Wie heißt noch mal mein Problem?
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- Irma Weiß
- vor 8 Jahren
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1 Wie heißt noch mal mein Problem? Dysorthographie dyslektisch Schreibleseschwäche Agraphia Legasthenie Leserechtschreibstörung LRS Dyslexie Dr. Helga Ulbricht, Januar 2001, Seite 1 Folie 1
2 Modell der Teilleistungsschwächen von SCHMIDT (1977) spezifisch genetische Belastung (Erbanlagen) und / oder Erworbene hirnorganische Veränderungen z.b. MCD Verknüpfungsmodus unklar begründen Teilleistungsschwäche in Relation zu Genetisch limitiertem kognitiven Potential (Begabung) Lernanreiz und Übung Alter bzw. Entwicklungsstand Folie 2 Ätiologie und Pathogenese von Teilleistungsschwächen, SCHMIDT, 1977, S.210 Dr. Helga Ulbricht, Januar 2001, Seite 2
3 Ursachen und Symptome von Legasthenie (nach Rosenkötter) Ihc wiel läsn lerrnn Folie 3 Dr. Helga Ulbricht, Januar 2001, Seite 3
4 Welche Bereiche sind von der Legasthenie betroffen? (nach Rosenkötter) Das visuelle System - die visuelle Erfassung - Speicherung und Wiedergabe von Buchstaben und Wörtern - Steuerung der Augenbewegung - Verschmelzung der Seheindrücke (binokulare Fusion) Das auditive System - Lautsegmentation - Rhythmisierung - Auditive Diskrimination (Laut- und Wortunterscheidungsfähigkeit Die Verknüpfung - Buchstaben-Laut-Verknüpfung (Phonem- Graphem) - Verknüpfung von lexikalischem und semantischem Gedächtnis Folie 4 Dr. Helga Ulbricht, Januar 2001, Seite 4
5 Folie 5 Anlage 2 (Attestformular) zum KMS vom Name, Fachbezeichnung, des Facharztes/ der Einrichtung/ der Fachkraft Datum Attest zur Bescheinigung einer Lese- und Rechtschreibstörung (Legasthenie im Sinne von ICD 10, F 81.0) zur Vorlage beim Schulpsychologen Der/Die Schüler/in..., geboren am..., wohnhaft in..., wurde am... ambulant in meiner Praxis untersucht. Auf der Grundlage einer multiaxialen Diagnostik ergab sich eine Lese- und Rechtschreibstörung (ICD 10, F 81.0) isolierte Rechtschreibstörung (Legasthenie ICD 10, F 81.1) isolierte Lesestörung Die Testung der intellektuellen Entwicklung erfolgte mit... Erzielte Werte:... Die Rechtschreibung wurde mit... bestimmt. Erzielte Werte (Gesamtnorm / schulartspezifische Norm)... Die Leseleistung wurde mit... bestimmt. Erzielte Werte:... Die T-Wert-Differenz zwischen Intelligenz und Rechtschreibtest beträgt... Die T-Wert-Differenz zwischen Intelligenz und Leseleistung beträgt... Aussagen zu den 5 Achsen der multiaxialen Diagnostik: Achse I:... Achse II:... Achse III:... Achse IV:... Achse V:... Es handelt sich nicht um eine vorübergehende Lese- und Rechtschreibschwäche. Weitere Details über die Untersuchungsergebnisse enthält der Untersuchungsbericht. Die Erziehungsberechtigten sind mit der Weitergabe einer Abschrift des Untersuchungsberichts - nicht - einverstanden Ort, Datum Unterschrift Dr. Helga Ulbricht, Januar 2001, Seite 5
6 Folie 6 Anlage 1 (Bescheinigung) zum KMS vom Schulpsychologe Dienststelle Datum Bescheinigung einer Legasthenie bzw. einer Lese- und Rechtschreibschwäche (gemäß der KMBeK vom , KWMBl I S. 379) Bei dem Schüler / der Schülerin..., geboren am..., wohnhaft in..., Schule:..., Klasse:..., wurde auf der Grundlage einer fachärztlichen Untersuchung im Zusammenwirken mit dem Schulpsychologen eine Lese- und Rechtschreibstörung (ICD 10, F 81.0) eine isolierte Rechtschreibstörung (ICD 10, F 81.1) eine isolierte Lesestörung einer schulpsychologischen Untersuchung eine Lese- und Rechtschreibschwäche eine Lese- und Rechtschreibschwäche für weitere 2 Jahre festgestellt. Zusätzlich haben sich aus den Untersuchungen und den durchgeführten Tests folgende besondere Problembereiche des Schülers zur Beachtung für die Schule ergeben: (für diese Mitteilung liegt die Einverständniserklärung der Eltern vor ) Empfohlene Förder- und Hilfsmaßnahmen: Ο Fördermaßnahmen: Hilfsmaßnahmen zum Nachteilsausgleich: Ο Fach Deutsch... Ο Fach Englisch... Ο Fach Mathematik... Ο Fach... Ο Fach Unterschrift Dr. Helga Ulbricht, Januar 2001, Seite 6
7 Folie 7 Allgemeine Intelligenz Wortschatz Text Hut Decodierung Wortidentifizierung Denken Sinn Konzeptbildung Um ein geschriebenes Wort zu verstehen, muss man es mit Hilfe des phonologischen Moduls zuerst entziffern und als solches identifizieren, bevor man ihm unter Beteiligung höherer Funktionen eine Bedeutung zu geben vermag. Dieser erste Schritt gelingt Legasthenikern wegen eines partiellen Defekts in den dafür entscheidenden Hirnstrukturen nur mit Mühe. Diese Lese- und Schreibschwierigkeiten erwecken dann leicht den Anschein mangelnder Intelligenz, obwohl die höheren sprachlichen Ebenen oft durchaus normal funktionieren und die geistige Leistungsfähigkeit insgesamt sogar überdurchschnittlich sein kann. (Sally E. Shaywitz: Legasthenie gestörte Lautverarbeitung, in Spektrum der Wissensschaft Januar 1997, S.70 Dr. Helga Ulbricht, Januar 2001, Seite 7
8 Entwicklungspsychologisches Stufenmodell des Lesen- und Rechtschreiblernens Folie 8 Stufe des sinnentnehmenden Lesens Morphematische Stufe Häufige Buchstabenverbindungen und Wortsegmente werden automatisiert. Es werden Morpheme erfasst, das Lesetempo steigt. Orthographische Stufe Die Laut-Zeichen-Zuordnung wird orthographischen Regeln angepasst, v.a. nicht lautgetreue Wörter werden erkannt. Alphabetische Stufe Lauterkennung, Lautunterscheidung und Laut-Zeichen-Zuordnung. Wissen, dass Buchstaben bestimmte Laute symbolisieren. Logographische Stufe Wissen, dass Zeichen für etwas stehen können. Einzelne Buchstaben sind bekannt, oft als Buchstabennamen. Stufe der wortübergreifenden Strategie Morphematische Stufe Das Wort wird in Wortbausteine gegliedert. Vor- Nachsilben, Endungen usw. werden automatisiert. Ein Grundwortschatz wird aufgebaut. Orthographische Stufe Nicht lautgetreue Wörter und Regeln müssen erlernt werden. Es kommt immer wieder zu Fehlschlüssen (Übergeneneralisierung). Alphabetische Stufe Laute werden in Zeichen umgewandelt, allmählich kann lautgetreu aufgeschrieben werden, das Geschriebene wird erkannt. Logographische Stufe Wissen, dass Zeichen für etwas stehen können. Einzelne Laute sind bekannt, Zeichen werden einzeln wiedergegeben. Dr. Helga Ulbricht, Januar 2001, Seite 8
9 Folie 9a STRUKTURIERUNGSHILFE zu der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 16. November 1999 (Nr. IV/1a S7306/4 4 - / ); Ergänzungen: KWMBI I Nr. 18/2000; Schreiben des Staatsministeriums vom an die Staatlichen Schulberatungsstellen. Zur Förderung von Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und des Rechtschreibens Lese- und Rechtschreibstörung (Legasthenie/ Dyslexie) Begriffsklärung (neue Definition) und Erscheinungsbild - Entwicklungsbiologisch und zentralnervös begründet (mit teilweise hirnorganisch bedingten, gravierenden Wahrnehmungs- und Aufmerksamkeitsstörungen) - normale oder sogar überdurchschnittliche Intelligenz - schwer therapierbare Krankheit, langanhaltend - ca. 4 % der Bevölkerung sind betroffen Feststellung (Diagnose) - Fachärztliche Bescheinigung auf der Grundlage einer multiaxialen Diagnostik (analog 35a SGB VIII) von einem Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie, einem sozialpädiatrischen Zentrum oder entsprechend weitergebildeten Fachkräften (Kinderärzte mit Weiterbildung, Kinder- und Jugendpsychotherapeuten) im Zusammenwirken mit einem im Schuldienst tätigen Schulpsychologen der jeweiligen Schulart. Der Schulpsychologe fasst die Aussagen zusammen und teilt der Schule die Entscheidung mit. Er trägt die Verantwortung für die Vollständigkeit der Unterlagen, die bei ihm verbleiben. Altgutachten nach 1995 werden auch ohne die entsprechenden Termini anerkannt, wenn gleichzeitig eine Therapie läuft. - Die Feststellung der Legasthenie gilt für die gesamte Schulzeit innerhalb einer Schulart. Ein einmal gewährter Nachteilsausgleich mit dem entsprechenden Vermerk im Zeugnis kann nicht nach Belieben in Anspruch genommen werden oder nicht. Er gilt ebenfalls für die gesamte Schulzeit innerhalb einer Schulart. Beim Übertritt muss das Gutachten neu ausgestellt oder bestätigt werden. Nach einer angemessenen Zeit (Vorschlag des KM Jahrgangsstufe 8) kann jedoch auf Wunsch der Eltern eine erneute Überprüfung stattfinden und zu neuen Empfehlungen führen. Bei Eintritt in die Oberstufe haben Schüler selbst die Möglichkeit, sich neu zu entscheiden. Lese- und Rechtschreibschwäche (LRS) - vorübergehendes, legasthenes Erscheinungsbild - unterschiedliche Ursachen (Erkrankungen, psychische Belastungen, Schulwechsel...) % der Schüler sind davon betroffen - Anerkennung der Lese- Rechtschreibschwäche durch den örtlich zuständigen Schulpsychologen der jeweiligen Schulart. - Langzeitüberprüfung durch den Schulpsychologen im Abstand von höchstens 2 Jahren. Dr. Helga Ulbricht, Januar 2001, Seite 9
10 Folie 9b Folie 9b Nachteilsausgleich "Muss"-Bestimmungen für die gesamte Schulzeit "Kann"-Bestimmungen einschließlich Jahrgangsstufe 10 Hilfen bei Leistungsfeststellungen Hilfen bei Leistungsfeststellungen - Zeitzuschlag bis zu 50% (auf Empfehlung der Lehrkräfte vom SL festgelegt) - Zeitzuschlag bis zu 50% - Mündliche Leistungsfeststellungen - Mündliche Leistungsfeststellungen - Aufgaben zusätzlich vorlesen - Aufgaben zusätzlich vorlesen - Mediale Hilfen, z.b. Computer - Mediale Hilfen, z.b. Computer Leistungsbewertung Leistungsbewertung - Befreiung von schriftlichen Leistungserhebungen zu Rechtschreibkenntnissen; bei freiwilliger Teilnahme nur verbale Beurteilung - Die schriftliche Leistungserhebung zu Rechtschreibkenntnissen kann nach pädagogischem Ermessen der Lehrkraft dem jeweiligen Leistungsstand des Schülers, angepasst werden (verkürzter Inhalt, Lückendiktat) - Schriftliche Probearbeiten im Rechtschreiben können verbal beurteilt werden. - Keine Benotung des Lesens und Rechtschreibens - Lesen und Rechtschreiben kann innerhalb der Deutschnote zurückhaltend gewichtet werden. - Keine Benotung der Rechtschrift bei schriftlichen Arbeiten (z.b. Aufsatz) - Keine Benotung der Rechtschrift bei schriftlichen Arbeiten (z.b. Aufsatz) - Keine Benotung der Rechtschrift in anderen Fächern Fremdsprachen: - Bewertung analog zum Fach Deutsch - Gewichtung der mündlichen und schriftlichen Noten 1:1 in den Fremdsprachen - Mündliche Note = nur echt mündlich! Zeugnisbemerkung: - Aufgrund einer fachärztlich festgestellten Legasthenie wurden Rechtschreibleistungen nicht bewertet. - Keine Benotung der Rechtschrift in anderen Fächern Fremdsprachen: - Bewertung analog zu Fach Deutsch Zeugnisbemerkung: - Aufgrund einer vorübergehenden Lese- und Rechtschreibschwäche wurden die Leistungen im Lesen und Rechtschreiben zurückhaltend bewertet Vorrücken: - Die Schule entscheidet in pädagogischer Verantwortung. - Die Teilleistungsstörung darf nicht den Ausschlag für das Versagen der Vorrückungserlaubnis geben. Übertritt: - Nur dann, wenn für den Schüler die Aussicht besteht, am Unterricht einer weiterführenden Schule erfolgreich teilzunehmen. - Bei der Feststellung der Deutschnote bzw. zusätzlich der Englischnote der 5. Klasse HS gelten die obigen Bestimmungen. - Die aufnehmende Schule ist durch das pädagogische Wortgutachten auf die Legasthenie hinzuweisen. Vorrücken: - Die Schule entscheidet in pädagogischer Verantwortung Übertritt: - Nur dann, wenn für den Schüler die Aussicht besteht, am Unterricht einer weiterführenden Schule erfolgreich teilzunehmen - Bei der Feststellung der Deutschnote bzw. zusätzlich der Englischnote der 5. Klasse HS gelten die obigen Bestimmungen. - Die aufnehmende Schule ist durch das pädagogische Wortgutachten auf die Lese- und Rechtschreibschwäche hinzuweisen. Dr. Helga Ulbricht, Januar 2001, Seite 10
11 Folie 9c Schulabschlüsse: - Bei der Notenbildung für das Fach Deutsch wird von einer Bewertung der Rechtschreibleistung abgesehen. -> Zeugnisbemerkung Schulabschlüsse: - Bei der Notenbildung im Fach Deutsch können die Leistungen im Lesen und Rechtschreiben zurückhaltend gewichtet werden. -> Zeugnisbemerkung! Fördermaßnahmen - Differenzierung im Unterricht (GS) - Förderstunden (GS vom Klassenlehrer) - Klassenübergreifende Förderkurse (GS, HS von Förderlehrern) - In den weiterführenden Schularten können geeignete Fördermaßnahmen ergriffen werden - Sorgfältige Langzeitbeobachtung der Lernfortschritte - Mündliches Erarbeiten von neuem Lernstoff - Unterstützung bei der häuslichen Arbeit - Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus (Information über Art und Ausmaß der Teilleistungsstörung, Hinweise auf Fördermöglichkeiten, besondere Methoden, Lehr- und Lernmittel) - Bei der Übertrittsentscheidung: Information der Erziehungsberechtigten über die spezifischen Anforderungen der jeweiligen Schulart, insbesondere im Fach Deutsch und in den Fremdsprachen. - Beratung über außerschulische Fördermöglichkeiten. - Abstimmung der schulischen Fördermaßnahmen im engen Kontakt mit den außerschulischen Fachkräften (Therapeuten, Jugendamt). - siehe links - Förderdiagnostische Begleitung durch fachkundige Lehrkräfte, BL, SP Dr. Helga Ulbricht, Januar 2001, Seite 11
Legasthenie. Es wird grundsätzlich unterschieden zwischen dem Störungsbild der Legasthenie und dem der Lese-Rechtschreibschwäche.
Zusammenfassung der Bestimmungen zur Legasthenie oder Lese- Rechtschreibschwäche (LRS) beim Übertritt an weiterführende Schulen oder bei einem Schulartwechsel (z.b. Realschule, Gymnasium, Wirtschaftsschule,
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