Wesentliche Regelungen auf einen Blick

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1 1 Info-Blatt zur Schülermentorenausbildung 2010/2011 Wesentliche Regelungen auf einen Blick Abrechnung der Lehrgänge - Zuschuss pro Mentor/in 65 Euro s. S. 1 Absage eines Lehrgangs s. S. 2 Ansprechpartner und Zuständigkeiten s. S. 3 Eigenbeteiligung der Teilnehmer/innen: 20 Euro s. S. 4 Internetseite Schülermentoren Sport: s. S. 5 Lehrgangszeitraum: Mitte Januar 2011 bis Ende Juli 2011 s. S. 5 Mentoren und Gewaltprävention s. S. 5 Online-Verfahren zur Anmeldung über Schulleitung s. S. 6 Zulassungsverfahren / Meldeschluss: s. S. 8 ( Ausschreibung: ab ca. Mitte Oktober 2010 an den Schulen ) Die beim Meldeschluss vorliegenden Meldungen sind maßgebend s. S. 8 Zusätzliche, Dezentrale Lehrgänge: Antragstellung bis s. S. 8 Ausführlichere Informationen zu den o.g. u. anderen Punkten finden Sie auf den folgenden Seiten. Abrechnung der Lehrgänge Eigenbeteiligung Mitsprache der FV bei Zulassung Absage eines gesamten Lehrgangs Einladung zu den Lehrgängen Nachmeldungen Absage der Lehrgangsteilnahme Einsatz an Schulen(SMV-Verordn.) Nicht geeignete SchülerInnen Anreise / Bahntickets Internetseite Schülermentoren Sport Online-Meldeverfahren Ansprechpartner bei Fachverbänden Lehrgangsplätze (Anzahl gesamt) Rückmeldebogen Ansprechpartner u. Zuständigkeiten Lehrgangsunterlagen für Mentoren Zertifikat/Urkunde Aufsichtspflicht (Übernachtung) Lehrgangszeitraum Zielgruppe Disziplinarmaßnahmen Meldetermin Zulasssungsverfahren Mentoren und Gewaltprävention Zusätzl. dezentrale Lehrgänge Abrechnung der Lehrgänge Die Lehrgangsabrechnung mit Belegen und Angabe der Teilnehmerzahl senden Sie bitte nach Beendigung des Lehrgangs an das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport (KM), Herrn Molt, Referat 52, Königstr. 44, Stuttgart. Zur Abrechnung benötigt das LIS den Rückmeldebogen. Pro genehmigtem Zuschussplatz (maximal 20 pro Lehrgang) erhält der Fachverband 65 vom KM. 1

2 2 Absage eines gesamten Lehrgangs Die Mindestteilnehmerzahl bei Meldeschluss für die Durchführung eines Lehrgangs beträgt 15. Liegt die Zahl darunter, kann der Lehrgang nicht zugelassen werden. Lehrgänge dürfen bei Ausfällen von Teilnehmern - ohne dass Nachrücker vorhanden sind - die Zahl 12 nicht unterschreiten, sonst müssen sie abgesagt werden. Die Absage eines gesamten Lehrgangs muss in Absprache zwischen Fachverband und Schulverwaltung (LIS) erfolgen Absage der Lehrgangsteilnahme Um die Anzahl leichtfertiger Absagen zu vermindern, gilt auch in diesem Schuljahr die Regelung: Lehrgangsabsagen müssen über die Schulleitung bzw. durch die Kontaktlehrkraft beim zuständigen Regierungspräsidium erfolgen. Da dies voraussichtlich nicht immer der Fall sein wird, sind Schulleitung bzw. Schüler vom LIS oder Fachverband auf diese Regelung hinzuweisen. Anreise zu den Lehrgängen / kostenlose Bahntickets Die Anreise erfolgt in der Regel mit der Bahn. Die Schülermentoren erhalten hierfür für sie kostenlose Bahntickets. Diese werden vom LIS ca. 4-6 Wochen vor Lehrgangsbeginn mit den Lehrgangsunterlagen an die Fachverbände versandt. Teilnehmer aus dem Nahverkehrsbereich erhalten einen Hinweis auf Fahrtkostenerstattung. Kosten für Fahrten mit dem Taxi werden dabei nicht erstattet. Zur Beachtung: Die Tickets sind zwar aus technischen Gründen mit 0,00 Euro ausgewiesen, müssen aber vom Kultusministerium bezahlt werden! Seit stellt die DB generell für die Schülermentoren nur noch Nahverkehrsfahrkarten aus, die bei Nicht-Gebrauch sofort ans LIS zurückgeschickt werden müssen. Die Bahntickets gelten nur bis zu den ausgewiesenen Bahnhöfen, u. U. ist eine zusätzliche Fahrkarte von den Schülern zu lösen, diese Fahrtkarte wird vom Kultusministerium und Landesinstitut für Schulsport nicht bezahlt. Darauf sollten die Schüler/innen in der Einladung ggf. hingewiesen werden. Ministerium für Kultus, Jugend und Sport und das Landesinstitut für Schulsport übernehmen diesbezüglich keine Kosten für erhöhtes Beförderungsgeld (wegen fehlendem Fahrausweis zwischen Bahnhof und Sportschule). Zielbahnhöfe: Sportschule Ruit = Esslingen od. Stuttgart Sportschule Schöneck = KA-Durlach Sportschule Steinbach = Baden-Baden Sportschule Tailfingen = Albstadt-Ebingen Stuttgart-Stammheim = Stuttgart-Zuffenhausen Schönblick = Oberstdorf LLZ Breisach = Breisach LLZ Biberach = Biberach Bei Lehrgangsorten, die nicht oder nur sehr schlecht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen sind, sollte den Jugendlichen eine adäquate Anreisemöglichkeit angeboten werden. 2

3 3 Ansprechpartner und Zuständigkeiten LSV: Zusammenstellung der Lehrgänge und Termine in Absprache mit Fachverbänden und Sportschulen. Frau Evelin Auwärter, LSV c/o WLSB, Fritz-Walter-Weg 19, Stuttgart Tel. 0711/ Fax: 0711/ Festlegung der Rahmenbedingungen und Eckdaten mit dem KM, dem LIS und den RP s Herr Wolfgang Eitel, LSV c/o BSB Nord, Am Fächerbad 5, Karlsruhe Tel. 0721/ Fax: 0721/ w.eitel@badischer-sportbund.de Fachverbände: Durchführung der Lehrgänge, Einladung der Schüler/innen, Rückmeldung an das LIS. KM: Genehmigung, Abrechnung der Lehrgänge, Grundsatzfragen Herr Dr. Matthias Molt, Referat 52, Königstr. 44, Stuttgart, Tel: 0711 / Fax: 0711 / Matthias.Molt@KM.KV.BWL.DE Regierungspräsidien: Erfassen der Meldedaten, Zulassungen, Lehrgangsabsagen, Nachrücker (in Absprache mit LIS). RP Stuttgart: Herr Burkhardt, Breitscheidstr. 42, Stuttgart, Tel: 0711 / Abt. Schule und Bildung Fax: 0711 / Klaus.Burkhardt@RPS.BWL.DE RP Karlsruhe: Herr Reuter, Hebelstr. 2, Karlsruhe, Tel / Abt. Schule und Bildung Fax 0721 / Manfred.Reuter@RPK.BWL.DE RP Tübingen: Frau Holler/ Herr Schmoll Tel / /-2135 Abt. Schule und Bildung Keplerstr. 2, Tübingen, Fax / Christina.Holler@RPT.BWL.DE RP Freiburg: Herr Dr. Friedmann, Eisenbahnstr. 68, Freiburg,Tel / Abt. Schule und Bildung Fax 0761 / Karl.Friedmann@RPF.KV.BWL.DE LIS: Gesamtkoordination, Erstellung der Ausschreibung, Verwaltung der Daten der Lehrgangsteilnehmer nach erfolgter Zulassung, Vorbereiten der Lehrgangseinladungen (Teilnehmerlisten, Adressen, Fahrkarten) durch die Fachverbände, Erstellung und Versand der Urkunden. Landesinstitut für Schulsport, Schulkunst und Schulmusik Tel / Herr Rüdiger Trejtnar, Fax / Reuteallee 40, Ludwigsburg ruediger.trejtnar@lis.kv.bwl.de Aufsichtspflicht (Übernachtung) Die Fachverbände haben während der Lehrgänge die Aufsichtspflicht zu gewährleisten. Dies gilt insbesondere auch für die Übernachtung. Disziplinarmaßnahmen Werden durch das Verhalten während eines Lehrgangs disziplinarische Maßnahmen in Erwägung gezogen (z. B. Ausschluss oder Verwarnung), sollten diese in Absprache zwischen Fachverband und dem entsprechenden Regierungspräsidium erfolgen. RP und Fachverband sprechen dann gemeinsam die Maßnahme ab. Das RP informiert die Betroffenen (Schulleitung, Schüler) über die Maßnahme, der Fachverband informiert das LIS telefonisch und/ oder nach Lehrgangsende per Rückmeldebogen. 3

4 4 Eigenbeteiligung Die Eigenbeteiligung pro Teilnehmer/in beträgt im Schuljahr 2010/2011 je Lehrgang 20 Euro. Der Fachverband sammelt die Eigenbeteiligung während des ersten Lehrgangsteils ein (auch bei zweiteiligem Lehrgang wird die Gebühr nur einmal fällig). Sonderregelungen sind vom Kultusministerium zu genehmigen. Einladungen zu den Lehrgängen Der jeweilige Fachverband lädt die Schülerinnen und Schüler zum Lehrgang ein. Zu diesem Zweck erhalten die Fachverbände ca. 4-6 Wochen vor Beginn des Lehrgangs vom LIS eine Teilnehmerliste und den Rückmeldebogen sowie Bahntickets und Anreisehinweise in bereits adressierten Briefumschlägen, denen die Verbände die Lehrgangseinladungen beilegen. Die Einladungen müssen über die Schulleitung an die Jugendlichen erfolgen, da diese ja vom Unterricht befreit werden müssen. Die Schüler sind darauf hinzuweisen, dass Absagen über die Schulleitung bzw. über den Kontaktlehrer an das zuständige Regierungspräsidium erfolgen müssen. Mit einer Vorlaufzeit an den Schulen muss gerechnet werden, die Einladungen sollten deshalb spätestens 3 Wochen vor Beginn des Lehrgangs an den Schulen sein. Einsatz der Mentorinnen und Mentoren an den Schulen / Grundlage: SMV-Verordnung Verordnung des Kultusministeriums über Einrichtung und Aufgaben der Schülermitverantwortung vom 8. Juni 1976 (K.u.U. S. 1169), geändert am (K.u.U. S. 1286), am (K.u.U. S. 408) und am (K.u.U. S. 575)II. AUFGABEN 14 Veranstaltungen (1) Die Veranstaltungen der SMV, die auf dem Schulgelände stattfinden, sind Schulveranstaltungen. Als solche genießen sie Schutz und Förderung der Schule, unterliegen aber auch ihrer Aufsicht. Das gleiche gilt für Veranstaltungen der SMV außerhalb des Schulgeländes, die vom Schulleiter ausdrücklich als Schulveranstaltung anerkannt worden sind. (2) Alle Veranstaltungen der SMV, die als Schulveranstaltung stattfinden sollen, sind rechtzeitig vorher dem Schulleiter anzuzeigen. Dieser hat bei Veranstaltungen innerhalb des Schulgeländes, die nach Art, Ausmaß oder Zeitpunkt den üblichen Schulbetrieb erheblich überschreiten, den Schulträger zu hören. Der Schulleiter muss der Durchführung der Veranstaltung als Schulveranstaltung unter Angabe von Gründen mit bindender Wirkung widersprechen, wenn 1. Inhalt und Ziel der Veranstaltung gegen die bestehende Rechtsordnung gerichtet sind; 2. die Veranstaltung mit einer besonderen Gefahr für die Schüler verbunden ist; 3. eine schwere Beeinträchtigung der Aufgaben der Schule oder eine unzumutbare Belastung des Schulträgers zu befürchten ist; 4. für hinreichende Aufsicht nicht gesorgt werden kann; 5. eine ordnungsgemäße Finanzierung nicht gesichert erscheint. (3) Die Ausübung der Aufsicht richtet sich nach der Art der Veranstaltung sowie nach Alter und Reife der Schüler. Soweit nicht die Aufsichtsführung durch einen Lehrer erforderlich ist, kann den Schülern die selbstverantwortliche Durchführung der Veranstaltung übertragen werden. In diesem Fall betraut der Schulleiter auf Vorschlag der für die Veranstaltung verantwortlichen Schüler mit der Aufsicht ihm geeignet erscheinende Schüler, die mindestens 16 Jahre alt sein sollen. Ihre Erziehungsberechtigten müssen sich damit einverstanden erklären. (4) Die Aufsichtsführung durch einen Lehrer ist erforderlich, wenn es die Art der Veranstaltung - insbesondere im Hinblick auf das Alter der daran teilnehmenden Schüler oder wenn sie erhöhte Gefahren mit sich bringt - gebietet. Die hierfür bestimmten Lehrer können sich bei ihrer Aufsicht der Mithilfe geeigneter Schüler bedienen. (5) Werden Schüler mit der Führung der Aufsicht betraut oder zur Mithilfe bei der Aufsichtsführung herangezogen, ist ihnen innerhalb ihrer Befugnisse erteilten Anordnungen von den anderen Schülern Folge zu leisten. 4

5 5 Internetseite Schülermentoren Sport Auf der Internetseite des Landesinstituts für Schulsport findet sich ab ca. Mitte Oktober die Lehrgangsausschreibung mit den entsprechenden Terminen ( zum Downloaden. Lehrgangsplätze und Anzahl der Lehrgänge im Schuljahr 2010/2011 Bei voller Auslastung stehen in diesem Schuljahr voraussichtlich wieder ca.1000 Ausbildungsplätze zur Verfügung (50 Lehrgänge á 20 TN). Zusatzlehrgänge s.s. 8!) Lehrgangsunterlagen für die Schülermentoren Begleitend zur Ausbildung sollen die Jugendlichen von den Fachverbänden Lehrgangsunterlagen erhalten, die auch für die spätere Arbeit nützlich sind. Diese Unterlagen sollen für die Jugendlichen kostenlos sein. Lehrgangszeitraum: Mitte Januar 2010 bis Ende Juli 2010 Die Lehrgänge sind für das Schuljahr 2010/2011 ausgeschrieben und müssen deshalb spätestens mit dem Beginn der Sommerferien 2010 abgeschlossen sein. Mentoren und Gewaltprävention Kennzeichen des Sports ist seine Regelhaftigkeit, in dessen Zentrum das Fairplay steht. Wer Sport treibt, muss dessen Regeln akzeptieren. Wer gewinnen will, muss auch verlieren können. Wer einen entsprechend gestalteten Sport dauerhaft ausübt, lernt Regeln einhalten und Frustrationen ertragen dies sind auch entscheidende Aspekte der Gewaltprävention. Sport ist immer auch eine soziale Angelegenheit, ein Lernfeld für den Erwerb sozialer Kompetenzen. Sporttreiben ist mit Emotionen verbunden. Laut der DOSB-SPRINT-Studie tragen Bewegung und Sport entscheidend zum Wohlbefinden an der Schule bei, zwei Drittel der Kinder und Jugendlichen freuen sich auf die nächste Sportstunde. Sport bietet die Möglichkeit, etwas zu lernen und zu leisten und dies in verschiedenen Bewegungsfeldern. Sport schafft Erfolgserlebnisse, aber auch Niederlagen, die es zu bewältigen gilt. Sport ist für viele Kinder und Jugendliche sinnvoll gestaltete Zeit und eine Möglichkeit, das Selbstwertgefühl zu steigern. Sport gilt deshalb als geeignetes Mittel der Gewaltprävention. Durch das gemeinsame Interesse am Sport oder einer Sportart bieten sich über Sport- und Bewegungsangebote auch gute Möglichkeiten der Integration. Sport kann Menschen zusammenbringen. Er bietet immer auch ein Feld der Begegnung und des Kennenlernens. Schulsportmentorinnen und -mentoren gestalten mitverantwortlich sportliche Angebote in Schule und Verein. Dadurch ist die Tätigkeit eines Schülermentors in gewisser Weise auch gewaltpräventiv und integrativ. Dabei gehen die Mentorinnen und Mentoren mit gutem Beispiel voran und sind Vorbild für ihre Mitschülerinnen und Mitschüler. Ohne die Jugendlichen dabei zu überfordern, sollten die Mentorinnen und Mentoren darauf hingewiesen werden, dass sich diese Vorbildrolle nicht nur auf das rein Sportliche bezieht. Die Möglichkeiten der Gewaltprävention und Integration durch Sport und was die Schülermentoren und -mentoren dazu beitragen können, sollen in der Ausbildung thematisiert werden. Dies kann sowohl im theoretischen Bereich des Ausbildungsplanes (Aufgaben, Rechte und Pflichten der Schulsportmentoren) als auch begleitend zu den sportpraktischen Bereichen erfolgen. Zur Thematisierung des Aspekts der Gewaltprävention in ihrer konkreten Arbeit an den Schulen können die Schülermentorinnen und -mentoren Sport auf das Programm des Kultusministeriums "Sport macht Freunde" zurückgreifen. Im Rahmen dieser Maßnahme stellen Schulen schulsportliche Veranstaltungen unter das Motto "Sport macht Freunde". Förderungswürdige Projekte erhalten über die Stiftung "Sport in der Schule" eine finanzielle Unterstützung. Darüber hinaus wird an die Schulen eine 5

6 6 prominente baden-württembergische Sportlerin bzw. ein Sportler für den Tag der Veranstaltung vermittelt. Besondere Berücksichtigung und Förderung erfahren schulsportliche Maßnahmen, die über den Veranstaltungscharakter hinaus wirken, indem Schulen die Veranstaltung zum Anlass nehmen, sich ein "Programm" im Sinne der Gewaltprävention zu geben und/oder mit außerschulischen Partnern zusammen wirken. Das Projekt "Sport macht Freunde" wird betreut durch das Landesinstitut für Schulsport Baden- Württemberg (LIS), Frau Monika Wagner-Kutinova. Weiter Informationen finden sich auf der Homepage des LIS oder unter "Projektgruppen". Mitsprachemöglichkeit der Fachverbände bei der Zulassung Eine Mitsprache ist grundsätzlich erwünscht und möglich, da dadurch gezielt geeignete Schülerinnen und Schüler empfohlen werden können. Dabei ist aber folgendes zu beachten: - 1. Die Meldung eines gewünschten Schülers muss über die Schulleitung erfolgen und beim zuständigen RP auch vorliegen (ohne korrekte Anmeldung keine Zulassung)! - 2. Ab können die Verbände bei den RPs eingegangene Meldungen als Excel-Dateien anfordern und bis spätestens Zulassungswünsche an die RPs äußern Nach abgeschlossenem Zulassungsverfahren können keine Wünsche mehr berücksichtigt werden. - 4.Meldungen des Fachverbandes oder Vereins direkt an das Regierungspräsidium können nicht angenommen werden (die jeweilige Schule muss online melden!). Nachmeldungen Grundsätzlich sind die Meldezahlen beim Meldeschluss maßgeblich. Unter Umständen können Nachmeldungen jedoch sinnvoll sein, um unterbesetzte Lehrgänge zu komplettieren. Dabei gilt: - Nachmeldungen müssen Ausnahmefälle bleiben. - Nachmeldungen können sich nur auf Lehrgänge beziehen, die bei Meldeschluss mindestens 15 Teilnehmer aufweisen. - Bei voll besetzten Lehrgängen kann grundsätzlich nicht nachgemeldet werden. - Mit der Erstellung der Lehrgangsunterlagen (ca. 8 Wochen vor Lehrgangsbeginn) endet deshalb grundsätzlich jegliche Nachmeldemöglichkeit. Nachmeldungen sind immer Einzelfallentscheidungen der RPs in Absprache mit dem LIS, ein Anspruch darauf besteht nicht. Anfragen sind an das zuständige RP zu richten. Nicht geeignete SchülerInnen Wurden seitens der Schule ungeeignete Schüler/Innen angemeldet, sollte dies nach Lehrgangsende dem LIS im Rückmeldebogen mitgeteilt werden. Dabei sollte der jeweilige Verband detailliert die Gründe der Nicht-Eignung im Vergleich zu den Kriterien der Ausschreibung nennen. Nur so kann seitens des RP der Schule eine entsprechende Rückmeldung gegeben werden. Online Meldeverfahren / Schulinternes Meldeformular Seit dem Schuljahr 2007/2008 erfolgt die Meldung zu den einzelnen Lehrgängen durch die jeweilige Schule ausschließlich per Online-Anmeldung über das Intranet der Kultusverwaltung ( intranet.kv.bwl.net) über die Menüpunkte AnwendungenΒOnlineverfahrenΒStartseite zu Onlineverfahren ΒAnmeldung zur Schülermentorenausbildung Sport. Das schulinterne Meldeformular für das Schuljahr 2010/2011, auf dem Erziehungsberechtigte, Kontaktlehrer und Schulleitung ihre Zustimmung testieren müssen, dient dabei als Grundlage für die Dateneingabe und verbleibt an der Schule. Von den Fachverbänden favorisierte Schüler müssen auf diesem Formular den Schulen gemeldet 6

7 7 werden. Das Meldeformular liegt der Ausschreibung bei und ist zusätzlich auf der Schülermentoren- Internetseite per Download erhältlich ( Rückmeldebogen Bei den Lehrgangsunterlagen befindet sich ein Rückmeldebogen für den Fachverband, der dazu dienen soll, den Informationsaustausch zu erleichtern, und dem LIS ggf. Änderungswünsche, besondere Vorkommnisse u. Ä. mitzuteilen. Nach Lehrgangsende bitte zeitnah an das LIS faxen! Zusätzlich erhält jeder Verband vor Lehrgangsbeginn eine aktualisierte Teilnehmerliste als Exel-Datei zug t, die korrigiert (farbliche Kennzeichnung der Änderungen) möglichst sofort nach Lehrgangsende an das LIS zurückgeschickt werden sollte. Tabu-Termine für Lehrgänge In Ferien und zu Prüfungsterminen sollten nach Möglichkeit keine Lehrgänge durchgeführt werden, da es gerade bei solchen Lehrgangsterminen erfahrungsgemäß häufig zu kurzfristigen Absagen und Änderungswünschen kommt. Relevante Prüfungstermine sind: (Abitur) und (Realschulabschluss). (Termine für Hauptschulen werden hier nicht mehr aufgeführt, da es eine eigenständige Ausbildung Schulsportmentoren HS" gibt). Teil-Lehrgang oder Wochenlehrgang Wurden in der Vergangenheit aus pädagogischen Gründen zwei Teillehrgänge favorisiert, hat sich mittlerweile auch der Wochenlehrgang als praktikabel erwiesen. Die gestiegenen Fahrtkosten konnten damit deutlich gesenkt werden. Wechsel zwischen 2 Lehrgängen eines Verbandes Da einige Fachverbände 2 oder mehr Lehrgänge anbieten, werden des öfteren Anfragen hinsichtlich eines (kurzfristigen) Wechsels innerhalb dieser Lehrgänge gestellt. Sind bereits Fahrkarten ausgestellt und Einladungen verschickt, ist ein solcher Wechsel aufwendig und deshalb nur in wirklich begründeten Ausnahmefällen möglich. Zertifikat / Urkunde Die Schülerinnen und Schüler erhalten bei erfolgreicher Lehrgangsteilnahme ein Zertifikat, das von Herrn Staatssekretär Georg Wacker und dem Präsidenten des jeweiligen Fachverbandes unterschrieben ist (mittels digitalisierter Unterschrift). Voraussetzung ist hierfür die entsprechende Rückmeldung des Fachverbandes nach Lehrgangsende an das LIS (Rückmeldebogen), das die Urkunden erstellt und an die Schulleitungen versendet. Den Wechsel eines Fachverbandspräsidenten bitten wir dem LIS unverzüglich mitzuteilen, damit die Urkundenvorlage aktualisiert werden kann. Zielgruppen Seit dem Schuljahr 2001/2002 gibt es für Hauptschulen eine eigenständige Ausbildung Schulsportmentoren HS. Diese wird dezentral von den Regionalteams der staatlichen Schulämter (SSA) ausgeschrieben und durchgeführt. Ebenfalls eine eigenständige Ausbildung zum Schulsportmentor RS wird an qualifizierten Realschulen in Kooperation mit kompetenten Partnern durchgeführt. 7

8 8 Die Ausschreibung erhalten: Gymnasien der Normalform, Gymnasien in Aufbauform mit Heim, Schulen besonderer Art, Berufliche Schulen, Freie Waldorfschulen, Progymnasien und Realschulen. Um den Regierungspräsidien die Zulassung zu erleichtern, wird wie auch im letzten Jahr in der Ausschreibung folgende Formulierung verwendet:.bewerben können sich Schülerinnen und Schüler, die mit Abschluss des laufenden Schuljahres mindestens 15 Jahre alt werden,.... Damit ist bei der Zulassung nur noch ein Stichtag maßgeblich ( , nicht das jeweilige Lehrgangsende). Zulassungsverfahren/ Meldeschluss Auch in diesem Jahr werden die Meldezahlen beim Meldeschluss maßgeblich sein. Gerade die Fachverbände mit großen Meldezahlen (Handball, Fußball, Volleyball, Basketball) sollten dies im Vorfeld der Lehrgangsplanungen in ihre Überlegungen einbeziehen. Als diesbezügliche Orientierung könnten die Meldezahlen des Schuljahres 2009/2010 dienen. Im Hinblick auf diese Änderung ist es sinnvoll bzw. notwendig, dass die Werbung für die Lehrgänge - etwa in den Organen der Fachverbände - frühzeitig erfolgen muss, damit die Meldungen auch bis zum Meldeschluss im November vorliegen. Ebenso sollten Schülerinnen und Schüler, die der Fachverband für die Zulassung empfehlen möchte, schon im Vorfeld gezielt angesprochen werden. Hinzuweisen ist deshalb besonders auf den Meldeschluss ( ) und dass die Meldung über die Schule erfolgen muss. Ansprechpartner sind die Sportlehrer/innen oder Kontaktlehrkräfte. Zusätzliche Dezentrale Lehrgänge Die Fachverbände können insbesondere bei hohen Anmeldezahlen zusätzliche dezentrale Lehrgänge nach Absprache mit dem Kultusministerium durchführen. Ab können die Verbände bei den RPen eingegangene Meldungen als Excel-Datei anfordern und so gezielt Schüler in Orten mit hoher Bewerberdichte zu dezentralen Lehrgängen zusammenfassen. Der Antrag zur Durchführung eines Zusatzlehrgangs muss bis bei Herrn Dr.Matthias Molt (KM) gestellt und genehmigt werden! Der durchführende Fachverband erhält dann vom KM pro Zusatzlehrgang einen Zuschuss in Höhe von 300 (20 x unbenötigte Tickets á 15 ) und von den Teilnehmern die Eigenbeteiligung( 20x20 = 400 ).. Zum Lehrgang an der Sportschule können dann Schüler aus dem restlichen RP-Gebiet eingeladen werden. Das Infoblatt zur Schülermentorenausbildung 2010/2011 wurde vom Landesinstitut für Schulsport in Abstimmung mit dem Kultusministerium, dem Landessportverband und den Regierungspräsidien erstellt. Landesinstitut für Schulsport, Schulkunst und Schulmusik Reuteallee Ludwigsburg Tel / Fax / Ruediger.Trejtnar@lis.kv.bwl.de 8

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