21. Jahrgang 1. November 2012 Nummer 12 Woche 44

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1 21. Jahrgang Nummer 12 Woche 44 Herzlich willkommen!

2 2 Neustadt Nachrichten 20 Jahre Amt Neustadt (Dosse) Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner! Das Amt Neustadt (Dosse) feiert in diesem Jahr sein 20-jähriges Bestehen. Wir haben uns vorgenommen, gemeinsam mit Ihnen die 20 Jahre Revue passieren zu lassen. Und so haben wir in jeder Monatsausgabe des Amtsblattes wichtige Ereignisse nochmals aufgeführt, um sie ins Gedächtnis zurück zu rufen. Die November-Ausgabe führt uns nun in die Jahre und Viel Vergnügen beim Lesen! /2011 Amt Neustadt (Dosse) Fertigstellung des Sanitärtraktes der Sporthalle auf dem Sportkomplex Neustadt (Dosse) Der Amtsausscheid der FFW findet in der Gemeinde Sieversdorf- Hohenofen statt. 260 Kinder besuchen die Kindertagesstätten und den Hort 152 Schülerinnen und Schüler. Die Prinz-von-Homburg-Schule hat 830 Schülerinnen und Schüler zu verzeichnen, darin enthalten sind die Grundschule, die Förderschule, die Gesamtschule und die gymnasiale Oberstufe. Eröffnung Wohnheim Mühle Spiegelberg, Platz für 80 Mädchen und Jungen Für das Schuljahr /2011 ist eine 2. Spezialklasse Reiten eröffnet worden. Besucherzahlen: Gestüt ; Forstlehrgarten 1.500; Freibad 8.392; Bibliothek und Gaswerk 835 Erstmalige Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners in Neustadt und Schönfeld Der Fanfarenzug präsentiert Neustadt (Dosse) in Nové Mésto na Moravé (CZ) und 2011 in Neustadt (Hessen). Außerdem tritt er 13 Mal auf Stadt Neustadt (Dosse) Anschaffung eines neuen Broto Skylift Feuerwehrfahrzeugs Koordination der Feuerwehreinsätze über die Leitstelle Potsdam Ausbau der Straße mit Großpflaster im Bereich des Hauptgestütes: ,00 Anlegen der Außenanlagen des Wohnheimes Mühle Spiegelberg : ,00 Parkplatzgestaltung an der ehemaligen Bushaltestelle Schulstraße/ Lindenstraße: ,00 Unterhaltungsmaßnahmen an der Graf von Lindenau-Halle: ,00. Verlegen eines Bahngleises vom Neustädter Städtebahnhof zu der DEUTAG GmbH Gründung des Vereins Bürgerbahnhof Neustadt (Dosse) 4 Lehrlinge der Firma Hüffermann sind die ersten im Handwerkskammerbezirk, die ein Auslandspraktikum absolvieren Gründung des Fördervereins Schöller-Festspiele Die Neustädter Musikschule wird zum aufgelöst. Die Diakonie feiert 20-jähriges Bestehen. Kampehl Die Kalebuz-Gruft hat Besucher zu verzeichnen. Es fanden 3 Bauernmärkte statt. Die ersten Schöller-Festspiele finden im Schlosspark Kampehl statt. Breddin Beginn des 2. BA der Straße zwischen Breddin und Damelack: ,00. Sanierungsmaßnahmen in Schule und Sportkomplex Planungen für den Umbau des Sporthauses 5000,00 Theatergruppe der Brandenburger Landjugend dreht in Breddin einen Kriminalfilm, der u. a.im Breddiner Friseursalon spielt Kinder der Löwenzahn-Grundschule sammeln Spendengelder für Kinder in Haiti 2011 Mit Schülern der 5. und 6. Klasse entsteht in der Löwenzahnschule ein Film Brokkoli zum Frühstück. Ideen, Kostüme und Filmrequisiten sind von der AG entwickelt bzw. organisiert worden. Zum 31. Dezember 2011 ist der Jugendclub geschlossen worden. Damelack Eine Grüne Wiese für anonyme Urnenbestattungen ist angelegt worden. Dreetz Bildung einer Jugendfeuerwehr Das Arboretum besuchten 5000 Gäste, in der Heimatstube waren 180 Interessierte und auf der Motocrossbahn 6000 Besucher zu verzeichnen. An der Kita und am Sporthaus sind Sanierungsmaßnahmen durchgeführt worden. Modernisierung des Gemeindezentrums für die Sicherung der sozialen, sportlichen und kulturellen Grundversorgung des Ortes Die Ofenbaufirma Manfred Noetzel feiert 20-jähriges Bestehen ebenso die Agrargenossenschaft Rhinluch. Giesenhorst Bohren eines neuen Löschwasserbrunnens Sieversdorf-Hohenofen Sieversdorf Die Arztpraxis von Herrn Dr. Lutz Schneider schloss am Hohenofen Aufstellen einer Federwippe auf dem Spielplatz am Jugendclub Anlegen einer Grünen Wiese für anonyme Urnenbestattungen auf dem Friedhofsgelände Verbesserung der Feierhalle durch neue Bänke, neue Elektroanlage.

3 Neustadt Nachrichten 3 Stüdenitz Sanierungsarbeiten an der Kita (z.b. Kitaeingangskontrolle, Dacherneuerung, Dachklempnerarbeiten): ,79 sowie energetische Sanierung durch Fassadendämmung: ,00. Das Bürger- und Vereinshaus hat eine Photovoltaikanlage (47.600,00 ) und Versickerungsanlage (4.200,00 ) bekommen. Erhaltung des interessanten Ensemble des historischen FFW Gebäudes mit der ehemaligen Schule Zum 31. Dezember 2011 ist der Jugendclub geschlossen worden Zernitz Errichtung von 3 Fahrgastunterständen, 1 Pavillon Bahnhofsvorplatz, 2 Unterstände am Feuerwehrgerätehaus In Zernitz ist eine Grüne Wiese angelegt worden für Urnenbestattung mit Grabplatte. Durch das Konjunkturpaket 2 sind Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen in der Kita durchgeführt worden. Das Bürger- und Vereinshaus hat eine energetische Sanierung durch Fassadendämmung erhalten: ,00. Zernitz feiert gleich 3 Jubiläen. Die Feuerwehr wird 100 Jahre, der Sportverein 60 und die Volkssolidarität 50 Jahre. Der Gedenkstein auf dem Jüdischen Friedhof ist völlig umgestaltet worden und die Enthüllung erfolgte am Die Namen der KZ Häftlinge sind jetzt der Öffentlichkeit wieder gut zugänglich. Goldbeck Der Friedhof in Goldbeck erhielt ein neues Eingangstor. Neuendorf Der Friedhof in Neuendorf ist mit neuen Bänken ausgestattet worden. Lohm Aufbesserung des Jugendclubs. Hier brachten sich Kinder und Jugendlich mit ein. Es wurden die Räumlichkeiten umgestaltet und die Heizsituation verbessert Nach 100 Jahren Eigenständigkeit der FFW Lohm schließt sie sich der Feuerwehr Zernitz an. - Im Oktober Rettung eines Pferdes (Schimmel) durch die FFW aus einem Pool.

4 4 Amtsblatt für das Amt Neustadt (Dosse) Amtliche Bekanntmachungen Inhaltsverzeichnis Amtliche Bekanntmachungen 1. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Neustadt (Dosse) vom Seite 4 2. Beschluss der Gemeindevertretung Dreetz vom Seite 5 3. Öffentliche Auslegung Änderung Flächennutzungsplan der Stadt Neustadt (Dosse) sowie Bebauungsplan Nr Seite 5 4. Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde Breddin... Seite 7 5. Ladung zur Teilnehmerversammlung Bodenordnungsverfahren Stüdenitz... Seite 7 Der Amtsdirektor informiert Die Amtsverwaltung informiert Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Neustadt (Dosse) vom ÖFFENTLICHE SITZUNG TOP 10: Berufung von sachkundigen Einwohnern in die Fachausschüsse der Stadtverordnetenversammlung Neustadt (Dosse) Vorlage: BV/Neu/12/10/322 Beschluss: 1. Im Ausschuss für Soziales, Kultur, Jugend, Sport und Ordnungsangelegenheiten erfolgt eine Umbesetzung der sachkundigen Einwohner: für Herrn Daniel Irrgang wird als sachkundiger Einwohner Herr André Stimm berufen. 2. Im Ausschuss für Bauwesen und Stadtentwicklung erfolgt eine Umbesetzung der sachkundigen Einwohner: für Herrn Paul Sobania wird als sachkundiger Einwohner Herr Bernd Kummer berufen. TOP 15: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 16 Bahn-Energiepark Neustadt (Dosse) Vorlage: BV/Neu/12/60/325 Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt (Dosse) beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16 Bahn-Energiepark gemäß 1 (3) BauGB. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes erstreckt sich über einen Teil des Flurstückes 217, Flur 12 der Gemarkung Neustadt (Dosse) (Kartenausschnitt als Anlage). Gemäß 11 BauGB wird mit dem Projektträger ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen, der die Übernahme der Planungskosten, der Baukosten und der Folgekosten des Projektes durch den Projektträger regelt und die Stadt Neustadt (Dosse) von diesen Kosten freistellt. TOP 16: 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neustadt (Dosse) Aufstellungsbeschluss Vorlage: BV/Neu/12/60/326 Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt (Dosse) beschließt die Einleitung des Verfahrens zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für einen Teil des Flurstückes 217 der Flur 12 der Gemarkung Neustadt (Dosse) (Kartenausschnitt als Anlage). Gemäß 11 BauGB wird mit dem Projektträger ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen, der die Übernahme der Kosten für die FNP- Änderung durch den Projektträger regelt und die Stadt Neustadt (Dosse) von diesen Kosten freistellt. Ehrlich ehrenamtliche Bürgermeisterin Breitmeier Schriftführerin

5 Amtsblatt für das Amt Neustadt (Dosse) 5 Amtliche Bekanntmachungen Beschlüsse der Gemeindevertretung Dreetz vom A) ÖFFENTLICHE SITZUNG TOP 13: Erneute Entscheidung zu einem Beschluss der Gemeindevertretung Dreetz vom Vorlage: BV/Dre/12/60/ Beschluss: Der Beschluss der Gemeindevertretung Dreetz vom unter TOP A.8. (ohne Beschlussnummer) Die Gemeindevertretung beschließt eine Fristverlängerung der Straßenausbaubeitragsbescheide Ländlicher Wegebau Michaelisbruch. Der RA Dr. Diehr, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Potsdam, wird mit der Untersuchung der Straßenausbaumaßnahme Michaelisbruch beauftragt. wird aufgehoben. Namentliche Abstimmung: Schindler, Bernd: Elftmann, Gernot Hebekerl, Reinhard Kopper, Andreas Petras, Martin Reich, Ines Schmidt, Carsten Schmidt, Rene Simon, Ulf ja ja ja ja ja enthalten ja ja ja 2. Beschluss: Der Beschluss der Gemeindevertretung Dreetz vom unter TOP A.8. (ohne Beschlussnummer) Die Verwaltung wird beauftragt, eine Anzeige gegen Unbekannt wegen Betruges aufzugeben. wird aufgehoben. Schindler, Bernd: Elftmann, Gernot Hebekerl, Reinhard Kopper, Andreas Petras, Martin Reich, Ines Schmidt, Carsten Schmidt, Rene Simon, Ulf Schindler Breitmeier ehrenamtlicher Bürgermeister Schriftführerin Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neustadt (Dosse) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt (Dosse) hat in ihrer Sitzung am 10. September 2012 beschlossen, den Flächennutzungsplan der Stadt Neustadt (Dosse) das 2. Mal zu ändern sowie für eine Fläche südlich des Bahnhofs den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16 mit der Bezeichnung Bahn-Energiepark aufzustellen. Es handelt sich um die Fläche des ehemaligen Rangierbahnhofes, Gemarkung Neustadt (Dosse), Flur 12, Flurstück 217 (teilweise). Die Lage des Geltungsbereiches der Änderung des Flächennutzungsplanes und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zeigen die folgenden Kartenausschnitte (siehe unten). Die Ziele der Planung bestehen in der Nachnutzung einer nicht mehr zu Verkehrszwecken benötigten Bahnanlage, der Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage ( Solarpark ) zur Nutzung der Sonnenergie im Sinne einer umweltfreundlichen alternativen Energiequelle, der deutlichen Verbesserung des Orts- und Landschaftsbildes am Stadtrand entlang der Fernbahnstrecke Berlin-Hamburg, der Sicherung von Flächen mit Baumbestand als Waldflächen im FNP. Die Planzeichnungen einschließlich Begründung werden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Zeitraum vom Montag, den 12. November 2012 bis Freitag, den 14. Dezember 2012 im Raum 1 der Bauverwaltung des Amtes Neustadt (Dosse), Bahnhofstraße 6, Neustadt (Dosse) zu den Öffnungszeiten: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag von 9.00 bis Uhr von 9.00 bis Uhr geschlossen von 9.00 bis Uhr von 9.00 bis Uhr öffentlich ausgelegt und können von jedermann eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben. Des Weiteren wird darauf verwiesen, dass ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Gez. Ehrlich Ehrenamtliche Bürgermeisterin Gez. Dr. Gerber Amtsdirektor

6 6 Amtsblatt für das Amt Neustadt (Dosse) Amtliche Bekanntmachungen

7 Amtsblatt für das Amt Neustadt (Dosse) 7 Amtliche Bekanntmachungen Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde Breddin (Hebesatzsatzung) Auf der Grundlage des 3 Abs. 1 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom (GVBl. I S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom (GVBl. I S. 202), des 25 Abs. 1 Grundsteuergesetz vom (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2794), und des 16 Abs. 1 Gewerbesteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 6a des Gesetzes vom (BGBl. I S. 550), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Breddin in ihrer Sitzung am folgende Hebesatzsatzung beschlossen: 1 Hebesätze Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern werden ab 2013 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer A (für Land- und forstwirtschaftliche Betriebe) 273 v. H. 2. Grundsteuer B (für Grundstücke) 383 v. H. 3. Gewerbesteuer 324 v. H. 2 In-Kraft-Treten Die Hebesatzsatzung tritt am in Kraft. Neustadt (Dosse), den Dr. Gerber Amtsdirektor Ladung zur Teilnehmerversammlung Betrifft Teile der Gemarkungen Stüdenitz, Schönermark, Breddin, Sophiendorf, Lohm, Kötzlin und Zernitz Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft des Bodenordnungsverfahrens (BOV) Stüdenitz, Verf.Nr.: 4001N lädt zur Teilnehmerversammlung am Mittwoch, den 14. November 2012, um 17:00 Uhr in Stüdenitz, Gaststätte Jahnke ein, um zu folgenden Themen zu informieren: Stand des Bodenordnungsverfahrens (BOV) Ausbau im Verfahren bereits durchgeführte und abgeschlossenen Ausbaumaßnahmen weiterhin geplante Ausbaumaßnahmen Möglichkeiten der Förderung und Aufbringung der Eigenanteile der Teilnehmergemeinschaft Stüdenitz, den 12. Oktober 2012 gez. P. Möbius Vorsitzender des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft des Bodenordnungsverfahrens Stüdenitz Ende der amtlichen Bekanntmachungen

8 8 Neustadt Nachrichten Die Amtsverwaltung informiert Sprechzeiten des Amtes Sitz Öffnungszeiten Bahnhofstraße 6 Montag: Uhr Dienstag: Uhr ( Uhr nur Bürgerbüro) Donnerstag: Uhr Freitag: Uhr Öffnungszeiten der Bibliothek Ort, Sitz Öffnungszeiten Telefon Neustadt / Lindenstraße 6 Dienstag Uhr Donnerstag Uhr Sprechzeiten der Schiedsstelle Vorsitzender Klaus Lehwald Im Amt Neustadt (Dosse) / Sitzungsraum Jeden 1. Dienstag im Monat von Uhr, Klaus.Lehwald@web.de Sprechzeiten der Revierpolizei Neustadt (Dosse) Bahnhofstraße 6 Dienstag Uhr / Donnerstag Uhr oder -235 (während der Sprechstunde) Außerhalb der Sprechzeiten über die Polizeiwache Kyritz, Tel.: / 630 erreichbar Sprechzeiten des Versichertenberaters der Deutschen Rentenversicherung Amt Neustadt (Dosse), Bahnhofstraße 6, Sitzungsraum Jeden 2. und 4. Dienstag im Monat von bis Uhr Tel oder , Herr Elstermann Widerspruch gegen Datenübermittlungen Meldegesetz 30 Abs. 2 Satz 2 Jede Person kann die Einrichtung einer Übermittlungssperre verlangen. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Es genügt, den Antrag auszufüllen und in der Meldebehörde abzugeben bzw. postalisch zuzustellen. Durch den Widerspruch gegen die Datenübermittlung kann jeder seine Daten von Punkt 1 bis 7 des Antragformulars in der Meldebehörde sperren lassen. Den Antrag hierzu erhält jeder in der Meldebehörde bzw. im Internet unter: Bürgerbüro Datenübermittlung und Auskunftssperre siehe Seite 9

9 Neustadt Nachrichten 9 Die Amtsverwaltung informiert Hinweise zum Ausfüllen des Antrages finden Sie auf Seite 10

10 10 Neustadt Nachrichten Die Amtsverwaltung informiert Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre Hinweise zum Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre Zu Antrag 1: Das Meldegesetz sieht vor, einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft neben den Daten ihrer Mitglieder auch einige Grunddaten von Nichtmitgliedern, die mit einem Mitglied einer öffentlichrechtlichen Religionsgesellschaft in demselben Familienverband leben, übermittelt werden dürfen. Der betroffene Familienangehörige - also nicht das Mitglied einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft selbst - kann jedoch nach 30 Abs. 2 Satz 2 des Meldegesetzes die Einrichtung einer Übermittlungssperre verlangen. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Es genügt, wenn Antrag 1 angekreuzt wird. Zu Antrag 2: Das Meldegesetz sieht in 33 Abs. 1 vor, dass die Meldebehörde in den sechs der Wahl vorausgehenden Monaten Auskunft an Parteien, politischen Vereinigungen, Wählergruppen, Listenvereinigungen und anderen Trägern von Wahl Vorschlägen Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und gegenwärtige Anschrift von Wählern erteilen darf. Diese Auskunft steht auch Trägern von Volksbegehren und Volksentscheidungen zu. Sie können dieser Datenübermittlung ohne weitere Begründung widersprechen. Zu Antrag 3 und 4: Begehrt jemand eine Auskunft über Alters- oder Ehejubiläen, darf die Meldebehörde aufgrund von 33 Abs. 4 des Meldegesetzes eine auf folgende Daten beschränkte Melderegisterauskunft erteilen: Vorund Familiennamen, Doktorgrad, gegenwärtige Anschriften sowie Tag und Art des Jubiläums. Diese Auskunft darf jedoch nur erteilt werden, wenn Sie nicht widersprochen haben. Wenn Sie - durch Ankreuzen der Anträge 3 und/oder 4 - von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, darf die Meldebehörde z.b. der Presse nicht mitteilen, dass Sie demnächst z.b. Ihren 80. Geburtstag oder das Jubiläum der Goldenen Hochzeit feiern. Da das Widerspruchsrecht bei Ehejubiläumsdaten nur gemeinsam ausgeübt werden kann, sind die Unterschriften beider Ehegatten erforderlich. Zu Antrag 5: Das Meldegesetz erlaubt in 33 Abs. 5 eine Auskunft an Adressbuchverlage über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und gegenwärtige Anschriften von Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dieser Auskunftserteilung können Sie widersprechen. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Es ist ausreichend, wenn Sie den Antrag ankreuzen. Zu Antrag 6: Einfache Melderegisterauskünfte können unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 auch mittels automatisierten Abrufs über das Internet erteilt werden. Ein Abruf ist nicht zulässig, wenn der Betroffene dieser Art der Auskunftserteilung widersprochen hat. Zu Antrag 7: Zum Zwecke der Übersendung von Informationsmateria! über die Streitkräfte an eventuell Freiwillige erfolgt eine Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung gemäß 18 Abs. 7 Melderechtsrahmengesetz. Dieser Datenübermittlung können Sie widersprechen, wenn Sie die Zusendung des Informationsmaterials nicht wünschen. Zu Antrag 8: Nach 32b Abs. 1 BbgMeldG, darf die Meldebehörde keine Auskünfte erteilen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dem Betroffenen oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann. Der Antrag muss begründet sein; evtl. können Nachweise (Anzeige, ärztliche Atteste, o. ä.) gefordert werden. Nach 32b Abs. 1 BbgMeldG ist die Auskunftssperre befristet und endet mit Ablauf des zweiten auf die Antragstellung folgenden Kalenderjahres. Liegen die Gründe für die Einrichtung einer Auskunftssperre nach Ablauf dieser Frist weiterhin vor, kann die Sperre auf Antrag verlängert werden. Zu Antrag 9: Diese Auskunftssperre ist im Einzelfall auf Antrag im Melderegister einzutragen, wenn die betroffene Person verlangt, dass ihre Daten nicht an Unternehmen übermittelt werden, die diese erkennbar für Zwecke der Direktwerbung verwenden wollen ( 6 MRRG). Die Beantragung dieser Auskunftssperre ist ohne Angabe von Gründen möglich. Nichts erfüllt mehr, als gebraucht zu werden. Seit dem 1. Juli 2011 besteht die Möglichkeit, einen Bundesfreiwilligendienst auszuüben. Der Bundesfreiwilligendienst ist ein Angebot an Frauen und Männer jeden Alters, sich außerhalb von Beruf und Schule für das Allgemeinwohl zu engagieren im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich. Die Aufgaben in der Kinder- und Jugendarbeit kann jeder wahrnehmen, der die Vollzeitschulpflicht erfüllt hat. Jüngere Freiwillige erwerben und vertiefen ihre persönlichen und sozialen Kompetenzen, ältere Freiwillige bringen ihre Lebens- und Berufserfahrung ein. Eine Altersgrenze nach oben gibt es nicht. Im Amtsbereich Neustadt (Dosse) können Sie in folgenden Einsatzstellen einen Bundesfreiwilligendienst ableisten (voraussichtlich ab dem 1. Mai 2013): Jugendclub Lohm Jugendclub Neustadt (Dosse) Freibad Neustadt (Dosse) Kita Spiegelberg in Neustadt (Dosse) Hort Neustadt (Dosse) Sie werden für die Dauer von 18 Monaten mit 21 Stunden wöchentlich tätig sein und erhalten ein Taschengeld in Höhe von ca. 173,00 pro Monat. Wir suchen motivierte und zuverlässige Freiwillige, die Interesse daran haben, sich für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zu engagieren. Sind Sie motiviert, flexibel und zuverlässig? Dann senden Sie Ihre Bewerbungen für die jeweilige Einsatzstelle mit den üblichen Unterlagen (Zeugnisse, Lebenslauf, Lichtbild usw.) bitte an das Amt Neustadt (Dosse) Zentrale Verwaltung Bahnhofstraße Neustadt (Dosse) Fragen beantwortet Ihnen gern Frau Blumenthal unter / bzw. per unter blumenthal@neustadt-dosse.de.

11 Neustadt Nachrichten 11 Die Amtsverwaltung informiert Ansprechpartner des Amtes Neustadt (Dosse) Amtsbezeichnung Ansprechpartner Tel.Nr. Amt Neustadt (Dosse) Amt Neustadt (Dosse) /95- Fax: /13445 Bürgerbüro 221 Amtsdirektor Dr. Ulrich Gerber 200 Sekretariat Evelore Fritz-Bublitz 202 Zentrale Verwaltung Leiterin Elke Meier-Lorenz 201 EDV/Wahlen/Versicherung Ronald Otto 229 Gemeindeorgane Gabriele Breitmeier 243 Personalverwaltung Rosemarie Haacke 227 Kathleen Blumenthal Allgemeine Verwaltung/Archiv Anke Foelz 211 Finanzverwaltung Leiterin Marita Winter 222 Kasse Susann Heller 220 Ulrike Hörster Gemeindesteuern Claudine Hentschel 225 Allgemeine Finanzverwaltung Claudia Stecher 226 Vollstreckung Detlef Steinkopf 247 Ordnungs- und Schulverwaltung Leiterin Kathrin Lorenz 214 Standesamt Claudia Heidrich 241 Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro Frank Jeschke 210 Gewerbeamt, Sport, Tourismus, Franziska Plän 240 Freibad, Bürgerbüro Öffentl. Sicherheit,Ordnung/Brandschutz Dietmar Weiße 208 Bauhofsleiter, Öffentl. Sicherheit/Ordnung Martin Stölke 234 Schulen, Kita, Wohnheim Liane Bolle 216 Kita, Vollziehungsbeamtin Antje Biel 247 Bauverwaltung Leiter, Bauleitplanung Wolfgang Burau 219 Baurecht, Hochbau Monika Wieck 231 Hochbau/Tiefbau, Beitragsveranlagung Daniel Bloch 217 Friedhof, Straßenbeleuchtung, Fördermittel Ilona Franz 238 Gebäudemanagement Birgit Otto 207 Gebäudemanagement/öffentl. Grün Heidrun Reck 245 Grundstücksangelegenheiten Sibylle Schulze 237 Karola Manske

12 12 Neustadt Nachrichten Die Amtsverwaltung informiert An alle Vereine des Amtes Neustadt (Dosse) Pferde, Tassen und Aufkleber zum 20-jährigen Jubiläum Im Jahre 2012 wurden wieder viele Veranstaltungen durch unsere Vereine organisiert und durchgeführt. Das war z. B. SV Stüdenitz 1912 e.v. 100-jähriges Vereinsjubiläum Förderverein zur Erhaltung der Kirche in Damelack e.v. Veranstaltungsreihe Damelacker Sommer 2012 Förderverein zur Erhaltung des Gaswerkes e.v. Ausstellung: Energie der Welt Welt der Energie Feuerwehrverein Neustadt (Dosse) e.v. Osterfeuer, Weihnachtsmarkt Förderverein Prinz-von-Homburg-Schule Entwicklung, Gestaltung und Entstehung eines Sinn-Erlebnisgartens SV Schwarz-Rot Neustadt e.v. Organisation des Amtsfußballturniers; 90-jähriges Vereinsjubiläum und viele andere. Ganz besonderes Augenmerk wird auf die Förderung der Maßnahmen und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche gelegt. Vorrangig gefördert werden Maßnahmen, Vorhaben und Veranstaltungen mit überregionalem Charakter. Dadurch hat sich unsere Region in kultureller und sportlicher Hinsicht weiterentwickelt. Dafür sei allen aktiven Bürgern und Vereinen unser Dank ausgesprochen. Das Amt Neustadt (Dosse) hat seinen Anteil auch dazu beigetragen. Wie in jedem Jahr wurden die Vereine, die einen Antrag gestellt haben, finanziell unterstützt. Voraussichtlich werden auch im Jahr 2013 wieder finanzielle Mittel in den Haushalt eingestellt. Um die Entwicklung der Vereine weiterhin finanziell unterstützen zu können, bitten wir um Einreichung der Anträge bis zum 31. Dezember an die Ordnungs- und Schulverwaltung, zu Händen Frau Plän. Der Antrag muss den Verwendungszweck und die beantragte Höhe der Mittel enthalten. Weiterhin ist die Zahl der Mitglieder anzugeben. Gleichzeitig bitten wir darum, die erhaltenen Mittel aus dem Jahre 2012 abzurechnen. Lorenz Leiterin Ordnungs- und Schulverwaltung Das Amt Neustadt (Dosse) wurde am 08. April 1992 offiziell bestätigt und feiert in diesem Jahr sein 20-jähriges Bestehen. Aus diesem Grund fanden in diesem Jahr ein Festakt in der Graf von Lindenau-Halle und der Tag der offenen Tür in der Amtsverwaltung statt. Im Amtsblatt lassen wir über das ganze Jahr die 20 Jahre Revue passieren. Doch damit nicht genug! Das Amt Neustadt (Dosse) hat zum 20-jährigen Jubiläum Plüsch-Pferde, Tassen und Aufkleber mit einem neuentworfenen Amtsmotiv aufgelegt. Die Plüsch-Pferde, Tassen und Aufkleber sind ab sofort in der Amtsverwaltung im Bürgerbüro erhältlich. Für den Preis von je 6,00 Euro sind die Pferde und Tassen zu erwerben und dazu gibt es gratis einen Aufkleber mit dem Amtsmotiv! Einfach ideal für zu Hause oder zum Verschenken! Weitere Verkaufstellen sind das Blumenhaus Schmidt, Robert-Koch- Str. 27, Blumencafe Neumann, Köritzer Straße 7, der Spiel- und Schreibwarenladen Erpen, Köritzer Straße 8 und das Freibad Neustadt (Dosse), Prinz-von-Homburg-Straße 16 a in Neustadt (Dosse) (Preise jeweils 6,00 Euro)). Aus den Gemeinden Einladung zum Volkstrauertag Zum Gedenken an die Opfer von Krieg und Gewalt findet am Sonntag, dem 18. November um Uhrauf dem städtischen Friedhof Neustadt (Dosse) eine Gedenkfeier statt. Weihnachtsfeier in Breddin Die Ortsgruppe der Volkssolidarität Breddin lädt alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Breddin sowie aller Gemeindeteile zur Weihnachtsfeier am 12. Dezember um 14 Uhr die Gaststätte Fritz recht herzlich ein. Um einen guten Ablauf und eine gute Organisation zu gewährleisten, bitten wir um rechtzeitige Anmeldung bis zum 30. November bei Edeltraud Schwanke oder Elke Fritz. Einen Unkostenbeitrag hin Höhe von 10,00 ist mit der Anmeldung zu entrichten. Wir freuen uns auf einen gemütlichen Nachmittag und hoffen auf viele Besucher. Ihr Vorstand der Ortsgruppe der Volkssolidarität Breddin

13 Neustadt Nachrichten 13 Aus dem Kulturleben Regelmäßige Veranstaltungen jeden Montag Uhr Seniorennachmittag, Basteln- u. Handarbeit Seniorengruppe Sieversdorf/Bürger- u. Vereinshaus Sieversdorf jeden Montag und Freitag Uhr Country- und Linedance-Training Country- und Linedance-Verein Dreetz e.v./dreetz, Bartschendorfer Str. 2 jeden Dienstag Uhr Seniorensport Volkssolidarität Dreetz-Bartschendorf/Bürger- u. Vereinshaus Dreetz Uhr Seniorennachmittag Volkssolidarität Neustadt (Dosse)/Speiseeinrichtung der Schule Uhr Turnen u. Gymnastik SV Stüdenitz-Frauengruppe/Bürger- u. Vereinshaus Stüdenitz Uhr Frauensport Sportverein Sieversdorf/Bürger- und Vereinshaus Sieversdorf jeden Mittwoch Uhr Seniorensport Volkssolidarität Neustadt/Köritzer Kirche (Gemeinderaum) Uhr Veranstaltung für Senioren Volkssolidarität Breddin/Alte Schule Breddin ab Uhr Therapeutisches Turnen Rheumaliga/Olaf s Werkstatt Neustadt (Dosse) jeden 3. Mittwoch im Monat Uhr Gruppennachmittag (versch. Veranstaltungen) Volkssolidarität Dreetz/Gemeindehaus Dreetz jeden Donnerstag Uhr Seniorensport Volkssolidarität Zernitz/Sporthaus Sportplatz Zernitz Uhr Seniorensport Volkssolidarität Sieversdorf/Bürger- und Vereinshaus Sieversdorf Uhr Seniorensport Volkssolidarität/Turnhalle Schule Breddin jeden 3. Donnerstag im Monat Uhr Mutter-Kind-Kreis, Kita Köritz/Neustadt (Dosse) Samstag, 3. November The Chashbags Johnny Cashs-Coverband Olafs Werkstatt Neustadt (D.), Uhr Sonntag, 4. November Der große Heinz Erhardt Abend mit Kaffeegedeck Olafs Werkstatt Neustadt (D.), Uhr Sonntag, 4. November 10. Hubertusmesse Arboretum Lüttgen Dreetz, Uhr Dreetz, Bartschendorfer Straße 13 Du hast ja noch Dein Grab von Georg Kreisler Wehrkirche Kampehl, Uhr Freitag, 9. November Ben Redelings Deutschlands größter Fußball-Komiker Olafs Werkstatt Neustadt (D.), Uhr Dienstag, 13. November Kegelnachmittag Gruppe Gohlisch Sieversdorf/ Uhr Kegelbahn Neustadt (D.) Donnerstag bis Samstag, 15. bis 17. November Schaufenster der Besten Körung-Auktion-Turnier Neustädter Gestüte/Graf von Lindenau-Halle Neustadt (D.) Freitag, 16. November Länderchampionat Springen Neustädter Gestüte/Graf von Lindenau-Halle Neustadt (D.) Samstag, 17. November Backen im Lehmbackofen Arboretum Lüttgen Dreetz, Uhr Dreetz, Bartschendorfer Str. 13 Dienstag, 20. November Seniorennachmittag Volkssolidarität Stüdenitz/Bürger- und Gemeindehaus, Uhr Dienstag, 27. November Kegelnachmittag Volkssolidarität Neustadt (Dosse)/Kegelbahn Neustadt (D.) Uhr Änderungen möglich!

14 14 Neustadt Nachrichten Gesundheit, Wohlergehen und viel Glück Glückwünsche an die Jubilare Neustadt (Dosse) Roswitha Lange 70 Jahre Lieselotte Nehring 90 Jahre Artur Schmidt 73 Jahre Marie Schmidt 88 Jahre Erna Linke 91 Jahre Peter Matje 73 Jahre Gertrud Lubach 91 Jahre Eckehard Schewe 70 Jahre Dagmar Sootzmann 72 Jahre Brunhilde Meyer 71 Jahre Waltraud Czerwonka 81 Jahre Minna Nerlich 96 Jahre Erika Siemer 81 Jahre Hertha Wahnelt 87 Jahre Gerhard Beer 78 Jahre Heide-Marie Dernbach 72 Jahre Horst Elle 79 Jahre Horst Störing 77 Jahre Ina Srebniak 76 Jahre Ilse Fritz 75 Jahre Ilse Ventzke 80 Jahre Alfons Wieczorek 85 Jahre Georg Zatschker 79 Jahre Helga Riese 86 Jahre Helmut Specht 84 Jahre Margarethe Drochmann 95 Jahre Elke Schachschal 72 Jahre Ilse Wist 89 Jahre Ingeburg Mäcker 79 Jahre Kriemhilde Sauer 75 Jahre Gisela Heise 83 Jahre Ingeborg Vorwerk 78 Jahre Kampehl Christa Witt 74 Jahre Erich Beer 93 Jahre Theodor Krawczyk 70 Jahre Gertrud Minke 91 Jahre Plänitz Martha Hagen 79 Jahre Joachimshof Günter Thiedke 84 Jahre Dreetz Johann Koch 78 Jahre Gerda Bethke 79 Jahre Elli Kurtzke 79 Jahre Wolfgang Müßigbrodt 83 Jahre Günter Kuhle 82 Jahre Heinz Klein 88 Jahre Wilma Gelhar 76 Jahre Gertrud Knaak 80 Jahre Kurt Jeschonnek 76 Jahre Gisela Thormann 73 Jahre Waltraud Freitag 70 Jahre Giesenhorst Martha Vogler 85 Jahre Gerhard Dahms 75 Jahre Siegrothsbruch Hedwig Rösicke 76 Jahre Sieversdorf Edith Witte 78 Jahre Christa Müller 71 Jahre Doris Pawlik 75 Jahre Renate Greifert 73 Jahre Herbert Dux 88 Jahre Hohenofen Hartmut Auener 73 Jahre Erna Kieper 73 Jahre Dora Hohenberg 76 Jahre Richard Tilche 81 Jahre Stüdenitz Emmi Usinger 86 Jahre Werner Glatz 82 Jahre Hans-Joachim Thiel 76 Jahre Hannelore Winter 70 Jahre Ingrid Bergmann 73 Jahre Leddin Christel Kopp 78 Jahre Helenenhof Ingrid Jesse 72 Jahre Breddin Irma Baatz 81 Jahre Barbara Lutz 73 Jahre Manfred Brzezinski 74 Jahre Irmgard Steffin 86 Jahre Reinhold Kurtz 88 Jahre Christa Tober 78 Jahre Sophiendorf Reinhard Krüger 75 Jahre Wolfgang Langhans 78 Jahre Otto Stärke 89 Jahre Schönermark Norbert Schmidt 73 Jahre Gerlinde Völter 71 Jahre Zernitz Elfriede Gemkow 79 Jahre Ursula Silkinat 78 Jahre Walter Heller 78 Jahre Zernitz Bahnhof Diethelm Schnick 74 Jahre Anna Hartmann 73 Jahre Lohm Elisabeth Kolodziej 82 Jahre Bernd Stenzel 75 Jahre Alfred Warnat 88 Jahre Gisela Schumacher 77 Jahre Klementine Rossa 78 Jahre

15 Neustadt Nachrichten 15 Ehejubiläen im Monat November Goldene Hochzeit 2. November Erika und Siegfried Löwe, Dreetz Ihren 96. Geburtstag feierte Wally Ahrendt aus Neustadt (Dosse). Bürgermeisterin Sabine Ehrlich und Amtsdirektor Ulrich Gerber gratulierten recht herzlich. Ihren 95. Geburtstag feierte Helene Drömer aus Neustadt (Dosse). Bürgermeisterin Sabine Ehrlich und das Amt Neustadt (Dosse) gratulierten recht herzlich. Wilhelmine Heidinger aus Neustadt (Dosse) feierte ihren 85. Geburtstag. Bürgermeisterin Sabine Ehrlich überbrachte die Glückwünsche. Bärbel und Heinz Freitag aus Stüdenitz feierten das Fest der goldenen Hochzeit. Der Bürgermeister Martin Krebs gratulierte recht herzlich. Das Fest der goldenen Hochzeit feierten Edith und Ralf Wesenberg aus Schönermark. Bürgermeister Martin Krebs überbrachte die Glückwünsche.

16 16 Neustadt Nachrichten Impressum Amtsblatt für das Amt Neustadt (Dosse) Neustadt Nachrichten Herausgeber und Verlag: Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH, Panoramastraße 1, Berlin Telefon 0 30 / , redaktion@heimatblatt.de Verantwortlich für den Inhalt des amtlichen Teils: Amt Neustadt (Dosse), Der Amtsdirektor Neustadt (Dosse), Bahnhofstraße 6 Die nächste Ausgabe erscheint am 1. Dezember Anzeigen- und Redaktionsschluss ist am 15. November 2012.

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