Energiesparend Bauen Sanieren & Wohnen

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1 Energiesparend Bauen Sanieren & Wohnen

2 Vorwort Bauen, Sanieren und Sparen Oberösterreichs Wohnbau geht es in erster Linie darum, Energie zu sparen. Und das nicht zum Selbstzweck, sondern für die Bürger, welche mit steigenden Preisen konfrontiert sind. Energie sparend zu bauen, bedeutet auch, bei den Betriebskosten zu sparen. Die Politik hat die Aufgabe, die günstigsten Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Bürger energiesparend wohnen können. Schwerpunkt sind nicht nur der Neubau oder bestimmte Formen von energiesparendem Bauen. Die Politik muss auch die Voraussetzungen schaffen, dass durch Sanieren es zu Einsparungen im Energiebereich kommt. Das Potential in diesem Bereich ist sehr groß. Im Neubaubereich soll keine bestimmte Form mittels Vorschriften bevorzugt werden. Dem Bürger bzw. dem Bauträger muss die Freiheit gelassen werden, sich selbst für ein Produkt entscheiden zu können. Mittels entsprechende Vorschriften und Verordnungen sollen Energiesparen und wirtschaftliches Interesse vereinbar werden. Denn übertriebene Kennzahlen tragen sicherlich nicht zu kostengünstigem Bauen und Wohnen bei. Wir müssen den Spagat schaffen, mit unseren natürlichen Ressourcen sorgsam umzugehen und nachhaltige Werte zu schaffen. Gleichzeitig muss die regionale mittelständische Bauwirtschaft gefördert werden. Ihr Wohnbau-Landesrat Dr. Manfred Haimbuchner

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4 Energieberatung O.Ö. Energiesparverband - kompetente Energieberatung aus einer Hand Welche Beratungsfelder gibt es? Sie können die Beratung zum Beispiel zu folgenden Fragen anfordern: Der O.Ö. Energiesparverband ist eine vom Land OÖ eingerichtete Institution und die zentrale Anlaufstelle für produktunabhängige Energieinformation. Nutzen Sie das umfassende Bera tung sangebot des O.Ö. Energiespar verbandes - egal, welche Energie fragen Sie ansprechen möchten, die fachkundigen Energieberater/innen des O.Ö. Energiesparverbandes geben umfassende Antworten. Manche Fragen lassen sich oft schon am Telefon klären. Bei weitergehenden Fragen besteht die Möglichkeit einer Einzelberatung durch eine/n Energieberater/in. Eine Einzelberatung kann telefonisch unter angefordert werden. Die Beratung findet entweder im Büro des/der Beraters/in statt, oder der/die Berater/in kommt zu Ihnen ins Haus. Sie können dann ca. 1,5 Stunden lang Ihre Anliegen besprechen. Sie planen den Neubau Ihres Einfamilienhauses? Sie denken an eine Sanierung Ihres Einfamilienhauses? Sie möchten Ihre Heizung erneuern? Sie wollen eine Solaranlage einbauen? Sie haben eine Frage zu Energiesparmaßnahmen? Sie planen die Anschaffung energiesparender Elektrogeräte? Sie brauchen eine Auskunft zu Energieförderun gen? Sie interessieren sich für "Ökostrom"? Sie möchten zum Beispiel Ihre Heizung erneuern, haben aber noch keine genaue Vorstellung, wofür Sie sich entscheiden sollen. Der/die Energieberater/in sagt Ihnen, welche Möglich keiten in Ihrem Fall bestehen und gibt einen Überblick über die Kosten sowie die jeweiligen Fördermöglichkeiten. Oder Sie wollen die Sonnenenergie nutzen und eine Solaranlage einbauen, sind aber unsicher, ob Ihre Dachneigung und die Dachrichtung ideal sind. Der/die Energieberater/in berät Sie unabhängig und produktneutral, sagt Ihnen, welche Möglichkeiten in Ihrem Fall günstig sind und welche Förderungen Sie in Anspruch nehmen können. 01

5 Welche Beratungsaktionen gibt es noch? Energieberatung für Gewerbe und Industrie Kompetente Unterstützung für Gewerbe- und Industriebetriebe bei der Umsetzung von Energie- Effizienzmaßnahmen und der Nutzung erneuerbarer Energieträger. Energieberatung für Gemeinden Energieberatung für öffentliche Gebäude, Unterstützung bei Energiekonzepten, Gemeinde-Energieberatungstage. Wohnbauförderung Individuelle Energieberatung für Neubau und Sanierung, wenn Sie um die Wohnbauförderung für energiesparende Bauweise (Neubau und Sanierung, Eigenheim) ansuchen. Mittlerweile sind diese Beratungen so erfolgreich, dass bereits über Familien beim Energiesparverband beraten wurde. Die Neubauberatung wird in 12 Orten in Oberösterreich angeboten, wobei bei der Sanierungsberatung die Berater/innen des Energiesparverbandes immer zu dem jeweiligen Objekt kommen, um sich vor Ort von dem Bauvorhaben ein Bild zu machen. Bei der Beratung kann sich auch jeder/jede Häuslbauer/in zu zusätzlichen Dämm- Maßnahmen verpflichten, um so eine noch höhere Förderung zu bekommen. Diese Zusatzverpflichtung bringt dann zudem noch neben der höheren Förderung niedrigere Heizkosten und ein behaglicheres Heim für die nächsten Jahre und Jahrzehnte mit sich. Wie kommen Sie zu Ihrer Energieberatung? Melden Sie Ihren Beratungswunsch einfach telefonisch beim O.Ö. Energiesparverband (Hotline: ) 00 01

6 schritte zum traumhaus Der Bau eines Einfamilienhauses erfordert sehr sorgfältige Planung und Überlegung. Eine wichtige Unterstützung bietet dabei eine Energieberatung, die durch das Land Oberösterreich / Abteilung Wohnbauförderung ermöglicht wird. Der Weg zum Traumhaus Nutzen Sie die Möglichkeit, eine produktunabhängige Energie beratung des O.Ö. Energiesparverbandes in Anspruch zu nehmen. Je früher Sie die Beratung durchführen, umso besser können Sie den kompetenten Rat von Fachleuten nutzen und mögliche Verbesserungsvorschläge noch berücksichtigen. Im Rahmen der erhöhten Wohnbauförderung für energiesparende Bauweise und energiesparende Sanierung wird eine Energie beratung vom O.Ö. Energiespar verband durchgeführt. Bei einem Neubau planen Sie idealerweise folgenden Ablauf: An wen wende ich mich? 1. Bankinstitut 2. Architekt/in, Planer/in, Baufirma 3. Gemeinde (Magistrat) 4. O.Ö. Energiesparverband 5. O.Ö. Energiesparverband 6. Gemeinde (Magistrat) 7. Land O.Ö., Abt. Wohnbauförderung 8. Baufirma/ Bauwerber/in 9. Darlehensgeber Was passiert? Information über Finanzierungsmöglichkeiten, Erstellen des Finanzierungs planes, Formular Bauteilbeschreibung mitnehmen Bauplanung beginnen (Bauplan, Angebote einholen, Konstruktion überlegen), Energieausweis erstellen Bauanzeige bzw. Bauansuchen stellen Ansuchen um die Wohnbauförderung für energie sparende Bauweise mittels Formular Bauteilbeschreibung und Bauplan Energieberatung durch den O.Ö. Energiesparverband: Sie erhalten einen Termin zur Energieberatung, können Ihr Bauvorhaben mit unabhängigen Energieberater/innen besprechen und allenfalls noch Verbesserungen vornehmen. Baugenehmigung wird erteilt bzw. Baufreistellung erfolgt bewilligter Bauplan bzw. Baufreistellung liegt vor Ansuchen um Wohnbauförderung und vorzeitigen Baubeginn stellen Erteilung des vorzeitigen Baubeginns Förderungszusicherung erfolgt Baubeginn, Errichtung des Rohbaus Ausstellung der Rohbaubestätigung für den Darlehensgeber Auszahlung der Wohnbauförderung 02

7 Wie hilft der O.Ö. Energiesparverband beim Neubau? Förderwerber/in schickt vollständigen Bauplan (Kopie), Energieaus weis (Kopie) und ausgefüllte Bauteil beschreibung an: O.Ö. Energiespar verband Landstraße 45, 4020 Linz kommt zur Energieberatung (an 12 Beratungsstellen in OÖ.) erforderliche Energiekennzahl wird nicht erreicht verpflichtet sich, diese zusätzlichen Maßnahmen zu setzen erforderliche Energiekennzahl wird erreicht O.Ö. Energiesparverband berechnet mit Ihren Unterlagen die Nutzheiz-Energiekennzahl lädt Sie zu einer Energieberatung (ca. 1 Stunde) ein führt Energieberatung durch informiert Sie über mögliche zusätzliche Maßnahmen (z.b. höhere Dämmstärke) berechnet die neue Energiekennzahl mit den vorgeschlagenen Maßnahmen schickt Ihnen Energie-Zertifikat Zeitrahmen ca. 4-5 Wochen ca. 1-2 Wochen einige Tage Energie-Zertifikat bei Abt. Wohnbauförderung einreichen Wie hilft der O.Ö. Energiesparverband im Sanierungsfall? Förderwerber/in schickt vollständigen Bauplan (Kopie) und ausgefüllte Bauteilbeschreibung an: O.Ö. Energiesparverband Landstraße 45, 4020 Linz Energieberatung,* (vor Ort in Ihrem Haus) erforderliche Energiekennzahl wird nicht erreicht Zertifikat zusammen mit den bezahlten Rechnungen Ihrem Antrag auf Sanierungsförderung bei der Abt. Wohnbauförderung beilegen O.Ö. Energiesparverband Energieberater/in bereitet sich auf individuelle Beratung vor vereinbart Termin für die Energieberatung führt Energieberatung durch berechnet aus Ihren Unterlagen die Nutzheiz-Energiekennzahl informiert Sie über mögliche zusätzliche Maßnahmen (z.b. höhere Dämmstärke) schickt Ihnen ein Zertifikat Zeitrahmen ca. 2-3 Wochen ca. 2-3 Wochen ca. 6-8 Wochen ca. 1 Woche Ein erhöhter Annuitätenzuschuss für das Darlehen eines Geldinstitutes wird ausbezahlt. *nicht bei Sanierung von Einzelbauteilen Alle Informationen rund um die Wohnbauförderung erhalten Sie beim Land Oberösterreich Abteilung Wohnbauförderung, LDZ, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, T: 0732/ , E: wo.post@ooe.gv.at, I:

8 DER ENERGIE- AUSWEIS Was ist der Energieausweis? Der Energieausweis ist eine Art Typenschein für Ihr Haus und beschreibt die Gesamt-Energieeffizienz des Gebäudes. Er enthält wertvolle Informationen, wie z.b. den Heizenergiebedarf - damit können Sie Ihren Energieverbrauch fürs Heizen und somit auch die Heizkosten abschätzen. Seit Anfang 2008 gibt es in Österreich und Europa den Energieausweis für Gebäude. In Österreich ist der Energieausweis nichts Neues seit der gesetzlichen Einführung im Jahr 1999 wurden in OÖ über Ausweise bereits ausgestellt, es gibt aber doch einige wichtige Ergänzungen und Neuerungen. Wann ist ein Energieausweis erforderlich? bei Neubau, Zubau, Umbau oder umfassender Sanierung eines Gebäudes (OÖ Baurecht) bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung eines Gebäudes (Ö. Energieausweisvorlagegesetz für bestehende Gebäude gültig seit ) bei Gebäuden mit einer Größe von über m² - für größere Menschenansammlungen zum verpflichtenden Aushang an einer gut sichtbaren Stelle (für bestehende Gebäude gültig seit ) Neu ist die Energieausweis-Pflicht für Nicht-Wohngebäude und dass der Energieausweis nunmehr für 10 Jahre gilt. Was steht im Energieausweis NEU für Wohngebäude? Im Energieausweis NEU für Wohngebäude finden Sie unter anderem folgende Angaben: bis 10 kwh/m²a kwh/m²a kwh/m²a kwh/m²a kwh/m²a kwh/m²a kwh/m²a kwh/m²a über 250 kwh/m²a Der Energieausweis besteht aus einer ersten Seite mit einer Effizienzskala, einer zweiten Seite mit detaillierten Energie- und Gebäude-Daten und einem Anhang. Form und Inhalt sind genormt, der Energieausweis ist eine Urkunde. Der Energieausweis für Wohngebäude enthält: den Heizwärmebedarf des Gebäudes (HWB) den Warmwasser-Wärmebedarf (WWWB) den Heiztechnik-Energiebedarf des Gebäudes (HTEB) den Endenergiebedarf des Gebäudes (HEB) Empfehlungen für Maßnahmen Zusätzlich ist auch nachzuweisen, dass das Wohngebäude sommertauglich ist (ÖNORM B 8110 Teil 3) und keine sommerliche Überhitzung eintreten kann. 03

9 Was bedeuten die Energiekennzahlen? Kernstück des Energieausweises sind die Energiekennzahlen. Sie ermöglichen - wie die Angabe des Treibstoffverbrauches in Litern pro 100 km beim PKW einen Vergleich mit anderen Gebäuden. In Oberösterreich wird bereits seit 1993 die Nutzheiz-Energiekennzahl (NEZ) im Rahmen der Wohnbauförderung berechnet. Diese Zahl ist eine geometriebereinigte Vergleichszahl, die die jährlich zur Raumheizung benötigte Wärme je Quadratmeter Fläche angibt. Dabei werden die Energieverluste (Transmissions- und Lüftungsverluste) und die solaren und inneren Gewinne eines Gebäudes (die sich aus der Gebäudeform, der Gebäudeausrichtung, den verwendeten Baumaterialien etc. ergeben) auf die beheizte Fläche des Gebäudes bei einer standardisierten Kompaktheit bezogen. Im Energieausweis NEU finden Sie als wesentlichste Energiekennzahl den Heizwärmebedarf (HWB), er gibt an, wie hoch der zu erwartende jährliche Wärmebedarf für die Beheizung Ihres Hauses (in Kilowattstunden pro Quadratmeter beheizter Bruttogrundfläche) ist. Dieser kann vom tatsächlichen Verbrauch u. a. auf Grund des Benutzerverhaltens abweichen. Als Summe von Heizwärmebedarf und Warmwasserwärmebedarf (pro m² Bruttogeschoßfläche) sowie Heiztechnik-Energiebedarf finden Sie im Energieausweis NEU mit dem Heizenergiebedarf (HEB) auch eine Angabe zum Endenergiebedarf Ihres Wohngebäudes. Im Unterschied zum HWB berücksichtigt der HEB auch die Verluste Ihres Heizsystems (Hilfsenergie, Verteil- und Speicherverluste etc). kwh/m gesamter Gebäudebestand 110 Bau-Gesetz Bau-Gesetz Förderung Förderung Bau-Gesetz Energiesparhaus Förderung Mindeststandard WBF 07 Niedrigenergiehaus Förderung 99 Mindeststandard WBF 09 Bau-Gesetz Förderung 05 Passivhaus Förderung 05 Niedrigstenergiehaus 10 03

10 Förderung für energiesparendes bauen Energiesparendes Bauen Die Berechnung der Nutzheiz-Energiekennzahl wird vom O.Ö. Energiesparverband auf Basis der von dem/der Förderwerber/in eingereichten Unterlagen (Bauplan und Bauteilbeschreibung) durchgeführt. Die Bauwerber/innen werden dann zu einer Energieberatung eingeladen, die von einer/m geschulten Energieberater/in durchgeführt wird. Suchen Sie rechtzeitig vor Baubeginn beim O.Ö. Energiesparverband um die Förderung für energiesparendes Bauen an. Damit tragen Sie bei, dass es bei der gesamten Förderabwicklung zu keiner Verzögerung kommt und Sie wertvolle Energiespartipps rechtzeitig vor Baubeginn erhalten. Energiesparend Bauen bedeutet, durch optimale Gebäudeplanung und gute Wärmedämmung die Wärmeverluste nach außen zu minimieren und durch eine Südorientierung der Fensterflächen solare Gewinne zu nutzen. Die Lüftungswärmeverluste werden mit einer kontrollierten Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung gering gehalten. Bereits seit 1993 wird in Oberösterreich für die Errichtung eines energiesparenden Hauses nach dem Modell des O.Ö. Energiesparverbandes, im Auftrag der Wohnbauabteilung, eine erhöhte Wohnbauförderung gewährt. Voraussetzung für diese Förderung sind ein Energieberatungsgespräch durch den O.Ö. Energiesparverband und der Nachweis über die energiesparende Bauweise, anhand der Nutzheiz- Energiekennzahl (NEZ). Diese Kennzahl ist ein Maß für den jährlichen Heizwärmebedarf pro Quadratmeter und hilft, ähnlich wie z.b. die Angabe des Benzinverbrauchs pro 100 km bei einem Auto, die Energiesparqualität festzustellen. Der ideale Ablauf 1. Schritt: Bauplanentwurf und Planerstellung 2. Schritt: mind. 8 Wochen vor Baubeginn beim O.Ö. Energiesparverband ansuchen 3. Schritt: Ansuchen um Baugenehmigung bei der Baubehörde und Ansuchen um Wohnbauförderung beim Land Oberösterreich 4. Schritt: Baubeginn Wohnbauförderung Neubau Die Förderung zur Errichtung von Eigenheimen durch natürliche Personen, gewerbliche Bauträger und gemeinnützige Bauvereinigungen besteht bei: Reihenhäusern, Doppelhäusern und sonstigen Eigenheimen (Mindestgröße 80 m²) in der Gewährung von nichtrückzahlbaren Zinsenzuschüssen zu Hypothekardarlehen, abhängig von der erreichten Nutzheiz-Energiekennzahl (NEZ): Oö. Niedrigenergiehaus: bei einer NEZ von höchstens 45 kwh/m² und Jahr; Eigenheime mit einer NEZ von mehr als 45 kwh/m² und Jahr werden nicht mehr gefördert. Oö. Niedrigstenergiehaus: bei einer NEZ von höchstens 30 kwh/m² und Jahr Oö. Passivhaus: bei einer NEZ von höchstens 10 kwh/m² und Jahr 04

11 Erhöhung des geförderten Hypothekardarlehens: für jedes Kind für barrierefreie Bauweise für Verwendung von ökologischen Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen. Dabei müssen sämtliche Außenbauteile (Außenwand, oberste Decke/Dach, Kellerdecke, erdanliegende Böden - ausgenommen erdberührende Dämmung) zu 100 % mit nachwachsenden ökologischen Dämmstoffen versehen werden. Zusätze gegen Feuer, Wasser und Schädlinge sowie Stützfasern sind zulässig. Nachwachsende ökologische Dämmstoffe sind z.b. Flachs, Hanf, Holzfaser, Schafwolle, Stroh, Zellulose und Kork. Die Wärmeleitfähigkeit (Lambda-Wert) des Dämmstoffes muss 0,06 W/mK oder kleiner sein. Bei Reihen- und Doppelhäusern gilt darüber hinaus: Erhöhung um sofern die Anlage aus mind. 3 Reihen-bzw. zwei Doppelhäusern besteht (nicht mehr als durchschnittlich 400 m² Grund pro Eigenheim) es werden nur Niedrigstenergie- und Passivhäuser gefördert die Reihen- und Doppelhäuser müssen über eine zusammenhängende thermische Hülle verfügen bei Errichtung in Form eines Mietkaufes beträgt das geförderte Hypothekardarlehen bei einer NEZ von höchstens 30 kwh/m²a -> , bei einer NEZ von höchstens 10 kwh/m²a -> Weitere Voraussetzungen: Einsatz eines innovativen klimarelevanten Hauptheizsystems: Heizungssystem auf Basis emissionsarmer, biogener Brennstoffe (Pellets, Hackgut, Stückholz) elektrisch betriebenes Heizungswärmepumpensystem mit einer Jahresarbeitszahl von zumindest 4 (bei Luft-Wärmepumpen 3,5), die Wärmepumpe wird zumindest für die ersten drei Jahre nach Bezug nachweislich mit Strom betrieben, der zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energieträgern erzeugt wird elektrisch betriebenes Heizungswärmepumpensystem mit einer Jahresarbeitszahl von zumindest 4 (bei Luft- Wärmepumpen 3,5), die Wärmepumpe wird mit einer thermischen Solaranlage mit mindestens 4 m² Aperturfläche zur Warmwasserbereitung kombiniert elektrisch betriebenes Heizungswärmepumpensystem mit einer Jahresarbeitszahl von zumindest 4 (bei Luft-Wärmepumpen 3,5), die Wärmepumpe wird mit einer netzgekoppelten Photovoltaikanlage mit mindestens 1kW peak kombiniert Fern- oder Nahwärme aus hocheffizienter Kraft- Wärme-Koppelungs-Anlage oder sonstiger Abwärme, die andernfalls ungenutzt bleibt Fernwärme mit einem Anteil erneuerbarer Energie von zumindest 80 % Erdgas-Brennwert- bzw. Flüssiggas-Brennwert- Anlagen in Kombination mit thermischen Solaranlagen mit mindestens 4 m² Aperturfläche ODER der Bezug eines von der Förderstelle anerkannten Erdgas-Biogas-Produktes (für die Dauer der Gewährung der Zinsenzuschüsse der Eigenheimförderung). Kohle, Heizöl und Elektroheizungen dürfen als Hauptheizsystem nicht verwendet werden Ökologische Mindestkriterien: HFKW-freie und HFCKW-freie Wärmedämmstoffe und Baustoffe (siehe periodisch aktualisierte Liste des Klimaschutzbeauftragten) Brennwerttechnik bei Gaskessel selbsttätig wirkende Einrichtungen zur raumbzw. zonenweisen Regelung der Raumtemperatur (zb Thermostatventil) Niedertemperaturverteilsystem (Vorlauf-/ Rücklauftemperatur max. 55/45 C) bei Umwälzpumpen sind gemäß Energieverbrauchs-Kennzeichnung (EU-Energie-Label) nur Pumpen der Klasse A, A+ und A++ zulässig ein wassergetragenes Heizsystem ist vorzusehen (ausgenommen bei Passivhäusern) Elektrische Durchlauferhitzer zur Warmwasser-Bereitung sind nicht zulässig ein Nachweis über die einzuhaltende Vermeidung der sommerlichen Überwärmung gemäß ÖNORM ist auf Verlangen vorzulegen (z.b. bei > 30% Fensteranteil der Außenwand oder > 45% einer Fassade) luftdichte Gebäudehülle mit n 50 -Wert kleiner oder gleich 1,5 [1/h] bei Niedrigstenergiehäusern und kleiner oder gleich 0,6 [1/h] bei Passivhäusern Vermeidung von Zirkulationsleitungen für die Warmwasserversorgung fachgerechte hydraulische Einregulierung der Wärmeverteilungs/abgabe-Systeme. Nähere Information: Land OÖ., Abt. Wohnbauförderung, Tel. 0732/ oder O.Ö. Energiesparverband, Tel

12 Das Niedrigstenergiehaus Von einem Niedrigstenergiehaus spricht man, wenn eine Nutzheiz-Energiekennzahl (NEZ) von höchstens 30 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kwh/m²,a) erreicht bzw. unterschritten wird. Die Vorteile eines Niedrigstenergiehauses sind u.a. ein höherer Wohnkomfort, geringere Energiekosten und eine erhöhte Wohnbauförderung. Wie wird ein Gebäude zum Niedrigstenergiehaus? Die Energiekennzahl (NEZ): Dokumentiert wird das Niedrigstenergiehaus durch das Erreichen einer Nutzheiz-Energiekennzahl von höchstens 30 kwh/m²,a. Diese Kennzahl gibt den jährlichen Heizenergiebedarf pro Quadratmeter an und ist ein Maß für die Energiequalität des Hauses. Erreicht werden kann sie durch eine gute Planung, die neben einer kompakten Bauweise auch die Nutzung der solaren Gewinne durch eine Südorientierung der Fensterflächen berücksichtigt. Voraussetzung ist weiters eine sehr gute Wärmedämmung der Gebäudehülle und im Regelfall eine kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung zur Verringerung der Lüftungswärmeverluste. Weiters sollte auf die Vermeidung von Wärmebrücken bei sämtlichen Bauteilanschlüssen und Bauteilübergängen geachtet werden. Sehr gute Wärmedämmung: Gute Dämmeigenschaften der Bauteile (niedrige U-Werte) senken den Energiebedarf. Gute Wärmedämmung heißt z.b. 3-Scheiben-Wärmeschutzverglasung bei den Fenstern (U-Werte des gesamten Fensters von 1,0 bis 0,8 W/m²K), Dämmung der obersten Geschoßdecke mit mindestens 30 cm und der Kellerdecke mit mind cm Wärmedämmung. Bei den Außenwänden bedeutet gute Wärmedämmung z.b: ein 50 cm hochporosierter Hochlochziegel, ein 25 bzw. 30 cm Hochlochziegel mit cm Dämmung oder eine Holzriegelwand mit cm Dämmung. Richtwerte für den Bau eines Niedrigstenergiehauses: U-Werte (W/m²K) Fenster 1,0 Außenwand 0,16 oberste Geschoßdecke 0,12 Kellerdecke 0,20 Worauf muss ich beim Bau eines Niedrigstenergiehauses besonders achten? Kontrollierte Wohnraumlüftung: Voraussetzung für das Erreichen eines Niedrigstenergiestandards ist in der Regel der Einsatz einer kontrollierten Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung. Dabei wird die zugeführte Luftmenge genau dem hygienischen Frischluftbedarf angepasst. Zusätzlich kann die in der Abluft enthaltene Wärme zur Vorerwärmung der Zuluft genutzt werden. Mit der Lüftungsanlage können bis zu 90 % der in der Abluft enthaltenen Energie zurückgewonnen werden. Bei richtiger Planung und Benutzung können in einem Durchschnittshaushalt kwh Energie pro Jahr eingespart werden, Voraussetzung ist eine luftdichte Gebäudehülle. Gute Anlagen benötigen im Gegenzug max. 300 kwh Strom jährlich für den Betrieb. 05

13 Luftdichtheit: Ein wichtiges Kriterium bei der Umsetzung eines Niedrigstenergiehauses ist eine luftdichte Gebäudehülle. Sie sorgt dafür, dass Bauteile nicht übermäßig auskühlen, Bauschäden sowie Schimmelbildung vermieden werden und keine unkontrollierten Lüftungsverluste auftreten. Wärmebrücken: Wärmebrücken sind Schwachstellen des Gebäudes, bei denen an örtlich begrenzten Stellen mehr Wärme verloren geht als durch andere, gut gedämmte Flächen. Beim Bau eines Niedrigstenergiehauses ist es wichtig, Wärmebrücken zu minimieren. Diese treten typischerweise v.a. an folgenden Bauteilübergängen auf: - Fensteranbindung (Laibung, Sturz, Fensterbrett, Rollladenkasten) - Anbindung der Kellerdecke an den Keller (Kellerwände) - Anbindung der Außen- und Innenwände an die Kellerdecke / Fundamentplatte - Anbindung Außenwände an die Dachkonstruktion. Warum lohnt es sich, ein Niedrigstenergiehaus zu bauen? Typische Leckagen bei Gebäuden, denen besonderes Augenmerk geschenkt werden sollte, sind u.a: 1 Tür zwischen beheiztem Kellerflur und unbeheiztem Kellerraum 2 Anschluss der Kellerdecke an die Außenwand 3 Durchführung der Sanitärleitung durch die Decke über kaltem Keller 4 Durchführung der Kellerdecke durch die Innenwand 5 Anschlüsse der Außentür 6 Fenster- und Fensterbankanschlüsse 7 Übergang der Außenwand zur Luftdichtungsebene des Schrägdaches 8 Durchführung der Sanitärleitung 9 Anschlüsse der Luftdichtungsebene an die Drempelabmauerung 10 Anschluss des Dachflächenfensters 11 Anschluss der Bodenluke 12 Anschluss der Luftdichtungsebene an die Giebelmauer 13 Schornsteindurchführung Luftdichtheitstest: Idealerweise wird die Gebäudedichtheit durch einen Luftdichtheitstest nachgewiesen. Dabei wird ein Gebläse in einer Öffnung angebracht und der Luftvolumenstrom bei Über- und Unterdruck bei einer Druckdifferenz von 50 Pascal bestimmt. Der stündliche Luftwechsel durch Gebäudeundichtheiten wird auf das Raumvolumen bezogen. Dieser nl50-wert stellt einen Qualitätsnachweis über die Dichtheit der Gebäudehülle dar. Für Gebäude mit einer mechanischen Belüftung ist gem. Oö. Bautechnikverordnung ein nl50-wert von maximal 1,5 pro Stunde (= 1,5-facher Leck-Luftwechsel pro Stunde) gefordert, idealerweise liegt der Wert unter 1,0 pro Stunde. Bei der Luftdichtheitsmessung sollten folgende Messrichtlinien beachtet werden: Die Messung sollte in der kleinstmöglichen Öffnung und erst nach Montage von hülldurchdringenden und -berührenden Installationen (Elektriker, Installateur, Lüftungstechniker) erfolgen. Die Haustüre muss bereits eingebaut sein und es sollen keine provisorischen Abdichtungen (ausgenommen Kanal- und Lüftungsrohre) vorgenommen werden. Höherer Wohnkomfort: Ein behagliches Raumklima durch eine sehr gute Wärmedämmung und eine luftdichte Gebäudehülle erhöht wesentlich den Wohnkomfort. Die kontrollierte Wohnraumlüftung sorgt durch richtig dosierte Frischluft für ein angenehmes Raumklima. Geringe Energiekosten für s Heizen: Die Energiekennzahl von max. 30 kwh/m² und Jahr bedeutet eine wesentliche Energieeinsparung und halbiert die Heizkosten annähernd gegenüber herkömmlichen Neubauten gemäß Baugesetz. Erhöhte Wohnbauförderung: Niedrigstenergiehäuser werden vom Land OÖ besonders gefördert. Im Rahmen der Wohnbauförderung erhalten Sie bei der Errichtung von Eigenheimen (Eigenheimen als Teil einer Gesamtanlage/Reihenhäuser und bei sonstigen Eigenheimen) ein gefördertes Hypothekardarlehen von (plus Zuschläge für Kinder, barrierefreies Bauen, ökologische Dämmstoffe und Reihenhaus). Suchen Sie rechtzeitig vor Baubeginn beim O.Ö. Energiesparverband um die erhöhte Wohnbauförderung für energiesparendes Bauen an und Sie erhalten im Rahmen der Energieberatung wertvolle Energiespartipps rechtzeitig vor Baubeginn. Nähere Information: O.Ö. Energiesparverband, Landstraße 45, 4020 Linz, Energiespar-Hotline: 0800/ zum Ortstarif, info@energiesparverband.at, bzw. Abteilung Wohnbauförderung, Tel:

14 Das Passivhaus gedeckt. Die Mehrkosten für die Errichtung eines Passivhauses werden im Idealfall durch die erhöhte Wohnbauförderung abgedeckt. Geringste Wärmeverluste Passivhäuser sind Gebäude, die auch ohne herkömmliches Heizsystem in unseren Breiten ein behagliches Raumklima bieten können. Im Wesentlichen reicht die passive Nutzung der Sonneneinstrahlung durch die Fenster daher der Name und die Wärmeabgabe von Geräten und Bewohnern aus, um das Gebäude während der Heizsaison auf einer angenehmen Innentemperatur zu halten. Der Jahresheizwärmebedarf liegt laut den oberösterreichischen gesetzlichen Regelungen bei Passivhäusern bei 10 kwh/m²a und darunter. Passivhäuser brauchen damit nur rund 1/5 der Heizenergie von Neubauten nach der derzeitigen Bauordnung. In der Regel deckt eine kleine Heizanlage den (geringen) Wärmebedarf. Durch die Ausstattung des Passivhauses mit stromsparenden Haushaltsgeräten kann eine weitere Reduktion des Energieverbrauchs erzielt werden. Wodurch wird ein Gebäude zum Passivhaus? Der Bau eines Passivhauses erfordert eine exakte und umfassende Planung. Passivhäuser haben eine besonders gute Wärmedämmung, vermeiden Wärmebrücken und haben eine hohe Luftdichtheit. Eine optimale Nutzung der Sonnenenergie erfolgt durch Südorientierung des Hauses sowie spezielle Fenster mit großer Dämmwirkung und hoch lichtdurchlässiger Verglasung. Der verbleibende Restenergiebedarf wird dann im Idealfall durch erneuerbare Energieträger (z.b. thermische Solaranlage zur Warmwasserbereitung und Holz-Pelletsofen) Dämmung Die Wärmedämmwerte (U-Werte) der Bauteile liegen unter 0,12 W/m²K. Eine hochgedämmte Außenwand ist Grundvoraussetzung für ein Passivhaus. Mauersteine mit 20 bis 30 cm Wärmedämmung oder Holzriegelkonstruktionen mit 30 bis 40 cm Dämmung sind üblich. Die Wärmedämmung der obersten Geschoßdecke beträgt bis zu einem halben Meter. Und auch die Wärmeverluste nach unten (Keller) werden mit hohen Dämmstärken von 20 bis 30 cm klein gehalten. Bei den Fenstern wird auf einen guten Wärmedämmwert von Verglasung und Rahmen geachtet. Wärmeschutzverglasung (U-Wert < 0,6 W/m²K) und supergedämmte Fensterrahmen mit reduziertem Verlust am Glasrand sind erforderlich. Der Gesamt-U-Wert (Uw, Glas und Rahmen) sollte möglichst unter 0,8 W/m²K liegen. Wichtig bei der Auswahl der Fenster ist auch, wie viel Sonnenenergie durch die Fenster ins Haus kommt. Der Gesamtenergiedurchlassgrad (g-wert) sollte möglichst über 50 % liegen. Luftdichtheit Die Dämmung eines Gebäudes ist nur dann wirksam, wenn die Gebäudehülle auch luftdicht ist. Die Gebäudedichtheit wird durch eine Luftdichtheitsmessung nachgewiesen. Der so gemessene Luftwechsel bezogen auf das Raumluftvolumen (n 50 ) muss beim Passivhaus 0,6 [1/h] pro Stunde unterschreiten. Wärmebrücken Besonderes Augenmerk muss bei einem Passivhaus auf eine wärmebrückenfreie Konstruktion gelegt werden

15 Passive Sonnenenergienutzung Durch eine Ausrichtung der Fenster nach Süden kann die passive Sonnenenergienutzung optimiert werden. Große Glasflächen in andere Himmelsrichtungen sollten vermieden werden. Ein Fensteranteil an der Südfassade von 30 bis 50 % bringt beim Passivhaus einen Beitrag zur Raumheizung von nahezu 40 %. Vor allem bei großen Fensterflächen muss aber wegen Überhitzungsgefahr im Sommer eine Abschattung vorgesehen werden. Effektiv Lüften Passivhäuser werden über eine kontrollierte Wohnraumlüftung automatisch mit Frischluft versorgt. Die kontrollierte Wohnraumlüftung garantiert eine dauerhaft gute Raumluftqualität bei gleichzeitiger Energieeinsparung durch Wärmerückgewinnung aus der Abluft. Eine zusätzliche Vorerwärmung der Frischluft über einen Erdwärmetauscher (z.b. Sole- Erdwärmetauscher) ist möglich und empfehlenswert. Damit wird der Nachheizbedarf weiter gesenkt und die Vereisungsgefahr im Wärmetauscher ausgeschlossen. Im Sommer kann damit eine Abkühlung der Luft erfolgen, es sollte aber keine Klimaanlage verwendet werden. Ein Sonnenschutz wird dadurch nicht ersetzt und ist erforderlich. Etwas Heizen Auch wenn der Heizenergiebedarf sehr gering ist, muss fallweise trotzdem geheizt werden. Bei einem Passivhaus ohne Heizung würde bei ungünstigen Wetterbedingungen die Innenraumtemperatur auf etwa 16 C fallen. Aus Umweltschutzgründen sollte die erforderliche Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energieträgern erfolgen, z.b. mit einem kleinen Holz-Pelletsofen. Eine elektrische Direktheizung ist nicht erlaubt. Warmwasser bereiten Sonnenkollektoren übernehmen im Sommer die Warmwasserbereitung, im Winter kann die Erwärmung mit dem Haustechniksystem erfolgen. Gesamtenergieverbrauch Um den Gesamtenergieverbrauch des Gebäudes gering zu halten, sollten alle elektrischen Verbraucher möglichst energiesparend sein. Achten Sie beim Kauf von Elektrogeräten daher unbedingt auf deren Strombedarf. Ziel ist es, dass der gesamte Endenergiebedarf für Heizung, Warmwasser und Haushaltsgeräte 42 kwh/m² und Jahr nicht überschreitet. 06

16 Förderung für energiesparendes sanieren Energiesparendes Sanieren Eine Förderung für die Sanierung von Wohnhäusern und Wohnungen wird grundsätzlich in Form von Annuitätenzuschüssen gewährt. Die Förderhöhen betragen: a) 25 % Annuitätenzuschuss u.a. bei der energiesparenden Sanierung von Einzelbauteilen dazu müssen Mindest-Wärmedämmwerte (U-Werte) erreicht werden oder b) 30 %, 35 % oder 40 % Annuitätenzuschuss bei der gesamthaften energiesparenden Sanierung dafür ist eine Nutzheiz-Energiekennzahl (NEZ) von 75, 65, 45 oder 15 kwh/m²a zu erreichen. 2. Unser/e Energieberater/in vereinbart mit Ihnen den Termin für die verpflichtende Energieberatung. 3. Der O.Ö. Energiesparverband errechnet aus Ihren Unterlagen die Nutzheiz-Energiekennzahl. 4. Nach absolvierter Beratung und mit dem Erreichen der Energiekennzahl wird Ihnen ein Zertifikat zugeschickt, das Sie gemeinsam mit den bezahlten Rechnungen Ihrem Antrag auf Sanierungsförderung beim Land OÖ beilegen. 5. Ein entsprechender Annuitätenzuschuss (Direktzuschuss) wird von der Wohnbauförderstelle nach absolvierter Beratung und Nachweis der bezahlten Rechnungen gewährt. 6. Es werden Kontrollen der Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. a) 25 % Annuitätenzuschuss wird gewährt: 1. Bei einer Sanierung ohne Verbesserung des Energiestandards 2. Bei der Sanierung einzelner, zusammengehöriger Bauteile, wenn folgender energietechnischer Mindeststandard (höchstzulässige U-Werte bzw. Mindest-Dämmstärken) erreicht wird: Bei gesamthafter energiesparender Sanierung, deren Ausführung ab dem begonnen wurde und deren Rechnungsdatum zwischen und liegt, besteht die Möglichkeit alternativ zum Annuitätenzuschuss einen Direktzuschuss zu beantragen. Voraussetzungen: Die Erteilung der Baubewilligung muss zum Zeitpunkt des Ansuchens mind. 20 Jahre zurückliegen. Förderbar sind nur solche Sanierungsarbeiten, die durch gewerblich befugte Unternehmen durchgeführt oder deren Vornahme durch Materialrechnungen in der Höhe von mindestens 150 nachgewiesen worden sind. Die Rechnungen dürfen nicht älter als 2 Jahre sein. Wie ist die Vorgangsweise? 1. Schicken Sie bitte möglichst vor Beginn der Sanierung einen Bauplan und eine vollständig ausgefüllte Bauteilbeschreibung an den O.Ö. Energiesparverband, Landstraße 45, 4020 Linz. Bauteil Außendecken, Dach, oberste Geschoßdecke max. U-Wert (W/m 2 K) 0,15 Dachschrägen 0,18 Fenster & Türen gegen Außenluft Austausch des Fensterglases Außenwände/Wände gegen Dachraum & Garagen Decken & Wände zu unbeheiztem Keller Erdberührte Wände & Fußböden Unbeheizte Keller gegen Außenluft Dämmstarke Fensterlaibung 1,20 1,10 0,25 0,35 0,35 0,5 3 cm Beispiel/ Anmerkung Betondecke mit 26 cm Dämmplatten Dämmung zw. den Sparren mit 24 cm gemäß Prüfzeugnis Wärmeschutzverglasung 25 cm Ziegelwand mit 14 cm Vollwärmeschutz 10 cm Dämmung auf der Unterseite 10 cm Dämmung im Fußbodenaufbau bezogen auf eine Wärmeleitfähigkeit von 0,04 W/m 2 K 07

17 Ist es aufgrund der vorhandenen Bausubstanz technisch nicht möglich oder zumutbar, die definierten U-Werte zu erreichen, so können vom O.Ö. Energiesparverband für das konkrete Sanierungsvorhaben abweichende U-Werte festgelegt werden. (z.b. bei Denkmalschutz) 3. Erneuerung von Heizkesseln: In Gebäuden, in denen zumindest eine NEZ von 75 kwh/m²a bereits durch frühere Maßnahmen erreicht wurde. Bei der Erneuerung von Heizkesseln für fossile Brennstoffe sind nur Brennwertgeräte förderbar. Was geschieht, wenn die Mindest-Wärmedämmwerte nicht erreicht werden? Bei einer Überschreitung der Mindest-Wärmedämmwerte lt. Ihrem Ansuchen gibt es die Möglichkeit im Zuge einer Energieberatung höhere Dämmstärken festzulegen, um die geforderten Werte zu erreichen. Im Anschluss erhalten Sie ein Zertifikat und Sie können um den 25%-igen Annuitätenzuschuss beim Land OÖ ansuchen. Ohne zusätzliche Maßnahmen wird bei Überschreiten der Mindest-Wärmedämmwerte keine Förderung gewährt. Vor Beginn der Sanierung ist mit dem O.Ö. Energiesparverband ein Beratungsgespräch zu führen. b) Annuitätenzuschuss bei gesamthafter, energiesparender Sanierung: 30 % Annuitätenzuschuss bei einer NEZ von 75 kwh/m² und Jahr 35 % Annuitätenzuschuss bei einer NEZ von 65 kwh/m² und Jahr 40 % Annuitätenzuschuss bei einer NEZ von 45 kwh/m² und Jahr 40 % Annuitätenzuschuss bei einer NEZ von 15 kwh/m² und Jahr (Passivhaussanierung - andere Rückzahlungsmodalitäten) Förderung von Häusern bis zu 3 Wohnungen: Annuitätenzuschüsse werden höchstens bis zu einer Darlehenssumme von pro Wohnhaus gewährt bei einem Passivhaus beträgt die höchste bezuschusste Darlehenssumme werden ökologische Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen verwendet, so erhöht sich das Darlehen um Dabei müssen sämtliche Außenbauteile (Außenwand, oberste Decke/Dach, Kellerdecke, erdanliegende Böden - ausgenommen erdberührende Dämmung) zu 100 % mit nachwachsenden ökologischen Dämmstoffen versehen werden. Zusätze gegen Feuer, Wasser und Schädlinge sowie Stützfasern sind zulässig. Nachwachsende ökologische Dämmstoffe sind z.b. Flachs, Hanf, Holzfaser, Schafwolle, Stroh, Zellulose und Kork. Die Wärmeleitfähigkeit (Lambda-Wert) des Dämmstoffes muss 0,06 W/mK oder kleiner sein bei Brennwertkessel (Heizlastberechnung erforderlich) Ökologische Mindestkriterien Bei der Sanierung von Wohnhäusern mit bis zu 3 Wohnungen sind die folgenden ökologischen Mindestkriterien einzuhalten: HFKW-freie und HFCKW-freie Wärmedämmstoffe und Baustoffe (siehe periodisch aktualisierte Liste des Klimaschutzbeauftragten) bei nachträglichem Einbau einer Wohnraumlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ist eine luftdichte Gebäudehülle mit n 50 -Wert kleiner oder gleich 1,5 [1/h] auszuführen bei Erneuerung der Heizanlage ist ein wassergetragenes System vorzusehen (ausgenommen Passivhaus) fachgerechte hydraulische Einregulierung der Wärmeverteilungs/abgabe-Systeme. bei Erneuerung der Warmwasserbereitung keine Durchlauferhitzer bei Erneuerung der Umwälzpumpen zumindest A-Pumpen Nähere Information: Land OÖ., Abt. Wohnbauförderung, Tel. 0732/ oder O.Ö. Energiesparverband, Tel

18 Die richtige Sanierung Wann sollte man an eine Sanierung denken? Die Sanierung von bestehenden Gebäuden ist sowohl vom ökonomischen als auch vom ökologischen Standpunkt gesehen eine sinnvolle Investition. Durch verbesserten Wärme schutz sparen Sie Heizkosten, tragen damit zum Umwelt schutz bei und erhöhen auch die Behaglichkeit in Ihrem Zuhause. Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, dass bei einem über 20 Jahre alten Gebäude einzelne Sanierungsmaßnahmen notwendig sein können. Auf Grund der raschen Entwicklung bei Baumaterialien und Dämmstandards benötigen neue Niedrigenergiehäuser nur mehr rund ein Drittel der Energie zum Beheizen als herkömmliche Gebäude. Als Faustregel gilt: Dividieren Sie die jährlichen Heizkosten durch die Quadrat meteranzahl der beheizten Fläche. Ist der Wert größer als 10 Euro/m 2, sollten Sie an Wärme dämm maßnahmen denken. Eine umfassende, gesamthafte Sanierung ist meist die beste Lösung, Sie können aber auch schrittweise einzelne Maßnahmen setzen. Empfehlenswert ist dabei folgende Reihenfolge: 1) Oberste Geschoßdecke dämmen: Diese Maßnahme bringt mit relativ geringen Kosten häufig die größten Einsparungen (siehe Beispiel). 2) Fenstertausch: Beim Fenstertausch sollte auf einen möglichst kleinen U-Wert der Fenster geachtet werden. Den besten Wärmeschutz bietet ein Dreischeiben-Wärmeschutzglas mit U-Werten von 0,5 0,7 W/m 2 K. 5) Außenwände dämmen: Idealerweise verbinden Sie eine ohnehin notwendige Fassadenerneuerung mit einer Wärmedämmung der Außenwände. Nicht nur aus Energiespar gründen, sondern auch aus bauphysikalischen Erwägungen ist eine Mindestdämmstärke von cm empfehlenswert. 6) Warmwasserbereitung im Sommer von der Heizung trennen: Wird das Warmwasser im Sommer mit der Heizungsanlage bereitet, ist der Heizkessel für diesen Zweck in der Regel zu groß dimensioniert. Idealerweise nutzen Sie Sonnenkollektoren zur Warmwas serbereitung im Sommer und verwenden nur im Winter die Heizungsanlage. 7) Heizung sanieren: Auch ohne Heizungstausch lassen sich mit einfachen Maßnahmen Verbesserungen erzielen, wie z.b. durch Dämmen der Verteilleitungen, Einbau einer modernen Regelung und von Thermostatventilen, durch einen Pufferspeicher bei Festbrennstoffen oder durch den Einbau von effizienten Umwälzpumpen. 8) Heizkessel tauschen: Nach erfolgter Sanierung des Hauses ist der Energie bedarf wesentlich geringer und der Heizkessel daher meist überdimensioniert. Bei einer Heizungserneuerung sollten Sie die Möglichkeit zum Umstieg auf erneuerbare Energieträger, die vom Land Oberösterreich gefördert werden, nutzen. 3) Fenster sanieren: Manchmal lassen sich Fenster auch mit einfachen Maßnahmen, wie Einstellen der Beschläge oder Erneuerung der Dichtungen, sanieren und ein sofortiger Fenstertausch ist nicht unbedingt erforderlich. Ev. kann auch ein Glastausch sinnvoll sein. 4) Kellerdecke von unten dämmen: Mindestens 10 cm zusätzliche Wärmedämmung an der Keller decke schafft Abhilfe bei "kalten" Fußböden. 08

19 Beispiel: Sanierung eines Wohngebäudes 2 x 120 m 2 Geschoßfläche, 11 m x 11 m Außenabmessung, Energieverbrauch vor der Sanierung ca Liter Öl (~16 t CO 2 ), teilbeheizt (bei Vollbeheizung ca Liter). 1) Dämmung der obersten Geschoßdecke: vor Sanierung:... Maßnahme:... Materialkosten:... Energieeinsparung:... 3 cm Wärmedämmung 30 cm Wärmedämm platten ca Euro kwh (ca Liter Öl) 2) Dämmung der Kellerdecke: vor Sanierung:... 3 cm Schlackenschüttung Maßnahme: cm Wärmedämmung (Kellerdecke Unterseite) Materialkosten:... ca Euro Energieeinsparung: kwh (ca. 700 Liter Öl) 3) Fenstertausch: vor Sanierung:... Maßnahme:... Material- und Arbeitskosten:... Energieeinsparung:... 4) Dämmung der Außenwände: vor Sanierung:... Maßnahme:... Material- und Arbeitskosten:... Energieeinsparung:... 5) Solaranlage zur Warmwasserbereitung: vor Sanierung:... Maßnahme:... Material- und Arbeitskosten:... Energieeinsparung:... Verbundfenster neue Fenster mit Wärmeschutzglas ca Euro kwh (ca. 450 Liter Öl) 30 cm Lochziegel 16 cm Wärmedämmplatten ca Euro kwh (ca Liter Öl) Warmwasserbereitung mit Heizkessel 10 m 2 Sonnenkollektoren ca Euro kwh (ca. 700 Liter Öl) 6) Heizkesseltausch: vor Sanierung:... Ölkessel (nach Sanierung überdimensioniert) Maßnahme:... moderne Pelletsheizanlage Material- und Arbeitskosten:... ca Euro Energieverbrauch nach der Sanierung (vollbeheizt):...ca kg Pellets (entspricht Liter Öl, CO 2 -neutral) 08

20 Barrierefreie bauweise Barrierefreies Bauen bedeutet Bauen für alle Menschen mit allen Veränderungen, die im Laufe eines jeden Lebens eintreten können. Barrierefreies Bauen bringt daher für alle Menschen Vorteile, nicht nur für Ältere und Menschen mit physischen Beeinträchtigungen. Im oö. Baurecht sind daher Bestimmungen aufgenommen, die die barrierefreie Gestaltung baulicher Anlagen und den anpassbaren Wohnbau bei bestimmten Bauvorhaben verpflichtend vorsehen. Auch die Wohnbauförderung unterstützt die barrierefreie Bauweise, so erhöht sich das geförderte Hypothekardarlehen um Euro, wenn das Eigenheim barrierefrei errichtet wird. Kriterien für barrierefreies Bauen 1) Zugang und Eingangsebene Der Zugang zum Wohnhaus, zum Wohnschlafraum, zum WC, zur Dusche und zur Küche in der Eingangsebene muss barrierefrei errichtet werden. Barrierefreier Hauptzugang zur Wohnebene heißt: ein maximaler Niveauunterschied von 3 cm ist einzuhalten, anderenfalls ist eine Zufahrtsrampe vorzusehen. (lt. ÖNORM B 1600) die Eingangstür muss eine durchgangslichte Breite von mindestens 90 cm aufweisen, die Türflügelbreite sollte jedoch 100 cm nicht überschreiten. (lt. ÖNORM B 1600) auf beiden Seiten der Eingangstür ist ein ausreichend großer Anfahrbereich vorzusehen d.h. mindestens 120 cm tief und 150 cm breit bzw. auf der Türaufgehseite mindestens 200 cm tief und ebenfalls 150 cm breit. (lt. ÖNORM B 1600) Mindestanforderungen an die Rampe: (lt. ÖNORM B 1600) Die Steigung darf maximal 6 % betragen (z.b.: bei 2 Stufen mit insgesamt 36 cm Höhe entspricht dies einer Rampenlänge von mindestens 6 m). Die Rampenbreite muss mindestens 120 cm betragen. Am Anfang und am Ende der Rampe sind horizontale Bewegungsflächen von mindestens 150 cm Länge vorzusehen. In der Eingangsebene muss ein Wohnschlafraum, ein WC, ein Badbereich (Dusche) sowie eine Küche vorhanden sein. 09

21 2) Sanitär- und Badbereich Die Installationen im Sanitär- und Badbereich müssen so ausgeführt werden, dass eine nachträgliche rollstuhlgerechte Nutzung ohne weitergehende bauliche Maßnahmen möglich ist. Eine Verlegung von Sanitäranschlüssen und Leitungen darf nicht erforderlich sein. Diese Nutzungsmöglichkeit ist mit einem maßgenauen Detailplan nachzuweisen. Eine Bewegungsfläche mit einem Durchmesser von mindestens 150 cm ist freizuhalten. Die Bewegungsfläche darf nicht im Schwenkbereich der Tür liegen (lt. ÖNORM B 1600). Türen müssen eine Durchgangslichte von mindestens 80 cm haben. Mindestanforderungen an den Duschbereich: Der Duschplatz kann ausgeführt sein als: eine geflieste Fläche mit Gefälle zum Bodenablauf eine herkömmliche Duschtasse oder Badewanne, wobei die Abflussinstallation so ausgeführt sein muss, dass ein nachträglicher Einbau eines rollstuhlgerechten Duschbereichs möglich ist Der Platzbedarf für eine barrierefreie Dusche beträgt mindestens 90 cm x 130 cm, der zusätzliche Platzbedarf an der Längsseite der Dusche beträgt mindestens 90cm. (lt. ÖNORM B 1600) Mindestanforderungen an den WC-Bereich: Der Platzbedarf neben der WC-Schale beträgt mindestens 90 cm oder alternativ dazu vor der WC-Schale mindestens 120 cm. (lt. ÖNORM B 1600) Eine Bewegungsfläche mit einem Durchmesser von mindestens 150 cm ist freizuhalten. Die Bewegungsfläche darf nicht im Schwenkbereich der Tür liegen. (lt. ÖNORM B 1600) 3) Die Türen müssen eine Durchgangslichte von mindestens 80 cm haben Weitere Information: O.Ö. Energiesparverband Bausachverständige der Abteilung Umwelt-/Bauund Anlagentechnik und der Bezirksbauämter technische und rechtliche Grundlagen für barrierefreies Bauen finden Sie auf der Homepage des Landes OÖ (unter: Themen/ Bauen und Wohnen/Barrierefreies Bauen) 4) Empfohlene Raumgrößen für den Sanitär- und Badbereich (Beispiele): Bad mit WC und Dusche 235 cm x 290 cm: Bad mit WC und Badewanne 235 cm x 225 cm: WC 215 cm x 165 cm:

22 AUSSENWÄNDE Grundsätzlich ist zunächst zu entscheiden, ob eine Massivbauweise (z.b. Ziegelbau), eine leichte Bauweise (Holzbau) oder eine Kombination gewählt werden soll. Einige Beispiele ver schiedener Außenwandkonstruktionen: Massivbauweise Einschaliges Mauerwerk besteht aus Baustoffen, die gleichzeitig statische Funktion übernehmen und dämmen wie z.b. hochporosierte Ziegel, Blähton, Beton, Gasbeton oder Kalksandstein. Um Niedrigenergiehaus- Standard zu erreichen, ist meist eine zusätzliche Wärmedämmung erforderlich. Vorteile dieser langjährig bewährten Bauweise: ausreichender Schallschutz und Wärmespeicherung durch hohes Wandgewicht. Möglicher Aufbau: Innenputz Hochwärmedämmendes Mauerwerk (50 cm) Außenputz Einschaliges Mauerwerk mit Wärmedämmverbundsystem (Vollwärmeschutz) Bei Außendämmungen wird die gesamte Gebäudehülle durch die Dämmung erfasst, vorhandene Wärmebrücken (Deckenkränze, Fenster stürze, Sockel,...) werden beseitigt und bestehende Putzschäden überdeckt. Die Kondensationsgefahr (Schimmelbildung) an den Wänden in den Wohnräumen wird bei ordnungsgemäßer Verarbeitung stark herabgesetzt. Die äußere Putzschicht soll wasserdampfdurchlässig sein, damit anfallende Luftfeuchtigkeit nach außen abgeleitet wird. Möglicher Aufbau: Innenputz Mauerwerk (25-30 cm) Wärmedämmplatten (mind. 16 cm) Außenputz Einschaliges Mauerwerk mit hinterlüfteter Fassade Hier wird das Dämmmaterial zwischen einer Lattung eingebracht, auch eine Konterlattung mit einer zweiten Dämmschicht ist möglich und sinnvoll. Die Hinterlüftung wird mit einer weiteren Lattung sichergestellt. Möglicher Aufbau: Innenputz Mauerwerk (25-30 cm) Wärmedämmung zwischen Lattung (mind. 16 cm) Winddichte, diffusionsoffene Folie Hinterlüftung Außenfassaden (z.b. Holz, Blech) Innenputz Massivwand Montagelattung + Querlattung dazw. mind. 16 cm Dämmung diffusionsoffene Folie Hinterlüftung Fassade Zweischaliges Mauerwerk Die innere Schale übernimmt hier die statische Funktion, die Vorsatzschale gewährleistet langlebigen Witterungsschutz. Dazwischen sorgt eine Kern dämmung für Wärmeschutz. Möglicher Aufbau: Innenputz Hochlochziegel (25 cm) Wärmedämmung (mind. 16 cm) Vormauerung (12 cm Ziegel) Außenputz Innenputz Massivwand Vollwärmeschutz, mind. 16 cm 00 10

23 Einschaliges Mauerwerk mit Innendämmung Eine Innendämmung ist bauphysikalisch ungünstig und sollte nur in Ausnahmefällen (keine andere Möglichkeit, historische Bauten) bzw. bei Wochenendhäusern, die rasch aufgeheizt werden sollen, eingesetzt werden. Nachteile einer innenliegenden Dämmung: Die Oberflächentemperaturen an der Bauteilinnenseite steigen (gewollter Effekt), dadurch kühlt der gedämmte Bauteil aber mehr aus als ohne Innendämmung. An den Anschlussstellen (Decken, Wände und Böden) treten größere Temperaturdifferenzen auf, es entstehen neue Wärmebrücken und in vielen Fällen durch Kondensat auch Schimmelbildung. Die Dämmstoffe einer Innendämmung müssen in der Regel durch eine Dampfsperre (immer an der inneren Seite der Dämmung) vor Raumluftfeuchtigkeit geschützt werden oder es werden spezielle Dämmplatten (z.b. Kalzium-Silikatplatten verwendet. Bei der Verwendung von Wandheizungen ist eine Innendämmung notwendig und unproblematisch. Holzbauweise Die tragende Konstruktion besteht aus Holz, zwischen den Holzstehern befindet sich die Wärmedämmung. Besonders zu beachten ist die Winddichtheit außen (Windbremse) und die Luftdichtheit (gleichzeitig Dampfbremse) innen. Achten Sie bei den Stößen der Folien darauf, dass sich diese überlappen und verklebt sind. Holzriegelbau (bei Fertigteil häusern) Zur Vermeidung von Wärmebrücken wird die Wärmedämmung (mind. 25 cm) zwischen der Holzkonstruktion in zwei Bahnen waagrecht und senkrecht verlegt. Innenverkleidung Installationsebene Holzbauplatte Naturdampfbremse = Luftdiche Ebene Holzständerkonstruktion dazw. Dämmung Diffusionsoffene Holzbauplatte Windbremse Hinterlüftung Fassade Möglicher Aufbau: Innenverkleidung Installationsebene (inkl. Dämmung) Holzbauplatte Dampfbremse luftdicht verlegt Holzkonstruktion mit Wärmedämmung zwischen den Holzstehern (20-30 cm) Holzbauplatte Winddichtung Hinterlüftung Außenfassade Holzriegelwand mit Vollwärmeschutz Speziell bei Fertigteilhäusern wird an der Außenseite manchmal auch ein Vollwärmeschutz angebracht. Doppelwandsystem Ist eine Blockwand-Optik gewünscht, können zwei Blockbohlenwände mit Wärmedämmung dazwischen, verwendet werden

24 Fenster und AuSSentüren Alte Fenster und Außentüren führen zu hohen Energieverlusten und oft auch einem unbehaglichen Wohnklima. Bei tiefen Außen temperaturen kühlen die Scheiben ab (Eisblumen) und entziehen den Wohnräumen einseitig Wärmestrahlung. Auch bei abgedichteten Fugen sammelt sich an der Scheibeninnenseite kühle Luft, dies ist oft Ursache für Kondensatbildung und Beschlagen der Fenster und unangenehmer Zuglufterscheinungen im Raum. Durch die Sanierung oder Erneuerung unzureichender Fenster und Türen mit energiesparenden Wärmeschutzverglas ungen, Rahmenmaterialien und Dichtungen werden die Energieverluste erheblich verringert, der Schallschutz verbessert und die Wohnbehaglichkeit erhöht. Sonneneinstrahlung Wärmeabstrahlung Wärmeschutz Die Förderrichtlinien schreiben derzeit für Fenster einen Wärmedurchgangskoeffizienten von zumindest U = 1,2 W/m 2 K oder kleiner vor. Standardverglasungen weisen bereits einen U-Wert von 1,0 W/m 2 K auf, Spezialausführungen können auch einen U-Wert von 0,5 W/m 2 K erreichen. Beachten Sie beim Fensterkauf, dass der U-Wert des Rahmenmaterials meist schlechter ist als der Verglasungs-U- Wert. U-Werte von Fensterrahmen reichen von 1,2 bis 1,5 W/m 2 K (Standard-Rahmen) bis hin zu 0,7 W/ m 2 K (hochgedämmte Rahmen). Entscheidend ist der U-Wert des gesamten Fensters (Uw = Ug (Glas) + Uf (Rahmen)). Für einen guten Gesamt-U-Wert (Uw- Wert) ist auch das Material des Glasrandverbundes (Abstandhalter zwischen den Glasscheiben) entscheidend. Neben dem U-Wert ist auch der Energiedurchlassgrad (g-wert) der Verglasung entscheidend. Dieser Wert beschreibt, wieviel Strahlung und damit Sonnenenergie das Glas in den Raum hineinlässt und sollte über 50 % liegen. Die Verglasung Zweischeiben-Isolierglas Isolierglas gibt es als Zwei- oder Dreischeiben-Isolierglas (ohne Gasfüllung und Metallbedampfung bis 1990). Die Scheiben sind über einen Aluminium-Randverbund miteinander verbunden. Eine Zweischeiben-Isolierverglasung (Glas-U-Wert 2,9 bis 3,1 W/m 2 K) ist heute bereits durch die Wärmeschutzverglasung "überholt" und darf nicht mehr eingesetzt werden. Zweischeiben-Wärmeschutzglas Stand der Technik ist ein Wärmeschutzglas (Glas- U-Wert 1,1 W/m 2 K), das sich auch in vorhandene Fensterrahmen einbauen lässt. Die Dämm eigenschaften sind gegenüber Isolierglas um ca. 50 bis 60 % verbessert. Dafür sorgen eine Edelgasfüllung im Scheibenzwischenraum, eine dünne, nicht sichtbare Metallbedampfung der raumseitigen Scheibe im Zwischenraum und das Material (Edelstahl oder Kunststoff) des Abstandhalters

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