DEVISENKONTROLLE BEI DER ABWICKLUNG VON AUßENHANDELSGESCHÄFTEN NACH DER GESETZGEBUNG DER REPUBLIK BELARUS, DER RUSSISCHEN FÖDERATION UND DER UKRAINE

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1 DEVISENKONTROLLE BEI DER ABWICKLUNG VON AUßENHANDELSGESCHÄFTEN NACH DER GESETZGEBUNG DER REPUBLIK BELARUS, DER RUSSISCHEN FÖDERATION UND DER UKRAINE 1 Februar 2013 Vorbereitet mit fachlicher Unterstützung von Arzinger & Partner 2012 Repräsentanz der Deutschen Wirtschaft in Belarus Alle Rechte vorbehalten. Haftungsausschluss: Haftung für Inhalte Die Inhalte dieser Ausarbeitung wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen

2 Bei Fragen, inwieweit ein Geschäft dem Devisenrecht und den gesetzlichen Regelungen zur Abwicklung von Devisengeschäften gerecht wird, werden die Betroffenen immer wieder mit Schwierigkeiten konfrontiert. Die Komplexität dieser gesetzlichen Vorschriften und die Notwendigkeit, dass alle Außenhandelsverträge und Devisengeschäfte diesen unabhängig von dem auf die Beziehungen der Vertragsparteien angewendeten Recht gerecht werden, führen in der Praxis zu zahlreichen Problemen. Wie praktizierende Juristen öfter hinweisen, gilt für das Außenhandels- und das Devisenrecht der Grundsatz, nur das sei nicht verboten, was ausdrücklich erlaubt sei; daraus ergibt sich zwangsläufig eine stärkere Notwendigkeit, sich eingehend damit zu beschäftigen. Traditionell haben belarussische Wirtschaftssubjekte mit den Deviseninländern der Russischen Föderation und der Ukraine als Vertragspartnern zu tun, was die Fragen des Außenhandels- und des Devisenrechts dieser Länder besonders aktuell macht. Hingewiesen sei darauf, dass für die Zwecke des Devisenrechts und der gesetzlichen Regelungen zur Abwicklung von Devisengeschäften die Wirtschaftssubjekte der Russischen Föderation und der Ukraine vom Standpunkt der rechtlichen Regelung in Belarus aus als Devisenausländer anzusehen sind. 2 Verwaltungsverfahren, die in der Gesetzgebung von drei Ländern in Bezug auf Verträge zwischen Deviseninländern und Devisenausländern festgelegt sind Tabelle 1. Republik Belarus Ukraine Russische Föderation Verfahren der Anmeldung von Außenhandelsverträgen in der Hausbank der juristischen Person vor der Erfüllung. Anzumelden sind Außenhandelsverträge, die zwei Kriterien gleichzeitig erfüllen: - Im Vertragsgegenstand geht es eben um die Anmeldung einiger Arten von Verträgen zwischen Deviseninländern und Devisenausländern bei der Nationalbank der Ukraine: - Verträge, nach denen Deviseninländer Ausstellung eines Geschäftspasses für einige Arten von Verträgen: - Verträge, darunter Agentur-, Kommissions-, Geschäftsbesorgungsverträge, in denen die Ausfuhr von Waren aus dem Gebiet der Russischen Föderation oder die

3 Übergabe von Waren. - Der Gesamtwert der nach dem Vertrag (samt Anlagen und Ergänzungen zum Vertrag) zu übergebenden Waren beträgt mindestens 3000 Euro umgerechnet. Verpflichtungen aus den aufgenommenen Krediten und Darlehen in Fremdwährung gegenüber Devisenausländern zu erfüllen haben. Wenn dabei der Gesamtpreis nach dem Vertrag bzw., wenn im Vertrag nicht festgelegt, der Gesamtbetrag der Zahlungen (zur Bezahlung der Arbeiten, Dienstleistungen und / oder Verpflichtungen aus den Wechseln) über Euro oder dem gleichen Betrag in einer anderen Währung, nach dem Wechselkurs der Nationalbank der Ukraine am Tag des Vertragsabschlusses umgerechnet, liegt, ist die Transaktion (Zahlung) aufgrund des Preisgutachtens des Staatlichen Informationsund Analysezentrums für das Monitoring von Außenmärkten zu tätigen, das die Übereinstimmung von Vertragspreisen für Arbeiten, Dienstleistungen, geistige Eigentumsrechte, die den Vertragsgegenstand bilden, mit der Marktkonjunktur prüft und belegt. Einfuhr von Waren ins Gebiet der Russischen Föderation, ausgenommen die Ausfuhr (Einfuhr) von Wertpapieren in Urkundenform, im Rahmen des Außenhandels vorgesehen ist; - Verträge, in denen der Verkauf (Erwerb) und (oder) Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Verkauf (Erwerb) von Brenn- und Schmierstoffen (Bunkerbrennstoffen), Lebensmitteln, materiell-technischen Reserven und sonstigen Waren (ausgenommen Ersatzteile und Ausrüstung) auf dem Gebiet der Russischen Föderation (außerhalb des Gebiets der Russischen Föderation), die für den Betriebs und die Wartung von Verkehrsmitteln unabhängig von ihrer Art und Zweckbestimmung auf dem Fahrweg oder auf Zwischenstationen) erforderlich sind, vorgesehen ist; - Verträge, darunter Agentur-, Kommissions-, Geschäftsbesorgungsverträge, in denen die Erfüllung von Arbeiten, die Erbringung von Dienstleistungen, die Übergabe von Informationen und Ergebnissen geistiger Tätigkeit, darunter Übertragung der ausschließlichen Rechte daran, vorgesehen ist; 3 - Verträge, in denen die Übertragung von Immobilien nach dem Mietvertrag vorgesehen ist, Leasingverträge; - Verträge, deren Gegenstand die Aufnahme oder die Gewährung von Geldmitteln in Form eines Kredits (Darlehens), die Rückzahlung der Geldmittel aus einem Kreditvertrag (Darlehensvertrag) sowie sonstige Devisengeschäfte, die mit der Aufnahme, der Gewährung bzw. der Rückzahlung von Geldmitteln in Form eines Kredits

4 (Darlehens) (ausgenommen Verträge (Vereinbarungen), die nach der russischen Gesetzgebung als eine Abart des Darlehens gelten oder dem Darlehen gleichgestellt sind) zusammenhängen, ist. Der Geschäftspass wird für einen zivil- oder arbeitsrechtlichen Vertrag (Kreditvertrag) zwischen einem Devisenausländer und einem Deviseninländer in dem Falle nicht ausgestellt, wenn der Gesamtbetrag der Verpflichtungen aus diesem Vertrag (Kreditvertrag) höchstens US-Dollar umgerechnet nach dem amtlichen Wechselkurs der Fremdwährungen zum Rubel beträgt, der von der Bank von Russland am Tag des Vertragsabschlusses bzw., falls der Betrag der Verpflichtungen aus diesem Vertrag (Kreditvertrag) geändert wurde, am Tag des Abschlusses der letzten Änderungen (Ergänzungen) im Vertrag (Kreditvertrag), mit denen die Änderung des Betrags vorgesehen wurde, festgelegt wurde. 4 Fristen für die Vollendung von Außenhandelsgeschäften nach der Gesetzgebung von drei Ländern Bei der vertraglichen Festlegung der Fälligkeitstermine für die Parteien (bezüglich Bezahlung von Waren, Arbeiten, Dienstleistungen, Lieferung von Waren, Erfüllung von Arbeiten, Erbringung von Dienstleistungen, Übertragung der Rechte an Objekte geistigen Eigentums) sind die in der Gesetzgebung des Landes des jeweiligen Devisenausländers bestehenden imperativen Normen zu berücksichtigen, die die Fristen für die Vollendung von Außenhandelsgeschäften regeln. Diese Fristen gelten in der Regel für die Fälle, wenn der Deviseninländer des jeweiligen Landes gemäß den Bestimmungen des Außenhandelsvertrags seine Verpflichtungen aus dem Vertrag früher zu erfüllen hat, als der Devisenausländer es tun soll, etwa wenn bei einem Exportgeschäft der Deviseninländer zuerst die Güter versendet, die der Devisenausländer später gegen Warenausgang bezahlt, oder auch bei Vorauszahlungen für Importe.

5 Die Fristen für die Vollendung von Außenhandelsgeschäften sind in Tabelle 2 aufgeführt. Tabelle 2. Republik Belarus Ukraine Russische Föderation Folgende Fristen für die Vollendung von Außenhandelsgeschäften sind vorgesehen: - bei Exporten innerhalb von spätestens 90 Kalendertagen (für Kommissionsverträge innerhalb von spätestens 120 Kalendertagen) ab Datum des Abgangs der Ware (der Übergabe der geschützten Informationen, Übertragung der ausschließlichen Rechte an den Ergebnissen geistiger Tätigkeit), der Erfüllung der Arbeiten, der Erbringung der Dienstleistungen; - bei Importen innerhalb von spätestens 60 Kalendertagen ab Datum der Zahlung. Die folgende Frist für die Einzahlung des Erlöses eines Deviseninländers auf sein Bankkonto für Exportgeschäfte darf nicht überschritten werden: Kalendertage ab Tag der Ausstellung der Frachtzollerklärung für die Güter, der Unterzeichnung des Akts oder eines anderen Dokuments, mit dem die Erfüllung der Arbeiten, die Erbringung der Dienstleistungen oder der Export der geistigen Eigentumsrechte belegt wird. Die folgende Lieferfrist bei den Importgeschäften der Deviseninländer, die eine gestundete Lieferung vorsehen (d. h. wenn der ukrainische Deviseninländer seine Verpflichtungen aus dem Vertrag früher als der Devisenausländer erfüllt), darf nicht überschritten werden: Kalendertage ab Vorauszahlung oder Wechselausstellung. Ein Deviseninländer der Russischen Föderation hat im Regelfall innerhalb der vom Außenhandelsvertrag (arbeits- bzw. zivilrechtlichen Vertrag) vorgesehenen Frist dafür zu sorgen, dass: - der Betrag in Fremdwährung bzw. der Währung der Russischen Föderation, der ihm nach dem besagten Vertrag für die den Devisenausländern übergebenen Waren, für sie erfüllten Arbeiten oder erbrachten Dienstleistungen, die ihnen übergebenen Informationen und Ergebnisse geistiger Tätigkeit, darunter die ausschließlichen Rechte daran, zusteht, von den Devisenausländern auf seinem Konto bei der Hausbank eingeht; - die Geldmittel, die den Devisenausländern für die in die Russische Föderation nicht eingeführten (auf dem Gebiet der Russischen Föderation nicht vollständig erhaltenen) Waren, nicht erfüllten Arbeiten, nicht erbrachten Dienstleistungen, nicht übergebenen Informationen und Ergebnisse geistiger Tätigkeit, darunter die ausschließlichen Rechte daran, gezahlt wurden, in die Russische Föderation zurückgeführt werden. Eine wichtige Forderung des russischen Rechts ist es, dass ein Deviseninländer verpflichtet ist, seine Hausbank über folgendes zu informieren: 1. die gemäß den Bestimmungen des Vertrags 5

6 Werden die genannten Fristen überschritten, ist es erforderlich, das Gutachten des ukrainischen Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung und Handel einzuholen. (arbeits- bzw. zivilrechtlichen Vertrag) zu erwartenden spätesten Fälligkeitstermine, zu denen der Betrag in Fremdwährung und (oder) der Währung der Russischen Föderation für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Außenhandelsvertrags von den Devisenausländern auf seinen Konten bei der Hausbank eingeht, und 2. die gemäß den Bestimmungen des Vertrags zu erwartenden spätesten Fälligkeitstermine, zu denen die Devisenausländer ihre Verpflichtungen aus dem besagten Vertrag durch die Übergabe der Waren an den Deviseninländer, Erfüllung der Arbeiten, Erbringung der Dienstleistungen, Übergabe der Ergebnisse geistiger Tätigkeit gegen die vom Deviseninländer getätigte Vorauszahlung erfüllen. Ordnung der Abwicklung von Devisengeschäften (Einholung von Genehmigungen, Lizenzen, Benachrichtigung der Hausbank) in der Republik Belarus, Russischen Föderation, Ukraine Angesichts der Komplexität dieser Problematik und des umfangreichen Materials, das behandelt werden soll, wird hier auf die Fragen der Abwicklung dieser Geschäfte durch Wirtschaftssubjekte eingegangen, während die Abwicklung der Devisengeschäfte durch natürliche Personen ausgeklammert wird. 6 Grundlegende Angaben zur Abwicklung von Devisengeschäften sind in Tabelle 3 aufgeführt. Tabelle 3. Republik Belarus Ukraine Russische Föderation Die Ordnung der Abwicklung von Devisengeschäften in Belarus hängt davon ab, ob diese Devisengeschäfte als laufend oder als mit dem Kapitalverkehr verbunden eingestuft werden. Zu laufenden Devisengeschäften zählen folgende Arten von Transaktionen zwischen Nach der ukrainischen Gesetzgebung sind einige Arten von Devisengeschäften lizenzpflichtig und ihre Abwicklung setzt die Einholung einer Einzellizenz bei der Nationalbank der Ukraine voraus; insbesondere gilt diese Forderung für folgende Devisengeschäfte: a) Ausfuhr, Überweisung und Übersendung von Das Devisenrecht der Russischen Föderation sieht drei Arten von Devisengeschäften vor: Devisengeschäfte zwischen Deviseninländern und Devisenausländern, Devisengeschäfte zwischen Devisenausländern, Devisengeschäfte zwischen Deviseninländern. Devisengeschäfte zwischen Deviseninländern und Devisenausländern werden ohne Einschränkungen

7 Deviseninländern und Devisenausländern: - Zahlungen aus Geschäften, die Ausfuhr und (oder) Einfuhr von Waren (ausgenommen Geldmittel, Wertpapiere und Immobilien), geschützten Informationen, den ausschließlichen Rechten an Ergebnissen geistiger Tätigkeit, Arbeiten, Dienstleistungen vorsehen; - Zahlungen aus Geschäften, die die Vermietung und (oder) Miete von Vermögen (Leasing) vorsehen; - Überweisung und Empfang von Dividenden und sonstigen Erträgen von Investitionen; - Transaktionen nichtkommerzieller Art. Laufende Devisengeschäfte werden auf dem gesetzlich festgelegten Wege ohne Einschränkungen abgewickelt. Die einzige Ausnahme aus dieser Regel ist der Fall, dass Devisengeschäfte, die die Überweisung von Geldmitteln nach einem Schenkungsvertrag (darunter auch in Form von Spenden) durch einen Deviseninländer (außer einer Bank) an einen Devisenausländer vorsehen, der Genehmigung der Nationalbank bedürfen. Devisengeschäfte zwischen Devisen-inländern Devisenwerten aus der Ukraine ins Ausland, ausgenommen insbesondere: - Zahlungen in Fremdwährung aus den gegenüber Devisenausländern bestehenden Verpflichtungen zur Bezahlung von Waren, Dienstleistungen, Arbeiten, geistigen Eigentumsrechten und sonstigen Vermögensrechten, ausgenommen sind etwa die Bezahlung von Devisenwerten und Lebensversicherungsbeiträge; - Zahlungen in Fremdwährung in Form von Kreditzinsen, des Ertrags (des Gewinns) von ausländischen Investitionen; - Ausfuhr einer ausländischen Investition, die früher in der Ukraine getätigt wurde, aus dem Land, falls die Investitionstätigkeit eingestellt wird; b) Gewährung und Aufnahme von Krediten in Fremdwährung, wenn Fristen und Beträge solcher Kredite die gesetzlich bestimmten Grenzen überschreiten; c) Benutzung einer Fremdwährung auf dem Gebiet der Ukraine als Zahlungsmittel oder Pfandgut; d) Einzahlung von Devisenwerten auf Konten außerhalb der Ukraine, ausgenommen ist etwa abgewickelt, ausgenommen hiervon sind bestimmte Transaktionen, die gesetzlich eingeschränkt werden, um eine erhebliche Schrumpfung der Gold- und Devisenreserven, rasche Schwankungen des Wechselkurses der russischen Währung zu verhindern sowie die Stabilität der Zahlungsbilanz der Russischen Föderation aufrechtzuerhalten. Gesetzlich ist die Abwicklung von Devisengeschäften zwischen Deviseninländern allgemein verboten, ausgenommen einige Arten von Transaktionen. Ohne Einschränkungen werden einige Arten von Devisengeschäften zwischen Deviseninländern und Hausbanken abgewickelt, einschließlich Devisengeschäfte, die mit Aufnahme und Zurückzahlung von Krediten und Darlehen, Zahlung von Zinsen und Strafsanktionen aus den jeweiligen Verträgen; mit Bankgarantien sowie mit der Erfüllung der Verpflichtungen aus Bürgschafts- und Pfandverträgen durch die Deviseninländer zusammenhängen. Was Devisengeschäfte zwischen Devisenausländern angeht, so sind Devisenausländer berechtigt, unter sich ohne Einschränkungen Beträge in Fremdwährung von Konten (Einlagen) bei Banken außerhalb der Russischen Föderation auf Bankkonten (in Bankeinlagen) bei den Hausbanken oder von Bankkonten (Bankeinlagen) bei den Hausbanken auf Konten (in Einlagen) bei Banken außerhalb der Russischen Föderation oder bei ihren Hausbanken zu überweisen. Devisengeschäfte in der Währung der Russischen 7

8 und Devisenausländern, die nicht als laufend gelten, sind Devisengeschäfte, die mit dem Kapitalverkehr verbunden sind. Devisengeschäfte, die mit dem Kapitalverkehr verbunden sind, werden je nach ihrer Art auf folgende Weise abgewickelt: - aufgrund der Genehmigungen der Nationalbank der Republik Belarus; - mit der Benachrichtigung der Nationalbank der Republik Belarus; - ohne Genehmigung der Nationalbank der Republik Belarus. die Eröffnung von Korrespondentenkonten durch Hausbanken; e) Investitionen ins Ausland, darunter durch Erwerb von Wertpapieren, ausgenommen Wertpapiere oder sonstige Korporationsrechte, die eine natürliche Person als Geschenk oder als Erbe bekommt. Die Einholung der Einzellizenz durch die eine Partei des Devisengeschäfts bedeutet auch die Genehmigung für die andere Partei oder einen an diesem Geschäft beteiligten Dritten, die Transaktion abzuwickeln, sofern durch die Bestimmungen der Einzellizenz nicht anders vorgesehen ist. Verantwortung für die Verletzungen der gesetzlichen Regelungen zur Abwicklung von Außenhandelsgeschäften und des Devisenrechts gemäß der Gesetzgebung von drei Ländern Föderation zwischen Devisenausländern auf dem Gebiet der Russischen Föderation werden über die auf dem Gebiet Russische Föderation eröffneten Bankkonten (Bankeinlagen) abgewickelt; ausgenommen sind die Fälle, wenn Überweisungen in der russischen Währung (und in Fremdwährung) zwischen Deviseninländern innerhalb der Russischen Föderation ohne Eröffnung von Bankkonten sowie aus dem Gebiet der Russischen Föderation ohne Eröffnung von Bankkonten getätigt und innerhalb der Russischen Föderation ohne Eröffnung von Bankkonten empfangen werden. 8 In der Gesetzgebung der Republik Belarus, der Ukraine und der Russischen Föderation ist die Verantwortung für die Verletzungen des Devisenrechts und der gesetzlichen Regelungen zur Abwicklung von Außenhandelsgeschäften im Ordnungswidrigkeitenrecht vorgesehen. Grundlegende Angaben zur Verantwortung für die Verletzungen der gesetzlichen Regelungen zur Abwicklung von Außenhandelsgeschäften, sind in Tabelle 4 aufgeführt. Tabelle 4. Republik Belarus Ukraine Russische Föderation 1. Die Nichteinhaltung der Fristen für die Vollendung von Export- oder Importgeschäften auf dem gesetzlich vorgesehenen Wege hat eine Geldbuße 1. Die Nichteinhaltung der für die Zahlungen in Fremdwährung vorgesehenen Fristen durch einen Deviseninländer hat einen Verzugszins in Höhe von 0,3 % vom Betrag des 1. Die nicht fristgemäße Erfüllung der Pflicht des Deviseninländers, für den Eingang des ihm für die den Devisenausländern übergebenen Waren, für sie erfüllten Arbeiten oder erbrachten Dienstleistungen bzw. für die den Devisenausländern übergebenen Informationen oder

9 in Höhe von bis zu dreißig Basiseinheiten bzw. für einen Einzelunternehmer oder eine juristische Person von bis zu zwei Prozent vom Wert des nicht fristgemäß vollendeten Außenhandelsgeschäfts für jeden Tag der Fristüberschreitung (dabei soll der Gesamtbetrag der Buße nicht über dem Wert des nicht vollendeten Außenhandelsgeschäfts liegen) zur Folge. 2. Die durch einen Deviseninländer unter Verletzung der gesetzlichen Forderungen getätigten Zahlungen in belarussischen Rubeln beim Export von Waren (geschützten Informationen, ausschließlichen Rechten an den Ergebnissen geistiger Tätigkeit, Arbeiten, Dienstleistungen) aus den zwischen einem anderen Deviseninländer und einem Devisenausländer abgeschlossenen Außenhandelsverträgen haben für einen Einzelunternehmer oder eine juristische Person eine Geldbuße in Höhe von bis zu zwanzig Prozent dieser Geldsumme zur Folge. 3. Das Ordnungswidrigkeitsgesetzbuch der Republik Belarus regelt die Verantwortung für die Verletzung der Ordnung der Abwicklung von ausgebliebenen Erlöses (Wert der nichtgelieferten Ware) in Fremdwährung zum Wechselkurs der Nationalbank der Ukraine am Tag der Entstehung der Schuld zur Folge. 2. Die Abwicklung von lizenzpflichtigen Transaktionen durch Deviseninländer und Devisenausländer ohne Einholung der Einzellizenz der Nationalbank der Ukraine hat eine Geldbuße in Höhe der Devisenwerte in Griwna zum amtlichen Wechselkurs der Nationalbank der Ukraine am Tag der Abwicklung dieser Transaktionen zur Folge. 3. Die Verletzung der Ordnung der Zahlungen zwischen Devisenausländern (über Hausbanken) durch Deviseninländer hat eine Geldbuße in Höhe der Devisenwerte in Griwna zum Wechselkurs der Nationalbank der Ukraine am Tag der Zahlung umgerechnet zur Folge. 4. Die Aufnahme der von Devisenausländern gewährten Krediten bzw. Darlehen in Fremdwährung durch Deviseninländer, ohne dass die Verträge, die die Schuldverpflichtungen der Deviseninländer gegenüber den Devisenausländern aus den von diesen gewährten Kredite bzw. Darlehen in Fremdwährung vorsehen, bei der Nationalbank der Ukraine angemeldet werden (ausgenommen die Fälle, wenn von der Ergebnisse geistiger Tätigkeit, darunter die ausschließlichen Rechte daran, zustehenden Betrags in Fremdwährung oder in der Währung der Russischen Föderation auf seinen Konten bei der Hausbank zu sorgen, hat für Amtsträger und juristische Personen eine Geldbuße in Höhe eines Hundertfünfzigstel des Refinanzierungssatzes der Zentralbank der Russischen Föderation von dem nicht fristgemäß auf seinen Konten bei der Hausbank eingegangenen Geldbetrag für jeden Tag des überfälligen Zahlungseingangs und (oder) in Höhe von drei Vierteln bis zum vollen Umfang des auf seinen Konten bei der Hausbank nicht eingegangenen Geldbetrags zur Folge. 2. Die nicht fristgemäße Erfüllung der Pflicht des Deviseninländers, für die Rückführung der Geldmittel, die den Devisenausländern für die in die Russische Föderation nicht eingeführten (in der Russischen Föderation nicht erhaltenen) Waren, nicht erfüllten Arbeiten, nicht erbrachten Dienstleistungen, nicht übergebenen Informationen und Ergebnisse geistiger Tätigkeit, darunter die ausschließlichen Rechte daran, gezahlt wurden, in die Russische Föderation zu sorgen, hat für Amtsträger und juristische Personen eine Geldbuße in Höhe von drei Vierteln bis zum vollen Umfang des in die Russische Föderation nicht zurückgeführten Geldbetrags zur Folge. 3. Die Nichteinhaltung der festgelegten Ordnung der Berichterstattung über Devisengeschäfte, Verletzungen der festgelegten Ordnung der Vorlage von Belegen und der Benachrichtigung bei der Abwicklung von Devisengeschäften, Verletzungen der festgelegten Regeln der Ausstellung von Geschäftspässen hat für Amtsträger eine Geldbuße in Höhe von bis Rubel; für juristische Personen in Höhe von bis Rubel zur Folge. 4. Gesetzwidrige, d. h. vom Devisenrecht der Russischen Föderation 9

10 Devisengeschäften (Außenhandelsgeschäften) wie folgt: Die Abwicklung eines Außenhandelsgeschäfts ohne eine gesetzlich vorgesehene Lizenz bzw. eine andere Art von Genehmigung oder die Verletzung der Anmeldepflicht für das Geschäft hat für einen Einzelunternehmer oder eine juristische Person eine Geldbuße in Höhe von bis zu zwanzig Prozent des Werts der ausgeführten (eingeführten) Waren, erfüllten Arbeiten, erbrachten Dienstleistungen, geschützten Informationen, ausschließlichen Rechten an den Ergebnissen geistiger Tätigkeit zur Folge. Anmeldung solcher Verträge gesetzlich abgesehen wird), hat eine Geldbuße in Höhe eines Prozent vom Betrag des aufgenommenen Kredites bzw. Darlehens in Griwna zum Wechselkurs der Nationalbank der Ukraine am Tag der Aufnahme des Kredits mit der nachfolgenden Pflichtanmeldung der Verträge zur Folge. 5. Der Zahlungsverkehr zwischen Deviseninländern und Devisenausländern im Rahmen des Warenverkehrs ohne Hinzuziehung der Hausbank hat eine Geldbuße in Höhe der Devisenwerte in Griwna zum Wechselkurs der Nationalbank der Ukraine am Tag der Transaktion umgerechnet zur Folge. verbotene Devisengeschäfte, haben für Bürger, Amtsträger und juristische Personen eine Geldbuße in Höhe von drei Vierteln bis zum vollen Umfang des Betrags des gesetzwidrigen Devisengeschäfts, der Summe der Geldmittel bzw. des Werts der internen und externen Wertpapiere, die mit Umgehung der geltenden Forderung nach Reservierung gebucht und (oder) abgebucht wurden, zur Folge. 5. Die Gesetzgebung der Russischen Föderation sieht die strafrechtliche Verantwortung für den Fall vor, dass der Leiter der Organisation für die Rückführung eines besonders großen Betrags von Geldmitteln in Fremdwährung (über 30 Millionen Rubel) aus dem Ausland nicht gesorgt hat, die nach dem Recht der Russischen Föderation pflichtgemäß auf Konten bei der russischen Hausbank zu überweisen sind. Darauf stehen bis zu drei Jahren Freiheitsbeschränkung bzw. Besserungsarbeiten bzw. Freiheitsentzug. 10 Praktische Empfehlungen für den Abschluss von Außenhandelsverträgen mit den Deviseninländern der Russischen Föderation und der Ukraine Beim Abschluss von Außenhandelsverträgen lohnt es sich für die Deviseninländer der Republik Belarus nachstehende Empfehlungen zu berücksichtigen. - Vertragliche Zahlungsfristen bei Exportgeschäften sollen weniger als 90 Tage und Lieferfristen (Fristen der Erfüllung der Arbeiten, Erbringung der Dienstleistungen, Übertragung der Rechte an den Objekten geistigen Eigentums) weniger als 60 Tagen ab Vorauszahlung durch den Deviseninländer betragen; - Bei Vereinbarung von Verträgen müssen die Regelungen zur Abwicklung von Devisengeschäften berücksichtigt werden. So kann etwa mit Rücksicht darauf ein Darlehensvertrag vorbereitet werden, da bei der entsprechenden Devisentransaktion keine Genehmigung der Nationalbank der Republik Belarus erforderlich ist, sondern lediglich die Benachrichtigungspflicht besteht;

11 - Mit Rücksicht auf das geltende Verbot von Vorauszahlungen für Importe, bevor der Devisenausländer seine Verpflichtungen gegenüber dem Deviseninländer erfüllt hat, und wenn mögliche Gründe für Vorauszahlungen nicht vorhanden sind, kann im Außenhandelsvertrag das Akkreditivverfahren vereinbart werden, für das das genannte Verbot laut Erklärung der Nationalbank der Republik Belarus nicht gilt; - Da die Frist für die Vollendung eines Außenhandelsgeschäfts ab Unterzeichnung des Übernahmeakts für die erfüllten Arbeiten (erbrachte Dienstleistungen, übergebene geschützte Informationen, ausschließliche Rechte an den Ergebnissen geistiger Tätigkeit) durch die Parteien gezählt wird, kann die effektive Zahlungsfrist durch die vertragliche Regelung einer längeren Frist für die Unterzeichnung dieses Akts durch die Parteien verlängert werden. Beim Abschluss von Außenhandelsverträgen mit den Deviseninländern der Ukraine kann folgendes empfohlen werden: - Die vertragliche Frist für die Erfüllung der Verpflichtungen des Devisenausländers gegenüber dem Deviseninländer soll weniger als 180 Kalendertage betragen; - Bei der Erfüllung von Arbeiten, Erbringung von Dienstleistungen, Übergabe von geistigen Eigentumsrechten ist dieses mit einem schriftlichen Akt unter Angabe des Werts der erfüllten Arbeiten, erbrachten Dienstleistungen, übergebenen geistigen Eigentumsrechte zu belegen; - Der Vertrag soll keine Bestimmungen enthalten, die als Schuldverpflichtungen der Deviseninländer gegenüber den Devisenausländern aus Krediten bzw. Darlehen in Fremdwährung ausgelegt werden könnten; - Die Wirkung der höheren Gewalt muss mit der Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer belegt werden; - Der Übergang des Eigentumsrechts auf Güter, der außerhalb des Zollgebiets der Ukraine stattfindet, (für den Fall der Zerstörung, der Einziehung, des Diebstahls, der Schädigung, des Verlustes der Güter) muss schriftlich festgehalten und dokumentarisch (durch den Übernahmeakt) nachgewiesen werden. 11 In Bezug auf Außenhandelsverträge, die mit den Deviseninländern der Russischen Föderation abgeschlossen werden, sind folgende Empfehlungen zu berücksichtigen: - Da die Rückführung des Devisenerlöses innerhalb der vertraglichen Frist zu erfolgen hat, sollten effektive Fristen dafür bestimmt werden. In der Praxis werden die jeweiligen Bestimmungen bezüglich der Zahlungsfrist in Außenhandelsverträgen manchmal wie folgt formuliert: Die Bezahlung hat binnen 30 Kalendertage nach der Lieferung, spätestens aber 60 Kalendertage nach der Lieferung zu erfolgen ; - Obwohl der Gesetzgeber ein Verzeichnis von Pflichtbestimmungen für Außenhandelsverträge nicht vorgesehen hat, ist es trotzdem sinnvoll, in den Text solcher Verträge die Bestimmungen aufzunehmen, die das Schreiben der Zentralbank der Russischen Föderation Nr. 300 vom Über Empfehlungen bezüglich Mindestanforderungen an obligatorische Angaben in und Form von Außenhandelsverträgen vorsieht, weil das Schreiben die Berücksichtigung dieser Bestimmungen durch russische Banken bei der Ausstellung von Geschäftspässen empfiehlt.

12 Kontakt Repräsentanz der Deutschen Wirtschaft in Belarus Prospekt Gasety Prawda Minsk, Belarus Tel.: Ansprechpartner: Dr. Wladimir Augustinski Leiter der Repräsentanz Arzinger & Partner OOO Business Center "XXI Century" Independence Avenue, 169, Raum. 304C , Minsk, Belarus (55) Handy: Handy: Ansprechpartner: Dmitry Viltovsky, Partner 12

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