GEMEINSAM GEGEN DAS VIRUS. Wir bitten in Zeiten von Corona alle Mitbürgerinnen und Mitbürger verantwortlich zu handeln. Hygienevorschriften

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1 Donnerstag, 23. April 2020 Nummer 17 Besuchen Sie uns auf Bücherflohmarkt Outdoor S. 15 GEMEINSAM GEGEN DAS VIRUS Wir bitten in Zeiten von Corona alle Mitbürgerinnen und Mitbürger verantwortlich zu handeln. 1,5m Einkauf-Bring-Service S. 4/14 Beispiel-Masken Foto: Diehl Möglichst zu Hause bleiben Mindestabstand beachten Hygienevorschriften beachten Behelfs-Masken Nähere Informationen auf S. 25 Lokal einkaufen, Lieferdienste nutzen So oft wie möglich Maske tragen Donnerstag, 12. März 2020 Nummer 11 Besuchen Sie uns auf Mitteilungsblatt ab sofort kostenlos online für alle Forster Bürger Blutspende Donnerstag, 12. März, 14:30 bis 19:30 Uhr, Alex Huber Forum Schadstoffsammlung mlung Foto: Martin Poole/DigitalVision/Thinkstock Foto: sean/iStock/Thinkstock auf ärz, 8:00 bis 9:00 Uhr, S. 5/6 Weitere Informationen finden Sie unter Gemeinde Forst Baden

2 2 Mitteilungsblatt Forst 23. April 2020 Nr WICHTIGES & WISSENSWERTES... RATHAUS Öffnungszeiten Rathaus: Dienstag und Donnerstag und Uhr Bürgermeister Bernd Killinger Sekretariat des Bürgermeisters, Candy Fritsch Telefonzentrale Telefax Hauptamt Hauptamtsleiter Heimo Czink Sekretaria Elfriede Blumhofer Standesamt/Sozialamt Verena Huber Sport- u. Kulturamt/Organisation/Vereine/EDV Jürgen Hoffmann Kinder und Jugend/Schule/VHS Anke Brecht Anke Pabst Gisela Habitzreither Geschäftsstelle GR/Öffentlichkeitsarbeit Anna Bohn Pressestelle Andrea Bacher-Schäfer Redaktion Mitteilungsblatt Manuela Brecht Jugendsozialarbeit/Jugendbüro Bernd Köhler, Mirjam Müller, Sonja Hoffmann, Kassandra Stiefel (Jugendbüro) Gewerbeamt Renate Wiedemann Personalamt Bianca Feller Flüchtlings- u. Integrationsbeauftragte, Carmen Görl Finanzverwaltung Rechnungsamtsleiter Michael Veith Sekretariat Patricia Hausknecht, Anette Krämer-Händel Jennifer Haag Steueramt Thomas Reisert Gemeindekasse Michaela Langnau, Jutta Albrecht Grundbucheinsichtsstelle Angelika Schmitt Bauverwaltung Bauamtsleiter Andreas Schäfer Sekretariat Gabriele Wöhrle, Sibylle Schwaninger Gebäudeverwaltung/Bauhof Uwe Dautermann Thomas Horn Technischer Bereich Claudia Wünsch Umwelt- und Ordnungsamt Jürgen Endres Zsa Zsa Mrotzekt, Uwe Dietz Hausmeister Bereitschaftsdienst 01 74/ Bürgerbüro Fax , Tel Ulrike Wickenheißer Sabine Herzog Nicole Klär/Birgit Leibold Öffnungszeiten Bürgerbüro: Mo Uhr Di. + Do Uhr Mi. + Fr Uhr GEMEINDEBÜCHEREI Edina Bärwald Ines Probst/Irina Rutz/Cornelia Kühner , Öffnungszeiten: Di Uhr; Mi Uhr Do Uhr Fr Uhr Sa Uhr EINRICHTUNGEN IN DER GEMEINDE Lußhardt-Gemeinschaftsschule Forst-Hambrücken Sekretariat Christine Strohmeyer Rektor Stephan Walter Hausmeister Schulkindbetreuung (Spielkiste) 01 70/ Kindertagesstätte Spatzennest Kindertagestätte St. Franziskus Kindertagesstätte Ulrika Kindertagesstätte Buntstift Familienzentrum im Jägerhaus Rita Lampert (nur während den Öffnungszeiten) Jugendhaus ForJu Musikschule Forst, Außenstellenleiter Klaus Heinrich Volkshochschule Außenstelle Waldseehalle Waldseestadion Freizeitpark Heidesee Bademeister Jürgen Taylor (nur bei Badebetrieb) / ZV Wasserversorgung, Wassermeister Böser 01 72/ Seniorenheim im Kirchengarten GRÜNABFALLSAMMELPLATZ Freitags von bis Uhr und samstags von bis Uhr. Am 1. Mai ist statt Freitag der Donnerstag von bis Uhr geöffnet. WICHTIGE RUFNUMMERN Notruf Polizei 1 10 Polizeiposten Karlsdorf-Neuthard Notruf Feuerwehr 1 12 Rettungsdienst 1 12 Katholisches Pfarramt Evangelisches Pfarramt Bestattungen Jäckle GmbH Bestattungen Bruchsaler Schreinermeister Beratungsstelle Libelle Beratung bei häuslicher Gewalt Geschütztes Wohnen Frauenhäuser Bezirksschornsteinfegermeister Frank Geißler, Bruchsal Forstrevier Obere Lußhardt, Leiter Ralf Kemmet 07253/ Mülldeponie Sperrmüll-Hotline 0800/ Schadensmeldung Straßenlampen oder im Bauamt Kabelfernsehen (Kabel BW) 24-Stunden-Servicehotline 01806/ EnBW Regionalzentrum Nordbaden Zentrale in Ettlingen 07243/ Störungsmeldestelle Strom 0800/ Erdgas Südwest GmbH, Mingolsheim 07253/ Netze Südwest 07243/ Störmeldenummer Erdgas 01802/ Bezirkszentrum Forst 07251/ Servicetelefon 0800/ Breitbandkabel Privatkunden (Quix) 06831/ Geschäftskunden (inexio) 06831/ GESUNDHEITSWESEN Allgemeinmedizin Simone Wiedemann Dr. med. Stephan Weis Frauenärzte Dr. Monika Hankeln Kardiologe Dr. Frank Wojcieski Psychotherapie Dipl.Psychotherapeutin Gisela Dussel Dr. Tanja Fieber Psychologische Beratung-Heilpraktiker Psychotherapie P. Beller u. S. Füßler, PS. Denk an dich 0175/ , 0160/ Heilpraktiker Gabriele Krutki Birgit Lüll Dr. rer. nat. Adriana Radler-Pohl Dr. rer. nat. Jens Pohl Angelika Bahm Zahnmedizin Dr. Jeanne-Marie Andriescu Dominik Steinhauer Dr. Heike Stengel Krankengymnastik Praxis für Physiotherapie Mario Lackus Siegfried Oberst Badenreha Markus Hörner Ergotherapie Christine Wiederspahn /Silke Schuster Logopädie Christina Walter Praxis für Podologie u. medizinische Fußpflege Tomov Praxis für medizinische Fußpflege Lehnkering Hebamme Vera Luft Pflegedienste Sozialstation St. Elisabeth CURA VITA Krankenpflege Pflegestützpunkt Bruchsal 0151/ oder Hörhilfen: Firma Bickle Sehhilfen: Firma Chic , Firma Reich APOTHEKEN Marienapotheke Apotheke St. Barbara GRUNDWASSERSTAND , , ,47 ünn Dienstag, WERTSTOFFABFUHR GRÜNE TONNE Abfuhr von Kunststoffen, Metallen, Verbundstoffen, Schaumstoffen und sonstigen Verkaufsverpackungen (außer Glas). Ihre Tonne wurde nicht geleert? Bitte wenden Sie sich an die kostenfreie Servicenr. Privatkunden-Telefon:

3 Mitteilungsblatt Forst 23. April 2020 Nr APOTHEKENBEREITSCHAFTSDIENST Donnerstag, Michaelsberg-Apotheke Untergrombach, Weingartener Str. 2, Telefon / Freitag, Stadt-Apotheke, Bruchsal, Kaiserstr. 95, Telefon Samstag, Storchen-Apotheke, Ubstadt, Obere Str. 1, Telefon Sonntag, Punkt-Apotheke, Bruchsal, Franz-Sigel-Str. 83, Telefon Montag, Viktoria-Apotheke, Bruchsal, Prinz-Wilhelm-Str. 1, Telefon Dienstag, Hirsch-Apotheke, Bruchsal, Bahnhofstr. 8, Telefon Mittwoch, Altenbürg-Apotheke, Karlsdorf, Bahnhofstr. 6, Telefon Donnerstag, Apotheke St. Barbara, Forst, Sudetenstr. 20, Telefon ÄRZTLICHER BEREITSCHAFTSDIENST Von Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 19 bis 24 Uhr, Mittwoch von 13 bis 24 Uhr, Samstag, Sonntag, Feiertage von 10 Uhr bis 24 Uhr ist bei einem Notfall, sofern der Hausarzt nicht erreichbar ist, die Tel.-Nr (Bruchsal) anzurufen. Die Notfallpraxis befindet sich in den Räumen Fürst-Stirum-Klinik Bruchsal (Gutleutstraße 1-14). Montag bis Freitag 9 bis 19 Uhr: docdirekt Kostenfreie Onlinesprechstunde von niedergelassenen Haus- und Kinderärzten, nur für gesetzlich Versicherte unter oder docdirekt.de TIERÄRZTLICHER NOTDIENST An Sonn- und Feiertagen ist bei einem Notfall die Tel.-Nr / anzurufen. Eine Bandansage informiert über den diensthabenden Tierarzt. FUNDTIERE Falls Sie Ihr Haustier vermissen oder Ihnen ein Tier zugelaufen ist, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro im Rathaus, Tel Außerhalb der Sprechzeiten des Bürgerbüros wenden Sie sich bitte an den Tier- und Vogelpark e.v. unter der Telefonnummer oder 0162/ , an das Polizeirevier Bruchsal (Tel ) oder an die Organisation Terra Mater Süd in Graben-Neudorf (Tel / ). WASSERHÄRTEGRAD: circa. 8,3 Grad dh Forst hält zusammen Übersicht Corona-Informationen: Informationsportal des Landkreises Karlsruhe: Aktuelle Rechtliche Anordnungen: Info und Sorgentelefon: Sonja Hoffmann (Schulsozialarbeit), täglich von 9 bis 12 Uhr: Kinder und Notbetreuung: Anträge und Infos auf der Homepage oder die KiTa Buntstift, Telefon 07251/ Integration: Seriöse Informationen in diversen Sprachen gibt es auf der Website /ib-de oder über das Integrationsbüro der Gemeinde Forst: Carmen Görl, Tel Einkaufshilfen und Unterstützung: Forschd hilft! Tel oder 07251/ CAP-Lieferdienst mit Unterstützung von Ehrenamtlichen, Tel / Wirtschaftshilfe für Selbstständige und Klein-Unternehmen: oder über Link zur Wirtschaftsförderung. Ökumene: Jeden Tag um Uhr zum Glockengeläut findet ein gemeinsames Gebet statt. Musik gegen Corona: Die Freiwillige Feuerwehr Forst fährt sonntags ab 18 Uhr durch die Durchgangsstraßen und beschallt über die Lautsprecher des Wagens mit der Europa-Hymne. Bücherei: Die Bücherei öffnet ab Dienstag, 28. April wieder ihre Türen. Bitte beachten Sie die aktuellen Anweisungen zum Betreten der Räume und dem Aufenthalt in der Bücherei. Ausleihe über die Onleihe ist weiterhin möglich 24/7 ( Das Anmeldeformular finden Sie auf der Homepage der Gemeindebücherei ( Sport und Sonstiges: Schachfreunde Forst spielen im Internet: Viet-Vo-Dao bietet Sport über Live-Videos und weitere Hilfe: Athleten Club Forst: Die Mitglieder und Rehasportler sind auf Alternativen angewiesen. In Zusammenarbeit mit dem Gesundheits- und Rehasportverein Baden und IG Rehasport wurden Videos zusammengestellt. e-training Fitnessstudio LIVE online Gesundheits- und Fitnesstraining: Zudem Personal Coaching-Termine rund um die Trainingsplanerstellung für ein Home Workout. e-training Kampfsportschule LIVE online (Kinder ab drei Jahren und für Erwachsene): Die Kampfsportkurse und Fitnesskurse findet per LIVE-Schaltung und Interaktion mit dem Trainer statt. Gastronomie: Die örtlichen Speiselokale und Gastronomiebetriebe, die Liefer- bzw. Abholdienste anbieten, sind auf der Homepage der Gemeinde unter unter der Rubrik Forst hält zusammen abgedruckt. Weitere Hilfsangebote zur Veröffentlichung im Mitteilungsblatt oder der Homepage der Gemeinde Forst melden Sie bitte über kontakt@forst-baden.de.

4 4 Mitteilungsblatt Forst 23. April 2020 Nr. 17 Richtigstellung Leider ist uns bei der Veröffentlichung der Fragen der Fraktionen zur Corona-Pandemie im Mitteilungsblatt Nr. 16 vom ein Fehler unterlaufen. Es muss richtig heißen: Bündnis 90/ Die Grünen, Ortsverband Forst. Wir bitten, diesen Fehler zu entschuldigen. Pressestelle Forst Behelfs-Masken Wie können Forster Bürger, die eine Behelfs-Maske benötigen, diese erhalten, diese Frage stellte sich die Integrationsbeauftragte, Frau Görl, in Zusammenarbeit mit Jonas Diehl vom Badisch-Kamerunisch e.v. Frau Görl und Herr Diehl haben hier zusammen mit den Teilnehmern der integrativen Nähgruppe geschaut, wie hier die Bevölkerung unterstützt werden kann. Da bereits eine Teilnehmerin die Behelfs-Masken näht, konnte das Wissen schnell vervielfältigt werden. Die Masken sind aus Baumwolle und zum Selbstwaschen bei 60 Grad geeignet. Eine Behelfs-Maske kann vor dem Coronavirus einen gewissen Schutz bieten und sollte bei der regelmäßigen täglichen Benutzung allerdings alle 2 Stunden ausgetauscht werden, um den hygienischen Standard einzuhalten. Sie kann in allererster Linie die Tröpfchen-Infektion und Verbreitung während des Aufenthalts in der Öffentlichkeit deutlich verringern. Frau Görl und Herr Diehl suchen nun weitere Bürger, die wiederverwendbare Behelfs-Masken für diejenigen nähen, die das nicht können. Wer nähen kann und bereit ist solche Masken zuhause zu fertigen, kann sich per unter goerl@ forst-baden.de melden. Frau Görl und Herr Diehl übernehmen die Koordination der Materialbeschaffung sowie die anschließende Verpackung und Verteilung der Masken. Jeder erhält auch eine Quittung vom Badisch-Kamerunischen e.v. Jede Behelfs-Maske kostet 3 das Stück, um die Materialkosten zu decken. Wer Masken für Personen in seinem Haushalt benötigt (max. 5 Masken pro Person) kann diese unter badisch-kamerunisch@web.de und unter der Telefonnummer 07251/ mit Angabe der Adresse, der Stückzahl und Angabe ob für Mann, Frau oder Kind bestellen. Die Lieferung wird dann vom Badisch-Kamerunisch e.v. koordiniert und avisiert. Bei Lieferung sollte das Geld passend in einem Umschlag bereitgehalten werden, damit hier ein kontaktloser Ablauf gewährleistet werden kann. Vandalismus ist dumm Leider haben Unbekannte am Wochenende beim Vereinsheim des TC Waldsee Forst randaliert und Schaden angerichtet. Unter anderem wurde an der Schautafel die Scheibe eingeschlagen, Pflanzen abgeknickt und eine Laterne am Parkplatz mit einem Pflasterstein zerstört. Sinnloses Beschädigen von fremdem Eigentum ist nicht nur dumm, sondern auch eine Straftat. Sachdienliche Hinweise, wenn jemand etwas beobachtet hat, bitte an die Polizeidienstelle, Tel / , oder das Ordnungsamt der Gemeinde Forst, Tel / Foto: TC Waldsee Altpapiersammlung fällt aus Die für kommenden Samstag, 25. April, geplante Altpapiersammlung fällt aus. Hintergrund ist, dass alle Firmen, mit denen die Vereine bislang Altpapiersammlungen durchgeführt haben, aus Gründen des Infektionsschutzes derzeit keine Fahrzeuge zur Verfügung stellen. Der Radfahrerverein bemüht sich um einen neuen Termin evtl. im Juni oder Juli. Sobald es hierzu weitere Informationen gibt, wird es der Radfahrverein bekannt geben. Der Verein bittet um Verständnis und wäre den Einwohnenden dankbar, wenn sie das bisher gesammelte Papier aufbewahren und auch weiterhin sammeln würden. Freie Wähler Freie Wähler lernen durch Krise Es gibt ja noch Menschen, die mit Telefonen aufgewachsen sind, bei denen man tatsächlich einen echten Hörer abnehmen musste, wenn es klingelte, und auflegte, wenn das Gespräch zu Ende war. In der Fraktion der Freien Wähler sind das alle. Zugegeben: Mittlerweile wissen die auch ein Smartphone und ein Tablet zu bedienen. Aber eine Fraktionssitzung als Videokonferenz bei FaceTime? Das war nun doch etwas Neues. Und es gelang, ohne nennenswerte Probleme. Die Krise mit ihren Einschränkungen legt die Freien Wähler also nicht lahm. Trotzdem sind wir froh, wenn Aus den Gemeinderatsfraktionen wieder der frühere Alltag einkehrt. Der Austausch mit realem Beisammensein ist doch schöner. Für die Fraktion: Emil Kniel Besuchen Sie uns auf unserer Homepage: SPD FW FaceTime Foto: C. Schnepf Telefonsprechstunde der SPD-Gemeinderatsfraktion Die SPD-Gemeinderatsfraktion bietet am Freitag, 24. April zwischen Uhr eine Telefonsprechstunde für alle Bürgerinnen und Bürger an. Noch bis einschließlich 3. Mai können zum heutigen Tag keine Treffen, Versammlungen und Dialog- Aktionen stattfinden. Daher möchte die SPD telefonisch mit den Bürgerinnen und Bürgern in Kontakt treten. Die Gemeinderäte erreichen Sie unter folgender Nummer: 0176/ Für die Fraktion: Christian Holzer Ist Ihre Hausnummer gut erkennbar? Im Notfall kann diese entscheidend für rasche Hilfe durch den Arzt oder den Rettungsdienst sein! Foto: Esebene/thinkstock

5 Mitteilungsblatt Forst 23. April 2020 Nr Amtliche Bekanntmachungen Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO)1 vom 17. März 2020 (in der Fassung vom 17. April 2020) Auf Grund von 32 in Verbindung mit den 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 und 31 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S. 148) geändert worden ist, wird verordnet: 1 Einstellung des Betriebs an Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen (1) Bis zum Ablauf des 3. Mai 2020 sind 1. der Unterrichtsbetrieb sowie die Durchführung außerunterrichtlicher und anderer schulischer Veranstaltungen an den öffentlichen Schulen, Schulkindergärten, Grundschulförderklassen und den Schulen sowie Schulkindergärten in freier Trägerschaft, 2. die Nutzung schulischer Gebäude für nichtschulische Zwecke, 3. der Betrieb von Kindertageseinrichtungen sowie Kindertagespflege und 4. der Betrieb von Betreuungsangeboten der verlässlichen Grundschule, flexiblen Nachmittagsbetreuung, Horte sowie Horte an der Schule untersagt. (2) Die Untersagung nach Absatz 1 gilt nicht für Schulen an nach 28 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes für Baden-Württemberg anerkannten Heimen für Minderjährige, soweit die Schüler ganzjährig das Heim besuchen sowie Sonderpädagogische Bildungsund Beratungszentren mit Internat, die ganzjährig geöffnet sind. Die Untersagung gilt ferner nicht für Schulen der Altenpflege, Altenpflegehilfe, Krankenpflege, Krankenpflegehilfe, Kinderkrankenpflege, Entbindungspflege (Hebammen), Notfallsanitäter, Schulen zur Ausbildung von Medizinisch-technischen Assistenten und Pharmazeutisch-technischen Assistenten, soweit dort Schüler und Schülerinnen geprüft und unterrichtet werden, deren Abschluss oder deren Kenntnisprüfung im Rahmen des Anerkennungsverfahrens ausländischer Berufsabschlüsse bis spätestens 30. Mai 2020 erfolgen soll sowie für die Weiterbildung für Intensivkrankenpfleger. Das Kultusministerium kann Ausnahmen von Absatz 1 für die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung, Sehen, Hören, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Schülerinnen und Schüler in längerer Krankenhausbehandlung sowie die entsprechenden Einrichtungen des frühkindlichen Bereichs zulassen, sofern dies aufgrund des besonderen Förder- und Betreuungsbedarfs erforderlich ist. (3) Das Kultusministerium kann zur Durchführung schulischer Abschlussprüfungen Ausnahmen von Absatz 1 sowie von 4 Absatz 1 zulassen. Dasselbe gilt für 1. das Sozialministerium in Bezug auf Gesundheitsberufeschulen und Schulen für Sozialwesen sowie 2. das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im landwirtschaftlichen Bildungsbereich. (4) Ausgenommen von der Untersagung nach Absatz 1 ist der Betrieb für Schülerinnen und Schüler an Grundschulen, an Grundschulstufen von Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, Grundschulförderklassen, Schulkindergärten, und den Klassenstufen 5 und 6 der auf der Grundschule aufbauenden Schulen sowie Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, sofern beide Erziehungsberechtigte oder die oder der Alleinerziehende in Bereichen der kritischen Infrastruktur im Sinne von Absatz 6 tätig und nicht abkömmlich sind. Alleinerziehenden gleichgestellt sind Erziehungsberechtigte dann, wenn die oder der weitere Erziehungsberechtigte aus schwerwiegenden Gründen an der Betreuung gehindert ist; die Entscheidung über die Zulassung einer solchen Ausnahme trifft unter Anlegung strenger Maßstäbe die Gemeinde, in der die Einrichtung ihren Sitz hat. Für diese Kinder wird eine Notbetreuung bereitgestellt, die sich auf den Zeitraum des Betriebs im Sinne des Absatz 1 erstreckt, den sie ersetzt, und darüber hinaus auch die Ferienzeiträume umfasst. Die Notbetreuung findet in der jeweiligen Einrichtung, die das Kind bisher besuchte, durch deren Personal in möglichst kleinen Gruppen statt; Ausnahmen hiervon sind nur bei objektiver Unmöglichkeit zulässig. Bei dem gemeinsamen Verzehr von Speisen bei einer Notbetreuung ist sicherzustellen, dass 1. die Plätze so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen und 2. Stehplätze so gestaltet sind, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Personen gewährleistet ist. Vom Mindestpersonalschlüssel des 1 der Kindertagesstättenverordnung kann in der Notbetreuung abgewichen werden, sofern die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht dennoch uneingeschränkt möglich ist. (5) Ausgeschlossen von der Notbetreuung gemäß Absatz 4 sind Kinder, 1. die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder 2. die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen. (6) Kritische Infrastruktur im Sinne des Absatz 4 sind insbesondere 1. die in den 2 bis 8 der BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV) bestimmten Sektoren Energie, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Gesundheit, Finanz- und Versicherungswesen, Transport und Verkehr, 2. die gesamte Infrastruktur zur medizinischen und pflegerischen Versorgung einschließlich der zur Aufrechterhaltung dieser Versorgung notwendigen Unterstützungsbereiche, der Altenpflege und der ambulanten Pflegedienste, auch soweit sie über die Bestimmung des Sektors Gesundheit in 6 BSI-KritisV hinausgeht, 2a. die ambulanten Einrichtungen und Dienste der Wohnungslosenhilfe, die Leistungen nach 67 ff. des Zwölften Buchs Sozialgesetzbuch erbringen, sowie gemeindepsychiatrische und sozialpsychiatrische Einrichtungen und Dienste, die einem Versorgungsvertrag unterliegen, und ambulante Einrichtungen und Dienste der Drogen- und Suchtberatungsstellen, 3. Regierung und Verwaltung, Parlament, Justizeinrichtungen, Justizvollzugs- und Abschiebungshaftvollzugseinrichtungen sowie notwendige Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge (einschließlich der Einrichtungen gemäß 36 Absatz 1 Nummer 4 IfSG), soweit Beschäftigte von ihrem Dienstherrn oder Arbeitgeber unabkömmlich gestellt werden, 4. Polizei und Feuerwehr (auch Freiwillige) sowie Notfall-/Rettungswesen einschließlich Katastrophenschutz sowie die Einheiten und Stellen der Bundeswehr, die mittelbar oder unmittelbar wegen der durch das Corona-Virus SARS-CoV-2 verursachten Epidemie im Einsatz sind, 5. Rundfunk und Presse, 6. Beschäftigte der Betreiber bzw. Unternehmen für den ÖPNV und den Schienenpersonenverkehr sowie Beschäftigte der lokalen Busunternehmen, sofern sie im Linienverkehr eingesetzt werden, 7. die Straßenbetriebe und Straßenmeistereien sowie 8. das Bestattungswesen. (7) Das Kultusministerium kann über die in Absatz 6 genannten Bereiche hinaus weitere Bereiche für die Notbetreuung lageangepasst festlegen. (8) Schülerinnen und Schüler sowie Kinder, deren bisher besuchte Einrichtung einem Betriebsverbot unterliegt und für die nach

6 6 Mitteilungsblatt Forst 23. April 2020 Nr. 17 den Absätzen 1 bis 7 keine Ausnahme vorgesehen ist, dürfen die betreffenden Einrichtungen nicht betreten. Die Personensorgeberechtigten haben für die Beachtung der Betretungsverbote zu sorgen. (9) Das Kultusministerium wird gemäß 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Dauer der Untersagung nach Absatz 1, auch zeitlich gestuft, zu verlängern sowie deren Bedingungen festzulegen und die Ausgestaltung der Notbetreuung nach den Absätzen 4 und 5 anzupassen. Das Recht der zuständigen Behörden, weitergehende Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz anzuordnen, bleibt hiervon unberührt. 2 Hochschulen und Akademien des Landes (1) Der Studienbetrieb in den Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen, Hochschulen für angewandte Wissenschaften, der DHBW und den Akademien des Landes bleibt bis zum 3. Mai 2020 ausgesetzt; er wird ab 20. April 2020 in digitalen Formaten wiederaufgenommen. Bereits begonnener Studienbetrieb wird in digitalen Formaten fortgesetzt. Praxisveranstaltungen, die spezielle Labor- bzw. Arbeitsräume an den Hochschulen erfordern (z. B. Laborpraktika, Präparierkurse), sind nur unter besonderen Schutzmaßnahmen möglich, wenn sie zwingend notwendig sind. Mensen und Cafeterien bleiben bis 3. Mai 2020 geschlossen. Unter Einhaltung der zum Zwecke des Infektionsschutzes gebotenen Regelungen können Zusammenkünfte zur Durchführung von Hochschulzugangsverfahren, Aufnahmeprüfungen und Auswahlverfahren, einschließlich Studierfähigkeitstests, sowie von Forschung und Lehre, einschließlich Prüfungen, die vom Rektorat ausnahmsweise zugelassen werden, stattfinden, wenn diese nicht durch Einsatz elektronischer Informations- und Kommunikationstechnologien ersetzbar sind. (2) In Gebäuden und auf dem Gelände der Hochschulen sind unbeschadet von Absatz 1 alle Veranstaltungen, Ansammlungen und sonstigen Zusammenkünfte von jeweils mehr als fünf Personen bis zum 3. Mai 2020 verboten. Dies gilt nicht für Gebäude und Einrichtungen der Universitätsklinika und sonstige kritische Einrichtungen im Sinne von 1 Absatz 6. 3 Absätze 3 und 6 findet entsprechende Anwendung. (3) Zur Durchführung von Abschlussprüfungen können ferner Ausnahmen von Absatz 1 und 2 zugelassen werden 1. vom Innenministerium in Bezug auf die Hochschule der Polizei Baden-Württemberg und 2. vom Justizministerium in Bezug auf die Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen. (4) Über die Nachholung von ausgefallenen Veranstaltungen und Prüfungen entscheidet die Hochschule in eigener Verantwortung. Die Hochschulen sorgen im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Möglichen dafür, dass die Studierenden alle im Sommersemester 2020 vorgesehenen Studienleistungen gegebenenfalls in modifizierter Form erbringen können und zugleich die Studierbarkeit gewährleistet ist. 3 Verbot des Aufenthalts im öffentlichen Raum, von Veranstaltungen und sonstigen Ansammlungen (1) Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist bis zum 3. Mai 2020 nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts gestattet. Zu anderen Personen ist im öffentlichen Raum, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Es wird empfohlen, dass dort, wo mit einer Einhaltung des Mindestabstands nicht gerechnet werden kann, wie beispielsweise im öffentlichen Personennahverkehr oder beim Einkauf, nicht-medizinische Alltagsmasken getragen werden, die Mund und Nase bedecken. (2) Außerhalb des öffentlichen Raums sind Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen von jeweils mehr als fünf Personen vorbehaltlich des Selbstorganisationsrechts des Landtages und der Gebietskörperschaften bis zum 3. Mai 2020 verboten. Ausgenommen von diesem Verbot sind Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen, wenn deren teilnehmende Personen 1. in gerader Linie verwandt sind, wie beispielsweise Eltern, Großeltern, Kinder und Enkelkinder oder 2. in häuslicher Gemeinschaft miteinander leben sowie deren Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner oder Partnerinnen oder Partner. Die Untersagung nach Satz 1 gilt namentlich für Zusammenkünfte in Vereinen, sonstigen Sportund Freizeiteinrichtungen sowie öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich. (3) Ausgenommen von dem Verbot nach den Absätzen 1 und 2 sind Veranstaltungen, Ansammlungen und sonstige Zusammenkünfte, wenn sie 1. der Aufrechterhaltung des Arbeits- und Dienstbetriebs oder der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- oder -vorsorge oder 2. dem Betrieb von Einrichtungen, soweit er nicht nach dieser Verordnung untersagt ist, zu dienen bestimmt sind. Satz 1 Nummer 1 gilt insbesondere für Veranstaltungen, Ansammlungen und sonstige Zusammenkünfte der Gerichte, Staatsanwaltschaften, der Notarinnen und Notare des Landes. Er gilt außerdem für Veranstaltungen, die der medizinischen Versorgung dienen wie beispielsweise Veranstaltungen zur Gewinnung von Blutspenden, wenn geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen im Sinne von 4 Absatz 5 getroffen werden. (4) Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind bis zum 3. Mai 2020 grundsätzlich untersagt. Das Kultusministerium wird gemäß 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Rechtsverordnung unter Auflagen zum Infektionsschutz abweichende Regelungen von den Absätzen 1 und 2 und von Satz 1 für Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen in Kirchen, Moscheen, Synagogen und Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sowie für alle Bestattungen, Totengebete, Leichenwaschungen sowie Aufbahrungen festzulegen. (5) Die zuständigen Prüfungsbehörden können zur Durchführung von Staatsprüfungen, einschließlich der Kenntnisprüfungen, Ausnahmen von den Verboten nach den Absätzen 1 und 2 sowie von 2 und 4 Absatz 1 Nummer 2 zulassen. (5a) Das für den Gegenstand der Ausbildung jeweils fachlich zuständige Ministerium kann unbeschadet der Regelungen in 1 und 2 zur Behebung einer Personalknappheit unter Auflagen zum Schutz vor Infektionen für die Durchführung von Veranstaltungen zur Ausbildung oder Qualifikation für Berufe einschließlich von Prüfungen Ausnahmen von den Verboten nach den Absätzen 1 und 2 sowie 4 Absatz 1 Nummer 2 zulassen. (6) Die zuständigen Behörden können aus wichtigem Grund unter Auflagen zum Schutz vor Infektionen Ausnahmen vom Verbot nach den Absätzen 1 und 2 zulassen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn 1. Versammlungen und sonstige Veranstaltungen der Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur im Sinne von 1 Absatz 6 dienen oder 2. es sich um gesetzlich vorgeschriebene Veranstaltungen handelt und eine Verlegung des Termins nicht möglich ist. 3a Verordnungsermächtigung für Maßnahmen für Ein- und Rückreisende Das Sozialministerium wird gemäß 32 Satz 1 IfSG ermächtigt, durch Rechtsverordnung unbeschadet der 5 und 6 Maßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus zu erlassen, insbesondere 1. die Absonderung von Personen, die aus einem Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland einreisen, in geeigneter Weise gemäß 30 Absatz 1 Satz 2 IfSG, 2. die Pflicht von Personen nach Nummer 1 gemäß 28 Absatz 1 Satz 1 IfSG, sich bei den für sie zuständigen Behörden zu melden und auf das Vorliegen der Voraussetzungen für die Absonderung hinzuweisen, 3. die Beobachtung von Personen nach Nummer 1 gemäß 29 IfSG und

7 Mitteilungsblatt Forst 23. April 2020 Nr berufliche Tätigkeitsverbote für Personen nach Nummer 1 gemäß 31 IfSG einschließlich solcher, die sich gegen Personen richten, die ihren Wohnsitz außerhalb von Baden-Württemberg haben, sowie Ausnahmen hiervon und Auflagen einschließlich weiterer Anordnungen hierzu gemäß 28 Absatz 1 IfSG vorzuschreiben; dabei können auch Bußgeldbewehrungen für den Fall von Zuwiderhandlungen vorgesehen werden. 4 Schließung von Einrichtungen (1) Der Betrieb folgender Einrichtungen wird bis zum 3. Mai 2020 für den Publikumsverkehr untersagt: 1. Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen, Theater, Schauspielhäuser, Freilichttheater, 2. Bildungseinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Akademien, Fortbildungseinrichtungen, Volkshochschulen, Musikschulen und Jugendkunstschulen, 3. Kinos, 4. Schwimm- und Hallenbäder, Thermal- und Spaßbäder, Saunen, 5. alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten, insbesondere Fitnessstudios sowie Tanzschulen, und ähnliche Einrichtungen, 5a. Sportboothäfen, soweit nicht die Benutzung zur unaufschiebbaren Sicherung der Boote vor Verlust oder Beschädigung, zum Ein- und Auswassern, zur Aufrechterhaltung der beruflichen Bootsnutzung (z.b. Berufsfischerei) oder zur Ausübung beruflicher Tätigkeiten auf dem Gelände (z.b. Bootsarbeiten durch Gewerbetreibende) erforderlich ist, 6. Jugendhäuser, 7. (aufgehoben) 8. Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungsstellen, 9. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen; untersagt ist auch jede sonstige Ausübung des Prostitutionsgewerbes im Sinne von 2 Absatz 3 des Prostituiertenschutzgesetzes, 10. Gaststätten und ähnliche Einrichtungen wie Cafés, Eisdielen, Bars, Shisha-Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen, 11. Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (auch außerhalb geschlossener Räume), Spezialmärkte und ähnliche Einrichtungen, 12. alle weiteren Verkaufsstellen des Einzelhandels, die nicht zu den in Absatz 3 genannten Einrichtungen gehören, 13. öffentliche Spiel- und Bolzplätze, 14. Frisöre, Tattoo-/Piercing-Studios, Massagestudios, Kosmetikstudios, Nagelstudios, Studios für kosmetische Fußpflege sowie Sonnenstudios, 15. Beherbergungsbetriebe, Campingplätze und Wohnmobilstellplätze; eine Beherbergung darf ausnahmsweise zu geschäftlichen, dienstlichen oder, in besonderen Härtefällen, zu privaten Zwecken erfolgen und 16. Betrieb von Reisebussen im touristischen Verkehr. (2) Das Sozialministerium wird gemäß 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Rechtsverordnung, auch über den Zeitraum nach Absatz 1 hinaus, bis zum Außerkrafttreten dieser Verordnung den Betrieb 1. anderer als der in Absatz 1 genannten Einrichtungen zu untersagen oder ihn von der Einhaltung von Auflagen abhängig zu machen oder, 2. im Einvernehmen mit dem zuständigen Ministerium, den Betrieb von Einrichtungen nach Absatz 1 ausnahmsweise unter Auflagen zu gestatten, (3) Von der Untersagung nach Absatz 1 sind ausgenommen: 1. der Einzelhandel für Lebensmittel und Getränke einschließlich Bäckereien, Metzgereien, 2. Wochenmärkte und Hofläden einschließlich mobiler Verkaufsstellen für landwirtschaftliche Produkte, 3. Abhol- und Lieferdienste einschließlich solche des Online-Handels, 4. der Außer-Haus-Verkauf von Gaststätten, Cafés und Eisdielen, 4a. Kantinen für Betriebsangehörige oder Angehörige öffentlicher Einrichtungen, wobei 1 Absatz 4 Satz 5 entsprechende Anwendung findet, 5. Ausgabestellen der Tafeln, 6. Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Hörgeräteakustiker, Optiker und Praxen für die medizinische Fußpflege, 6a. Einzelhändler für Gase, insbesondere für medizinische Gase, 7. Tankstellen, 7a. der Handel mit Kraftfahrzeugen und Fahrrädern, 8. Banken und Sparkassen sowie Servicestellen von Telekommunikationsunternehmen, 9. Reinigungen und Waschsalons, 9a. Einrichtungen des Polizeivollzugsdienstes, die zu Übungsund Ausbildungszwecken sowie zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs erforderlich sind, 10. der Buchhandel, Zeitschriften- und Zeitungsverkauf, 11. Raiffeisenmärkte und Landhandel, 12. Verkaufsstätten für Bau-, Gartenbau- und Tierbedarf, 12a. sonstige Einzelhandelsgeschäfte mit einer Verkaufsfläche von nicht mehr als 800 Quadratmetern 13. der Großhandel und 14. Bibliotheken, auch an Hochschulen, und Archive. Wenn Mischsortimente angeboten werden, dürfen Sortimentsteile, deren Verkauf nicht nach Satz 1 gestattet ist, verkauft werden, wenn der erlaubte Sortimentsteil überwiegt; diese Stellen dürfen dann alle Sortimente vertreiben, die sie gewöhnlich auch verkaufen. Wenn bei einer Stelle der verbotene Teil des Sortiments überwiegt, darf der erlaubte Teil allein weiter verkauft werden, wenn eine räumliche Abtrennung möglich ist. Die Sätze 2 und 3 finden nur Anwendung, wenn keine Ausnahme nach Satz 1 Nummer 12a vorliegt. Die Öffnung von Einkaufszentren und Kaufhäusern ist nur für die in Satz 1 genannten Ausnahmen erlaubt. Das Wirtschaftsministerium wird ermächtigt, dazu Auflagen festzulegen. (3a) Poststellen und Paketdienste dürfen abweichend von Absätzen 1 bis 3 ihren Betrieb aufrechterhalten. Wird die Poststelle oder der Paketdienst zusammen mit einer nach Absatz 1 untersagten Einrichtung betrieben, darf diese, mit Ausnahme von für den Brief- und Paketversand erforderlichen Nebenleistungen, nicht betrieben werden, wenn die mit dem Betrieb der Poststelle oder dem Paketdienst erwirtschafteten Umsätze einschließlich Nebenleistungen im Vergleich zu denen, die durch den Verkauf des Sortiments der untersagten Einrichtung erwirtschaftet werden, eine untergeordnete Rolle spielen; keinesfalls dürfen zusätzlich zu Poststellen oder Paketdiensten Einrichtungen gemäß Absatz 1 Nummern 9 und 14 betrieben werden. (4) Dienstleister, Handwerker und Werkstätten können in vollem Umfang ihrer Tätigkeit nachgehen, soweit sie nicht in Absatz 1 genannt sind. (5) Sofern eine Tätigkeit oder der Betrieb einer Einrichtung nach den Absätzen 3 bis 4 zulässig ist, haben die Betriebe und Einrichtungen mit Kundenverkehr darauf hinzuwirken, dass im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten der Zutritt gesteuert und Warteschlangen vermieden werden. Insbesondere ist darauf hinzuwirken, dass ein Abstand von möglichst 2 Metern, mindestens 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten wird, sofern keine geeigneten Trennvorrichtungen vorhanden sind. Von den Vorgaben des Mindestabstands sind solche Tätigkeiten ausgenommen, bei denen eine engere körperliche Nähe nicht zu vermeiden ist, insbesondere solche im Zusammenhang mit der Erbringung von Heil- und Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln, der Erbringung ärztlicher, zahnärztlicher, psychotherapeutischer, pflegerischer und sonstiger Tätigkeiten der Gesundheitsversorgung und Pflege im Sinne des Fünften und des Elften Buchs Sozialgesetzbuchs sowie der Erbringung von Assistenzleistungen im Sinne des Neunten Buchs Sozialgesetzbuchs einschließlich der Ermöglichung von Blutspenden. 5 Erstaufnahmeeinrichtungen (1) Personen, die in einer Landeserstaufnahmeeinrichtung gemäß 3 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) aufgenommen werden, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen nach Beginn ihrer Unterbringung gemäß 6 Absatz 1 FlüAG den ihnen jeweils zugewiesenen Unterbringungs- und Versorgungsbereich nicht verlassen. Das zuständige Regierungspräsidium kann den

8 8 Mitteilungsblatt Forst 23. April 2020 Nr. 17 Betroffenen jederzeit neue Unterbringungs- und Versorgungsbereiche zuweisen und Ausnahmen von der Verpflichtung des Satz 1 anordnen. (2) Das Innenministerium wird gemäß 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Rechtsverordnung weitergehende Regelungen zur Separierung bestimmter Personengruppen innerhalb der Landeserstaufnahmeeinrichtungen zu erlassen. 6 Maßnahmen zum Schutz besonders gefährdeter Personen (1) Einrichtungen nach 23 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 3 bis 5 IfSG, teilstationäre Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen einschließlich Kurzzeitpflege sowie teilstationäre Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe dürfen nicht mehr zu Besuchszwecken betreten werden. Über den Zugang zu 1. Fachkrankenhäusern für Psychiatrie mit Ausnahme der Fachkrankenhäuser für Gerontopsychiatrie, 2. psychosomatischen Fachkrankenhäusern sowie 3. kinder- und jugendpsychiatrischen Fachkrankenhäusern, jeweils einschließlich der zugehörigen Tageskliniken, entscheidet die Leitung der jeweiligen Einrichtung. (2) Stationäre Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen, stationäre Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe, ambulant betreute Wohnprojekte der Wohnungslosenhilfe sowie von einem Anbieter verantwortete ambulant betreute Wohngemeinschaften nach dem Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz dürfen nicht mehr zu Besuchszwecken betreten werden. Die Einrichtungen können den Zutritt zu Besuchszwecken erlauben, wenn geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen getroffen werden können. Ausgenommen von dem Betretungsverbot nach Satz 1 sind Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, wenn mit Blick auf die körperliche Konstitution der Bewohner nicht von einem erhöhten Infektionsrisiko ausgegangen werden muss. Die Einrichtungen entscheiden, ob eine Ausnahme nach Satz 3 vorliegt, und weisen darauf in der Information nach Absatz 9 hin. (3) Der Zutritt von externen Personen zu den in Absatz 1 und 2 genannten Einrichtungen aus sonstigen, insbesondere beruflichen oder familiären Gründen ist nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Leitung der Einrichtung gestattet. Im Falle der Gewährung des Zutritts sind geeignete Vorkehrungen zum Infektionsschutz zu treffen. (4) Den in 7 genannten Personen ist der Zutritt zu den in Absatz 1 und 2 genannten Einrichtungen untersagt. Wenn diese Personen eine Einrichtung zum Zweck der Behandlung oder Aufnahme betreten wollen, ist vorab das Einverständnis der Einrichtung einzuholen. Ausnahmen von Satz 2 dürfen nur in Notfällen gemacht werden. Soweit möglich, sind auch in diesen Fällen Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen zu ergreifen. (5) Zur Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung und des Pflegebetriebs können in der Einrichtung tätige Personen, denen nach Absatz 4 der Zutritt untersagt wäre, nach Abwägung die berufliche Tätigkeit in der Einrichtung unter Beachtung von Schutzmaßnahmen fortsetzen. Die Entscheidung über die Fortsetzung der Tätigkeit und die erforderlichen Schutzmaßnahmen trifft die Einrichtung. (6) Ausnahmen von den Absätzen 1, 2 und 4 können durch die Einrichtungen für nahestehende Personen im Einzelfall, beispielsweise im Rahmen der Sterbebegleitung oder zur Begleitung eines erkrankten Kindes und unter Auflagen zugelassen werden. In Fällen nach Absatz 4 sind zwingend geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen zu ergreifen. (7) Betreuungs- und Unterstützungsangebote im Vor- und Umfeld von Pflege werden, soweit sie als Gruppenangebote durchgeführt werden, aufgrund einer erhöhten Ansteckungsgefahr, insbesondere für die besonders betroffenen vulnerablen Gruppen, einstweilen eingestellt. Zu den nach Satz 1 eingestellten Angeboten zählen insbesondere: 1. Angebote nach 45c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Elften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB XI) in Verbindung mit 6 Absatz 1 der Unterstützungsangebote-Verordnung (UstA-VO) wie a) Betreuungsgruppen (für Personen mit überwiegend kognitiven Einschränkungen, z.b. demenziell erkrankte pflegebedürftige Menschen) und b) Angebote zur Unterstützung im Alltag wie Freizeitausfahrten für behinderte und pflegebedürftige Menschen; 2. Initiativen des Ehrenamtes nach 45c Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB XI in Verbindung mit 7 UstA-VO, soweit sie als Gruppenveranstaltung angelegt sind, und 3. Angebote der Selbsthilfe nach 45d SGB XI in Verbindung mit 8 UstA-VO. (8) Das Sozialministerium wird gemäß 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Rechtsverordnungen weitere Regelungen zum Schutz gefährdeter Personen vor einer Infektion mit SARS-Cov-2 zu treffen und die Regelungen in diesem Paragraphen zu ändern. (9) Über die Zutrittsverbote nach den Absätzen 1 bis 4, ist durch die Einrichtungen in einer vor Zutritt gut sichtbaren Weise, beispielsweise durch einen auffälligen Aushang an den Zugangstüren, zu informieren. 6a Einschränkung zahnärztlicher Behandlungen (1) Bei der zahnärztlichen Versorgung von Patientinnen und Patienten in den Fachgebieten 1. Oralchirurgie, 2. Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und 3. Kieferorthopädie dürfen nur akute Erkrankungen oder Schmerzzustände (Notfälle) behandelt werden. Andere als Notfallbehandlungen nach Satz 1 sind auf einen Zeitpunkt nach dem Außerkrafttreten dieser Verordnung zu verschieben. (2) Insbesondere zahnärztliche und kieferorthopädische Behandlungen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 von mit SARS-CoV-2 infizierten Patientinnen und Patienten beziehungs-weise von in Quarantäne befindlichen Personen sollen in Notfällen grundsätzlich in Krankenhäusern mit Zahnmedizinbezug (Universitäts- Zahnkliniken, Kliniken mit einer Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie- Abteilung oder Zahnkliniken) erbracht werden. Leistungen nach Absatz 1 Satz 1 können auch in Corona-Schwerpunkt-Zahnarztpraxen anstelle von Einrichtungen nach Satz 1 erbracht werden. Die Standorte der Einrichtungen nach den Sätzen 1 und 2 werden über die Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg und die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg bekanntgegeben; die Bekanntgabe ist zu aktualisieren. 7 Betretungsverbote In den in 1 Absatz 1 und 2 Absatz 1 genannten Einrichtungen gilt, soweit deren Betrieb nicht gänzlich eingestellt wird, ein generelles Betretungsverbot für Personen, die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen. 8 Weitere Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz (1) Das Recht der zuständigen Behörden, weitergehende Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen zu erlassen, bleibt von dieser Verordnung unberührt. Für den Erlass von Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz ist das Sozialministerium zuständige oberste Polizeibehörde. Das Sozialministerium übt die Fachaufsicht für Maßnahmen der nach 1 Absatz 6 der Verordnung des Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz zuständigen Ortspolizeibehörden aus. (2) Das Sozial- und das Innenministerium werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung nähere Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten zwischen Gesundheitsbehörden, Ortspolizeibehörden und dem Polizeivollzugsdienst zu regeln, soweit dies aus Gründen des Infektionsschutzes erforderlich ist 1. zum Schutz der Beamtinnen und Beamten des Polizeivollzugsdienstes sowie der Beschäftigten der Ortspolizeibehörden vor Ansteckung bei Einsätzen,

9 Mitteilungsblatt Forst 23. April 2020 Nr zur Anordnung, Durchführung, Überwachung und des Vollzugs von Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz, 3. zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz und auf seiner Grundlage ergangener Rechtsverordnungen und 4. zur Prüfung der Haft- oder Unterbringungsfähigkeit sowie der Erforderlichkeit einer isolierten Unterbringung in Gewahrsamseinrichtungen und Justizvollzugsanstalten. 9 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des 73 Absatz 1a Nummer 24 des Infektionsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen 3 Absatz 1 Satz 1 sich im öffentlichen Raum aufhält, 2. entgegen 3 Absatz 2 an einer Veranstaltung oder sonstigen Ansammlung von jeweils mehr als fünf Personen teilnimmt, 3. entgegen 3 Absatz 6 Auflagen zum Schutz vor Infektionen nicht einhält, 4. (aufgehoben) 5. (aufgehoben) 6. entgegen 4 Absatz 1 eine Einrichtung betreibt, 7. eine aufgrund von 4 Absatz 2 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung des Sozialministeriums untersagte Einrichtung betreibt oder eine Auflage für den Betrieb einer Einrichtung nicht einhält, 8. entgegen 4 Absatz 3 Satz 2 oder 3 Sortimentsteile verkauft, 9. entgegen 4 Absatz 3a Satz 2 eine Einrichtung betreibt, 10. entgegen 4 Absatz 5 nicht darauf hinwirkt, dass zwischen Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird, 11. entgegen 6 Absätze 1, 2 und 4 eine der dort genannten Einrichtungen betritt, 12. entgegen 6 Absatz 7 Betreuungs- und Unterstützungsangebote im Vor- und Umfeld von Pflege anbietet, 12a. entgegen 6a Absatz 1 eine zahnmedizinische Behandlung durchführt, 13. entgegen 7 eine der genannten Einrichtungen betritt oder 14. entgegen 5 Absatz 1 Satz 1 einen ihm zugewiesenen Unterbringungs- und Versorgungsbereich verlässt oder gegen eine Regelung zur Separierung bestimmter Personengruppen innerhalb der Landeserstaufnahme nach 5 Absatz 2 verstößt. 10 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Corona-Verordnung vom 16. März 2020 außer Kraft. 11 Außerkrafttreten (1) Diese Verordnung tritt am 15. Juni 2020 außer Kraft. Sofern in dieser Rechtsverordnung nichts anderes bestimmt ist, gelten die Maßnahmen bis zum Außerkrafttreten der Verordnung. (2) Das Sozialministerium wird gemäß 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, den Termin des Außerkrafttretens zu ändern. Stuttgart, den 17. März 2020 Die Regierung des Landes Baden-Württemberg: Strobl Kretschmann Dr. Eisenmann Unterstelle Lucha Wolf Erler Sitzmann Bauer Dr. Hoffmeister-Kraut Hauk Hermann MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, ARBEIT UND WOHNUNGSBAU V (Stand 17. April 2020) +++ Bitte beachten Sie, dass diese Auslegungshinweise kontinuierlich aktualisiert werden +++ Angesichts der dynamischen Entwicklung der Corona-Pandemie sah sich die Landesregierung zum Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung in der Pflicht, die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus zu erlassen (Corona-Verordnung). Nachfolgende Auflistung dient als ergänzende Auslegungshinweise, welche Einrichtungen nach der Corona-Verordnung nicht mehr betrieben werden würfen. Grundsätzlich gelten die Auslegungshinweise mit folgender Maßgabe: Wenn Mischsortimente angeboten werden, dürfen Sortimentsteile, deren Verkauf nicht ; Sortimente vertreiben, die sie gewöhnlich auch verkaufen. Wenn bei einer Stelle der verbotene Teil des Sortiments überwiegt, darf der erlaubte Teil allein weiterverkauft werden, wenn eine räumliche Abtrennung möglich ist ( 4 Abs. 3 S. 2 CoronaVO). Bei dem Betrieb der Einrichtung ist die Einhaltung der erforderlichen Hygienestandards gem. 4 Abs. 5 CoronaVO sicherzustellten. Die örtlich zuständigen Behörden können in Zweifelsfällen nach den Umständen des Einzelfalls in einer überschlägigen Gesamtbetrachtung entscheiden, i. d. R. durch Inaugenscheinnahme. Als Hilfskriterium kann insbesondere die Verkaufsfläche oder der Umsatz herangezogen werden. Der erlaubte Sortimentsanteil überwiegt, wenn alle erlaubten Sortimente zusammen mehr als 50 Prozent des Gesamtsortiments bilden (50 % + x). Für die Bestimmung der Verkaufsfläche in Einrichtungen des Einzelhandels gilt eine gemeinsame Richtlinie des Wirtschaftsministeriums und des Sozialministeriums. Betriebe und Einrichtungen mit Kundenverkehr in geschlossenen Räumen haben darauf hinzuwirken, dass im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten der Zutritt gesteuert und Warteschlangen vermieden werden. Insbesondere ist darauf hinzuwirken, dass ein Abstand von möglichst 2 Metern, mindestens 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten wird, sofern keine geeigneten Trennvorrichtungen vorhanden sind ( 4 Abs. 5 CoronaVO). Für die Hygienevoraussetzungen in Einrichtungen des Einzelhandels gilt eine gemeinsame Richtlinie des Wirtschaftsministeriums und des Sozialministeriums. Zur aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg: Insbesondere auf die Regelung zu Ordnungswidrigkeiten in 9 der CoronaVO wird ausdrücklich hingewiesen (Zur Höhe des angedrohten Bußgelds, siehe Bußgeldkatalog: Die Auslegungshinweise gelten vorbehaltlich strengerer Regelungen der zuständigen Ortspolizeibehörden gem. 8 CoronaVO. 1 nichtamtliche konsolidierte Fassung nach Erlass der Fünften Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 17. April 2020 (notverkündet gemäß 4 des Verkündungsgesetzes und abrufbar unter baden-wuerttemberg.de/corona-verordnung)

10 10 Mitteilungsblatt Forst 23. April 2020 Nr. 17 : ; Kfz-Handel, Fahrradhandel und Buchhandel unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche. (Änderungen sind gelb markiert) Abhol- und Lieferdienste einschl. solche des Onlinehandels, auch für Gaststätten und ähnliche Einrichtungen Änderungsschneiderei Annahmestellen für Toto-Lotto Scheine Apotheken Augenoptiker Außer-Haus-Verkauf von Gaststätten, Cafés und Eisdielen Autovermietung, Car-Sharing Bäckereien/Konditoreien Banken und Sparkassen Baumärkte Baustoffstandorte Beherbergungsbetriebe, Ferienwohnungen, Campingplätze und Wohnmobilstellplätze (ausschließlich zu geschäftlichen, dienstlichen oder in besonderen Härtefällen auch zu privaten Zwecken) Betriebskantinen (ohne Bewirtung externer Gäste) Bestatter Brennstoffhandel Campingplätze für Personen mit dortigem Erstwohnsitz Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger Drogerien mit Verkauf von Lebensmitteln oder Getränken Einzelhändler für Gase, insbesondere für medizinische Gase Ersatzteilverkauf in Werkstätten, Autoteile- und Zubehörverkauf Fahrradwerkstätten (auch untergeordneter Fahrradhandel) Fotografendienstleistungen (insbes. Pass-, Werbe- und Produktfotografie) Freie Berufe (Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, etc.) Medizinische Fußpflege (stationär und mobil) Gärtnereien Gartenbaubedarf Gesundheitsdienstleistungen und medizinische Behandlungen (auch mobil) (Tätigkeiten der Gesundheitsversorgungen nach SGB V und SGB XI oder Assistenzleistungen nach SGB IX, sowie Massagepraxen mit Kassenzulassung, Physiotherapeuten und Heilpraktiker) Getränkemärkte Großhandel Hofläden Hörgeräteakustiker Kaminkehrer Kfz-Werkstätten Kioske Landhandel mit Dünger, Pflanzenschutz, Saatgut landwirtschaftliche Maschinen, Ersatzteilen usw. Landmaschinenreparatur, Landmaschinenersatzteile Lebensmitteleinzelhandel Lebensmittelspezialgeschäfte im weiteren Sinne (z. B. Tee-, Kaffee und Süßwarenhandel, Nahrungsergänzungsmittel), ohne Ausschank und Verkostung von Getränken Lohnsteuerhilfevereine Makler Medizinische Zweithaarversorgung Metzgereien Mischbetriebe des Handwerks, die daneben auch verkaufen (z.b. Schreinereien mit Küchen-studio o- der Sanitärbetriebe mit Verkaufsausstellung) Mobile Verkaufsstände für Lebensmittel ohne Tische und Sitzgelegenheiten (Eis, Pommes, Würstchen, Kaffee, usw.) Musiklehrer mit Einzelunterricht Orthopädieschuhmacher Personal Trainer, Ernährungsberater und ähnliche Dienstleister in Einzelberatung Pfandleihhäuser, nur Pfandannahme Poststellen, Postagenturen und Paketstationen (auch in Partnerfilialen, bei denen für das Kerngeschäft ein Öffnungsverbot besteht) Raiffeisenmärkte Reifenservice Reisebüros Sanitätshäuser Schuh- und Schlüsselreparatur Servicestellen von Telekommunikationsunternehmen Spezialisierte Baustoffhändler für Farben, Bodenflächen usw. Stördienste aller Art, insbes. Schlüsseldienste Tankstellen Textilreinigung Tierbedarf Tiergesundheitsdienstleistungen (z. B. Physiotherapie und Veterinär) Tiersalons (z. B. Hundesalons, Hundefrisöre), sofern Tier abgegeben wird Tiertraining (Einzelbetreuung außerhalb geschlossener Freizeiteinrichtungen) Verkauf von Jägereibedarf Verkehrsdienstleistungen aller Art einschl. Taxen Verkaufsautomaten Verkaufsstände außerhalb geschlossener Räumlichkeiten mit Vertrauenskassen Versicherungsbüros Warenlieferung und Montage Waschsalons Waschstraßen und Selbstwaschanlagen (ohne persönlichen Kundenkontakt) Wein- und Spirituosenhandlungen (ohne Verkostung) Wein- und Spirituosenverkauf (Direktvermarktung unmittelbar am Produktionsort, ohne Ausschank und Verkostung) Wochenmärkte, Verkaufsstände für landwirtschaftliche Erzeugnisse Zeitungen und Zeitschriften Alle Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 qm Abhol- und Lieferdienste einschließlich solche des Online-Handels sowie der Verkauf über Vertrauenskassen und Verkaufsautomaten bleiben erlaubt. Änderungen sind gelb markiert Beherbergungsbetriebe, Ferienwohnungen, Campingplätze und Wohnmobilstellplätze zu touristischen Zwecken Fahrradverleih zu touristischen Zwecken Fahrschulen Fitnessstudios, Tanzschulen und ähnliche Einrichtungen Frisöre bis 3. Mai (erlaubt bleibt die medizinische Zweithaarversorgung) Gaststätten und ähnliche Einrichtungen wie Cafés, Cafés in Bäckereien, Eisdielen, Bars, Shisha-Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen Massagestudios (erlaubt bleiben Massagepraxen mit Kassenzulassung) Mobile Dienstleister, die nicht zur Gesundheitswirtschaft gehören (Frisöre nur bis 3. Mai, Kosmetik, kosmetische Fußpflege) Nagelstudios Outlet-Center Piercingstudios Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen Reisebusse im touristischen Verkehr Sonnenstudios Tattoostudios Tourismushotels Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen, Spielbanken, Wettbüros und Wettannahmestellen Waxingstudios Koch- und Grillschulen Kosmetikstudios Studios für kosmetische Fußpflege

11 Mitteilungsblatt Forst 23. April 2020 Nr Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Lockerung der Verordnung Wie ist der Fahrplan? Am 15. April 2020 haben sich die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin auf das weitere Vorgehen zur Eindämmung der Covid-19-Epidemie geeinigt. Auf dieser Grundlage regelt in Baden-Württemberg eine neue Rechtsverordnung die Vorschriften zur Kontaktbeschränkung und zur Frage, welche Einrichtungen, Geschäfte und Gastronomiebetriebe geschlossen bleiben bzw. geöffnet werden können. Diese Regelungen gelten zunächst bis einschließlich 3. Mai Die Regierungschefinnen und -chefs der Länder werden sich rechtzeitig vorher mit der Bundeskanzlerin über das weitere Vorgehen nach dem 3. Mai verständigen. Die Coronaverordnung wurde am Freitag, den 17. April 2020 angepasst. Sie tritt am 18. April 2020 in Kraft. Einzelne Regelungen, wie die Öffnung der kleineren Läden, gelten ab Montag, den 20. April Warum ist das alles immer so kurzfristig? Wir beginnen gerade damit, die Gesellschaft und die Wirtschaft vorsichtig und Schritt für Schritt wieder zu öffnen. Wie sich das auf die Zahl der Infizierten auswirkt, können wir immer erst zwei bis drei Wochen später sagen. Solange dauert es von einer möglichen Ansteckung bis zum Niederschlag in der Statistik. Wir wissen nach wie vor noch zu wenig über das Virus und seine Ausbreitung. Wir müssen also erst einmal abwarten, wie sich die ersten kleinen Lockerungsschritte auswirken, bevor wir über die nächsten Maßnahmen entscheiden. So stellen wir sicher, dass die Zahlen nicht wieder stark ansteigen und wir das gesamte Land wieder herunterfahren müssen. Denn das will niemand. Wenn wir alles zu schnell wieder öffnen, gehen wir ein zu hohes Risiko ein. Warum dürfen nur Läden mit einer Verkaufsfläche bis 800 m² öffnen? Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben sich am 16. April mit der Bundeskanzlerin auf eine stufenweise Lockerung verständigt. Die Rückkehr zur gesellschaftlichen Normalität muss mit Bedacht erfolgen, denn oberste Priorität hat weiter der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung. Eine neue Infektionswelle durch zu schnelles Vorgehen und damit eine Überlastung des Gesundheitswesens gilt es zu verhindern. Deswegen erfolgt auch die Öffnung von Geschäften schrittweise. Stufenweise heißt, dass eben nicht alle Läden sofort wieder aufmachen können. Es geht ja gerade darum, dass es zu riskant ist, wenn jetzt plötzlich alle wieder in die Fußgängerzonen und in die öffentlichen Verkehrsmittel strömen. Natürlich ist es ganz knifflig, zu entscheiden, anhand welcher Kriterien nun eine Öffnung möglich sein soll. Klar ist, dass die Hygienevorgaben einzuhalten sind. Wir haben uns auf die 800 Quadratmeter als Anknüpfungspunkt geeinigt, weil alles darüber als großflächiger Einzelhandel gilt. Das ergibt sich aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Baunutzungsverordnung. Großflächiger Einzelhandel wie Kaufhäuser und große Ladengeschäfte, ziehen üblicherweise mehr Menschen an. Deshalb dürfen zunächst nur die kleineren Läden öffnen. Darf ich Verkaufsfläche abtrennen um auf 800 m² zu kommen? Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Öffnung nach 12 Abs. 3 Nr. 12 a der Corona-Verordnung ist die gesamte Verkaufsfläche des Geschäfts am Tage des Inkrafttretens von 12 Abs. 3 Nr. 12 a der Corona-Verordnung zu berücksichtigen. Abtrennungen und Stilllegungen von Verkaufsbereichen sind für die Beurteilung der Zulässigkeit nicht maßgeblich. Dürfen Läden in Einkaufszentren und Outlets öffnen? Auch in Einkaufszentren und Outlets gilt die Regelung, dass einzelne Geschäfte bis zu einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern öffnen dürfen. Was gilt für Veranstaltungen? In Baden-Württemberg ändert sich bezüglich des Veranstaltungsverbots bis zum 3. Mai 2020 zunächst nichts. Sämtliche Veranstaltungen bleiben untersagt. Ausnahmen gibt es weiter nur, wenn sie der Aufrechterhaltung des Arbeits- und Dienstbetriebs, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (z. B. Gerichtstermine), der Daseinsfür- oder -vorsorge oder dem Betrieb von geöffneten Einrichtungen dienen. Die Kontaktbeschränkungen bleiben ebenfalls unverändert. Das heißt, im öffentlichen Raum darf man weiterhin nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts unterwegs sein. Ansammlungen im nichtöffentlichen Raum (insbesondere in Wohnungen) mit mehr als fünf Personen bleiben grundsätzlich verboten. Ausgenommen sind unter anderem in gerader Linie Verwandte. Darüber hinaus haben sich die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin geeinigt, dass Großveranstaltungen bis mindestens Ende August 2020 verboten bleiben sollen. Was ist eine Großveranstaltung? Hier gibt es noch keine präzise Festlegung. Ganz sicher ist, dass Veranstaltungen mit mehr als Teilnehmenden darunter fallen. Das bedeutet, dass große Konzerte, Festivals, Volksfeste von dem Verbot erfasst sind. Derzeit gilt noch ein grundsätzliches Veranstaltungsverbot bis zum 3. Mai Wann dürfen Hochzeiten, Familienfeiern etc. wieder stattfinden? Die bestehenden Regelungen gelten bis zum 3. Mai Eine Aussage dazu, wie es danach aussieht, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Wir beginnen gerade damit, die Gesellschaft und die Wirtschaft vorsichtig und Schritt für Schritt wieder zu öffnen. Wie sich das auf die Zahl der Infizierten auswirkt, können wir immer erst zwei bis drei Wochen später sagen. Solange dauert es von einer möglichen Ansteckung bis zum Niederschlag in der Statistik. Wir wissen nach wie vor noch zu wenig über das Virus und seine Ausbreitung. Klar ist, dass Großveranstaltungen bis mindestens zum 31. August 2020 untersagt werden sollen. Warum dürfen Kosmetik- und Nagelstudios noch nicht öffnen? Bei der Entscheidung welche Geschäfte im Rahmen eines stufenweisen Vorgehens zuerst geöffnet werden, spielt die Frage eine wichtige Rolle, in wieweit sie jeweils zur Deckung des Grundbedarfs von Bürgerinnen und Bürgern beitragen, der anderweitig nicht gedeckt werden kann. Der Gang zum Friseur gehört für weite Teile der Bevölkerung zum Grundbedarf. Wie sehen die Hygiene-Vorschriften für Frisöre aus? Für die Friseure gibt es mit dem Beschluss vom 16. April 2020 die Perspektive, dass sie unter strengen Hygienevorgaben ab dem 4. Mai 2020 öffnen dürfen. Das Wirtschaftsministerium wird in Abstimmung mit dem Sozialministerium und unter Einbeziehung des Fachverbands Friseure und Kosmetik ein Hygienekonzept für Friseure erarbeiten. Sobald es verfügbar ist, wird es hier selbstverständlich veröffentlicht. Erstattung Kitagebühren bei längeren Schließungen Über die Erstattung von Kitagebühren entscheiden die Träger der Kindertagesstätten. Die 100 Millionen Euro Soforthilfe des Landes ist für die Monate März und April vorgesehen gewesen. Land und Kommunale Spitzenverbände sind zu diesen Fragen weiterhin im Gespräch. Wie lange bleiben die Kindergärten zu? Das steht im Augenblick noch nicht fest und wird unter anderem vom weiteren Infektionsgeschehen und von weiteren wissenschaftlichen Erkenntnissen abhängen. Im Gegensatz zu Jugendlichen und Erwachsenen können kleine Kinder können sich noch nicht richtig an die Abstands- und Hygieneregeln halten. Deshalb wäre eben im Kindergarten oder in den unteren Grundschulklassen das Infektionsrisiko besonders hoch. Daher haben wir entschieden, dass wir die Kitas zum jetzigen Zeitpunkt nicht regulär öffnen können. Wann und wie wird die Notbetreuung ausgeweitet? Die Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen, Grundschulen und an den weiterführenden Schulen erhalten wir weiter aufrecht und weiten sie aus: Schüler der siebten Klasse werden in die Notbetreuung mit einbezogen. Darüber hinaus sollen auch Eltern, die aufgrund ihres Berufes einen bestätigten Bedarf haben, diese in Anspruch nehmen. Diese Schritte sind notwendig, wenn in den kommenden Wochen das wirtschaftliche Leben wieder hochgefahren werden soll und somit mehr Menschen wieder in einem Präsenzbetrieb

12 12 Mitteilungsblatt Forst 23. April 2020 Nr. 17 arbeiten werden. Hierzu werden aktuell die konkreten Regelungen ausgearbeitet. Sobald die Regelungen feststehen, werden Sie hier veröffentlicht. Wie soll ich die Kinderbetreuung organisieren? Es gilt weiterhin, dass die Kontakte auch im privaten Bereich auf das absolut Notwendige reduziert werden müssen. Daher soll eine gegenseitige Betreuung von Kindern im privaten Rahmen nicht erfolgen. Der Bund hat im Infektionsschutzgesetz die Entschädigungsregelungen erweitert auf Fälle, die wegen fehlender Kinderbetreuung einen Verdienstausfall erleiden. Dürfen sich Kinder zum Spielen treffen? Es gilt weiterhin, dass die Kontakte auch im privaten Bereich auf das absolut Notwendige reduziert werden müssen. Wo immer möglich, soll ein Abstand von 1,5 Metern zu anderen eingehalten werden. Das gilt leider auch für Kinder. Private Schulungen und Fortbildungen Private Bildungseinrichtungen wie Qualifikationsmaßnahmen, Umschulungen, Meisterschulen, Fahrschulen etc. dürfen vorerst nicht wieder öffnen. Die Erstattung von Zahlungen auf Grundlage privatrechtlicher Verträge richtet sich nach den Bestimmungen dieser Verträge. Wann öffnen Sport- und Freizeiteinrichtungen? Zunächst bleiben auch Sport- und Freizeiteinrichtungen bis zum 3. Mai 2020 geschlossen. Das betrifft vor allem: Schwimmbäder jeder Art Sportplätze, inklusive Tennis- und Golfplätze Fitnessstudios Ferienparks Freizeitparks Spielplätze Zoologische und botanische Gärten sowie Tierparks Warum bleiben Gaststätten geschlossen? Die Rückkehr zur gesellschaftlichen Normalität muss mit Bedacht erfolgen, denn oberste Priorität hat weiter der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung. Eine neue Infektionswelle durch zu schnelles Vorgehen und damit eine Überlastung des Gesundheitswesens gilt es zu verhindern. Deswegen ist eine Öffnung von Gaststätten derzeit noch nicht möglich. Der Außer-Haus- Verkauf von Gaststätten und Eisdielen ist gestattet, wobei die Hygienevorgaben einzuhalten sind. Die Schließung von Gaststätten gilt vorerst bis zum 3. Mai Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden sich rechtzeitig vorher auf Grundlage der dann aktuellen Lage über das weitere Vorgehen verständigen. Darf ich in den Urlaub fahren? In Baden-Württemberg gibt es keine Ausgangssperre. Es wird allerdings weiterhin dringend darum gebeten, derzeit von privaten Reisen und Besuchen von Verwandten sowie überregionalen Ausflügen abzusehen. Grundsätzlich ist die gewerbliche Beherbergung zu touristischen Zwecken untersagt. Für Auslandsreisen müssen die jeweiligen Einreisebestimmungen der Zielländer geprüft werden. Warum sind die Grenzen zur Schweiz zu? In Deutschland trifft diese Entscheidung der Bund. Die Maßnahmen an den Grenzen werden so gestaltet, dass sie wirksam und verhältnismäßig sind. Die vorübergehende Wiedereinführung von stationären Grenzkontrollen konzentriert sich auf Grenzen, an denen dies besonders erforderlich erscheint. Dort wo in Deutschland keine stationären Grenzkontrollen durchgeführt werden, finden entlang des Grenzgebietes verstärkte polizeiliche Überwachungsmaßnahmen statt. Wir verstehen die Lage, wenn Menschen ihre Partnerinnen und Partner oder ihre Kinder, die in der Schweiz leben, nicht sehen können. Daher hat Innenminister Thomas Strobl diese Woche in der Konferenz aller Innenminister von Bund und Ländern dringend darum gebeten, dass die Bundesregierung entsprechende Lockerungen zulässt. Minister Strobl hat Bundesinnenminister Horst Seehofer auch in einem Brief persönlich die Lage erläutert: Ehe- und Lebenspartner und erst recht eigene Kinder zu treffen, das ist ein triftiger Grund für eine Einreise nach Deutschland. Die Landesregierung hofft, dass sich der Bund bald äußert. Schreiben des Kultusministeriums zur Notbetreuung Erweiterte Notbetreuung gilt ab dem 27. April Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen ihrer Beschlüsse vom 15. April 2020 haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder festgelegt, dass die Kontaktbeschränkungen aufrechterhalten werden und Kindertageseinrichtungen für den regulären Betrieb weiterhin geschlossen bleiben. Oberste Priorität hat dabei, eine weitere sich rasant ausbreitende lnfektionswelle zu verhindern. Weil aber das wirtschaftliche Leben in den nächsten Tagen langsam wieder hochfährt, haben wir entschieden, die Notbetreuung in Baden-Württemberg auszuweiten, um Eltern, die einer präsenzpflichtigen Arbeit nachgehen, zu entlasten. Vom 27. April 2020 an wird deshalb die Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen, in der Kindertagespflege, an Grundschulen sowie an den weiterführenden Schulen ausgeweitet. So werden künftig auch Schülerinnen und Schüler der siebten Klasse in die Notbetreuung mit einbezogen. Neu ist zudem, dass nicht nur Kinder, deren Eltern in der kritischen Infrastruktur arbeiten, Anspruch auf Notbetreuung haben, sondern grundsätzlich Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz haben und für ihren Arbeitgeber dort als unabkömmlich gelten. Angebot bleibt weiter eine Notbetreuung Aus Gründen des Infektionsschutzes wird die Erweiterung deshalb auch künftig nur einen begrenzten Personenkreis umfassen können. Vor diesem Hintergrund müssen die Eltern eine Bescheinigung von ihrem Arbeitgeber vorlegen sowie bestätigen, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist. Gruppengröße: Gesundheitsschutz hat Vorrang Die Notbetreuung findet wie bislang in der jeweiligen Einrichtung, die das Kind bislang besucht, durch deren Personal in möglichst kleinen Gruppen statt. Die in der erweiterten Notbetreuung zulässige Gruppengröße beträgt bei Kindertageseinrichtungen höchstens die Hälfte der genehmigten Gruppengröße, in Schulen höchstens die Hälfte des für die jeweilige Schulart geltenden Klassenteilers. Da auch in der Notbetreuung der lnfektions- und Gesundheitsschutz immer Vorrang hat, kann die Einrichtung gemeinsam mit dem Einrichtungsträger die Gruppengröße reduzieren, falls sich andernfalls die lnfektionsschutzregeln nicht einhalten lassen. ln der Kindertagespflege sind Gruppen mit bis zu fünf Kindern in der Notbetreuung zulässig. Entscheidungsspielraum vor Ort Die Träger der Einrichtungen können in der erweiterten Notbetreuung vom Mindestpersonalschlüssel abweichen, sofern die Aufsichtspflicht uneingeschränkt gewährleistet ist. Sofern die Betreuungskapazitäten der Einrichtung nicht ausreichen, um für alle Kinder die Teilnahme an der erweiterten Notbetreuung zu ermöglichen, haben Kinder Vorrang, bei denen ein Elternteil in der kritischen Infrastruktur (gemäß Corona-Verordnung) arbeitet und unabkömmlich ist, Kinder, deren Kindeswohl gefährdet ist, sowie Kinder, die im Haushalt einer bzw. eines Alleinerziehenden leben. Es ist wichtig, die Notbetreuung behutsam auszuweiten. Um dies vorzubereiten, brauchen die Träger Zeit, das geht nicht auf Knopfdruck. Deshalb gelten die neuen Regeln erst ab Montag, den 27. April Mit freundlichen Grüßen Dr. Susanne Eisenmann Vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung 2020 zum 3. Bewirtschaftungszyklus in der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erfolgt über ein Onlineportal auf der Internetseite der Regierungspräsidien Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verpflichtet die Mitgliedsstaaten, bis spätestens zum Jahr 2027 alle Ge-

13 Mitteilungsblatt Forst 23. April 2020 Nr wässer in einen guten Zustand zu versetzen. Mit Einführung der WRRL im Jahr 2000 hat sich die aktive Beteiligung aller interessierten Stellen bei der Aufstellung, Überprüfung und Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne etabliert. Ziel der aktiven Öffentlichkeitsbeteiligung ist es, über den aktuellen Stand der Umsetzung, die Ergebnisse der Bestandsaufnahme 2019 sowie über die Fortschreibung der Maßnahmenprogramme zu informieren. Die von den Regierungspräsidien als zuständige Flussgebietsbehörden ursprünglich als Informations- und Diskussionsabend geplanten regionalen Veranstaltungen zur vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung mussten im Zuge der verordneten Einschränkungen zur Eindämmung des Coronavirus leider abgesagt werden. Damit Interessierte sich trotzdem über die Planungen informieren und Anregungen und Vorschläge einbringen können, werden über den Internetauftritt der Regierungspräsidien Baden-Württembergs vom bis zum die entsprechenden Informationspakete sowie eine Rückmeldemöglichkeit für die Öffentlichkeit bereitgestellt: Sie erreichen diese Seite auch über das Beteiligungsportal auf der Homepage Ihres jeweiligen Regierungspräsidiums. Wir freuen uns auf eine rege Beteiligung. Teppich, ca. 300 x 400 cm, blau/beige Tel Verschenkbörse Fundamt Gefunden: Schlüsselmäppchen mit mehreren Schlüsseln Damenbrille Fahrradtasche einzelner Schlüssel Standesamtliche Nachrichten Bis auf Weiteres finden in der Gemeinde Forst keine Jubiläumsbesuche mehr statt (z. B. 80. Geburtstage oder Goldene Hochzeiten). Hier wird zukünftig nur ein Glückwunschschreiben versendet. Die Glückwünsche sind dafür umso herzlicher zu verstehen. Die Gemeinde Forst, sucht als Betriebsträger für das Seniorenheim im Kirchengarten zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n examinierte/n Altenpfleger/in (m/w/d) mit einem Beschäftigungsumfang von 50 % Es handelt sich um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Wir erwarten Zuverlässigkeit, Belastbarkeit, Flexibilität und Teamfähigkeit. Die Bezahlung erfolgt nach den Vorschriften des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst mit den entsprechenden Zuschlägen (z.b. für Feiertags- und Wochenendarbeit). Bitte senden Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse) bis spätestens an das Bürgermeisteramt Forst, Postfach 1290, Forst. Für Fragen stehen Ihnen Pflegedienstleiterin Frau Däschner, Tel /9810, oder Heimleiter Herr Czink, Tel /780109, zur Verfügung. Altersjubilare Wir gratulieren Günter Schmidt 85 Jahre Bernhard Huber 70 Jahre Herzlichen Glückwunsch! forju - Forster Jugendhaus Jugendhaus bis auf Weiteres geschlossen Die Gemeinde Forst sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n staatlich anerkannte/-n Erzieher (m/w/d) in Vollzeit für die Kindertagesstätte Spatzennest in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Die Einrichtung verfügt über zwei Ganztagesgruppen sowie eine altersgemischte Gruppe und betreut Kinder im Alter von zwei bis sechs Jahre. Die Einrichtung wurde 2017 erweitert und renoviert und ist den neuesten Anforderungen entsprechend ausgestattet. Wir erwarten eine zuverlässige und belastbare Fachkraft mit Durchsetzungskraft, Organisationsgeschick und kreativen Ideen. Aufgeschlossenheit für die Mitarbeit in einem jungen und dynamischen Team sind uns wichtig. Die Bezahlung erfolgt nach den Vorschriften des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen wie Lebenslauf und Zeugnisabschriften bis spätestens 30. April 2020 an das Bürgermeisteramt Forst, Weiherer Str. 1, Postfach 1290, Forst. Für Fragen steht Ihnen Anke Brecht, Tel / gerne zur Verfügung. Auf Grund der aktuellen Situation bleibt das Jugendhaus bis auf Weiteres geschlossen. Bei Sorgen, Problemen und Nöten, sind wir über die bekannten Kanäle (WhatsApp und Facebook) erreichbar. Eurer Jugendhausteam Sicherstellung der Informationsversorgung Lesen Sie das epaper Ihres Amtsblattes/Ihrer Lokalzeitung bis zum kostenfrei. Die digitale Ausgabe finden Sie vollständig auf:

14 14 Mitteilungsblatt Forst 23. April 2020 Nr. 17 Familienzentrum im Jägerhaus Ansprechpartnerin: Öffnung des Familienzentrums im Jägerhaus I o Jugend Bewegt entgegen. Interessant und wissenswert Jugend BeWegt Du bist zwischen 12 und 27 Jahren alt und hast Lust etwas zu bewegen? Dann werde Teil des Jugend- BeWegt-Teams! Wir sind das Sprachrohr der jungen Generation in Forst und setzen uns für mehr Freizeitangebote ein. Darunter zählen auch coole Events und Aktionen. Weitere Infos findest Du auf Facebook oder schreibe uns eine Nachricht an jugendbewegtforst@outlook.com. Wir freuen uns auf Dich! Einkaufsservice & Schutzmasken Jugendliche und junge Erwachsene von Jugend Bewegt Forst bieten einen Einkaufsservice bis zur Haustür für die ältere Bevölkerung, Personen mit Vorerkrankungen und Menschen, die sich bereits in Quarantäne bzw. häuslicher Isolation befinden an. Lebensmittel sollen dabei ausschließlich beim örtlichen Forster Einzelhandel erworben sowie nur in haushaltsüblichen Mengen besorgt werden. Der Ablauf wird wie folgt beschrieben: Anmeldung können per (jugendbewegtforst@outlook.de - Christian Holzer) oder Telefon (0160/ Isabell Stockenberger) bis 18 Uhr für den Folgetag unter Angabe folgender Daten: Name, Vorname, Adresse, Einkaufsliste getätigt werden. Personen erhalten von Jugend BeWegt eine Bestätigung und eine Uhrzeit, wann das Team kommt. Zur vereinbarten Uhrzeit wird ein Helfer klingeln und ca. 2 m von der Eingangstür zurücktreten. In ein Kuvert sollte das Geld sowie der Einkaufszettel gelegt und dann am Eingang abgelegt werden. Der Helfer wird anschließend einkaufen gehen. Nach dem Einkauf klingelt der Helfer erneut, stellt die Ware und Wechselgeld am Eingang ab und hält den geforderten Mindestabstand.

15 Mitteilungsblatt Forst 23. April 2020 Nr Die Hygienevorschriften werden von Jugend BeWegt beachtet. Erreichbar ist das Team während der Corona-Pandemie zwischen 9 bis 18 Uhr. Anmeldungen können zudem Online erfolgen auf der extra eingerichteten Plattform Ebenso steht Frau Rita Lampert vom Familienzentrum (Telefon: 07251/16539) bei Fragen zur Verfügung. JETZT REGISTRIEREN! Am Mittwoch, den , haben Bund und Länder entschieden die Einschränkungen stückweise zu lockern. Das Kontaktverbot wird zwar bis zum 3. Mai 2020 verlängert, dafür wurden ab Montag, den 20. April 2020 erste Geschäfte wieder geöffnet. Läden unter 800 Quadratmeter, Kfz-, Fahrrad- und Buchhandlungen werden wieder zugänglich für die Allgemeinheit. Zudem werden Großveranstaltungen ab dem 01. September wieder zugelassen. Das Land BW ruft auf, eine Alltagsmaske zu tragen, dort wo der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden könne. Deshalb haben einige Firmen in Forst nun auf die Produktion von Schutzmasken umgesattelt. Das Team der Firma Harti Frottiermode aus Forst hat beispielsweise kurzerhand ein Set konstruiert, mit dem man seine eigene Maske herstellen kann. Diese können als Nähset direkt geholt werden oder auch schon fertig genäht. Den Link zur Firma und der Anleitung finden Sie hier: Ebenfalls hat die Forster Firma Heinzmann Druck GmbH auf Masken umgestellt. Telefonisch oder per kann man dort fertige Masken bestellen. Möglich ist das unter: oder der Telefonnummer Auch die Integrative Nähgruppe in Forst verkauft selbstgemachte Masken für 3 je Stück. Ansprechpartner ist hier Jonas Diehl. Unter finden Sie alle Informationen dazu. Netzwerk.Willkommen in Forst Netzwerk.Willkommen in Forst Termine: Alle Termine sind bis auf Weiteres abgesagt. - Alle Projekte wurden auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. - Das PaPaLaPap ist weiterhin geschlossen. - Die Fahrradwerkstatt wird voraussichtlich erst wieder am Freitag/Samstag, 8./9. Mai geöffnet werden. - Aktuelle Notreparaturen können bis dahin nur über eine Anmeldung per oder über eine telefonische Anmeldung durchgeführt werden. Adresse PaPaLaPap und Fahrradwerkstatt: Hambrückerstraße 7 Unserer -Adresse und Facebook: netzwerk-willkommen-forst@gmx.de Netzwerk-Willkommen in Forst Spendenkonto: Sparkasse Kraichgau IBAN: De BIG: BRUSDE66XXX Mustertext Gemeindebücherei Die Gemeindebücherei hat ab Dienstag, 28. April wieder geöffnet! Die Nutzung der Bücherei erfolgt ausschließlich für Ausleihe und Rückgabe von Medien. Geöffnet wird unter Einhaltung des Hygieneschutzes und mit Zutrittsbeschränkungen. Ausgeliehene Medien können weiter zu Hause behalten werden, eine Abgabe ist nicht zwingend notwendig, Mahngebühren werden derzeit keine erhoben. Die digitalen Angebote können Sie weiterhin nutzen: Das Team der Gemeindebücherei ist weiterhin für Sie erreichbar unter 07251/ oder info@gemeindebuecherei-forst.de. Langeweile? Dann lohnt sich ein Besuch auf der Homepage der Gemeindebücherei - Hier finden Sie Ideen für eine sinnvolle, kreative Freizeitgestaltung in Zeiten von Corona. Live-Vorlesungen für Kinder Geschichten Mal- und Bastelaktionen digitale Bilderbücher Online-Angebote von Museen Lernunterstützung u.v.m Bücherflohmarkt outdoor wird ständig wieder aufgefüllt! Auf dem Parkplatz der Gemeindebücherei finden Sie einen Bücherwagen mit einer Auswahl an Flohmarktbüchern. Stöbern Sie in unterhaltsamen Romanen, informativer Sachliteratur und abenteuerlichen Kinder- und Jugendbüchern. Wenn Ihnen etwas gefällt, nehmen Sie es gerne mit. Die Bücherei freut sich über eine Spende in der Spendenkasse. Buchtipps der Woche aus der Onleihe E-Book Roman Lappert, Simone: Wurfschatten Diogenes Verlag, 2020 Ada ist eine begabte junge Schauspielerin, doch ihr Leben wird von Ängsten beherrscht. So sehr, dass sie nur noch mit aufwendigen Ritualen zur Ruhe kommt und sich kaum mehr aus ihrer Wohnung traut. Weil sie die Miete seit Monaten schuldig bleibt, setzt der Vermieter ihr seinen Enkel Juri als Mitbewohner vor die Nase. Für Ada ist der junge Mann eine Zumutung, eine Invasion oder vielleicht doch das Beste, was ihr passieren kann? E-Book Sachbuch Preuster, Svenja: Projekt Plastikfrei: Dein Zero-Waste-Neustart: Zimmer für Zimmer in 6 Wochen TOPP, 2020 Zero Waste? Ja klar, los geht's! Dieses Buch ist dein praktischer Guide auf dem Weg zum Weltretter. Du wirst sehen: ein nachhaltiger Lebensstil muss gar nicht so kompliziert sein! In nur 6 Wochen kannst du dein Leben ganz easy auf einen Zero-Waste-Lifestyle umstellen. So einfach war es noch nie! Jede Woche kümmerst du dich um einen eigenen Lebensbereich: So lernst du etwa, wie du in der Küche Plastik vermeidest oder erfährst die besten Rezepte für selbstgemachte Reinigungsmittel. Praktische Checklisten, informative Texte und anschauliche Illustrationen machen dieses Buch zu deiner Zero-Waste-Bibel! E-Book Kinderbuch Forssén Ehrlin, Carl-Johan: Der kleine Moritz und die Durcheinanderwoche Mosaik, 2019 Für den kleinen Moritz ist es die Woche der großen kleinen Abenteuer! Wie findet man neue Freunde, wenn man einen Kindergruppenwechsel vor sich hat? Und was tut man, um die alten Freunde nicht zu sehr zu vermissen? Was hilft bei Angst vor Spinnen und wenn man böse hinfällt? Die sieben Tage der Durcheinanderwoche im Leben des mutigen Moritz sind spannend und lehrreich zugleich für Kinder und für Eltern. Ein liebevoll illustriertes Vorlesebuch über große Herausforderungen für kleine

16 16 Mitteilungsblatt Forst 23. April 2020 Nr. 17 Helden! Mit speziellem Elterncoaching für die perfekte Lernbegleitung des Kindes. E-Book Jugendbuch Wheatle, Alex: Home Girl Verlag Antje Kunstmann, 2020 Naomi ist erst 14, hat aber schon mehr Enttäuschungen und Stress erlebt als die meisten Erwachsenen je erleben werden. Ihr Vater säuft, ihre Mutter hat sich umgebracht. Jetzt kommt sie schon wieder in eine neue Pflegefamilie. Die Goldings. Haben schon zwei Pflegekinder, ist doch immer dasselbe. Doch diesmal kommt alles anders: Colleen und Tony Golding sind schwarz und eigentlich ziemlich cool für Pflegeeltern. Sharyna und Pablo, ihre neuen Geschwister, sind sogar mehr als okay. Nur mit Kim und Nats, ihren Freundinnen, läuft es irgendwie nicht mehr ganz so gut, und langsam muss sich Naomi die Frage stellen, ob sie ihnen noch vertrauen kann. Home Girl erzählt von einer Jugend im Fürsorgesystem, von tiefen Verletzungen und enttäuschten Hoffnungen, von gerechter Wut und schlechten Entscheidungen, von Rassismus und verfehlter Politik, von falschen Freunden und davon, wie Fremde zu Familie werden und, trotz allem, nach Heim über Heim, ein Zuhause entstehen könnte. Dieses und über weitere emedien finden Sie in der Onleihe im Internet unter Die Nutzung der Onleihe ist in Ihrer Jahresgebühr enthalten, Sie benötigen nur die Nummer Ihres gültigen Büchereiausweises sowie Ihr persönliches Passwort (Ihr Geburtsdatum, sofern Sie Ihr Passwort nicht geändert haben). Sollten Sie noch nicht im Besitz eines Büchereiausweises sein, kann dieser auf kurzem Weg in der Gemeindebücherei per Mail beantragt werden. Das Anmeldeformular finden Sie auf der Homepage der Gemeindebücherei. Schulen Mustertext Lußhardt-Gemeinschaftsschule Hygienemaßnahme für eine schrittweise Schulöffnung Liebe Eltern, wie Sie den Medien sicherlich entnommen haben, bleiben die Schulen weiterhin geschlossen. Nach heutigem Stand beginnt der Präsenzunterricht an der Schule wieder ab 4. Mai für die Lerngruppen 9a (Herr Benz), 9b (Frau Tschernack) und 10 (Fr. Kiwitt/Hr. Espe). Danach ist das sukzessive Hochfahren des Schulbetriebs für die anderen Klassen angedacht. Die Kultusministerkonferenz (KMK) der Länder wird hierzu bis zum 29. April Konzepte entwickeln, wie unter diesen Bedingungen ein eingeschränkter Präsenzunterricht an der Schule stattfinden kann. Der Gesundheitsschutz Ihrer Kinder und aller am Schulleben Beteiligten steht für unser Kollegium dabei immer im Fokus. Deshalb wird dringend das Tragen eines einfachen (selbstgenähten) Mundschutzes für alle empfohlen. Bitte besorgen Sie dies bereits im Vorfeld. Weiterhin gelten die bisherigen hygienischen Empfehlungen wie gründliches, regelmäßiges Händewaschen. Die Schule wird gründlich gereinigt werden, Seifenspender werden in den Klassenzimmern sein und der Abstand von 1,50 m wird dringend einzuhalten sein. Dementsprechend werden nur halbe Klassen im Klassenzimmer sitzen. Der Stundenplan umfasst zunächst schwerpunktmäßig die schriftlichen Prüfungsfächer Deutsch, Mathematik und Englisch. Er wird in den nächsten Tagen über die Klassenlehrer zugehen. Der digitale Unterricht im virtuellen Klassenraum findet also weiter bei Ihnen zu Hause statt. Mittlerweile sind alle Klassen bei Moodle angelegt. Die Klassenlehrer haben mit ihren Elternvertretern ein Konzept der Weiterreichung von Materialien besprochen. Klar ist, dieser virtuelle Unterricht kann und soll auch nicht den Präsenzunterricht zu 100% ersetzen. Die Lehrkräfte unterstützen nach Kräften. Sollte es einmal klemmen, nehmen Sie bitte Kontakt mit den Lehrkräften auf. Wir sind gerne für Sie da. Diese Phase wird auch in der Bewertung und Versetzung (Klasse 1 bis 4- an der GMS gibt es kein Sitzenbleiben) besonders berücksichtigt werden. Der Unterrichtsstoff wird im kommenden Schuljahr noch einmal vertieft werden. Auch die Schulsozialarbeit in Forst sowie in Hambrücken steht Ihnen und Ihren Kindern weiterhin telefonisch und per Mail zur Verfügung. Das Sekretariat ist telefonisch und per Mail zu den Sprechzeiten erreichbar. Uns ist bewusst, dass Sie in diesen außergewöhnlichen Zeiten vieles leisten. Die Schule bemüht sich nach Kräften, Ihren Kindern den Unterricht unter diesen Umständen so gut zu ermöglichen, wie nur irgendwie möglich. Die enge Kooperation zwischen Eltern und Schule kommt in diesen Wochen besonders zum Tragen. Oberste Priorität hat dabei, eine weitere sich rasant ausbreitende lnfektionswelle zu verhindern. Weil aber das wirtschaftliche Leben in den nächsten Tagen langsam wieder hochfährt, wurde entschieden, die Notbetreuung in Baden-Württemberg auszuweiten, um Eltern, die einer präsenzpflichtigen Arbeit nachgehen, zu entlasten. Vom 27. April 2020 an wird deshalb die Notbetreuung ausgeweitet. So werden künftig auch Schülerinnen und Schüler der siebten Klasse in die Notbetreuung miteinbezogen. Neu ist zudem, dass nicht nur Kinder, deren Eltern in der kritischen Infrastruktur arbeiten, Anspruch auf Notbetreuung haben, sondern grundsätzlich Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz haben. Die SuS sollen in Gruppen bis max. 14 an GS/ GMS eingeteilt werden. Die Notbetreuung wird die üblichen Unterrichtszeiten umfassen im Primarbereich 25,5 Stunden pro Woche + Ganztag, im Sek1- Bereich je nach Schulart ca. 30,5 Stunden pro Woche + verbindlicher Ganztag. Bitte füllen Sie den unteren Abschnitt aus und geben Sie ihn im Sekretariat der Schule bis Donnerstag, ab. Lassen Sie uns weiterhin Ruhe bewahren und bleiben Sie gesund. Lassen Sie uns weiterhin gemeinsam und besonnen diesen Weg gehen. Bleiben wir im Gespräch und geben Sie Ihren Klassenlehrern Rückmeldung, wo wir noch Entwicklungsfelder haben. Wir sind jederzeit für Sie da! Mit freundlichen Grüßen gez. Stephan Walter gez. Marion Zimmer (Rektor GMS) (Konrektorin GMS) Antragsformular für die Aufnahme in einer Notgruppe der Gemeinde Forst Angaben Kind/er Name, Vorname Geburtsdatum Adresse Angaben Eltern Name, Vorname Adresse Telefonnummer Für die Aufnahme in eine Notgruppe der Gemeinde Forst müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Beide Eltern arbeiten in einem systemrelevanten Bereich (Nachweise müssen erbracht werden durch Arbeitgeberbescheinigung oder Lohnabrechnung) wie z.b. - Apotheken, Labore, Arztpraxen, Krankenhäuser/Pflegeheime und deren Verwaltungen - Ämter und Behörden (Städte/Gemeinden, Landkreise, Regierungspräsidium) - Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste und Seelsorge - Lebensmittelgeschäfte und Drogeriemärkte - Lieferbetriebe für Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs - Reinigungsdienste Beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende hat einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz. (Bitte Nachweise beifügen!)

17 Mitteilungsblatt Forst 23. April 2020 Nr Kind(er) Klasse 1 bis 7 Bei Kind(ern) und Eltern liegen keine Erkältungssymptome und kein Fieber vor Die Betreuung in einer Notgruppe erfolgt nur wenn die oben aufgelisteten Kriterien erfüllt sind. Benötigte Betreuungszeiten: Von (frühestens 7:45 Uhr) Bis spätestens 15:45 Klasse 5-7 Bis spätestens 13:00 Klasse 1-4 Ich versichere, dass die Betreuung in einer Notgruppe zwingend erforderlich ist und bestätige hiermit die Richtigkeit meiner Angaben. Unterschrift Eltern / Datum Ein Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Notgruppe besteht nicht! Spielkiste Basteltipp Hallo Kinder, hier ein neuer Basteltipp, um euch die lange Zeit etwas zu erleichtern der Glückspilz: einen Korken auf einen Holzstab stecken, erst Kopf mit roter Farbe bemalen, trocknen lassen, danach Fuß und Punkte in weiß aufmalen Foto: Spielkiste Viel Spaß!!! Und noch etwas: Beim Aufräumen und Saubermachen haben wir einiges an Büchern, Spiel- und Bastelsachen aussortiert. Diese werden wir ab nächste Woche vormittags ab ca. 9 Uhr auf einem Tisch vor der Spielkiste auslegen. Kommt gerne vorbei und schaut, ob ihr etwas davon möchtet. Die Sachen sind zu schade, um sie wegzuwerfen. Deshalb möchten wir sie gerne an euch verschenken. Viel Spaß beim Stöbern... Eure Betreuerinnen von der Spielkiste Mustertext Tageselternverein Bruchsal Kontakt: Haus der Begegnung, Tunnelstr Bruchsal Tel / Fax / info@tageselternverein-bruchsal.de Eignungsvoraussetzungen einer Tagespflegeperson Was für eine Ausbildung haben Tageseltern und wie werden sie während der Tätigkeit überprüft? eine häufige Frage, die immer wieder gestellt wird. Grundsätzlich gilt: Bevor Interessierte an der Qualifizierung zur Tagespflegeperson teilnehmen können, findet eine Eignungseinschätzung durch die sozialpädagogische Fachkraft des Tageselternvereins statt. Bei dieser haben Interessierte die Möglichkeit, in einem persönlichen Gespräch mit der zuständigen Fachberatung die eigene Motivation zur Teilnahme zu klären und über eventuelle Vorerfahrungen und Grundeinstellungen zu berichten. Neben Aspekten, die in Bezug auf die Eignung, Kinder zu betreuen, individuell eingeschätzt werden können, gibt es andere Kriterien, die für eine Zulassung zur Qualifizierung obligatorisch sind. Dazu zählt beispielsweise, dass mindestens ein Hauptschulabschluss vorliegen muss. Weiterhin spielen die Grundhaltung zu Kindern und Erwachsenen und verschiedene persönliche Eigenschaften wie die körperliche und psychische Belastbarkeit eine wichtige Rolle, wenn entschieden wird, welche Personen sich für die Betreuung von Kindern eignen. Wird eine Person zur Qualifizierung zugelassen und entschließt sich anschließend dazu, auch als Tagespflegeperson tätig zu werden, ist die Beantragung einer Pflegeerlaubnis notwendig, die vom örtlichen Jugendamt ausgestellt wird. Mit der Beantragung verpflichtet sich die Tagespflegeperson zu folgenden Punkten: Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses und eines Gesundheitszeugnisses von allen Volljährigen im Haushalt Einwilligung zur Zusammenarbeit mit dem Tageselternverein mindestens zwei Hausbesuche im Jahr durch die Fachberatung Besuch von mindestens 15 Unterrichtseinheiten an Fortbildungen im Jahr Auffrischung eines Erste-Hilfe-Kurses am Kind alle zwei Jahre Ihr Interesse an einer Tätigkeit als Tagespflegeperson wurde geweckt? Dann melden Sie sich gerne bei uns! Ihre Ansprechpartnerin für Fragen bzgl. Kindertagespflege und Tageseltern in Forst ist Frau Nicole Stassen, Telefon-Nr.: oder Gesprächstermine können gerne nach Vereinbarung angeboten werden. Landratsamt Karlsruhe Sonstige Institutionen Einrichtung eines Servicecenters beim Landratsamt Karlsruhe Am Mittwoch, 22. April geht beim Landratsamt Karlsruhe ein neues Servicecenter mit erweiterten Servicezeiten an den Start. In Zeiten der COVID19-Pandemie und den damit nach wie vor geltenden strengen Hygiene- und Sicherheitsvorschriften erweitert das Landratsamt sein Serviceangebot für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises in den kundenintensiven Bereichen. Zusätzlich zu den Leistungen der Kfz-Zulassungsstellen können weitere Bürgeranliegen wie die der Führerscheinstelle, Ausländerbehörde oder beispielsweise des Staatsangehörigkeitswesens im Servicecenter bedient werden. An den Standorten Beiertheimer Allee 2 in Karlsruhe sowie im Dienstleistungszentrum Bruchsal, Am Alten Güterbahnhof 9 können künftig Kundenanliegen nach vorheriger Terminvereinbarung im Servicecenter von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr sowie Freitag von 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr direkt am Schalter bearbeitet werden. Die Anmeldung an der Information ist erforderlich, um anschließend die Räumlichkeiten des Servicecenters betreten zu können. Ein Leitsystem vor Ort wird den Bürgerinnen und Bürger den Weg zum Servicecenter weisen sowie auf die Einhaltung der Abstandsregelungen bzw. Hygienemaßnahmen hinweisen. Die Standorte der Kfz-Zulassungsstelle in Bretten und Ettlingen bleiben vorerst geschlossen. Um die Bearbeitung der Anliegen möglichst kontaktarm für die Kundinnen und Kunden gestalten zu können, werden parallel dazu die digitalen Service-Angebote ausgebaut. Auf der Startseite der Homepage des Landratsamtes Karlsruhe können dann ab Mitwoch über die Schaltfläche Anliegen online erledigen viele Verwaltungsleistungen in elektronischer Form abgerufen werden. Daneben sind hier Informationen zu Dienstleistungen (Verfahrensablauf, erforderliche Unterlagen, etc.), Kontaktmöglichkeiten, ein virtueller Dateibriefkasten zum sicheren Austausch von Dokumenten sowie entsprechende Antragsformulare hinterlegt. Anfragen können weiterhin telefonisch, per , per Chat oder auf postalischem Wege gestellt werden.

18 18 Mitteilungsblatt Forst 23. April 2020 Nr. 17 Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt Kinderzuschlag wird vorübergehend zum Notfall-KiZ Familienkasse unterstützt von Corona-Krise betroffene Familien In der Corona-Krise wird der Kinderzuschlag (KiZ) vorübergehend zum Notfall-KiZ. Er soll insbesondere Familien helfen, die kurzfristig ein geringeres Einkommen haben und deswegen Unterstützung benötigen. Mit dem Kinderzuschlag (KiZ) werden schon länger Familien, in denen der Verdienst der Eltern nicht für die gesamte Familie reicht, unterstützt. Viele Familien stehen zurzeit vor existenziellen Sorgen, weil es drastische wirtschaftliche Einschnitte gibt. Familien, die wegen der Corona-Epidemie Einkommenseinbußen erleiden und jetzt (nur noch) ein kleines Einkommen für sich und ihre Kinder erzielen, sollen in dieser Zeit besser unterstützt werden. Deshalb wurde der Kinderzuschlag angepasst und vom 01. April bis zum 30. September 2020 zu einem Notfall-KiZ umgebaut. Neu ist: Ausschlaggebend für die Prüfung, ob Notfall-KiZ bewilligt wird, ist für Anträge ab dem 01. April 2020 das Einkommen der Eltern im letzten Monat und somit nicht mehr der Durchschnitt der letzten 6 Monate. Für Anträge im April ist also das Einkommen von März relevant; für Anträge im Mai das Einkommen von April. Beim Notfall-KiZ müssen Eltern zudem keine Angaben mehr zum Vermögen machen, wenn sie kein erhebliches Vermögen haben. Der Kinderzuschlag erreicht auch Selbständige oder Eltern, die noch keine 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und deswegen keinen Zugang zu Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld haben. Eltern, die den Kinderzuschlag beziehen und bereits den Höchstsatz von 185 Euro erhalten, bekommen eine automatische Verlängerung der Leistung für weitere sechs Monate. Sie müssen keinen neuen Antrag stellen und keine neuen Nachweise vorlegen. Eltern können mit dem KiZ-Lotsen prüfen, ob sie die Voraussetzungen erfüllen: Fällt die Prüfung positiv aus, stellen Eltern den Antrag einfach online unter bei der Familienkasse. Nähere Informationen gibt es auch unter: de/familie-und-kinder/notfall-kiz. Bei Fragen hilft die Familienkasse Baden-Württemberg West gerne weiter. Wichtige Änderungen in der freiwilligen Arbeitslosenversicherung Regeln für versicherte Selbstständige gelockert Rund Selbstständige sind bundesweit freiwillig in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung versichert. Für diese Selbstständigen hat die Bundesagentur für Arbeit nun die Regeln zum Arbeitslosengeldbezug und zu Beitragszahlungen gelockert, wenn sie durch die Corona-Krise unverschuldet arbeitslos geworden sind. Stunden der Beiträge möglich Wenn Selbstständige die Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung derzeit nicht zahlen können, gewähren die Arbeitsagenturen einen Zahlungsaufschub bis längstens Oktober Dafür müssen sich Versicherte nicht melden. Die örtliche Agentur für Arbeit nimmt zu einem späteren Zeitpunkt Kontakt auf. Die noch ausstehenden Beiträge können dann auch in Raten zurückgezahlt werden. Wegen Corona-Krise: Ausnahme von bisherigen Ausschlussregeln Selbstständige, die bereits innerhalb der letzten zwölf Monate Arbeitslosengeld bezogen und erneut Arbeitslosengeld beantragt haben, können sich danach erneut freiwillig versichern. Diese Ausnahme gilt bis zum 30. September Bisher wurden Selbstständige bei einem zweiten Arbeitslosengeldbezug binnen eines Jahres aus der freiwilligen Arbeitslosenversicherung ausgeschlossen, wenn sie die gleiche selbstständige Tätigkeit wieder aufnehmen. Wie bisher: Nach 12 Beitragsmonaten ist Arbeitslosengeld möglich Freiwillig versicherte Selbstständige, die in den letzten 30 Monaten vor der jetzigen Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate Beitrage gezahlt haben, können Arbeitslosengeld bei der Agentur für Arbeit beantragen. Dabei ist unerheblich, ob die Beitragszeiten durch freiwillige Versicherung oder Pflichtversicherung etwa als sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter gezahlt wurden. Auch Selbstständige, die bereits vor längerer Zeit einmal über die freiwillige Versicherung Arbeitslosengeld bezogen haben, können einen erneuten Anspruch auf Arbeitslosengeld erwerben. Voraussetzung dafür ist, dass seit dem ersten Bezug von Arbeitslosengeld mindestens 12 Monate Beiträge in die freiwillige Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurden. Nach der Arbeitslosigkeit können Sie sich wieder freiwillig versichern. Weitere Informationen findet man online unter: Mustertext Deutsche Rentenversicherung Telefonische Beratung Da zurzeit die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung geschlossen sind und keine Sprechstunden in den Rathäusern stattfinden können, ist nur telefonischer Kontakt möglich. Bitte wenden Sie sich bei Rentenfragen bzw. Rentenantragstellung an folgende Versichertenberater: Bernd Däschner, Südendstr. 37, Kraichtal, Telefon 07251/6668 und 0178/ oder Herbert Jung, Waghäusel, Ortsteil Kirrlach, Montag - Freitag, von 9:00 bis 18:00 Uhr, Telefon 07254/8608 Kirchliche Nachrichten Evang. Pfarramt der Kirchengemeinde Karlsdorf-Neuthard-Forst Internet: pfarramt@ev-kirche-knf.de Robert-Koch-Str. 3, Karlsdorf-Neuthard Tel , Fax 13800, pfarramt@ev-kirche-knf.de Diakonin Helen Härer direkt: helen.haerer@kbz.ekiba.de Vertretung: Pfarrer Wolf-Dieter Weber direkt: wolf-dieter.weber@kbz.ekiba.de, Festnetz: mit Anrufbeantworter, der sich aber erst nach dem 10 Läuten einschaltet. Tagsüber, Mobilfunknummer mit Mailbox Öffnungszeiten des Pfarramts: Di., Mi., Fr Uhr, Do., Uhr Das Pfarramt ist bis auf Weiteres nur noch telefonisch zu den normalen Öffnungszeiten erreichbar. Für Besuchende bleibt das Amt geschlossen! In Trauerfällen und seelsorgerlichen Notfällen wenden Sie sich bitte an das Pfarramt, außerhalb der Öffnungszeiten erhalten Sie über den Anrufbeantworter weitere Informationen. Gerade in diesen Zeiten wollen wir als Kirche trotzdem präsent und nahbar bleiben. Deshalb stellen wir Ihnen hier verschiedene Möglichkeiten und Angebote vor, wie wir Glauben weiterhin gemeinsam leben können.

19 Mitteilungsblatt Forst 23. April 2020 Nr Sonntag, Misericordias Domini Gottesdienste Pfarrer Jörg Muhm aus den Kirchengemeinden Heidelsheim und Helmsheim wird uns für jeden Sonntag seine digitalen Predigten zur Verfügung stellen. Diese finden Sie zum Nachlesen auf unserer Homepage ( unter Gottesdienste. Eine Aufnahme der Predigt finden Sie im Internet: oderwww.ekg-helmsheim.de sowie auf youtube unter 9qg oder auf Spotify unter Predigten Jörg Muhm Die jeweils aktuelle Predigt ist nun auch als Telefonandacht zu hören: Telefonnummer: Darüberhinaus gibt es ein breites Angebot an Andachten und Gottesdiensten im Fernsehen und Internet. Beispielsweise: evangelische Landeskirche in Baden: ERF (Evangeliumsrundfunk): Über digitales Satelliten-Radio, über DAB+ (digitales Radio) und im Internet über Dort finden sie ERF Gottesdienste, Andachten, Auslegungen zu den Tageslosungen, Auslegungen zur fortlaufenden Bibellese, christliche Talk-Shows uvm.: Bei den Beiträgen Bibel heute und Wort zum Tag finden sie auch Andachten und Auslegungen von Pfarrer Jörg Muhm. Oder einfach ins Suchfeld Jörg Muhm eingeben. Sendezeiten von Bibel heute 05:45 Uhr, 11:45 Uhr, 19:00 Uhr, online jederzeit abrufbar. ZDF: Fernsehgottesdienste am Sonntagmorgen um 09:30 Uhr im Fernsehprogramm des ZDF (auch auf im Live- Stream) Bibel.tv: Andachten, Themen und Gottesdienste über Satelliten- TV oder SWR: Südwest-Rundfunk. Andachten unter dem Titel Wort zum Tag, jeden Tag um 07:57 Uhr in SWR 1 oder unter in Suche Wort zum Tag eingeben. ekd Kirche von zu Hause : Offene Kirchen Die katholischen Kirchen sind weiterhin ökumenisch geöffnet, dort liegen auch Impulse der evangelischen Kirchengemeinde aus, wie z.b. die Sonntagspredigt. Glockenläuten Wir läuten in ökumenischer Gemeinschaft täglich um Uhr die Glocken für 7 Minuten. Damit laden wir Sie zum gemeinsamen Gebet des Vaterunsers ein. Außerdem werden wir jeden Sonntagmorgen um 9.20 Uhr die Glocken läuten, um Sie zum Fernsehgottesdienst um 9.30 Uhr einzuladen. Weitere Angebote sowie Informationen zur seelsorgerlichen Unterstützung findet man auch auf unserer Homepage. Unter anderem: Wir halten uns fern und sind füreinander da Licht der Hoffnung! eine Idee von Pfarrer Ingmar Maybach (Kabarettist), der sich inzwischen über 700 Gemeinden, evangelisch, katholisch und freikirchlich, ganze Dekanate und Kirchenkreise angeschlossen haben: Jeden Abend um 19 Uhr wird eine Kerze als Licht der Hoffnung ans offene Fenster gestellt. Gemeinsam wird in ökumenischer Gemeinschaft für das eigene Dorf, das Land und die Welt gebetet. Abgeschlossen wird mit dem Vaterunser, durch das man sich verbunden und von Gott gehalten weiß. Weitere Informationen: de/licht-der-hoffnung für Kinder, Jugend und Junggebliebene teilt der CVJM Emmaus ( Ideen und Anregungen über seine ( sowie über seinen Newsletter. Für Informationen wenden Sie sich gerne an Gemeindediakonin Helen Härer. Die Kindergottesdienstlandesverbände in der EKD werden auf einer gemeinsamen Plattform Kindergottesdienste online für die Kar - und Ostertage einstellen. Diese finden sich unter: Senioren oder Menschen ohne digitalen Zugang: Bitte nehmen Sie Menschen in ihrer Umgebung in den Blick, die keinen oder erschwert digitalen Zugang haben. Drucken Sie ihnen die Andachten Predigten Impulse aus und werfen Sie die Ausdrucke entsprechenden Menschen in den Briefkasten. Ruft entsprechende Menschen an. Helfen Sie aktiv mit, dass niemand in dieser Zeit vereinsamt oder ausgegrenzt wird, wenn keine digitalen Möglichkeiten bestehen. Besondere Zeiten erfordern neue Kreativität auf einander zu zugehen und in Kontakt zu bleiben. Jetzt schon ein Mal vielen Dank für ein gutes Miteinander und Ihr Engagement! Der SCM Bundes Verlag stellt seine christlichen Magazine online nun kostenlos zur Verfügung: CAP Supermarkt bietet in Forst einen Lieferservice an. Seelsorgerliche Unterstützung Telefonseelsorge: rund um die Uhr kostenfrei unter: 0800 / (-222); Chat- und Mail-Beratung unter Nummer gegen Kummer: Kinder- und Jugendtelefon unter ; Apps zur Unterstützung zum kostenfreien Download: KrisenKompass (Telefonseelsorge; Suizidprävention) Auszeit (Selbstsorge; entwickelt in der Militärseelsorge, hilfreich für alle): Um sich weiter über das neue Virus bzw. seine Auswirkungen auf die Gesellschaft zu informieren, verweisen wir auf die folgenden Seiten: evangelische Landeskirche in Baden: html/media/dl.html?i= Robert-Koch-Institut: node.html Bundesgesundheitsministerium: oder Stadt- und Landkreis Karlsruhe: Stadt Bruchsal: Unser Pfarramt ist telefonisch und per Mail zu den üblichen Öffnungszeiten zu erreichen. Publikumsverkehr ist im Pfarramt zur Zeit leider nicht möglich. Auch unsere Gemeindediakonin, Helen Härer, erreichen Sie wie üblich telefonisch und per Mail. Bitte behalten Sie sich gegenseitig im Blick und halten Sie auf anderen Wegen Kontakt zu einander. Gerade ältere und hilfsbedürftige Menschen sollten wir in diesen Zeiten nicht aus den Augen verlieren und unsere Untersützung unterschiedlicher Art anbieten. Fragen Sie dazu doch mal in ihrer Nachbarschaft nach, ob jemand Unterstützung braucht. Wir wünschen Ihnen Gottes Segen und Gesundheit! Sonstige Gemeindeveranstaltungen: Liebe Mitglieder unserer Kirchengemeinde, liebe Besucher unserer Gruppen und Kreise, aufgrund der Corona-Epidemie müssen auch wir alle unsere Gruppen und Kreise und alle Gottesdienste bis auf Weiteres aussetzen. Leider hatte unser Kirchengemeinderat in der aktuellen Situation keine Wahl und musste diese Entscheidung so drastisch treffen. Bleiben Sie/Bleibt untereinander im digitalen und telefonischen Kontakt. Über aktuelle Änderungen informieren wir auf unserer Homepage und in den Mitteilungsblättern. Wir wünschen allen eine behütete Zeit. Wochenspruch: Foto: pixabay Christus spricht: Ich bin der gute Hirte. Meine Schafe hören meine Stimme, und ich kenne sie und sie folgen mir; und ich gebe ihnen das ewige Leben. (joh 10, 11a.27-28a) Für die vor uns liegende Zeit wünschen wir uns allen viel Kraft, Ruhe und Besonnenheit für die Herausforderungen, vor die wir gestellt sind, und Vertrauen darauf, dass Gott uns auch in der Krise hält und trägt. Bleiben Sie gesund und behütet!

20 20 Mitteilungsblatt Forst 23. April 2020 Nr. 17 Allen Gemeindegliedern wünschen wir eine gesegnete Woche! Ihre Gemeindediakonin Helen Härer, Ihre Pfarramtssekretärin Claudia Schmid, Ihre Dekanin Ulrike Trautz, Ihr Pfarrer Wolf-Dieter Weber Ökumene Sonntagsgeläut zum Fernsehgottesdienst Aufgrund der aktuellen Situation finden zurzeit keine öffentlichen Gottesdienste statt. Die evangelische und katholische Kirchengemeinde laden Sie deshalb herzlich zur Mitfeier der in der ARD und dem ZDF sonntäglich um 9.30 Uhr ausgestrahlten Fernsehgottesdienste ein. Deshalb läuten in unseren Pfarreien sonntagmorgens die Glocken als Zeichen der Erinnerung und als Einladung. Eine Übersicht von Gottesdiensten, die sowohl an Sonntagen wie an Werktagen im Fernsehen und Internet übertragen werden, finden Sie auf den Webseiten der Kirchengemeinden. Katholische Kirche Seelsorgeeinheit Forst Ubstadt-Weiher Internet: Seelsorgeteam Pfarrer Christian Erath, Tel , Notfallnummer für pastorale Notfälle: Diakon Frank Fischer, Tel PRef. Constanze Unser, Tel PRef. Tobias Schnieders, Tel GRef. Maria Fischer, Tel Diakon (nb) Herbert Deris, Tel , Mobil Diakon (nb) Karl Landkammer, Tel Pfarrbüro Forst Alexandra Geiß, Bruchsaler Str. 1, Forst Tel. 2235, Fax: Weltladen im Pfarrhof Öffnungszeiten: Mi Uhr, Do 16:30-18:30 Uhr, Fr Uhr, Sa Uhr Sie sich per Tel. oder bei Maria Fischer, Gemeindereferentin: 07253/ , Ich freu mich darauf und danke Ihnen auch im Namen des Seelsorgeteams herzlich für jeden (Telefon-)Dienst. Bilder gegen die Einsamkeit Über 100 schön gestaltete Bilder zum Teil mit Ostergrüßen für die beiden Pflegeheime Forst und Ubstadt konnten vor Ostern zur Freude der Heimbewohnenden ausgeteilt werden. Liebe Kinder, wir bedanken uns herzlich für euer Mitwirken bei dieser tollen Aktion. Foto: F. Fischer Gerne könnt ihr weiterhin Bilder malen und in den Briefkasten unserer Pfarrbüros einwerfen. Wir und vor allem die Heimbewohnenden freuen sich weiterhin über einen Bildergruß, so spüren sie, dass sie in dieser schweren Zeit der Isolation nicht allein gelassen werden. Nochmals vielen Dank. Annika Rück, Frank Fischer, Diakon Tafelläden in Not immer noch brauchen sie Hilfe! Über die Osterfeiertage wurden die Tafelboxen in jeder Kirche mit vielen Lebensmitteln gefüllt, sodass sie in Bruchsal große Freude hervorgerufen haben. Die Boxen bleiben auch weiterhin in den Kirchen für haltbare Lebensmittel stehen, für Teigwaren, Mehl, Zucker, Reis, Konserven... sodass Sie gerne immer wieder mal etwas in die Boxen legen dürfen. Die Waren werden regelmäßig abgeholt und über die Tafelläden weitergegeben. Wenn jede/r nur ein bisschen was abgibt, reicht es am Ende für alle... Seelsorgeeinheit Forst - Ubstadt-Weiher Ruf doch mal an! Soziale Kontakte mal anders! In dieser schwierigen Zeit haben viele Menschen Redebedarf. Einfach mal zum Telefonhörer greifen, einen kleinen Plausch halten über Alltägliches, wie war der gestrige Tag, was bringt die kommende Zeit, was bewegt mich im Moment etc. Fragen, die Sie bewegen...- Foto: zg Die Besuchsdienste der Seelsorgeeinheit bieten einen kostenlosen Telefondienst in den Pfarreien an: In Stettfeld Anni Dörr, Tel /6446, in Zeutern Ursel Fotsch, Tel.: 07253/7551, in Weiher Leonie Heß, Tel.: 07251/62595, in Forst Gisela Köhler, Tel.: 07251/2613 und in Ubstadt Ursula Müller, Tel.: 07251/ Rufen Sie an, wenn Sie Gesprächsbedarf haben. Wir sind gerne für Sie da. Wenn Sie selber gerne Telefonpatin oder pate werden und für ein Telefongespräch bereitstehen möchten, dann melden Antonia Schroff, Margit Wormer Foto: Seelsorgeeinheit Forst Ubstadt-Weiher Vielen lieben Dank für jede unkomplizierte Hilfe! Ganz viele haben sich schon von diesem Aufruf ansprechen lassen und haben geholfen. Hier Mitglieder der Frauengemeinschaft Zeutern, die es sich nicht nehmen ließen, gleich die ersten Lebensmittel in die Kirche St. Martin zu bringen. Es sind bereits zu Beginn so viele geworden, dass sie gar nicht in die von der Fa. Mohr aus Forst angefertigte Box hineinpassten. Die Vorstandsvorsitzende vom Caritasverband Bruchsal, Fr. Stemann-Fuchs, schreibt uns dazu u. a.:... die bislang gezeigte Hilfsbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger ist überwältigend... Täglich dürfen die Fahrer der Tafeln die gespendeten Lebensmittel in den dafür vorgesehenen Boxen an den Kirchen abholen, um sie anschließend in den drei geöffneten Tafeln (Bruchsal, Philippsburg und Stutensee) direkt an die Bedürftigen weiterzugeben. Für diejenigen, die nicht mehr zu uns kommen können, sind wir dabei, einen kostenlosen Zustellservice zu organisieren... Wir bedanken uns von ganzem Herzen für Ihr Engagement und für das super funktionierende Netzwerk. Das hört sich doch wirklich gut an. Weiter so!

21 Mitteilungsblatt Forst 23. April 2020 Nr Firmung #firmungstattdistanz Zur Zeit ruht die Anmeldung zur Firmvorbereitung, bis wir einschätzen können, ob und wie es mit der Firmung in diesem Jahr weitergehen kann. Sobald Infos vorliegen, werden sie über die Homepage und das Mitteilungsblatt veröffentlicht. Diejenigen von Euch, die bereits angemeldet sind, werden von uns per E- Mail informiert. Weil ungewöhnliche Situationen ungewöhnliche Maßnahmen erfordern, hat sich ein Team der Erzdiözese eine neue Form überlegt, wie Ihr trotz Corona und social distancing am Thema Firmung dranbleiben könnt. Das Projekt heißt #firmungstattdistanz Über Instagram habt Ihr die Möglichkeit, Euch mit Themen und Fragen rund um Firmung, Kirche und Co. auseinanderzusetzen. Ihr könnt Euch von überall mit einklinken, mitdiskutieren und anderen Jugendlichen aus dem gesamten Bistum in Kontakt kommen. Kurz: Firmung statt Distanz. Der Account #firmungstattdistanz ist aktiv von Ostern ( ) bis Pfingsten ( ). Ihr könnt Euch ab sofort oder auch später einklinken. Immer sonntags gibt es einen kleinen Input und mittwochs eine Challenge, bei der Ihr kreativ werden könnt. Der Account ist nicht öffentlich, sondern eine geschlossene Gruppe, damit Ihr Euch in einem geschützten Raum austauschen könnt. Die Gruppe wird von einem Team von Moderatoren begleitet, bei dem auch Pastoralreferent Tobias Schnieders mit dabei ist. Das Angebot ist freiwillig und ersetzt natürliche keine Firmvorbereitung vor Ort. Aber es ist eine spannende neue Möglichkeit, in Kontakt zu bleiben. Ihr könnt bei der Aktion mitmachen, wenn Ihr zum diesjährigen Firmjahrgang gehört, auch wenn Ihr noch nicht zur Firmung angemeldet seid. Es würde uns freuen, wenn viele von Euch dabei sind! Bei Fragen könnt Ihr Euch gerne bei Pastoralreferent Tobias Schnieders melden. Weltladen Partnerkreis Yanaoca Brief von Padre Gregorio vom , der ursprünglich Yanaoca am verlassen wollte, um in seine Heimat Südkorea zurückzukehren, aber wegen der gestrichenen Flugverbindungen nun vorerst in Yanaoca festsitzt. Liebe Ursula, Ich danke dir für deine lieben Grüße und bin froh, dass es dir und euch allen in Forst gesundheitlich gut geht in dieser Pandemie. Ist in Forst gut vorgesorgt? Ich hoffe, dass ihr alle gesund bleibt. Hier in Yanaoca haben wir dieselbe Situation wie woanders. Der peruanische Präsident sagte, wir hätten schon mehr Tote als in der Zeit des Terrorismus, also eine Krise des ganzen peruanischen Staates. Vom 15. März bis heute halte ich mich im Haus auf. Jetzt hat der Präsident die Ausgangssperre bis 26. April verlängert. Vielleicht lässt uns Gott über unser Leben nachdenken, wie wir mit seiner Schöpfung umgehen? Nicht immer haben wir gut mit ihr gelebt. Er gibt uns jetzt die Zeit, nachzudenken, während wir viel leiden, auch über das, was wir uns selbst aus Selbstsucht und menschlicher Gier angetan haben. Täglich in den Nachrichten erfahren wir und können wir sehen, wie sich die Natur aufgrund der sozialen Immobilisierung des Menschen erholt. Zum Beispiel kehren an allen Seen in Peru die Vögel zurück und die Luft von Indonesien und China wird so, wie sie sein sollte. Das ist es, was uns in der menschlichen Krise klar werden muss, die uns sehr ernsthaft vor Augen führt, was wir zerstört haben. Gottes Schöpfung besteht darin, in Harmonie unter denen zusammenzuleben, die Gott uns gegeben hat. Harmonie und Solidarität und menschliche Integration mit der Schöpfungsordnung. Ursula, für mich akzeptiere ich die Realität, allerdings mit großer Angst darüber, was zu dieser Zeit passiert. Trotz meiner Angst tue ich, was ich zu Hause tun kann, wie das Pfarrhaus zu putzen, Messe feiern und beten. Nicht jeder kann allerdings über das Internet an der Messe teilnehmen, aber ich denke, dass das Radio der Pfarrei den Menschen mehr Ermutigung und Vereinigung mit dem Herrn unter den Gläubigen in der Pfarrei geben kann. Die Leute gewöhnen sich schrittweise an die technischen Maßnahmen über Funk und Handys. Die Übertragung der Messen wird bis zum 26. April fortgesetzt. Danach habe ich hoffentlich die Möglichkeit, nach Lima zu fahren um einen Flug für meine neue Mission in Korea zu nehmen.

22 22 Mitteilungsblatt Forst 23. April 2020 Nr. 17 Liebe Ursula, ich werde mich in meinem Gebet immer an eure Liebe und Freundschaft erinnern. Ich glaube, dass ihr ein wahres und aufrichtiges Herz für die Mission des Herrn habt. Gebt auf eure Gesundheit acht und seid immer mit der Weisheit und dem heiligen Herzen Jesu gesegnet. Eine herzliche Umarmung Gregorio Messen für auswärts Es dürfen auch weiterhin Messen für Peru bestellt werden. Notieren Sie die gewünschten Termine mit den Namen, legen Sie pro Messe 4 bei und werfen Sie das Kuvert dann in den Briefkasten im Pfarrbüro. Vielen Dank. Caritas Für die Sozialdemokratie in Ihrer Heimat Christian Holzer, Ortsvereinsvorsitzender Für Sie im Gemeinderat Hermann Eiseler, Christian Holzer und Judith Thomsen Mustertext Turnverein 1897 Forst e.v. Vereinsnachrichten Coronavirus: Sportbetrieb bleibt weiterhin eingestellt Aufgrund der Coronavirus-Pandemie findet nun bis zum 3. Mai 2020 kein Trainingsbetrieb statt. Die Landesregierung hatte vergangene Woche das Kontaktverbot verlängert. Ebenso werden alle Sitzungen und Versammlungen bis dahin abgesagt. Wir bitten um Euer Verständnis und wünschen allen Sportlerinnen und Sportlern alles Gute! Bleibt gesund! Euer Vorstands-Team bruchsal.de! Parteien und Wählervereinigungen Mustertext Tennisclub Waldsee e.v. Forst Erste Vorbereitungen für das Sommertraining Strahlender Sonnenschein mitten in der Corona-Krise, zahlreiche Einschränkungen und vor allem eine enorme Ungewissheit prägen die aktuelle Situation. Aber: Die Tennisplätze sind in einem guten Zustand und können schnell den letzten Schliff, z. B. Netze bekommen, die Tennisverbände haben ihre Pläne für den Sommer Wir warten schon! Foto: KPB veröffentlicht und eine Reihe von Ländern hat inzwischen gemerkt, dass der Sicherheitsabstand von ca. 2 Metern beim Tennis auch beim Training problemlos eingehalten wird. In einigen Ländern ist Tennisspielen inzwischen sogar wieder erlaubt So gehen wir davon aus, dass in den nächsten Wochen Spiel und Spaß mit der kleinen gelben Filzkugel wieder möglich sein wird. Natürlich wollen wir dann vorbereitet sein! Deshalb haben wir mit den Vorbereitungen für das Training in der Sommersaison begonnen. Besonders die Planung der Trainingszeiten läuft bis Ende April auf Hochtouren. Alle, die bis dahin von uns nichts gehört haben: Sprecht uns an, auch für uns ist es eine besondere Zeit. Und alle natürlich, die ins Tennis hineinschnuppern oder ganz neu einsteigen möchten, sind ebenfalls ganz herzlich willkommen. Wir sind für Euch da und geben alles, gerade in diesen Zeiten, eine optimale Planung hinzubekommen. Natürlich kann alles auch ganz anders kommen, aber wir bleiben zuversichtlich und gehen fest davon aus, dass im Laufe des Mai die Aktivitäten wieder anlaufen werden! Also macht bitte alle mit, gemeinsam bekommen wir das sicher gut hin und werden wieder viele schöne Stunden auf unserer herrlichen Tennisanlage verbringen. Mustertext SPD-Ortsverein Forst Einladung zur SPD-Telefonkonferenz Am Mittwoch, den 29. April findet von Uhr eine Telefonkonferenz des SPD-Vorstands-Teams statt. Tagesordnung 1. Begrüßung 2. Kommunalpolitik 3. Corona-Pandemie und Forst 4. Verschiedenes 5. Schluss Mustertext Schachfreunde Forst Schachweltmeisterschaft im Internet Der norwegische Schachweltmeister Magnus Carlsen organisiert im Internet eine Schach-Weltmeisterschaft, wobei die acht weltbesten Spieler an die Bretter gehen. Informiert euch im Internet, wann der Wettbewerb beginnen wird. In den letzten beiden Mitteilungsblättern waren Schachaufgaben gestellt. Hierzu nun die Lösungen: Lösungen der Schachaufgaben vom im Ortsblatt Nr. 15

23 Mitteilungsblatt Forst 23. April 2020 Nr Aufgabe: 1. Ld Aufgabe: Weiß beginnt 1. Dxf8+ - Kxf8 2. Tc Aufgabe: Schwarz beginnt 1. Sf3 + - Kh1 2. Dxh Aufgabe: 1. Lh3 - Sg4 2. Lxg4! Zugegeben, es waren keine ganz leichten Aufgaben. Somit eine Herausforderung, sich daran zu wagen. Lösungen der Schachaufgaben vom im Ortsblatt Nr Aufgabe: 1. Se7 + + (Abzugsschach) 2. Aufgabe: 1. Le3+ - Kh4 2. g Aufgabe: 1. g4 - Le4 2. f3 Die Vorstandschaft Mustertext DRK Ortsverein Forst Coronavirus: Angst vor Ansteckung DRK gibt wichtige Tipps für Erste Hilfe Für die meisten ist Helfen im Notfall eine Selbstverständlichkeit. Doch die Corona-Pandemie verunsichert viele Menschen. Auch jetzt gilt: Jede und jeder kann und muss im Maße der Zumutbarkeit und ohne erhebliche eigene Gefahr Hilfe leisten. Die gesetzliche Pflicht zur Ersten Hilfe besteht auch trotz des Risikos einer Ansteckung, jedoch gibt es in der aktuellen Situation einige Besonderheiten, sagt DRK-Bundesarzt Dr. Peter Sefrin und gibt hilfreiche Tipps: 1. An erster Stelle steht immer die eigene Sicherheit, gerade jetzt, da mit der Ansteckungsgefahr ein zusätzliches Risiko besteht. Wenn möglich, sollte der Mindestabstand von 1,50 Meter gewahrt werden, dies liegt jedoch im Ermessen der helfenden Person. Wenn näherer Kontakt notwendig ist, zum Beispiel bei Verletzungen, sollten Mund und Nase der hilfebedürftigen Person mit einem Tuch abgedeckt und auch das eigene Gesicht geschützt werden. 2. Unabhängig von der Distanz ist es auch eine wesentliche Erste Hilfe, wenn immer möglich, den Notruf 112 anzurufen und mit dem Betroffenen zu kommunizieren: beruhigen, darüber informieren, dass Hilfe unterwegs ist, und so lange bleiben, bis der Rettungsdienst vor Ort ist. 3. Bei einem Herz-Kreislaufstillstand sollte in der aktuellen Situation auf die Mund-zu-Mund-Beatmung verzichtet und nur die Herzdruckmassage durchgeführt werden (100- bis 120-mal pro Minute) und zwar solange, bis der Rettungsdienst übernimmt. 4. Die Helferin oder der Helfer sollte den Einsatzkräften die eigenen Kontaktdaten geben, um erreichbar zu sein, für den Fall, dass bei der betroffenen Person nachträglich eine infektiöse Erkrankung festgestellt wird. 5. Menschen, die zu einer Risikogruppe zählen, sollten grundsätzlich zu Hause bleiben. Werden sie dennoch draußen Zeuge eines Notfalls, müssen sie abwägen, ob Hilfeleistungen an Fremden unter Rücksichtnahme auf die eigene Sicherheit möglich sind. 6. Ein Risikopatient mit Symptomen sollte an einem Patienten keine direkte Erste Hilfe leisten, sondern sich auf die Organisation der Hilfe beschränken und den Notruf 112 wählen. Quelle: DRK Kreisverband Karlsruhe e.v. - Newsletter Die Freiwillige Feuerwehr Forst war mit zwei Einsatzfahrzeugen unter der Leitung des Kommandanten Mario Heinzmann im Einsatz. Ebenso waren die Freiwilligen Feuerwehren aus Hambrücken und Waghäusel, Abt. Wiesental vor Ort Rauchentwicklung aus Wohnhaus Lerchenweg Forst Die Freiwillige Feuerwehr Forst wurde am Donnerstagabend gegen Uhr zu einer Rauchentwicklung in ein Wohnhaus in den Lerchenweg in Forst alarmiert. Beim Eintreffen der Einsatzkräfte stellte sich heraus, dass Nachbarn eine Rauchentwicklung und piepende Rauchwarnmelder Foto: Fabian Geier aus einem Wohnhaus im Lerchenweg wahrgenommen hatten. Die Feuerwehr erkundete zunächst die Lage und begann, sich über die Fenster einen Zugang zu verschaffen. Während dieser Maßnahmen tauchten die Hausbewohnenden auf und übergaben der Feuerwehr den Haustürschlüssel. Unter Atemschutz ging schließlich ein Trupp in das Wohnhaus vor und konnte angebrannte Speisen in der Küche als Brandursache feststellen. Der Topf wurde ins Freie verbracht, abgelöscht und die Wohnung belüftet. Die Freiwillige Feuerwehr Forst war mit drei Einsatzfahrzeugen sowie die zur Unterstützung alarmierte Freiwillige Feuerwehr Karlsdorf-Neuthard unter der Leitung des Forster Kommandanten Mario Heinzmann im Einsatz. Auch der Rettungsdienst war vorsorglich mit einem Rettungswagen, Notarzt, dem organisatorischen Leiter und der DRK-Bereitschaft Forst vor Ort. Mit Musik gegen Corona mit diesem Motto startete wie angekündigt ein Einsatzfahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr Forst am Sonntagabend in die Forschder Straßen, um für ein wenig Abwechslung im Zeichen des Zusammenhaltes zu sorgen. Wir waren überwältigt von den unzähligen Rückmeldungen, den herzergreifenden Botschaften in jeder Straße und den vielen vielen Zuschauern an den Fenstern und Türen der Häuser. Es ist eine Botschaft, die keine weiteren Worte mehr benötigt, als wir beobachten konnten wie Kinder und sogar Erwachsene regelrechte Luftsprünge machten, als das rote Auto mit dem Lautsprecher in ihre Straße einbog. DANKE für diese Momente! Die Feuerwehr Forst mit Musik gegen Corona Ein Gruß zurück an die Wiesenstraße Foto: Fabian Geier Mustertext Freiwillige Feuerwehr Forst Person droht zu fallen - Überlandhilfe Wiesenstraße Hambrücken Die Freiwillige Feuerwehr Forst wurde am Mittwochnachmittag gegen Uhr zu einer Personenrettung in die Wiesenstraße nach Hambrücken alarmiert. Beim Eintreffen der Einsatzkräfte stellte sich heraus, dass sich eine Person auf einem dortigen Hausdach befand und von der Drehleiter der Feuerwehr Waghäusel, Abteilung Wiesental gerettet wurde.

24 24 Mitteilungsblatt Forst 23. April 2020 Nr. 17 Mustertext Forster Fastnachts- u. Tanzclub FFC Waldfest am Vatertag wird abgesagt (DiBe) Liebe Forsterinnen und Forster, schweren Herzens haben wir uns aufgrund der aktuellen Situation dazu entschieden das FFC Waldfest am Vatertag dieses Jahr nicht durchzuführen. Am wichtigsten ist unser aller Gesundheit Foto: Dirk Becker und hier möchten wir niemanden potenziell gefährden. Weder in der Vorbereitung noch in der Durchführung können wir die Einhaltung von Mindestabständen für unsere Helfer und Gäste sicherstellen. Unter diesen Umständen können wir das Fest leider nicht durchführen. Wir freuen uns Sie alle gesund und munter an anderer Stelle begrüßen zu können. In diesem Sinne bleiben Sie gesund! Ihr FFC Musikverein Mustertext 1888 e.v. Forst Aktuelle Lage COVID-19 In der vergangenen Woche hat die Bundesregierung eine Verlängerung der Maßnahmen zur Eindämmung der Neuinfektionen beschlossen. Dies betrifft nicht nur das Privatleben, sondern auch die Vereinsaktivitäten bei uns als Musikverein: Proben der einzelnen Ensembles und Orchester finden nach wie vor bis auf Weiteres nicht statt. Leider kann aufgrund der aktuellen Lage nach unserem Frühjahrskonzert, das am vergangenen Wochenenende gewesen wäre, auch unser traditionelles Waldfest bei der Grillhütte in der Kronauer Allee am 1. Mai in der kommenden Woche nicht stattfinden. Desweiteren können wir auch in den nächsten Wochen unseren Jubilaren keine musikalischen und persönlichen Glückwünsche überbringen. Wir wünschen unseren Jubilaren trotz allem einen schönen Ehrentag und bedauern, nicht daran teilnehmen zu können. So sehr wir dies auch bedauern, sind es doch notwendige Schritte, um unser aller Gesundheit und Wohlergehen zu sichern. Neuigkeiten zur aktuellen Lage und rund um den Musikverein finden Sie hier im Mitteilungsblatt und auf Facebook. Bleiben Sie zu Hause und bleiben Sie gesund! kh Mustertext Guggemusig Stobblhobblä Forst GUGGENHEXENNACHT abgesagt Auch wir bleiben von der aktuellen Lage nicht verschont. Nicht nur unsere Proben können wir nicht durchführen, leider müssen wir auch schweren Herzens unsere diesjährige GHN absagen. Wir hoffen, wir können ab dem wieder zusammen feiern. Bleibt bis dahin gesund und zuhause! Eure Stobblhobblä Forst Mustertext Obst- und Gartenbauverein Rund um den Garten Blauregen, Glyzinie ( Wisteria) Der Japanische (W. floribunda) und der Chinesische (W. sinensis) Blauregen verwandeln im Frühling und Frühsommer Fassaden, Pergolen, Balkone, Mauern und Rankgerüste in blaue Blütenmeere. Die langen Blütentrauben sind ein Insektenmagnet. Vor allem die Große Holzbiene ist häufig zahlreich vertreten. Beim Chinesischen Blauregen erscheinen die Blüten noch vor dem Laubaustrieb. Die länglichen Samenkapseln sind giftig und sollten entfernt werden, wenn sie abfallen. Glyzinien bevorzugen eher sauren bis nur schwach alkalischen Boden und mögen keine Staunässe. Sommerliche Hitze wird gut vertragen. Für diese teilweise über 10 Meter rankenden Pflanzen braucht man Platz. Für kleine Rankgestelle sind sie zu starkwüchsig und nicht geeignet. Und man muss bedenken, dass die mit den Jahren dicker werdenden stark schlingenden Triebe Ziegel anheben, Dach- und Regenrinnen zusammendrücken können. Am besten bewährt sich an Fassaden ein stabiles Rankgerüst z.b. aus Stahlseilen. Auch muss die Pflanze gerade die ersten Jahre am Gerüst erzogen werden. Der meist sehr wuchernde Neuaustrieb sollte regelmäßig um ca. zwei Drittel zurückgeschnitten werden. An den kurzen Trieben bilden sich im nächsten Jahr Blüten. Die Beiträge zu Rund um den Garten sind nachzulesen auf der Homepage des OGV Forst Mustertext Tier- und Vogelpark e.v. Spenden Wir freuen uns sehr über jeden Cent in unserer Spendenkasse am Eingang. Größere Beträge verbucht unser Kassier Uli gerne mit einer steuerwirksamen Spendenquittung. Diese stellen wir bei jedem Betrag über 50, der auf unser Konto DE oder per Paypal an tierpark.forst@gmail.com eingezahlt wird, automatisch aus. Dazu bitte unbedingt Namen und Adresse im Verwendungszweck angeben. Schließung des Tierparks Der Tier- und Vogelpark e.v. Forst wird nach Landesverordnung aufgrund der aktuellen Lage bis auf Weiteres geschlossen. Die Arbeitseinsätze werden ebenfalls ausgesetzt. Bitte wundern Sie sich nicht, wenn doch einige Personen auf dem Tierparkgelände zu sehen sind. Dies sind ausschließlich mit den Tieren vertraute Personen, die eine Minimalbesetzung darstellen, um die Pflege der Tiere zu gewährleisten. Gordon kommt Elias Pedro geht Wir dürfen einen Neuzuwachs in unserem Tierpark begrüßen! Der grau-weiß gefleckte Eselhengst Gordon darf den Damen im Eselgehege ab jetzt Gesellschaft leisten. Er ist ein Ex-Zirkusesel und wir sind schon sehr gespannt, ob er uns das ein oder andere Kunststück zeigen wird. Er fühlt sich im Tierpark wohl, nachdem er dort erstmal eine Pediküre bekommen hat. Unser Jungspund Elias Pablo musste den Tierpark leider verlassen, da die Gefahr sonst zu groß ist, dass er die Stuten deckt, die mit ihm verwandt Foto: KB Foto: Jan Hartmann sind. Er war uns sehr ans Herz gewachsen und wir alle werden ihn ordentlich vermissen.

25 Mitteilungsblatt Forst 23. April 2020 Nr Mustertext Badisch-Kamerunisch e.v. Behelfsmasken für Forst Wir freuen uns, dass unsere Maskenaktion so toll ankommt. Die Maskenempfehlung der Regierung ist bereits raus und in drei Bundesländern und einigen Städten besteht sogar schon eine Pflicht. In Kamerun gibt es auch eine Maskenpflicht, dafür ist das öffentliche Leben in keinster Weise eingeschränkt, außer bei Behörden und ausländischen Institutionen, wie die deutsche Botschaft. Bilder und Videos von den bunten Masken könnt Ihr auf unserer Facebook-Seite anschauen. Wir bitten den möglichen Lieferverzug von drei bis fünf Tagen zu entschuldigen, doch unsere ehrenamtlichen Näherinnen und Näher tun ihr Bestes. Diesen wollen wir an dieser Stelle herzlich für die Unterstützung und den Einsatz danken. Hier ein paar Muster-Beispiele unserer Behelfsmasken: Die Masken sind aus Baumwolle und zum Selbstwaschen bei 60 Grad geeignet. Eine Behelfsmaske kann vor dem Coronavirus einen gewissen Schutz bieten und sollte bei der regelmäßigen täglichen Benutzung allerdings alle zwei Beispielmasken Foto: Diehl Stunden ausgetauscht werden, um den hygienischen Standard einzuhalten. Sie kann in aller erster Linie die Tröpfcheninfektion und Verbreitung während dem Aufenthalt in der Öffentlichkeit deutlich verringern. In Sachsen ist nun schon Maskenpflicht und bei uns in Baden wird die Nutzung gewünscht und empfohlen. Jede Behelfsmaske kostet 3 das Stück, um die Materialkosten zu decken. Wer Masken für Personen in seinem Haushalt benötigt (max. 5 Masken pro Person) kann diese unter: goerl@ forst-baden.de oder badisch kamerunisch@web.de und unter Tel mit Angabe der Adresse, der Stückzahl und Angabe ob für Mann, Frau oder Kind bestellen. Die Lieferung wird dann von uns zeitnah innerhalb von drei bis fünf Tagen erledigt. Bei Lieferung sollte das Geld passend in einem Umschlag bereitgehalten werden, damit hier ein kontaktloser Ablauf gewährleitet werden kann. Wir freuen uns natürlich auch über eine Spende für unser Paten- Programm. Zu einer Spendenbescheinigung gemäß 10b des Einkommensteuergesetzes sind wir selbstverständlich berechtigt. Unsere Bankdaten sind: IBAN: DE , BIC: GENODE610RH Bis zum nächsten Artikel und viel Gesundheit Jonas Diehl Zweckverband Wasserversorgung Der Zweckverband WV Kraichbachgruppe, Forst, Kreis Karlsruhe und das Landratsamt Karlsruhe schreiben auf der Grundlage der VOB nachfolgend aufgeführte Arbeiten öffentlich aus: Bauvorhaben: OT Ubstadt; Erneuerung der Wasserversorgungsleitung Stettfelder Straße/B3 Druckrohrleitungsarbeiten im Erdreich (Wasser) Der vollständige Veröffentlichungstext kann auf der Internetseite der Gemeinde unter eingesehen werden. Öffentliche Ausschreibung nach VOB des Zweckverbandes WV Kraichbachgruppe, Forst und des Landratsamtes Karlsruhe Gemeinde Ubstadt Erneuerung der Wasserversorgungsleitung Stettfelder Straße / B3 Druckrohrleitungsarbeiten im Erdreich (Wasser) nach DIN ca. 275 m² Straßenaufbruch ca. 395 m³ Baugrubenaushub ca. 550 m² Baugrubenverbau ca. 210 m³ Bodenersatzmaterial ca. 150 m Druckleitung DN 150 ca. 5 St Hausanschluss Ausgabe der Angebotsunterlagen Ab beim IB Nohe+Vogel u. Partner, Bruchsal. Entschädigung für Vergabeunterlagen/Zahlungsweise: Für die Ausgabe der digitalen Vergabeunterlagen wird keine Aufwandsentschädigung erhoben. Der Versand von Papierunterlagen ist nicht vorgesehen. Die Bieter drucken die Unterlagen selbst aus. Die Abgabe der Angebote erfolgt in Papierform. Die Vergabeunterlagen im pdf-format sowie die Gaeb-Datei (d83-format) erhalten Sie per . Anforderung an: info@noheundvogel.de Angebotseröffnung: Donnerstag, , 9.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Forst Ausführungszeit: Mitte Juni 2020 bis Ende Juli 2020 Vergabeprüfstelle: Landratsamt Karlsruhe, Kommunal- und Prüfungsamt, Beiertheimer Allee 2, Karlsruhe Killinger Verbandsvorsitzender Mustertext Gewerbeverein Forst e.v. Liebe Forster Bürgerinnen und Bürger, dass ein Baum einem Borkenkäfer zum Opfer fällt, ist uns bekannt. Aber dass unser geliebter Maibaum nun der Corona-Krise zum Opfer fällt ist ein absolutes Novum, so wie alles andere rund um diese Krise auch. Uns allen ist natürlich klar, dass wir dieses Jahr am 30. April keine Maibaumaufstellung feiern können. Dennoch ist es ein herber Verlust, diese in den letzten Jahren doch sehr gut angenommene Veranstaltung nicht durchführen zu können. Ebenso natürlich die vielen anderen Veranstaltungen und Feste. Stand heute ist es längst nicht klar, ob wir nächstes Jahr dieses Fest in gewohnter Weise wieder durchführen können. Die Abstandsregeln, oder auf neudeutsch, das Foto: pr social-distancing, werden mindestens so lange aufrechterhalten bleiben, bis ein geeigneter Impfstoff, oder eine medizinische Lösung gegen die Viruserkrankung gefunden wurde und verfügbar ist, bzw. wir alle geimpft wurden. Selbst darüber hinaus, sind Maßnahmen geplant, die Ansammlungen bei großen Festen regeln sollen. Ein Zustand wie vor der Krise wird es wohl nie wieder geben. Wir werden eine neue Normalität erleben. Auch ist fraglich, wie viele Betriebe diese Krise wirtschaftlich überleben können. Die ganze Tragweite dieser Situation ist längst nicht abzusehen. Im Gegenteil; es wird sich verstärken, denn auf die Corona-Krise folgt eine Wirtschaftskrise, die wiederum andere Krisen nach sich ziehen wird, usw. usw. Schwarzmalerei? Ich persönlich denke, dass wir in 2-3 Jahren eine andere Welt sehen werden, zumindest in Europa. Nichtsdestotrotz, hat der Ausfall der Maibaumaufstellung auch etwas Gutes: die Maikönigin und Ihre beiden Hofdamen sind eine weitere Periode im Amt.

26 26 Mitteilungsblatt Forst 23. April 2020 Nr. 17 Schauen wir mal, wann sie wieder ihres Amtes walten dürfen. Schauen können Sie übrigens auch immer wieder auf unser corona-spezifisches Angebot zu den Forster Betrieben. Unter finden Sie Informationen über besondere Maßnahmen, Öffnungszeiten, spezielle Angebote während der Corona-Krise. Da wie zuvor beschrieben die Sache länger anstehen könnte, sind wir bestrebt so viel wie möglich des Forster Gewerbes hier darzustellen und das Angebot längerfristig aufrecht zu halten. Nutzen Sie diese Plattform und berücksichtigen Sie die ortsansässigen Betriebe für Ihren Bedarf. Denn schließlich gilt der Leitsatz: Forst hält zusammen Bleiben Sie gesund und zuversichtlich. Thomas Pospichl 1. Vorsitzender Sonstiges Wir bleiben für Sie da! Ambulante Hospizgruppe Bruchsal und Umgebung bietet zusätzlich telefonische Sterbe- und Trauerbegleitungen an Das Coronavirus ist in Deutschland angekommen und bringt derzeit einschneidende Veränderungen für die Gesellschaft. Dies gilt besonders für jene, die sich ohnehin schon in einer persönlichen Ausnahmesituation befinden, weil sie selbst oder geliebte Menschen schwer erkrankt, sterbend oder in Trauer sind. Auch und besonders in diesen Zeiten möchten wir unsere Unterstützung für Betroffene und deren Angehörigen anbieten betont Ernst- Dieter Elschner, erster Vorsitzender der Hospizgruppe. Sollte es nicht machbar sein, eine persönliche Sterbebegleitung vor Ort zu ermöglichen, stehen ab sofort qualifizierte Ehrenamtliche auch telefonisch für eine Begleitung und als Gesprächspartner zur Verfügung. Beratungen und Trauergespräche werden weiterhin telefonisch angeboten. Erreichbar ist die Ambulante Hospizgruppe Bruchsal und Umgebung Mo-Fr von 8-16 Uhr unter Telefon oder per unter bruchsal@hospizgruppe.de. Aufgrund von Corona pausieren die Trauer-Gruppenangebote (Trauercafés, Selbsthilfegruppe Verwitwet mitten im Leben ) bis auf weiteres. Teilnehmende aus diesen Gruppen können ebenfalls gerne über obige Telefonnummer Kontakt aufnehmen, wenn sie ein Gespräch mit den diesbezüglichen Ansprechpartnerinnen vereinbaren möchten. Konvoi der Hoffnung e.v. - Hilfsorganisation Uganda: Unsere Partner bereiten sich auf Corona vor! Leider ist nun auch der Corona-Virus in Uganda angekommen. Nachdem die ersten bestätigten Fälle aufgetreten sind, ist das öffentliche Leben derzeit sehr eingeschränkt. Schulen und Kindergärten sind derzeit geschlossen, das öffentliche Verkehrssystem ist lahmgelegt. Leider hört man zwischenzeitlich auch von Engpässen in den Lieferketten, viele Märkte wurden geschossen und von hohen Preissteigerungen ist die Rede. Da der ugandische Staat nicht die Möglichkeit besitzt wie hierzulande Auffangnetze zu spannen, ist die Polizei vielerorts sehr beschäftigt die Kontaktsperren durchzusetzen. Unsere Partnerorganisation KAP nutzt zwischenzeitlich die Medientechnik der kürzlich renovierten und erweiterten Schule, um dort die einfache Landbevölkerung auf das Virus vorzubereiten. Es wurden 2 Lehrfilme erstellt, welche die Menschen zum einen auf die Hygiene- und Abstandsregeln vorbereiten sollen, zum anderen werden die Menschen, in Abstimmung mit den Behörden, geschult, um selbst Atemschutzmasken herzustellen. Auch wurde ein Projekt mit lokalen Näherinnen aufgelegt, um selbst auch Atemschutzmasken zum Verkauf anzubieten. Spendenkonten: Volksbank: DE , Sparkasse: DE Schreiben Sie in Ihre Überweisung bitte als Verwendungszweck Uganda und Ihre Adresse für die Spendenquittung. Herzlichen Dank! Nächste Sachspendensammelaktion: Bitte bleiben Sie alle gesund! Manfred Rölleke und Team, Tel , roelleke@konvoi-der-hoffnung.de Internet: Impressum Herausgeber: Gemeinde Forst Weiherer Str. 1, Forst Tel , Fax: kontakt@forst-baden.de Internet: Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister Bernd Killinger o.v.i.a. Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil und Anzeigenteil: Klaus Nussbaum, Opelstr. 29, St. Leon-Rot Druck und Verlag: Nussbaum Medien St. Leon-Rot GmbH & Co. KG, Opelstr. 29, St. Leon-Rot, Tel , Internet: Anzeigenberatung: K. Nussbaum Vertriebs GmbH, Opelstr. 29, St. Leon-Rot, Tel , Internet: Nachhaltigkeit Papier Das eingesetzte Papier ist aus deutscher Pro - duk tion (Augsburg/Bayern). Es besteht zu ca. 75 % aus Altpapier. Der verwendete Holzschliff wird aus Durchforstungsholz von nachhaltig bewirtschafteten Wäldern gewonnen. Tipp für unsere Autoren Bildgröße einstellen Zuständig für die Zustellung: G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Str. 2, Weil der Stadt, Tel , info@gsvertrieb.de Bürozeiten: Mo. Mi., Fr Uhr; Do Uhr; Sa Uhr Abonnement: Zusteller: Die Kündigung des Abonnements ist zum Halbjahresende mit einer Frist von 6 Wochen möglich. Bezugspreis: für das Mitteilungsblatt der Gemeinde Forst halbjährlich 19,80 einschl. Trägerlohn. Bildnachweise: Fotos Rubrikenbalken: Thinkstock Energie Wir verwenden zu 100 % zertifizierten Strom aus Wasserkraft und vermeiden damit Umweltauswirkungen keine CO2-Emission, kein radioaktiver Abfall. Mehr Informationen: Anzeigen In Artikelstar können Sie nach dem Hochladen eines Bildes auswählen, ob dieses standardmäßig Ganzspaltig (90 mm breit) oder Halbspaltig (45 mm breit) veröff entlicht werden soll. Bitte beachten Sie, dass wir diesen Größenwunsch nur mit entsprechender Bildqualität umsetzen können. Halbspaltig (45 mm breit) Ganzspaltig (90 mm breit)

27 Mitteilungsblatt Forst 23. April 2020 Nr. 17 Anzeigen 27 Warum Nussbaum Medien auch nach der Coronakrise als Partner immer wichtiger wird Folge 4: Unterstützung des aktiven Vereinslebens Vereine sind ein fester Bestandteil unseres gesellschaftlichen und kulturellen Lebens. Gerade auch in der aktuellen Krisenzeit wird die Bedeutung der Vereine für das örtliche Gemeinwesen überdeutlich. Sind es doch häufig die Mitglieder von Vereinen, die sich neben ihrem ehrenamtlichen Engagement im Verein zusätzlich für hilfsbedürftige Menschen aus dem eigenen Wohnort einsetzen. Vereine sind das Herzstück gelebter Solidarität in unseren Kommunen. Aber auch in weniger schwierigen Zeiten verfolgen viele Vereine wichtige Aufgaben über deren direkten Vereinszweck hinaus. Sie leisten eine wertvolle Integrationsarbeit für Neubürger, beteiligen sich an der Organisation örtlicher Highlight-Veranstaltungen (wie z.b. Ortsfeste oder Weihnachtsmärkte) und bieten eine wichtige Plattform für die Begegnung unterschiedlicher Generationen. Kinder und Jugendliche erlangen in Vereinen soziale Kompetenzen, übernehmen gemeinsam Verantwortung und teilen sowohl Erlebnisse im Erfolg wie auch im Misserfolg. Analog zu den digitalen Firmenprofilen arbeitet Nussbaum Medien aktuell an den Grundlagen für digitale Vereinsprofile. Diese dienen später als direkte Anlaufstelle für die lokalen Informationen der Vereine, wie beispielsweise Artikel oder Veranstaltungstermine. In einer Ausbaustufe erhalten die Vereine die Möglichkeit, deren Basisinformationen durch weitere vereinsspezifische Inhalte wie z.b. Trainingszeiten zu ergänzen. Über den Online-Marktplatz kaufinbw wird zudem der Kauf von Tickets für größere Veranstaltungen möglich sein. In der letzten Serie haben wir aufgezeigt, dass wir lokale/regionale Inhalte rund um Freizeitaktivitäten zu einer wichtigen Säule des Regionalportals Lokalmatador.de entwickeln werden. Über digitale Themenwelten können dann auf regionaler Ebene also über den eigenen Ort hinaus themenspezifische Communities beim Verfolgen ihrer Interessen bzw. Hobbys unterstützt werden. Nussbaum Medien entwickelt sich seit einigen Jahren ganz konsequent vom Amtsblatt-Verlag zum Lösungsanbieter für lokale und regionale Akteure und Interessengruppen. Die aktuelle Krise zeigt, wie wichtig es ist, neben den verlässlichen Informationen in den gedruckten Amtsblättern und lokalen Wochenzeitungen zusätzlich digitale Dienste zur Verfügung zu stellen, als lokale Ergänzung zu den bestehenden Angeboten globaler Konzerne wie Facebook oder Amazon. In den kommenden Wochen stellen wir vor, an welchen Produkten und Dienstleistungen wir arbeiten, um nachhaltige Mehrwerte für lokale Akteure zu schaffen. Bereits erschienen: Folge 1: Sicherstellung der Informationsversorgung Folge 2: Unterstützung des lokalen Gewerbes Folge 3: Weitere Maßnahmen zur Unterstützung des lokalen Gewerbes In den kommenden Ausgaben: Folge 5: Unterstützung der Verwaltungen Folge 6: Unterstützung von lokalen Interessengruppen Folge 7: Mehrwerte für Abonnenten, Leser und Nutzer

28 28 Anzeigen Mitteilungsblatt Forst 23. April 2020 Nr. 17 TRAUER Je schöner und voller die Erinnerung, desto schwerer die Trennung. Aber die Dankbarkeit verwandelt die Erinnerung in eine stille Freude. Man trägt das vergangene Schöne wie ein Geschenk in sich. (Dietrich Bonhoeffer) Für die vielen Zeichen der Anteilnahme, die wir nach dem plötzlichen Tod meines lieben Mannes, unseres guten Vaters, Schwiegervaters und Opas Walter Huber erfahren durften, bedanken wir uns herzlich. Danke - für die tröstenden Worte, gesprochen oder geschrieben - für alle Zeichen der Freundschaft und Verbundenheit - für Ihre Zuwendungen in Wort, Tat oder sonstiger Form Forst, im April 2020 Elfriede Huber mit Familie E ine Stimme, die uns vertraut war, schweigt. Ein Mensch, der für uns da war, lebt nicht mehr. Was uns bleibt sind Dank und die Erinnerungen an viele schöne Stunden. Bestattungsdienst Philipp Ihr Bestatter für Forst, Bruchsal und Umgebung mit eigenem Abschiedsraum ALLE GÄNGIGEN BESTATTUNGSARTEN UND VORSORGEREGELUNGEN 07251/ BRUCHSAL FRIEDHOFSTRAßE Tage/24 Stunden persönlich erreichbar! Beratung in unserem Büro oder bei Ihnen vor Ort. Ihr Bestattungsunternehmen vor Ort Wir beraten Sie im Trauerfall und stehen Ihnen in schweren Stunden des Abschieds zur Seite. Auf Wunsch besuchen wir Sie gerne zu Hause. Wir sind Tag und Nacht für Sie da. Burgweg 10 D Forst Telefon: / Telefax: / info@bestatter-jaeckle.de

29 Mitteilungsblatt Forst 23. April 2020 Nr. 17 Anzeigen 29 Warten Sie nicht auf den Prinzen, wenn Sie den König haben können Bekannt aus dem Fernsehen RTL und n-tv Verkaufen Sie Ihre Immobilie, Ihr Gewerbeobjekt, Ihr Grundstück (egal ob bebaubar oder nicht, egal ob Abrisshaus) an unsere bonitätsstarken, vorgemerkten Kunden (Finanzierung liegt vor) oder einfach direkt an uns.* Ihre Ansprechpartner: Dr. Wilken und Dr. Barth * vorbehaltlich einer internen Prüfung Werden Sie Franchisenehmer. Werden Sie ein Königskind. info@koenigskinder.de, Info-Tel: (kostenlos) Haussanierung - Teil 1 - Die Investitionskosten für Sanierungen zahlen sich auf lange Sicht vor allem bei Ihren Energiekosten aus. Welche Maßnahmen besonders effektiv sind und welches die aktuellen Richtlinien sind, erfahren Sie bei Königskinder Immobilien. Fast jedes zehnte zum Verkauf stehende Eigenheim in Deutschland ist sanierungsbedürftig. Dies hat eine Auswertung des Forschungsinstituts Empirica im Jahr 2013 von bundesweit Immobilienangeboten ergeben. Laut der Studie, welche die Bausparkasse Schwäbisch Hall in Auftrag gab, sind die Hauptmängel bei sanierungsbedürftigen Häusern eine ungenügende Wärmedämmung, eine überalterte Heizungsanlage oder veraltete Fenster. - Fortsetzung erfolgt KW 19 - Baugrundstück oder Haus von Forster Familie gesucht. bauplatzinforst@gmx.de oder über 07251/ Über ihre Nachricht würden wir uns sehr freuen. VERMIETUNG Sehr schöne Untergeschoss Wohnung zu vermieten mit Dielen-Küche, Wohn - Schlafzimmer und Bad, ca. 38 m², Kaltmiete: 300. Zu erfragen unter: hartmann@1a-makler.com IMMOBILIENGESUCHE Wir suchen für vorgemerkte Kunden Immobilien aller Art und Preisklassen zum Verkauf oder zur Vermietung. Kostenlose und unverbindliche Immobilienbewertung. 1000,- Tippgeberprovision für die erfolgreiche Empfehlung eines Immobilienvermittlungsauftrages Wir vermitteln schnell: durchschnittliche Vermittlungszeit 4 Wochen Wir kaufen auch selbst. Schnelle Entscheidung garantiert. Bruchsal Telefon ( ) und Zwei wunderschöne, helle DG -Wohnungen (kaum Schräge) mit Balkon in 6-Fam.Neubau-Wohnhaus in Bad Langenbrücken ab SOFORT nur langfristig zu vermieten! Tiefgarage, Aufzug, barrierefreies wohnen, Stellplatz, sep. Kellerraum, je Wohng. 2 ZKB, 1 x Abstellraum sep., 1 x WC sep., 1 x 69 qm2, KM 690, 30 Stellpl., 150 NK, 1 x 81 qm2, KM 770, 30 Stellpl., 150 NK., 3 MM Kaution, Energieausweis vorh. 17 kwh/ (m².a). -Kontakt: Vermietungen-la@gmx.de EINE ANZEIGE HILFT SUCHEN!

30 30 Anzeigen Mitteilungsblatt Forst 23. April 2020 Nr. 17 LEBEN IM ALTER Mehr zum Thema finden Sie auch auf Wir sind für Sie da! Sicherheit auf Knopfdruck für Ihre Liebsten. Kontaktloser Anschluss: Postversand inkl. Aufbauanleitung! Sie können Ihre alleinstehenden Angehörigen nicht besuchen, machen sich aber Sorgen um ihre Sicherheit? Diese Sorge können wir Ihnen nehmen! Mit dem Hausnotrufgerät der Johanniter können Ihre Liebsten im Notfall auf Knopfdruck rund um die Uhr schnelle und professionelle Hilfe rufen. Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern! (gebührenfrei) ANZEIGE Der Johanniter-Pflegecoach: Online-Pflegekurse für Angehörige Wer sich um die Pflege eines Menschen kümmert, übernimmt viel Verantwortung. Besonders pflegende Angehörige stehen aufgrund der aktuellen Coronavirus-Pandemie vor neuen Herausforderungen, viele müssen sogar von jetzt auf gleich selbst die Pflege in die Hand nehmen. Gemeinsam mit der Töchter & Söhne digitale Helfer mbh haben die Johanniter ein Online-Angebot entwickelt, um pflegende Angehörige digital bei der Vorbereitung und Durchführung der Pflege zu Hause zu helfen. Vier Online-Kurse stehen unter de zur Verfügung: Grundlagen der häuslichen Pflege, Alzheimer und Demenz, Wohnen und Pflege im Alter sowie Rechtliche Vorsorge für den Ernstfall. Nach einer einmaligen Registrierung steht das Angebot allen Interessierten völlig kostenlos zur Verfügung. Weitere Tipps und spezielle Corona-Informationen finden Angehörige außerdem auf der Sonderseite Risikogruppe Großeltern unter Wie Altersflecken entstehen Garten für Senioren Vieles, was einst leicht von der Hand ging, wird mit zunehmendem Alter anstrengend oder sogar unmöglich. Damit man sein kleines Naturparadies auch später noch sorglos genießen kann, sollte man sich schon rechtzeitig Gedanken über sinnvolle Veränderungen im Garten machen. Gerade wenn man nicht mehr gut laufen kann oder gar eine Gehhilfe benötigt, ist Barrierefreiheit wichtig. Bei der Bepflanzung sollte man auf pflegeleichte Gewächse zurückgreifen. Auf den Eigenanbau von Gemüse und Kräutern muss man auch im Alter nicht verzichten, hierfür gibt es Hochbeete. Außerdem sollte man ergonomische und kraftsparende Gartengeräte benutzen. (akz-o/bund deutscher Baumschulen e.v./red) Mehr Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auch auf Sie sind hellbraun und unregelmäßig gezeichnet: Obwohl Altersflecken im Gesicht, am Hals oder an den Händen eigentlich harmlos sind, möchte sie dennoch niemand haben. Wie kommt es zu den verräterischen Flecken, die deutlich machen, dass der Alterungsprozess voranschreitet? Meist zeigen sich die harmlosen Pigmentstörungen ab dem 40. Lebensjahr. Dann nimmt die Zellerneuerungsrate der Haut um bis zu 30% ab. Gleichzeitig werden Kollagen- und Melamin-Ablagerungen schlechter abgebaut, die Haut verliert Elastizität. Sonnenschutz ist wichtig Je heller die Haut und je höher die UV-Bestrahlung, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass Altersflecken auftreten, weiß Hautpflege-Expertin Michaela Bahr. Wer in jüngeren Jahren vorbeugen will, sollte die Haut konsequent vor zu viel Sonnenstrahlung schützen. Auch die tägliche Körperpflege hat Einfluss darauf, wie stark die Pigmentie rungen auftreten. Empfehlenswert sind Pflegeprodukte mit einem hautfreundlichen ph- Wert und hohen Anteil an essenziellen Fettsäuren und Antioxidantien. Die Stoffe tragen dazu bei, dass die Haut ihre Schutzfunktion nicht verliert und gleichzeitig mit Feuchtigkeit versorgt wird. Außerdem wirken sie nachhaltig beruhigend. Vorsorge ist zudem durch die richtige Ernährung möglich. Vitamine und Mineralstoffe wie die Vitamine C und E, Carotinoide, Coenzym Q10, Bioflavonoide, Zink und Selen unterstützen die Regenerationsfähigkeit der Haut und beugen Altersflecken vor. (txn/seni Care)

31 Anzeigen WIR SIND FÜR SIE DA GEMEINSAM GEGEN DAS VIRUS Eskemar/iStock/Thinkstock ChristianChan/iStock/Thinkstock kentoh/istock/thinkstock FRISUREN STUDIO MANUELA WEIS vor dem Haus Ihr Meisterbetrieb für Damen und Herren Ab haben wir wieder geöffnet. Nur mit Terminvereinbarung. Auch dienstags und freitags Terminbuchung von Mo. Fr Uhr und Sa. von 8 13 Uhr unter Tel /69391 Heerstr. 91, Ubstadt-Weiher, Tel binkies GmbH BLACK FOREST COFFEE Amalie-Hofer-Str Offenburg blackforestcoffee.de Black Forest Coffee / Espresso Erleben Sie unseren Black Forest Coffee 100% Hochland Arabica vom CupTasters Meister Sébastien Maurer langsam geröstet, Kaffee aus Kleinbauernkooperativen mit kontrolliert ökolog. Anbau. Ganze Bohnen oder Kapseln. 15 % Rabatt auf das gesamte Sortiment Nur online einlösbar unter Gültig bis Online-Code: NUSSBAUM Raumgestaltung, Sonnen- &Insektenschutz Hirschstr , Ubstadt-Weiher, Tel / Hits für Kids Spielwarenmarkt GmbH Industriestraße Riederich Tel Hits für Kids Spielwarenmarkt GmbH Das besondere Einkaufserlebnis für die ganze Familie 10 % Rabatt auf den Einkaufswert im Ladengeschäft (außer Bücher) Der Vorteil ist nicht mit anderen Rabatten oder Nachlässen kombinierbar. Pro Person/Tag kann der Vorteil nur einmal in Anspruch genommen werden. Keine Barauszahlung möglich. Gültig bis Werksverkauf Ditzingen Zeiss-Straße Ditzingen Fabrikverkauf Crailsheim Roßfelder Straße Crailsheim Werks-/Fabrikverkauf BÜRGER An zwei Standorten bieten wir Ihnen köstliche Maultaschen, schwäbische Spezialitäten und internationale Delikatessen direkt ab Fabrik zum Kauf an! 20% Rabatt auf den Einkaufspreis Bei Vorlage dieses Coupons erhalten Sie den angegebenen Vorteil. Die Kombination mit anderen Rabatten oder Nachlässen ist nicht möglich. Bereits rabattierteware ist von dieser Aktion ausgeschlossen. BurdaDirect Zeitschriften - Wir schenken Ihnen 15 % Rabatt auf den regulären Abopreis! Dank Ihrer Club-Mitgliedschaft gehen Sie clever durchs Leben und profitieren von zahlreichen Vorteilen. Wählen Sie frei zwischen folgenden Titeln: Bild der Frau, Freizeit Revue, Landlust, Lisa Kochen & Backen oder Mein schöner Garten. Neue Verlagsgesellschaft mbh Hubert-Burda-Platz Offenburg Tel kundenservice@burdadirect.de 15% auf den regulären Preis eines Zeitschriftenabos Gutscheincode: Nussbaumclub15 Zeitschriften online abonnieren unter oder telefonisch unter (zum Ortstarif) und den obenstehenden Gutscheincode angeben. Rabatt gilt für Halbjahresabonnements. Abonnement verlängert sich ohne Kündigung nach Erstlaufzeit in ein Jahresabonnement zum Normalpreis. Nach Verlängerung kann das Abonnement zu jeder nächsten Heftfolge schriftlich gekündigt werden.

32 32 Anzeigen Mitteilungsblatt Forst 23. April 2020 Nr. 17 GESCHÄFTSANZEIGEN Ihre Immobilienexperten in der Region für alle Fragen rund um Ihre Immobilie, ob Immobilienbewertung, Energieausweis, Kauf, Verkauf auch auf Rentenbasis und Vermietung. Profitieren Sie von unserer über 40-jährigen Erfahrung. Rufen Sie uns an, mit uns kann man reden! Telefon: Fensterputzer In der Hardt Lassen Sie Ihre Fenster auch in Wohnbereichen von einem professionellen Reinigungsunternehmen putzen. Es ist preiswerter als Sie denken. Für ein unverbindliches Angebot genügt Ihr Anruf: Fa. rehme GmbH, Dienst- Bagger-/Planierarbeiten leistungen Fuhr- und Baggerbetrieb BEILAGENHINWEIS Teilen dieser Ausgabe liegen Prospekte der folgenden Firmen bei: Wiedemann Orthopädie-Schuhtechnik GmbH Profi Foos GmbH Wir bitten um freundliche Beachtung. Mutterboden (Humusboden) Mobil Schotter-/Kiesmaterial Erdaushub 0173/ Ubstadt-Weiher Hirschstraße 45 Tel Anzeigenplanung leicht gemacht... Gerne beraten wir Sie rund um Ihre Anzeigenplanung und -buchung. Erika Baumgärtner Gebietsverkaufsleiterin Tel Sandra Geider Mediaberaterin im Innendienst Tel K. NussbaumVertriebs GmbH im Auftrag von Nussbaum Medien St. Leon-Rot GmbH & Co. KG Opelstraße St. Leon-Rot Mäckel Bau und Zimmerei GmbH Michael Mäckel Maurer und Zimmerermeister Möchten Sie verkaufen? Wir sind in Forst auf der Suche nach Baugrundstücken, Häusern, Scheunen etc. Außenanlagen Neubau, Umbau Ausbau, Sanierung Zimmerarbeiten Maurerarbeiten Treppenbau Handgefertigte Holztreppen! Am Eckweg Kraichtal-Landshausen Mobil info@maeckel-bau-zimmerei.de

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