GRUNDSÄTZE DER AUSFÜHRUNG VON AUFTRÄGEN (DURCHFÜHRUNGSPOLITIK) DER VALARTIS BANK (AUSTRIA) AG

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1 GRUNDSÄTZE DER AUSFÜHRUNG VON AUFTRÄGEN (DURCHFÜHRUNGSPOLITIK) DER VALARTIS BANK (AUSTRIA) AG INHALTSVERZEICHNIS 1. Einleitung 2 2. Inkrafttreten 2 3. Anwendungsbereich der Durchführungspolitik Persönlicher Geltungsbereich Sachlicher Geltungsbereich 3 4. Vorrang von Kundenanweisungen 3 5. Auswahlkriterien Preis Kosten Ausführungsgeschwindigkeit Ausführungswahrscheinlichkeit Abwicklungswahrscheinlichkeit Auftragsumfang Art des Auftrags Alle sonstigen relevanten Aspekte 5 6. Gewichtung der Auswahlkriterien 5 7. Auftragserteilung und -bearbeitung 5 8. Abweichende Ausführungen 6 9. Zusammenlegung von Aufträgen Ausführung von Kundenaufträgen - Ausführungsart Ausführung des Festpreisgeschäftes Ausführung des Kommissionsauftrages Weiterleitung von Kundenaufträgen Ausführung Ausserhalb aeines geregelten Marktes Vereinbarte Anwendung der Durchführungspolitik Überprüfung der Wahrung der Durchführungsgrundsätze Publizierung dieser Grundsätze Kontaktmöglichkeiten 9 Juni 2015 Seite 1 von 9

2 1. EINLEITUNG Im Einklang mit den Vorgaben des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2007 (in weiterer Folge als WAG 2007 bezeichnet) hat die Valartis Bank (Austria) AG Grundsätze der Ausführung von Aufträgen (in weiterer Folge als Durchführungspolitik bezeichnet) festgelegt. Diese regelt die Prinzipien und Maßnahmen der Ausführung von Kundenaufträgen zum Erwerb und zur Veräußerung von Finanzinstrumenten gemäß 1 Z 6 WAG 2007 im bestmöglichen Interesse des Kunden. Ziel der Durchführungspolitik der Valartis Bank (Austria) AG (in weiterer Folge als VBA bezeichnet) ist es, gleichbleibend das bestmögliche Ergebnis für die Kunden zu erreichen. Die VBA führt alle Aufträge im Sinne ihrer Durchführungspolitik durch, kann aber keine Garantie dafür übernehmen, dass für jeden einzelnen Auftrag tatsächlich das bestmögliche Ergebnis erreicht wird. Die vorliegende Durchführungspolitik beschreibt die getroffenen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der hohen Qualitätsansprüche der Auftragsdurchführung durch die VBA und die Sicherstellungsmaßnahmen, damit die Grundsätze dieser Durchführungspolitik gewahrt werden. Die vorliegenden Ausführungen über die Durchführungspolitik der VBA dienen ausschließlich der Kundeninformation und kann damit keine Vereinbarungen zwischen der VBA und ihren Kunden begründen bzw. bestehende Verträge abändern. 2. INKRAFTTRETEN Die Durchführungspolitik der VBA gilt ab dem 1. Juli ANWENDUNGSBEREICH DER DURCHFÜHRUNGSPOLITIK 3.1. Persönlicher Geltungsbereich Als Kunde der VBA gilt jeder Kunde isd 1 Z 12 WAG 2007, der der VBA im Rahmen seiner bestehenden Geschäftsbeziehung einen Auftrag zum Kauf oder Verkauf ivm einem Finanzinstrument gemäß 1 Z 6 WAG 2007 erteilt. Die Ausführungsgrundsätze der VBA gelten für folgende Kundenkategorien im Sinne des WAG 2007: a. Privatkunden isd 1 Z 14 WAG 2007, b. professionelle Kunden isd 1 Z 13 ivm 58 Abs 1 WAG Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des WAG 2007 ist die Durchführungspolitik der VBA für Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten von geeigneten Gegenparteien isd 60 WAG 2007 nicht anzuwenden. Juni 2015 Seite 2 von 9

3 3.2. Sachlicher Geltungsbereich Die Durchführungspolitik erfasst die Auftragsausführung durch die VBA sowie die Auftragsweiterleitung an andere Intermediäre zur Ausführung. Die Grundsätze dieser Durchführungspolitik finden ebenfalls Anwendung, wenn es zur Ausführung von Wertpapiergeschäften im Rahmen einer etwaigen Portfolioverwaltung isd 1 Z 1a lit d ivm 3 Abs 2 Z 2 WAG 2007 kommt. Ausführung im Sinne der Durchführungspolitik bedeutet, dass die VBA auf Grundlage des Kundenauftrages für Rechnung des Kunden mit einer anderen Partei auf einem regulierten Markt oder außerhalb des regulierten Markts ein entsprechendes Ausführungsgeschäft ( Kommissionsgeschäft ) über ein Finanzinstrument isd 1 Z 6 WAG 2007 abschliesst. In Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen des WAG 2007 findet die Durchführungspolitik hingegen keine Anwendung auf die Ausgabe und Rücknahme von Investmentfondsanteilen über die jeweilige Depotbank. Zudem gelten die nachfolgenden Ausführungsgrundätze nicht, wenn die VBA und ein Kunde für ein einzelnes Geschäft einen festen Preis ( Festpreisgeschäft ) vereinbaren. 4. VORRANG VON KUNDENANWEISUNGEN Anweisungen der Kunden isd 52 Abs 4 WAG 2007 geniessen Vorrang gegenüber den in der Durchführungspolitik geregelten Grundsätzen der Auftragsdurchführung. Bei Erteilung einer Anweisung durch den Kunden ist die VBA von den Regelungen der Durchführungspolitik befreit. Die VBA weist isd 54 Abs 2 Z 3 WAG 2007 ausdrücklich darauf hin, dass eine Kundenanweisung zu einer Abweichung von den Regelungen der Durchführungspolitik führen kann und somit unter Umständen nicht die Grundsätze dieser Durchführungspolitik gewahrt werden können. Die VBA berücksichtigt beispielsweise die vom Kunden erteilten Anweisungen bezüglich des Ausführungsplatzes. Anweisungen können auch auf die Art und Weise der Ausführung bezogen sein, ohne die Vorgabe eines konkreten Ausführungsplatzes durch den Kunden zu beinhalten. Dies betrifft insbesondere Handelszusätze bei Wertpapierorders wie zum Beispiel Kauf- bzw. Verkaufsorders mit Limit-Zusatz oder Stop- Loss Aufträge. 5. AUSWAHLKRITERIEN Für die Bestimmung des bestmöglichen Ergebnisses für die Kunden sind alle hierfür relevanten Aspekte, insbesondere der Preis des Finanzinstrumentes, die mit der Ausführung des Auftrages verbundenen Kosten, die Schnelligkeit, die Wahrscheinlichkeit der Ausführung und der Abwicklung sowie die Art und der Umfang des Auftrages zu berücksichtigen. Hierbei handelt es sich nicht um eine abschließende Aufzählung von Auswahlaspekten. Diese Aspekte sind gemäß 52 Abs 2 WAG 2007 unter Berücksichtigung der folgenden Kriterien zu gewichten: Merkmale des Kunden, Merkmale des Kundenauftrages, Merkmale der Finanzinstrumente, die Gegenstand des Auftrages sind und Merkmale der Ausführungsplätze. Juni 2015 Seite 3 von 9

4 Bei der Gewichtung der Auftragsausführungsaspekte gibt das WAG 2007 einen Mindestgrad an vorzunehmender Differenzierung vor. Demnach ist zumindest die Unterscheidung der Kunden in Privatkunden und professionelle Kunden vorzunehmen. Die Tatsache, dass die VBA überwiegend Privatkunden betreut und die Kundenkategorie keine wesentlichen Veränderungen in den Kundenbedürfnissen zur Folge hat, wird eine Differenzierung nach Kundenart (Privat- & Professionelle Kunden) bei der Gewichtung der relevanten Auswahlaspekte aus Proportionalitätsgründen nicht vorgenommen. Nachfolgend werden die im WAG 2007 genannten Aspekte der Auftragsdurchführung erläutert: Preis (Kurs), Kosten, Geschwindigkeit, Ausführungswahrscheinlichkeit, Abwicklungswahrscheinlichkeit, Auftragsumfang, sowie Art des Auftrages Preis Es ist ein Grundsatz der VBA, dass zur Sicherstellung fairer Marktkurse, Aufträge nur in großen geregelten Märkten oder multilateralen Handelssystemen (MTF) mit akzeptabler Marktliquidität platziert werden Kosten Die Kosten sind bei jeder Ausführung von großer Bedeutung. Führt die VBA Aufträge als Kommissionär aus, setzen sich die Kosten aus folgenden Einzelpositionen zusammen: Gebühren und Provisionen der VBA, Spesen Dritter (z.b. Brokerspesen), sonstige Gebühren von an der Ausführung beteiligten Dritten (z.b. Steuern, Clearing- und Abwicklungsspesen), sofern diese dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Bei Festpreisgeschäften sind im vereinbarten Kauf- oder Verkaufspreis alle Spesen sowie Gebühren enthalten oder werden dem Kunden getrennt ausgewiesen Ausführungsgeschwindigkeit Die VBA führt Kundenaufträge grundsätzlich nur über Zwischenkommissionäre mit Zugang zu liquiden Märkten aus. Durch die Auswahl liquider Märkte wird die Zeit zwischen Entgegennahme des Kundenauftrages und Ausführung des Kundenauftrages grundsätzlich gering gehalten Ausführungswahrscheinlichkeit Die Ausführungswahrscheinlichkeit ist stark vom gehandelten Finanzinstrument abhängig. Durch die Berücksichtigung einer bestmöglichen Ausführungswahrscheinlichkeit kann sich im Regelfall die Zeitspanne bis zur vollständigen Ausführung einer Kundenorder reduzieren. Durch eine Optimierung der Ausführungswahrscheinlichkeit wird das Risiko von Teilausführungen minimiert, da sich dieses direkt oder indirekt auf den Ausführungspreis niederschlagen kann Abwicklungswahrscheinlichkeit Durch eine gezielte Auswahl an qualitativ-hochwertigen Zwischenkommissionären wird eine hohe Abwicklungswahrscheinlichkeit sichergestellt. Juni 2015 Seite 4 von 9

5 5.6. Auftragsumfang Die VBA bedient sich grundsätzlich liquider Ausführungsplätze, trotzdem kann es aufgrund externer Bedienungen, zb. schwankendes Preisband, dazu kommen, dass eine Order hinsichtlich ihres Auftragsumfangs gesondert durch Mitarbeiter der VBA bearbeitet wird Art des Auftrags Die Art des erteilten Auftrags (z.b. Bestens-, Limit-,) kann eine wichtige Rolle in der Ausführung spielen. Ob der vom Kunden gewünschte Auftragszusatz für einen spezifischen Auftrag möglich ist, erfolgt in Abstimmung mit dem jeweiligen Kundenbetreuer. Werden durch den Kunden keine expliziten Angaben zur Auftragsdurchführung gemacht, so gilt der erteilte Auftrag als tagesgültige Bestens-Order und der gesamte Auftrag wird so schnell wie möglich zum bestmöglichen Preis ausgeführt Alle sonstigen relevanten Aspekte Die VBA berücksichtigt in der Auswahl ihrer Zwischenkommissionäre ebenfalls weitere Aspekte, die für den Kunden einen Mehrwert, auch im Sinne der Geschäftspolitik der VBA, bei der Auftragsausführung schaffen können, wie zum Beispiel: Zulassung und Beaufsichtigung durch eine anerkannte Regulierungsbehörde Reputation des Zwischenkommissionärs Informations- und Beratungsleistungen Dienstgüte des Zwischenkommissionärs Grundsätze der Ausführung von Aufträgen des Zwischenkommissionärs 6. GEWICHTUNG DER AUSWAHLKRITERIEN Die Gewichtung der Kriterien gemäß Kapitel 5 Auswahlkriterien folgt intern festgelegten Grundsätzen, die einmal jährlich überprüft werden und die dem Kunden auf Verlangen jederzeit offengelegt werden. Wünscht der Kunde eine andere Gewichtung der Ausführungsaspekte, kann er der VBA eine ausdrückliche Weisung erteilen. 7. AUFTRAGSERTEILUNG UND -BEARBEITUNG Kunden können der VBA Aufträge zum Kauf oder Verkauf für die folgenden Finanzinstrumente erteilen: Aktien ETFs Verzinsliche Wertpapiere / Anleihen Derivatkontrakte in Bezug auf Indices, Einzelaktien und Zinsprodukte Sonstige Wertpapiere (z.b. Genussscheine, Bezugsrechte) Die VBA bietet ihren Kunden verschiedene Möglichkeiten der Auftragsübermittlung an. Die Auftragserteilung kann: persönlich, postalisch, telefonisch oder via FAX erfolgen. Juni 2015 Seite 5 von 9

6 Kundenaufträge werden an Geschäftstagen bis zum Annahmeschluss um 17:00 MEZ ( Cut-Off Zeit ) entgegengenommen und taggleich bearbeitet. Kundenaufträge, die nach Annahmeschluss bzw. nach Handelsschluss des jeweiligen Ausführungsplatzes an die VBA übermittelt werden, gelten erst am nächstfolgenden Bank- bzw. Handelstag als zugegangen. Tagesgültige Aufträge erlöschen mit Ende des Geschäftstages. Kundenaufträge, die an Geschäftstagen vor Eröffnung des jeweiligen Ausführungsplatzes an die VBA übermittelt werden, werden erfasst, die Ausführung dieser Kundenaufträge erfolgt nach Eröffnung des jeweiligen Ausführungsplatzes. Aufträge, die außerhalb der Geschäftszeiten der VBA, an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen erteilt werden, können erst am darauf folgenden Bankarbeitstag (nach Wiederaufnahme des Handels) entsprechend der zeitlichen Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und ausgeführt werden. 8. ABWEICHENDE AUSFÜHRUNGEN Die VBA kann grundsätzlich von den Bestimmungen der Durchführungspolitik abweichen, wenn dies im Interesse des Kunden ist oder eine entsprechende Kundenweisung, siehe Kapitel 4 Vorrang von Kundenanweisungen vorliegt. Eine abweichende Ausführungsart kann beispielsweise aufgrund vorherrschender Marktbedingungen, mangelnder Liquidität oder eines Ausfalls eines Handelsplatzes gewählt werden. 9. ZUSAMMENLEGUNG VON AUFTRÄGEN Die VBA behält sich vor, einzelne Kundenaufträge mit Aufträgen anderer Kunden zusammenzulegen. Eine Zusammenlegung erfolgt allenfalls nur dann, wenn eine Zusammenlegung für einen Kunden nicht potentiell nachteilig ist. Mit dem Ziel der Minimierung der Ausführungskosten können beispielsweise Aufträge zum Erwerb bzw. Verkauf von in- oder ausländischen Investmentfondsanteilen vorgenommen werden. Eine Zusammenlegung von Kundenaufträgen kann auch im Zusammenhang mit einem etwaigen Vermögensverwaltungsvertrag, im Rahmen einer Investmententscheidung, erfolgen. Eine Zusammenlegung von Kundenaufträgen mit Aufträgen der Bank erfolgt nicht. 10. AUSFÜHRUNG VON KUNDENAUFTRÄGEN - AUSFÜHRUNGSART Die VBA wird Kundenaufträge zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten entweder als Kommissionärin (für Rechnung des Kunden, im eigenen Namen) oder im Namen des Kunden ausführen oder mit dem Kunden Festpreisgeschäfte tätigen Ausführung des Festpreisgeschäftes Durch eine Auftragsausführung in Form eines Festpreisgeschäftes kommt ein Kaufvertrag zwischen Kunden und VBA zustande: Vereinbart die VBA und ein Kunde für ein einzelnes Geschäft einen festen Preis (Festpreisgeschäft), gelten die nachfolgenden Ausführungsgrundsätze nicht. Bei einem Festpreisgeschäft kommt ein Kaufvertrag zwischen der VBA und dem Kunden zustande; dementsprechend übernimmt die VBA vom Kunden die Wertpapiere als Käuferin oder sie liefert die Wertpapiere an ihn als Verkäuferin. Die VBA berechnet dem Kunden den vereinbarten Preis und stellt sicher, dass dieser der Marktlage entspricht. Eine anderweitige Verpflichtung der VBA im Zusammenhang mit WAG 2007 ( Best Execution ) ist nicht vorgesehen. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er die Möglichkeit hat, für Kaufoder Verkaufsaufträge auch andere Ausführungsplätze zu wählen. Diese Einschränkung gilt entsprechend, Juni 2015 Seite 6 von 9

7 wenn die Bank im Rahmen eines öffentlichen oder privaten Angebots Finanzinstrumente zur Zeichnung anbietet oder wenn Verträge über Finanzinstrumente (z.b. Optionsgeschäfte), die nicht an der Börse handelbar sind, von der Bank mit Kunden oder von Kunden untereinander abgeschlossen werden Ausführung des Kommissionsauftrages a) Ausführungsgeschäft/Beauftragung eines Zwischenkommissionärs Die VBA führt Aufträge ihrer Kunden zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten im In- und Ausland grundsätzlich als Kommissionärin aus. Hierzu beauftragt die VBA einen Zwischenkommissionär, ein Kaufoder Verkaufsgeschäft (Ausführungsgeschäft) für die Rechnung des Kunden abzuschließen. b) Preis des Ausführungsgeschäfts/Entgelt/Auslagen Die VBA rechnet gegenüber dem Kunden den Preis des Ausführungsgeschäfts ab. Die VBA ist berechtigt, ihr Entgelt und ihre Auslagen einschließlich fremder Kosten in Rechnung zu stellen. Mit der Abrechnung erhält der Kunde eine Aufstellung über den Ausführungspreis und den sonstigen mit der Ausführung in Zusammenhang stehenden Kosten. Für Kunden wird auf der Grundlage der Summe von Preis und Kosten für das Finanzinstrument der jeweils günstigste Ausführungsort ausgewählt. 11. WEITERLEITUNG VON KUNDENAUFTRÄGEN Die VBA ist selbst nicht Mitglied eines regulierten Marktes oder eines anderen regulierten Handelssystems. In der Regel leitet die VBA Orders daher an Zwischenkommissionäre zur Ausführung weiter. Diese führen die Aufträge insbesondere an regulierten Märkten, Multilateralen Handelssystemen ( MTF ), im außerbörslichen Handel ( OTC ) oder im Eigenhandel aus. Ausführungsplätze und Zwischenkommissionäre werden von der VBA sorgfältig ausgesucht. Die Auswahl der Zwischenkommisionäre erfolgt anhand festgelegter Kriterien (siehe unten). Die von der VBA zur Ausführung von Kundenorders verwendeten Zwischenkommissionäre werden nach dem Prinzip der Verlässlichkeit, Sicherheit und Transparenz im Zusammenhang mit den abzuwickelnden Wertpapiertransaktionen sowie den oben beschriebenen Aspekten (siehe auch Kapitel 5 Auswahlkriterien) ausgewählt. Die Zwischenkommissionäre werden nach Aufnahme der Geschäftsbeziehung einer regelmäßigen Überprüfung (zumindest jährlich) durch VBA unterzogen. Insbesondere wird die Qualität der Ausführung und der Abwicklung der ausgewählten Zwischenkommissionäre laufend überwacht. Zwischenkommissionäre werden mit der grösstmöglichen Sorgfalt nach den folgenden Kriterien ausgewählt: Zulassung und unter der Aufsicht einer anerkannten Regulierungsbehörde Marktpräsenz Spezialisierung auf die benötigten Finanzinstrumente Reputation des Zwischenkommissionärs Kundenservice (va Erreichbarkeit außerhalb von Handelszeiten) Preis (Kurs) und Kosten Ausführungsgeschwindigkeit (Schnelligkeit) Fähigkeit reibungsloser und zeitgenauer Abwicklung (Wahrscheinlichkeit) Zusicherung einer bestmöglichen Auftragsausführung Information- und Beratungsleistungen Bedingungen für fehlerhafte Wertpapiergeschäfte (Mistrade-Regelungen) Jene Zwischenkommissionäre, die die VBA internen Überprüfungen anhand der definierten Kriterien für zuverlässige Zwischenkommissionäre erfüllen, finden Aufnahme auf eine Liste der VBA für die jeweilige Gattung von Finanzinstrumenten. Juni 2015 Seite 7 von 9

8 Die VBA geht davon aus, dass folgende aufgelisteten Handelspartner alle angemessenen Schritte ergreifen sowie die entsprechend geforderte Servicequalität verfügen, um den Kunden der VBA das bestmögliche Ergebnis isd Durchführungspolitik zu gewährleisten: Baader Bank AG Bank Vontobel AG Raiffeisen Bank International AG ( RBI ) sowie Raiffeisen Centrobank AG ( RCB ) Folgende Ausführungsplätze bzw. Zwischenkommissionäre werden grundsätzlich in den jeweiligen Anlageklassen verwendet: Finanzinstrument Region/Notierung Ausführungsplatz Auftragsweiterleitung Aktien/ETF Inland Ausland Verzinsliche Wertpapiere / Anleihen Fonds Derivate Andere Finanzderivate Inland Ausland Inland Inland Ausland Börsenotiert (Inland & Ausland) Heimatbörse Heimatbörse außerbörslich außerbörslich Valartis Fondsprodukte außerbörslich Fondsgesellschaft außerbörslich Fondsgesellschaft Heimatbörse nicht börsenotiert Emittent Direkt nicht börsenotiert Emittent Direkt Sonstige Wertpapiere (z.b. Genussscheine, Bezugsrechte) nicht börsenotiert Emittent Direkt - Baader Bank - Baader Bank - Valartis Asset Management KAG 12. AUSFÜHRUNG AUSSERHALB EINES GEREGELTEN MARKTES Bei Aufträgen betreffend Anleihen, Anlagefonds, Hedgefonds oder anderen Instrumenten, die nicht börsennotiert sind, holt die VBA die Zustimmung des Kunden ein, solche Aufträge außerhalb eines geregelten Marktes auszuführen. Die Einholung der Zustimmung erfolgt im Rahmen der Kontoeröffnung. Wird die Zustimmung vom Kunden verweigert, ist die VBA nicht in der Lage, die betroffenen Kundenaufträge zum Kauf bzw. Verkauf in Finanzinstrumenten durchzuführen. Juni 2015 Seite 8 von 9

9 13. VEREINBARTE ANWENDUNG DER DURCHFÜHRUNGSPOLITIK Die VBA vereinbart die Anwendung dieser Durchführungspolitik mit jedem Kunden. Stimmt ein Kunde der Durchführungspolitik gesamt oder in Teilen nicht zu, oder widerruft der Kunde die Zustimmung, so kann die VBA Kundenaufträge zum Kauf bzw. Verkauf in Finanzinstrumenten nicht, oder im Einzelfall nur nach eigenem Ermessen, annehmen. 14. ÜBERPRÜFUNG DER WAHRUNG DER DURCHFÜHRUNGSGRUNDSÄTZE Die VBA prüft in regelmäßigen Abständen ihre Verfahren, um das bestmögliche Ergebnis für den Kunden zu gewährleisten. Die Wahrung der Grundsätze dieser Durchführungspolitik wird monatlich stichprobenweise durch VBA überwacht. Der Schwerpunkt dieser Überwachung ist die Prüfung der Einhaltung des internen Ablaufprozesses hinsichtlich Auftragserfassung und Weiterleitung zur Ausführung an den externen Zwischenkommissionär. Hierbei wird, unter anderem, überprüft, ob die manuelle Eingabe in das hauseigene Wertpapiersystem und die Weiterleitung an den entsprechenden Zwischenkommissionär innerhalb von 30 Minuten erfolgt ist. In diesem Zusammenhang wird insbesondere die Qualität der Ausführung durch den gewählten Zwischenkommissionär (Kosten, Geschwindigkeit, Wahrscheinlichkeit der Ausführung, etc.)überprüft. Erkannte Schwachstellen werden schnellstmöglich bearbeitet und behoben. Die Durchführungspolitik der VBA wird insbesondere hinsichtlich Aktualität und Effizienz zumindest einmal jährlich sowie bei wesentlichen Veränderungen ad-hoc überprüft. Ergibt sich aus der laufenden Überwachung ein Änderungsbedarf, so wird die Durchführungspolitik angepasst. Zumindest jährlich findet eine Prüfung der Zwischenkommissionäre statt. Ergibt sich aus dieser Überprüfung ein Änderungsbedarf, so werden diese Änderungen vorgenommen. Anpassungen der Durchführungspolitik werden dem Kunden in geeigneter Form isd 53 WAG 2007 zu Kenntnis gebracht und zur Verfügung gestellt. 15. PUBLIZIERUNG DIESER GRUNDSÄTZE Die vorliegende Durchführungspolitik der VBA wird im Internet auf der Website veröffentlicht. 16. KONTAKTMÖGLICHKEITEN Die VBA ist stets um die Anliegen ihrer Kunden bemüht. Sollten sich Fragen zu diesen Durchführungsgrundsätzen oder anderen kundenbezogenen Themen ergeben, stehen Spezialisten zur Bearbeitung von Kundenanliegen unter folgenden Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung: Postalisch: Valartis Bank (Austria) AG Abteilung Compliance Rathausstraße Wien Österreich Note: Die vorliegende Durchführungspolitik der Valartis Bank (Austria) AG dient lediglich der Kundeninformation. Die Durchführungspolitik liegt in deutscher und englischer Sprache vor. Sollte es Unterschiede in den sprachlichen Versionen geben, gelten die Regelungen wie sie in der deutschen Fassung beschrieben werden. Juni 2015 Seite 9 von 9

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