Fahrlehrerberuf mit eidg. Fachausweis

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1 Fahrlehrerberuf mit eidg. Fachausweis Dokumentation der ffs fahrlehrer fachschule Hans Peter Krieg Schulleiter Persönliches Exemplar für: - 1 -

2 Das Werk einschliesslich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ausserhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne schriftliche Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für die Vermietung, Ausleihen im Zusammenhang mit gewerblichen Zwecken, Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen, Einspeicherung und Weiterverarbeitung in elektronischen Systemen. Zuwiderhandlungen sind strafbar und verpflichten zu Schadenersatz

3 1. Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort 4 2 Berufsbild Fahrlehrer mit eidg. Fachausweis Kompetenzen für die Ausübung des Berufs Voraussetzungen für den Beginn der Ausbildung Zulassung zur Ausübung des Berufs Weiterbildung 6 3 Tätigkeitsfeld 6 4 Ausbildungskonzept Ausbildungsziel Ausbildung Ausbildungsform 8 5 Lehrplan / Kursinhalt 10 6 Programm Modul B Modul B Modul B Modul B Modul B Modul B Modul B Prüfung Fachausweis Fahrlehrer/in: erforderliche Kompetenzen für den Modulabschluss B 13 8 Organisation der Berufsbildung 14 9 Nächster Kursbeginn Ausbildungskosten Module Einschreibgebühren Absenzen Zahlungsmodalität Allgemeine Bedingungen Kursplätze und Durchführung Unterrichtsbesuch Versicherung Kündigung Abmeldung Anmeldung / Beratung Anmeldung Beratung Daten Infoveranstaltungen Portrait Das führende Kompetenzzentrum in der Schweiz Die ffs macht Schule ffs-lehrkräfte erstklassig ausgebildet Unsere Philosophie Unsere Referenz Adressen Ausbildungsorte Anfahrt mit dem Fahrzeug in die ffs Zürich Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln in die ffs Zürich

4 Anfahrt mit dem Fahrzeug in die ffs Burgdorf Informationsveranstaltung Inhalt Termine 22 1 Vorwort Das Berufsbild des Fahrlehrers/der Fahrlehrerin ist wie beinahe alle Berufe einem stetigen Wandel unterworfen. Die geltenden Grundlagen für die Ausbildung in diesem Beruf stammen aus der Mitte des letzten Jahrhunderts. Seit dieser Zeit hat sich die Mobilität der Menschen, das Verkehrsaufkommen, die damit zusammenhängenden Verkehrsvorschriften, das Verkehrsverhalten, die Motorfahrzeugtechnik, das Umweltbewusstsein etc. tiefgreifend verändert. Die Bestrebungen für eine verbesserte Verkehrssicherheit führten zu vermehrten Anstrengungen bezüglich erhöhten Anforderungen an die Ausbildung der Fahrzeuglenkenden. In besonderem Masse wird der Verkehrssinnbildung (Verkehrskunde) vermehrt Beachtung geschenkt. Zugleich haben sich die Auffassungen über Lehren und Lernen in den letzten Jahren weiter differenziert und vertieft. Eine solide Vorbereitung der künftigen Verkehrsteilnehmenden wird immer wichtiger. Personen die den Beruf des Fahrlehrers/der Fahrlehrerin ausüben wollen, brauchen selbst eine ziel-, prozess- und handlungsorientierte Schulung. Die Ausbildung dieser Fachkräfte ist deshalb auf eine neue Basis zu stellen. Das vorliegende, ab 2008 geltende Berufsbild entstand in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Fahrlehrer Verband (SFV), dem Bundesamt für Strassen (ASTRA), der Vereinigung der Strassenverkehrsämter der Schweiz (asa), der Schweizerischen Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) und dem Verband der Schweizerischen Fahrlehrerberufsschulen (VSFB)

5 2 Berufsbild Fahrlehrer mit eidg. Fachausweis 2.1 Kompetenzen für die Ausübung des Berufs Die sachgerechte Berufsausübung erfordert vom Fahrlehrer/Fahrlehrerin vielfältige Kompetenzen: Fachkompetenz Fahrlehrer/Fahrlehrerin verstehen ihre berufliche Tätigkeit als Beitrag zu einer umwelt-, sozial- und wirtschafsgerechten Mobilität verfügen über berufsrelevantes Fachwissen in den Bereichen Automobiltechnik, Physik, Unfallanalytik und Strassenverkehrsrecht sind geübt, Teilaspekte und punktuelles Fachwissen in einem grösseren Zusammenhang zu sehen und die Auswirkungen auf Menschen und Umwelt zu hinterfragen steuern ihr Fahrzeug in allen Situationen korrekt, beherrschen sämtliche Manövertechniken und fungieren durch ihr vorausschauendes Verhalten als Vorbild kennen die Einflussfaktoren auf Lernprozesse und können diese wirksam und nachhaltig initiieren, begleiten und evaluieren Methodenkompetenz Fahrlehrer/Fahrlehrerin verfügen über ein breites methodisches und fachdidaktisches Repertoire für die Vermittlung der geforderten Lerninhalte unter Berücksichtigung verschiedener Geschlechter und Altersgruppen kennen die Grenzen ihrer Fach- und Methodenkompetenz und wissen, wann welche Spezialisten und Spezialistinnen bei zu ziehen sind Sozialkompetenz Fahrlehrer/Fahrlehrerin sind gewohnt, mit Fahrschülerinnen und Fahrschülern zu diskutieren, zu argumentieren und gemeinsam Lösungen zu erarbeiten sind geübt, die geforderten Lerninhalte überzeugend zu präsentieren und Fahrschülerinnen/Fahrschüler für deren Anliegen zu sensibilisieren haben Einsicht in die Denkweise anderer Akteure sind bereit, ihr Wissen und ihre Erfahrung weiterzugeben und die verkehrsrelevanten Kompetenzen zu fördern Selbstkompetenz Fahrlehrer/Fahrlehrerin sind sich bewusst, dass Verkehrssinn, Einfühlungs- und Wahrnehmungsvermögen Schlüsselqualifikationen sind, die der individuellen und regelmässigen Übung und Überprüfung bedürfen sind offen gegenüber innovativen und technischen Entwicklungen haben die Bereitschaft, sich regelmässig weiterzubilden - 5 -

6 2.2 Voraussetzungen für den Beginn der Ausbildung Das Absolvieren der Ausbildung zum/zur Fahrlehrer/Fahrlehrerin ist an folgenden Eingangsvoraussetzungen gebunden: Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis einer mindestens 3-jährigen Grundbildung oder ein von der QS-Kommission als gleichwertig erachteter Ausweis Besitz des unbefristeten Führerausweises Kat. B seit mindestens 3 Jahren und die Berechtigung zum berufsmässigen Personentransport (BPT) einwandfreier Leumund Gute Sprachkenntnisse (Deutsch) in Wort und Schrift Rasche Auffassungsgabe, objektive Selbstkritik Bereitschaft zum Selbststudium Durchschnittliche PC-Anwenderkenntnisse (Word, Excel, Präsentationstechnik, Internet) Internetanschluss, Mailadresse 2.3 Zulassung zur Ausübung des Berufs Die endgültige Zulassung zur berufsmässigen Erteilung von Fahrunterricht obliegt der zuständigen Zulassungsbehörde. Zulassungsbedingungen: Gültiger eidgenössischer Fachausweis Fahrlehrer/Fahrlehrerin Seit mindestens drei Jahren im Besitz des unbefristeten Führerausweises der Kategorie B. Während dieser Zeit ohne eine verkehrsgefährdende Verletzung von Verkehrsvorschriften Motorfahrzeuge geführt Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport nach Artikel 25 VZV Gewähr für eine einwandfreie Berufsausübung aufgrund des bisherigen Verhaltens 2.4 Weiterbildung Fahrlehrer/Fahrlehrerinnen haben die Möglichkeit, durch den Besuch zusätzlicher Module folgende Abschlüsse zu erreichen: Modulabschluss A: Motorräder (Voraussetzung für den Fahrlehrerausweis Kategorie A) Modulabschluss C: Schwere Motorwagen mit Anhänger (Voraussetzung für den Fahrlehrerausweis Kategorie C) Weiterbildung zum/zur Moderator/Moderatorin (2. Phase) Weiterbildung zum Unternehmer/zur Unternehmerin (Selbständige Führung eines Fahrschul-Betriebes) Weitere Abschlüsse gemäss Laufbahnen innerhalb des modularen Baukastens Verkehr 3 Tätigkeitsfeld eigene Fahrschule für Auto, Motorrad, Lastwagen, Car Theorie für Nothilfekurse, Verkehrsrecht, Verkehrskunde Zweiphasenausbildung Auto Mobilität im Alter Delinquentenschulung Jugendfahrschullager Weiterbildung für alle Fahrzeuglenker Fahrlehrer > Verkehrslehrer > Verkehrspädagoge Instruktor Schleuder Schulen Verbandstätigkeiten - 6 -

7 4 Ausbildungskonzept FL Kategorie A FL Kategorie B FL Kategorie C A 8 Prüfung 6 Std A 7 Ausbildungspraktikum 3 Fahrschüler 120 Std A 6 Verkehrssinnbildung, Verhalten im Verkehr Ausbildungsplanung 48 Std A 4 Motorradtechnik und Physik Ausbildungsplanung 40 Std B 8 Prüfung 6 Std B 7 Ausbildungspraktikum 5 Fahrschüler Std B 6 Verhalten im Verkehr Ausbildungsplanung des praktischen Fahrunterrichts 80 Std B 5 Verkehrssinnbildung 200 Std B 4 Automobiltechnik und Physik Ausbildungsplanung 60 Std B 3 Rechtliche Grundlagen - Lernveranstaltungen planen und durchführen 120 Std B 2 Kommunikation und Lernatmosphäre 80 Std B 1 Lernprozesse 80 Std C 8 Prüfung 7 Std C 7 Ausbildungspraktikum 3 Fahrschüler Std C 6 Verkehrssinnbildung und Verhalten im Verkehr Ausbildungsplanung des prakt. Fahrunterrichts 60 Std C 4 Nutzfahrzeugtechnik, Fahrphysik und Ladung - Ausbildungsplanung 120 Std C 3 Rechtliche Grundlagen Lernveranstaltungen planen und durchführen 120 Std - 7 -

8 4.1 Ausbildungsziel In der Ausbildung zur Fahrlehrerin / zum Fahrlehrer werden die Grundlagen erworben, um andere Menschen in der Verkehrsumwelt zu bilden, beraten und ihnen bei Schwierigkeiten Hilfestellung anzubieten. 4.2 Ausbildung Die Ausbildung zum Fahrlehrer/zur Fahrlehrerin der Kategorie B erfolgt über den qualifizierten Nachweis von insgesamt 7 definierten Handlungskompetenzen (Modulen), die über das Bildungsangebot der Fahrlehrer Fachschule Zürich, ffs erworben werden können. Anderweitig erworbene, äquivalente Lernleistungen können ebenfalls anerkannt werden, wenn sie dokumentiert sind. Bei defizitären Bildungsvoraussetzungen bleiben entsprechende Auflagen vorbehalten. Nachfolgende Handlungskompetenzen sind für die Zulassung zur Abschlussprüfung nachzuweisen: Lernprozesse: Die Lernenden kennen die Einflussfaktoren auf Lernprozesse und können diese wirksam und nachhaltig initiieren, begleiten und evaluieren Kommunikation und Lernatmosphäre: Die Lernenden kennen geeignete Gesprächs- und Kommunikationsformen und können diese anwenden. Sie sind fähig, eine positive Lernatmosphäre zu schaffen und eine optimale Beziehung zwischen Lehrenden und Lernenden zu gestalten Rechtliche Grundlagen Lernveranstaltungen planen und durchführen: Die Lernenden können eine Lernveranstaltung im Bereich Strassenverkehrsrecht planen, durchführen und evaluieren Automobiltechnik und Physik Ausbildungsplanung: Die Lernenden sind fähig, auf der Basis der vermittelten theoretischen Grundlagen der Automobiltechnik Ausbildungsabläufe zu planen und diese erworbenen Fähigkeiten auf die gesamte Ausbildungsplanung zu übertragen Verkehrssinnbildung: Die Lernenden können die Elemente der Verkehrssinnbildung ü- berzeugend vermitteln und diesbezügliche Einstellungen und Haltungen bei Fahrschülerinnen/Fahrschülern entwickeln und festigen Verhalten im Verkehr - Ausbildungsplanung des praktischen Fahrunterrichts: Die Lernenden können sich unter Einbezug der aktuellen Verkehrsregeln und der Verkehrskunde in der heutigen Mobilität vorbildlich verhalten und stellen dadurch eine diesbezügliche Wirkung auf die Auszubildenden sicher. Sie sind fähig, Ausbildungssequenzen der praktischen Fahrausbildung entsprechend zu planen Ausbildungspraktikum: Die Lernenden sind in der Lage, unter Aufsicht der Berufsschule 5 Fahrschülerinnen/Fahrschüler vollumfänglich und prüfungsreif auszubilden. 4.3 Ausbildungsform Die einzelnen Handlungskompetenzen werden in modularer Form angeboten, d.h., jedes der 7 Module enthält die dafür notwendigen theoretischen, praktischen und übungsmässigen Grundlagen. Am Ende jedes Moduls wird ein Kompetenznachweis durchgeführt. Wird dieser erfolgreich abgeschlossen, erhalten die Lernenden ein Zertifikat. Die Reihenfolge des Besuchs der Module ist grundsätzlich offen, wird aber wo notwendig in den entsprechenden Modulidentifikationen definiert. Die Lernenden bestimmen selbst, in welchen zeitlichen Abständen sie diese 7 Module absolvieren wollen. Je nach beruflicher und privater Belastung kann dies auf direktem Weg (in der von der Ausbildungsorganisation definierten Zeit) geschehen oder eben individuell verlängert werden. Jedes Modul hat aber eine Gültigkeitsdauer (Verfalldatum). Nach dieser Zeit kann man sich dieses Modul nicht mehr anrechnen lassen

9 Die Fahrlehrer Fachschule Zürich, ffs bietet grundsätzlich alle Module an. Module, die auch für andere Abschlüsse an anderen Schulen angeboten werden und nach dem zertifizierten Schweizerischen Baukastensystem organisiert sind, gelten als gleichwertig. Umgekehrt können die Berufsschulen Teilnehmende in die Kurse aufnehmen, die einzelne Module für andere Abschlüsse oder als Weiterbildung besuchen möchten

10 5 Lehrplan / Kursinhalt Modul Fachtitel Lektionen Selbstlernzeit Abschlussprüfung Nr. schriftl. mündl. prakt. B1 Lernprozesse 80 ca. 40 X B2 Kommunikation, Lernatmosphäre 80 ca. 40 X B3 Rechtliche Grundlagen 120 ca. 120 X X Lernveranstaltungen planen und durchführen B4 Automobiltechnik und Physik-Ausbildungsplanung 60 ca. 40 X B5 Verkehrsbildung 200 ca. 100 X X B6 Verhalten im Verkehr- 80 ca. 40 X X Ausbildungsplanung des praktischen Fahrunterrichts B7 Ausbildungspraktikum 250 ca. 100 X 6 7 Programm 7.1 Modul B1 Die Lernenden können Einflussfaktoren auf Lernprozesse nennen und erläutern unterschiedliche Lernvoraussetzungen für den Theorie- und Fahrunterricht erläutern Ursachen und Folgen von Über- und Unterforderung nennen und erläutern Verschiedene Methoden zum Initialisieren und Begleiten von Lernprozessen nennen, mit Beispielen erläutern und anwenden die Bedeutung der Selbstverantwortung für Lernprozesse erklären und sind fähig, Fahrschülerinnen/ Fahrschüler zum selbständigen Lernen anzuleiten verschiedene Hilfsmittel zur Unterstützung der Lernprozesse adäquat einsetzen Anzeichen von Prüfungsangst benennen und sind in der Lage, angemessen darauf zu reagieren die Grundsätze des Feedbacks wiedergeben, erläutern und anwenden die eigene Lernbiographie analysieren und erklären 7.2 Modul B2 Die Lernenden können einige wichtige Kommunikationsmodelle (z.b. Schulz von Thun) nennen und anhand von Beispielen erläutern das eigene Kommunikationsverhalten verstehen und anhand eines Modells erklären die Grundsätze der verbalen und nonverbalen Kommunikation erklären und anwenden Kommunikationsprozesse in Gruppen oder bei Einzelpersonen in Gang bringen, analysieren und beeinflussen Interventionsstrategien bei Konflikten nennen, erläutern und umsetzen Die eigenen Gefühle beobachten und konstruktiv damit umgehen Verschiedene Visualisierungsmöglichkeiten anwenden

11 7.3 Modul B3 Die Lernenden verstehen die für den theoretischen und praktischen Fahrunterricht relevanten rechtlichen Grundlagen (Strassenverkehrsgesetz, entsprechende Verordnungen), können diese didaktisch aufbereiten und zielgruppengerecht vermitteln können aktuelle Themen der Verkehrspolitik nennen und dazu Stellung nehmen können die Fragen zur Planung einer Theorielektion wiedergeben (didaktische Analyse) können speziell die Lernziele des Theorieunterrichts nennen und ausformulieren können den Unterrichtsstoff gliedern und in Lerneinheiten aufteilen können den Lernstand der Fahrschülerinnen/Fahrschüler ermitteln verstehen verschiedene Unterrichtsmethoden des handlungsorientierten Unterrichts (Präsentation, Moderation, Gruppenarbeiten, etc.) und können diese adäquat einsetzen können grundlegende lerntheoretische Überlegungen zum Einsatz verschiedener Unterrichtsmedien erläutern können die gängigen Unterrichtsmedien im Unterricht adäquat einsetzen 7.4 Modul B4 Die Lernenden können physikalische Vorgänge und Zusammenhänge an praktischen Beispielen aus der Automobiltechnik und dem Fahrzeugbetrieb beschreiben einfache Berechnungsbeispiele zu Bewegungslehre, Statik und Dynamik mittels üblicher Hilfsmittel (Taschenrechner und Formelsammlung) lösen einfache theoretische Grundlagen einiger wichtiger Systeme im Personenwagen (als Grundlage dient ein Serienwagen-Verkaufsprospekt) benennen und erklären die einschlägigen rechtlichen Bestimmungen zu Fahrzeugen nennen und erläutern auf der Grundlage der erworbenen Kenntnisse eine Ausbildungssequenz planen und nachfolgend auf dieser Basis die gesamte Ausbildungsplanung (Theorie und Praxis) für Fahrschülerinnen und Fahrschüler entwerfen Lernziele und Lernsequenzen definieren und geeignete Lehr- und Lernmethoden auswählen 7.5 Modul B5 Die Lernenden können die Funktion der Sinnesorgane und Grundsätze des verkehrsspezifischen Beobachtens sowie Zusammenhänge zwischen Wahrnehmung und Reaktion erläutern verstehen (= Wissen) und erkennen (= Wahrnehmungstraining) die verkehrsbedeutsamen Elemente in der Umwelt kennen die Grundformen und Eigenarten von Bewegungs- und Verkehrsabläufen (Fahren und Verkehren) können die Regeln (Gebote) für das rücksichtsvolle und verantwortungsbewusste Verhalten im Strassenverkehr nennen und erläutern können die Grundsätze einer umweltschonenden Fahrweise erklären können sich mit unvorhergesehenen Gefahren im Strassenverkehr geistig auseinandersetzen und sich die zweckmässigen Reaktionen darauf vorstellen können die möglichen Gefahren, Wirkungen und Folgen bei der Einnahme von Alkohol, Medikamenten oder Drogen nennen und beschreiben verfügen über ein Methodenrepertoire, um die Themen der Verkehrssinnbildung zu vermitteln können Unfallbilanzen analysieren und interpretieren, die häufigsten Ursachen von Unfällen nennen und deren mögliche Auswirkungen erläutern, um so das nötige Verständnis für die Verkehrskunde zu erreichen

12 können mit Hilfe der taktischen Regeln Unfallsituationen analysieren und Lösungsvorschläge für das Vermeiden von Unfällen erarbeiten können die Verhaltensregeln, Massnahmen und Vorschriften bei Unfällen nennen und richtig anwenden können die lebensrettenden Sofortmassnahmen, Verhaltensregeln sowie Hilfsmassnahmen an verletzten Personen nennen und richtig anwenden 7.6 Modul B6 Die Lernenden können die Ursachen und Mechanismen bei der Entstehung des Selbstbildes sowie der Beharrungs- und Aufwertungstendenz diesbezüglich erklären und deren Bedeutung ermessen Ursachen, Auswirkungen und Bewältigungsmöglichkeiten von Stress, Ärger und Aggression nennen, erläutern und auf Grund eigener reflektierter Erfahrung Stellung dazu nehmen ihr eigenes Selbstbild und die eigenen sozial schädlichen Impulse im Zusammenhang mit ihrer Rolle als Fahrlehrer/Fahrlehrerin und im Rahmen des Verkehrsgeschehens reflektieren und Konsequenzen für ihr Verhalten ableiten bei der Fahrprobe die kategoriespezifischen Verkehrsregeln konsequent anwenden bei der Fahrprobe die Regeln des partnerschaftlichen und umweltbewussten Fahrens anwenden die Zusammenhänge und Auswirkungen einer Vorbildfunktion erläutern Ausbildungssequenzen der Vor-, Grund-, Haupt- und Perfektionsschulung ortskundig planen 7.7 Modul B7 Die Lernenden können die Gesamtheit der theoretischen und praktischen Ausbildung auf der Grundlage der Module B1 B6 planen, durchführen und evaluieren das Verhalten der Fahrschülerinnen und Fahrschüler im gemischten Verkehr mit verschiedenen Verkehrssituationen beurteilen

13 8 Prüfung 8.1 Fachausweis Fahrlehrer/in: erforderliche Kompetenzen für den Modulabschluss B Modul B1. Lernprozesse: Die Lernenden kennen die Einflussfaktoren auf Lernprozesse und können diese wirksam und nachhaltig initiieren, begleiten und evaluieren. Modul B2. Kommunikation und Lernatmosphäre: Die Lernenden kennen geeignete Gesprächs- und Kommunikationsformen und können diese anwenden. Sie sind fähig, eine positive Lernatmosphäre zu schaffen und eine optimale Beziehung zwischen Lehrenden und Lernenden zu gestalten. Modul B3. Rechtliche Grundlagen Lernveranstaltungen planen und durchführen: Die Lernenden können eine Lernveranstaltung im Bereich Strassenverkehrsrecht planen, durchführen und evaluieren. Modul B4. Die Lernenden sind fähig, auf der Basis der vermittelten theoretischen Grundlagen der Automobiltechnik Ausbildungsabläufe zu planen und diese erworbenen Fähigkeiten auf die gesamte Ausbildungsplanung zu übertragen. Modul B5. Verkehrssinnbildung: Die Lernenden können die Elemente der Verkehrssinnbildung überzeugend vermitteln und diesbezügliche Einstellungen und Haltungen bei Fahrschülern und Fahrschülerinnen entwickeln und festigen. Modul B6. Verhalten im Verkehr Ausbildungsplanung des praktischen Fahrunterrichts: die Lernenden können sich unter Einbezug der aktuellen Verkehrsregeln und der Verkehrskunde in der heutigen Mobilität vorbildlich verhalten und stellen dadurch eine diesbezügliche Wirkung auf die Auszubildenden sicher. Sie sind fähig, Ausbildungssequenzen der praktischen Fahrausbildung entsprechend zu planen. Modul B7: Ausbildungspraktikum: Die Lernenden sind in der Lage, unter Aufsicht der Berufsschule fünf Fahrschüler oder Fahrschülerinnen vollumfänglich und prüfungsreif auszubilden. Modul B8: Prüfung: Zusammenfassen der erworbenen Teilqualifikationen in eine umfassende Fahrlehrer/Fahrlererinnen so auszubilden, dass sich diese regelkonform, sicher, partnerschaftlich, umweltbewusst und verantwortungsvoll im Strassenverkehr bewegen

14 9 Organisation der Berufsbildung Niveau 5 z.b. Eidg. Nachdiplom NDS Niveau 4 z.b. Eidg. Diplom Fachhochschule / Universität / ETH Niveau 3 Tertiärstufe z.b. Eidg. Fachausweis höhere Fachschulen Niveau 2 Sekundärstufe II z.b. Berufslehre / Matur und/oder edupool.ch Eidg. Fähigkeitsausweis Höhere Fachprüfung (HFP) Berufsprüfung Sachbearbeitung Niveau 1 Sekundarstufe I z.b. Volkshochschule Vorbereitung 10 Nächster Kursbeginn Kurs Nr. Kursbeginn Modul Kursort Januar 2008 B1 Zürich Januar 2008 B2 Zürich Februar 2008 B1 Burgdorf Februar 2008 B1 Zürich Februar 2008 B2 Bern März 2008 B1 Chur März 2008 B2 Burgdorf März 2008 B3 Zürich Kurszeiten Wochentag Tageszeit

15 11 Ausbildungskosten 11.1 Module Modul eine Zahlung zwei Zahlungen drei Zahlungen vier Zahlungen B1 Ca. CHF 2'800.- B2 Ca. CHF 2'800.- B3 Ca. CHF 4'200.- B4 Ca. CHF 2'100.- B5 Ca. CHF 7'000.- B6 Ca. CHF 2'800.- B7 Ca. CHF 9'800.- Die Preise sind vorläufige Richtpreise und daher noch nicht definitiv festgelegt. Änderungen vorbehalten Einschreibgebühren Die Einschreibgebühren pro Modul belaufen sich auf CHF Zahlbar nach Erhalt der Kursbestätigung. Diese Gebühr ist im Schulgeld inbegriffen, verfällt jedoch bei Nichteintritt Absenzen Die Ausbildungskosten können nicht reduziert werden, wenn die Ausbildung aus persönlichen Gründen nur teilweise besucht wird Zahlungsmodalität Die Kosten für die Ausbildungen werden in einer Zahlung oder gemäss Ihren Wünschen in Ratenzahlungen fakturiert und sind innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. 12 Allgemeine Bedingungen 12.1 Kursplätze und Durchführung Um unsere Kurse unter optimalen Bedingungen durchführen zu können, legen wir für jedes Lernangebot eine minimale und eine maximale Teilnehmerzahl fest. Die Schulleitung entscheidet 4 Wochen vor Ausbildungsbeginn über die Durchführung des Lehrgangs Unterrichtsbesuch Voraussetzung für den Erfolg ist ein regelmässiger Unterrichtsbesuch. Die minimale Präsenzpflicht beträgt 90% der Gesamtstunden Versicherung Versicherung ist Sache der Studierenden. Das Benutzen der Anlagen der ffs erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann die ffs nicht haftbar gemacht werden Kündigung Jede Kündigung bedarf der schriftlichen, eingeschriebenen Form

16 12.5 Abmeldung Eine Abmeldung eines Kurses ist immer mit administrativem Aufwand verbunden. Je nach Abmeldezeitpunkt können wir Ihnen das Kursgeld ganz oder teilweise erlassen. 13 Anmeldung / Beratung 13.1 Anmeldung Das Anmeldeformular können Sie bei Frau Véronique Berger, Sekretariat, Tel anfordern oder direkt im Internet unter herunterladen und ausgefüllt mit allen Beilagen an uns senden. Für eine Anmeldung benötigen wir folgende Unterlagen: Anmeldeformular tabellarischer Lebenslauf 2 Passphotos Motivationsschreiben von max. einer A4-Seite Sie erhalten innert Wochenfrist eine schriftliche Eingangsbestätigung. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Einganges berücksichtigt Beratung Wir bieten Ihnen eine unverbindliche und kostenlose Beratung an. Bitte reservieren Sie sich telefonisch einen Termin bei Frau Véronique Berger, Sekretariat, Tel Unser Schulleiter Herr Hans Peter Krieg wird Sie gerne beraten. Detaillierte Informationen erhalten Sie auch an unseren kostenlos durchgeführten Infoabenden. Die aktuellen Daten finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage Daten Infoveranstaltungen 29. Oktober 2007, bis ca Uhr ffs Fahrlehrer Fachschule, Sieberstrasse 5, 8055 Zürich

17 14 Portrait 14.1 Das führende Kompetenzzentrum in der Schweiz Die ffs gilt seit über 50 Jahren als die erfahrenste Fahrlehrer Fachschule der Schweiz mit inzwischen über 1000 ausgebildeten Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, die Fahrlehreraubildung auf allen Ebenen zu optimieren. Mit Kompetenz und Infrastruktur schaffen wir hervorragende Bedingungen für die Aus und Weiterbildung von Fahrlehrern oder anderen Fachleuten die sich mit den Themen Verkehr oder Verkehrssicherheit professionell auseinandersetzen. Wir arbeiten eng mit dem schweizerischen Fahrlehrerverband (SFV) zusammen und öffnen uns so den speziellen Bedürfnissen dieses anforderungsreichen Berufsstandes. Dabei schmelzen fachliche und wirtschaftliche Kompetenzen zusammen und tragen so erfolgreich zur zukunftsgerechten Weiterentwicklung des Fahrlehrerberufes bei Die ffs macht Schule Fahrlehrer sind Praktiker. Darum muss die theoretische Ausbildung spannend, schnörkellos und vor allem praxisorientiert aufgebaut sein. Wir tun alles um sie spannend und abwechslungsreich zu gestalten. Dank unserer Erfahrung, modernster technischer Einrichtung und einer idealen Lernumgebung gelingt uns das sehr gut. Wir haben allerbeste Erfolgsquoten bei den Abschlussprüfungen ffs-lehrkräfte erstklassig ausgebildet Schon in der Ausbildung erkennt man die Vielseitigkeit des Fahrlehrerberufes. Erfahrene Lehrbeauftragte aus der Praxis, mit ausgefeilter Methodik, legen ein solides Ausbildungsfundament zum anspruchsvollen Fahrlehrerberuf. Der Wille zur eigenen Weiterbildung in allen fachlichen, methodischen und didaktischen Fächern zeichnen die erstklassig qualifizierten Fachlehrer und Fachlehrerinnen der ffs aus. Neben Räumen für Gruppenarbeiten, stehen zwei vollständig eingerichtete Klassenzimmer zur Verfügung. Wir arbeiten mit klassischen und modernsten elektronischen Schulungssystemen. Wer als Profi tagtäglich den hohen Anforderungen im Strassenverkehr bestehen will und mit dem Auto sein Auskommen verdienen will, für den ist die ffs mit dem staatlich geprüften Angebot genau richtig Unsere Philosophie Visionen zu realisieren heisst für uns, zukünftige Entwicklungen vorauszusehen um rechtzeitig handeln zu können um für die sich wandelnden Ansprüche gerüstet zu sein. Dabei helfen uns die langjährigen Erfahrungen des Verlag Heinrich Vogel in der Entwicklung von beispielhaften Lehrmitteln mit wegweisendem Charakter für den schweizerischen Fahrschulmarkt. Unsere Qualitätsbemühungen beruhen auf Regeln, dass wir unsere Kunden zufrieden stellen wollen durch Qualitätssysteme und Dienstleistungen die seinem Bedarf und seinem zukünftigen Beruf entsprechen Unsere Referenz Fahrlehrerberufsschule seit 1953 Über 1000 Fahrlehrer ausgebildet Unzählbare Weiterbildungskurse für Fahrlehrer durchgeführt Über Phasen-Moderatoren ausgebildet

18 15 Adressen ffs fahrlehrer fachschule Sieberstrasse Zürich Sekretariat ffs: Frau Véronique Berger Tel: Fax: Mail: veronique.berger@fahrlehrerfachschule.ch Web: Schulleiter ffs: Herr Hans Peter Krieg Telefon: oder Telefon: Natel: Mail: hpkrieg@fahrlehrerfachschule.ch 15.1 Ausbildungsorte ffs fahrlehrer fachschule Sieberstrasse Zürich ffs fahrlehrer fachschule Einschlagweg Burgdorf

19 ffs fahrlehrer fachschule Anfahrt mit dem Fahrzeug in die ffs Zürich Von Bern, Basel & Winterthur Der Transitstrecke Richtung Chur folgen. Diese am Abzweig Affoltern a.a rechts in die Kaltbreitestrasse verlassen. Den Goldbrunnenplatz überqueren und der Beschilderung Friedhof Uetliberg folgen. Nach 500 Metern links der Beschilderung Im Tiergarten folgen. Parkmöglichkeit in der Tiefgarage. Von Chur Der Transitstrecke Richtung Bern, Basel folgen. Nach der BP Tankstelle hinter dem Bahnhof Wiedikon links in die Kalkbreitestrasse abbiegen. Den Goldbrunnenplatz überqueren und der Beschilderung Friedhof Uetliberg folgen. Nach 500 Metern links der Beschilderung Im Tiergarten folgen. Parkmöglichkeit in der Tiefgarage

20 Von Chur Von Bern, Basel & Winterthur Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln in die ffs Zürich Sehr empfehlenswert: Ab Hauptbahnhof Zürich mit der S10/Üetlibergbahn, Gleis 2 alle 10 Minuten. Vom HB-Zürich vier Haltestellen bis Station Friesenberg. Fahrzeit 6 Minuten. 3 Minuten Fussweg bis zur ffs. Buslinie 32 in Richtung Strassenverkehrsamt nehmen. Aussteigen an der Haltestelle Friesenberg. 3 Minuten Fussweg bis zur ffs. Von der Transitstrecke nach der BP- Tankstelle links in die Kalkbreitestrasse Von der Transitstrecke rechts in die Kalkbreitestrasse in Richtung Affoltern a. A. abbiegen

21 ffs fahrlehrer fachschule Anfahrt mit dem Fahrzeug in die ffs Burgdorf Autobahnausfahrt Kirchberg, Richtung Burgdorf Beim 1. Kreis Richtung Transit, alles der Hauptstrasse Richtung AMP. Am Hallenbad / Markthalle vorbei. Beim Restaurant Landhaus Richtung Heimiswil/AMP. Nach 400 m Richtung Burgdorf Süd / Minigolf. Bei der Minigolfanlage Fahrschule Fred Eichenberger. Richtung Oberburg Von Krauchthal beim Lichtsignal geradeaus Richtung Bahnhof. Von Hasle-Rüegsau bei Lichtsignal Richtung Bahnhof. Nach dem Bahnübergang Richtung Burgdorf (bei der Mercedes Garage). Bei der Minigolfanlage Fahrschule Fred Eichenberger

22 16 Informationsveranstaltung 16.1 Inhalt Wir stellen das Berufsbild, die Marktsituation und die Zukunftsaussichten der Fahrlehrer/innen vor. Wir erläutern die Voraussetzungen, die zur Berufsausübung notwendig sind und geben Ihnen den Überblick über die Fahrlehrerausbildung, Inhalte und Verlauf der Ausbildungszeit. Wir informieren Sie über das administrative Vorgehen von der Gesuchsstellung bis zur Abschlussprüfung. Wir beantworten Ihre persönlichen Fragen. Dabei präsentieren wir unsere Schule. Die Veranstaltung ist gratis und ohne Verpflichtungen! Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir freuen uns auf Sie Termine 29. Oktober 2007, ffs Fahrlehrer Fachschule, Sieberstrasse 5, 8055 Zürich Uhr ca Uhr Anmeldung zur Ausbildung zum Fahrlehrerberuf

23 Anrede NAME VORNAME Geburtsdatum Strasse, Nr. PLZ/Ort Telefon P Handy Heimatort Beruflicher Werdegang Schulen..... Lehre als zusätzliche Ausbildungen.. gegenwärtige Tätigkeit.. Führerausweiskategorien Besondere Interessen / Hobbys.. Ort / Datum / Unterschrift.. Beilage: Strassenverkehrsamt Kopie Bestätigung über die bestandene Vorprüfung vom Passfoto Kopie Führerausweis

24 ffs fahrlehrer fachschule Sieberstrasse Zürich Telefon: Fax: info@fahrlehrerfachschule.ch Homepage:

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