Weiterbildendes Studium Mediation

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1 Fachbereich Rechtswissenschaft Akademie für Weiterbildung der Universität Bremen Weiterbildendes Studium Mediation 2016 / 2017

2 Inhalt Einführung EINFÜHRUNG Seite Einführung 3 Programmübersicht 6 Abschlüsse 8 Zulassungsvoraussetzungen 9 Erstes Studienjahr 10 Zweites Studienjahr 12 Praxis und Supervision 14 Dozentinnen und Dozenten 16 Studienleistungen 18 Organisatorische Hinweise 19 Beratung & Information 21 Teilnahmebedingungen 22 Antrag auf Zulassung 25 Mediation ist ein zukunftsorientiertes Verfahren. Ziel der Mediation ist die Lösung von Konflikten. Die Mediatorin und der Mediator unterstützen die Parteien, Wege aus dem Konflikt zu finden und eigenverantwortliche Lösungen zu entwickeln. Denn: Nur Vereinbarungen, die auf Einigungen beruhen und die Interessen aller Beteiligten berücksichtigen, haben Zukunft. Die Bedeutung der Mediation wird wachsen. Der Einsatz von Mediation ist in vielen Arbeitsfeldern Realität. Sie ist als Konfliktlösungsverfahren weit verbreitet und gesetzlich verankert. Auch auf europäischer Ebene gibt es eine Vielzahl von Initiativen, Mediation beispielsweise im Zivil- und Handelsrecht verstärkt anzuwenden. Mediation setzt Potenziale frei. Konflikte binden Ressourcen. Ungelöste Konflikte beeinträchtigen die Potenziale von Personen, Unternehmen, Organisationen und Institutionen. Kooperative Verfahren zur Konfliktlösung bieten einen Ausweg aus der Falle. Durch die Berücksichtigung aller Konfliktparteien und der Entwicklung eigenverantwortlicher Lösungen werden nicht nur Verstrickungen gelöst, sondern auch die sozialen Kompetenzen der Beteiligten nachhaltig gestärkt. Mediation eröffnet Perspektiven. In immer mehr Berufen wird nicht nur nach der fachlichen, sondern auch nach der sozialen Kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gefragt. Dazu gehört die Fähigkeit, konstruktiv mit Konflikten umzugehen. Eine Ausbildung als Mediator/in dokumentiert diese Schlüsselqualifikation. Sie stärkt das Profil und die Persönlichkeit und ermöglicht berufliche und persönliche Entwicklungen. 2 3

3 Einführung Einführung Die Mediationsausbildung an der Universität Bremen Mediationsausbildungen gibt es viele. Bei der Auswahl der richtigen Ausbildung spielen viele Faktoren eine Rolle: Umfang, Dauer, Veranstaltungszeiten... Was können Sie als Teilnehmerin oder Teilnehmer von der Mediationsausbildung an der Universität Bremen erwarten? y inhaltlich fundierte, umfassende Ausbildung (zeitweise im Team-Teaching) y praxisnahe Ausbildung (zusätzliche Hospitationen sind nach Absprache möglich) y intensive Betreuung und Begleitung der Teilnehmenden bei der Durchführung der Fallstudie y Arbeit in Kleingruppen y universitäres Umfeld y kompetente Dozentinnen und Dozenten aus Praxis und Wissenschaft y interprofessionelle Zusammensetzung der Ausbilderund Lerngruppe y praxisorientiertes Lernen und Arbeiten im engen Austausch mit den Mitstudierenden und den Lehrenden y Zeitstrukturen, die sich an den Bedürfnissen Berufstätiger orientieren y Wahlmöglichkeit zwischen ein- und zweijähriger Ausbildung y gute Erreichbarkeit der Universität Bremen im Zentrum Nordwestdeutschlands y Aufbau von Netzwerken während der Ausbildung y Abschluss mit Universitätszertifikat Die Ausbildung erfüllt die bisher bekannten Anforderungen an die Ausbildung für Mediator/innen nach dem Mediationsgesetz. Für wen ist die Mediationsausbildung an der Universität Bremen geeignet? Mediation ist das nicht nur etwas für Juristen? Dieses Vorurteil ist weit verbreitet. Fakt ist, dass viele Mediatorinnen und Mediatoren Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälte sind. Denn in bestimmten Bereichen des Rechtswesens etwa dem Familienrecht - ist die Mediation inzwischen die erste Wahl, wenn es darum geht, nachhaltige Lösungen für Konflikte zu finden. Das Verfahren selbst ist aber nicht auf juristische Fragestellungen beschränkt. Konflikte tauchen überall dort auf, wo Menschen miteinander leben und arbeiten. Konfliktlösungskompetenz ist in fast allen Berufszweigen notwendig. Häufig ist der angemessene Umgang mit Konflikten ein wichtiger Faktor im Berufsleben. So haben an den vorangegangenen Durchgängen der Ausbildung Führungskräfte, Mitarbeiter/innen und Selbstständige aus ganz unterschiedlichen Branchen teilgenommen: Bau & Ingenieurswesen 8 % Gesundheits- & Sozialwesen 16 % Rechtsberatung & Rechtsvertretung 17 % 27 % 32 % Handel, Industrie & Dienstleistung Bildung & Erziehung 4 5

4 Programmübersicht VERANSTALTER Programmübersicht Modulübersicht Erstes Studienjahr (Februar bis Dezember 2016) y Modul 1: Motivation und Begründungen für die Mediation (4 CP) y Modul 2: Verfahren und Methoden der Mediation I (4 CP) y Modul 3: Aufgaben, Rollen und Anforderungen des Mediators (4 CP) Das erste Studienjahr umfasst 156 Unterrichtsstunden, 36 Stunden selbstorganisierte Gruppenarbeit sowie Selbstlernzeit und Praxisanteil. Erstes Studienjahr: Februar - Dezember 2016 Grundlagen der Mediation: Module 1-3 Weiterbildungskurs Abschluss: Universitätszertifikat Grundlagen der Mediation Quereinstieg möglich! Zweites Studienjahr (Januar bis November 2017): y Modul 4: Verfahren und Methoden der Mediation II (6 CP) y Modul 5: Angeleitete Praxis und Supervision (6 CP) y Modul 6: Fallstudie (6 CP) Das zweite Studienjahr umfasst 96 Unterrichtsstunden, 3 Supervisionstage (= 24 Unterrichtsstunden), den Abschlusstag sowie Selbstlernzeit, Praxisanteil und die Anfertigung der schriftlichen Fallstudie. Zweites Studienjahr: Januar - November 2017 Praxis und Anwendungsgebiete der Mediation: Module 4-6 Weiterbildendes Studium Abschluss: Universitätszertifikat Mediation mit dem Titel Mediatorin / Mediator (Universität Bremen) 6 7

5 Abschlüsse Zulassungsvoraussetzungen Abschlüsse y Weiterbildungskurs Der Weiterbildungskurs umfasst das erste Studienjahr. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie das Universitätszertifikat Grundlagen der Mediation. Das Zertifikat weist insgesamt 12 CP (Credit Points nach European Credit Transfer System) aus. y Weiterbildendes Studium Das Weiterbildende Studium umfasst das erste und zweite Studienjahr. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie das Universitätszertifikat Mediation mit dem Titel Mediatorin / Mediator (Universität Bremen. Das Zertifikat weist insgesamt 30 CP (Credit Points nach European Credit Transfer System) aus. Die zweijährige Ausbildung erfüllt die bisher bekannten Anforderungen an die Ausbildung für Mediator/innen nach dem Mediationsgesetz. y Quereinstieg Bei entsprechender Vorqualifikation ist ein Quereinstieg in das zweite Studienjahr möglich. Mit dem erfolgreichem Abschluss erhalten Sie das Universitätszertifikat Mediation mit dem Titel Mediatorin / Mediator (Universität Bremen). Das Zertifikat weist insgesamt 18 CP (Credit Points nach European Credit Transfer System) aus. Credit Points (nach ECTS) Das European Credit Transfer System (ECTS) sichert, dass Studienleistungen aus der Erstausbildung und der Weiterbildung europaweit miteinander verglichen werden können. Dadurch können Sie die Leistungen, die Sie im Weiterbildungsprogramm Mediation erbringen, ggf. im Rahmen eines anderen Studiums oder einer anderen Weiterbildung anerkennen lassen können. Zulassungsvoraussetzungen Zur Mediationsausbildung können Bewerber und Bewerberinnen zugelassen werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen: y Abschluss eines (Fach-)Hochschulstudiums oder y Abschluss einer Berufsausbildung mit zusätzlicher anerkannter beruflicher Weiterbildung, die auf die Ausbildung folgte (z. B. Meister/in oder staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in) und y Nachweis einer mindestens zweijährigen Berufspraxis Studienorganisation y berufsbegleitend (an 10 Wochenenden pro Studienjahr) y Beginn: 12. Februar 2016 y Anmeldeschluss: 15. Dezember

6 Erstes Studienjahr EINFÜHRUNGSPHASE Erstes Studienjahr Im ersten Studienjahr werden die Studierenden in drei Modulen mit den Grundlagen vertraut gemacht, die sie befähigen, Mediation als Instrument zur konstruktiven Konfliktlösung zu nutzen. Hierzu gehört die ergebnis- und ressourcenorientierte Bearbeitung von Konflikten bis zur gemeinsamen Vereinbarung von konfliktlösenden Regelungen. Begleitend zu der theoretischen Vermittlung werden die Inhalte anhand praktischer Beispiele und Übungen vertieft. Dies geschieht sowohl unter professioneller Anleitung der Dozent/innen als auch selbstständig in Kleingruppen. Wichtigstes methodisches Mittel zur Sicherung des Praxistransfers ist im ersten Jahr das Rollenspiel. Neben den Präsenzterminen wird durch die Arbeit in selbstständig organisierten Gruppen von Studierenden der Lernerfolg unterstützt. Das erste Studienjahr endet mit einer Reflexion des eigenen Verständnisses als Mediator/in und der erworbenen kommunikativen Kompetenz. Inhalte: y Gesellschaftliche Notwendigkeit und Funktion y Gesetz und Recht in der Mediation y Modelle zur Entstehung und zum Ablauf von Konflikten y Kommunikation und Interaktion y Methoden der Gesprächsführung y Phasen des Mediationsprozesses Phase 1: Vorphase / Erstgespräch / Arbeitsbündnis Phase 2: Themensammlung / Bestandsaufnahme Phase 3: Interessenklärung / Konflikterhellung Phase 4: Verhandlung / Lösungssuche Phase 5: Vereinbarung / Vertrag Modul 1: Motivation und Begründungen für die Mediation (Umfang: 4 CP) y Febraur 2016: Einführungswochenende y März 2016: Gegenstandsbereiche von Mediation: Was ist ein Konflikt? y April 2016: Kommunikation und Interaktion / Phasen des Mediationsprozesses Modul 2: Verfahren und Methoden der Mediation I (Umfang: 4 CP) y Mai 2016: Arbeitsbündnis (Phase 1) y Juni 2016: Bestandsaufnahme (Phase 2) y August 2016: Erarbeitung der Konfliktfelder, Bedürfnisse und Interessen (Phase 3) Modul 3: Aufgaben, Rollen und Anforderungen des Mediators (Umfang: 4 CP) y September 2016: Umgang mit Emotionen und Verantwortung (Phase 3) y Oktober 2016: Lösungsoptionen (Phase 4) y November 2016: Lösung, Abschluss, Implementierung (Phase 5) y Dezember 2016: Verantwortung und Rolle der Mediatorin / des Mediators (Reflexion der eigenen Rolle als Mediator/in) 10 11

7 Zweites Studienjahr Zweites Studienjahr Im zweiten Studienjahr werden die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten in drei Modulen vertieft. Thematisiert werden die Besonderheiten und speziellen Einsatzmöglichkeiten von Mediation in verschiedenen Bereichen - zum Beispiel Familienmediation, betriebliche Mediation sowie Team- und Organisationsmediation. Die konkrete Schwerpunktsetzung erfolgt in Abstimmung mit den Studierenden. Zudem setzen sich die Studierenden mit ihrer eigenen Einstellung zu Konflikten und speziellen inhaltlichen Aspekten der Mediation auseinander. Im Mittelpunkt steht die Praxis der Mediation. Die Studierenden führen unter Begleitung ein eigenes Praxisprojekt durch. An drei Supervisionstagen wird die eigene Arbeit reflektiert. Im zweiten Studienjahr führen die Studierenden eine eigene Mediation durch und dokumentieren diese schriftlich. Inhalte: y Praxisfelder Trennungs- und Scheidungsmediation Familien- und Erbmediation Mediation in Unternehmen und Organisationen Interkulturelle Mediation Täter-Opfer-Ausgleich y Besondere Techniken und Anforderungen der Mediation in den einzelnen Praxisfeldern Co-Mediation Einzelgespräche Kurzmediation Interventionstechniken y Akquisition in der Mediation y Supervision und Kollegiale Beratung in der Mediation Modul 4: Verfahren und Methoden der Mediation II (Umfang: 6 CP) y Januar 2017: Einführungswochenende y Februar 2017: Methoden und Techniken der Mediation y März 2017: Praxisfelder der Mediation I Modul 5: Angeleitete Praxis und Supervision (Umfang: 6 CP) y 29. April 2017: Supervisionstag y Mai 2017: Praxisfelder der Mediation II y 17. Juni 2017: Supervisionstag y August 2017: Praxisfelder der Mediation III y 2. September 2017: Supervisionstag y Oktober 2017: Dokumentation der Fallstudie Modul 6: Fallstudie (Umfang: 6 CP) y Akquise, Planung, Durchführung und Dokumentation eines Mediationsfalles Abschluss y 18. November 2017: Abschlusstag mit Zertifikatsübergabe 12 13

8 Praxis und Supervision Praxis und Supervision Hospitation und Praxisfall Besonderes Kennzeichen des Weiterbildenden Studiums ist Praxis als Bestandteil der Ausbildung. Deshalb bieten wir den Studierenden im Verlauf des Studiums - in Abhängigkeit von vorhandenen Fällen und der Zustimmung der Klientel - die Möglichkeit zu einer Hospitation bei Mediationsfällen. In der Praxis können die erworbenen Kenntnisse in ihrer Anwendung erlebt sowie neues Wissen hinzu gewonnen werden. Unter der Anleitung der Betreuerin bzw. des Betreuers bearbeiten die Studierenden einen selbstständig akquirierten Praxisfall (falls notwendig, erhalten Sie Unterstützung bei der Akquisition). Weiterhin haben die Studierenden die Möglichkeit, eigene Erfahrungen der erlernten Techniken - etwa der Strukturierung und Gesprächsführung - zu machen und sich in der Rolle der Mediatorin bzw. des Mediators zu erleben. Die Erfahrungen werden individuell nachbesprochen, in der Supervision reflektiert und können Grundlage sein für die Abschlussarbeit (Fallstudie). Supervision Supervision fördert und unterstützt den Einstieg in die Praxis der Mediation. Intensive berufsbezogene Selbstreflexion unter professioneller Begleitung ermöglicht Lernerfahrungen aus einer zusätzlichen Perspektive. Die Ideen und Erfahrungen der beteiligten Teilnehmer/innen sind die Ressourcen, die diese Lernerfahrung ermöglichen. Daher finden im zweiten Studienjahr drei Supervisions- Tage statt. Die Supervision wird von den Studierenden schriftlich vorbereitet. Individuelle Nachbesprechungen vertiefen die erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen während der praktischen Teilnahme an Mediationsverfahren. Als Mediatorin oder Mediator erfahren die Studierenden in ihrer Rolle, wie verschieden die Auswirkungen der Interventionen sind, um in ihrer eigenen praktischen Arbeit eine Auswahl an Handlungsalternativen zur Verfügung zu haben. Die Erfahrungen der Supervisionstage werden in einem Bericht dokumentiert. Arbeitsmethoden Die Grundlage der vermittelten Inhalte sind u. a. die gewaltfreie Kommunikation sowie das Harvard-Konzept, das die Interessen und Bedürfnisse der Streitenden und nicht deren Position in den Vordergrund stellt und damit zwischen den Personen und ihren Problemen trennt. Das Studium ist interdisziplinär ausgerichtet. Dies entspricht den vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten von Mediation und prägt das gemeinsame Lernen. Rechtliche Rahmenbedingungen werden immer dann thematisiert, wenn sie für das konkrete Mediationsbeispiel von Bedeutung sind. Durch den hohen Praxisanteil in beiden Studienjahren werden die theoretische Grundlagen und das methodische Handwerkszeug (z. B. Techniken der Gesprächsführung mit unterschiedlichen Ansätzen) erprobt und ausgewertet. Die Studierenden erhalten die Möglichkeit, die Besonderheiten des eigenen Handelns zu reflektieren und einen persönlichen Handlungsstil als Mediator/in zu formen und zu entwickeln. Dazu gehört es, Grenzen erfahrbar zu machen und diese ebenfalls in den Handlungsstil zu integrieren

9 Dozentinnen und Dozenten Dozentinnen und Dozenten Zum guten Mediator wird man nicht (nur) durch Ausbildung sowie persönliche und fachliche Kompetenzen, sondern vor allem durch praktische Erfahrung. Deshalb ist für uns der Praxisanteil so wichtig! Die Begegnung und der Austausch mit Menschen anderer Fachrichtungen macht Spaß und ist auch persönlich bereichernd. Nils Brose Volljurist und Mediator (BAFM). Mitarbeiter der Interdisziplinären Trennungs- und Scheidungsberatungsstelle an der Universität Bremen. Für mich ist die Ausbildung zur Mediatorin nicht nur für meine Arbeit als Anwältin bereichernd, sondern ich konnte feststellen, dass ich auch in nicht juristischen Zusammenhängen von den Grundideen der Mediation profitiere. Martina Maiwald Rechtsanwältin und Mediatorin Gründung der Bürogemeinschaft für Mediation die lösung in Bremen. Überwiegende Tätigkeitsschwerpunkte: Trennungs- und Scheidungsmediation, betriebliche Mediation und Immobilienmediation. Lehrtätigkeit an der Universität Bremen. rechtsberatende Tätigkeit für Haus & Grund Bremen e. V. Ich glaube, dass von außen vorgegebene Konfliktlösungen nicht wirklich befriedigend und langfristig haltbar sind. In meiner Arbeit sehe ich die individuellen Personen und unterstütze sie gern dabei, den für sie richtigen Weg zu erarbeiten. Alexandra Giese Juristin, Mediatorin BM & Ausbilderin BM. Seit 2002 in freier Praxis als Mediatorin und Coach, überwiegend im Bereich der Wirtschaft tätig. Personalentwicklungskonzepte zu ausgewählten Themen, insbesondere im Bereich Konfliktmanagement und Teamentwicklung. Langjährige Tätigkeit als Ausbilderin in Mediationsausbildungen sowie Supervision für Mediatoren. Lehrtätigkeit an der Universität Bremen, der Hochschule für Ökonomie und Management (FOM) sowie an der IHK Frankfurt. In vielen Konflikten hat nicht die eine Seite recht und die andere zwangsläufig unrecht. Mediation ist eine Methode, Kompromisse gemeinsam zu erarbeiten, die von allen Beteiligten akzeptiert werden können. Daher ist mir als Vertreterin des Fachbereichs Rechtswissenschaft die fundierte Ausbildung von Mediator/innen sehr wichtig. Prof. em. Dr. Konstanze Plett LL.M. (Wisconsin-Madison), Juristin und Rechtssoziologin, Universität Bremen, Fachbereich Rechtswissenschaft. Viele Jahre empirische Forschung zu außergerichtlicher Streitaustragung

10 Studienleistungen Organisatorische Hinweise Neben den Präsenzterminen sind parallel zu den Modulen regelmäßige Treffen in selbstorganisierten Lerngruppen vorgesehen (im ersten Studienjahr verpflichtend). Diese dienen der Vertiefung des Stoffes und dem gemeinsamen Literaturstudium. Zudem sollte Zeit für die selbstständigen Vor- und Nachbereitung der Studieninhalte eingeplant werden. Studien- und Prüfungsleistungen Neben der regelmäßigen Teilnahme an den Präsenzveranstaltungen sind für den erfolgreichen Abschluss folgende Studienleistungen nachzuweisen: Erstes Studienjahr: y Verfassen einer Vereinbarung über die Ziele der eigenen Qualifizierung nach dem ersten Modul y Mitarbeit in einer selbstorganisierten Arbeitsgruppe (insgesamt 36 Stunden verteilt auf die drei Module); zum Abschluss ist ein Bericht über die Gruppenarbeit anzufertigen y Übernahme der Rolle als Mediatorin / Mediator in mindestens einem Rollenspiel y Aktive und erfolgreiche Beteiligung an der Reflexion im Rahmen der Abschlusstage Zweites Studienjahr: y Verfassen von Kurzreferaten zu ausgewählter Fachliteratur y Teilnahme an Rollenspielen y Aktive Mitarbeit an den Supervisionstagen (d. h. schriftliche Vorbereitung, Durchführung und schriftliche Dokumentation) y Schriftlich zu dokumentierende Fallstudie Veranstalter y Fachbereich Rechtswissenschaft, Universität Bremen y Akademie für Weiterbildung, Universität Bremen Kosten Das Teilnahme-Entgelt für das Weiterbildende Studium (erstes und zweites Studienjahr) beträgt insgesamt EUR 6.000,. Eine halbjährliche Ratenzahlung (4 Raten à EUR 1.500,) ist möglich. Für die Einzelbelegung der Studienjahre werden folgende Teilnahme-Entgelte erhoben: y für das erste Studienjahr (Weiterbildungskurs): EUR 3.500, y für das zweite Studienjahr: EUR 3.500, Veranstaltungszeiten und -ort Das Weiterbildungsprogramm Mediation ist berufsbegleitend angelegt. Der Ablauf der Wochenenden ist wie folgt geplant: freitags: samstags: sonntags: 17:00 20:30 Uhr 10:00 18:00 Uhr 10:00 13:30 Uhr Alle Veranstaltungen finden an der Universität Bremen statt. Übernachtungen für auswärtige Teilnehmer/innen müssen selbst organisiert werden; gern stellen wir Ihnen eine Hotelliste zur Verfügung

11 Organisatorische Hinweise Beratung und Information Anmeldeverfahren Bitte melden Sie sich mit dem Antrag auf Zulassung (Seite 25) bei der Akademie für Weiterbildung an und fügen Sie die Nachweise über die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen bei (siehe Seite 9). Anmeldeschluss: 15. Dezember 2015 Die Zahl der Studienplätze ist beschränkt. Sollten mehr Anmeldungen eingehen, entscheidet die Reihenfolge des Eingangs. Wir empfehlen daher eine rechtzeitige Anmeldung. Interessent/innen, die das Weiterbildende Studium gesamt belegen, werden bevorzugt berücksichtigt. Das Angebot findet nur statt, wenn eine Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Informationsveranstaltung Sie interessieren sich für die Mediationsausbildung an der Universität Bremen? Sie möchten mehr über die Inhalte und den Aufbau des Weiterbildungsprogramms Mediation erfahren? Sie möchten die Dozentinnen und Dozenten kennen lernen? Dazu haben Sie bei unseren kostenlosen und unverbindlichen Informationsveranstaltungen die Gelegenheit: Dienstag, 13. Oktober 2015 Dienstag, 3. November 2015 Mittwoch, 18. November 2015 jeweils von 17:30 bis 19:00 Uhr an der Universität Bremen, Zentralbereich, Raum B 1300 Beratung Gern stehen wir Ihnen auch mit unseren individuellen Beratungsangeboten zur Verfügung. Bitte sprechen Sie uns an! y Kontakt: Barbara Spies Akademie für Weiterbildung Telefon: Telefax: bspies@uni-bremen.de y Oder besuchen Sie uns im Internet:

12 Teilnahmebedingungen Teilnahmebdingungen 1. Anmeldeverfahren Die Anmeldung muss innerhalb der in der Ankündigung oder Ordnung des jeweiligen Weiterbildungsangebots genannten Frist auf einem ordnungsgemäß ausgefüllten und eigenhändig unterschriebenen Antrag auf Zulassung bei der Akademie für Weiterbildung erfolgen. Die Anmeldung ist für den Teilnehmer oder die Teilnehmerin verbindlich. Die erforderlichen Unterlagen/Nachweise sind unaufgefordert beizufügen. 2. Zulassung Eine Zulassung wird ausgesprochen, wenn ein Bewerber oder eine Bewerberin die für das betreffende Weiterbildungsangebot festgesetzten Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Überschreitet die Anzahl der Zulassungsanträge die Anzahl der vorhandenen Plätze im jeweiligen Weiterbildungsangebot, so entscheidet das Datum des Eingangs der vollständigen Unterlagen über die Auswahl der Teilnehmer oder Teilnehmerinnen, außer die Ordnung oder Ankündigung sagen etwas anderes aus. Die Universität kann eine Warteliste einrichten. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. 3. Rechte und Pflichten aus der Zulassung Der Veranstalter ist vorbehaltlich Ziffer 7 verpflichtet, das Weiterbildungsangebot nach Maßgabe der Ordnung bzw. Ankündigung durchzuführen. Zeitliche, örtliche und personelle Änderungen sind vorbehalten. Der Teilnehmer oder die Teilnehmerin erhält durch die Zulassung das Recht, an der Weiterbildung teilzunehmen. Er oder sie geht die Verpflichtung ein, durch angemessene Beteiligung auch außerhalb der Präsenzphasen den Bildungserfolg zu unterstützen und das jeweilige Entgelt fristgemäß zu zahlen. Mit der Zulassung ist eine Immatrikulation als Weiterbildungsstudierende/r der Universität Bremen verbunden. 4. Entgelt Die Verpflichtung zur Zahlung des Entgelts entsteht mit Erhalt der Zulassung. Das Entgelt ist im Voraus aufgrund einer Rechnung zu entrichten. Die Weiterbildungsangebote können Ratenzahlung vorsehen. Die jeweilige Rate ist dann zu den jeweils durch Rechnungslegung festgesetzten Terminen zu zahlen. Die Entgeltzahlung erfolgt durch Überweisung auf ein von der Universität bestimmtes Konto auf Kosten und Verantwortung des/der Einzahlenden. Die Nichtteilnahme an Veranstaltungen oder an Teilen von Veranstaltungen berechtigt nicht zur Neuberechnung oder Rückforderung des Entgelts. Mit dem Entgelt sind die in der Ankündigung bezeichneten Leistungen abgegolten. 5. Rücktritt Ein Rücktritt ist nur vor Beginn der ersten Veranstaltung eines Weiterbildungsangebots möglich. Der Rücktritt ist der Akademie für Weiterbildung schriftlich mitzuteilen. Mit der Zulassung wird die Frist für den Rücktritt schriftlich mitgeteilt. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Akademie für Weiterbildung. Wird der Rücktritt nach Überschreiten der Frist, aber noch vor Beginn des Weiterbildungsangebots erklärt, so wird eine Kostenpauschale erhoben. Die Kostenpauschale beträgt 50 % des festgesetzten Entgelts, mindestens jedoch 100 Euro. Liegt das festgesetzte Entgelt unter 100 Euro, so wird nur das gesamte Entgelt einbehalten. Im begründeten Einzelfall kann auf die Erhebung der Kostenpauschale ganz oder teilweise verzichtet werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn durch den/die Rücktretende/n ein/e Ersatzteilnehmer/in benannt wird, der/die die Bedingungen nach Nr. 2 erfüllt. 6. Kündigung Eine Kündigung ist nur möglich in Weiterbildungsangeboten, deren Dauer 12 Monate überschreitet. Frühestens nach 10 Monaten Dauer kann eine Kündigung ausgesprochen werden. Kündigungstermin(e) sowie Kündigungsfrist(en) werden mit der Zulassung schriftlich bekannt gegeben. Die Kündigung bedarf der Schriftform und muss der Akademie für Weiterbildung innerhalb der genannten Frist zugegangen sein. Die Kündigung bewirkt keine Neuberechnung des Entgelts bis zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung. Darüber hinaus wird eine Kostenpauschale von 50 % des verbleibenden Entgelts fällig. Im begründeten Einzelfall kann auf die Erhebung der Kostenpauschale ganz oder teilweise verzichtet werden. 7. Ausfall Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl Ein Weiterbildungsangebot wird nicht durchgeführt, wenn die festgesetzte Mindestteilnehmer-zahl zum Beginn des Angebots nicht erreicht ist. Hierüber werden die Teilnehmer oder die Teilnehmerinnen spätestens 10 Tage vor Beginn informiert. Fällt das Angebot aus, so werden bereits für diese Veranstaltung gezahlte Entgelte erstattet. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Leistungsverzug Kann ein wissenschaftliches Weiterbildungsangebot aus Gründen, die der Veranstalter zu vertreten hat, nicht in einem zumutbaren Zeitraum erfolgreich beendet werden, so wird das gesamte bisher gezahlte Entgelt erstattet. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht

13 Antrag auf Zulassung 8. Rücknahme und Widerruf der Zulassung Die Universität kann die Zulassung zurücknehmen, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt waren oder wenn die Zulassung durch arglistige Täuschung, Zwang oder Bestechung herbeigeführt wurde. Die Universität kann die Zulassung widerrufen, wenn der Teilnehmer oder die Teilnehmerin seine oder ihre Teilnehmerpflichten (vgl. auch Nr. 3) nicht erfüllt, in der Vergangenheit nicht erfüllt hat oder den Hochschulbetrieb stört, z. B. entsprechend 42 Abs. 4 BremHG (in der Fassung vom BremGBl. S. 375) auffällt. Im Falle der Rücknahme oder des Widerrufs der Zulassung durch die Universität entsteht kein Anspruch auf Erstattung gezahlter Entgelte. Entstehen der Universität durch Rücknahme oder Widerruf der Zulassung zusätzliche Kosten, sind diese durch den Teilnehmer oder die Teilnehmerin zu tragen. 9. Abschlusszertifikate Die in der jeweiligen Ordnung oder Ankündigung beschriebenen Abschlusszertifikate oder Teilnahmebescheinigungen werden von der jeweils zuständigen Prüfungsinstanz ausgestellt, wenn die vorgeschriebenen Studien- und Prüfungsleistungen erbracht wurden, die entsprechenden Nachweise vorgelegt wurden und das Entgelt vollständig entrichtet wurde. Bei vorzeitiger Beendigung eines Weiterbildungsangebotes sowie bei Nichtbestehen einer oder mehrerer Prüfungen wird auf Antrag bei der Akademie für Weiterbildung eine Bescheinigung ausgestellt, sofern die sonstigen Bedingungen erfüllt sind. Die Bescheinigung enthält die erfolgreich erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen. 10. Elektronische Speicherung von persönlichen Daten Die Universität speichert zur Erfüllung ihrer Aufgaben personenbezogene Daten, die sie im Anmeldeverfahren und zur Durchführung wissenschaftlicher Weiterbildungsangebote benötigt, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Stand: 21. Mai 2012 Name: Vorname: Straße: PLZ / Ort: Telefon: Geb.-Datum/-Ort: Studium-/Berufsabschluss/Weiterbildung: Derzeitige Tätigkeit: Hiermit melde ich mich unter Anerkennung der Teilnahmebedingungen verbindlich für das Weiterbildungsprogramm Mediation an. Die Unterlagen zum Nachweis der Zugangsvoraussetzungen habe ich beigefügt. [ ] Erstes und zweites Studienjahr (Weiterbildendes Studium) [ ] Erstes Studienjahr (Weiterbildungskurs) [ ] Zweites Studienjahr (Quereinstieg) Auf das Angebot bin ich aufmerksam geworden durch: Datum, Unterschrift 24 25

14 Bitte bis zum 15. Dezember 2015 senden an: Telefax Universität Bremen Akademie für Weiterbildung (Akademie) Liane Ruef Postfach Bremen Herausgeber: Universität Bremen Akademie für Weiterbildung Bibliothekstraße Bremen Text, Redaktion, Satz: Akademie für Weiterbildung Foto: istock.com Druck: Uni-Druckerei, Bremen Stand: Oktober 2015 Die Akademie für Weiterbildung durch den TÜV Rheinland nach ISO 9001:2008 und nach AZAV zertifiziert. 27

15 Akademie für Weiterbildung der Universität Bremen Bibliothekstraße Bremen Postfach Bremen Telefon: Telefax: /weiterbildung

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