Antrag zur Energielieferung

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1 Exemplar für e:veen Energie VP-Nummer (e:veen) e:veen EcoStrom 2.1 M (TARIF FÜR PRIVATKUNDEN) Antrag zur Energielieferung Grundpreis im 1. und 2. Belieferungsjahr 1. Verbrauchsstelle Herr Frau Prof. Dr. Telefonnummer im 1. Belieferungsjahr Berater-Nummer (intern) Faire Preise. Faire Bedingungen. Faire Energie. Mobilnummer im 2. Belieferungsjahr + 2,0 ct / kwh / Monat Cent / kwh Cent / kwh Preisangaben inkl. Abgaben und Steuern in der bei Vertragsabschluß gesetzlich festgelegten Höhe. Geburtsdatum Wir machen die Stromkosten planbar Energiepreis- Stabilitätspakt Jahresverbrauch in kwh Zählernummer (je Zähler bitte separaten Auftrag ausfüllen!) 2. Rechnungsanschrift (falls abweichend von der Verbrauchsstelle) im Preis enthalten! * Widerrufsbelehrung 6. SEPA-Lastschriftmandat Version e:veen Energie eg * Zum Inhalt des Stabilitätspakts verweisen wir auf die anliegenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB). Naturstrom aus 100% Wasserkraft Ja, ich möchte für einen Aufpreis von 1,0 ct / kwh TÜV-SÜD zertifizierten Naturstrom Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, e:veen Energie eg, Hollerithallee 17, Hannover, Telefon: , Telefax: , kundenservice@eveen.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.b. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder ) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsfolgen: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung oder Lieferung von Strom während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Gläubiger-Identifikationsnummer e:veen Energie eg: DE19ZZZ Ich ermächtige hiermit e:veen Energie eg bis auf Widerruf von meinem Konto mittels Lastschrift die Rechnungsbeträge bei Fälligkeit zu Lasten meines Kontos einzuziehen. Es handelt sich um eine wiederkehrende Zahlung. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von e:veen Energie eg von meinem Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Der Einzug soll jeweils zum 3. des Monats erfolgen. Ihre individuelle Mandatsreferenz teilen wir Ihnen separat mit dem Abschlagsplan mit. Ich möchte auf dem Postwege kommunizieren oder habe keine -Adresse. des Kontoinhabers D E - IBAN Kreditinstitut Meine Adresse (ohne Angabe einer Adresse gilt die Zusatzoption Postweg als vereinbart) 3. Derzeitiger Energielieferant BIC Ich möchte Selbstzahler sein. Fälligkeit ist der 1. des Monats. Name des Energielieferanten 4. Mein Tarif 5. Wunsch-Liefertermin Kundennummer Stromliefervertrag e:veen EcoStrom 2.1 M mit einer Laufzeit von 24 Monaten und Energiestabilitätspakt. Im 2. Belieferungsjahr erhöht sich der um 2,0 Cent / kwh. Ich bin damit einverstanden, dass e:veen schnellstmöglich, d. h. schon vor Ablauf der Widerrufsfrist, mit der Belieferung beginnt. Ja, mein Stromliefervertrag wurde bereits gekündigt zum: Ja, es handelt sich um einen Neueinzug zum: Zählerstand in kwh bei Schlüsselübergabe: Kündigungsfrist beim derzeitigen Lieferanten: Wochen 7. Auftrag Ich bevollmächtige die e:veen Energie eg mit der Lieferung des gesamten Bedarfs von elektrischer Energie an die genannte Verbrauchsstelle gemäß der anliegenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) und der anliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Ferner beauftrage ich e:veen zur Kündigung meines bestehenden Stromliefervertrages und - falls erforderlich - zur Abgabe aller Willenserklärungen die notwendig sind, um die Belieferung mit elektrischer Energie durchzuführen. Datenschutzerklärung: Ihre Daten werden vertraulich behandelt und nur zur Erfüllung des Stromliefervertrages gemäß Bundesdatenschutzgesetz verwendet. Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Hiermit beauftrage ich e:veen! e:veen Energie eg I Hollerithallee 17 I Hannover I Telefon I Fax I I kundenservice@eveen.de Vorstand: Dipl.-Ing. Dieter Carstens I Amtsgericht Hannover I USt-Id-Nr.: DE I RegisterNr. GnR Unterschrift des Kontoinhabers Unterschrift des Kunden

2 Besondere Vertragsbedingungen für den Tarif e:veen EcoStrom 2.1 M (Stand ) 1. Rechtsgrundlagen des Vertrages Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ergeben sich aus dem Antrag zur Energielieferung, diesen Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Stromlieferverträge durch e:veen Energie eg außerhalb der Grundversorgung in der dem Kunden bei Unterzeichnung des Antrags zur Energielieferung übergebenen Fassung. Hinsichtlich des Rangverhältnisses der Bestimmungen gilt 1 Absatz 2 der AGB. 2. e:veen-strom" (Energieträgermix) Der von e:veen gelieferte Strom an Endverbraucher wird zu 80,7 % aus fossilen und sonstigen Energieträgern wie z.b. Steinkohle, Braunkohle oder Erdgas größtenteils hier in Deutschland gewonnen. Darüber hinaus werden weitere 19,1 % durch Kernkraft und 0,2 % durch erneuerbare Energien gewonnen. Mit dieser erzeugten Menge sind 0,0005 g/kwh radioaktiver Abfall sowie 786 g/kwh CO 2 -Emissionen verbunden. Im Vergleich dazu setzt sich die Stromerzeugung in Deutschland durchschnittlich aus 58,6 % fossilen und sonstigen Energieträgern, 17,1 % Kernkraft und 24,3 % erneuerbarer Energie zusammen. Mit dieser erzeugten Menge sind 0,0005 g/kwh radioaktiver Abfall sowie 522 g/kwh CO 2 - Emissionen verbunden. Änderungen sind während der Vertragslaufzeit möglich. 3. Zusatzoption e:veen-naturstrom" Wenn sich der Kunde für die Zusatzoption Naturstrom" entschieden hat, beschaffen wir für ihn im Gesamteinkauf Energie aus nachhaltigen Quellen. Dieser saubere und TÜV-zertifizierte Naturstrom wird aus 100 % Wasserkraft erzeugt. e:veen behält sich vor, auch andere regenerative Energie einzukaufen. Ein Zertifikat kann auf Wunsch angefordert werden. Der Kunde unterstützt gleichzeitig die Förderung von regenerativen Energieanlagen. 4. Laufzeit und Kündigung Die Laufzeit des Vertrags nach diesem Tarif richtet sich nach 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Stromlieferverträge durch e:veen Energie eg außerhalb der Grundversorgung. 5. Energiepreis-Stabilitätspakt Der laut Antrag wird für die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten zwischen den Parteien fix vereinbart (Stabilitätspakt). Dabei wird ab dem 2. Jahr der Vertragslaufzeit (Belieferungsjahr) ein gegenüber dem 1. Jahr der Vertragslaufzeit (Belieferungsjahr) um 2,0 Cent/ kwh erhöhter fällig. Im Übrigen gilt 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Stromlieferverträge durch e:veen Energie eg außerhalb der Grundversorgung. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten richtet sich die Preisänderung nach 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Stromlieferverträge durch e:veen Energie eg außerhalb der Grundversorgung. e:veen sichert zu, den um jährlich maximal 1,0 Cent/ kwh zu erhöhen. Kundenbelehrung der e:veen Energie eg (e:veen) Diese Belehrung dient dazu, mögliche Missverständnisse bei unseren zukünftigen Stromkunden zu vermeiden. 1. Der Vertriebsberater der e:veen kommt nicht von Ihrem örtlichen Stadtwerk bzw. im Auftrag Ihres örtlichen Stadtwerks oder in Zusammenarbeit mit Ihrem örtlichen Stadtwerk. Ihr örtliches Stadtwerk und e:veen sind zwei voneinander unabhängige, eigenständige Unternehmen. 2. e:veen nutzt das bestehende Stromnetz und unterhält diesbezüglich vertragliche Beziehungen zum örtlichen Netzbetreiber. Eine darüber hinaus gehende Zusammenarbeit mit dem Netzbetreiber besteht nicht. 3. Die Vertriebsberater der e:veen haben nicht das Recht, Ihre Kundendaten des örtlichen Stadtwerkes zu erfragen, um einen Adressenabgleich für Ihr örtliches Stadtwerk durchzuführen und auf diese Weise erworbene Kundendaten in das Stromauftragsformular von e:veen einzutragen, ohne darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei um einen Stromliefervertrag von e:veen handelt, der mit einer Kündigung Ihres aktuellen Stromliefervertrags einhergeht und für den er von Ihnen hierzu eine Unterschrift als Bestätigung benötigt. 4. Bei Abschluss eines Stromliefervertrages mit e:veen haben Sie keinen persönlichen Aufwand, wir kümmern uns um alles und kündigen auch den Vertrag bei Ihrem derzeitigen Stromanbieter. 5. Mit diesem Antrag sind Ihnen die Besonderen Geschäftsbedingungen (BVB), die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), sowie das Widerrufsformular und die Durchschrift Antrag zur Energielieferung ausgehändigt worden. Herzlichen Dank für die Bestätigung. PLZ / Strasse / Haus-Nr., Unterschrift

3 Exemplar für den Berater VP-Nummer (e:veen) e:veen EcoStrom 2.1 M (TARIF FÜR PRIVATKUNDEN) Antrag zur Energielieferung Grundpreis im 1. und 2. Belieferungsjahr 1. Verbrauchsstelle Herr Frau Prof. Dr. Telefonnummer im 1. Belieferungsjahr Berater-Nummer (intern) Faire Preise. Faire Bedingungen. Faire Energie. Mobilnummer im 2. Belieferungsjahr + 2,0 ct / kwh / Monat Cent / kwh Cent / kwh Preisangaben inkl. Abgaben und Steuern in der bei Vertragsabschluß gesetzlich festgelegten Höhe. Geburtsdatum Wir machen die Stromkosten planbar Energiepreis- Stabilitätspakt Jahresverbrauch in kwh Zählernummer (je Zähler bitte separaten Auftrag ausfüllen!) 2. Rechnungsanschrift (falls abweichend von der Verbrauchsstelle) im Preis enthalten! * Widerrufsbelehrung 6. SEPA-Lastschriftmandat Version e:veen Energie eg * Zum Inhalt des Stabilitätspakts verweisen wir auf die anliegenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB). Naturstrom aus 100% Wasserkraft Ja, ich möchte für einen Aufpreis von 1,0 ct / kwh TÜV-SÜD zertifizierten Naturstrom Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, e:veen Energie eg, Hollerithallee 17, Hannover, Telefon: , Telefax: , kundenservice@eveen.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.b. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder ) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsfolgen: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung oder Lieferung von Strom während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Gläubiger-Identifikationsnummer e:veen Energie eg: DE19ZZZ Ich ermächtige hiermit e:veen Energie eg bis auf Widerruf von meinem Konto mittels Lastschrift die Rechnungsbeträge bei Fälligkeit zu Lasten meines Kontos einzuziehen. Es handelt sich um eine wiederkehrende Zahlung. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von e:veen Energie eg von meinem Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Der Einzug soll jeweils zum 3. des Monats erfolgen. Ihre individuelle Mandatsreferenz teilen wir Ihnen separat mit dem Abschlagsplan mit. Ich möchte auf dem Postwege kommunizieren oder habe keine -Adresse. des Kontoinhabers D E - IBAN Kreditinstitut Meine Adresse (ohne Angabe einer Adresse gilt die Zusatzoption Postweg als vereinbart) 3. Derzeitiger Energielieferant BIC Ich möchte Selbstzahler sein. Fälligkeit ist der 1. des Monats. Name des Energielieferanten 4. Mein Tarif 5. Wunsch-Liefertermin Kundennummer Stromliefervertrag e:veen EcoStrom 2.1 M mit einer Laufzeit von 24 Monaten und Energiestabilitätspakt. Im 2. Belieferungsjahr erhöht sich der um 2,0 Cent / kwh. Ich bin damit einverstanden, dass e:veen schnellstmöglich, d. h. schon vor Ablauf der Widerrufsfrist, mit der Belieferung beginnt. Ja, mein Stromliefervertrag wurde bereits gekündigt zum: Ja, es handelt sich um einen Neueinzug zum: Zählerstand in kwh bei Schlüsselübergabe: Kündigungsfrist beim derzeitigen Lieferanten: Wochen 7. Auftrag Ich bevollmächtige die e:veen Energie eg mit der Lieferung des gesamten Bedarfs von elektrischer Energie an die genannte Verbrauchsstelle gemäß der anliegenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) und der anliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Ferner beauftrage ich e:veen zur Kündigung meines bestehenden Stromliefervertrages und - falls erforderlich - zur Abgabe aller Willenserklärungen die notwendig sind, um die Belieferung mit elektrischer Energie durchzuführen. Datenschutzerklärung: Ihre Daten werden vertraulich behandelt und nur zur Erfüllung des Stromliefervertrages gemäß Bundesdatenschutzgesetz verwendet. Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Hiermit beauftrage ich e:veen! e:veen Energie eg I Hollerithallee 17 I Hannover I Telefon I Fax I I kundenservice@eveen.de Vorstand: Dipl.-Ing. Dieter Carstens I Amtsgericht Hannover I USt-Id-Nr.: DE I RegisterNr. GnR Unterschrift des Kontoinhabers Unterschrift des Kunden

4 Besondere Vertragsbedingungen für den Tarif e:veen EcoStrom 2.1 M (Stand ) 1. Rechtsgrundlagen des Vertrages Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ergeben sich aus dem Antrag zur Energielieferung, diesen Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Stromlieferverträge durch e:veen Energie eg außerhalb der Grundversorgung in der dem Kunden bei Unterzeichnung des Antrags zur Energielieferung übergebenen Fassung. Hinsichtlich des Rangverhältnisses der Bestimmungen gilt 1 Absatz 2 der AGB. 2. e:veen-strom" (Energieträgermix) Der von e:veen gelieferte Strom an Endverbraucher wird zu 80,7 % aus fossilen und sonstigen Energieträgern wie z.b. Steinkohle, Braunkohle oder Erdgas größtenteils hier in Deutschland gewonnen. Darüber hinaus werden weitere 19,1 % durch Kernkraft und 0,2 % durch erneuerbare Energien gewonnen. Mit dieser erzeugten Menge sind 0,0005 g/kwh radioaktiver Abfall sowie 786 g/kwh CO 2 -Emissionen verbunden. Im Vergleich dazu setzt sich die Stromerzeugung in Deutschland durchschnittlich aus 58,6 % fossilen und sonstigen Energieträgern, 17,1 % Kernkraft und 24,3 % erneuerbarer Energie zusammen. Mit dieser erzeugten Menge sind 0,0005 g/kwh radioaktiver Abfall sowie 522 g/kwh CO 2 - Emissionen verbunden. Änderungen sind während der Vertragslaufzeit möglich. 3. Zusatzoption e:veen-naturstrom" Wenn sich der Kunde für die Zusatzoption Naturstrom" entschieden hat, beschaffen wir für ihn im Gesamteinkauf Energie aus nachhaltigen Quellen. Dieser saubere und TÜV-zertifizierte Naturstrom wird aus 100 % Wasserkraft erzeugt. e:veen behält sich vor, auch andere regenerative Energie einzukaufen. Ein Zertifikat kann auf Wunsch angefordert werden. Der Kunde unterstützt gleichzeitig die Förderung von regenerativen Energieanlagen. 4. Laufzeit und Kündigung Die Laufzeit des Vertrags nach diesem Tarif richtet sich nach 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Stromlieferverträge durch e:veen Energie eg außerhalb der Grundversorgung. 5. Energiepreis-Stabilitätspakt Der laut Antrag wird für die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten zwischen den Parteien fix vereinbart (Stabilitätspakt). Dabei wird ab dem 2. Jahr der Vertragslaufzeit (Belieferungsjahr) ein gegenüber dem 1. Jahr der Vertragslaufzeit (Belieferungsjahr) um 2,0 Cent/ kwh erhöhter fällig. Im Übrigen gilt 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Stromlieferverträge durch e:veen Energie eg außerhalb der Grundversorgung. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten richtet sich die Preisänderung nach 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Stromlieferverträge durch e:veen Energie eg außerhalb der Grundversorgung. e:veen sichert zu, den um jährlich maximal 1,0 Cent/ kwh zu erhöhen. Kundenbelehrung der e:veen Energie eg (e:veen) Diese Belehrung dient dazu, mögliche Missverständnisse bei unseren zukünftigen Stromkunden zu vermeiden. 1. Der Vertriebsberater der e:veen kommt nicht von Ihrem örtlichen Stadtwerk bzw. im Auftrag Ihres örtlichen Stadtwerks oder in Zusammenarbeit mit Ihrem örtlichen Stadtwerk. Ihr örtliches Stadtwerk und e:veen sind zwei voneinander unabhängige, eigenständige Unternehmen. 2. e:veen nutzt das bestehende Stromnetz und unterhält diesbezüglich vertragliche Beziehungen zum örtlichen Netzbetreiber. Eine darüber hinaus gehende Zusammenarbeit mit dem Netzbetreiber besteht nicht. 3. Die Vertriebsberater der e:veen haben nicht das Recht, Ihre Kundendaten des örtlichen Stadtwerkes zu erfragen, um einen Adressenabgleich für Ihr örtliches Stadtwerk durchzuführen und auf diese Weise erworbene Kundendaten in das Stromauftragsformular von e:veen einzutragen, ohne darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei um einen Stromliefervertrag von e:veen handelt, der mit einer Kündigung Ihres aktuellen Stromliefervertrags einhergeht und für den er von Ihnen hierzu eine Unterschrift als Bestätigung benötigt. 4. Bei Abschluss eines Stromliefervertrages mit e:veen haben Sie keinen persönlichen Aufwand, wir kümmern uns um alles und kündigen auch den Vertrag bei Ihrem derzeitigen Stromanbieter. 5. Mit diesem Antrag sind Ihnen die Besonderen Geschäftsbedingungen (BVB), die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), sowie das Widerrufsformular und die Durchschrift Antrag zur Energielieferung ausgehändigt worden. Herzlichen Dank für die Bestätigung. PLZ / Strasse / Haus-Nr., Unterschrift

5 Exemplar für den Kunden VP-Nummer (e:veen) e:veen EcoStrom 2.1 M (TARIF FÜR PRIVATKUNDEN) Antrag zur Energielieferung Grundpreis im 1. und 2. Belieferungsjahr 1. Verbrauchsstelle Herr Frau Prof. Dr. Telefonnummer im 1. Belieferungsjahr Berater-Nummer (intern) Faire Preise. Faire Bedingungen. Faire Energie. Mobilnummer im 2. Belieferungsjahr + 2,0 ct / kwh / Monat Cent / kwh Cent / kwh Preisangaben inkl. Abgaben und Steuern in der bei Vertragsabschluß gesetzlich festgelegten Höhe. Geburtsdatum Wir machen die Stromkosten planbar Energiepreis- Stabilitätspakt Jahresverbrauch in kwh Zählernummer (je Zähler bitte separaten Auftrag ausfüllen!) 2. Rechnungsanschrift (falls abweichend von der Verbrauchsstelle) im Preis enthalten! * Widerrufsbelehrung 6. SEPA-Lastschriftmandat Version e:veen Energie eg * Zum Inhalt des Stabilitätspakts verweisen wir auf die anliegenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB). Naturstrom aus 100% Wasserkraft Ja, ich möchte für einen Aufpreis von 1,0 ct / kwh TÜV-SÜD zertifizierten Naturstrom Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, e:veen Energie eg, Hollerithallee 17, Hannover, Telefon: , Telefax: , kundenservice@eveen.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.b. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder ) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsfolgen: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung oder Lieferung von Strom während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Gläubiger-Identifikationsnummer e:veen Energie eg: DE19ZZZ Ich ermächtige hiermit e:veen Energie eg bis auf Widerruf von meinem Konto mittels Lastschrift die Rechnungsbeträge bei Fälligkeit zu Lasten meines Kontos einzuziehen. Es handelt sich um eine wiederkehrende Zahlung. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von e:veen Energie eg von meinem Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Der Einzug soll jeweils zum 3. des Monats erfolgen. Ihre individuelle Mandatsreferenz teilen wir Ihnen separat mit dem Abschlagsplan mit. Ich möchte auf dem Postwege kommunizieren oder habe keine -Adresse. des Kontoinhabers D E - IBAN Kreditinstitut Meine Adresse (ohne Angabe einer Adresse gilt die Zusatzoption Postweg als vereinbart) 3. Derzeitiger Energielieferant BIC Ich möchte Selbstzahler sein. Fälligkeit ist der 1. des Monats. Name des Energielieferanten 4. Mein Tarif 5. Wunsch-Liefertermin Kundennummer Stromliefervertrag e:veen EcoStrom 2.1 M mit einer Laufzeit von 24 Monaten und Energiestabilitätspakt. Im 2. Belieferungsjahr erhöht sich der um 2,0 Cent / kwh. Ich bin damit einverstanden, dass e:veen schnellstmöglich, d. h. schon vor Ablauf der Widerrufsfrist, mit der Belieferung beginnt. Ja, mein Stromliefervertrag wurde bereits gekündigt zum: Ja, es handelt sich um einen Neueinzug zum: Zählerstand in kwh bei Schlüsselübergabe: Kündigungsfrist beim derzeitigen Lieferanten: Wochen 7. Auftrag Ich bevollmächtige die e:veen Energie eg mit der Lieferung des gesamten Bedarfs von elektrischer Energie an die genannte Verbrauchsstelle gemäß der anliegenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) und der anliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Ferner beauftrage ich e:veen zur Kündigung meines bestehenden Stromliefervertrages und - falls erforderlich - zur Abgabe aller Willenserklärungen die notwendig sind, um die Belieferung mit elektrischer Energie durchzuführen. Datenschutzerklärung: Ihre Daten werden vertraulich behandelt und nur zur Erfüllung des Stromliefervertrages gemäß Bundesdatenschutzgesetz verwendet. Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Hiermit beauftrage ich e:veen! e:veen Energie eg I Hollerithallee 17 I Hannover I Telefon I Fax I I kundenservice@eveen.de Vorstand: Dipl.-Ing. Dieter Carstens I Amtsgericht Hannover I USt-Id-Nr.: DE I RegisterNr. GnR Unterschrift des Kontoinhabers Unterschrift des Kunden

6 Besondere Vertragsbedingungen für den Tarif e:veen EcoStrom 2.1 M (Stand ) 1. Rechtsgrundlagen des Vertrages Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ergeben sich aus dem Antrag zur Energielieferung, diesen Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Stromlieferverträge durch e:veen Energie eg außerhalb der Grundversorgung in der dem Kunden bei Unterzeichnung des Antrags zur Energielieferung übergebenen Fassung. Hinsichtlich des Rangverhältnisses der Bestimmungen gilt 1 Absatz 2 der AGB. 2. e:veen-strom" (Energieträgermix) Der von e:veen gelieferte Strom an Endverbraucher wird zu 80,7 % aus fossilen und sonstigen Energieträgern wie z.b. Steinkohle, Braunkohle oder Erdgas größtenteils hier in Deutschland gewonnen. Darüber hinaus werden weitere 19,1 % durch Kernkraft und 0,2 % durch erneuerbare Energien gewonnen. Mit dieser erzeugten Menge sind 0,0005 g/kwh radioaktiver Abfall sowie 786 g/kwh CO 2 -Emissionen verbunden. Im Vergleich dazu setzt sich die Stromerzeugung in Deutschland durchschnittlich aus 58,6 % fossilen und sonstigen Energieträgern, 17,1 % Kernkraft und 24,3 % erneuerbarer Energie zusammen. Mit dieser erzeugten Menge sind 0,0005 g/kwh radioaktiver Abfall sowie 522 g/kwh CO 2 - Emissionen verbunden. Änderungen sind während der Vertragslaufzeit möglich. 3. Zusatzoption e:veen-naturstrom" Wenn sich der Kunde für die Zusatzoption Naturstrom" entschieden hat, beschaffen wir für ihn im Gesamteinkauf Energie aus nachhaltigen Quellen. Dieser saubere und TÜV-zertifizierte Naturstrom wird aus 100 % Wasserkraft erzeugt. e:veen behält sich vor, auch andere regenerative Energie einzukaufen. Ein Zertifikat kann auf Wunsch angefordert werden. Der Kunde unterstützt gleichzeitig die Förderung von regenerativen Energieanlagen. 4. Laufzeit und Kündigung Die Laufzeit des Vertrags nach diesem Tarif richtet sich nach 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Stromlieferverträge durch e:veen Energie eg außerhalb der Grundversorgung. 5. Energiepreis-Stabilitätspakt Der laut Antrag wird für die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten zwischen den Parteien fix vereinbart (Stabilitätspakt). Dabei wird ab dem 2. Jahr der Vertragslaufzeit (Belieferungsjahr) ein gegenüber dem 1. Jahr der Vertragslaufzeit (Belieferungsjahr) um 2,0 Cent/ kwh erhöhter fällig. Im Übrigen gilt 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Stromlieferverträge durch e:veen Energie eg außerhalb der Grundversorgung. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten richtet sich die Preisänderung nach 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Stromlieferverträge durch e:veen Energie eg außerhalb der Grundversorgung. e:veen sichert zu, den um jährlich maximal 1,0 Cent/ kwh zu erhöhen. Kundenbelehrung der e:veen Energie eg (e:veen) Diese Belehrung dient dazu, mögliche Missverständnisse bei unseren zukünftigen Stromkunden zu vermeiden. 1. Der Vertriebsberater der e:veen kommt nicht von Ihrem örtlichen Stadtwerk bzw. im Auftrag Ihres örtlichen Stadtwerks oder in Zusammenarbeit mit Ihrem örtlichen Stadtwerk. Ihr örtliches Stadtwerk und e:veen sind zwei voneinander unabhängige, eigenständige Unternehmen. 2. e:veen nutzt das bestehende Stromnetz und unterhält diesbezüglich vertragliche Beziehungen zum örtlichen Netzbetreiber. Eine darüber hinaus gehende Zusammenarbeit mit dem Netzbetreiber besteht nicht. 3. Die Vertriebsberater der e:veen haben nicht das Recht, Ihre Kundendaten des örtlichen Stadtwerkes zu erfragen, um einen Adressenabgleich für Ihr örtliches Stadtwerk durchzuführen und auf diese Weise erworbene Kundendaten in das Stromauftragsformular von e:veen einzutragen, ohne darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei um einen Stromliefervertrag von e:veen handelt, der mit einer Kündigung Ihres aktuellen Stromliefervertrags einhergeht und für den er von Ihnen hierzu eine Unterschrift als Bestätigung benötigt. 4. Bei Abschluss eines Stromliefervertrages mit e:veen haben Sie keinen persönlichen Aufwand, wir kümmern uns um alles und kündigen auch den Vertrag bei Ihrem derzeitigen Stromanbieter. 5. Mit diesem Antrag sind Ihnen die Besonderen Geschäftsbedingungen (BVB), die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), sowie das Widerrufsformular und die Durchschrift Antrag zur Energielieferung ausgehändigt worden. Herzlichen Dank für die Bestätigung. PLZ / Strasse / Haus-Nr., Unterschrift

7 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Stromlieferverträge durch e:veen Energie eg außerhalb der Grundversorgung Stand: Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen 1. Die e:veen Energie eg, Hollerithallee 17, Hannover, nachstehend e:veen genannt, liefert dem Kunden elektrische Energie für den Eigenbedarf (Letztverbrauch) an die vom Kunden angegebene Lieferstelle (Ende des Hausanschlusses/Abnahmestelle) aus dem Netz des örtlichen Verteilnetzbetreibers, soweit dieses funktionsfähig ist und soweit im Rahmen des Antrag zur Energielieferung keine anderweitige Regelung vereinbart ist. 2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden die Grundlage der getroffenen Vereinbarungen und werden ergänzt durch den Antrag zur Energielieferung und die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) des vom Kunden ausgewählten Energietarifs. Soweit zwischen den genannten Vertragswerken abweichende oder gleichlautende Klauseln bestehen, so gilt folgende Rangfolge: Diesen AGB gehen abweichende Regelungen in BVB vor. Abweichende Regelungen im Antrag zur Energielieferung gehen Regelungen in den BVB vor. 3. e:veen widerspricht ausdrücklich der Geltung von abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen des Kunden. 4. Die Begriffe Verbraucher und Unternehmer werden nachfolgend im Sinne der 13, 14 BGB verwendet. 5. Alle Angaben in Euro und Cent sind incl. Abgaben und Steuern in der bei Vertragsschluss gesetzlich festgesetzten Höhe. 2 Beendigung des bisherigen Stromlieferungsvertrags 1. Die Kündigung des bisherigen Stromlieferungsvertrags erklärt e:veen für den Kunden kostenfrei. Der Kunde bevollmächtigt e:veen oder einen von e:veen dazu beauftragte Dritten zur Vornahme aller Handlungen sowie Abgabe und Entgegennahme aller Erklärungen, die im Zusammenhang mit dem Wechsel des Stromversorgers erforderlich werden, etwa einer Kündigung des bisherigen Liefervertrages sowie der Abfrage der Vorjahresverbrauchsdaten, soweit dem Kunden dadurch keine Kosten entstehen. Zudem bevollmächtigt der Kunde e:veen auch zur Kündigung etwaiger bestehender Verträge über die Durchführung des Messstellenbetriebs und / oder der Messung. Soweit und solange für den Kunden ein Dritter nach 21b Absatz 2 EnWG für Messstellenbetrieb oder Messdienstleistungzuständig ist, bevollmächtigt der Kunde e:veen auch zur Abfrage bei diesem Dritten. Die Vollmacht gem. Satz 2-4 ist widerruflich. Dem Kunden steht es frei, die Kündigungen gem. Satz 2-4 selbst durchzuführen. 2. e:veen wird bei wirksamer Vertragskündigung die für einen Lieferantenwechsel erforderlichen Mitwirkungspflichten innerhalb der gesetzlichen Fristen für den Kunden unentgeltlich erbringen. 3 Zustandekommen des Vertrags, Lieferbeginn, Standardlastprofil 1. Der Vertrag zwischen dem Kunden und e:veen kommt durch Abgabe des ausgefüllten und unterzeichneten Antrag zur Energielieferung als Angebot des Kunden (Angebot) und eine auf dessen Annahme gerichtete Bestätigung mindestens in Textform durch e:veen (Bestätigungsschreiben) zustande. Da bei Übersendung der Vertragsbestätigung der genaue Lieferbeginn regelmäßig noch nicht fest steht, erfolgt diese Mitteilung im Anschluss so schnell wie möglich. 2. Der Kunde kann bei e:veen zwischen verschiedenen Tarifen auswählen. Der vom Kunden gewählte Tarif ergibt sich aus dem Antrag nebst den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) und der Vertragsbestätigung durch e:veen. 3. Der Kunde kann in seinem Auftrag einen Wunschtermin für den Lieferbeginn angeben (der früheste mögliche Lieferbeginn bei Bestellung durch den Kunden bis zum 14. eines Monats ist in der Regel der 1. des übernächsten Monats). Sollte der gewünschte Liefertermin nicht realisierbar sein, oder kein Wunschtermin angegeben sein, erfolgt die Lieferung zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die Stromlieferung kann dabei erst erfolgen, wenn der örtliche Netzbetreiber die Netznutzung ermöglicht und alle tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Stromlieferung vorliegen. 4. e:veen wird dem Kunden unverzüglich und mindestens in Textform bestätigen, ob und zu welchem Termin e:veen eine vom Kunden gewünschte Belieferung aufnehmen kann. 5. Es werden ausschließlich Entnahmestellen beliefert, für die der jeweilige örtliche Netzbetreiber die Belieferung nach sog. Standardlastprofilen zulässt. Voraussetzung für die Belieferung ist ein Stromverbrauch des Kunden unter kwh pro Jahr und Abnahmestelle, sofern mit e:veen keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde. 6. Die Belieferung von Reservestromanlagen (z.b. beim Betrieb von Blockkraftwerken), mit Wärmepumpen, Nachtstrom, Wärmespeicherheizungen, Prepaid- oder Münzzählern, HT/NT Tarifen, elektronischen oder intelligenten Zählern (Smart Meter) u.a., haben dafür einen gesonderten (Zusatz-) Vertrag und/oder speziellen Tarif abzuschließen. 4 Stromlieferung und Befreiung von der Leistungspflicht 1. e:veen verpflichtet sich für die Dauer des Vertrages zur Stromlieferung im vertraglich/tariflich vereinbarten Umfang. Ausgenommen hiervon sind Zeiten, (a) in denen und solange der Netzbetreiber den Netzanschluss und die Anschlussnutzung nach 17 oder 24 Absatz 1, 2 und 5 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) unterbrochen hat, oder (b) in denen der im Stromliefervertrag bestellte Tarif oder nach diesen AGB eine Beschränkung vorgesehen ist, oder (c) soweit und solange e:veen der Bezug oder der vertragsgemäßen Lieferung von Elektrizität durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände, deren Beseitigung der e:veen nicht möglich ist oder wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, gehindert ist. 2. Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitätsversorgung ist e:veen insoweit von der Leistungspflicht befreit, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebes handelt. Dies gilt nicht, soweit die Unterbrechung auf Maßnahmen von e:veen beruht, die nicht nach 14 dieser AGB gerechtfertigt sind. 3. e:veen ist bemüht, ihren Kunden auf Verlangen unverzüglich über eine Störung beim Verteilernetzbetreiber insoweit Auskunft zu geben, als sie ihr bekannt ist oder von ihr in zumutbarer Weise aufgeklärt werden kann. 5 Vertragslaufzeit, Kündigung, Fristlose Kündigung 1. Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate, sofern nicht in dem Antrag zur Energielieferung oder in den BVB eine andere Vertragslaufzeit genannt ist. Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit in Textform gekündigt werden. Andernfalls verlängert sich der Stromlieferungsvertrag jeweils um ein weiteres Jahr. 2. Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit dem von e:veen mitgeteilten Beginn der Stromlieferung. 3. Im Fall des Umzugs ins Ausland ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mindestens in Textform mit einer Frist von 2 Wochen zum Ende des Kalendermonats zu kündigen. 4. Das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, - wenn sich der Kunde mit einem Betrag in Höhe von mindestens einer Abschlagszahlung oder einem sonstig geschuldeten Betrag, welcher 100,00 EUR übersteigt, in Zahlungsverzug befindet und trotz zweifacher Mahnung in Textform, verbunden mit der Androhung einer fristlosen Kündigung, in einer der Mahnungen sowie einer gesetzten Zahlungsfrist von mindestens einer Woche den Forderungssaldo nicht vollständig ausgeglichen hat. - wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist. - wenn in den Fällen des 14 Absatz 1 dieser AGB die Voraussetzungen zur Unterbrechung der Stromversorgung wiederholt vorliegen und der Kunde auf die Möglichkeit der fristlosen Kündigung hingewiesen worden ist; - wenn die Voraussetzungen des 14 Abs. 2 dieser AGB wiederholt vorliegen und der Kunde auf die Möglichkeit der fristlosen Kündigung hingewiesen worden ist; - wenn Rechnungen gem. 13 Abs. 1 dieser AGB wiederholt nicht fristgemäß gezahlt wurden, ohne dass der Kunde Einwendungen nach 13 Abs. 2 dieser AGB erhoben hat und dem Kunden eine fristlose Kündigung bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist angedroht wurde. - wenn der Kunde umzieht und eine Belieferung durch e:veen an der neuen Lieferstelle nicht möglich ist. - wenn sich während der Laufzeit dieses Vertrages herausstellt, dass in diesen AGB aufgeführte Voraussetzungen nicht oder nicht mehr vorliegen bzw. die Liefermengen im Standardlastprofil (SLP) ( 3 Absatz 5 dieser AGB) überschritten werden. In diesem Fall sind sämtliche zusätzlichen Kosten, die e:veen hierdurch durch den Netzbetreiber entstehen (z.b. höhere Netzentgelte) von dem Kunden zu ersetzen. 5. Kündigt e:veen den Vertrag vorzeitig aus einem vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund, ist der Kunde verpflichtet, der e:veen einen pauschalisierten Schadenersatz in Höhe von 30,00 EUR zu zahlen. Die Geltendmachung von weiterem Schaden bleibt davon unberührt. 6. Kündigt e:veen den Vertrag vorzeitig aus einem vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund, hat e:veen über den in Absatz 4 am Ende und Absatz 5 dieser AGB genannten Schadensersatz hinaus einen Anspruch gegen den Kunden auf Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe der bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit zu entrichtenden restlichen monatlichen Grundpreise. Der Betrag ist in einer Summe fällig. Ersparte Aufwendungen sind anzurechnen. 7. Dem Kunden bleibt in den Fällen des 5 Absatz 4 am Ende, Absatz 5 und Absatz 6 dieser AGB der Nachweis vorbehalten, dass ein wesentlich geringerer oder überhaupt kein Schaden eingetreten ist. 8. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages, wird der Verbrauch des Kunden zeitanteilig berechnet, wobei Über- oder Minderzahlungen jeweils auszugleichen sind. 9. Die Kündigung bedarf mindestens der Textform. e:veen wird die eingehende Kündigung eines Kunden binnen 14 Tagen nach Eingang bestätigen. 6 Rücktrittsrecht 1. e:veen hat ein Rücktrittsrecht, sofern der Kunde noch sechs Monate oder länger unkündbar an den bisherigen Lieferanten gebunden ist oder die Belieferung durch e:veen aufgrund von erheblichen Hindernissen, welche in der Sphäre des Kunden liegen, nicht möglich ist oder sofern die Bonitätsauskunft gem. 20 dieser AGB für den Kunden negativ ausgefallen ist. 2. Weitergehende gesetzliche Rücktrittsrechte der Vertragsparteien bleiben unberührt. 7 Preis, Preisanpassung, Preisgarantie 1. Der Kunde ist verpflichtet, die von e:veen zur Verfügung gestellte und abgenommene elektrische Energie zu bezahlen. Der vom Kunden für den von ihm jeweils gewählten Tarif zu zahlende Strompreis ergibt sich aus dem Antrag zur Energielieferung und den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB). Soweit der Tarif des Kunden einen Grundpreis in Euro/Monat beinhaltet, so ist dieser unabhängig vom Verbrauch während der gesamten vereinbarten Vertragslaufzeit zu bezahlen. 2. Der für die Stromlieferung an Verbraucher (Privatkunden) versteht sich einschließlich gesetzlicher Steuern (Strom- und Mehrwertsteuer), Netznutzungsentgelte und Abgaben (zum Beispiel: Konzessionsabgabe, Umlage aus dem Kraft-Wärme- Kopplungsgesetzes (KWG) und dem Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), die Umlage nach 19 Absatz 2 StromNEV). Für Unternehmer (Gewerbekunden) versteht sich der in Satz 1 benannte Preis einschließlich Abgaben und zuzüglich Strom- und Umsatzsteuer in der jeweils bei Vertragsabschluss gesetzlichen Höhe. 3. Hinsichtlich von Preisänderungen von e:veen gelten die gesetzlichen und die vertraglich vereinbarten Regelungen. Soweit keine Preisgarantie durch e:veen eingreift (s. dazu 7 Absatz 6 dieser AGB), erfolgen Preisänderungen durch e:veen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens. Bei der Preisänderung durch e:veen sind Änderungen der Kostenelemente im Sinne von 7 Absatz 2 dieser AGB zu berücksichtigen. e:veen ist bei Kostensteigerungen berechtigt und bei Kostensenkungen verpflichtet, eine Preisänderung durchzuführen. Bei der Preisermittlung wird e:veen Kostensteigerungen nur unter Ansatz gegenläufiger Kostensenkungen berücksichtigen und eine Saldierung von Kostensteigerungen und Kostensenkungen vornehmen. 4. Soweit künftig neue Steuern, Abgaben oder sonstige hoheitlich veranlasste, die Beschaffung, Gewinnung, Erzeugung, Speicherung und Netznutzung (Übertragung und Verteilung) oder den Verbrauch von Strom betreffende Belastungen wirksam werden oder bestehende Steuern, Abgaben oder sonstige hoheitlich veranlasste, die Beschaffung, Gewinnung, Erzeugung, Speicherung und Netznutzung (Übertragung und Verteilung) oder den Verbrauch von Strom betreffende Belastungen sich ändern oder zunächst bestehende Kostenelemente im Sinne von 7 Absatz 2 dieser AGB entfallen, findet 7 Absatz 3 dieser AGB ebenfalls Anwendung. 5. e:veen hat den Umfang und den Zeitpunkt einer Preisänderung so zu bestimmen, dass Kostensenkungen nach denselben betriebswirtschaftlichen Maßstäben Rechnung getragen wird wie Kostenerhöhungen. Insbesondere darf e:veen Kostensenkungen nicht später weitergeben als Kostensteigerungen. 6. Für den Zeitraum einer Preisgarantie (z.b. Sicherheitspaket; Stabilitätspakt) ist eine Preisänderung in dem dort genannten Umfang ausgeschlossen mit Ausnahme einer Preiserhöhung, die auf hoheitlich veranlasste Belastungen gem. 7 Absatz 4 dieser AGB oder auf eine Änderung des Netznutzungsentgelts zurückgeht und gesetzlich zulässig ist. 7. Hoheitlich veranlasste zusätzliche Belastungen gem. 7 Absatz 4 dieser AGB werden im gesetzlich zulässigen Rahmen zum gesetzlich zulässigen Zeitpunkt durch e:veen geltend gemacht. Zulässige Änderungen der Preise werden im Übrigen erst nach brieflicher Mitteilung und Erläuterung an den Kunden, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss, jeweils zum Monatsbeginn wirksam. 8. Im Fall einer Preisänderung mit Ausnahme der im gesetzlich zulässigen Rahmen an den Kunden weiter gegebenen, hoheitlich veranlassten Belastungen hat der Kunde das Recht, den Vertrag binnen eines Monats nach Zugang der Mitteilung der Preisänderung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung mindestens in Textform zu kündigen. Das Recht zur ordentlichen Kündigung nach dem jeweils bestehenden Vertrag bleibt unberührt Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches bleibt von den vorstehenden Absätzen unberührt. 8 Ablesung, Zutrittsrecht und Verbrauchsschätzung 1. Der von e:veen dem Kunden gelieferte Strom wird durch die Messeinrichtungen nach 21 b des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) festgestellt. 2. Zum Zwecke der Abrechnung werden die Ablesedaten verwendet, die der Netzbetreiber oder Messstellenbetreiber oder ein Dritter, der mit der Durchführung der Messung beauftragt worden ist, übermittelt hat. Der verbrauchsunabhängige Anteil wird pro Zähler (Eintarifzähler) berechnet. 3. e:veen kann die Messeinrichtungen selbst ablesen oder verlangen, dass diese vom Kunden abgelesen werden, wenn dies (1) zum Zwecke einer Abrechnung nach 9 Absatz 1 dieser AGB, (2) anlässlich eines Lieferantenwechsels oder (3) bei einem berechtigten Interesse der e:veen an einer Überprüfung der Ablesung erfolgt. Der Kunde kann einer Selbstablesung im Einzelfall widersprechen, wenn diese ihm nicht zumutbar ist. e:veen wird bei einem berechtigten Widerspruch des Kunden kein gesondertes Entgelt für die Ablesung durch e:veen verlangen. Der Kunde hat nach entsprechender Aufforderung zur Ablesung den Zählerstand binnen vier Wochen an e:veen mitzuteilen. 4. Der Kunde hat nach vorheriger Benachrichtigung den Zutritt zu seinem Grundstück und zu seinen Räumen zu gestatten, soweit dies zur Ermittlung preislicher Bemessungsgrundlagen oder zur Ablesung der Messeinrichtungen erforderlich ist. Die Termin-Benachrichtigung für die Ablesung kann durch Mitteilung an die jeweiligen Kunden oder durch Aushang an oder im jeweiligen Haus erfolgen. Sie muss mindestens eine Woche vor dem Betretungstermin erfolgen; mindestens ein Ersatztermin ist anzubieten. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen zugänglich sind. 5. Wenn e:veen, der Netzbetreiber, der Messstellenbetreiber oder ein sonstiger mit der Ablesung beauftragter Dritter das Grundstück und/oder die Räume des Kunden nicht zum Zwecke der Ablesung betreten kann oder der Kunde eine Selbstablesung nicht oder nicht rechtzeitig vornimmt, darf e:veen den Verbrauch des Kunden schätzen. Der Schätzung dient die letzte Abrechnung oder bei Neukunden ein dem Verbrauch des Kunden vergleichbarer Kunde unter jeweils angemessener Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse als Grundlage. 6. e:veen behält sich vor, unterjährig den Zählerstand abzufragen. Der Kunde ist verpflichtet, den Zählerstand nach Aufforderung mitzuteilen. Meldet der Kunde seinen Zählerstand nicht innerhalb der von e:veen gesetzten Frist zurück, so wird e:veen den Verbrauch schätzen und auf Basis von Prognosen anpassen. 7. Sofern der Kunde Zwischenablesungen beauftragt, so werden ihm diese gemäß der jeweils gültigen Preisliste gesondert in Rechnung gestellt. 9 Abrechnungsweise, Abschlagszahlungen, Vorauszahlungen, Sonderabschlag 1. Der Stromverbrauch wird nach Wahl von e:veen monatlich oder in anderen Zeitabschnitten abgerechnet, die jedoch zwölf Monate nicht wesentlich überschreiten dürfen, sofern mit dem Kunden vorbehaltlich des 40 Abs. 3 EnWG nicht etwas anderes vereinbart ist. 2. Ändern sich innerhalb eines Abrechnungszeitraums die verbrauchsabhängigen Preise, so wird der für die neuen Preise maßgebliche Verbrauch zeitanteilig berechnet; jahreszeitliche Verbrauchsschwankungen sind auf der Grundlage maßgeblichen Erfahrungswerte angemessen zu berücksichtigen. Entsprechendes gilt bei Änderung des Umsatzsteuersatzes und erlösabhängiger Abgabensätze. 3. Wird der Verbrauch für mehrere Monate abgerechnet, so kann e:veen monatlich eine Abschlagszahlung verlangen. Diese ist anteilig für den Jahreszeitraum entsprechend dem zu erwarteten bzw. zuletzt abgerechneten Jahreszeitraum zu berechnen. Ist eine solche Berechnung nicht möglich, so bemisst sich die Abschlagszahlung nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden. e:veen behält sich vor, auf Grundlage der von dem Netzbetreiber mitgeteilten Jahresverbrauchsprognose oder des in der Jahresverbrauchsabrechnung ausgewiesenen tatsächlichen Jahresverbrauchs des vorausgegangenen Jahres festzusetzen. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen. 4. Ändern sich die Preise, so können die nach der Preisänderung anfallenden Abschlagszahlungen mit dem Vomhundertsatz der Preisänderung entsprechend angepasst werden. 5. Ergibt sich bei der Abrechnung, dass zu hohe Abschlagszahlungen verlangt wurden, so ist der übersteigende Betrag unverzüglich zu erstatten, spätestens aber mit der nächsten Abschlagsforderung zu verrechnen. Nach Beendigung des Versorgungsverhältnisses sind zu viel gezahlte Abschläge unverzüglich zu erstatten. 6. e:veen ist ferner berechtigt, für den Elektrizitätsverbrauch eines Abrechnungszeitraums Vorauszahlung zu verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls Grund zu der Annahme besteht, dass der Kunde seinen Zahlungs-

8 verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. Bei Verlangen einer Vorauszahlung ist der Kunde hierüber ausdrücklich und in verständlicher Form zu unterrichten. Hierbei sind mindestens der Beginn, die Höhe und die Gründe der Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall anzugeben. 7. Die Vorauszahlung bemisst sich nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist die angemessen zu berücksichtigen. Erstreckt sich der Abrechnungszeitraum über mehrere Monate und erhebt e:veen Abschlagszahlungen, so kann e:veen die Vorauszahlungen nur in ebenso vielen Teilbeträgen verlangen. Die Vorauszahlung ist bei der nächsten Rechnungserteilung zu verrechnen. 8. Sofern der gewählte Tarif oder Vertrag einen einmaligen Sonderabschlag vorsieht, so ist dieser fünf Tage nach Erhalt der Auftragsbestätigung fällig. Der Sonderabschlag wird mit der letzten Rechnung verrechnet, die aufgrund von Tarifwechsel oder Kündigung erstellt wird. 10 Rechnungen, Zahlungen 1. Auf den Rechnungen wird e:veen u.a. neben dem in Rechnung gestellten Verbrauch auch den Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraumes angeben, mit Ausnahme des ersten Abrechnungszeitraums. Auf im Abrechnungszeitraum eingetretene Änderungen der Preise und/oder dieser AGB wird hingewiesen. 2. Rechnungen und Abschläge können per SEPA-Lastschrift oder per Überweisung beglichen werden. Die Zahlungen müssen auf ein Bankkonto der e:veen post- und gebührenfrei entrichtet werden. 3. Für vom Kunden verschuldete Rückbuchungen vom Konto (z. B. mangels Deckung oder unberechtigtem Widerspruch) wird eine Gebühr von 12,50 EUR (brutto) pro Rückbuchung erhoben. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren oder gar keines Schadens unbenommen. 11 Sicherheitsleistung 1. Ist der Kunde zur Vorauszahlung nach 9 Absatz 6 und Absatz 7 dieser AGB nicht bereit oder nicht in der Lage, kann e:veen in angemessener Höhe Sicherheit verlangen. Die Sicherheit ist unverzüglich zurückzugeben, wenn keine Vorauszahlung mehr verlangt werden kann. 2. Barsicherheiten werden zum jeweiligen Basiszinssatz nach 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verzinst. 3. Ist der Kunde in Verzug und kommt er nach erneuter Zahlungsaufforderung nicht unverzüglich seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis nach, so kann e:veen die Sicherheit verwerten. Hierauf wird in der Zahlungsaufforderung hingewiesen. 12 SEPA-Lastschriftmandat 1. Erteilt der Kunde e:veen ein SEPA-Lastschriftmandat, wird dafür von e:veen keine zusätzliche Gebühr berechnet. Sollte die Hausbank des Kunden eine Gebühr für das Einrichten des SEPA-Mandates berechnen, so wird dem Kunden diese Gebühr durch e:veen gutgeschrieben. 2. Wenn der Einzug zwei Mal in Folge fehlschlägt, so kann der Kunde auf Selbstzahler umgestellt werden. Ist der Kunde Selbstzahler so wird ihm der dadurch bei e:veen entstehende Aufwand in Höhe von 3,00 EUR / Monat berechnet. 3. Der Kunde ist verpflichtet, e:veen eine Änderung seiner Bankverbindung unverzüglich mitzuteilen. 4. Wenn der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person ist, so erteilt er schon jetzt seine Einwilligung zu der Erteilung eines SEPA-Firmenlastschriftmandates. Sollte der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt auf Verlangen von e:veen das SEPA-Firmenlastschriftmandat nicht erteilen, so verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 50,00 an e:veen. 5. Sofern Rechnungen über das SEPA-Lastschriftmandat bezahlt werden, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs die grundsätzlich 14tägige Frist für die Information vor Einzug fälliger Zahlungen (Vorabinformation/ pre-notification) auf 2 Tage vor der Belastung verkürzt wird. 13 Zahlung, Verzug 1. Rechnungen, Abschläge und Vorauszahlungen werden zu dem vom e:veen angegebenen Zeitpunkt, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. 2. Einwände gegen Rechnungen und Abschlagsberechnungen berechtigen gegenüber e:veen zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur, (1) soweit die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht oder (2) sofern a) der in einer Rechnung angegebene Verbrauch ohne ersichtlichen Grund mehr als doppelt so hoch wie der vergleichbare Verbrauch im vorherigen Abrechnungszeitraum ist und b) der Kunde eine Nachprüfung der Messeinrichtung verlangt und c) solange durch die Nachprüfung nicht die ordnungsgemäße Funktion des Messgeräts festgestellt ist des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) bleibt unberührt. 4. Bei Zahlungsverzug des Kunden kann e:veen, wenn sie erneut zur Zahlung auffordert oder den Betrag durch einen Beauftragten einziehen lässt, die dadurch entstandenen Kosten für strukturell vergleichbare Fälle pauschal berechnen; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen. Mahnungen, die nach Eintritt des Verzuges erfolgen, werden dem Kunden grundsätzlich mit einer Gebühr von 5,00 EUR berechnet. 5. Gegen Ansprüche von e:veen kann vom Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden. 14 Unterbrechung der Stromversorgung 1. e:veen ist berechtigt, die Versorgung ohne vorherige Androhung zu unterbrechen oder durch den Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde seinen vertraglichen Pflichten in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt und die Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von elektrischer Arbeit unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern. 2. Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist e:veen berechtigt, die Versorgung vier Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassen und den zuständigen Netzbetreiber nach 24 Absatz 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (NAV) mit der Unterbrechung der Versorgung zu beauftragen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt. e:veen kann mit der Mahnung zugleich die Unterbrechung der Versorgung androhen, sofern dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung steht. Wegen Zahlungsverzuges wird e:veen eine Unterbrechung unter den in den Sätzen 1 bis 3 genannten Voraussetzungen nur durchführen lassen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100 EUR in Verzug ist. Bei der Berechnung der Höhe des Betrages nach Satz 4 bleiben diejenigen nicht titulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form- und fristgerecht sowie schlüssig begründet beanstandet hat. Ferner bleiben diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwischen e:veen und dem Kunden noch nicht fällig sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preiserhöhung von e:veen resultieren. 3. Der Beginn der Unterbrechung der Versorgung ist dem Kunden drei Werktage im Voraus anzukündigen. 4. e:veen wird die Versorgung unverzüglich wiederherstellen lassen, sobald die Gründe für ihre Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Belieferung ersetzt hat. Die Kosten werden durch e:veen für strukturell vergleichbare Fälle pauschal berechnet; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale wird die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen des Kunden wird e:veen die Berechnungsgrundlage nachweisen. Dem Kunden ist der Nachweis geringerer Kosten gestattet. 5. Das Recht zur Kündigung wird durch vorstehende Absätze nicht berührt. 15 Berechnungsfehler 1. Wird bei einer Prüfung der Messeinrichtungen eine Überschreitung der Verkehrsfehlergrenzen festgestellt oder Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbetrages, so ist eine Überzahlung von e:veen zurückzuzahlen bzw. der Fehlbetrag vom Kunden nachzuentrichten. Ist die Größe des Fehlers nicht einwandfrei festzustellen oder zeigt eine Messeinrichtung nicht an, so ermittelt e:veen den Verbrauch für die Zeit seit der letzten fehlerfreien Ablesung aus dem Durchschnittsverbrauch des ihr vorhergehenden und des der Feststellung des Fehlers nachfolgenden Ablesezeitraums oder auf Grund des vorjährigen Verbrauchs durch Schätzung; die tatsächlichen Verhältnisse sind angemessen zu berücksichtigen. Bei Berechnungsfehlern auf Grund einer nicht ordnungsgemäßen Funktion einer Messeinrichtung ist der vom Messstellenbetreiber ermittelte und dem Kunden mitgeteilte korrigierte Verbrauch der Nachberechnung zu Grunde zu legen. 2. Ansprüche nach Absatz 1 sind auf den der Feststellung des Fehlers vorhergehenden Ablesezeitraum beschränkt, es sei denn, die Auswirkung des Fehlers kann über einen größeren Zeitraum festgestellt werden; in diesem Fall ist der Anspruch auf längstens drei Jahre beschränkt. 16 Online-Kommunikation 1. Rechnungen und sonstige Schreiben werden von e:veen an den Kunden mittels übermittelt. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, über eine Änderung ihrer -Adresse die jeweils andere Vertragspartei unverzüglich zu informieren sowie unter der angegebenen -Adresse eingehende s regelmäßig abzurufen. 2. Sollte der Kunde zweimal in Folge auf eine nicht reagieren, so kann der Kunde auf Kommunikation per Post umgestellt werden. 3. Eine Umstellung von Online-Kommunikation auf Postkommunikation ist auf Wunsch des Kunden jederzeit mit einer Frist von vier Wochen möglich. 4. Bei einer Umstellung von Online-Kommunikation auf Postkommunikation wird dem Kunden der zusätzliche Aufwand pauschal mit 3,00 EUR/ Monat berechnet. 17 Änderung des Bedarfs oder der Kundenanlage Der Kunde ist verpflichtet, e:veen Änderungen und Erweiterungen an Kundenanlagen sowie Änderungen des Strombedarfs mitzuteilen. Die Mitteilung hat vom Kunden kurzfristig (binnen zwei Wochen) und mindestens in Textform zu erfolgen. In diesem Fall ist e:veen berechtigt, eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 30,00 EUR zu verlangen, sofern der Kunde nicht nachweist, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind. Die Geltendmachung weiterer Kosten bleibt e:veen vorbehalten. 18 Umzug 1. Im Fall eines Umzugs innerhalb Deutschlands wird der Vertrag soweit möglich für die neue Lieferstelle zu den vereinbarten Bedingungen weitergeführt. 2. Der Kunde hat spätestens vier Wochen vor dem Umzugstermin e:veen seine neue Anschrift mitzuteilen. 19 Datenschutz e:veen und/oder beauftragte Dienstleister erheben, verarbeiten, speichern, übermitteln und nutzen Kundendaten zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses. Diese Daten werden vertraulich behandelt und nur zur Erfüllung des Stromliefervertrages gemäß Bundesdatenschutzgesetz verwendet. 20 Bonitätsprüfung (Schufa-Klausel) 1. Nach 28b Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) darf unter den dort aufgeführten Voraussetzungen, zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden ein Wahrscheinlichkeitswert für ein bestimmtes zukünftiges Verhalten des Kunden erhoben oder verwendet werden. 2. Auswertungen über den Kunden aus dem unter Absatz 1 bezeichnete Verfahren wird e:veen unter den gegebenen gesetzlichen Bedingungen bei externen Auskunftsdateien (insbesondere, aber nicht ausschließlich: SC HUFA) zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung dieses Vertragsverhältnisses einholen und dafür die im Antrag vom Kunden mitgeteilte Anschriftendaten verwenden. e:veen behält sich vor, unter Beachtung des Datenschutzrechts die Prüfung der Bonität eines neuen Kunden vor Vertragsabschluss über einen externen Dienstleister vorzunehmen. 21 Informationen zur Mängelhaftung Dem Kunden stehen gesetzliche Gewährleistungsrechte zu. Haftungsbeschränkungen von e:veen ergeben sich aus dem nachfolgenden Haftungsbeschränkung 1. e:veen haftet nicht für Schäden, welche auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von e:veen, ihres gesetzlichen Vertreters oder ihres Erfüllungsgehilfen beruhen. Davon werden solche Pflichten nicht erfasst, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Jedoch ist die Haftung von e:veen auch bei einer fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht durch e:veen, ihren gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Hinsichtlich der Haftungshöchstsumme gilt 18 NAV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung) in entsprechender Anwendung hinsichtlich der Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei Sachschäden und für grobe/leichte Fahrlässigkeit bei Vermögensschäden. 2. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden. 3. Die Absätze 1 und 2 lassen die Anwendbarkeit des Produkthaftungsgesetzes unberührt. 23 Lieferantenwechsel e:veen wird bei wirksamer Vertragskündigung die für einen Lieferantenwechsel erforderlichen Mitwirkungspflichten innerhalb der gesetzlichen Fristen für den Kunden unentgeltlich erbringen. 24 Kundenbetreuung, Kundenbeschwerden 1. Bei Fragen und eventuellen Beanstandungen im Zusammenhang mit der vertraglichen Stromlieferung stehen folgende Kontaktwege zur Verfügung: e:veen Energie eg, Hollerithallee 17, Hannover 0800/ (kostenfreies Servicetelefon) kundenservice@eveen.de Webseite: Dort erhält der Kunde insbesondere auch Informationen über die geltenden Tarife und Wartungsentgelte. 2. Wenn Beanstandung nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen abgeholfen werden sollte, können Verbraucher im Sinne des 13 Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sich unter den Voraussetzungen des 111b Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) an die Schlichtungsstelle Energie e.v., Friedrichstraße 133, Berlin, Telefon 030/ , info@schlichtungsstelle-energie.de, wenden. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach dem EnWG zu beantragen, bleibt unberührt. Durch ein etwaiges Schlichtungsverfahren wird die Verjährung gehemmt. 25 Informationen Energieeffizienz 1. e:veen verweist auf die Liste der Anbieter von Energiedienstleistungen, Energieaudits und Energieeffizienzmaßnahmen bei der Bundesstelle für Energieeffizienz ( sowie deren Berichte. 2. Weitere Energieeffizienz-Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Energieagentur (dena) und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen unter 3. Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich bei: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Postfach 8001, Bonn, Telefon: 030/ , 26 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bei Vorliegen eines triftigen Grundes ist e:veen berechtigt, eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (einschließlich der BVB) für die Zukunft vorzunehmen. Dies geschieht durch eine Ankündigung in Textform unter Beifügung der neuen Bedingungen mit drucktechnischer Hervorhebung der Änderungen gegenüber dem Kunden. e:veen gibt Änderungen seiner Bedingungen außerdem auf der Webseite bekannt. Widerspricht der Kunde nicht binnen eines Monats der Änderung der Bedingungen oder führt der Kunde das Vertragsverhältnis durch Nutzung von Leistungen der e:veen fort, so werden die geänderten Bedingungen dem Kunden gegenüber wirksam. Auf diese Rechtslage wird der Kunde in der Ankündigung besonders hingewiesen. Ferner hat der Kunde das Recht, den Vertrag binnen eines Monats nach Zugang der Mitteilung der Änderung der Bedingungen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung mindestens in Textform zu kündigen. 27 Schlussbestimmungen 1. Auf diese AGB findet das Sachrecht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. 2. Gerichtsstand für beiderseitige Verpflichtungen aus dem Stromliefervertrag ist Hannover, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dies gilt ebenso, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und kein ausschließlicher Gerichtsstand nach deutschem Recht gegeben ist. 3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB, der Besonderen Vertragsbedingungen oder des Antrags zur Energielieferung unwirksam sein oder werden, oder sollte ein wesentlicher Punkt nicht geregelt sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung herbeizuführen, die dem beabsichtigten Erfolg am nächsten kommt und die die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.

9 Widerrufsformular Version e:veen Energie eg e:veen Energie eg Hollerithallee Hannover (Wenn Sie den Vertrag widerrufen möchten, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) An e:veen Energie eg Hollerithallee Hannover Telefax: +49 (0)511 / kundenservice@eveen.de Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über: bestellt am: Vertragsnummer: Name des Verbrauchers: Anschrift des Verbrauchers: Zählernummer: Sonstiges: Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier) e:veen Energie eg I Hollerithallee 17 I Hannover I Telefon I Fax I I kundenservice@eveen.de Vorstand: Dipl.-Ing. Dieter Carstens I Amtsgericht Hannover I USt-Id-Nr.: DE I RegisterNr. GnR

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