alle Risiken und Vorschriften in Zusammenhang mit den für die Empfänger der Prämienmeilen (Kunden, Mitarbeiter) geltenden Einkommenssteuern zu informieren

9 UNTERNEHMEN entschädigt und verteidigt MMI und hält sie schadlos von allen Verpflichtungen, die sich aus nationalen Verbrauchssteuern und Haftbarkeiten, Schadenersatz, Verlusten, Ausgaben, Kosten, Ansprüchen, Forderungen, Klagen, Geldbußen oder Urteilen ergeben, einschließlich und ohne Einschränkung angemessene Anwaltsgebühren, Kosten und damit zusammenhängende Ausgaben, die Kunden und Empfängern entstehen, denen Prämienmeilen aufgrund der Incentives von UNTERNEHMEN gutgeschrieben wurden. 16. Geltendes Recht und Zuständigkeit/Gerichtsstand Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Frankfurt/Main. Jede Partei ist außerdem berechtigt, am für den Sitz der anderen Partei zuständigen Gericht zu klagen. 17. Haftung Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Vorliegen einer Garantie ist die Haftung unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit ebenfalls unbeschränkt. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung beschränkt auf darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden in Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens. Jede weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist - außer für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz - ausgeschlossen. 18. Schlussbestimmungen 1) Diese Vereinbarung begründet zwischen den Parteien weder eine Gesellschaft noch ein anderes gesellschaftsähnliches Verhältnis wie z.b Vereinigung, Partnerschaft, ein Joint Venture oder eine Beziehung zwischen Auftraggeber und Beauftragtem zwischen den Vertragspartnern oder deren verbundenen Unternehmen oder Tochterunternehmen, und es wird keinem Vertragspartner weder ausdrücklich noch indirekt das Recht oder die Befugnis gegeben, eine solche Pflicht oder Verpflichtung von Seiten des anderen Vertragspartners zu schaffen. UNTERNEHMEN verzichtet ausdrücklich auf solche Beziehungen und erklärt sich einverstanden, dass die Vertragspartner gegenüber einander keine treuhänderische Verpflichtung oder andere besondere oder angedeutete Verpflichtungen haben, die nicht ausdrücklich in diesem Vertrag genannt sind. 2) UNTERNEHMEN darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von MMI diesen Vertrag oder ein Recht oder eine Pflicht daraus keiner dritten Partei übertragen

10 Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag sind nur wirksam und verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen und von beiden Vertragspartnern unterzeichnet werden. 4) Durch Annahme dieses Vertrages und Übertragung des Teilnahmeformulars an MMI erkennt UNTERNEHMEN die hierin und im Bestellvorgang genannten Bedingungen an. 2) Im Falle, dass Incentive Miles missbräuchlich, entgegen den Bestimmungen dieses Vertrages oder aufgrund falscher Angaben an Kundengruppen des Unternehmens vergeben werden, werden diese Incentive Miles ohne Erstattung einbehalten, wenn sie zur Einlösung vorgelegt werden. Außerdem ist MMI in diesem Fall berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. 3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen dieses Vertrages. Das gilt auch, wenn dieser Vertrag eine Lücke aufweist. Schadenersatzansprüche wegen einer Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit sind ausgeschlossen. Teilnahmebedingungen Fassung: 11/

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