Bericht über den Jahresabschluss des Gemeinsamen Unternehmens Galileo in Liquidation für das am 31. Dezember 2014 endende Haushaltsjahr

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1 Bericht über den Jahresabschluss des Gemeinsamen Unternehmens Galileo in Liquidation für das am 31. Dezember 2014 endende Haushaltsjahr 12, rue Alcide De Gasperi - L Luxembourg T (+352) E eca-info@eca.europa.eu eca.europa.eu

2 2 INHALT Ziffer Einleitung 1-8 Zuverlässigkeitserklärung 9-16 Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung 14 Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge 15 Haushaltsführung und Finanzmanagement Allgemeines Darstellung des Jahresabschlusses Rückstellung und Verbindlichkeiten 19 Aufwands- und Ertragsrechnung Abwicklung des Gemeinsamen Unternehmens Galileo 22-25

3 3 EINLEITUNG 1. Dieser Bericht bezieht sich auf den Jahresabschluss 2014 des Gemeinsamen Unternehmens Galileo (GJU) in Liquidation und ist gemäß Artikel 15 der Satzung 1 und Artikel 10 der Finanzordnung des GJU 2 an den Abwicklungsbeauftragten, der den Direktor am 1. Januar 2007 abgelöst hat, sowie an die Mitglieder des Gemeinsamen Unternehmens Galileo gerichtet. 2. Das Gemeinsame Unternehmen mit Sitz in Brüssel wurde ursprünglich für einen am 28. Mai 2006 endenden Vierjahreszeitraum gegründet. Es sollte die Entwicklungsphase des europäischen globalen Satellitennavigationssystems (GNSS - das Programm Galileo) durchführen und dessen Errichtungs- und Betriebsphase vorbereiten Gründungsmitglieder des GJU waren die Europäische Union (vertreten durch die Europäische Kommission) und die Europäische Weltraumorganisation (ESA). Das nationale Fernerkundungszentrum Chinas (National Remote Sensing Centre of China (NRSCC)) und das israelische Industriezentrum für Forschung und Entwicklung (MATIMOP) wurden im Oktober 2004 bzw. September 2005 Mitglieder des Gemeinsamen Unternehmens. 4. Die Bestandsdauer des GJU wurde später bis 31. Dezember 2006 verlängert 4. Zu diesem Zeitpunkt wurden seine Aktivitäten von der Europäischen GNSS-Aufsichtsbehörde 5 übernommen. Die Abwicklung des GJU begann am 1. Januar 2007 unter der Verantwortung des Abwicklungsbeauftragten Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 876/2002 des Rates (ABl. L 138 vom , S. 1). GJU-ADB rev2 (Juli 2005). Verordnung (EG) Nr. 876/2002. Verordnung (EG) Nr. 1943/2006 des Rates (ABl. L 367 vom , S. 21). Verordnung (EG) Nr. 1321/2004 des Rates (ABl. L 246 vom , S. 1) und Verordnung (EG) Nr. 1942/2006 des Rates (ABl. L 367 vom , S. 18).

4 4 5. Tabelle 1 enthält die Bilanz des Gemeinsamen Unternehmens Galileo in Liquidation zum 31. Dezember Aus Tabelle 2 ist die Aufwands- und Ertragsrechnung für das am 31. Dezember 2014 endende Haushaltsjahr zu ersehen. 6. Der Jahresabschluss des GJU zum 31. Dezember 2014 wurde gemäß Artikel 14 der Satzung des GJU und gemäß den Artikeln 10 und 11 der Finanzordnung des GJU vom Abwicklungsbeauftragten erstellt. Gemäß Artikel 15 der Satzung wurde der Jahresabschluss dem Hof übermittelt, der eine Erklärung über die Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abgibt. 7. Gemäß Artikel 11 der Finanzordnung des GJU besteht der Jahresabschluss aus - der Bilanz und der Aufwands- und Ertragsrechnung; - einer Übersicht über die Rechte und Pflichten; - einem Bericht über die haushaltsmäßige und finanzielle Abwicklung der Tätigkeiten; - einer Tabelle mit den Finanzbewegungen (Cashflow-Tabelle). 8. Da sich das GJU in Liquidation befindet, ist der Bericht über die haushaltsmäßige und finanzielle Abwicklung der Tätigkeiten für die sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses 2014 unerheblich. ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG 9. Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft: a) die den Jahresabschluss 6 umfassende Jahresrechnung des Gemeinsamen Unternehmens Galileo für das am 31. Dezember 2014 endende Haushaltsjahr, b) die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge. 6 Der Jahresabschluss umfasst die Bilanz und die Aufwands- und Ertragsrechnung, die Cashflow- Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens, eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

5 5 Verantwortung des Managements 10. Gemäß Artikel 31 und 38 der delegierten Verordnung (EU) Nr. 1268/2012 der Kommission 7 ist das Management verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses des Gemeinsamen Unternehmens sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge: a) Die Verantwortung des Managements für den Jahresabschluss des GJU umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, wie es für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung von Jahresabschlüssen notwendig ist, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen sind, die Auswahl und Anwendung geeigneter Rechnungslegungsmethoden auf der Grundlage der vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften 8 sowie die Ermittlung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung, die unter den gegebenen Umständen vertretbar sind. Der Abwicklungsbeauftragte genehmigt den auf der Grundlage sämtlicher verfügbaren Informationen aufgestellten Jahresabschluss des Gemeinsamen Unternehmens und erstellt einen Begleitvermerk zum Jahresabschluss, in dem er u. a. erklärt, dass er über angemessene Gewähr dafür verfügt, dass der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage des Gemeinsamen Unternehmens vermittelt. b) Die Verantwortung des Managements für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge sowie für die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung erfordert die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines wirksamen und effizienten internen Kontrollsystems einschließlich einer angemessenen Aufsicht und geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung von Unregelmäßigkeiten und Betrug sowie gegebenenfalls rechtlicher Schritte zur Wiedereinziehung rechtsgrundlos gezahlter oder widerrechtlich verwendeter Mittel. 7 8 ABl. L 362 vom , S. 1. Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).

6 6 Verantwortung des Prüfers 11. Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss des Gemeinsamen Unternehmens frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. 12. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses. 13. Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile zu dienen. Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung 14. Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss des Gemeinsamen Unternehmens Galileo seine Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2014 sowie die Ergebnisse seiner Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit seiner Finanzordnung

7 7 und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar. Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge 15. Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss des Gemeinsamen Unternehmens Galileo für das am 31. Dezember 2014 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß. 16. Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage. HAUSHALTSFÜHRUNG UND FINANZMANAGEMENT Allgemeines 17. In Artikel 15 der Satzung im Anhang zur Verordnung (EG) Nr. 876/2002 des Rates zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens Galileo heißt es, dass der Jahresabschluss dem Rechnungshof binnen zwei Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres vorzulegen ist. Der Jahresabschluss 2014 wurde dem Rechnungshof am 17. April 2015, mehr als 45 Tage nach der offiziellen Frist, übermittelt. 18. Die Jahresabschlüsse des Gemeinsamen Unternehmens für die Jahre 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014 wurden vom Verwaltungsrat noch nicht gebilligt 9. Darstellung des Jahresabschlusses Rückstellung und Verbindlichkeiten 19. Am 31. Dezember 2013 war im Jahresabschluss unter "noch nicht eingegangene Rechnungen" eine Rückstellung über ,35 Euro für Buchführungsleistungen ausgewiesen, die sich auf Haushaltsjahre vor 2013 bezogen. Da der genannte Betrag nicht den bereits erbrachten Leistungen entsprach und zudem nicht ausreichend begründet war, 9 Gemäß Artikel 15 der Satzung sind der Jahresabschluss und die Bilanz zusammen mit dem Bericht des Rechnungshofs dem Verwaltungsrat zur Annahme mit einer Mehrheit von 75 % der Stimmen vorzulegen.

8 8 wies der Rechnungshof in seinem Bericht über den Jahresabschluss 2013 darauf hin 10, dass dieser Betrag entweder annulliert oder im Jahresabschluss als Rückstellung eingestuft und in den Erläuterungen zum Jahresabschluss eine ausführliche Begründung angegeben werden sollte. Der Betrag wurde 2014 schließlich annulliert, wodurch sich die Ausgaben in der Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis 2014 um diesen Betrag verringerten. Aufwands- und Ertragsrechnung 20. Der Großteil der im Jahresabschluss 2014 ausgewiesenen Ausgaben ( Euro) entfällt auf Zahlungen an den Abwicklungsbeauftragten sowie auf Zahlungen an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Aufstellung des Jahresabschlusses. 21. Die Ausgaben umfassen eine Rückstellung in Höhe von Euro für den Abwicklungsbeauftragten zur Begleichung der im Jahr 2015 im Zusammenhang mit der endgültigen Abwicklung zu erbringenden Leistungen sowie eine Rückstellung in Höhe von Euro für die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Aufstellung des endgültigen Abschlusses. Da für den Abschluss der Abwicklung nur noch wenige Maßnahmen (nämlich die Erstellung des endgültigen Abschlusses und die Einberufung einer Sitzung des Verwaltungsrats im Hinblick auf die endgültige Genehmigung des Liquidationsabschlusses) erforderlich sind, sollten diese Beträge beziffert und in den Erläuterungen zum Jahresabschluss angegeben werden. Dadurch stünden dem Verwaltungsrat alle für die Billigung des endgültigen Abschlusses erforderlichen Informationen zur Verfügung. ABWICKLUNG DES GEMEINSAMEN UNTERNEHMENS GALILEO 22. In seinem Bericht über den Jahresabschluss stellte der Rechnungshof fest, dass das GJU in Liquidation Beklagter in einem schwebenden Verfahren vor einem belgischen Gericht ist, in dem es um die Markenbezeichnung "Gemeinsames Unternehmen Galileo" geht. Im April 2011 beschloss der Verwaltungsrat des GJU, die Marke auf die Europäische Kommission zu übertragen und das GJU von der diesbezüglichen Klage zu befreien. Im Ziffer 19 des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss Ziffer 22 des Berichts des Rechnungshofs über den Jahresabschluss 2013.

9 9 Anschluss wurde am 19. November 2011 eine Vereinbarung zwischen der Europäischen Kommission (Gemeinsame Forschungsstelle) und dem GJU unterzeichnet. Dieser Vereinbarung zufolge sollte die Europäische Kommission dem belgischen Gericht und dem Kläger förmlich mitteilen, dass das GJU im Gerichtsverfahren durch die Europäische Kommission ersetzt wurde. In einer an den Abwicklungsbeauftragten gerichteten Mitteilung des rechtlichen Vertreters der Kommission vom 19. Mai 2014 vor dem belgischen Gericht wurde der Abwicklungsbeauftragte informiert, dass das belgische Gericht und der Kläger förmlich darüber unterrichtet worden waren, dass das GJU im schwebenden Gerichtsverfahren durch die Europäische Kommission ersetzt wird. Nach Angaben des Abwicklungsbeauftragten ist die Rechtssache zur Marke Galileo aus Sicht des Gemeinsamen Unternehmens als abgeschlossen zu betrachten. 23. Laut Beschluss des Verwaltungsrats des GJU vom 18. Dezember 2007 sollten der Agentur für das Europäische GNSS am 31. Dezember 2012 alle Archive des Gemeinsamen Unternehmens übergeben werden. Erst am 20. Januar 2014 wurde zwischen dem Gemeinsamen Unternehmen Galileo in Liquidation, der Europäischen Kommission, der Agentur für das Europäische GNSS und der Europäischen Weltraumorganisation eine entsprechende Vereinbarung (Protocole de cession des archives de Galileo JU en liquidation) geschlossen. Dieser Vereinbarung zufolge einigten sich die betroffenen Parteien darauf, die Archive schließlich der Kommission zu übergeben. Die Übergabe an die historischen Archive der Kommission erfolgte im Dezember Der Hof hat wiederholt auf die Verzögerungen bei der Abwicklung des Gemeinsamen Unternehmens hingewiesen. Die Abwicklung begann am 1. Januar 2007 unter der Verantwortung des Abwicklungsbeauftragten. Der ursprünglich für zwei Jahre geschlossene Vertrag mit dem Abwicklungsbeauftragten musste im Dezember 2008 wegen zweier schwebender Gerichtsverfahren verlängert werden; dadurch verzögerte sich der Abschluss der Abwicklung. Mehr als sechs Jahre später ist die Rechtssache zur Marke Galileo auf der Ebene der Kommission, die sie vom GJU übernommen hat, um den Abschluss der Abwicklung zu erleichtern, nach wie vor anhängig (siehe Ziffer 22). 25. In Anbetracht der Zeit, die für die Abwicklung des GJU nötig ist, und der wachsenden Zahl europäischer Einrichtungen, die für einen bestimmten Zweck und eine begrenzte Dauer

10 10 errichtet werden (z. B. die von der Europäischen Union seit 2007 geschaffenen Gemeinsamen Unternehmen) weist der Hof die Europäische Kommission auf die Notwendigkeit hin, ein Verfahren für die rasche, effiziente und kostengünstige Abwicklung solcher Einrichtungen vorzusehen. Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Milan Martin CVIKL, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 24. November 2015 in Luxemburg angenommen. Für den Rechnungshof Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA Präsident

11 TABELLE 1 - GEMEINSAMES UNTERNEHMEN GALILEO BILANZ Beträge in Euro AKTIVA Haushaltsjahr 2014 Haushaltsjahr 2013 Haushaltsjahr 2014 Haushaltsjahr 2013 PASSIVA LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE 362,97 356,73 NETTOVERMÖGEN -74, ,11 I Gründungs- und Erweiterungskosten I Kapital , ,30 II Immaterielle Anlagewerte A. Gezeichnetes Kapital , ,30 Gezeichnetes Kapital , ,00 III Sachanlagen Nicht eingefordertes Kapital , ,70 A. Grundstücke - Bauten B. Nicht eingefordertes Kapital B. Maschinen - maschinelle Anlagen - Werkzeuge B. Nicht eingefordertes Kapital - EU C. Betriebs- und Geschäftsausstattung - Transportmittel B. Nicht eingefordertes Kapital - ESA D. Leasing - Finanzierung - ähnliche Rechte B. Nicht eingefordertes Kapital - NRSCC E. Sonstige Sachanlagen B. Nicht eingefordertes Kapital - MATIMOP F. Anlagen im Bau - geleistete Anzahlungen II Aufgelder IV Finanzanlagen 362,97 356,73 III Neubewertungsrücklagen A. Verbundene Unternehmen B. Andere Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht IV Rücklagen C. Sonstige Finanzanlagen 362,97 356,73 1. Aktien - Geschäftsanteile V Gewinn-/Verlustvortrag (+/-) , ,19 2. Forderungen - gezahlte Kautionen 362,97 356,73 Gewinn-/Verlustvortrag (+/-) , ,19 KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE , ,15 VI Subventionen in Kapitalform V Langfristige Forderungen Erhaltene Subventionen in Kapitalform Zugewiesene Subventionen in Kapitalform VI Lagerbestände A. Vorräte RÜCKSTELLUNGEN FÜR RISIKEN UND AUFWENDUNGEN ,00 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe VII A. Rückstellungen für Risiken und Auwendungen ,00 B. In Ausführung befindliche Bestellungen Rückstellungen - MATIMOP Rückstellungen - Liquidationskosten einschließlich VII Kurzfristige Forderungen Übertragungen aus dem Haushalt 2006 Rückstellungen - Sonstige ,00 A. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen B. Sonstige Forderungen KURZFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN 8 801, ,77 1. Kapital VII Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 2. Sonstige Forderungen IX Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 8 791, ,08 VIII Kurzfristige Geldanlagen A. Innerhalb eines Jahres fällig werdende Verbindlichkeiten A. Eigene Anteile B. Finanzverbindlichkeiten B. Sonstige Geldanlagen C. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 8 428, ,35 1. Lieferanten 3 204,00 IX Barmittel , ,15 Lieferanten Banken - Kontokorrentkonto , ,15 Ausstehende Rechnungen 8 428, ,35 Kassenbestand - Devisen - EUR D. Erhaltene Anzahlungen E. Verbindlichkeiten aufgrund von Steuern, Arbeitsentgelten und Soziallasten X. Rechnungsabgrenzungsposten 1. Steuern Transitorische Aktiva 2. Arbeitsentgelte - Soziallasten Antizipative Aktiva F. Sonstige Verbindlichkeiten 362,97 356,73 1. Zinserstattungen an die Europäische Kommission 2. An die Kommission zurückzuzahlende zweite EGNOS-Vorfinanzierung 3. Versicherter Fonds (Allianz) 362,97 356,73 X. Rechnungsabgrenzungsposten 9,95 4,69 Antizipative Passiva 9,95 4,69 AKTIVA INSGESAMT , ,88 PASSIVA INSGESASMT , ,88 Quelle: Angaben des Gemeinsamen Unternehmens Galileo. AEI059805DE04-15AA-CH145-15APCFIN-RAS-Galileo-TR.xls

12 TABELLE 2 - GEMEINSAMES UNTERNEHMEN GALILEO AUFWANDS- UND ERTRAGSRECHNUNG Beträge in Euro Rubrik Haushaltsjahr 2014 Haushaltsjahr 2013 I OPERATIVE ERTRÄGE INSGESAMT A. Vermögensertrag B. Gewinne aus der Veräußerung von Bauteilen C. Sonstige Erträge II OPERATIVE AUFWENDUNGEN INSGESAMT , ,04 A. Vereinbarung ESA-Gemeinsames Unternehmen Galileo (GJU) 1. Vereinbarung - ESA-GJU - Galileo IOV 2. Vereinbarung - ESA-GJU - EGNOS-Einbindung B. Übrige Lieferungen - Leistungen , ,04 C. Arbeitsentgelte - Soziallasten - Pensionen D. Abschreibungen - Wertminderungen Abschreibungen auf immaterielle Anlagewerte Abschreibungen auf Sachanlagen E. Wertminderungen von Vorräten F. Rückstellungen für Risiken und Aufwendungen Rückstellungen G. Sonstige betriebliche Aufwendungen H. Sechstes Rahmenprogramm Aufwendungen Zuweisungen von Subventionen in Kapitalform I. EGNOS Aufwendungen Zuweisungen von Subventionen in Kapitalform J. MEDA Aufwendungen Zuweisungen von Subventionen in Kapitalform K. MATIMOP-Beitrag Aufwendungen Zuweisungen von Subventionen in Kapitalform L. NRSCC-Sacheinlagen Aufwendungen Zuweisungen von Subventionen in Kapitalform M. Beitrag Belgiens Aufwendungen Zuweisungen von Subventionen in Kapitalform III GEWINN (VERLUST) AUS OPERATIVER TÄTIGKEIT , ,04 Betriebsverlust , ,04 Betriebsgewinn IV Finanzerträge A. Erträge aus Gegenständen des Umlaufvermögens Saldo der Finanzerträge B. Sonstige Finanzerträge V Finanzaufwendungen 45,20 45,99 A. Aufwendungen für Verbindlichkeiten B. Wertminderungen von Gegenständen des Umlaufvermögens C. Sonstige Finanzaufwendungen 45,20 45,99 VI GEWINN (VERLUST) AUS DER NORMALEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT , ,03 Verlust aus der normalen Geschäftstätigkeit vor Steuern , ,03 Gewinn aus der normalen Geschäftstätigkeit vor Steuern VII Außerordentliche Erträge 2 121, ,00 A. Sonstige außerordentliche Erträge 1. Sonstige Erträge 2. Rückbuchung der Rückstellung für die Abwicklung 2 121, ,00 3. Rückbuchung der Rückstellung für MATIMOP VIII AUSSERORDENTLICHE AUFWENDUNGEN 350,59 A. Sonstige außerordentliche Aufwendungen 1. Außerordentliche Abschreibungen 350,59 2. Liquidationskosten einschließlich Übertragungen aus dem Haushalt Sonstige Aufwendungen IX GEWINN (VERLUST) AUS AUSSERORDENTLICHEN POSITIONEN Verlust des Geschäftsjahres vor Steuern , ,62 Gewinn des Geschäftsjahres vor Steuern IX a A. Auflösung von aufgeschobenen Steuern X Ertragssteuern A. Steuern Kapitalertragssteuer B. Steuererstattungen - Auflösung von Steuerrückstellungen XI GEWINN (VERLUST) DES GESCHÄFTSJAHRES Verlust des Geschäftsjahres , ,62 Gewinn des Geschäftsjahres XII Entnahme aus den steuerbegünstigten Rücklagen Einstellung in die steuerbegünstigten Rücklagen XIII Zu verwendender Gewinn/Verlust des Geschäftsjahres Anzurechnender Verlust des Geschäftsjahres , ,62 Zu verwendender Gewinn des Geschäftsjahres Quelle: Angaben des Gemeinsamen Unternehmens Galileo. AEI059805DE04-15BB-CH145-15APCFIN-RAS-Galileo-TR.xls

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