Beiträge im Jahr 2013

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1 München, im März 2013 Wichtige Information 2013 Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder, zu Beginn ein Hinweis auf sehr wichtige Änderungen: Eine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung soll grundsätzlich nur noch so lange Gültigkeit haben wie das zugrundeliegende Beschäftigungsverhältnis oder Tätigkeitsfeld besteht. Angestellte Mitglieder müssen einen Wechsel ggf. innerhalb von drei Monaten melden. Für unsere aktiven Mitglieder liegt ein Merkblatt zum Thema bei. Aktuelles Der Zugang zu unserem Online-Portal wird erheblich vereinfacht. Näheres entnehmen Sie bitte den Ausführungen auf der letzten Seite dieses Schreibens. Außerdem informieren wir Sie wieder über alle für das Jahr 2013 maßgeblichen Daten und Entwicklungen. Beiträge im Jahr 2013 Der Pflichthöchstbeitrag beläuft sich für das Jahr 2013 auf 2.191,50 monatlich bzw. auf ,00 jährlich. Der allgemeine Jahreshöchstbeitrag der Bayerischen Ärzteversorgung beträgt monatlich 2.740,50. Dies bedeutet, dass für das Jahr 2013 die Summe von Pflichtbeitrag und freiwilligen Mehrzahlungen den Betrag von ,00 nicht überschreiten darf. Für Mitglieder, die älter als 55 Jahre sind, können sich aufgrund der Vorschriften über die persönliche Beitragsgrenze Besonderheiten ergeben. Hiervon betroffene Mitglieder werden informiert. Der Pflichtbeitrag von selbständig tätigen Mitgliedern beträgt 14 % des reinen Berufseinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung Bund (2013: ,00 ) und 8 % der darüber hinausgehenden Einkommensteile. Für das Jahr der ersten Niederlassung in eigener Praxis und die darauf folgenden zwei Kalenderjahre gilt auch für Einkommensteile bis zur Beitragsbemessungsgrenze ein Beitragssatz von 8 %. Angestellte Mitglieder, die von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind, haben zur Bayerischen Ärzteversorgung als Pflichtbeitrag grundsätzlich den gleichen Beitrag zu leis ten, den sie ohne die Befreiung an die gesetzliche Rentenversicherung zahlen müssten. Dies sind im Jahr ,9 % des Bruttoarbeitsentgelts bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.800,00 monatlich. Pflichthöchstbeitrag Allgemeiner Jahreshöchstbeitrag Persönliche Beitragsgrenze Selbständige Angestellte

2 angestellte (Fortsetzung) Bei einem Bruttoarbeitsentgelt von 5.800,00 und mehr beträgt der höchste Pflichtbeitrag monatlich 1.096,20. Die Mitglieder haben gegenüber ihrem Arbeitgeber einen Anspruch auf Zahlung eines Zuschusses in Höhe der Hälfte dieses Beitrags ( 172a SGB VI). Beitragswerte Ost Soweit für den Bereich der neuen Bundesländer die sog. Beitragswerte Ost maßgeblich sind, informieren wir die betroffenen Mitglieder individuell. Beitragsbemessungsgrenzen 2013 Ost: 4.900,00 /monat (58.800,00 /Jahr) West: 5.800,00 /monat (69.600,00 /Jahr) Freiwillige mehrzahlungen Zur erhöhung der Versorgungsanwartschaften können über die Pflichtbeiträge hinaus freiwillige Mehrzahlungen entrichtet werden. Pflichtbeiträge und freiwillige Mehrzahlungen zusammengerechnet dürfen in einem Kalenderjahr nicht den allgemeinen Jahreshöchstbeitrag überschreiten. Nach Vollendung des 55. Lebensjahres fließen freiwillige Mehrzahlungen oberhalb der persönlichen Beitragsgrenze anteilig in die Verrentung ein. Wir bitten Sie, bei der Überweisung neben der Mitglieds nummer den Verwendungszweck und das Jahr anzugeben, für welches Ihre freiwillige Mehrzahlung bestimmt ist ( Freiwillige Mehrzahlung für das Jahr... ). Da Bankinstitute den angegebenen Verwendungszweck nicht immer vollständig weiterleiten, empfehlen wir, uns zusätzlich gesondert mitzuteilen, in welcher Höhe und für welches Jahr Sie eine freiwillige Mehrzahlung angewiesen haben. Berücksichtigung von Beiträgen bei der einkommensteuer Die Beiträge (Pflichtbeiträge und freiwillige Mehrzahlungen) zur Bayerischen Ärzteversorgung sind einkommensteuerrechtlich in zunehmendem Umfang als Sonderausgaben abzugsfähig. Im Jahr 2013 sind grundsätzlich 76 % der geleisteten Beiträge als Sonderausgaben abzugsfähig, maximal bei Ledigen bzw bei Zusammenveranlagten. Der Prozentsatz der abzugsfähigen Vorsorgebeiträge erhöht sich um jeweils zwei Prozentpunkte jährlich bis auf 100 % im Jahr 2025 (Förderhöchstgrenze derzeit bei Ledigen bzw bei Zusammenveranlagten). Wir empfehlen Ihnen zu prüfen, inwieweit die Ausschöpfung des sonderausgabenabzugs durch freiwillige Mehrzahlungen sinnvoll ist. 2

3 Unter die angegebenen gesetzlichen Obergrenzen für den Sonderausgabenabzug fallen neben den Beiträgen zu berufsständischen Versorgungswerken auch die Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen, zu den landwirtschaftlichen Alterskassen und zu speziellen Altersvorsorgeverträgen ( Rürup-Rente ). Bei Arbeitnehmern ist zu beachten, dass der Sonderausgabenabzug durch den steuerfreien Arbeitgeberanteil reduziert wird. Berücksichtigung von Beiträgen bei der Einkommensteuer (Fortsetzung) Ihr Steuerberater kann Sie entsprechend Ihrer individuellen Einkommenssituation beraten. Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Homepage ( unter Aktuelles / Alterseinkünftegesetz. Die Pflichtbeiträge werden jeweils zum Monatsende fällig. Beitragsnachforderungen, die sich infolge einer Neufestsetzung von Beiträgen ergeben, werden innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des jeweiligen Beitragsbescheides fällig. Fälligkeiten und Fristen Freiwillige Mehrzahlungen für ein Jahr müssen spätestens bis zum 31. Dezember des Folgejahres einem der Konten der Bayerischen Ärzteversorgung gutgeschrieben sein. Für die steuerliche Geltendmachung als Sonderausgaben ist allerdings der Eingang im betreffenden Veranlagungsjahr Voraussetzung. Bitte berücksichtigen Sie, dass für eine fristgemäße Überweisung der Tag maßgeblich ist, an dem die Einzahlung auf einem der Konten der Bayerischen Ärzteversorgung verbucht wird, nicht der Tag der Auftragserteilung oder der Kontobelastung. Beachten Sie, dass im Überweisungsverkehr der Bankinstitute zum Jahreswechsel infolge des verstärkten Arbeitsanfalls und der Feiertage erfahrungsgemäß häufig Verzögerungen auftreten. Überweisungen gegen Jahresende Berücksichtigen Sie bitte auch, dass Zahlungen, die Sie Ende Dezember anweisen, u. U. erst im Jahreskontoausweis für das folgende Jahr ausgewiesen werden können. 3

4 SATZUNGSÄnDERUNG - Überleitungsabkommen Satzungsänderung In der Anlage übersenden wir Ihnen die Satzung der Bayerischen Ärzte versorgung mit Stand vom 1. Januar Darin enthalten sind die vom Landesausschuss in seiner Sitzung am 20. Oktober 2012 beschlossenen und im Dezember 2012 in den Amtsblättern veröffentlichten Änderungen. Im Wesentlichen wurde 31 der Satzung an neue Überleitungsabkommen mit anderen ärztlichen, zahnärztlichen und tierärztlichen Versorgungswerken angepasst. Überleitungsabkommen regeln die Übertragung von Beiträgen bei Wechsel des Versorgungswerkes im Inland. Vor dem europarechtlichen Hintergrund ist eine solche Mitnahme nur unter engen Voraussetzungen möglich. Diese Voraussetzungen sind nun erweitert worden. Bitte beachten Sie: Einige zahnärztliche Versorgungswerke haben die neuen Abkommen derzeit noch nicht unterzeichnet. Zum Teil werden Anträge zurückgestellt. Sie werden im gegebenen Fall von den beteiligten Versorgungswerken informiert. Hier die wichtigsten Neuerungen im Überblick: Bisher Persönliche Voraussetzungen Neu Überleitungsabkommen Keine Überleitung, sofern das Mitglied in dem Zeitpunkt, in dem es die Mitgliedschaft im aufnehmenden Versorgungswerk erwirbt, das 45. Lebensjahr bereits vollendet hat. Beitragsrechtliche Voraussetzungen Keine Überleitung, sofern das Mitglied in dem Zeitpunkt, in dem es die Mitgliedschaft im aufnehmenden Versorgungswerk erwirbt, das 50. Lebensjahr bereits vollendet hat. 2 Abs. 1 des Abkommens Keine Überleitung, sofern das Mitglied im abgebenden Versorgungswerk für mehr als 60 Monate Beiträge entrichtet hat. Antragsvoraussetzungen Schriftlicher Antrag innerhalb von 6 Monaten seit Beginn der Mitgliedschaft beim neu zuständigen Versorgungswerk; kann beim bisherigen oder beim neuen Versorgungswerk gestellt werden. Keine Überleitung, sofern das Mitglied im abgebenden Versorgungswerk für mehr als 96 Monate Beiträge entrichtet hat. Unverändert 2 Abs. 1 des Abkommens 3 des Abkommens Daneben bestehen Abkommen in Bezug auf Einrichtungen der Europäischen Gemeinschaften und mit dem Europäischen Patentamt. Ein Überleitungsvertrag mit der schweizer Vorsorgestiftung VSAO konnte in der bestehenden Form nicht aufrecht erhalten werden, nachdem die europarechtliche Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit seit April 2012 auch für die Schweiz gilt. 4

5 geschäftsbericht 2011 Der Landesausschuss der Bayerischen Ärzteversorgung hat in seiner Sitzung am 20. Oktober 2012 den vorgelegten Jahresabschluss für das Jahr 2011 festgestellt. Hierüber wurde auch in der berufsständischen Presse informiert. geschäftsbericht Nachfolgend einige Kennzahlen aus diesem geschäftsbericht: Veränderung (aktive) Mitglieder ,7 % Versorgungsempfänger ,3 % Beitragsaufkommen (Soll) 1.015,8 Mio. 990,4 Mio. + 2,6 % Versorgungsaufwand 771,5 Mio. 735,2 Mio. + 4,9 % Versicherungstechnische Rückstellungen ,7 Mio ,0 Mio. + 4,8 % Die versicherungstechnischen Rückstellungen wurden in einer Höhe gebildet, die erforderlich ist, um die langfristige Erfüllbarkeit der Versorgungsleistungen sicherzustellen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die Anzahl der aktiven Mitglieder in den letzten drei Jahrzehnten fast verdreifacht hat und noch weiter zunehmen wird. Dies wird auch zu einer entsprechenden Zunahme des Bestandes an Versorgungsem pfängern führen. Den Geschäftsbericht erhalten Mitglieder und Versorgungsempfänger auf Anfrage. Eine elektronische Fassung steht im Online-Portal BÄV24 zur Verfügung. 5

6 Versorgungsanrechte Dynamisierung Punktbemessungsgröße Der Landesausschuss der Bayerischen Ärzteversorgung hat unter Berücksichtigung der versicherungsmathematischen Möglichkeiten eine Anpassung der nach dem 31. Dezember 1984 erworbenen Anwartschaften der aktiven Mitglieder und aller eingewiesenen Versorgungsleistungen um 1,0 % mit Wirkung ab 1. Januar 2013 beschlossen. Die Rentenbemessungsgrundlage für das Jahr 2013 wurde auf ,00 festgelegt (2012: ,00 ). Zur Berechnung der Rente werden die Beitragszahlungen der Mitglieder in so genannte Punktwerte umgewandelt. Die hierfür maßgebliche Punktbemessungsgröße, die seit 1. Januar 2006 entsprechend der Lohnzuwachsrate fortgeschrieben wird, beträgt für das Jahr ,00. verschiedenes Mitgliedsnummer Zur Vermeidung von Verzögerungen oder Verwechslungen bitten wir, im Schriftverkehr mit der Bayerischen Ärzteversorgung stets die vollständige Mitgliedsnummer zu verwenden und diese im Falle eines Arbeitsplatzwechsels auch Ihrem neuen Arbeitgeber mitzuteilen. Ferner bitten wir, bei Überweisungen im Feld Verwendungszweck die Mitgliedsnummer voranzustellen und den Verwendungszweck so kurz wie möglich zu beschreiben, da häufig längere Texte von den Bankinstituten nicht an uns weitergegeben werden. Beachten Sie bitte auch die Kennzeichnung von freiwilligen Mehrzahlungen (Seite 2). Lastschriftverfahren Übernahme der Beiträge durch Dritte Anerkennung von Kindererziehungszeiten Die Bayerische Ärzteversorgung bietet ihren Mitgliedern die Möglichkeit an, die Pflichtbeiträge im Lastschriftverfahren zu begleichen. Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne ein entsprechendes Formular zu. Dieses kann auch von unserer Homepage ( unter Für Mitglieder / Formulare heruntergeladen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen und auf Antrag können die Beiträge zur Bayerischen Ärzteversorgung von der Arbeitsagentur (Arbeitslosigkeit, Insolvenzgeld) oder der Pflegeversicherung (nicht erwerbsmäßige Pflege) übernommen werden. Über die Einzelheiten informieren wir Sie gerne. Die von der gesetzlichen Rentenversicherung befreiten Mitglieder der Bayerischen Ärzteversorgung haben Anspruch auf Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei der Deutschen Rentenversicherung Bund ( 56 Abs. 4 Nr. 3 SGB VI). 6

7 Entsprechende Anträge können nur bei den örtlichen Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung oder schriftlich bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, Berlin gestellt werden. Antragsformulare auf Feststellung von Kindererziehungszeiten mit weiteren Erläuterungen der Deutschen Rentenversicherung finden Sie in der Rubrik Aktuelles auf unserer Homepage ( Wenn Sie bereits Ruhegeld beziehen, beachten Sie bitte Folgendes: Anerkennung von Kindererziehungszeiten (Fortsetzung) Öffnungsklausel Haben Sie bis zum mindestens zehn Jahre Beiträge oberhalb des Höchstbetrags zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet, werden im Rahmen der sog. Öffnungsklausel auf Antrag bestimmte Rentenanteile lediglich mit dem Ertragsanteil besteuert. Wir haben denjenigen Versorgungsempfängern, bei denen diese Voraussetzungen vorlagen, entsprechende Bescheinigungen für die Finanzämter als Anlage zum Ruhegeldbescheid übersandt. Aufgrund zum Teil neu gefasster Grundsätze sind ab dem Veranlagungsjahr 2011 die Voraussetzungen (erneut) nachzuweisen. Haben Sie bis 2005 nur Beiträge zur Bayerischen Ärzteversorgung geleistet, gilt die vormalige Bescheinigung weiter. Wir stellen Ihnen auf Anfrage gern eine entsprechende Bestätigung aus. Haben Sie bis 2005 zusätzlich Beiträge zu anderen berufsständischen Versorgungswerken, zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu den landwirtschaftlichen Alterskassen geleistet, sollten Sie dort prüfen lassen, ob sich nach den neuen Grundsätzen etwas geändert hat. Wenn Sie uns die entsprechenden geänderten Nachweise vorlegen, stellen wir Ihnen - falls angezeigt - eine (neue) Bescheinigung aus. Sie wollen sich über Ihre Altersversorgung umfassend informieren? Rufen Sie uns an oder besuchen Sie uns in unseren Geschäftsräumen. Auch an Informationsständen auf berufsständischen Kongressen oder auf Sprechtagen können Sie sich individuell beraten lassen. Information und Beratung Mit einem Informationsstand sind wir dieses Jahr auf dem 26. Bayerischen Tierärztetag in Rosenheim ( ) vertreten. Sprechtage in Rheinland-Pfalz sind für den in Mainz und in Neustadt vorgesehen. Die Beratung erfolgt in den Räumlichkeiten der Bezirksärztekammer Rheinhessen (Mainz) sowie der Bezirksärztekammer Pfalz (Neustadt). Zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an die zuständige Bezirksärztekammer. 7

8 Online-Portal Die Anmeldung zum Online-Portal BÄV24 wird deutlich vereinfacht. Sie können sich in Kürze für ein Passwortverfahren registrieren. Die Gültigkeit der bereits ausgestellten Softwarezertifikate läuft im 1. Quartal 2013 automatisch ab. Zur Erstregistrierung wählen Sie bitte den Button Registrierung Passwort. Anschließend werden einige wenige persönliche Angaben von Ihnen benötigt. Nach dem Registrieren erhalten Sie per Post ein Einmalpasswort für die erstmalige Anmeldung im Online-Portal. Sie können sich nun mit Ihrer Mitgliedsnummer und dem Einmalpasswort über die Rubrik Ich bin bereits registriert anmelden. Aus Sicherheitsgründen werden Sie beim ersten Login aufgefordert, ein eigenes Passwort festzulegen. Zusätzlich müssen Sie noch eine Sicherheitsfrage und -antwort festlegen, die Sie benötigen, wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben. Über das Online-Portal erhalten Sie Informationen zur individuellen Altersversorgung (z.b. Höhe der noch möglichen freiwilligen Mehrzahlung, Beitragshistorie, Ruhegeld prognosen u.v.m.). Einen ersten Einblick in den Mitgliederbereich des Online-Portals erhalten Sie auf der Internetseite: Newsletter Auf unserer Homepage können Sie auch einen Newsletter bestellen, der Sie über Neuigkeiten zur berufs ständischen Alters versorgung informiert. Mit freundlichen Grüßen Ihre Bayerische Ärzteversorgung 8 Bayerische Ärzteversorgung, Postanschrift: München Hausanschrift: Denninger Straße 37 (Arabellapark), München, U-Bahn: U4 Richard-Strauss-Straße Telefon: (0 89) (Mitgliedschaft und Beiträge), (Versorgung) Telefax: (0 89) info@aerzteversorgung.eu Internet: Online-Portal: Bayerische Landesbank München, BLZ , Konto-Nr IBAN: DE , BIC: BYLADEMM Dt. Apotheker- und Ärztebank München, BLZ , Konto-Nr IBAN: DE , BIC: DAAEDEDD

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