Informationen Schuljahr 2015/2016

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1 Informationen Schuljahr 2015/2016 S E K U N D A R S C H U L E B Ü R G L E N

2 Die Sekundarschule Bürglen ist auch eine Sportschule Liebe Eltern Liebe Schülerinnen und Schüler Die Sekundarschule Bürglen ist auch eine Sportschule sie ist die Sportschule für Fussballer und eine Fussballerin (ab Sommer 2015) im Kanton Thurgau. Darauf dürfen wir in Bürglen stolz sein. Die Thurgauer Sport Tagesschule (TST) ist für uns jedoch auch eine Verpflichtung; einmal gegenüber den Schülern und der Schülerinnen, aber auch gegenüber den Geldgebern, die eine solche Unternehmung überhaupt ermöglichen. Das besondere Unterrichtssystem in Bürglen ermöglicht ein effizientes Training und ein ebensolches Erlernen des Schulstoffes. Das selbständige und individuelle Lernen steht im Zentrum in der Lernlandschaft, das kooperative Lernen ist auch ein Teil der Inputlektionen. Die Lehrpersonen begleiten die Jugendlichen als Lerncoaches durch die drei Ausbildungsjahre und übernehmen dabei nicht nur die Verantwortung über den vermittelnden Unterrichtsstoff sondern unterstützen die ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schüler in der Persönlichkeitsbildung. Der Besuch einer Sportschule ist ein Privileg und ermöglicht der Schülerin / dem Schüler eine Profilierung seiner Persönlichkeit. Schüler/Schülerin der TST zu sein verlangt Leistungsbereitschaft und Disziplin. Dies wollen wir vermehrt einfordern. Dieser Mehrwert, welcher die Sekundarschule Bürglen bietet, ist die Grundlage für eine reichhaltige und bereichernde Ausbildung, die täglich Freude bereiten soll. Hansruedi Mächler, Schulleiter

3 Schulordnung für Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule Die Schulordnung und die Sanktionen bei Verstössen sind Sache der Schulleitung und der Volksschulbehörde. Die Schulordnung gilt während der Schulzeit, auf dem ganzen Schulareal (Kindergarten-, Primarschul- und Sekundarschulareal) sowie bei allen Schulaktivitäten wie Schulreisen, Exkursionen, Klassenlager, Sportveranstaltungen, Schnupperlehren. Absenzen Eigentumsverletzungen Gewalt Rassismus Pornografie Handygebrauch Kleidung Verhaltensvorschrift Pausen Rauchen, Alkohol und Drogen Velo- und Mofabenützung Waffen Wertschätzung Disziplinarmassnahmen Der Schulbesuch ist für alle Lektionen (Klassenlektionen, Nachmittagskurse, besondere Anlässe) obligatorisch. Kannst du nicht zum Unterricht erscheinen, melden dich ausschliesslich Deine Eltern bis spätestens bis Uhr bzw Uhr telefonisch unter der Telefonnummer 071/ (Sekretariat) ab. Sachbeschädigungen oder Diebstähle werden geahndet. Sie können der Polizei gemeldet werden. Gewalt, verbaler und nonverbaler Art (insbesondere sexuelle Belästigung, rassistische und andere grobe Beschimpfungen) wird in jedem Fall geahndet. Dies gilt insbesondere auch für die Benutzung des Internets: Es ist dir untersagt, Internetseiten mit pornografischen, sexistischen, Menschen erniedrigenden, Gewalt darstellenden bzw. verherrlichenden, zu Gewalt aufrufenden, rechtsradikalen, menschenfeindlichen, rassendiskriminierenden und ähnlichen Inhalten aufzusuchen und zu verwenden. Die Polizei kann informiert werden. Du musst dein Handy auf dem Schulareal und während der Schulzeit abgeschaltet haben. Bei Zuwiderhandlung wird es für eine Woche eingezogen. Wir erwarten, dass du sauber und anständig gekleidet die Schule besuchst. Da wir dich auf die Berufswelt vorbereiten, erwarten wir passende Bekleidung. Aus diesem Grund ist dir das Tragen von Caps und Sonnenbrillen während der Schulzeit untersagt. Zudem achten wir darauf, dass deine Kleidung der Schule angepasst ist. Militärkleidung oder zu aufreizende Kleidung usw. tolerieren wir nicht. Während den Pausen gilt die Schulordnung. Das Pausenareal darf während der Schulzeit und den Pausen nicht ohne Erlaubnis einer Lehrperson verlassen werden. Rauchen, Alkohol und Drogen (Konsum oder Besitz) sind verboten. Bei Verdacht auf Alkoholoder Drogenkonsum auch vor dem Unterricht kann die Schule regelmässige Urinproben und Alkoholtests durchführen. Deine Eltern werden informiert. Zusätzlich kannst du zu einer längerfristigen Abklärung bei der Drogenberatung verpflichtet und die Polizei kann informiert werden. Das unnötige Herumfahren mit Velos oder Mofas ist auf dem Schulareal untersagt. Waffen sind verboten. Sie werden eingezogen. Ihr Gebrauch wird geahndet. Die Polizei kann jederzeit informiert werden. Allen Lehrpersonen, Hauswarten, Mitschülerinnen und Mitschülern gegenüber wird von dir Respekt erwartet. Diese Liste ist nicht als abschliessend zu betrachten. Folgende Massnahmen können ergriffen werden: 1. Ermahnung durch die Klassenlehrperson 2. Mündliche Ermahnung durch die Klassenlehrperson sowie telefonische oder schriftliche Information der Eltern 3. Schriftliche Verwarnung durch die Klassenlehrperson 4. Schriftliche Verwarnung durch die Schulleitung 5. Schriftlicher Verweis durch die Schulleitung 6. Schulausschluss für bestimmte Zeit durch die Schulleitung 7. Antrag durch Schulleitung an die Behörde der Sekundarschule auf frühzeitige Ausschulung bzw. Versetzung in eine andere Schulgemeinde (siehe Schulordnung). Allfällige weitere Massnahmen (z.b. Krisenintervention, Einbezug der Fürsorge sowie der Vormundschaft etc.) bleiben vorbehalten. Disziplinarmassnahmen ab Stufe Verweis werden im Zeugnis eingetragen. Bürglen, Januar 2014

4 Adressverzeichnis der Schule Bürglen Schuljahr 2015 / 2016 Sekundarschule und Thurgauer Sport-Tagesschule Bürglen Sekundarschule Friedhofstrasse Bürglen Postfach 386 Schulleitung Mächler Hansruedi hmä hansruedi.maechler@schulebuerglen.ch Sekundarschule Postfach 386 Schulleitung Frei Philipp pfr philipp.frei@schulebuerglen.ch Primarschule Postfach 386 (Stellvertretung SL Sek) Sekretariat Wörwag Sandra swö sandra.woerwag@schulebuerglen.ch Mo - Fr Uhr Postfach 386

5 Schulbehörde und Verwaltung Schulbehörde Volksschulgemeinde Bürglen Postfach 386 Schulpräsidium/ Gmünder Rolf G rgm rolf.gmuender@schulebuerglen.ch Schulverwaltung Postfach 386 Ressort Schmid Dominik dsc dominik.schmid@schulebuerglen.ch Sekundarschule Andwilerstrasse Leimbach Ressort Pretali Roman rpr roman.pretali@schulebuerglen.ch Sport Lindenackerstrasse 4 Zuständige kantonale Aufsicht Inspektorat Spinas Esther esther.spinas@tg.ch Fürstenlandstrasse 28e Fax 9500 Wil

6 Lehrerschaft Sekundarschule PT A (8. Schuljahr) (LL) Merz Lukas Vogelherdweg lme lukas.merz@schulebuerglen.ch 9500 Wil Müller Heidi Staubeggstrasse hmü heidi.mueller@schulebuerglen.ch 8500 Frauenfeld Seeger Erich (Steuergruppe) Magdenaustrasse ese erich.seeger@schulebuerglen.ch 8570 Weinfelden Wirth David Steinacherstrasse dwi david.wirth@schulebuerglen.ch 8570 Weinfelden PT B (9. Schuljahr) (LL) Condamin Andreas (Steuergruppe) Säntisstrasse aco andreas.condamin@schulebuerglen.ch Hipp Martin Gehrenstrasse mhi martin.hipp@schulebuerglen.ch 8266 Steckborn Hunziker Romina Poststrasse rhu romina.hunziker@schulebuerglen.ch 8274 Tägerwilen Müller-Hugentobler Antonella Am Stadtbach amü antonella.mueller@schulebuerglen.ch 8500 Frauenfeld Shaqiri Adnan Talackerstrasse ash adnan.shaqiri@schulebuerglen.ch 8274 Tägerwilen Stäheli Angela Schlossgasse 4a ast angela.staeheli@schulebuerglen.ch 8570 Weinfelden PT C (7. Schuljahr) (LL) Birbudak Melike Zweigstrasse mbi melike.birbudak@schulebuerglen.ch 8280 Kreuzlingen Bollhalder Caroline Grabenhaldenstrasse 64a cbo caroline.bollhalder@schulebuerglen.ch 8583 Sulgen Geiger Patrick Rietrainweg 2a pge patrick.geiger@schulebuerglen.ch 8266 Steckborn Grünenfelder Andreas (Steuergruppe) Seeweingarten agr andreas.gruenenfelder@schulebuerglen.ch 8592 Uttwil Kast Sarina Wertbühlstrasse ska sarina.kast@schulebuerglen.ch (ab 2. Semester 15/16) 8575 Istighofen Scheurer Peter Paul Reinhartstrasse psc pit.scheurer@schulebuerglen.ch 8570 Weinfelden

7 Fachlehrpersonen Rohr-Blättler Beatrice Aspen bro beatrice.rohr@schulebuerglen.ch 8584 Leimbach Traber Christina Gässliweg ctr christina.traber@schulebuerglen.ch 8570 Weinfelden Wild Sabina Heldswilerstrasse swi sabina.wild@bluewin.ch 9214 Kradolf Zürrer Claudia Heidengasse czü claudia.zuerrer@schulebuerglen.ch

8 FCO Campus FCO Campus Friedhofstrasse Sekretariat Wörwag Sandra swö sandra.woerwag@schulebuerglen.ch Mo - Fr Uhr Postfach 386 Leitung Mächler Hansruedi hmä hansruedi.maechler@schulebuerglen.ch Postfach 386 Schule Gähwiler Nadja Poststrasse ngä nadja.gaehwiler@schulebuerglen.ch 9217 Neukirch a.d. Thur Gallati Hans Am Bach hga hans.gallati@schulebuerglen.ch 9215 Buhwil Kast Sarina Wertbühlstrasse ska sarina.kast@schulebuerglen.ch 8575 Istighofen Thurgauer Sport-Tagesschule Fall David Postfach dfa david.fall@schulebuerglen.ch Koordinator

9 Volksschulbehörde Altwegg Anita Maurenstrasse aal anita.altwegg@schulebuerglen.ch Ressort Anlässe/Gasteltern Gmünder Rolf Postfach rgm rolf.gmuender@schulebuerglen.ch Präsident Koch Peter Im Wiessler pko peter.koch@schulebuerglen.ch Ressort Liegenschaften 8584 Leimbach Marasco Beatrice Säntisstrasse bma beatrice.marasco@schulebuerglen.ch Ressort Finanzen/Aktuarin Marcelat Anita Bettenstrasse ama anita.marcelat@schulebuerglen.ch Ressort Primarschule 8575 Istighofen Pretali Roman Lindenackerstrasse rpr roman.pretali@schulebuerglen.ch Ressort Sport Schmid Dominik Andwilerstrasse dsc dominik.schmid@schulebuerglen.ch Ressort Sekundarschule 8584 Leimbach Thurgauer Fussballverband Merz Paul Südstrasse paul_merz@bluewin.ch Präsident 8570 Weinfelden Fall David Postfach david.fall@schulebuerglen.ch Technischer Leiter G FCO Vanin Ferruccio FC St. Gallen ferruccio.vanin@fcsg.ch (CEO FCO) 9015 St. Gallen Otero Marco FC St. Gallen marco.otero@fcsg.ch (Technischer Leiter FCO) 9015 St. Gallen Meier Hanspeter FC St. Gallen hme hanspeter.meier@schulebuerglen.ch (Koordinator FCO) 9015 St. Gallen

10 Hauswart Sekundarschule Nüssli Heinz u. Irene Südstrasse hen 8570 Weinfelden Weitere Schulhäuser der Schule Bürglen Schloss Friedhofstrasse LZ Zeltli Zeltlistrasse LZ Primarschule Istighofen Reutistrasse LZ 8575 Istighofen Primarschule Leimbach Schulweg LZ 8584 Leimbach Kindergarten Schlossgasse Schlossgasse (Gruppe Fidibus) Schulärzte Dr. Koch Thomas Weinfelderstrasse Schularzt Sekundarschule Dr. Greiner Simone Rathausstrasse Schularzt Primarschule 8570 Weinfelden Schulzahnklinik Marktplatz Weinfelden

11 Beratungsstellen Berufs- und Schlossmühlestrasse biz-frauenfeld@tg.ch Studienberatung 8510 Frauenfeld Fax Perspektive Thurgau Schützenstrasse Paar-, Familien- und Jugendberatung 8570 Weinfelden Fax info@perspektive-tg.ch Gemeindeverwaltung Mühlestrasse Fürsorge / Vormundschaft KESB Kinder- u. Erwachsenen- Bahnhofstrasse info.kew@tg.ch schutzbehörde 8570 Weinfelden (Fax) Schulpsychologie u. Konstanzerstrasse 13, PF info-spb@tg.ch Schulberatung SPB 8280 Kreuzlingen Fax Psychiatrische Dienste Schützenstrasse info.pdt@stgag.ch Spital Thurgau AG 8570 Weinfelden Fax Schulaufsicht und Spannerstrasse Schulevaluation 8510 Frauenfeld SKIT (Schulisches Krisen- Notfallnummer interventionsteam)

12 Schul-ABC für Eltern Absenzen Kontaktperson für Absenzen ist die Klassenlehrperson. Erkrankte Schülerinnen und Schüler müssen vor 0730 Uhr von ihren Eltern telefonisch abgemeldet werden. Telefon: Vorsaussehbare Absenzen bedürfen der Genehmigung der Schulleitung (siehe Urlaub). Im Zeugnis werden die entschuldigten und unentschuldigten Absenzen jeweils eingetragen. Arzt-/ Zahnarztbesuche Grundsätzlich sollten Arzt- und Zahnarztbesuche ausserhalb der Schulzeit stattfinden. Bei Unfällen während der Schulzeit steht es den Schülerinnen und Schülern frei, den Arzt ihrer Wahl zu besuchen. Sie sind nicht durch die Schule versichert. Behörde Die Behörde hat die Aufsicht über die Schule Bürglen. Ansprechpersonen sind Rolf Gmünder, Präsident der Schule Bürglen, Dominik Schmid, Ressortverantwortlicher Sekundarschule oder Roman Pretali, Ressortverantwortlicher Sport. Beratungsstellen Es gibt verschiedenste Beratungsstellen, die allen Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern für Fragen zur Verfügung stehen: Fachstelle für Suchtberatung und Prävention perspektive ( ) Berufsberatung in Frauenfeld ( ) Opferhilfe in Frauenfeld ( ) Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst in Weinfelden ( ) Berufswahl Der Berufswahlunterricht beginnt im Verlaufe des 1.Schuljahres und dauert manchmal bis Ende des 3. Schuljahres. Eine optimale Berufswahl kann aber nur in enger Zusammenarbeit zwischen Lehrpersonen Eltern sowie Schülerinnen und Schülern Erfolg haben. Die Lehrerschaft übernimmt keine Verantwortung für das Finden einer Lehrstelle. Im 1. Quartal der 2. Klasse findet ein Elternabend zu diesem Thema statt. Die Berufsberatung organisiert verschiedene Berufsinformationsnachmittage in Weinfelden und Frauenfeld, zu denen sich die Schülerinnen und Schüler anmelden können. Im ersten Semester der 2. Klasse findet ein Berufswahlparcours in Zusammenarbeit mit dem Gewerbeverein statt. Dieser Parcours vermittelt einen ersten Einblick in die Berufswelt und soll dazu dienen, die Schülerinnen und Schüler für die Berufswahl zu sensibilisieren (siehe Schnupperlehren). Besuchstage Besuchstage dienen einem intensiveren Kontakt zwischen Eltern und Lehrpersonen. Es wird jeweils frühzeitig dazu eingeladen (siehe Elternkontakte). Bibliothek Die Bibliothek der Schulgemeinde Bürglen befindet sich im Erdgeschoss des Schulhauses Zeltli. Schülerinnen und Schüler können dort an drei Nachmittagen in der Woche Bücher ausleihen. Computer Es stehen unseren Schülerinnen und Schüler während der Präsenzzeit rund 50 Computer zur Verfügung. Der Aufwand zur Behebung von mutwilligen Beschädigungen müssen bezahlt werden (siehe Internet). Disco Der Schülerrat organisiert unter Aufsicht der Lehrerschaft Discos, welche an einem Freitag- oder Samstagabend von 1900 Uhr bis 2330 Uhr stattfinden. Teilnehmen dürfen nur Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule Bürglen. Die Eltern sind für die rechtzeitige Heimkehr ihres Kindes und dessen Verhalten auf dem Heimweg verantwortlich.

13 Disziplinarmassnahmen Folgende Massnahmen können ergriffen werden: 1. Ermahnung durch die Klassenlehrperson 2. Mündliche Ermahnung durch die Klassenlehrperson sowie Information der Eltern 3. Schriftliche Verwarnung durch die Klassenlehrperson 4. Schriftliche Verwarnung durch die Schulleitung 5. Schriftlicher Verweis durch die Schulleitung 6. Schulausschluss für bestimmte Zeit durch die Schulleitung 7. Antrag durch die Schulleitung an die Behörde der Sekundarschule auf frühzeitige Ausschulung bzw. Versetzung in eine andere Schulgemeinde (siehe Schulordnung). Allfällige weitere Massnahmen (z. B. Krisenintervention, Einbezug der Fürsorge sowie der Vormundschaft etc.) bleiben vorbehalten. Disziplinarmassnahmen ab Stufe Verweis werden im Zeugnis eingetragen. Für Schülerinnen und Schüler der Thurgauer Sport-Tagesschule und des FCO-Campus gelten die Disziplinarmassnahmen im persönlichen Verhaltenskodex. Drogen Bei Verdacht auf Drogenmissbrauch kann ein Gespräch mit der Klassenlehrperson gesucht werden. Ansonsten existiert in Weinfelden die regionale Drogenberatungsstelle ( ). Eintritt in die Sekundarschule Bürglen Die Schülerinnen und Schüler werden durch die abgebende Lehrperson aufgrund der Leistungen in die Stammklasse K, G oder E empfohlen. Schülerinnen und Schüler die für das Niveau G empfohlen sind, können sich durch das Bestehen der koordinierten Aufnahmeprüfung für das Niveau E empfehlen. Mathematik, Französisch und Englisch können ausserhalb der Stammklasse besucht werden. In diesen Fächern bietet die Sekundarschule Bürglen drei Niveaugruppen an (e für erweiterte, m für mittlere und g für grundlegende Anforderungen). Elternkontakte Der Kontakt zu den Eltern ist den Lehrkräften der Sekundarschule Bürglen sehr wichtig. Sie organisieren zu diesem Zweck Elternabende und mindestens ein Standortgespräch. Damit dieser Kontakt aber nicht nur eine Einbahnstrasse ist, sind die Eltern gebeten, sich an den Schulaktivitäten zu beteiligen und auch ohne Einladung einen Blick in die Schule zu werfen, bzw. das Gespräch mit der Klassenlehrperson zu suchen. Für den laufenden Kontakt führt jede Schülerin und jeder Schüler ein Elternkontaktheft. Schriftliche Elterninformationen gehen grundsätzlich via Elternkontaktheft oder per Post an die Wohnadresse der Schülerinnen und Schüler. Französischunterricht Der Französischunterricht ist im 8. und 9. Schuljahr für Schülerinnen und Schüler, welche die Leistungsgruppe E im Deutsch besuchen, obligatorisch. Haftpflicht Es besteht keine Haftpflichtversicherung durch die Schule. Falls persönliches Material in die Schule mitgenommen wird, geschieht dies auf eigenes Risiko. Internet Den Schülerinnen und Schülern der Sekundarschule Bürglen stehen über 100 PCs zur Verfügung, auf denen sie üben und Schreibarbeiten erledigen können. Wer Informationen aus dem Internet suchen muss, hat die Möglichkeit, nach Rücksprache mit einer Lehrperson selbstständig und zum Teil auch unbeaufsichtigt das Internet zu durchforsten. Es ist den Schülerinnen und Schülern auf den PCs der Sekundarschule untersagt, Internetseiten mit pornografischen, sexistischen, Menschen erniedrigenden Gewalt darstellenden, Gewalt verherrlichenden, zu Gewalt aufrufenden rechtsradikalen, menschenfeindlichen, rassendiskriminierenden und ähnlichen Inhalten aufzusuchen oder auszudrucken. Schülerinnen und Schüler, die sich nicht an diese Richtlinien halten, haben mit dem Verbot zur Internet- oder PC-Benützung zu rechnen.

14 Kiosk Die 3. Klassen betreuen den Pausenkiosk. Die Mitnahme einer gesunden Zwischenverpflegung von Zuhause ist sinnvoller und günstiger. Klassencockpit/Stellwerk Das Klassencockpit ist eine standardisierte Vergleichsarbeit und wird in vielen Schulen der Deutschschweiz zur Standortbestimmung und zum Vergleich unter den Klassen verwendet. Auch die Lehrpersonen an der Sekundarschule Bürglen setzen dieses Hilfsmittel ein. Das Klassencockpit wird von der 7. bis zur 8. Klasse mindestens zweimal jährlich (2 Module) eingesetzt. Nach Abschluss jedes Moduls werden die Eltern schriftlich über das Punktemaximum, das Resultat des Kindes und über den Punktedurchschnitt der Vergleichsgruppe informiert. Das Stellwerk ist eine webgestützte persönliche Standortbestimmung. Sie wird im 3. Quartal der 8. Klasse durchgeführt. Nachdem die Schülerinnen und Schüler den Test bearbeitet haben, erhalten sie ein Leistungsprofil. Dieses gibt Ihnen Auskunft, über die Leistungen in den einzelnen Fachbereichen. Klassenlager Es besteht keine Möglichkeit, Schülerinnen und Schüler von einem Lager dispensieren zu lassen. Bei ungenügendem Verhalten müssen die Eltern ihr Kind nach Hause holen. Die Lehrpersonen entscheiden, welche Schülerinnen und Schüler sie ins Lager mitnehmen. Schülerinnen und Schüler, welche nicht ins Lager dürfen, besuchen während dieser Woche den Unterricht mit einer andern Klasse bzw. werden zu Spezialaufgaben verpflichtet. Konvent Alle Lehrpersonen der Sekundarschule Bürglen treffen sich regelmässig zu Sitzungen (Konvent). Falls nötig kann sich die Lehrerschaft auch zu Arbeitskonventen von einem Halbtag treffen. Lernlandschaft Die Schülerinnen und Schüler haben in der Lernlandschaft ihren persönlichen Arbeitsplatz. Gemeinsam mit den verantwortlichen Lehrpersonen bewohnen sie diese. Materialabgabe an Schülerinnen und Schüler Zu Beginn des Schuljahres erhalten alle Schülerinnen und Schüler ihr persönliches Material. Sie sind in der Folge dafür verantwortlich, Ergänzungen müssen selber getätigt werden. Beschädigtes Material muss bezahlt werden. Mittelschulen Die Vorbereitung auf die Prüfungen an weiterführende Schulen erfolgt gemäss dem Informationspapier Vorbereitung auf weiterführende Schulen. Die Anmeldung sollte in Absprache mit der Klassenlehrperson erfolgen. Die Eltern sind für die Anmeldung verantwortlich. Die persönliche Aufarbeitung wie auch die Repetition des Stoffes muss durch die Schülerinnen und Schüler erfolgen. Material steht in den Lernlandschaften bereit. Mobiltelefon Mobiltelefone sind für die Schule grundsätzlich nicht notwendig und daher auf dem Schulareal auszuschalten. Eingeschaltete Geräte werden eingezogen und für eine Woche auf dem Sekretariat unter Verschluss gehalten. Sie können nach Ablauf der Sperrzeit von der Schülerin bzw. vom Schüler dort wieder abgeholt werden. Die einzelnen Jahrgangsteams können für spezielle Anlässe abweichende Regelungen erlassen. Die Schule lehnt jede Haftung für Verlust oder Beschädigungen ab. MP3-Player MP3-Player sind an der Schule nicht gestattet, da wir das Zusammenleben pflegen. Für die Arbeit in der Lernlandschaft bestehen spezielle Regelungen. Bei Nichteinhalten der Regelung wird das Gerät eingezogen und für eine Woche auf dem Sekretariat unter Verschluss gehalten. Es kann nach Ablauf der Sperrzeit von der Schülerin bzw. vom Schüler dort wieder abgeholt werden. Die Schule lehnt jede Haftung für Verlust oder Beschädigungen ab. Nachmittagskurse Der Besuch der Lektionen ist obligatorisch. Erkrankte Schülerinnen und Schüler müssen vor 1330 Uhr durch die Eltern telefonisch abgemeldet werden ( ). Unentschuldigte Absenzen werden im Zeugnis aufgelistet. Umteilungen sind in Ausnahmefällen und nur in Absprache zwischen den Schülerinnen und Schülern, den betroffenen Kursleitern und den Eltern möglich. Dispensationen bei Problemen können nach Absprache zwischen Lehrpersonen und Eltern erfolgen. Die Schulleitung entscheidet abschliessend.

15 Noten / Notenkontrolle: alle Noten von schriftlichen Arbeiten (die Benotung umfasst den Bereich zwischen 1 und 6) werden in einem persönlichen Notenblatt festgehalten und von den Eltern auf der Notenkontrolle visiert. Die Lehrperson kontrolliert sporadisch die Einhaltung. Promotion: nach Ablauf von 2/3 eines Semesters treffen sich alle Lehrkräfte der Stufe. Dabei erhalten die Lehrkräfte einen ersten Überblick über die Leistungen aller Schülerinnen und Schüler. Eltern von Schülerinnen und Schülern mit knappen Leistungen werden über die möglichen Perspektiven mündlich informiert. (siehe Probezeit bzw. Promotionsreglement) Präsenzzeit Es gilt für alle Schülerinnen und Schüler die folgende Präsenzzeitenregelung: Montag und Dienstag Uhr Uhr Mittwoch Uhr Donnerstag und Freitag Uhr Uhr Am Mittwochnachmittag zwischen und Uhr können Schülerinnen und Schüler zum Nachsitzen aufgeboten werden, wenn verhängte Disziplinarmassnahmen dies verlangen. Schülerinnen und Schüler, welche ihre Arbeit fertig haben, können freitags ab Uhr durch die Lehrpersonen entlassen werden. Argumente für die Präsenzzeit Hausaufgabenerledigung Nicht alle Schülerinnen und Schüler haben zu Hause die Möglichkeit, in Ruhe und allenfalls unter Aufsicht ihre Hausaufgaben zu erledigen. Die Sekundarschule Bürglen bietet ihren Schülerinnen und Schülern die Räumlichkeiten und die Betreuung für die Aufgabenerledigung. Die Erfahrungen mit den Sporttagesschülern und den 1. Klassen sind positiv. Unbeschwerte Freizeit Wenn die Schülerinnen und Schüler die Zeit in der Schule nützen, haben sie zu Hause nur noch wenig für die Schule zu erledigen. Sie können die Freizeit unbeschwert geniessen. Aufsicht In der Vergangenheit hatten unsere Schülerinnen und Schüler zuweilen Freilektionen. Sie waren frei, wie sie diese Zeit nützen wollten. Viele von ihnen begaben sich in den Lernraum, andere verliessen das Schulareal. Mit den eingeführten Präsenzzeiten können die Eltern sicher sein, dass ihr Kind an der Schule ist. Berufsvorbereitung Die Sekundarschule Bürglen bereitet ihre Schülerinnen und Schüler auf das Berufsleben vor. Aus diesem Grund ist es uns wichtig, dass sich die Schülerinnen und Schüler an geregelte Arbeitszeiten gewöhnen. Rechtliche Situation Die Eltern haben die Möglichkeit, ihr Kind von der Präsenzzeit abzumelden. In diesem Fall übernimmt die Sekundarschule keine Betreuung ausserhalb der besuchten Lektionen und keine Verantwortung über den Verbleib der Schülerin oder des Schülers während Freilektionen. Probezeit Es findet keine Probezeit statt. Schülerinnen und Schüler, welche nach Ansicht von Lehrpersonen und Eltern in der falschen Stufe sind, werden im gegenseitigen Einverständnis jederzeit umgestuft. (siehe Umstufungsverfahren) Promotion Die Promotionsordnung der Sekundarschule Bürglen regelt den provisorischen oder definitiven Übertritt in das nächste Semester bzw. in die höheren Klassen. (siehe Promotionsordnung) Religiöse Festtage Es besteht lediglich an den wichtigsten religiösen Festtagen Anrecht auf Urlaub. Ein Urlaubsgesuch muss 3 Tage im Voraus eingereicht werden. Schnupperlehren /Schnuppertage In der 2. Klasse findet eine einwöchige Schnupperlehre statt. Weitere Schnupperlehren müssen wenn möglich in die Ferienzeit gelegt werden. In Ausnahmefällen kann frühzeitig ein Urlaubsgesuch gestellt werden, sofern sich die Schülerin oder der Schüler persönlich auch in seiner Freizeit oder Ferienzeit engagiert. Das Nacharbeiten des Stoffes ist selbstverständlich. (siehe Berufswahl)

16 Schulareal Das Schulareal umfasst die gesamte Fläche der Primarschule Zeltli sowie jene der Sekundarschule. Die Schulordnung gilt auf dem gesamten Schulareal auch ausserhalb der Schulzeit sowie bei allen Schulaktivitäten ausserhalb des Schulareals (Schulreisen, Klassenlager, Sportveranstaltungen etc.). Ausnahme: Vereinsaktivitäten in der Mehrzweckhalle. Fremde Personen werden während der Schulzeit vom Schulareal weggewiesen. Schulbestätigung Schulbestätigungen können im Sekretariat verlangt werden. Schülerrat Der Schülerrat tagt abwechslungsweise während und ausserhalb der Schulzeit und kann Ideen und Anträge in den Konvent einbringen. Die einzelnen Klassen wählen ihren Vertreter nach eigenem Modus. Das Schülerratspräsidium wird an einer Vollversammlung zu Beginn des neuen Schuljahres gewählt. Schulleitung Die Schulleitung ist verantwortlich für den Betrieb und das Personal der Sekundarschule Bürglen. Sie ist unter der Nummer oder über erreichbar. Schulordnung für Schülerinnen und Schüler Die Schulordnung gilt auf dem gesamten Schulareal, sowie bei allen Schulaktivitäten auch ausserhalb (Discos, Schulreisen, Klassenlager, Projekttagen, Sportveranstaltungen etc.). Schulreisen Die Schulreisen werden durch die Klassenlehrperson organisiert. In der Regel findet in der ersten und zweiten Klasse eine zwei bis dreitägige Schulreise statt. Die Teilnahme ist obligatorisch. Anstelle der Schulreise kann ein Klassenlager durchgeführt werden. Schwimmunterricht Der Schwimmunterricht ist - wie der gesamte Sportunterricht - obligatorisch. Der Wechsel von der Schule ins Schwimmbad erfolgt in der Regel mit dem Velo (Helmobligatorium!). Schülerinnen und Schüler, welche im Anschluss an den Schwimmunterricht noch länger im Schwimmbad bleiben wollen, brauchen eine Unterschrift der Eltern (Haftung der Lehrperson wird dadurch an die Eltern übertragen). Der Weg vom Schwimmbad nach Hause gilt als Schulweg. Sekretariat Das Sekretariat unterstützt die Schulleitung in betrieblichen Belangen. Öffnungszeiten: Mo - Fr Uhr Skilager Das Skilager ist freiwillig und findet während einer Sonderwoche statt. Für Schülerinnen und Schüler, welche nicht ins Lager mitgehen, organisieren die Lehrkräfte ein Spezialprogramm. Die Lehrkräfte entscheiden welche Schülerinnen und Schüler sie ins Lager mitnehmen. Für das Lager wird von den Eltern ein Beitrag in der Höhe von Fr bis 250. erhoben. Sonderwoche Die Sonderwochen finden viermal jährlich statt. Während den Sonderwochen wird an festgelegten Themen gearbeitet. Die genauen Termine können dem Jahresprogramm entnommen werden. Schulbus Die Sekundarschule Bürglen stellt keinen Schulbusbetrieb zur Verfügung. Die Wege vom Elternhaus zur Schule sind in allen Fällen zumutbar. Übertritte Übertritte innerhalb der Sekundarschule erfolgen in enger Zusammenarbeit mit allen beteiligten Lehrkräften und den Eltern gemäss Promotionsreglement. Umstufungsverfahren Im Verlaufe des Schuljahres können die Schülerinnen und Schüler das Niveau im Bereich Deutsch, Mathematik, Französisch und Englisch wechseln. Niveauwechsel auf Grund der Leistung sind möglich. Die Schulleitung bewilligt die Umstufung. Unfälle Unfälle während dem Schul- oder Sportunterricht bzw. auf Schulreisen und in Klassenlagern müssen sofort durch die Eltern ihrer privaten Krankenkasse oder Unfallversicherung gemeldet werden. Es wird empfohlen, bei schulischen Aktivitäten den Krankenkassenausweis dabei zu haben. Es besteht keine Versicherung seitens der Schule.

17 Urlaub Vorhersehbare Absenzen vom Unterricht sind mit dem offiziellen Urlaubsgesuch (auf der Homepage zum Herunterladen oder bei der Klassenlehrperson zu beziehen) zu beantragen. Ferienverlängerungen werden generell nicht bewilligt. Absenzen trotz abgelehntem Urlaubsgesuch gelten als unentschuldigte Abwesenheit der Schülerinnen und Schüler. Velobenützung Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, ohne spezielle Bewilligung seitens der Schule mit dem Velo zum Unterricht zu kommen. Für gewisse Schulaktivitäten wird ein fahrtüchtiges Velo und das Tragen eins Velohelms gefordert. Velohelm Das Tragen eines Helms ist an Ausflüge der Sekundarschule Bürglen mit dem Velo oder Inline Skates obligatorisch. Auf dem Sekretariat kann ein Helm gegen Fr. 2. Mietgebühr und ein Sicherheitsdepot ausgeliehen werden. Zeugnis Die Klassenlehrperson ist für das Zeugniswesen verantwortlich.

18 Promotionsordnung der Sekundarschule Bürglen Rechtliche Grundlagen Gemäss der Verordnung des Regierungsrates über die Volksschule vom 01. Januar 2008 regelt das Departement für Erziehung und Kultur den Übertritt an die Sekundarschule sowie den Wechsel in dieser Schule. Grundsätze und Ziele Bei jedem Einstufungs- oder Umstufungsentscheid steht das Wohl des Kindes im Zentrum. Der Schüler/die Schülerin wird in das Niveau eingeteilt, in welchem er/sie Erfolge erleben kann und eine optimale Förderung möglich ist. Eltern, Schülerin/Schüler und Lehrpersonen sind daher bemüht, im Gespräch die sinnvollste Lösung zu finden. Begriffe Niveau: Die Sekundarschule Bürglen führt in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch drei Niveaugruppen. Niveau e steht für erweiterte Anforderungen. Niveau m steht für mittlere Anforderungen. Niveau g steht für grundlegende Anforderungen. A. Übertritt an die Sekundarschule Empfehlung Schülerinnen und Schüler der 6. Klasse werden durch die abgebende Lehrperson in den Fächern Deutsch, Mathematik und Französisch in die Niveaus g, m oder e empfohlen. Diese Empfehlung erfolgt aufgrund der erbrachten Leistungen, des Arbeits- und Lernverhaltens sowie des Entwicklungsstands. Koordinierte Aufnahmeprüfung Eltern, welche mit der Empfehlung durch die Primarlehrperson nicht einverstanden sind, können ihr Kind bei der Sekundarschule an die durch den Kanton koordinierte Aufnahmeprüfung anmelden. Die Prüfung umfasst den Primarschulstoff in Deutsch und Allgemeinwissen, Französisch und Mathematik. Die Prüfungsteile können einzeln abgelegt werden. Der Prüfungstermin richtet sich nach den Terminen des Kantons. Einstufungsentscheid Die Einstufung wird den Eltern durch die Sekundarschule mittels Entscheid schriftlich mitgeteilt. Englisch Die Einteilung in die Niveaugruppe Englisch erfolgt aufgrund der Leistungsfähigkeit im 1. Quartal des 7. Schuljahres. B. Umstufungen an der Sekundarschule Allgemeines Umstufungen sind Wechsel in ein anderes Niveau eines Faches. Diese erfolgen in der Regel auf den Beginn eines Semesters. Der Wechsel zu anderen Terminen ist möglich.

19 Antragsrecht Umstufungen können von den Erziehungsberechtigten, den Lehrpersonen sowie von der betroffenen Schülerin bzw. dem betroffenen Schüler beantragt werden. Die Sekundarschule Bürglen stellt dafür ein Formular zur Verfügung. Umstufungsentscheid Der Entscheid wird den Eltern durch die Schulleitung schriftlich mitgeteilt. D. Schlussbestimmungen Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule Bürglen erhalten ein Zeugnis der Sekundarschule ohne Typenbezeichnung. Das vorliegende Promotionsreglement wurde am 20. Juni 2011 von der Behörde der Volksschulgemeinde Bürglen genehmigt. Die Promotionsordnung tritt per sofort in Kraft. Schule Bürglen Rolf Gmünder Präsident Bürglen, 20. Juni 2011

20 Wichtige Termine Schuljahr 2015/ Anlass JGT C 7. Kl. JGT A 8. Kl. JGT B 9. Kl 10. Aug. Schulbeginn 07:30h x x x Aug. Sonderwoche 1 - Ankommen x - Einstieg Berufswahl x - Projektwoche x Freitag, 14. Aug. Nachmittag Schulschluss 12h x x x (Mitarbeiteranlass) Mittwoch, 26. Aug. Altpapiersammlung 9. Schuljahr x Okt. Herbstferien x x x Mittwoch, 02. Dez. Weihnachtsmarkt x x x 24. Dez Jan.16 Weihnachtsferien x x x 2016 Anlass JGT C 7 Kl. JGT A 8. Kl. JGT B 9. Kl Sonntag, 24. Jan. Skilagerbeginn x x x Jan. Sonderwoche 2 - Projektwoche Unterland x x x - Skilager x x x 30. Jan Feb. Sportwoche x x x März Sonderwoche 3 - Lerntechnikwoche x - Schnupperlehren x - Projekt & Unternehmenswoche x 25. März April Frühlingsferien x x x Mai Pfingstferien x x x 08. Juli (12.00h) Schulschluss x x x Ab 09. Juli Sommerferien x x x

21 Ferienplan Volksschulgemeinde Bürglen Dieser Ferienplan gilt für alle Kindergärten und Schulen der Volksschulgemeinde Bürglen. Schuljahr 2015/2016 Schuljahresbeginn Montag, 10. August 2015 Herbstferien Samstag, 03. Oktober Sonntag, 18. Oktober 2015 Weihnachtsferien Mittwoch, 23. Dezember 2015 (12.00) - Sonntag, 03. Januar 2016 *) Sportferien Samstag, 30. Januar Sonntag, 07. Februar 2016 Frühlingsferien Donnerstag, 24. März 2016 (16.10) - Sonntag, 10. April 2016 Pfingstferien Donnerstag, 05. Mai Montag, 16. Mai 2016 Sommerferien Freitag, 08. Juli 2016 (12.00 Uhr) - Sonntag, 14. August 2016 Schuljahr 2016/2017 Schuljahresbeginn Montag, 15. August 2016 Herbstferien Samstag, 08. Oktober Sonntag, 23. Oktober 2016 Weihnachtsferien Samstag, 24. Dezember Montag, 02. Januar 2017 Sportferien Samstag, 28. Januar Sonntag, 05. Februar 2017 Frühlingsferien Samstag, 01. April Montag, 17. April 2017 Pfingstferien Donnerstag, 25. Mai Montag, 05. Juni 2017 Sommerferien Freitag, 07. Juli 2017 (12.00 Uhr) - Sonntag, 13. August 2017 Schuljahr 2017/2018 Schuljahresbeginn Montag, 14. August 2017 Herbstferien Samstag, 07. Oktober Sonntag, 22. Oktober 2017 Weihnachtsferien Samstag, 23. Dezember Dienstag, 02. Januar 2018 Sportferien Samstag, 27. Januar Sonntag, 04. Februar 2018 Frühlingsferien Donnerstag, 30. März Sonntag, 15. April 2018 Pfingstferien Donnerstag, 10. Mai Montag, 21. Mai 2018 Sommerferien Freitag, 06. Juli 2018 (12.00 Uhr) - Sonntag, 12. August 2018 *) Nach zwei Jahren mit zwei Wochen Weihnachtsferien werden die diesjährigen Weihnachtsferien durch die Verschiebung der Feiertage wieder kürzer ausfallen. Momentan ist eine Gesetzesänderung in Diskussion. Möglicherweise wird diese auf den 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt, das würde bedeuten, dass die Weihnachtsferien künftig immer zwei Wochen betragen werden. Dieses Jahr bleibt es auf jeden Fall bei den oben genannten Terminen.

22

23 Die Menschheit schuldet den Kindern das Beste, was sie zu bieten hat. Wir verstehen uns mit unserem Schulmodell, einschliesslich der Thurgauer Sport-Tagesschule, als zeitgemässe und fortschrittliche Schule. lehren und lernen 1. Wir unterrichten abwechslungsreich und zielgerichtet. 2. Wir vermitteln bedeutsame Lerninhalte, schaffen Grundlagen für die Berufswahl und lebenslanges Lernen. 3. Wir fördern und fordern die Schülerinnen und Schüler individuell und achten Leistung. 4. Wir schaffen eine positive Lernatmosphäre durch bewusstes Führen. Dieses ist von einer lebensbejahenden Grundhaltung geprägt. 5. Wir beurteilen transparent und förderorientiert. 6. Wir bieten ergänzende Lernangebote. leben 1. Wertschätzung, Respekt und Toleranz schaffen die Grundlage unseres Zusammenlebens und fördern die Lernatmosphäre. 2. Wir betrachten Fehler als Chance. 3. Klare Regeln helfen im Schulalltag Konflikte zu lösen und geben Sicherheit. 4. Wir schaffen Voraussetzungen, die eine Integration der Schülerinnen und Schüler ermöglichen. 5. Wir stellen eine zeitgemässe Infrastruktur zur Verfügung und tragen dem anvertrauten Material Sorge. 6. Wir schaffen ein vielfältiges Angebot zum Lernen und Zusammenleben ausserhalb des Unterrichts. 7. Unsere Schülerinnen und Schüler sind aktiv am Schulleben beteiligt und gestalten den Schulalltag mit. öffnen 1. Wir betreiben aktive Öffentlichkeitsarbeit und pflegen den Kontakt nach aussen. 2. Wir beziehen die Eltern in das Schulgeschehen mit ein. 3. Wir stellen den regelmässigen Kontakt mit den abgebenden und weiterführenden Schulen sicher. 4. Wir pflegen den aktiven Austausch mit der Berufswelt. 5. Wir nutzen Angebote externer Fachstellen. entwickeln 1. Wir nutzen unsere didaktischen Medien im gegenseitigen Austausch. 2. Wir überprüfen die laufenden und neuen qualitätssichernden Projekte und passen sie an. 3. Wir nehmen neue Ideen auf und prüfen deren Relevanz und Umsetzung. 4. Wir bilden uns individuell und im Team weiter. führen 1. Die Organisation und Administration unserer Schule sind klar und transparent. 2. Die Schulbehörde schafft optimale Rahmenbedingungen und ist für die strategische Führung der Schule verantwortlich. 3. Die Schulbehörde und die Schulleitung gehen sorgfältig mit Finanzen und Ressourcen um. 4. Die Schulleitung führt die Schule operativ nach Vorgaben der Behörde. 5. Die Schulleitung führt das Team kooperativ. 6. Die Schulleitung berät und vermittelt in schulischen Belangen. Qualitätsversprechen Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeichnen sich durch eine hohe Identifikation, Einsatzbereitschaft und Zuverlässigkeit aus.

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