Vorvertragliche Informationen Sparen & Anlegen

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1 Vorvertragliche Informationen Sparen & Anlegen Stand: 02/2016 Diese Information gilt bis auf Weiteres und steht nur in deutscher Sprache zur Verfügung. Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, bevor Sie im Fernabsatz (per Internet, Telefon, , Telefax oder Briefverkehr) oder außerhalb von Geschäftsräumen mit uns Verträge abschließen, möchten wir Ihnen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen einige allgemeine Informationen zur Bank, zur angebotenen Dienstleistung und zum Vertragsschluss geben: Allgemeine Informationen Informationen zu Sparen & Anlegen 1. Informationen zum PSD SparDirekt 2. Informationen zum PSD WachstumsSparen 3. Informationen zum PSD SparPlan 4. Informationen zum PSD BonusZins 5. Informationen zum PSD Gewinnsparen 6. Informationen zum PSD KapitalBrief mit Nachrangabrede 7. Informationen zum PSD SparBrief 8. Informationen zum PSD TerminGeld Informationen zu den Besonderheiten des Vertrages Allgemeine Informationen Name und Anschrift der Bank: Bankanschrift: PSD Bank Karlsruhe-Neustadt eg, Postfach 51 20, Karlsruhe, Telefon: 0721 / , Telefax: 0721 / , info@psd-kn.de, Internet: Gesetzlich Vertretungsberechtigte der Bank: Vorstand: Bernhard Slavetinsky (Vorsitzender), Volker Staege (stellv. Vorsitzender), Volker Deck Hauptgeschäftstätigkeit der Bank: Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Bankgeschäften aller Art und von damit zusammenhängenden Geschäften. Zuständige Aufsichtsbehörde: Die für die Zulassung von Kreditinstituten zuständige Aufsichtsbehörde ist die Europäische Zentralbank, Sonnemannstr. 22, Frankfurt am Main; die für den Schutz der kollektiven Verbraucherinteressen zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, Bonn bzw. Marie-Curie-Str , Frankfurt a.m. Eintragung (der Hauptniederlassung) im Genossenschaftsregister: Registergericht Mannheim, GnR Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE Vertragssprache: Maßgebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis und die Kommunikation mit dem Kunden während der Laufzeit des Vertrages ist Deutsch. Rechtsordnung/Gerichtsstand: Für den Vertragsschluss und die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der Bank gilt deutsches Recht (Nr. 6 Abs. 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Bank). Es gibt keine vertragliche Gerichtsstandklausel. Außergerichtliche Streitschlichtung: Bei Beschwerden wenden Sie sich bitte an Ihre PSD Bank Karlsruhe-Neustadt eg, Qualitätsmanagement, Postfach 51 20, Karlsruhe. Darüber hinaus besteht für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank die Möglichkeit, den Ombudsmann der genossenschaftlichen Bankengruppe anzurufen. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken BVR, Schellingstraße 4, Berlin zu richten. Hinweis zum Sicherungssystem: Die Bank ist der BVR Institutssicherung GmbH und der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.v. angeschlossen (Näheres vgl. Nr. 20 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Banken) der Bank). Leistungsvorbehalt: Grundsätzlich besteht kein Leistungsvorbehalt, es sei denn, dieser ist ausdrücklich vereinbart. Allgemeine Preise und Entgelte: Die aktuellen Preise für die allgemeinen Dienstleistungen der Bank ergeben sich aus dem jeweils gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank. Sie können es in den Geschäftsräumen der Bank oder auf den Internetseiten der Bank ( einsehen. Auf Wunsch wird die Bank Ihnen dies zusenden. Die Änderung von Zinsen und Entgelten während der Laufzeit der Produktverträge erfolgt nach Maßgabe von Nr. 12 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Banken). Hinweis auf vom Kunden zu zahlende Steuern und Kosten: Die Zinserträge unterliegen der Einkommensteuer. Bei Fragen sollte sich der Kunde an die für ihn zuständige Steuerbehörde oder seinen steuerlichen Berater wenden. Dies gilt insbesondere, wenn er im Ausland steuerpflichtig ist. Eigene Kosten (z.b. für Ferngespräche, Porti) hat der Kunde selbst zu tragen. Informationen zu Sparen & Anlegen 1. Informationen zum PSD SparDirekt Bei dem Produkt handelt es sich um eine Spareinlage mit dreimonatiger Kündigungsfrist und einer betragsabhängigen Staffelverzinsung. Einzahlungen sind jederzeit und in beliebiger Höhe möglich. Die Verzinsung und Guthabensstaffelung ist variabel und wird den veränderten Marktverhältnissen angepasst. Verfügungen sind im Rahmen der Sonderbedingungen für den Sparverkehr möglich. Gemäß Nr. 3 und Nr. 5 der Sonderbedingungen für den Sparverkehr werden die Zinsen am Jahresende gutgeschrieben. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Die Laufzeit des Vertrages ist unbegrenzt. Aufgrund der Kündigungsfrist besteht nach Einzahlung des Guthabens eine Mindestlaufzeit von drei Monaten.

2 2. Informationen zum PSD WachstumsSparen Bei dem Produkt handelt es sich um eine Spareinlage mit dreimonatiger Kündigungsfrist, bei der eine laufzeitabhängige Staffelverzinsung fest bei Vertragsabschluss vereinbart wird. Der Anlagebetrag wird zu Vertragsbeginn vereinbart und eingezahlt. Zuzahlungen während der Laufzeit sind nicht möglich. Eine Verfügung ist frühestens 12 Monate nach der Eröffnung möglich. Teilverfügungen haben keine Auswirkungen auf die Sonderzinsvereinbarung, solange das vertraglich vereinbarte Mindestguthaben von 500 Euro nicht unterschritten wird. Gemäß Nr. 3 und Nr. 5 der Sonderbedingungen für den Sparverkehr werden die Zinsen am Jahresende gutgeschrieben. Das PSD WachstumsSparen unterliegt einer Kündigungssperrfrist von 9 Monaten im Rahmen der Sonderbedingungen für das PSD WachstumsSparen. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 3 Jahre. Für Sonderaktionen kann die Laufzeit geändert werden. 3. Informationen zum PSD SparPlan Bei dem Produkt handelt es sich um eine Spareinlage mit dreimonatiger Kündigungsfrist. Der Grundzins ist variabel und zusätzlich wird eine Prämie auf die jährlich eingezahlten Sparraten, in Abhängigkeit der Laufzeit, ausgeschüttet. Die monatliche Sparrate wird zu Vertragsbeginn vereinbart und kann jederzeit bis auf die monatliche Mindestrate von 25, Euro reduziert werden. Einmalzahlungen sind nur zu Beginn der ersten Rate im 1. Ansparjahr möglich. Die Verzinsung wird entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen den veränderten Marktverhältnissen angepasst. Es können nur die Zinssätze, nicht jedoch die Prämien seitens der Bank geändert werden. Verfügungen sind nicht möglich. Gemäß Nr. 3 der Sonderbedingungen für den PSD SparPlan werden die Zinsen und Prämien am Jahresende gutgeschrieben. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Die Höchstlaufzeit des Vertrages ist auf 25 Jahre begrenzt. Aufgrund der Kündigungsfrist besteht nach Einzahlung des Guthabens eine Mindestlaufzeit von drei Monaten. 4. Informationen zum PSD BonusZins PSD BonusZins ist eine Spareinlage mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten und einer Bonuszinsvereinbarung für fest vereinbarte Laufzeiten. Der Zinssatz der Einlage setzt sich aus einem Basiszins und einem Bonuszins zusammen, sofern eine Bonuszinsvereinbarung zwischen Kontoinhaber und der PSD Bank vereinbart wurde. Der Basiszins entspricht dem gültigen Zinssatz der Staffel 1 für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist (PSD SparDirekt) und wird jeweils zum eines Jahres dem PSD BonusZins-Konto gutgeschrieben. Der Bonuszins wird, sofern keine Verfügung gem. Punkt Nr. 4 der Sonderbedingungen für den PSD BonusZins erfolgt, am Ende der Bonuszinsvereinbarung dem PSD BonusZins-Konto gutgeschrieben. Die Bonusverzinsung beginnt am Tag der Bonuszinsbestätigung und endet mit Ablauf der Bonuszinsvereinbarung. Für den vereinbarten Zeitraum und die Einlagesumme mit Bonuszinsvereinbarung bleibt die Höhe des Basiszinses und des Bonuszinses unverändert. Verfügungen sind jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist von drei Monaten möglich. Bei einer Verfügung während der Laufzeit einer Bonuszinsvereinbarung erlischt die Bonuszinsvereinbarung. Die Einlage wird dann für die gesamte Laufzeit seit Beginn der Bonuszinsvereinbarung bis zum Zeitpunkt der Verfügung mit dem zum Starttermin der Bonuszinsvereinbarung gültigen Zinssatz der Staffel 1 für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist (PSD SparDirekt) verzinst. Das verbleibende Restguthaben wird ab dem Zeitpunkt der Verfügung mit dem dann gültigen Zinssatz der Staffel 1 für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist (PSD SparDirekt) verzinst. Ab dem Zeitpunkt der Verfügung gelten die Sonderbedingungen für den Sparverkehr (z.b. Vorschusszinsregelung). Um mit Ablauf der Bonuszinsvereinbarung über die Spareinlage verfügen zu können ist die Kündigungsfrist von drei Monaten einzuhalten. Die Laufzeit des Vertrages ist unbegrenzt. Bei Einhaltung der Kündigungsfrist beträgt die Mindestlaufzeit drei Monate. 5. Informationen zum PSD Gewinnsparen Das PSD Gewinnsparen ist eine Kombination aus Sparen, Gewinnen und Helfen. Der Mindesteinsatz für ein Dauerlos beträgt 5,00 Euro pro Monat (= 1 Dauerlos) und teilt sich auf den Losbetrag von 1,00 Euro und den Sparbeitrag von 4,00 Euro je Dauerlos auf. Gegen Entrichtung seines Einsatzes erhält der Gewinnsparer eine entsprechende Anzahl von Losnummern, mit denen er an der jeweiligen Monatsauslosung teilnimmt. Die gesparten Beiträge werden im laufenden Jahr nicht verzinst und am Ende des Jahres automatisch dem vom Gewinnsparer angegebenen Konto gutgeschrieben. Der Einziehungsauftrag für das Dauerlos kann fünf Arbeitstage zum Monatsende für den Folgemonat gekündigt werden. Die monatliche Auslosung wird vom Gewinnsparverein e. V. durchgeführt. Weitere Informationen zum Gewinnsparen können im Internet unter eingesehen werden. Zahlungen und Erfüllung des Vertrages: Die Geldgewinne werden spätestens zum 18. Arbeitstag des jeweiligen Auslosungsmonats gutgeschrieben. Die gesparten Beträge des laufenden Jahres werden dem Gewinnsparer zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres gutgeschrieben.

3 Das PSD Gewinnsparen kann vom Gewinnsparer jederzeit gekündigt werden. Der Einziehungsauftrag für das Dauerlos kann fünf Arbeitstage zum Monatsende für den Folgemonat gekündigt werden. Eine Mindestlaufzeit wird nicht vereinbart. Die Laufzeit des Vertrages ist unbegrenzt. Leistungsvorbehalt: Nach Eingang des monatlichen Lospreises nimmt das Dauerlos an der Auslosung des Folgemonats teil. 6. Informationen zum PSD KapitalBrief mit Nachrangabrede Bei dem Produkt handelt es sich um einen Kapitalbrief mit Nachrangabrede, bei dem ein fester Zinssatz für die vereinbarte Laufzeit gewährt wird. Der Anlagebetrag wird zu Vertragsbeginn vereinbart und eingezahlt. Verfügungen und Zuzahlungen sind während des laufenden Anlagezeitraumes ausgeschlossen. Das gezeichnete Kapital kann im Fall der Liquidation oder des Konkurses der Bank erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückerstattet werden. Die Aufrechnung des Rückerstattungsanspruches gegen Forderungen der Bank ist ausgeschlossen. Die dem Kapitalbrief mit Nachrangabrede zugrunde liegende Forderung kann an Dritte weder abgetreten noch verpfändet werden. Für die Verbindlichkeiten aus diesem PSD KapitalBrief mit Nachrangabrede werden vertragliche Sicherheiten weder durch die Bank noch durch Dritte gestellt. Nachträglich kann die Laufzeit nicht verkürzt und der Nachrang nicht beschränkt werden. Der Anleger erhält ab dem Erwerbszeitpunkt für die Dauer der Laufzeit den vereinbarten Zinssatz. Die Zinsen werden jährlich nachträglich zum 31. Dezember eines jeden Jahres bzw. bei Fälligkeit dem PSD SparDirekt oder dem PSD GiroDirekt gutgeschrieben. Der Vertrag ist nicht kündbar, sondern endet mit der vereinbarten Laufzeit. Eine vorzeitige Rückzahlung des Kapitals ist nicht möglich. Das Guthaben wird bei Fälligkeit dem PSD SparDirekt oder dem PSD GiroDirekt gutgeschrieben, sofern keine andere Weisung erteilt wird. Eine vorzeitige Rückzahlung (gleich aus welchem Grunde sie erfolgt ist), ist der Bank ohne Rücksicht auf entgegenstehende Vereinbarung zurückzugewähren. 7. Informationen zum PSD SparBrief Bei dem Produkt handelt es sich um ein Termineinlagenkonto, bei dem ein fester Zinssatz für die vereinbarte Laufzeit gewährt wird. Der Anlagebetrag wird zu Vertragsbeginn vereinbart und eingezahlt. Verfügungen und Zuzahlungen sind während des laufenden Anlagezeitraumes ausgeschlossen. Am Ende der Laufzeit wird der Nennwert zurückgezahlt. Der SparBrief kann an Dritte weder abgetreten noch verpfändet werden. Beim abgezinsten Sparbrief (Sparbrief Typ A) errechnet sich der Kaufpreis aus der Differenz zwischen dem Nennwert und den gesamten Zinserträgen während der Laufzeit. Die Zinsgutschrift erfolgt am Laufzeitende in voller Höhe. Beim Sparbrief mit Zinsauszahlung (Sparbrief Typ B) werden die fest vereinbarten Zinsen jährlich zum sowie am Ende der Laufzeit auf ein vom Kunden angegebenes Konto umgebucht. Beim Sparbrief mit Zinskapitalisierung (Sparbrief Typ C) werden die fest vereinbarten Zinsen jährlich zum sowie am Ende der Laufzeit dem Sparbriefkonto gutgeschrieben. Der Vertrag ist nicht kündbar, sondern endet mit der vereinbarten Laufzeit. 2 Jahre; für Sonderaktionen kann die Laufzeit geändert werden. 8. Informationen zum PSD TerminGeld Bei dem Produkt handelt es sich um ein Termineinlagenkonto, bei dem ein fester Zinssatz für die vereinbarte Laufzeit gewährt wird. Der Anlagebetrag wird zu Vertragsbeginn vereinbart und eingezahlt. Verfügungen und Zuzahlungen sind während des laufenden Anlagezeitraumes ausgeschlossen. Das TerminGeld kann an Dritte weder abgetreten noch verpfändet werden. Die Zinsgutschrift erfolgt am Ende des Anlagezeitraumes. Der Vertrag ist nicht kündbar, sondern endet mit der vereinbarten Laufzeit. Bei Anlagezeiträumen bis zu einem Jahr wird die Anlage zu dem dann geltenden Zinssatz um den gleichen Anlagezeitraum verlängert, sofern vorher keine andere Weisung des Kunden erteilt wurde. Für Sonderaktionen können abweichende Kündigungsregelungen getroffen werden. Die Mindestlaufzeit des Vertrages beträgt 30 Tage.

4 Informationen zu den Besonderheiten des Vertrages Information zum Zustandekommen des Vertrages Der Kunde gibt gegenüber der Bank ein ihn bindendes Angebot über einen von der Bank angebotenen Kommunikationsweg (z. B. über Telefon, Internet) ab, das die Bank annimmt. Ist für den Vertragsschluss die Schriftform vorgesehen, gibt der Kunde ein ihn bindendes Angebot ab, indem ein von ihm unterzeichnetes Exemplar der Bank zugeht und diese das Angebot annimmt. Durch die im Nachgang vorgenommene Übersendung der Vertragsunterlagen wird der abgeschlossene Vertrag lediglich bestätigt. Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246b 2 Absatz 1 in Verbindung mit 1 Absatz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Telefax, ) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an: PSD Bank Karlsruhe-Neustadt eg Postfach 51 20, Karlsruhe Telefon: 0721 / Telefax: 0721 / info@psd-kn.de Internet: Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Ende der Widerrufsbelehrung

5 Teilnahmeregeln für das Gewinnsparen beim Gewinnsparverein e.v. Stand: 01/ Vertragsgegenstand, Lotteriegenehmigung Der Gewinnsparer nimmt an der Lotterie des Gewinnsparvereins teil und schließt gleichzeitig einen Sparvertrag mit der Bank ab. Veranstalter der Lotterie ist der Gewinnsparverein e.v., Rudolfplatz 14, Köln (Vereinsregister des Amtsgerichts Köln, VR 6712, vertreten durch den Vorstand, Gerd Kraus und Frank Neuenhausen). Zuständig für die Lotteriegenehmigungen ist das Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz, Postfach 3320 in Mainz. 2. Teilnahmeberechtigung, Kündigung, Widerruf Jede natürliche oder juristische Person ist berechtigt, sich nach Maßgabe dieser Teilnahmeregeln am Gewinnsparen zu beteiligen (Teilnehmer oder Gewinnsparer). Die Teilnahme von Minderjährigen ist unzulässig. An den monatlichen Ziehungen nimmt der Gewinnsparer mit den für diese Auslosung erworbenen, bar oder durch Belastung des Kontos des Gewinnsparers bezahlten Losen teil. Die Teilnahme am Gewinnsparen kann vor Bezahlung des Loses jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gekündigt werden. Eine vertragliche Mindestlaufzeit besteht nicht. Hinsichtlich des Lotterievertrags steht dem Gewinnsparer ein Widerrufsrecht gem. 312 g BGB nicht zu. Der Gewinnsparer kann seine Vertragserklärung zum Sparvertrag innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform, z. B. Brief, Fax, , widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit dem Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist schriftlich an die Bank zu richten. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen aus dem Sparvertrag zurück zu gewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.b. Zinsen) herauszugeben. Dies kann dazu führen, dass der Gewinnsparer die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Mit dem Widerruf des Sparvertrags erlischt gleichzeitig die Teilnahmeberechtigung an der Lotterie. Das Widerrufsrecht des Gewinnsparers erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag vollständig erfüllt ist und der Gewinnsparer dem ausdrücklich zugestimmt hat. 3. Kosten, Lotterieanteil, Sparanteil Beim Gewinnsparen handelt es sich um einen Kombi-Vertrag, der sich aus einem Sparvertrag (Vertragspartner ist die Bank) und einem Lotterievertrag (Vertragspartner ist der Gewinnsparverein) zusammensetzt. Von dem monatlichen Preis von 5 Euro je Gewinnsparlos (= Gewinnsparbeitrag) entfallen je Los auf den monatlichen Sparbeitrag 4 Euro und auf den monatlichen Lotteriebeitrag 1 Euro (= Losbeitrag). Der monatliche Sparbeitrag wird nach Entscheidung durch die Bank zunächst einem Sammelkonto bei der Bank, bei der die Einzahlung erfolgt, zugeführt und dem Gewinnsparer spätestens nach Ablauf des Gewinnsparjahres (= Kalenderjahr) auf dem vom Gewinnsparer bei Abschluss des Kombi-Vertrags angegebenen Konto gutgeschrieben bzw. zur Verfügung gestellt; für die Zeit der Zuführung der Sparbeiträge auf einem Sammelkonto erhält der Gewinnsparer keine Zinsen. Zusätzliche Kommunikationskosten entstehen nicht. 4. Losnummer, Vertragsabschluss Der Gewinnsparer erhält je erworbenes Los eine Losnummer, mit der er an der jeweiligen Monatsauslosung teilnimmt. Die Losnummer befindet sich auf dem Los (Barlos) bzw. wird dem Gewinnsparer durch gesonderte Mitteilung bekannt gegeben (Dauerlos). Der Gewinnsparverein behält sich eine Änderung der Losnummern für die Teilnahme an zukünftigen Auslosungen vor; dem Gewinnsparer wird eine Änderung seiner Losnummer bekannt gegeben. Der Gewinnsparer gibt gegenüber der Bank ein ihn bindendes Angebot auf Abschluss eines Vertrags ab, indem er das ausgefüllte und unterzeichnete Formular an die Bank übermittelt und dieses ihr zugeht. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Bank dem Gewinnsparer nach der gegebenenfalls erforderlichen Legitimationsprüfung die Annahme des Vertrags erklärt. Die Bank nimmt die Gewinnsparbeiträge entgegen und führt die Losbeiträge an den Gewinnsparverein ab. Die Bank wird hinsichtlich des Abschlusses des Lotterievertrages als Vertreter des Gewinnsparvereins tätig. 5. Ziehung der Lotterie Beim Barverkauf erhält der Gewinnsparer mit jedem Los einen Sparabschnitt über 4 Euro, der ausschließlich in eine hierfür bestimmte Sparkarte einzukleben ist. Nach Ablauf des Sparjahres erteilt die Bank eine Gutschrift über den Gegenwert der vorgelegten Sparabschnitte. Bei Erwerb eines Dauerloses werden die Sparbeiträge entsprechend den Vereinbarungen zwischen dem Gewinnsparer und der Bank gesammelt und spätestens nach Ablauf des Sparjahres in der vereinbarten Anlage (Sparkonto, Sparvertrag mit besonderer Verzinsung, Effektensparvertrag, Versicherungssparen, Bausparen) gutgeschrieben. 6. Ziehungstermin Die Ziehung findet in der Regel bis zum 15. eines jeden Kalendermonats statt. 7. Verteilung des Lotteriebeitrages Der Auslosungsfonds wird aus den Lotteriebeiträgen gebildet und nach Abzug des Reinertrags (25 %), der Lotteriesteuern (16 2/3 %) und der Kosten (3 %) als Gewinne ausgeschüttet. Spitzenbeträge werden innerhalb des Kalenderjahres berücksichtigt. 8. Gewinnplan Die Zahl der Gewinne richtet sich nach der Zahl der an der Verlosung teilnehmenden Lose. Unter allen teilnehmenden Losen werden Hauptgewinne von einmal Euro, zwei Sachgewinne im Gesamtwert von mindestens Euro und höchstens Euro sowie zweimal Euro (Extra-Geld-Auszahlplan) ausgelost. Auf je Lose entfällt ein Hauptgewinn von Euro. Auf je Lose entfällt ein Hauptgewinn von 500 Euro. Die Gewinne je 10 Euro werden durch die Ziehung von mindestens drei vierstelligen Endzahlen und die Gewinne von je 4 Euro durch die Ziehung einer einstelligen Endzahl ermittelt. Zusätzlich findet jährlich mindestens eine Zusatzverlosung statt, für die ein gesondertes Entgelt nicht zu entrichten ist. Eine Barabgeltung von Sachgewinnen ist ausgeschlossen. Die Gewinnwahrscheinlichkeit je Los auf einen unserer Hauptgewinne liegt bei 1:5000 oder besser. Das Verlustrisiko je Los beträgt maximal 20 % des monatlichen Lospreises; das ist der Spielanteil von 1 Euro. Die Auszahlung der Gewinne erfolgt in Vertretung des Gewinnsparvereins durch die Bank. Die Gewinnzahlen werden innerhalb einer Woche nach der Ziehung durch Auslage in der Bank und durch Veröffentlichung im Internet ( de) bekannt gegeben. 9. Auszahlung der Gewinne Gewinne stehen ausschließlich dem Gewinnsparer zu. Geldgewinne werden von der Bank ausgezahlt oder gutgeschrieben. Im Falle der Barlose wird der Nachweis eines Gewinns durch Vorlage des gewinnberechtigten Loses durch den Gewinnsparer erbracht. Sachgewinne stellt der Gewinnsparverein über die Bank für den Gewinnsparer zur Abholung bereit. 10. Verfall von Gewinnen Gewinne, die innerhalb eines halben Jahres nach der Auslosung nicht abgeholt sind, verfallen zugunsten des Auslosungsfonds und werden mit der nächsten Auslosung ausgeschüttet. 11. Abtretung, Verpfändung Eine Abtretung oder Verpfändung der Forderungen des Gewinnsparers ist bis zum Zeitpunkt der Kontogutschrift bzw. Auszahlung (Geldgewinne) bzw. des Eigentumsübergangs (Sachgewinne) ausgeschlossen. 12. Verlust von Sparkarten, Sparabschnitten oder Losen Alle Nachteile aus dem Verlust von Sparkarten, Sparabschnitten oder Losen trägt der Gewinnsparer. 13. Information, Beschwerdeverfahren, Aufsichtsbehörden Informationen über Spielsucht, Prävention und Behandlung sind bei dem Gewinnsparverein (siehe auch: > Spielsucht sowie incl. der Kontaktdaten und Checklisten) sowie u. a. bei dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Glinkastraße 24, Berlin und bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Ostmerheimer Straße 220, Köln erhältlich. Beschwerden zum Lotterievertrag können gerichtet werden an den Gewinnsparverein oder an die für die Lotteriegenehmigung zuständigen Stellen (s. Pkt. 1). Bei Beschwerden gegenüber der Bank wenden Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn, oder an den Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken BVR, Kundenbeschwerdestelle, Postfach , Berlin (Tel oder -1632). Die Bank ist der BVR Institutssicherung GmbH und der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.v. angeschlossen. 14. Änderung der Teilnahmeregeln Änderungen bedürfen der vorherigen Zustimmung der zuständigen Lotterieaufsichtsbehörden (s. Pkt. 1). Sie werden für den Gewinnsparer verbindlich, sobald die Änderungen der Teilnahmeregeln vom Vorstand, dem Beirat und den zuständigen Lotterieaufsichtsbehörden genehmigt sind. Soweit der Gewinnsparer mit der Änderung nicht einverstanden ist, steht ihm ein außerordentliches Kündigungsrecht des Gewinnsparvertrages zu, dass innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderung der Teilnahmeregeln gegenüber der jeweils losverwaltenden Bank schriftlich auszuüben ist. Den jeweils aktuellen Stand der Teilnahmeregeln kann der Gewinnsparer auf der Internetseite des Gewinnsparvereins (unter: > Wir über uns > Teilnahmeregeln) und bei allen teilnehmenden Banken einsehen. 15. Haftung, anwendbares Recht, sonstiges Der Gewinnsparverein haftet für sich und seine Erfüllungsgehilfen bei Durchführung der Verlosung, auch bei positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet der Gewinnsparverein nicht, es sei denn, es wurde eine wesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) verletzt. Die Art der Haftung wird auf Entschädigung in Geld beschränkt, und zwar in Höhe des eingezahlten Auslosungskapitals. Eine Wiederholung der Verlosung ist ausgeschlossen. Vertragsunterlagen und Informationen stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung. Fur den Gewinnsparvertrag gilt deutsches Recht. Eine Gerichtsstandsvereinbarung besteht nicht. Telefonisch erreichen Sie uns unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer Gültig für Auslosungen ab dem 01. Januar 2016

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