10. Forum Röntgenverordnung
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- Axel Schäfer
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1 10. Forum Röntgenverordnung Erschwernis oder Erleichterung? H. Lenzen u. K. Ewen
2 Kein Folientitel file://d:\austausch\apt-homepage\aptdir\veranstaltungen\forum\forum RöV_2005-Dateien\slide0048.htm Seite 1 von Forum Röntgenverordnung Podium Frau Reg. Dir. C. Sonnek Bundesministerium für Umwelt, Bonn Prof. Dr. M. Galanski Deutsche Röntgengesellschaft, Hannover PD Dr. Dr. R. Loose Strahlenschutzkomission, Nürnberg W. Huhn Ministerium für Wirtschaft und Arbeit, Düsseldorf Dr. J. Westhof Arbeitskreis Röntgenverordnung, Kassel
3 Kein Folientitel file://d:\austausch\apt-homepage\aptdir\veranstaltungen\forum\forum RöV_2005-Dateien\slide0033.htm Seite 1 von Forum Röntgenverordnung Dr. rer. nat. Achim Stargardt
4 Stand der Richtlinien Fachkunde Technik in Kraft Qualitätssicherung in Kraft Ärztliche Stellen in Kraft Arbeitsmedizinische Vorsorge in Kraft Sachverständigenprüfung in Kraft
5 Personendosimetrie in Kraft Fachkunde u. Kenntnisse Medizin voraussichtlich 2005 in Kraft Aufzeichnungen voraussichtlich 2005 in Kraft Teleradiologie in Überarbeitung
6 Dentale Tubusaufnahmen 60 kv statt 50 kv Fail-Safe -Schaltung Einrichtung zur Bestimmung der Patientenexposition
7 Anzeige der Strahlenexposition Auch für Altgeräte Geräte oder Durchführung von Untersuchungen Zahnmedizinische Einrichtungen Nachrüstung bei Altgeräten erforderlich nein Bemerkung Mammographie nein Röntgenaufnahme- und kombinierte Aufnahme- und Durchleuchtungsgeräte wenn Belichtungsautomatik aber keine mas- Nachanzeige vorhanden Röntgenaufnahme- und kombinierte Aufnahme- und Durchleuchtungsgeräte wenn keine Belichtungsautomatik vorhanden Röntgenaufnahme- und kombinierte Aufnahme- und Durchleuchtungsgeräte wenn Belichtungsautomatik und mas-nachanzeige vorhanden C-Bogen mobil, C-Bogen am Deckenstativ im OP bis nein nein nein Es kann alternativ auch die mas-nachanzeige achgerüstet werden z.b. mobile Geräte
8 Anzeige der Strahlenexposition Auch für Altgeräte Geräte oder Durchführung von Untersuchungen Durchleuchtungsuntersuchungen des Gastrointestinaltraktes Interventionelle radiologische Eingriffe Angiographie, einschl. DSA, Phlebographie und Kardiologie Kinderradiologische Untersuchungen am Körperstamm Nachrüstung bei Altgeräten erforderlich bis sofort sofort sofort Bemerkung Wird eine einzige Untersuchung durchgeführt, so muss nachgerüstet werden. Wird eine einzige Untersuchung durchgeführt, so muss nachgerüstet werden. Wird eine einzige Untersuchung durchgeführt, so muss nachgerüstet werden. Wird eine einzige Untersuchung durchgeführt, so muss nachgerüstet werden.
9
10 nach RöV nach StrSchV vor 1976 vor nach 1989 nach weiter alle 5 Jahre
11 Leitfaden zur Anwendung der DRW Stand der genehmigten Teleradiologie Bevorstehende Änderung der RöV und der StrlSchV Erarbeitung von PAS und Abgleich mit dem EU-ADM Durchführung der ergänzenden Prüfung
12 Ergänzende Abnahmeprüfung Entwurf analoge Mammographiegeräte (Betrieb vor ): Abnahmeprüfung nach DIN V bis digitale Mammographiegerät (Betrieb vor ): mit bereits durchgeführter ergänzender Prüfung Abnahmeprüfung nach PAS bis digitale Mammographiegerät (Betrieb vor ): ergänzende Prüfung noch nicht durchgeführt Abnahmeprüfung nach PAS sofort nachdem Prüfkörper verfügbar ist digitales Mammographiegerät für den Einsatz im Screening (in NRW): Abnahmeprüfung nach PAS vor dem Einsatz im Screening
13 Zuständige Stellen Ärzte Medizinphysikexperten MTR s Arzthelferinnen Ärztekammern zuständige Behörde Ärztekammern (für Aktualisierung) Ärztekammern
14 theoret. Unterweisung prakt. Einweisung neu alt Kurse für Ärzte Grundkurs Spezialkurs Pädiatrie Computertomographie Interventionen 4 4 Volle Fachkunde 60 Std. Kurse
15 theoret. Einweisung prakt. Einweisung 4 4 Weitere Kurse Grundkurs 24 Grundkurs 24 Spezialkurs für Ärzte Röntgentherapie 28 Medizinphysikexperten 28
16 sonstige Kurse neu alt Arzthelferinnen etc neu alt Teleradiologie 8 OP-Personal Spezialkurs 16
17 Gesamtgebiet einschließlich CT Untersuchungen 42 Monate davon 12 Monate CT Notfalldiagnostik ohne CT im Rahmen der Erstversorgung Sachkunde 600 Untersuchungen (in angemessener Gewichtung) 12 Monate 6 Monate bei Ausbildung in fachradiologischer Einrichtungen mit Weiterbildungsberechtigung)
18 Sachkunde Diagnostik eines Organsystems Thorax, Skelett, Abdomen, Nieren u. ableitende Harnwege Mamma, Gefäßsystem (peripher u. zentral) Unters Unters. 200 Unters. 100 Unters. 500 Unters. 100 Unters. Jeweils: 12 Monate Als weiteres Anwendungsgebiet: 6 Monate In radiologischer Fachabteilung: die Hälfte
19 Sachkunde Computertomographie (nur in Verbindung mit einem Organsystem (auch parallel)) Untersuchungen 12 (6) Monate Interventionen (nur in Verbindung mit einem Organsystem) 100 Untersuchungen, 6 Monate
20 Sachkunde begrenzter Anwendungsbereich z.b. Schädel in der HNO, durchleuchtungsgestützte Endoskopie, einfache intraoperative Röntgendiagnostik, Thorax auf der Intensivstation jeweils 100 Untersuchungen, 6 (3) Monate Kinder in einem speziellen Anwendungsbereich 100 Untersuchungen 6 Monate (nur in röntgendiagnostischer Abt. mit entsprechendem pädiatrischen Krankengut)
21 Sachkunde alt Notfalldiagnostik 12(12) Thorax 6(12) neu Gesamtes Skelett 6(18) = 24 Monate Notfalldiagnostik 6(12) Thorax Gesamtes Skelett 3(12) 3(12) = 12 Monate
22 Geräteeinweisung Forum Röntgenverordnung Aufzeichnung und Archivierung Arbeitsanweisung (chronolog. Dokumentation) Strahlenanamnese Röntgenpass (darf nach Vorgaben selbst erstellt werden) Frage nach Schwangerschaft (zwischen 12 und 50 Jahren) Bilder müssen der ärztlichen Stelle in Befundqualität zugänglich sein
23 Aufzeichnung und Archivierung Verbot der Archivierung beim Patienten Vorlage der Daten nach spätestens 2 Tagen Frage nach Schwangerschaft (zwischen 12 und 50 Jahren) Beschreibung des Befundberichtes Verlustbehaftete Kompresssion erlaubt wenn Equivalents in Studien nachgewiesen
24 9. APT-Seminar Juni 2005 Göttingen Neue Techniken in der Bildgebung von CT bis molekulare Bildgebung Strahlenschutz des Personals Eine Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Physik und Technik in der Röntgendiagnostik
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