Alle Jahre wieder... (am 3. Advent)

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1 An sämtliche Haushalte! November Jahrgang 27. November 2013 Amtliche Bekanntmachungen ab Seite 3 Alle Jahre wieder... (am 3. Advent)... wird Wielen in der Gemeinde Wahlstorf zum Weihnachtsdorf: Wenn eine gewöhnliche Scheune zum Adventsmarkt, ein schlichtes Strohlager zum Bühnenbild und ein halbes Dorf zum Schauspielensemble wird, dann sind das untrügliche Zeichen, dass der 3. Advent bevorsteht und damit das traditionelle Plattdeutsche Krippenspiel auf Hof Breiteneiche in Wielen. In diesem Jahr ist es am 15. Dezember soweit: Dann präsentieren die Bürgerinnen und Bürger aus der Gemeinde Wahlstorf die Weihnachtsgeschichte erneut in einer speziellen norddeutschen Fassung op Platt. - Mehr dazu und die genauen Daten -> siehe Artikel auf Seite 11. Rohrreinigung Rohrverstopfungen (Bad / WC / Küche) Kanalinspektion Dichtheitsprüfung Ihrer Grundstücksentwässerung RAL GÜTEZEICHEN KANALB U I; R; D 24 Stunden Notdienst Anzeige: Firma Absolut Kanalreinigung + Containerdienst 42 mm x 3 Tel.: / Lise-Meitner-Straße Schwentinental / Raisdorf Containerdienst Container bis 30 m³ für: Lieferung von: Erdaushub Bauschutt Bauabfälle Gartenabfälle Kies, Kiesel Mutterboden, u.a.

2 Seite 2 Der Amtsschimmel Nr. 11/2013 vom 27. November Jahrgang Mitteilungen der Verwaltung / Gemeinden I Amt Preetz-Land Amtsausschuss Aus der Sitzung des Amtsausschusses vom Der Amtsausschuss des Amtes Preetz- Land traf sich am in Klein Barkau zu seiner zweiten Sitzung nach der Kommunalwahl vom Mai. Nach der konstituierenden Sitzung im August war diese nun die erste echte Arbeitssitzung und dies gleich mit einer sehr umfangreichen Tagesordnung. So wurde für das laufende Haushaltsjahr 2013 ein 2. Nachtrag erlassen. Dieser wird insbesondere jene Mittel bereitstellen, die für Maßnahmen der Grundschule Barkauer Land erforderlich sind. Dort sind, ausgelöst durch die laufende energetische Sanierung sowie den Einbau einer Kinderkrippe, weitere Umbaumaßnahmen an Klassenräumen vorgesehen. Einstimmig beschlossen wurde auch der Haushalt für das Jahr Bemerkenswert dabei ist, dass die Amtsumlage mit um rund höher ausfällt, als die des Vorjahres, und dies ohne eine Erhöhung des Umlagesatzes. Grund dafür ist die gestiegene Finanzkraft der amtsangehörigen Gemeinden, von der wiederum die Amtsumlage abhängt. Diese Mehreinnahmen sowie die derzeitig niedrigen Zinsen auf dem Kreditmarkt führten zu der Entscheidung, im Rahmen einer erforderlichen Umschuldung eines Darlehens, dass für den Bau des Amtsverwaltungsgebäudes vor 17 Jahren aufgenommen werden musste, höhere Tilgungszahlungen einzuplanen. Die Amtsausschussmitglieder folgten außerdem auch dem Vorschlag des Kämmerers, einen Teil des Darlehens mit abzulösen. Finanzielle Auswirkungen hat auch die Entscheidung zur Wassergebühr, die die Haushalte der 10 Gemeinden der Wasserversorgung des Amtes Preetz-Land betreffen wird. [Das sind die Gemeinden Barmissen, Boksee, Großbarkau, Honigsee, Kirchbarkau, Klein Barkau, Löptin, Nettelsee, Pohnsdorf und Postfeld]. Die jährlich erforderliche Gebührenkalkulation war in der Vorberatung im zuständigen Projektausschuss auf Unbehagen gestoßen, sah sie doch eine erhebliche Erhöhung der Verbrauchsgebühr vor. Wie im Ausschuss verabredet, legte die hauptamtliche Verwaltung in der Sitzung Alternativen vor. Beschlossen wurde schließlich, die Verbrauchsgebühr bei 1,11 /m³ zu belassen, dafür aber die Grundgebühr von derzeit 5,00 auf 7,00 monatlich zu erhöhen. Ein weiteres Thema war die Anzahl der von den Gemeinden auf das Amt übertragenen Selbstverwaltungsaufgaben. Durch die geänderte Amtsordnung ist es erforderlich, dass zwei Aufgaben der derzeit sechs Aufgaben bis Ende 2014 wieder in die gemeindliche Verantwortung zurückgenommen werden. Danach verbleiben also noch vier Aufgaben beim Amt. Zulässig wäre es, dem Amt aus einem Katalog von 16 vorgegebenen übertragbaren Aufgaben bis zu fünf Aufgaben zu übertragen. Der Bericht der Verwaltung wurde zur Kenntnis genommen, der Kommunalaufsicht ist entsprechend zu berichten. Um Teilaspekte des Themas Integrierte Ländliche Entwicklung einheitlich umsetzen zu können, spricht der Amtsausschuss den Gemeinden des Amtes gegenüber eine Beschlussempfehlung zur Übertragung einer fünften Aufgabe aus. Dabei geht es um die Mitgliedschaft des Amtes (anstelle von 17 Gemeinden) in der Aktiv- Region Schwentine-Holsteinische Schweiz e.v. sowie um die Entwicklung von konzeptionellen Planungen, die einer regionalen Entwicklung mehrerer amtsangehöriger Gemeinden dienen soll. Wichtig war dem Ausschuss, deutlich zu machen, dass die Entscheidung über eventuelle Projekte weiterhin bei den Gemeinden verbleibt. Erneut war auch das Thema der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern Gegenstand der Beratung, wobei hier eine grundsätzliche Entscheidung zu treffen war. Da die vorhandenen Unterbringungsmöglichkeiten des Amtes ausgeschöpft sind, das Amt aber verpflichtet ist, weitere Personen unterzubringen, müssen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden. Neben der Suche nach geeigneten Mietobjekten soll nun auch die Möglichkeit des Kaufes in Erwägung gezogen werden. Ergänzt wurde die lange Tagesordnung dann noch um die Behandlung des Themas Schiedsperson. Für den ausscheidenden Schiedsmann, Herrn Matthias Wriedt konnte eine neue Schiedsperson gefunden werden. Frau Sigrid Veronika Hofterheide aus Kirchbarkau ist bereit, diese Aufgabe zu übernehmen. Schiedspersonen können zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen angerufen werden. Ihre Aufgabe besteht darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten in kleineren Meinungsverschiedenheiten und in Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und möglichst zu einem Vergleich zu führen. Thorsten Stürck, Leitender Verwaltungsbeamter Sprech- und Öffnungszeiten der Amtsverwaltung Montag Uhr Uhr Dienstag Uhr Mittwoch geschlossen! Donnerstag Uhr Uhr Freitag Uhr Zusätzliche Öffnungszeiten (Team für Bürgerdienste) Dienstag Uhr Donnerstag Uhr info@amtpreetzland.de Gemeinde Kühren Schneeräumen im kommenden Winter in Kleinkühren Liebe AnwohnerInnen in Kleinkühren! Der nächste Winter steht bevor, und deshalb richte ich folgende Bitte an die Personen, die in der Nettelseer Straße sowie im Bereich der Wendehämmer Am Sportplatz und Hogenrade ihre Fahrzeuge abstellen bzw. dort parken: Unsere Gemeinde ist verpflichtet, bei Schneeverhältnissen und Glatteis die Durchfahrt für Fahrzeuge und insbesondere den Busverkehr durch Kleinkühren zu sichern und dafür den Schnee zu räumen. Dies könnte nach der jetzigen Parksituation nicht erfolgen. Damit die ordnungsgemäße und auch eine unfallfreie Schneeräumung durch die Firma Rath erfolgen kann, bitte ich Sie, Ihre Fahrzeuge bzw. Anhänger auf Ihren privaten Grundstücken abzustellen. Sollte dies nicht gewährleistet sein, sind die Anlieger verpflichtet, ihren Straßenbereich bis zur Fahrbahnmitte selbst zu räumen. Ihre Bürgermeisterin Gisela Rinck Aktuelles Ortsrecht jederzeit unter: Weitere Mitteilungen der Verwaltung auf Seite 9.

3 17. Jahrgang Der Amtsschimmel Nr. 11/2013 vom 27. November 2013 Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Amt Preetz-Land 2. Nachtragshaushaltssatzung des Amtes Preetz-Land für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund des 18 der Amtsordnung wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen: 1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden erhöht vermindert und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge gegenüber nunmehr bisher festgesetzt auf EUR EUR EUR EUR 1. im Verwaltungshaushalt die Einnahmen die Ausgaben im Vermögenshaushalt die Einnahmen die Ausgaben Es werden neu festgesetzt: der Gesamtbetrag für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von bisher EUR auf nunmehr EUR. Schellhorn, den (DS) gez. Dr. Langfeldt, Amtsvorsteher Gemäß 79 GO kann jeder Einsicht in die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan und die Anlagen bei der Amtsverwaltung Preetz-Land in Schellhorn, Am Berg 2, Zimmer 25, nehmen. Der Amtsvorsteher Im Auftrage: gez. Dose Amt Preetz-Land Haushaltssatzung des Amtes Preetz-Land für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund des 18 der Amtsordnung in Verbindung mit den 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom folgende Haushaltssatzung erlassen: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird 1. im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf ,00 EUR in der Ausgabe auf ,00 EUR und 2. im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf ,00 EUR in der Ausgabe auf ,00 EUR festgesetzt. 1 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,00 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,00 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf ,00 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 21,33 Stellen. Aktuelles Ortsrecht jederzeit unter: Impressum: Der Amtsschimmel ist das Mitteilungsblatt mit amtlichem Bekanntmachungsteil des Amtes Preetz-Land und seiner amtsangehörigen Gemeinden Barmissen, Boksee, Bothkamp, Großbarkau, Honigsee, Kirchbarkau, Klein Barkau, Kühren, Lehmkuhlen, Löptin, Nettelsee, Pohnsdorf, Postfeld, Rastorf, Schellhorn, Wahlstorf und Warnau. Er erscheint regelmäßig einmal im Monat (jeweils am letzten Mittwoch des Monats) und wird per Post an sämtliche Haushalte im Amtsgebiet zugestellt. Er liegt darüber hinaus im Dienstgebäude des Amtes in Schellhorn aus. Er wird zusätzlich auf der Internetseite als PDF-Datei publiziert und dort archiviert. Herausgeber: Amt Preetz-Land - Der Amtsvorsteher - Am Berg 2, Schellhorn Verantwortlicher Redakteur: Ralf-Uwe Jann, Tel / , Fax 04342/ amtsschimmel@amtpreetzland.de Verantwortlich für den Inhalt der redaktionellen Beiträge sind die jeweils genannten Autoren. Druck und Anzeigen: SKALA-DRUCK Steffen GmbH & Co. KG, Geschäftsführer Gisbert Sprunk, Moorweg 66, Bordesholm, Tel /3103, Fax drucksachen@skala-druck.de Die Druckauflage beträgt ca Stck. (Fortsetzung auf Seite 4)

4 Seite 4 Der Amtsschimmel Nr. 11/2013 vom 27. November Jahrgang (Fortsetzung von Seite 3) 3 (1) Der Umlagesatz für die Amtsumlage wird wie folgt festgesetzt: a) von den Steuerkraftzahlen 1. der Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 15,00 v.h. 2. der Grundsteuer für die Grundstücke (B) 15,00 v.h. 3. der Gewerbesteuer 15,00 v.h 4. des Anteiles an der Einkommensteuer 15,00 v.h. 5. des Anteiles an der Umsatzsteuer 15,00 v.h. 6. der Zuweisung des Landes nach 31 a FAG (Sonderausgleich) 15,00 v.h. b) von den Schlüsselzuweisungen und Sonderschlüsselzuweisungen 15,00 v.h. (2) Die Umlagen nach 21 der Amtsordnung werden für die beteiligten Gemeinden wie folgt erhoben: a) Die Umlage für die nicht durch sonstige Einnahmen gedeckten Ausgaben für die Grundschule Barkauer Land wird von den beteiligten Gemeinden nach 56 des Schulgesetzes nach der im Durchschnitt der letzten drei Jahre die Schule besuchenden Schülerinnen und Schüler festgesetzt. b) Der Verwaltungskostenbeitrag für die kostenrechnenden Einrichtungen der amtsangehörigen Gemeinden und des Amtes beträgt insgesamt ,00 EUR und wird nach Maßgabe des als Anlage beigefügten Verteilungsplanes erhoben. 4 Die nach 10 GemHVO veranschlagte Deckungsreserve kann zur Finanzierung über- und außerplanmäßiger Ausgaben je Haushaltsstelle bis zu 1.000,00 EUR verwendet werden. Die nach 82 GO notwendige Genehmigung gilt als erteilt. Schellhorn, den (DS) gez. Dr. Langfeldt Amtsvorsteher Gemäß 79 GO kann jeder Einsicht in die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan und die Anlagen bei der Amtsverwaltung Preetz-Land in Schellhorn, Am Berg 2, Zimmer 25, nehmen. Der Amtsvorsteher Im Auftrage: gez. Dose Gemeinde Honigsee 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Honigsee für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund des 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindvertretung vom folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen: 1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden erhöht vermindert und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge gegenüber nunmehr bisher festgesetzt auf EUR EUR EUR EUR 1. im Verwaltungshaushalt die Einnahmen die Ausgaben im Vermögenshaushalt die Einnahmen die Ausgaben Honigsee, den (DS) gez. Hingst, Bürgermeister Gemäß 79 GO kann jeder Einsicht in die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan und die Anlagen bei der Amtsverwaltung Preetz-Land in Schellhorn, Am Berg 2, Zimmer 25, nehmen. Der Amtsvorsteher Im Auftrage: gez. Dose Amt Preetz-Land Satzung zur 8. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung des Amtes Preetz-Land zur Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und über die Abgabe von Wasser (Beitrags- und Gebührensatzung) Aufgrund des 4 der Amtsordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom (GVOBl. Schl.-H S. 112), der 1,2,6 und 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung vom (GVOBl. Schl.-H S. 27), des Art. II des Gesetzes zur Regelung abgabenrechtlicher Vorschriften und des 19 der Satzung des Amtes Preetz-Land über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und über die Abgabe von Wasser vom wird nach Beschlussfassung durch den Amtsausschuss vom folgende Satzung erlassen: Artikel I 11 Absatz 3 erhält folgende Fassung: (3) Die Grundgebühr beträgt je Grundstück im Sinne des 1 Abs. 3 der Satzung des Amtes Preetz- Land über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserleitung und über die Abgabe von Wasser monatlich 7,00. Artikel II Diese Änderungssatzung tritt am in Kraft. Die Satzung wird hiermit ausgefertigt. Schellhorn, den (DS) gez. Dr. Langfeldt Amtsvorsteher Gemeinde Honigsee Satzung zur 6. Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Honigsee (Beitrags- und Gebührensatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom (GVOBl. Schl.-H S. 57), der 1, 2, 6 und 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung vom (GVOBl. Schl.-H S. 27), des Art. II des Gesetzes zur Regelung (Fortsetzung auf Seite 5)

5 17. Jahrgang Der Amtsschimmel Nr. 11/2013 vom 27. November 2013 Seite 5 (Fortsetzung von Seite 4) BGS Abwasser Honigsee abgabenrechtlicher Vorschriften und der 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes in der Fassung vom (GVOBl. Schl.- H. S. 545, ber. GVOBl. 1991, S. 257) und des 14 der Abwassersatzung vom wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom folgende Satzung erlassen: Artikel I 13 Abs. 2 erhält folgende Fassung: (2) Die Zusatzgebühr beträgt je Kubikmeter Abwasser 2,71. Artikel II Diese Änderungssatzung tritt am in Kraft. Die Satzung wird hiermit ausgefertigt. Honigsee, den (DS) gez. Hingst Bürgermeister Gemeinde Nettelsee Satzung zur 11. Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Nettelsee (Beitrags- und Gebührensatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom (GVOBl. Schl.-H S. 57), der 1, 2, 6 und 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung vom (GVOBl. Schl.-H S. 27), des Art. II des Gesetzes zur Regelung abgabenrechtlicher Vorschriften und der 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes in der Fassung vom (GVOBl. Schl.-H. S. 545, ber. GVOBl. 1991, S. 257) und des 14 der Abwassersatzung vom wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom folgende Satzung erlassen: Artikel I 13 Abs. 2 erhält folgende Fassung. Die Zusatzgebühr beträgt je Kubikmeter Abwasser 2,77. Artikel II Diese Änderungssatzung tritt am in Kraft. Die Satzung wird hiermit ausgefertigt. Nettelsee, (DS) gez. Jahnke, Bürgermeisterin Gemeinde Nettelsee 2. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Nettelsee für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund des 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindvertretung vom folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen: 1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden erhöht vermindert und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge gegenüber nunmehr bisher festgesetzt auf EUR EUR EUR EUR 1. im Verwaltungshaushalt die Einnahmen die Ausgaben im Vermögenshaushalt die Einnahmen die Ausgaben Nettelsee, den (DS) gez. Jahnke, Bürgermeisterin Gemäß 79 GO kann jeder Einsicht in die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan und die Anlagen bei der Amtsverwaltung Preetz-Land in Schellhorn, Am Berg 2, Zimmer 25, nehmen. Der Amtsvorsteher Im Auftrage: gez. Dose Gemeinde Schellhorn 2. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Schellhorn für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund des 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindvertretung vom folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen: 1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden erhöht vermindert und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge gegenüber nunmehr bisher festgesetzt auf EUR EUR EUR EUR 1. im Verwaltungshaushalt die Einnahmen die Ausgaben im Vermögenshaushalt die Einnahmen die Ausgaben Es werden neu festgesetzt: 1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von bisher EUR auf nunmehr EUR. Schellhorn, den (DS) gez. Johanssen, Bürgermeister Gemäß 79 GO kann jeder Einsicht in die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan und die Anlagen bei der Amtsverwaltung Preetz-Land in Schellhorn, Am Berg 2, Zimmer 25, nehmen. Der Amtsvorsteher Im Auftrage: gez. Dose

6 Seite 6 Der Amtsschimmel Nr. 11/2013 vom 27. November Jahrgang Gemeinde Honigsee Gemeinde Nettelsee Gemeinde Warnau Amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Honigsee für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund des 77 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird 1. im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf ,00 EUR in der Ausgabe auf ,00 EUR und 2. im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf ,00 EUR in der Ausgabe auf ,00 EUR festgesetzt. 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,00 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf ,00 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0,00 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 0,29 Stellen. 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 295 v.h. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 295 v.h. 2. Gewerbesteuer 360 v.h. 4 Die nach 10 GemHVO veranschlagte Deckungsreserve kann zur Finanzierung über- und außerplanmäßiger Ausgaben je Haushaltsstelle bis zu 800,00 EUR verwendet werden. Die nach 82 GO notwendige Genehmigung gilt als erteilt. Amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettelsee für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund des 77 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird 1. im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf ,00 EUR in der Ausgabe auf ,00 EUR und 2. im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf ,00 EUR in der Ausgabe auf ,00 EUR festgesetzt. 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,00 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf ,00 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0,00 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 0,00 Stellen. 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 295 v.h. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 295 v.h. 2. Gewerbesteuer 345 v.h. 4 Die nach 10 GemHVO veranschlagte Deckungsreserve kann zur Finanzierung über- und außerplanmäßiger Ausgaben je Haushaltsstelle bis zu 800,00 EUR verwendet werden. Die nach 82 GO notwendige Genehmigung gilt als erteilt. Amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Warnau für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund des 77 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird 1. im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf ,00 EUR in der Ausgabe auf ,00 EUR und 2. im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf ,00 EUR in der Ausgabe auf ,00 EUR festgesetzt. 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,00 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf ,00 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0,00 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 0,44 Stellen. 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 320 v.h. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 320 v.h. 2. Gewerbesteuer 335 v.h. 4 Die nach 10 GemHVO veranschlagte Deckungsreserve kann zur Finanzierung über- und außerplanmäßiger Ausgaben je Haushaltsstelle bis zu 500,00 EUR verwendet werden. Die nach 82 GO notwendige Genehmigung gilt als erteilt. Honigsee, den (DS) gez. Hingst, Bürgermeister Gemäß 79 GO kann jeder Einsicht in die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan und die Anlagen bei der Amtsverwaltung Preetz-Land in Schellhorn, Am Berg 2, Zimmer 25, nehmen. Der Amtsvorsteher Im Auftrage: gez. Dose Nettelsee, den (DS) gez. Jahnke, Bürgermeisterin Gemäß 79 GO kann jeder Einsicht in die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan und die Anlagen bei der Amtsverwaltung Preetz-Land in Schellhorn, Am Berg 2, Zimmer 25, nehmen. Der Amtsvorsteher Im Auftrage: gez. Dose Warnau, den (DS) gez. Oberem, Bürgermeister Gemäß 79 GO kann jeder Einsicht in die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan und die Anlagen bei der Amtsverwaltung Preetz-Land in Schellhorn, Am Berg 2, Zimmer 25, nehmen. Der Amtsvorsteher Im Auftrage: gez. Dose

7 17. Jahrgang Der Amtsschimmel Nr. 11/2013 vom 27. November 2013 Seite 7 Gemeinde Warnau 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Warnau für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund des 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindvertretung vom folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen: 1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden erhöht vermindert und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge gegenüber nunmehr bisher festgesetzt auf EUR EUR EUR EUR 1. im Verwaltungshaushalt die Einnahmen die Ausgaben im Vermögenshaushalt die Einnahmen die Ausgaben Warnau, den (DS) gez. Oberem, Bürgermeister Gemäß 79 GO kann jeder Einsicht in die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan und die Anlagen bei der Amtsverwaltung Preetz-Land in Schellhorn, Am Berg 2, Zimmer 25, nehmen. Der Amtsvorsteher Im Auftrage: gez. Dose Gemeinde Warnau Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Warnau über die Erhebung einer Hundesteuer Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom (GVOBl. Schl.-H S. 57), der 1, 2 und 3 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung vom (GVOBl. Schl.-H S. 27) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom folgende Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Warnau über die Erhebung einer Hundesteuer erlassen: Artikel I 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung: Die Steuer beträgt jährlich: Für den 1. Hund 30,00 EUR, für den 2. Hund 50,00 EUR und für jeden weiteren Hund 100,00 EUR. Artikel II Diese Änderungssatzung tritt zum in Kraft. Die Satzung wir hiermit ausgefertigt. Warnau, den (DS) gez. Oberem, Bürgermeister Amt Preetz-Land Nicht-amtliche Bekanntmachung Folgende Sitzungen von Gemeindevertretungen im November / Dezember 2013 waren bei Redaktionsschluss des Amtsschimmels terminiert: Gemeindevertretung Großbarkau Dorfhaus Honigsee Gemeindevertretung Postfeld Dörphus Postfeld Gemeindevertretung Barmissen Dorfhaus Barmissen Gemeindevertretung Boksee Dorfhaus Boksee Gemeindevertretung Pohnsdorf Dorfgemeinschaftshaus Gemeindevertretung Klein Barkau Dorfhaus Klein Barkau Gemeindevertretung Lehmkuhlen Sportheim Flair-Hotel Neeth Lepahn Gemeindevertretung Löptin Feuerwehrgerätehaus Änderungen vorbehalten! Im Auftrage: Fetting T / Gemeinde Warnau Satzung zur 11. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Warnau zur Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und über die Abgabe von Wasser (Beitrags- und Gebührensatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom (GVOBl. Schl.-H S. 57), der 1, 2, 6 und 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung vom (GVOBl. Schl.-H S. 27), des Art. II des Gesetzes zur Regelung abgabenrechtlicher Vorschriften und des 19 der Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und über die Abgabe von Wasser vom wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom folgende Satzung erlassen: Artikel I 11 Absatz 2 erhält folgende Fassung: Die Zusatzgebühr beträgt je Kubikmeter Wasser 0,95. Artikel II Diese Änderungssatzung tritt am in Kraft. Die Satzung wird hiermit ausgefertigt. Warnau, den (DS) gez.oberem Bürgermeister Gemeinde Warnau Hinweis auf Druckfehler Im Amtsschimmel Nr. 10/2013 auf Seite 4 hat sich beim auszugsweisen Abdruck der Anlage zu 3 der Gebührensatzung zur Satzung zur 3. Änderung der Gebührensatzung für das Dorfgemeinschaftshaus der Gemeinde Warnau unter Ziffer 8 (Absagen) bei der Tarifstelle 8.2 ein Druckfehler eingeschlichen. Richtig lautet diese Tarifstelle: bis 8 Tage vor der vereinbarten Nutzung 50,00 %* *der jeweiligen Gebührenhöhe nach den Tarifstellen 1-7 der Satzung Die vollständige und korrekte Gebührentabelle ist zusammen mit der aktuellen Gebührensatzung auf der Internetseite des Amtes und dort unter Ortsrecht bzw. Gemeinde Warnau einsehbar. Im Auftrage: gez. Dümmel

8 Seite 8 Der Amtsschimmel Nr. 11/2013 vom 27. November Jahrgang Gemeinde Nettelsee Gemeinde Schellhorn Innenbereichssatzung der Gemeinde Nettelsee für den Bereich Therapiestall Nettelsee, Am Wiesengrund 10 hier: Öffentliche Auslegung des Entwurfes nach 3 Abs. 2 Baugesetzbuch Der von der Gemeindevertretung Nettelsee in der Sitzung vom gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der Klarstellungs und Ergänzungssatzung nach 34 Abs. 4 Nrn. 1 und 3 BauGB (Innenbereichssatzung) der Gemeinde Nettelsee für den Bereich Therapiestall Nettelsee, Am Wiesengrund 10 (siehe Skizze) und die Begründung liegen vom bis in der Amtsverwaltung Preetz-Land in Schellhorn, Am Berg 2, Zimmer 21, während der Besuchszeiten öffentlich aus. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen. Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist. Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach 47 VwGO unzulässig. Schellhorn, den Amt Preetz-Land Der Amtsvorsteher Im Auftrage: gez. Jann Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Schellhorn über die Erhebung einer Hundesteuer Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom (GVOBl. Schl.-H S. 57), der 1, 2 und 3 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung vom (GVOBl. Schl.-H S. 27) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom folgende Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Schellhorn über die Erhebung einer Hundesteuer erlassen: Artikel I 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung: Die Steuer beträgt jährlich: Für den 1. Hund sowie jeden weiteren Hund 24,00 EUR. Artikel II Diese Änderungssatzung tritt zum in Kraft. Die Satzung wir hiermit ausgefertigt. Schellhorn, den (DS) gez. Johanssen Bürgermeister Amt Preetz-Land Gemeinde Großbarkau Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden Kirchbarkau, Klein Barkau, Honigsee und Großbarkau für das Gebiet der Gemeinde Großbarkau a) hier: Aufstellungsbeschluss b) hier: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) a) Der Amtsausschuss des Amtes Preetz-Land hat mit Beschluss vom entschieden, für zwei Teilbereiche auf dem Gebiet der Gemeinde Großbarkau (siehe Skizze) eine 12. Änderung aufzustellen. Dieser Beschluss wird hiermit nach 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) bekanntgemacht. b) Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung nach 3 Abs. 1 BauGB soll durch Auslegung der Planunterlagen für die Dauer eines Monats bei der Amtsverwaltung Preetz-Land erfolgen. Es wird hiermit bekanntgemacht, dass für die 12. Änderung des Flächennutzungsplans ab sofort die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung in der Amtsverwaltung Preetz-Land, Am Berg 2, Schellhorn, Zimmer 21, während der Öffnungszeiten für die Dauer eines Monats gegeben ist. Stellungnahmen zu der Planung können während der Dauer der Auslegung sowie darüber hinaus noch bis spätestens 15. Januar 2014 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Amtsverwaltung Preetz-Land (Anschrift s.o.) eingereicht werden. Schellhorn, den A m t P r e e t z - L a n d Der Amtsvorsteher Ende der amtlichen Bekanntmachungen

9 17. Jahrgang Der Amtsschimmel Nr. 11/2013 vom 27. November 2013 Seite 9 Mitteilungen der Verwaltung / Gemeinden II Amt Preetz-Land Team für Projektbetreuung Ermäßigung/Übernahme von Elternbeiträgen für den Besuch einer Kindertagesstätte (Sozialstaffelermäßigung) Wird Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflege betreut? Dann werden Sie zu einem Elternbeitrag herangezogen, der unter gewissen Voraussetzungen ermäßigt bzw. komplett übernommen werden kann. Nach den Richtlinien des Kreises Plön zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege erhalten Familien mit geringem Einkommen und Familien mit mehreren Kindern auf Antrag eine Ermäßigung. Es wird zwischen einer einkommensabhängigen und einer einkommensunabhängigen Ermäßigung unterschieden. Einkommensabhängige Ermäßigung: Einkommensschwachen Familien im Sinne des SGB XII kann abhängig von den tatsächlichen Einkommensverhältnissen eine Ermäßigung zwischen 10 % und 100 % Prozent auf den Elternbeitrag gewährt werden. Neu: Seit dem wird der Elternbeitrag für eine Tagespflegeperson oder für den Besuch einer Kindertageseinrichtung zu 100 % übernommen, sofern Sie Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Empfänger von Geldleistungen nach dem SGB II oder Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind. Bitte beachten Sie, dass die einkommensabhängigen Ermäßigungen auf eine wöchentliche Betreuungszeit von 20 Stunden begrenzt sind. Besteht ein höherer individueller Betreuungsbedarf, ist dieser im Einzelfall zu begründen und durch entsprechende Berufstätigkeitsnachweise zu belegen. Einkommensunabhängige Ermäßigung: Familien, die nicht als einkommensschwach im Sinne des SGB XII gelten, können eine einkommensunabhängige Geschwisterermäßigung beantragen, sofern bereits eines ihrer Kinder eine Einrichtung oder Kindertagespflegestelle im Kreisgebiet besucht. Die pauschale Ermäßigung des Elternbeitrages beträgt, je nach Anzahl der Kinder, 30 %, 60 % oder 100 %. Die Ermäßigung/Übernahme des Elternbeitrages muss schriftlich, bei der für Ihren Wohnort zuständigen Kommunalverwaltung, beantragt werden. Sie wird in der Regel ab dem ersten Tag des Monats gewährt, in dem der Antrag in der Verwaltung eingegangen ist. Die entsprechenden Antragsformulare erhalten Sie in der Amtsverwaltung oder auch per Download im Internet unter Startseite Kinderbetreuung (Formulare) Antrag Sozialstaffel bzw. Antrag Geschwisterermäßigung. Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen im Amt Preetz-Land Frau Finck aus dem Projektteam (Zimmer 31) zur Verfügung. Sie erreichen Sie während der Öffnungszeiten unter der Telefonnummer 04342/ oder unter finck@amtpreetzland.de. Tagespflegepersonen im Gebiet des Amtes Preetz-Land - Stand Gemeinde Name Telefonnummer Bothkamp Rita Honrath 04302/ Kirchbarkau Ramona Bolduan 04302/ Kirchbarkau Birthe Hentschel 04302/ Schellhorn Mona Eickmann 04342/ Schellhorn Daniela Pichottki 04342/ Wahlstorf Annett Buhr 04526/ Nachfragen/Kontakt im Amt: Frau Finck, Telefon 04342/ Gemeinde Rastorf Bäume für die Bürger! Pflanzaktion in Rastorf am Samstag, 14. Dezember 2014, ab Uhr Die Gemeinde Rastorf hat beschlossen, auf der ehemaligen Weide an der Ecke Langensall / Kluth im Ortsteil Rosenfeld einen Bürgerwald zu errichten. Die ersten Schritte dazu sind bereits gegangen. Es gab vor geraumer Zeit einen Ortstermin mit Frau Mäurer von der Unteren Naturschutzbehörde beim Kreis Plön, die dieser Aufforstungsaktion mit Freuden zustimmte. Ökopunkte bekommt Rastorf für diese umweltfreundliche Aktion zudem. Bei den ersten Aufräumarbeiten vor Ort halfen drei Generationen der Szupryczynski-Familie: Vielen Dank an dieser Stelle schon einmal an Holger, Danny und Gordon! Eine Beratung fand statt mit Christian Schnoor von der Forstbetriebsgemeinschaft, mit dem die Initiatoren Rainer Dibbern und Hans-Heinrich Dittmann einen Pflanzplan für das ein Hektar große Gelände gefertigt haben. Und dieser Plan soll nun in die Tat umgesetzt werden. Dazu rufen wir die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Rastorf auf, am Samstag, 14. Dezember zum Langensall zu kommen und dort ab Uhr mitzuhelfen, die ersten 250 Bäume zu pflanzen. Bitte Spaten, Gummistiefel und Gießkanne mitbringen! Anschließend werden wir bei einem Teller Suppe gemeinsam unser Werk bewundern. Wer sich nicht nur tatkräftig an dieser Aktion beteiligen möchte, kann dies natürlich auch finanziell: Spenden sind herzlich willkommen, sodass man vielleicht schon am 15. Dezember die nächsten Pflanzen bestellen könnte. Private Pflanzaktionen möglich! Prinzipiell darf in Zukunft jeder Rastorfer und jede Rastorferin dort z.b. aus dem Anlass eines privaten Jubiläums- Bäume pflanzen und somit seine eigene Pflanzaktion durchführen. Aber bitte vorher Kontakt zu unserer Projektbetreuerin Wiebke Hardtke aufnehmen, die direkt am Kluth wohnt. Telefon: Die Gemeindevertretung freut sich auf einen lebendigen Samstag Vormittag voller gemeinsamer Tatkraft und mit einem großartigem Ergebnis, das in den nächsten Jahren zu voller Blüte kommen wird. Infos gibt es vorweg bei Rainer Dibbern ( ) oder bei Bürgermeister Thomas Haß ( ).

10 Seite 10 Der Amtsschimmel Nr. 11/2013 vom 27. November Jahrgang FF Klein Barkau 10. Klein Barkauer Weihnachtsmarkt Samstag, ab 11:00 Uhr am und im Dorfgemeinschaftshaus Auf dem Marktplatz im und um unser Dorfgemeinschaftshaus bieten wir Ihnen: Tannenbaumverkauf (frische Nordmanntannen aus der Region) Hand-, Holz- und Bastelarbeiten Schmuck Honig, und vieles mehr. Für Ihr leibliches Wohl servieren wir: hausgemachtes Rübenmus Grillwurst mit Brot Glühwein nach eigener Rezeptur Kaffee und selbstgebackenen Kuchen Für die kleinen Gäste unter uns haben wir: Waffeln und Kinderpunsch Stockbrot am gemütlichen Lagerfeuer Ponyreiten Wir freuen uns auf einen schönen Tag in weihnachtlicher Vorfreude Ihre Freiwillige Feuerwehr Klein Barkau Hauke Schmidt FF Honigsee Laternenlauf in Honigsee Am trafen wir uns zum Laternenlaufen, leider regnete es dieses Jahr. Aus diesem Grund konnte unser musikalisches Quartett (Nicolin und Tjark mit ihren Akkordeons, Martin mit seinem Saxophon und Oskar mit seiner Posaune) leider nur am Anfang und am Ende der Veranstaltung vollständig für uns spielen. Unterwegs begleiteten uns dann aber die Bläser und natürlich die Jugendwehr mit ihren Fackeln. Trotz allem waren wir gutgelaunt und stärkten uns nach dem musikalischen Teil alle am HotDog- und Punschbufett und es wurde ein netter geselliger Abend. Sonja Hoppe Festausschuß FF Honigsee Kindergarten Boksee Alle Jahre wieder... Auch dieses Jahr lädt der Kindergarten Boksee wieder zu seinem alljährlichen Adventsbasar ein. Feiern wollen wir am Samstag, den 30. November in unserem Dorfgemeinschaftshaus. Den Auftakt machen um 15:00 Uhr die Kindergarten Kinder und führen ihr Weihnachtsmärchen "Der kleine Tannenbaum" vor. Bei Kaffee und selbstgemachten Kuchen können Knusperhäuser gebastelt werden und Schönes aus der Region wird zum Kauf angeboten. Wir freuen uns mit Euch auf einen netten Adventsnachmittag. - Der Festausschuss Britta Meyer, Kindergarten Boksee Gemeinde Klein Barkau Klein Barkauer Weihnachtsfeier am 7. Dezember um Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Liebe Klein Barkauerinnen und Klein Barkauer! Auch in diesem Jahr wollen wir wieder gemeinsam einen adventlichen, gemütlichen Nachmittag verbringen. Klönen, Kaffee trinken, Kuchen essen, die ersten Weihnachtslieder singen und uns auf den Weihnachtsmann freuen. Die Kinder können sich in der Weihnachtsbäckerei betätigen und somit für zusätzliche Leckereien sorgen. Anmeldung erforderlich! Uwe Hallmann, Bürgermeister Gemeinde Schellhorn Senioren-Weihnachtsfeier in Schellhorn Die Gemeinde Schellhorn lädt Ihre Seniorinnen und Senioren zur Weihnachtsfeier am Dienstag, den um 15:00 Uhr ins Gildehus im Klinkredder ein. Wir freuen uns auf einen schönen, besinnlichen Nachmittag mit Ihnen! Meike Bastian & Andrea Johanssen Gemeinde Barmissen Ruheforst 70 mm x 2 Einladung zum Adventskaffee der Gemeinde Barmissen Wir möchte Sie/Euch herzlich einladen am Samstag, den 08. Dezember 2013 um Uhr ins Dorfhaus. Für alle Senioren ab 60 Jahren. Wir freuen uns auf weihnachtliche Stunden mit Kaffee, Kuchen und Adventsgebäck. Die Gemeindevertretung Barmissen Rebecca Wulf

11 17. Jahrgang Der Amtsschimmel Nr. 11/2013 vom 27. November 2013 Seite 11 Hof Breiteneiche Gemeinde Wahlstorf Plattdeutsches Krippenspiel am 3. Advent auf Hof Breiteneiche [Titelgeschichte - Fortsetzung] Den stimmungsvollen Rahmen für das Krippenspiel bildet wie immer die Hofscheune der Familie von Donner und das schon zum 16. Mal. Wer beim Plattdeutschen Krippenspiel in Wielen dabei sein möchte, hat am 3. Adventssonntag dreimal Gelegenheit um 12.00, und um Uhr. Die Aufführungen sind eingebettet in einen Adventsmarkt der besonderen Art, auf dem die Schauspieler und Mitwirkenden in ihren Kostümen selbstgemachte Produkte sowie Handwerks- und Bastelarbeiten anbieten: von kulinarischen Leckereien wie Fliederbeersaft, Gebäck und Marmeladen, über Fotografien, Sattlerarbeiten und Kerzen bis zu Handarbeiten aller Art. Eine gute Gelegenheit also, um auf der Suche nach individuellen Geschenken zum Fest fündig zu werden. Natürlich lockt in der Hofscheune auch diesmal ein reichhaltiges Buffet mit selbstgemachten Torten, Waffeln und Kuchen, dazu Kaffee, Tee, Kakao und Punsch sowie Fliederbeersuppe und Grillspezialitäten. Und Weihnachtsbäume sind ebenfalls im Angebot. Ein Großteil der Erlöse wird auch in diesem Jahr für einen guten Zweck gespendet. Der Adventsmarkt beim Plattdeutschen Krippenspiel öffnet am 15. Dezember um Uhr. Der Eintritt ist wie immer frei. Und weil auf Hof Breiteneiche nur begrenzte Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen, ist auch diesmal wieder ein kostenloser Shuttle-Service ab Dorfmitte Wielen organisiert. Thorsten Kleine Gemeinde Rastorf R a s t o r f e r K i d s So, nun geht es ans Keksebacken. Ich habe einige TV Shows angesehen, aber keine hat so tolle Keksbäckerinnen wie die Gemeinde Rastorf. Es begrüßen Euch - am Freitag den 13. Dezember - um 16:30 Uhr - im Sportheim Rastorfer Passau - unser Keksbackduo: Silke und Silke aus Rastorfer Passau. Seit Tagen studieren sie Backbücher, surfen im Internet und befragen Anwohner nach alten Hausrezepten, um an die tollsten Plätzchenrezepte zu kommen. Bitte bringt eine Schürze und eine leere Keksdose mit. Ich sehe schon das Krümelmonster (Volker) um das Sportheim schleichen, damit er ein paar leckere Kekse ergattert. Ihr solltet ca. zwischen 6 und 14 Jahren alt sein und Spaß am Kneten und Zubereiten von Teig haben. Anmelden bis zum bei mir. Volker Kontakt: Volker Dudda Tel M Mail:vdudda@web.de Gemeinde Lehmkuhlen Veranstaltungen in Lehmkuhlen im Dezember :00 Uhr Gemeinde Lehmkuhlen: Adventsfeier im Schloss Bredeneek :00 Uhr Jugendfeuerwehr Lehmkuhlen: Knusperhausbasteln (s. S. 17) :00 Uhr Kirchengemeinde Lebrade: Gottesdienst anschließend Seniorenadventsfeier in der Schule Lebrade :00 Uhr Kirchengemeinde Lebrade: Licht für uns in der Kirche Lebrade :00 Uhr SV Rethwisch: Seniorenadventsfeier :30 Uhr TSV Lepahn: Schlipsparade im Sportheim Jens Podbielski, Projektbetreuer Bestattungsinstitut Riecken Ihr Bestatter im Amt Bokhorst-Wankendorf sowie auf allen anderen Friedhöfen und im Ruheforst Bothkamp Ansprechpartner: Helmut Riecken Bestattung Riecken Erdbestattungen 80 Feuerbestattungen mm x 2 Seebestattungen Überführungen Erledigungen aller Formalitäten seit 1925 Tel. ( ) oder ( ) Mobil (01 71) KG Lebrade Gottesdienste in Lebrade und Lepahn Sonntag Uhr Lepahn 1. Advent Pastor Miller Sonntag Uhr Lebrade 2. Advent mit Weihnachtsspiel und Adventsfeier mit Jugendtreff Sonntag Uhr Lebrade 3. Advent Pastor Miller Sonntag Uhr Lebrade 4. Advent Musikalische Andacht mit Chor/Pastor Miller Dienstag Uhr Lebrade Heilig Abend mit Weihnachtsspiel und mit Jugendtreff Dienstag Uhr Lebrade Heilig Abend Mittwoch Uhr Lebrade 1. Christtag Gottesdienst mit Musikensemble Donnerstag Uhr Lepahn 2. Christtag Dienstag Uhr Lebrade Altjahresabend mit Abendmahl Mittwoch Uhr Lebrade Neujahrsandacht Gottesdienste im Januar 2014: Sonntag 5.1. / / Uhr Gottesdienste in Lebrade Sonntag Uhr Gottesdienst in Lepahn Alle Gottesdienste mit: Pastor Miller

12 Seite 12 Der Amtsschimmel Nr. 11/2013 vom 27. November Jahrgang Bürgerverein Barkauer Land e.v. Arbeitskreis Senioren Eine gut besuchte Erntedankfeier am 12. Oktober 2013 Der AK Senioren war stolz über die gut besuchte Erntedankfeier im herbstlich geschmückten Jacob-Selmer-Haus in Kirchbarkau Eine Pracht war das leckere Tortenbuffet, Kuchen und Brote von den Senioren selber gebacken, es war ein Schmaus für Augen und Gaumen. Gudrun Bicker sprach Worte zum Erntedank. Wir alle haben geerntet, sei es auf den Feldern, in den Gärten oder ein nettes Wort. Wenn man bedenkt, wie viel Unruhe auf der Welt ist. All die Flüchtlinge, die bei uns ankommen und nichts haben. Wir können geben. Dankbar können wir sein, hochwertige Lebensmittel decken uns täglich den Tisch. Herr Pastor Meyer-Zurwelle war bei uns zu Gast, er würdigte die Veranstaltung. Herr Dr. Nenheim und Frau hielten einen Dia-Vortrag über eine Erlebnisreise vor Deutschlands Ostseeküste aus heutiger Sicht. Einfach paradiesisch von Fehmarn, Poel bis nach Wollin. Aber auch Bilder aus der Vergangenheit, leere Strände und graue Gebäude. Es ist gut, dass die Vergangenheit nicht vergessen wird. Herzlichen Dank an alle fleißigen Helfer, die dazu beigetragen haben, dass wir so einen schönen Nachmittag im Jacob-Selmer-Haus hatten. Rechtsanwälte RA Heinecke & Notare 100 mm x 2 Zur Herbstfahrt hatte der Arbeitskreis am geladen und 49 Personen konnten den Tag genießen. Während der Busfahrt wurden wir von der bunten Herbstfärbung am Wegesrand begleitet. Unser Ziel war die Land- Wir haben uns in überörtlicher Sozietät verbunden: Kanzlei Heinecke Notar Rechtsanwalt - Erbrecht *) - Forderungseinziehungen - Verkehrsrecht **) - Haus- und Grundstücksrecht *) - Zwangsvollstreckungen - Mietrecht **) - Vertragsrecht *) - Beratung von kleinen und - Wohnungseigentumsrecht **) mittelständischen Unternehmen Büros in Bordesholm, Büdelsdorf, Kiel, Flintbek Fachanwälte für Arbeitsrecht, Familienrecht, Sozialrecht, Erbrecht, Bau- und Architektenrecht Bernhard Heinecke *) Kanzlei Flintbek Ulrich Finkeißen **) Notar & Rechtsanwalt Heitmannskamp 1 Rechtsanwalt Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Flintbek Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im DAV Mietrecht u. Immobilien im DAV Tel / 1021 Fax / info@ra-flintbek.de brauerei der Familie Lämmer in Rickling. Hier wurden wir herzlich begrüßt. Der Senior, Herr Lämmer, erklärte uns seinen Werdegang als Braumeister. Der Junior, Herr Lämmer, führte uns durch die Brauerei. Seit 20 Jahren wird hier Bier gebraut. Es gibt 15 verschiedene Biersorten, sogar Honigbier. Der Gär- und Lagerkeller wurde uns gezeigt. Die Reinigung der Flaschen und die Abfüllung, ca. 250 Stück (Flaschen) per Stunde, ja hier ist sehr viel Handarbeit. Geliefert wird in die Region. Jetzt ging es in die Räumlichkeiten, hier war ein rustikales Buffet aufgebaut, was hervorragend, reichlich und lecker war. Dazu natürlich ein Bier. Gegen Uhr ging es weiter nach Neumünster ins Outlet-Center. Hier konnte jeder für sich bummeln, staunen, kaufen oder Kaffee trinken. Es ist bewundernswert, wie ein neuer Stadtteil aufgebaut ist. Gegen Uhr waren wir wieder in Kirchbarkau. Gefahren hat uns das Reiseunternehmen Mietrach aus Bad Segeberg. Der Fahrer, Herr Wolfgang Barsch, hat uns sicher und zuvorkommend gefahren. * * * Die ersten Termine für das Jahr 2014 stehen fest*: Osterfrühstück im Dörphus in Postfeld am 12. April 2014, mit Programm. Frühjahrsfahrt nach Hemmingstedt am 15. Mai 2014 Sommerfahrt (3 Tage) in den Spreewald und nach Cottbus Grillen im August 2014 Spätsommerfahrt mit dem Dampfer von Kiel nach Laboe und zu den Strohfiguren in der Probstei Erntedankfeier am 18. Oktober 2014 in Kirchbarkau, Jacob-Selmer-Haus. Herr Ernst Schuster vom Obsthof Schwentinental hält einen Vortrag über Äpfel und Birnen mit Verkostung November 2014: Vortrag über Schlafstörungen * Änderungen vorbehalten! Der Arbeitskreis Senioren im Bürgerverein Barkauer Land wünscht Ihnen, liebe Senioren mit Ihren Familien, eine besinnliche Adventszeit, frohe Weihnachten und ein gesundes neues Jahr. Herzliche Grüße Ihre Gudrun Bicker

13 17. Jahrgang Der Amtsschimmel Nr. 11/2013 vom 27. November 2013 Seite 13 AktivKreis Schellhorn Liebe Schellhorner, in zwei Tagen ist es soweit: Im Rahmen des diesjährigen Adventsmarktes werden wir offiziell unseren neuen Dorfplatz einweihen! Am 29. November um 15 Uhr treffen wir uns auf dem Dorfplatz, um den von der Familie Schwormstede gespendeten Weihnachtsbaum aufzustellen und zu schmücken. Kommen Sie und lassen Sie uns gemeinsam auf den gelungenen Platz und eine schöne Vorweihnachtszeit mit einem Becher Punsch anstoßen! Die Einnahmen aus dem Punschverkauf erhält die Grundschule für ihr Projekt Klasse Am 30. November von Uhr findet der zweite Teil des Adventsmarktes statt und zwar im Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr Schellhorn. Hier erwartet Sie in den oberen Räumen ein Basar. Kaffee und Kuchen, Punsch und Gegrilltes finden Sie in der Wagenhalle und für die Kinder haben wir natürlich auch etwas dabei. Außerdem verlosen wir in diesem Jahr einen Weihnachtsbaum. Der Erlös geht ebenfalls an die Grundschule. Wichtig! Haben sich alle Schellhorner Kinder im Alter von 4 10 Jahren, die sich von Kalli Kalender überraschen lassen wollen, bei Frau Rothenbücher angemeldet? Nein? Dann aber hurtig! Telefon: Unser nächstes Treffen ist am 2. Dezember um 19 Uhr im Landhaus Schellhorn. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen allen im Namen des AktivKreises eine besinnliche Adventszeit. Ihre Mona Andersen 4. Schellhorner Adventsmarkt Freitag, 29. November Uhr auf dem Dorfplatz und Samstag, 30. November bis Uhr bei der Freiwilligen Feuerwehr Schellhorn Veranstalter ist die Gemeinde Schellhorn, ausgeführt wird der Adventsmarkt durch den AktivKreis. Kyffhäuserbund e.v. Kyffhäuserkameradschaft Kühren Kriegsgräberfürsorge-Pokalschießen der Kührener Vereine Wie in jedem Jahr haben wir Kyffhäuser, die Feuerwehren Kühren und Kührsdorf sowie den Sportverein SG Kühren zum Pokalschießen zu Gunsten der Kriegsgräber Pflege eingeladen. Und die Teilnahme war überwältigend: Zwölf Mannschaften traten zum Wettkampf um den Wanderpokal und für den guten Zweck an, nach 432 Schuss stand das Ergebnis fest. Die Favoriten FF Kührsdorf mit Clemens Timmermann, Gabi Oechsler und Waltraut Bittner nahmen den Pott wieder mit nach Hause, und in der Besetzung mit Claus Timmermann, Jürgen Tomaschewski und Jürgen Schimmelpfennig sicherten sie sich auch den zweiten Platz, gefolgt von: 3. SG Kühren I D. Wenselowsky, D. Stagweth, S. Böttcher 4. FF Kührsdorf I A. Mix, S. Oechsler, St. Timmermann 5. FF Kühren III T. Frank, K. Frank, N. Staack 6. SG Kühren II J. Rimmele, M. Voß, P. Neugebauer 6. FF Kühren IV D. Rath, St. Rath, K. Rath 7. SG Kühren Vorstand O. Szupryuski, A. Beuck, M. Ziehmer 8. FF Kühren I A. Gradert, K. Burghardt, B. Selmer 9. FF Kühren II F. Hoffmann, K. Rath, M. Dalke 10. FF Kührsdorf V H. Buhmann, P. Weber, R. Gudßent 11. FF Kührsdorf III K. Mix, B. Bittner, M. Mix Bester Schütze des Tages wurde Danny Wenselowsky von der SG Kühren. Wir die Kyffhäuserkameradschaft Kühren gratulieren den Gewinnern und Platzierten und freuen uns auf ein Wiedersehen. Karl-Heinz Langbehn, 1. Vorsitzender Alles rund um den Advent Nobilis, Nordmann, Kiefer Adventskränze (frisch gebunden) Weihnachtssterne Bund ab 2,00 E ab 16,00 E 3 Stück 9,00 E Tannenbaumverkauf ab täglich, auch Gärtnerei sonntags, von Biernd 9.00 bis Uhr 120 mm x 2 Am 14. und 15. Dezember (3. Advent) erwartet Sie unsere beliebte Tombola - jedes Los gewinnt. Familie Biernd wünscht allen Kunden ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Gärtnerei Biernd Bormsdorf 22, Postfeld, Tel

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