Spielordnung (SO) des TTVB (Stand Mai 2016)

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1 Spielordnung (SO) des TTVB (Stand Mai 2016) A Geltungsbereich B Struktur der Spielklassen C Spielsysteme D Abwicklung des Spielbetriebes E Information über Spielergebnisse F Schüler/Jugendliche G Sonstige Bestimmungen A Geltungsbereich 1. Die SO ist lt. Satzung des TTVB eine grundsätzliche Rechtsvorschrift des Verbandes. 2. Auf Grundlage der Wettspielordnung (WO) des DTTB und der Tischtennis-Regeln A und B lt. Handbuch des DTTB regelt die SO des TTVB ergänzende Festlegungen für den Spielbetrieb im Landesverband, soweit die Bestimmungen des DTTB Abweichungen zulassen, die für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Spielbetriebes im TTVB notwendig sind. 3. In allen nicht ausdrücklich im Rahmen dieser SO - einschließlich der zugehörigen Durchführungsbestimmungen - angesprochenen Punkten gelten die Festlegungen des DTTB. 4. Dem TTVB obliegt die Verantwortung für den Wettkampfbetrieb. Der Sportausschuss (SpA) des TTVB organisiert: die Verbandsligen (VL), die Verbandsranglisten (VRL), die Qualifikationen zu den VRL (QVRL) und die Landeseinzelmeisterschaften (LEM), die Endrunden der Pokalmeisterschaften für Verbandsspielklassen (Einzel und Mannschaften). Die Landesbereichsausschüsse (LBA) organisieren: die Landesligen (LL) und Landesklassen (LK), die Landesbereichsranglisten (LBRL) und die Landesbereichseinzelmeisterschaften (LBEM), die Vorrunden der Pokalmeisterschaften für Verbandsspielklassen (Einzel und Mannschaften). Von den Kreisausschüssen (KrA) wird der Kreisspielbetrieb (Einzel und Mannschaften) organisiert. B Struktur der Spielklassen 1. Verbandsligen (VL) Die VL sind die höchsten Spielklassen des TTVB. Die Sieger dieser Spielklassen sind Landesmeister und bei den D/H Aufsteiger in die Verbandsoberliga (VOL) Berlin/Brandenburg. Am Saisonende steigen die Mannschaften ab Platz 8 ab. Die Mannschaft auf Platz 7 (Heimrecht) spielt mit den drei Zweitplatzierten der LL (bei Verzicht mit den Drittplatzierten) eine Relegation um den Verbleib in der bzw. Aufstieg in die VL. 2. Landesligen (LL) Die LL in den Landesbereichen (LB) sind die zweithöchsten Spielklassen des TTVB und die höchsten Spielklassen der LB. Die Sieger der LL steigen in die VL auf. Die Anzahl der Absteiger am Saisonende richtet sich nach der Struktur der darunter liegenden 1. LK. Festlegungen zu Relegationsplätzen treffen die LB selbst. 3. Landesklassen (LK) Die Struktur der LK obliegt den LB. Empfohlen wird den LB die Bildung von nach territorialen Aspekten gegliederten 1. LK und darunter weitere LK (2., 3.,...). Aufsteiger in die LL sind die Sieger der 1. LK. Alle weiteren Auf- und Abstiegsregelungen in diesen Spielklassen bestimmen die LB selbst. 4. Spielklassen im Kreis Die Organisation der Spielklassen im Kreis (KL, KK, SL, SK) sowie die Anwendung der Spielsysteme obliegt dem jeweiligen KrA. Es gilt der Grundsatz: der Meister steigt auf (sofern Mitglied im TTVB).

2 B Struktur der Spielklassen 5. Jährliche Staffeleinteilung Der SpA des TTVB legt jährlich auf Vorschlag der LBA die Anzahl der Staffeln mit den zugehörigen Mannschaften fest. In der Regel sind dies: VL - eingleisig mit 10 Mannschaften LL - dreigleisig mit 10 Mannschaften LK - Einteilung obliegt den LB In den NW-Spielklassen (außer VL) sind auch Mannschaften von fördernden Mitgliedern des TTVB startberechtigt. Die LBA sind angehalten, in ihren Spielklassen, wenn möglich, nur eine Mannschaft je Verein zu planen. Ist dies objektiv nicht möglich bzw. aus territorialen Gründen unzumutbar, können je Verein bis zu drei Mannschaften starten. 6. Relegation und Auffüllen der Spielklassen Die Durchführung von Relegationen und das Auffüllen der Spielklassen sind in den Durchführungsbestimmungen für den Mannschaftsspielbetrieb (DB für den MSB) geregelt. C Spielsysteme 1. Herrenmannschaften (VL) spielen im Paarkreuz-System mit 6er-Mannschaften. 2. Damenmannschaften (VL) spielen im Werner-Scheffler-System mit 4er-Mannschaften. 3. Bei den Herren (außer VL), den Damen und im NW-Spielbetrieb sind außer den unter C 1 und 2 genannten Spielsystemen folgende Spielsysteme zugelassen: 4er Mannschaft Werner-Scheffler-System 4er Mannschaft Jeder gegen Jeden (siehe Pkt. 3 der DB für den MSB) 3er Mannschaft (siehe Pkt. 3 der DB für den MSB) 4. Seniorenmannschaften spielen bei den Herren mit 3er-Mannschaften (siehe D 8.1 WO des DTTB) und bei den Damen mit 2er-Mannschaften (siehe D 9 WO des DTTB). 5. Über die Spielsysteme der Kreise entscheiden diese selbst. 6. Ergänzend zu A 8 der WO des DTTB werden im TTVB auch Einzelturniere für die Altersklasse C-Schüler (Spieler, die am Stichtag 11 Jahre alt werden oder jünger sind) ausgetragen. D Abwicklung des Spielbetriebes 1. Die Abwicklung des TTVB-Spielbetriebes obliegt hinsichtlich Aufsicht und Verantwortlichkeit dem Sport- bzw. Jugendausschuss (SpA bzw. JuA) für alle zutreffenden Spielklassen im TTVB. 2. Die Staffeln der VL Damen und Herren werden vom SpA und die des Nachwuchses vom JuA angeleitet. In den LB organisieren die LBA in Abstimmung mit SpA und JuA den Spielbetrieb selbständig. 3. Die Staffelleiter der VL werden vom Präsidium auf Vorschlag des Vizepräsidenten Sport (VPS) berufen. Die Staffelleiter der Landesligen und -klassen werden durch ihre LBA bestimmt. 4. Aufgaben und Kompetenzen der Staffelleiter 4.1. Aufgaben Die Staffelleiter sind verantwortlich für die/den: Erarbeitung des Spielplanes auf der Basis der im Wettkampfterminplan (WKTP) des TTVB vorgegebenen Punktspieltermine Veröffentlichung des Spielplanentwurfs in der offiziellen Online-Plattform bis spätestens d.j. Einarbeitung von Änderungswünschen zum Spielplanentwurf bis zum d.j. Genehmigung der Mannschaftsmeldungen in der offiziellen Online-Plattform bis spätestens 1 Woche vor offiziellem Punktspielbeginn Kontrolle der Spielberichte in der offiziellen Online-Plattform Schriftverkehr mit den in der Staffel vertretenen Vereinen zu allen Fragen des Spielbetriebs sofortige Information des betreffenden Mannschaftsleiters über vorgenommene Mannschaftsumstellungen

3 Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen der WO des DTTB, der SO des TTVB sowie sonstiger Bestimmungen und Festlegung des DTTB und TTVB Ahndung von Verstößen gegen die SO sowie andere Ordnungen und Bestimmungen des TTVB laut Anlage 1 der Finanzordnung (FO) des TTVB 4.2. Kompetenzen Die Staffelleiter sind verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden Verstöße gegen die SO und andere Ordnungen und Bestimmungen des TTVB (auch innerhalb einer Halbserie) zu ahnden, wobei eine Ahndung durch die zuständigen Stellen des TTVB zu einem späteren Zeitpunkt aber grundsätzlich zulässig bleibt berechtigt, bei Verstößen gegen Ordnungen und Bestimmungen des TTVB Ordnungsgebührbescheide gegen Vereine, Mannschaften und Spieler ihres Zuständigkeitsbereichs zu verhängen, wobei verhängte Ordnungsgebühren (OG) weitere Maßnahmen, die bei derartigem Fehlverhalten u.u. zu treffen sind (z.b. Punktaberkennung, Sperren etc.), keinesfalls ausschließen verpflichtet, den OG-Bescheid per Brief oder -Anhang an den im TTVB-Jahrbuch angegebenen Abteilungsleiter oder Postempfänger des jeweiligen Vereins zu senden und dabei das Fehlverhalten, die angewandten Bestimmungen (Rechtsquelle), die Höhe der OG, die Bankverbindung des Verbandes und einen Rechtsbehelf anzugeben 5. Voraussetzungen für den Spielbetrieb 5.1. Jeder Verein hat bis spätestens zum d.j. alle noch offenen Forderungen aus der laufenden Saison, unabhängig von deren Art und Höhe, zu begleichen. Lässt der Verein diese Zahlungsfrist verstreichen, erhält er bis zur endgültigen Bezahlung weder für Einzelturniere noch für den Mannschaftsspielbetrieb der neuen Saison eine Spielberechtigung Jeder Verein hat bis zum d.j. all seine Mannschaften für die neue Saison über die Vereinsmeldung in der offiziellen Online-Plattform zu melden. Eine Abmeldung einer Mannschaft nach diesem Termin wird als Zurückziehung der Mannschaft gewertet und laut FO des TTVB mit einer OG belegt. Unabhängig von einem Rückzug ist auch das Startgeld zu zahlen. Mannschaften, die nach der Staffeleinteilung und vor dem Ende des Termins der Mannschaftsmeldung zurückgezogen werden, sind nicht erster Absteiger, sondern werden gestrichen Jeder Verein hat bis zum d.j. die Eintragung des Heimspieltages (siehe dazu G 1), der Spielzeit und mögliche Sperrtermine seiner Mannschaften für die neue Saison über die Terminwünsche in der offiziellen Online-Plattform einzutragen Ab Veröffentlichung des Spielplanentwurfs (10.07.) können bis zum d.j. nach Abstimmung mit dem Spielpartner Änderungswünsche beim verantwortlichen Staffelleiter beantragt werden. 6. Mannschaftsmeldungen 6.1. Die Mannschaftsmeldungen müssen durchgängig für alle Mannschaften des Vereins (von Verbands- bis Kreisebene) im jeweiligen Bereich (D/H/NW weiblich und männlich) vom Verein bis zum d.j. in der offiziellen Online-Plattform eingetragen werden Die Aufstellung der Mannschaften hat so zu erfolgen, dass eine Spielstärkereihenfolge vom stärksten Spieler der ersten Mannschaft bis zum schwächsten Spieler der letzten Mannschaft des Vereins entsteht. Eingliederungen neuer Vereinsspieler, die bislang nicht bzw. ein Jahr lang nicht im Wettkampfbetrieb standen, sind - sofern eine Spielberechtigung (SB) beantragt wurde - jederzeit möglich. Für einen neuen Vereinsspieler, der noch keinen QTTR-Wert hat, ist durch den Verein ein nachprüfbarer Nachweis der Spielstärke für die Mannschaft, in der dieser Spieler aufgestellt werden soll, zu erbringen. Der Einsatz neuer Vereinsspieler ist erst dann möglich, wenn die neue Mannschaftsmeldung vom zuständigen Staffelleiter genehmigt wurde. Bei Nichterreichbarkeit des Staffelleiters können auch der VPS oder der GF Genehmigungen erteilen. Wenn durch Neuzugänge eine Mannschaft mehr Spieler als Sollstärke hat, kann dies erst zur Rückrunde oder neuen Saison durch das Herunterrücken in eine untere Mannschaft korrigiert werden Für die Mannschaftsmeldungen der Vorrunde werden die QTTR-Werte vom und für die der Rückrunde die QTTR-Werte vom verwendet (siehe dazu auch die Pkte. 8 und 9 der DB für den MSB) Die Mannschaftsmeldungen der Vereine sind vom jeweiligen Staffelleiter (bei frei geholten Jugendmannschaften in Abstimmung mit dem VPJ) zu prüfen und ggf. mit Änderungen zu bestätigen. Der Staffelleiter nimmt Änderungen nur bei Verstößen gegen D 6.2 und/oder Pkt. 9 der DB für den MSB vor. Er kann eine Mannschaftsaufstellung auch während einer Halbserie verändern, wenn ein Spieler zum Einsatz kommt, dessen Spielstärke vorher nicht exakt einzuschätzen war oder auf Antrag des Vereins.

4 6.5. Ergänzend zu D 15.3 der WO des DTTB gelten im TTVB zu Sperrvermerken (SpV) folgende Regelungen: Jeder Staffelleiter ist befugt, SpV für Spieler eines Vereins zu erteilen, die in der zu genehmigenden oder in einer unteren Mannschaft des Vereins gemeldet sind. Ein zur Vorrunde erteilter SpV kann zur Rückrunde aufgehoben werden, wenn der QTTR-Wert vom einen SpV überflüssig macht und der betreffende Spieler in derselben Mannschaft wie in der Vorrunde gemeldet wird NW-Spieler, die dem Landeskader des TTVB angehören, können abweichend von ihrer tatsächlichen Spielstärke in einer höheren Mannschaft gemeldet werden, ohne dass deswegen SpV für die stärkeren Spieler der unteren Mannschaften erteilt werden. Ebenso können diese NW-Spieler auch innerhalb einer Mannschaft abweichend von der tatsächlichen Spielstärke in einem höheren Paarkreuz gemeldet werden. Für beide Fälle ist durch den Verein bis spätestens d.j. für die Vorrunde bzw. bis zum d.j. für die Rückrunde ein Antrag mit Begründung an den SpA zu stellen In den Spielklassen der LB bzw. in allen NW-Spielklassen ist entspr. der Spielstärkereihenfolge je Verein ein Stammspielereinsatz von bis zu zwei Damen in Herrenmannschaften zulässig (analog Schülerinnen in Schülermannschaften sowie Mädchen in Jungenmannschaften). In Sonderfällen kann der SpA auf schriftlichen Antrag bis d.j. den Einsatz von Damen in der Herren-VL für das gesamte darauffolgende Spieljahr genehmigen. Die Bildung gemischter Mannschaften aus Aktiven verschiedener Vereine ist nicht zulässig Mannschaftsaufstellungen bei Entscheidungsspielen Entscheidungs- und Relegationsspiele für Auf- und Abstieg gelten als Fortsetzung der Rückrunde. Neuzugänge der Vereine können nur dann eingesetzt werden, wenn sie in mindestens drei Punktspielen der Rückrunde im Einzel eingesetzt wurden. 7. Stammspieler 7.1. Alle zu Beginn einer Halbserie in einer Mannschaft gemeldeten Spieler werden Stammspieler genannt. Kein Spieler darf gleichzeitig in mehreren Mannschaften derselben Altersklasse als Stammspieler gemeldet werden Die Anzahl der Stammspieler einer Mannschaft muss ständig mindestens der Sollstärke lt. Spielsystem entsprechen. Ausschließlich zurückgezogene und gestrichene Mannschaften dürfen bis zum Ende der Spielzeit aus weniger Stammspielern als erforderlich bestehen Ein nicht in der Mannschaftsmeldung des Vereins aufgeführter Spieler hat trotz Mitgliedschaft im TT-Verein oder -Abteilung beim Mannschaftsspielbetrieb - auch als Ersatz - keine Spielberechtigung Nimmt ein Stammspieler in einer Halbserie fünfmal in ununterbrochener Reihenfolge an Meisterschaftsspielen seiner jeweiligen Mannschaft im Einzel nicht teil, so wird er mit Ablauf des fünften Spiels automatisch zum Reservespieler seiner Mannschaft. Ist ein Spieler am Ende der Hinrunde Reservespieler und bleibt er als gemeldeter Stammspieler (egal in welcher Mannschaft) auch im ersten Spiel der Rückrunde ohne Einzeleinsatz, so wird er sofort wieder zum Reservespieler. 8. Ersatzspieler 8.1. Jeder Spieler darf pro Halbserie nur in einer beliebigen, höheren Mannschaft als Ersatzspieler eingesetzt werden. Für den Einsatz von Damen in Herrenmannschaften gilt dies bis unterhalb der VL. Spieler mit einem SpV dürfen in keiner oberen Mannschaften als Ersatzspieler eingesetzt werden. Mit seinem vierten Einsatz als Ersatzspieler innerhalb einer Hin- oder Rückrunde verliert ein Spieler die Spielberechtigung für die bisherige Mannschaft für die Dauer dieser Hin- bzw. Rückrunde Die Aufstellung von Ersatzspielern richtet sich immer nach der Reihenfolge in der Mannschaftsmeldung des Vereins. Hierbei ist es ohne Bedeutung, ob ein Spieler seine Einsatzberechtigung für die bisherige Mannschaft bereits verloren hat oder nicht Spielen in Staffeln oder Endrunden des TTVB Mannschaften eines Vereins gegeneinander, so muss bei Unvollständigkeit der übergeordneten Mannschaft in der Reihenfolge der fortlaufenden Mannschaftsaufstellung aus der nachgeordneten Mannschaft Ersatz aufrücken Im NW-Spielbetrieb können Spieler aus Schülermannschaften in Jugendmannschaften als Ersatzspieler eingesetzt werden, auch wenn die Schülermannschaft in einer höheren Liga als die Jugendmannschaft spielt Spieler dürfen nicht zur gleichen Zeit in zwei Mannschaften des Vereins eingesetzt werden. Ein angesetztes Punktspiel muss immer erst offiziell beendet sein, bevor ein Spieler einer Mannschaft des Vereins in einer anderen Mannschaft mitwirken kann.

5 9. Änderungen der Mannschaftsmeldung durch Aufrücken 9.1. Wenn eine Mannschaft während einer Halbserie nicht mehr die nach dem jeweiligen Spielsystem erforderliche Anzahl von Stammspielern umfasst (siehe u.a. D 7.4 und D 8.1), so rückt mit Beendigung des diesen Vorgang auslösenden Mannschaftsspiels automatisch der nächstberechtigte Spieler auf, der damit zum Stammspieler seiner neuen Mannschaft wird und die Einsatzberechtigung für die bisherige Mannschaft verliert. Vor diesem Spieler gemeldete Reservespieler rücken zur Wahrung der Spielstärkereihenfolge mit auf. Vor diesem Spieler gemeldete Spieler mit einem SpV, Jugendersatzspieler oder in einer Herrenmannschaft gemeldete Damen werden übersprungen und rücken nicht mit auf. Ein Aufrücken von Aktiven aus NW-Spielklassen als Stammspieler in D/H-Mannschaften ist ausgeschlossen Der zum Aufrücken in eine Mannschaft verpflichtete nächstberechtigte Spieler ist der nach der genehmigten Reihenfolge der Mannschaftsmeldung bestplatzierte Spieler der unteren Mannschaft, der zum Zeitpunkt des Aufrückens entweder Stammspieler der unteren Mannschaft oder ein festgespielter Ersatzspieler aus der unteren Mannschaft in der aufzufüllenden Mannschaft ist. Demzufolge kann also ein Spieler, der durch viermaliges Ersatzspielen in der aufzufüllenden Mannschaft die Einsatzberechtigung für seine bisherige Mannschaft verloren hat, als nächstberechtigter Spieler in eben diese Mannschaft aufrücken, wenn er nach der Reihenfolge der Mannschaftsmeldung an der Reihe ist Zum Aufrücken bedarf es keines ausdrücklichen Hinweises des Staffelleiters. Löst ein Reservespieler diesen Vorgang aus, bleibt seine Spielberechtigung erhalten und mit einem folgenden Einzeleinsatz wird er wieder zum Stammspieler. Derart während einer Halbserie aufgerückte Spieler können frühestens zum Beginn der nächsten Halbserie wieder in einer unteren Mannschaft gemeldet werden. 10. Auswirkung von Zurückziehung oder Streichung einer Mannschaft auf die Mannschaftsmeldung Stamm- und Reservespieler von Mannschaften, die zurückgezogen oder gestrichen worden sind, dürfen während der laufenden Spielzeit nur in oberen Mannschaften des Vereins eingesetzt werden Bis zum Ende der laufenden Halbserie behalten die Spieler einer zurückgezogenen oder gestrichenen Mannschaft ihren Status als Stamm- oder Reservespieler dieser Mannschaft bei. Sie rücken ggf. als nächstberechtigte Spieler auf, sofern sie keinen SpV haben Sofern die Zurückziehung/Streichung bis zum d.j. erfolgt ist, können alle Spieler dieser Mannschaft, die keinen SpV haben, in der Rückrunde in einer oberen Mannschaft des Vereins als Stammspieler gemeldet werden Wird eine erste Mannschaft eines Vereins zurückgezogen oder gestrichen, dürfen deren Stamm- und Reservespieler in der laufenden Spielzeit in keiner anderen Mannschaft des betroffenen Vereins eingesetzt werden. 11. Vereine, die auf Kreisebene spielen, und nicht Mitglied oder förderndes Mitglied des TTVB sind, müssen ihre Mitgliedschaft bis zum d.j. beantragen, falls die Absicht besteht, im darauffolgenden Spieljahr die Startberechtigung für die LK zu erhalten. Vereine, die dem TTVB beitreten, können im Jahr des Beitritts mit ihrer 1. Mannschaft ohne sportliche Qualifikation auf Antrag in die unterste Spielklasse des zugehörigen LB eingestuft werden. 12. Die Teilnahme an Einzel- und Mannschaftswettbewerben ist im TTVB in allen AK nur mit einer erteilten SB möglich. SB müssen in der offiziellen Online-Plattform beantragt werden. 13. Falls sich bei Auswertung der LBRL ergibt, dass daran Aktive teilgenommen haben, die nicht in Besitz einer SB waren, sind deren Ergebnisse zu annullieren. Eine Ausnahme wird lediglich für die LBRL der C-SchülerInnen insofern zugelassen, dass deren Teilnahme als Antrag auf Erstspielberechtigung gewertet wird. In der offiziellen Online-Plattform ist in diesem Falle bis spätestens zwei Tage nach der jeweiligen LBRL vom betroffenen Verein ein Antrag auf Erstspielberechtigung für den/die Spieler unter Angabe von Name, Vorname und Geburtsdatum des betreffenden Aktiven zu stellen. 14. Bei allen Mannschafts- und Pokalspielen des TTVB ist die gültige Mannschaftsmeldung auf Verlangen des Gegners vorzulegen. Kann diese nicht vorgelegt werden, ist ein Vermerk auf dem Spielbericht (im Original und in der offiziellen Online-Plattform) einzutragen. In diesem Fall wird vom Staffelleiter eine OG verhängt. Ergibt sich später, dass für einen eingesetzten Aktiven keine SB vorhanden war, erfolgt nachträglich durch den Staffelleiter eine Kampflos-Wertung für den Gegner. 15. Das Spiel hat pünktlich zur festgelegten Anfangszeit zu beginnen. Der Gastgeber ist dafür verantwortlich, dass das Spiellokal 30 Minuten vor Spielbeginn spielbereit ist, damit sich der Gast einspielen kann. Bei Verspätung des Gastes verringert sich seine Einspielzeit entsprechend. Im Spiellokal muss eine Mindesttemperatur von 15 Grad Celsius herrschen.

6 16. Im Falle des Nichtantretens einer Mannschaft ist von der anwesenden Mannschaft trotzdem ein Spielbericht mit entsprechendem Vermerk im Original und in der offiziellen Online-Plattform auszufüllen, wobei die Aufstellung der nicht anwesenden Mannschaft frei bleibt. Die Wertung des Spiels erfolgt entspr. dem Spielsystem mit X:0 für die angetretene Mannschaft. Eine Mannschaft muss mit folgenden Mindeststärken antreten: mit 4 Spielern bei 6er-Mannschaften, mit 3 Spielern bei 4er-Mannschaften, mit 2 Spielern bei 3er-Mannschaften, mit 2 Spielern bei 2er-Mannschaften. E Information über Spielergebnisse 1. Die Spielberichte sind zweifach zu führen. Verwendbar sind alle vom TTVB und/oder vom DTTB zugelassenen Formulare, die das jeweilige Spielsystem enthalten. Das Original verbleibt bei der gastgebenden Mannschaft, die Gastmannschaft erhält eine Kopie des Spielberichts. Die Originale müssen bis 2 Monate nach Rückrundenabschluss vom jeweiligen Mannschaftsleiter aufbewahrt und nach Aufforderung dem Staffelleiter zum Ergebnisnachweis in Streitfällen zugeschickt werden. 2. Die Eintragung der vollständigen Spielergebnisse in die offizielle Online-Plattform hat bis spätestens 24 Stunden nach Spielende, bei Spielen an einem Sonntag bis spätestens 20 Uhr, zu erfolgen. 3. Bei verspäteter oder unvollständiger Eingabe des Spielberichts wird vom zuständigen Staffelleiter eine OG lt. Anlage 1, A 5 FO des TTVB ausgesprochen, welche im Wiederholungsfall verdoppelt werden kann. 4. Die in der offiziellen Online-Plattform erscheinenden Spielberichte sind von den beteiligten Mannschaften bis 7 Tage nach Spieltermin zu kontrollieren, um dem Staffelleiter eventuelle Fehleintragungen mitzuteilen. Liegen bis zu diesem Termin keine Einsprüche vor, genehmigt der Staffelleiter das Resultat, das damit als offizielles Ergebnis in die Statistik eingeht. Die Möglichkeit einer späteren Korrektur bleibt davon unberührt. F Schüler / Jugendliche 1. Spielberechtigungen für Nachwuchsspieler für den Erwachsenensport (SBE) müssen in der offiziellen Online- Plattform beim VPJ bis zum bzw. bis zum für das jeweils nachfolgende Spielhalbjahr beantragt werden. Voraussetzung für die Genehmigung eines SBE-Antrages ist die Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten und der Nachweis einer aktiven NW-Mannschaft des antragstellenden Vereins. Der TTVB akzeptiert auch Mannschaften in den NW-Spielklassen der Kreise, deren Staffelzusammensetzung im TTVB-Jahrbuch veröffentlicht wurde. Kann der Nachweis einer NW-Mannschaft nicht erbracht werden, muss der Verein für die Genehmigung seiner SBE-Anträge zusätzlich eine Ordnungsgebühr von 30 zahlen, die in den Dieter-Scholz- Gedächtnisfond zur Unterstützung und Förderung des Nachwuchssports fließt. 2. Im TTVB können alle Schüler und Jugendlichen, die in einer NW-Mannschaft als Stammspieler gemeldet sind, sofern sie nicht bereits als Ersatz in einer Schüler- oder Jugendmannschaft eingesetzt waren, in einer einzigen D/H-Mannschaft als Ersatz eingesetzt werden, ohne im Besitz einer SBE zu sein. Diese Ersatzgestellung von Schülern und Jugendlichen als Jugendersatzspieler ist auf drei Einsätze je Halbserie beschränkt. Sie müssen ihrer Spielstärke entsprechend in der Mannschaftsmeldung zusätzlich zur Anzahl der erforderlichen Stammspieler eingeordnet und als JES gekennzeichnet werden. Geschieht diese Einordnung nicht, ist ihr Ersatzplatz hinter dem letzten spielberechtigten Mannschaftsspieler. Ein Festspielen (vier und mehr Einsätze je Halbserie) ist unzulässig und führt für die betroffene D/H-Mannschaft zum Punktverlust. 3. Die Landesmannschaftsmeister (LMM) der Schüler und Jugend werden in den jeweiligen VL ermittelt. In Ausnahmefällen kann der SpA die Bildung einer gemeinsamen VL für Schüler und Jugend (männlich und/oder weiblich) genehmigen. In diesem Fall werden die Mannschaftsmeister und Platzierten der Schüler und Jugend entsprechend ihrer Platzierung in der gemeinsamen Abschlusstabelle ermittelt. 4. In besonderen Ausnahmefällen kann der SpA auf Vorschlag des JuA den Start kompletter NW-Mannschaften in den D/H-Spielklassen des TTVB zulassen. In diesem Falle ist keine Freigabe nach E 4.1 der WO des DTTB erforderlich. Für die Mitwirkung als Stammspieler in freigegebenen Mannschaften sind aber Anträge auf Unbedenklichkeit an den VPJ zu stellen, die - wie bei SBE - die Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten voraussetzen. Liegen dem SpA mehrere solcher vom JuA befürworteten Anträge vor, erstellt er eine Prioritätenliste für den Fall, dass nicht allen Anträgen entsprochen werden kann.

7 Die jeweils für den Start im D/H-Bereich - ggf. bestplatzierte - freigeholte Mannschaft ermittelt in einem Ausscheidungsspiel gegen den LMM ihrer Altersklasse den TTVB-Vertreter bei den Regionalen Mannschaftsmeisterschaften. Dieses Spiel wird beim jeweiligen LMM ausgetragen. Die Ansetzung des Ausscheidungsspiels erfolgt durch den VPJ. Das jeweilige Spielsystem wird durch den JuA festgelegt. Für das Ausscheidungsspiel ist die Mannschaftsaufstellung frei wählbar. 5. Sobald Schüler- und Jugendmannschaften in altersmäßig getrennten Spielklassen spielen, ist auch dort die Freigabe kompletter Schüler- und Schülerinnenmannschaften für Jugendspielklassen möglich. Die Beantragung und Genehmigung erfolgt analog zu F 4. Ebenso wird mit der Ermittlung des TTVB-Vertreters bei den Regionalen Mannschaftsmeisterschaften über ein Relegationsspiel verfahren. 6. NW-Spielern ist es im TTVB erlaubt, bei Einzelturnieren in mehreren NW-Altersklassen sowie bei den Damen und Herren an den Start zu gehen, sofern dies terminlich möglich ist. G Sonstige Bestimmungen 1. Spieltage für VL/LL D/H/NW samstags und sonntags* LK/KL/KK/SL/SK montags bis sonntags* (*) nur möglich, wenn am jeweiligen Sonntag kein TTVB-Wettkampf stattfindet Spielbeginn ist in der Regel: wochentags Uhr samstags Uhr und Uhr sonn- und feiertags Uhr Wochenspieltage sind die Tage vor dem jeweiligen Wochenendtermin. Die Entscheidung, ob Wochenspieltage angesetzt werden, trifft der jeweilige LB-Ausschuss in Absprache mit den Staffelleitern. Dabei sind die Interessen der teilnehmenden Mannschaften zu berücksichtigen, wobei keine Mannschaft auf dem beantragten Wochenspieltag bestehen kann, wenn die gegnerische Mannschaft in der Woche nicht spielen kann. In einem solchen Fall gilt generell der Samstag oder Sonntag als offizieller Punktspieltag. Die Termine für den Punktspielbetrieb der D/H und des NW für die folgende Saison werden den Vereinen im Wettkampfterminplan im Mai d.j. mit dem Protokoll vom TTVB-Beirat bzw. -Verbandstag zugesandt und bilden die verbindliche Grundlage für die Organisation des Spielbetriebes (d.h., dass diese Spieltagplanung eingehalten werden muss und auch durch die Staffelleiter nicht eigenmächtig verändert werden darf). 2. Spielkopplungen sind möglich. Sie bedürfen der Zustimmung des jeweiligen Staffelleiters und können von diesem nur genehmigt werden, wenn die Bereitschaft der jeweils beteiligten Mannschaften vorliegt. 3. Spielverlegungen 3.1. Spielverlegungen sind beim jeweiligen Staffelleiter zu beantragen und von diesem zu genehmigen. Ein Staffelleiter kann eine Spielverlegung nur dann genehmigen, wenn (a) sich beide Mannschaften rechtzeitig und einvernehmlich auf eine Vorverlegung bzw. bei einer Nachverlegung auf einen Termin innerhalb der nächsten 4 Wochen geeinigt haben (b) berechtigte Verlegungsgründe nach G 3.3 bzw. 3.4 vorliegen (c) kein Spieltermin über den Abschluss-Spieltag der Rückrunde hinausgeht Spielverlegungen gelten dann als genehmigt, wenn der Staffelleiter den Termin vor Austragung in der offiziellen Online-Plattform geändert hat. Eigenmächtig auf einen späteren als den Ansetzungstermin verlegte Spiele werden für beide Mannschaften als verloren gewertet Berechtigte Verlegungsgründe sind angesetzte Punktspiele an einem Tag mit TTVB- oder überregionalen Veranstaltungen, z.b. Tagungen, Einzel- und Mannschaftsmeisterschaften, Schiedsrichtereinsätze bei diesen Veranstaltungen, Lehrgänge oder die Vorgabe von Hallennutzungszeiten durch die Stadt bzw. den Kreis oder ein nachgewiesener Spielerausfall unter Mindeststärke durch Unfall/Krankheit/Epidemie Bei kurzfristigen Spielabsagen wegen höherer Gewalt (z.b. extreme Witterung) ist in Abstimmung mit dem Staffelleiter eine Verlegung ohne neuen Spieltermin gestattet. Innerhalb einer Woche ist ein neuer Termin zu finden und dem Staffelleiter mitzuteilen. Dabei hat die ursprünglich spielbereite Mannschaft das Vorschlagsrecht und die andere Mannschaft muss einen der vorgeschlagenen Termine annehmen.

8 3.5. Die Teilnahme eines/r für eine D/H-Mannschaft freigegebenen Jugendlichen an einem NW-Wettkampf (außer NTTV- und DTTB-Wettkämpfe) ist kein zwingender Grund für die Verlegung eines Punktspieles im Erwachsenenbereich. Bei der Teilnahme eines/r solchen Jugendlichen an einem überregionalen NW-Wettkampf ist eine möglicherweise notwendige Spielverlegung sofort nach Bekanntwerden der Teilnahme zu beantragen Die Genehmigung einer Spielverlegung in der allgemeinen Klasse (Damen und Herren) auf einen Termin nach der offiziellen Ansetzungswoche ist kostenpflichtig (siehe Anlage 1, A 4 der FO des TTVB). Ausgenommen davon sind berechtigte Spielverlegungen gemäß G Spielwertungen 4.1. Mit Erreichen des Siegpunktes - unter Berücksichtigung der Spielfolge lt. Spielformular - ist das Spiel, sofern vom Staffelleiter mit den Mannschaften nicht die Durchführung aller Spiele lt. Spielformular vereinbart wurde, beendet Einzelspiele aus außerplanmäßig verlaufenen Mannschaftskämpfen werden für die Berechnung der TTR-Werte analog zum Punkt D 2.10 der WO des DTTB behandelt Bei verspätetem Spielbeginn (durch verspätetes Eintreffen der Gastmannschaft) ist der Gastgeber zu einer Wartezeit von 45 Minuten verpflichtet. Das Spiel ist bei verspätetem Eintreffen der Gastmannschaft während dieser Frist durchzuführen (aufzunehmen). Die Verspätung ist auf dem Spielbericht zu vermerken und vom Verursacher zu begründen Fehlt zur angesetzten Zeit der Gastgeber, ist die Gastmannschaft zu einer Wartezeit von 15 Minuten verpflichtet. Ist die Wartezeit verstrichen, obliegt dem Gast die Ausfertigung des Spielberichtes und dessen Eingabe in der offiziellen Online-Plattform Eine Neuansetzung kann der Staffelleiter nur vornehmen, wenn das Nichtantreten nachweislich durch nicht abwendbare höhere Gewalt verursacht wurde. Die diesbezügliche Beweispflicht obliegt der nicht angetretenen Mannschaft. Die Beweisführung ist spätestens 24 Stunden nach dem Spieltermin an den Staffelleiter zur Post zu geben, wobei Schriftform Bedingung ist. Kommt es zu einer Kampflos-Entscheidung durch den Staffelleiter, ist wie folgt zu verfahren: handelt es sich um ein Spiel der Hinrunde, so ist auch das Rückrundenspiel bei der angetretenen Mannschaft durchzuführen, handelt es sich um ein Spiel der Rückrunde, so hat die als Gast nicht angetretene Mannschaft dem Gegner dessen Fahrgeld aus der Hinrunde nach Anlage 1, A 5 der FO des TTVB zu erstatten. Tritt eine Mannschaft gegen den gleichen Gegner in beiden Runden nicht an oder versäumt sie das 3. Spiel der Gesamtrunde, wird sie gestrichen und ist erster Absteiger Analog zu G 4.5 ist zu verfahren, wenn der Gastgeber nicht antritt Muss ein Spiel aus von beiden Mannschaften nicht zu vertretenden Gründen (Brand, technischer Defekt der Lichtanlage o.ä.) abgebrochen werden, wird dieses durch den Staffelleiter neu angesetzt.

9 Anlage 1 zur Spielordnung des TTVB STRAFENKATALOG Auf der Grundlage des 17 der Satzung des TTVB (Erziehungs- und Disziplinarmaßnahmen) können die mit der Spielleitung und Kontrolle des Mannschaftsspielbetriebes beauftragten Organe des TTVB bei Verstößen gegen die Wettspielordnung (WO) des DTTB Internationalen Tischtennisregeln A oder B Spielordnung (SO) des TTVB folgende Sanktionen verhängen: 1. Ordnungsgebühren (Auszug aus der FO des TTVB, Anlage 1, Pkt. 5a) 1.1. Zurückziehung einer Mannschaft innerhalb der Saison zweifache Startgebühr 1.2. Nichtantreten einer Mannschaft einfache Startgebühr 1.3. unvollständiges Antreten einer Mannschaft - je nicht angetretenem Spieler in 3er- bzw. 6er-Mannschaften 1/3 der Startgebühr - je nicht angetretenem Spieler in 4er-Mannschaften 1/4 der Startgebühr 1.4. nicht termingemäße bzw. unvollständige Mannschaftsmeldung einfache Startgebühr 1.5. verspätete Eingabe des Spielergebnisses (SO E 3 und 4) 10, Antreten in nicht einheitlichen Trikots (WO A 5.1, nur Stammspieler) 6, nicht genehmigte Spielverlegung (SO G 3.1 und 3.2) 20, Genehmigung einer Spielverlegung nach dem offiziellen Termin (SO G 3.1) 10,00 2. Punkteabsprache bei 2.1. Einsatz nicht spielberechtigter SpielerInnen (WO Abschnitt B, SO D 6.2, 7.3, 8 und 10) 2.2. falscher Einzel- oder Doppelaufstellung (WO D 3 und 4) 2.3. nicht genehmigter Spielverlegung (SO G 3.1 und 3.2) 2.4. schuldhaftem Nichtantreten einer Mannschaft 2.5. schuldhaftem Spielabbruch durch eine Mannschaft 3. Mannschaftsstreichung bei 3.1. zweimaligem Nichtantreten gegen den gleichen Gegner bzw. Versäumen des 3. Spiels in der Saison 3.2. Begünstigung oder Benachteiligung einer Mannschaft durch Manipulation Mehrfachverstöße Wird durch mehrere Handlungen gegen Vorschriften oder eine Handlung gegen mehrere Vorschriften verstoßen, so ist jeder Verstoß zu ahnden. Besonders schwere Verstöße In Fällen besonders schwerwiegender oder wiederholt schwerer Verstöße können Ordnungsgebühren bis zu 500,- verhängt werden. Besonders schwerwiegend sind Verstöße, wenn sie vorsätzlich begangen werden und erhebliche negative Folgen für den TTVB haben. Wiederholt schwere Verstöße liegen vor, wenn gegen dieselbe Vorschrift während einer Spielzeit dreimal oder häufiger vorsätzlich verstoßen wurde. Zahlungsfälligkeit Verhängte Ordnungsgebühren sind innerhalb von 2 Wochen nach Zustellungsbescheid fällig und auf das TTVB-Konto zu überweisen. Rechtsbehelfe Gegen die zu begründenden und mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehenden Entscheidungen der für die Spielleitung zuständigen Organe des TTVB steht dem betroffenen Verein das Einspruchsrecht beim Sportgericht des TTVB zu. Der Einspruch ist innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung der Entscheidung mit Begründung beim Sportgericht einzulegen. Gleichzeitig ist der Nachweis über die Einzahlung der Einspruchsgebühr in Höhe von 30,- zu erbringen.

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