MGEPA-Position zum Pflegeberufereformgesetz
|
|
- Alma Schmitt
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 MGEPA-Position zum Pflegeberufereformgesetz Ziel des Gesetzes Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz PflBRefG) sollen die bestehenden drei Pflegefachkraftausbildungen Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und Altenpflege zu einem neuen einheitlichen Berufsbild zusammengeführt werden (Generalistik). Ergänzend zur fachberuflichen Ausbildung wird eine primärqualifizierende hochschulische Pflegeausbildung nach dem Vorbild der bisherigen Modellstudiengänge gesetzlich verankert. Die neue Pflegeausbildung soll bereits am starten. Grundsätzliche Position des MGEPA Das MGEPA ist nicht grundsätzlich gegen die Reform der Pflegeausbildungen. Im Gegenteil: Wir unterstützen die Zielsetzung, auf die sich demographiebedingt wandelnden Anforderungen an Pflegekräfte in der Alten- wie in der Krankenpflege durch eine stärkere Verbindung der Kompetenzen der bisher getrennten Pflegeberufe zu reagieren. Allerdings gilt es aus unserer Sicht zu berücksichtigen, dass auch die bisher getrennten Pflegeausbildungen eine angemessene Versorgung der in NRW lebenden Menschen gewährleistet haben. Wir begrüßen die Einführung einer bundesweit verbindlichen Umlagefinanzierung und den bundesweiten Verzicht auf Schulgeld, das es in einigen Ländern (nicht in NRW) noch immer gibt. Das ist ein richtiger Schritt, um das bisher bundesweit unterschiedliche Ausbildungsengagement anzugleichen. Eine Reform in der Dimension der Generalistik darf jedoch angesichts des bestehenden Fachkräftemangels in der Pflege keinesfalls umgesetzt werden, ohne dass die Auswirkungen vor dem Gesetzbeschluss transparent ermittelt und verantwortungsvoll gegeneinander abgewogen wurden. Das hat der Bund versäumt. Durch die geplante Umsetzung der Reform droht gerade in NRW ein erheblicher Verlust an Ausbildungsplätzen. Das wäre der Super-Gau im Hinblick auf den ohnehin drohenden Fachkräftemangel. Anders als in der NRW-Umlage sollen Ausbildungsbetriebe nach dem aktuellen Gesetzentwurf 1
2 keine 100%-Erstattung der von ihnen gezahlten Ausbildungsvergütung aus der Umlage bekommen. Vielmehr sollen die Betriebe auf durchschnittlich rund einem Drittel der Kosten sitzen bleiben und dieses Geld durch den Einsatz der Auszubildenden erwirtschaften. Das wird mindestens im ambulanten Bereich nicht möglich sein, so dass hier viele Ausbildungsbetriebe abspringen werden. Dieses Risiko wird noch dadurch verstärkt, dass die Bindung des Auszubildenden an den Betrieb durch mehrfach wechselnde Ausbildungsstationen geschwächt wird und viele kleinere Betriebe schon vor der Organisation dieser betriebsübergreifenden Ausbildung kapitulieren werden. Es bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel an dem Gesetzentwurf. Die neue Pflegeausbildung braucht eine klare, gerechte und allem rechtssicher Finanzierungsstruktur. Bei der im Gesetzentwurf vorgesehen Finanzierung über Landesfonds würden sämtliche Unsicherheiten hinsichtlich der Finanzierungsregelungen zulasten der Bundesländer gehen. Der Zeitplan für die Einführung des neuen Pflegeberufs ist realitätsfern. Um den Start 2018 zu ermöglichen, müssten bereits bis Januar 2017 die neuen Finanzierungsstrukturen geschaffen werden. Dazu müsste die zuständige Landesfondsbehörde gesetzlich bestimmt, das Verwaltungs- und EDV-Verfahrens zu Abwicklung der Umlagen entwickelt und eine Schiedsstelle aufgebaut werden. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Bund bislang die dazu erforderliche Umlageverordnung nicht vorgelegt hat und die konkreten Rahmenbedingungen damit nicht bekannt sind, wird das nicht möglich sein. Der Bund verursacht ein bürokratisches Finanzierungschaos! Die verschiedenen bundes- und landesrechtlicher Finanzierungsystematiken und Umlageverfahren für die Refinanzierung der Praxisausbildung und der Schulkosten in den Bereichen Alten- und Krankenpflegeausbildung beziehungsweise generalistischer Ausbildung sollen mehrere Jahre nebeneinander bestehen sollen. Aus Sicht des MGEPA ist aber nur ein einheitliche Weg und eine Umstellung der Finanzierung für alte und neue Ausbildung zum Start der neuen Ausbildung praktikabel. Wer ist von der Reform betroffen? Die Reform hat weitreichende Auswirkungen auf NRW als großes Flächenland: Aktuell werden allein in Nordrhein-Westfalen an rund 350 Pflegeschulen, ambulanten Diensten und Pflegeeinrichtungen sowie ca. 370 Krankenhäusern rund Schülerinnen und Schüler in den drei 2
3 Pflegefachkraftausbildungen Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege, sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege ausgebildet. Diese heutigen Ausbildungsstrukturen werden in ein neues (Finanzierungs-)System überführt. Der Erfolg der Altenpflegeumlage darf durch das handwerklich schlecht gemachte Gesetz nicht gefährdet werden. Die Zahl der landesgeförderten Altenpflegeschülerinnen und -schüler stieg durch die erfolgreiche Einführung des Umlageverfahren in den letzten vier Jahren um mehr als 75 Prozent von rd im Dezember 2011 auf rd im Dezember 2015 an. Beteiligt an der Finanzierung sind die Länder, die Kranken- und Pflegekassen, die Krankenhäuser sowie die ambulanten Dienste und stationären Pflegeeinrichtungen. Die gesamte Finanzierung der Ausbildungskosten (Schulkosten und Kosten der praktischen Ausbildung) der Pflegeschülerinnen und -schüler soll über Landesfonds erfolgen. Im Gegensatz zu den Patientinnen und Patienten der Krankenhäuser sollen die Pflegebedürftigen weiterhin mit Ausbildungskosten belastet werden. Die Pflegeheime und ambulanten Dienste sollen ihre Kosten nach wie vor auf sie abwälzen dürfen, ohne dass die Pflegeversicherung (anders als die Krankenversicherung im Krankenhaus) diese Kosten übernimmt. Warum ist das Gesetz nach dem von NRW eingeholten Rechtsgutachten verfassungswidrig? Fehlende Gesetzgebungskompetenz Dem Bund fehlt für die im Gesetz vorgesehene Finanzierung die Gesetzgebungskompetenz. Der Bund könnte seine Gesetzgebungskompetenz zur Regelung der Ausbildungsfinanzierung nur darauf stützen, dass er mit dem neuen Berufsgesetz die Wirtschaftseinheit bundesweit sicherstellen möchte, damit sich die Pflegeausbildung in den Bundesländern gleichmäßig entwickelt. Dazu passt aber nicht die bewusste Entscheidung für ein Finanzierungssystem, das genau das Gegenteil erreicht. Durch die Finanzierung über Länderfonds mit zahlreichen Stellschrauben (Budgetverhandlungen, 32 Umlageverfahren Krankenhaus/Pflegesektor) wird gerade keine bundeseinheitliche, sondern eine zwischen den Ländern sehr unterschiedliche Finanzierung erreicht. Ein solches Gesetz darf der Bund mangels Gesetzgebungskompetenz nicht erlassen. Verfassungsmäßig wäre nur ein Gesetz, dass die Finanzierung über einen einheitlichen Bundesfonds regelt. Finanzierungsverteilung der Zwangsumlage der Ausbildungskosten verstößt gegen Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Grundgesetz) 3
4 Wenn der Bund was NRW in der Sache sehr begrüßt die Finanzierung der Ausbildung künftig durch eine Ausbildungsumlage sicherstellen will, in die alle Krankenhäuser, Pflegeheime und ambulanten Dienste zwingende Beiträge einzahlen muss, kann er diese Beiträge nicht willkürlich festsetzen, sondern muss die Verteilung zwischen den einzelnen Einzahler*innen streng am Gleichheitsgrundsatz ausrichten. Jede Einrichtung muss nur soviel zahlen, wie es ihrem anteiligen Nutzen an der zu finanzierenden künftigen Ausbildung entspricht. Dabei muss dieser potentielle Nutzen sachgerecht geschätzt bzw. prognostiziert werden. Der Bund stützt seine Berechnungen zu den Kostenverteilungen aber auf ein veraltetes und lückenhaftes Forschungsgutachten aus dem Jahr Das Gutachten berücksichtigt gerade nicht die Auswirkungen des neuen Gesetzes, sondern berechnet die zukünftige Kosten alleine auf Grundlage der bisherigen Ausbildungsaktivitäten der Bereiche Krankenpflege und Altenpflege unter Geltung der alten Gesetze. Dieses Vorgehen ist nicht mehr mit einem Gestaltungs- und Prognosespielraum des Gesetzgebers zu rechtfertigen, weil die neue Ausbildung unter vollständig neuen Rahmenbedingungen erfolgen wird. Diese Vorgehen ist nicht geeignet, eine an Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz ausgerichtete sachgerechte Kostenverteilung zu erreichen. Eine andere Verteilung wäre auch leicht umsetzbar, wie das NRW- Umlagemodell zeigt: Wenn man die im Moment in den Bereichen Krankenhäuser, Pflegeheime und ambulante Dienste tätigen (fertig ausgebildeten) Fachkräfte ermitteln würde, könnte man aus dem Verhältnis der Fachkraftzahlen in den drei Sektoren auch deren Anteil am künftigen Fachkräftebedarf ermitteln und damit deren Interesse an der künftigen Ausbildung. Das der Bund keinen sachgerechten Verteilungsmaßstab wählt, verstoßen die Reglungen zur Finanzierung der Ausbildungsfonds gegen Art. 3 Grundgesetz. Rechtswidrige Kostenverteilung zwischen ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen Auch die Kostenverteilung zwischen den verschiedenen Einrichtungen im Bereich Altenpflege (Pflegeheime und ambulante Dienste) verstößt gegen Art. 3 Grundgesetz. Zwar legt der Gesetzentwurf zur Verteilung des Altenpflege-Anteils der Ausbildungsfond die aktuellen Fachkraftzahlen der Pflegeheime und ambulanten Dienste zugrunde, das pauschale Abstellen bei der Kostenverteilung im Pflegesektor auf diese Zahl der beschäftigten Pflegefachkräfte im ambulanten Pflegebereich lässt aber völlig außer Acht, dass im ambulanten Bereich von diesen Pflegefachkräften (anders als in den Pflegeheimen) neben Leistungen der Altenpflege nach dem SGB XI (Pflegeversicherung) auch Leistungen der Krankenpflege nach dem SGB V 4
5 (Krankenversicherung) erbracht werden. Auf die Entgelte für diese Krankenpflegeleistung dürfen die Einrichtungen aber gar keine Zuschläge erheben, so dass die Altenpflege-Kund*innen ambulanter Dienste praktisch doppelt (für die Krankenpflegekund*innen mit) bezahlen müssen Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Pflegebedürftige müssen Ausbildung auch für andere Bundesländer mit finanzieren Aufgrund des unterschiedlichen Ausbildungsengagements werden in einem Bundesland Fachkräfte ausbildet, die über den im eignen Land bestehenden Bedarf hinausgehen. Durch die landesbezogene Aufbringung der Finanzierung müssen Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, die ihren Sitz in einem in diesem Sinne überobligatorisch ausbildenden Bundesland haben, Kosten übernehmen, die für die Ausbildung von Fachkräften für Arbeitgeber in anderen Bundesländern benötigt werden. Gerade wenn der Bundesgesetzgeber von seiner konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz Gebrauch macht, muss er diese Auswirkung abstellen, um ein verfassungskonformes Gesetz zu erlassen. Ungleiche Möglichkeit zur Weiterreichung der Umlagebeträge Patientinnen und Patienten eines Krankenhauses (volle Kostenübernahme Krankenversicherung) werden anders behandelt als Pflegebedürftige (eigene Kostentragung wegen begrenzter Leistungen der Pflegeversicherung). Während die Umlagebeträge und ihre Weiterleitung damit für Krankenhäuser wettbewerbsneutral sind, stellen sie für Pflegeeinrichtungen einen negativen Wettbewerbsfaktor dar. Auch hierin kann ein Verstoß gegen Art. 3 Grundgesetz liegen. Wertschöpfungsanteil für ambulante Dienste ist verfassungswidrig Zukünftig sollen ambulante Dienste nur einen Teil der Ausbildungsvergütung refinanziert bekommen. Der Einsatz von Auszubildenden bringt aber anders als ggfs. in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern keinen entsprechenden Mehrwert für ambulante Pflegedienste, da sie Auszubildende grds. nicht alleine auf Tour schicken und abrechenbare Leistungen erbringen lassen dürfen. Eine sachliche Rechtfertigung für die (durch den geringeren Anrechnungsschlüssel nur unerheblich abgeschwächte) Gleichbehandlung der ambulanten Pflegeeinrichtungen mit den stationären Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern durch die Berücksichtigung eines Anrechnungsschlüssels ist nicht zu erkennen. Daher liegt auch hier ein Verstoß gegen Art. 3 Grundgesetz. Aufgrund dieser Verstöße gegen zwingende Regelungen des Gundgesetzes (Gesetzgebungskompetenz und Grundrechte) können alle zur Umlage 5
6 herangezogenen Betriebe gegen den Umlagebescheid mit großer Erfolgsaussicht klagen. Die Gerichte würden feststellen, dass eine verfassungsmäßige Grundlage für den Umlagebescheid fehlt und keine Zahlungspflicht besteht. Damit würde die Refinanzierung der Landesfonds größtenteils wegbrechen, während die Auszahlungsansprüche der ausbildenden Betriebe weiter bestehen bleiben (oder im Fall der ambulanten Dienste sogar noch durch entsprechende Klagen auf volle Kostenerstattung ausgeweitet werden könnten). Damit ergebe sich ein riesiges Finanzierungsrisiko für die Länder als Fondsverwalter. Dass derartige Klagen gegen eine Umlagefinanzierung zu erwarten sind, zeigen Erfahrungen aus vielen Umlageverfahren, die in einzelnen Bundesländern bereits eingeführt wurden. Gegen das aktuelle Umlageverfahren in NRW wurden alle Klagen rechtskräftig zurückgewiesen (es ist aber eben auch andere strukturiert als die jetzt geplante Umlage aus dem Gesetzentwurf). Dagegen wurden die Umlage in Sachsen von Gerichten schon als rechtswidrig verworfen. Was möchte NRW im weiteren Gesetzgebungsverfahren erreichen? Die Auswirkungen des Gesetzes müssen zunächst sorgfältig ermittelt werden. es darf keinen Blindflug für alle an der Ausbildung beteiligten geben. Die o.g. verfassungsrechtlichen Bedenken müssen zwingend entkräftet werden. Ein Beispiel für eine rechtskonforme Umlage bietet das NRW-Umlageverfahren. Der Finanzierung der Ausbildung über einen Bundesfonds statt der Länderfonds ist der Vorzug zu geben. Die Finanzierungsbeiträge der Länder, Kranken- und Pflegekassen, der Krankenhäuser sowie der ambulanten Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen sind anhand von jeweils aktuell zu erhebenden Zahlen der in den einzelnen finanzierungsbeteiligten Sektoren (Krankenhäuser, ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen) eingesetzten und damit voraussichtlich auch künftig benötigten Fachkräfte zu errechnen. Die Ausbildung muss gleichmäßig und vollständig solidarisch über die Kranken- und Pflegeversicherung finanziert werden. Pflegebedürftige dürfen nicht mit Ausbildungskosten belastet werden. Auf den Abzug eines Wertschöpfungsanteils mindestens bei den ausbildenden ambulanten Pflegeeinrichtungen verzichtet werden. 6
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz - PflBRefG)
Bundesrat Drucksache 20/2/16 24.02.16 Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz - PflBRefG) Punkt 12 der 942. Sitzung des Bundesrates
MehrErfahrungen mit Hartz IV- Empfängern
Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November
MehrPflegeberufegesetz: Finanzierung und Betrachtung aus der Sicht des Freistaats
Pflegeberufegesetz: Finanzierung und Betrachtung aus der Sicht des Freistaats Präsentation am 24. November 2015 zur Veranstaltung der Krankenhausgesellschaft Sachsen: Pflegeberufegesetz Chancen und Risiken
MehrPersonal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen 2005
290 Personal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen Petra Meister Personal der Frankfurter Pflegedienste Anteil der Teilzeitbeschäftigten lag deutlich über 50 % Ende des Jahres gab es 117 Pflegedienste in
MehrRichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbildung in der Altenpflege. Erl. d. MS v. 28. 5. 2013 104.2 43580 /28 VORIS 21064
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbildung in der Altenpflege Erl. d. MS v. 28. 5. 2013 104.2 43580 /28 VORIS 21064 Bezug : Erl. v. 15. 6. 2010 (Nds. MBl. S. 615), zuletzt
MehrElternzeit Was ist das?
Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das
MehrFaire Finanzierung der Lehrausbildung das Modell der ÖGJ
Faire Finanzierung der Lehrausbildung das Modell der ÖGJ Die Wirtschaft nimmt ihre Verantwortung nicht mehr wahr Die österreichische Wirtschaft profitiert seit Jahrzehnten durch das Wissen gut ausgebildeter
MehrEinleitung. Einleitung
Einleitung Unsere Gesellschaft wird insgesamt älter. Das wirkt sich auf uns alle aus. Immer mehr Menschen haben in ihrer Familie oder ihrem unmittelbaren Umfeld mit der Pflege und Versorgung von Angehörigen
Mehrmicura Pflegedienste München/Dachau GmbH
micura Pflegedienste München/Dachau GmbH 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste München/ Dachau schließt die Lücke einer eingeschränkten
Mehrmicura Pflegedienste München Ost
In Kooperation mit: 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE Ein Gemeinschaftsunternehmen der DKV Pflegedienste & Residenzen GmbH und dem Praxisverbund GmbH München Süd-Ost Der Gesetzgeber wünscht eine engere Verzahnung
MehrArbeitsblatt Verdienstabrechnung
Arbeitsblatt Verdienstabrechnung Bitte finden Sie sich in Gruppen zusammen und lesen Sie sich zunächst die Begriffe auf dem Arbeitsblatt Erklärungen zur Verdienstabrechnung durch. Sie sollten sich innerhalb
MehrONLINE-AKADEMIE. "Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht" Ziele
ONLINE-AKADEMIE Ziele Wenn man von Menschen hört, die etwas Großartiges in ihrem Leben geleistet haben, erfahren wir oft, dass diese ihr Ziel über Jahre verfolgt haben oder diesen Wunsch schon bereits
MehrIm Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:
Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf
MehrDer Entwurf eines Pflegeberufsgesetzes aus Sicht der hessischen Aufsichts- und Prüfungsbehörde
Der Entwurf eines Pflegeberufsgesetzes aus Sicht der hessischen Aufsichts- und Prüfungsbehörde Präsentation anlässlich der Fachtagung zum neuen Pflegeberufsgesetz an der Hochschule Fulda 9. Februar 2016
MehrDer BeB und die Diakonie Deutschland fordern: Gesundheit und Reha müssen besser werden. So ist es jetzt:
Der BeB und die Diakonie Deutschland fordern: Gesundheit und Reha müssen besser werden So ist es jetzt: Valuing people Menschen mit Behinderung müssen öfter zum Arzt gehen als Menschen ohne Behinderung.
MehrAufwendungen für die Miete langfristiger und sonstiger Anlagegüter. sind als betriebsnotwendig anzuerkennen, wenn das zu zahlende
Grundsatz: 8 Abs. 2 APG DVO Aufwendungen für die Miete langfristiger und sonstiger Anlagegüter sind als betriebsnotwendig anzuerkennen, wenn das zu zahlende Jahresentgelt die Summe nicht übersteigt, die
MehrReferentenentwurf Alterssicherungsstärkungsgesetz
TRANSPARENT SOZIALPOLITIK: INFORMATIONEN RATSCHLÄGE - HINTERGRÜNDE NUMMER 07/12 DATUM 15.08.2012 VERTEILER ÜBV, Geschäftsstellenleiter, Geschäftsstellen, Ortsverbände, Ansprechpartner für Sozialpolitik
MehrLetzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge
Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/531. 17. Wahlperiode 2010-05-04
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/531 17. Wahlperiode 2010-05-04 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung der zuständigen Behörden für die Erteilung von Fahrberechtigungen
MehrBefragt wurden 4.003 Personen zwischen 14 und 75 Jahren von August bis September 2013. Einstellung zur Organ- und Gewebespende (Passive Akzeptanz)
Wissen, Einstellung und Verhalten der deutschen Allgemeinbevölkerung (1 bis Jahre) zur Organspende Bundesweite Repräsentativbefragung 201 - Erste Studienergebnisse Befragt wurden.00 Personen zwischen 1
MehrLiebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, ein krankes Kind zu versorgen bedeutet eine enorme Herausforderung. Hinzu kommen viele Fragen zu Hilfen und Leistungen der Kranken- und Pflegekassen. Im Folgenden
MehrTabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger in den Pflegestufen, Pflegestufe 2001 2007 I 0,755 0,806 II 0,518 0,458 III 0,161 0,136
Millionen Menschen anerkannt pflegebedürftig und im Jahr 2007 2,1 Millionen. In beiden Jahren wurden jeweils 1,4 Millionen anerkannt Pflegebedürftige ambulant versorgt. Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger
MehrFakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung.
Fakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung. Historischer Schritt für die soziale Sicherung in Deutschland Seit dem 1. Januar 2013 zahlt der Staat einen Zuschuss für bestimmte private Pflegezusatzversicherungen.
MehrDarum geht es in diesem Heft
Die Hilfe für Menschen mit Demenz von der Allianz für Menschen mit Demenz in Leichter Sprache Darum geht es in diesem Heft Viele Menschen in Deutschland haben Demenz. Das ist eine Krankheit vom Gehirn.
Mehr30 Fragen zur Sozialversicherung
01. Die Gesetzgebung der Sozialversicherung ist derzeit in 12 Bücher unterteilt. Welche der genannten Bereiche ist in diesen 12 Büchern nicht geregelt? a) Sozialhilferegelungen b) Rentenversicherung c)
Mehrmehrmals mehrmals mehrmals alle seltener nie mindestens **) in der im Monat im Jahr 1 bis 2 alle 1 bis 2 Woche Jahre Jahre % % % % % % %
Nicht überraschend, aber auch nicht gravierend, sind die altersspezifischen Unterschiede hinsichtlich der Häufigkeit des Apothekenbesuchs: 24 Prozent suchen mindestens mehrmals im Monat eine Apotheke auf,
MehrWichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. in Leichter Sprache
1 Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe in Leichter Sprache 2 Impressum Originaltext Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. Leipziger Platz 15 10117 Berlin
MehrPflege im Jahr 2007. Pflege
Pflege im Jahr 2007 Von Gerhard Hehl In Rheinland-Pfalz gab es im Dezember 2007 fast 102 500 pflegebedürftige Menschen. Gut die Hälfte erhielt ausschließlich Pflegegeld. Fast 20% wurden ambulant, weitere
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrI. Allgemeine Anmerkungen
08.03.2001 Vorläufige Stellungnahme der Deutschen Krankenhausgesellschaft zum Entwurf der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers - Altenpflege-Ausbildungs-
Mehr10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Einzelplan 12) 10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend
MehrEin neues System für die Allokation von Spenderlungen. LAS Information für Patienten in Deutschland
Ein neues System für die Allokation von Spenderlungen LAS Information für Patienten in Deutschland Ein neues System für die Allokation von Spenderlungen Aufgrund des immensen Mangels an Spenderorganen
MehrRentensicherheit. Rente? Aber sicher!
Rente? Aber sicher! Worum geht s eigentlich? - Deutschland war noch nie so reich wie heute! - Pro Einwohner wurde noch nie so viel Reichtum erzeugt. Uns wird gesagt: Für unsere Rente ist kein Geld mehr
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrÄnderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015.
Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind zum 1. Januar 2015 einige Änderungen in Kraft getreten. Neu ist
MehrLandesberichterstattung Gesundheitsberufe NRW 2010 Darstellung der wichtigsten Ergebnisse
Landesberichterstattung Gesundheitsberufe NRW 2010 Darstellung der wichtigsten Ergebnisse se 1) Erstmals sektorübergreifende Erhebung, Darstellung und Diskussion (Krankenhausbereich / ambulante und stationäre
MehrErgebnis und Auswertung der BSV-Online-Umfrage zur dienstlichen Beurteilung
Ergebnis und Auswertung der BSV-Online-Umfrage zur dienstlichen Beurteilung Es waren exakt 237 Rückmeldungen, die wir erhalten, gesammelt und ausgewertet haben und damit ein Vielfaches von dem, was wir
Mehrmicura Pflegedienste Köln
micura Pflegedienste Köln 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste schließt die Lücke einer eingeschränkten Lebensführung. Viele Alltäglichkeiten
MehrDeutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe
Allensbacher Kurzbericht 6. Oktober 2014 Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe Zwei Drittel sind für die Erlaubnis aktiver Sterbehilfe, 60 Prozent für die Zulassung privater Sterbehilfe-Organsationen.
MehrStudienplatzbeschaffung
Studienplatzbeschaffung - Einklagen www.asta.haw-hamburg.de Hintergrund Alle Unis und Hochschulen unterliegen dem Kapazitätsausschöpfungsgebot Sie müssen alle ihnen zur Verfügung stehenden Plätze vergeben!
MehrWege zur Patientensicherheit - Fragebogen zum Lernzielkatalog für Kompetenzen in der Patientensicherheit
Wege zur Patientensicherheit - Fragebogen zum Lernzielkatalog für Kompetenzen in der Patientensicherheit der Arbeitsgruppe Bildung und Training des Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. Seit Dezember
MehrWichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor
Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung
MehrPflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M 2 0 0 8. Leichte Sprache
Pflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M 2 0 0 8 Leichte Sprache Der Pflegedienst Iserlohn bietet über die seit dem 01. Juli 2008 neue Pflegereform 2008 kostenlos
MehrAusbildungsumlage Altenpflege Hamburg. Informationen zur Umsetzung der Verordnung
Ausbildungsumlage Altenpflege Hamburg Informationen zur Umsetzung der Verordnung Wer wird für das Umlageverfahren herangezogen? Alle ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen mit Betriebssitz
MehrSoziale Sicherung der Pflegeperson
Soziale Sicherung der Pflegeperson ( 44 SGB XI) Pflegepersonen, die zu Gunsten der Pflege eines Angehörigen, Nachbarn oder Freundes ihre Berufstätigkeit reduzieren oder aufgeben, haben Einbußen in Bezug
MehrVor Ausspruch einer Kündigung wegen vertragswidrigen Verhaltens (sog. verhaltensbedingte Kündigung)
5.24. Abmahnung 5.24.1. Wann ist eine Abmahnung erforderlich? Vor Ausspruch einer Kündigung wegen vertragswidrigen Verhaltens (sog. verhaltensbedingte Kündigung) z.b. wegen unentschuldigten Fehlens in
MehrStraßenverkehrsgesetz (StVG) und Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Eignungsüberprüfung im Verwaltungsverfahren
Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Eignungsüberprüfung im Verwaltungsverfahren Rotenburg a.d.f, den 15. März 2015 Basis des Verwaltungshandelns Straßenverkehrsgesetz (StVG) In Verbindung mit Fahrerlaubnis-Verordnung
MehrProfessionelle Seminare im Bereich MS-Office
Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion
MehrDie Post hat eine Umfrage gemacht
Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.
MehrDie Invaliden-Versicherung ändert sich
Die Invaliden-Versicherung ändert sich 1 Erklärung Die Invaliden-Versicherung ist für invalide Personen. Invalid bedeutet: Eine Person kann einige Sachen nicht machen. Wegen einer Krankheit. Wegen einem
MehrLernerfolge sichern - Ein wichtiger Beitrag zu mehr Motivation
Lernerfolge sichern - Ein wichtiger Beitrag zu mehr Motivation Einführung Mit welchen Erwartungen gehen Jugendliche eigentlich in ihre Ausbildung? Wir haben zu dieser Frage einmal die Meinungen von Auszubildenden
MehrEine Ausbildung für alle? Was Generalistik bedeutet Ulrich Söding, Vivantes Netzwerk für Gesundheit
Eine Ausbildung für alle? Was Generalistik bedeutet, Vivantes Netzwerk für Gesundheit -1- Zu meiner Person Drei Professionen erlernt: Krankenpfleger, Lehrer, Betriebswirt Leiter des Institutes für berufliche
MehrES GEHT NICHTS ÜBER EX-AZUBIS, Leiter der Fertigung, Produktbereich Blech, bei
20 Vertrauen aufbauen ES GEHT NICHTS ÜBER EX-AZUBIS, Leiter der Fertigung, Produktbereich Blech, bei ThyssenKrupp schwört auf seine Azubis. Einer von ihnen,, wurde sogar Deutschlands Bester. Was sagt der
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Bundesrat Drucksache 766/04 (Beschluss) 05.11.04 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch A. Problem und Ziel 72 Abs. 2 Satz 1 SGB XI sieht vor,
MehrWir machen neue Politik für Baden-Württemberg
Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Am 27. März 2011 haben die Menschen in Baden-Württemberg gewählt. Sie wollten eine andere Politik als vorher. Die Menschen haben die GRÜNEN und die SPD in
MehrArbeitsmarkteffekte von Umschulungen im Bereich der Altenpflege
Aktuelle Berichte Arbeitsmarkteffekte von Umschulungen im Bereich der Altenpflege 19/2015 In aller Kürze Im Bereich der Weiterbildungen mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf für Arbeitslose
MehrHPCV-Studie: Hospizliche Begleitung
Februar 2008 Sonder-Info Sonder-Info Sonder-Info Sonder-Info HPCV-Studie: Hospizliche Begleitung und Palliative-Care-Versorgung in Deutschland 2007 (Stand: 26.02.2008) Sonder Hospiz Info Brief 1 / 08 Seite
MehrGröhe: Verbesserungen für Pflegebedürftige und Angehörige. Bundestag beschließt das Zweite Pflegestärkungsgesetz
HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT Friedrichstraße 108, 10117 Berlin 11055 Berlin INTERNET TEL +49 (0)30 18441-2225 FAX +49 (0)30 18441-1245 www.bundesgesundheitsministerium.de pressestelle@bmg.bund.de E-MAIL
MehrKreativ visualisieren
Kreativ visualisieren Haben Sie schon einmal etwas von sogenannten»sich selbst erfüllenden Prophezeiungen«gehört? Damit ist gemeint, dass ein Ereignis mit hoher Wahrscheinlichkeit eintritt, wenn wir uns
MehrGute Besserung für ganz Bayern! So machen wir Gesundheit und Pflege zukunftssicher.
Gute Besserung für ganz Bayern! So machen wir Gesundheit und Pflege zukunftssicher. Herausforderung demographischer Wandel Herausforderung Pflege Der demographische Wandel macht auch vor Gesundheit und
MehrÖrtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau
Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau Zusammenfassung der Ergebnisse in Leichter Sprache Timo Wissel Albrecht Rohrmann Timo Wissel / Albrecht Rohrmann: Örtliche Angebots-
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
MehrVorbemerkung: Die folgenden Aussagen gelten, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, für das Gebiet der Stadt München.
Erfahrungen mit der Verlagerung der Zuständigkeit für die ambulante Eingliederungshilfe Stellungnahme des Behindertenbeauftragten der Landeshauptstadt München zur Anhörung des Ausschusses für Soziales,
MehrTutorium zur Mikroökonomie II WS 02/03 Universität Mannheim Tri Vi Dang. Aufgabenblatt 3 (KW 44) (30.10.02)
Tutorium zur Mikroökonomie II WS 02/03 Universität Mannheim Tri Vi Dang Aufgabenblatt 3 (KW 44) (30.10.02) Aufgabe 1: Preisdiskriminierung dritten Grades (20 Punkte) Ein innovativer Uni-Absolvent plant,
Mehrzum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7919-0 Telefax: (069) 7919-227 bgl@bgl-ev.de www.bgl-ev.de Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
MehrIm Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung)
P f l e g e d i e n s t Plus LUX HELIOS 72474 Winterlingen, Ambulante Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung Häufige Fragen und Antworten an unseren Pflegedienst Wer erhält Leistungen aus
MehrDie richtigen Partner finden, Ressourcen finden und zusammenführen
Kongress Kinder.Stiften.Zukunft Workshop Willst Du mit mir gehen? Die richtigen Partner finden, Ressourcen finden und zusammenführen Dr. Christof Eichert Unsere Ziele: Ein gemeinsames Verständnis für die
MehrExkurs: Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
Exkurs: Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen 139a SGB V Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (1) Der Gemeinsame Bundesausschuss nach 91 gründet
MehrPFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1
PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1 Stand: Bundesrat, 7. November 2014 Der Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch (Pflegestärkungsgesetz
MehrWenn Sie gern günstige Gelegenheiten nutzen, haben wir eine gute Nachricht für Sie.
Gesundheit erhalten Pflegezusatzversicherung PflegeSchutz mit staatlicher Förderung 60 jährlich Wenn Sie gern günstige Gelegenheiten nutzen, haben wir eine gute Nachricht für Sie. Mit dem Thema Pflege
MehrPflegedossier für die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder)
Pflegedossier für die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) Regionalbüros für Fachkräftesicherung - Fachkräftemonitoring - EUROPÄISCHE UNION Europäischer Sozialfonds Dieses Projekt wird durch das Ministerium
MehrWas ist das Budget für Arbeit?
1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in
MehrM e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen
Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund
MehrPrimzahlen und RSA-Verschlüsselung
Primzahlen und RSA-Verschlüsselung Michael Fütterer und Jonathan Zachhuber 1 Einiges zu Primzahlen Ein paar Definitionen: Wir bezeichnen mit Z die Menge der positiven und negativen ganzen Zahlen, also
MehrPflegerisiko und Pflegeversicherung Status und Potenziale aus Sicht von Versicherungsmaklern und Verbrauchern
Pflegerisiko und Pflegeversicherung Status und Potenziale aus Sicht von Versicherungsmaklern und Verbrauchern resuro 2008 1 INHALT Bewertung der Gesundheits- und Pflegepolitik Informationsstand Einschätzung
MehrDeutschland-Check Nr. 35
Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668
MehrAnleitung über den Umgang mit Schildern
Anleitung über den Umgang mit Schildern -Vorwort -Wo bekommt man Schilder? -Wo und wie speichert man die Schilder? -Wie füge ich die Schilder in meinen Track ein? -Welche Bauteile kann man noch für Schilder
MehrMERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)
MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) Wer bekommt den Zuschuss? Überschreitet Ihr anzurechnendes Einkommen
MehrIst Fernsehen schädlich für die eigene Meinung oder fördert es unabhängig zu denken?
UErörterung zu dem Thema Ist Fernsehen schädlich für die eigene Meinung oder fördert es unabhängig zu denken? 2000 by christoph hoffmann Seite I Gliederung 1. In zu großen Mengen ist alles schädlich. 2.
MehrWIR MACHEN SIE ZUM BEKANNTEN VERSENDER
02040203 WIR MACHEN SIE ZUM BEKANNTEN VERSENDER Ein Mehrwert für Ihr Unternehmen 1 SCHAFFEN SIE EINEN MEHRWERT DURCH SICHERHEIT IN DER LIEFERKETTE Die Sicherheit der Lieferkette wird damit zu einem wichtigen
MehrVerjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft
Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Üblicherweise legen Generalunternehmer in den Verträgen
MehrEva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit
Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Frau Dr. Eva Douma ist Organisations-Beraterin in Frankfurt am Main Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Busines
MehrFür Immobilien Besitzer
Für Immobilien Besitzer A.M.D. GmbH Im Namen des Kunden Herzlich willkommen in unserem familiengeführten Betrieb. Dienstleistungen werden von Menschen für Menschen gemacht. Im Namen des Kunden A.M.D. GmbH,
MehrLeistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016)
Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016) Pflegegeld Pflegegeld wird im Rahmen der häuslichen Pflege von der Pflegekasse an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, damit dieser eine selbst
MehrDer Pflegefall tritt ein was tun?
6 Die ersten Schritte Beispiel Die Mutter der Familie liegt mit einem schweren Schlaganfall im Krankenhaus. Vom dortigen behandelnden Arzt erfahren die Angehörigen, der verheiratete Sohn und die ledige
MehrSWOT Analyse zur Unterstützung des Projektmonitorings
SWOT Analyse zur Unterstützung des Projektmonitorings Alle QaS-Dokumente können auf der QaS-Webseite heruntergeladen werden, http://qas.programkontoret.se Seite 1 Was ist SWOT? SWOT steht für Stärken (Strengths),
MehrDie Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 1. Januar 2015. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
Die Pflegeleistungen Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Stufe der Pflegebedürftigkeit Leistungen 2014 pro Monat Leistungen ab
MehrIhre Fragen unsere Antworten rund um die Fusion der Sparkassen Wesel und Dinslaken-Voerde-Hünxe. Mehrwert der Fusion. Das Wichtigste vorab:
Ihre Fragen unsere Antworten rund um die Fusion der Sparkassen Wesel und Dinslaken-Voerde-Hünxe Das Wichtigste vorab: Der Zahlungsverkehr (inkl. Karten, Online-Banking, Vordrucke usw.) wird bis auf weiteres
MehrFragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz
Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz 1. Warum wurde der zusätzliche Beitragssatz eingeführt? Mit der Einführung des zusätzlichen Beitragssatzes wurde ein Beitrag zur Senkung der Lohnnebenkosten
MehrWas ist Sozial-Raum-Orientierung?
Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume
MehrGesetzgebungsvorhaben Pflegeberufsgesetz: berufliche und hochschulische Pflegeausbildung Finanzierung. (Stand 06.08.2015)
Gesetzgebungsvorhaben Pflegeberufsgesetz: berufliche und hochschulische Pflegeausbildung Finanzierung (Stand 06.08.2015) Reform der Pflegeberufe I 3 Herausforderungen I Bundesweiter Fachkräftemangel bei
MehrPflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner!
Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Die Änderungen in der Pflegeversicherung beruhen auf dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG). Dieses ist in weiten
MehrGutes Leben was ist das?
Lukas Bayer Jahrgangsstufe 12 Im Hirschgarten 1 67435 Neustadt Kurfürst-Ruprecht-Gymnasium Landwehrstraße22 67433 Neustadt a. d. Weinstraße Gutes Leben was ist das? Gutes Leben für alle was genau ist das
MehrMeinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele
Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele 4. März 2015 q5337/31319 Le forsa Politik- und Sozialforschung GmbH Büro Berlin Schreiberhauer
MehrSächsischer Baustammtisch
Sächsischer Baustammtisch Leipziger Straße 3 09599 Freiberg Tel.: 03731/215006 Fax: 03731/33027 Handy: 0172 3510310 Internet: www.saechsischer-baustammtisch.de Mail: info@saechsischer-baustammtisch.de
MehrEinzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz
Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Mehr möglich machen Die Bundes-Ministerin für Arbeit und Soziales Frau Andrea Nahles hat einen Entwurf für ein neues Gesetz gemacht. Es heißt Bundes-Teilhabe-Gesetz.
MehrLeistungen für Demenzpatienten
Leistungen für Demenzpatienten Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Pflegestufe 0 (mit Demenz) 123,00 Pflegestufe I (mit Demenz) 316,00 Pflegestufe II (mit Demenz)
MehrDie Zusatzversicherung für Pflege Eine sinnvolle Ergänzung?
VERBRAUCHERINFORMATION Die Zusatzversicherung für Pflege Eine sinnvolle Ergänzung? Viele Menschen sind besorgt, ob sie im Alter die Kosten für ihre Pflege aufbringen können. Die Zahl der Pflegebedürftigen
MehrAlle gehören dazu. Vorwort
Alle gehören dazu Alle sollen zusammen Sport machen können. In diesem Text steht: Wie wir dafür sorgen wollen. Wir sind: Der Deutsche Olympische Sport-Bund und die Deutsche Sport-Jugend. Zu uns gehören
MehrMit Sicherheit mehr Lebensqualität
Mit Sicherheit mehr Lebensqualität Service mit Sicherheit Suchen Sie eine haushaltsnahe Dienstleistung, wie zum Beispiel einen mobilen Mittagstisch, einen Einkaufsdienst, einen Fahrdienst? Oder möchten
Mehr