Die neuen medizinischen Assistenzberufe

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1 Die neuen medizinischen Assistenzberufe Mag. Alexander Gratzer Arbeiterkammer Steiermark Modernes Berufsrecht Berufsbilder Berufspflichten Berufsberechtigung Qualifikationsnachweis Berufsausübung Entziehung der Berufsberechtigung Ausbildungsvorschriften

2 Berufsrecht: Berufspflichten Zum wohl des Patienten Ohne Unterschied der Person Gewissenhafte Berufsausübung Einhaltung der Vorschriften Nach Maßgabe fachlicher und wissenschaftlicher Erkenntnisse Keine eigenmächtige Heilbehandlung Regelmäßige Fortbildung Dokumentation der gesetzten Maßnahmen Auskunftspflicht (PatientInnen, Angehörigen, Gesundheitsberufen) Verschwiegenheitspflicht Berufsrecht: Berufsberechtigung Voraussetzung für die Berufsausübung sind Gesundheitliche Eignung Vertrauenswürdigkeit Erforderlichen Kenntnisse der deutsche Sprache Qualifikationsnachweis Entziehung der Berufsberechtigung, wenn eine Voraussetzung für die Berufsberechtigung nicht / nicht mehr vorliegt.

3 Berufsrecht: Berufsausübung nur im Dienstverhältnis zu 1. Krankenanstalt 2. sonstigen unter ärztlicher oder pflegerischer Leitung oder Aufsicht stehenden Einrichtung, die der Vorbeugung, Feststellung oder Heilung von Krankheiten oder der Nachsorge, der Betreuung pflegebedürftiger Menschen oder der Gewinnung von Blut oder Blutbestandteilen dient, 3. freiberuflich tätigen Arzt/Ärztin (Gruppenpraxis) 4. freiberuflichen tätigen Biomedizinischen Analytiker/in oder Radiologietechnologen/ in 5. Sanitätsbehörde 6. Einrichtung der Forschung, Wissenschaft, Industrie und Veterinärmedizin Die neuen MAB Berufe Desinfektionsassistenz 650 Std. Gipsassistenz 650 Std. Laborassistenz 1340 Std. Obduktionsassistenz 650 Std. Operationsassistenz 1100 Std. Ordinationsassistenz 650 Std. Röntgenassistenz 1360 Std. Medizinische Fachassistenz MAB Fächerkombi: bestehend aus mindestens 3 Fächern und mindestens 2500 Std. Pflegehelfer + 1 MAB Fach Medizinischer Masseur + 1 MAB Fach

4 Die medizinischen Assistenzberufe Desinfektionsassistenz umfasst die Reduktion und Beseitigung von Mikroorganismen und parasitären makroskopischen Organismen (alt: Vornahme von Entseuchungen, ) Ausbildungszeit: 650 Std. Operationsassistenz umfasst die Assistenz bei der Durchführung operativer Eingriffe (alt: einfache Hilfsdienste und Handreichungen bei der Durchführung ärztlicher Eingriffe) Ausbildungszeit: 1100 Std. Gipsassistenz umfasst die Assistenz beim Anlegen ruhigstellender und starrer Wundverbände (z.b.gips, Kunstharz und thermoplastischen Verbände) und die Anwendung einfacher Gipstechniken Ausbildungszeit: 650 Std. Ordinationsassistenz umfasst die Assistenz bei medizinischen Maßnahmen in ärztlichen Ordinationen, ärztlichen Gruppenpraxen, selbständigen Ambulatorien und Sanitätsbehörden (alt: einfache Hilfsdienste bei ärztlichen Verrichtungen) Ausbildungszeit: 650 Std. Laborassistenz umfasst die Durchführung automatisierter und einfacher manueller Routineparameter im Rahmen von standardisierten Laboruntersuchungen (alt: einfache Hilfsdienste in med. Labors) Ausbildungszeit: 1350 Std. Röntgenassistenz umfasst die Durchführung von einfachen standardisierten Röntgenuntersuchungen sowie die Assistenz bei radiologischen Untersuchungen Ausbildungszeit: 1360 Std. Obduktionsassistenz umfasst die Assistenz bei der Leichenöffnung im Rahmen der Anatomie, der Histopathologie, der Zytopathologie sowie der Gerichtsmedizin (alt: Hilfsdienste bei Leichenöffnungen) Ausbildungszeit: 650 Std. Fachassistenz umfasst Fächerkombi mit. mind. 3 MAB Berufen oder Pflegehelfer + 1 MAB Fach oder Medi. Masseur + 1 MAB Fach Ausbildungszeit: > 2500 Std. Aufsicht und Delegation I Gipsassistenz ärztliche Anordnung und Aufsicht Obduktionsassistenz ärztliche Anordnung und Aufsicht

5 Aufsicht und Delegation II + DGKP Desinfektionsassistenz (ab Mitte April 2014) ärztliche Anordnung und Aufsicht > Aufsicht durch DGKP > im Einzelfall Subdelegation /Anordnung und Aufsicht durch DGKP Operationsassistenz ärztliche Anordnung und Aufsicht > Aufsicht durch DGKP > im Einzelfall Subdelegation /Anordnung und Aufsicht durch DGKP Ordinationsassistenz ärztliche Anordnung und Aufsicht > Aufsicht durch DGKP > im Einzelfall Subdelegation /Anordnung und Aufsicht durch DGKP Aufsicht und Delegation III + MTD Laborassistenz ärztliche Anordnung und Aufsicht > Aufsicht durch biomediz. AnalytikerIn > im Einzelfall Subdelegation /Anordnung und Aufsicht durch biomediz. AnalytikerIn Röntgenassistenz ärztliche Anordnung und Aufsicht > Aufsicht durch Radiotechnologen/in > im Einzelfall Subdelegation/Anordnung und Aufsicht durch Radiotechnologen/in

6 Tätigkeitsbereich der Desinfektionsassistenz 1. die Übernahme von kontaminiertem Instrumentarium sowie die Vorbereitung und Durchführung der weiteren manuellen und maschinellen Reinigung, 2. die Durchführung von Sicht und Funktionskontrollen am gereinigten Instrumentarium, 3. Vorbereitung des gereinigten Instrumentariums für und die Durchführung der Desinfektion und Sterilisation mittels Dampfsterilisatoren, 4. Reinigen, Warten und Vorbereiten der im Rahmen der Desinfektion, Sterilisation und Entwesung eingesetzten Geräte sowie die Beseitigung einfacher Ablaufstörungen, 5. Überwachung, Kontrolle u. Dokumentation des Desinfektions und Sterilisationsprozesses, 6. Lagerung des Sterilguts und Kontrolle des Haltbarkeitsdatums sowie die Aufbereitung und Entsorgung von Ver und Gebrauchsgütern, 7. Durchführung der Desinfektion von Medizinprodukten sowie der Flächendesinfektion, 8. Reduktion und Beseitigung (Entwesung, Entlausung) parasitärer makroskopischer Organismen von Menschen, Objekten und Räumen mittels chemischer Substanzen und 9. Einhaltung der Sicherheits und Qualitätsstandards im Rahmen der Desinfektion, Sterilisation und Entwesung. Tätigkeitsbereich der Gipsassistenz 1. die Assistenz beim Anlegen von Gips, Kunstharz und thermoplastischen Verbänden im Rahmen der Erstversorgung und Nachbehandlung von Frakturen sowie Muskel und Bänderverletzungen, 2. die Assistenz bei Repositionen und anschließender Ruhigstellung, 3. das Anwenden einfacher Gipstechniken, insbesondere bei stabilen Frakturen in achsengerechter Stellung sowie Muskel und Bandverletzungen, 4. die Korrektur von in der Stabilität beeinträchtigten starren Verbänden, 5. die Abnahme starrer Verbände, 6. die Auf und Nachbereitung des Behandlungs bzw. Gipsraums und 7. das Organisieren und Verwalten der erforderlichen Materialien.

7 Tätigkeitsbereich der Laborassistenz Präanalytik z.b. 1. Mitwirkung an Gewinnung von Untersuchungsmaterialien, incl. Blutentnahme aus der Vene/Kapillaren 2. Vorbereitung der Geräte, Reagenzien und Proben 3. die Überprüfung der Geräte u. Qualitätskontrolle. Analytik Durchführung einfacher automatisierter und manueller Analysen von Routineparametern. Postanalytik z.b. 1. Überprüfung der Gerätefunktion anhand der konkreten Probe 2. Dokumentation der Ergebnisse 3. Archivierung bzw. Entsorgung d. Proben 4. Wartung der Geräte Labor: MTD vs. MAB Berufsbild mt Laboratoriumsdienstes Berufsbild der Laborassistenz Mitwirkung bei der Elektro Neuro Funktionsdiagnostik und der Kardio Pulmonalen Funktionsdiagnostik Präanalytik z.b. 1. Mitwirkung an Gewinnung von Untersuchungsmaterialien, incl. Blutentnahme aus der Vene/Kapillaren klinisch chemische Untersuchung 2. Vorbereitung der Geräte, Reagenzien und Hämatologische U. Proben Immunhämatologische U. 3. die Überprüfung der Geräte u. Histologische U. Qualitätskontrolle. Zytologische U. Analytik Mikrobiologische U. Durchführung einfacher automatisierter und Parasitologische U. manueller Analysen von Routineparametern. Mykologische U. Postanalytik z.b. Serologische U. 1. Überprüfung der Gerätefunktion anhand nuklearmedizinische U. der konkreten Probe 2. Dokumentation der Ergebnisse 3. Archivierung bzw. Entsorgung d. Proben 4. Wartung der Geräte

8 Tätigkeitsbereich der Obduktionsassistenz 1. Wartung und Aufbereitung der für die Obduktion erforderlichen Instrumente sowie des Obduktionstisches, 2. Assistenz bei der Leichenöffnung und bei der Organoder Probenentnahme, 3. Mitwirkung bei anatomischen Präparationen, 4. Durchführung von Konservierungsverfahren, 5. Assistenz bei der Umsetzung der Hygienerichtlinien hinsichtlich des Obduktionsraums, der Gerätschaften und der Instrumente, 6. Assistenz bei der Dokumentation der Leichenöffnung, insbesondere der Fotodokumentation und 7. Versorgung und Vorbereitung der Verstorbenen für die Bestattung. Tätigkeitsbereich der Operationsassistenz umfasst insbesondere 1. die Annahme, Identifikation und Vorbereitung der zu operierenden Patienten/ innen einschließlich des An und Abtransports, die Vorbereitung des Operationsraums hinsichtlich der erforderlichen unsterilen 2. Geräte und Lagerungsbehelfe, einschließlich deren Überprüfung auf Funktionstüchtigkeit, sowie deren Wartung, 3. die Assistenz bei der Lagerung der Patienten/ innen, 4. die perioperative Bedienung der unsterilen Geräte, 5. die Assistenz bei der Sterilisation der Geräte und Instrumente, 6. die Aufbereitung und Funktionskontrolle der unsterilen Geräte und 7. die Assistenz bei der Umsetzung der Hygienerichtlinien hinsichtlich des Operationsraums, der Geräte und der Instrumente.

9 Tätigkeitsbereich der Ordinationsassistenz umfasst 1. die Durchführung einfacher Assistenztätigkeiten bei ärztlichen Maßnahmen, die Durchführung von standardisierten diagnostischen Programmen und standardisierten Blut, Harn und Stuhluntersuchungen mittels 2. Schnelltestverfahren (Point of Care Testing) einschließlich der Blutentnahme aus den Kapillaren im Rahmen der patientennahen Labordiagnostik, 3. die Blutentnahme aus der Vene, ausgenommen bei Kindern, 4. die Betreuung der Patienten/ innen und die Praxishygiene, Reinigung, Desinfektion, Sterilisation und Wartung der 5. Medizinprodukte und sonstiger Geräte und Behelfe sowie die Abfallentsorgung. 6. Durchführung der für den Betrieb der Ordination erforderlichen organisatorischen und administrativen Tätigkeiten Tätigkeitsbereich der Röntgenassistenz 1. DF standardisierter Thoraxröntgen 2. DF stand. Skelettröntgen 3. DF stand. Knochendichtemessungen 4. DF stand. Mammographien 5. DF einfacher stand. Tätigkeiten bei CT im Rahmen der Assistenz 6. DF einfacher stand. Tätigkeiten bei MRT im Rahmen der Assistenz 7. Assistenz bei Röntgenuntersuchungen des Respirations, Gastrointestinal und des Urogenital Traktes 8. Transferierung /Assistenz bei Patientenlagerung 9. Auf und Nachbereitung der Geräte und Untersuchungsräume 10. Organisieren, Verwalten und Zureichen erforderlicher Materialien DF = Durchführung

10 Röngten: MTD vs. MAB Berufsbild der RTA Röntgenassistenz Anwendung von ionisierenden Strahlen wie diagnostische Radiologie, Strahlentherapie, Nuklearmedizin und 1. DF standardisierter Thoraxröntgen 2. DF stand. Skelettröntgen 3. DF stand. Knochendichtemessungen 4. DF stand. Mammographien 5. DF einfacher standardisierter Tätigkeiten bei CT anderer bildgebender Verfahren wie Ultraschall, Kernspinresonanztomographie im Rahmen der Assistenz 6. DF einfacher standardisierter Tätigkeiten bei MRT im Rahmen der Assistenz 7. Assistenz bei Röntgenuntersuchungen des Anwendung von Kontrastmitteln und Radiopharmazeutika Respirations, Gastrointestinal und des Urogenital Traktes 8. Transferierung /Assistenz bei Patientenlagerung 9. Auf und Nachbereitung der Geräte und Untersuchungsräume 10. Organisieren, Verwalten und Zureichen erforderlicher Materialien Wie geht es weiter? Übergangsbestimmungen für DMTF und SHD Mag. Alexander Gratzer Arbeiterkammer Steiermark

11 Übergangsbestimmungen SHD MTF-SHD-Gesetz MAB-Gesetz Ergotherapiegehilfe /in - - Heilbadegehilfe/in - - Desinfektionsgehilfe/in Desinfektionsassistent/in* automatisch - 35 (1) Prosekturgehilfe/in Obduktionsassistent/in* automatisch - 35 (2) Operationsgehilfe/in Operationsassistent/in* automatisch - 35 (3) Ordinationsgehilfe/in Ordinationsassistent/in* automatisch - 35 (4) - Gipsassistent/in** Mittels Nachweis - 36 Bei aktueller Berufsberechtigung zum * und Vorliegen der erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten ** als OP Gehilfe oder Pflegeberuf und Nachweis über das Vorliegen von mindestens 36 Monaten Berufserfahrung innerhalb der letzten 5 Jahre Antrag an Landeshauptmann bis Dez Übergangsbestimmungen SHD MTF-SHD-Gesetz MAB-Gesetz Übergang Ergotherapiegehilfe /in - - Heilbadegehilfe/in - - Desinfektionsgehilfe/in Desinfektionsassistent/in* automatisch - 35 (1) Prosekturgehilfe/in Obduktionsassistent/in* automatisch - 35 (2) Operationsgehilfe/in Operationsassistent/in* automatisch - 35 (3) Bei aktueller Berufsberechtigung zum * und Vorliegen der erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten Ordinationsgehilfe/in Ordinationsassistent/in* automatisch - 35 (4) ** als OP Gehilfe oder GuKG Pflegeberuf und Nachweis über das Vorliegen von mindestens 36 Monaten Berufserfahrung innerhalb der letzten 5 Jahre Antrag an Landeshauptmann bis Dez Gipsassistent/in** Mittels Nachweis - 36

12 Übergangsbestimmung MTF MTF- SHD- G MABG MTF Röntgenassistent/in Laborassistent/in Medizinische/r Masseur/in Hydro- und Balneotherapie Elektrotherapie DMTF bisher ohne Aufsicht Einzelne Tätigkeiten der BMA Einzelne Tätigkeiten der RT ohne weiteren Nachweis auf Basis MABG ( 37 Abs. 1) ohne weiteren Nachweis 39 Abs Abs Abs. 3 Nachweis erforderlich 38 Abs. 1 und 3 Nachweis erforderlich 38 Abs. 1, 3 und 7 Nachweis erforderlich 38 Abs. 1, 3 und 8 Einfache Tätigkeiten in der PT offen Medizinische Fachassistenz Vier Varianten: MAB Fächerkombi = mindestens 3 beliebige Fächer (mind Std.) + Fachbereichsarbeit Pflegehilfe + 1 MAB Fach + Fachbereichsarbeit Medizinischer Masseur + 1 MAB Fach + Fachbereichsarbeit Übergangsberechtigung + 2 MAB Fächer + Fachbereichsarbeit (Desinfektions, Obduktions, Operations und Ordinationsassistent/in) Berufsbezeichnung: Der überwiegend ausgeübte Beruf + (MFA)

13 Übergangsbestimmung MTF Berufsbezeichnung MTF- SHD- G MTF Berechtigung gemäß MABG MTF Röntgenassistent/in Laborassistent/in Medizinische/r Masseur/in Medizinische/r Masseur/in - Hydro- und Balneotherapie Medizinische/r Masseur/in (Elektrotherapie) Einzelne Tätigkeiten der BMA Einzelne Tätigkeiten der RT Berufsbezeichnung je nach Bereich gemäß MABG MTF Röntgenassistent/in (MTF) Laborassistent/in (MTF) Medizinische/r Masseur/in Medizinische/r Masseur/in (Hydro- und Balneotherapie) Medizinische/r Masseur/in (Elektrotherapie) MTF MTF Quelle und Darstellung: GÖG/ÖBIG, 2013 DMTF Übergangsbestimmungen I Zum berufsberechtigte DMTF s sind berechtigt zur Ausübung Laborassistenz nach MABG Röngtenassitstenz nach MABG Medizinische/r Masseur/in nach MMHmG Hydro und Balneotherapie mit der Zusatzbezeichnung: (medizinische/r Bademeister/in) Elektrotherapie mit der Zusatzbezeichnung : (Elektrotherapie) Berufsbezeichnung (Wahlmöglichkeit) Diplomierte medizinisch technische Fachkraft Berufsbezeichnung jener Sparte, in der sie überwiegend tätig sind unter Anfügung der Bezeichnung (MTF) Laborassistentin (MTF) Röntgenassistentin (MTF) Gilt für Personen, die bis die MTF Ausbildung begonnen haben

14 DMTF Übergangsbestimmungen II DMTF, die von bis mind. 36 Mon. lang einzelne Tätigkeiten des medizinisch technischen Laboratoriumsdienstes *) einzelne Tätigkeiten des Röntgendienstes*) oder die Tätigkeiten als DMTF ohne Aufsicht*) ausgeübt haben sind dazu auch nach dem berechtigt, wenn Nachweis darüber Antrag an Landeshauptmann DMTF, die von bis nur 30 bis 36 Mon. lang diese Tätigkeiten*) ausgeübt haben sind dazu auch nach dem berechtigt, wenn Nachweis darüber kommissionelle Abschlussprüfung über Fachbereich (bis ) Antrag an Landeshauptmann DMTF Übergangsbestimmungen III DMTF, die von bis weniger als 30 Mon. lang einzelne Tätigkeiten des medizinisch technischen Laboratoriumsdienstes *) einzelne Tätigkeiten des Röntgendienstes*) die Tätigkeiten als DMTF ohne Aufsicht*) ausgeübt haben sind dazu auch nach dem berechtigt, wenn kommissionelle Abschlussprüfung über Fachbereich (bis ) Antrag an Landeshauptmann

15 Übergangsbestimmung: Tätigkeiten des medizinischtechnischen Laboratoriumsdienstes sind 1. die Assistenz bei Untersuchungen auf dem Gebiet der Elektro Neuro Funktionsdiagnostik und der Kardio Pulmonalen Funktionsdiagnostik 2. spezielle klinische Chemie: Massenspektrometrie, Atomabsorption; 3. spezielle Hämatologie: Zelltypisierung (flowzytometrische Verfahren), selbständige Bewertung von Differenzialblutbildausstrichen und Knochenmarkausstrichen, Tätigkeiten im Bereich der Stammzellenzüchtung; 4. spezielle Hämostaseologie: Spezialgerinnung (z.b. Stufendiagnostik); 5. spezielle Immunhämatologie und Transfusionsmedizin: HLA Bestimmung, Gewebstypisierung, Cross match; 6. spezielle Immunologie: Flowzytometrie, Zellkultur; 7. spezielle Histologie: Immunhistologie (Antikörperbestimmung auf Geweben, Spezialfärbungen); 8. Verfahren in der Zytologie*) 9. Verfahren in der molekularen Diagnostik*) *) diese Tätigkeiten dürfen nur bei entsprechend nachgewiesener Berufserfahrung von mindestens 30 bzw. 36 Mon. ausgeübt werden. Labor: MTD vs. MAB/Übergangsbestimmung Berufsbild mt Laboratoriumsdienstes Mitwirkung bei der Elektro Neuro Funktionsdiagnostik und der Kardio Pulmonalen Funktionsdiagnostik klinisch chemische Untersuchung Hämatologische U. Immunhämatologische U. Histologische U. Zytologische U. Mikrobiologische U. Parasitologische U. Mykologische U. Serologische U. nuklearmedizinische U. Übergangsbestimmung 1. Assistenz bei Elektro Neuro Funktionsdiagnostik und Kardio Pulmonalen Funktionsdiagnostik 2. DFv Verfahren in spez. klinischen Chemie 3. DFv Verfahren in spez. Hämatologie 4. DFv Verfahren in MAB spez. Hämostaseologie Ü 5. DFv Verfahren in spez. Immunhämatologie und Transfusionsmedizin 6. DFv Verfahren in spez. Immunologie 7. DFv Verfahren in spez. Histologie 8. DFv Verfahren in Zytologie*) 9. DFv Verfahren in molekularen Diagnostik*) DFv = Durchführen von *) nicht bei fehlender Berufserfahrung

16 Übergangsbestimmung: Tätigkeiten des radiologisch technischen Dienstes sind 1. die Assistenz in der interventionellen Radiologie 2. die Durchführung von Ultraschalluntersuchungen 3. die Durchführung von nuklearmedizinischen Verfahren*) 4. die Durchführung von strahlentherapeutischen Verfahren*) 5. die Durchführung von Schnittbilduntersuchungen mittels Computertomographie*) 6. die Durchführung von Schnittbilduntersuchungen mittels Magnetresonanztomographie*) *) diese Tätigkeiten dürfen nur bei entsprechend nachgewiesener Berufserfahrung von mindestens 30 bzw. 36 Mon. ausgeübt werden. Röngten: MTD vs. MAB/Übergangsbestimmung Berufsbild der RTA Anwendung von ionisierenden Strahlen wie diagnostische Radiologie, Strahlentherapie, Nuklearmedizin und anderer bildgebender Verfahren wie Ultraschall, Kernspinresonanztomographie Anwendung von Kontrastmitteln und Radiopharmazeutika Übergangsbestimmung 1. Assistenz b.interventionellen Radiologie 2. DFv Ultraschalluntersuchungen 3. DFv nuklearmedizinischen Verfahren* 4. DFv strahlentherapeutischen Verfahren* 5. DFv Schnittbilduntersuchung MAB Ü mittels CT* 6. DFv Schnittbilduntersuchung mittels MRT* DFv = Durchführung von *) nicht bei fehlender Berufserfahrung

17 Lücken im Übergangsrecht Lücken im Übergangsrecht Wandel der Anforderungen Gefüllt durch geplante Novelle März 2014: OP Gehilfen Ausbildung beim Bundesheer Desinfektionsassistenz (Delegation durch Pflege) Ordinationsqualifikation Offen: Keine einfachen physiotherapeutischen Tätigkeiten (DMTF) Keine Berücksichtigung von Karenzzeiten (zb Baby, Bildungs oder Pflegekarenz) Anrechnungsbestimmung für Pflegehelfer

18 Lösungen! einfache physiotherapeutische Tätigkeiten Nachweis über ausgeübte Tätigkeiten! Aus und Fortbildungsnachweis! Bewilligte Lehrpläne! Karenzzeiten und Rahmenzeitraum Fallzahlen? OP Gehilfen: Vergleich der Ausbildungsstunden Mit der OP GehilfInnenausbildung zu vergleichende Ausbildungsfächer OP Gehilfe lt Anlage 3 MTF SHD G (gültig bis 2012) Sanitätsgehilfe 69 Stationsgehilfe 75 Pflegehilfe (gemäß GuKG 1997) Ausbildungsfächer SOLL Ausbildungsstunden SOLL Diff. ad OP Ausbildungsstunden Geh. SOLL Diff. ad OP Ausbildungs Geh. stunden SOLL Ausbildungsstunden Diff. ad OP Geh. 1. Grundzüge der KH Hygiene u Infektionslehre incl Entweseung, Desinfektion u Sterilisation einfache Instrumenten u Gerätelehre Grundzüge d Ersten Hilfe incl Verbandslehre u Krankenbetreuung Grundzüge d Strahlenkunde u Strahlenschutzes Grundzüge d Sanitäts, Arb u SV rechts Grundzüge d Betriebsführung im KH Gesamt Die Ausbildungen waren in den einzelnen Fächern unterschiedlich, und dennoch überschneidend: (die nachstehenden Beschreibungen sind Auszüge aus den jeweiligen Ausbildungs VO) Gründzüge der Krankenbetreuung einschließlich einfache Geräte, Verband und Arzneimittellehre Infektionslehre u Mikrobiologie, Angewandte Hygiene im intra und extramuralen Bereich, Desinfektion und Sterilisation "Verbandslehre und Krankenbetreuung" erbibt sich wohl zur Gänz aus Teilen der übrigen theoretischen und praktischen Pflegehelferausbildung Kompensation durch mehrjährige Berufsangehörigkeit (einen Praxiserwerb sieht das MABG explizit vor, siehe Erläuterungen zu 35 MABG) vgl. mit Erster Hilfe(PH): berufsspezifischer Strahlenschutz, niederschwellig, langjährige Berufsangehörige Grundzüge der Krankenbetreuung einschließlich der einfachen Gerätekunde und Verbandslehre (zusätzlich zum Stationsgehilfen) Berufe und Einrichtungen im Gesundheits Das MAB Gesetz und Sozialwesen Übergangsrecht (zusätzlich zum Stationsgehilfen) mit Lücken, Mag. Gratzer, am

19 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Mag. Alexander Gratzer Leiter der Abteilung Gesundheit, Pflege und Betreuung der Kammer für Arbeiter und Angestellte Hans Resel Gasse 8 14 A 8021 Graz Tel: alexander.gratzer@akstmk.at web:

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