SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Renditefonds 6 KG. Plus

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1 SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Renditefonds 6 KG Plus

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3 Vorwort Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, die SHB Innovative Fondskonzepte AG präsentiert Ihnen den SHB Renditefonds 6 Plus. Als Marktführer in der Assetklasse Geschlossene Immobilienfonds mit deutschen Objekten * im Geschäftsjahr 2009 kann die SHB Innovative Fondskonzepte AG nunmehr auf eine neunjährige Erfahrung in der Fondskonzeption zurückgreifen. Der neue SHB Renditefonds 6 Plus ist das Ergebnis der langjährigen und engen Zusammenarbeit mit unseren Vertriebspartnern und unseren Anlegern. Ziel war es, den veränderten Wünschen und Vorstellungen unserer Anleger an unser Produkt Rechnung zu tragen. Wir freuen uns daher, Ihnen mit dem SHB Renditefonds 6 Plus zwei neue innovative Beteiligungsmöglichkeiten vor zustellen: den Zielsparplan Plus und den Auszahlplan Plus. Der Zielsparplan Plus bietet Anlegern aller Einkommensklassen die Möglichkeit, ergänzend zu ihrer bisherigen Vermögensaufbaustrategie, Kapital mit Hilfe einer attraktiven prognostizierten Verzinsung aufzubauen. Auch für junge Familien mit kleinen Kindern birgt der Zielsparplan Plus erhebliche Vorteile. Sie haben die Möglichkeit, heute schon in die Ausbildung ihrer Kinder zu investieren und mittels monatlicher Raten ein zusätzliches Vermögen aufzubauen. Zudem können Personen der Generation 50+, die nach einem zusätzlichen Baustein ihrer Vermögensaufbaustrategie suchen, vom Zielsparplan Plus profitieren. Der Auszahlplan Plus stellt die zweite Beteiligungsmöglichkeit am SHB Renditefonds 6 Plus dar. Er ist für Anleger geeignet, die einen einmaligen Betrag zur Verfügung haben und Wert auf einen zeitnahen und regelmäßig verzinsten Kapitalrückfluss legen. Interessant ist diese Beteiligungsmöglichkeit zum Beispiel für Eltern, die über einen einmaligen Anlagebetrag verfügen und ihre Kinder beim Start ins Leben unterstützen wollen. Auch die Generation, die am Ende ihres Beruflebens steht, wird die Vorteile des Auszahlplan Plus zu nutzen wissen. Zum Beispiel durch eine einmalige Abfindung oder eine Rückzahlung von anderen Kapitalanlagen können sie in den Auszahlplan Plus investieren und zeitnah einen regelmäßig verzinsten Kapitalrückfluss erhalten. Wir würden uns sehr freuen, Sie als Anleger des SHB Renditefonds 6 Plus begrüßen zu dürfen. Ihre SHB Innovative Fondskonzepte AG Aschheim bei München, (Datum der Prospektaufstellung) Thomas Vogel Vorstand *Quelle: Feri Gesamtmarktstudie der Beteiligungsmodelle

4 Prospektverantwortung Die Verantwortung für den gesamten Inhalt des vorliegenden Verkaufsprospekts übernimmt allein die SHB Innovative Fondskonzepte AG mit Sitz in Aschheim, vertreten durch den Vorstand Thomas Vogel, als Prospektverantwortliche und Anbieterin. Die SHB Innovative Fondskonzepte AG als Prospektverantwortliche und Anbieterin erklärt, dass die Angaben in diesem Verkaufsprospekt ihres Wissens richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. Es gibt keine solchen Personen, die nicht in den Kreis der nach der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung angabepflichtigen Personen fallen, die die Herausgabe oder den Inhalt des Prospekts oder die Abgabe oder den Inhalt des Angebots der Vermögensanlage aber wesentlich beeinflusst haben. Ihre SHB Innovative Fondskonzepte AG Aschheim bei München, (Datum der Prospektaufstellung) Thomas Vogel Vorstand 4

5 Inhalt Vorwort 3 Prospektverantwortung 4 Inhalt 5 Einleitung 6 Beteiligungsangebot im Überblick 7 Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken 14 Investitionsgrundlagen 24 Für jeden Anleger die richtige Beteiligung 26 Erfolg durch Kompetenz 28 Wirtschaftliche Betrachtung 30 Investition und Finanzierung bis (Prognose) 31 Prognoserechnung ab Prognostizierter Vermögenszuwachs für eine Beteiligungssumme von Kapitalrückflussrechnung für eine Beteiligungssumme von Fondsentwicklung bei veränderten Annahmen Sensitivitätsanalyse 48 Wirtschaftliche Grundlagen 54 Ihre Partner im Überblick 56 Steuerliche Grundlagen 60 Rechtliche Grundlagen 83 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 106 Verträge 111 Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft 112 Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft 125 Vertrag über eine Stille Beteiligung ( Auszahlplan PLUS ) 141 Treuhandvertrag 147 Vertrag über Mittelverwendungskontrolle 152 Angabenvorbehalt 156 Einzahlung Ihrer Beteiligungssumme 157 Anlagenverzeichnis Verbraucherinformationen für den Fernabsatz Beitrittserklärung Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung des Prospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). 5

6 Der Vorstand Einleitung Beteiligungsangebot im Überblick 7 Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken 14 Dornach, Altersvorsorgefonds KG

7 Einleitung Beteiligungsangebot im Überblick Wer profitiert von diesem Angebot? Der SHB Renditefonds 6 Plus ist speziell auf die veränderten Anlegerwünsche zugeschnitten. Von dem Zielsparplan Plus können Anleger jeder Einkommensklasse profitieren. Der Zielsparplan Plus ist besonders interessant für Eltern mit kleinen Kindern, um heute schon in den Start ins Leben zu investieren. Auch für Anleger der Generation 50+ bietet der Zielsparplan Plus ein interessantes Instrument, um Kapital für die Zeit nach dem Berufsleben aufzubauen und so den Freizeitwert im Alter zu steigern. Der Auszahlplan Plus bietet viele Vorteile für Anleger, denen ein einmaliger Betrag für eine Investition zur Verfügung steht, zum Beispiel durch eine erhaltene Abfindung oder durch die Rückzahlung einer anderen ausgelaufenen Kapitalanlage, die aber nicht auf zeitnahe und regelmäßige verzinste Auszahlungen verzichten möchten. Mit dem neuen innovativen Fondskonzept der SHB Innovative Fondskonzepte AG ist es jetzt sogar möglich, schon nach kurzer Zeit wahlweise monatliche, viertel-, halb- oder jährliche Auszahlungen zu erhalten. Interessant ist dieses Angebot im Besonderen für Eltern mit heranwachsenden Kindern. Sie können ihre Kinder mit einem bestimmten Betrag in der Ausbildung oder während des Studiums unterstützen, ohne ihnen den Zugriff auf den gesamten Anlagebetrag zu gewähren. Zudem ist es eine gute Anlagemöglichkeit für die Generation, die am Ende ihres Berufslebens steht, um ihren Lebensstandard mittels einer einmaligen Einlage auch im gestiegenen Alter durch regelmäßige und verzinste Auszahlungen zu halten. Gegenstand des Angebots Die SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Renditefonds 6 Plus KG (nachfolgend auch kurz Fondsgesellschaft genannt) ist ein vermögensverwaltend strukturierter, geschlossener Fonds in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft. Die Fondsgesellschaft wird plangemäß eine Kommanditbeteiligung in Höhe von (ca. 6,4 %) an der SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Renditefonds 6 KG (nachfolgend auch kurz SHB Renditefonds 6 KG oder Beteiligungsgesellschaft genannt) übernehmen, welche ihrerseits ca. 94 % der Anteile an einer Immobilienbesitzgesellschaft übernommen hat und eine weitere Investition in ein oder mehrere Immobilienobjekte in einer Größenordnung von , voraussichtlich Ende 2010, plant. Eine konkretisierte Investitionsmöglichkeit der Beteiligungsgesellschaft steht zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht fest. Bei der Immobilienbesitzgesellschaft handelt es sich um die SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Einzelhandelsportfolio Bayern und Baden- Württemberg KG, die wiederum 18 Immobilien an unterschiedlichen Standorten in Bayern und Baden- Württemberg (nachfolgend auch kurz Immobilienportfolio genannt) erworben hat. Die Immobilienbesitzgesellschaft bewirtschaftet die 18 Immobilien im Wege der Vermietung und Verpachtung an Mieter unterschiedlicher Branchen, wobei einen zentralen Schwerpunkt der Bereich Einzelhandel bildet. Zudem beabsichtigt die Fondsgesellschaft die Ausreichung eines Anspardarlehens in Höhe von an die SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Renditefonds 6 KG, welche dieses wiederum im Rahmen der Finanzierung der weiteren Immobilieninvestitionen einsetzen wird. 7

8 Kaufbeuren Munderkingen Ein Auszug aus dem Immobilienportfolio Roth Rechberghausen Ochsenhausen 8 Mittelbiberach Baienfurt 8

9 Investition und Finanzierung (Prognose) Die geplanten Investitionen bis zum betragen ca und setzen sich wie folgt zusammen: Investition Investitionen Kommanditbeteiligung sowie Anspardarlehen SHB Renditefonds 6 KG (einschließlich Liquiditätsreserve) Aufwendungen für Dienstleistungen und Garantien ca (80,1 %) ca (15,0 %) Finanzierungskosten ca (0,4 %) sonstige Aufwendungen, z. B. nicht abzugsfähige Vorsteuer, Zinszahlungen an Auszahlplan Plus Anleger ca (4,5 %) Investition bis ca (100,0 %) Die geplante Finanzierung bis zum erfolgt durch: Finanzierung Anlegerkapital (Kommanditeinlagen sowie Stille Beteiligungen einschließlich Abwicklungsgebühren) Einnahmen aus Investitionen SHB Renditefonds 6 KG einschließlich Erstattung Investitionskosten ca (81,9 %) ca (13,9 %) Fremdmittel ca (4,2%) Finanzierung bis ca (100,0%) Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf Investition und Finanzierung bis (Prognose) verwiesen. Art, Anzahl, Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage sowie Beteiligungsformen Die Anleger beteiligen sich entweder als Direktkommanditist oder über eine Treuhandkommanditistin als Treugeber an der Fondsgesellschaft und erzielen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Einkünfte aus Kapitalvermögen. Die Mindestbeteiligungssumme beträgt und soll bei höheren Beträgen durch ohne Rest teilbar sein. Fondsgesellschaft beträgt ; zusätzlich sind Stille Beteiligungen in Höhe von vorgesehen. Es wird mindestens jeweils eine Kommandit- und eine Stille Beteiligung angeboten. Die rechnerisch maximale Anzahl bei prospektgemäßer Platzierung beträgt Kommanditbeteiligungen sowie Stille Beteiligungen. Nachstehend werden die einzelnen Beteiligungsformen kurz dargestellt. In der Rechtsform der Stillen Beteiligung erzielt der Anleger ausschließlich Einkünfte aus Kapitalvermögen. Die Einlagen der Stillen Gesellschafter betragen mindestens 5.000, darüber hinausgehende Beträge sollen durch ohne Rest teilbar sein. Die konkrete Anzahl der jeweils angebotenen Anteile steht bei Prospektaufstellung noch nicht fest. Das prospektierte, einzuwerbende Kommanditkapital der Zielsparplan Plus Die Anleger beteiligen sich als Kommanditisten entweder unmittelbar oder mittelbar über eine Treuhandkommanditistin an der Fondsgesellschaft. Die Anleger haben ihre Kommanditeinlage zu 5 % zuzüglich 5 % Abwicklungsgebühr sofort und den Restbetrag durch monatliche Sparraten in Höhe von 0,85 % der Kommanditeinlage zu erbringen. 9

10 Die Zielsparplan Plus Anleger profitieren über ihr Auseinandersetzungsguthaben bei Beendigung der Beteiligung am Vermögen der Fondsgesellschaft; der Erstkündigungstermin ist der Das Auseinandersetzungsguthaben erhöht sich prognosegemäß mit steigender Beteiligungsdauer. Laufende Ausschüttungen / Auszahlungen an die Zielsparplan Plus Anleger sind plangemäß nicht vorgesehen. Auszahlplan Plus Die Anleger beteiligen sich unmittelbar als Stille Beteiligte an der Fondsgesellschaft. Die Anleger haben ihre vollständige Einlage zuzüglich 5 % Abwicklungsgebühr sofort zu erbringen. Die Auszahlplan Plus Anleger erhalten vorrangig vor den Kommanditisten ab 2011 eine jährliche Mindestauszahlung von 12,5 % der Beteiligungssumme vor Steuern. Die Mindestauszahlung beinhaltet neben einer Mindestverzinsung von anfänglich 5 % p. a. auf das gebundene Kapital einen entsprechenden Tilgungsanteil. Für das Jahr 2010 beträgt die Mindestauszahlung und Verzinsung 2,5 % p. a. Hinsichtlich der Auszahlungszeitpunkte können die Anleger zwischen vier Varianten (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich) wählen. Erwerbspreis / Zahlung des Erwerbspreises Der Erwerbspreis ergibt sich aus der individuellen Zeichnungssumme. Die Mindestzeichnungssumme beträgt für Zielsparplan PLUS Anleger 2.000,00 sowie für Auszahlplan PLUS Anleger 5.000,00 (höhere Beträge müssen jeweils durch ohne Rest teilbar sein). Die Zielsparplan PLUS Anleger haben ihre Kommanditeinlage zu 5 % zuzüglich 5 % Abwicklungsgebühr sofort und den Restbetrag durch monatliche Sparraten in Höhe von 0,85 % der Kommanditeinlage zu erbringen. Die Auszahlplan PLUS Anleger haben ihre vollständige Einlage zuzüglich 5 % Abwicklungsgebühr sofort zu erbringen. Die Einzahlungen haben auf folgendes Konto zu erfolgen: Kontoinhaber: SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Renditefonds 6 Plus KG Kontonummer: Bank: Deutsche Bank München BLZ: Verwendungszweck: Vor- und Nachname des Anlegers Bindungsdauer, Übertragbarkeit von Betei - ligungen, Anlegerrechte Die Fondsgesellschaft ist in ihrer Dauer zeitlich nicht beschränkt. In der Prognoserechnung der Fondsgesellschaft wird exemplarisch eine Entwicklung bis zum Jahr 2040 abgebildet. Laut Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft kann eine Beteiligung als Kommanditist (Zielsparplan Plus) erstmals zum gekündigt werden. Zudem besteht ab diesem Zeitpunkt auch die Möglichkeit einer Teilkündigung der Beteiligung an der Fondsgesellschaft. Die Stillen Beteiligungen (Auszahlplan Plus) weisen eine feste Laufzeit bis zum auf. Die freie Handelbarkeit von Beteiligungen ist dadurch eingeschränkt, dass es für den Handel mit Anteilen keinen geregelten Markt gibt. Bei einem Verkauf in den ersten Jahren muss bei Kommanditbeteiligungen (Zielsparplan Plus) mit einem Preis unter dem einbezahlten Betrag gerechnet werden, vgl. Kapitel Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken. Bei den Stillen Beteiligungen ist die planmäßige Tilgung (Kapitalrückzahlung) zu leisten, wodurch die eingezahlte Einlage sinkt. Darüber hinaus ist die freie Handelbarkeit dadurch eingeschränkt, dass die Übertragung von Beteiligungen jeweils nur zum eines Kalenderjahres mittels Abtretung und bei der Beteiligungsform Zielsparplan PLUS bis zu einer Einzahlung von 20 % der Beteiligungssumme nur mit schriftlicher Zustimmung der Fondsgesellschaft erfolgen kann. Den Anlegern stehen die Rechte auf Beteiligung am Ergebnis (Gewinn / Verlust), Ausschüttungen / Ent- 10

11 Einleitung nahmen, Beteiligung am Gesellschaftsvermögen, das Recht auf Kündigung sowie Beteiligung am Auseinandersetzungsguthaben im Fall des Ausscheidens und das Recht auf Teilnahme an und Stimmrecht bei Gesellschafterversammlungen zu. Darüber hinaus können Anleger die für Kommanditisten üblichen Kontroll- und Informationsrechte geltend machen. Bei den Anlegern in der Rechtsform der Stillen Beteiligung entfällt die Teilhabe am Verlust sowie am Gesellschaftsvermögen. Steuerliche Konzeption Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage sind im Kapitel Steuerliche Grundlagen dargestellt. Die Beteiligung vermittelt den Anlegern konzeptionsgemäß vermögensverwaltende Einkünfte. Es wird weder von der Fondsgesellschaft noch von der Anbieterin und Prospektherausgeberin, der SHB Innovative Fondskonzepte AG, die Zahlung von Steuern für die Anleger übernommen. Zahlstelle Die Zahlstelle ist die SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Renditefonds 6 Plus KG, Einsteinring 28, Aschheim. Sie führt bestimmungsgemäß Zahlungen an die Anleger aus. Die Zahlstelle, die SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Renditefonds 6 Plus KG, hält den Verkaufsprospekt zur kostenlosen Ausgabe bereit. Entgegennahme der Beitrittserklärung Beitrittserklärungen (auf den Erwerb von Beteiligungen gerichtete Willenserklärungen der Anlageinteressenten) nimmt die SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Renditefonds 6 Plus KG, Einsteinring 28, Aschheim entgegen. Zeichnungsfrist und Sprache Die Zeichnungsfrist beginnt nach Veröffentlichung des Verkaufsprospekts; der Verkaufsprospekt muss mindestens einen Werktag vor dem öffentlichen Angebot gemäß 9 Abs. 2 Satz 1 und 2 Verkaufsprospektgesetz veröffentlicht werden. Sie endet, sobald ein Kom man ditkapital von sowie zusätzlich Stille Beteiligungen eingeworben sind, spätestens am Die Geschäftsführung kann Überzeichnungen bis zu 2 % des Gesamtkapitals (Gesellschaftskapital sowie einzuwerbende Stille Beteiligungen) zulassen sowie die Zeichnungsfrist bis zum verlängern. Nach Annahme der Beitrittserklärung ist eine Kürzung von Anteilen möglich, wenn der Anleger seine Einlage nicht oder nicht vollständig eingezahlt hat. Darüber hinaus besteht keine Möglichkeit, die Zeichnung vorzeitig zu schließen oder Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen zu kürzen. Die Beteiligung wird ausschließlich in Deutschland angeboten. Der vorliegende Verkaufsprospekt wurde ausschließlich in deutscher Sprache verfasst. Weitere mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der Vermögensanlage verbundene Kosten sowie Haftung und weitere Leistungen Über den Nominalbetrag der Beteiligung hinaus hat der Anleger an persönlichen weiteren Kosten die Abwicklungsgebühr von 5 % des Nominalbetrags zu tragen. Will sich ein Anleger der Beteiligungsvariante Zielsparplan Plus nicht über die Treuhandkommanditistin beteiligen, sondern selbst in das Handelsregister eingetragen werden, so fallen Gebühren nach dem Gesetz über die Kosten in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Kostenordnung) an, die von der Höhe der Beteiligungssumme abhängen, ferner die Kosten der Veröffentlichung. Bei einem Kommanditanteil von z. B (einzutragende Hafteinlage also ) betragen die Gesamtkosten danach ca. 120, bei einem Kommanditanteil von (einzutragende Hafteinlage also ) betragen die Gesamtkosten danach ca Dies gilt auch bei Übertragung und / oder Teilung von im Handelsregister eingetragenen Anteilen. Die Kosten reduzieren sich erheblich, wenn mehrere Eintragungen gleichzeitig erfolgen. Daneben muss jeder Anleger seine höchstpersönlichen Kosten für Telefon, Porto, Reisekosten etc. tragen. Kommen die Zielsparplan PLUS Anleger oder die 11

12 Auszahlplan PLUS Anleger mit ihrer Einzahlungsverpflichtung in Verzug, ist die Fondsgesellschaft zur Geltendmachung von Verzugszinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie im Falle des Rücktritts von der Beitrittsvereinbarung zur Geltendmachung einer Schadenspauschale in Höhe von bis zu 15 % der Beteiligungssumme zuzüglich 5 % Abwicklungsgebühr berechtigt. Die Fondsgesellschaft kann bei Zielsparplan PLUS Anlegern im Falle des Verzugs mit der Einzahlungsverpflichtung auch die Beitragsleistung dauerhaft aussetzen und für diesen Fall die vorgenannte Schadenspauschale verlangen. Darüber hinaus entstehen für den Anleger keine mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der Vermögensanlage verbundenen weiteren Kosten. Es gibt keine Nachschusspflicht. Die Haftung der Zielsparplan PLUS Anleger wird durch die für Kommanditisten geltenden Grundsätze gem. 171 ff. Handelsgesetzbuch geregelt. Die Außenhaftung des Anlegers ist demnach auf die in das Handelsregister eingetragene Haftsumme in Höhe von 10 % der Beteiligungssumme beschränkt. Für die in der Zeit zwischen Eintritt des Anlegers in die Fondsgesellschaft und Eintragung in das Handelsregister begründeten Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft haften Direktkommanditisten unbeschränkt, es sei denn, der jeweilige Gläubiger hatte Kenntnis von der Stellung als Kommanditist. Die Fondsgeschäftsführung hat bei Vertragsabschlüssen mit Dritten auf die Stellung der Gesellschafter als Kommanditisten und die damit einhergehende Haftungsbeschränkung hinzuweisen. Diese Grundsätze gelten im Ergebnis unabhängig davon, ob der Zielsparplan PLUS Anleger als Treugeber über die Treuhänderin an der Gesellschaft beteiligt ist oder als Direktkommanditist. Die Haftung ist ausgeschlossen, soweit die Pflichteinlage in Höhe der Haftsumme geleistet ist. Allerdings können Auszahlungen an die Anleger zum Wiederaufleben der auf die Haftsumme beschränkten Haftung führen, wenn hierdurch die Pflichteinlage unter die Haftsumme sinkt. Eine Nachhaftung der Zielsparplan PLUS Anleger kommt auch bei Liquidation der Fondsgesellschaft in Betracht. Darüber hinaus bestehen keine Umstände, nach denen die Zielsparplan PLUS Anleger oder die Auszahlplan PLUS Anleger verpflichtet sind, weitere Leistungen, insbesondere weitere Zahlungen, zu leisten. Mittelverwendungskontrolle Die Verwendung der eingezahlten Beteiligungsbeträge wird längstens bis von der Geschäftsführung und dem Mittelverwendungskontrolleur aufgrund gemeinsamer Kontovollmacht veranlasst. Die Auszahlungsvoraussetzungen für die Verwendung der Anlegergelder sind in 3 des Mittelverwendungskontrollvertrages geregelt; eine materielle Prüfung der der Mittelverwendung zugrunde liegenden Unterlagen und Verträge ist nicht Gegenstand der Mittelverwendungskontrolle. Platzierungsgarantie Die Platzierung des vorgesehenen Kapitals wird nicht garantiert. Gewährleistete Vermögensanlagen Vorliegend handelt es sich nicht um ein Angebot von Vermögensanlagen, für deren Verzinsung oder Rückzahlung eine juristische Person oder Gesellschaft die Gewährleistung übernommen hat. 12

13 Einleitung Fondsstruktur der SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Renditefonds 6 Plus KG Zielsparplan Plus Auszahlplan Plus Treugeber Stille Beteiligte Initiatorin, Prospektherausgeberin, wesentliche Dienstleistungspartnerin SHB Innovative Fondskonzepte AG Aequitas Treuhand GmbH Fondsgesellschaft SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Renditefonds 6 Plus KG Anspardarlehen Komplementärin SHB Innovative Fondskonzepte GmbH 0 % 0 % 0 % Beteiligungsgesellschaft ca. 94 % Direktkommanditisten Treuhandkommanditistin Kommanditbeteiligung SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Renditefonds 6 KG ca. 6 % Besitzgesellschaft des Immobilienportfolios SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Einzelhandelsportfolio Bayern und Baden-Württemberg KG Weitere Investition = feststehende Vertragsverhältnisse = geplante Vertragsverhältnisse 13

14 Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken Im folgenden Prospektabschnitt werden mit der angebotenen Vermögensanlage verbundene, aus Sicht und Kenntnis der Prospektherausgeberin (Anbieterin), wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken dargestellt. Die Darstellungen erfolgen dabei nach dem IDW- Standard S4 (Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer betreffend die Grundsätze ordnungsgemäßer Beurteilung von Verkaufsprospekten über öffentlich angebotene Vermögensanlagen ), in dem die Risiken nach den Bereichen prognosegefährdend, anlagegefährdend und anlegergefährdend unterteilt sind. Die jeweiligen Einstufungen haben dabei folgende Bedeutung: Als prognosegefährdend werden Risiken eingestuft, die zu einer schwächeren Prognose für die Fondsgesellschaft und den Anleger führen können. Anlagegefährdend meint, dass diese Risiken die Investitionsgegenstände der Fondsgesellschaft oder die gesamte Vermögensanlage betreffen und diese gefährden können und somit zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust der Beteiligung führen können. Der Begriff anlegergefährdend ist so zu verstehen, dass durch diese Risiken nicht nur die gesamte Beteiligung gefährdet sein kann, sondern z. B. über Nachschusspflichten, Steuerzahlungen oder ähnliches auch das weitere persönliche Vermögen des Anlegers. Bei einer Kumulation verschiedener Risiken oder wenn einige Risiken in extremer Form auftreten, kann es zu einer erhöhten Risikoverwirklichung kommen, mit der Folge, dass sich z. B. ein als prognosegefährdend eingestuftes Risiko letztlich als anlagegefährdend oder als anlegergefährdend darstellt. Die Eingruppierung der Risiken in die jeweilige Risikokategorie erfolgt dergestalt, dass bei Erfüllung mehrerer Risikokategorien stets die höhere Risikostufe angegeben ist. Die Angabe der Reihenfolge der Risiken beinhaltet keine Beurteilung der Eintrittswahrscheinlichkeit. Risiken, die in der persönlichen Situation des Anlegers begründet sind, können von der Prospektherausgeberin (Anbieterin) nicht erfasst bzw. beurteilt werden kann. 1. Allgemeine Hinweise Das vorliegende Beteiligungsangebot stellt grundsätzlich ein langfristiges unternehmerisches Investment dar. Mit der Beteiligung an der Fondsgesellschaft partizipieren die Anleger an der wirtschaftlichen Entwicklung der mittelbar über die Beteiligungsgesellschaft gehaltenen 18 Immobilien in Bayern und Baden-Württemberg sowie weiterer geplanter Immobilieninvestitionen der Beteiligungsgesellschaft. Zusätzliche wesentliche Ertragsquelle ist das geplante Anspardarlehen an die Beteiligungsgesellschaft in Form eines nachrangigen Gesellschafterdarlehens. Die wirtschaftliche Entwicklung einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft ist in entscheidendem Maße von der Ertragskraft, also der Vermietung bzw. Vermietbarkeit der bereits mittelbar über die Beteiligungsgesellschaft erworbenen sowie der noch zu erwerbenden Immobilien abhängig. Hieran ist auch die Kapitaldienstfähigkeit der SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Renditefonds 6 KG hinsichtlich des Anspardarlehens in entscheidendem Maße geknüpft. 14

15 Einleitung Anders als bei Anlagen mit fester Laufzeit und fester Verzinsung steht das wirtschaftliche Ergebnis derartiger Beteiligungen in Abhängigkeit von einer Reihe variabler Faktoren, wie z. B. Ausfall von Mietern oder anderen Vertragspartnern, unvorhergesehenen Entwicklungen, Änderungen von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungspraxis, die von den in der Prognoserechnung getroffenen Annahmen negativ abweichen können. Aus einer solchen Beteiligung können Risiken resultieren, die sich nachteilig auf die Entwicklung der Vermögenswerte der Fondsgesellschaft sowie deren laufende Erträge auswirken können. Bei unerwartetem Zusammentreffen von Risikofaktoren kann es zum teilweisen oder gänzlichen Verlust des eingesetzten Kapitals sowie der Abwicklungsgebühr der Anleger kommen (maximales Risiko). Nehmen Anleger zur Finanzierung ihrer aufzubringenden Kapitaleinlage samt Abwicklungsgebühr ein privates Darlehen auf, umfasst das maximale Risiko auch die persönliche Haftung für den laufenden Kapitaldienst einschließlich der Darlehensrückführung. Stille Gesellschafter (Auszahlplan PLUS) sind zwar am laufenden Verlust der Fondsgesellschaft nicht beteiligt. Ihre Ansprüche auf Mindestauszahlungen (Mindestverzinsungs- und Tilgungsanteil) sowie auf Auszahlung des Abfindungsguthabens sind aber nachrangig gegenüber anderen Gläubigern der Fondsgesellschaft. Erst wenn diese befriedigt sind, kann eine Bedienung der Stillen Gesellschafter erfolgen, vgl. Ziffer Risiken aus der Platzierung des Anlegerkapitals und der Zwischenfinanzierung auf Ebene der Fondsgesellschaft (anlagegefährdend) Sollte die Fondsgesellschaft Anlegerkapital nicht in der geplanten Höhe oder zu den unterstellten Zeitpunkten einwerben können, besteht das Risiko einer verminderten Wertentwicklung, da sowohl die entstehenden fixen Kosten der Ingangsetzung der Fondsgesellschaft als auch die entstehenden laufenden Kosten über die geplante Fondslaufzeit auf weniger Anlegerkapital verteilt würden. Zudem bestünde das Risiko verzögerter und geringerer Einnahmen, etwa weil die beabsichtigte Kommanditbeteiligung an der SHB Renditefonds 6 KG erst später eingezahlt oder nur in geringerem Umfang als kalkuliert übernommen werden könnte. Gleiches gilt für das geplante, an die Beteiligungsgesellschaft auszureichende Anspardarlehen. Generell ist zu beachten, dass die von der Fondsgesellschaft geplanten Investitionen in eine Kommanditbeteiligung an der SHB Renditefonds 6 KG und die Begebung eines Anspardarlehens zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht realisiert sind und Umfang und Zeitpunkt der Realisierungsmöglichkeit unmittelbar an den Platzierungserfolg und die Platzierungsgeschwindigkeit des Anlegerkapitals der Fondsgesellschaft geknüpft sind. Eine verzögerte oder geringere Beteiligung an der SHB Renditefonds 6 KG oder Ausreichung des Anspardarlehens könnte auch negative Folgen für die Beteiligungsgesellschaft und damit mittelbar für die Fondsgesellschaft und die Anleger haben, z. B. wenn die Beteiligungsgesellschaft ihrerseits nicht in dem geplanten Umfang oder nicht zu den geplanten Zeitpunkten weitere Immobilieninvestitionen realisieren könnte. Auch wären Kapitalverluste nicht auszuschließen. Eine Platzierungsgarantie auf Ebene der Fondsgesellschaft besteht nicht. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung liegt zwar eine verbindliche Finanzierung über das geplante Zwischenfinanzierungsdarlehen vor. Sollten die Darlehensmittel aber nicht zu den kalkulierten Auszahlungszeitpunkten ausgereicht werden, besteht für die Fondsgesellschaft das Risiko, dass sie ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann, was bei sehr negativem Verlauf die Zahlungsunfähigkeit der Fondsgesellschaft zur Folge haben könnte. 3. Risiken hinsichtlich Prognoserechnung und Anteilswert (prognose- / anlagegefährdend) Die Prognoserechnung stellt eine regelmäßig von der Geschäftsführung zu überprüfende und gegebenenfalls anzupassende Ertrags- und Liquiditätsplanung der Fondsgesellschaft dar, bei der Abweichungen 15

16 von den im Prospekt zugrunde gelegten Werten selbstverständlich sind. Die Prognoserechnung beruht auf den zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung gegebenen Verhältnissen, Erfahrungen und Einschätzungen. Sollten sich die tatsächlichen Verhältnisse ungünstiger entwickeln als für die Prognoserechnung angenommen, so können Ertrag und Wert der Fondsgesellschaft geringer ausfallen, was zu Lasten der Anleger ginge. Der wirtschaftliche Verlauf einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft hängt ganz entscheidend von der Wertentwicklung der geplanten Kommanditbeteiligung an der Beteiligungsgesellschaft sowie von der Realisierung der auf Ebene der Beteiligungsgesellschaft kalkulierten jährlichen Ausschüttungen / Auszahlungen ab. Die vorgesehenen Ausschüttungen / Auszahlungen aus der Beteiligungsgesellschaft werden von dieser nicht garantiert und stehen jedenfalls zunächst nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit den zu erwartenden handelsrechtlichen und / oder steuerlichen Ergebnissen der Besitzgesellschaft des Immobilienportfolios und der Beteiligungsgesellschaft. Aus den in der Vergangenheit erzielten Ergebnissen und gezahlten Ausschüttungen / Auszahlungen der von der Prospektherausgeberin (Anbieterin) initiierten Fonds lassen sich keine sicheren Rückschlüsse für die Ausschüttungen / Auszahlungen der Beteiligungsgesellschaft und damit das vorliegende Beteiligungsangebot ziehen. Bei den von der Prospektherausgeberin (Anbieterin) initiierten ersten vier Fonds wurden zwischenzeitlich die Ausschüttungsstrategien in Abstimmung mit den jeweiligen Anlegerbeiräten sowie den Gesellschaftern verändert. Ausschüttungen / Auszahlungen werden in diesen Fonds anhand der erwirtschafteten Ergebnisse vorgenommen und nicht mehr entsprechend der prognostizierten und prospektierten Werte vorgenommen, was bei den genannten Fonds entsprechende Ausschüttungsreduzierungen bis hin zu Ausschüttungsaussetzungen zur Folge hat. Wenn und soweit diese Grundsätze auf die Beteiligungsgesellschaft übertragen werden müssten, besteht für die Fondsgesellschaft das Risiko langfristig reduzierter oder gänzlich entfallender Einnahmen in Form von Ausschüttungen / Auszahlungen aus der Beteiligungsgesellschaft. Dies hätte nachhaltigen Einfluss auf die Ertrags- und Liquiditätssituation der Fondsgesellschaft und würde vor allem zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen bei den jährlichen Mindestauszahlungen (Mindestverzinsungs- und Tilgungsanteil) an die Stillen Gesellschafter (Auszahlplan PLUS) führen. Die Prognosedauer bis 2040 enthält keine Aussage über die tatsächliche Dauer der Fondsgesellschaft. Diese kann kürzer oder länger sein. Auch können einzelne Kommanditisten vorher kündigen oder anderweitig ausscheiden. Bei der Anteilswertermittlung ab 2026 im Rahmen der Prog noserechnung ab wurde unterstellt, dass eine Realisierung des Anteilswerts der beabsichtigten Kommanditbeteiligung an der SHB Renditefonds 6 KG zu den in deren Ergebnisprognose kalkulierten Werten möglich ist und das Abfindungsguthaben von der Beteiligungsgesellschaft sofort ausgezahlt werden kann. Der Anteilswert auf Ebene der Beteiligungsgesellschaft wird von dieser nicht garantiert und unterliegt seinerseits einer Reihe von ungewissen Einflussfaktoren. Insbesondere wurde unterstellt, dass die Immobilienveräußerung zum gleichen Faktor wie beim Immobilieneinkauf, bezogen auf die dann aktuelle Jahresnettomiete, erfol gen kann. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass neben dem Einkaufsfaktor von 13,75 bei den 18 Immobilien in Bayern und Baden-Württemberg für die geplante Folgeinvestition voraussichtlich Ende 2010 mit einem Einkaufsfaktor von 13,6 inklusive etwaiger Grunderwerbsteuer, Maklerkosten sowie Anschaffungsnebenkosten kalkuliert wurde. Demzufolge müssten beim Verkauf diese Kosten, soweit sie tatsächlich entstanden sind, zusätzlich kompensiert werden. Zudem könnten bei Veräußerung der Immobilien die tatsächlichen Multiplikatoren z. B. aufgrund geänderter Marktbedingungen, auch geringer sein als kalkuliert. Sollte die Beteiligungsgesellschaft bei Beendigung der Beteiligung durch die Fondsgesellschaft nicht über 16

17 Einleitung ausreichend Liquidität verfügen, um den Abfindungsanspruch gemäß dann aktuellem Anteilswert auszahlen zu können, wäre sie nach dem Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft berechtigt, eine Auszahlung in fünf Jahresraten vor zunehmen. Für die Fondsgesellschaft und damit die Anleger besteht daher das Risiko verzögerter Liqui ditätszuflüsse mit der Folge, dass den Anlegern der Beteiligungsvariante Zielsparplan PLUS ihr Abfindungsguthaben an der Fondsgesellschaft zum Been digungszeitpunkt nicht bzw. nur sukzessive ausgezahlt werden könnte. Die Beteiligung für den einzelnen Anleger könnte sich zusammenfassend negativer, als in den Prospektberechnungen angenommen, darstellen. 4. Risiken auf Ebene der Beteiligungsgesellschaft sowie der Besitzgesellschaft des Immobilienportfolios (prognose- / anlagegefährdend) Risiken aus der Platzierung des Anlegerkapitals der Beteiligungsgesellschaft Sollte die Beteiligungsgesellschaft das von ihr einzuwerbende Beteiligungskapital nicht in der angenommenen Höhe oder zu den angenommen Zeitpunkten erhalten und könnte dies nicht durch die Platzierungsgarantie der SHB Innovative Fondskonzepte AG oder durch die Aufnahme zusätzlicher Fremdmittel ausgeglichen werden, so kann dies zu einer Verminderung der Erträge und der prognostizierten Ausschüttungen / Auszahlungen an die Fondsgesellschaft bis hin zu Kapitalverlusten führen. Für die Fremdfinanzierung der Folgeinvestition der Beteiligungsgesellschaft ist zudem kalkuliert, dass die Eindeckung von 50 % der Darlehensmittel in Schweizer Franken ( SFR ) erfolgt. Es ist davon auszugehen, dass die Zinszahlungen zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen in Schweizer Franken erfolgen müssen, sodass jeweils ein entsprechender Betrag von EUR in SFR getauscht werden muss. Für diese Beträge besteht daher immer ein Wechselkursrisiko. Ein weiteres Wechselkursrisiko besteht zum Ende der Darlehenslaufzeit, wenn das Darlehen in SFR zurückgeführt werden muss bzw. wenn eine Anschlussfinanzierung in SFR nicht möglich ist und die insoweit von der Beteiligungsgesellschaft kalkulierte Währungskursreserve nicht ausreichend wäre. Ein etwaiger höherer Rückzahlungsbetrag ginge zu Lasten der Liquiditätsreserve der Beteiligungsgesellschaft und damit mittelbar zu Lasten der Fondsgesellschaft und der Anleger. Allgemeine Risiken hinsichtlich Vermietung und Wertentwicklung von Immobilien Aufgrund von Konjunktureinbrüchen sowie Verschlech terungen der allgemeinen und / oder standortspezifischen Marksituation kann es zu einer Beeinträchtigung der Ertragskraft und zu geringeren Wertzuwächsen als prognostiziert kommen. Auch neue Technologien und Veränderungen der Arbeitsorganisation (z. B. e-commerce und PC-Heimarbeit) können zu einer Verringerung der Nachfrage führen und sich bei Vermietung und Veräußerung von Immobilien negativ auswirken. Risiken aus der Finanzierung der Immobilienerwerbe und Währungsrisiko Konzeptgemäß ist vorgesehen, die Immobilieninvestitionen unter Einsatz erheblicher Fremdmittel, in Form von Bankdarlehen sowie Stillen Beteiligungen, zu finan zieren. Sollten diese Fremdfinanzierungsmittel nicht, zu einem späteren Zeitpunkt, nur in geringerem Umfang oder zu anderen Konditionen als kalkuliert aufgenommen werden können, besteht das Risiko erheblicher Abweichungen bezüglich des prognostizierten Verlaufs der Beteiligungsgesellschaft zu Lasten der Fondsgesellschaft und der Anleger. Es besteht das Risiko, dass die der Ergebnisprog - nose der Beteiligungsgesellschaft zugrunde liegenden Mieten nicht erzielt werden, weil z. B. Flächen unvermietet bleiben, Anschlussvermietungen geringere Erträge bringen, vereinbarte und kalkulierte Mietsteigerungen nicht durchgesetzt werden können, Mieten nicht bezahlt oder Mietverträge vorzeitig gekündigt werden und das hierfür kalkulierte Mietausfallwagnis nicht ausreichend ist. Sollte bei künftigen Immobilienveräußerungen der erzielte Veräußerungserlös hinter dem Stand der 17

18 gegebenenfalls noch vorhandenen Verbindlichkeiten zurückbleiben, könnte es im Extremfall zu einem Totalverlust der Kapitaleinlage der Fondsgesellschaft kommen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die im Rahmen des Beteiligungsangebots der Beteiligungsgesellschaft anfallenden Dienstleistungs- und sonstigen Vergütungen ebenfalls keine wertbildenden Aufwendungen für einen späteren Erwerber darstellen, sondern erst durch Wertzuwächse bzw. Erträge der Immobilien kompensiert werden müssen. Vermietungsstruktur Die Gesamtvermietungsstruktur des mittelbar von der Beteiligungsgesellschaft erworbenen Immobilienportfolios zeichnet sich zwar durch eine breite Streuung ohne Großmieter aus. Da die Vermietung der einzelnen Objekte aber von sog. Ankermietern abhängig ist oder es sich in mehreren Fällen um Einmieterobjekte handelt, könnte ein Ausfall der Ankermieter einzelner Objekte oder gar des einzigen Mieters eines Objekts nicht unerhebliche negative Folgen für das jeweilige Objekt und damit auch nachteiligen Einfluss auf das Immobilienportfolio und dessen Wertentwicklung insgesamt haben, vor allem wenn nennenswerte Teile der Mieteinnahmen gegenüber der Kalkulation wegfallen. Für den Fall des Auslaufens von Mietverträgen mit Ankermietern von Objekten oder dem einzigen Mieter eines Objekts besteht ein erhöhtes Anschlussvermietungsrisiko, unter Umständen verbunden mit der Notwendigkeit größerer Instandhaltungs- / Revitalisierungsaufwendungen. Soweit die insoweit kalkulierten Beträge nicht ausreichen, würden diese Kosten zu Lasten der Liquiditätsreserve der SHB Renditefonds 6 KG und damit der Fondsgesellschaft gehen und stünden nicht für die kalkulierten Zahlungen an die Anleger bzw. Stillen Beteiligten zur Verfügung. Bei einer stark negativen Entwicklung der Standortverhältnisse ist es auch denkbar, dass einzelne Immobilienobjekte nach Auslaufen der Festmietzeit mit den Ankermietern bzw. den einzigen Mietern des Objekts nicht oder nur mit erheblichen Mietabschlägen neu vermietet werden können, was sich negativ auf den Verlauf der Besitzgesellschaft des Immobilienportfolios sowie der Wertentwicklung des Immobilienportfolios selbst auswirken würde. Sachmängel Nach dem von der Besitzgesellschaft des Immobilienportfolios abgeschlossenen Kaufvertrag ist die Haftung der Verkäufer für Sachmängel grundsätzlich auf die gesetzlichen Ansprüche beschränkt. Für den Fall des Vorliegens von Baumängeln beim Immobilienportfolio der Besitzgesellschaft bestünde das Risiko, dass Sachmängelgewährleistungsansprüche aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht geltend gemacht werden können oder eine Durchsetzung scheitert mit nachteiligen Folgen für die Besitzgesellschaft des Immobilienportfolios und damit mittelbar die Fondsgesellschaft und die Anleger. Altlasten Aufgrund der Grundstückshistorie einer Immobilie in Biberach / Riß ist ein Altlastenrisiko gegeben. Entsprechende Schadstoffgutachten des Veräußerers sind der Besitzgesellschaft des Immobilienportfolios bekannt. Etwaige Kosten im Zusammenhang mit Beseitigungsmaßnahmen oder dergleichen sind nicht kalkuliert und müssten im Bedarfsfall aus der Liquiditätsreserve (der Beteiligungsgesellschaft) bestritten werden. Im Übrigen haben sämtliche Grundstücksveräußerer erklärt, dass ihnen schädliche Bodenveränderungen aus der früheren Lagerung, Verfüllung oder Verarbeitung von gefährlichen Stoffen (Altlasten) nicht bekannt sind; Schadstoffgutachten wurden jedoch nicht erstellt, sodass auch bei den anderen bereits erworbenen Immobilien Altlasten vorhanden sein könnten. Besonderes Nutzungsrecht der Verkäufer Die Verkäufer haben sich das Recht ausbedungen, die Dächer der Immobilien der Besitzgesellschaft des Immobilienportfolios zum Betrieb von Photovoltaikanlagen unentgeltlich für einen Zeitraum von 21 Jahren zu nutzen. Es besteht das Risiko, dass sich aus dem besonderen Nutzungsrecht der Verkäufer, welches zudem dinglich abgesichert ist, nachteilige Aus wirkungen für die Immobilien ergeben können. Insoweit ist es möglich, dass aus der Nutzung für die Besitzgesellschaft des Immobilienportfolios nicht bzw. nicht vollumfänglich versicherbare Objektschäden resultieren. Des Weiteren könnten sich die Nutzungsrechte sowie insbesondere deren Absicherung 18

19 Einleitung im Grundbuch für den Fall der Veräußerung als Hindernis erweisen oder zu einem Wertabschlag beim zu erzielenden Veräußerungspreis führen. Versicherungsrisiko Die Besitzgesellschaft des Immobilienportfolios trägt nach Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten wie jeder andere Grundstückseigentümer das Risiko des Untergangs, der ganzen oder teilweisen Zerstörung sowie des ganzen oder teilweisen Nutzungsausschlusses der Immobilien. Unzureichender oder gar fehlender Versicherungsschutz kann sich nachteilig bis hin zum Anlageverlust auswirken. Folgeinvestition Die Investitionen der Beteiligungsgesellschaft stehen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung bezogen auf das angestrebte Gesamtvolumen der Beteiligungsgesellschaft erst knapp zur Hälfte, nämlich hinsichtlich der Beteiligung an der SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Einzelhandelsportfolio Bayern und Baden-Württemberg KG fest (teilweiser Blindpool). Dementsprechend sind die tatsächlichen wirtschaftlichen Eckdaten für die Folgeinvestition noch nicht bekannt. Es besteht das Risiko, dass die von der Beteiligungsgesellschaft für die Folgeinvestition getroffenen Annahmen nicht oder nur teilweise eintreten bzw. dass eine geeignete Folgeinvestition nicht oder nur mit zeitlicher Verzögerung getätigt werden kann. Dies könnte geringere Ausschüttungen / Auszahlungen und eine verminderte Entwicklung der Vermögenswerte der Beteiligungsgesellschaft nach sich ziehen. führen, dass die Fondsgesellschaft aus ihrer geplanten Kommanditbeteiligung an der SHB Renditefonds 6 KG über einen längeren Zeitraum keine jährlichen Auszahlungen / Ausschüttungen erhält, da sämtliche Liquidität der Beteiligungsgesellschaft zunächst zur Bedienung der Ansprüche der Stillen Gesellschafter aufgewendet werden muss. Des Weiteren besteht das Risiko, dass die Ansprüche der Fondsgesellschaft auf Zins- und Tilgungsleistungen aus dem geplanten nachrangigen Anspardarlehen in Konkurrenz zu den Zins- und Rückzahlungsansprüchen der Stillen Gesellschafter bei der SHB Renditefonds 6 KG treten können, wenn die Liquiditätslage der Betei- ligungsgesellschaft nicht ausreicht, um beides zu bedienen. Für diesen Fall können sich Nachteile für die Fondsgesellschaft und damit die Anleger aus der Nachrangigkeit des Anspardarlehens ergeben. Anlegerkündigungen auf Ebene der Beteili - gungsgesellschaft Üben eine Vielzahl von Anlegern der Beteiligungsgesellschaft ihr ordentliches Kündigungsrecht der Gesellschaft ab 2025 aus, müssten seitens der Beteiligungsgesellschaft soweit möglich erhebliche Nachfinanzierungsmaßnahmen zur Begleichung der Abfindungsansprüche vorgenommen werden. Des Weiteren können über mehrere Jahre an die verbleiben den Anleger also auch die Fondsgesellschaft keine oder nur erheblich reduzierte Aus schüttungen geleistet werden. Bei einem sehr negativen Verlauf müssten Teile des Immobilienbestands vorzeitig veräußert werden. Vorrangige Bedienung des stillen Beteiligungskapitals der Beteiligungsgesellschaft Das Konzept der Beteiligungsgesellschaft sieht vor, dass das Gesamtkapital der Beteiligungsgesellschaft in erheblichem Umfang in Form von Stillen Beteiligungen mit Wandlungsrecht eingeworben wird. Nach den Verträgen der Beteiligungsgesellschaft erhalten die Stillen Beteiligten einen grundsätzlich gegenüber den Eigenkapitalgebern vorrangigen jährlichen Mindestgewinn. Des Weiteren sind die Stillen Beteiligungen zum Laufzeitende zurückzuzahlen. Dies kann bei ungünstigem Verlauf dazu 5. Managementrisiko, Risiko von Interessenskollisionen, geringer Einfluss der Kom - manditisten (anlagegefährdend) Bei den für die SHB Innovative Fondskonzepte AG bzw. GmbH handelnden Personen können Fehlentscheidungen mit negativen Auswirkungen auf Ertrag und Wertentwicklung der Fondsgesellschaft sowie der Beteiligungsgesellschaft und Besitzgesellschaft des Immobilienportfolios nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für fehlerhafte Geschäftsführungsmaßnahmen bei grundlegenden Investitionsentscheidungen, wie der Folgeinvestition der Beteiligungsgesellschaft. Auch die laufende 19

20 Bewirtschaftung der Immobilien, einschließlich der Aufrechterhaltung eines ausreichenden Versicherungsschutzes sowie insbesondere die Verhandlung und der Abschluss der Anschlussfinanzierungen stellen hohe Anforderungen an die Qualität des Managements. Fehlerhafte Managemententscheidungen können zu negativen Abweichungen bei der Wertentwicklung der Besitzgesellschaft des Immobilienportfolios und der Beteiligungsgesellschaft sowie der Fondsgesellschaft und damit für den Anleger führen. Wechsel in der Geschäftsführung können zu höheren Kostenbelastungen führen als kalkuliert. Zwischen der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft sowie der Beteiligungsgesellschaft und der Besitzgesellschaft des Immobilienportfolios besteht ein hohes Maß an Personenidendität. Zudem ergeben sich eine Vielzahl an Verflechtungen zum Management bzw. der Leitungsebene der SHB Innovative Fondskon zepte AG als einem der wesentlichen und maßgeblichen Dienstleistungspartner. Etwaige Interessenskollisionen mit der Folge nachteiliger Managemententscheidungen für die Fondsgesellschaft bzw. für die Beteiligungsgesellschaft und die Besitzgesellschaft des Immobilienportfolios können nicht ausgeschlossen werden. lichkeiten der Fondsgesellschaft, die in diesem Zeitraum begründet wurden, sofern dem Vertragspartner die beschränkte Haftung nicht bekannt ist. Die Direktkommanditisten werden mit einer Haftsumme in Höhe von 10 % der gezeichneten Einlage im Handelsregister eingetragen. Ausschüttungen / Auszahlungen auch bei Beendigung der Beteiligung können zu einer teilweisen Rückzahlung der Hafteinlage führen, mit der Folge, dass der Kommanditist Dritten gegenüber für Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft in Höhe der zurückbezahlten Hafteinlage haftet. Bei ratierlicher Einlagenleistung setzt sich das Haftungsrisiko bis zur vollständigen Einlagenleistung fort. Im Ergebnis kann all das dazu führen, dass bereits ausgezahlte, in das Privatvermögen des Anlegers geflossene Zahlungen wieder erstattet werden müssen. Aufgrund der Freistellungsverpflichtung der Treugeber gegenüber der Treuhandkommanditistin gelten diese Haftungsgrundsätze auch mittelbar für die Treugeber in Höhe der anteiligen Haftsumme der Treuhandkommanditistin. Die Mitwirkungsrechte der Fondsgesellschaft bei der Beteiligungsgesellschaft sowie der Anleger bei der Fondsgesellschaft beschränken sich im Wesentlichen auf Abstimmung bei Gesellschaftsversammlungen sowie auf Kontroll- und Einsichtsrechte. Zudem verfügen Stille Gesellschafter bei der Fondsgesellschaft nur in ganz bestimmten Fällen über Stimmrechte. Auch bei wesentlichen Entscheidungen der Fondsgesellschaft kann der Anleger überstimmt werden und es können Entscheidungen ergehen, die nicht in seinem Interesse sind. 6. Haftungsrisiken des Anlegers (anlegergefährdend) Für Direktkommanditisten besteht eine persönliche unbeschränkte Haftung gegenüber Dritten im Zeitraum zwischen ihrem Eintritt in die Fondsgesellschaft und ihrer Eintragung in das Handelsregister für Verbind- Die Stillen Gesellschafter unterliegen als Fremdkapitalgeber bzw. Gläubiger der Fondsgesellschaft nicht den Haftungsregelungen der Zielsparplan PLUS Anleger, tragen aber bei negativem Verlauf gleichwohl das Risiko des Verlusts ihrer Einlage samt Abwicklungsgebühr. 7. Verkauf der Beteiligung / vorzeitiges Ausscheiden (prognosegefährdend) Für den Handel mit Stillen Beteiligungen und Kommanditanteilen gibt es nach wie vor keinen geregelten Markt. Insoweit ist ein Verkauf nicht ohne weiteres möglich. Da sowohl auf Ebene der Fondsgesellschaft als auch der Beteiligungsgesellschaft und der Besitzgesellschaft des Immobilienportfolios sowie im Zusammenhang mit der geplanten weiteren Investition jeweils die bei der Mittelverwendung ausgewiesenen Kosten anfallen, wird zunächst ein erheblicher Teil der 20

21 Einleitung Einlagen zur Deckung dieser Kosten verwendet und steht nicht für vermögens- und werterhöhende Investitionen zur Verfügung. Bei einem Verkauf einer Kommanditbeteiligung (Zielsparplan PLUS) in den ersten Jahren oder einem vorzeitigen Ausscheiden aus der Fondsgesellschaft ist deshalb nur mit einem Verkaufspreis bzw. einem Abfindungsguthaben unter der einbezahlten Einlagensumme zu rechnen. Dieses Angebot ist deshalb nicht geeignet für Anleger, die eine absolut sichere, fest verzinsliche Kapitalanlage mit einer der Höhe nach feststehenden und auch kurzfristig möglichen Rückzahlung des investierten Kapitals suchen. 8. Begrenzte Mittelverwendungskontrolle (anlagegefährdend) Die Verwendung der einbezahlten Kapitaleinlagen der Anleger wird bis längstens von der Geschäftsführung und dem Mittelverwendungskontrolleur aufgrund gemeinsamer Kontovollmacht zusammen veranlasst. Der Mittelverwendungskontrolleur hat nach dem abgeschlossenen Vertrag über Mittelverwendungskontrolle nur die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsfreigabevor - aussetzungen zu überprüfen; eine weitergehende Prüfung, insbesondere in materieller, inhaltlicher Hinsicht erfolgt nicht. Trotz Mittelverwendungskontrolle besteht daher die Möglichkeit mate riell unzutreffender Zahlungen zu Lasten der Fondsgesellschaft und damit der Anleger. noserechnung sowie in den steuerlichen und rechtlichen Grundlagen angenommen. Vor allem gesetzgeberische Änderungen im Miet- und Steuerrecht können einen negativen Einfluss haben. Es bestehen aktuell konkrete Bestrebungen des Gesetzgebers, strengere Anlegerschutzbestimmungen im unregulierten Kapitalmarkt zu etablieren. Ziel ist es dabei, Anteile an geschlossenen Fonds in den Anwendungsbereich des Kreditwesengesetzes sowie des Wertpapierhandelsgesetzes einzubeziehen und damit verstärkt zu regulieren. Es besteht das Risiko nachteiliger Auswirkungen auf das vorliegende Beteiligungsangebot, insbesondere hinsichtlich der Vermittlung der Anteile. Sollte die Finanzverwaltung ihre Rechtsaufassung zur Vermeidung der gewerblichen Prägung bei einer GmbH & Co. KG ändern, müsste anstelle der SHB Beteiligung GmbH ein anderer Kommanditist, der dann eine natürliche Person ist, als Geschäftsführer bestimmt werden. Zudem könnten die Gerichte die begünstigende Auffassung der Finanzverwaltung nicht teilen. Hinsichtlich einer eventuellen Veräußerung der Immobilien bei Auflösung der Beteiligungsgesellschaft wurde unterstellt, dass die Veräußerungsgewinne entsprechend der aktuellen Gesetzeslage nach Ablauf der zehnjährigen Haltefrist grundsätzlich steuerfrei vereinnahmt werden können. Veränderungen in diesem Bereich würden zu einer Verringerung der Schlussausschüttungen an die Fondsgesellschaft und damit mittelbar die Anleger führen bzw. müssten vom Anleger Teile der Schlussausschüttungen versteuert werden. 9. Risiken hinsichtlich der steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen (prognosegefährdend) Die Konzeption des Beteiligungsangebots beruht auf dem zur Zeit der Prospektaufstellung geltenden Zivil- und Steuerrecht. Änderungen von Gesetzen, Rechtsprechung und / oder Verwaltungspraxis können zu anderen als den in diesem Prospekt dargestellten Ergebnissen führen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Finanz- und Aufsichtsbehörden oder Gerichte die im Prospekt dargestellten Sachverhalte oder Vertragsgestaltungen anders beurteilen, als in der Prog- Da bereits die Besitzgesellschaft des Immobilienportfolios 18 Immobilienobjekte erworben hat, können Verfügungen unter Missachtung der sog. Drei-Objekt- Grenze zu einem gewerblichen Grundstückshandel führen. Werbungskosten können grundsätzlich nur in dem Kalenderjahr geltend gemacht werden, in dem sie geleistet werden. Verschieben sich Ausgabenpositionen, z. B. durch Verzögerungen beim Abfluss von Dienstleistungsgebühren, so können sich negative Abweichungen von den prognostizierten Ergebnissen ergeben. 21

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